Heimvertrag CS Pflege- & Sozialzentrum 1090 Wien - Caritas Socialis
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anzulegendes Konto einzuzahlen und bei Vertragsende – soweit sie nicht in Anspruch zu<br />
nehmen war – zuzüglich der für Sichteinlagen geltenden Bankzinsen an den/die<br />
Bewohner/In bzw. seine/ihre Rechtsnachfolger zurückzuerstatten. Dabei kann der<br />
Heimträger die von ihm geleisteten oder ihm angelasteten Abgaben und Kontengebühren<br />
abziehen.<br />
Die vereinbarte Kaution bzw. Sicherheitsleistung kann auch durch<br />
� eine Bankgarantie<br />
� Übergabe eines Sparbuches (ohne Losungswort)<br />
erbracht werden.<br />
7. DEPOTGELD<br />
Für die Verrechnung der Zusatzleistungen richtet der Heimträger für den/die<br />
Heimbewohner/In ein privates Taschengeldkonto (Depotgeld) ein. Der/die Heimbewohner/In<br />
deponiert beim Einzug EUR 200,--, weitere Einzahlungen erfolgen durch den/die<br />
Heimbewohner/In je nach Bedarf. Der Heimträger erstellt monatlich eine Abrechnung über<br />
das Depotgeld.<br />
8. BEENDIGUNG VON BEFRISTETEN VERTRÄGEN<br />
Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag endet durch Fristablauf bzw. im Falle der<br />
Unzumutbarkeit der Fortsetzung des <strong>Heimvertrag</strong>es laut § 10.<br />
9. KÜNDIGUNG DURCH DEN/DIE HEIMBEWOHNER/IN<br />
Der/die Heimbewohner/In kann den <strong>Heimvertrag</strong>, auch wenn er befristet ist, unter Einhaltung<br />
einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten kündigen.<br />
Weiters kann der/die Bewohner/In den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist sofort auflösen,<br />
wenn ihm/ihr die Fortsetzung des <strong>Heimvertrag</strong>es bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht<br />
zuzumuten ist (etwa wenn die zur Nutzung überlassene Unterkunft in einen Zustand geraten<br />
ist, der sie zu dem vereinbarten Gebrauch untauglich macht, wenn die Unterkunft oder die<br />
Sanitäranlagen gesundheitsschädlich sind oder wenn bei der <strong>Pflege</strong> gravierende Mängel<br />
aufgetreten sind). Der Heimträger hat dem/der Bewohner/In, dessen Vertreter und der<br />
Vertrauensperson unverzüglich schriftlich den Erhalt der Kündigung zu bestätigen.<br />
10. KÜNDIGUNG DURCH DEN HEIMTRÄGER/HEIMBETREIBER<br />
Der Heimträger/Heimbetreiber kann den <strong>Heimvertrag</strong> nur aus wichtigen Gründen kündigen.<br />
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />
1. der Betrieb des Heims eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in seiner Art<br />
verändert wird, und die Fortsetzung des <strong>Heimvertrag</strong>es für den<br />
Heimträger/Heimbetreiber eine unzumutbare Härte bedeuten würde;<br />
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