Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn
Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn
Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
83<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
http://www.unesco.de/fileadm<strong>in</strong>/medien/Dokumente/Bibliothek/sa lamancaerklaerung.pdf<br />
I.4.1.3. UN Konvention über die Rechte der K<strong>in</strong>der (1989)<br />
Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vere<strong>in</strong>ten Nationen<br />
die UN-Konvention über die Rechte des K<strong>in</strong>des. Alle K<strong>in</strong>der auf der Welt erhielten damit<br />
verbriefte Rechte auf Entwicklung, Schutz und Beteiligung. Die K<strong>in</strong>derrechtskonvention<br />
formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit K<strong>in</strong>dern - über alle sozialen,<br />
kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede h<strong>in</strong>weg. Und sie fordert e<strong>in</strong>e neue Sicht<br />
auf K<strong>in</strong>der als eigenständige Persönlichkeiten. Alle Staaten, mit Ausnahme der USA und<br />
Somalias, haben die Konvention ratifiziert.<br />
Die 54 Artikel der Konvention verknüpfen erstmals politische Bürgerrechte mit kulturellen,<br />
wirtschaftlichen und sozialen Rechten von K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em völkerrechtlich b<strong>in</strong>denden<br />
Vertrag. Die K<strong>in</strong>derrechtskonvention beruht auf vier Pr<strong>in</strong>zipien:<br />
• Das Recht auf Gleichbehandlung<br />
• Wohl des K<strong>in</strong>des hat Vorrang<br />
• Das Recht auf Leben und Entwicklung<br />
• Achtung vor der Me<strong>in</strong>ung des K<strong>in</strong>des<br />
Der vollständige Text der UN-Konvention von 1989 f<strong>in</strong>det sich unter:<br />
http://www.unicef.de/fileadm<strong>in</strong>/content_media/Aktionen/K<strong>in</strong>derrechte18/UN-<br />
K<strong>in</strong>derrechtskonvention.pdf<br />
I.4.1.4. Allgeme<strong>in</strong>e Erklärung der Menschenrechte, Art 26: „Jeder Mensch hat das<br />
Recht auf Bildung“ (1948)<br />
Die Allgeme<strong>in</strong>e Erklärung der Menschenrechte, auch "UN-Menschenrechtscharta", ist das<br />
ausdrückliche Bekenntnis der Vere<strong>in</strong>ten Nationen zu den allgeme<strong>in</strong>en Grundsätzen der<br />
Menschenrechte. Sie wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der<br />
Vere<strong>in</strong>ten Nationen im Palais de Chaillot <strong>in</strong> Paris genehmigt und verkündet.<br />
Artikel 26 (Recht auf Bildung):<br />
1. Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Der Unterricht muss wenigstens <strong>in</strong> den<br />
Elementar- und Grundschulen unentgeltlich se<strong>in</strong>. Der Elementarunterricht ist<br />
obligatorisch. Fachlicher und beruflicher Unterricht soll allgeme<strong>in</strong> zugänglich se<strong>in</strong>; die<br />
höheren Studien sollen allen nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen <strong>in</strong><br />
gleicher Weise offenstehen.<br />
2. Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die<br />
Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele haben. Sie<br />
soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen<br />
rassischen oder religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vere<strong>in</strong>ten Nationen<br />
zur Aufrechterhaltung des Friedens begünstigen.<br />
3. In erster L<strong>in</strong>ie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren K<strong>in</strong>dern zuteil werdenden<br />
Bildung zu bestimmen.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 22