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Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn

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57.2<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Anwendung und nach Maßgabe<br />

des dynamischen Instrumentes "HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>"<br />

zunächst diese beiden Themenfelder weiter zu konkretisieren, zu<br />

ergänzen und dort, wo es notwendig ist, die erforderlichen<br />

Beschlussfassungen über kurz-, mittel- und langfristige<br />

Maßnahmen herbei zu führen.<br />

Zur soliden und nachhaltigen F<strong>in</strong>anzierung des im Schwerpunktthema<br />

"Sprachbildung" als vorrangige Maßnahme beschriebenen "Konzeptes<br />

der durchgängigen Sprachbildung für K<strong>in</strong>der und Jugendliche <strong>in</strong><br />

<strong>Bonn</strong>" werden dauerhaft die nicht verausgabten Mittel aus dem<br />

Bildungs- und Teilhabepaket e<strong>in</strong>gesetzt. Die jeweils notwendigen<br />

Maßnahmen, die sich aus dem weiteren Prozess ergeben, werden <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er jährlichen Maßnahmen- und F<strong>in</strong>anzplanung den zuständigen<br />

Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />

5. Die Verwaltung wird darüber h<strong>in</strong>aus beauftragt, e<strong>in</strong> Konzept für<br />

e<strong>in</strong><br />

"Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong>"<br />

zu entwickeln, das künftig <strong>in</strong> <strong>in</strong>nerstädtischer Lage die zentrale<br />

Anlaufstelle zu allen Fragen von <strong>in</strong>klusiver Bildung werden soll.<br />

- - - - -<br />

Vorstehende Empfehlung wurde <strong>in</strong> modifizierter Fassung vom<br />

Schulausschuss <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 22.11.2012 mehrheitlich gegen BIG<br />

an den Rat empfohlen. Die Änderung unter Ziffer 2. wurde vom AM Dr.<br />

Hauschild – Bündnis‘90/DIE GRÜNEN - beantragt.<br />

Der ursprüngliche Text des Beschlussvorschlages unter Ziffer 2.<br />

lautete:<br />

„2. Damit wird der ursprüngliche Auftrag des Rates vom 08.07.2010 an<br />

die Verwaltung, e<strong>in</strong>en festen Inklusionsplan zur vorschulischen,<br />

schulischen und außerschulischen Inklusion zu entwickeln,<br />

aufgehoben.“

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