REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER
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276 zurückzukehren. Wer dieser Aufforderung Folge leistete, erhielt eine kostenlose Legitimation für Bahnfahrt und Gepäck. "Die in staatlicher Flüchtlingsunterstützung stehenden Flüchtlinge (erhielten) nach Rückkehr in ihren vor der Abreise aus Galizien daselbst innegehabten Wohnsitz durch vier Wochen im Wege der dortigen politischen Bezirks- beziehungsweise landesfürstlichen Polizeibehörde die staatliche Flüchtlingsunterstützung (...)." Wer nicht rechtzeitig in den Heimatort zurückkehrte, erhielte nichts. 392 (BH/Feldkirch,1915,568,295/136res) Für Dornbirn wurden 11 Haushalte mit insgesamt 38 Personen für die Ausstellung von kostenlosen Legitimationen am 7. August 1915 vom Stadtrat registriert. Aufrufe wurden zweisprachig, in Deutsch und Polnisch verteilt (BH/Feldkirch,1915,568,2601/26). Am 9. September 1915 teilte der Bürgermeister der Stadt Dornbirn der k.k. BH Feldkirch mit, "dass die hier im Aufenthalte gestandenen galizischen Flüchtlinge Dornbirn verlassen haben, um in ihre Heimat zu reisen." (BH/Feldkirch,1915,569,345/16res) 3. Unverlässliche Elemente - Welschtiroler, Reichsitaliener und Südtiroler Flüchtlinge Die Unterbringung, Bewachung, Bespitzelung und des Heimtransports der Flüchtlinge aus Galizien und Bukowina kann als Lernprozeß für die bevorstehende, noch viel schwerwiegendere Herausforderung nach dem Ausbruch des Krieges mit Italien am 23. Mai 1915 verstanden werden. Die Sicherheitskräfte, Gemeindebehörden und Arbeitgeber hatten beim Umgang mit Fremden, die sich unfreiwillig und oft ungern in Vorarlberg aufhielten, für die Zukunft wichtige Erfahrung sammeln können. a. Die Südtiroler und die Italienerkolonien Die ersten Flüchtlingsfamilien von der neueröffneten Südwestfront trafen bereits vier Tage nach Kriegsbeginn in Dornbirn ein. 393 Am 19. Juni 1915 zählte die Stadt Dornbirn 136 392 „Der Begünstigung der freien Rückfahrt, der gebührenfreien Effektenbeförderung und des Fortbezuges der staatlichen Flüchtlingsunterstützung in Galizien werden die Flüchtlinge nur unter der Voraussetzung teilhaftig, dass alle im gemeinsamen Familienverbande lebenden reisefähigen Angehörigen der betreffenden Familien, soweit sie aus den angegebenen Bezirken stammen und gemeinsam untergebracht waren, gleichzeitig und gemeinsam in ihre engere Heimat zurückkehren (...).‟(BH/Feldkirch,1915,568,295/136res) 393 Die bei der BH-Feldkirch-Sammlung im Landesarchiv Vorarlberg gelagerten Akten erwähnen als erste die Trentinerin Filomena Lisimberti, mit ihren zwei Kindern Alice (9 Jahre), Maria (6 Jahre) und Ettore (3 Jahre). „Mein Mann Ernst Lisimberti ist bei der allgemeinen Mobilisierung eingerückt und befindet sich dermalen bei der k.k. Bau-Komp. 4/T.K.9.2. Feldpost 392. Wir wohnten vor Kriegsausbruch in Matarello bei Trient im Hause des Grossvaters meines Mannes. Diese
277 Kriegsflüchtlinge. Dornbirn war besonders günstig als Aufnahmeort, da sie als einzige größere Rheintalgemeinde im Bezirk Feldkirch Flüchtlinge italienischer Nationalität aufnehmen durfte. Südtiroler Flüchtlinge nichtdeutscher Muttersprache wurden aus dem Grenzstreifen entlang dem Rhein am 13. Juni 1915 binnen 48 Stunden ins innere Österreich - vorwiegend nach Innsbruck, Landeck und Salzburg - abgeschoben. (BH/Feldkirch, 1915,569,1941/26) "Das k.u.k. Landesverteidigungskommando hat die mit dem h.o. Erlasse vom 11. Juni 1915, Zl.2601/117 prs., mitgeteilte Verfügung, dass sich alle Flüchtlinge italienischer Nationalität aus dem Grenzbereiche zu entfernen haben, dahin eingeschränkt, dass ad I: vom politischen Bezirke Bregenz nur das westlich des Bahndammes Bregenz-Dornbirn gelegene Gebiet; ad II: ein Gebietsstreifen von 6 km Entfernung von der Schweizer bezw. Liechtensteiner-Grenze für beide: als in dieses Verbot fallendes Gebiet zu gelten hat. Ad II: Es ist sohin Dornbirn von der Verbotszone ausgenommen, während die übrigen Orte an der Strecke Feldkirch-Dornbirn bis ungefähr zum Gebirge, sonach auch Rankweil-Hohenems in die verbotene Zone fallen. Ebenso fallen Feldkirch mit Umgebung, so weit diese noch nicht mehr als 6 km von der Liechtensteiner-Grenze entfernt ist, in die verbotene Zone." (BH/Feldkirch,1915,569,1012/158pr) Nach Aufstellung der Stadtrat Dornbirn - vom 13. September 1915 - war von allen 123 registrierten Südtiroler Flüchtlingen nur ein Haushalt in dem deutschsprachigen Teil des Evakuierungsgebiets heimatberechtigt, und zwar in Karneid bei Bozen. (BH/Feldkirch,1915,569,2893/26). Hatten die Instanzen in den mehrheitlich deutschen Reichsratsländern fast ein volles Kriegsjahr Zeit, sich auf die neue Flüchtlingswelle vorzubereiten, so bürgten die italienischen Flüchtlinge für die Zentralregierung eine neue Gefahr in sich. Die polnischen und ruthenischen Flüchtlinge wurden - trotz ihrer cisleithanischen Staatsbürgerschaft - von der gesamten Bevölkerung Tirols und Vorarlbergs als fremd empfunden. Die Südtiroler Flüchtlinge hingegen waren nicht nur aus dem gleichen Reichsratsland, sondern sie trafen in Nordtirol und Vorarlberg auf eine verhältnismäßig große einheimische Bevölkerung italienischer Umgangssprache. Hierzu kam die Tatsache, dass auf der gegenüberliegende Seite des Rheintals, in Sankt Gallen und Liechtenstein, auch viele reichsitalienische und Wohnung musste ich mit meinen 3 Kindern anlässlich des Kriegsausbruches mit Italien im Mai 1915 über behördliche Aufforderung verlassen und befinde mich nun seit 27. Mai 1915 in Dornbirn.‟ (BH/Feldkirch,1917,569,23/30)
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größere Rheintalgemeinde im Bezirk Feldkirch Flüchtlinge italienischer Nationalität<br />
aufnehmen durfte. Südtiroler Flüchtlinge nichtdeutscher Muttersprache wurden aus dem<br />
Grenzstreifen entlang dem Rhein am 13. Juni 1915 binnen 48 Stunden ins innere Österreich -<br />
vorwiegend nach Innsbruck, Landeck und Salzburg - abgeschoben. (BH/Feldkirch,<br />
1915,569,1941/26)<br />
"Das k.u.k. Landesverteidigungskommando hat die mit dem h.o. Erlasse vom 11. Juni 1915,<br />
Zl.2601/117 prs., mitgeteilte Verfügung, dass sich alle Flüchtlinge italienischer Nationalität<br />
aus dem Grenzbereiche zu entfernen haben, dahin eingeschränkt, dass ad I: vom politischen<br />
Bezirke Bregenz nur das westlich des Bahndammes Bregenz-Dornbirn gelegene Gebiet; ad II:<br />
ein Gebietsstreifen von 6 km Entfernung von der Schweizer bezw. Liechtensteiner-Grenze für<br />
beide: als in dieses Verbot fallendes Gebiet zu gelten hat. Ad II: Es ist sohin Dornbirn von der<br />
Verbotszone ausgenommen, während die übrigen Orte an der Strecke Feldkirch-Dornbirn bis<br />
ungefähr zum Gebirge, sonach auch Rankweil-Hohenems in die verbotene Zone fallen.<br />
Ebenso fallen Feldkirch mit Umgebung, so weit diese noch nicht mehr als 6 km von der<br />
Liechtensteiner-Grenze entfernt ist, in die verbotene Zone."<br />
(BH/Feldkirch,1915,569,1012/158pr) Nach Aufstellung der Stadtrat Dornbirn - vom 13.<br />
September 1915 - war von allen 123 registrierten Südtiroler Flüchtlingen nur ein Haushalt in<br />
dem deutschsprachigen Teil des Evakuierungsgebiets heimatberechtigt, und zwar in Karneid<br />
bei Bozen. (BH/Feldkirch,1915,569,2893/26).<br />
Hatten die Instanzen in den mehrheitlich deutschen Reichsratsländern fast ein volles<br />
Kriegsjahr Zeit, sich auf die neue Flüchtlingswelle vorzubereiten, so bürgten die italienischen<br />
Flüchtlinge für die Zentralregierung eine neue Gefahr in sich. Die polnischen und<br />
ruthenischen Flüchtlinge wurden - trotz ihrer cisleithanischen Staatsbürgerschaft - von der<br />
gesamten Bevölkerung Tirols und Vorarlbergs als fremd empfunden. Die Südtiroler<br />
Flüchtlinge hingegen waren nicht nur aus dem gleichen Reichsratsland, sondern sie trafen in<br />
Nordtirol und Vorarlberg auf eine verhältnismäßig große einheimische Bevölkerung<br />
italienischer Umgangssprache. Hierzu kam die Tatsache, dass auf der gegenüberliegende<br />
Seite des Rheintals, in Sankt Gallen und Liechtenstein, auch viele reichsitalienische und<br />
Wohnung musste ich mit meinen 3 Kindern anlässlich des Kriegsausbruches mit Italien im Mai 1915 über behördliche<br />
Aufforderung verlassen und befinde mich nun seit 27. Mai 1915 in Dornbirn.‟ (BH/Feldkirch,1917,569,23/30)