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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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248<br />

- der Aufenthalt für das Land kein wirtschaftlicher Nachteil<br />

- Mittellosigkeit nicht zu befürchten<br />

Nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs mussten alle wehrfähigen, feindlichen Männer zuerst<br />

nach Katzenau oder einem anderen Internierungslager geschickt werden und mussten von dort<br />

aus um Umwandlung ihres Status in den eines Konfinierten ansuchen 360 . Nach der<br />

sprunghaften Zunahme der Internierungsfälle nach dem Kriegseintritt Italiens wurde den<br />

Behörden erlaubt, besonders assimilierten und vertrauenswürdigen feindlichen Ausländern<br />

gleich im Wohnort den Konfiniertenstatus zu bewilligen.<br />

Bei Frauen aus Feindstaaten, die nicht vollständig assimiliert oder politisch bedenklich<br />

waren, war die Ausweisung vorsehen. Wenn das Familienoberhaupt wehrfähig war und<br />

wegen Unzuverlässigkeit interniert wurde, mussten alle abhängigen Familienangehörigen<br />

ausgewiesen werden. Alleinstehende Frauen oder Frauen von konfinierten Männer wurden in<br />

der Regel genauso konfiniert. Da sie weder zur Gruppe der Rädelsführer noch zu jener der<br />

gefährlichsten Personen gehörten, wurden sie durch die Tageszeitungen und über öffentliche<br />

Aushänge aufgefordert, sich freiwillig zu melden.<br />

"Ferner wurde verfügt, dass alle von der Internierung nicht betroffenen Reichsitaliener<br />

beiderlei Geschlechts konfiniert werden. Unter anderem wurde als Ergänzung zu den<br />

vorliegenden Meldeamtsdaten im Wege der Tagesblätter und mittels einer bei den<br />

Kommissariaten und Wachzimmern zu affigierenden Kundmachung eine Aufforderung an die<br />

Reichsitaliener gerichtet, sich unverzüglich bei den Polizei-Kommissariaten ihres Wohnsitzes<br />

zu melden." (MdI,1915,19/3,1814,10778)<br />

Für Frauen von internierten feindlichen Ausländern war es auch möglich, die Umwandlung<br />

ihres Status von Konfinierten oder Flüchtlingen in die eines Internierten zu beantragen. Die<br />

wenigen aktenkundigen diesbezüglichen Fälle deuten daraufhin, dass ausländische Frauen<br />

dies taten, um einerseits mit ihren internierten Ehemännern wiedervereinigt zu werden. Es ist<br />

360 Vgl. Bericht Polizeikommissariat Wien: „Am 24. und 25. Mai wurden von den Polizeikommissariaten 665 Reichsitaliener<br />

in Gewahrsam genommen und von diesen 402 dem Polizeigefangenenhause zur Internierung übersiedelt, der Rest nach<br />

Perlustrierung wegen besonders rücksichtswürdiger Gründe, insbesondere wegen vieljähriger Sesshaftigkeit und<br />

vollkommener Unbedenklichkeit wieder entlassen und konfiniert‟ (MdI,1915,19/3,1814,10779).

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