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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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132<br />

liessen, dass bei Sicherung ihres politischen Zweckes die confessionellen Interessen der<br />

evangelischen Kirche thunlichtst geschont werden (...). Bei diesem Anlasse kann ich nicht<br />

umhin, auf das vom Oberkirchenrathe berührte Vorgehen der Statthalterei in Mähren<br />

hinzuweisen, welche den zu Vicaren in Mähr.-Trübau, beziehungsweise Olmütz gewählten<br />

Ausländern Peter Ernst BALLERSTEDT und Wilhelm MÜHLPFORT (...) die Aufnahme in<br />

den österreichischen Staatsverband verweigert hat, ohne die Natur der Sache nach für diese<br />

Entscheidung relevante hierortige Stellungnahme zur Berufung der genannten Seelsorge<br />

abzuwarten”. 187<br />

Zwei Jahre später lässt sich ein weiterer Versuch der Unterdrückung der Los-von-Rom-<br />

Bewegung durch die Verweigerung der Staatsbürgerschaftserteilung bei einem<br />

reichsdeutschen Seelsorger belegen. In einem Brief an das Innenministerium vom 27.<br />

Dezember 1903 versuchte sich die Linzer "k.k. Statthalterei in Oesterreich ob der Enns” dafür<br />

zu rechtfertig, dass sie die Aufnahme des evangelischen Priesters Johannes Heinrich Hauser<br />

aus Königsfeld im Grossherzogthume Baden in den österreichischen Staatsverband verhindert<br />

hat und auch weiterhin verzögern will. Die Statthalterei wollte nämlich noch abwarten bis<br />

"durch längere Beobachtung ein abschliessendes Urteil über die Persönlichkeit und die<br />

Haltung” Hausers ermöglicht wird. Nach der oberösterreichische Statthalterei ist der Fall<br />

Hauser besonders brisant, weil der politisch verdächtige Reichsdeutsche ausgerechnet in Bad<br />

Ischl Pfarrer geworden ist.<br />

"Der Genannte wurde am 28. Dezember v. J. von der evang. Pfarrgemeinde A.B. in Ischl zum<br />

Pfarrer gewählt und versieht seit April l.J. dortselbst bereits provisorisch die seelsorglichen<br />

Funktionen. Wenngleich den geflogenen Erhebungen zufolge die politische und moralische<br />

Haltung Hausers zu keinen nachteiligen Wahrnehmung Anlaß gegeben hat, und demselben<br />

auch eine propagandistische Tätigkeit nicht vorgeworfen werden konnte, so musste mir doch<br />

schon seinerzeit in Gewährung der vom evangelischen Oberkirchenrate erbetene Bestätigung<br />

Hausers als evangelischen Pfarrers in Ischl bedenklich erscheinen, mit Rücksicht auf die in<br />

Oberösterreich herrschenden Verhältnisse, welche die Gefahr einer Störung des<br />

konfessionellen Friedens in diesem Kronlande besonders naherücken und in Anbetracht der<br />

187 k.k. Kultusministerium an MdI, betr. Einbürgerung in Böhmen, 14.01.1901, ÖStA/AVA, MdI, Präs. 8, PN: 527/1901,<br />

Präs. Kt.1550, (AIS: I/30/527/1901).

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