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Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn

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176<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

III.1.7 Vorschulische und schulische<br />

Sprachbildung/Sprachförderung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

III.1.7.1. (Rechtliche) Grundlagen<br />

„Niemand darf wegen (…) se<strong>in</strong>er Sprache (…) benachteiligt oder bevorzugt werden.“<br />

Grundgesetz, Artikel 3<br />

In der derzeit aktuellen Fassung des „Handbuchs Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>“ wird der<br />

Schwerpunkt zunächst auf Bereiche gelegt, die vorschulisch mit Blick auf den künftigen und<br />

sodann im Rahmen des Schulbesuchs von Bedeutung s<strong>in</strong>d.<br />

In den Grundsätzen zur Bildungsförderung für K<strong>in</strong>der von 0 bis 10 Jahren des Landes<br />

NRW, die als Entwurf vorliegen, ist gesellschaftliche Teilhabe als zentrales Ziel benannt und<br />

die Bedeutung von Sprache als "wichtigstes zwischenmenschliches<br />

Kommunikationsmedium" hervorgehoben. Dabei wird sowohl auf die Förderung der<br />

Herkunftssprache als auch auf das Erlernen der deutschen Sprache abgestellt. 17<br />

Gesetzlich vorgegeben ist das Sprachstandsfeststellungsverfahren "Delf<strong>in</strong> 4". In Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen wird seit 2007 gemäß § 36 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) der Sprachstand aller<br />

K<strong>in</strong>der zwei Jahre vor der E<strong>in</strong>schulung <strong>in</strong> Verantwortung der staatlichen Schulämter<br />

festgestellt. Hierzu wurde das Verfahren Delf<strong>in</strong> 4 "Diagnostik, Elternarbeit, Förderung der<br />

Sprachkompetenz In Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen bei 4-Jährigen" entwickelt. Es besteht aus zwei<br />

Stufen, mit Hilfe derer auf spielerische Weise die Sprachkompetenz des jeweiligen K<strong>in</strong>des<br />

ermittelt werden soll. In Stufe e<strong>in</strong>s, dem "Besuch im Zoo", werden die K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>gruppen<br />

untersucht. In der zweiten Stufe, dem "Besuch im Pfiffikus-Haus", werden die K<strong>in</strong>der<br />

untersucht, bei denen die Testergebnisse aus Stufe e<strong>in</strong>s nicht e<strong>in</strong>deutig gewesen s<strong>in</strong>d, sowie<br />

alle K<strong>in</strong>der, die ke<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagesstätte besuchen. Im Vorgriff auf die Schulpflicht stellt das<br />

Schulamt fest, ob die Sprachentwicklung der K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> der deutschen Sprache altersgemäß<br />

ist. K<strong>in</strong>der, bei denen das nicht der Fall ist, werden <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> der<br />

K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung, ansonsten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em vorschulischen Sprachförderkurs auf die Schule<br />

vorbereitet.<br />

Im Schulgesetz NRW ist im § 2, Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, formuliert,<br />

dass die Schule "die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlichen<br />

Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen" 18 und dabei die <strong>in</strong>dividuellen<br />

Voraussetzungen der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler berücksichtigt. Im gleichen Paragraphen<br />

heißt es:<br />

"Die Schule fördert die <strong>Integration</strong> von Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern, deren Muttersprache nicht<br />

Deutsch ist, durch Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache. Dabei achtet und fördert sie<br />

die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität (Muttersprache) dieser Schüler<strong>in</strong>nen und<br />

Schüler. Sie sollen geme<strong>in</strong>sam mit allen anderen Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern unterrichtet und<br />

zu den gleichen Abschlüssen geführt werden." 19<br />

Dieser Auftrag entspricht voll und ganz dem hier vertretenen Ansatz e<strong>in</strong>er chancengerechten<br />

<strong>in</strong>klusiven Bildung.<br />

17 MGFFI NRW (Hrsg.) (2010): Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an - Grundsätze zu Bildungsförderung<br />

für K<strong>in</strong>der vom 0 bis 10 Jahren <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen und Schulen im Primarbereich <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen- Entwurf.<br />

18 Schulgesetz NRW –§ 2 SchulG Stand 01.07.2012<br />

19 A.a.o.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 16

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