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Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn

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16.1<br />

Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 6. GA<br />

Der Oberbürgermeister BE<br />

Amt 50 Stellungnahme der Verwaltung<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />

1213248ST2<br />

Externes Dokument<br />

- Anlage: Schreiben an die Bezirksregierung<br />

Köln v. 23.10.2012<br />

Betreff<br />

Aufnahme von Flüchtl<strong>in</strong>gen bzw. AsylbewerberInnen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung 00:00 Datum Unterschrift<br />

Federführung: Amt 50 27.11.2012 gez. Berger<br />

Dez. V 24.11.2012 gez. Wahrheit<br />

SGB 16.11.2012 gez. Duisberg<br />

Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 27.11.2012 gez. Nimptsch<br />

Beratungsfolge Sitzung<br />

Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit 27.11.2012<br />

und Wohnen<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />

Inhalt der Stellungnahme<br />

1. Aufgrund der erheblich gestiegenen Zuweisungszahlen stehen lediglich noch 5 Plätze<br />

für E<strong>in</strong>zelpersonen zur Verfügung.<br />

2. Grundsätzlich stehen <strong>in</strong> den Übergangsheimen <strong>in</strong>sgesamt 156 Plätze zur Aufnahme von<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gen zur Verfügung. Aufgrund der gestiegenen Zuweisungen wird derzeit „enger“<br />

belegt als üblich, so dass momentan 192 Personen <strong>in</strong> den Übergangsheimen und<br />

zusätzlich 28 Personen <strong>in</strong> Notunterkünften untergebracht s<strong>in</strong>d. Es können noch maximal<br />

5 E<strong>in</strong>zelpersonen untergebracht werden.<br />

3. Das SGB hat gem. § 2 der Betriebssatzung den Betriebszweck, die städtischen<br />

Fachdienststellen bedarfsgerecht mit Gebäuden, Räumen und zugehörigen<br />

Grundstücken zu versorgen.<br />

4. Seitens des SGB stehen ke<strong>in</strong>e regulären dezentralen Unterkunftsmöglichkeiten für<br />

Personen zur Verfügung.<br />

5. Bei regulärer Belegung stehen jedem Flüchtl<strong>in</strong>g ca. 10-12 m² Wohnfläche zur<br />

Verfügung. Aufgrund der momentanen Überbelegung reduziert sich die zur Verfügung<br />

stehende Wohnfläche auf durchschnittlich ca. 9 m², bei Familien im E<strong>in</strong>zelfall sogar auf<br />

5 m².

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