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Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn

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4<br />

(3) Die zur Beratung und Beschlussfassung<br />

gestellten Angelegenheiten s<strong>in</strong>d nach<br />

Reihenfolge der <strong>Tagesordnung</strong> zu erledigen,<br />

soweit der <strong>Integration</strong>srat ke<strong>in</strong>e Abweichung<br />

beschließt.<br />

(4) Beratungspunkte, die <strong>in</strong> die<br />

<strong>Tagesordnung</strong> aufgenommen werden sollen,<br />

müssen der Geschäftsstelle spätestens am<br />

e<strong>in</strong>undzwanzigsten Tag vor der Sitzung<br />

vorliegen.<br />

(5) Die <strong>Tagesordnung</strong> kann <strong>in</strong> der Sitzung<br />

durch Beschluss des <strong>Integration</strong>srates<br />

erweitert werden, wenn es sich um<br />

Angelegenheiten handelt, die ke<strong>in</strong>en<br />

Aufschub dulden oder von äußerster<br />

Dr<strong>in</strong>glichkeit s<strong>in</strong>d.<br />

§ 7<br />

Beschlussfähigkeit<br />

(1) Der <strong>Integration</strong>srat ist beschlussfähig,<br />

wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder<br />

anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit gilt als<br />

gegeben, solange sie e<strong>in</strong><br />

<strong>Integration</strong>sratsmitglied nicht anzweifelt und<br />

die/der Vorsitzende daraufh<strong>in</strong> die<br />

Beschlussunfähigkeit feststellt. Ist die<br />

Beschlussunfähigkeit für die<br />

Vorsitzende/den Vorsitzenden offensichtlich,<br />

so hat sie/er sie auch ohne Antrag<br />

festzustellen.<br />

(2) Bei Beschlussunfähigkeit hat die/der<br />

Vorsitzende die Sitzung aufzuheben. Der<br />

<strong>Integration</strong>srat ist alsbald zu e<strong>in</strong>er neuen<br />

Sitzung e<strong>in</strong>zuberufen.<br />

(3) Wird der <strong>Integration</strong>srat zum zweiten Mal<br />

zur Behandlung über denselben<br />

Gegenstand e<strong>in</strong>berufen, so ist er ohne<br />

Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen<br />

stets beschlussfähig. Bei der zweiten<br />

Ladung ist auf diese Bestimmung<br />

ausdrücklich h<strong>in</strong>zuweisen.<br />

25<br />

ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen

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