Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn
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Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Im Aktionsplan werden zwei wesentliche Grundsätze benannt, für die es nunmehr dr<strong>in</strong>gend<br />
gilt, die schulrechtlichen Grundlagen zu schaffen:<br />
1. Allen K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen soll der Zugang zu allgeme<strong>in</strong>en Schulen<br />
ermöglicht werden.<br />
2. Schulen sollen K<strong>in</strong>der und Jugendliche grundsätzlich behalten und entsprechend<br />
ihrer Bedarfe fördern.<br />
Die Möglichkeit des Besuchs e<strong>in</strong>er Förderschule soll erhalten bleiben. Der Ausbau der<br />
Schulen zu <strong>in</strong>klusiven Lernorten erfolgt schrittweise über sogenannte Schwerpunkt- oder<br />
Vorreiterschulen und orientiert sich an den jeweiligen f<strong>in</strong>anziellen Möglichkeiten.<br />
Regionale Inklusionspläne, die von den Kommunen unter Beteiligung der Schulaufsicht<br />
erarbeitet werden sollen, zeigen den Zeit- und Maßnahmenplan zur stufenweisen<br />
Entwicklung der Schulen, h<strong>in</strong> zu Bildungsangeboten für alle K<strong>in</strong>der und Jugendlichen, auf.<br />
Für den Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen sollen zukünftig Ressourcen über e<strong>in</strong><br />
regionales Stellenbudget zugewiesen werden, das demographische und soziale Faktoren<br />
berücksichtigt. Soziale Indikatoren für e<strong>in</strong>zelne Schulstandorte sollen neben quantitativen<br />
Gesichtspunkten zur Steuerung genutzt werden (Aufhebung des Ressourcen-Etikettierungs-<br />
Dilemmas).<br />
In <strong>Bonn</strong> entspricht dieser letzte Gedanke, der im Aktionsplan <strong>in</strong> wenigen Sätzen umrissen<br />
wird, bereits dem Grundansatz der Sozialraumorientierung, der - bezogen auf Schule - u.a.<br />
bei der Vergabe der sog. OGSPlus-Mittel und der Verteilung der Ressourcen für<br />
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes gewählt und umgesetzt<br />
wurde. 5<br />
II.2.1.4. Antrag "Zusammen lernen - zusammenwachsen"<br />
"Eilige Maßnahmen, die Qualitätsanforderungen und Ressourcenfragen außer Acht lassen,<br />
s<strong>in</strong>d nicht verantwortbar. Schulen müssen mit e<strong>in</strong>er angemessenen Ausstattung <strong>in</strong> die Lage<br />
versetzt werden, alle K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> den Lern- und Erziehungsprozessen zu fördern." 6<br />
E<strong>in</strong>e der ganz wesentlichen Aussagen, die sich durch den Antrag zieht, ist, dass Inklusion<br />
sowohl Qualität als auch Zeit braucht.<br />
Für die Bereiche 'K<strong>in</strong>der mit Beh<strong>in</strong>derungen', 'Lehrerschaft/Schulen' und 'Schulträger' werden<br />
folgende Kernaussagen getroffen:<br />
1. K<strong>in</strong>der mit Beh<strong>in</strong>derungen:<br />
Die geme<strong>in</strong>same Schule für alle K<strong>in</strong>der soll zur Regel werden.<br />
Ausdrücklich soll die Wahl e<strong>in</strong>er Förderschule für "K<strong>in</strong>der mit Beh<strong>in</strong>derungen <strong>in</strong> bestimmten<br />
Fällen" weiterh<strong>in</strong> möglich se<strong>in</strong>.<br />
Der grundsätzliche Rechtsanspruch auf Unterricht an e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>bildenden Schule<br />
(beg<strong>in</strong>nend mit Klasse 1 bzw. 5) soll, ebenso wie das Recht, an e<strong>in</strong>er solchen zu verbleiben,<br />
ab dem Schuljahr 2013/2014 gesetzlich verankert werden.<br />
2. Lehrerschaft /Schulen:<br />
5 Vgl. DS-Nr.: 1112939<br />
6 Landtag Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (2012): Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion von BÜNDNIS<br />
90 / DIE GRÜNEN. Zusammen lernen - zusammenwachsen. Eckpunkte für den Weg zur <strong>in</strong>klusiven<br />
Schule <strong>in</strong> NRW. S.2<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 25