REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

14.02.2013 Aufrufe

244 2.) in den Internierungsstationen des pol. Bez. Oberhollabrunn (Interniertenlager Raschala, Weyerburg, Enzersdorf i.T., Mittergrabern und Sitzendorf mit insgesamt 2679 Internierten, wovon derzeit 922 beschäftigt sind) (...); 3.) Internierungsstation Göllersdorf (300 Internierte) (...); 4.) Internierungsstationen Katzenau bei Linz (mit 6707 Internierte, hievon 3098 beschäftigt) (...)." (MdI,1916,19/3,1825,15202) 2. "den Einheimischen ganz assimiliert und durchaus verläßlich" Die Reichsitaliener waren, wie oben gezeigt, die einzige numerisch relevante feindliche Ausländergruppe, die sich innerhalb der Grenzen des heutigen Österreich niedergelassen hatte. Ab Mai 1915 wurden alle wehrfähigen reichsitalienischen Männer registriert und großteils festgenommen 354 . Alle nichtwehrfähigen Männer und sämtliche reichsitalienische Frauen 355 sollten nach einem Bericht des k.u.k. Kriegsüberwachungsamts vom 16. Juli 1915 über die Schweiz in die Heimat abgeschoben werden. Ausgenommen wurden lediglich assimilierte Ausländer. Die Methoden, die angewendet wurden, um festzustellen wer assimiliert war und wer nicht, kann als ein Vorgriff auf die Nachkriegszeit gewertet werden. "Anläßlich des Ausbruches des Krieges mit Italien wurde von hieraus die Verfügung getroffen, dass im südwestlichen Armeebereiche sämtliche im wehrfähigen Alter (18-50 Jahre) stehenden sowie auch die verdächtigen Reichsitaliener verhaftet, interniert und die übrigen über die Schweizer Grenze nach Italien abtransportiert werden. (...) In den übrigen österreichischen Verwaltungsgebieten wurden, abgesehen von den Verdächtigen, gleichfalls die Wehrfähigen interniert (...). Die Nichtwehrfähigen sollen in diesem Gebiete in der Regel auch abgeschafft werden, namentlich diejenigen, deren Aufenthalt im Inlande sich aus irgendwelchen Gründen als unerwünscht darstellt." (MdI,1915,19/3,1816,15160) 354 Die Registrierung und Festnahme der Reichsitalien beim Kriegsausbruch am 23. Mai war viel besser vorbereitet wie ähnliche Maßnahmen beim unmittelbaren Kriegsausbruch in August 1914. So standen geeignete Internierungsunterkünfte in den wichtigsten Zentren bereit. Verzeichnisse wurde für den Kriegsfall angelegt. „Der Statthalter wird daher aufgefordert, geeignete Unterkünfte für diesem Zweck sicherzustellen (...). Wehrfähige Reichsitaliener, dann solche unverläßliche Personen, welche dem Feinde von Nutzen sein könnten, Rädelsführer, Geiseln etz. sind unbedingt ins Internierungslager abzuschieben.‟ (MdI,1915,19/3,1813,7876) 355 Die Kategorie reichsitalienischen Frauen wurde definiert als weibliche Familienangehörige, die im Königreich Italien heimatberechtigt waren. Dies bedeutete, daß auch die in Österreich geboren Kinder bzw. die deutschösterreichische und Welschtiroler Ehefrauen zugewanderter reichsitalienischen Männer auch ab Mai 1915 theoretisch bedroht wurden mit der Abschiebung in eine Heimat, die sie nie oder ganz selten besucht hatten. Diese Politik wird auch heute - wie weiter unter angeführt wird - gegenüber den türkisch-, kurdisch- und südslawischösterreichischen Minderheiten in Österreich angewendet.

245 Die Festnahme und Inhaftierung von feindlichen Ausländern war Reichssache, also in letzter Instanz der gemeinsamen österreichisch-ungarischen Heeresverwaltung untergeordnet. Aus diesem Grund wurde die Vereinheitlichung dieser Bestimmung für das ganz Reich mit der Eröffnung der Südwestfront mit Italien eingeleitet. Mitte 1916 war dieser Harmonisierungsprozeß abgeschlossen. "Diese Weisungen wurden auch dem kgl.ung. Ministerium des Innern sowie der bosnisch- herzegovinischen Landesregierung zur analogen Veranlassung mitgeteilt. Die Mehrzahl der Reichsitaliener hat allerdings bereits in den letzten Monaten vor der Kriegserklärung freiwillig, beziehungsweise über Anregung der italienischen Konsulate das Inland verlassen. So waren z.B. in Triest zur Zeit der Kriegserklärung von 40.000 Reichsitalienern nur 14.000 zurückgeblieben, die dann in der vorerwähnten Weise behandelt wurden. Nach den vorliegenden statistischen Daten sind in Österreich etwa 11.600 wehrfähige Reichsitaliener zurückgeblieben, dazu kommen etwa 600 in Bosnien-Herzegovina, 630 in Kroatien- Slavonien, ferner nach der bisherigen Zählung 2420 in Ungarn; die letztere Zahl dürfte sich aber noch vergrößern." (MdI,1915,19/3,1816,15160) Die festgenommenen Reichsitaliener wurden innerhalb weniger Wochen aus dem Gemeindearrest beziehungsweise dem vorübergehenden Tiroler Internierungslager abtransportiert und in ein weit von der Front gelegenes Lager in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark gebracht. Bis zu 20.000 nicht wehrfähige Landsleute wurden deportiert. Interniert sind in Österreich zu diesem Zeitpunkt 8.500 wehrfähige Reichsitaliener, u.zw.: in Leibnitz, Steiermark 2240 Linz, Oberösterreich 1550 Bezirk Waidhofen a.d. Thaya NÖ 1100 Steinklamm NÖ 1900 Oberhollabrunn NÖ 1200 Hainburg NÖ 200 in verschiedenen kleineren Stationen 310

245<br />

Die Festnahme und Inhaftierung von feindlichen Ausländern war Reichssache, also in letzter<br />

Instanz der gemeinsamen österreichisch-ungarischen Heeresverwaltung untergeordnet. Aus<br />

diesem Grund wurde die Vereinheitlichung dieser Bestimmung für das ganz Reich mit der<br />

Eröffnung der Südwestfront mit Italien eingeleitet. Mitte 1916 war dieser<br />

Harmonisierungsprozeß abgeschlossen.<br />

"Diese Weisungen wurden auch dem kgl.ung. Ministerium des Innern sowie der bosnisch-<br />

herzegovinischen Landesregierung zur analogen Veranlassung mitgeteilt. Die Mehrzahl der<br />

Reichsitaliener hat allerdings bereits in den letzten Monaten vor der Kriegserklärung<br />

freiwillig, beziehungsweise über Anregung der italienischen Konsulate das Inland verlassen.<br />

So waren z.B. in Triest zur Zeit der Kriegserklärung von 40.000 Reichsitalienern nur 14.000<br />

zurückgeblieben, die dann in der vorerwähnten Weise behandelt wurden. Nach den<br />

vorliegenden statistischen Daten sind in Österreich etwa 11.600 wehrfähige Reichsitaliener<br />

zurückgeblieben, dazu kommen etwa 600 in Bosnien-Herzegovina, 630 in Kroatien-<br />

Slavonien, ferner nach der bisherigen Zählung 2420 in Ungarn; die letztere Zahl dürfte sich<br />

aber noch vergrößern." (MdI,1915,19/3,1816,15160)<br />

Die festgenommenen Reichsitaliener wurden innerhalb weniger Wochen aus dem<br />

Gemeindearrest beziehungsweise dem vorübergehenden Tiroler Internierungslager<br />

abtransportiert und in ein weit von der Front gelegenes Lager in Niederösterreich,<br />

Oberösterreich und der Steiermark gebracht. Bis zu 20.000 nicht wehrfähige Landsleute<br />

wurden deportiert.<br />

Interniert sind in Österreich zu diesem Zeitpunkt 8.500 wehrfähige Reichsitaliener, u.zw.:<br />

in Leibnitz, Steiermark 2240<br />

Linz, Oberösterreich 1550<br />

Bezirk Waidhofen a.d. Thaya NÖ 1100<br />

Steinklamm NÖ 1900<br />

Oberhollabrunn NÖ 1200<br />

Hainburg NÖ 200<br />

in verschiedenen kleineren Stationen 310

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!