REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER
REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER
244 2.) in den Internierungsstationen des pol. Bez. Oberhollabrunn (Interniertenlager Raschala, Weyerburg, Enzersdorf i.T., Mittergrabern und Sitzendorf mit insgesamt 2679 Internierten, wovon derzeit 922 beschäftigt sind) (...); 3.) Internierungsstation Göllersdorf (300 Internierte) (...); 4.) Internierungsstationen Katzenau bei Linz (mit 6707 Internierte, hievon 3098 beschäftigt) (...)." (MdI,1916,19/3,1825,15202) 2. "den Einheimischen ganz assimiliert und durchaus verläßlich" Die Reichsitaliener waren, wie oben gezeigt, die einzige numerisch relevante feindliche Ausländergruppe, die sich innerhalb der Grenzen des heutigen Österreich niedergelassen hatte. Ab Mai 1915 wurden alle wehrfähigen reichsitalienischen Männer registriert und großteils festgenommen 354 . Alle nichtwehrfähigen Männer und sämtliche reichsitalienische Frauen 355 sollten nach einem Bericht des k.u.k. Kriegsüberwachungsamts vom 16. Juli 1915 über die Schweiz in die Heimat abgeschoben werden. Ausgenommen wurden lediglich assimilierte Ausländer. Die Methoden, die angewendet wurden, um festzustellen wer assimiliert war und wer nicht, kann als ein Vorgriff auf die Nachkriegszeit gewertet werden. "Anläßlich des Ausbruches des Krieges mit Italien wurde von hieraus die Verfügung getroffen, dass im südwestlichen Armeebereiche sämtliche im wehrfähigen Alter (18-50 Jahre) stehenden sowie auch die verdächtigen Reichsitaliener verhaftet, interniert und die übrigen über die Schweizer Grenze nach Italien abtransportiert werden. (...) In den übrigen österreichischen Verwaltungsgebieten wurden, abgesehen von den Verdächtigen, gleichfalls die Wehrfähigen interniert (...). Die Nichtwehrfähigen sollen in diesem Gebiete in der Regel auch abgeschafft werden, namentlich diejenigen, deren Aufenthalt im Inlande sich aus irgendwelchen Gründen als unerwünscht darstellt." (MdI,1915,19/3,1816,15160) 354 Die Registrierung und Festnahme der Reichsitalien beim Kriegsausbruch am 23. Mai war viel besser vorbereitet wie ähnliche Maßnahmen beim unmittelbaren Kriegsausbruch in August 1914. So standen geeignete Internierungsunterkünfte in den wichtigsten Zentren bereit. Verzeichnisse wurde für den Kriegsfall angelegt. „Der Statthalter wird daher aufgefordert, geeignete Unterkünfte für diesem Zweck sicherzustellen (...). Wehrfähige Reichsitaliener, dann solche unverläßliche Personen, welche dem Feinde von Nutzen sein könnten, Rädelsführer, Geiseln etz. sind unbedingt ins Internierungslager abzuschieben.‟ (MdI,1915,19/3,1813,7876) 355 Die Kategorie reichsitalienischen Frauen wurde definiert als weibliche Familienangehörige, die im Königreich Italien heimatberechtigt waren. Dies bedeutete, daß auch die in Österreich geboren Kinder bzw. die deutschösterreichische und Welschtiroler Ehefrauen zugewanderter reichsitalienischen Männer auch ab Mai 1915 theoretisch bedroht wurden mit der Abschiebung in eine Heimat, die sie nie oder ganz selten besucht hatten. Diese Politik wird auch heute - wie weiter unter angeführt wird - gegenüber den türkisch-, kurdisch- und südslawischösterreichischen Minderheiten in Österreich angewendet.
245 Die Festnahme und Inhaftierung von feindlichen Ausländern war Reichssache, also in letzter Instanz der gemeinsamen österreichisch-ungarischen Heeresverwaltung untergeordnet. Aus diesem Grund wurde die Vereinheitlichung dieser Bestimmung für das ganz Reich mit der Eröffnung der Südwestfront mit Italien eingeleitet. Mitte 1916 war dieser Harmonisierungsprozeß abgeschlossen. "Diese Weisungen wurden auch dem kgl.ung. Ministerium des Innern sowie der bosnisch- herzegovinischen Landesregierung zur analogen Veranlassung mitgeteilt. Die Mehrzahl der Reichsitaliener hat allerdings bereits in den letzten Monaten vor der Kriegserklärung freiwillig, beziehungsweise über Anregung der italienischen Konsulate das Inland verlassen. So waren z.B. in Triest zur Zeit der Kriegserklärung von 40.000 Reichsitalienern nur 14.000 zurückgeblieben, die dann in der vorerwähnten Weise behandelt wurden. Nach den vorliegenden statistischen Daten sind in Österreich etwa 11.600 wehrfähige Reichsitaliener zurückgeblieben, dazu kommen etwa 600 in Bosnien-Herzegovina, 630 in Kroatien- Slavonien, ferner nach der bisherigen Zählung 2420 in Ungarn; die letztere Zahl dürfte sich aber noch vergrößern." (MdI,1915,19/3,1816,15160) Die festgenommenen Reichsitaliener wurden innerhalb weniger Wochen aus dem Gemeindearrest beziehungsweise dem vorübergehenden Tiroler Internierungslager abtransportiert und in ein weit von der Front gelegenes Lager in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark gebracht. Bis zu 20.000 nicht wehrfähige Landsleute wurden deportiert. Interniert sind in Österreich zu diesem Zeitpunkt 8.500 wehrfähige Reichsitaliener, u.zw.: in Leibnitz, Steiermark 2240 Linz, Oberösterreich 1550 Bezirk Waidhofen a.d. Thaya NÖ 1100 Steinklamm NÖ 1900 Oberhollabrunn NÖ 1200 Hainburg NÖ 200 in verschiedenen kleineren Stationen 310
- Seite 193 und 194: 193 Der "CPR-Skandal" scheint tats
- Seite 195 und 196: 195 Um an der Auswanderung seiner B
- Seite 197 und 198: 197 verstoßen, er verdiente noch z
- Seite 199 und 200: 199 Prozent, bei der Rückwanderung
- Seite 201 und 202: 201 "Die Bedingungen, unter welchen
- Seite 203 und 204: 203 Interessenüberschneidung zwisc
- Seite 205 und 206: 205 zuzutreiben und von jeder Konku
- Seite 207 und 208: 207 Bereichen konnten jedoch keine
- Seite 209 und 210: 209 Die jungen kroatischungarischen
- Seite 211 und 212: 211 des Kriegsministeriums gestellt
- Seite 213 und 214: 213 Polizeioberkommissär Markitan
- Seite 215 und 216: 215 haben sie diese Fahrten aufgege
- Seite 217 und 218: 217 kroatischer Sprache konzipierte
- Seite 219 und 220: 4. Weltkrieg als Wanderungsregulato
- Seite 221 und 222: 221 vorerwähnten Agenten oder ande
- Seite 223 und 224: 223 auszuüben. Die Bestimmungen de
- Seite 225 und 226: 225 Roma ohne Ausweis angetroffen w
- Seite 227 und 228: 2. ethnische Aspekte der Kriegsdikt
- Seite 229 und 230: 229 Beschäftigung, Personenbeschre
- Seite 231 und 232: 231 in den Prozeß unseres Wirtscha
- Seite 233 und 234: 233 III. INTERNATIONALISMUS UND KRI
- Seite 235 und 236: 235 werden nur zwei Lager genannt:
- Seite 237 und 238: 237 und bemüht war, die Lage der e
- Seite 239 und 240: 239 Nach der Weisung für Behandlun
- Seite 241 und 242: 241 Für die Internierungsfrage lä
- Seite 243: 243 feindliche Zivilisten in den Al
- Seite 247 und 248: 247 Das hier dargestellte Beispiel
- Seite 249 und 250: 249 aber andererseits nicht auszusc
- Seite 251 und 252: 251 und Ukrainern (Ruthenen , E.S.)
- Seite 253 und 254: 253 dass die Sammelkontingente von
- Seite 255 und 256: 255 einzustellen." Die Ursachen fü
- Seite 257 und 258: 257 auch manche einfachen Arbeiter
- Seite 259 und 260: 3. Chauvinismus 259 In zwei Bereich
- Seite 261 und 262: 261 bereit waren, auf die wesentlic
- Seite 263 und 264: 263 Zigeunerbekämpfung (siehe oben
- Seite 265 und 266: 265 Osten abgeschafft oder als Konf
- Seite 267 und 268: 267 und zwar hauptsächlich aus dem
- Seite 269 und 270: 269 Das es den Internierten im Konz
- Seite 271 und 272: 271 Großlagerkomplexe, wo allem An
- Seite 273 und 274: 273 "Wahrend der Fahrt ist seitens
- Seite 275 und 276: 275 von Josef Rick, Gastwirt zum gr
- Seite 277 und 278: 277 Kriegsflüchtlinge. Dornbirn wa
- Seite 279 und 280: 279 In Liechtenstein halten sich in
- Seite 281 und 282: 281 Hyronimus lebt seit seinem vier
- Seite 283 und 284: 283 Ueber eine diesbezügliche Anfr
- Seite 285 und 286: 285 insgesamt 11.809,40 Kronen erhi
- Seite 287 und 288: 287 Ofner 408 - bei der Einbürgeru
- Seite 289 und 290: 289 Einbürgerung im Bezirk Bludenz
- Seite 291 und 292: 291 war die nach bloßer Deklaratio
- Seite 293 und 294: 293 sinnentstellend übersetzt. Die
245<br />
Die Festnahme und Inhaftierung von feindlichen Ausländern war Reichssache, also in letzter<br />
Instanz der gemeinsamen österreichisch-ungarischen Heeresverwaltung untergeordnet. Aus<br />
diesem Grund wurde die Vereinheitlichung dieser Bestimmung für das ganz Reich mit der<br />
Eröffnung der Südwestfront mit Italien eingeleitet. Mitte 1916 war dieser<br />
Harmonisierungsprozeß abgeschlossen.<br />
"Diese Weisungen wurden auch dem kgl.ung. Ministerium des Innern sowie der bosnisch-<br />
herzegovinischen Landesregierung zur analogen Veranlassung mitgeteilt. Die Mehrzahl der<br />
Reichsitaliener hat allerdings bereits in den letzten Monaten vor der Kriegserklärung<br />
freiwillig, beziehungsweise über Anregung der italienischen Konsulate das Inland verlassen.<br />
So waren z.B. in Triest zur Zeit der Kriegserklärung von 40.000 Reichsitalienern nur 14.000<br />
zurückgeblieben, die dann in der vorerwähnten Weise behandelt wurden. Nach den<br />
vorliegenden statistischen Daten sind in Österreich etwa 11.600 wehrfähige Reichsitaliener<br />
zurückgeblieben, dazu kommen etwa 600 in Bosnien-Herzegovina, 630 in Kroatien-<br />
Slavonien, ferner nach der bisherigen Zählung 2420 in Ungarn; die letztere Zahl dürfte sich<br />
aber noch vergrößern." (MdI,1915,19/3,1816,15160)<br />
Die festgenommenen Reichsitaliener wurden innerhalb weniger Wochen aus dem<br />
Gemeindearrest beziehungsweise dem vorübergehenden Tiroler Internierungslager<br />
abtransportiert und in ein weit von der Front gelegenes Lager in Niederösterreich,<br />
Oberösterreich und der Steiermark gebracht. Bis zu 20.000 nicht wehrfähige Landsleute<br />
wurden deportiert.<br />
Interniert sind in Österreich zu diesem Zeitpunkt 8.500 wehrfähige Reichsitaliener, u.zw.:<br />
in Leibnitz, Steiermark 2240<br />
Linz, Oberösterreich 1550<br />
Bezirk Waidhofen a.d. Thaya NÖ 1100<br />
Steinklamm NÖ 1900<br />
Oberhollabrunn NÖ 1200<br />
Hainburg NÖ 200<br />
in verschiedenen kleineren Stationen 310