Dienstvereinbarung zur Betrieblichen Sozial- und Suchtberatung ...
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DV <strong>zur</strong> <strong>Betrieblichen</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Suchtberatung</strong> - ANLAGE 1 -<br />
Fünftes Gespräch<br />
Beteiligte: wie im dritten Gespräch<br />
Kommt es erneut zu Verletzungen der arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen Pflichten <strong>und</strong>/oder<br />
Störungen am Arbeitsplatz durch Suchtmittelkonsum <strong>und</strong> ändert die betroffene Person ihr auffälliges<br />
Verhalten nicht, werden außerdem die angebotenen Hilfen nicht in Anspruch genommen <strong>und</strong> ist keine<br />
Besserung zu erwarten, dann kommt es nach vorheriger Abstimmung der Beteiligten zu b) bis d) zum<br />
letzten Gespräch des Stufenplans:<br />
Ist die betroffene Person nicht bereit, sich unverzüglich in eine Therapie zu begeben, leitet das<br />
Personaldezernat bei Tarifpersonal das Kündigungsverfahren ein (verhaltensbedingt <strong>und</strong> ersatzweise<br />
personenbedingt bzw. personenbedingt <strong>und</strong> ersatzweise verhaltensbedingt). Bei Beamten<br />
wird das Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst geführt.<br />
Über dieses Gespräch wird ein Vermerk gefertigt, der von den Gesprächsteilnehmern unterschrieben<br />
wird. Die/der Betroffene erhält Gelegenheit, zu dem Inhalt des Vermerks schriftlich Stellung zu nehmen.<br />
Der Vermerk mit der Vereinbarung wird Bestandteil der Personalakte <strong>und</strong> unterliegt der Tilgung.<br />
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