Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn

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Kinder mit besonderem Förderbedarf aufzubauen. Nach Umsetzung aller beschlossenen Maßnahmen für das kommende Kindergartenjahr werden ab 2010 6 weitere U3-Plätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf geschaffen. Seit einigen Jahren wird ein stetig steigender Bedarf an Förderplätzen seitens zahlreicher Kindergartenleiter/innen konstatiert, der häufig erst nach Aufnahme der Kinder in den Einrichtungen deutlich wird. Diese Entwicklung wird auch in anderen Kommunen beobachtet. Inwieweit in diesen Fällen immer der Begriff des „Kindes mit Behinderung oder von Behinderung bedroht“ im herkömmlichen Sinne zutrifft, ist eine Frage, die auch bei Jugendhilfetagungen im LVR thematisiert wurde. Häufig handelt es sich eher um Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten, die durch eine intensive Förderung ausgeglichen werden können. Vielfach weigern sich Eltern daher auch, ihr Kind mit Förderbedarf einstufen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist über die Personalsituation in Kindertageseinrichtungen sozial besonders belasteter Bezirke zu diskutieren. Ein verbesserter Personalschlüssel könnte hier zum Teil zu einer Entlastung führen und zu einer verbesserten Förderung der aller Kinder. Für die weiteren Planungen in diesem Bereich sind auch die in den zuständigen Fachausschüssen und in der Verwaltung begonnenen Diskussionen zur Umsetzung von Inklusion in Bonn zu berücksichtigen; die Jugendhilfeplanung ist eng in diese Prozesse eingebunden. � 130

131 Handbuch Inklusive Bildung Bonn – II. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Regelsystem II.2 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Schulen II.2.1 Rahmenvorgaben Inklusion lässt sich nur in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Land und Kommune umsetzen. Die Bildungshoheit der Länder und der Ausschluss finanzieller Unterstützung im Bildungsbereich durch den Bund (Kooperationsverbot) führen zu einer großen Heterogenität in den Bundesländern und zu einer Verunsicherung bei den Kommunen, die die berechtigte Sorge haben müssen, in Zeiten immer schwieriger werdender finanzieller Rahmenbedingungen die vielfältigen Aufgaben der Umsetzung von Inklusion allein und ohne entsprechende finanzielle Entlastung erbringen zu müssen. II.2.1.1. Rahmenvorgaben im Land NRW In Nordrhein-Westfalen besteht zwar ein politischer Grundkonsens über die Bedeutung von Inklusion und den Umfang der in den kommenden Jahren anstehenden Herausforderungen. Gleichwohl ist angesichts der Neuwahl der Landesregierung in NRW nicht vor Ende des Jahres 2012 mit konkreten gesetzlichen Vorgaben zur schulischen Inklusion zu rechnen. Derzeit liegen neben dem Gutachten der Professoren Klemm und Preuss-Lausitz vom Juni 2011, der Koalitionsvertrag 2012 – 2017 der Landesregierung, der am 03.07.2012 veröffentlichte Aktionsplan "Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv" und der gemeinsame Antrag im Landtag NRW der Fraktion der SPD und der Fraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN "Zusammen lernen - zusammenwachsen. Eckpunkte für den Weg zur inklusiven Schule in NRW" vom 26.06.2012 vor. Im Koalitionsvertrag, der auch ausdrücklich auf die Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Land, Kommune und Einzelnem für Inklusion hinweist, heißt es: "Alle Talente fördern" Unser Schulsystem muss dem Ziel der Chancengleichheit für alle Kinder besser gerecht werden. Wir müssen alle Talente fördern und alle Potenziale entfalten. Die Teilhabe an Bildung stellt die Weichen für die Lebensplanung, sie ist der Schlüssel für Bildungskarrieren und eine gelingende Berufslaufbahn. Deshalb müssen insbesondere Benachteiligungen früh erkannt und kompensiert werden, um die soziale „Vererbung“ von Bildungsarmut zu verhindern. Hierzu bedarf es einer sozialräumlichen Ressourcensteuerung, für die wir den Sozialindex weiterentwickeln. Schule ist Lern- und Lebensort für alle Kinder Ganztagsschulen als Lern- und Lebensort bieten allen Kindern und Jugendlichen neue Chancen, Lernanregungen und eine vertiefte individuelle Förderung zu erhalten. Damit werden Wege zu neuen Erfahrungen geöffnet, die über die bisherigen Lebensweltbezüge hinausgehen. Schulaufgaben sollen nicht in die Familien verlagert werden. Der Bildungserfolg sollte nicht davon abhängen, ob sich Eltern Nachhilfe für ihre Kinder leisten können oder nicht. Gleichwohl gilt der Anspruch an die Eltern, sich aktiv und unterstützend in die Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus einzubringen. Wir wollen eine © Bundesstadt Bonn 2012 22

K<strong>in</strong>der mit besonderem Förderbedarf aufzubauen. Nach Umsetzung aller beschlossenen<br />

Maßnahmen für das kommende K<strong>in</strong>dergartenjahr werden ab 2010 6 weitere U3-Plätze für<br />

K<strong>in</strong>der mit besonderem Förderbedarf geschaffen.<br />

Seit e<strong>in</strong>igen Jahren wird e<strong>in</strong> stetig steigender Bedarf an Förderplätzen seitens zahlreicher<br />

K<strong>in</strong>dergartenleiter/<strong>in</strong>nen konstatiert, der häufig erst nach Aufnahme der K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> den<br />

E<strong>in</strong>richtungen deutlich wird. Diese Entwicklung wird auch <strong>in</strong> anderen Kommunen beobachtet.<br />

Inwieweit <strong>in</strong> diesen Fällen immer der Begriff des „K<strong>in</strong>des mit Beh<strong>in</strong>derung oder von<br />

Beh<strong>in</strong>derung bedroht“ im herkömmlichen S<strong>in</strong>ne zutrifft, ist e<strong>in</strong>e Frage, die auch bei<br />

Jugendhilfetagungen im LVR thematisiert wurde. Häufig handelt es sich eher um<br />

Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten, die durch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive<br />

Förderung ausgeglichen werden können. Vielfach weigern sich Eltern daher auch, ihr K<strong>in</strong>d<br />

mit Förderbedarf e<strong>in</strong>stufen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist über die<br />

Personalsituation <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen sozial besonders belasteter Bezirke zu<br />

diskutieren. E<strong>in</strong> verbesserter Personalschlüssel könnte hier zum Teil zu e<strong>in</strong>er Entlastung<br />

führen und zu e<strong>in</strong>er verbesserten Förderung der aller K<strong>in</strong>der.<br />

Für die weiteren Planungen <strong>in</strong> diesem Bereich s<strong>in</strong>d auch die <strong>in</strong> den zuständigen<br />

Fachausschüssen und <strong>in</strong> der Verwaltung begonnenen Diskussionen zur Umsetzung von<br />

Inklusion <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> zu berücksichtigen; die Jugendhilfeplanung ist eng <strong>in</strong> diese Prozesse<br />

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