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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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des Kriegsministeriums gestellt hat. Offen bleibt, wie typisch dieses Verhalten für die<br />

untersten Beamtenschichten in den kroatischen Gebieten der Monarchie war.<br />

Wie diese Agenten in Ungarn für die illegale Schleppertätigkeit rekrutiert wurden, lässt sich<br />

aus einem Bericht der k.k. Polizeidirektion in Wien im groben ablesen. Hiernach boten<br />

sowohl amerikanische wie schweizerische Passagen- und Reisebüros den Reedereien für die<br />

Vermittlung von Auswanderungswilligen Provisionen an.<br />

"Rundschreiben: Das Passagebüro Harry Cohen in Bremen, Bahnhofsstraße 13-14, versendet<br />

an zahlreiche Personen Prospekte, worin er ersucht, Leute, die nach America zu reisen<br />

beabsichtigen, durch diese Firma zu expedieren und für eventuelle Bemühungen in dieser<br />

Richtung bedeutende Provisionen verspricht.<br />

Das Reisebüro Rommel & Cie in Basel, Heumattstraß 10, überschwemmt besonders die<br />

südlichen Kronländer mit Reklameschreiben und Prospekten, worin es namentlich Wirte und<br />

Bauern animiert und um die Zusendung von Adressen Auswanderungslustiger unter dem<br />

Versprechen von Provisionen ersucht."<br />

Da es in Österreich seit Aufhebung des Auswanderungspatents von 1832 im Jahre 1967 kein<br />

Auswanderungsgesetz mehr gab, wurde die Bewerbung von Ausreiseagenturen per Erlaß<br />

geregelt. Die Bestimmungen der jeweiligen Erlässe wie auch die Paragraphen der<br />

verschiedenen Auswanderungsgesetzentwürfe deckten sich mit den Bestimmungen<br />

vergleichbarer Auswanderungsgesetze in den Nachbarländern: Werbung war verboten.<br />

"Im allgemeinen stehen die Auswanderungsgesetze auf dem Standpunkte, den Unternehmern<br />

und ihrem Agenten mit Ausnahme der einfachsten Geschäftsankundigungen jede direkte oder<br />

indirekte Werbetätigkeit zu verbieten.<br />

Eine derartige Bestimmung trifft der Österreichische Entwurf ex 1904 § 45 und der<br />

Österreichische Entwurf ex 1908 §31; daneben enthalten diese Entwürfe das den<br />

Unternehmen betreffende Verbot, mit Personen unaufgefordert in Geschäftsverkehr zu treten

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