Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn
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Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Umsetzung der UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention sowie das frühe Bekenntnis der Stadt<br />
<strong>Bonn</strong> zur Inklusion haben dazu geführt, dass <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> die Zahl von K<strong>in</strong>dern mit<br />
sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen kont<strong>in</strong>uierlich steigt und dass allen<br />
K<strong>in</strong>dern, für die das gewünscht wurde, zum Schuljahr 2012/2013 auch tatsächlich e<strong>in</strong> Platz<br />
an e<strong>in</strong>er Regelschule angeboten werden konnte.<br />
Auch zum nächsten Schuljahr werden voraussichtlich erneut mehr K<strong>in</strong>der mit<br />
sonderpädagogischem Förderbedarf e<strong>in</strong>en Platz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>bildenden Schule suchen.<br />
Die Stadt <strong>Bonn</strong> als Schulträger steht vor der schwierigen Aufgabe, e<strong>in</strong>erseits dem<br />
berechtigten Interesse und dem Wunsch der Eltern an Beschulung ihres beh<strong>in</strong>derten K<strong>in</strong>des<br />
im Regelschulsystem h<strong>in</strong>reichend Rechnung zu tragen. Andererseits gilt es, im S<strong>in</strong>ne der so<br />
zu beschulenden K<strong>in</strong>der dabei auch dafür Sorge zu tragen, dass die äußeren<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, die für den Erfolg e<strong>in</strong>er solchen Beschulung dr<strong>in</strong>gend notwendig s<strong>in</strong>d,<br />
auch tatsächlich gewährleistet werden können.<br />
Zum Schuljahr 2012/2013 ist es mit Unterstützung der Schulaufsicht und des Landes<br />
gelungen, alle GU-Schulen, <strong>in</strong>sbesondere diejenigen, die zum Schuljahr 2012/2013 ihren<br />
Betrieb aufgenommen haben, personell so zu besetzen, dass sie <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d, qualitativ<br />
angemessenen GU-Unterricht durchzuführen.<br />
Ob und wie e<strong>in</strong>e adäquate Versorgung mit geeignetem sonderpädagogischen Fachpersonal<br />
künftig an den Regelschulen sichergestellt werden kann, ist e<strong>in</strong>e der zentralen<br />
Fragestellungen, denen sich derzeit das Land NRW widmet. Die weitere Entwicklung beim<br />
Ausbau von GU-Standorten wird sicherlich davon abhängen, ob es auch künftig gel<strong>in</strong>gen<br />
wird, genügend ausgebildete sonderpädagogische Fachkräfte bereit zu stellen. Derzeit wird<br />
auf Landesebene u.a. über e<strong>in</strong> entsprechendes (Nach-)Qualifizierungsprogramm<br />
nachgedacht.<br />
Gerade die Diskussion um die E<strong>in</strong>führung des GU an sechs weiteren <strong>Bonn</strong>er Grundschulen<br />
zum Schuljahr 2012/2013 hat gezeigt, wie wichtig beim weiteren Ausbau des GU-Angebotes<br />
die Bereitstellung zusätzlicher personeller (<strong>in</strong>sbesondere sonderpädagogischer)<br />
Unterstützung, aber auch die Bereitstellung angemessener räumlicher und sächlicher<br />
Ressourcen im S<strong>in</strong>ne der zu beschulenden K<strong>in</strong>der ist.<br />
Ebenso bedeutsam ist, dass - vergleichbar mit den erfolgreichen Bemühungen der<br />
Schulaufsicht zum Schuljahr 2012/2013 - die landesweit kommunizierte Argumentation um<br />
den Ausgleich zusätzlicher Notwendigkeiten für die E<strong>in</strong>führung und Umsetzung von Inklusion<br />
mittels sog. demographischer Gew<strong>in</strong>ne für <strong>Bonn</strong> (ähnliches gilt für Städte wie Köln oder<br />
Düsseldorf) auch künftig <strong>in</strong> angemessener Art und Weise greift.<br />
In <strong>Bonn</strong> s<strong>in</strong>d die Schülerzahlen weiterh<strong>in</strong> stabil, an e<strong>in</strong>zelnen Standorten z.T. steigend.<br />
Angesichts des stetigen Ausbaus des Betreuungs- und Ganztagsangebotes <strong>in</strong> den letzten<br />
Jahren stehen zudem ke<strong>in</strong>erlei zusätzliche Raumressourcen mehr zur Verfügung, die mit<br />
vertretbarem Aufwand erschlossen werden könnten. Auch die Nachfrage nach weiteren<br />
OGS-Betreuungsplätzen ist unverändert hoch. Zudem wird landesseits über die Reduzierung<br />
der Klassenfrequenzwerte diskutiert. Die aktuelle bekanntermaßen schwierige Haushaltslage<br />
<strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> lässt perspektivisch ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>satz weiterer städtischer Mittel auf freiwilliger Basis<br />
zu.<br />
Umso wichtiger ist es, dass das Land NRW im S<strong>in</strong>ne des Konnexitätspr<strong>in</strong>zips beim weiteren<br />
Ausbau von GU-Plätzen ggü. der Stadt <strong>Bonn</strong> auch die entsprechende Unterstützung erbr<strong>in</strong>gt<br />
und <strong>in</strong>soweit <strong>in</strong>teressensgerechte Lösungen gefunden werden können.<br />
Der Städtetag Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen hat zu den vielfältigen Rechtsfragen bei der Umsetzung<br />
der Inklusion im Schulbereich sowie zur Konnexität e<strong>in</strong> Rechtsgutachten des Staatsrechtlers<br />
Prof. Dr. Wolfram Höfl<strong>in</strong>g M.A., Direktor des Instituts für Staatsrecht sowie Inhaber des<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 34