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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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158<br />

Beförderungserlaubnis die Möglichkeit der Ausübung eines scharfen Protektionsismus<br />

zugunsten einzelner Unternehmungen und inländischer Häfen."<br />

"Gleichwohl war es das einzig Richtige, dass der Entwurf von einem Versuch, die<br />

Auswanderung auf inländische Routen zu beschränken, prinzipiell Abstand genommen hat;<br />

es ist der Regierung zu empfehlen, dass sie sich durch den lauten Enttäuschungslärm, der sich<br />

aus diesem Grunde von beteiligter Seite gegen die Vorlage erhoben hat, nicht beirren lasse"<br />

(Fischer 1909, 89).<br />

Da im "Klassenstaate" die Behörden im Interesse der herrschenden Klasse zu agieren pflegen,<br />

fordert Fischer Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Gewerkschaften und Sozialdemokratie,<br />

die weit über die Praxis in Italien bzw. die Vorstellung der "Colonialgesellschaft"<br />

hinausgehen. Den Reichsorganen, wie auch den Behörden auf mittlerer und unterer Ebene,<br />

sollten beratende Komitees, die nach einem bestimmten Schlüssel paritätisch<br />

zusammengesetzt sind, zur Seite gestellt werden. Wären sie nur von den lokalen Honoratioren<br />

('Gemeindepaschas') besetzt, so wären "ganz einfach den Kreaturen der<br />

Auswanderungsagenten eine Heimstätte ihres 'Wirkens' geschaffen". Würden sie aber<br />

umgekehrt "nicht einseitig zusammengesetzt", sondern unter Beteiligung der "wahren<br />

Vertreter der auswandernden Bevölkerung" gewählt, so könnten sie "sicherlich nur Gutes<br />

leisten (...)".<br />

"Darum muss bei der etwaigen Uebertragung dieses (italienischen, E.S.) Systems auf<br />

österreichische Verhältnisse die Teilnahme der Arbeiterklasse sowohl in der Zentrale als in<br />

der örtlichen Organisation in weit höherem Masse sichergestellt werden, als es in Italien<br />

geschah. (...) Es wird deshalb Sache unserer Abgeordneten sein, sowohl für das beamtete<br />

Inspektorat als auch für die ehrenamtlichen Stellen die gesetzliche Beteiligung zahlreicher<br />

Vertreter der Gewerkschaften durchzusetzen" (Fischer 1909, 89).<br />

Anläßlich der Wiederaufnahme der Debatte über die grenzüberschreitende<br />

Wanderungspolitik im Jahre 1912 machte Fischer den Versuch, zwischen der vollkommenen<br />

unkontrollierten Binnenwanderung und dem Pendlertum in der Monarchie und der "wilde(n)<br />

Organisation" der Auswanderung bzw. Durchwanderung einen Zusammenhang herzustellen.<br />

236 Hierauf wird weiter untern im Detail eingegangen.

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