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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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Nachbarstaaten mit kriegsgefangenen und zivilen Zwangsarbeitern in der Industrie und<br />

11<br />

Landwirtschaft Österreichs zusammen. In vielen Fällen konnte sich ihr Status - als freiwillige<br />

oder unfreiwillige Arbeitnehmer - verändern. Hierfür stellvertretend sind die italienischen<br />

Gastarbeiter im Deutschen Reich zu erwähnen, die ab dem Sturz Mussolinis am 25. Juli 1943<br />

eine gravierende Verschlechterung ihrer Lage hinnehmen mussten. Schließlich wäre zu<br />

betonen, dass im Kalten Krieg nicht nur „ein ganz verschwindender Prozentsatz der<br />

Flüchtlinge aus Jugoslawien (...) politische Motive als Fluchtgrund an(gaben)“ (Helmer 1957,<br />

262); vielmehr waren ein bedeutender Anteil der Zuwanderer und Asylsuchender aus Ungarn,<br />

Rumänien und der Tschechoslowakei - um einen Begriff zu verwenden, der Mitte der 50er<br />

Jahre geprägt wurde - wohl Wirtschaftsflüchtlinge 4 , die nach den rigiden Bestimmungen des<br />

heutigen Asylverfahrens nicht aufgenommen worden wären. 5 Der Begriff Zuwanderung wird<br />

deswegen sehr weit gefasst. Um den Tatbestand der Zuwanderung zu erfüllen, müssen die<br />

Menschen, die nach Österreich einreisen, verschleppt oder illegal geschleust werden,<br />

lediglich nach der oben dargestellten Definition zur Gruppe der Ausländer gehören.<br />

C. Österreich - eine Definition<br />

Die Grenzen von Österreich haben sich fast genau so oft geändert wie das Selbstverständnis<br />

seiner Einwohner und ihr Verhältnis untereinander. Mit Ausnahme von Deutschungarn,<br />

Südtirol und der Südsteiermark entsprechen die Außengrenzen des heutigen Österreichs in<br />

etwa den der Alpenländer und Niederösterreich zur Zeit der Monarchie. Dies änderte sich<br />

nach dem Anschluss - mit Ausnahme der an Niederösterreich und Oberösterreich<br />

angrenzenden sudetendeutschen Bezirke Krummau und Znaim - auch nur geringfügig. Aus<br />

diesem Grund orientiert sich die Darstellung der Zuwanderung von Staatsfremden nach<br />

Österreich an den mehrheitlich deutschen Reichsratsländern Cisleithaniens, den neun<br />

Bundesländern der Ersten und Zweiten Republik und der Ostmark. Bei der Bezeichnung<br />

Deutschösterreicher bzw. Österreicher wird in dieser Studie eine von den geltenden<br />

Bestimmungen des Völkerrechts abweichende Einteilung verwendet. Die einschlägige<br />

Literatur zur Durchführung der österreichischen Option Anfang der 1920er Jahre macht<br />

deutlich, dass die Handhabung dieser Einbürgerungsverfahrens nicht im Sinne des Vertrages<br />

4 Die erste aktenkundige Erwähnung des Begriffs Wirtschaftsflüchtling stammt (nach dem Wissensstand des Autors) aus<br />

einer Stellungnahme und Kommentar der jugoslawischen KP-Zeitung borba (28.Aug.1957) und dessen Interpretation durch<br />

ICEM Adviser to the Director, Charles H. Mace (19.Sep.1957).(IOM/1957/XXXXI/19)

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