Heimvertrag CS Pflege- & Sozialzentrum 1090 Wien - Caritas Socialis
Heimvertrag CS Pflege- & Sozialzentrum 1090 Wien - Caritas Socialis
Heimvertrag CS Pflege- & Sozialzentrum 1090 Wien - Caritas Socialis
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Seite 13 von 24<br />
DATENBLATT ZIMMER / ALLGEMEINE EINRICHTUNGEN<br />
Dem/der Heimbewohner/In wird im <strong>CS</strong> <strong>Pflege</strong>- und <strong>Sozialzentrum</strong> Pramergasse,<br />
Pramergasse 7, <strong>1090</strong> <strong>Wien</strong> zur Nutzung überlassen:<br />
� Überlassung eines Platzes im Einzelzimmer,<br />
Zimmer-Nr. mit einem Gesamtausmaß von m 2<br />
� Überlassung eines Platzes im Zweibettzimmer,<br />
Zimmer-Nr. __________________ mit einem Gesamtausmaß von ______ m 2<br />
� Zu dem Zimmer gehört eine eigene Dusche und eine eigene Toilette.<br />
� Das Zimmer verfügt über eine Gemeinschaftsdusche und eine Gemeinschaftstoilette<br />
gemeinsam mit dem Nachbarzimmer.<br />
Die sonstige Ausstattung des Zimmers umfasst:<br />
� Telefon-Nebenanschluss (kostenpflichtig)<br />
� TV Anschluss mit den Programmen ORF 1 und ORF 2<br />
� Loggia<br />
Vom Heim werden folgende Einrichtungsgegenstände zur Verfügung gestellt:<br />
♦ <strong>Pflege</strong>bett und Nachtkasterl<br />
♦ Einbaukasten (versperrbar) mit Garderobe<br />
♦ Tisch und 1 Sessel<br />
♦ Notrufklingel zur Schwesternstation<br />
Der/die Heimbewohner/In kann gerne eigene kleine Einrichtungsgegenstände, unter<br />
Berücksichtigung feuerpolizeilicher Bestimmungen und hygienischer und pflegerischer<br />
Anforderungen, einbringen (Verzeichnis darüber siehe Anlage).<br />
Der/die Heimbewohner/In hat Anspruch auf <strong>Pflege</strong> in seinem/ihrem Zimmer, solange die<br />
Voraussetzungen für <strong>Pflege</strong> und Betreuung im Heim gemäß des Vertrages erfüllt sind.<br />
Der/die Heimbewohner/in erteilt seine Zustimmung zur Verlegung in ein anderes Zimmer,<br />
sofern dies ausgesundheitlichen oder pflegerischen Gründen notwendig ist und im Interesse<br />
des Heimbewohners liegt.<br />
Der/die Heimbewohner/In ist berechtigt, folgende Gemeinschaftsräume und -einrichtungen<br />
mitzubenützen:<br />
♦ Aufenthaltsräume<br />
♦ Garten<br />
♦ Dachterrasse 2. OG