Heimvertrag CS Pflege- & Sozialzentrum 1090 Wien - Caritas Socialis
Heimvertrag CS Pflege- & Sozialzentrum 1090 Wien - Caritas Socialis Heimvertrag CS Pflege- & Sozialzentrum 1090 Wien - Caritas Socialis
HEIMVERTRAG Caritas Socialis ♦ Verteilung der Post ♦ Entgegennahme von eingeschriebenen und Rückscheinsendungen, sowie Geldleistungen bei Abwesenheit des/der Heimbewohners/In ♦ Hilfe beim Essen und Trinken ♦ Hilfe bei der Körperpflege ♦ Hilfe im Bereich der Mobilität auf der Station ♦ Hilfe im Bereich der Ausscheidung ♦ Besorgung von Medikamenten ♦ Anwesenheit qualifizierter Pflegepersonen (DGKP oder Pflegehelfer) 24h pro Tag ♦ Vermittlung ärztlicher Behandlungen, Information über Zeiten der Behandlung und Erreichbarkeit des Arztes ♦ Vermittlung ärztlich angeordneter Therapien (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logotherapie) ♦ Dokumentation von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten Der Heimträger weist darauf hin, dass insbesondere nachts kein Arzt im Pflegeheim anwesend ist. Im Notfall wird der Notarzt gerufen. Sachleistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, sind nicht vom Heimträger zu erbringen. Im Entgelt nicht enthalten ist die Bereitstellung von Gehhilfen oder Rollstühlen bzw. auch von Pflegehilfsmitteln, wie z.B: Verbandsmaterial, Inkontinenzeinlagen, Medikamente, durch den Heimträger. PFLEGEZUSCHLAG Der Pflegezuschlag für die Pflegegeldstufen 4 bis 7 richtet sich zunächst nach der zuerkannten Pflegegeldstufe entsprechend dem Bundes- bzw. Landespflegegeldgesetz. Der Heimträger ist zur Anpassung des Entgelts bei Veränderung der Pflegegeldstufe berechtigt bzw. verpflichtet. Die Entgeltanpassung erfolgt zum selben Stichtag, zu dem die Pflegegeldstufe zuerkannt wird, d.h. für den Zeitraum zwischen Antragstellung auf Pflegegeld und Zuerkennung erfolgt eine Nachverrechnung. Hingewiesen wird auf die Mitwirkungspflicht des/der Heimbewohner/In gemäß Pkt. 16 des Heimvertrags bei Anträgen gemäß Bundes- oder Landespflegegeldgesetz. Sollte für eine/n Heimbewohner/In keine Einstufung gemäß Bundes- oder Landespflegegeldgesetz vorliegen und auch kein dementsprechender Antrag seitens des Heimträgers möglich sein, erfolgt die Einstufung durch den Heimträger entsprechend den Kriterien des Bundespflegegeldgesetzes. Seite 16 von 24
Seite 17 von 24 TARIFBLATT KOSTEN ENTGELT FÜR UNTERKUNFT, BASISPFLEGE UND BETREUUNG SOWIE PFLEGEZUSCHLAG Das Entgelt gliedert sich wie folgt auf: 1) Unterkunft und Hotelkomponente EUR 49,87 / Tag 2) Verpflegung Einzelzimmerzuschlag EUR EUR 12,64 11, 97 / Tag / Tag 3) Basispflege und Betreuung (Stufe 0-3) EUR 77,09 / Tag Pflegezuschlag Stufe 4, oder EUR 10,83 / Tag Pflegezuschlag Stufe 5, oder EUR 25,31 / Tag Pflegezuschlag Stufe 6, oder EUR 45,50 / Tag Pflegezuschlag Stufe 7 EUR 75,84 / Tag Gesamt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses EUR _________________ /Tag Hiervon durch Sozialhilfeträger gedeckt für 1) Unterkunft und Hotelkomponente EUR 0 / Tag 2) Verpflegung EUR 0 / Tag 3) Basispflege und Betreuung (Stufe 0-3) EUR 0 / Tag Pflegezuschlag Stufe 4, oder EUR 0 / Tag Pflegezuschlag Stufe 5, oder EUR 0 / Tag Pflegezuschlag Stufe 6, oder EUR 0 / Tag Pflegezuschlag Stufe 7 EUR 0 / Tag Gesamt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses EUR__________________ /Tag Bei Abwesenheiten von mehr als 3 Tagen (gemäß 4.) wird der Tarif für Verpflegung, Basispflege und Betreuung sowie der Pflegezuschlag nicht verrechnet. Tarif bei Abwesenheit von mehr als 3 Tagen EUR___________________ / Tag Die Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Der/Die Heimbewohner/In verpflichtet sich die Kaution und das Entgelt für den ersten Monat bei der Anmeldung oder spätestens 5 Tage vor dem Einzug zu bezahlen.
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TARIFBLATT KOSTEN<br />
ENTGELT FÜR UNTERKUNFT, BASISPFLEGE UND BETREUUNG<br />
SOWIE PFLEGEZUSCHLAG<br />
Das Entgelt gliedert sich wie folgt auf:<br />
1) Unterkunft und Hotelkomponente EUR 49,87 / Tag<br />
2)<br />
Verpflegung<br />
Einzelzimmerzuschlag<br />
EUR<br />
EUR<br />
12,64<br />
11,<br />
97<br />
/ Tag<br />
/ Tag<br />
3) Basispflege und Betreuung (Stufe 0-3) EUR 77,09 / Tag<br />
<strong>Pflege</strong>zuschlag Stufe 4, oder EUR 10,83 / Tag<br />
<strong>Pflege</strong>zuschlag Stufe 5, oder EUR 25,31 / Tag<br />
<strong>Pflege</strong>zuschlag Stufe 6, oder EUR 45,50 / Tag<br />
<strong>Pflege</strong>zuschlag<br />
Stufe<br />
7<br />
EUR<br />
75,84<br />
/ Tag<br />
Gesamt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses EUR _________________ /Tag<br />
Hiervon durch Sozialhilfeträger gedeckt für<br />
1) Unterkunft und Hotelkomponente EUR 0 / Tag<br />
2)<br />
Verpflegung<br />
EUR<br />
0 / Tag<br />
3) Basispflege und Betreuung (Stufe 0-3) EUR 0 / Tag<br />
<strong>Pflege</strong>zuschlag Stufe 4, oder EUR 0 / Tag<br />
<strong>Pflege</strong>zuschlag Stufe 5, oder EUR 0 / Tag<br />
<strong>Pflege</strong>zuschlag Stufe 6, oder EUR 0 / Tag<br />
<strong>Pflege</strong>zuschlag<br />
Stufe<br />
7<br />
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Gesamt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses EUR__________________ /Tag<br />
Bei Abwesenheiten von mehr als 3 Tagen (gemäß 4.) wird der Tarif für Verpflegung,<br />
Basispflege und Betreuung sowie der <strong>Pflege</strong>zuschlag nicht verrechnet.<br />
Tarif bei Abwesenheit von mehr als 3 Tagen EUR___________________ / Tag<br />
Die Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.<br />
Der/Die Heimbewohner/In verpflichtet sich die Kaution und das Entgelt für den ersten Monat<br />
bei der Anmeldung oder spätestens 5 Tage vor dem Einzug zu bezahlen.