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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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in Erinnerung gerufen werden, dass nur die Anträge der "politisch bedenklichen” Vikare bei<br />

dieser Stelle des Innenministeriums bearbeitet werden mussten. Alle anderen wurden von den<br />

Behörden der Reichsratsländer direkt erledigt.<br />

In zwei Fällen finden sich aktenkundige Erwähnungen von Bemühungen, die Verleihung der<br />

Staatsbürgerschaft bewußt zu verweigern beziehungsweise verschleppen, um die "Los-von-<br />

Rom-Bewegung” beziehungsweise den politischen Protestantismus organisatorisch und<br />

politisch zu schwächen, nämlich in Bad Ischl und Olmütz beziehungsweise Mährisch Trübau.<br />

Bezüglich Böhmen und Mähren hat sich der Minister für Cultus und Unterricht am 14. Jänner<br />

1901 - also relativ am Anfang der politischen Evangelisierungsbewegung - an das<br />

Innenministerium mit der Bitte gewandt, bei der Unterdrückung der "Verhetzung” des Volkes<br />

nicht die Kirche an sich unnötig hart zu treffen.<br />

"Ich beehre mich dem k.k. Ministerium in der Anlage einen Bericht des evangelischen<br />

Oberkirchenrathes A.B. von 4. December 1900 Z. 3175 zu übermitteln, welcher über die<br />

Schierigkeiten Klage führt, die der Installierung beziehungsweise Einbürgerung der in den<br />

hierländischen evangelischen Kirchendienst gewählten Ausländer seitens der Landesstellen<br />

Böhmens und Mährens bereitet werden.<br />

Wenngleich den Klagen der Oberkirchenrathes eine gewisse Berechtigung in der Richtung<br />

nicht abgesprochen werden kann, dass die Pastorierung der evangelischen Glaubensgenossen<br />

dieser Länder thatsächlich unter dem seitens der politischen Behörden eingehaltenen<br />

Vorgänge leidet, so kann doch wohl deswegen nicht gänzlich von Massregeln abgesehen<br />

werden, welche der politischen und confessionellen Verhetzung zu steuern geeignet<br />

scheinen”.<br />

Nach dem der Wiener Kultusminister angeführt hatte, wie wichtig er eine Bekämpfung der<br />

religiösen Hetzer fand - wohlgemerkt am Anfang des 20. Jahrhundert - versucht er dann doch<br />

den Innenminister davon zu überzeugen, bei der Bekämpfung dieser Erscheinung etwas<br />

vorsichtiger vorzugehen.<br />

"Immerhin aber können die Ausführungen des Oberkirchenrathes bei der Erwägung in<br />

Betracht kommen, ob und in welcher Weise sich die gedachten Massregeln derart treffen

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