Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn

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144 Handbuch Inklusive Bildung Bonn – II. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Regelsystem Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanzrecht sowie Gesundheitsrecht der Universität Köln, veröffentlicht. Einige Kernaussagen des Gutachtens von Prof. Höfling sind: Die Länder als die für den Schulbereich Zuständigen sind zur Umsetzung (Transformation) des Art. 24 UN-BRK in ihre Schulgesetze verpflichtet. Bei der Umsetzung der UN-BRK verfügt der Gesetzgeber aber über erhebliche Gestaltungsspielräume und Entscheidungsoptionen. Die Transformation des Art. 24 UN-BRK wird bei den Kommunen zu einer konnexitätsrelevanten Aufgabenerweiterung und einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung führen, deren Höhe von der konkreten Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen abhängig ist: Zum einen ist mit Mehrkosten im Personalbereich, beispielsweise für so genannte Integrationshelfer zu rechnen. Hinzu kommen erhebliche Zusatz- Sachkosten, vor allem investive bauliche Kosten zur Schaffung umfassender Barrierefreiheit, sowie gegebenenfalls erhöhte Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler und zusätzliche Ausgaben für spezielle Lehr- und Lernmittel bzw. Hilfsmittel. Dass die UN-Behindertenrechtskonvention völkerrechtlich veranlasst wurde, kann der Anwendbarkeit des verfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzips nicht entgegen gehalten werden." http://bildungsklick.de/pm/83917/staedte-unterstuetzen-gemeinsame-bildung-land-muss-denkommunen-mehrausgaben-ausgleichen/ Die Umsetzung der "inklusiven Schule" kann vor Ort nur in der engen Verantwortungsgemeinschaft mit dem Land gelingen. Dazu gehören auch klare Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen für die Kommunen. Ohne landesgesetzliche Regelungen kann es in einer Stadt wie Bonn keine Umsetzung des Prozesses Inklusive Bildung geben. Im Sinne der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und deren Eltern muss der weitere Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts -ungeachtet der vielfältigen noch offenen Fragestellungen - dennoch grundsätzlich weiter vorbereitet werden. Die Verlautbarungen, die von Landesseite oben dargestellt wurden, stimmen in folgenden zentralen Punkten überein, die darum auch bei allen weiteren kommunalen Überlegungen zugrunde gelegt werden sollten: � Kinder mit den Förderbedarfen Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung werden kurzfristig in Regelschulen unterrichtet werden. � Bezogen auf den Bereich der körperlich-motorischen Entwicklung wird es - zumindest im Übergang - wohnortnahe Schwerpunktschulen geben müssen. II.2.2.4. Schlussfolgerungen für die zukünftige Schulstruktur in Bonn: Förderschulen / Regelschulen Da an eine kurzfristige Schließung von Förderschulen, etwa bestimmter Förderschwerpunkte, von Landesseite derzeit nicht gedacht ist, wird der Schulträger Stadt Bonn die künftige Entwicklung der Förderschulen entsprechend den aktuellen Vorstellungen des Landes NRW vom Elternwahlverhalten abhängig machen. Zu erwarten ist hier, dass sich perspektivisch immer mehr Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf für die Beschulung ihres Kindes in der Regelschule entscheiden werden. Wie schnell sich diese Entwicklung vollziehen wird, ist derzeit nicht vorhersehbar. Zum Ende des Schuljahres 2012/2013 wird aufgrund der geringen Nachfrage von Elternseite die Pestalozzischule mit dem Förderschwerpunkt Lernen aufgelöst, da dort seit drei Jahren keine Eingangsklasse mehr gebildet werden konnte. © Bundesstadt Bonn 2012 35

145 Handbuch Inklusive Bildung Bonn – II. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Regelsystem Insbesondere der Förderschwerpunkt Lernen wird in der Stadt Bonn an den Förderschulen zunehmend weniger nachgefragt. Diese Tendenz zeigt sich auch an anderen Standorten. Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden zunehmend an allgemeinen Schulen beschult und hier hauptsächlich in Grundschulen. Das Verhältnis von Kindern und Jugendlichen in Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen beträgt im Vergleich von Primar- zu Sekundarbereich 22 zu 78 Prozent. Wenn hier der Elternwille unterstützt werden soll, wäre es zukünftig notwendig, insbesondere Kindern und Jugendlichen mit diesem Förderschwerpunkt auch im Sekundarbereich I einen geeigneten GU-Platz offerieren zu können. Das Gutachten von Klemm/ Preuss-Lausitz schlägt sogar vor, die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache grundsätzlich auslaufen zu lassen, d.h die Kinder und Jugendlichen mit entsprechendem sonderpädagogischen Förderbedarf zu 100 % in Regelschulen zu beschulen. Klemm und Preuss-Lausitz gehen sogar soweit, zu fordern, für Kinder und Jugendliche mit diesem Förderbedarf gar kein AOSF-Verfahren mehr durchzuführen, sondern pauschal jeder Schule je nach einem bestimmten Belastungsindex für diese speziellen Förderbedarfe prozentual Ressourcen zukommen zu lassen. Unnötiger Stigmatisierung auf Grund von sozialer Benachteilung oder ähnlichem solle so vorgebeugt werden. Auch wenn die Entwicklung sich nach neueren Erkenntnissen nicht in dieser Radikalität vollziehen dürfte, ist es wahrscheinlich, dass bestimmte Elemente aus den Annahmen der Gutachter gleichwohl künftig zum Tragen kommen werden. Das Element der Förderkonferenzen, das derzeit bereits in Teilen anstelle eines sogenannten AO-SF-Verfahrens durchgeführt wird, scheint ein sachgerechtes Instrument zu sein, um spezielle Bedarfe von Kindern festzustellen und zugleich alle Beteiligten (Eltern, Institutionen etc.) zu vernetzen. Es sollte systematisch ausgebaut werden. Es ist zu erwarten, dass der Kommune künftig eine noch höhere Steuerungsfunktion zukommt, was die Verteilung der Ressourcen an einzelne Schulstandorte betrifft. Um einen solchen Belastungsindex erstellen zu können, müssen zeitnah die entsprechenden Daten (z.B. auch aus den Einschulungsuntersuchungen) ausgewertet werden. Eine solche Systematik wurde bereits für die Verteilung der sogenannten OGSPlus-Mittel und der Schulsozialarbeit nach BuT entwickelt und kann für diesen Zweck in ähnlicher Weise angewendet werden. Gerade an diesem Punkt ist eine enge Abstimmung zwischen Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung unabdingbar. In der Bundesstadt Bonn ist zu beobachten, dass insbesondere der Förderschwerpunkt Lernen seit dem Schuljahr 2002/03 kontinuierlich "wie von selbst" in den Regelschulsystemen aufgeht. Gab es vor zehn Jahren noch 600 Kinder und Jugendliche mit diesem Förderbedarf an Förderschulen, sind es heute nur noch fast die Hälfte. Für die Förderschwerpunkte "Emotionale und soziale Entwicklung" sowie für "Sprache" ist diese Tendenz bisher nicht zu beobachten, obwohl die Förderschwerpunkte L/E/S gemeinsam 80% aller Förderschwerpunkte im GU ausmachen. Die Förderschul-Situation in NRW sieht folgendermaßen aus: © Bundesstadt Bonn 2012 36

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Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Insbesondere der Förderschwerpunkt Lernen wird <strong>in</strong> der Stadt <strong>Bonn</strong> an den Förderschulen<br />

zunehmend weniger nachgefragt. Diese Tendenz zeigt sich auch an anderen Standorten.<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden zunehmend an<br />

allgeme<strong>in</strong>en Schulen beschult und hier hauptsächlich <strong>in</strong> Grundschulen. Das Verhältnis von<br />

K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen <strong>in</strong> Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen beträgt im<br />

Vergleich von Primar- zu Sekundarbereich 22 zu 78 Prozent. Wenn hier der Elternwille<br />

unterstützt werden soll, wäre es zukünftig notwendig, <strong>in</strong>sbesondere K<strong>in</strong>dern und<br />

Jugendlichen mit diesem Förderschwerpunkt auch im Sekundarbereich I e<strong>in</strong>en geeigneten<br />

GU-Platz offerieren zu können.<br />

Das Gutachten von Klemm/ Preuss-Lausitz schlägt sogar vor, die Förderschulen mit den<br />

Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache<br />

grundsätzlich auslaufen zu lassen, d.h die K<strong>in</strong>der und Jugendlichen mit entsprechendem<br />

sonderpädagogischen Förderbedarf zu 100 % <strong>in</strong> Regelschulen zu beschulen. Klemm und<br />

Preuss-Lausitz gehen sogar soweit, zu fordern, für K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit diesem<br />

Förderbedarf gar ke<strong>in</strong> AOSF-Verfahren mehr durchzuführen, sondern pauschal jeder Schule<br />

je nach e<strong>in</strong>em bestimmten Belastungs<strong>in</strong>dex für diese speziellen Förderbedarfe prozentual<br />

Ressourcen zukommen zu lassen. Unnötiger Stigmatisierung auf Grund von sozialer<br />

Benachteilung oder ähnlichem solle so vorgebeugt werden. Auch wenn die Entwicklung sich<br />

nach neueren Erkenntnissen nicht <strong>in</strong> dieser Radikalität vollziehen dürfte, ist es<br />

wahrsche<strong>in</strong>lich, dass bestimmte Elemente aus den Annahmen der Gutachter gleichwohl<br />

künftig zum Tragen kommen werden.<br />

Das Element der Förderkonferenzen, das derzeit bereits <strong>in</strong> Teilen anstelle e<strong>in</strong>es<br />

sogenannten AO-SF-Verfahrens durchgeführt wird, sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong> sachgerechtes Instrument zu<br />

se<strong>in</strong>, um spezielle Bedarfe von K<strong>in</strong>dern festzustellen und zugleich alle Beteiligten (Eltern,<br />

Institutionen etc.) zu vernetzen. Es sollte systematisch ausgebaut werden.<br />

Es ist zu erwarten, dass der Kommune künftig e<strong>in</strong>e noch höhere Steuerungsfunktion<br />

zukommt, was die Verteilung der Ressourcen an e<strong>in</strong>zelne Schulstandorte betrifft. Um e<strong>in</strong>en<br />

solchen Belastungs<strong>in</strong>dex erstellen zu können, müssen zeitnah die entsprechenden Daten<br />

(z.B. auch aus den E<strong>in</strong>schulungsuntersuchungen) ausgewertet werden. E<strong>in</strong>e solche<br />

Systematik wurde bereits für die Verteilung der sogenannten OGSPlus-Mittel und der<br />

Schulsozialarbeit nach BuT entwickelt und kann für diesen Zweck <strong>in</strong> ähnlicher Weise<br />

angewendet werden. Gerade an diesem Punkt ist e<strong>in</strong>e enge Abstimmung zwischen<br />

Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung unabd<strong>in</strong>gbar.<br />

In der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> ist zu beobachten, dass <strong>in</strong>sbesondere der Förderschwerpunkt<br />

Lernen seit dem Schuljahr 2002/03 kont<strong>in</strong>uierlich "wie von selbst" <strong>in</strong> den<br />

Regelschulsystemen aufgeht. Gab es vor zehn Jahren noch 600 K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit<br />

diesem Förderbedarf an Förderschulen, s<strong>in</strong>d es heute nur noch fast die Hälfte. Für die<br />

Förderschwerpunkte "Emotionale und soziale Entwicklung" sowie für "Sprache" ist diese<br />

Tendenz bisher nicht zu beobachten, obwohl die Förderschwerpunkte L/E/S geme<strong>in</strong>sam<br />

80% aller Förderschwerpunkte im GU ausmachen.<br />

Die Förderschul-Situation <strong>in</strong> NRW sieht folgendermaßen aus:<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 36

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