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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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Nach der Weisung für Behandlung und Disziplinierung russischer und serbischer<br />

Kriegsgefangener (Feldpost 1916, 11) standen Kommandanten von Kriegsgefangenenlagern<br />

als Disziplinarstrafen zur Verfügung: "Zeitweise Entziehung des Rauchens, Fastens,<br />

Arreststrafen mit hartem Lager, Anlegen der Spangen durch 6 Stunden an einem oder<br />

mehreren aufeinanderfolgenden Tagen (...). Von der Prügelstrafe ist Abstand zu nehmen." Ab<br />

1917 durften Kriegsgefangene wegen Aufsässigkeit, Widerstand oder exzessiven Benehmens<br />

auch durch die örtlichen Gendarmerie mit strengem Arrest bis zu zwei Tagen bestraft werden.<br />

Es kam jedoch immer wieder zu Übergriffen der Wachmannschaft oder Arbeitgeber gegen<br />

Kriegsgefangene, die aber strengstens verboten waren und mit Disziplinarstrafe oder<br />

sonstigen Sanktionen geahndet wurden. (Hansak 1991, 149). Folgendes Beispiel von<br />

Unternehmerwillkür hatte auf Veranlassung der Sozialdemokraten sogar den Reichsrat<br />

beschäftigt.<br />

"Am 22. April 1918 spielte sich in den Phönix-Stahlwerken der Firma J.E. Blechmann in<br />

Mürzzuschlag eine empörende Brutalität ab. Die russischen Kriegsgefangenen werden bei<br />

dieser Firma zum großen Teile zu besonderen Arbeiten verwendet, ein Zeichen, dass sie<br />

willig als angelernte Arbeiter dem Unternehmen gute Dienste geleistet haben. Nun ist es<br />

begreiflich, wenn die Leute, da sie wußten, dass der Friede geschloßen ist, die Sehnsucht<br />

hatten, bald nach Hause zu kommen. Sie ersuchten daher um Abgabe in das Lager, weil sie<br />

glaubten, dadurch eher in ihre Heimat zu gelangen. Dieses Ansuchen wurde abgelehnt,<br />

worauf die Russen, 150 bis 200 an der Zahl, erklärten, die Arbeit einzustellen. Die<br />

sogenannten 'Rädelsführer' werden darauf mit starker militärischer Eskorte in das Straflager<br />

abgesendet, die übrigen jedoch am 22. April früh im Garten des Lager der Firma an<br />

Kastanienbäume nach der übrigen Regel angebunden und mussten zirka eineinhalb bis zwei<br />

Stunden hängen. Von den nebenliegenden Häusern sah man das furchtbare Schauspiel. Nach<br />

dem Berichte einer Frau ist einem der Angebundenen das Blut aus der Nase geronnen. Ein<br />

Offizier der Bewachungsmannschaft blies einem der Angebundenen höhnisch den<br />

Zigarettenrauch unter die Nase. Als die Kunde von dieser scheußlichen Mißhandlung in den<br />

Betrieb kam, hatten die Vertrauensmänner zu tun, um die Arbeiter von der Arbeitseinstellung<br />

abzuhalten. Frauen der einheimischen Arbeiter haben vor Empörung auf der Straße geweint<br />

wie Kinder und alles sagte sich: Hat denn die Firma Blechmann wohl die ganze Macht zur<br />

Seite, um gegen diese wehrlosen armen Menschen, die eigentlich schon freigelassen sein

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