Landrat-Gruber-Schule Dieburg
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Informationen und Richtlinien für die berufspraktische Ausbildung der Sozialassistentinnen / Sozialassistenten 3<br />
Alle Fehlzeiten, die über die anrechenbaren 12 Arbeitstage à 7 Stunden in der Praxis hinausgehen,<br />
müssen nachgeholt werden. Als Nachholzeiten kommen Ferien und die Zeit nach dem Ende<br />
der berufspraktischen Ausbildung infrage.<br />
• Ferien: Aufgrund ihres Status haben die Schülerinnen und Schüler Anspruch auf die Ferienregelung<br />
der öffentlichen <strong>Schule</strong>n.<br />
Soweit Praxistage von festen oder beweglichen Ferientagen berührt werden, besteht Ferienanspruch.<br />
• Ferien und Feiertage 2012-2013:<br />
Montag, 13.10.2012 - So., 28.10.2012 Herbstferien<br />
Samstag, 22.12.2012 - So., 13.01.2013 Weihnachtsferien<br />
Montag, 11.02.2012 Rosenmontag (Ferientag mit Vorbehalt)<br />
Dienstag, 12.02.2013 Beweglicher Ferientag (Fastnacht)<br />
Samstag, 23.03.2013 – Sa., 06.04.2013 Osterferien<br />
Mittwoch , 01.05.2013 Maifeiertag<br />
Donnerstag, 09.05.2013 Feiertag: Himmelfahrt<br />
Freitag, 10.05.2013 Beweglicher Ferientag mit Vorbehalt<br />
Montag, 20.05.2013 Feiertag: Pfingstmontag<br />
Donnerstag, 30.05.2013 Fronleichnam<br />
Freitag, 31.05.2013 Beweglicher Ferientag mit Vorbehalt<br />
Samstag, 06.07.2013. - So., 18.08.2013 Sommerferien<br />
• Gefährdung des Ausbildungserfolgs: Entspricht der Ausbildungsstand nicht dem Ausbildungsplan<br />
und insbesondere, wenn der Ausbildungserfolg gefährdet scheint, erwarten wir eine frühzeitige<br />
und ehrliche Mitteilung durch die Praxisstellen, damit wir mit Aussicht auf Erfolg gemeinsam<br />
nach Lösungen suchen können.<br />
Wir halten weder einen besonders behütenden noch ein unangemessen fordernden Umgang mit<br />
den Schülerinnen und Schülern für sinnvoll.<br />
Es ist immer zu berücksichtigen, dass es in dieser Ausbildung um eine berufliche Grundausbildung<br />
geht, in der auch die grundsätzliche Eignung für die verantwortliche erzieherische oder<br />
pflegerische Arbeit mit Menschen bedacht werden muss.<br />
• Höhere Berufsfachschulen: Seit dem Schuljahr 2005/2006 heißen die Berufsfachschulen, die<br />
auf einem mittleren Bildungsabschluss aufbauen, Höhere Berufsfachschulen.<br />
• Jugendarbeitsschutzgesetz: Die Bestimmungen des Gesetzes müssen bei unter 18-Jährigen<br />
eingehalten werden.<br />
• Praktikumsbeginn: Die berufspraktische Ausbildung in der Einrichtung beginnt am dritten<br />
Schultag des jeweiligen Schuljahres. Am ersten und zweiten Schultag sind die Klassen in der<br />
<strong>Schule</strong>. In der Praxisstelle beginnt dann die Orientierungsphase der Ausbildung mit einer 13arbeitstägigen<br />
Anwesenheit ohne Unterbrechung durch Schultage, also bis zum Ende der dritten<br />
Schulwoche: (Schuljahr 2012-2013: 15.8. – 31.8.2013)<br />
• Praktikumsberichte: Die Praktikantinnen/Praktikanten müssen 2 Praktikumsberichte für die<br />
<strong>Schule</strong> schreiben, die benotet und in die Festsetzung der Endnote für die berufspraktische Ausbildung<br />
einbezogen werden.<br />
Es ist nicht Aufgabe der Ausbildungsstelle dafür zu sorgen, dass die Praktikantinnen/Praktikanten<br />
diese Berichte auch schreiben. Im Rahmen der Aufgaben der Praxisanleitung<br />
und auf Wunsch der Praktikantinnen/der Praktikanten kann eine Unterstützung erfolgen.<br />
Es ist nicht erforderlich, dass die Praktikantinnen/Praktikanten die Berichte den Anleitern / Anleiterinnen<br />
vorlegen. Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Anleitung<br />
und Praktikantinnen/Praktikanten ist dies jedoch möglich und sinnvoll.<br />
• Praktikumsende: Das Praktikum endet ebenso wie der Unterricht mit der Bekanntgabe der<br />
Vornoten und der Noten der schriftlichen und praktischen Prüfungen.<br />
Dieser Termin wird durch die <strong>Schule</strong> nach den Vorgaben der Verordnung festgesetzt.<br />
Im Schuljahr 2012 - 2013 ist der letzte Arbeitstag voraussichtlich am Fr, 07.06.2013.<br />
Hat der Träger mit der / dem Praktikantin / Praktikanten einen Vertrag abgeschlossen, der über<br />
12HBS-Infos-Richtlinien-Anhang-Anschr-12-13-Jan.doc