Januar 2013 - Markt Schöllnach
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Minijob ab <strong>2013</strong> – Was zu beachten ist …<br />
Ab 1.1.<strong>2013</strong> wird die Geringfügigkeitsgrenze<br />
von 400 auf 450 Euro erhöht. Damit werden<br />
die Verdienstmöglichkeiten im Rahmen der sogenannten<br />
Minijobs ausgeweitet.<br />
Neue Regelung mit Beschäftigungsbeginn ab<br />
dem 1.1.<strong>2013</strong><br />
Ab dem 1.1.<strong>2013</strong> wird die bisher geltende Regelung<br />
zur Rentenversicherungsfreiheit bzw.<br />
-pflicht umgekehrt. Künftig werden Minijobber<br />
automatisch versicherungspflichtig in der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings<br />
können sie sich durch einen schriftlichen Antrag<br />
gegenüber ihrem Arbeitgeber von der Versicherungspflicht<br />
befreien lassen.<br />
Im Falle einer Beibehaltung der Versicherungspflicht<br />
müssen Arbeitnehmer <strong>2013</strong> einen<br />
Bei-tragssatz von 3,9 % (bei Beschäftigung im<br />
Privathaushalt 13.9 %) zahlen, weil der Beitragssatz<br />
auf 18,9 % sinkt und der Arbeitgeber<br />
15 % (bei Beschäftigung im Privathaushalt 5<br />
%) des Beitrags trägt. Ein höherer RV-Betrag<br />
ist vom Arbeitnehmer auch zu bezahlen, wenn<br />
der Bruttoarbeitslohn unter 175.- € liegt.<br />
Die Versicherungsfreiheit tritt zum Beschäftigungsbeginn<br />
ein, wenn<br />
- der Arbeitnehmer den Antrag im Laufe des<br />
Einstellungsmonats abgibt<br />
- der Arbeitgeber die Befreiung mit der ersten<br />
Entgeltabrechnung, spätestens aber innerhalb<br />
von sechs Wochen nach Zugang des Antrags<br />
der Bundesknappschaft, meldet und<br />
- die Einzugsstelle der Meldung des Arbeitgebers<br />
innerhalb eines Monats nach Eingang<br />
nicht widerspricht.<br />
Wird der Antrag des Arbeitnehmers später gestellt,<br />
tritt die Versicherungsfreiheit erst mit<br />
Beginn des Monats der Antragstellung ein.<br />
Meldet der Arbeitgeber nicht innerhalb von<br />
sechs Wochen, tritt die Befreiung erst im auf<br />
die Meldung folgenden Monat ein.<br />
Auswirkungen der Neuregelung für bereits in<br />
2012 bestehende Beschäftigungsverhältnisse:<br />
- Beschäftigte mit Arbeitsentgelt bis zu 400<br />
Euro<br />
- Bereits geringfügig Beschäftigte mit einem<br />
monatlichen Arbeitsentgelt von bis zu 400<br />
Euro, die bisher rentenversicherungsfrei waren,<br />
bleiben auch nach dem 1.1.<strong>2013</strong> rentenversicherungsfrei.<br />
- Bereits geringfügig Beschäftigte mit einem<br />
monatlichen Arbeitsentgelt von bis zu 400<br />
Euro, die auf die Rentenversicherungsfreiheit<br />
verzichtet haben, bleiben auch nach dem<br />
1.1.<strong>2013</strong> rentenversicherungspflichtig. Sie können<br />
die Rentenversicherungspflicht nicht mehr<br />
rückgängig machen.<br />
- Beschäftigte, deren Arbeitsentgelt von unter<br />
400 auf bis zu 450 Euro steigt<br />
- Bereits geringfügig Beschäftigte mit einem<br />
monatlichen Arbeitsentgelt von bis zu 400<br />
Euro, deren Arbeitsentgelt ab dem 1. <strong>Januar</strong><br />
<strong>2013</strong> auf über 400 Euro und bis zu 450 Euro<br />
angehoben wird, werden rentenversicherungspflichtig.<br />
Sie können sich von der Versicherungspflicht<br />
per Antrag befreien lassen.<br />
Lohnsteuerhilfe Bayern<br />
informationen<br />
Am 14. Februar ist Valentinstag<br />
Wussten Sie eigentlich woher der Valentinstag<br />
eigentlich kommt? Das Brauchtum dieses Tages<br />
geht auf einen christlichen Märtyrer namens<br />
Valentinus zurück, der enthauptet wurde.<br />
Laut Legende lebte der Heilige Valentinus im<br />
2. Jahrhundert nach Christus im damaligen römischen<br />
Reich. Angeblich war er Bischof einer<br />
Stadt in Mittelitalien. In dieser Zeit war es vielen<br />
Menschen verboten, zu heiraten, wen sie<br />
wollten: Sklaven oder Soldaten zum Beispiel,<br />
die laut kaiserlichem Befehl unverheiratet bleiben<br />
mussten; oder wenn die Eltern mit der<br />
Partnerwahl nicht einverstanden waren. Doch<br />
der Heilige Valentinus traute heimlich Liebespaare,<br />
die mit solchen Problemen zu kämpfen<br />
hatten. Deshalb gilt er heute auch als Schutzpatron<br />
der Liebenden.<br />
Nach einer Diskussion mit dem römischen Kaiser<br />
Claudius II., unter anderem über den christlichen<br />
Glauben, wurde Valentinus enthauptet<br />
- und zwar am 14. Februar 269.<br />
In Deutschland beschenken sich Liebespaare<br />
mit Blumen und kleinen Präsenten.<br />
In England hat der Valentinstag seit dem 15.<br />
Jahrhundert Tradition. Die Liebespaare be-<br />
27<br />
schenken sich gegenseitig<br />
mit Blumen.<br />
Englische Auswanderer<br />
nahmen den<br />
Valentinsbrauch<br />
mit in die Vereinigten<br />
Staaten und er<br />
kam so durch US-<br />
Soldaten nach dem<br />
Zweiten Weltkrieg<br />
in den westlichen Teil Deutschlands; 1950 veranstaltete<br />
man in Nürnberg den ersten „Valentinsball“.<br />
In Italien treffen sich die Liebespaare meist<br />
an Brücken oder auch Gewässern. Dort sind<br />
häufig Vorrichtungen angebracht, an denen<br />
man z. B. ein Fahrrad anschließen kann. Diese<br />
werden zweckentfremdet, indem einfach ein<br />
sogenanntes „Liebesschloss“ angebracht wird.<br />
Auf das Schloss schreiben die Liebenden ihre<br />
Initialen, manchmal mit Datum, bei großen<br />
Schlössern sieht man sogar aufgeklebte Fotos<br />
des Paares. Dieses Schloss wird angeschlossen,<br />
dann werfen die beiden jeder einen Schlüssel<br />
ins Wasser und wünschen sich dabei etwas.