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Landrat-Gruber-Schule Dieburg

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2 Informationen und Richtlinien für die berufspraktische Ausbildung der Sozialassistentinnen / Sozialassistenten<br />

kräfte, des Materials, der Räume; Beobachten der Kinder; Kontakte zu den Kindern herstellen,<br />

kleinere spontane Aktivitäten mit Kindern durchführen; Unterstützung der Fachkräfte bei Routinearbeiten.<br />

Einarbeitungsphase:<br />

In dieser Phase steht im Mittelpunkt die Einarbeitung in erzieherisches Denken und Handeln<br />

durch Beobachtung der Kinder, der Fachkräfte und der gesamten Gruppensituation, Aufbau von<br />

Beziehungen zu Kindern, Einarbeitung in Alltagsaufgaben und Übernahme kleinerer Aufgaben.<br />

Erprobungsphase:<br />

Jetzt sollen die Schülerinnen und Schüler zusätzlich kleinere eigene, auch schriftlich geplante<br />

Aktivitäten durchführen, die sie anschließend auswerten sollen.<br />

Hier ist eine Begleitung durch die Praxisanleiter/innen besonders wichtig.<br />

Auch seitens der <strong>Schule</strong> werden für diese Phase praktische Arbeitsaufträge vergeben, die in einem<br />

Praktikumsbericht dokumentiert und ausgewertet werden müssen.<br />

Die Arbeit an einem Projekt, so wie es im Berufspraktikum der Erzieherinnen vorgesehen ist, ist<br />

nicht Aufgabe der Praktikantinnen.<br />

Bei dem Einsatz berücksichtigen Sie bitte, dass die Schülerinnen und Schüler Lernende und keine<br />

ausgebildeten Assistentinnen und Assistenten sind.<br />

Die Zusammenarbeit mit einer Fachkraft muss auf jeden Fall gewährleistet sein.<br />

Die Teilnahme an Dienstbesprechungen, Elterngesprächen, Elternabenden, Fortbildungen und<br />

anderen Tätigkeiten der Fachkräfte ist, soweit es fachlich vertretbar ist, dringend erwünscht. Die<br />

dafür aufgewendete Zeit ist auf die Arbeitszeit anzurechnen.<br />

• Auswahl der Praxisstelle: Die Wahl der Praxisstelle für das zweite Ausbildungsjahr muss von<br />

der <strong>Schule</strong> genehmigt werden und von der Schülerin mit dem vorgesehenen Formular bei der<br />

<strong>Schule</strong> beantragt werden. Zu unserem pädagogischen Konzept gehört es, den Schülerinnen einen<br />

möglichst vielfältigen Einblick in unterschiedliche Praxisstellen zu ermöglichen. Vor allem deshalb<br />

kann keine Einrichtung gewählt werden, in der die Schülerin schon ein Praktikum im Rahmen<br />

ihrer Ausbildung zur Sozialassistentin absolviert hat. Auch genehmigen wir in der Regel<br />

keine Einrichtung, in der die Schülerin schon als Kind war oder ein Betriebspraktikum während<br />

der Realschulzeit absolviert hat.<br />

• Beurteilung: Am Ende der Praktikumszeit schreibt die Ausbildungsstelle zu einem von der<br />

<strong>Schule</strong> festgelegten Zeitpunkt eine Beurteilung der Praktikantin. Die <strong>Schule</strong> erstellt dafür ein<br />

Beurteilungsraster. Abgabe der Beurteilungen im Schuljahr 2012-2013: Dienstag, 24.05.2013<br />

In dieser Beurteilung sollen auch die angefallenen Fehlzeiten aufgeführt werden.<br />

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier um kein Dienstzeugnis, sondern um eine<br />

Beurteilung für die <strong>Schule</strong> handelt, die zu den Prüfungsunterlagen genommen wird. Es soll der<br />

Entwicklungsprozess und Stand der Praktikanten mit Stärken und Schwächen beschrieben und<br />

beurteilt werden. Die <strong>Schule</strong> soll aus dieser Beurteilung den Leistungsstand der Praktikantinnen/Praktikanten<br />

in der Praxis erkennen können. Diese Beurteilung wird in die Festsetzung der<br />

Note für die berufspraktische Ausbildung von den Lehrkräften miteinbezogen.<br />

• Eigene Kinder: Hat die Praktikantin eigene Kinder, wird die Praxisstelle nicht genehmigt, wenn<br />

eigene Kinder in derselben Gruppe wie die Praktikantin sind. Eine Praxisstelle mit eigenen Kindern<br />

in derselben Einrichtung wird nur in Ausnahmefällen auf Antrag genehmigt.<br />

• Fehlzeiten muss die Praktikantin / der Praktikant in ihrem / seinem Tagebuch sofort dokumentieren<br />

und der Praxisstelle am selben Tag mitteilen.<br />

Alle Fehlzeiten müssen von der Praktikantin / dem Praktikanten schriftlich begründet werden.<br />

Bei einer Erkrankung von mehr als drei Tagen ist der <strong>Schule</strong> und der Praxisstelle eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

innerhalb von sieben Kalendertagen vorzulegen.<br />

Bitte dokumentieren Sie alle Fehlzeiten, die in der berufspraktischen Ausbildung anfallen.<br />

Bescheinigen Sie bitte die Anzahl der Fehlzeiten in der Jahresbeurteilung. Bitte bescheinigen Sie<br />

nur die Fehltage in Ihrer Einrichtung, Fehltage in der <strong>Schule</strong> werden von uns erfasst.<br />

Entstehen während der Ausbildung ungewöhnlich viele Fehlzeiten (auch krankheitsbedingte),<br />

benachrichtigen Sie bitte die betreuende Lehrkraft.<br />

12HBS-Infos-Richtlinien-Anhang-Anschr-12-13-Jan.doc

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