14.02.2013 Aufrufe

REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

223<br />

auszuüben. Die Bestimmungen des Staatsgrundgesetzes von 1867 schlossen die bis dorthin<br />

geltende formelle und offene Diskriminierung von jüdischen und romani Österreichern aus<br />

(John/Lichtblau 1990, 33 und 289).<br />

1. Allgemeine Ausgrenzungstendenzen<br />

Wegen der langen Tradition der gesellschaftlichen Ausgrenzung der romani Bevölkerung<br />

verfügte ein wesentlicher Teil dieser Volksgruppe nicht über ordentliche Ausweispapiere 332 .<br />

Somit war es auch unmöglich festzustellen, ob sie Staatsangehörige, staatsfremde oder gar<br />

reichsfremde Zigeuner waren. Um Roma aus einer Gemeinde, einem Reichsratsland oder aus<br />

Cisleithanien abzuschaffen war es, wie oben erwähnt, nämlich unbedingt erforderlich zu<br />

wissen wo sie heimatberechtigt waren. Viele Gemeinden sahen sich aus diesem Grund<br />

außerstande, Zigeunerbanden zu bekämpfen<br />

"Aus diesem Bezirke wird im abgelaufenen Jahre eine verstärkte Zigeunerbewegung<br />

gemeldet, deren Ursache nicht konstatiert werden konnte. Bei der Lage St. Johann an der<br />

Durchzugsstraße von der Steiermark nach Tirol ist der Bezirk dem Auftreten von<br />

Zigeunerbanden stärker ausgesetzt als die anderen Bezirke des Kronlandes und dürften die<br />

fast jährlich sich wiederholenden Plagen wohl darauf zurückzuführen sein. Ein Vorgehen<br />

nach dem Reichsschubgesetze erweist sich in den meisten Fällen als erfolglos, da (...) die<br />

Heimatzuständigkeit mancher Zigeunerfamilien überhaupt nicht festzustellen ist (...)."<br />

(MföA,1913,2463,17718)<br />

Die Bekämpfung der romani Minderheit in Cisleithanien war angewiesen auf Methoden, die<br />

einerseits nicht offensichtlich gegen das Staatsgrundgesetz verstießen, da dies die<br />

Gesetzeswidrigkeit dieser Politik offen gelegt hätte. Andererseits mussten solche Aktionen<br />

den gesamten unerwünschten Personenkreis betreffen, also genauso romani Inländer wie<br />

romani Ausländer. Neben den allgemein verbreiteten polizeilichen Schikanen und<br />

willkürlichen Repressalien gegenüber allen Roma - unabhängig ihrer Staatszugehörigkeit -<br />

griff der Staat auf eine informelle Frühform des Berufsverbots zurück. Die aus den Akten des<br />

Handelsministeriums erhaltenen Sammelmappen zu dieser Causa machen deutlich, dass es<br />

bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs zwei sich widersprechende Ansätze bei der

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!