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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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140<br />

ihm das Komitee die Karte; dadurch wird es für ihn unmöglich, sich eine Schiffskarte zu<br />

verschaffen." 203<br />

Nach diesen Vorstellungen sollte die zu dieser Zeit in der ganzen Monarchie übliche<br />

"fortwährend(e) Perlustrierung und Kontrolle", "Schikanieren" und "Durchforschung" der<br />

"armen Leute" nicht mehr nötig sein. Diese polizeilichen Überwachungsmaßnahmen sollten<br />

in den Heimatgemeinden - ganz nach italienischem Vorbild - mit einer Informationsoffensive<br />

vor Ort wie auch der Betreuung der Auswanderer an den Grenzen, in den Häfen und in den<br />

überseeischen Aufnahmeländern gekoppelt sein. Ein im April 1913 neuerlich vorgelegter<br />

Vorbericht zu der noch immer ausstehenden Verwirklichung eines österreichischen<br />

Auswanderungsgesetzes verlief parallel zu den wanderungshemmenden Vorstellungen der<br />

"Oesterreichisch-Ungarischen Colonialgesellschaft",ohne ihre den Auswanderer<br />

unterstützenden und schützenden Elemente aufzugreifen.<br />

Solche Versuche, die Auswanderungspolitik durch polizeiliche Maßnahmen in den Griff zu<br />

bekommen, bleiben von den Befürwörtern der Freizügigkeit nicht unkommentiert. Nach<br />

Meinung der Christlichsozialen im Reichsrat sollte eine "Abtrennung der die Auswanderung<br />

betreffenden legislatorischen Arbeiten von der handels- und schiffsfahrtspolitischen Sektion<br />

des Handelsministeriums über Veranlassung des Kriegsministeriums im kurzen Wege<br />

voreilig veranlaßt und die Zuteil der erwähnten Agenden an das Ministerium des Innern<br />

verfügt" werden. Sie fügten hinzu, dass es nicht die Schlepper, sondern das "eiserne Gebot<br />

der Not" sei, das "alljährlich Hunderttausende arbeitslose Österreicher ihr Vaterland zu<br />

verlassen" zwang. Eine "Erschwerung der Auswanderung im Wege polizeilicher Maßregeln"<br />

würde ihrer Meinung nach "das Auswanderungsübel nicht an seiner Wurzel bekämpfen".<br />

Obwohl im Kampf gegen die wirtschaftlich motivierte Flucht aus Österreich kaum wirksam,<br />

wurde dieser Verschärfung nach Meinung der Christlichsozialen eine der großen<br />

Errungenschaften der Verkehrsfreiheit geopfert. "Jede polizeiliche Erschwerung oder<br />

Verhinderung der Auswanderung, es sei denn, dass es sich um Stellungsflüchtlinge handelt,<br />

ist eine unzulässige Einschränkung der staatsgrundgesetzlich gewährleisteten<br />

202 betr.: Bericht der Polizeidirektion Salzburg 27.Okt. 1913, in: Organisierung des Ueberwachungsdienstes/Wehrpflichtiger,<br />

ÖStA/AVA, MdI/Präs, Kt: 1551/P.Nr.12658/1913 (AIS:I/18/12658/1913).<br />

203 betr.: Zentralauswanderungsamt, österr.ung. Colonialgesellschaft, ÖStA/AVA, MdI/Präs, Kt: 662/P.Nr.14241/1913<br />

(AIS:I/16/14241/1913).

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