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Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn

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Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, F<strong>in</strong>anzrecht sowie Gesundheitsrecht der<br />

Universität Köln, veröffentlicht. E<strong>in</strong>ige Kernaussagen des Gutachtens von Prof. Höfl<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d:<br />

Die Länder als die für den Schulbereich Zuständigen s<strong>in</strong>d zur Umsetzung (Transformation)<br />

des Art. 24 UN-BRK <strong>in</strong> ihre Schulgesetze verpflichtet. Bei der Umsetzung der UN-BRK<br />

verfügt der Gesetzgeber aber über erhebliche Gestaltungsspielräume und<br />

Entscheidungsoptionen.<br />

Die Transformation des Art. 24 UN-BRK wird bei den Kommunen zu e<strong>in</strong>er<br />

konnexitätsrelevanten Aufgabenerweiterung und e<strong>in</strong>er erheblichen f<strong>in</strong>anziellen<br />

Mehrbelastung führen, deren Höhe von der konkreten Ausgestaltung der gesetzlichen<br />

Regelungen abhängig ist: Zum e<strong>in</strong>en ist mit Mehrkosten im Personalbereich, beispielsweise<br />

für so genannte <strong>Integration</strong>shelfer zu rechnen. H<strong>in</strong>zu kommen erhebliche Zusatz-<br />

Sachkosten, vor allem <strong>in</strong>vestive bauliche Kosten zur Schaffung umfassender Barrierefreiheit,<br />

sowie gegebenenfalls erhöhte Beförderungskosten für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler und<br />

zusätzliche Ausgaben für spezielle Lehr- und Lernmittel bzw. Hilfsmittel.<br />

Dass die UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention völkerrechtlich veranlasst wurde, kann der<br />

Anwendbarkeit des verfassungsrechtlichen Konnexitätspr<strong>in</strong>zips nicht entgegen gehalten<br />

werden."<br />

http://bildungsklick.de/pm/83917/staedte-unterstuetzen-geme<strong>in</strong>same-bildung-land-muss-denkommunen-mehrausgaben-ausgleichen/<br />

Die Umsetzung der "<strong>in</strong>klusiven Schule" kann vor Ort nur <strong>in</strong> der engen<br />

Verantwortungsgeme<strong>in</strong>schaft mit dem Land gel<strong>in</strong>gen. Dazu gehören auch klare Aussagen zu<br />

den f<strong>in</strong>anziellen Auswirkungen für die Kommunen. Ohne landesgesetzliche Regelungen<br />

kann es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Stadt wie <strong>Bonn</strong> ke<strong>in</strong>e Umsetzung des Prozesses Inklusive Bildung geben.<br />

Im S<strong>in</strong>ne der K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf und deren Eltern muss der<br />

weitere Ausbau des Geme<strong>in</strong>samen Unterrichts -ungeachtet der vielfältigen noch offenen<br />

Fragestellungen - dennoch grundsätzlich weiter vorbereitet werden. Die Verlautbarungen, die<br />

von Landesseite oben dargestellt wurden, stimmen <strong>in</strong> folgenden zentralen Punkten übere<strong>in</strong>,<br />

die darum auch bei allen weiteren kommunalen Überlegungen zugrunde gelegt werden<br />

sollten:<br />

� K<strong>in</strong>der mit den Förderbedarfen Lernen, Sprache und sozial-emotionale<br />

Entwicklung werden kurzfristig <strong>in</strong> Regelschulen unterrichtet werden.<br />

� Bezogen auf den Bereich der körperlich-motorischen Entwicklung wird es -<br />

zum<strong>in</strong>dest im Übergang - wohnortnahe Schwerpunktschulen geben müssen.<br />

II.2.2.4. Schlussfolgerungen für die zukünftige Schulstruktur <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>: Förderschulen /<br />

Regelschulen<br />

Da an e<strong>in</strong>e kurzfristige Schließung von Förderschulen, etwa bestimmter<br />

Förderschwerpunkte, von Landesseite derzeit nicht gedacht ist, wird der Schulträger Stadt<br />

<strong>Bonn</strong> die künftige Entwicklung der Förderschulen entsprechend den aktuellen Vorstellungen<br />

des Landes NRW vom Elternwahlverhalten abhängig machen.<br />

Zu erwarten ist hier, dass sich perspektivisch immer mehr Eltern von K<strong>in</strong>dern mit<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf für die Beschulung ihres K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> der Regelschule<br />

entscheiden werden. Wie schnell sich diese Entwicklung vollziehen wird, ist derzeit nicht<br />

vorhersehbar. Zum Ende des Schuljahres 2012/2013 wird aufgrund der ger<strong>in</strong>gen Nachfrage<br />

von Elternseite die Pestalozzischule mit dem Förderschwerpunkt Lernen aufgelöst, da dort<br />

seit drei Jahren ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gangsklasse mehr gebildet werden konnte.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 35

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