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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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Leistungslöhne und - vor allem von den Bauern - eine viel bessere als die vorgeschriebene<br />

Mindestverpflegung.<br />

"Mit der Fortdauer des Krieges und dem steten Anwachsen der Zahl der Kriegsgefangenen<br />

wie auch des Bedarfes an Arbeitskräften erlangte die Verwendung von Kriegsgefangenen<br />

immer größere Bedeutung. Im ganzen und großen hat sich diese Einrichtung bewährt. Sie lag<br />

im Interesse der Kriegsgefangenen selbst, die dadurch der ertötenden Öde ihres Lebens im<br />

Kriegsgefangenenlager und der entsittlichenden Einwirkung des Nichtstuns entzogen wurden,<br />

vieles lernen und zugleich zur Verbesserung ihrer Lebenshaltung durch eigene Arbeit<br />

beitragen konnten. Sie diente zugleich dazu, die Lasten der Erhaltung der Kriegsgefangenen<br />

für den Staat zu verringern, und sie entsprach insbesondere dem dringenden Bedürfnis der<br />

heimischen Volkswirtschaft nach Arbeitskräften." (Adler 1927, 95)<br />

Diese positive Beschreibungen der Lage der beschäftigten Kriegsgefangenen steht einer<br />

Darstellung der Stacheldraht-Krankheit in der Reihe Beiträge zur Psychologie des<br />

Kriegsgefangenen gegenüber. Die hier beschriebenen Belastungen betrafen vor allem<br />

Gefangene, die nicht die Möglichkeit haben regelmäßig außerhalb des Lagers zu wohnen und<br />

zu arbeiten.<br />

"Es hat sich im Verlaufe des Weltkrieges gezeigt, dass bei Kriegsgefangenen nicht selten<br />

nervöse Störungen auftreten. Kriegsgefangene, die wegen schwerer Körperbeschädigung nach<br />

der Heimat ausgetauscht, andere, die im neutralen Lande interniert wurden, bringen die<br />

Kunde, dass viele ihrer Kameraden seelisch schwer leiden, ja sie tragen nur zu oft an sich<br />

selbst deutliche Spuren und Merkmale von Nervosität." (Vischer, 1918, 3)<br />

Die folgende drei Fälle aus den Jahren 1916 bis 1918 sollen die Bandbreite der Behandlung<br />

von Kriegsgefangenen durch die österreichischen Behörden und Zivilbevölkerung aufzeigen.<br />

Im Fall eins (1916) handelte es sich um eine zwar äußerst schwere, jedoch im Kriegsrecht<br />

durchaus vorgesehene Disziplinierung streikender Arbeiter. Hier ging es darum, aus den<br />

kriegsgefangenen Italienern trotz widriger Umstände möglichst viel Leistung herauszuholen.<br />

Im Fall zwei wird deutlich, dass man sich auf einen lang andauernden Krieg eingerichtet hat<br />

Oberhollabrünn/NÖ, Waidhofen a.d. Thaya/NÖ, Hainburg/NÖ und Göllersdorf/NÖ erwähnt (MdI,1915,19/3,1816,15160);<br />

(MdI,1915,19/3,1818,18661); (MdI,1916,19/3,1825,15202)

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