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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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241<br />

Für die Internierungsfrage lässt sich wenigsten für die ersten zwei Kriegsjahre (bis 25. Mai<br />

1916) anhand des Protokolls einer "im Kriegsministerium stattgefundene(n) vom<br />

Kriegsüberwachungsamte einberufene(n) Sitzung 349 in Angelegenheit der Refundierung der<br />

aus Anlass der Internierung feindlicher Staatsangehöriger und politisch verdächtiger eigener<br />

Staatsangehöriger" ein grobes Bild zeichnen. Hiernach wurden zu dieser Zeit die<br />

Internierungsstationen in Tirol sowie die Gemeindelager in Salzburg (angeblich wegen<br />

Frontnähe) aufgelöst. Auch im ausländerpolitischen Bereich waren Tirol/Vorarlberg und<br />

Kärnten - mit ihren hohen Reichsitalieneranteile - noch stärker als Salzburg und die<br />

Steiermark vom Beginn des Krieges mit Italien betroffen.<br />

feindliche Zivilisten in Nordtirol, Osttirol und Vorarlberg<br />

(Rußland und dem Königreich Italien nach der Volkszählung von 1910, vergleichen mit<br />

cisleitanischen Italiener)<br />

Bezirke Angehörige italienischsprachige Reichsitaliener<br />

Rußlands<br />

Cisleithanier<br />

Imst 2 40 19<br />

Innsbruck 6 822 672<br />

Kitzbühel 1 56 58<br />

Kufstein 2 42 251<br />

Landeck 1 200 77<br />

Lienz -- 53 408<br />

Reutte -- 30 64<br />

Schwaz -- 96 49<br />

Bludenz 5 1.724 207<br />

Bregenz 16 1.953 531<br />

349 Bei dieser Sitzung ging es darum, die Finanzierung für das ganz Reich zu vereinheitlichen und der Heeresverwaltung<br />

direkt zu unterstellen. Nach Kriegsausbruch wurden die Internierten in den ersten Wochen nämlich bei den Gemeinde in<br />

Arrest gebracht. Ein Zentrum der gemeindezentrierten Überwachung und Inhaftierung war das Reichsratsland Salzburg.<br />

Noch in Oktober 1915 hat das Militär, wie das Innenministerium immer noch die Einstellung vertreten, daß die Internierung<br />

Gemeindesache sei. „(Bei) hisherigen Verhandlungen mit dem k.k. Ministerium des Innern (wurde) insoferne von irrigen<br />

Voraussetzungen ausgegangen (...), als hiebei auch von einer gemeindeweisen Unterbringung der Internierten gesprochen<br />

wurde. Folgenden Gründen wurden angegeben für die nunmehrige Übernahme seitens der Heeresverwaltung für sämtliche<br />

Kosten der Interniertenunterbringung:<br />

„1.) Die Internierung ist eine militärische, im unmittelbaren Interesse der Kriegführung erfolgte Massnahme, da es sich<br />

darum handelt, hauptsächlich<br />

aus dem Kriegsgebiete Personen zu beseitigen (...).<br />

2.) Die Internierungen erfolgen zumeist über Verlangen, vielfach auch über direkte Veranlassung der militärischen<br />

Kommandanten (...).<br />

3.) Bei den Internierten-Kosten handelt es sich schon deshalb um gemeisame von der ganzen Monarchie zu tragende<br />

Auslagen, da sie vornehmlich fremde Staatsangehörige aus den Kriegszonen, vielfach auch Personen aus den besetzten<br />

feindlichen Gebieten (z.B. Russisch-Polen, Serbien, Albanien) betreffen, daher logischerweise nicht nur einem Staate<br />

angelastet werden können.<br />

4.) Die Heeresverwaltung hat bereits im allgemeinen die Geneigtheit zur Übernahme der Internierungs-Kosten<br />

ausgesprochen (...).<br />

5.) Einzelne Internierten-Lager befinden sich tatsächlich in militärische Verwaltung und werden alle damit verbundenen<br />

Auslagen vom Heeresetat getragen (so z.B. in Thalerhof für russophile Inländer aus Galizien und der Bukowina,<br />

Internierten-Lager in Nezsider, Arad etc.); es ginge nicht an, die Frage nicht einheitlich zu behandeln, d.h. die Kosten zum<br />

Teile von der Heeresverwaltung, zum Teile von der politischen Verwaltung tragen zu lassen.‟ (MdI,1916,19/3,1825,15202)

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