Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn
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Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.4.11<br />
Der Oberbürgermeister BE Herr Schell<br />
Amt 30 Stellungnahme der Verwaltung<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />
1213014ST2 441,21 € 15.10.12<br />
Externes Dokument<br />
Betreff<br />
Veröffentlichung der Tonaufzeichnungen des <strong>Integration</strong>srates<br />
Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />
Federführung: Amt 30 11.10.2012 gez. Voss<br />
VR 02 11.10.2012 gez. Van Vorst<br />
Dez. III 11.10.2012 gez. Wagner<br />
Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 12.10.2012 gez. Nimptsch<br />
Beratungsfolge Sitzung<br />
<strong>Integration</strong>srat 23.10.2012<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />
Inhalt der Stellungnahme<br />
Die Antragsteller beziehen sich im H<strong>in</strong>blick auf die „Abrufbarkeit der Tonaufzeichnungen des<br />
<strong>Integration</strong>srates im Internet“ auf e<strong>in</strong>e Vorlage für die Sitzung des Rates der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> am<br />
04.10.2012 (Drucksache Nr. 1211443 NV10) mit der die Geschäftsordnung des Rates dah<strong>in</strong>gehend<br />
geändert werden sollte, dass künftig die Videoaufzeichnungen der Ratssitzungen für e<strong>in</strong>en begrenzten<br />
Zeitraum im Internet abrufbar se<strong>in</strong> sollten.<br />
Diese Vorlage wurde auf e<strong>in</strong>vernehmlichen Wunsch aller Fraktionen von der <strong>Tagesordnung</strong> der<br />
vorgenannten Ratssitzung abgesetzt, da noch Beratungsbedarf bestand.<br />
Die Verwaltung empfiehlt daher zur weiteren Behandlung des vorliegenden Antrages zunächst das<br />
Ergebnis der Beratungen der genannten Ratsvorlage abzuwarten.<br />
Es wird aber bereits an dieser Stelle darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass das Bereithalten der Tonaufzeichnung<br />
der Sitzung e<strong>in</strong>es politischen Gremiums e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die Persönlichkeitsrechte der von der<br />
Aufzeichnung betroffenen Personen darstellt. E<strong>in</strong> solcher E<strong>in</strong>griff ist jedoch nur dann zulässig, wenn es<br />
hierfür e<strong>in</strong>e Rechtsgrundlage gibt oder die betroffenen Personen e<strong>in</strong>er entsprechenden Internet-<br />
Darstellung zugestimmt (e<strong>in</strong>gewilligt) haben.<br />
Analog der Geschäftsordnung des Rates müsste im Falle e<strong>in</strong>er Umsetzung des Antrages e<strong>in</strong>e Änderung<br />
der Geschäftsordnung des <strong>Integration</strong>srates erfolgen. Danach müsste dort e<strong>in</strong>e Regelung e<strong>in</strong>gefügt<br />
werden, dass der/die Vorsitzende des <strong>Integration</strong>srates vor der Sitzung die E<strong>in</strong>willigung der Betroffenen<br />
abfragt, ob sie mit der Tonaufzeichnung bzw. der E<strong>in</strong>stellung der aufgezeichneten Sitzung <strong>in</strong>s Internet<br />
e<strong>in</strong>verstanden s<strong>in</strong>d. Dies bedarf e<strong>in</strong>er formalen Änderung der Geschäftsordnung des <strong>Integration</strong>srates.<br />
Die E<strong>in</strong>willigung der Betroffenen kann im Übrigen jederzeit (mit Wirkung für die Zukunft) widerrufen<br />
werden. Die entsprechenden Aufzeichnungen müssten dann von den Internetseiten des<br />
<strong>Integration</strong>srates entfernt werden.<br />
1.5 Stellungnahmen<br />
- entfällt -<br />
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