Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn

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204 Handbuch Inklusive Bildung Bonn - Teil V: Beratung Inklusive Bildung V.2 Beratung Inklusive Bildung im vorschulischen Bereich V.2.1 Beratung bei besonderem Förderbedarf im vorschulischen Bereich Sofern ein besonderer Förderbedarf vermutet oder bereits festgestellt wurde, können sich Eltern von Kindern im Vorschulalter bei der Inklusionsberatung im Amt für Soziales und Wohnen beraten lassen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind in Anlage V.6.4 zusammengestellt. V.2.2 Inklusionsberatung für den vorschulischen Bereich Um die gesellschaftliche Teilhabe bereits im Vorschulalter zu ermöglichen, bietet die Inklusionsberatung für den vorschulischen Bereich Eltern von Kindern mit Behinderung eine Ansprechpartnerin/einen Ansprechpartner. Mit dem Ziel, die Eltern und Kinder zu unterstützen, werden die individuellen Anliegen aufgegriffen (Einzelfallberatung) und es wird versucht, zwischen Eltern und Einrichtungen, Institutionen etc. zu vermitteln. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Inklusionsberatung für den vorschulischen Bereich sind in Anlage V.6.5 zusammengestellt. © Bundesstadt Bonn 2012 6

205 Handbuch Inklusive Bildung Bonn - Teil V: Beratung Inklusive Bildung V.3 Beratung Inklusive Bildung im schulischen Bereich V.3.1 Inklusionsbüro Eltern von Kindern mit Behinderung im Schulalter können sich an das Inklusionsbüro wenden. Zu Themen in Verantwortung des Schulträgers erhalten die Eltern hier Informationen und Beratung. Das Inklusionsbüro versteht sich zugleich aber auch als Netzwerkknoten im Prozess Inklusive Bildung, von dem aus weitere Kontakte hergestellt werden können. Die näheren Einzelheiten sind in der Anlage V.6.6 dargestellt. V.3.2 Medienzentrum Das Medienzentrum bietet unterschiedliche Möglichkeiten der Begleitung von Schulen auf dem Weg zur Inklusion, indem es seine Angebote kontinuierlich den neuen Erfordernissen anpasst. Das Themenspektrum reicht von barrierefreier Mediennutzung über den verantwortungsvollen Umgang mit Medien bis zur medialen Begleitung des Inklusionsprozesses Bonn Die näheren Einzelheiten sind in der Anlage V.6.7 dargestellt. V.3.3 Finanzielle Unterstützung für Schulen Schulen, die Gemeinsamen Unterricht anbieten, können vom Landschaftsverband Rheinland LVR in Form der sog. Inklusionspauschale unterstützt werden. Die Inklusionspauschale schließt die bisherigen Fördermöglichkeiten (Finanz- oder Gerätepool) ein. Gefördert werden können: � Technische Hilfsmittel, wie z.B. für sehbehinderte Schüler spezielle Computer, die einen weitergehenden Ausgleich der behindertenbedingten Beeinträchtigungen ermöglichen, � Personalkosten für Therapie und Pflege, � Kosten für notwendige Maßnahmen, wie Schülerspezialverker, Spezialmobiliar, erforderliche Umbaumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit usw. Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfen sind: � Im Rahmen des sog. AO-SF-Verfahrens ist der Förderschwerpunkt Sehen, Hören und Kommunikation (SEK I) oder körperliche und motorische Entwicklung festgestellt worden (AO-SF-Bescheid), � Feststellung der zusätzlich erforderlichen sachlichen und personellen Ausstattung, � in der Regel die Neuaufnahme der Schülerin oder des Schülers an der Schule. © Bundesstadt Bonn 2012 7

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Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />

V.3 Beratung Inklusive Bildung im schulischen<br />

Bereich<br />

V.3.1 Inklusionsbüro<br />

Eltern von K<strong>in</strong>dern mit Beh<strong>in</strong>derung im Schulalter können sich an das Inklusionsbüro<br />

wenden. Zu Themen <strong>in</strong> Verantwortung des Schulträgers erhalten die Eltern hier<br />

Informationen und Beratung. Das Inklusionsbüro versteht sich zugleich aber auch als<br />

Netzwerkknoten im Prozess Inklusive Bildung, von dem aus weitere Kontakte hergestellt<br />

werden können.<br />

Die näheren E<strong>in</strong>zelheiten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Anlage V.6.6 dargestellt.<br />

V.3.2 Medienzentrum<br />

Das Medienzentrum bietet unterschiedliche Möglichkeiten der Begleitung von Schulen auf<br />

dem Weg zur Inklusion, <strong>in</strong>dem es se<strong>in</strong>e Angebote kont<strong>in</strong>uierlich den neuen Erfordernissen<br />

anpasst. Das Themenspektrum reicht von barrierefreier Mediennutzung über den<br />

verantwortungsvollen Umgang mit Medien bis zur medialen Begleitung des Inklusionsprozesses<br />

<strong>Bonn</strong><br />

Die näheren E<strong>in</strong>zelheiten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Anlage V.6.7 dargestellt.<br />

V.3.3 F<strong>in</strong>anzielle Unterstützung für Schulen<br />

Schulen, die Geme<strong>in</strong>samen Unterricht anbieten, können vom Landschaftsverband Rhe<strong>in</strong>land<br />

LVR <strong>in</strong> Form der sog. Inklusionspauschale unterstützt werden. Die Inklusionspauschale<br />

schließt die bisherigen Fördermöglichkeiten (F<strong>in</strong>anz- oder Gerätepool) e<strong>in</strong>.<br />

Gefördert werden können:<br />

� Technische Hilfsmittel, wie z.B. für sehbeh<strong>in</strong>derte Schüler spezielle Computer, die<br />

e<strong>in</strong>en weitergehenden Ausgleich der beh<strong>in</strong>dertenbed<strong>in</strong>gten Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

ermöglichen,<br />

� Personalkosten für Therapie und Pflege,<br />

� Kosten für notwendige Maßnahmen, wie Schülerspezialverker, Spezialmobiliar,<br />

erforderliche Umbaumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit usw.<br />

Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfen s<strong>in</strong>d:<br />

� Im Rahmen des sog. AO-SF-Verfahrens ist der Förderschwerpunkt Sehen, Hören<br />

und Kommunikation (SEK I) oder körperliche und motorische Entwicklung festgestellt<br />

worden (AO-SF-Bescheid),<br />

� Feststellung der zusätzlich erforderlichen sachlichen und personellen Ausstattung,<br />

� <strong>in</strong> der Regel die Neuaufnahme der Schüler<strong>in</strong> oder des Schülers an der Schule.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 7

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