Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn

Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn

integration.in.bonn.de
von integration.in.bonn.de Mehr von diesem Publisher
13.02.2013 Aufrufe

142 Handbuch Inklusive Bildung Bonn – II. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Regelsystem Bislang gibt es in Bonn noch kein Gymnasium, welches formal die Möglichkeit zum GU eröffnet. Einzelintegration findet darüber hinaus in allen Schulformen statt. Zusammengenommen nehmen die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung (L/E/S) sowie Sprache 80% der Förderschwerpunkte ein, die im Schuljahr 2011/12 an Bonner Regelschulen gefördert werden. Förderschwerpunkte an GU-Schulen 2011/12 SB/SH 22% SG 3% GB/GH 5% EZ 23% LB 35% © Bundesstadt Bonn 2012 33 KB 12% Diagramm II.7: Schülerzahlentwicklung nach Förderschwerpunkten im GU in den letzten zwei Jahren Insgesamt verteilen sich die Förderschwerpunkte wie folgt: Förderschwerpunkte Anzahl % Lernen (LB) 472 22,49 geistige Entwicklung (GB/GH) 373 17,77 körperl. u. motor. Entwicklung (KB) 449 21,39 emotion. u. soz. Entwicklung (EZ) 538 25,63 Sprache (SB/SH) 142 6,77 Hören u. Komm. (SG) 2 0,10 Unterricht kranker SchülerInnen (KR) 123 5,86 GESAMT 2.099 100,00 Tabelle II.2: Verteilung der Förderschwerpunkte insgesamt 2011/12 II.2.2.3. Schlussfolgerungen für die Schulentwicklung in Bonn Ein landesweiter schulischer Inklusionsplan des Ministeriums für Schule und Weiterbildung mit den entsprechenden schulgesetzlichen Vorgaben liegt aktuell (September 2012) noch nicht vor. Damit sind die Rahmenbedingungen für die Gestaltung einer inklusiven Schullandschaft für die Kommunen bislang noch nicht verbindlich geklärt. Allerdings besteht seit Januar 2011 für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. für deren Eltern das Wahlrecht bezüglich des Förderortes: Regelschule oder Förderschule. Diese grundsätzliche Möglichkeit, die öffentliche Debatte um die

143 Handbuch Inklusive Bildung Bonn – II. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Regelsystem Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie das frühe Bekenntnis der Stadt Bonn zur Inklusion haben dazu geführt, dass in Bonn die Zahl von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen kontinuierlich steigt und dass allen Kindern, für die das gewünscht wurde, zum Schuljahr 2012/2013 auch tatsächlich ein Platz an einer Regelschule angeboten werden konnte. Auch zum nächsten Schuljahr werden voraussichtlich erneut mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Platz in einer allgemeinbildenden Schule suchen. Die Stadt Bonn als Schulträger steht vor der schwierigen Aufgabe, einerseits dem berechtigten Interesse und dem Wunsch der Eltern an Beschulung ihres behinderten Kindes im Regelschulsystem hinreichend Rechnung zu tragen. Andererseits gilt es, im Sinne der so zu beschulenden Kinder dabei auch dafür Sorge zu tragen, dass die äußeren Rahmenbedingungen, die für den Erfolg einer solchen Beschulung dringend notwendig sind, auch tatsächlich gewährleistet werden können. Zum Schuljahr 2012/2013 ist es mit Unterstützung der Schulaufsicht und des Landes gelungen, alle GU-Schulen, insbesondere diejenigen, die zum Schuljahr 2012/2013 ihren Betrieb aufgenommen haben, personell so zu besetzen, dass sie in der Lage sind, qualitativ angemessenen GU-Unterricht durchzuführen. Ob und wie eine adäquate Versorgung mit geeignetem sonderpädagogischen Fachpersonal künftig an den Regelschulen sichergestellt werden kann, ist eine der zentralen Fragestellungen, denen sich derzeit das Land NRW widmet. Die weitere Entwicklung beim Ausbau von GU-Standorten wird sicherlich davon abhängen, ob es auch künftig gelingen wird, genügend ausgebildete sonderpädagogische Fachkräfte bereit zu stellen. Derzeit wird auf Landesebene u.a. über ein entsprechendes (Nach-)Qualifizierungsprogramm nachgedacht. Gerade die Diskussion um die Einführung des GU an sechs weiteren Bonner Grundschulen zum Schuljahr 2012/2013 hat gezeigt, wie wichtig beim weiteren Ausbau des GU-Angebotes die Bereitstellung zusätzlicher personeller (insbesondere sonderpädagogischer) Unterstützung, aber auch die Bereitstellung angemessener räumlicher und sächlicher Ressourcen im Sinne der zu beschulenden Kinder ist. Ebenso bedeutsam ist, dass - vergleichbar mit den erfolgreichen Bemühungen der Schulaufsicht zum Schuljahr 2012/2013 - die landesweit kommunizierte Argumentation um den Ausgleich zusätzlicher Notwendigkeiten für die Einführung und Umsetzung von Inklusion mittels sog. demographischer Gewinne für Bonn (ähnliches gilt für Städte wie Köln oder Düsseldorf) auch künftig in angemessener Art und Weise greift. In Bonn sind die Schülerzahlen weiterhin stabil, an einzelnen Standorten z.T. steigend. Angesichts des stetigen Ausbaus des Betreuungs- und Ganztagsangebotes in den letzten Jahren stehen zudem keinerlei zusätzliche Raumressourcen mehr zur Verfügung, die mit vertretbarem Aufwand erschlossen werden könnten. Auch die Nachfrage nach weiteren OGS-Betreuungsplätzen ist unverändert hoch. Zudem wird landesseits über die Reduzierung der Klassenfrequenzwerte diskutiert. Die aktuelle bekanntermaßen schwierige Haushaltslage in Bonn lässt perspektivisch keinen Einsatz weiterer städtischer Mittel auf freiwilliger Basis zu. Umso wichtiger ist es, dass das Land NRW im Sinne des Konnexitätsprinzips beim weiteren Ausbau von GU-Plätzen ggü. der Stadt Bonn auch die entsprechende Unterstützung erbringt und insoweit interessensgerechte Lösungen gefunden werden können. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat zu den vielfältigen Rechtsfragen bei der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich sowie zur Konnexität ein Rechtsgutachten des Staatsrechtlers Prof. Dr. Wolfram Höfling M.A., Direktor des Instituts für Staatsrecht sowie Inhaber des © Bundesstadt Bonn 2012 34

142<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Bislang gibt es <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> noch ke<strong>in</strong> Gymnasium, welches formal die Möglichkeit zum GU<br />

eröffnet. E<strong>in</strong>zel<strong>in</strong>tegration f<strong>in</strong>det darüber h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> allen Schulformen statt.<br />

Zusammengenommen nehmen die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale<br />

Entwicklung (L/E/S) sowie Sprache 80% der Förderschwerpunkte e<strong>in</strong>, die im Schuljahr<br />

2011/12 an <strong>Bonn</strong>er Regelschulen gefördert werden.<br />

Förderschwerpunkte an GU-Schulen 2011/12<br />

SB/SH<br />

22%<br />

SG<br />

3%<br />

GB/GH<br />

5% EZ<br />

23%<br />

LB<br />

35%<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 33<br />

KB<br />

12%<br />

Diagramm II.7: Schülerzahlentwicklung nach Förderschwerpunkten im GU <strong>in</strong> den letzten zwei Jahren<br />

Insgesamt verteilen sich die Förderschwerpunkte wie folgt:<br />

Förderschwerpunkte Anzahl %<br />

Lernen (LB) 472 22,49<br />

geistige Entwicklung (GB/GH) 373 17,77<br />

körperl. u. motor. Entwicklung (KB) 449 21,39<br />

emotion. u. soz. Entwicklung (EZ) 538 25,63<br />

Sprache (SB/SH) 142 6,77<br />

Hören u. Komm. (SG) 2 0,10<br />

Unterricht kranker SchülerInnen (KR) 123 5,86<br />

GESAMT 2.099 100,00<br />

Tabelle II.2: Verteilung der Förderschwerpunkte <strong>in</strong>sgesamt 2011/12<br />

II.2.2.3. Schlussfolgerungen für die Schulentwicklung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

E<strong>in</strong> landesweiter schulischer Inklusionsplan des M<strong>in</strong>isteriums für Schule und Weiterbildung<br />

mit den entsprechenden schulgesetzlichen Vorgaben liegt aktuell (September 2012) noch<br />

nicht vor. Damit s<strong>in</strong>d die Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für die Gestaltung e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>klusiven<br />

Schullandschaft für die Kommunen bislang noch nicht verb<strong>in</strong>dlich geklärt.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs besteht seit Januar 2011 für K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf bzw. für deren Eltern das Wahlrecht bezüglich des Förderortes: Regelschule<br />

oder Förderschule. Diese grundsätzliche Möglichkeit, die öffentliche Debatte um die

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!