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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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157<br />

Fischer begrüßt in beiden Artikeln die Versuche der Regierung, die illegalen Agenturen und<br />

Schlepperbanden zu bekämpfen, weist aber darauf hin, dass dies lediglich ein Versuch<br />

darstellt:<br />

1. auswanderungswillige männliche Staatsbürger der Reisefreiheit zu berauben und;<br />

2. sowohl die legale wie die illegale Auswanderung vom Nordseehafen zu den österreichisch-<br />

ungarischen Hafen im Mittelmeer (Fiume, Trieste) umzuleiten. 236<br />

Um die grenzüberschreitenden Wanderungsbewegungen in den Griff zu bekommen und sie<br />

gleichzeitig im Interesse der Wandernden zu gestalten fordert Fischer, dass bei der Schaffung<br />

eines "Auswanderungsbeirats", und "Auswanderungsfonds" sowie der Ernennung von<br />

"Auswanderungskommissären" die Aufgaben und Bestellung genauestens zu regeln seien.<br />

Diese Organe sollten sich nicht nur auf Reichsebene mit der Wanderungsfrage beschäftigen,<br />

sondern auch dezentral tätig werden. In den Zentren der Auswanderung, bei den wichtigsten<br />

Verkehrknotenpunkten und in den Auswanderungshäfen müßten die österreichischen<br />

Inspektoren das Recht bekommen, die Migranten umfassender zu betreuen und die<br />

Einhaltung der Schutzgesetze zu kontrollieren. Gesundheits-, Sicherheits,- und<br />

Gewerbeinspektoren müßten freien Zugang zu den Auswandererheimen und Schiffen der<br />

Reedereien erhalten. Auch bei den wichtigsten Aufnahmehäfen und Einwanderungzentren im<br />

Übersee sollten diese Inspektoren tätig werden. Dies sind alles Forderungen, die einerseits<br />

großteils das italienische Vorbild kopieren und sich andererseits kaum von den Vorstellungen<br />

der "Oesterreichisch-Ungarischen Colonialgesellschaft" unterscheiden.<br />

Fischer ist sich wohl im klaren darüber, dass diese Vorschläge auch gegen die Interessen der<br />

Auswanderer, die großteils der Arbeiterklasse angehören, verwendet werden könnten.<br />

Deshalb tritt er energisch gegen jeden Versuch ein, diese Schutzmaßnahmen einseitig gegen<br />

die deutsche und sonstige ausländische Reederei zu mißbrauchen. Dies würde nämlich<br />

lediglich die Preise in Fiume and Triest künstlich hochhalten und die ohnehin wesentlich<br />

schlechteren Wanderungsbedingungen innerhalb der Monarchie zementieren.<br />

"Dass im Klassenstaate eine immerhin ziemlich umfassende sozialpolitische Gesetzgebung<br />

sich nicht leicht durchsetzen konnte, ohne dass dabei auch spezielle kapitalistische Interessen<br />

ihre Rechnung gefunden hätten, ist selbstverständlich. In unserem Falle bieten die<br />

Bestimmungen der Auswanderungsgesetze über Erteilung und Entziehung der

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