download - Gemeinde Fügen im Zillertal
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Zl. 640<br />
vom: 20.12.2012<br />
Ort : Sitzungssaal <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong><br />
Anwesende:<br />
S i t z u n g s p r o t o k o l l<br />
über die<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
Beginn: 19.00 Uhr Ende: 23.30 Uhr<br />
Herr Bürgermeister Walter Höllwarth als Vorsitzender<br />
sowie die <strong>Gemeinde</strong>räte:<br />
Vzbgm. GR Rudolf Kößler GR Mag. Viktoria Opbacher<br />
GR Mag. Andreas He<strong>im</strong> für Robert Baumann GR Kathrin Baumann für Hannes Steger<br />
GR Manfred Zeller GR Dieter Daum<br />
GR Viktoria Müller GR Othmar Moser<br />
GR Hubert Leo GR Jakob Dreier<br />
GR Maria Mayer GR Alois Huber<br />
GR Peter Unterguggenberger f. Markus<br />
Mariacher<br />
Weiters anwesend: 4 Zuhörer<br />
Entschuldigt: GR Mag. Othmar Schober, GR Robert Baumann, GR Hannes Steger, GR Markus<br />
Mariacher;<br />
Die nachweisliche Einladung sämtlicher Mitglieder der <strong>Gemeinde</strong>vertreter erscheint<br />
ausgewiesen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung zählt 15 Mitglieder, anwesend davon sind 14, die Sitzung erscheint<br />
daher beschlussfähig.<br />
Die Sitzung ist öffentlich.<br />
Tagesordnung<br />
1. Genehmigung der Protokolle vom 3.11.2011 und 14.11.2011<br />
2. Beschlussfassung Bebauungsplan Astengründe<br />
3. Genehmigung Nachtragsvoranschlag 2011<br />
4. Beschlussfassung Hebesätze Steuern/Abgaben 2012<br />
5. Beschlussfassung Voranschlag 2012<br />
6. Übernahme Geschäftsanteile <strong>Fügen</strong> Bergbahn<br />
7. Übernahme wegen Wegverbreiterung<br />
8. Vergabe Verpachtung Fischerei<br />
9. Allfälliges<br />
1
10. Ehrungen<br />
Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet<br />
um 19.00 Uhr die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates von <strong>Fügen</strong>. Sodann verliest er die<br />
Tagesordnung, die einst<strong>im</strong>mig angenommen wird.<br />
1. Genehmigung der Protokolle vom 3.11.2011 und 14.11.2011<br />
Das Protokoll vom 3.11.2011 wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat bei 4 St<strong>im</strong>menthaltungen (wegen<br />
Nichtanwesenheit bei der Sitzung) genehmigt.<br />
Das Protokoll vom 14. November 2011 wurde erst gestern per Mail bzw. Fax zugestellt. Eine<br />
Genehmigung erfolgt bei der nächsten Sitzung.<br />
2. Beschlussfassung Bebauungsplan Astengründe<br />
Bgm. Höllwarth erwähnt eingangs, dass auf Grund der Änderungen bei Wohnbauförderung<br />
<strong>im</strong> Jahr 2012 noch <strong>im</strong> heurigen Jahr eine Bauverhandlung über die Bebauung der<br />
Astengründe durch die Firma Eberharter/Gruber erfolgen soll. Es wird der Lageplan gezeigt<br />
und vom Bgm. das Bauvorhaben wie folgt erklärt:<br />
Bebauungsplan für die Grundstücke 3274/2 und 3274/3 KG <strong>Fügen</strong><br />
Für die Bebauung des Gst. 3274/2 KG <strong>Fügen</strong>, das sich <strong>im</strong> Eigentum der Firma Eberharter und<br />
Gruber GmbH., 6263 <strong>Fügen</strong> befindet, liegt ein Bauansuchen für eine Wohnanlage mit 10<br />
Wohnungen vor. Gemäß TBO und TROG ist zur Erteilung einer Baugenehmigung die<br />
Erlassung eines Bebauungsplanes durch den <strong>Gemeinde</strong>rat erforderlich.<br />
Der Raumplaner Arch. DI Scheitnagl führt dazu in seinem Gutachten folgendes aus:<br />
Das Grundstück 3274/2 KG <strong>Fügen</strong> soll mit einer Wohnanlage bebaut werden, welche sich<br />
dem Ortsbild hinsichtlich Baukörpergröße und Bauhöhe dem Baubestand anpasst. Dabei<br />
wird die max<strong>im</strong>ale Nutzflächendichte mit 0,62 festgelegt und zudem die Bauhöhe auf 3<br />
oberirdische Geschosse beschränkt. Das Untergeschoss wird als unterirdisches Geschoss laut<br />
OIB-Richtlinie bewertet. Für das angrenzende Grundstück 3274/3 KG <strong>Fügen</strong> gelten dieselben<br />
Bebauungsregeln.<br />
Für die <strong>im</strong> Westen vorbeiführende Verkehrsfläche wird die Straßenfluchtlinie um 0,75 m<br />
zurückgesetzt und die Baufluchtlinie mit 4 m festgelegt. Die Zufahrt erfolgt vom östlich<br />
angrenzenden Grundstück 3274/1 als Servitut und führt in der Folge der östlichen<br />
Grundgrenze entlang zum Grundstück 3274/3 ebenfalls als Servitut. Die Freihaltung dieses<br />
Erschließungsweges wird mittels einer Baugrenzlinie mit einem Abstand von 5 m von der<br />
Grundgrenze best<strong>im</strong>mt.<br />
Von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> wird folgendes festgestellt:<br />
Derzeit verläuft <strong>im</strong> südwestlichen Grundstücksbereich des Gstes. 3274/2 <strong>im</strong> Abstand von ca.<br />
11 – 12 m von der Grundstücksgrenze eine 80er Hauptwasserleitung der <strong>Gemeinde</strong> vom<br />
Rischbach Hochbehälter kommend Richtung Kohlergasse. Von dieser Hauptwasserleitung<br />
zweigen private Wasseranschlüsse zu den südwestlichen Bereichen der Grundstücke<br />
Kohlergasse ab. Vor den Erdaushubarbeiten für den geplanten Neubau sind diese Leitungen<br />
zu sichern und entsprechend zu verlegen.<br />
2
Gemäß einem wasserrechtlich genehmigten Projekt sind die <strong>Gemeinde</strong>leitungen für die<br />
Wasser- und Kanalversorgung entlang des südostseitigen Grundstücksbereiches der<br />
Grundstücke 3274/1 und 3274/2 zwischen der Kohlergasse und dem Astenweg geplant.<br />
Diese Leitungstrasse ist zugunsten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong> grundbücherlich sicherzustellen.<br />
Weiters weist der geplante Servitutsweg „Astenweg“ lediglich eine Breite von 3,50 m aus.<br />
Bei einer Straßenanlage sind zusätzlich zur Fahrbahnbreite auch Böschungen und<br />
entsprechende Seitenstreifen für Schneewülste zu berücksichtigen. Daher ist beidseitig<br />
dieses Weges die Straßenfluchtlinie um 0,75 m zurückgesetzt.<br />
Die unterirdische Bebauung bis zur Grundgrenze des Servitutsweges ist zulässig. Jedoch ist<br />
die aufgehende Stützmauer von der Straßengrenze um 0,75 m abzurücken und so<br />
auszuführen, dass diese entsprechend dem Druck der Straße standhält.<br />
Die Nutzung des 0,75 m breiten Streifens als Straßenteil ist grundbücherlich sicherzustellen.<br />
GR Mayer erkundigt sich, wie die Zufahrt zur Wohnanlage geregelt ist. Die Zufahrt soll über<br />
die Kohlergasse erfolgen. Dazu erklärt Dipl.Ing. Scheitnagl, dass ein Gutachten von Dr. Köll<br />
eingeholt wurde. In diesem Gutachten wird festgehalten, dass es an starken Verkehrstagen<br />
max. 5 Begegnungsfälle auf dem engen Straßenquerschnitt der Kohlergasse zwischen der<br />
Zufahrt zur neuen Wohnanlage und der Hochfügener Straße geben wird.GR Dreier bemerkt,<br />
dass das Befahren der schweren LKW während der Bauphase durch die Kohlergasse nicht<br />
möglich sei.<br />
Dazu sagt Bgm. Höllwarth, dass die Lastkraftfahrzeuge während des Baues die Zufahrt über<br />
den Spieljochparkplatz nützen können.<br />
GR Mag. He<strong>im</strong> hat keine Einwände gegen den geplanten Baukörper, bedauert es aber, dass<br />
die Zufahrt nicht wie ursprünglich geplant über den Astenweg erfolgt. Weiters glaubt er,<br />
dass man ein Gesamtprojekt für die Bebauung der Astengründe ausarbeiten sollte.<br />
GR Daum stellt fest, dass die Vorgaben durch die TBO eingehalten werden. Er begrüßt den<br />
Bau dieser Wohnanlage lt. den vorliegenden Planunterlagen. Mit der Schaffung der<br />
Wohnungen (ca. 70 m²) haben junge <strong>Gemeinde</strong>bürger die Möglichkeit einen Wohnraum zu<br />
erwerben.<br />
GR K. Baumann könnte sich auch vorstellen, dass man eine Einbahnregelung in der<br />
Kohlergasse verordnet. GR Zeller erhebt bei Einhaltung der Abstände nach der TBO keine<br />
Einwände gegen dieses Bauvorhaben.<br />
Auf Grund der vorliegenden Planung hat der Raumplaner Arch. Dipl. Ing. Scheitnagl einen<br />
Bebauungsplan ausgearbeitet.<br />
Nach Abschluss der Ausführungen beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat, dass der Entwurf über die<br />
Erlassung eines Bebauungsplanes des Arch. Dipl.-Ing. Scheitnagl, GZL: 909-BPL-04-2011 vom<br />
2.11.2011 für die Grundstücke 3274/2 und 3274/3 KG <strong>Fügen</strong> ab dem Tag der Kundmachung<br />
durch vier Wochen hindurch <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Fügen</strong> zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt wird.<br />
Der Beschluss erfolgt unter den vorhin ausgeführten Bedingungen.<br />
Der Bebauungsplanentwurf sieht folgendes vor:<br />
Nutzflächendichte Mindest. 0,40 und Höchst 0,62, Bauweise offen, Bauplatz Höchst 1330 m²,<br />
höchste Höhe Gebäude + 647,50 m NN, Obergeschosse Höchst 3,<br />
Weiters wird südwestlich entlang des Astenweges eine Straßenfluchtlinie von 0,75 m und<br />
eine Baufluchtlinie von 4,00 m und nordöstlich eine Baugrenzlinie von 5,00 m festgelegt.<br />
3
Personen, die in der <strong>Gemeinde</strong> ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die in<br />
der <strong>Gemeinde</strong> eine Liegenschaft oder einen Besitz haben, steht das Recht zu, bis spätestens<br />
1 Woche nach Ablauf der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen.<br />
Gemäß § 66 TROG wird dieser Auflagebeschluss gleichzeitig zum Verordnungsbeschluss<br />
erhoben, wenn während dieser Frist keine Stellungnahmen abgegeben werden.<br />
Abst<strong>im</strong>mung: 13 Jast<strong>im</strong>men, 1 Gegenst<strong>im</strong>me (Mag. He<strong>im</strong> mit der Begründung, dass die<br />
Zufahrtsregelung nicht opt<strong>im</strong>al gelöst wird). GR Mayer st<strong>im</strong>mte zwar für den Bebauungsplan,<br />
äußert sich aber zur geplanten Zufahrt über die Kohlergasse negativ.<br />
3. Genehmigung Nachtragsvoranschlag 2011<br />
Eingangs verliest der Obmann des Überprüfungsausschuss GR Zeller das Protokoll der<br />
Sitzung vom 17.11.2011. In dieser Sitzung hat der Ausschuss die Gebarung, Kassensoll- u.<br />
Kassenistbestände, den Nachtragsvoranschlag 2011, Steuern/Abgaben 2012 und den<br />
Haushaltplan 2012 vorbesprochen. Der Kassensoll- und Kassenistbestand st<strong>im</strong>mte genau<br />
überein. Die Sitzung hat ca. 2 ½ Stunden gedauert.<br />
Der Nachtragsvoranschlag 2011 wurde in der Finanzausschusssitzung vom 17.11.2011<br />
besprochen. Einzelne Konten wurden angepasst. Der Kassier trägt den Nachtragsvoranschlag<br />
vor.<br />
Der Gesamthaushalt 2011 erhöht sich <strong>im</strong> ordentlichen Haushalt von ursprünglich<br />
€ 8.797.400,-- um € 616.100,-- auf € 9.413.500,--. Im außerordentlichen Haushalt erhöht sich<br />
die Summe von € 4.080.000,-- um € 408.400,-- auf € 4.488.400,--.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt den Nachtragsvoranschlag 2011 einst<strong>im</strong>mig.<br />
4. Beschlussfassung Hebesätze Steuern/Abgaben 2012<br />
Der Überprüfungs- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.11.2011<br />
nachstehenden Vorschlag zur Beschlussfassung der Steuern/Abgaben ausgearbeitet:<br />
Abgabenart<br />
Grundsteuer A<br />
Sätze-Hebesätze 2012 incl. Mwst.<br />
500 % des Messbetrages<br />
Grundsteuer B 500 % des Messbetrages<br />
Kommunalsteuer 3 % des Messbetrages (Lehrlinge 2012 befreit)<br />
Vergnügungssteuer Sätze laut LGBL - <strong>Fügen</strong>er Vereine frei<br />
Hundesteuer Männchen und Weibchen € 46,--<br />
Marktgebühr Platzbeistellung pro lfm. € 10,--<br />
Plakatgebühr 2,50 € pro Plakat, <strong>Fügen</strong>er Vereine und Feuerwehren<br />
des Bezirkes frei<br />
Erschließungsbeitrag 3,5 % v. Erschl.Kostenfaktor (€ 85,03) = € 2,98<br />
Beiträge Kindergarten (unter 4<br />
Jahre)<br />
1. Kind € 33,--; 2. Kind € 25,--<br />
Nachmittagsbetreuung<br />
€ 15,-- pro Kind<br />
Wasseranschlussgebühr pro 2,20 m3 (inkl. 10% Mwst.)<br />
4
Kanalanschlussgebühr<br />
Wasserbenützungsgebühr - ab<br />
pro 3,70 m3 (inkl. 10% Mwst.) Baumasse lt. TBO<br />
nächster Ablesung<br />
Kanalbenützungsgebühr - ab<br />
€ 0,44 pro m3 Wasserverbrauch (inkl. 10% Mwst.)<br />
nächster Ablesung € 1,90 pro m3 Wasserverbrauch (inkl. 10% Mwst.)<br />
Kanalbefreiung für Tierhaltung, bei<br />
denen die Abwässer nicht in die Fre<strong>im</strong>enge 18 m3 pro Großvieheinheit. Berechnung lt.<br />
Gde.Kanalanlage eingeleitet Merkblatt f.d.<strong>Gemeinde</strong>n Tirols-Folge 5 v. Mai 1990<br />
werden<br />
Friedhofsgebühren-Grabmieten Urnen-Einzelgrab € 34,-- Doppelgrab € 49,-- Drei-<br />
fachgrab € 71,--<br />
Beerdigungsgebühr Urnen € 132,-- Normal € 197,-- vertieft € 229,--<br />
Kindergrab € 101,--<br />
Müllabfuhrgebühr Restmüll € 0,32 pro kg (Mindestmenge 26 kg)<br />
Müllsäcke € 6,--<br />
Grundgebühr pro Person € 7,70<br />
Pro Nächtigung € 0,05<br />
Bis zu 3 Beschäftigte € 30,--<br />
jeder weitere Beschäftigte € 5,40<br />
Zweitwohnungen, Dauercamper, Ferienhäuser € 25,--<br />
Sperrmüll € 0,31 pro kg<br />
Alteisen für 2012 frei<br />
Bauschutt € 27,--pro m³, Schlachtabfälle 0,50 kg,<br />
Baum/Strauchschnitt 9,-- pro m³, Rinder, Schafe und<br />
Ziegen 0,15 kg; Kälber, Schweine, Pferde und Ge-<br />
flügel € 0,41<br />
Biomüll € 0,16<br />
<strong>Gemeinde</strong>arbeiterstunden € 37,50 (bei gewerbl. Tätigkeit + 20 % Mwst.)<br />
Traktorverleih € 53,-- pro Std. mit Mann, Anhänger und Schaufel<br />
(bei gewerbl. Tätigkeit + 20 % Mwst.)<br />
Verleih alte Drehleiter mit Mann € 53,--<br />
Asphaltschneiden m. Mann € 53,--<br />
Kopien € 0,40 pro Stück<br />
Auf die Einhebung eines vorgezogenen Erschließungsbeitrages wird vorerst abgesehen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die vom Ausschuss ausgearbeiteten Hebesätze für die<br />
Steuern/Abgaben 2012 einst<strong>im</strong>mig!<br />
5. Beschlussfassung Voranschlag 2012 und MFP<br />
Bgm. Höllwarth legt den in der Zeit vom 18.11.2011 bis 05.12.2011 <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt zur<br />
öffentlichen Einsichtnahme aufgelegten Entwurf des Voranschlags 2012 dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
zur Beschlussfassung vor.<br />
5
In der Finanzausschusssitzung vom 17.11.2011 wurde der Voranschlag 2012 <strong>im</strong> Detail<br />
besprochen. Es wurde vorgeschlagen, für die heutige Sitzung eine kompr<strong>im</strong>ierte Ausgabe<br />
mit den wesentlichen Inhalten vorzutragen. Bgm. Höllwarth bittet den Kassier um<br />
Erläuterung des Budgets für 2012.<br />
Für die Sanierung und Vergrößerung des Sportplatzes in <strong>Fügen</strong> werden für das Jahr 2012<br />
einmalige Fördermittel in Höhe von € 80.000,-- veranschlagt. Durch die Verlängerung der<br />
Maße des Sportplatzes hätte man die Möglichkeit, dass internationale Fußballmannschaften<br />
in <strong>Fügen</strong> ihr Trainingslager abhalten. Eine Sanierung der bestehenden Anlage ist nach 20<br />
Jahren unbedingt erforderlich. GR Daum als Obmann des Sportausschusses weist auf die<br />
Dringlichkeit dieser Sanierungsmaßnahmen hin. Weiters wäre es ein großer Werbeeffekt,<br />
wenn eine internationale Fußballmannschaft <strong>im</strong> Sommer ein Trainingslager in <strong>Fügen</strong><br />
abhalten würde.<br />
GR Müller erwähnt bei dieser Gelegenheit, dass auch für Mädchen gewisse Rahmenbedingungen<br />
zur Ausübung von Sportarten geschaffen werden sollten. Vielleicht könnte eine<br />
eigene Damenfußballmannschaft gegründet werden. Auch die Verpflichtung einer Eistanztrainerin<br />
zum gemeinsamen Training für Mädchen am Eislaufplatz wäre eine Bereicherung.<br />
GR Huber erkundigt sich, wie die Summe von € 80.000,-- ermittelt wurde.<br />
Bgm. Höllwarth verweist auf eine Ausschreibung, welche bei Ing. Hackl aufliegt. In erster<br />
Linie ist die Sanierung des Fußballplatzes für unsere Jugend gedacht. Damit werden wieder<br />
die Rahmenbedingungen einer sinnvollen Freizeitgestaltung für unsere Kinder geschaffen.<br />
Im Zuge der Ausgaben der Feuerwehren in <strong>Fügen</strong> betont Bgm. Höllwarth ausdrücklich, dass<br />
es in nächster Zeit Gespräche über eine Zusammenlegung der Feuerwehren geben wird.<br />
Bgm. Höllwarth erklärt den <strong>Gemeinde</strong>räten, dass in Zukunft ein Abdeckungsbeitrag für die<br />
Übergangspflege „SeneCura“ durch den Aufenthalt von <strong>Fügen</strong>er <strong>Gemeinde</strong>bürger in Form<br />
eines Auswärtigenzuschlages in Höhe von € 16,-- pro Tag anfällt. Die <strong>Gemeinde</strong> erspart sich<br />
<strong>im</strong> Endeffekt aber Kosten dadurch, dass diese Patienten nicht mehr <strong>im</strong> Krankenhaus betreut<br />
werden.<br />
Nach Abschluss der sachlichen Debatte über die einzelnen Positionen setzt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
den Haushaltsplan 2012 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 8.354.000,-- <strong>im</strong><br />
ordentlichen Haushalt, und mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 4.000.000,-- <strong>im</strong><br />
außerordentlichen Haushalt fest. Der mittelfristige Finanzplan 2012 bis 2015 wird zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
6. Übernahme Geschäftsanteile <strong>Fügen</strong> Bergbahn<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong> beschließt die Übernahme des Geschäftsanteiles der <strong>Fügen</strong> Bergbahn<br />
GesmbH. in Höhe von ATS 5.000,-- von Frau Führer Ursula, geb. am 16.04.1939. Frau Führer<br />
Ursula hat diesen Geschäftsanteil der <strong>Fügen</strong> Bergbahn GesmbH. zum Rückkauf ange-boten.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong> bezahlt dafür Frau Führer Ursula einen Abtretungsbetrag von 50 % der<br />
Nominale, somit € 181,68 (ATS 2.500,--).<br />
Ein entsprechender notarieller Übergabsvertrag ist zu errichten. Die Kosten dafür trägt die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong>.<br />
6
Einst<strong>im</strong>miger Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates!<br />
7. Übernahme wegen Wegverbreiterung<br />
Herr Erich Kofler beabsichtigt bei seinem Parkplatz westliches seines Objektes einen<br />
Abschluss zu machen. Den restliche Grund Richtung Westen (ca. einen Meter breit und ca.<br />
25 Meter lang) bietet Herr Kofler der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong> zum Kauf an. Der Sängerweg ist in<br />
diesem Bereich 4m breit und würde dadurch eine Breite von 5 m erhalten. An der Westseite<br />
zum Sängerweg hin besteht <strong>im</strong> Erdgeschoss die Massagepraxis mit der Zubaumöglichkeit<br />
einer Wohnungserweiterung <strong>im</strong> 1. Obergeschoss. Er ersucht daher die <strong>Gemeinde</strong> um<br />
Zusicherung, dass dieser Zubau <strong>im</strong> 1. Obergeschoss auf das bestehende Flachdach auch nach<br />
Abtretung des oben angeführten Grundstücksstreifens möglich ist.<br />
GR Mag. Opbacher erhebt grundsätzlich keine Einwände, bemerkt aber, dass in diesem<br />
Bereich die Einbahnstraße entlang des Sängerweges beginnt. Wenn die Straße jetzt noch<br />
verbreitert wird, befürchtet sie, dass noch mehr Fahrzeuge gegen die Einbahn fahren.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Übernahme des Grundes lt. obiger Beschreibung zum<br />
üblichen Preis von € 141,-- pro m². 1 Gegenst<strong>im</strong>me durch GR Mag. Opbacher wegen oben<br />
angeführter Begründung.<br />
8. Vergabe Verpachtung Fischerei<br />
Bei der GR Sitzung vom 3.11.2011 wurde die Vergabe des Fischereireviers Nr. 8030 an die<br />
Bietergemeinschaft Egger, Sojer und Kinigadner als Bestbieter vorgeschlagen.<br />
Bgm. Höllwarth hat zwischenzeitlich mit den Bietern ein persönliches Gespräch geführt,<br />
wobei nachstehende Punkte geklärt wurden:<br />
• Vorliegender Pachtvertrag wird in der aktuellen Ausführung akzeptiert;<br />
• Der bereits genehmigte Projektausbau der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong> wird unterstützt;<br />
• Es wird keine Ermäßigung des Pachtzinses während der Bauphase geben;<br />
Es konnte in all diesen Angelegenheiten eine übereinst<strong>im</strong>mende Meinung gebildet werden.<br />
Weiters berichtet Bgm. Höllwarth über den Wunsch einer Errichtung eines Fischteiches <strong>im</strong><br />
Bereich des „Watscherfeldes“, diesbezüglich müssen erst Planungen erfolgen und die<br />
nötigen behördlichen Genehmigungen erteilt werden.<br />
Somit erfolgt die Vergabe der Verpachtung des Fischereireviers Nr. 8030 lt. Bedingungen GR<br />
Beschluss vom 03.11.2011 einst<strong>im</strong>mig an die Bietergemeinschaft Egger Manfred, Sojer<br />
Martin und Heinz Kinigadner.<br />
9. Allfälliges<br />
7
• Gründe Hochfügen<br />
Bgm. Höllwarth erinnert an den Vorstandsbeschluss vom 23.8.10 und<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 21.03.2011. Es geht dabei um den Verkauf folgender 5<br />
Grundstücke in Hochfügen gegenüber der Pistengerätegarage:<br />
Gst. 1262/75 (Ausmaß ca. 1.600 m²) – Kostenzer Werner<br />
Gst. 1262/76 (Ausmaß ca. 1.138 m²)<br />
Gst. 1262/77 (Ausmaß ca. 1.500 m²)<br />
Gst. 1262/78 (Ausmaß ca. 1.641 m²)<br />
Gst. 1262/79 (Ausmaß ca. 1.665 m²) – Unterlercher Josef<br />
Der Bgm. der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong>berg Fankhauser Josef ist nun an Bgm. Höllwarth mit der Bitte<br />
herangetreten, das Grundstück 1262/78 alleine durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong>berg verkaufen zu<br />
dürfen. Für das Grundstück 1262/75 hat Werner Kostenzer bereits <strong>im</strong> Jahr 1997 eine<br />
Anzahlung in Höhe von € 72.672,83 gemacht. Dieser möchte nun von dieser Vereinbarung<br />
zurücktreten. Er hat dabei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong>berg alle möglichen Varianten angeboten um<br />
diesen Ankauf rückgängig zu machen. Er würde auch den Grund Gst. Nr. 1262/76 direkt<br />
neben Unterlercher ankaufen. Wenn die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong>berg diesen Grund alleine<br />
verkaufen könnte, hätten sie die Möglichkeit die Anzahlung von Kostenzer auszugleichen.<br />
Die verbleibenden Plätze 1262/77 und 1262/78 könnten dann von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong><br />
alleine, und das Gst. 1262/75 gemeinsam mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong>berg verkauft werden.<br />
Bgm. Höllwarth kann sich den Parzellentausch nur dann vorstellen, wenn es vorher eine<br />
Grundstücksbewertung gibt, da die Vernässungen Richtung Norden (Richtung Berghotel)<br />
stärker sind und die Grundstücke steiler werden, so kann es seiner Ansicht nach nicht eine<br />
Tauschfläche <strong>im</strong> Verhältnis 1:1 geben.<br />
GR Zeller erinnert, dass die Gründe derzeit nicht erschlossen sind. Auch er hält es für<br />
unbedingt erforderlich, dass die Gründe bewertet werden müssen. Erst dann kann über eine<br />
Aufteilung gesprochen werden. Der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong>berg könnte von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Fügen</strong><br />
ein Darlehen in der Höhe der Anzahlung von Herrn Kostenzer gewährt werden.<br />
Bgm. Höllwarth stellt fest, dass die Zufahrtsstraße oberhalb der Grundstücke angelegt<br />
werden muss. Er wolle heute lediglich eine Grundsatzmeinung über die weitere<br />
Vorgangsweise zum Verkauf dieser Grundstücke bilden.<br />
GR Huber bemerkt, dass die Grundstücke alle eine unterschiedliche Fläche aufweisen. Er<br />
schlägt vor, dass die Grundstücke nicht von jeder <strong>Gemeinde</strong> einzeln, sondern gemeinsam<br />
verkauft werden sollen.<br />
Abschließend wird festgehalten, dass die Gründe Gst. 1262/76 bis 1262/79 vor einem<br />
Verkauf bewertet werden müssen. Auch die Erschließung der Parzellen muss genau geregelt<br />
sein.<br />
Eine gemeinsame Besprechung bzw. Sitzung mit den Verantwortlichen der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Fügen</strong>berg soll die weitere Vorgangsweise klären.<br />
8
GR Mag Opbacher bittet um Tausch der Fahnen bei der Nordeinfahrt.<br />
Weiters regt sie an, dass bei der Kreuzung der Firma Lang ein Verkehrsspiegel aufgestellt<br />
gehört.<br />
GR Daum bringt vor, dass die Kirche ein sehr wertvolles Erbe besitzt. Er schlägt vor, ein<br />
Archiv zur Aufbewahrung dieser Schätze in der Bubenburg zu errichten.<br />
GR Dreier erkundigt sich nach dem aktuellen Stand bei der„Rohreggerkreuzung“. Bgm.<br />
Höllwarth erzählt von einem Gespräch mit Vertretern des Landes (Dipl.Ing. Huber) und der<br />
BH (Dr. Löderle). Das Land lehnt dabei die Vorschläge des Bürgermeisters<br />
(Fußgängerübergang, 50-iger Beschränkung) ab. Demnächst wird es ein direktes Gespräch<br />
mit den Anrainern geben.<br />
GR Zeller informiert den <strong>Gemeinde</strong>rat über den Aktuellen Stand bezüglich der weiteren<br />
Vorgangsweise in der Verkehrslösung <strong>Fügen</strong> Nord. Im Namen von Herrn Zeller Hermann und<br />
Huber Alois wurde bereits am 26.7.2011 ein Schreiben an das Land Tirol persönlich vor Ort<br />
an Dr. Zepharovich übergeben. GR Zeller verliest dieses Schreiben an den <strong>Gemeinde</strong>rat. Bis<br />
zum heutigen Tag hat man noch keine Antwort vom Land Tirol erhalten. Auch die<br />
angeforderten Höhenangaben fehlen bis heute. GR Zeller findet es beschämend, dass LH-<br />
Stellvertreter Steixner jedoch den <strong>Gemeinde</strong>vorstand zur Anhörung in das Landhaus<br />
eingeladen hat. Dabei soll LH Steixner verlautbaren lassen haben, dass das vorliegende<br />
Projekt nicht umgesetzt wird, solange die Parallelstraße nicht akzeptiert wird. Diese<br />
Vorgangsweise vom Land Tirol ist für GR Zeller indiskutabel und nicht vertretbar.<br />
GR Huber bemerkt, dass in Ellmau vor kurzem eine Unterflurtrasse seitens des Landes genehmigt<br />
wurde. Er wundert sich, warum überall anders diese Trassen genehmigt werden,<br />
nur nicht in <strong>Fügen</strong>.<br />
GR Baumann K. bittet Bgm. Höllwarth um Berichterstattung, was be<strong>im</strong> Treffen mit LH-Stv.<br />
Steixner besprochen wurde.<br />
Bgm. Höllwarth erklärt, dass der <strong>Gemeinde</strong>vorstand der Einladung vom Land Tirol<br />
nachgekommen sei, um die weitere Vorgangsweise bezüglich Verkehrslösung <strong>Fügen</strong> Nord zu<br />
besprechen. Im Vorhinein hat Bgm. Höllwarth erklärt, dass für ihn das vorliegende Projekt<br />
ausgereift ist. Er bittet LH Stv. Steixner den Härtefall bei der Fam. Zeller noch einmal zu<br />
prüfen. Dieser zeigt Bereitschaft in diesem speziellen Fall mehr zu tun. Er wird die Fam. Zeller<br />
in den nächsten Tagen zu einem persönlichen Gespräch einladen. Auch mit GR Huber wird<br />
der LH Stv. noch einmal bezüglich Tauschflächen den Dialog suchen. Ansonsten hält das Land<br />
am vorliegenden Projekt fest. Voraussetzung ist jedoch ein gültiger Beschluss durch den<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat. Sollte keine Lösung zustande kommen, werden andere Straßenprojekte in<br />
Tirol vorgezogen. Bgm. Höllwarth wünscht sich, dass LH Stv. Steixner durch seine<br />
Anwesenheit bei einer eigenen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung mit dem Tagesordnungspunkt<br />
„Verkehrsknoten <strong>Fügen</strong> Nord“ kompetente Hilfe seitens des Landes zusichert. Dieser hat in<br />
einem Schreiben aber abgelehnt, persönlich zu erscheinen.<br />
10. Ehrungen - Nicht öffentlicher Teil<br />
9