Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn

Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn

integration.in.bonn.de
von integration.in.bonn.de Mehr von diesem Publisher
13.02.2013 Aufrufe

152 Handbuch Inklusive Bildung Bonn – II. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Regelsystem Prozentanteil 25,00% 20,00% 15,00% 10,00% 5,00% 0,00% Anteil der Kinder in Förderschulen und OGS an allen Kinder in Förderschulen (Primarbereich) 11,38% 9,77% © Bundesstadt Bonn 2012 43 22,08% 22,05% 22,54% 23,21% 23,33% 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 Schuljahr Diagramm II.12: Anteil der Kinder in Förderschulen und OGS an allen Kindern in Förderschulen (Primarbereich) Der grundsätzlich von der Fachverwaltung vertretene Anspruch, dass die Möglichkeit zur Teilnahme an OGS für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ebenso selbstverständlich sein sollte, wie für alle anderen Kinder auch, ist in Bonn schon jetzt in nennenswertem Umfang umgesetzt. Prozentual zur allgemeinen Quote (im Schuljahr 2012/2013 sind dies 54%) nehmen mit 62% sogar mehr GU-Kinder am Offenen Ganztag teil. Diese durchaus positive Zahl darf jedoch nicht dazu verleiten, anzunehmen, die Inklusion in das außerunterrichtliche Angebot verliefe ohne Probleme. Vielmehr muss man davon ausgehen, dass die gute Inklusionsquote am Nachmittag einem extrem hohen Engagement der jeweiligen OGS-Träger zu verdanken ist. Auffallend ist auch, dass wesentlich mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Regelschule die OGS besuchen als Kinder, die eine Förderschule besuchen. An Förderschulen sind - gemeinsam mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, spezielle Modelle entwickelt worden ("OGSplusplus"), die für kleine Gruppen reiner Förderschülerinnen und -schüler ein besonderes Angebot vorhalten, das eine Mischung aus OGS und Tagesgruppe darstellt. Hier wird mit erheblichem finanziellem Aufwand und entsprechender Fachlichkeit nur in sehr kleinen Gruppen gearbeitet. Dauerhaft sind wesentliche Fragen zu lösen, um Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf selbstverständlich die Möglichkeit zur Teilnahme am Ganztag zu ermöglichen bzw. zu erhalten: � Es muss ein einheitliches System geschaffen werden, das an allen Standorten ermöglicht, Kinder mit besonderen Förderbedarfen in die OGS aufzunehmen. � Dazu sollten die Angebote der sozialpädagogischen Familienhilfe, Schulsozialarbeit, Beratungsstellen etc. in der Schule gebündelt werden. � Den besonderen Bedarfen von Kindern muss mit einer entsprechenden Fachlichkeit (etwa Heilpädagogik) begegnet werden.

153 Handbuch Inklusive Bildung Bonn – II. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Regelsystem � Schulbegleitung muss über den ganzen Tag zur Verfügung stehen. � Die sozialpädagogische Fachlichkeit, die in OGS bereits heute vorhanden ist, sollte auch in der Unterrichtszeit genutzt werden können (4-Augen-Prinzip). � Es bedarf ausreichender Räume für Rückzug, Bewegung und Pflege. Der Qualitätszirkel "Inklusion und Ganztag" wird den politischen Gremien seine entsprechenden Ergebnisse bis zum Frühjahr 2013 vorlegen. II.2.2.4.3 Sekundarstufe 1 Wenn die Überlegungen, die derzeit von Landesseite im Raume stehen, umgesetzt werden, bedeutet dies, dass künftig alle Schulformen der Sekundarstufe I Kinder mit unterschiedlichen Behinderungen aufnehmen müssen. In der Konsequenz bedeutet das, dass auch zieldifferent unterrichtet werden muss. Sollte das umgesetzt werden, würde dies eine Umstrukturierung im Bonner Schulsystem bedeuten. Auch Kinder mit Lernbehinderung oder emotional-sozialen Entwicklungsbedarfen, aber auch Kinder mit geistiger Behinderung würden dann z.B. einen Platz an einem Gymnasium oder einer Realschule erhalten können. Dieser Punkt wird sowohl im politischen Raum als auch in der Öffentlichkeit und auch in den Schulen von vielen derzeit noch sehr kritisch gesehen. Darum ist gerade hier bedeutsam, zu wissen, wie die konkreten gesetzlichen Vorgaben aussehen werden, bevor sich hier der konkrete Handlungsbedarf für die Stadt Bonn umschreiben lässt. Der zweite wesentliche Punkt, der die weiterführenden Schulen betrifft, ist die mögliche Verpflichtung, Kinder, die einmal in ein System aufgenommen wurden, auch zu behalten. Auch hier bleibt zunächst abzuwarten, was die gesetzlichen Vorgaben diesbezüglich genau vorsehen werden. Allerdings ist denkbar, dass sich das Aufnahmeverhalten - die Entscheidung über die Aufnahme obliegt der Schulleitung - von Schulen in der Weise verändern würde, dass künftig stringenter darauf geachtet würde, dass wirklich vor allem Kinder, denen man zutraut, die gewählte Schullaufbahn auch vollenden zu können, aufgenommen werden. Zu beachten ist hierbei, dass Kinder im GU in Grundschulen vier Schuljahre durchlaufen, wohingegen die Sekundarstufe I aus sechs Jahrgangsstufen besteht. D.h. pauschal, im Sekundarschulbereich I müssen 1,5-mal so viele Plätze (über alle Jahrgangsstufen verteilt) bereit gestellt werden können, damit alle GU-Kinder aus dem Primarbereich eins zu eins in die weiterführenden Schulen übergehen und die gesamte Schulzeit durchlaufen können. Nicht berücksichtigt ist hierbei der Faktor, dass im Sekundarbereich I auch Förderschwerpunkte erst neu festgestellt bzw. "entwickelt" werden. D.h. für diese Kinder und Jugendlichen muss ein weiteres zusätzliches Platzkontingent geschaffen werden, um etwaige lernbiographische Brüche möglichst zu vermeiden. Unstrittig ist, dass auch auf die Schulen im Bereich der Sekundarstufe I vermehrt Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zukommen werden, deren Beschulung von den Systemen Haupt- und Gesamtschule allein perspektivisch nicht mehr bewältigt werden kann. Im Juni 2011 wurden Gymnasien und Realschulen befragt, ob sie sich bereit erklären würden, auch einzelne behinderte Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, wenn diese unter der Berücksichtigung ihrer Behinderung in der Lage sind, sich eigenständig in den Räumlichkeiten der Schule zu bewegen und in den Lernbereichen/ Fächern dieser Schulform erfolgreich mitzuarbeiten. © Bundesstadt Bonn 2012 44

152<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Prozentanteil<br />

25,00%<br />

20,00%<br />

15,00%<br />

10,00%<br />

5,00%<br />

0,00%<br />

Anteil der K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> Förderschulen und OGS an allen K<strong>in</strong>der <strong>in</strong><br />

Förderschulen (Primarbereich)<br />

11,38%<br />

9,77%<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 43<br />

22,08% 22,05% 22,54%<br />

23,21% 23,33%<br />

2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

Schuljahr<br />

Diagramm II.12: Anteil der K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> Förderschulen und OGS an allen K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> Förderschulen<br />

(Primarbereich)<br />

Der grundsätzlich von der Fachverwaltung vertretene Anspruch, dass die Möglichkeit zur<br />

Teilnahme an OGS für K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf ebenso<br />

selbstverständlich se<strong>in</strong> sollte, wie für alle anderen K<strong>in</strong>der auch, ist <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> schon jetzt <strong>in</strong><br />

nennenswertem Umfang umgesetzt. Prozentual zur allgeme<strong>in</strong>en Quote (im Schuljahr<br />

2012/2013 s<strong>in</strong>d dies 54%) nehmen mit 62% sogar mehr GU-K<strong>in</strong>der am Offenen Ganztag teil.<br />

Diese durchaus positive Zahl darf jedoch nicht dazu verleiten, anzunehmen, die Inklusion <strong>in</strong><br />

das außerunterrichtliche Angebot verliefe ohne Probleme. Vielmehr muss man davon<br />

ausgehen, dass die gute Inklusionsquote am Nachmittag e<strong>in</strong>em extrem hohen Engagement<br />

der jeweiligen OGS-Träger zu verdanken ist. Auffallend ist auch, dass wesentlich mehr<br />

K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf an e<strong>in</strong>er Regelschule die OGS besuchen als<br />

K<strong>in</strong>der, die e<strong>in</strong>e Förderschule besuchen. An Förderschulen s<strong>in</strong>d - geme<strong>in</strong>sam mit dem Amt<br />

für K<strong>in</strong>der, Jugend und Familie, spezielle Modelle entwickelt worden ("OGSplusplus"), die für<br />

kle<strong>in</strong>e Gruppen re<strong>in</strong>er Förderschüler<strong>in</strong>nen und -schüler e<strong>in</strong> besonderes Angebot vorhalten,<br />

das e<strong>in</strong>e Mischung aus OGS und Tagesgruppe darstellt. Hier wird mit erheblichem<br />

f<strong>in</strong>anziellem Aufwand und entsprechender Fachlichkeit nur <strong>in</strong> sehr kle<strong>in</strong>en Gruppen<br />

gearbeitet.<br />

Dauerhaft s<strong>in</strong>d wesentliche Fragen zu lösen, um K<strong>in</strong>dern mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf selbstverständlich die Möglichkeit zur Teilnahme am Ganztag zu ermöglichen<br />

bzw. zu erhalten:<br />

� Es muss e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitliches System geschaffen werden, das an allen Standorten<br />

ermöglicht, K<strong>in</strong>der mit besonderen Förderbedarfen <strong>in</strong> die OGS aufzunehmen.<br />

� Dazu sollten die Angebote der sozialpädagogischen Familienhilfe, Schulsozialarbeit,<br />

Beratungsstellen etc. <strong>in</strong> der Schule gebündelt werden.<br />

� Den besonderen Bedarfen von K<strong>in</strong>dern muss mit e<strong>in</strong>er entsprechenden Fachlichkeit<br />

(etwa Heilpädagogik) begegnet werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!