Landrat-Gruber-Schule Dieburg
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2 Informationen und Richtlinien für die berufspraktische Ausbildung der Sozialassistentinnen / Sozialassistenten<br />
kräfte, des Materials, der Räume; Beobachten der Kinder; Kontakte zu den Kindern herstellen,<br />
kleinere spontane Aktivitäten mit Kindern durchführen; Unterstützung der Fachkräfte bei Routinearbeiten.<br />
Einarbeitungsphase:<br />
In dieser Phase steht im Mittelpunkt die Einarbeitung in erzieherisches Denken und Handeln<br />
durch Beobachtung der Kinder, der Fachkräfte und der gesamten Gruppensituation, Aufbau von<br />
Beziehungen zu Kindern, Einarbeitung in Alltagsaufgaben und Übernahme kleinerer Aufgaben.<br />
Erprobungsphase:<br />
Jetzt sollen die Schülerinnen und Schüler zusätzlich kleinere eigene, auch schriftlich geplante<br />
Aktivitäten durchführen, die sie anschließend auswerten sollen.<br />
Hier ist eine Begleitung durch die Praxisanleiter/innen besonders wichtig.<br />
Auch seitens der <strong>Schule</strong> werden für diese Phase praktische Arbeitsaufträge vergeben, die in einem<br />
Praktikumsbericht dokumentiert und ausgewertet werden müssen.<br />
Die Arbeit an einem Projekt, so wie es im Berufspraktikum der Erzieherinnen vorgesehen ist, ist<br />
nicht Aufgabe der Praktikantinnen.<br />
Bei dem Einsatz berücksichtigen Sie bitte, dass die Schülerinnen und Schüler Lernende und keine<br />
ausgebildeten Assistentinnen und Assistenten sind.<br />
Die Zusammenarbeit mit einer Fachkraft muss auf jeden Fall gewährleistet sein.<br />
Die Teilnahme an Dienstbesprechungen, Elterngesprächen, Elternabenden, Fortbildungen und<br />
anderen Tätigkeiten der Fachkräfte ist, soweit es fachlich vertretbar ist, dringend erwünscht. Die<br />
dafür aufgewendete Zeit ist auf die Arbeitszeit anzurechnen.<br />
• Auswahl der Praxisstelle: Die Wahl der Praxisstelle für das zweite Ausbildungsjahr muss von<br />
der <strong>Schule</strong> genehmigt werden und von der Schülerin mit dem vorgesehenen Formular bei der<br />
<strong>Schule</strong> beantragt werden. Zu unserem pädagogischen Konzept gehört es, den Schülerinnen einen<br />
möglichst vielfältigen Einblick in unterschiedliche Praxisstellen zu ermöglichen. Vor allem deshalb<br />
kann keine Einrichtung gewählt werden, in der die Schülerin schon ein Praktikum im Rahmen<br />
ihrer Ausbildung zur Sozialassistentin absolviert hat. Auch genehmigen wir in der Regel<br />
keine Einrichtung, in der die Schülerin schon als Kind war oder ein Betriebspraktikum während<br />
der Realschulzeit absolviert hat.<br />
• Beurteilung: Am Ende der Praktikumszeit schreibt die Ausbildungsstelle zu einem von der<br />
<strong>Schule</strong> festgelegten Zeitpunkt eine Beurteilung der Praktikantin. Die <strong>Schule</strong> erstellt dafür ein<br />
Beurteilungsraster. Abgabe der Beurteilungen im Schuljahr 2012-2013: Dienstag, 24.05.2013<br />
In dieser Beurteilung sollen auch die angefallenen Fehlzeiten aufgeführt werden.<br />
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier um kein Dienstzeugnis, sondern um eine<br />
Beurteilung für die <strong>Schule</strong> handelt, die zu den Prüfungsunterlagen genommen wird. Es soll der<br />
Entwicklungsprozess und Stand der Praktikanten mit Stärken und Schwächen beschrieben und<br />
beurteilt werden. Die <strong>Schule</strong> soll aus dieser Beurteilung den Leistungsstand der Praktikantinnen/Praktikanten<br />
in der Praxis erkennen können. Diese Beurteilung wird in die Festsetzung der<br />
Note für die berufspraktische Ausbildung von den Lehrkräften miteinbezogen.<br />
• Eigene Kinder: Hat die Praktikantin eigene Kinder, wird die Praxisstelle nicht genehmigt, wenn<br />
eigene Kinder in derselben Gruppe wie die Praktikantin sind. Eine Praxisstelle mit eigenen Kindern<br />
in derselben Einrichtung wird nur in Ausnahmefällen auf Antrag genehmigt.<br />
• Fehlzeiten muss die Praktikantin / der Praktikant in ihrem / seinem Tagebuch sofort dokumentieren<br />
und der Praxisstelle am selben Tag mitteilen.<br />
Alle Fehlzeiten müssen von der Praktikantin / dem Praktikanten schriftlich begründet werden.<br />
Bei einer Erkrankung von mehr als drei Tagen ist der <strong>Schule</strong> und der Praxisstelle eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />
innerhalb von sieben Kalendertagen vorzulegen.<br />
Bitte dokumentieren Sie alle Fehlzeiten, die in der berufspraktischen Ausbildung anfallen.<br />
Bescheinigen Sie bitte die Anzahl der Fehlzeiten in der Jahresbeurteilung. Bitte bescheinigen Sie<br />
nur die Fehltage in Ihrer Einrichtung, Fehltage in der <strong>Schule</strong> werden von uns erfasst.<br />
Entstehen während der Ausbildung ungewöhnlich viele Fehlzeiten (auch krankheitsbedingte),<br />
benachrichtigen Sie bitte die betreuende Lehrkraft.<br />
12HBS-Infos-Richtlinien-Anhang-Anschr-12-13-Jan.doc