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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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26<br />

ausschlaggebend sein, ob die EU von der Mehrheit seiner Mitglieder eher als politische oder<br />

als wirtschaftliche Größe gesehen wird. Unabhängig davon, ob vorübergehender<br />

Protektionismus oder sofortige Freizügigkeit ausschlaggebend sind, diese Entscheidung wird<br />

die Zukunft der Union in Mitteleuropa präjudizieren. Eine großzügige Auslegung zugunsten<br />

der neuen Mitglieder dürfte bei den Verhandlungen mit den Staaten der zweiten und dritten<br />

Runde 18 als Präzedenzfall herangezogen werden. Eine restriktive Beitrittspraxis könnte leicht<br />

zu einer allgemeinen Abschottung der EU gegenüber den noch weniger „europareifen‟<br />

Reformstaaten am Balkan und in Osteuropa führen.<br />

Mittelfristig strebt die Europäische Union eine Harmonisierung der Politik der<br />

Mitgliedsstaaten gegenüber Drittausländer an (Imbusch 1992, Sensenig 1992). Derzeit<br />

werden lediglich EU-Ausländer durch die Gleichstellungs- und<br />

Antidiskriminierungsbestimmungen der Union geschützt (de Lary de Latour 1990). Die<br />

Maßnahmen der EU gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus am Arbeitsplatz - wie in<br />

den Bereichen Aufenthaltsrecht, Bildung und politische beziehungsweise betriebliche<br />

Mitbestimmung - sind von nur empfehlendem Charakter (Wrench 1996). Die einzelnen<br />

Staaten können ihre Drittausländerpolitik noch frei gestalten. Österreich steht derzeit bei der<br />

Integration, Gleichstellung und Förderung von Immigranten aus Drittländer im EU-Vergleich<br />

an letzter Stelle (Cinar 1995). Als einziges EU-Mitglied verfolgt Österreich noch bei der<br />

Mehrheit aller Drittausländer (Südslawen) weiterhin die 1961 eingeleitete Politik der<br />

Gastarbeiterrotation. Am anderen Ende der Integrationsskala befinden sich Länder wie<br />

Großbritannien und die Niederlände, die nicht nur eine aktive ethnische Integrationsstrategie<br />

verfolgen, sondern bereits die Politik der Antidiskriminierung und positiven Aktion (best<br />

pratice) gegenüber allen Ausländern, also auch Nicht-Unionsbürger anwenden (Cinar 1995;<br />

Wrench 1996). Diese Integrationsstreuung innerhalb der Union ist von sowohl<br />

migrationspolitischer wie von forschungsimmanenter Bedeutung. Die von der EU-Norm<br />

extrem abweichende Haltung Österreichs hat das Frauen- und<br />

Minderheitenförderungsgremium der EU-Kommission (Dublin Foundation) gezwungen, ihre<br />

Antidiskriminierungs- und Förderungskriterien neu zu überdenken. Seit Einrichtung der<br />

Dublin Foundation lag der Arbeit des Fonds die Überlegung zugrunde, dass die verstärkte<br />

Einbindung der Gewerkschaften der EU-Staaten in die Antidiskriminierungs- und<br />

Förderungsarbeit diese tendenziell begünstigen würde. Seit dem Beitritt Österreichs zu EU<br />

18 Für Österreich sind vor allem die Slowakei, Rumänien und Kroatien von besonderer Bedeutung.

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