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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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208<br />

3. Die Zerschlagung des Schleppernetzes Zagreb - Buchs<br />

Die gesetzwidrigen Schlepperrouten von Rußland, Galizien, Ungarn, Bosnien-Herzegowina<br />

und Dalmatien über Westösterreich in die Schweiz waren für die<br />

Nationalisierungsbestrebungen der Zentralregierungen in Budapest und Wien genauso eine<br />

Herausforderung wie die der wesentlichen größeren, aber genauso illegalen Werbeagenturen<br />

des Deutschen Reiches. Nach den Sonderverträgen zwischen Ungarn und Cunard Line (1904)<br />

bzw. Österreich und Canadian Pacific Railway (1908 bzw. 1913) ging es darum, die<br />

Schlepperbanden daran zu hindern, das österreich-ungarische Wanderungspotential von den<br />

adriatischen Häfen Fiume und Triest abzuleiten. Nachdem vor allem die CPR als eine ernst<br />

zu nehmende Konkurrentin für die norddeutschen Reedereien Hapag und Lloyd eingeschätzt<br />

wurde, steigerte sich der Kampf gegen die schweizerisch-kroatischen Schlepper zu einer<br />

regelrechten Schlacht. Innerhalb weniger Monate gelang es dem österreichischen<br />

Innenministerium das zu schaffen, was in dem vorhergehenden Jahrzehnt nicht für möglich<br />

gehalten wurde, nämlich die vollständige Zerschlagung eines aus Buchs und Basel<br />

operierenden Auswanderungsnetzwerkes mit besten Beziehungen zu den regionalen Eliten<br />

der Auswanderungsregionen. Grund für diese plötzliche Konsequenz in der Bekämpfung der<br />

verhältnismäßig kleinen Schweizer Schlepperorganisationen war ihre störende Wirkung auf<br />

den Kampf der Giganten, nämlich zwischen den norddeutschen und britischen Reedereien<br />

und den dazu gehörenden Werbeagenturen.<br />

Aus den Sammlungen des Österreichischen Staatsarchivs (ÖStA) und des Vorarlberger<br />

Landesarchiv (VLA) lässt sich heute über den Aufbau, die Funktionsweise und die Zerstörung<br />

der illegalen St. Gallener Auswanderungsagenturen in den Jahren unmittelbar vor Ausbruch<br />

des Ersten Weltkrieges 314 folgendes Bild zeichnen. Hierbei sollte nochmals betont werden,<br />

dass die Schilderungen des Innenministeriums und die untergeordneten Instanzen<br />

ausschließlich der Bekämpfung der Stellungsflucht dienten.<br />

314 Die Zitate stammen aus folgenden Dokumten bzw. Sammlungen<br />

- ÖStA/AVA, MdI/Präs, Kt: 1551: „Verhütung von Wehrpflichtverletzungen durch Grenzüberschreitung‟/P.Nr.12217/1913<br />

(AIS:I/2/12217/1913); „Organisierung des Ueberwachungsdienstes bezüglich Hintanhaltung der Auswanderung<br />

Wehrpflichtiger‟/P.Nr.12658/1913 (AIS:I/18/21658/1913).<br />

- Landesarchiv Vorarlberg, Bezirksamt und Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, Rep. 14/24, 1914-1918, Karton: 568:<br />

„Auswanderergrenzkontrole, Verhütung von Wehrpflichtverletzungen durch Grenzüberschreitungen von Ungarn‟,<br />

Rundschreiben k.k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg, 14.8.1914 (AIS: XXI/29/1914); „Für das Auswanderer-<br />

Kontrollorgan‟ k.k. Polizeidirektion in Wien, 10.7.und 17.7.1914 (AIS:XXI/30/1914); „Auswandererüberwachungsdienst<br />

Behandlung ungarischer Saisonarbeiter‟, Rundschreiben k.k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg, 30.4.1914 (AIS:

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