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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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C. Zivile Zwangsarbeiter - ein gescheitertes Projekt<br />

Die russischen Geländegewinne zu Beginn des Krieges konnten im Lauf des Jahres 1915<br />

rückgängig gemacht werden. Die Russen werden großteils aus ihren Gebieten des geteilten<br />

Polens vertreiben. Ende August wurde Russischpolen in das deutsche Generalgouvernement<br />

Warschau und das k.u.k. Militärgeneralgouvernement Lublin aufgeteilt. Somit wurden<br />

hunderttausende polnische Arbeitskräfte für die reichsdeutsche und österreichisch-ungarische<br />

Kriegswirtschaft verfügbar. Für den Beginn der Anbausaison 1916 wurde in Wien ein<br />

Konzept entworfen, um die aus den von Rußland und Serbien eroberten Gebieten<br />

stammenden Arbeitern für die Landwirtschaft und Industrie zu gewinnen. Dieses Konzept<br />

lehnte sich an die Zwangsverschleppungspolitik des Deutschen Reichs an. Dieses hat bereits<br />

seit Kriegsausbruch mit der Zwangsbeschäftigung von Polen und Österreichern ausreichende<br />

Erfahrung sammeln können. Vor allem den preußischen Junkern ist es nämlich zu Gute<br />

gekommen, dass die österreichischen Saisonniers nicht in ihre Heimat zurück kehren<br />

konnten, da sie zum unmittelbaren Frontgebiet gehörten.<br />

"Vor dem Kriege hatte Österreich-Ungarn nach Rußland die größte Zahl von Landarbeitern<br />

den deutschen Junkern alljährlich zur Verfügung gestellt. Hierbei handelte es sich<br />

hauptsächlich um polnische und ruthenische Arbeiter aus Galizien. Waren diese Arbeiter bis<br />

zum Kriege ähnlich wie die russisch-polnischen Arbeiter behandelt worden, so ergaben sich<br />

mit dem Kriege gewisse Änderungen, da sie jetzt einem verbündeten Staate angehörten,<br />

während jene, als aus dem 'feindlichen Ausland' stammend, besonders scharfen<br />

Bestimmungen unterlagen. Mit Kriegsbeginn wurden die wehrpflichtigen Arbeiter aus<br />

Österreich-Ungarn in die Monarchie zurückberufen, die Arbeitskräfte Galiziens standen aber<br />

bis auf die zum Militär einberufenen Jahrgänge weiterhin den deutschen Junkern zur<br />

Verfügung. War von deutschen Gutsbesitzern verschiedentlich der Befürchtung Ausdruck<br />

gegeben worden, dass mit Kriegsbeginn alle galizischen Saisonarbeiter Deutschland verlassen<br />

würden, so bewahrheitete sich eine solche Annahme nicht. Die österreichischen Behörden<br />

beließen die nichtwehrpflichtigen Galizier nicht nur stillschweigend in Deutschland, sondern<br />

befahlen ihnen sogar, bei ihrer Arbeit zu bleiben. So verbot der österreichische Konsul in<br />

Stettin in Dezember 1914 allen in Pommern beschäftigten galizischen Arbeitern, wie Polen<br />

361 Nach dem Krieg wurde nicht nach Nationalität, sondern nach Rasse ausgegrenzt.

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