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Heimvertrag CS Pflege- & Sozialzentrum 1090 Wien - Caritas Socialis

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anzulegendes Konto einzuzahlen und bei Vertragsende – soweit sie nicht in Anspruch zu<br />

nehmen war – zuzüglich der für Sichteinlagen geltenden Bankzinsen an den/die<br />

Bewohner/In bzw. seine/ihre Rechtsnachfolger zurückzuerstatten. Dabei kann der<br />

Heimträger die von ihm geleisteten oder ihm angelasteten Abgaben und Kontengebühren<br />

abziehen.<br />

Die vereinbarte Kaution bzw. Sicherheitsleistung kann auch durch<br />

� eine Bankgarantie<br />

� Übergabe eines Sparbuches (ohne Losungswort)<br />

erbracht werden.<br />

7. DEPOTGELD<br />

Für die Verrechnung der Zusatzleistungen richtet der Heimträger für den/die<br />

Heimbewohner/In ein privates Taschengeldkonto (Depotgeld) ein. Der/die Heimbewohner/In<br />

deponiert beim Einzug EUR 200,--, weitere Einzahlungen erfolgen durch den/die<br />

Heimbewohner/In je nach Bedarf. Der Heimträger erstellt monatlich eine Abrechnung über<br />

das Depotgeld.<br />

8. BEENDIGUNG VON BEFRISTETEN VERTRÄGEN<br />

Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag endet durch Fristablauf bzw. im Falle der<br />

Unzumutbarkeit der Fortsetzung des <strong>Heimvertrag</strong>es laut § 10.<br />

9. KÜNDIGUNG DURCH DEN/DIE HEIMBEWOHNER/IN<br />

Der/die Heimbewohner/In kann den <strong>Heimvertrag</strong>, auch wenn er befristet ist, unter Einhaltung<br />

einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten kündigen.<br />

Weiters kann der/die Bewohner/In den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist sofort auflösen,<br />

wenn ihm/ihr die Fortsetzung des <strong>Heimvertrag</strong>es bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht<br />

zuzumuten ist (etwa wenn die zur Nutzung überlassene Unterkunft in einen Zustand geraten<br />

ist, der sie zu dem vereinbarten Gebrauch untauglich macht, wenn die Unterkunft oder die<br />

Sanitäranlagen gesundheitsschädlich sind oder wenn bei der <strong>Pflege</strong> gravierende Mängel<br />

aufgetreten sind). Der Heimträger hat dem/der Bewohner/In, dessen Vertreter und der<br />

Vertrauensperson unverzüglich schriftlich den Erhalt der Kündigung zu bestätigen.<br />

10. KÜNDIGUNG DURCH DEN HEIMTRÄGER/HEIMBETREIBER<br />

Der Heimträger/Heimbetreiber kann den <strong>Heimvertrag</strong> nur aus wichtigen Gründen kündigen.<br />

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />

1. der Betrieb des Heims eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in seiner Art<br />

verändert wird, und die Fortsetzung des <strong>Heimvertrag</strong>es für den<br />

Heimträger/Heimbetreiber eine unzumutbare Härte bedeuten würde;<br />

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