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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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a. Erfindung der Deutschen Rasse<br />

292<br />

Die Vollzugsanweisung vom 20. August 1920 stellte gleich in zweifacherweise eine<br />

Verletzung des Vertrags von St. Germain dar. Die Siegermächte wollten nämlich durch<br />

diesen Vertrag mit der Republik Österreich - als einem der Nachfolgerstaaten der<br />

österreichisch-ungarischen Monarchie - den ethnischen Spannungen in der Region Rechnung<br />

tragen. Vor allem die USA waren sich bewußt, dass nach den Bestimmungen des, in den<br />

beiden ehemaligen Reichshälften gültigen Heimatrechts, bei den<br />

Staatsbürgerschaftsverleihungen in den neuen Nationalstaaten Ungerechtigkeiten<br />

vorprogrammiert waren. Die Alliierten waren sich im klaren, dass sich gerade der deutsche,<br />

aber auch der tschechischen Nationalismus in den Jahrzehnten vor Kriegsausbruch in eine<br />

extrem fremdenfeindliche Richtung entwickelt hatte. Es war also zu befürchten, dass in allen<br />

neuen Nachfolgerstaaten - also Österreich, Italien, Polen, Rumänien, dem Königreich der<br />

Serben, Kroaten und Slowenen und der Tschechoslowakei - Einzelpersonen, die nach ihrer<br />

Sprache oder Ethnizität nicht zum Mehrheitsvolk gehörten, den Wunsch haben würden in das<br />

Land auszuwandern, in dem sie nach Sprache und Volksgruppe zum Mehrheitsvolk gehörten.<br />

Diese Bestimmung wurde ausschließlich deswegen erwägt, um ethnische und religiöse<br />

Minderheiten zu schützen. Aus diesem Grund steht ausdrücklich im Staatsvertrag, dass<br />

Menschen, die in einem anderen Nachfolgerstaat heimatberechtigt sind und "par la race et la<br />

langue" (nach Rasse und Sprache) zum Mehrheitsvolk Österreichs gehören, das Recht haben<br />

für die österreichische Staatsbürgerschaft zu optieren. (Grandner 1995, 70). Österreich wird<br />

ausdrücklich nicht als deutscher Staat verstanden 420 . In der Vollzugsanweisung vom 20.<br />

August 1920 hat sich aber Österreich zum Staat der deutschen Sprachgruppe und Rasse<br />

erklärt. So wurden die Schutzbestimmungen des Vertrags von St. Germain<br />

völkerrechtswidrigerweise auf den Kopf gestellt.<br />

Bei der Übertragung der Begriffe langue und race aus dem damals in diplomatischen<br />

Verhandlungen üblichen Französisch ins Deutsche wurde der Begriff race 421 falsch und<br />

419<br />

Optanten müßten entsprechend dieser Anweisung „nach Rasse und Sprache zur deutschen Mehrheit der Bevölkerung<br />

Österreichs‟ gehören. (Grandner 1995, 75).<br />

420<br />

Im Gegenteil, die Alliierten zwangen die Republik Deutschösterreich das Wort Deutsch aus allen amtlichen Dokumente<br />

offiziellen zu entfernen.<br />

421<br />

Woodrow Wilson und seiner Berater in Fragen Minderheitenrechte bei bei der Pariser Vorortsverhandlungen, David<br />

Hunter Miller, bezogen sich bei der Verwendung des Begriffs race auf dem Schutz von Menschengruppe, die wegen ihrer

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