Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn

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196 Handbuch Inklusive Bildung Bonn – IV. Barrierefreiheit Drei Grundprinzipien werden bei der Barrierefreiheit zugrunde gelegt: 2 1. Gruppe mit den weitestgehenden Anforderungen: Werden die Bedarfe der Nutzergruppe, die die höchsten Anforderungen an die Gestaltung eines Schulgebäudes stellen, berücksichtigt, dann werden auch die Anforderungen aller anderen Menschen berücksichtigt 2. das Zwei-Sinne-Prinzip: Wenn zwei der drei Sinne "Hören, Sehen, Tasten" bei der Gestaltung des Gebäudes und von Informationssystemen angesprochen werden, können auch Menschen mit entsprechenden Einschränkungen das Gebäude selbständig nutzen 3. das Zwei-Kanal-Prinzip: Wenn alternative Möglichkeiten zur Nutzung eines Gebäudes (z.B. Treppe und Aufzug) angeboten werden, werden Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten berücksichtigt. Der derzeitige Stand des behindertengerechten Ausbaus Bonner Schulgebäude ist in der folgenden Tabelle, die in einer ersten Bestandsaufnahme von Schulamt und SGB erstellt worden ist, dargestellt. Diese Bestandsaufnahme wird kontinuierlich fortgeschrieben. Berücksichtigt wurden zunächst die Elemente "Aufzug", "Behinderten-Toiletten" und "Rampen". Der nachfolgenden Übersicht ist zu entnehmen, dass bereits bei diesen drei Basiskriterien für Barrierefreiheit ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Nur 12 von 94 Schulgebäuden wurden von der Verwaltung mit 1 ("ganz gut") bewertet. Hinzu kommen ca. 26 Schulgebäude im Grundschulbereich, die - in Abstimmung mit der Behindertengemeinschaft - jeweils über eine barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses und eine Behindertentoilette verfügen. Hintergrund dieses im Zusammenhang mit größeren Baumaßnahmen realisierten Mindeststandards war die Absicht, möglichst kostengünstig und möglichst flächendeckend eine wohnortnahe Beschulung mobilitätseingeschränkter Kinder im Grundschulbereich zu erreichen. Aufgrund der Fachraumproblematik in weiterführenden Schulen ließ sich dieses Modell jedoch bisher nur in Grundschulen realisieren. In weiterführenden Schulen sind in der Regel Aufzugsanlagen zu errichten. Aufgrund bisheriger, grober Erfahrungswerte kosten (die tatsächlichen Kosten können je nach Standort deutlich divergieren) der Einbau einer Behindertentoilette zwischen 5.000 und 30.000 Euro, die Nachrüstung eines Schulgebäudes mit einem Aufzug mindestens 100.000 Euro. Dies macht deutlich, dass hier ein dezidierter Zeit- und Maßnahmenplan entwickelt werden muss, der Prioritäten setzt. Selbstverständlich sind bei der Erstellung einer entsprechenden Prioritätenliste auch andere Zielsetzungen (z.B. Brandschutz, energetische Sanierungserfordernisse) zu berücksichtigen, die eine andere Gewichtung erforderlich machen können; entsprechende Vorarbeiten des SGB sind bereits geleistet. Berücksichtigt werden sollte auch, dass für einzelne, wenige Gebäude, wie beispielsweise das Schulgebäude an der Winterstraße 53 (Burg- und Siebengebirgsschule), einvernehmlich festgestellt werden musste, dass eine behindertengerechte Ausstattung mit so hohen Kosten verbunden wäre, dass zunächst auf die barrierefreie Herrichtung verzichtet werden sollte. Es kann nicht die Aufgabe des "Handbuchs Inklusive Bildung Bonn" sein, an dieser Stelle einzelne Maßnahmen zur baulichen Barrierefreiheit zu beschreiben und zu bewerten. Sehr wohl ist es aber seine Aufgabe, die grundsätzliche Herangehensweise zum Ausbau von Barrierefreiheit an Schulgebäuden aufzuzeigen. Die Entwicklung der Barrierefreiheit und deren Ausbau sind in künftigen Fortschreibungen des Handbuchs als Zusammenfassung daher regelmäßig zu berücksichtigen. 2 Vgl. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (2011): "Barrierefreiheit. wahrnehmen - erkennen - erreichen" © Bundesstadt Bonn 2012 8

197 Handbuch Inklusive Bildung Bonn – IV. Barrierefreiheit © Bundesstadt Bonn 2012 9

196<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – IV. Barrierefreiheit<br />

Drei Grundpr<strong>in</strong>zipien werden bei der Barrierefreiheit zugrunde gelegt: 2<br />

1. Gruppe mit den weitestgehenden Anforderungen: Werden die Bedarfe der<br />

Nutzergruppe, die die höchsten Anforderungen an die Gestaltung e<strong>in</strong>es<br />

Schulgebäudes stellen, berücksichtigt, dann werden auch die Anforderungen aller<br />

anderen Menschen berücksichtigt<br />

2. das Zwei-S<strong>in</strong>ne-Pr<strong>in</strong>zip: Wenn zwei der drei S<strong>in</strong>ne "Hören, Sehen, Tasten" bei der<br />

Gestaltung des Gebäudes und von Informationssystemen angesprochen werden,<br />

können auch Menschen mit entsprechenden E<strong>in</strong>schränkungen das Gebäude<br />

selbständig nutzen<br />

3. das Zwei-Kanal-Pr<strong>in</strong>zip: Wenn alternative Möglichkeiten zur Nutzung e<strong>in</strong>es<br />

Gebäudes (z.B. Treppe und Aufzug) angeboten werden, werden Menschen mit<br />

unterschiedlichen Fähigkeiten berücksichtigt.<br />

Der derzeitige Stand des beh<strong>in</strong>dertengerechten Ausbaus <strong>Bonn</strong>er Schulgebäude ist <strong>in</strong> der<br />

folgenden Tabelle, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ersten Bestandsaufnahme von Schulamt und SGB erstellt<br />

worden ist, dargestellt. Diese Bestandsaufnahme wird kont<strong>in</strong>uierlich fortgeschrieben.<br />

Berücksichtigt wurden zunächst die Elemente "Aufzug", "Beh<strong>in</strong>derten-Toiletten" und<br />

"Rampen".<br />

Der nachfolgenden Übersicht ist zu entnehmen, dass bereits bei diesen drei Basiskriterien<br />

für Barrierefreiheit e<strong>in</strong> erheblicher Handlungsbedarf besteht. Nur 12 von 94 Schulgebäuden<br />

wurden von der Verwaltung mit 1 ("ganz gut") bewertet. H<strong>in</strong>zu kommen ca. 26 Schulgebäude<br />

im Grundschulbereich, die - <strong>in</strong> Abstimmung mit der Beh<strong>in</strong>dertengeme<strong>in</strong>schaft - jeweils über<br />

e<strong>in</strong>e barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses und e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>dertentoilette verfügen.<br />

H<strong>in</strong>tergrund dieses im Zusammenhang mit größeren Baumaßnahmen realisierten<br />

M<strong>in</strong>deststandards war die Absicht, möglichst kostengünstig und möglichst flächendeckend<br />

e<strong>in</strong>e wohnortnahe Beschulung mobilitätse<strong>in</strong>geschränkter K<strong>in</strong>der im Grundschulbereich zu<br />

erreichen. Aufgrund der Fachraumproblematik <strong>in</strong> weiterführenden Schulen ließ sich dieses<br />

Modell jedoch bisher nur <strong>in</strong> Grundschulen realisieren. In weiterführenden Schulen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />

Regel Aufzugsanlagen zu errichten. Aufgrund bisheriger, grober Erfahrungswerte kosten (die<br />

tatsächlichen Kosten können je nach Standort deutlich divergieren) der E<strong>in</strong>bau e<strong>in</strong>er<br />

Beh<strong>in</strong>dertentoilette zwischen 5.000 und 30.000 Euro, die Nachrüstung e<strong>in</strong>es Schulgebäudes<br />

mit e<strong>in</strong>em Aufzug m<strong>in</strong>destens 100.000 Euro. Dies macht deutlich, dass hier e<strong>in</strong> dezidierter<br />

Zeit- und Maßnahmenplan entwickelt werden muss, der Prioritäten setzt. Selbstverständlich<br />

s<strong>in</strong>d bei der Erstellung e<strong>in</strong>er entsprechenden Prioritätenliste auch andere Zielsetzungen (z.B.<br />

Brandschutz, energetische Sanierungserfordernisse) zu berücksichtigen, die e<strong>in</strong>e andere<br />

Gewichtung erforderlich machen können; entsprechende Vorarbeiten des SGB s<strong>in</strong>d bereits<br />

geleistet. Berücksichtigt werden sollte auch, dass für e<strong>in</strong>zelne, wenige Gebäude, wie<br />

beispielsweise das Schulgebäude an der W<strong>in</strong>terstraße 53 (Burg- und Siebengebirgsschule),<br />

e<strong>in</strong>vernehmlich festgestellt werden musste, dass e<strong>in</strong>e beh<strong>in</strong>dertengerechte Ausstattung mit<br />

so hohen Kosten verbunden wäre, dass zunächst auf die barrierefreie Herrichtung verzichtet<br />

werden sollte.<br />

Es kann nicht die Aufgabe des "Handbuchs Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>" se<strong>in</strong>, an dieser Stelle<br />

e<strong>in</strong>zelne Maßnahmen zur baulichen Barrierefreiheit zu beschreiben und zu bewerten. Sehr<br />

wohl ist es aber se<strong>in</strong>e Aufgabe, die grundsätzliche Herangehensweise zum Ausbau von<br />

Barrierefreiheit an Schulgebäuden aufzuzeigen. Die Entwicklung der Barrierefreiheit und<br />

deren Ausbau s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> künftigen Fortschreibungen des Handbuchs als Zusammenfassung<br />

daher regelmäßig zu berücksichtigen.<br />

2 Vgl. Unfallkasse Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (2011): "Barrierefreiheit. wahrnehmen - erkennen - erreichen"<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 8

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