Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn

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178 Handbuch Inklusive Bildung Bonn – III. Sprachbildung Kindertagesstätten statt und wird von speziell ausgebildeten Sprachheillehrerinnen und Sprachheillehrern durchgeführt. Zielsetzung ist, eine aus sprachtherapeutischer Sicht drohende oder bereits vorhandene Sprachauffälligkeit zu verhüten, zu beseitigen oder zu mildern. In Sprechstunden können sich interessierte Eltern zu dem Thema Sprachauffälligkeit aus sprachtherapeutischer Sicht beraten lassen. Des Weiteren kann während dieses Gespräches überprüft werden, ob bei dem Kind Sprachauffälligkeit vorliegt. Wird bei einem Kind eine solche Sprachauffälligkeit festgestellt, kann es in einer der zahlreichen Ambulanzen im Bonner Stadtgebiet (in der Regel wohnortnah in Kindertageseinrichtungen) therapiert werden. Das therapeutische Angebot umfasst für die Einzeltherapien in der Regel einmal wöchentlich je zirka 20 bis 40 Minuten. Für Gruppentherapien verlängert sich die Therapiezeit entsprechend. Die Kosten der Behandlung übernehmen i.d.R. die Bundesstadt Bonn bzw. die Krankenkassen. III.1.7.2.3 Integrationsstunden Integrationsstunden sind Lehrerstunden, die vom Land dort eingesetzt werden, wo der Anteil von Kindern mit besonderen Bedarfen in der Aneignung von Sprache besonders hoch ist. In Bonn erhalten folgende Schulen Integrationsstunden: � 29 Grundschulen mit insgesamt 21,1 Stellen � 7 Hauptschulen mit insgesamt 7,7 Integrationsstellen � 10 Förderschulen mit 4,5 Integrationsstellen. Es kann festgehalten werden, dass die Anzahl der Kinder, die besonders gefördert werden müssen, je nach Schule stark differiert. Das hängt zum einen mit der unterschiedlichen Schülerklientel an den einzelnen Standorten zusammen. Es besteht aber auch die Vermutung, dass unterschiedliche Diagnoseverfahren, mittels derer der besondere Förderbedarf bestimmt wird, eine Rolle spielen könnten. III.1.7.2.4 Internationale Förderklassen Entsprechend dem Schulpflichtgesetz stehen die öffentlichen Schulen allen Kindern und Jugendlichen, die dauerhaft oder vorübergehend im Land Nordrhein-Westfalen wohnen, in gleicher Weise offen. Kinder und Jugendliche, die aus dem Ausland einreisen, besitzen bei ihrem Eintritt in die Schule jedoch häufig noch nicht die hierzu notwendigen deutschen Sprachkenntnisse. Darum steht für sie zunächst das Erlernen der deutschen Sprache an erster Stelle vor jeder anderen notwendigen oder wünschenswerten Zielsetzung des Unterrichts. Für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, deren Kenntnisse in der deutschen Sprache noch nicht die Teilnahme am Unterricht einer Regelklasse ermöglichen, werden bei Bedarf "Internationale Förderklassen (IFK)" als Vorbereitungsklassen eingerichtet. Ziel der IFK ist ausschließlich die schnellstmögliche Eingliederung der Schülerinnen und Schüler in die ihrem Alter oder ihrer Leistungsfähigkeit entsprechende Regelklasse. Darum sollen sie in der deutschen Sprache so intensiv gefördert werden, dass ihre Verweildauer in der Vorbereitungsklasse in der Regel zwei Jahre nicht überschreiten muss; ein vorzeitiger Übergang wird angestrebt. Unterrichtssprache ist Deutsch. Die Gesamtzahl der Schülerwochenstunden richtet sich nach der für die jeweilige Jahrgangsstufe vorgesehenen Stundenzahl. Der Schwerpunkt der gesamten Unterrichtsarbeit liegt auf dem Erlernen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Der Deutschunterricht soll zehn bis zwölf Wochenstunden umfassen. Auch der sonstige Unterricht, zum Beispiel in den Fächern Mathematik, Geschichte, Erdkunde, Biologie, dient vorrangig dem Erlernen der deutschen (Fach-)Sprache. © Bundesstadt Bonn 2012 18

179 Handbuch Inklusive Bildung Bonn – III. Sprachbildung Für die Altersgruppe der etwa 10- bis 15-Jährigen (Sekundarstufe I) bestehen derzeit IFK an folgenden Bonner Schulen: � Karl-Simrock-Schule für Berufsorientierung � Johannes-Rau-Schule � Realschule Hardtberg � Bertolt-Brecht-Gesamtschule. Für Schulpflichtige der Sekundarstufe II (Altersgruppe der 16- und 17-Jährigen bis zur Volljährigkeit) bestehen derzeit IFK am Friedrich-List- und Robert-Wetzlar-Berufskolleg. Um bei Bedarf jedem Kind, das nach Bonn zuzieht, einen Platz in einer solchen Vorbereitungsklasse vermitteln zu können, ist beim Schulamt für die Stadt Bonn eine Beratungsstelle für ausländische und spätausgesiedelte Kinder und Jugendliche eingerichtet. Hier steht fachlich qualifiziertes pädagogisches Personal zur Verfügung, das sich durch die enge Anbindung an die Bildungsberatungsstelle in der Bonner "Schullandschaft" auskennt und außerdem umfassende Erfahrungen im Erlernen und Vermitteln einer Fremd- bzw. Zweitsprache besitzt. In persönlichen Gesprächen wird der individuelle Sprachstand des Kindes bzw. der/ des Jugendlichen festgestellt und Kontakt zu einer geeigneten Schule hergestellt. Aktuell sind die Nachfragen nach Internationalen Förderklassen so groß, dass bereits zum Schuljahresbeginn 2012/2013 fast alle zu vergebenden Plätze belegt sind. Derzeit wird in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht nach Ausweichmöglichkeiten an weiteren als den o.g. Schulen gesucht. Voraussichtlich müssen sowohl für die Sekundarstufe I als auch für die Sekundarstufe II weitere Standorte eingerichtet werden, damit alle betroffenen Kinder und Jugendlichen ihrer Schulpflicht nachkommen können. III.1.7.2.5 Herkunftssprachlicher Unterricht Für Schülerinnen und Schüler, die zweisprachig (in Deutsch und in einer anderen Sprache) aufwachsen, stellt der herkunftssprachliche Unterricht ein besonderes Angebot dar: Er trägt zum Erhalt der Mehrsprachigkeit bei und fördert das Erlernen weiterer Sprachen; er gewährleistet die Bindungen und Verbindungen junger Menschen zum Herkunftsland der Familie und/ oder eines Elternteils; darüber hinaus wirkt er sich positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung und den schulischen Erfolg eines Kindes aus. Bei den Regelungen bezüglich des herkunftssprachlichen Unterrichts handelt es sich ausschließlich um eine schulaufsichtliche Angelegenheit, die allein dem Regelungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen unterliegen und auf die einzelne Schulträger, wie die Bundesstadt Bonn, keinen Einfluss haben. Herkunftssprachlicher Unterricht ist ein freiwilliges Angebot des Landes und damit kein städtisches Angebot. Verantwortlich für die Durchführung des Unterrichts und die regelmäßige Teilnahme der jeweiligen Schülerinnen und Schüler ist die einzelne Schule. Die Koordination des Angebots obliegt der Schulaufsicht der Bezirksregierung. Durchschnittlich nehmen etwa 2.200 bis 2.400 Schülerinnen und Schüler von Grund- und weiterführenden Schulen der Bundesstadt Bonn am herkunftssprachlichen Unterricht teil. Insgesamt boten im Schuljahr 2011/12 24 Grundschulen, 5 Hauptschulen und jeweils eine Gesamt-, Real- und Förderschule sowie ein Gymnasium herkunftssprachlichen Unterricht an. Das Angebot gilt für Schülerinnen und Schüler, die die jeweilige Sprache als Herkunftssprache sprechen, unabhängig davon, ob es sich um ausländische Schülerinnen und Schüler handelt oder solche mit Migrationshintergrund. Dabei ist wesentlich, dass sie die Herkunftssprache bereits tatsächlich sprechen. Ein Erlernen der Sprache ist mit dem Angebot nicht verbunden. © Bundesstadt Bonn 2012 19

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Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

Für die Altersgruppe der etwa 10- bis 15-Jährigen (Sekundarstufe I) bestehen derzeit IFK an<br />

folgenden <strong>Bonn</strong>er Schulen:<br />

� Karl-Simrock-Schule für Berufsorientierung<br />

� Johannes-Rau-Schule<br />

� Realschule Hardtberg<br />

� Bertolt-Brecht-Gesamtschule.<br />

Für Schulpflichtige der Sekundarstufe II (Altersgruppe der 16- und 17-Jährigen bis zur<br />

Volljährigkeit) bestehen derzeit IFK am Friedrich-List- und Robert-Wetzlar-Berufskolleg.<br />

Um bei Bedarf jedem K<strong>in</strong>d, das nach <strong>Bonn</strong> zuzieht, e<strong>in</strong>en Platz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er solchen<br />

Vorbereitungsklasse vermitteln zu können, ist beim Schulamt für die Stadt <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Beratungsstelle für ausländische und spätausgesiedelte K<strong>in</strong>der und Jugendliche e<strong>in</strong>gerichtet.<br />

Hier steht fachlich qualifiziertes pädagogisches Personal zur Verfügung, das sich durch die<br />

enge Anb<strong>in</strong>dung an die Bildungsberatungsstelle <strong>in</strong> der <strong>Bonn</strong>er "Schullandschaft" auskennt<br />

und außerdem umfassende Erfahrungen im Erlernen und Vermitteln e<strong>in</strong>er Fremd- bzw.<br />

Zweitsprache besitzt. In persönlichen Gesprächen wird der <strong>in</strong>dividuelle Sprachstand des<br />

K<strong>in</strong>des bzw. der/ des Jugendlichen festgestellt und Kontakt zu e<strong>in</strong>er geeigneten Schule<br />

hergestellt.<br />

Aktuell s<strong>in</strong>d die Nachfragen nach Internationalen Förderklassen so groß, dass bereits zum<br />

Schuljahresbeg<strong>in</strong>n 2012/2013 fast alle zu vergebenden Plätze belegt s<strong>in</strong>d. Derzeit wird <strong>in</strong><br />

Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht nach Ausweichmöglichkeiten an weiteren als den o.g.<br />

Schulen gesucht. Voraussichtlich müssen sowohl für die Sekundarstufe I als auch für die<br />

Sekundarstufe II weitere Standorte e<strong>in</strong>gerichtet werden, damit alle betroffenen K<strong>in</strong>der und<br />

Jugendlichen ihrer Schulpflicht nachkommen können.<br />

III.1.7.2.5 Herkunftssprachlicher Unterricht<br />

Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, die zweisprachig (<strong>in</strong> Deutsch und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er anderen Sprache)<br />

aufwachsen, stellt der herkunftssprachliche Unterricht e<strong>in</strong> besonderes Angebot dar: Er trägt<br />

zum Erhalt der Mehrsprachigkeit bei und fördert das Erlernen weiterer Sprachen; er<br />

gewährleistet die B<strong>in</strong>dungen und Verb<strong>in</strong>dungen junger Menschen zum Herkunftsland der<br />

Familie und/ oder e<strong>in</strong>es Elternteils; darüber h<strong>in</strong>aus wirkt er sich positiv auf die<br />

Persönlichkeitsentwicklung und den schulischen Erfolg e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des aus.<br />

Bei den Regelungen bezüglich des herkunftssprachlichen Unterrichts handelt es sich<br />

ausschließlich um e<strong>in</strong>e schulaufsichtliche Angelegenheit, die alle<strong>in</strong> dem Regelungsrecht des<br />

Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen unterliegen und auf die e<strong>in</strong>zelne Schulträger, wie die<br />

Bundesstadt <strong>Bonn</strong>, ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss haben. Herkunftssprachlicher Unterricht ist e<strong>in</strong> freiwilliges<br />

Angebot des Landes und damit ke<strong>in</strong> städtisches Angebot.<br />

Verantwortlich für die Durchführung des Unterrichts und die regelmäßige Teilnahme der<br />

jeweiligen Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler ist die e<strong>in</strong>zelne Schule. Die Koord<strong>in</strong>ation des Angebots<br />

obliegt der Schulaufsicht der Bezirksregierung. Durchschnittlich nehmen etwa 2.200 bis<br />

2.400 Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler von Grund- und weiterführenden Schulen der Bundesstadt<br />

<strong>Bonn</strong> am herkunftssprachlichen Unterricht teil. Insgesamt boten im Schuljahr 2011/12 24<br />

Grundschulen, 5 Hauptschulen und jeweils e<strong>in</strong>e Gesamt-, Real- und Förderschule sowie e<strong>in</strong><br />

Gymnasium herkunftssprachlichen Unterricht an.<br />

Das Angebot gilt für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, die die jeweilige Sprache als<br />

Herkunftssprache sprechen, unabhängig davon, ob es sich um ausländische Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schüler handelt oder solche mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund. Dabei ist wesentlich, dass sie die<br />

Herkunftssprache bereits tatsächlich sprechen. E<strong>in</strong> Erlernen der Sprache ist mit dem<br />

Angebot nicht verbunden.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 19

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