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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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ihre Stoßrichtung für die Geisteshaltung der Migrationsexperten bezeichnend, die sowohl die<br />

transleithanische wie auch die cisleithanische Wanderungspolitik geprägt haben.<br />

In der Ausgabe der Pester Lloyd von 14.6.1908 zitiert der Autor des Artikels "Das neue<br />

Auswanderungsgesetz", Roland Hegedüs einen "europäisch-amerikanische(n) Forscher der<br />

Auswanderung, der die Auswanderungsgesetze aller Länder der Erde verglichen" hat mit dem<br />

Satz: "the Hungarian law may be said to be the most restrictive emigration law in the world".<br />

Nach Hegedüs "sehnt (man sich in Ungarn) ganz offen nach einer mehr (oder) minder großen<br />

Einschränkung der Freizügigkeit". Um dies zu erreichen dürfen die Behörden verfügen, dass:<br />

- "Männer, die das siebzehnte Lebensjahr vollendet haben, nur gegen Erlag einer Kaution und<br />

auf ministerielle Erlaubnis die Grenze überschreiten" dürfen;<br />

- "im Falle einer größeren Dimensionen annehmenden Auswanderung von Wehrpflichtigen<br />

die Auswanderung der in diese Kategorie fallenden Mannespersonen überhaupt oder für das<br />

Gebiet einzelner Munizipien verbieten". 210<br />

Sah das ungarische Gesetz eine "drakonische Bestrafung" für Verstöße gegen das<br />

Auswanderungsverbot vor, so gingen die Gesetzgeber mit ihren Betreuungs- und<br />

Beratungsaufgaben um so lockerer um. Ungarische Staatsbürger wurden von den Behörden in<br />

keinster Weise über die unterschiedlichsten und oft hoch komplizierten Bedingungen einer<br />

legalen Auswanderung sachkundig informiert. Die staatliche Kontrolle galt lediglich der<br />

Schlepperbekämpfung. Ein flächendeckendes System von Gesundheits- und<br />

Gewerbeinspektoren in den Häfen, wichtigen inländischen Verkehrsknotenpunkten, oder gar<br />

auf den Auswanderungsschiffen war nicht vorgesehen; ganz zu schweigen von den in Italien<br />

üblichen lokalen und regionalen Auswandererberatungsstellen. 211<br />

Auch in Cisleithanien konzentrierten sich die Behörden auf die Bekämpfung des<br />

Schlepperwesens und die illegale Auswanderung, ohne Instrumente für die Betreuung der<br />

Auswanderer zu entwickeln. In einem Artikel anläßlich der Debatte über den<br />

Regierungsentwurf zum (nie verabschiedeten) Auswanderungsgesetz von 1904 kommentierte<br />

die sozialdemokratische Monatsschrift "Der Kampf":<br />

210 Morganblatt des „Pester Lloyd‟, 13.6.1908, in: Arbeiterkammer Wien, SoWiDok, 14.6.1908.<br />

211 vgl. Srbik 1991.

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