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Minijob ab <strong>2013</strong> – Was zu beachten ist … Ab 1.1.<strong>2013</strong> wird die Geringfügigkeitsgrenze von 400 auf 450 Euro erhöht. Damit werden die Verdienstmöglichkeiten im Rahmen der sogenannten Minijobs ausgeweitet. Neue Regelung mit Beschäftigungsbeginn ab dem 1.1.<strong>2013</strong> Ab dem 1.1.<strong>2013</strong> wird die bisher geltende Regelung zur Rentenversicherungsfreiheit bzw. -pflicht umgekehrt. Künftig werden Minijobber automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings können sie sich durch einen schriftlichen Antrag gegenüber ihrem Arbeitgeber von der Versicherungspflicht befreien lassen. Im Falle einer Beibehaltung der Versicherungspflicht müssen Arbeitnehmer <strong>2013</strong> einen Bei-tragssatz von 3,9 % (bei Beschäftigung im Privathaushalt 13.9 %) zahlen, weil der Beitragssatz auf 18,9 % sinkt und der Arbeitgeber 15 % (bei Beschäftigung im Privathaushalt 5 %) des Beitrags trägt. Ein höherer RV-Betrag ist vom Arbeitnehmer auch zu bezahlen, wenn der Bruttoarbeitslohn unter 175.- € liegt. Die Versicherungsfreiheit tritt zum Beschäftigungsbeginn ein, wenn - der Arbeitnehmer den Antrag im Laufe des Einstellungsmonats abgibt - der Arbeitgeber die Befreiung mit der ersten Entgeltabrechnung, spätestens aber innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des Antrags der Bundesknappschaft, meldet und - die Einzugsstelle der Meldung des Arbeitgebers innerhalb eines Monats nach Eingang nicht widerspricht. Wird der Antrag des Arbeitnehmers später gestellt, tritt die Versicherungsfreiheit erst mit Beginn des Monats der Antragstellung ein. Meldet der Arbeitgeber nicht innerhalb von sechs Wochen, tritt die Befreiung erst im auf die Meldung folgenden Monat ein. Auswirkungen der Neuregelung für bereits in 2012 bestehende Beschäftigungsverhältnisse: - Beschäftigte mit Arbeitsentgelt bis zu 400 Euro - Bereits geringfügig Beschäftigte mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von bis zu 400 Euro, die bisher rentenversicherungsfrei waren, bleiben auch nach dem 1.1.<strong>2013</strong> rentenversicherungsfrei. - Bereits geringfügig Beschäftigte mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von bis zu 400 Euro, die auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet haben, bleiben auch nach dem 1.1.<strong>2013</strong> rentenversicherungspflichtig. Sie können die Rentenversicherungspflicht nicht mehr rückgängig machen. - Beschäftigte, deren Arbeitsentgelt von unter 400 auf bis zu 450 Euro steigt - Bereits geringfügig Beschäftigte mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von bis zu 400 Euro, deren Arbeitsentgelt ab dem 1. <strong>Januar</strong> <strong>2013</strong> auf über 400 Euro und bis zu 450 Euro angehoben wird, werden rentenversicherungspflichtig. Sie können sich von der Versicherungspflicht per Antrag befreien lassen. Lohnsteuerhilfe Bayern informationen Am 14. Februar ist Valentinstag Wussten Sie eigentlich woher der Valentinstag eigentlich kommt? Das Brauchtum dieses Tages geht auf einen christlichen Märtyrer namens Valentinus zurück, der enthauptet wurde. Laut Legende lebte der Heilige Valentinus im 2. Jahrhundert nach Christus im damaligen römischen Reich. Angeblich war er Bischof einer Stadt in Mittelitalien. In dieser Zeit war es vielen Menschen verboten, zu heiraten, wen sie wollten: Sklaven oder Soldaten zum Beispiel, die laut kaiserlichem Befehl unverheiratet bleiben mussten; oder wenn die Eltern mit der Partnerwahl nicht einverstanden waren. Doch der Heilige Valentinus traute heimlich Liebespaare, die mit solchen Problemen zu kämpfen hatten. Deshalb gilt er heute auch als Schutzpatron der Liebenden. Nach einer Diskussion mit dem römischen Kaiser Claudius II., unter anderem über den christlichen Glauben, wurde Valentinus enthauptet - und zwar am 14. Februar 269. In Deutschland beschenken sich Liebespaare mit Blumen und kleinen Präsenten. In England hat der Valentinstag seit dem 15. Jahrhundert Tradition. Die Liebespaare be- 27 schenken sich gegenseitig mit Blumen. Englische Auswanderer nahmen den Valentinsbrauch mit in die Vereinigten Staaten und er kam so durch US- Soldaten nach dem Zweiten Weltkrieg in den westlichen Teil Deutschlands; 1950 veranstaltete man in Nürnberg den ersten „Valentinsball“. In Italien treffen sich die Liebespaare meist an Brücken oder auch Gewässern. Dort sind häufig Vorrichtungen angebracht, an denen man z. B. ein Fahrrad anschließen kann. Diese werden zweckentfremdet, indem einfach ein sogenanntes „Liebesschloss“ angebracht wird. Auf das Schloss schreiben die Liebenden ihre Initialen, manchmal mit Datum, bei großen Schlössern sieht man sogar aufgeklebte Fotos des Paares. Dieses Schloss wird angeschlossen, dann werfen die beiden jeder einen Schlüssel ins Wasser und wünschen sich dabei etwas.