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Dienstvereinbarung zur Betrieblichen Sozial- und Suchtberatung ...

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DV <strong>zur</strong> <strong>Betrieblichen</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Suchtberatung</strong> - ANLAGE 1 -<br />

Fünftes Gespräch<br />

Beteiligte: wie im dritten Gespräch<br />

Kommt es erneut zu Verletzungen der arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen Pflichten <strong>und</strong>/oder<br />

Störungen am Arbeitsplatz durch Suchtmittelkonsum <strong>und</strong> ändert die betroffene Person ihr auffälliges<br />

Verhalten nicht, werden außerdem die angebotenen Hilfen nicht in Anspruch genommen <strong>und</strong> ist keine<br />

Besserung zu erwarten, dann kommt es nach vorheriger Abstimmung der Beteiligten zu b) bis d) zum<br />

letzten Gespräch des Stufenplans:<br />

Ist die betroffene Person nicht bereit, sich unverzüglich in eine Therapie zu begeben, leitet das<br />

Personaldezernat bei Tarifpersonal das Kündigungsverfahren ein (verhaltensbedingt <strong>und</strong> ersatzweise<br />

personenbedingt bzw. personenbedingt <strong>und</strong> ersatzweise verhaltensbedingt). Bei Beamten<br />

wird das Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst geführt.<br />

Über dieses Gespräch wird ein Vermerk gefertigt, der von den Gesprächsteilnehmern unterschrieben<br />

wird. Die/der Betroffene erhält Gelegenheit, zu dem Inhalt des Vermerks schriftlich Stellung zu nehmen.<br />

Der Vermerk mit der Vereinbarung wird Bestandteil der Personalakte <strong>und</strong> unterliegt der Tilgung.<br />

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