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Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn

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Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

Der Oberbürgermeister<br />

Stabsstelle <strong>Integration</strong> <strong>E<strong>in</strong>ladung</strong><br />

Zu Beg<strong>in</strong>n der Sitzung um 18:00 Uhr<br />

stellt e<strong>in</strong>/e Vertreter/<strong>in</strong> des<br />

„Arbeitskreises Vielfalt Tannenbusch“<br />

die Initiative vor und steht für Fragen<br />

der Mitglieder zur Verfügung.<br />

An der Sitzung nimmt auch die<br />

Polizeipräsident<strong>in</strong>, Frau Brohl-Sowa<br />

zusammen mit dem E<strong>in</strong>satzleiter<br />

„5. Mai Lannesdorf“, Herrn Pfau, teil.<br />

Sie beantworten ab ca. 18:30 Uhr<br />

Fragen der Mitglieder.<br />

Große Anfragen<br />

Sitzung<br />

Sitzungstag<br />

Sitzungsort<br />

Zugestellt am 28.11.2012<br />

X öffentlich nicht öffentlich<br />

Drucksachennummer<br />

1213665TO<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

12.12.2012<br />

- Fragestunde - IX/21<br />

Stadthaus, Ratssaal<br />

Beg<strong>in</strong>n 18:00 Uhr<br />

Ende Uhr<br />

1. Drucksachen-Nr.: 1213512 3<br />

Große Anfrage: Acharki, Akman, Azrak (BIG) vom<br />

05.11.2012<br />

Verhalten vom RMB und <strong>Bonn</strong>er Imamen am 05. Mai <strong>in</strong><br />

Lannesdorf<br />

2. Drucksachen-Nr.: 1213000 5<br />

Große Anfrage: Acharki, Akman und Azrak (BIG),<br />

El Saman LL.M. (Bündnis 90/Die Grünen) vom 02.10.2012<br />

Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters für e<strong>in</strong>e<br />

Veranstaltung des Jüdischen Nationalfonds (JNF)<br />

Weitere Drucksachen der Drucksachen-Gruppe '1213000'<br />

1213000ST2 Stellungnahme der Verwaltung<br />

3. Drucksachen-Nr.: 1213472 9<br />

Große Anfrage: Acharki, Akman und Azrak (BIG) vom<br />

12.11.2012<br />

Veranstaltung 'Salafismus <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>' aus Sicht der<br />

Verwaltung<br />

Seite


2<br />

4. Drucksachen-Nr.: 1212999 11<br />

Große Anfrage: Öztürker, Yigit und Altunisik (IL) vom<br />

01.10.2012<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler im Schuljahr 2012/2013<br />

Weitere Drucksachen der Drucksachen-Gruppe '1212999'<br />

1212999ST2 Stellungnahme der Verwaltung<br />

5. Drucksachen-Nr.: 1213513 14<br />

Große Anfrage: Öztürker, Yigit und Altunisik (IL) vom<br />

13.11.2012<br />

<strong>Integration</strong> durch Sport<br />

6. Drucksachen-Nr.: 1213248 15<br />

Große Anfrage: Fraktion Die L<strong>in</strong>ke vom 25.10.2012<br />

Aufnahme von Flüchtl<strong>in</strong>gen bzw. AsylbewerberInnen<br />

<strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

Weitere Drucksachen der Drucksachen-Gruppe '1213248'<br />

1213248ST2 Stellungnahme der Verwaltung<br />

<strong>Bonn</strong>, 28.11.2012<br />

gez.<br />

Safiye Temizel<br />

(Vorsitzende)


Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

TOP 1. GA hh:mm<br />

BE<br />

Große Anfrage<br />

Fragesteller/<strong>in</strong> Acharki, Akman, Azrak<br />

(BIG)<br />

E<strong>in</strong>gangsdatum<br />

gez. 13.11.2012<br />

f.d.R.<br />

Ratsbüro<br />

05.11.2012 J. Hackenberg<br />

Datum Unterschrift<br />

Betreff<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />

1213512<br />

Externes Dokument<br />

Verhalten vom RMB und <strong>Bonn</strong>er Imamen am 05. Mai <strong>in</strong> Lannesdorf<br />

Gremien Sitzung Ergebnis<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />

Fragestellung<br />

3<br />

1. Wie bewertet die Polizei das Verhalten vom <strong>Bonn</strong>er Rat der Muslime<br />

(RMB) und der <strong>Bonn</strong>er Imame im Rahmen der Gewalttaten anlässlich<br />

der islamfe<strong>in</strong>dlichen Kundgebung von „pro NRW“?<br />

2. Welches Ergebnis ergab die Auswertung der Video- und<br />

Tonaufzeichnungen der Reden des RMB? Haben RMB und <strong>Bonn</strong>er Imame<br />

Gewalt vor Ort verurteilt und zu e<strong>in</strong>em friedlichen Verhalten<br />

aufgerufen? Wird der E<strong>in</strong>satz des RMB im Polizeibericht erwähnt?<br />

3. Welche Gefahr besteht für die Entstehung von Islamfe<strong>in</strong>dlichkeit<br />

<strong>in</strong>nerhalb der <strong>Bonn</strong>er Polizei? Welche Gegenmaßnahmen wie u.a.<br />

<strong>in</strong>terkulturelle und <strong>in</strong>terreligiöse Schulungen wurden bereits<br />

ergriffen und welche s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Planung?<br />

4. Inwiefern bestehen Planungen zur Intensivierung des Austausches<br />

mit dem RMB und den <strong>Bonn</strong>er Moscheegeme<strong>in</strong>den?<br />

5. Wie viele der festgenommen Personen stammen aus <strong>Bonn</strong>, wie viele<br />

kamen von außerhalb? Wie viele der angeklagten / verurteilten<br />

Personen stammen aus <strong>Bonn</strong>, wie viele aus anderen Städten? Nach<br />

welchen Kriterien wurden die über 100 Personen festgenommen?<br />

Konnten die Verhafteten irgende<strong>in</strong>er Gruppe zugeordnet werden?<br />

Welche Kriterien liegen der Zuordnung zugrunde?


Begründung<br />

4<br />

Das Verhalten des RMB bei der Gegendemonstration zu der „pro NRW“<br />

Kundgebung wird vere<strong>in</strong>zelt kritisiert. Um bestehende Missverständnisse<br />

und Vorurteile gegenüber dem RMB und <strong>Bonn</strong>er Muslimen auszuräumen wird<br />

die Polizei gebeten, das Verhalten aus ihrer Sicht darzustellen.


Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

TOP 2. GA hh:mm<br />

BE<br />

Große Anfrage<br />

Fragesteller/<strong>in</strong> Acharki, Akman, Azrak<br />

(BIG)<br />

El Saman LL.M.<br />

(Bündnis 90 / GRÜNE)<br />

E<strong>in</strong>gangsdatum<br />

gez. 02.10.2012<br />

f.d.R.<br />

Ratsbüro<br />

02.10.2012 Jakob Hackenberg<br />

Datum Unterschrift<br />

Betreff<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />

1213000<br />

Externes Dokument<br />

Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters für e<strong>in</strong>e Veranstaltung des<br />

Jüdischen Nationalfonds (JNF)<br />

Gremien Sitzung Ergebnis<br />

<strong>Integration</strong>srat 23.10.2012 vertagt (e<strong>in</strong>stimmig, da<br />

ke<strong>in</strong> BE)<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />

Fragestellung<br />

1.: Zahlreiche H<strong>in</strong>weise belegen, dass der Jüdischen Nationalfonds<br />

Keren Kayemet leisrael (JNF) Menschen aufgrund ihrer religiösen und<br />

kulturellen Identität bewusst benachteiligt, <strong>in</strong>dem er Muslime und<br />

Christen von den meisten Projekten ausgrenzt. Wie ist die<br />

Unterstützung solcher Organisationen vere<strong>in</strong>bar mit e<strong>in</strong>em weltoffenen<br />

und toleranten <strong>Bonn</strong>?<br />

2.: Mit der Übernahme der Schirmherrschaft des Israel-Tages im Rahmen<br />

der Interkulturellen Woche „Wer immer Du bist“, die <strong>in</strong> diesem Jahr vom<br />

Jüdischen Nationalfonds KKL veranstaltet wird, unterstützt der<br />

Oberbürgermeister e<strong>in</strong>e nationalistische israelische Organisation. Die<br />

Projekte des JNF und se<strong>in</strong>er Tochterunternehmen im illegal besetzten<br />

Westjordanland s<strong>in</strong>d Teil der Siedlungspolitik, die dem Frieden <strong>in</strong><br />

Nahost entgegensteht und auch von der Bundesregierung kritisiert wird.<br />

Mit der Unterstützung des JNF wird e<strong>in</strong>e dem Friedensplan direkt<br />

zuwider handelnde Organisation unterstützt.<br />

Wie rechtfertigt der Oberbürgermeister vor diesem H<strong>in</strong>tergrund se<strong>in</strong>e<br />

Unterstützung des JNF?<br />

3.: Die israelische Friedensbewegung hat aufgrund der zunehmenden<br />

Polarisierung des Konflikts (zu dem der JNF und se<strong>in</strong>e<br />

Aktivitäten beitragen) e<strong>in</strong>en schweren Stand und benötigt<br />

5


<strong>in</strong>ternationale Unterstützung. Durch aktuelle israelische<br />

Gesetzesvorhaben werden kritische Nichtregierungsorganisationen <strong>in</strong><br />

ihrer Arbeit beh<strong>in</strong>dert. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist die<br />

Schirmherrschaft e<strong>in</strong> fatales Signal, denn es entsteht der E<strong>in</strong>druck,<br />

die Stadt <strong>Bonn</strong> unterstütze die polarisierenden Hardl<strong>in</strong>er <strong>in</strong> Israel,<br />

nicht aber die dortige Friedensbewegung.<br />

Welche die israelische und die paläst<strong>in</strong>ensische Friedensbewegung<br />

unterstützende Maßnahmen plant der Oberbürgermeister?<br />

4.: Wäre er bereit, e<strong>in</strong>e Schirmherrschaft für e<strong>in</strong>e von lokalen <strong>Bonn</strong>er<br />

Gruppen getragene ganztägige Benefizveranstaltung zu übernehmen und<br />

somit dazu beizutragen, dass entsprechenden Friedensgruppen <strong>in</strong> Israel<br />

und Paläst<strong>in</strong>a Spenden zukommen?<br />

5.: In se<strong>in</strong>er ersten Stellungnahme hat der Oberbürgermeister<br />

die Auffassung geäußert, dass er nicht davon ausgehe, dass der sog.<br />

"<strong>Bonn</strong>er Ha<strong>in</strong>" mit der Vertreibung von Bedu<strong>in</strong>en <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung stünde.<br />

Auf welche Informationen, Aussagen und Quellen bezieht er sich hierbei<br />

und wie hat er diese Voraussetzungen gegenüber dem JNF zum Ausdruck<br />

gebracht?<br />

6.: Auf die Kritik an der Organisation JNF geht der Oberbürgermeister<br />

<strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Stellungnahme nicht e<strong>in</strong>. Die ihm aus der <strong>Bonn</strong>er<br />

Zivilgesellschaft weitergeleiteten Informationen s<strong>in</strong>d glaubwürdigen<br />

Quellen entnommen und enthalten konkrete Vorwürfe gegenüber der<br />

Organisation JNF.<br />

Verfügt der Oberbürgermeister über zitierwürdigere Informationen, die<br />

die gegen den JNF erhobenen Vorwürfe sicher entkräften und ihn von der<br />

S<strong>in</strong>nhaftigkeit der Schirmherrschaft überzeugen? Wenn ja, um welche<br />

Quellen handelt es sich hierbei?<br />

Begründung<br />

6<br />

Oberbürgermeister Nimptsch hat die Schirmherrschaft für den<br />

diesjährigen Israel-Tag übernommen, der von dem Jüdischen<br />

Nationalfonds (JNF) ausgerichtet wird. Trotz der vehementen Kritik<br />

durch <strong>Bonn</strong>er Institutionen hielt er weiterh<strong>in</strong> an der Schirmherrschaft<br />

fest. Die bisherige Stellungnahme des Oberbürgermeisters konnte die<br />

vielen offenen Fragen nicht klären.<br />

Informationen der Bundesregierung über den Jüdischen Nationalfonds auf<br />

e<strong>in</strong>e Kle<strong>in</strong>e Anfrage vom 25.01.2011:<br />

„2007 hat der Oberste Gerichtshof e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>stweilige Verfügung<br />

erlassen, die den Jewish National Fund (JNF) darauf verpflichtet, auch<br />

Nichtjuden Land zur Ver- fügung zu stellen. (…)Die langjährige Politik<br />

des JNF, an israelische Araber ke<strong>in</strong> Land abzugeben, hat <strong>in</strong> der<br />

Vergangenheit zu erheblichen Kontroversen <strong>in</strong> Israel geführt (nicht nur<br />

mit der arabischen M<strong>in</strong>derheit). 2007 hat der Oberste Gerichtshof e<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>stweilige Verfügung erlassen, die den JNF darauf verpflichtet, auch<br />

Nichtjuden Land zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug erhält er dafür<br />

vom Staat Israel Ersatzland, damit se<strong>in</strong> Besitzstand gewahrt bleibt.<br />

Seit 2008 liegt e<strong>in</strong> Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils vor. E<strong>in</strong>e<br />

Entscheidung steht noch aus.“


Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 2. GA<br />

Der Oberbürgermeister BE<br />

VR 01 Stellungnahme der Verwaltung<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />

1213000ST2 331,19 € 12.10.12<br />

Externes Dokument<br />

Betreff<br />

Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters für e<strong>in</strong>e Veranstaltung des<br />

Jüdischen Nationalfonds (JNF)<br />

Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />

Federführung: VR 01 09.10.2012 gez. Dr. Hohn-Berghorn<br />

Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 11.10.2012 gez. J. Nimptsch<br />

Beratungsfolge Sitzung<br />

<strong>Integration</strong>srat 23.10.2012<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />

Inhalt der Stellungnahme<br />

7<br />

Entgegen des Wortlautes des Betreffs der Großen Anfrage hat der Oberbürgermeister nicht die<br />

Schirmherrschaft für e<strong>in</strong>e Veranstaltung des Jüdischen Nationalfonds übernommen. Insofern wird zum<br />

Fragenkomplex zusammenfassend wie folgt Stellung genommen:<br />

Die Übernahme der Schirmherrschaft bezog sich auf den Israel-Tag, der <strong>in</strong> diesem Jahr Teil der<br />

Interkulturellen Woche war und der von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft <strong>Bonn</strong> und dem Jüdischen<br />

Nationalfonds KKL geme<strong>in</strong>sam organisiert wurde. Weitere Unterstützer des Israel-Tages waren die<br />

Jüdische Geme<strong>in</strong>de <strong>Bonn</strong>, die Gedenkstätte für die <strong>Bonn</strong>er Opfer des Nationalsozialismus, die<br />

Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, die Katholische Hochschulgeme<strong>in</strong>de und e<strong>in</strong>ige<br />

Kirchengeme<strong>in</strong>den. Mit der Übernahme der Schirmherrschaft würdigte der Oberbürgermeister das<br />

Engagement und die Arbeit aller beteiligten <strong>Bonn</strong>er Organisationen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus kann die Übernahme der Schirmherrschaft als Zeichen der Verbundenheit und der<br />

Solidarität mit dem Staat Israel und zugleich als Bekenntnis zur deutsch-israelischen Freundschaft<br />

gewertet werden.<br />

Bereits seit 1983 besteht e<strong>in</strong>e Städtefreundschaft zwischen <strong>Bonn</strong> und Tel Aviv. Künftig wird sich die<br />

Stadt u. a. auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Solidaritäts-Netzwerk Europäischer Städte mit der Stadt Ramallah engagieren.<br />

In dem Zusammenschluss „Euro Ramallah“ werden Bemühungen um e<strong>in</strong>en gerechten und nachhaltigen<br />

Friedensprozess <strong>in</strong> Nahost unterstützt.<br />

Dem Oberbürgermeister ist daran gelegen, <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong> gesellschaftliches Mite<strong>in</strong>ander zu gestalten, das<br />

geprägt ist von Toleranz und gegenseitigem Respekt. Er hat auch die Schirmherrschaft über die <strong>Bonn</strong>er<br />

Friedenstage (21./22. September) übernommen und wird die Übernahme der Schirmherrschaft über e<strong>in</strong>e<br />

Benefizveranstaltung von lokalen <strong>Bonn</strong>er Gruppen zugunsten von Friedensgruppen <strong>in</strong> Israel und<br />

Paläst<strong>in</strong>a prüfen, wenn ihm dazu e<strong>in</strong>e konkrete Anfrage mit e<strong>in</strong>em Veranstaltungskonzept vorliegt.<br />

Bei der Eröffnung des Israel-Tages hat der Oberbürgermeister e<strong>in</strong>en offenen und konstruktiven Dialog<br />

angeboten und dieses Angebot auch an diejenigen gerichtet, die ihn im Vorfeld für die Übernahme der<br />

Schirmherrschaft kritisiert haben. Daraus resultiert zurzeit e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziger konkreter Gesprächswunsch, der<br />

sich <strong>in</strong> der Term<strong>in</strong>abstimmung bef<strong>in</strong>det.


Der Oberbürgermeister hat die Aufforderung, die Schirmherrschaft zurück zu geben, sehr ernst<br />

genommen und ist sich bewusst, dass es <strong>in</strong> dem Themenkontext zum Israel-Tag zu verschiedenen<br />

Bewertungen kommen kann.<br />

Dies wird auch <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Rede zur Eröffnung des Israeltages deutlich, <strong>in</strong> der er sehr differenziert zum<br />

gesamten Sachverhalt Stellung genommen hat.<br />

Im Wortlaut hat der Oberbürgermeister dazu ausgeführt:<br />

8<br />

„Der Erlös der heutigen Veranstaltung soll für den Aufbau e<strong>in</strong>es <strong>Bonn</strong>er Ha<strong>in</strong>s im Wald der Deutschen<br />

Länder <strong>in</strong> Israel verwendet werden. Es handelt sich um e<strong>in</strong>e Initiative zur Bepflanzung und<br />

Wiederaufforstung der Wüste Negev, deren Schirmherr zu Beg<strong>in</strong>n der 90er Jahre Johannes Rau<br />

gewesen ist. Für se<strong>in</strong>e stete Hilfe wurde er 1995 vom Jüdischen Nationalfonds als erster Preisträger mit<br />

dem „Goldenen Olivenzweig“ ausgezeichnet. Johannes Rau, unser verstorbener Bundespräsident, hat<br />

diesen Preis angenommen. Köln, Dortmund, Düsseldorf und viele andere deutsche Städte haben dort<br />

bereits Ha<strong>in</strong>e, die nach ihren Städten benannt s<strong>in</strong>d, und die M<strong>in</strong>isterpräsidenten Rüttgers und Platzeck<br />

haben <strong>in</strong> der Vergangenheit den Wald der Deutschen Länder, <strong>in</strong> Israel besucht. Durch zahlreiche<br />

Spenden aus Deutschland wurden im „Wald der deutschen Länder“ um die Wüstenstadt Be'er Scheva<br />

seit 1991 bereits über 450.000 Bäume gepflanzt. Sie sollen s<strong>in</strong>nbildlich für die Freundschaft zwischen<br />

Deutschland und Israel stehen.<br />

Ich habe mich angesichts der kritischen Stimmen, die mich erreicht haben, gefragt, ob die genannten<br />

Personen und Städte sich geirrt haben könnten oder ob <strong>in</strong>zwischen vielleicht neue Sachverhalte<br />

h<strong>in</strong>zugekommen s<strong>in</strong>d. Schließlich ist von Spannungen mit e<strong>in</strong>em Bedu<strong>in</strong>enstamm die Rede, von<br />

Vertreibung und es haben sich Gerichte mit der Frage beschäftigt, ob die Bedu<strong>in</strong>en, die sich dort an<br />

e<strong>in</strong>er Stelle seit 1998 niedergelassen hatten, dies zu Recht oder Unrecht getan haben. H<strong>in</strong>gewiesen wird<br />

allerd<strong>in</strong>gs auch darauf, dass an anderer Stelle der Jüdische Nationalfonds die Bedu<strong>in</strong>enstadt Rahat<br />

durch den Aufbau e<strong>in</strong>es Wasserreservoirs unterstützt hat. Ich habe bei dieser nicht e<strong>in</strong>fach zu<br />

überschauenden Lage weiteren Rat e<strong>in</strong>geholt. Dazu gehörten Experten aus dem Bereich der GIZ, des<br />

Deutschen Bundestages und schließlich habe ich das Auswärtige Amt um e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schätzung gebeten.<br />

[…] Am heutigen Israel-Tag, an dem sich viele engagierte <strong>Bonn</strong>er<br />

Institutionen, Organisationen, Geme<strong>in</strong>den und Menschen beteiligen, will<br />

ich das Engagement und die Arbeit dieser Organisationen <strong>in</strong> unserer<br />

Stadt würdigen und b<strong>in</strong> deswegen Schirmherr dieser Veranstaltung. Ich<br />

b<strong>in</strong> übrigens <strong>in</strong> diesen Tagen gleichzeitig Schirmherr der <strong>Bonn</strong>er<br />

Friedenstage und habe heute morgen nebenan im alten Rathaus e<strong>in</strong>e<br />

Veranstaltung eröffnet mit dem Titel „Präventive Diplomatie“. Ich<br />

frage Sie, was wäre das für e<strong>in</strong> Zeichen, Schirmherr für die<br />

Friedenstage zu se<strong>in</strong> und gleichzeitig die Schirmherrschaft über diese<br />

Veranstaltung zurückzugeben – das wäre doch alles andere als<br />

präventive Diplomatie und würde mir den Weg versperren selbst den<br />

Dialog zu Israel-Fragen zu führen; ke<strong>in</strong> guter Ausgangspunkt für den<br />

Oberbürgermeister e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>ternationalen Stadt, der den Dialog mit<br />

allen führen will und führen muss.“


Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

TOP 3. GA hh:mm<br />

BE<br />

Große Anfrage<br />

Fragesteller/<strong>in</strong> Acharki, Akman und<br />

Azrak (BIG)<br />

E<strong>in</strong>gangsdatum<br />

gez. 12.11.2012<br />

f.d.R.<br />

Ratsbüro<br />

12.11.12 Jakob Hackenberg<br />

Datum Unterschrift<br />

Betreff<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />

1213472<br />

Externes Dokument<br />

Veranstaltung „Salafismus <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>“ aus Sicht der Verwaltung<br />

Gremien Sitzung Ergebnis<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />

Fragestellung<br />

Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen e<strong>in</strong>zeln<br />

und nicht im Fließtext zu beantworten:<br />

1. Welche Kosten waren mit der Veranstaltung verbunden?<br />

9<br />

2. Wie beurteilen die Veranstalter die durchweg sehr kritischen<br />

Äußerungen der ZuschauerInnen zum Vortrag im Rahmen der<br />

Diskussionsrunde (undifferenzierte und e<strong>in</strong>seitige<br />

Betrachtungsweise, vorschnelle Urteilsbildung, Panikmache,…)?<br />

3. Aus welcher Motivation heraus wurde die Referent<strong>in</strong> nach <strong>Bonn</strong><br />

e<strong>in</strong>geladen? Gab es ke<strong>in</strong>e Alternativreferenten, die<br />

wissenschaftlicher und neutraler gewesen wären? Aus welchen<br />

Gründen gab es ke<strong>in</strong>e Auflage, diese Veranstaltung nicht politisch<br />

zu <strong>in</strong>strumentalisieren?<br />

4. Kernaussagen des Vortrages waren unwahr und gezielt<br />

rufschädigend. Diese wurden von der Lokalpresse veröffentlicht,<br />

e<strong>in</strong>e Richtigstellung von Seiten der Referent<strong>in</strong> gab es nicht.<br />

Inwiefern sehen sich die Veranstalter <strong>in</strong> der Pflicht, die durch<br />

ihre Veranstaltung entstandenen Vorurteile und Unterstellungen<br />

als solche darzustellen und zu widerlegen?


5. Welche Konsequenzen zieht der Oberbürgermeister aus der<br />

Fehlbesetzung und der politisch motivierten Stimmungsmache durch<br />

die Referent<strong>in</strong>?<br />

6. Welche Veranstaltungen s<strong>in</strong>d für die nahe Zukunft geplant? Werden<br />

<strong>in</strong> diesen auch, im Gegensatz zu den bisherigen Veranstaltungen,<br />

Muslime als ReferentInnen e<strong>in</strong>geladen?<br />

Begründung<br />

10<br />

In e<strong>in</strong>em Spiegel-Bericht wurde die Referent<strong>in</strong> mit der folgenden<br />

Aussage über BIG zitiert: „Die Partei ist e<strong>in</strong> Sammelbecken für obskure<br />

Gestalten.“ (Artikel, Gegendarstellung). Im Anschluss an die<br />

Veranstaltung stellte sich heraus, dass sie sich dabei auf lediglich<br />

zwei von <strong>in</strong>sgesamt 1.000 Mitgliedern der Partei bezog, wovon e<strong>in</strong>es gar<br />

ke<strong>in</strong> Parteimitglied ist.<br />

Auch Äußerungen im Rahmen der Veranstaltung verdeutlichen e<strong>in</strong>e<br />

unseriöse Betrachtungsweise: „Ich kenne sogar salafitische Familien,<br />

die ihre K<strong>in</strong>der nicht schlagen“.<br />

Aus Sicht der Fragesteller s<strong>in</strong>d Vorurteile, Stigmatisierungen und<br />

Ängste der Nährboden für Extremismus und gesellschaftliche Spaltung.<br />

Veranstaltungen dieser Art fördern weder die Aufklärung noch die<br />

notwendige Suche nach Lösungsansätzen gegen Extremismus, ganz im<br />

Gegenteil.


Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

Fragesteller/<strong>in</strong> Öztürker, Yigit und<br />

Altunisik (IL)<br />

TOP 4. GA hh:mm<br />

BE<br />

Große Anfrage<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />

1212999<br />

Externes Dokument<br />

E<strong>in</strong>gangsdatum<br />

gez. E: 01.10.2012<br />

gez. Ebert<br />

f.d.R.<br />

01.10.2012 Gez. Öztürker<br />

Datum Unterschrift<br />

Betreff<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler im Schuljahr 2012/2013<br />

Gremien Sitzung Ergebnis<br />

<strong>Integration</strong>srat 23.10.2012 vertagt (e<strong>in</strong>stimmig, da<br />

ke<strong>in</strong> BE)<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />

Fragestellung<br />

1-Wieviele Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler besuchen im Schuljahr 2012/2013<br />

die <strong>Bonn</strong>er Schulen? Kann die Verwaltung nach den Schulformen<br />

auflisten? Wie viele s<strong>in</strong>d mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund?<br />

2- Wie viele Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler haben im Schuljahr 2011/2012 die<br />

Schule ohne Schulabschluss verlassen und wie viele s<strong>in</strong>d davon mit<br />

Migrationsh<strong>in</strong>tergrund ?<br />

3- Kann die Verwaltung darüber Angaben machen, wie viele Jugendliche<br />

im Ausbildungsjahr 2012/2013 bei der Stadt <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong>e Lehrstelle<br />

bekommen haben. Wie hoch ist der Anteil der MigrantInnen?<br />

4- Könnte die Verwaltung über den neuesten Stand der Inklusion<br />

Angaben machen, wie hat sich die Situation der Inklusion <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

entwickelt?<br />

Begründung:<br />

Erfolgt mündlich <strong>in</strong> der Sitzung.<br />

11


Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 4. GA<br />

Der Oberbürgermeister BE<br />

Amt 40 Stellungnahme der Verwaltung<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Betreff<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler im Schuljahr 2012/2013<br />

Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />

1212999ST2 346,30 € 16.10.12<br />

Externes Dokument<br />

Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />

Federführung: Amt 40 12.10.2012 gez. Bockshecker<br />

Amt 11 zu Ziffer. 3 11.10.2012 gez. Gehrmann<br />

Dez. V 12.10.2012 gez. Wahrheit<br />

Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 15.10.2012 gez. Nimptsch<br />

Beratungsfolge Sitzung<br />

<strong>Integration</strong>srat 23.10.2012<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />

Inhalt der Stellungnahme<br />

12<br />

1. Die Schülerzahlen des Schuljahres 2012/2013 liegen noch nicht vor,<br />

da die Erhebung und Auswertung der Daten noch läuft. Mit e<strong>in</strong>em<br />

Ergebnis - nach Schulformen gegliedert - ist erfahrungsgemäß Ende<br />

November zu rechnen.<br />

Angaben über Schüler/-<strong>in</strong>nen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund werden<br />

voraussichtlich erst im Februar 2013 vorliegen, wenn der Landesbetrieb<br />

Information und Technik (IT.NRW) die Geme<strong>in</strong>dedatensätze geliefert hat<br />

und diese im Schulamt ausgewertet wurden.<br />

2. Angaben über erreichte Schulabschlüsse im vergangenen Schuljahr<br />

2011/2012 werden ebenfalls den Geme<strong>in</strong>dedatensätzen entnommen und<br />

stehen daher frühestens im Februar 2013 zur Verfügung.<br />

Die zweite Frage kann nicht beantwortet werden, da die statistische<br />

Erhebung ke<strong>in</strong>en Bezug zwischen erreichten Schulabschlüssen und evtl.<br />

vorhandenem Migrationsh<strong>in</strong>tergrund der Schüler/-<strong>in</strong>nen herstellt.<br />

3. Im Jahr 2012 wurden bei der Stadt <strong>Bonn</strong> <strong>in</strong>sgesamt 61 Auszubildende<br />

e<strong>in</strong>gestellt. Davon haben 16 Auszubildende e<strong>in</strong>en Migrationsh<strong>in</strong>tergrund<br />

(26,23 %).<br />

Von den 61 Auszubildenden s<strong>in</strong>d 4 noch m<strong>in</strong>derjährig (6,56 %); davon 2<br />

mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund (50 %).


13<br />

4. Über den neuesten Stand zum Thema Inklusion <strong>in</strong>formiert das Handbuch<br />

„Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>“ (Ds.-Nr.: 1212837), welches vom<br />

<strong>Integration</strong>srat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 12.12.2012 beraten wird. Der<br />

Inklusionsbegriff wird <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> ausdrücklich auf alle Menschen bezogen,<br />

die – aus welchen Gründen auch immer – <strong>in</strong> unserer Stadtgesellschaft<br />

ganz oder <strong>in</strong> Teilbereichen ausgegrenzt werden, d.h. nicht nur auf<br />

Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung, sondern z.B. potenziell auch auf Menschen<br />

mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund, Menschen <strong>in</strong> Armut oder aus schwierigen<br />

sozialen Verhältnissen usw. (sog. weiter Inklusionsbegriff). Der<br />

Themenschwerpunkt Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund<br />

wird unter Punkt VII: Heterogenität <strong>in</strong> dem Kapitel VII.3.2<br />

Zuwanderungsgeschichte ausdrücklich berücksichtigt.


Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

TOP 5. GA hh:mm<br />

BE<br />

Große Anfrage<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />

1213513<br />

Externes Dokument<br />

Fragesteller/<strong>in</strong> Öztürker, Yigit und<br />

Altunisik (IL)<br />

E<strong>in</strong>gangsdatum<br />

gez. 13.11.2012<br />

f.d.R.<br />

gez. Th. Kle<strong>in</strong><br />

13.11.2012 gez. Öztürker<br />

Datum Unterschrift<br />

Betreff<br />

<strong>Integration</strong> durch Sport<br />

Gremien Sitzung Ergebnis<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />

Fragestellung<br />

1. Wie viele sportbezogene Migrantenselbstorganisationen (MSO) gibt es <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>? Kann<br />

die Verwaltung diese nach den Herkunftsländern auflisten?<br />

2. Wie viele dieser sportbezogenen MSO werden von der Stadt <strong>Bonn</strong> gefördert?<br />

3. Können die o.g. sportbezogenen MSO ohne E<strong>in</strong>schränkung die Sportanlagen der Stadt<br />

<strong>Bonn</strong> nutzen? Nach welchen Kriterien passiert das?<br />

4. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem Stadtsportbund und den<br />

sportbezogenen MSO sowie der Stadt <strong>Bonn</strong>?<br />

5. Wäre es möglich, dass die sportbezogenen MSO und etablierten Sportvere<strong>in</strong>e sowie der<br />

Stadtsportbund im Jahre 2013 im Rahmen der „Interkulturellen Woche“ e<strong>in</strong>e<br />

Fußballbegegnung unter dem Motto „Wir <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> ächten jeglichen Extremismus und<br />

Ausländerfe<strong>in</strong>dlichkeit“ organisieren und durchführen?<br />

Begründung<br />

14<br />

Die Förderung des Sports ist e<strong>in</strong> wichtiger Bauste<strong>in</strong> für die <strong>Integration</strong> und das Zusammenleben<br />

<strong>in</strong> der Gesellschaft. Dies fördert auch zwischen allen Altersgruppen Verständnis und Respekt.<br />

Die Aktivitäten müssen gebündelt und geme<strong>in</strong>sam mit den etablierten Sportverbänden und –<br />

vere<strong>in</strong>en durchgeführt werden, um e<strong>in</strong> freundschaftliches Mite<strong>in</strong>ander zu erreichen.<br />

Dialog und Austausch zwischen etablierten Sportverbänden und –vere<strong>in</strong>en und den<br />

sportbezogenen MSO können sehr hilfreich se<strong>in</strong>. Somit wird das Nebene<strong>in</strong>derleben verh<strong>in</strong>dert<br />

und e<strong>in</strong> kommunikatives Mite<strong>in</strong>ander verwirklicht.


Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

TOP 6. GA hh:mm<br />

BE<br />

Große Anfrage<br />

Fragesteller/<strong>in</strong> DIE LINKE. E<strong>in</strong>gangsdatum<br />

gez. Stv. Jürgen<br />

Repschläger, AM Mart<strong>in</strong><br />

Behrs<strong>in</strong>g<br />

25.10.2012<br />

f.d.R. Anatol Koch<br />

Ratsbüro<br />

25.10.2012<br />

Datum Unterschrift<br />

Betreff<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />

1213248<br />

Externes Dokument<br />

Aufnahme von Flüchtl<strong>in</strong>gen bzw. AsylbewerberInnen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

Gremien Sitzung Ergebnis<br />

Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit<br />

und Wohnen<br />

27.11.2012<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />

Fragestellung<br />

1. Für wieviele AyslbewerberInnen kann die Stadt kurzfristig<br />

Unterbr<strong>in</strong>gungsmöglichkeiten <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> anbieten?<br />

2. Wieviele reguläre Unterkünfte stehen <strong>in</strong> den Notunterkünften und<br />

Heimen für Flüchtl<strong>in</strong>ge grundsätzlich zur Verfügung und wieviele<br />

Plätze s<strong>in</strong>d derzeit frei?<br />

3. Welche weiteren Unterbr<strong>in</strong>gungsmöglichkeiten, z.B. leerstehenden<br />

Gebäude oder Turnhallen, könn(t)en aus Sicht der Verwaltung<br />

kurzfristig bereitgestellt werden?<br />

4. Stehen von Seiten der Stadt (SGB etc.) auch reguläre dezentrale<br />

Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung und wenn ja, wieviele?<br />

15<br />

5. Wieviele Quadratmeter „Wohnraum“ stehen <strong>in</strong> den regulären (Sammel-<br />

)Unterkünften pro Flüchtl<strong>in</strong>g/AsylbewerberIn durchschnittlich und im<br />

schlechtesten Fall zur Verfügung?<br />

6. Beabsichtigt die Verwaltung, mehr Menschen <strong>in</strong> den Sammel-<br />

(Unterkünften) unterzubr<strong>in</strong>gen, d.h. die Belegungsdichte zu erhöhen<br />

und bis zu welcher Belegung, sofern mehr Flüchtl<strong>in</strong>ge als zuletzt <strong>in</strong><br />

<strong>Bonn</strong> aufgenommen werden?<br />

7. Wieviele Unterkünfte sollte die Stadt bei annähernd gerechter<br />

Verteilung der <strong>in</strong> NRW ankommenden Flüchtl<strong>in</strong>ge bzw. Asylbewerber auf<br />

die Städte m<strong>in</strong>destens kurz- und mittelfristig anbieten?


8. Rechnet die Stadtverwaltung <strong>in</strong> den nächsten Monaten mit e<strong>in</strong>em<br />

weiter steigenden Bedarf an Unterkünften für ankommende<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge, die <strong>in</strong> Asylverfahren erfasst werden?<br />

9. Sieht die Verwaltung e<strong>in</strong>e Möglichkeit, <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong>e Liegenschaft<br />

(oder mehrere kle<strong>in</strong>ere) für die vom Land NRW gesuchte zusätzliche<br />

Unterkunft für e<strong>in</strong>e dauerhafte Unterbr<strong>in</strong>gung von<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gen/AsylbewerberInnen bereitzustellen?<br />

10. Wie hat sich der Bestand an regulären Unterbr<strong>in</strong>gungsmöglichkeiten<br />

<strong>in</strong> Notunterkünften, Heimen und anderen städtischen Gebäuden <strong>in</strong> den<br />

letzten 10 Jahren entwickelt?<br />

11. Haben die regulären städtischen Unterbr<strong>in</strong>gungsmöglichkeiten <strong>in</strong><br />

diesem Zeitraum durchgehend ausgereicht oder mussten anderweitig<br />

Unterkünfte angemietet oder bereitgestellt werden?<br />

12. Für welchen Aufenthaltszeitraum von Flüchtl<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d die<br />

Notunterkünfte und Heime normalerweise ausgelegt und wie lang ist<br />

die durchschnittliche Aufenthaltszeit <strong>in</strong> der Unterkunft<br />

tatsächlich? Trifft es zu, dass Flüchtl<strong>in</strong>ge teilweise mehr als zwei<br />

Jahre <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er solchen Unterkunft leben müssen?<br />

13. Wie hoch ist der Anteil derjenigen Flüchtl<strong>in</strong>ge/AsylbewerberInnen,<br />

die nach e<strong>in</strong>er überschaubaren Zeit (etwa 3-6 Monaten) aus e<strong>in</strong>er<br />

Sammelunterkunft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e dezentrale Unterbr<strong>in</strong>gung bzw. e<strong>in</strong>e eigene<br />

Wohnung umziehen können?<br />

14. Bei wievielen Flüchtl<strong>in</strong>gen gel<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>e Vermittlung <strong>in</strong> städtische,<br />

SGB-verwaltete und VEBOWAG-verwaltete Wohnungen?<br />

15. Welche Möglichkeiten bieten sich nach Auffassung der<br />

Stadtverwaltung, um den Anteil dezentraler Unterkünfte trotz<br />

angespannten Wohnungsmarktes <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> zu erhöhen?<br />

Begründung<br />

16<br />

Angesichts e<strong>in</strong>er steigenden Anzahl von Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> NRW, die <strong>in</strong> den<br />

Erstaufnahme<strong>in</strong>richtungen des Landes nicht mehr aufgenommen werden<br />

können, hat das Land um Amthilfe der Kommunen gebeten. E<strong>in</strong>ige NRW-<br />

Städte haben ihre Unterstützung bereits zugesagt oder schon<br />

tatsächlich zusätzlich Flüchtl<strong>in</strong>ge aufgenommen. Die Stadt <strong>Bonn</strong> ist<br />

aufgefordert, auch ihren Teil beizutragen, um ankommenden Flüchtl<strong>in</strong>gen<br />

e<strong>in</strong>e möglichst erträgliche Unterkunft bieten zu können. Denn neben der<br />

re<strong>in</strong> quantitativen Frage bedeutet die Überbelegung der Aufnahmestellen<br />

nicht nur für das Verwaltungs- und Betreuungspersonal sowie für die<br />

Berater, sondern <strong>in</strong>sbesondere für die Flüchtl<strong>in</strong>ge e<strong>in</strong>e<br />

außerordentliche Belastung.<br />

Neben den kurzfristigen, möglicherweise provisorischen, <strong>in</strong>teressieren<br />

speziell die mittel- und langfristigen Aufnahmemöglichkeiten und ihre<br />

Ausgestaltung: „Die Vision ‚<strong>Bonn</strong> <strong>in</strong>klusiv’ bedeutet, dass hier jeder<br />

Mensch willkommen ist, unabhängig von Geschlecht, mit oder ohne<br />

Handicap, mit oder ohne Migrationsh<strong>in</strong>tergrund. <strong>Bonn</strong> betrachtet<br />

Vielfalt als Gew<strong>in</strong>n für die ganze Stadtgesellschaft.“ (‚Zukunft <strong>Bonn</strong>’,<br />

Verwaltungsvorstand 6/2012).


16.1<br />

Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 6. GA<br />

Der Oberbürgermeister BE<br />

Amt 50 Stellungnahme der Verwaltung<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />

1213248ST2<br />

Externes Dokument<br />

- Anlage: Schreiben an die Bezirksregierung<br />

Köln v. 23.10.2012<br />

Betreff<br />

Aufnahme von Flüchtl<strong>in</strong>gen bzw. AsylbewerberInnen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung 00:00 Datum Unterschrift<br />

Federführung: Amt 50 27.11.2012 gez. Berger<br />

Dez. V 24.11.2012 gez. Wahrheit<br />

SGB 16.11.2012 gez. Duisberg<br />

Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 27.11.2012 gez. Nimptsch<br />

Beratungsfolge Sitzung<br />

Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit 27.11.2012<br />

und Wohnen<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />

Inhalt der Stellungnahme<br />

1. Aufgrund der erheblich gestiegenen Zuweisungszahlen stehen lediglich noch 5 Plätze<br />

für E<strong>in</strong>zelpersonen zur Verfügung.<br />

2. Grundsätzlich stehen <strong>in</strong> den Übergangsheimen <strong>in</strong>sgesamt 156 Plätze zur Aufnahme von<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gen zur Verfügung. Aufgrund der gestiegenen Zuweisungen wird derzeit „enger“<br />

belegt als üblich, so dass momentan 192 Personen <strong>in</strong> den Übergangsheimen und<br />

zusätzlich 28 Personen <strong>in</strong> Notunterkünften untergebracht s<strong>in</strong>d. Es können noch maximal<br />

5 E<strong>in</strong>zelpersonen untergebracht werden.<br />

3. Das SGB hat gem. § 2 der Betriebssatzung den Betriebszweck, die städtischen<br />

Fachdienststellen bedarfsgerecht mit Gebäuden, Räumen und zugehörigen<br />

Grundstücken zu versorgen.<br />

4. Seitens des SGB stehen ke<strong>in</strong>e regulären dezentralen Unterkunftsmöglichkeiten für<br />

Personen zur Verfügung.<br />

5. Bei regulärer Belegung stehen jedem Flüchtl<strong>in</strong>g ca. 10-12 m² Wohnfläche zur<br />

Verfügung. Aufgrund der momentanen Überbelegung reduziert sich die zur Verfügung<br />

stehende Wohnfläche auf durchschnittlich ca. 9 m², bei Familien im E<strong>in</strong>zelfall sogar auf<br />

5 m².


16.2<br />

6. Sofern ke<strong>in</strong>e weiteren Unterkünfte zur Verfügung stehen sieht die Verwaltung wegen der<br />

Unterbr<strong>in</strong>gungsverpflichtung ke<strong>in</strong>e andere Möglichkeit als die Belegungsdichte zu<br />

erhöhen. Allerd<strong>in</strong>gs ist dies auch nur noch im E<strong>in</strong>zelfall möglich, da die zumutbare<br />

Belegungsdichte bereits erreicht bzw. überschritten ist.<br />

7. Sofern die derzeitigen Zuweisungszahlen konstant bleiben, ist es kurzfristig notwendig<br />

m<strong>in</strong>destens 50 weitere Plätze vorzuhalten. Mittelfristig s<strong>in</strong>d dann sicherlich weitere 50<br />

Plätze erforderlich.<br />

8. Es ist von e<strong>in</strong>em weiteren steigenden Bedarf an Unterkünften auszugehen.<br />

9. Siehe Anlage/Schreiben an die Bezirksregierung Köln vom 23.10.2012<br />

10. In den letzten 10 Jahren wurden alle nicht mehr benötigten Übergangsheime aus<br />

Kostengründen geschlossen.<br />

11. Da die Zuweisungszahlen jahrelang auf e<strong>in</strong>em konstant niedrigen Niveau waren,<br />

reichten die vorgehaltenen Unterbr<strong>in</strong>gungsplätze aus. Mit dem ersten Anstieg der<br />

Zuweisungen wurde e<strong>in</strong> ehemaliges Übergangsheim wieder <strong>in</strong> Betrieb genommen.<br />

Diese zusätzlichen Kapazitäten s<strong>in</strong>d jedoch auch bereits erschöpft, so dass weitere<br />

Unterbr<strong>in</strong>gungsplätze geschaffen werden müssen.<br />

12. Da Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> Asylverfahren aufgrund ihres ausländerrechtlichen Status ke<strong>in</strong>en<br />

Anspruch auf e<strong>in</strong>en Wohnberechtigungssche<strong>in</strong> haben, ist die Vermittlung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e mit<br />

öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung <strong>in</strong> der Regel nicht möglich. Daher liegt die<br />

Verweildauer <strong>in</strong> Übergangse<strong>in</strong>richtungen durchschnittlich bei m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em Jahr; im<br />

E<strong>in</strong>zelfall s<strong>in</strong>d aber auch erheblich längere Verweildauern, auch über zwei Jahre h<strong>in</strong>aus,<br />

festzustellen.<br />

13. Die Zahl der Flüchtl<strong>in</strong>ge, die bereits nach kurzer Zeit e<strong>in</strong>e andere Unterkunft f<strong>in</strong>den, ist<br />

verschw<strong>in</strong>dend ger<strong>in</strong>g. Statistisch werden diese Zahlen jedoch nicht erfasst.<br />

14. Aufgrund der nur ger<strong>in</strong>gen Zahl der nicht geförderten Wohnungen über die die<br />

Wohnungsvermittlung verfügen kann, ist die Zahl der Vermittlung von Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong><br />

Wohnungen ger<strong>in</strong>g. Auch diese Zahlen werden nicht statistisch erfasst.<br />

15. Das SGB sieht folgende Möglichkeiten zur Erhöhung der Zahl dezentraler Unterkünfte<br />

für Menschen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>, sofern entsprechende f<strong>in</strong>anzielle Mittel – nach Abstimmung<br />

zwischen den Fachnutzern und Dezernat II zur Verfügung gestellt werden:<br />

1. Bau von Wohngebäuden auf bislang unbebautem städt. Grundbesitz<br />

2. Umbau von städtischen Verkaufsobjekten (Bürogebäude/Wohngebäude)<br />

3. Befristete Aufstellung von Conta<strong>in</strong>ern auf unbebauten städtischen Flächen<br />

4. Anmieten und Herrichten von schwer zu vermietenden Objekten des freien<br />

Immobilienmarktes, z.B. Büros, Lager etc.


16.3


16.4


Bundesstadt <strong>Bonn</strong> Zugestellt am 28.11.2012<br />

Der Oberbürgermeister<br />

Stabsstelle <strong>Integration</strong> <strong>E<strong>in</strong>ladung</strong><br />

<strong>Tagesordnung</strong><br />

Sitzung<br />

Sitzungstag<br />

Sitzungsort<br />

X öffentlich nicht öffentlich<br />

Drucksachennummer<br />

1213665TO<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

12.12.2012<br />

Stadthaus, Ratssaal<br />

IX/21<br />

Beg<strong>in</strong>n 18:00 Uhr<br />

Ende Uhr<br />

1 Öffentliche Sitzung 20<br />

1.1 Anerkennung der <strong>Tagesordnung</strong> 20<br />

1.2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche<br />

Sitzung des <strong>Integration</strong>srates vom 23.10.2012 20<br />

1.3 Beschlüsse 21<br />

1.3.1 Drucksachen-Nr.: 1213549 21<br />

Antrag: Temizel und GfI/FL, Öztürker und IL, Akman und<br />

BIG, Ilunga (E<strong>in</strong>zelmitglied) vom 15.11.2012<br />

Änderung der Geschäftsordnung des <strong>Integration</strong>srates<br />

der Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

1.4 Anregungen gemäß § 27 GO NW 35<br />

1.4.1 Drucksachen-Nr.: 1213548 35<br />

Antrag: Temizel und GfI/FL, Öztürker und IL, Akman und<br />

BIG, Ilunga (E<strong>in</strong>zelmitglied) vom 15.11.2012<br />

Änderung des § 17 '<strong>Integration</strong>srat' der Hauptsatzung<br />

der Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

1.4.2 Drucksachen-Nr.: 1213032 40<br />

Antrag: Stv. Cziudaj, Stv. Großkurth, Stv. Lechner und<br />

CDU-Fraktion, Stv. Dr. Jobst und Fraktion Bündnis<br />

90/Die Grünen vom 04.10.2012<br />

Präventionsmaßnahmen gegen extremistische Islamisten<br />

Weitere Drucksachen der Drucksachen-Gruppe '1213032'<br />

1213032ST3 Stellungnahme der Verwaltung<br />

Seite


18<br />

1.4.3 Drucksachen-Nr.: 1213518 45<br />

Beschlussvorlage<br />

Internationales und <strong>in</strong>terkulturelles<br />

Kultur- und Begegnungsfest 2013<br />

1.4.4 Drucksachen-Nr.: 1213658 47<br />

Beschlussvorlage<br />

<strong>Integration</strong>spreis des <strong>Integration</strong>srates 2013<br />

1.4.5 Drucksachen-Nr.: 1213341 50<br />

Beschlussvorlage<br />

Gewährung e<strong>in</strong>es Zuschusses zur Sprachförderung<br />

für Migrant<strong>in</strong>nen<br />

1.4.6 Drucksachen-Nr.: 1212837 52<br />

Beschlussvorlage<br />

HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />

Weitere Drucksachen der Drucksachen-Gruppe '1212837'<br />

1212837EB3 Ergänzungsblatt<br />

1.4.7 Drucksachen-Nr.: 1213015 245<br />

Antrag: Öztürker, Yigit und Altunisik (IL) vom<br />

01.10.2012<br />

Jugendliche <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

1.4.8 Drucksachen-Nr.: 1213514 247<br />

Antrag: Öztürker, Yigit und Altunisik (IL) vom<br />

14.11.2012<br />

SozialarbeiterInnen an Schulen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

1.4.9 Drucksachen-Nr.: 1213613 249<br />

Antrag: Acharki, Akman und Azrak (BIG) vom 21.11.2012<br />

Zwischenbericht: 'Erarbeitung e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen<br />

Strategie zur Stärkung des Fachkräftemarktes <strong>in</strong> der<br />

Region <strong>Bonn</strong>/Rhe<strong>in</strong>-Sieg'<br />

1.4.10 Drucksachen-Nr.: 1213614 251<br />

Antrag: Acharki, Akman und Azrak (BIG) vom 21.11.2012<br />

E<strong>in</strong>richtung des 'Netzwerk der kulturellen Vielfalt'<br />

für Gründer-/UnternehmerInnen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund<br />

1.4.11 Drucksachen-Nr.: 1213014 252<br />

Antrag: Acharki, Akman und Azrak (BIG) vom 02.10.2012<br />

Veröffentlichung der Tonaufzeichnungen des<br />

<strong>Integration</strong>srates<br />

Weitere Drucksachen der Drucksachen-Gruppe '1213014'<br />

1213014ST2 Stellungnahme der Verwaltung


1.5 Stellungnahmen 253<br />

- entfällt -<br />

1.6 Mitteilungen 254<br />

1.6.1 Drucksachen-Nr.: 1213182 254<br />

Soziale Stadt Neu-Tannenbusch:<br />

Sachstandsbericht September 2012<br />

1.6.2 Drucksachen-Nr.: 1213375 276<br />

Ergebnisse des Sprachstandsfeststellungsverfahrens<br />

Delf<strong>in</strong> 4 im Jahr 2012<br />

1.6.3 Drucksachen-Nr.: 1213102 278<br />

Übersicht über die Umsetzung der Anregungen des<br />

<strong>Integration</strong>srates für das Jahr 2011<br />

(Stand: 15.08.2012)<br />

1.6.4 Drucksachen-Nr.: 1213642 286<br />

Neujahrsempfang des <strong>Integration</strong>srates 2013<br />

1.6.5 Drucksachen-Nr.: 1213242 287<br />

Sitzungsterm<strong>in</strong>e des <strong>Integration</strong>srates im Jahr 2013<br />

1.7 Aktuelle Informationen der Vorsitzenden/der Verwaltung 287<br />

<strong>Bonn</strong>, 28.11.2012<br />

19<br />

gez.<br />

Safiye Temizel<br />

(Vorsitzende)


1 Öffentliche Sitzung<br />

1.1 Anerkennung der <strong>Tagesordnung</strong><br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die mit der <strong>E<strong>in</strong>ladung</strong> vom 28.11.2012 zur<br />

IX/21. öffentlichen Sitzung des <strong>Integration</strong>srates am<br />

12.12.2012 übersandte <strong>Tagesordnung</strong> wird anerkannt.<br />

1.2 Genehmigung der Niederschrift über die IX/20. öffentliche<br />

Sitzung des <strong>Integration</strong>srates vom 23.10.2012<br />

Beschlussvorschlag:<br />

20<br />

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des<br />

<strong>Integration</strong>srates vom 23.10.2012 wird genehmigt.


1.3 Beschlüsse<br />

Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

TOP 1.3.1 hh:mm<br />

BE<br />

Antrag<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />

1213549<br />

Externes Dokument<br />

- Synopse Geschäftsordnung<br />

Antragsteller/<strong>in</strong> Temizel und GfI/FL<br />

Öztürker und IL<br />

Akman und BIG<br />

Ilunga (E<strong>in</strong>zelmitglied)<br />

E<strong>in</strong>gangsdatum<br />

gez. 15.11.2012<br />

f.d.R.<br />

gez. Th. Kle<strong>in</strong><br />

15.11.2012 gez. Temizel, Öztürker,<br />

Akman, Ilunga<br />

Datum Unterschrift<br />

Betreff<br />

Änderung der Geschäftsordnung des <strong>Integration</strong>srates der Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />

5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />

Gremium Sitzung Ergebnis Z. *<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 1<br />

Inhalt des Antrages<br />

Die Geschäftsordnung des <strong>Integration</strong>srates der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> wird wie <strong>in</strong> der Anlage zu<br />

diesem Antrag dargestellt geändert.<br />

Begründung<br />

21<br />

Der Rat der Stadt <strong>Bonn</strong> hat durch se<strong>in</strong>en Beschluss vom 14.7.2011 (Niederschrift der Ratssatzung<br />

zu TOP 1.5.3 auf Seite 36 und 37 - DS-Nr. 1113823NO2) zum Ausdruck gebracht, dass er e<strong>in</strong>e<br />

Stärkung des <strong>Integration</strong>srates <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Handlungskompetenz und <strong>in</strong> den Möglichkeiten der<br />

politischen E<strong>in</strong>flussnahme wünscht.<br />

Er hat die Verwaltung beauftragt, e<strong>in</strong>en Runden Tisch zum Thema „Arbeit und<br />

Verantwortungsbereich des <strong>Integration</strong>srates“ e<strong>in</strong>zurichten. Der Runde Tisch beschloss, sich <strong>in</strong> drei<br />

Arbeitsgruppen (1. Hauptsatzung/Geschäftsordnung, 2. Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zur Zuschussvergabe<br />

und 3. Beratungsfolge) aufzuteilen und deren Ergebnisse <strong>in</strong> den politischen Beratungs- und<br />

Entscheidungsprozess e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen.<br />

Das Ergebnis der Arbeitsgruppe „Hauptsatzung/Geschäftsordnung“, das die Änderungsvorschläge<br />

für die Geschäftsordnung des <strong>Integration</strong>srates betrifft, wird mit diesem Antrag vorgelegt und <strong>in</strong> die<br />

politische Beratung e<strong>in</strong>gebracht.<br />

Die Begründungen zu den Änderungsvorschlägen im E<strong>in</strong>zelnen erfolgen mündlich <strong>in</strong> der Sitzung.


alte Fassung<br />

vom 07.07.2010<br />

Synopse<br />

Geschäftsordnung <strong>Integration</strong>srat der Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

§ 1<br />

Zusammentreten des <strong>Integration</strong>srates<br />

(1) Der <strong>Integration</strong>srat hält bis zu sechs<br />

Sitzungen im Jahr ab. Der/die<br />

Schriftführer/<strong>in</strong> des <strong>Integration</strong>srates stellt<br />

hierfür <strong>in</strong> Abstimmung mit dem Term<strong>in</strong>plan<br />

des Rates, se<strong>in</strong>er Ausschüsse und der<br />

Bezirksvertretungen e<strong>in</strong>en Sitzungsplan auf<br />

und legt diesen der/dem Vorsitzenden des<br />

<strong>Integration</strong>srates zur Zustimmung vor.<br />

(2) Der <strong>Integration</strong>srat ist unverzüglich<br />

e<strong>in</strong>zuberufen, wenn es m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong><br />

Drittel der Mitglieder unter Angabe des zu<br />

beratenden Gegenstandes verlangt.<br />

§ 2<br />

E<strong>in</strong>berufung des <strong>Integration</strong>srates<br />

(1) Der <strong>Integration</strong>srat ist durch die<br />

Vorsitzende/ den Vorsitzenden des<br />

<strong>Integration</strong>srates schriftlich unter Mitteilung<br />

der <strong>Tagesordnung</strong>, die von ihr/ ihm im<br />

Benehmen mit dem/der Schriftführer/<strong>in</strong><br />

aufgestellt wird, e<strong>in</strong>zuberufen.<br />

(2) Die E<strong>in</strong>berufung muss den<br />

<strong>Integration</strong>sratsmitgliedern mit der<br />

<strong>Tagesordnung</strong> spätestens am vierzehnten<br />

Tage vor der Sitzung zugehen. In Fällen<br />

äußerster Dr<strong>in</strong>glichkeit kann der<br />

<strong>Integration</strong>srat 24 Stunden vor<br />

Sitzungsbeg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>berufen werden.<br />

(3) Die Beratungsunterlagen werden nach<br />

dem gleichen Verfahren wie die des Rates<br />

und der Ausschüsse versandt. Anträge (§ 8),<br />

Verwaltungsvorlagen (§ 9)<br />

und Große Anfragen (§ 10) sollen den<br />

22<br />

neue Fassung<br />

vom __.__.____<br />

§ 1<br />

Zusammentreten des <strong>Integration</strong>srates<br />

(1) Der <strong>Integration</strong>srat hält bis zu acht<br />

Sitzungen im Jahr ab. Der/die Schriftführer/<strong>in</strong><br />

des <strong>Integration</strong>srates stellt hierfür <strong>in</strong><br />

Abstimmung mit dem Term<strong>in</strong>plan des Rates,<br />

se<strong>in</strong>er Ausschüsse und der<br />

Bezirksvertretungen e<strong>in</strong>en Sitzungsplan auf<br />

und legt diesen der/dem Vorsitzenden des<br />

<strong>Integration</strong>srates zur Zustimmung vor.<br />

(2) Der <strong>Integration</strong>srat ist unverzüglich<br />

e<strong>in</strong>zuberufen, wenn es m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Drittel<br />

der Mitglieder unter Angabe des zu<br />

beratenden Gegenstandes verlangt.<br />

§ 2<br />

E<strong>in</strong>berufung des <strong>Integration</strong>srates<br />

(1) Der <strong>Integration</strong>srat ist durch die<br />

Vorsitzende/ den Vorsitzenden des<br />

<strong>Integration</strong>srates schriftlich unter Mitteilung<br />

der <strong>Tagesordnung</strong>, die von ihr/ ihm im<br />

Benehmen mit dem/der Schriftführer/<strong>in</strong><br />

aufgestellt wird, e<strong>in</strong>zuberufen.<br />

(2) Die E<strong>in</strong>berufung muss den<br />

<strong>Integration</strong>sratsmitgliedern mit der<br />

<strong>Tagesordnung</strong> spätestens am vierzehnten<br />

Tage vor der Sitzung zugehen. In Fällen<br />

äußerster Dr<strong>in</strong>glichkeit kann der<br />

<strong>Integration</strong>srat 24 Stunden vor<br />

Sitzungsbeg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>berufen werden.<br />

(3) Die Beratungsunterlagen werden nach<br />

dem gleichen Verfahren wie die des Rates<br />

und der Ausschüsse versandt. Anträge (§ 8),<br />

Verwaltungsvorlagen (§ 9)<br />

und Große Anfragen (§ 10) sollen den


2<br />

<strong>Integration</strong>sratsmitgliedern spätestens am<br />

vierzehnten Tag vor der Sitzung zugehen.<br />

Die Regelung des § 6 Abs. 5 bleibt<br />

unberührt.<br />

§ 3<br />

Vorsitz<br />

(1) Den Vorsitz im <strong>Integration</strong>srat führt<br />

die/der aus der Mitte des <strong>Integration</strong>srates<br />

gewählte Vorsitzende. Ist sie/er verh<strong>in</strong>dert,<br />

so übernimmt der/die Stellvertreter/<strong>in</strong><br />

den Vorsitz. Sofern der <strong>Integration</strong>srat<br />

mehrere Stellvertreter/<strong>in</strong>nen gewählt hat, ist<br />

e<strong>in</strong>e Rangfolge für den Vorsitz im<br />

<strong>Integration</strong>srat im Verh<strong>in</strong>derungsfall der/des<br />

Vorsitzenden festzulegen.<br />

(2) Die/Der Vorsitzende leitet die Sitzung<br />

sachlich und unparteiisch nach dieser<br />

Geschäftsordnung sowie den für den<br />

<strong>Integration</strong>srat geltenden Regelungen der<br />

Hauptsatzung und der Geme<strong>in</strong>deordnung (§<br />

27 GO NW – <strong>Integration</strong>srat). Sie/Er<br />

handhabt die Ordnung <strong>in</strong> der Sitzung und<br />

übt das Hausrecht aus.<br />

§ 4<br />

Öffentlichkeit der Sitzungen<br />

(1) Die Sitzungen des <strong>Integration</strong>srates s<strong>in</strong>d<br />

grundsätzlich öffentlich.<br />

(2) Die Öffentlichkeit ist im E<strong>in</strong>zelfall<br />

auszuschließen, wenn die vertrauliche<br />

Behandlung e<strong>in</strong>es <strong>Tagesordnung</strong>spunktes<br />

zur Wahrung schutzwürdiger Interessen<br />

geboten ersche<strong>in</strong>t oder wenn sie besonders<br />

vorgeschrieben ist. Die Mitglieder des<br />

<strong>Integration</strong>srates s<strong>in</strong>d im Falle des<br />

Ausschlusses der Öffentlichkeit zur<br />

Verschwiegenheit verpflichtet.<br />

23<br />

<strong>Integration</strong>sratsmitgliedern spätestens am<br />

vierzehnten Tag vor der Sitzung zugehen.<br />

Die Regelung des § 6 Abs. 5 bleibt unberührt.<br />

(4) Zu den Sitzungen des <strong>Integration</strong>srates<br />

werden h<strong>in</strong>zugeladen:<br />

a) je e<strong>in</strong>(e) Vertreter/<strong>in</strong> der<br />

Wohlfahrtsverbände,<br />

b) e<strong>in</strong>e(e) Vertreter/<strong>in</strong> der Agentur für<br />

Arbeit,<br />

c) e<strong>in</strong>e(e) Vertreter/<strong>in</strong> des Jobcenters<br />

<strong>Bonn</strong> und<br />

d) e<strong>in</strong>(e) Vertreter/<strong>in</strong> des<br />

Polizeipräsidiums <strong>Bonn</strong><br />

ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen<br />

ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen


3<br />

(3) An den nicht öffentlichen Sitzungen des<br />

<strong>Integration</strong>srates können neben den<br />

gewählten Mitgliedern des <strong>Integration</strong>srates<br />

alle Ratsmitglieder, alle Mitglieder der<br />

Bezirksvertretungen sowie alle ordentlichen<br />

und stellvertretenden Ausschussmitglieder<br />

als Zuhörer<strong>in</strong>nen/Zuhörer teilnehmen.<br />

(4) Die Beratungsunterlagen und<br />

Niederschriften zu nicht öffentlichen<br />

Sitzungen s<strong>in</strong>d vertraulich zu behandeln.<br />

Soweit sie nicht mehr benötigt werden, s<strong>in</strong>d<br />

sie zur Vernichtung an die Verwaltung –<br />

Geschäftsstelle - zurück zu geben. E<strong>in</strong>e<br />

anderweitige Vernichtung ist nur zulässig,<br />

wenn der Zugriff Unbefugter bei der<br />

Vernichtung ausgeschlossen ist.<br />

§ 5<br />

Teilnahme an Sitzungen<br />

(1) Für jede Sitzung des <strong>Integration</strong>srates<br />

s<strong>in</strong>d Anwesenheitslisten auszulegen, <strong>in</strong><br />

die sich die <strong>Integration</strong>sratsmitglieder<br />

persönlich e<strong>in</strong>tragen.<br />

(2) Wer an der Sitzungsteilnahme verh<strong>in</strong>dert<br />

ist, hat dies rechtzeitig der/dem<br />

Vorsitzenden des <strong>Integration</strong>srates<br />

mitzuteilen. E<strong>in</strong> <strong>Integration</strong>sratsmitglied hat<br />

der/dem Vorsitzenden oder der<br />

Schriftführer<strong>in</strong>/dem Schriftführer mitzuteilen,<br />

wenn sie/er nach Sitzungsbeg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>trifft<br />

oder die Sitzung vorzeitig verlässt.<br />

§ 6<br />

<strong>Tagesordnung</strong><br />

(1) Bei Eröffnung der Sitzung stellt die/der<br />

Vorsitzende die ordnungsgemäße Ladung<br />

fest.<br />

(2) Vor E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Beratung s<strong>in</strong>d folgende<br />

Punkte zu erledigen:<br />

- Anerkennung der <strong>Tagesordnung</strong><br />

- Genehmigung der Niederschrift der letzten<br />

Sitzung.<br />

24<br />

§ 5<br />

Teilnahme an Sitzungen<br />

(1) Für jede Sitzung des <strong>Integration</strong>srates<br />

s<strong>in</strong>d Anwesenheitslisten auszulegen, <strong>in</strong><br />

die sich die <strong>Integration</strong>sratsmitglieder<br />

persönlich e<strong>in</strong>tragen.<br />

(2) Wer an der Sitzungsteilnahme verh<strong>in</strong>dert<br />

ist, hat dies rechtzeitig der/dem Vorsitzenden<br />

oder der Geschäftsstelle des<br />

<strong>Integration</strong>srates mitzuteilen. E<strong>in</strong><br />

<strong>Integration</strong>sratsmitglied hat<br />

der/dem Vorsitzenden oder der<br />

Schriftführer<strong>in</strong>/dem Schriftführer mitzuteilen,<br />

wenn sie/er nach Sitzungsbeg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>trifft oder<br />

die Sitzung vorzeitig verlässt.<br />

ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen


4<br />

(3) Die zur Beratung und Beschlussfassung<br />

gestellten Angelegenheiten s<strong>in</strong>d nach<br />

Reihenfolge der <strong>Tagesordnung</strong> zu erledigen,<br />

soweit der <strong>Integration</strong>srat ke<strong>in</strong>e Abweichung<br />

beschließt.<br />

(4) Beratungspunkte, die <strong>in</strong> die<br />

<strong>Tagesordnung</strong> aufgenommen werden sollen,<br />

müssen der Geschäftsstelle spätestens am<br />

e<strong>in</strong>undzwanzigsten Tag vor der Sitzung<br />

vorliegen.<br />

(5) Die <strong>Tagesordnung</strong> kann <strong>in</strong> der Sitzung<br />

durch Beschluss des <strong>Integration</strong>srates<br />

erweitert werden, wenn es sich um<br />

Angelegenheiten handelt, die ke<strong>in</strong>en<br />

Aufschub dulden oder von äußerster<br />

Dr<strong>in</strong>glichkeit s<strong>in</strong>d.<br />

§ 7<br />

Beschlussfähigkeit<br />

(1) Der <strong>Integration</strong>srat ist beschlussfähig,<br />

wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder<br />

anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit gilt als<br />

gegeben, solange sie e<strong>in</strong><br />

<strong>Integration</strong>sratsmitglied nicht anzweifelt und<br />

die/der Vorsitzende daraufh<strong>in</strong> die<br />

Beschlussunfähigkeit feststellt. Ist die<br />

Beschlussunfähigkeit für die<br />

Vorsitzende/den Vorsitzenden offensichtlich,<br />

so hat sie/er sie auch ohne Antrag<br />

festzustellen.<br />

(2) Bei Beschlussunfähigkeit hat die/der<br />

Vorsitzende die Sitzung aufzuheben. Der<br />

<strong>Integration</strong>srat ist alsbald zu e<strong>in</strong>er neuen<br />

Sitzung e<strong>in</strong>zuberufen.<br />

(3) Wird der <strong>Integration</strong>srat zum zweiten Mal<br />

zur Behandlung über denselben<br />

Gegenstand e<strong>in</strong>berufen, so ist er ohne<br />

Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen<br />

stets beschlussfähig. Bei der zweiten<br />

Ladung ist auf diese Bestimmung<br />

ausdrücklich h<strong>in</strong>zuweisen.<br />

25<br />

ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen


5<br />

§ 8<br />

Anträge von <strong>Integration</strong>sratsmitgliedern<br />

(1) Anträge von <strong>Integration</strong>sratsmitgliedern<br />

s<strong>in</strong>d schriftlich, spätestens am<br />

e<strong>in</strong>undzwanzigsten Tag vor der Sitzung, bei<br />

der Geschäftsstelle des <strong>Integration</strong>srates<br />

e<strong>in</strong>zureichen.<br />

(2) Änderungsanträge zu Anträgen oder zu<br />

Vorlagen (§ 9) s<strong>in</strong>d bei der Geschäftsstelle<br />

schriftlich vorzulegen oder während der<br />

Sitzung zur Niederschrift zu erklären. Sie<br />

s<strong>in</strong>d bis zum Schluss der Aussprache<br />

zulässig.<br />

(3) Die Stellungnahmen der Verwaltung<br />

sollen spätestens am achten Tag vor dem<br />

Sitzungstag den <strong>Integration</strong>sratsmitgliedern<br />

zum<strong>in</strong>dest als begründete<br />

Zwischennachricht zugehen, wenn e<strong>in</strong>e<br />

ausführliche Antwort <strong>in</strong>nerhalb dieser Frist<br />

nicht möglich ist.<br />

§ 9<br />

Vorlagen der Verwaltung<br />

(1) Die Vorlagen der Verwaltung für die<br />

Sitzung des <strong>Integration</strong>srates s<strong>in</strong>d schriftlich<br />

e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen und mit e<strong>in</strong>em<br />

Beschlussentwurf zu versehen.<br />

(2) Die Vorlagen der Verwaltung sollen<br />

spätestens am achten Tag vor dem<br />

Sitzungstag den <strong>Integration</strong>sratsmitgliedern<br />

zugehen.<br />

(3) Der/die Schriftführer/<strong>in</strong> legt dem<br />

<strong>Integration</strong>srat e<strong>in</strong>mal jährlich e<strong>in</strong>e Übersicht<br />

über die Beratungsfolge und Umsetzung der<br />

beschlossenen Anregungen des<br />

<strong>Integration</strong>srates vor.<br />

26<br />

ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen<br />

ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen


6<br />

§ 10<br />

Große Anfragen<br />

(1) Vor jeder Sitzung des <strong>Integration</strong>srates<br />

kann e<strong>in</strong>e Fragestunde für Große Anfragen<br />

stattf<strong>in</strong>den. Die Dauer der Fragestunde soll<br />

60 M<strong>in</strong>uten nicht überschreiten.<br />

Reichen 60 M<strong>in</strong>uten zur Behandlung der<br />

Großen Anfragen nicht aus,<br />

so wird die Fragestunde auf Beschluss im<br />

Anschluss an die <strong>Tagesordnung</strong> der<br />

öffentlichen Sitzung fortgesetzt oder <strong>in</strong> die<br />

nächste Sitzung vertagt. Die Behandlung der<br />

vor Ablauf der 60 M<strong>in</strong>uten begonnenen<br />

Anfrage wird <strong>in</strong> jedem Fall noch beendet.<br />

(2) In Angelegenheiten von besonderer<br />

Bedeutung können Große Anfragen an die<br />

Oberbürgermeister<strong>in</strong> / den<br />

Oberbürgermeister gerichtet werden. Große<br />

Anfragen von <strong>Integration</strong>sratsmitgliedern<br />

s<strong>in</strong>d schriftlich, spätestens am<br />

e<strong>in</strong>undzwanzigsten Tag vor der Sitzung, bei<br />

der Geschäftsstelle des <strong>Integration</strong>srates<br />

e<strong>in</strong>zureichen. Die Fragen müssen kurz und<br />

bestimmt gefasst se<strong>in</strong> und können e<strong>in</strong>e<br />

schriftliche Begründung enthalten.<br />

(3) Die Großen Anfragen werden <strong>in</strong> der<br />

Fragestunde <strong>in</strong> der Reihenfolge des<br />

E<strong>in</strong>gangs bei der Geschäftsstelle<br />

aufgerufen. Über den Inhalt der Großen<br />

Anfragen f<strong>in</strong>det auf Verlangen e<strong>in</strong>e<br />

Aussprache statt. Anträge zur Sache können<br />

während dieser Aussprache nicht gestellt<br />

werden.<br />

(4) Die Antwort der Verwaltung soll<br />

spätestens am achten Tag vor dem<br />

Sitzungstag den <strong>Integration</strong>sratmitgliedern<br />

zum<strong>in</strong>dest als begründete<br />

Zwischennachricht zugehen, wenn e<strong>in</strong>e<br />

ausführliche Antwort <strong>in</strong>nerhalb dieser Frist<br />

nicht möglich ist.<br />

27<br />

ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen


7<br />

§ 11<br />

Kle<strong>in</strong>e Anfragen<br />

(1) Fragen an die Verwaltung s<strong>in</strong>d bei der<br />

Geschäftsstelle des <strong>Integration</strong>srates<br />

e<strong>in</strong>zureichen. Sie s<strong>in</strong>d unverzüglich an die<br />

Schriftführung weiterzuleiten, die die<br />

entsprechenden Fachämter e<strong>in</strong>schaltet.<br />

(2) Zulässig s<strong>in</strong>d Fragen zu e<strong>in</strong>zelnen<br />

Angelegenheiten aus dem<br />

Verantwortungsbereich der Verwaltung. Die<br />

Fragen müssen kurz gefasst se<strong>in</strong> und e<strong>in</strong>e<br />

kurze Beantwortung ermöglichen.<br />

(3) Die Anfragen und die Antwort der<br />

Verwaltung werden allen<br />

<strong>Integration</strong>sratsmitgliedern und allen<br />

Ratsmitgliedern schriftlich zur Kenntnis<br />

gegeben. E<strong>in</strong>e Behandlung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Sitzung<br />

des <strong>Integration</strong>srates erfolgt nicht.<br />

§ 12<br />

Beratung<br />

(1) Die/Der Vorsitzende erteilt den<br />

Mitgliedern <strong>in</strong> der Sitzung das Wort <strong>in</strong> der<br />

Reihenfolge der Wortmeldungen.<br />

(2) Ergreift die/der Vorsitzende zur Sache<br />

das Wort, so hat sie/er den Vorsitz<br />

abzugeben.<br />

(3) Die/Der Vorsitzende kann der Verwaltung<br />

auf Verlangen außer der Reihe das Wort<br />

erteilen, jedoch ohne Unterbrechung der<br />

Redner<strong>in</strong>/des Redners.<br />

(4) Die Redezeit kann durch Beschluss des<br />

<strong>Integration</strong>srates festgesetzt werden.<br />

(5) Ke<strong>in</strong>e Redner<strong>in</strong>/Ke<strong>in</strong> Redner soll zu<br />

demselben Punkt der <strong>Tagesordnung</strong> mehr<br />

als dreimal das Wort zur Sache erhalten.<br />

(6) Wenn ke<strong>in</strong>e Wortmeldungen mehr<br />

vorliegen, schließt die/der Vorsitzende die<br />

Beratung. Auf Verlangen erhält die<br />

Antragsteller<strong>in</strong>/der Antragsteller oder die<br />

Berichterstatter<strong>in</strong>/der Berichterstatter das<br />

Schlusswort.<br />

28<br />

ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen<br />

ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen


8<br />

§ 13<br />

Anträge zur Geschäftsordnung<br />

(1) Über Anträge zur Geschäftsordnung ist<br />

gesondert und vor der weiteren Behandlung<br />

der Sache selbst zu beraten und<br />

abzustimmen.<br />

(2) Anträge zur Geschäftsordnung<br />

umfassen:<br />

a) Ausschluss oder Wiederherstellung der<br />

Öffentlichkeit,<br />

b) Änderung der <strong>Tagesordnung</strong>,<br />

c) Unterbrechung oder Vertagung der<br />

Sitzung,<br />

d) Schluss der Aussprache oder der<br />

Rednerliste,<br />

e) Vertagung e<strong>in</strong>es <strong>Tagesordnung</strong>spunktes,<br />

f) Übergang zum nächsten Punkt der<br />

<strong>Tagesordnung</strong>.<br />

(3) Anträge auf Schluss der Aussprache<br />

oder der Rednerliste und Anträge auf<br />

Übergang zum nächsten<br />

<strong>Tagesordnung</strong>spunkt kann nur stellen, wer<br />

nicht zur Sache selbst gesprochen hat.<br />

(4) Ausführungen zur Geschäftsordnung<br />

dürfen sich nur auf das Verfahren bei der<br />

Behandlung des Beratungspunktes, nicht<br />

jedoch auf die Sache beziehen.<br />

§ 14<br />

Abstimmung<br />

(1) Bei mehreren Anträgen zur selben<br />

Geschäftsordnungsfrage oder zur Sache ist<br />

zunächst über den weitergehenden Antrag<br />

abzustimmen. Der Antrag auf<br />

Schluss der Aussprache geht dem Antrag<br />

auf Schluss der Rednerliste vor. Im Übrigen<br />

trifft die/der Vorsitzende die Entscheidung,<br />

welcher Antrag weitergehend ist.<br />

(2) Bei der Abstimmung s<strong>in</strong>d die Fragen so<br />

zu stellen, dass sie mit "ja" oder "ne<strong>in</strong>"<br />

beantwortet werden können.<br />

29<br />

§ 13<br />

Anträge zur Geschäftsordnung<br />

(1) Über Anträge zur Geschäftsordnung ist<br />

gesondert und vor der weiteren Behandlung<br />

der Sache selbst zu beraten und<br />

abzustimmen.<br />

(2) Anträge zur Geschäftsordnung<br />

umfassen:<br />

a) Ausschluss oder Wiederherstellung der<br />

Öffentlichkeit,<br />

b) Änderung der <strong>Tagesordnung</strong>,<br />

c) Unterbrechung oder Vertagung der<br />

Sitzung,<br />

d) Schluss der Aussprache oder der<br />

Rednerliste sowie sofortige Abstimmung,<br />

e) Vertagung e<strong>in</strong>es <strong>Tagesordnung</strong>spunktes,<br />

f) Übergang zum nächsten Punkt der<br />

<strong>Tagesordnung</strong>.<br />

(3) Anträge auf Schluss der Aussprache oder<br />

der Rednerliste und Anträge auf<br />

Übergang zum nächsten<br />

<strong>Tagesordnung</strong>spunkt kann nur stellen, wer<br />

nicht zur Sache selbst gesprochen hat.<br />

(4) Ausführungen zur Geschäftsordnung<br />

dürfen sich nur auf das Verfahren bei der<br />

Behandlung des Beratungspunktes, nicht<br />

jedoch auf die Sache beziehen.<br />

ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen


9<br />

(3) Die Abstimmung erfolgt durch<br />

Handaufheben. Sie kann stillschweigend<br />

erfolgen, sofern e<strong>in</strong> Zweifel über den Willen<br />

der Mehrheit nicht besteht. Auf Verlangen ist<br />

die Gegenprobe vorzunehmen. Die/Der<br />

Vorsitzende hat das Ergebnis der<br />

Abstimmung festzustellen und dem<br />

<strong>Integration</strong>srat bekannt zu geben. Wird das<br />

Ergebnis von e<strong>in</strong>em Mitglied angezweifelt,<br />

so ist die Abstimmung zu wiederholen.<br />

Jedes <strong>Integration</strong>sratsmitglied kann<br />

verlangen, dass <strong>in</strong> der Niederschrift zu<br />

vermerken ist, wie es sich bei der<br />

Abstimmung entschieden hat.<br />

(4) Der <strong>Integration</strong>srat kann namentliche<br />

oder geheime Abstimmung beschließen.<br />

Auf Antrag von e<strong>in</strong>em Fünftel der<br />

<strong>Integration</strong>sratsmitglieder ist geheim<br />

abzustimmen. Das gleiche gilt auch für e<strong>in</strong>en<br />

Antrag auf namentliche Abstimmung. Zum<br />

selben <strong>Tagesordnung</strong>spunkt hat e<strong>in</strong> Antrag<br />

auf geheime Abstimmung Vorrang<br />

gegenüber e<strong>in</strong>em Antrag auf namentliche<br />

Abstimmung.<br />

(5) Bei namentlicher Abstimmung werden<br />

die <strong>Integration</strong>sratsmitglieder namentlich<br />

aufgerufen; sie haben mit "ja" oder "ne<strong>in</strong>" zu<br />

antworten oder zu erklären, dass<br />

sie sich der Stimme enthalten. Die<br />

Stimmabgabe jedes<br />

<strong>Integration</strong>sratsmitgliedes<br />

ist <strong>in</strong> der Niederschrift zu vermerken.<br />

(6) Geheime Abstimmung erfolgt durch<br />

Abgabe von Stimmzetteln. Es muss<br />

gewährleistet se<strong>in</strong>, dass die Stimmabgabe<br />

unbeobachtet erfolgt. Die Stimmenzählung<br />

erfolgt durch e<strong>in</strong> jeweils zu bestimmendes<br />

Mitglied des <strong>Integration</strong>srates sowie die<br />

Verwaltungsmitarbeiter/<strong>in</strong>nen der Stabsstelle<br />

<strong>Integration</strong>.<br />

(7) Entscheidungen des <strong>Integration</strong>srates<br />

über Personen, die ke<strong>in</strong>e Wahlen s<strong>in</strong>d,<br />

müssen geheim erfolgen, wenn es e<strong>in</strong><br />

<strong>Integration</strong>sratsmitglied verlangt.<br />

30


10<br />

§ 15<br />

Beschlussfassung<br />

(1) Beschlüsse s<strong>in</strong>d mit Stimmenmehrheit zu<br />

fassen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag<br />

oder die Vorlage abgelehnt.<br />

(2) Stimmenthaltungen und ungültige<br />

Stimmen zählen bei der Berechnung der<br />

Mehrheit nicht mit.<br />

§ 16<br />

Wahlen<br />

(1) Gewählt ist die/der vorgeschlagene<br />

Bewerber/<strong>in</strong>, für die/den mehr als die Hälfte<br />

der gültigen Stimmen abgegeben worden ist.<br />

Erhält bei mehr als zwei Bewerber/<strong>in</strong>nen<br />

niemand mehr als die Hälfte der gültigen<br />

Stimmen, f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e Stichwahl zwischen<br />

den beiden Bewerber<strong>in</strong>nen/Bewerbern statt,<br />

die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei<br />

Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />

Erhalten mehr als zwei<br />

Bewerber<strong>in</strong>nen/Bewerber die meisten<br />

Stimmen, f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> neuer Wahlgang unter<br />

diesen Bewerber<strong>in</strong>nen/Bewerbern statt; im<br />

Übrigen gelten die Sätze 1 bis 3.<br />

(2) Wenn es e<strong>in</strong> <strong>Integration</strong>sratsmitglied<br />

verlangt, erfolgen geheime Wahlen.<br />

(3) Stimmenthaltungen und ungültige<br />

Stimmen zählen zur Feststellung der<br />

Beschlussfähigkeit, nicht aber zur<br />

Berechnung der Mehrheit mit.<br />

§ 17<br />

Persönliche Bemerkungen<br />

Persönliche Bemerkungen s<strong>in</strong>d nach<br />

Schluss der Beratung und Abstimmung des<br />

<strong>Tagesordnung</strong>spunktes zulässig. Die<br />

Redner<strong>in</strong>/Der Redner darf nicht zur Sache<br />

sprechen. Die persönliche Bemerkung<br />

beschränkt sich auf die Stellungnahme zu<br />

Angriffen oder Missverständnissen <strong>in</strong> der<br />

Aussprache h<strong>in</strong>sichtlich ihrer/se<strong>in</strong>er Person.<br />

31<br />

ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen<br />

ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen<br />

ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen


11<br />

§ 18<br />

Ordnung <strong>in</strong> der Sitzung des<br />

<strong>Integration</strong>srates<br />

(1) Weicht e<strong>in</strong>e Redner<strong>in</strong>/e<strong>in</strong> Redner vom<br />

Gegenstand der Beratung ab oder<br />

überschreitet sie/er die festgesetzte<br />

Redezeit, kann die/der Vorsitzende sie/ihn<br />

ermahnen. Befolgt die Redner<strong>in</strong>/der Redner<br />

diese Ermahnung nicht, kann die/der<br />

Vorsitzende ihr/ihm das Wort entziehen.<br />

(2) Wer sich ungebührlich oder beleidigend<br />

äußert oder sonst die Ordnung der Sitzung<br />

stört, ist von der/dem Vorsitzenden zur<br />

Ordnung zu rufen.<br />

(3) Nach zweimaligem Ordnungsruf <strong>in</strong> der<br />

gleichen Sitzung kann die/der Vorsitzende<br />

e<strong>in</strong>er Redner<strong>in</strong>/e<strong>in</strong>em Redner das Wort<br />

entziehen. Zum gleichen<br />

Beratungsgegenstand darf diese<br />

Redner<strong>in</strong>/dieser Redner das Wort nicht mehr<br />

erhalten.<br />

(4) Wird e<strong>in</strong> <strong>Integration</strong>sratsmitglied <strong>in</strong> der<br />

gleichen Sitzung dreimal zur Ordnung<br />

gerufen, kann der <strong>Integration</strong>srat<br />

beschließen, diesem <strong>Integration</strong>sratsmitglied<br />

die auf den Sitzungstag entfallenden<br />

Entschädigungen ganz oder teilweise zu<br />

entziehen und es für e<strong>in</strong>e oder mehrere<br />

Sitzungen auszuschließen. Beim<br />

zweiten Ordnungsruf ist auf die Folge des<br />

dritten Ordnungsrufes h<strong>in</strong>zuweisen.<br />

Die/ Der Vorsitzende kann, falls sie/ er es für<br />

erforderlich hält, den sofortigen Ausschluss<br />

des <strong>Integration</strong>sratsmitgliedes aus der<br />

Sitzung verhängen und durchführen. Der<br />

<strong>Integration</strong>srat bef<strong>in</strong>det über die<br />

Berechtigung dieser Maßnahme <strong>in</strong><br />

der nächsten Sitzung.<br />

(5) Die/ Der Vorsitzende kann Personen aus<br />

dem Zuhörerraum entfernen lassen,<br />

wenn sie Beifall oder Missfallen äußern oder<br />

<strong>in</strong> anderer Weise die Ordnung<br />

stören. Entsteht störende Unruhe, kann die/<br />

der Vorsitzende die Sitzung vorübergehend<br />

unterbrechen, notfalls ganz aufheben oder<br />

den Zuhörerraum räumen lassen.<br />

32<br />

ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen


12<br />

§ 19<br />

Niederschriften<br />

(1) Die Niederschrift über die Sitzung ist von<br />

der Schriftführer<strong>in</strong>/dem Schriftführer zu<br />

fertigen und von der/dem Vorsitzenden und<br />

der Schriftführer<strong>in</strong>/dem Schriftführer zu<br />

unterzeichnen.<br />

(2) Der <strong>Integration</strong>srat bestimmt auf<br />

Vorschlag der Oberbürgermeister<strong>in</strong> / des<br />

Oberbürgermeisters die Schriftführer<strong>in</strong> / den<br />

Schriftführer.<br />

(3) Die Niederschrift ist als Ergebnisprotokoll<br />

zu erstellen. Sie enthält im Regelfall<br />

folgende Angaben:<br />

1. Tag und Ort der Sitzung,<br />

2. Beg<strong>in</strong>n und Ende der Sitzung unter<br />

Angabe der Uhrzeit,<br />

3. als Anlage die Namen aller<br />

Sitzungsteilnehmer<strong>in</strong>nen/Sitzungsteilnehmer<br />

, geordnet nach <strong>Integration</strong>sratsmitgliedern,<br />

sonstigen Teilnehmer/<strong>in</strong>nen und<br />

Angehörigen der Verwaltung, unter Angabe<br />

der Veränderungen, die sich<br />

während der Sitzung ergeben und unter<br />

Bezeichnung der/des Vorsitzenden<br />

und der Schriftführer<strong>in</strong>/des Schriftführers<br />

sowie die Namen der fehlenden<br />

<strong>Integration</strong>sratsmitglieder.<br />

4. die Kennzeichnung der <strong>in</strong> öffentlicher und<br />

der <strong>in</strong> nicht öffentlicher Sitzung<br />

behandelten <strong>Tagesordnung</strong>spunkte,<br />

5. die gefassten Beschlüsse und<br />

Anregungen mit Abstimmungsergebnissen,<br />

wobei erkennbar se<strong>in</strong> muss, ob, <strong>in</strong>wieweit<br />

und weshalb die gefassten Beschlüsse<br />

oder Anregungen von den Anträgen oder<br />

Vorlagen abweichen,<br />

6. bei Großen Anfragen den Wortlaut der<br />

gestellten Fragen und die dazu<br />

abgegebenen Antworten der Verwaltung,<br />

7. die von den Mitgliedern des<br />

<strong>Integration</strong>srates auf Verlangen zu Protokoll<br />

gegebenen Erklärungen.<br />

33<br />

§ 19<br />

Niederschriften<br />

(1) Die Niederschrift über die Sitzung ist von<br />

der Schriftführer<strong>in</strong>/dem Schriftführer zu<br />

fertigen und von der/dem Vorsitzenden und<br />

der Schriftführer<strong>in</strong>/dem Schriftführer zu<br />

unterzeichnen.<br />

(2) Die Niederschrift ist als Ergebnisprotokoll<br />

zu erstellen. Sie enthält im Regelfall folgende<br />

Angaben:<br />

1. Tag und Ort der Sitzung,<br />

2. Beg<strong>in</strong>n und Ende der Sitzung unter<br />

Angabe der Uhrzeit,<br />

3. als Anlage die Namen aller<br />

Sitzungsteilnehmer<strong>in</strong>nen/Sitzungsteilnehmer,<br />

geordnet nach <strong>Integration</strong>sratsmitgliedern,<br />

sonstigen Teilnehmer/<strong>in</strong>nen und<br />

Angehörigen der Verwaltung, unter Angabe<br />

der Veränderungen, die sich<br />

während der Sitzung ergeben und unter<br />

Bezeichnung der/des Vorsitzenden<br />

und der Schriftführer<strong>in</strong>/des Schriftführers<br />

sowie die Namen der fehlenden<br />

<strong>Integration</strong>sratsmitglieder.<br />

4. die Kennzeichnung der <strong>in</strong> öffentlicher und<br />

der <strong>in</strong> nicht öffentlicher Sitzung<br />

behandelten <strong>Tagesordnung</strong>spunkte,<br />

5. die gefassten Beschlüsse und Anregungen<br />

mit Abstimmungsergebnissen<br />

- aufgeschlüsselt nach dem<br />

Abstimmungsverhalten der Fraktionen<br />

und Listen -,<br />

wobei erkennbar se<strong>in</strong> muss, ob, <strong>in</strong>wieweit<br />

und weshalb die gefassten Beschlüsse<br />

oder Anregungen von den Anträgen oder<br />

Vorlagen abweichen,<br />

6. bei Großen Anfragen den Wortlaut der<br />

gestellten Fragen und die dazu abgegebenen<br />

Antworten der Verwaltung,<br />

7. die von den Mitgliedern des<br />

<strong>Integration</strong>srates auf Verlangen zu Protokoll<br />

gegebenen Erklärungen.


13<br />

(4) Allen <strong>Integration</strong>sratsmitgliedern ist e<strong>in</strong><br />

Abdruck der Niederschrift spätestens mit<br />

der <strong>E<strong>in</strong>ladung</strong> zu der <strong>Integration</strong>sratssitzung<br />

zuzuleiten, <strong>in</strong> der die Niederschrift zu<br />

genehmigen ist.<br />

§ 20<br />

Interne Geschäfte<br />

(1) Angelegenheiten des <strong>Integration</strong>srates,<br />

die im Aufgabenbereich der/des<br />

Vorsitzenden und ihrer/se<strong>in</strong>er<br />

Stellvertreter<strong>in</strong>nen/Stellvertreter liegen,<br />

werden von diesen <strong>in</strong> Absprache geregelt.<br />

(2) Die Mitglieder des <strong>Integration</strong>srates s<strong>in</strong>d<br />

nicht befugt, im Namen des gesamten<br />

<strong>Integration</strong>srates zu handeln.<br />

§ 21<br />

Anwendung der Geschäftsordnung des<br />

Rates<br />

In allen evtl. Zweifelsfragen f<strong>in</strong>det die<br />

Geschäftsordnung des Rates der<br />

Bundesstadt <strong>Bonn</strong> Anwendung.<br />

§ 22<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Geschäftsordnung tritt am __.__.____<br />

<strong>in</strong> Kraft.<br />

34<br />

(3) Allen <strong>Integration</strong>sratsmitgliedern ist e<strong>in</strong><br />

Abdruck der Niederschrift spätestens mit<br />

der <strong>E<strong>in</strong>ladung</strong> zu der <strong>Integration</strong>sratssitzung<br />

zuzuleiten, <strong>in</strong> der die Niederschrift zu<br />

genehmigen ist.<br />

ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen<br />

ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen


1.4 Anregungen<br />

Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

TOP 1.4.1 hh:mm<br />

BE<br />

Antrag<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr.<br />

1213548 134,53 € 16.11.12<br />

Externes Dokument<br />

- Synopse § 17 der Hauptsatzung<br />

Antragsteller/<strong>in</strong> Temizel und GfI/FL<br />

Öztürker und IL<br />

Akman und BIG<br />

Ilunga (E<strong>in</strong>zelmitglied)<br />

E<strong>in</strong>gangsdatum<br />

gez. 15.11.2012<br />

f.d.R.<br />

gez. Th. Kle<strong>in</strong><br />

15.11.2012 gez. Temizel, Öztürker,<br />

Akman, Ilunga<br />

Datum Unterschrift<br />

Betreff<br />

Änderung des § 17 "<strong>Integration</strong>srat" der Hauptsatzung der Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />

5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />

Gremium Sitzung Ergebnis Z. *<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 5<br />

Inhalt des Antrages<br />

Der § 17 „<strong>Integration</strong>srat“ der Hauptsatzung der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> wird wie <strong>in</strong> der Anlage zu<br />

diesem Antrag dargestellt geändert.<br />

Begründung<br />

35<br />

Der Rat der Stadt <strong>Bonn</strong> hat durch se<strong>in</strong>en Beschluss vom 14.7.2011 (Niederschrift der Ratssatzung<br />

zu TOP 1.5.3 auf Seite 36 und 37 - DS-Nr. 1113823NO) zum Ausdruck gebracht, dass er e<strong>in</strong>e<br />

Stärkung des <strong>Integration</strong>srates <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Handlungskompetenz und <strong>in</strong> den Möglichkeiten der<br />

politischen E<strong>in</strong>flussnahme wünscht.<br />

Er hat die Verwaltung beauftragt, e<strong>in</strong>en Runden Tisch zum Thema „Arbeit und<br />

Verantwortungsbereich des <strong>Integration</strong>srates“ e<strong>in</strong>zurichten. Der Runde Tisch beschloss, sich <strong>in</strong> drei<br />

Arbeitsgruppen (1. Hauptsatzung/Geschäftsordnung, 2. Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zur Zuschussvergabe<br />

und 3. Beratungsfolge) aufzuteilen und deren Ergebnisse <strong>in</strong> den politischen Beratungs- und<br />

Entscheidungsprozess e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen.<br />

Das Ergebnis der Arbeitsgruppe „Hauptsatzung/Geschäftsordnung“, das die Änderungsvorschläge<br />

für den § 17 der Hauptsatzung betrifft, wird mit diesem Antrag vorgelegt und <strong>in</strong> die politische<br />

Beratung e<strong>in</strong>gebracht.<br />

Die Begründungen zu den Änderungsvorschlägen im E<strong>in</strong>zelnen erfolgen mündlich <strong>in</strong> der Sitzung.


Synopse § 17 Hauptsatzung „<strong>Integration</strong>srat“<br />

§ 17 der Hauptsatzung/alte Fassung<br />

(1)<br />

Der <strong>Integration</strong>srat besteht aus 27<br />

Mitgliedern. Die Mitglieder des<br />

<strong>Integration</strong>srates werden zu e<strong>in</strong>em Drittel<br />

aus der Mitte des Rates nach dem für die<br />

Ausschüsse geltenden Verfahren und zu<br />

zwei Dritteln nach Listen oder als<br />

E<strong>in</strong>zelbewerber/<strong>in</strong>nen für die Dauer der<br />

Wahlzeit des Rates (§ 27 Abs. 2 S. 1<br />

Geme<strong>in</strong>deordnung Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen)<br />

gewählt.<br />

(3)<br />

Der <strong>Integration</strong>srat bestimmt auf Vorschlag<br />

der Oberbürgermeister<strong>in</strong>/des<br />

Oberbürgermeisters die Schriftführer<strong>in</strong>/den<br />

Schriftführer.<br />

36<br />

§ 17 der Hauptsatzung/neue Fassung<br />

(1)<br />

Der <strong>Integration</strong>srat besteht aus 27<br />

Mitgliedern. Die Mitglieder des<br />

<strong>Integration</strong>srates werden zu e<strong>in</strong>em<br />

Drittel aus der Mitte des Rates nach<br />

dem für die Ausschüsse geltenden<br />

Verfahren und zu zwei Dritteln nach<br />

Listen oder als E<strong>in</strong>zelbewerber/<strong>in</strong>nen<br />

für die Dauer der Wahlzeit des Rates<br />

(§ 27 Abs. 2 S. 1 Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen) gewählt.<br />

(2)<br />

Nähere E<strong>in</strong>zelheiten über die<br />

Durchführung der Wahl regelt die<br />

Wahlordnung für die Wahl des<br />

<strong>Integration</strong>srates.<br />

(3)<br />

Für die Verwaltung nehmen die/der<br />

<strong>Integration</strong>sbeauftragte sowie je nach<br />

<strong>Tagesordnung</strong> weitere<br />

Verwaltungsmitarbeiter/<strong>in</strong>nen an den<br />

Sitzungen des <strong>Integration</strong>srates teil.<br />

(4)<br />

Der <strong>Integration</strong>srat regelt das Verfahren<br />

bei se<strong>in</strong>en Sitzungen sowie se<strong>in</strong>e<br />

<strong>in</strong>neren Angelegenheiten durch e<strong>in</strong>e<br />

Geschäftsordnung. Im Zweifel gilt die<br />

Geschäftsordnung des Rates und<br />

se<strong>in</strong>er Ausschüsse.<br />

Er bestimmt auf Vorschlag der<br />

Oberbürgermeister<strong>in</strong>/des<br />

Oberbürgermeisters die Schriftführer<strong>in</strong><br />

bzw. den Schriftführer.


37<br />

2<br />

(5)<br />

Der <strong>Integration</strong>srat kann sich mit allen<br />

Angelegenheiten der Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

befassen. Er ist <strong>in</strong> allen wichtigen<br />

Angelegenheiten, die die Interessen<br />

von <strong>Bonn</strong>er Migrant<strong>in</strong>nen und<br />

Migranten als solche betreffen, zu<br />

<strong>in</strong>formieren und vor der<br />

Beschlussfassung durch den Rat zu<br />

beteiligen.<br />

(6)<br />

Der <strong>Integration</strong>srat wirkt an den<br />

Beratungen über die Haushaltssatzung<br />

mit und ist frühzeitig vor Beratung <strong>in</strong><br />

den Ausschüssen zu beteiligen. Er<br />

berät über alle Haushaltsansätze, die<br />

se<strong>in</strong>e Aufgaben bzw. Fragen<br />

kommunaler <strong>Integration</strong>sförderung und<br />

–arbeit betreffen oder berühren und<br />

kann dazu Vorschläge und Anregungen<br />

geben.<br />

Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere für<br />

• die Förderung von Vere<strong>in</strong>en,<br />

Initiativen und<br />

Selbstorganisationen von<br />

Menschen mit<br />

Zuwanderungsgeschichte, die <strong>in</strong><br />

der Migrations-, <strong>Integration</strong>s-<br />

und Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsarbeit<br />

tätig s<strong>in</strong>d.<br />

• Fördermittel im Rahmen<br />

kommunaler Projekte zur<br />

<strong>Integration</strong>sförderung, -arbeit;<br />

dabei sollen <strong>in</strong>sbesondere<br />

Projekte der Kooperation, der<br />

Begegnung, des friedlichen,<br />

gleichberechtigten Austauschs,<br />

Mite<strong>in</strong>anders und<br />

Zusammenlebens priorisiert<br />

werden.<br />

• Die Verwendung von EU-,<br />

Bundes- oder Landesmitteln zur<br />

Förderung der <strong>Integration</strong>.


(2)<br />

Die dem <strong>Integration</strong>srat zur Erledigung<br />

se<strong>in</strong>er Aufgaben zur Verfügung gestellten<br />

Mittel s<strong>in</strong>d entsprechend den<br />

Haushaltsgrundsätzen der Bundesstadt<br />

<strong>Bonn</strong> zu bewirtschaften.<br />

38<br />

3<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus weist der Rat dem<br />

<strong>Integration</strong>srat Mittel zu, die dieser<br />

nach der Maßgabe e<strong>in</strong>er vom Rat zu<br />

beschließenden Richtl<strong>in</strong>ie zur<br />

Förderung der <strong>Integration</strong>sarbeit <strong>in</strong><br />

<strong>Bonn</strong> selbstständig vergeben kann.<br />

(7)<br />

Dem <strong>Integration</strong>srat werden zur<br />

Erfüllung se<strong>in</strong>er Aufgaben die<br />

notwendigen personellen und<br />

sachlichen Mittel bereitgestellt. Hierzu<br />

gehört auch die eigenständige Presse-<br />

und Öffentlichkeitsarbeit. Die Mittel s<strong>in</strong>d<br />

entsprechend den<br />

Haushaltsgrundsätzen der Bundesstadt<br />

<strong>Bonn</strong> zu bewirtschaften.<br />

(8)<br />

Der <strong>Integration</strong>srat wird bei der<br />

Besetzung der Stelle der<br />

Geschäftsführung des <strong>Integration</strong>srates<br />

frühzeitig <strong>in</strong>formiert.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus kann der Rat dem<br />

<strong>Integration</strong>srat weitere Kompetenzen <strong>in</strong><br />

Angelegenheiten, die die Interessen der<br />

Migrant<strong>in</strong>nen und Migranten berühren,<br />

zuweisen.<br />

(9)<br />

Der <strong>Integration</strong>srat hat das Recht, <strong>in</strong><br />

jeden der nach genannten<br />

Ratsausschüsse jeweils zwei<br />

sachkundige E<strong>in</strong>wohner sowie zwei<br />

Stellvertreter zu entsenden:<br />

- Schulausschuss<br />

- Kulturausschuss<br />

- Ausschuss für K<strong>in</strong>der, Jugend<br />

und Familie<br />

- Ausschuss für Soziales,<br />

Migration, Gesundheit und<br />

Wohnen<br />

- Sportausschuss<br />

- Ausschuss für Internationales<br />

und Wissenschaft


(4)<br />

Die Tätigkeit im <strong>Integration</strong>srat ist<br />

ehrenamtlich. Die Mitglieder erhalten für<br />

ihre Tätigkeit Entschädigungen gemäß den<br />

Regelungen des § 45 mit Ausnahme des<br />

Abs. 4 Nummer 1 der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalens sowie<br />

gemäß den Regelungen der Hauptsatzung<br />

der Bundesstadt <strong>Bonn</strong>.<br />

39<br />

4<br />

- Ausschuss für Planung, Verkehr<br />

und Denkmalschutz<br />

- Ausschuss für Wirtschaft und<br />

Arbeitsförderung<br />

- Ausschuss für Umwelt und<br />

Verbraucherschutz<br />

- Bau- und Vergabeausschuss<br />

- Ausschuss für Beteiligung von<br />

Bürger<strong>in</strong>nen und Bürgern und<br />

lokale Agenda<br />

- Betriebsausschuss SGB<br />

Diese schlägt er dem Rat zur<br />

Bestätigung vor. Ändert sich die<br />

Bezeichnung der Ratsausschüsse, so<br />

orientiert sich die Entsendung<br />

sachkundiger E<strong>in</strong>wohner an den<br />

abzudeckenden Themenfeldern.<br />

(10)<br />

Die Tätigkeit im <strong>Integration</strong>srat ist<br />

ehrenamtlich. Die Mitglieder erhalten<br />

für ihre Tätigkeit Entschädigungen<br />

gemäß den Regelungen des § 45 mit<br />

Ausnahme des Abs. 4 Nummer 1 der<br />

Geme<strong>in</strong>deordnung des Landes<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen sowie gemäß den<br />

Regelungen der Hauptsatzung der<br />

Bundesstadt <strong>Bonn</strong>.


Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

TOP 1.4.2 hh:mm<br />

BE Frau Manemann<br />

Antrag<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr.<br />

1213032<br />

Externes Dokument<br />

Antragsteller/<strong>in</strong> Stv. Cziudaj, Stv.<br />

Großkurth, Stv.<br />

Lechner und CDU-<br />

Fraktion, Stv. Dr.<br />

Jobst und Fraktion<br />

B90/Die Grünen<br />

E<strong>in</strong>gangsdatum<br />

gez. Ingeborg Cziudaj<br />

Holger Koslowski<br />

04.10.2012<br />

f.d.R. Ulrich Fromm<br />

Ratsbüro<br />

04.10.2012<br />

Datum Unterschrift<br />

Betreff<br />

Präventionsmaßnahmen gegen extremistische Islamisten<br />

* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />

5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />

Gremium Sitzung Ergebnis Z. *<br />

Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 25.10.2012 Vertagt 8<br />

Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 27.11.2012<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 9<br />

Inhalt des Antrages<br />

Die Ause<strong>in</strong>andersetzungen gewaltsamer Islamisten <strong>in</strong> Lannesdorf im Mai dieses Jahres bilden<br />

für <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong>e große Herausforderung.<br />

Die Verwaltung wird deshalb gebeten:<br />

40<br />

1. zu berichten, welche Maßnahmen sie bisher ergriffen hat, um zu vermeiden, dass<br />

Jugendliche <strong>in</strong> den religiösen Extremismus abgleiten. Insbesondere <strong>in</strong>:<br />

- Jugendzentren<br />

- Schulen<br />

- <strong>Integration</strong>se<strong>in</strong>richtungen<br />

- Vere<strong>in</strong>en<br />

- bei Eltern und Elternverbänden<br />

2. zu berichten, <strong>in</strong>wieweit es <strong>in</strong> diesem Zusammenhang Gespräche mit den muslimischen<br />

Geme<strong>in</strong>den und dem Rat der Muslime gegeben hat und welche Ergebnisse diese<br />

Gespräche gehabt haben


3. zu berichten, welche Pläne oder Konzepte die Verwaltung hat, <strong>in</strong> Zukunft der<br />

Entwicklung von islamischem Extremismus wirksam zu begegnen<br />

4. zu berichten, welche Unterstützung die Stadt durch Bundes- und Landesbehörden<br />

bekommt und wie sich diese Unterstützung darstellt (evtl. durch Organisation von<br />

Veranstaltungen und Bereitstellung von Haushaltsmitteln?)<br />

Begründung<br />

Die Entwicklung von islamischem Extremismus gibt Anlass zu großer Sorge. Viele<br />

Gesprächspartner und die Antragsteller teilen diese Sorge und sehen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> großen<br />

Handlungsbedarf.<br />

41


Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.4.2<br />

Der Oberbürgermeister BE Frau Manemann<br />

Stabsstelle <strong>Integration</strong> Stellungnahme der Verwaltung<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />

1213032ST3 1.369,43 € 20.11.12<br />

Externes Dokument<br />

Betreff<br />

Präventionsmaßnahmen gegen extremistische Islamisten<br />

Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />

Federführung: Stabsstelle <strong>Integration</strong> 15.11.2012 gez. Manemann<br />

Amt 40 06.11.2012 gez. Zelmanski<br />

Amt 51 14.11.2012 gez. Ste<strong>in</strong><br />

Dez. IV i.V. für Dez. V 15.11.2012 gez. Schumacher<br />

Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 20.11.2012 gez. Nimptsch<br />

Beratungsfolge Sitzung<br />

Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit<br />

und Wohnen<br />

27.11.2012<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />

Inhalt der Stellungnahme<br />

42<br />

Voraussetzung für Prävention ist e<strong>in</strong>e Klärung dessen, worum es genau geht. Hierzu haben<br />

seit den Ereignissen <strong>in</strong> Lannesdorf diverse Veranstaltungen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> stattgefunden:<br />

„Zwischen Religion und Extremismus – Salafismus <strong>in</strong> NRW“ am 29.06.2012 (Stadt<br />

<strong>Bonn</strong>/Innenm<strong>in</strong>isterium NRW), „Salafismus <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>“ am 17.09.2012 (Stadt <strong>Bonn</strong>/Zentrum<br />

Demokratische Kultur Berl<strong>in</strong>), „Herausforderung Salafismus – Extremistischer Islamismus <strong>in</strong><br />

Deutschland“ 21./22.09.2012 (Ev. Akademie im Rhe<strong>in</strong>land, <strong>Bonn</strong>) „Junge Muslime <strong>in</strong> Gefahr<br />

– Salafismus <strong>in</strong> Deutschland“ 03.11.2012 (European Foundation for Democracy/Network für<br />

an New European Generation, Gustav-Stresemann-Institut). Der Bedarf für diese<br />

Veranstaltungen war def<strong>in</strong>itiv da und jede e<strong>in</strong>zelne war gut besucht.<br />

Übere<strong>in</strong>stimmend besteht die Erkenntnis, dass Salafismus als e<strong>in</strong>e zunächst re<strong>in</strong><br />

theologisch begründete, religiöse Ausrichtung weder politisch noch gewaltbereit ist. Diese<br />

Klarstellung ist wichtig, um Religion und extremistische Ideologie zu unterscheiden, da der<br />

Begriff Salafismus beides me<strong>in</strong>t. Als politisch-extremistischer Salafismus werden jedoch die<br />

Gruppen e<strong>in</strong>geschätzt, die politische Botschaften mit religiösen Vorstellungen verb<strong>in</strong>den<br />

und gleichzeitig durch ihr Auftreten (Sprache, Outfit, Internet u.a.) für Jugendliche und junge<br />

Erwachsene hochattraktiv s<strong>in</strong>d, die Vorgaben und Orientierung suchen und von diesen<br />

Gruppen e<strong>in</strong>e Anerkennung und Wertschätzung erfahren, die sie <strong>in</strong> Familie, Schule,<br />

sozialem Umfeld, Ausbildung u.v.m. nicht erleben. Ihnen wird e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tensives<br />

Geme<strong>in</strong>schaftsgefühl vermittelt, das besonders stark wird durch aggressive Abgrenzung<br />

von Gesellschaft und Staat, Schule und Elternhaus. H<strong>in</strong>zu kommt e<strong>in</strong>e drastisch verkürzte<br />

Sichtweise auf „die muslimische Welt“ und deren verme<strong>in</strong>tlichen Gegenpart, „die westliche<br />

Welt“. Damit wird e<strong>in</strong>e Opferrolle festgeschrieben, die den führenden Köpfen des<br />

extremistischen Salafismus Zulauf und Erfolg garantiert. Auch Muslime selbst werden von<br />

diesen als Gegner gesehen, denn e<strong>in</strong> theologisch fundiertes Islamverständnis, e<strong>in</strong>e sowohl<br />

religiöse als auch politische Me<strong>in</strong>ungsvielfalt und natürlich die unter Muslimen verbreitete


Haltung, dass selbstverständlich muslimisches Leben <strong>in</strong> dieser Gesellschaft bestens<br />

möglich ist, bedroht die Vorstellungswelt der extremistischen Gruppen.<br />

43<br />

zu 1. und 3.<br />

E<strong>in</strong>e Auflistung aller Projekte und Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>, die auch der Prävention dienen,<br />

wäre an dieser Stelle zu umfangreich. Vom Rucksack-Projekt <strong>in</strong> städtischen Kitas über<br />

Coach<strong>in</strong>g für Jugendliche <strong>in</strong> städtischen Jugendzentren bis h<strong>in</strong> zum Deutsch-Unterricht für<br />

Imame gibt es e<strong>in</strong>e Fülle an <strong>Integration</strong>s-Aktivitäten, die gleichzeitg wichtige Instrumente<br />

gegen Radikalisierung s<strong>in</strong>d.<br />

Die im obigen Text beschriebenen Mechanismen und die Attraktivität der extremistischen<br />

Gruppen zeigt aber, dass gezielte Präventionsmaßnahmen h<strong>in</strong>zu kommen müssen. Hierfür<br />

gibt es jedoch ke<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>fachen, bereits erprobten Weg. Aus Sicht der Verwaltung sollte<br />

beispielsweise dazugehören:<br />

� Fortbildungen für Multiplikatoren <strong>in</strong> Moscheegeme<strong>in</strong>den, <strong>in</strong>terkulturellen Vere<strong>in</strong>en,<br />

<strong>Integration</strong>se<strong>in</strong>richtungen sowie für Lehrer/<strong>in</strong>nen und pädagogische Fachkräfte <strong>in</strong><br />

Schule, Jugendhilfee<strong>in</strong>richtungen und Kitas.<br />

� Zusammenarbeit mit und Unterstützung von Vere<strong>in</strong>en und Trägern, die guten<br />

Zugang zu jungen Muslimen haben (z.B. Moscheevere<strong>in</strong>e, Migrantenorganisationen,<br />

<strong>in</strong>terkulturelle Träger), z.B. durch die Förderung von Projekten, Bereitstellung von<br />

Räumlichkeiten, Initiierung neuer Projekte u.a.<br />

� Aktivierung und Unterstützung von jungen Muslimen selbst, z.B. mit dem Projekt<br />

„JUMA – jung, muslimisch, aktiv“ der RAA Berl<strong>in</strong>, das für <strong>Bonn</strong> aufgegriffen werden<br />

soll (www.juma-projekt.de).<br />

� Unterstützung und Stärkung muslimischer Multiplikatoren und E<strong>in</strong>zelpersonen, die<br />

gegenüber jungen Erwachsenen als Vorbilder wirken und die Gestaltung<br />

muslimischen Lebens <strong>in</strong> dieser Gesellschaft zeigen können.<br />

� Interreligiöse Projekte mit und von K<strong>in</strong>dern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen<br />

aus Zuwandererfamilien.<br />

� Intensivierung der politischen Bildung für Jugendliche und junge Erwachsene mit<br />

Zuwanderungsgeschichte zu den Themen Demokratie und Gesellschaft, Religionen,<br />

Partizipation und Beteiligung.<br />

In manchen Städten haben sich zudem Sicherheitspartnerschaften zwischen Polizei, Stadt<br />

und Moscheegeme<strong>in</strong>den als hilfreich und s<strong>in</strong>nvoll erwiesen. Ob dies auch für <strong>Bonn</strong> gilt, soll<br />

ausgelotet werden.<br />

zu 2.<br />

Gespräche mit muslimischen Geme<strong>in</strong>den oder mit dem Rat der Muslime f<strong>in</strong>den immer<br />

wieder statt. Auch die christlich-muslimischen Dialogkreise s<strong>in</strong>d wichtige Akteure und<br />

Gesprächspartner, außerdem weitere Vere<strong>in</strong>e und Multiplikatoren, deren Angebote von<br />

jungen Muslimen gut angenommen werden. Wichtig ist die Unterstützung konkreter<br />

Vorhaben und Aktivitäten. Fast alle dieser Vere<strong>in</strong>e und Gruppen s<strong>in</strong>d re<strong>in</strong> ehrenamtlich<br />

strukturiert und müssten mehr als bisher f<strong>in</strong>anziell unterstützt werden. Angesichts der<br />

Haushaltslage ist der Spielraum der Stadt jedoch ger<strong>in</strong>g. Umso mehr ist es notwendig, sie<br />

da, wo neue Angebote oder E<strong>in</strong>richtungen entstehen, konzeptionell e<strong>in</strong>zubeziehen.


44<br />

zu 4.<br />

Die „Beratungsstelle Radikalisierung“ des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtl<strong>in</strong>ge)<br />

ist e<strong>in</strong>e Telefon/Onl<strong>in</strong>e-Anlaufstelle, die Beratungsanfragen an Organisationen <strong>in</strong> drei<br />

Städten <strong>in</strong> Deutschland weiterleitet. Dies auch <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> anzusiedeln, wäre sicher hilfreich.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus wäre die Ausschreibung von Fördergeldern des BAMF für Maßnahmen und<br />

Projekte, die der Prävention dienen, s<strong>in</strong>nvoll. Sie müssten <strong>in</strong>sbesondere für solche Träger<br />

und Vere<strong>in</strong>e ausgeschrieben werden, die guten Zugang zur Zielgruppe vorweisen können,<br />

und gezielt <strong>in</strong> den Städten zum Zuge kommen, <strong>in</strong> denen laut Erkenntnissen des Bundes<br />

Maßnahmen gegen religiösen Extremismus wie den Salafismus besonders vonnöten s<strong>in</strong>d.<br />

Der vom Land NRW e<strong>in</strong>geführte neue Islamische Religionsunterricht (IRU), der die<br />

bisherige Islamkunde ablöst, ist mit se<strong>in</strong>er bekenntnisorientierten Vermittlung von Wissen<br />

über den Islam und zugleich die Möglichkeiten der Lehrer/<strong>in</strong>nen, im Rahmen des<br />

Unterrichts vielfältige Fragestellungen rund um das Thema Religion aufzugreifen, immens<br />

wichtig für die Bekämpung von religiösem Extremismus. Die rasche E<strong>in</strong>führung des<br />

Islamischen Religionsunterrichtes an möglichst vielen <strong>Bonn</strong>er Schulen wäre überaus positiv<br />

und wird auch von Schulen bereits stark nachgefragt.


Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.4.3<br />

Der Oberbürgermeister BE Frau Manemann<br />

Stabsstelle <strong>Integration</strong> Beschlussvorlage<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />

1213518 829,58 € 15.11.12<br />

Externe Dokumente<br />

Betreff<br />

Internationales und <strong>in</strong>terkulturelles Kultur- und Begegnungsfest 2013<br />

F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen<br />

X Ja, sh. Begründung Ne<strong>in</strong> Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong><br />

Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />

Federführung: Stabsstelle <strong>Integration</strong> 12.11.2012 gez. Manemann<br />

Amt 33 25.10.2012 gez. Dick<br />

Dez. I 29.10.2012 gez. Fuchs<br />

Amt 20 09.11.2012 gez. Kömpel<br />

Dez. II 12.11.2012 gez. Prof. Dr. Sander<br />

Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 14.11.2012 gez. J. Nimptsch<br />

Beratungsfolge Sitzung Ergebnis<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 9<br />

Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit<br />

und Wohnen<br />

23.01.2013 2<br />

Rat 31.01.2013 1<br />

Beschlussvorschlag<br />

45<br />

Das „Internationale und <strong>in</strong>terkulturelle Kultur- und Begegnungsfest“ der Stadt <strong>Bonn</strong> f<strong>in</strong>det –<br />

vorbehaltlich der Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel - am Sonntag, 30. Juni 2013,<br />

auf Münsterplatz und Marktplatz statt.<br />

Begründung<br />

Das dritte „Internationale und <strong>in</strong>terkulturelle Kultur- und Begegnungsfest“ der Stadt <strong>Bonn</strong><br />

fand am 1. Juli 2012 auf Marktplatz und Münsterplatz statt. Die beiden ersten Male (2010<br />

und 2011) hat es <strong>in</strong> der Rhe<strong>in</strong>aue stattgefunden. Die Veranstaltung am 1. Juli war aus Sicht<br />

der Verwaltung sehr erfolgreich und wurde von mitwirkenden Organisationen und Gruppen<br />

wie vom Publikum positiv aufgenommen.<br />

94 Vere<strong>in</strong>e, Gruppen, Initiativen und Organisationen aus der <strong>in</strong>ternationalen, <strong>in</strong>terkulturellen<br />

und der <strong>Integration</strong>sarbeit, Ländergesellschaften sowie Außenstellen von Botschaften<br />

haben mit Ständen teilgenommen und beide Innenstadtplätze gut gefüllt. Am durchgehenden<br />

Bühnenprogramm beteiligten sich 30 Gruppen mit Musik, Gesang oder Tanz. Die Zusammensetzung<br />

der teilnehmenden Organisationen, Gruppen, Initiativen hat wieder e<strong>in</strong>mal<br />

die Vielfalt der Kulturen und Sprachen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> gezeigt. Darüber h<strong>in</strong>aus bekamen die<br />

Besucher<strong>in</strong>nen und Besucher e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die <strong>in</strong>terkulturelle und <strong>in</strong>ternationale Arbeit<br />

von <strong>Bonn</strong>er Vere<strong>in</strong>en und Verbänden. Das aus den früheren Festen „Internationales Begegnungsfest“<br />

(Rhe<strong>in</strong>aue) und „Tag der <strong>in</strong>terkulturellen Begegnung“ (Marktplatz) entstandene<br />

Fest hat sich somit erneut bewährt.


Im Jahr 2013 soll das „Internationale und <strong>in</strong>terkulturelle Kultur- und Begegnungsfest“ der<br />

Stadt <strong>Bonn</strong> am Sonntag, 30. Juni 2013, <strong>in</strong> der Innenstadt (Münsterplatz, Marktplatz, evtl.<br />

Remigiusplatz) stattf<strong>in</strong>den.<br />

Haushaltsmittel s<strong>in</strong>d im Doppelhaushalt 2013/2014 bei Amt 33 (Veranstaltungskoord<strong>in</strong>ation)<br />

und Stabsstelle <strong>Integration</strong> e<strong>in</strong>geplant. Über den Haushalt entscheidet der Rat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

Sitzung am 13.12.2012.<br />

Produktgruppe<br />

01.01.04<br />

Produktgruppenbezeichung<br />

Koord<strong>in</strong>ation<br />

<strong>Integration</strong><br />

Produkt<br />

1.90.00.01.04.01<br />

Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich e<strong>in</strong>schließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten)<br />

Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt)<br />

Auszahlungen/Aufwendungen Betrag F<strong>in</strong>anzstelle Veranschlagt <strong>in</strong><br />

HHJ<br />

Sonstige Auszahlungen<br />

aus lfd.<br />

Verwaltungst.<br />

E<strong>in</strong>zahlungen/Erträge<br />

Erträge 0,00<br />

Haushaltsbelastung jährlich<br />

Produktgruppe<br />

1.33.00.02<br />

190000104/<br />

74.1000<br />

Produktgruppenbezeichung<br />

Allg. Sicherheit und<br />

Ordnung<br />

2013 5.000,00<br />

Produkt<br />

1.33.00.02.01.05<br />

Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich e<strong>in</strong>schließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten)<br />

Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt)<br />

Produktbezeichnung<br />

Koord<strong>in</strong>ation <strong>Integration</strong><br />

(zzt. e<strong>in</strong>geplant) Deckung<br />

Produktbezeichnung<br />

Veranstaltungskoord<strong>in</strong>ation<br />

Auszahlungen/Aufwendungen Betrag F<strong>in</strong>anzstelle Veranschlagt <strong>in</strong><br />

HHJ<br />

(zzt. e<strong>in</strong>geplant) Deckung<br />

E<strong>in</strong>zahlungen/Erträge<br />

74.1000 2013 10.500<br />

Erträge<br />

Haushaltsbelastung jährlich<br />

0,00<br />

46


Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.4.4<br />

Der Oberbürgermeister BE Frau Manemann<br />

Stabsstelle <strong>Integration</strong> Beschlussvorlage<br />

Betreff<br />

<strong>Integration</strong>spreis des <strong>Integration</strong>srates 2013<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />

1213658 778,05 € 26.11.12<br />

Externe Dokumente<br />

F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen<br />

X Ja, sh. Begründung Ne<strong>in</strong> Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong><br />

Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />

Federführung: Stabsstelle <strong>Integration</strong> 22.11.2012 gez. Manemann<br />

Amt 20 22.11.2012 gez. Limbach<br />

Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 26.11.2012 gez. J. Nimptsch<br />

* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. an Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />

5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />

9 = Anhörung 10 = Stellungnahme<br />

Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 6<br />

Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit<br />

und Wohnen<br />

23.01.2013 3<br />

Hauptausschuss 24.01.2013 1<br />

Beschlussvorschlag<br />

I. <strong>Integration</strong>spreis<br />

Der <strong>Integration</strong>srat der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> vergibt - vorbehaltlich der Bereitstellung der<br />

benötigten Haushaltsmittel - auch im Jahr 2013 e<strong>in</strong>en <strong>Integration</strong>spreis. Mit diesem Preis<br />

erkennt er das Engagement von Bürger<strong>in</strong>nen und Bürgern, Gruppen und Organisationen<br />

an, die sich aktiv und nachhaltig für <strong>Integration</strong> e<strong>in</strong>setzen. Der <strong>Integration</strong>spreis ist mit<br />

1.600,00 € dotiert und kann auf maximal 3 Preisträger/<strong>in</strong>nen aufgeteilt werden.<br />

II. Jury<br />

Für die Jury zur Auswahl der Preisträger/<strong>in</strong>nen des <strong>Integration</strong>spreises 2013 werden<br />

a) vom <strong>Integration</strong>srat benannt:<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

47


) von der <strong>Integration</strong>sbeauftragten vorgeschlagen:<br />

1. – wird zur Sitzung nachgereicht -<br />

2. – wird zur Sitzung nachgereicht -<br />

3. – wird zur Sitzung nachgereicht -<br />

III. Preisverleihung<br />

Der <strong>Integration</strong>spreis 2013 wird am 30. Juni 2013 im Rahmen des Bühnenprogramms<br />

des Internationalen und <strong>in</strong>terkulturellen Kultur- und Begegnungsfestes der Stadt <strong>Bonn</strong> <strong>in</strong><br />

der Innenstadt verliehen.<br />

Begründung<br />

Der <strong>Integration</strong>srat hat 2008 die Vergabe e<strong>in</strong>es jährlichen <strong>Integration</strong>spreises beschlossen<br />

(DS 0811019EB2 und DS 0811635).<br />

Was wird ausgezeichnet?<br />

Der <strong>Integration</strong>spreis zeichnet Initiativen und Projekte aus, die sich konkret mit <strong>Integration</strong><br />

beschäftigen. Dazu gehören beispielsweise die Themenfelder Bildung und Sprache, Ausbildung<br />

und Arbeit, Frauen, Familie, Senioren, Gesundheit und Sport, Kultur und Wissenschaft,<br />

Medien und Öffentlichkeit, Partizipation, ehrenamtliches Engagement, <strong>Integration</strong><br />

im Stadtteil und andere. Ausgezeichnet werden <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong>novative Projekte, neue<br />

Aktivitäten, Initiativen von Bürger<strong>in</strong>nen und Bürgern mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund sowie bürgerschaftliches<br />

Engagement beispielsweise <strong>in</strong> Stadtteilen, K<strong>in</strong>dertagesstätten, Familienzentren,<br />

Vere<strong>in</strong>en, Kirchengeme<strong>in</strong>den und Religionsgeme<strong>in</strong>schaften, Bürger<strong>in</strong>itiativen,<br />

Sportvere<strong>in</strong>en, Stadtteilgruppen, Projektgruppen. Auch im privaten Umfeld stattf<strong>in</strong>dendes<br />

Engagement kann ausgezeichnet werden.<br />

Wer kann ausgezeichnet werden?<br />

Ausgezeichnet werden können Privatpersonen ebenso wie Organisationen oder Gruppen.<br />

Voraussetzung ist, dass die auszuzeichnenden Aktivitäten <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> stattf<strong>in</strong>den. Jede und<br />

jeder kann vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben.<br />

Was muss e<strong>in</strong>gereicht werden?<br />

Bis zum veröffentlichten Stichtag muss e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>- bis zweiseitige Darstellung des Projektes<br />

bzw. der Aktivitäten <strong>in</strong> der Geschäftsstelle des <strong>Integration</strong>srates der Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

e<strong>in</strong>gereicht werden.<br />

Was geschieht mit den Vorschlägen und Bewerbungen?<br />

Der <strong>Integration</strong>spreis wird öffentlich ausgeschrieben und mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit<br />

bekannt gemacht. Vorschläge oder Bewerbungen können <strong>in</strong> der Geschäftsstelle<br />

des <strong>Integration</strong>srates e<strong>in</strong>gereicht werden. Sie werden dort vertraulich gesammelt<br />

und nach Ablauf der Frist vollständig der Jury übergeben. Anschließend beruft die Vorsitzende<br />

des <strong>Integration</strong>srates die Jury zu ihren Beratungen e<strong>in</strong>.<br />

48


Die Jury<br />

Der Jury gehören an:<br />

� die Vorsitzende des <strong>Integration</strong>srates<br />

� drei weitere Mitglieder des <strong>Integration</strong>srates, die jährlich neu bestimmt werden<br />

� die <strong>Integration</strong>sbeauftragte der Stadt <strong>Bonn</strong><br />

� drei Persönlichkeiten aus <strong>Bonn</strong>, die durch ihre haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeit<br />

mit dem Thema <strong>Integration</strong> vertraut s<strong>in</strong>d. Sie können nicht Mitglied des <strong>Integration</strong>srates<br />

se<strong>in</strong>. Sie werden jährlich neu vom <strong>Integration</strong>srat berufen. Hierzu unterbreitet<br />

die <strong>Integration</strong>sbeauftragte Vorschläge.<br />

Der <strong>Integration</strong>srat strebt an, die Jury möglichst ausgewogen mit Männern und Frauen<br />

sowie Deutschen und Migranten/<strong>in</strong>nen zu besetzen. Die Entscheidungen der Jury sollen<br />

e<strong>in</strong>vernehmlich erfolgen.<br />

<strong>Integration</strong>spreis 2012<br />

Es g<strong>in</strong>gen 20 Vorschläge und Bewerbungen mit vielfältigen Ideen und großem Engagement<br />

e<strong>in</strong>. Die Jury, bestehend aus Safiye Temizel (Vorsitzende des <strong>Integration</strong>srates),<br />

Moussa Acharki, Kaisa Ilunga und Frank Müller (Mitglieder des <strong>Integration</strong>srates), Dr.<br />

Ebba Hagenberg-Miliu (Journalist<strong>in</strong> und Buchautor<strong>in</strong>), Moritz Seibert (Intendant des<br />

Jungen Theaters <strong>Bonn</strong>) und Stefan Werker (Rektor der Grundschule Med<strong>in</strong>ghoven)<br />

sowie Coletta Manemann (<strong>Integration</strong>sbeauftragte) entschied sich für den Mittagstisch<br />

OASE (Projekt der Kath. Pfarreiengeme<strong>in</strong>schaft „Im <strong>Bonn</strong>er Nordwesten“, der Ev.<br />

Apostelkirche <strong>Bonn</strong> und des Moscheevere<strong>in</strong>s Al-Muhajir<strong>in</strong> e.V.), Internationales<br />

Frauenzentrum <strong>Bonn</strong> e.V. (ifz) und <strong>Integration</strong> durch Sport (Projekt der AWO Bad<br />

Godesberg und des Olympic Taekwondo Club <strong>Bonn</strong> e.V.).<br />

Der Preis wurde am 1. Juli 2012 beim „Internationalen und <strong>in</strong>terkulturellen Kultur- und<br />

Begegnungsfest“ im Rahmen des Bühnenprogramms verliehen und stieß rundum auf sehr<br />

positive Resonanz.<br />

Produktgruppe<br />

01.01.04<br />

Produktgruppenbezeichung<br />

Koord<strong>in</strong>ation<br />

<strong>Integration</strong><br />

Produkt<br />

1.90.00.01.04.01<br />

Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich e<strong>in</strong>schließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten)<br />

Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt)<br />

Auszahlungen/Aufwendungen Betrag F<strong>in</strong>anzstelle Veranschlagt <strong>in</strong><br />

HHJ<br />

Sonstige Auszahlungen<br />

aus lfd. Verwaltungstätigkeit<br />

E<strong>in</strong>zahlungen/Erträge<br />

ke<strong>in</strong>e 0,00<br />

Haushaltsbelastung jährlich 1.600,00<br />

49<br />

1.600,00 190000104/<br />

74.1000<br />

Nr. der<br />

F<strong>in</strong>anzstelle/<br />

F<strong>in</strong>anzpositio<br />

n<br />

2013 0,00<br />

Produktbezeichnung<br />

Koord<strong>in</strong>ation <strong>Integration</strong><br />

Noch bereitzustellen Deckung


Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.4.5<br />

Der Oberbürgermeister BE<br />

LZ 41-8 VHS Beschlussvorlage<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />

1213341 875,94 € 05.11.12<br />

Externe Dokumente<br />

Betreff<br />

Gewährung e<strong>in</strong>es Zuschusses zur Sprachförderung für Migrant<strong>in</strong>nen<br />

F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen<br />

X Ja, sh. Begründung Ne<strong>in</strong> Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong><br />

Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />

Federführung: LZ 41-8 VHS 31.10.2012 gez. Frau Dr. Schöll<br />

Amt 41 16.10.2012 gez. Heuser<br />

Dez. II 31.10.2012 gez. Prof. Sander<br />

Amt 20 25.10.2012 gez. Kömpel<br />

Dez. IV 19.10.2012 gez. Schumacher<br />

Stabsstelle <strong>Integration</strong> 16.10.2012 gez. Manemann<br />

Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 05.11.2012 gez. J. Nimptsch<br />

* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. an Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />

5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />

9 = Anhörung 10 = Stellungnahme<br />

Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *<br />

Sozialausschuss 27.11.2012 3<br />

Hauptausschuss 06.12.2012 1<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 9<br />

Beschlussvorschlag<br />

Dem Bildungswerk <strong>in</strong>terKultur wird e<strong>in</strong> Zuschuss für Sprachkurse für<br />

Migrant<strong>in</strong>nen i. H. v. bis zu 3.200 € vorbehaltlich der Prüfung der<br />

Verwendungsnachweise bei F<strong>in</strong>anzstelle 141800404 "Volkshochschule",<br />

Sachkonto 531800 "Transferauszahlung", PSP-Element 1.41.80.04.04.01<br />

gewährt.<br />

Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Anhörung im <strong>Integration</strong>srat.<br />

Begründung<br />

Projektgruppe Projektgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung<br />

1.04.04 Volkshochschule 531800 Transferaufwendungen<br />

Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich e<strong>in</strong>schließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten)<br />

Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt) x<br />

Betrag F<strong>in</strong>anzstelle Veranschlagt <strong>in</strong> Noch bereitzustellen Deckung<br />

Auszahlungen / Aufwendungen 3.200 1.41.80.04.04 10.000 0<br />

E<strong>in</strong>zahlungen / Erträge 0<br />

Haushaltsbelastung jährlich 3.200<br />

50


Im Jahre 2005 hat der Rat erstmals Zuschussmittel <strong>in</strong> Höhe von 20.000 €<br />

außerplanmäßig für von freien Trägern durchgeführte Sprachkurse für<br />

Migrant<strong>in</strong>nen bereitgestellt, federführend war se<strong>in</strong>erzeit Amt 50.<br />

Der Verwaltungsvorstand hat am 09.05.2006 entschieden, dass die<br />

Volkshochschule für die Koord<strong>in</strong>ation aller gesamtstädtischen Maßnahmen<br />

im Bereich der Sprachförderung federführend ist. Dazu gehören u. a.<br />

auch die Sprachmaßnahmen freier Träger.<br />

In den Jahren 2006 bis 2010 hat der Hauptausschuss e<strong>in</strong>en Zuschuss für<br />

das Bildungswerk für Friedensarbeit (BF-<strong>Bonn</strong>) i. H. v. je 8.950 € bzw.<br />

8.100 € im Jahre 2011 bewilligt.<br />

Mit Schreiben vom 11.07.2012 beantragt das Bildungswerk <strong>in</strong>terKultur<br />

für das Jahr 2012 e<strong>in</strong>en Zuschuss <strong>in</strong> Höhe von 3.200 €.<br />

Der Vere<strong>in</strong> für Weiterbildung und Friedensarbeit e.V. ist Trägervere<strong>in</strong><br />

des Bildungswerkes für Friedensarbeit und hat 2008 zusätzlich das<br />

Bildungswerk <strong>in</strong>terKultur gegründet. Das Bildungswerk <strong>in</strong>terKultur ist<br />

nach dem Weiterbildungsgesetz NW förderfähig und betreut seit 2012 nun<br />

alle Sprachkurse für Migrant<strong>in</strong>nen des Vere<strong>in</strong>s für Weiterbildung und<br />

Friedensarbeit e.V. <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>.<br />

Mit Nachricht vom 05.10.2011 legt das Bildungswerk e<strong>in</strong>e<br />

Zwischenabrechnung vor, wonach das beantragte Defizit erreicht wird.<br />

Die Verwaltung schlägt vor, dem Bildungswerk <strong>in</strong>terKultur, nach Vorlage<br />

e<strong>in</strong>er vorläufigen Endabrechnung und vorbehaltlich der Prüfung der<br />

Verwendungsnachweise, e<strong>in</strong>en Zuschuss i. H. des Defizits bis zu maximal<br />

3.200 € zu gewähren.<br />

Entsprechende Haushaltsmittel s<strong>in</strong>d veranschlagt.<br />

51


Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.4.6<br />

Der Oberbürgermeister BE<br />

Dez. V Beschlussvorlage<br />

Betreff<br />

HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />

1212837 74.247,32 € 05.10.12<br />

Externe Dokumente<br />

- Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />

F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen<br />

Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong> Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong><br />

Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />

Federführung: Dez. V 12.09.2012 gez. Wahrheit<br />

Amt 40 12.09.2012 gez. Zelmanski<br />

Amt 51 12.09.2012 gez. Ste<strong>in</strong><br />

Amt 50 10.09.2012 gez. Berger<br />

SGB 10.09.2012 gez. Lossau<br />

Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 14.09.2012 gez. J. Nimptsch<br />

* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. an Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />

5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />

9 = Anhörung 10 = Stellungnahme<br />

Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *<br />

Unterausschuss des Hauptausschusses zum Thema Inklusion<br />

und Teilhabe<br />

02.10.2012 2<br />

Ausschuss für K<strong>in</strong>der, Jugend und Familie 06.11.2012 E<strong>in</strong>stimmig 2<br />

Schulausschuss 22.11.2012 2<br />

Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 27.11.2012 2<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 2<br />

Unterausschuss des Hauptausschusses zum Thema Inklusion<br />

und Teilhabe<br />

15.01.2013 2<br />

Hauptausschuss 24.01.2013 2<br />

Rat 31.01.2013 1<br />

Beschlussvorschlag<br />

1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage und nach<br />

Maßgabe des anliegenden Entwurfes das dynamische Konzept<br />

52<br />

"HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>"<br />

<strong>in</strong> den kommenden Jahren kont<strong>in</strong>uierlich weiter zu entwickeln.<br />

2. Damit wird der ursprüngliche Auftrag des Rates vom 08.07.2010 an<br />

die Verwaltung, e<strong>in</strong>en festen Inklusionsplan zur vorschulischen,<br />

schulischen und außerschulischen Inklusion zu entwickeln,<br />

aufgehoben.


3. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, das "HANDBUCH Inklusive<br />

Bildung <strong>Bonn</strong>" möglichst bis Ende des zweiten Quartals 2013 <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>e EDV gestützte Struktur zu übertragen, die es allen<br />

Beteiligten und den zuständigen politischen Gremien ermöglicht,<br />

kont<strong>in</strong>uierlich quartalsweise auf den jeweils aktuellen Stand der<br />

weiteren Umsetzung des Prozesses "Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>"<br />

zugreifen, die notwendigen Beratungen durchführen und daraus<br />

ableitbare politische Beschlüsse <strong>in</strong>nerhalb des Prozesses<br />

Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> herbeiführen zu können.<br />

4. Folgende beiden Themenfelder werden dabei zu vorrangigen<br />

Schwerpunkten für den weiteren Umsetzungsprozess "Inklusive<br />

Bildung <strong>Bonn</strong>" bestimmt:<br />

- K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong><br />

Regelsystemen<br />

- Sprachbildung<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Anwendung und nach Maßgabe<br />

des dynamischen Instrumentes "HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>"<br />

zunächst diese beiden Themenfelder weiter zu konkretisieren, zu<br />

ergänzen und dort, wo es notwendig ist, die erforderlichen<br />

Beschlussfassungen über kurz-, mittel- und langfristige<br />

Maßnahmen herbei zu führen.<br />

Zur soliden und nachhaltigen F<strong>in</strong>anzierung des im Schwerpunktthema<br />

"Sprachbildung" als vorrangige Maßnahme beschriebenen "Konzeptes<br />

der durchgängigen Sprachbildung für K<strong>in</strong>der und Jugendliche <strong>in</strong><br />

<strong>Bonn</strong>" werden dauerhaft die nicht verausgabten Mittel aus dem<br />

Bildungs- und Teilhabepaket e<strong>in</strong>gesetzt. Die jeweils notwendigen<br />

Maßnahmen, die sich aus dem weiteren Prozess ergeben, werden <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er jährlichen Maßnahmen- und F<strong>in</strong>anzplanung den zuständigen<br />

Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />

5. Die Verwaltung wird darüber h<strong>in</strong>aus beauftragt, e<strong>in</strong> Konzept für<br />

e<strong>in</strong><br />

"Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong>"<br />

zu entwickeln, das künftig <strong>in</strong> <strong>in</strong>nerstädtischer Lage die zentrale<br />

Anlaufstelle zu allen Fragen von <strong>in</strong>klusiver Bildung werden soll.<br />

Begründung<br />

1. Ausgangssituation Sommer 2010<br />

53<br />

Mit se<strong>in</strong>em Grundsatzbeschluss vom 08.07.2010 hat der Rat der Stadt<br />

<strong>Bonn</strong> den Prozess der Umsetzung der Inklusion angestoßen.<br />

Alle im Rat der Stadt <strong>Bonn</strong> vertretenen Fraktionen haben se<strong>in</strong>erzeit<br />

e<strong>in</strong>en fraktions-übergreifenden Antrag "Inklusive Bildung für <strong>Bonn</strong>"<br />

erarbeitet. Mit dem entsprechenden Ratsbeschluss ist e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tensiver


Prozess zur Umsetzung von Inklusion <strong>in</strong> Gang gesetzt worden, der<br />

seither unter Beteiligung aller Interessierten und Engagierten<br />

kont<strong>in</strong>uierlich weiterentwickelt wird.<br />

Die Verwaltung wurde damals u.a. beauftragt, e<strong>in</strong>en Inklusionsplan zur<br />

vorschulischen, schulischen und außerschulischen Inklusion zu<br />

entwickeln, der den umfassenden <strong>Bonn</strong>er Inklusionsbegriff (u.a.<br />

Beh<strong>in</strong>derung, Migration, soziale Herkunft) berücksichtigen sollte.<br />

Dieser Inklusionsplan, der sich an der gesamten Bildungsbiographie von<br />

K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen orientieren sollte, sollte im S<strong>in</strong>ne der<br />

Herstellung von Chancengerechtigkeit für alle K<strong>in</strong>der und Jugendlichen<br />

<strong>in</strong> der Stadt <strong>Bonn</strong> u.a. zum Ziel haben, betroffenen K<strong>in</strong>dern und<br />

Jugendlichen den Zugang zu mehr Regele<strong>in</strong>richtungen zu ermöglichen und<br />

Brüche <strong>in</strong> der Bildungsbiographie - <strong>in</strong>sbesondere bei den Übergängen von<br />

e<strong>in</strong>er Institution <strong>in</strong> die nächste - zu vermeiden.<br />

2. Inklusionsprozess im Herbst 2012<br />

Seither hat es im Rahmen dieses Inklusionsprozesses <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> unzählige<br />

Aktivitäten gegeben, an denen unterschiedlichste vorschulische,<br />

schulische und außerschulische Akteure beteiligt waren. Sie alle haben<br />

an vielen Stellen mit großem Pioniergeist Neuland betreten (müssen).<br />

Sie haben dabei mit größtem Engagement höchst konstruktive Beiträge <strong>in</strong><br />

den <strong>Bonn</strong>er Inklusionsprozess e<strong>in</strong>gebracht und diesem damit <strong>in</strong> dankenswerter<br />

wertvolle Impulse gegeben und für e<strong>in</strong>e bis dah<strong>in</strong> nicht für<br />

möglich gehaltene Dynamik gesorgt.<br />

Die Verwaltung hatte stets betont, "der Inklusionsprozess als solcher<br />

müsse <strong>in</strong>klusiv se<strong>in</strong>". Wie sehr dies seither <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> tatsächlich gelebt<br />

wird, zeigt am ehesten der aktuelle Überblick über das breite und<br />

vielfältige Themenspektrum "Inklusion" <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> der<br />

bedeutsamen Teilfacette "Inklusive Bildung", im entsprechenden<br />

Internetauftritt, der auf der Homepage der Stadt <strong>Bonn</strong> unter der Rubrik<br />

"Familie & Gesellschaft / Bildung und Soziales" seit August 2012 <strong>in</strong>s<br />

Netz gestellt ist.<br />

Alle Beteiligten und Akteure haben <strong>in</strong> diesen zwei Jahren seit Sommer<br />

2010 <strong>in</strong> vielfältigster Weise gelernt, oftmals <strong>in</strong> wohltuender Weise<br />

vone<strong>in</strong>ander, vor allen D<strong>in</strong>gen aber: aus den jeweiligen Erfahrungen<br />

dazu gelernt. Auch am aktuellen Koalitionsvertrag der Landesregierung<br />

NRW, dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention<br />

sowie aktuellen Anträgen an den Landtag ist abzulesen, dass nach<br />

anfänglichem "Eiltempo" Inklusion nun schrittweise und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

langfristigen Prozess umgesetzt wird.<br />

E<strong>in</strong>e ganz wesentliche Erkenntnis ist heute:<br />

Die Umsetzung von Inklusion heißt <strong>in</strong>sbesondere: <strong>in</strong> höchstem Maße<br />

dynamische Veränderungen und zugleich die Notwendigkeit der<br />

kont<strong>in</strong>uierlichen Anpassung, Steuerung und Nachjustierung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

andauernden Prozess, der sich über viele Jahre erstrecken wird.<br />

Angesichts der Erkenntnis dieser <strong>in</strong> höchstem Maße dynamischen<br />

Veränderungen, u.a. <strong>in</strong><br />

54


- Grundhaltungen,<br />

- Bedarfen und Bedürfnissen der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen,<br />

- rechtlichen Grundlagen und Rahmenvorgaben,<br />

- den daraus resultierenden neuen Unterstützungsmöglichkeiten und<br />

Chancen,<br />

sowie der breiten Themenvielfalt, ist die Verwaltung zu der<br />

Überzeugung gelangt, dass das, was ursprünglich mit dem Begriff<br />

Inklusions"plan" umschrieben worden ist, dem eigentlichen Auftrag, die<br />

Wege der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen für "Inklusive Bildung" <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> zu<br />

ebnen, nicht gerecht werden kann.<br />

E<strong>in</strong> fester "Plan" im allgeme<strong>in</strong>en Verständnis weist oftmals im<br />

Wesentlichen die Elemente e<strong>in</strong>er Bestandaufnahme, deren Bewertung und<br />

Analyse, sowie der daraus resultierenden kurz-, mittel- und<br />

langfristigen Maßnahmen auf.<br />

E<strong>in</strong> Inklusionsplan, der sich <strong>in</strong> dieser bekannten Struktur bewegen<br />

würde, wäre jedoch voraussichtlich <strong>in</strong> dem Augenblick, <strong>in</strong> dem se<strong>in</strong>e<br />

tragenden Elemente politisch beschlossen würden, angesichts der<br />

kont<strong>in</strong>uierlichen und höchst dynamischen Veränderungen bereits längst<br />

wieder überholt; zudem wäre höchst fraglich, ob e<strong>in</strong> Inklusionsplan <strong>in</strong><br />

dieser Form überhaupt der möglichen <strong>in</strong>haltlichen Thematik des <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

ausdrücklich und bewusst weit gefassten Inklusionsbegriffs gerecht<br />

werden könnte.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus ist es unmöglich, e<strong>in</strong>en ab heute gültigen - und für die<br />

Zukunft bereits festgeschriebenen - Zeitplan vorzulegen, da viele<br />

wichtige Faktoren für die Umsetzung nicht von <strong>Bonn</strong> aus gesteuert<br />

werden. So wird auch das Zusammenwirken von Land und Stadt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

fairen Verantwortungspartnerschaft fortan e<strong>in</strong>e wesentliche Rolle bei<br />

der Umsetzung des Inklusionsgedankens spielen.<br />

3. Vorschlag der Verwaltung<br />

Der höchst dynamische Weg der Inklusion war und ist <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

kont<strong>in</strong>uierlichen, prozesshaften Veränderung für alle Beteiligten<br />

Neuland.<br />

55<br />

Die Verwaltung schlägt daher - nach sorgfältiger Abwägung aller Vor-<br />

und Nachteile - vor, vom urspünglichen Vorschlag, e<strong>in</strong>en festen<br />

Inklusionsplan zu erstellen, Abstand zu nehmen.<br />

Stattdessen sollte aufgrund der vielfältigsten Erfahrungen und des<br />

<strong>in</strong>tensiven Lernprozesses der letzten zwei Jahre auch hier Neuland<br />

betreten werden, <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es <strong>in</strong> Teilen bereits entwickelten, <strong>in</strong><br />

Teilen neu bzw. weiter zu entwickelnden dynamischen Instrumentes, dem<br />

"HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>".<br />

Die Gliederung und die Grundstruktur s<strong>in</strong>d zum e<strong>in</strong>en dem anliegenden<br />

Konzept zu entnehmen, das nicht nur bereits weitgehende Ausführungen<br />

zu den vorgeschlagenen vorrangigen Schwerpunktthemen "K<strong>in</strong>der und


Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong> Regelsystemen"<br />

sowie "Sprachbildung" enthält, sondern teilweise auch zu anderen<br />

Themenfeldern.<br />

Da der Prozess der Inklusion als solcher <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> <strong>in</strong>klusiv ist, wird<br />

auch der anliegende Entwurf für das "HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>",<br />

der am 02.10.2012 vorgelegt wird, bis zur endgültigen Beschlussfassung<br />

se<strong>in</strong> Gesicht sicherlich noch verändern. Alle Akteure (z.B. Lenkungsgruppe<br />

"Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>", Fachausschüsse, Unterausschuss<br />

Inklusion und Teilhabe) sollen h<strong>in</strong>reichend die Möglichkeit haben, sich<br />

mit dem Handbuch ause<strong>in</strong>anderzusetzen und Verbesserungsvorschläge und<br />

Anregungen e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen.<br />

In dem Entwurf des Handbuchs s<strong>in</strong>d zu Beg<strong>in</strong>n im sog. "Wegweiser" <strong>in</strong><br />

entsprechenden Schaubildern auch bereits die bisherigen Überlegungen<br />

zu der geplanten EDV-gestützten Struktur abgebildet. Da die<br />

Ausgestaltung dieser EDV-Struktur und die erste Umsetzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong><br />

solches System aufwändig s<strong>in</strong>d, sollen hier zunächst die anstehenden<br />

Beratungen <strong>in</strong> den Fachgremien abgewartet werden.<br />

Auch hierzu können Optimierungsvorschläge und Anregungen im Rahmen der<br />

anstehenden Beratungen <strong>in</strong> den Gremien e<strong>in</strong>gebracht und so für die<br />

weitere Ausgestaltung des dynamischen Instrumentes "HANDBUCH Inklusive<br />

Bildung <strong>Bonn</strong>" von vornhere<strong>in</strong> berücksichtigt werden.<br />

Die bisherigen Erfahrungen im Prozess der Inklusion und <strong>in</strong>sbesondere<br />

im Prozess "<strong>in</strong>klusive Bildung" zeigen, wie wichtig es ist, vorhandenes<br />

Wissen städtischer und externer Akteure zusammenzuführen, zu bündeln<br />

und Interessierten bereit zu stellen.<br />

Im Antrag der nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Fraktion der SPD und der<br />

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Zusammen lernen - zusammenwachsen,<br />

Eckpunkte für den Weg zur <strong>in</strong>klusiven Schule <strong>in</strong> NRW", Drucksache<br />

15/2012, S.5 werden darüber h<strong>in</strong>aus erste Vorstellungen zu sog.<br />

"Kompetenzzentren neuer Art" als E<strong>in</strong>richtungen zeitlich befristeter<br />

sonderpädagogischer Unterstützung entwickelt, die als Unterstützungszentren<br />

z.B. die Möglichkeit der temporären Herausnahme aus<br />

dem regulären Unterricht eröffnen.<br />

Hier könnte die Stadt <strong>Bonn</strong> <strong>in</strong>soweit e<strong>in</strong>e Vorreiterrolle übernehmen,<br />

als sie e<strong>in</strong>e zentrale Anlaufstelle zu allen Fragen von <strong>in</strong>klusiver<br />

Bildung anbietet.<br />

Die Fachverwaltung ist der Auffassung, dass <strong>in</strong> <strong>in</strong>nerstädtischer,<br />

möglichst höchst zentraler Lage e<strong>in</strong><br />

56<br />

"Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong>"<br />

e<strong>in</strong>gerichtet werden sollte. Unter e<strong>in</strong>em Dach sollte für alle an<br />

Inklusion Beteiligten e<strong>in</strong> Ort entstehen, an dem die vielfältigen<br />

<strong>in</strong>klusionsbezogenen Angebote städtischer Beratungsstellen (u.a.<br />

Schulamt, Jugendamt, Sozialamt, Gesundheitsamt), ergänzt um externe<br />

Angebote, z.B. von Vere<strong>in</strong>en wie etwa "Geme<strong>in</strong>sam leben, Geme<strong>in</strong>sam<br />

lernen e.V.", die e<strong>in</strong>e zusätzliche Beratung im S<strong>in</strong>ne der Selbsthilfe


57<br />

vorhalten könnten, als zentrale Anlaufstelle für Eltern von K<strong>in</strong>dern<br />

mit aber auch für Eltern von K<strong>in</strong>dern ohne Beh<strong>in</strong>derung zu e<strong>in</strong>em<br />

"Beratungsnetzwerk Inklusion" zusammengeführt werden.<br />

Dieses Beratungsnetzwerk ließe sich e<strong>in</strong>betten <strong>in</strong> andere <strong>in</strong>klusionsunterstützende<br />

Angebote, die vor Ort e<strong>in</strong>gerichtet werden könnten, etwa<br />

im S<strong>in</strong>ne des o.g. "Kompetenzzentrums neuer Art" mit Angeboten von<br />

Kle<strong>in</strong>gruppen für vorübergehende "Auszeiten" von K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> schwierigen<br />

Situationen, oder Angebote von Fortbildungen, E<strong>in</strong>zeltherapien (u.a.<br />

vorstellbar könnten se<strong>in</strong> Sprachförderung, Ergotherapie,<br />

Verhaltenstherapie, spezielle Angebote für hochbegabte K<strong>in</strong>der o.ä.).<br />

Hierzu bedarf es der näheren Konkretisierung, sowohl h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

<strong>in</strong>haltlichen Ausgestaltung und Konzeption, aber auch h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

sich daraus ergebenden Anforderungen an e<strong>in</strong>en geeigneten Standort.


57.1<br />

Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.4.6 hh:mm<br />

Der Oberbürgermeister BE<br />

Amt 40 Ergänzungsblatt<br />

Betreff<br />

HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr.<br />

1212837EB3<br />

Externe Dokumente<br />

Gremium Sitzung Ergebnis *<br />

Schulausschuss 22.11.2012 Mehrheitlich gegen<br />

BIG<br />

Empfehlung an Rat<br />

1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage und nach<br />

Maßgabe des anliegenden Entwurfes das dynamische Konzept<br />

"HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>"<br />

<strong>in</strong> den kommenden Jahren kont<strong>in</strong>uierlich weiter zu entwickeln.<br />

2. Damit wird der ursprüngliche Auftrag des Rates vom 08.07.2010 an<br />

die Verwaltung im S<strong>in</strong>ne des vorherigen Beschlussses dynamisch<br />

fortgeschrieben. E<strong>in</strong> fester Inklusionsplan ist somit nicht mehr<br />

zu erstellen.<br />

3. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, das "HANDBUCH Inklusive<br />

Bildung <strong>Bonn</strong>" möglichst bis Ende des zweiten Quartals 2013 <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>e EDV gestützte Struktur zu übertragen, die es allen<br />

Beteiligten und den zuständigen politischen Gremien ermöglicht,<br />

kont<strong>in</strong>uierlich quartalsweise auf den jeweils aktuellen Stand der<br />

weiteren Umsetzung des Prozesses "Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>"<br />

zugreifen, die notwendigen Beratungen durchführen und daraus<br />

ableitbare politische Beschlüsse <strong>in</strong>nerhalb des Prozesses<br />

Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> herbeiführen zu können.<br />

4. Folgende beiden Themenfelder werden dabei zu vorrangigen<br />

Schwerpunkten für den weiteren Umsetzungsprozess "Inklusive<br />

Bildung <strong>Bonn</strong>" bestimmt:<br />

- K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong><br />

Regelsystemen<br />

- Sprachbildung


57.2<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Anwendung und nach Maßgabe<br />

des dynamischen Instrumentes "HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>"<br />

zunächst diese beiden Themenfelder weiter zu konkretisieren, zu<br />

ergänzen und dort, wo es notwendig ist, die erforderlichen<br />

Beschlussfassungen über kurz-, mittel- und langfristige<br />

Maßnahmen herbei zu führen.<br />

Zur soliden und nachhaltigen F<strong>in</strong>anzierung des im Schwerpunktthema<br />

"Sprachbildung" als vorrangige Maßnahme beschriebenen "Konzeptes<br />

der durchgängigen Sprachbildung für K<strong>in</strong>der und Jugendliche <strong>in</strong><br />

<strong>Bonn</strong>" werden dauerhaft die nicht verausgabten Mittel aus dem<br />

Bildungs- und Teilhabepaket e<strong>in</strong>gesetzt. Die jeweils notwendigen<br />

Maßnahmen, die sich aus dem weiteren Prozess ergeben, werden <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er jährlichen Maßnahmen- und F<strong>in</strong>anzplanung den zuständigen<br />

Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />

5. Die Verwaltung wird darüber h<strong>in</strong>aus beauftragt, e<strong>in</strong> Konzept für<br />

e<strong>in</strong><br />

"Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong>"<br />

zu entwickeln, das künftig <strong>in</strong> <strong>in</strong>nerstädtischer Lage die zentrale<br />

Anlaufstelle zu allen Fragen von <strong>in</strong>klusiver Bildung werden soll.<br />

- - - - -<br />

Vorstehende Empfehlung wurde <strong>in</strong> modifizierter Fassung vom<br />

Schulausschuss <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 22.11.2012 mehrheitlich gegen BIG<br />

an den Rat empfohlen. Die Änderung unter Ziffer 2. wurde vom AM Dr.<br />

Hauschild – Bündnis‘90/DIE GRÜNEN - beantragt.<br />

Der ursprüngliche Text des Beschlussvorschlages unter Ziffer 2.<br />

lautete:<br />

„2. Damit wird der ursprüngliche Auftrag des Rates vom 08.07.2010 an<br />

die Verwaltung, e<strong>in</strong>en festen Inklusionsplan zur vorschulischen,<br />

schulischen und außerschulischen Inklusion zu entwickeln,<br />

aufgehoben.“


© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />

HANDBUCH<br />

Inklusive Bildung<br />

Stand: September 2012<br />

(Richard von Weizsäcker)<br />

58<br />

<strong>Bonn</strong><br />

(Entwurf)


© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />

59<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Wegweiser<br />

Herausgeber: Bundesstadt <strong>Bonn</strong>, Der Oberbürgermeister<br />

Konzeption und Redaktion:<br />

Schulamt<br />

Amt für K<strong>in</strong>der, Jugend und Familie<br />

� Hubert Zelmanski<br />

� Udo Ste<strong>in</strong><br />

� Sab<strong>in</strong>e Lukas<br />

� Mart<strong>in</strong> Herkt<br />

� Stefan Reut<strong>in</strong>g-Huang<br />

� Annette Sonnenberger<br />

� Julia Koch<br />

� Renate Theis<br />

� Maria Gorius


WEGWEISER<br />

� ALLGEMEINES<br />

� VORSCHULISCHER BEREICH<br />

� SCHULE<br />

� ZIELE & MAßNAHMEN<br />

� ANLAGEN<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />

60<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Wegweiser


© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />

61<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Wegweiser<br />

WEGWEISER (Stand: September 2012)<br />

Der Prozess "Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>", der sich über viele Jahre erstrecken wird und e<strong>in</strong>e<br />

Vielzahl <strong>in</strong>haltlicher Themenfelder bearbeitet, zeichnet sich <strong>in</strong> höchstem Maße durch<br />

permanente, dynamische Veränderungen aus, die zugleich zw<strong>in</strong>gend die kont<strong>in</strong>uierliche<br />

Anpassung und Nachjustierung <strong>in</strong> der Information aller Akteure und <strong>in</strong> der Steuerung<br />

erforderlich machen.<br />

Das "HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>" greift diese Notwendigkeiten auf und wird fortan<br />

als das zentrale Informations- und Steuerungs<strong>in</strong>strument im Prozess "Inklusive Bildung<br />

<strong>Bonn</strong>" e<strong>in</strong>gesetzt. Es wird ab 2013 kont<strong>in</strong>uierlich quartalsweise fortgeschrieben und<br />

frühestens ab Mitte 2013 <strong>in</strong> elektronischer Form zur Verfügung stehen.<br />

HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />

Das "HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>" greift als zentrales Informations- und<br />

Steuerungs<strong>in</strong>strument aktuelle Entwicklungen auf und wird kont<strong>in</strong>uierlich fortgeschrieben.<br />

� Es stellt <strong>in</strong> der hier vorgelegten Entwurfsfassung den Erkenntnisstand, die<br />

Arbeitsergebnisse, Ziele und Maßnahmen zum September 2012 dar.<br />

� Das HANDBUCH ist fortan zugleich die prozessbegleitende Dokumentation e<strong>in</strong>es<br />

sich stetig verändernden Ist-Standes zum Schwerpunktthema "Inklusive Bildung<br />

<strong>Bonn</strong>".<br />

Zwei <strong>in</strong>haltliche Schwerpunkthemen stehen aktuell im Mittelpunkt:<br />

1. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Regelsystem (vgl. Kapitel II.)<br />

2. Sprachbildung (vgl. Kapitel III.)<br />

Beide Themen werden <strong>in</strong> unterschiedlicher Konkretisierung und derzeit jeweils mit dem<br />

deutlichen Blick auf "Schule" behandelt.<br />

Für alle weiteren im HANDBUCH benannten Handlungsfelder Inklusiver Bildung, zu denen<br />

darüber h<strong>in</strong>aus gehören:<br />

� Barrierefreiheit (vgl. Kapitel IV.)<br />

� Beratung Inklusive Bildung (vgl. Kapitel V.)<br />

� Kommunikation/Kooperation/Vernetzung im System (vgl. Kapitel VI.)<br />

� Inklusive Bildung/Heterogenität (vgl. Kapitel VII.)<br />

werden Ziele kurz-, mittel- und langfristig sowie aktuelle Maßnahmen aufgezeigt, die der<br />

farbige Wegweiser im Handbuch durchgängig <strong>in</strong> ROT markiert.<br />

Vorschulische Themen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> GRÜN, schulische Themen <strong>in</strong> BLAU h<strong>in</strong>terlegt.<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Ausführungen s<strong>in</strong>d an der ROSA und Anlagen an der GELBEN Farbe erkennbar.


WEGWEISER<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />

62<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Wegweiser<br />

Elektronisches HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />

(<strong>in</strong> Vorbereitung)<br />

Es ist vorgesehen, das HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> nach dem Anfang Oktober 2012<br />

beg<strong>in</strong>nenden, umfangreichen Beratungsprozess <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e EDV-gestützte Struktur zu<br />

übertragen, die frühestens ab Sommer 2013 zur Verfügung stehen und ab dann<br />

quartalsweise fortgeschrieben werden soll.<br />

Auf den nachfolgenden Seiten wird die derzeit vorgesehene Grundstruktur des<br />

elektronischen Handbuchs vorgestellt.


I. INKLUSIVE<br />

BILDUNG<br />

BONN<br />

I.1 Unterthemen<br />

0 - 3<br />

(U3)<br />

3 - 6<br />

(Kita)<br />

6 - 10<br />

(Primarbereich)<br />

10 - 16<br />

(SEK I)<br />

16 -18<br />

(SEK II/<br />

Schule-Beruf)<br />

Kurz-, mittel- und<br />

langfristige Ziele<br />

sowie aktuelle<br />

Maßnahmen<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />

II. K<strong>in</strong>der/Jugendliche<br />

mit sonderpäd.<br />

Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

In<br />

Arbeit<br />

In<br />

Arbeit<br />

Kurz-, mittel- und<br />

langfristige Ziele<br />

sowie aktuelle<br />

Maßnahmen<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Wegweiser Stand: September 2012<br />

III. Sprachbildung IV. Barrierefreiheit V. Beratung <strong>in</strong>klusive<br />

Bildung<br />

…<br />

Kurz-, mittel- und<br />

langfristige Ziele<br />

sowie aktuelle<br />

Maßnahmen<br />

63<br />

Kurz-, mittel- und<br />

langfristige Ziele<br />

sowie aktuelle<br />

Maßnahmen<br />

Kurz-, mittel- und<br />

langfristige Ziele<br />

sowie aktuelle<br />

Maßnahmen<br />

VI. Kommunikation/<br />

Kooperation/<br />

Vernetzung im System<br />

Kurz-, mittel- und<br />

langfristige Ziele<br />

sowie aktuelle<br />

Maßnahmen<br />

VII. Inklusive<br />

Bildung/<br />

Heterogenität<br />

Kurz-, mittel- und<br />

langfristige Ziele<br />

sowie aktuelle<br />

Maßnahmen


I. INKLUSIVE<br />

BILDUNG<br />

BONN<br />

Unterthemen<br />

I.<br />

Leitorientierungen<br />

I.1<br />

Das Wichtigste auf e<strong>in</strong>en<br />

Blick<br />

I.2<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

Inklusion/ Inklusive Bildung<br />

I.2.1 International/National<br />

I.2.2 Land NRW<br />

I.2.3 Stadt <strong>Bonn</strong><br />

I.2.4 <strong>Bonn</strong>er Schulen<br />

I.2.5 <strong>Bonn</strong>er Eltern<br />

I.4<br />

Kurz-, mittel- und langfristige<br />

Ziele sowie aktuelle<br />

Maßnahmen<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Wegweiser Stand: September 2012<br />

II. K<strong>in</strong>der/ Jugendliche<br />

mit sonderpäd.<br />

Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

64<br />

III. Sprachbildung<br />

IV. Barrierefreiheit<br />

Aktuell Bisheriger Prozessverlauf:<br />

• …<br />

• …<br />

• …<br />

• Externe Dokumente<br />


I. INKLUSIVE<br />

BILDUNG<br />

BONN<br />

Unterthemen<br />

0 - 3<br />

(U3)<br />

3 - 6<br />

(Kita)<br />

6 - 10<br />

(Primarbereich)<br />

10 - 16<br />

(SEK I)<br />

16 -18<br />

(SEK II/<br />

Schule-Beruf)<br />

Kurz-, mittel- und<br />

langfristige Ziele<br />

sowie aktuelle<br />

Maßnahmen<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />

II. K<strong>in</strong>der/Jugendliche<br />

mit sonderpäd.<br />

Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - EDV Struktur Stand: September 2012<br />

III. Sprachbildung IV. Barrierefreiheit V. Beratung <strong>in</strong>klusive<br />

Bildung<br />

VI. Kommunikation/<br />

Kooperation/<br />

Vernetzung im System<br />

Aktuell Bisheriger Prozessverlauf:<br />

• …<br />

• …<br />

• …<br />

• Externe Dokumente<br />

65<br />

VII. Inklusive<br />

Bildung/<br />

Heterogenität


I. INKLUSIVE<br />

BILDUNG<br />

BONN<br />

Unterthemen<br />

0 - 3<br />

(U3)<br />

3 - 6<br />

(Kita)<br />

6 - 10<br />

(Primarbereich)<br />

10 - 16<br />

(SEK I)<br />

16 -18<br />

(SEK II/<br />

Schule-Beruf)<br />

Kurz-, mittel- und<br />

langfristige Ziele<br />

sowie aktuelle<br />

Maßnahmen<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />

II. K<strong>in</strong>der/Jugendliche<br />

mit sonderpäd.<br />

Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Wegweiser Stand: September 2012<br />

III. Sprachbildung IV. Barrierefreiheit V. Beratung <strong>in</strong>klusive<br />

Bildung<br />

VI. Kommunikation/<br />

Kooperation/<br />

Vernetzung im System<br />

Aktuell Bisheriger Prozessverlauf:<br />

• …<br />

• …<br />

• …<br />

• Externe Dokumente<br />

66<br />

VII. Inklusive<br />

Bildung/<br />

Heterogenität


67<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />

Teil I: Leitorientierungen<br />

I. Leitorientierungen .........................................................................................................5<br />

I.1 Das Wichtigste auf e<strong>in</strong>en Blick (Stand: September 2012).....................................9<br />

I.2 Rahmenbed<strong>in</strong>gungen Inklusion / Inklusive Bildung.............................................12<br />

I.2.1 Inklusion / Inklusive Bildung – International/National ..........................12<br />

I.2.2 Inklusion / Inklusive Bildung – <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen........................13<br />

I.2.3 Inklusion / Inklusive Bildung – <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>................................................13<br />

I.2.4 Rahmenbed<strong>in</strong>gungen aus Sicht von <strong>Bonn</strong>er Schulen ...........................16<br />

I.2.5 Inklusive Bildung <strong>in</strong> der Schule aus Sicht der Eltern .............................18<br />

I.3 Ziele kurz-, mittel- und langfristig sowie aktuelle Maßnahmen............................20<br />

I.4 Anlagen..............................................................................................................21<br />

I.4.1 Inklusion / Inklusive Bildung – International/National ..........................21<br />

I.4.2 Inklusion / Inklusive Bildung – <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen........................23<br />

I.4.3 Inklusion / Inklusive Bildung – <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>................................................27<br />

I.4.4 Rahmenbed<strong>in</strong>gungen aus Sicht von <strong>Bonn</strong>er Schulen ...........................28<br />

I.4.5 Inklusive Bildung <strong>in</strong> der Schule aus Sicht der Eltern .............................44<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 3


68<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

I. Leitorientierungen<br />

Inklusion bezieht sich auf alle Menschen <strong>in</strong> ihrer E<strong>in</strong>zigartigkeit und Verschiedenheit sowie<br />

ihrem Recht auf gesellschaftliche Anerkennung. Der Inklusionsbegriff wird deshalb <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

ausdrücklich auf alle Menschen bezogen, die – aus welchen Gründen auch immer – <strong>in</strong><br />

unserer Stadtgesellschaft ganz oder <strong>in</strong> Teilbereichen ausgegrenzt werden, d.h. nicht nur auf<br />

Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung, sondern z.B. potenziell auch auf Menschen mit<br />

Migrationsh<strong>in</strong>tergrund, Menschen <strong>in</strong> Armut oder aus schwierigen sozialen Verhältnissen usw.<br />

(sog. weiter Inklusionsbegriff). Dieses Inklusionsverständnis hat sich der Rat der Stadt <strong>Bonn</strong><br />

<strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Grundsatzbeschluss vom 08.07.2010 ausdrücklich zu Eigen gemacht.<br />

„<strong>Bonn</strong> Inklusiv“ bedeutet,<br />

� das Anerkennen jedes Menschen <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>maligkeit, Verschiedenheit und<br />

Vielfalt an ganz unterschiedlichen Kompetenzen, Bedarfen und Stärken,<br />

� e<strong>in</strong> "Willkommen"-heißender Umgang mit <strong>in</strong>dividueller Vielfalt,<br />

� jeder/jedem E<strong>in</strong>zelnen, <strong>in</strong>ner- und außerhalb e<strong>in</strong>er Organisation/E<strong>in</strong>richtung<br />

mit Offenheit und Wertschätzung, Respekt und Fairness, Solidarität und<br />

Empowerment zu begegnen,<br />

� die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>schaft vorhandenen Formen der Vielfalt zu erkennen, sie<br />

als bereichernd wertzuschätzen und aktiv zu nutzen,<br />

� die Teilhabe der/des E<strong>in</strong>zelnen an der Geme<strong>in</strong>schaft zu ermöglichen und<br />

Barrieren für e<strong>in</strong>e solche Teilhabe zu erkennen und diese aktiv abzubauen.<br />

Teilhaben heißt, dabei zu se<strong>in</strong>, sich wohlzufühlen und anerkannt zu se<strong>in</strong>,<br />

wertschätzend mite<strong>in</strong>ander umgehen, mitwirken, mitgestalten und<br />

mitentscheiden, kooperieren und gegenseitig vone<strong>in</strong>ander profitieren,<br />

� das Bewusstse<strong>in</strong> und die Kompetenz, die vielfältigen Quellen, Formen und<br />

Strukturen von Benachteiligungen und Diskrim<strong>in</strong>ierungen erkennen zu lernen<br />

und ihnen nachhaltig positiv zu begegnen,<br />

� e<strong>in</strong>en langjährigen Prozess zu wagen und diesen mit Geduld und Ausdauer<br />

zu gestalten,<br />

� e<strong>in</strong>e Leitidee für das Mite<strong>in</strong>ander von Menschen sowie die Gestaltung e<strong>in</strong>er<br />

Gesellschaft zu entwickeln,<br />

� das Bestreben, alle Arten von Organisationen, Institutionen oder<br />

Unternehmen so zu gestalten, dass sie alle Menschen, die mit ihnen Kontakt<br />

haben, willkommen heißen und ihren Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe<br />

und Chancengleichheit leisten.<br />

Die Aufgabe der Inklusion stellt sich auf allen staatlichen Ebenen, <strong>in</strong> allen Institutionen und<br />

im gesamten kommunalen Leben. „<strong>Bonn</strong> Inklusiv“ zeichnet sich dadurch aus, dass sich die<br />

<strong>Bonn</strong>er Gesellschaft als Verantwortungsgeme<strong>in</strong>schaft versteht, <strong>in</strong> der jede/jeder<br />

(ihren)/(s)e<strong>in</strong>en Beitrag zu Förderung von Inklusion leisten kann und leistet. Das erfordert<br />

Mut, neue Wege zu gehen. Es erfordert Geduld, diesen permanenten und auf viele Jahre<br />

angelegten Prozess für alle Menschen verständlich zu machen, und alle zu erreichen.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 5


69<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

Inklusive Bildung heißt: Jedes K<strong>in</strong>d soll zu jeder Zeit die Chance haben, gut aufzuwachsen!<br />

Zukünftiges Handeln auf dem Feld der Familienpolitik muss sich am K<strong>in</strong>d und se<strong>in</strong>er<br />

Lebensbiographie, von der Geburt bis zum Beruf, orientieren. Die Sicherung<br />

chancengerechter Teilhabe aller K<strong>in</strong>der und Jugendlichen an Bildung <strong>in</strong> der Stadt <strong>Bonn</strong> ist<br />

die gesellschaftliche Aufgabe der Zukunft.<br />

Bildung ermöglicht Welterschließung und Persönlichkeitsentwicklung. Bildung vermittelt<br />

Wissen, Können, Werte und Normen zur Lebens- und Handlungsorientierung. Bildung ist der<br />

Kompass für das ganze Leben e<strong>in</strong>es Menschen. Dieses ganzheitliche Bildungsverständnis<br />

schließt alle Menschen - unabhängig von ihren <strong>in</strong>dividuellen Voraussetzungen - e<strong>in</strong>.<br />

E<strong>in</strong>em solchen <strong>in</strong>klusiven Bildungsverständnis folgend, ist es Aufgabe aller für<br />

Bildungsprozesse Verantwortlichen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>, sich kurz-, mittel- und langfristig für e<strong>in</strong>en<br />

Abbau von Bildungsbarrieren stark zu machen.<br />

Diesem Anspruch werden sich alle Bildungs<strong>in</strong>stitutionen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> stellen müssen.<br />

Jürgen Nimptsch Angelika Maria Wahrheit<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 7<br />

<strong>Bonn</strong>, September 2012<br />

Oberbürgermeister Dezernent<strong>in</strong> für K<strong>in</strong>der, Jugend, Schule, Soziales


70<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

I.1 Das Wichtigste auf e<strong>in</strong>en Blick (Stand: September 2012)<br />

Inklusion ist das bildungspolitische Ziel <strong>in</strong> der <strong>Bonn</strong>er Stadtgesellschaft: Jedes K<strong>in</strong>d soll zu<br />

jeder Zeit die Chance haben, gut aufzuwachsen. Zugleich ist <strong>in</strong>klusive Bildung e<strong>in</strong> nicht<br />

endender Prozess, der ständig neue Blickweisen, veränderte Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, weitere<br />

Themenfelder etc. aufgreifen und <strong>in</strong> die Betrachtung e<strong>in</strong>beziehen muss. In <strong>Bonn</strong> ist dieser<br />

Prozess am 08.07.2010 durch e<strong>in</strong>en Ratsbeschluss offiziell angestoßen worden. Seither<br />

haben unterschiedlichste Bildungsakteure <strong>in</strong> verschiedensten Veranstaltungen,<br />

Arbeitsgruppen und Projekten ihren Beitrag zum stadtgesellschaftlichen Schwerpunktthema<br />

und zum Prozess "Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>" geleistet.<br />

Es s<strong>in</strong>d Netzwerke entstanden, gewachsen oder <strong>in</strong>tensiviert worden zwischen:<br />

� unterschiedlichen Fachbereichen der Verwaltung<br />

� den Akteuren aus dem Bereich Teilhabe für Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung und denen,<br />

die aus dem Bildungsbereich kommend Inklusion verfolgen<br />

� verschiedenen Schulformen<br />

� Jugendhilfe und Schule<br />

� etc.<br />

Es s<strong>in</strong>d Maßnahmen <strong>in</strong>itiiert worden, die "Inklusive Bildung" <strong>in</strong> der Praxis vorantreiben.<br />

Beispielhaft seien angeführt:<br />

� die Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht,<br />

� e<strong>in</strong> breit gefächertes Fortbildungsangebot für Bildungsakteure im vorschulischen und<br />

schulischen Bereich,<br />

� der kont<strong>in</strong>uierliche Auf- und Ausbau der kommunalen Unterstützungsangebote,<br />

<strong>in</strong>sbesondere durch das Inklusionsbüro und durch die Schaffung e<strong>in</strong>er neuen Stelle<br />

zur "Inklusions-Beratung" von Eltern.<br />

Handbuch, Kapitel II.<br />

Das öffentliche Interesse richtet sich aktuell sehr stark auf den Bereich der Inklusiven<br />

Bildung von K<strong>in</strong>dern mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong> der Regelschule.<br />

� Dazu wird im Kapitel II. e<strong>in</strong>e Bestandsaufnahme geliefert. Es werden Zielrichtungen<br />

für die weitere Entwicklung und Maßnahmen aufgezeigt. Allen dargestellten<br />

Überlegungen liegt die Zielvorstellung zugrunde, im Rahmen der Möglichkeiten des<br />

Schulträgers Stadt <strong>Bonn</strong> zu e<strong>in</strong>em für alle K<strong>in</strong>der gerechten Schulsystem<br />

beizutragen.<br />

� Vieles bleibt derzeit noch unvollständig. Im weiteren Prozess kommt der derzeit noch<br />

ausstehenden, konkreten Ausgestaltung des künftigen Zusammenwirkens von Land<br />

NRW und Stadt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er fairen und <strong>in</strong>teressengerechten Verantwortungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

"Inklusive Bildung" besondere Bedeutung zu.<br />

Alle zukünftigen Planungen im Bereich der schulischen <strong>in</strong>klusiven Bildung von K<strong>in</strong>dern mit<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf werden sich auf folgende Grundannahmen beziehen:<br />

� Die geme<strong>in</strong>same Schule für alle K<strong>in</strong>der soll zur Regel werden.<br />

� Allen K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> soll e<strong>in</strong> Schulangebot gemacht werden, das sie <strong>in</strong> ihren<br />

Fähigkeiten und Besonderheiten anerkennt und umfassend bildet und begleitet.<br />

� Dauerhaft wird dies vornehmlich <strong>in</strong> Ganztagsschulen möglich se<strong>in</strong>.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 9


71<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

� Es erfolgt e<strong>in</strong>e konsequente Bündelung von Ressourcen unter dem Gesichtspunkt<br />

e<strong>in</strong>er sozialraumorientierten und systemischen Unterstützung. (Stichwort:<br />

Belastungs<strong>in</strong>dex)<br />

E<strong>in</strong>e Zusammenfassung der Ziele und Maßnahmen im E<strong>in</strong>zelnen f<strong>in</strong>det sich im Kapitel II.4.<br />

Handbuch, Kapitel III.<br />

Das zweite Schwerpunkthema "Sprachbildung" greift auf, dass unzureichende<br />

Sprachbildung von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen <strong>in</strong>zwischen e<strong>in</strong>e der größten Barrieren und<br />

H<strong>in</strong>dernisse für e<strong>in</strong>e chancengerechte Bildung darstellt.<br />

Sprachbildung ist e<strong>in</strong> ganz wesentliches Element für den Bildungserfolg. Die derzeitigen<br />

Maßnahmen werden dem Anspruch e<strong>in</strong>er h<strong>in</strong>reichenden Sprachbildung nicht gerecht.<br />

Als nachhaltiger Lösungsansatz wird daher das "Konzept der durchgängigen Sprachbildung<br />

für K<strong>in</strong>der und Jugendliche <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>" vorgestellt.<br />

Es geht von folgenden Grundüberlegungen aus:<br />

� Sprachbildung ist e<strong>in</strong> lebenslanger Prozess. Sie orientiert sich an der<br />

Bildungsbiographie des K<strong>in</strong>des und gestaltet aktiv die Nahtstellen zwischen den<br />

Bildungs<strong>in</strong>stitutionen.<br />

� Sprachbildung muss selbstverständlicher Teil e<strong>in</strong>es durchgängigen<br />

Bildungskonzeptes und des pädagogischen Alttagshandelns se<strong>in</strong>.<br />

� Sprachbildung bedeutet, e<strong>in</strong>e frühest möglich e<strong>in</strong>setzende und kont<strong>in</strong>uierliche<br />

Begleitung des K<strong>in</strong>des, die sich nicht an Programmen, sondern an Beziehung<br />

orientiert.<br />

Unter wissenschaftlicher Begleitung soll für <strong>Bonn</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em breiten Diskurs mit Expert<strong>in</strong>nen<br />

und Experten e<strong>in</strong> Konzept der durchgängigen Sprachbildung konkretisiert werden, das<br />

vorhandene Ansätze der Sprachförderung auf ihre Wirksamkeit überprüft, auf Wirksamkeit<br />

evaluiert und erfolgreiche Konzepte sowie positive Erfahrungen aus der Praxis e<strong>in</strong>bezieht.<br />

E<strong>in</strong>e Zusammenfassung der Ziele und Maßnahmen f<strong>in</strong>det sich im Kapitel III.3.<br />

Handbuch, Kapitel IV.<br />

Barrierefreiheit ist e<strong>in</strong> weiteres wichtiges Thema im Bestreben, K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen <strong>in</strong><br />

<strong>Bonn</strong> chancengerechte Bildung zu ermöglichen.<br />

E<strong>in</strong>e Zusammenfassung der Ziele und Maßnahmen f<strong>in</strong>det sich im Kapitel IV.3.<br />

Handbuch, Kapitel V.<br />

Für alle Eltern müssen für den vorschulischen und den schulischen Bereich verlässliche<br />

Beratungsangebote bestehen, die alle Facetten von Inklusiver Bildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

berücksichtigen.<br />

Neben den <strong>in</strong>stitutionellen, städtischen Beratungsangeboten ist die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung von externen<br />

Beratungsangeboten im S<strong>in</strong>ne der "Selbsthilfe" e<strong>in</strong> wichtiger Bauste<strong>in</strong>.<br />

Alle Beratungsangebote sollten perspektivisch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em "Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong>"<br />

zusammengeführt werden.<br />

E<strong>in</strong>e Zusammenfassung der Ziele und Maßnahmen f<strong>in</strong>det sich im Kapitel V.5.<br />

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Handbuch, Kapitel VI.<br />

72<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

Kommunikation, Kooperation und Vernetzung aller Akteure im Gesamtsystem s<strong>in</strong>d<br />

unerlässlich, um den Prozess "Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>" auch als solchen <strong>in</strong>klusiv zu<br />

gestalten.<br />

Hierzu bedarf es im Prozess e<strong>in</strong>er kont<strong>in</strong>uierlichen Überprüfung und - falls erforderlich - der<br />

Verbesserung und Anpassung der Strukturen, die <strong>in</strong> Kapitel VI. beschrieben und dargestellt<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

E<strong>in</strong>e Zusammenfassung der Ziele und Maßnahmen f<strong>in</strong>det sich im Kapitel VI.4.<br />

Handbuch, Kapitel VII.<br />

Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> ist mehr als die Berücksichtigung der berechtigten Belange von<br />

K<strong>in</strong>dern mit Beh<strong>in</strong>derung.<br />

Neben den o.g. aktuellen Schwerpunktthemen gibt es weitere Themenfelder, die im Prozess<br />

Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> fortan zu bearbeiten s<strong>in</strong>d. Diese Themenfelder s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ersten<br />

Darstellung <strong>in</strong> Kapitel VII. angesprochen.<br />

Angesichts des offenen Prozesses "Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>" s<strong>in</strong>d weder die genannten<br />

Themenfelder vollständig, noch die dort bereits angesprochenen abschließend behandelt.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 11


73<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

I.2 Rahmenbed<strong>in</strong>gungen Inklusion / Inklusive Bildung<br />

Zentrale Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für Inklusion und Inklusive Bildung s<strong>in</strong>d die (rechtlichen)<br />

Grundlagen aus <strong>in</strong>ternationalen Konventionen, Verträgen, Erklärungen und Abkommen, aus<br />

deren Übertragung auf Bundesebene, aus Vorgaben auf Landesebene sowie aus<br />

Beschlusslagen des Rates der Stadt <strong>Bonn</strong>.<br />

Bei der konkreten Ausgestaltung des <strong>in</strong>klusiven Prozesses "Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>" s<strong>in</strong>d<br />

zudem gerade im schulischen Bereich die Vorstellungen der <strong>Bonn</strong>er Schulen, aber auch die<br />

Vorstellungen der Eltern, u.a. vertreten durch die Stadtschulpflegschaft, zu berücksichtigen.<br />

I.2.1 Inklusion / Inklusive Bildung – International/National<br />

Der Anspruch auf chancengerechte Bildung und Teilhabe für alle K<strong>in</strong>der und Jugendlichen,<br />

das Recht auf Anerkennung, Bildung und Teilhabe ergibt sich unmittelbar aus dem<br />

"Übere<strong>in</strong>kommen über die Rechte von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen der Vere<strong>in</strong>ten<br />

Nationen" (UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention, März 2009).<br />

Die UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention (e<strong>in</strong>schließlich Zusatzprotokoll) wurde am 24. Februar<br />

2009 durch Beschluss des Bundestages der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und ist<br />

am 26.03.2009 <strong>in</strong> Kraft getreten.<br />

Sie konkretisiert die universellen Menschenrechte für die speziellen Bedürfnisse und<br />

Lebenslagen beh<strong>in</strong>derter Menschen. Inklusion ist dabei die durchgängige Haltung und das<br />

zentrale Handlungspr<strong>in</strong>zip. Damit wird das Pr<strong>in</strong>zip der Inklusion zur Leitl<strong>in</strong>ie und zu e<strong>in</strong>er<br />

klaren Orientierung für die praktische Umsetzung der Konvention. (vgl. Anlage I.4.1 Inklusion<br />

/ Inklusive Bildung – International/National)<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 12


74<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

I.2.2 Inklusion / Inklusive Bildung – <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

Auf Landesebene wird das Thema Inklusion / Inklusive Bildung bereits seit e<strong>in</strong>igen Jahren<br />

<strong>in</strong>tensiv behandelt, der Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung setzt hier e<strong>in</strong>en<br />

deutlichen Schwerpunkt. Verschiedene Beschlüsse, Gutachten und Erklärungen wurden<br />

zwischenzeitlich veröffentlicht. Sie f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> der Anlage I.4.2 Inklusion / Inklusive Bildung<br />

<strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen.<br />

I.2.3 Inklusion / Inklusive Bildung – <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

Als wesentliche Voraussetzungen auf dem Weg zu <strong>in</strong>klusiver Bildung und e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>klusiven<br />

Stadtgesellschaft wurden <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> folgende strukturelle Voraussetzungen geschaffen:<br />

I.2.3.1. Ratsbeschluss "Inklusive Bildung für <strong>Bonn</strong>" vom 08.07.2010<br />

Die Stadt <strong>Bonn</strong> hat die Weichen zu e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>klusiven Bildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> maßgeblich am<br />

08.07.2010 durch e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>stimmigen Ratsbeschluss gestellt:<br />

Alle im Rat der Stadt <strong>Bonn</strong> vertretenen Parteien hatten e<strong>in</strong>en fraktionsübergreifenden Antrag<br />

"Inklusive Bildung für <strong>Bonn</strong>" erarbeitet.<br />

Mit dem Antrag ist <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong> Prozess zur Umsetzung der Inklusion angestoßen worden,<br />

der unter Beteiligung aller Interessierten ständig weiterentwickelt wird. Die Verwaltung ist<br />

unter anderem beauftragt worden, e<strong>in</strong>en Aktionsplan zur vorschulischen, schulischen und<br />

außerschulischen Inklusion zu entwickeln.<br />

Der Inklusionsplan sollte sich an der gesamten Bildungsbiographie von K<strong>in</strong>dern und<br />

Jugendlichen orientieren. E<strong>in</strong> Ziel sollte es se<strong>in</strong>, den betroffenen K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />

den Zugang zu mehr Regele<strong>in</strong>richtungen zu ermöglichen. Brüche <strong>in</strong> der Bildungsbiographie,<br />

<strong>in</strong>sbesondere bei den Übergängen von e<strong>in</strong>er Institution <strong>in</strong> die nächste, sollten vermieden<br />

werden.<br />

Der vollständige Ratsbeschluss ist nachzulesen unter:<br />

http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/rtf/10/1010622AA7.rtf.<br />

Der aktuelle Sachstand zum Prozess Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> kann der folgenden aktuellen<br />

Mitteilungsvorlage von April 2012 entnommen werden:<br />

http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/rtf/12/1211155.rtf<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 13


75<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

I.2.3.2. Beh<strong>in</strong>dertenpolitischer Teilhabeplan<br />

Um die Teilhabe von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung am Leben <strong>in</strong> der Gesellschaft <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> zu<br />

verbessern, wurde von Politik, Bürgern und unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen<br />

der "Beh<strong>in</strong>dertenpolitische Teilhabeplan" erstellt, den der Rat der Stadt <strong>Bonn</strong> <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

Sitzung am 15.09.2011 beschlossen hat.<br />

Er bezieht sich auf alle wesentlichen Lebensbereiche:<br />

� Familie, K<strong>in</strong>der, (Weiter-)Bildung<br />

� Arbeit<br />

� Wohnen/persönliches Budget<br />

� Teilhabe am kulturellen/gesellschaftlichen Leben<br />

� Gesundheit/Pflege<br />

� Barrierefreiheit im weitesten S<strong>in</strong>ne<br />

� Beh<strong>in</strong>derung und besondere Aspekte<br />

Die Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe Familie, K<strong>in</strong>der, (Weiter-)Bildung wurden <strong>in</strong> der<br />

Lenkungsgruppe Inklusion besprochen und fließen <strong>in</strong> das Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />

e<strong>in</strong>. Über den geme<strong>in</strong>samen Unterausschuss wurden die beiden Stränge "Teilhabe von<br />

Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung" und "Inklusive Bildung" zwischenzeitlich zusammengeführt.<br />

Nähere Informationen sowie den vollständigen Beh<strong>in</strong>dertenpolitischen Teilhabeplan f<strong>in</strong>den<br />

sich unter:<br />

http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/beh<strong>in</strong>derung/beh<strong>in</strong>dertenpolitische<br />

r_teilhabeplan/<strong>in</strong>dex.html?lang=de<br />

Vgl. auch DS-Nr. 1111968<br />

I.2.3.3. Politische Gremienstruktur zum Themenfeld Inklusion/Inklusive Bildung -<br />

Unterausschuss zum Hauptausschuss zum Thema Inklusion und Teilhabe<br />

Es wurde e<strong>in</strong> Unterausschuss des Hauptausschusses „Inklusion“ e<strong>in</strong>gerichtet, der die beiden<br />

<strong>in</strong>haltlichen Schwerpunkte „Beh<strong>in</strong>dertenpolitischer Teilhabeplan“ und „Inklusive Bildung“<br />

zusammenführt.<br />

Der Ausschuss wird von den Lenkungsgruppen „Beh<strong>in</strong>dertenpolitischer Teilhabeplan“ und<br />

„Inklusive Bildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>“ beraten.<br />

Die Zusammensetzungen des Unterausschusses und der Lenkungsgruppen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />

Ratssitzung am 20.10.2011 verabschiedet worden und s<strong>in</strong>d nachzulesen unter<br />

http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/rtf/11/1111252NV7.rtf.<br />

Am 25.04.2012 hat sich der Unterausschusses des Hauptausschusses <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

Gründungssitzung konstituiert.<br />

Die <strong>Tagesordnung</strong> f<strong>in</strong>det sich unter http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/rtf/12/1211164TO.rtf<br />

I.2.3.4. Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />

Am 02. Oktober 2012 br<strong>in</strong>gt die Verwaltung den Beschlussvorschlag <strong>in</strong> den "Unterausschuss<br />

Inklusion und Teilhabe" sowie <strong>in</strong> die weiteren zuständigen politischen Gremien zur Beratung<br />

e<strong>in</strong>, das dynamische Instrument<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 14


76<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

"Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>"<br />

e<strong>in</strong>zuführen und <strong>in</strong> den kommenden Jahren kont<strong>in</strong>uierlich weiter zu entwickeln.<br />

Vorrangige <strong>in</strong>haltliche Schwerpunktthemen sollen se<strong>in</strong>:<br />

� K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong> Regelsystemen<br />

� Sprachbildung.<br />

Die Verwaltung soll beauftragt werden, dieses Konzept nach Möglichkeit bis Mitte 2013<br />

zudem <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e EDV-gestützte Struktur zu übertragen, die allen Akteuren und Beteiligten<br />

ermöglicht, auf der Basis e<strong>in</strong>er kont<strong>in</strong>uierlichen, quartalsweisen Fortschreibung des<br />

Handbuchs "Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>" Beratungen durchzuführen und die daraus ableitbaren,<br />

notwendigen (politischen) Beschlüsse herbei zu führen.<br />

Der Beschlussvorschlag enthält ferner e<strong>in</strong>en Vorschlag zur dauerhaften und nachhaltigen<br />

F<strong>in</strong>anzierung des "Konzeptes e<strong>in</strong>er durchgängigen Sprachbildung für K<strong>in</strong>der und<br />

Jugendliche <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>" sowie den Vorschlag, an e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>nerstädtischen Standort e<strong>in</strong><br />

"Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong>" e<strong>in</strong>zurichten.<br />

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77<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

I.2.4 Rahmenbed<strong>in</strong>gungen aus Sicht von <strong>Bonn</strong>er Schulen<br />

Seit dem 16.06.2010 beschäftigen sich die Sprecher<strong>in</strong>nen und Sprecher aller Schulformen<br />

geme<strong>in</strong>sam mit Schulverwaltung und Unterer Schulaufsicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Arbeitsgruppe mit der<br />

Umsetzung von schulischer Inklusion <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>. Zum Teil unter Moderation der "Montag<br />

Stiftung Jugend und Gesellschaft" hat die Gruppe e<strong>in</strong>e Erklärung zur Inklusion erarbeitet,<br />

deren letzte Fassung vom Februar 2012<br />

"Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gungen für schulische Inklusion -<br />

Geme<strong>in</strong>same Erklärung der <strong>Bonn</strong>er Schulen"<br />

den Diskussionstand <strong>in</strong> der <strong>Bonn</strong>er Schullandschaft wiedergibt.<br />

Die Arbeitsgruppe der <strong>Bonn</strong>er Schulen hat sich <strong>in</strong> diesem moderierten Prozess mit der Frage<br />

ause<strong>in</strong>andergesetzt, was Inklusion und Bildung bedeutet und hat im Rahmen der<br />

"Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gungen für Inklusion" - neben der notwendigen "Selbstverpflichtung" der<br />

Schulen - auch die aus ihrer Sicht notwendigen Unterstützungsbedarfe formuliert.<br />

Die Arbeitsgruppe hat den Entwurf der geme<strong>in</strong>samen Erklärung dann an alle <strong>Bonn</strong>er<br />

Schulen geschickt. Sie hat damit ihr erstes Ziel erreicht: <strong>in</strong> allen Schulen e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive<br />

Diskussion um schulische Inklusion anzustoßen. Auch wenn das ursprünglich formulierte<br />

zweite große Ziel der Gruppe, dass alle Schulen dieser Erklärung beitreten sollten, zunächst<br />

nicht erreicht werden konnte, so war die Resonanz der Rückmeldungen doch beachtlich.<br />

Von 105 <strong>Bonn</strong>er Schulen haben sich 75 zurückgemeldet.<br />

Diese Schulen haben sich wie folgt geäußert:<br />

� Zustimmung: 27<br />

� Zustimmung mit Änderungswünschen: 21<br />

� Ablehnung: 6<br />

� Ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>deutige Stellungnahme: 21<br />

Über alle Schulformen h<strong>in</strong>weg wurden dabei folgende Unterstützungsbedarfe betont:<br />

� Bereitstellung der räumlichen, personellen und sächlichen Ressourcen<br />

� Senkung der Klassenfrequenzen<br />

� Mehr Fachlichkeit an Schulen<br />

� Fortbildungen<br />

Am 25.05.2012 hat Schuldezernent<strong>in</strong> Angelika Maria Wahrheit die Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gungen<br />

und die Rückmeldungen der e<strong>in</strong>zelnen Schulen zum Anlass genommen, M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Sylvia<br />

Löhrmann anzuschreiben, um sowohl die Bereitschaft <strong>Bonn</strong>s zu signalisieren, sich aktiv <strong>in</strong><br />

Richtung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>klusiven Schulsystems aufzustellen, als auch die aus Sicht der Schulen<br />

notwendigen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen mitzuteilen, die <strong>in</strong>sbesondere vom Land zu erfüllen<br />

seien.<br />

Im Bereich der "schulischen Inklusion" hat sie zudem die Bereitschaft der Stadt <strong>Bonn</strong><br />

signalisiert, e<strong>in</strong>e Vorreiterrolle e<strong>in</strong>zunehmen und e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Gespräch von<br />

Vertreter<strong>in</strong>nen und Vertretern <strong>Bonn</strong>er Schulleitungen mit dem M<strong>in</strong>isterium angeboten, um<br />

den Prozess der schulischen Inklusion konstruktiv zu unterstützen.<br />

(Vgl. Anlage I.4.4.1 Schreiben der Schuldezernent<strong>in</strong> mit dem Entwurf der geme<strong>in</strong>samen<br />

Erklärung der <strong>Bonn</strong>er Schulen bzw. http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/rtf/12/1211824.rtf )<br />

Mit Schreiben vom 31.07.2012 hat Frau M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Löhrmann auf das Schreiben geantwortet.<br />

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78<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

Sie bedankt sich für das Engagement der Stadt <strong>Bonn</strong>, die sich beim Thema "Inklusion"<br />

frühzeitig, gewissermaßen als Vorreiter, der Realisierung des Geme<strong>in</strong>samen Lernens<br />

geöffnet habe.<br />

In ihrem Antwortschreiben geht die M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> <strong>in</strong>sbesondere auf den<br />

e<strong>in</strong>.<br />

� Mangel an Plätzen für Geme<strong>in</strong>samen Unterricht und den<br />

� Mangel an Lehrkräften für e<strong>in</strong>e sonderpädagogische Förderung<br />

Schulen, die sich zum Teil nur durch den "sanften Druck" von außen bereit erklären,<br />

Geme<strong>in</strong>samen Unterricht anzubieten, müssten besondere Unterstützung erfahren.<br />

Daher sei die Landesregierung gefordert, parallel zu der eigentlichen Schulgesetznovelle, e<strong>in</strong><br />

"Konzept zur Festlegung und Deckung des Ressourcenbedarfs" zu erstellen, welches<br />

Regelungen zur Lehrer-Schüler-Relation, sonderpädagogische Ressourcen etc.<br />

berücksichtige.<br />

Zukünftig solle beispielsweise die sonderpädagogische Unterstützung als e<strong>in</strong> Mehrbedarf bei<br />

den allgeme<strong>in</strong>en Schulen h<strong>in</strong>zukommen. Dadurch könne die Akzeptanz für Inklusion auch<br />

vor Ort gefördert werden und die Zahl der Schulen, die Geme<strong>in</strong>samen Unterricht anbieten,<br />

steigen.<br />

Um den Mangel an Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung abzuwenden, sei<br />

geplant, ab dem kommenden Jahr Lehrkräfte anderer Lehrämter berufsbegleitend zu<br />

qualifizieren, so dass sie <strong>in</strong>nerhalb von 18 Monaten das Lehramt für sonderpädagogische<br />

Förderung erwerben könnten.<br />

Die M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> schlägt der Stadt <strong>Bonn</strong> und der Arbeitsgruppe <strong>Bonn</strong>er Schulen vor,<br />

geme<strong>in</strong>sam mit der Stadt <strong>Bonn</strong> modellhafte Szenarien zu entwickeln, die auch für andere<br />

Geme<strong>in</strong>den übertragbar seien. Sie lädt dazu die Vertreter<strong>in</strong>nen und Vertreter der Verwaltung<br />

und der Arbeitsgruppe <strong>Bonn</strong>er Schulen "Inklusive Bildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>" unter E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der<br />

Schulaufsicht e<strong>in</strong>, mit ihrem Haus <strong>in</strong> den Dialog zu treten.<br />

Das vollständige Schreiben von Frau M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Löhrmann ist <strong>in</strong> Anlage I.4.4.2 beigefügt,<br />

bzw. unter: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/12/1212485ED2.pdf nachzulesen.<br />

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79<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

I.2.5 Inklusive Bildung <strong>in</strong> der Schule aus Sicht der Eltern<br />

Schulische Inklusion kann nur unter Beteiligung der Elternschaft gel<strong>in</strong>gen. Eltern von K<strong>in</strong>dern<br />

mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung, e<strong>in</strong>er besonderen Begabung oder e<strong>in</strong>em besonderen<br />

Unterstützungsbedarf, Eltern die noch nicht lange <strong>in</strong> Deutschland leben, Eltern von<br />

Gymnasiasten wie von Förderschülern, Eltern, deren K<strong>in</strong>der gerade erst <strong>in</strong> die Schule<br />

kommen und solche, deren K<strong>in</strong>der vor dem Schulabschluss stehen: Sie alle müssen die<br />

"Inklusive Schule" aus der Überzeugung, dass diese für ihr K<strong>in</strong>d gut ist, tragen. Der breite<br />

Diskurs mit der Elternschaft <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> steht noch aus.<br />

<strong>Bonn</strong>er Eltern s<strong>in</strong>d sowohl über die Stadtschulpflegschaft als auch über den Vere<strong>in</strong><br />

Geme<strong>in</strong>sam Leben- Geme<strong>in</strong>sam Lernen e.V. (GL&GL) von Beg<strong>in</strong>n an <strong>in</strong> den<br />

Inklusionsprozess e<strong>in</strong>bezogen.<br />

I.2.5.1. Offener Brief der Elternvertreter<strong>in</strong>nen und Elternvertreter an Frau M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong><br />

Sylvia Löhrmann<br />

In e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Schreiben vom 28.06.2012 an M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Löhrmann haben beide<br />

Elternvertretungen ihre Haltung zur Inklusion aufgezeigt:<br />

Das Schreiben ist <strong>in</strong> Anlage I.4.5.1 beigefügt.<br />

I.2.5.2. Antwort der M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> vom 31.07.2012<br />

Die M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> hat <strong>in</strong> ihrem Antwortschreiben vom 31.07.2012 ausgeführt, dass wichtige, von<br />

Elternvertretern e<strong>in</strong>geforderte Leitl<strong>in</strong>ien durch die Veröffentlichung des Aktionsplans der<br />

Landesregierung "E<strong>in</strong>e Gesellschaft für alle - NRW <strong>in</strong>klusiv“ sowie des Antrags der<br />

nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen SPD und von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN "Zusammen lernen –<br />

zusammenwachsen, Eckpunkte für den Weg zur <strong>in</strong>klusiven Schule <strong>in</strong> NRW" <strong>in</strong>zwischen<br />

vorlägen.<br />

Aussagen zu personellen und f<strong>in</strong>anziellen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, mit denen das Land den<br />

Inklusionsprozess begleiten werde, seien dem noch ausstehenden Gesetzgebungsverfahren<br />

vorbehalten. Nach der Sommerpause 2012 werde der Referentenentwurf zur Umsetzung<br />

von Art. 24 der UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention abgestimmt. Im Beteiligungsverfahren<br />

seien dann auch Eltern gefragt.<br />

Sie hat zugleich aber auch die Prozesshaftigkeit der Umsetzung von "Inklusiver Bildung" <strong>in</strong><br />

den Vordergrund gestellt und die Notwendigkeit der engen Kooperation zwischen<br />

Kommunen, Schulaufsicht und Landtag betont. Es sei wichtig, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em transparenten und<br />

wertschätzenden Verfahren auch weitere Grundschulen <strong>in</strong> den Prozess zur Ausweitung des<br />

Geme<strong>in</strong>samen Unterrichts e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />

Die vollständige Antwort ist als Anlage I.4.5.2 beigefügt.<br />

I.2.5.3. Weitere E<strong>in</strong>beziehung der Eltern <strong>in</strong> den Prozess<br />

Auf der Grundlage ihres Offenen Briefs und weiterer Gespräche, beabsichtigen die<br />

Elternvertreter, bis zum Jahresende 2012 e<strong>in</strong>en Maßnahmenplan zur E<strong>in</strong>beziehung e<strong>in</strong>er<br />

breiten Elternschaft <strong>in</strong> den Inklusionsprozess vorzulegen.<br />

Außerdem hatte der Vere<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>sam Leben - Geme<strong>in</strong>sam Lernen e.V. bereits eigene<br />

Forderungen an den Inklusionsprozess <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> <strong>in</strong> der Lenkungsgruppe "Inklusive Bildung"<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 18


80<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

vorgestellt. Diese Überlegungen s<strong>in</strong>d zum Teil auch <strong>in</strong> den beh<strong>in</strong>dertenpolitischen<br />

Teilhabeplan e<strong>in</strong>geflossen und werden, soweit sie die Zuständigkeit der Stadt <strong>Bonn</strong><br />

betreffen, <strong>in</strong> die kont<strong>in</strong>uierliche Fortschreibung des Handbuchs Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />

e<strong>in</strong>fließen.<br />

Die Ausführungen s<strong>in</strong>d nachzulesen unter<br />

https://www.dropbox.com/sh/ugw0xfpq97qi1qb/Dt8K74heQF/120425_Anregungen-<br />

Inklusionsplan-<strong>Bonn</strong>_V1.0.doc.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 19


81<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

I.3 Ziele kurz-, mittel- und langfristig sowie aktuelle<br />

Maßnahmen<br />

Ziele:<br />

kurzfristig<br />

� Die Stadt <strong>Bonn</strong> positioniert sich <strong>in</strong> enger Abstimmung und <strong>in</strong> Verantwortungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

mit dem Land NRW als e<strong>in</strong> Vorreiter für Inklusive Bildung.<br />

kurz-, mittel- und langfristig<br />

� Inklusion wird geme<strong>in</strong>sam mit den verschiedenen Akteuren der Stadtgesellschaft <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em dialogischen Prozess weiterentwickelt.<br />

� Die Stadt <strong>Bonn</strong> unterstützt <strong>in</strong> Verantwortungsgeme<strong>in</strong>schaft mit dem Land NRW<br />

Institutionen auf dem Weg zu Inklusiver Bildung.<br />

Aktuelle Maßnahmen:<br />

� Die Verwaltung und Vertreter der Arbeitsgruppe <strong>Bonn</strong>er Schulen treten mit dem<br />

Schulm<strong>in</strong>isterium NRW <strong>in</strong> den angebotenen Dialog um die Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gungen<br />

schulischer Inklusion e<strong>in</strong>.<br />

� Die <strong>Bonn</strong>er Träger von K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen erarbeiten im laufenden<br />

K<strong>in</strong>dergartenjahr Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gungen für Inklusion, die sich auf den Altersbereich<br />

0-6 Jahre beziehen.<br />

� Im Schuljahr 2012/2013 werden <strong>Bonn</strong>er Eltern, deren K<strong>in</strong>der die Schule besuchen,<br />

gezielt über Informationsveranstaltungen, Vorträge etc. <strong>in</strong> den Inklusionsprozess<br />

e<strong>in</strong>bezogen.<br />

� Das HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> ist ab Sommer 2013 <strong>in</strong> elektronischer Form<br />

verfügbar und wird als dynamisches, Prozess begleitendes Instrument quartalsweise<br />

fortgeschrieben.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 20


I.4 Anlagen<br />

82<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

I.4.1 Inklusion / Inklusive Bildung – International/National<br />

I.4.1.1. UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention<br />

Im März 2009 ist <strong>in</strong> Deutschland das „Übere<strong>in</strong>kommen über die Rechte von Menschen mit<br />

Beh<strong>in</strong>derungen“ der Vere<strong>in</strong>ten Nationen (kurz „Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention“) <strong>in</strong> Kraft<br />

getreten. Mit diesem Vertragswerk verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten zur<br />

Durchsetzung der Menschen- und Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit<br />

Beh<strong>in</strong>derungen und zur Förderung ihrer Teilhabe <strong>in</strong> allen gesellschaftlichen Bereichen.<br />

Mit der Ratifizierung dieser Konvention geht e<strong>in</strong> Paradigmenwechsel e<strong>in</strong>her: Das Recht der<br />

une<strong>in</strong>geschränkten Teilhabe von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung an der Gesellschaft – und zwar<br />

<strong>in</strong> allen Bereichen. Der Begriff „<strong>Integration</strong>“ wird durch den Begriff „Inklusion“ ersetzt, was<br />

heißt, dass Menschen <strong>in</strong> all ihrer Unterschiedlichkeit e<strong>in</strong>geschlossen und aufgenommen se<strong>in</strong><br />

müssen und dass alle Institutionen sich so organisieren müssen, dass sie das gewährleisten<br />

können.<br />

Der vollständige Text der UN-Konvention f<strong>in</strong>det sich unter:<br />

http://www.bmas.de/portal/2888/property=pdf/uebere<strong>in</strong>kommen__ueber__die__rechte__behi<br />

nderter__menschen.pdf<br />

I.4.1.2. Salamanca Erklärung<br />

Inklusive Bildung ist e<strong>in</strong> zentrales Anliegen der UNESCO. Die Konferenz <strong>in</strong> Salamanca<br />

wurde 1994 von der spanischen Regierung <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der UNESCO organisiert.<br />

Das Ziel der Konferenz mit über 90 Regierungen und 25 <strong>in</strong>ternationalen Organisationen war,<br />

die "Bildung für Alle" zu unterstützen. Die Teilnehmer<strong>in</strong>nen und Teilnehmer bekräftigten die<br />

Notwendigkeit, die Schule zu reformieren, um die Isolation der Menschen mit besonderen<br />

Bedürfnissen zu reduzieren oder bestenfalls zu vermeiden:<br />

„Wir anerkennen die Notwendigkeit und Dr<strong>in</strong>glichkeit, K<strong>in</strong>der, Jugendliche und Erwachsene<br />

mit besonderen Förderbedürfnissen <strong>in</strong>nerhalb des Regelschulwesens zu unterrichten“ (vgl.<br />

UNESCO, 1994)<br />

Die Salamanca Erklärung enthält u. a. die Rechte aller K<strong>in</strong>der auf Bildung und die Forderung<br />

der Entwicklung von Schulsystemen, die der Vielfalt und den unterschiedlichen Bedürfnissen<br />

der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen gerecht werden. Die Notwendigkeit, auf gesetzlicher und<br />

politischer Ebene die <strong>Integration</strong> <strong>in</strong> der Pädagogik anzuerkennen und voranzutreiben, sowie<br />

die Partizipation der Eltern, Betroffenen und der Organisationen zu ermöglichen bzw. zu<br />

fördern, s<strong>in</strong>d weitere Anliegen.<br />

Die UNESCO-Weltbildungskonferenz bestätigte 2008 Inklusive Bildung als e<strong>in</strong> zentrales<br />

Anliegen.<br />

Der vollständige Text der Salamanca-Erklärung f<strong>in</strong>det sich unter:<br />

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83<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

http://www.unesco.de/fileadm<strong>in</strong>/medien/Dokumente/Bibliothek/sa lamancaerklaerung.pdf<br />

I.4.1.3. UN Konvention über die Rechte der K<strong>in</strong>der (1989)<br />

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vere<strong>in</strong>ten Nationen<br />

die UN-Konvention über die Rechte des K<strong>in</strong>des. Alle K<strong>in</strong>der auf der Welt erhielten damit<br />

verbriefte Rechte auf Entwicklung, Schutz und Beteiligung. Die K<strong>in</strong>derrechtskonvention<br />

formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit K<strong>in</strong>dern - über alle sozialen,<br />

kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede h<strong>in</strong>weg. Und sie fordert e<strong>in</strong>e neue Sicht<br />

auf K<strong>in</strong>der als eigenständige Persönlichkeiten. Alle Staaten, mit Ausnahme der USA und<br />

Somalias, haben die Konvention ratifiziert.<br />

Die 54 Artikel der Konvention verknüpfen erstmals politische Bürgerrechte mit kulturellen,<br />

wirtschaftlichen und sozialen Rechten von K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em völkerrechtlich b<strong>in</strong>denden<br />

Vertrag. Die K<strong>in</strong>derrechtskonvention beruht auf vier Pr<strong>in</strong>zipien:<br />

• Das Recht auf Gleichbehandlung<br />

• Wohl des K<strong>in</strong>des hat Vorrang<br />

• Das Recht auf Leben und Entwicklung<br />

• Achtung vor der Me<strong>in</strong>ung des K<strong>in</strong>des<br />

Der vollständige Text der UN-Konvention von 1989 f<strong>in</strong>det sich unter:<br />

http://www.unicef.de/fileadm<strong>in</strong>/content_media/Aktionen/K<strong>in</strong>derrechte18/UN-<br />

K<strong>in</strong>derrechtskonvention.pdf<br />

I.4.1.4. Allgeme<strong>in</strong>e Erklärung der Menschenrechte, Art 26: „Jeder Mensch hat das<br />

Recht auf Bildung“ (1948)<br />

Die Allgeme<strong>in</strong>e Erklärung der Menschenrechte, auch "UN-Menschenrechtscharta", ist das<br />

ausdrückliche Bekenntnis der Vere<strong>in</strong>ten Nationen zu den allgeme<strong>in</strong>en Grundsätzen der<br />

Menschenrechte. Sie wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der<br />

Vere<strong>in</strong>ten Nationen im Palais de Chaillot <strong>in</strong> Paris genehmigt und verkündet.<br />

Artikel 26 (Recht auf Bildung):<br />

1. Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Der Unterricht muss wenigstens <strong>in</strong> den<br />

Elementar- und Grundschulen unentgeltlich se<strong>in</strong>. Der Elementarunterricht ist<br />

obligatorisch. Fachlicher und beruflicher Unterricht soll allgeme<strong>in</strong> zugänglich se<strong>in</strong>; die<br />

höheren Studien sollen allen nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen <strong>in</strong><br />

gleicher Weise offenstehen.<br />

2. Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die<br />

Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele haben. Sie<br />

soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen<br />

rassischen oder religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vere<strong>in</strong>ten Nationen<br />

zur Aufrechterhaltung des Friedens begünstigen.<br />

3. In erster L<strong>in</strong>ie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren K<strong>in</strong>dern zuteil werdenden<br />

Bildung zu bestimmen.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 22


84<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

I.4.2 Inklusion / Inklusive Bildung – <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

I.4.2.1. Beschluss des Landtages NRW am 01.12.2010<br />

Der Landtag NRW hat am 01. Dezember 2010 e<strong>in</strong>stimmig, mit Stimmenthaltung der FDP,<br />

beschlossen, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen (UN-<br />

Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention) für alle Lebensbereiche umzusetzen. Damit verbunden ist die<br />

volle Teilhabe an der Gesellschaft. Als wesentliches Element wird die Teilhabe am<br />

allgeme<strong>in</strong>en Schulwesen genannt.<br />

Der vollständige Beschluss ist nachzulesen unter:<br />

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-<br />

680.pdf<br />

I.4.2.2. Erklärung des M<strong>in</strong>isteriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW<br />

Die M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen, Sylvia<br />

Löhrmann, hat sich <strong>in</strong> dem Artikel "Auf dem Weg zur Inklusion – e<strong>in</strong>e Kultur des<br />

Behaltens“, erschienen <strong>in</strong> Schule NRW, Ausgabe 03/11, zu e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>klusiven Bildungssystem<br />

bekannt.<br />

Die nordrhe<strong>in</strong>-westfälische Landesregierung hat das Ziel „Wir schaffen Inklusion“ <strong>in</strong> ihrem<br />

Regierungsprogramm verankert und beschreibt, dass das geme<strong>in</strong>same Lernen von K<strong>in</strong>dern<br />

und Jugendlichen mit und ohne Beh<strong>in</strong>derungen <strong>in</strong> den allgeme<strong>in</strong>en Schulen des Landes<br />

ausgebaut werden soll. Die Landesregierung hat <strong>in</strong> Aussicht gestellt, die landesweiten<br />

Eckpfeiler für e<strong>in</strong>en Inklusionsplan zu entwickeln, die dann <strong>in</strong> regionale<br />

Schulentwicklungspläne münden. Der Zeitpunkt für die Veröffentlichung dieser Eckpfeiler<br />

steht noch nicht fest.<br />

Die gesamte Erklärung der M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> ist nachzulesen unter<br />

http://www.schulm<strong>in</strong>isterium.nrw.de/BP/Eltern/_Rubriken/Initiativen/Inklusion_Teil2_Borken/I<br />

nklusion_Teil3_M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong>/<br />

I.4.2.3. Zwischenbericht "Auf dem Weg zum Aktionsplan"<br />

Die Landesregierung NRW hat mit dem Zwischenbericht zum Stand der Vorbereitungen des<br />

Aktionsplans "E<strong>in</strong>e Gesellschaft für alle - NRW <strong>in</strong>klusiv" alle bisherigen Arbeiten zum<br />

Aktionsplan, sowie e<strong>in</strong>e Übersicht über bereits bestehende Regelungen, Projekte,<br />

Maßnahmen etc. dargestellt.<br />

Der komplette Zwischenbericht ist nachzulesen unter<br />

http://www.mais.nrw.de/08_PDF/003/110321_zwischenbericht_nrw_<strong>in</strong>klusiv.pdf.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 23


85<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

I.4.2.4. Gutachten zur Umsetzung der UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention im Bereich<br />

der allgeme<strong>in</strong>en Schulen (Klaus Klemm / Ulf Preuss-Lausitz)<br />

Das M<strong>in</strong>isterium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen hat die<br />

Wissenschaftler Prof. Klaus Klemm und Prof. Ulf Preuss-Lausitz mit der Erstellung e<strong>in</strong>es<br />

Gutachtens beauftragt, das Empfehlungen zur Umsetzung der UN-<br />

Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention im Bereich der allgeme<strong>in</strong>en Schulen formulieren soll.<br />

Im Juni 2011 wurde das Gutachten veröffentlicht. Es enthält unter Berücksichtigung des<br />

wissenschaftlichen Kenntnisstandes, der demographischen und f<strong>in</strong>anziellen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, Empfehlungen für den Gesamtplan Inklusive Schule und stellt somit<br />

wichtige Vorgaben für die Umsetzung der schulischen Inklusion <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong><br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen dar.<br />

Die Wissenschaftler empfehlen unter anderem, Stellen für Sonderpädagogen aus<br />

Förderschulen schrittweise <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>e Schulen zu verlagern.<br />

Bei Realisierung der Empfehlungen kann ihrer Auffassung nach bis 2020 e<strong>in</strong> Inklusionsanteil<br />

von 85 % erreicht werden. Dies soll über e<strong>in</strong>e schrittweise Auflösung der Förderschulen mit<br />

den Schwerpunkten emotional-soziale Entwicklung, Lernen und Sprache erreicht werden.<br />

Das vollständige Gutachten ist nachzulesen unter<br />

http://www.schulm<strong>in</strong>isterium.nrw.de/BP/Inklusion_Geme<strong>in</strong>sames_Lernen/Gutachten__Auf_d<br />

em_Weg_zur_Inklusion_/NRW_Inklusionskonzept_2011__-_neue_Version_08_07_11.pdf.<br />

Weitere Informationen dazu aus dem M<strong>in</strong>isterium für Schule und Weiterbildung f<strong>in</strong>den sich<br />

unter:<br />

http://www.schulm<strong>in</strong>isterium.nrw.de/BP/Inklusion_Geme<strong>in</strong>sames_Lernen/Gutachten__Auf_d<br />

em_Weg_zur_Inklusion_/<br />

I.4.2.5. Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

Die CDU-Landtagsfraktion NRW hat <strong>in</strong> ihrem Positionspapier eigene Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gungen<br />

für Inklusion formuliert. Sie hat dar<strong>in</strong> wesentliche Empfehlungen des Gutachtens der<br />

Wissenschaftler Prof. Klaus Klemm und Prof. Ulf Preuss-Lausitz aufgegriffen.<br />

Insbesondere fordert die CDU-Landtagsfraktion die Landesregierung auf, zeitnah e<strong>in</strong><br />

Umsetzungskonzept mit konkretem Zeitplan und Kostenberechnungen zu erstellen.<br />

Das gesamte Positionspapier kann nachgelesen werden unter<br />

http://www.cdu-nrwfraktion.de/fileadm<strong>in</strong>/user_upload/PDF/Broschueren/CDU_Broschuere_Inklusion_scr.pdf.<br />

I.4.2.6. Koalitionsvertrag 2012-2017 vom 12.06.2012<br />

Die nordrhe<strong>in</strong>-westfälische SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW geben ihrem<br />

Koalitionsvertrag den Titel "Verantwortung für e<strong>in</strong> starkes NRW – Mite<strong>in</strong>ander die Zukunft<br />

gestalten"<br />

Die Koalition folgt <strong>in</strong>sbesondere den Grundsätzen e<strong>in</strong>er Politik, die auf Vorbeugung,<br />

Inklusion und <strong>Integration</strong> sowie auf Nachhaltigkeit setzt.<br />

Im Mittelpunkt der Politik steht der Mensch. Deshalb bleibt es bei dem Ansatz der<br />

vorsorgenden Politik mit dem Ziel: Wir lassen ke<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d zurück. Wir <strong>in</strong>vestieren <strong>in</strong> K<strong>in</strong>der und<br />

Bildung, die wirtschaftliche und ökologische Erneuerung, handlungsfähige Kommunen,<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 24


86<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

Familien und Inklusion. Das stärkt die Gesellschaft als Ganzes und darüber h<strong>in</strong>aus auch<br />

den Wirtschaftsstandort Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen.<br />

In Bezug auf Bildung nennt der Vertrag den Leitsatz: Wir lassen ke<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d zurück – Beste<br />

Bildung für alle.<br />

Indem gezielt und frühzeitig Familien und K<strong>in</strong>der gestärkt werden, wird gleichzeitig das<br />

Geme<strong>in</strong>wesen gestärkt. Vorbeugend ausgerichtete Politik muss alle K<strong>in</strong>der von Anfang an<br />

erreichen. Hilfsangebote sollen früher und besser mite<strong>in</strong>ander verknüpft werden, damit e<strong>in</strong>e<br />

Präventionskette entsteht, die sich am Lebensweg e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des orientiert.<br />

Der gesamte Koalitionsvertrag ist nachzulesen unter:<br />

http://www.gruene-nrw.de/fileadm<strong>in</strong>/user_upload/gruene-nrw/politik-undthemen/12/koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2012-2017.pdf<br />

I.4.2.7. Aktionsplan vom 03. Juli 2012<br />

"E<strong>in</strong>e Gesellschaft für alle - NRW <strong>in</strong>klusiv“ - so lautet der Titel des Aktionsplans der<br />

Landesregierung vom 03. Juli 2012, mit dem die UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention <strong>in</strong><br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen umgesetzt werden soll.<br />

Gleich zu Beg<strong>in</strong>n der neuen Legislaturperiode soll die Umsetzung dieses Plans beg<strong>in</strong>nen.<br />

Die Landesregierung will damit e<strong>in</strong> klares Zeichen setzen: Uns s<strong>in</strong>d alle Menschen wichtig;<br />

wir lassen nicht zu, dass zwischen „Beh<strong>in</strong>derung“ und „Nichtbeh<strong>in</strong>derung“ unterschieden,<br />

zwischen „normal“ und „anders“ getrennt wird.<br />

Der gesamte Aktionsplan ist nachzulesen unter:<br />

http://www.schulm<strong>in</strong>isterium.nrw.de/BP/Presse/Pressekonferenzen/Aktionsplan/Orig<strong>in</strong>al_akti<br />

onsplan_nrw-<strong>in</strong>klusiv.pdf<br />

E<strong>in</strong>e Zusammenfassung liegt ebenfalls vor:<br />

http://www.schulm<strong>in</strong>isterium.nrw.de/BP/Presse/Pressekonferenzen/Aktionsplan/Aktionsplan.<br />

pdf<br />

I.4.2.8. Antrag der Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90 / Die Grünen an den<br />

Landtag NRW vom 10.02.2012<br />

Die Fraktion der nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen SPD und von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hat am<br />

10.02.2012 e<strong>in</strong>en Antrag mit dem Titel: Zusammen lernen – zusammenwachsen, Eckpunkte<br />

für den Weg zur <strong>in</strong>klusiven Schule <strong>in</strong> NRW (Drucksache 15/2012, S. 5) an den Landtag NRW<br />

gestellt.<br />

Gefordert werden dar<strong>in</strong> <strong>in</strong>sbesondere<br />

� e<strong>in</strong>e landesgesetzliche Verankerung des Rechtsanspruches auf <strong>in</strong>klusive Bildung<br />

� Verpflichtung zur Schulentwicklungsplanung durch den Schulträger<br />

� Weiterentwicklung der Lehrerausbildung <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf <strong>in</strong>dividuelle Förderung und<br />

Erwerb der Kompetenzen für e<strong>in</strong>en differenzierenden Unterricht<br />

� E<strong>in</strong>beziehung aller an Schule Beteiligten <strong>in</strong> den Inklusionsprozess etc.<br />

Nachzulesen ist der vollständige Antrag unter:<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 25


87<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

http://www.gruene.landtag.nrw.de/sites/www.gruene.landtag.nrw.de/files/a_<strong>in</strong>klusion_spd_gr<br />

uene_08feb12.pdf<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 26


88<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

I.4.3 Inklusion / Inklusive Bildung – <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

– Derzeit noch ke<strong>in</strong>e Anlagen –<br />

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89<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

I.4.4 Rahmenbed<strong>in</strong>gungen aus Sicht von <strong>Bonn</strong>er Schulen<br />

I.4.4.1. Schreiben von Frau Bg Wahrheit an Frau M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Löhrmann<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 28


99<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

I.4.4.2. Schreiben von Frau M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Löhrmann vom 31.07.2012 an Frau Bg Wahrheit<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 38


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105<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

I.4.5 Inklusive Bildung <strong>in</strong> der Schule aus Sicht der Eltern<br />

I.4.5.1. Offener Brief der Elternvertreter<strong>in</strong>nen und Elternvertreter an Frau M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong><br />

Löhrmann<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 44


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109<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />

I.4.5.2. Antwortschreiben der M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> vom 31.07.2012 auf den offenen Brief<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 48


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113


114<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />

Teil II: K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf im Regelsystem<br />

(Schwerpunktthema 1)<br />

II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Regelsystem<br />

(Schwerpunktthema 1) ..................................................................................................5<br />

II.1 K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong> vorschulischen<br />

E<strong>in</strong>richtungen .......................................................................................................6<br />

II.1.1 U 3 (unter 3 Jahren) ...............................................................................6<br />

II.1.2 K<strong>in</strong>dertagesstätten (3 Jahre - 6 Jahre)....................................................6<br />

II.1.3 Ziele kurz-, mittel- und langfristig sowie aktuelle Maßnahmen ................7<br />

II.1.4 Anlagen ..................................................................................................8<br />

II.2 K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong> Schulen ...............................22<br />

II.2.1 Rahmenvorgaben.................................................................................22<br />

II.2.2 Geme<strong>in</strong>samer Unterricht (GU)..............................................................26<br />

II.3 Schulbegleitung..................................................................................................46<br />

II.3.1 Bestandsaufnahme...............................................................................46<br />

II.3.2 Praxisbericht.........................................................................................52<br />

II.4 Ziele kurz-, mittel- und langfristig sowie aktuelle Maßnahmen............................54<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 3


115<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

II.1 K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />

<strong>in</strong> vorschulischen E<strong>in</strong>richtungen<br />

II.1.1 U 3 (unter 3 Jahren)<br />

(Aufgabenstellung ist derzeit <strong>in</strong> Bearbeitung)<br />

II.1.2 K<strong>in</strong>dertagesstätten (3 Jahre - 6 Jahre)<br />

In <strong>Bonn</strong> wird die Betreuung von K<strong>in</strong>dern mit besonderem Förderbedarf im Wesentlichen<br />

durch zwei Kernangebote gewährleistet. Zum e<strong>in</strong>en werden seit langem K<strong>in</strong>der mit und ohne<br />

Beh<strong>in</strong>derung <strong>in</strong> <strong>in</strong>tegrativen Gruppen betreut. Zum anderen stehen <strong>in</strong> fünf heilpädagogischen<br />

E<strong>in</strong>richtungen Plätze zur Verfügung.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen auch Plätze im Rahmen von<br />

E<strong>in</strong>zel<strong>in</strong>tegration im Regelk<strong>in</strong>dergarten.<br />

Die verschiedenen <strong>in</strong>tegrativen und heilpädagogischen K<strong>in</strong>dertagesstätten sowie die<br />

Ansprechpartner für die Aufnahme und Betreuung der K<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Auflistung als<br />

Anlagen II.1.4.1 und II.1.4.2 beigefügt.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 6


116<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

II.1.3 Ziele kurz-, mittel- und langfristig sowie aktuelle Maßnahmen<br />

Im K<strong>in</strong>dergartenjahr 2010/2011 gab es <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> 258 Plätze für K<strong>in</strong>der mit besonderem<br />

Förderbedarf, davon 110 <strong>in</strong> <strong>in</strong>tegrativen Gruppen und 148 <strong>in</strong> heilpädagogischen<br />

K<strong>in</strong>dergärten.<br />

Der flächendeckende Ausbau von <strong>in</strong>tegrativen Gruppen <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen wird <strong>in</strong><br />

den nächsten Jahren vorangetrieben.<br />

So sollen nach Möglichkeit <strong>in</strong> jeder neu gebauten K<strong>in</strong>dertagesstätte auch Förderplätze zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

Die weitere Planung ist den Ausführungen im K<strong>in</strong>dergartenbedarfsplan zu entnehmen<br />

(Anlage II.1.4.3).<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 7


117<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

II.1.4 Anlagen<br />

II.1.4.1. Integrative und heilpädagogische K<strong>in</strong>dertagesstätten <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 8


118<br />

Integrative฀<br />

und฀Heilpädagogische฀<br />

Tagese<strong>in</strong>richtungen฀für฀K<strong>in</strong>der


119<br />

Integrative฀und฀heilpädagogische฀<br />

Tagese<strong>in</strong>richtungen฀für฀K<strong>in</strong>der<br />

Im฀ <strong>Bonn</strong>er฀ Stadtgebiet฀ gibt฀ es฀ verschiedene฀ K<strong>in</strong>dertagesstätten฀<br />

<strong>in</strong>฀ städtischer฀ und฀ freier฀ Trägerschaft,฀<strong>in</strong>฀denen฀K<strong>in</strong>der฀mit฀und฀ohne฀Beh<strong>in</strong>derung฀<br />

aufgenommen฀werden.<br />

Es฀ handelt฀ sich฀ hierbei฀ um฀ E<strong>in</strong>richtungen,฀ <strong>in</strong>฀ denen฀sowohl฀K<strong>in</strong>der฀mit฀unterschiedlichen฀Entwicklungsauffälligkeiten฀<br />

als฀ auch฀ K<strong>in</strong>der฀ mit฀ Beh<strong>in</strong>derung฀betreut฀werden.<br />

In฀ den฀ heilpädagogischen฀ Gruppen฀ be<strong>in</strong>den฀ sich฀<br />

sechs฀bis฀zehn฀K<strong>in</strong>der฀und฀<strong>in</strong>฀den฀<strong>in</strong>tegrativen฀Gruppen฀15฀K<strong>in</strong>der,฀davon฀zehn฀K<strong>in</strong>der฀auf฀Regelplätzen฀und฀fünf฀auf฀heilpädagogischen฀Plätzen฀jeweils฀altersgemischt฀von฀(unter)฀drei฀Jahren฀bis฀zum฀Schule<strong>in</strong>tritt.฀<br />

In฀ jeder฀ Gruppe฀ arbeiten฀ zwei฀ qualiizierte฀ Fachkräfte,฀<br />

die฀ von฀ Zivildienstleistenden,฀ Praktikant<strong>in</strong>nen฀und฀Praktikanten฀unterstützt฀werden.฀E<strong>in</strong>e฀<br />

(teil-)฀freigestellte฀Fachkraft฀leitet฀die฀E<strong>in</strong>richtung.<br />

Im฀ S<strong>in</strong>ne฀ e<strong>in</strong>er฀ umfassenden฀ Entwicklungsunterstützung฀bekommen฀die฀K<strong>in</strong>der฀auf฀den฀heilpädagogischen฀<br />

Plätzen฀ e<strong>in</strong>e฀ <strong>in</strong>dividuell฀ ausgerichtete฀<br />

E<strong>in</strong>zel-฀und฀Kle<strong>in</strong>gruppen-Förderung฀sowie฀physiotherapeutische,฀<br />

motopädische฀ und฀ logopädische฀<br />

Begleitung฀von฀Therapeut<strong>in</strong>nen฀und฀Therapeuten.<br />

Begleitend฀zur฀Situation฀und฀Entwicklung฀des฀K<strong>in</strong>des฀<br />

erhalten฀ die฀ Eltern฀ Informationen,฀ Beratung฀<br />

und฀Hilfestellung,฀unter฀anderem฀auch฀zu฀weiteren฀<br />

therapeutischen฀ Maßnahmen,฀ zu฀ Hilfsmittelversorgung฀und฀h<strong>in</strong>sichtlich฀der฀E<strong>in</strong>schulung.<br />

Die฀ Zusammenarbeit฀mit฀Frühförderstellen,฀Beratungsstellen฀<br />

und฀ Schulen,฀ anderen฀ Tagese<strong>in</strong>richtungen฀<br />

und฀ weiteren฀ fachlich฀ beteiligten฀ Stellen฀<br />

der฀ Sozial-,฀ Gesundheits-฀ und฀ Jugendhilfe฀ ist฀ e<strong>in</strong>฀<br />

wichtiger฀Bestandteil฀der฀Konzepte.


120<br />

Öffnungszeiten:<br />

der฀heilpädagogischen฀Tagese<strong>in</strong>richtungen:<br />

Montag฀–฀Freitag฀8.30฀Uhr฀bis฀14.30฀Uhr<br />

der฀<strong>in</strong>tegrativen฀Tagese<strong>in</strong>richtungen:<br />

Montag฀bis฀Freitag฀7.30฀Uhr฀bis฀16.30฀Uhr.<br />

Alle฀Tagese<strong>in</strong>richtungen฀betreuen฀die฀K<strong>in</strong>der฀möglichst฀wohnortnah.<br />

In฀ begründeten฀ E<strong>in</strong>zelfällen฀ kann฀ e<strong>in</strong>฀ Zubr<strong>in</strong>gerdienst฀gestellt฀werden,฀der฀die฀K<strong>in</strong>der฀morgens฀<strong>in</strong>฀<br />

die฀ Tagese<strong>in</strong>richtung฀ br<strong>in</strong>gt฀ und฀ sie฀ nachmittags฀<br />

dort฀wieder฀abholt.<br />

Die฀Elternbeiträge฀für฀die฀heilpädagogischen฀Plätze฀und฀gegebenenfalls฀die฀Kosten฀für฀den฀Zubr<strong>in</strong>gerdienst฀werden฀im฀Rahmen฀der฀E<strong>in</strong>gliederungshilfe฀übernommen.<br />

Die฀Elternbeiträge฀für฀die฀Regelplätze฀werden฀vom฀<br />

Amt฀für฀K<strong>in</strong>der,฀Jugend฀und฀Familie฀nach฀dem฀Gesetz฀zur฀frühen฀Bildung฀und฀Förderung฀von฀K<strong>in</strong>dern฀<br />

(K<strong>in</strong>derbildungsgesetz฀KiBiz)฀erhoben.<br />

Die฀Eltern฀zahlen฀abhängig฀vom฀E<strong>in</strong>kommen฀e<strong>in</strong>en฀<br />

Essensbeitrag.฀Den฀genauen฀Betrag฀teilen฀die฀E<strong>in</strong>richtungen฀mit.<br />

Weitere฀ Informationen฀ geben฀ die฀ Leitungskräfte฀<br />

der฀Tagese<strong>in</strong>richtungen฀oder฀die<br />

Bundesstadt฀<strong>Bonn</strong><br />

Amt฀für฀Soziales฀und฀Wohnen<br />

Sachgruppe฀50-321<br />

Kurfürstenallee฀2-3<br />

53177฀<strong>Bonn</strong>.<br />

Telefon:฀77฀49฀56,฀77฀48฀73฀und฀77฀25฀68<br />

Telefax:฀77฀67฀21<br />

E-Mail:฀ mart<strong>in</strong>.schild@bonn.de<br />

฀ elke.jakob@bonn.de<br />

฀ gudrun.ruecker@bonn.de


121<br />

Integrative฀und฀heilpädagogische฀<br />

K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen฀฀<br />

freier฀Träger<br />

Aktion฀Regenbogen฀e.V.,<br />

<strong>in</strong>tegratives฀Montessori-K<strong>in</strong>derhaus<br />

zwei฀<strong>in</strong>tegrative฀Gruppen฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀<br />

drei฀Jahren฀und฀älter<br />

Limpericher฀Straße฀55<br />

53225฀<strong>Bonn</strong><br />

Telefon:฀46฀06฀37<br />

Telefax:฀4฀22฀59฀21<br />

E-Mail:฀leitung@aktion-regenbogen-bonn.de<br />

Integrative฀KITA฀„Emmaus-K<strong>in</strong>derhaus“<br />

Ev.฀Johanniskirchengeme<strong>in</strong>de฀<strong>Bonn</strong>-Duisdorf<br />

e<strong>in</strong>e฀Gruppen฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀unter฀drei฀฀<br />

Jahren,฀zwei฀Gruppen฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀zwei฀<br />

Jahren฀bis฀zur฀E<strong>in</strong>schulung,฀zwei฀<strong>in</strong>tegrative฀Gruppen฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀drei฀Jahren฀und฀älter<br />

Fahrenheitstraße฀55<br />

53125฀<strong>Bonn</strong><br />

Telefon:฀29฀86฀66<br />

Telefax:฀2฀43฀66฀84<br />

E-Mail:฀kita@emmaus-kirche.de<br />

Katholischer฀K<strong>in</strong>dergarten฀„St.฀Sever<strong>in</strong>“<br />

drei฀Gruppen฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀drei฀<br />

Jahren฀und฀älter,฀davon฀e<strong>in</strong>e฀<strong>in</strong>tegrativ<br />

Roderichstraße฀24<br />

53179฀<strong>Bonn</strong><br />

Telefon:฀34฀44฀01<br />

Telefax:฀9฀02฀56฀69<br />

E-Mail:฀kiga-st-sever<strong>in</strong>@t-onl<strong>in</strong>e.de


122<br />

Katholische฀<strong>in</strong>tegrative฀K<strong>in</strong>dertagesstätte฀฀<br />

„St.฀Peter“<br />

zwei฀Gruppen฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀drei฀Jahren฀฀<br />

und฀älter,฀davon฀e<strong>in</strong>e฀<strong>in</strong>tegrativ<br />

Adelheidisstraße฀36<br />

53225฀<strong>Bonn</strong><br />

Telefon:฀46฀59฀45<br />

E-Mail:฀kitapeter@t-onl<strong>in</strong>e.de<br />

KiTa฀Spatzennest฀<strong>Bonn</strong>฀e.฀V.<br />

zwei฀Gruppen฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀zwei฀Jahren฀<br />

bis฀zur฀E<strong>in</strong>schulung,฀davon฀e<strong>in</strong>e฀<strong>in</strong>tegrativ,฀e<strong>in</strong>e฀฀<br />

<strong>in</strong>tegrative฀Gruppe฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀drei฀฀<br />

Jahren฀und฀älter<br />

Oberer฀L<strong>in</strong>dweg฀4<br />

53129฀<strong>Bonn</strong><br />

Telefon:฀9฀09฀41฀23<br />

Telefax:฀9฀09฀41฀22<br />

E-Mail:฀<strong>in</strong>fo@kita-spatzennest-bonn.de<br />

DRK-K<strong>in</strong>dertagesstätte฀฀<br />

„Cläre-Grüneisen-Haus“<br />

zwei฀heilpädagogische฀Gruppen,฀e<strong>in</strong>e฀<strong>in</strong>tegrative฀<br />

Gruppe฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀drei฀Jahren฀<br />

und฀älter<br />

Am฀Kümpel฀2<br />

53127฀<strong>Bonn</strong><br />

Telefon:฀28฀52฀32<br />

Telefax:฀2฀42฀71฀76<br />

E-Mail:฀kita@kv-bonn.drk.de<br />

Heilpädagogischer฀K<strong>in</strong>dergarten฀der฀฀<br />

Lebenshilfe฀<strong>Bonn</strong>฀e.฀V.<br />

drei฀heilpädagogische฀Gruppen<br />

Margarethenplatz฀10<br />

53117฀<strong>Bonn</strong><br />

Telefon:฀5฀55฀84฀30<br />

Telefax:฀5฀55฀84฀43<br />

E-Mail:฀hpk@lebenshilfe-bonn.de


123<br />

Städtische฀<strong>in</strong>tegrative฀und<br />

heilpädagogische฀K<strong>in</strong>dergärten<br />

Städtische฀Tagese<strong>in</strong>richtung฀<br />

für฀K<strong>in</strong>der฀„Weidenweg“<br />

e<strong>in</strong>e฀<strong>in</strong>tegrative฀Gruppe฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀<br />

4฀Monaten฀bis฀zur฀E<strong>in</strong>schulung฀mit฀je฀zwei฀<br />

Förderplätzen฀für฀K<strong>in</strong>der฀unter฀und฀über฀drei฀<br />

Jahren,฀vier฀Gruppen฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀<br />

drei฀Jahren฀und฀älter,฀davon฀e<strong>in</strong>e฀<strong>in</strong>tegrativ<br />

Weidenweg฀10<br />

53227฀<strong>Bonn</strong><br />

Telefon:฀44฀04฀62<br />

Telefax:฀4฀33฀03฀47<br />

K<strong>in</strong>dergarten฀„Unterm฀Regenbogen“<br />

drei฀Gruppen฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀drei฀Jahren฀฀<br />

und฀älter,฀davon฀e<strong>in</strong>e฀<strong>in</strong>tegrativ<br />

Dorotheenstraße฀68<br />

53111฀<strong>Bonn</strong><br />

Telefon:฀63฀86฀06<br />

Telefax:฀63฀86฀06<br />

E-Mail:฀k<strong>in</strong>dergarten.dorotheenstrasse@bonn.de<br />

Familienzentrum฀„Metzental“<br />

e<strong>in</strong>e฀Gruppe฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀unter฀drei฀฀<br />

Jahren,฀e<strong>in</strong>e฀Gruppe฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀zwei฀<br />

Jahren฀bis฀zur฀E<strong>in</strong>schulung,฀vier฀Gruppen฀<br />

für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀drei฀Jahren฀und฀älter,฀฀<br />

davon฀e<strong>in</strong>e฀<strong>in</strong>tegrativ<br />

Talstraße฀7<br />

53177฀<strong>Bonn</strong><br />

Telefon:฀32฀30฀19฀21<br />

Telefax:฀32฀30฀19฀28<br />

E-Mail:฀famz.talstrasse@bonn.de


124<br />

K<strong>in</strong>dertagesstätte฀„Am฀F<strong>in</strong>kenhof“<br />

e<strong>in</strong>e฀Gruppe฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀unter฀drei฀<br />

Jahren,฀drei฀Gruppen฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀<br />

drei฀Jahren฀und฀älter,฀davon฀e<strong>in</strong>e฀<strong>in</strong>tegrativ<br />

Letterhausstraße฀41<br />

53123฀<strong>Bonn</strong><br />

Telefon:฀9฀62฀90฀13<br />

Telefax:฀9฀62฀90฀14<br />

E-Mail:฀k<strong>in</strong>dergarten.letterhausstrasse@bonn.de<br />

Kita฀„Irgendwie฀Anders“<br />

e<strong>in</strong>e฀Gruppe฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀unter฀drei฀<br />

Jahren,฀drei฀Gruppen฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀<br />

drei฀Jahren฀und฀älter,฀davon฀e<strong>in</strong>e฀<strong>in</strong>tegrativ<br />

Ostpreußenstraße฀36<br />

53119฀<strong>Bonn</strong><br />

Telefon:฀66฀49฀50<br />

E-Mail:฀susanne.zimmermann@bonn,.de<br />

Kita฀Waldenburger฀R<strong>in</strong>g<br />

sechs฀Gruppen฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀drei฀Jahren฀<br />

und฀älter,฀davon฀e<strong>in</strong>e฀<strong>in</strong>tegrativ<br />

Waldenburger฀R<strong>in</strong>g฀30<br />

53119฀<strong>Bonn</strong><br />

Telefon:฀2฀59฀08฀66<br />

Telefax:฀2฀59฀08฀67<br />

E-Mail:฀k<strong>in</strong>dergarten.waldenburgerr<strong>in</strong>g30@bonn.de<br />

Montessori-K<strong>in</strong>dergarten฀für฀฀<br />

K<strong>in</strong>der฀mit฀und฀ohne฀Beh<strong>in</strong>derung<br />

zwei฀<strong>in</strong>tegrative฀Gruppen฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀Alter฀von฀฀<br />

zwei฀Jahren฀bis฀zur฀E<strong>in</strong>schulung฀mit฀je฀zwei฀฀<br />

Förderplätzen฀für฀K<strong>in</strong>der฀unter฀drei฀Jahren,฀฀<br />

drei฀<strong>in</strong>tegrative฀Gruppen฀für฀K<strong>in</strong>der฀im฀<br />

Alter฀von฀drei฀Jahren฀und฀älter<br />

Waldenburger฀R<strong>in</strong>g฀42<br />

53119฀<strong>Bonn</strong><br />

(im฀Innenhof฀des฀Gustav-He<strong>in</strong>emann-Haus)<br />

Telefon:฀66฀53฀75<br />

Telefax:฀2฀49฀57฀62<br />

E-Mail:฀montessori-k<strong>in</strong>dergarten@bonn.de


125<br />

Heilpädagogischer฀K<strong>in</strong>dergarten฀Duisdorf<br />

vier฀heilpädagogische฀Gruppen<br />

Buschackerweg฀7<br />

53123฀<strong>Bonn</strong><br />

Telefon:฀64฀22฀26<br />

Telefax:฀4฀22฀88฀95<br />

E-Mail:฀heilpaed.kigaduisdorf@bonn.de<br />

Heilpädagogischer฀K<strong>in</strong>dergarten฀Heiderhof<br />

(vier฀heilpädagogische฀Gruppen,฀e<strong>in</strong>e฀sprachheil-฀<br />

pädagogische฀Gruppe)<br />

Pappelweg฀79<br />

53177฀<strong>Bonn</strong><br />

Telefon:฀32฀10฀69<br />

Telefax:฀3฀24฀01฀81<br />

E-Mail:฀฀<br />

heilpaedagogischerk<strong>in</strong>dergartenheiderhof@bonn.de<br />

Sprachheilk<strong>in</strong>dergarten฀Oberkassel<br />

drei฀sprachheilpädagogische฀Gruppen,฀฀<br />

e<strong>in</strong>e฀heilpädagogische฀Gruppe<br />

Basaltstraße฀25<br />

53227฀<strong>Bonn</strong><br />

Telefon:฀44฀35฀66<br />

Telefax:฀3฀89฀28฀64<br />

E-Mail:฀sprachheilk<strong>in</strong>dergarten@bonn.de<br />

www.bonn.de<br />

Herausgeber:฀Der฀Oberbürgermeister฀der฀Bundesstadt฀<strong>Bonn</strong>,฀฀<br />

Amt฀für฀Soziales฀und฀Wohnen,฀Presseamt,฀Juni฀2010,฀฀<br />

Aulage฀1฀000,฀Druck:฀Hausdruckerei฀


126<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

II.1.4.2. Leben mit Handicap – Integrative und heilpädagogische K<strong>in</strong>dertagesstätten <strong>in</strong><br />

<strong>Bonn</strong><br />

http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/beh<strong>in</strong>derung/00232/<strong>in</strong>dex.html<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 17


127<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

II.1.4.3. Auszug aus dem K<strong>in</strong>dergartenbedarfsplan 2010-2013<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 18


Auszug aus dem K<strong>in</strong>dergartenbedarfsplan 2010-2013<br />

III.3 Ausbau <strong>in</strong>tegrativer Plätze<br />

128<br />

In <strong>Bonn</strong> wird die Betreuung von K<strong>in</strong>dern mit besonderem Förderbedarf im Wesentlichen<br />

durch zwei Kernangebote gewährleistet. Zum e<strong>in</strong>en werden bereits heute K<strong>in</strong>der mit und<br />

ohne Beh<strong>in</strong>derung <strong>in</strong> <strong>in</strong>tegrativen Gruppen betreut. Zum anderen stehen <strong>in</strong> fünf<br />

heilpädagogischen E<strong>in</strong>richtungen Plätze zur Verfügung.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es <strong>in</strong> wenigen K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen auch Plätze für die <strong>in</strong>klusive<br />

E<strong>in</strong>zelbetreuung, die jedoch nur temporär und <strong>in</strong> Ausnahmefällen zur Verfügung gestellt<br />

werden und <strong>in</strong> jedem E<strong>in</strong>zelfall im Rahmen des Modellprojekts „Inklusive E<strong>in</strong>zelbetreuung“<br />

der Zustimmung des Landesjugendamtes bedürfen. Die <strong>in</strong>klusive E<strong>in</strong>zelbetreuung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

E<strong>in</strong>richtung erfordert meistens die Reduzierung von Rechtsanspruchsplätzen. Aus diesem<br />

Grund und weil <strong>in</strong> der Regel die spezielle Infrastruktur fehlt, die e<strong>in</strong>e besondere Förderung<br />

dieser K<strong>in</strong>der gewährleistet, ist die <strong>in</strong>klusive E<strong>in</strong>zelbetreuung e<strong>in</strong>e Lösung, die nicht als feste<br />

Größe <strong>in</strong> die Planung e<strong>in</strong>fließt. Die Kapazität des Modellprojekts (300 Plätze) ist zudem<br />

ausgeschöpft, sodass im Zuge der KiBiz-Revision nur die Mittel der 3,5fachen Pauschale<br />

fest e<strong>in</strong>geplant werden können.<br />

Nach Umsetzung aller geplanten Maßnahmen werden im K<strong>in</strong>dergartenjahr 2010/11 stadtweit<br />

258 Plätze für K<strong>in</strong>der mit besonderem Förderbedarf <strong>in</strong> Form von 10 U3- und 100 Ü3-<br />

Plätzen <strong>in</strong> <strong>in</strong>tegrativen Gruppen und 148 heilpädagogischen Plätzen angeboten. Damit steigt<br />

das Angebot <strong>in</strong>tegrativer Plätze um 23. Die Verteilung auf die e<strong>in</strong>zelnen Planungsräume s<strong>in</strong>d<br />

der folgenden Tabelle zu entnehmen.<br />

Voraussichtliches Angebot <strong>in</strong>tegrativer und heilpädagogischer Plätze im K<strong>in</strong>dergartenjahr<br />

2010/11 nach Umsetzung aller Maßnahmen<br />

In <strong>in</strong>tegrativen Gruppen In heilpädagogischen Gruppen<br />

Planungsraum Unter 3 Jahre Über 3 Jahre<br />

Über 3 Jahre Gesamt<br />

<strong>Bonn</strong>-Mitte 0 5 0 5<br />

<strong>Bonn</strong>-Nord 0 0 0 0<br />

Innenstadt-Süd 0 0 0 0<br />

<strong>Bonn</strong>-West 0 0 0 0<br />

<strong>Bonn</strong>-Süd 0 0 0 0<br />

Tannenbusch 4 33 0 37<br />

Auerberg 0 0 24 24<br />

Kottenforst 0 5 16 21<br />

Rhe<strong>in</strong>trasse 2 7 0 9<br />

Godesberg-Mitte/Nord 0 0 0 0<br />

Godesberg-Kurviertel 0 0 0 0<br />

Plittersdorf 0 0 0 0<br />

Pennenfeld 0 0 0 0<br />

Mehlem 0 5 0 5<br />

Heiderhof 0 5 38 43<br />

Beuel/Mitte-Nord 0 16 0 16<br />

Beuel-Ost 0 0 0 0<br />

Beuel-Mitte-Süd 2 2 0 4<br />

Beuel/Außenr<strong>in</strong>g-Süd 2 7 38 47<br />

Duisdorf 0 0 0 0<br />

Brüser Berg 0 15 0 15<br />

Med<strong>in</strong>ghoven 0 0 32 32<br />

Gesamtergebnis 10 100 148 258<br />


129<br />

Das Angebot entspricht e<strong>in</strong>er Versorgungsquote für K<strong>in</strong>der über drei Jahren von rd. 2,7 %.<br />

Die folgende Warteliste für heilpädagogische und <strong>in</strong>tegrative Plätze nach Planungsräumen<br />

gibt Aufschluss über gegenwärtig fehlende <strong>in</strong>tegrative Angebote. Auf der Warteliste bef<strong>in</strong>den<br />

sich auch 14 U3-K<strong>in</strong>der.<br />

Warteliste für heilpädagogische und<br />

<strong>in</strong>tegrative Plätze<br />

Stand 05.2010<br />

Planungsraum Anzahl der K<strong>in</strong>der<br />

<strong>Bonn</strong>-Mitte 2<br />

<strong>Bonn</strong>-Nord 4<br />

Innenstadt-Süd 2<br />

<strong>Bonn</strong>-West 3<br />

<strong>Bonn</strong>-Süd 6<br />

Tannenbusch 16<br />

Auerberg 3<br />

Kottenforst 2<br />

Rhe<strong>in</strong>trasse 3<br />

Godesberg/Mitte-Nord 0<br />

Godesberg-Kurviertel 1<br />

Plittersdorf 0<br />

Pennenfeld 5<br />

Mehlem 3<br />

Heiderhof 0<br />

Beuel/Mitte-Nord 1<br />

Beuel-Ost 2<br />

Beuel/Mitte-Süd 3<br />

Beuel/Außenr<strong>in</strong>g-Süd 4<br />

Duisdorf 3<br />

Brüser Berg 3<br />

Med<strong>in</strong>ghoven 0<br />

Gesamt 66<br />

Die Summe (300) der zur Verfügung stehenden Ü3-Plätze (248) und der wartenden Ü3-<br />

K<strong>in</strong>der (52) ergibt <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>en Bedarf von 3,3 % aller 3-6jährigen. Um auch E<strong>in</strong>zelfälle<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Bedarfsrechnung zu berücksichtigen, die im Laufe des Jahres <strong>in</strong> den<br />

E<strong>in</strong>richtungen erkannt werden, sollte das Ausbauziel real eher auf 3,5 % festgelegt werden.<br />

Damit beträgt der Bedarf für <strong>in</strong>tegrative Ü3-Plätze <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong>sgesamt<br />

316 Plätze, von denen künftig 248 angeboten werden. Diese Rechnung verdeutlicht, dass<br />

der Ausbau <strong>in</strong>tegrativer Plätze vor allem bei der Planung neuer E<strong>in</strong>richtungen generell zu<br />

berücksichtigen ist.<br />

Wie hoch der Bedarf im U3-Bereich liegt, kann noch nicht abschließend e<strong>in</strong>geschätzt<br />

werden. Obgleich 14 U3-K<strong>in</strong>der auf der Warteliste stehen, ist nicht bekannt, ob diese auch<br />

e<strong>in</strong>e zeitnahe Versorgung anstreben. Um <strong>in</strong> diesem Segment künftig e<strong>in</strong>e höhere<br />

Planungssicherheit zu gew<strong>in</strong>nen, wurde mit dem Amt für Soziales und Wohnen verabredet,<br />

dass künftig alle Wartelistek<strong>in</strong>der mit e<strong>in</strong>em Vermerk h<strong>in</strong>sichtlich des gewünschten<br />

Aufnahmedatums registriert werden.<br />

Das Landesjugendamt hat für die Versorgung der unter 3jährigen K<strong>in</strong>der verschiedene<br />

Modellgruppen entwickelt. In der Modellgruppe I werden beh<strong>in</strong>derte und K<strong>in</strong>der mit<br />

besonderem Förderbedarf zwischen 2 und 3 Jahren und über 3 Jahren geme<strong>in</strong>sam betreut.<br />

In der Modellgruppe II werden beh<strong>in</strong>derte und K<strong>in</strong>der mit besonderem Förderbedarf vom 1.<br />

Lebensjahr bis zur E<strong>in</strong>schulung betreut und das Modell III entspricht e<strong>in</strong>er heilpädagogischen<br />

Gruppe von 8 bis 10 K<strong>in</strong>dern mit jeweils 2 K<strong>in</strong>dern zwischen 2 und 3 Jahren. Grundsätzlich<br />

wird angestrebt, <strong>in</strong> jedem Jahr e<strong>in</strong> bis zwei weitere Modellgruppen I oder II für U3- und Ü3-


K<strong>in</strong>der mit besonderem Förderbedarf aufzubauen. Nach Umsetzung aller beschlossenen<br />

Maßnahmen für das kommende K<strong>in</strong>dergartenjahr werden ab 2010 6 weitere U3-Plätze für<br />

K<strong>in</strong>der mit besonderem Förderbedarf geschaffen.<br />

Seit e<strong>in</strong>igen Jahren wird e<strong>in</strong> stetig steigender Bedarf an Förderplätzen seitens zahlreicher<br />

K<strong>in</strong>dergartenleiter/<strong>in</strong>nen konstatiert, der häufig erst nach Aufnahme der K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> den<br />

E<strong>in</strong>richtungen deutlich wird. Diese Entwicklung wird auch <strong>in</strong> anderen Kommunen beobachtet.<br />

Inwieweit <strong>in</strong> diesen Fällen immer der Begriff des „K<strong>in</strong>des mit Beh<strong>in</strong>derung oder von<br />

Beh<strong>in</strong>derung bedroht“ im herkömmlichen S<strong>in</strong>ne zutrifft, ist e<strong>in</strong>e Frage, die auch bei<br />

Jugendhilfetagungen im LVR thematisiert wurde. Häufig handelt es sich eher um<br />

Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten, die durch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive<br />

Förderung ausgeglichen werden können. Vielfach weigern sich Eltern daher auch, ihr K<strong>in</strong>d<br />

mit Förderbedarf e<strong>in</strong>stufen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist über die<br />

Personalsituation <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen sozial besonders belasteter Bezirke zu<br />

diskutieren. E<strong>in</strong> verbesserter Personalschlüssel könnte hier zum Teil zu e<strong>in</strong>er Entlastung<br />

führen und zu e<strong>in</strong>er verbesserten Förderung der aller K<strong>in</strong>der.<br />

Für die weiteren Planungen <strong>in</strong> diesem Bereich s<strong>in</strong>d auch die <strong>in</strong> den zuständigen<br />

Fachausschüssen und <strong>in</strong> der Verwaltung begonnenen Diskussionen zur Umsetzung von<br />

Inklusion <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> zu berücksichtigen; die Jugendhilfeplanung ist eng <strong>in</strong> diese Prozesse<br />

e<strong>in</strong>gebunden.<br />

�<br />

130


131<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

II.2 K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />

<strong>in</strong> Schulen<br />

II.2.1 Rahmenvorgaben<br />

Inklusion lässt sich nur <strong>in</strong> geme<strong>in</strong>samer Verantwortung von Bund, Land und Kommune<br />

umsetzen. Die Bildungshoheit der Länder und der Ausschluss f<strong>in</strong>anzieller Unterstützung im<br />

Bildungsbereich durch den Bund (Kooperationsverbot) führen zu e<strong>in</strong>er großen Heterogenität<br />

<strong>in</strong> den Bundesländern und zu e<strong>in</strong>er Verunsicherung bei den Kommunen, die die berechtigte<br />

Sorge haben müssen, <strong>in</strong> Zeiten immer schwieriger werdender f<strong>in</strong>anzieller<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen die vielfältigen Aufgaben der Umsetzung von Inklusion alle<strong>in</strong> und ohne<br />

entsprechende f<strong>in</strong>anzielle Entlastung erbr<strong>in</strong>gen zu müssen.<br />

II.2.1.1. Rahmenvorgaben im Land NRW<br />

In Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen besteht zwar e<strong>in</strong> politischer Grundkonsens über die Bedeutung von<br />

Inklusion und den Umfang der <strong>in</strong> den kommenden Jahren anstehenden Herausforderungen.<br />

Gleichwohl ist angesichts der Neuwahl der Landesregierung <strong>in</strong> NRW nicht vor Ende des<br />

Jahres 2012 mit konkreten gesetzlichen Vorgaben zur schulischen Inklusion zu rechnen.<br />

Derzeit liegen neben dem Gutachten der Professoren Klemm und Preuss-Lausitz vom Juni<br />

2011, der Koalitionsvertrag 2012 – 2017 der Landesregierung, der am 03.07.2012<br />

veröffentlichte Aktionsplan "E<strong>in</strong>e Gesellschaft für alle - NRW <strong>in</strong>klusiv" und der geme<strong>in</strong>same<br />

Antrag im Landtag NRW der Fraktion der SPD und der Fraktion von BÜNDNIS 90 / DIE<br />

GRÜNEN "Zusammen lernen - zusammenwachsen. Eckpunkte für den Weg zur <strong>in</strong>klusiven<br />

Schule <strong>in</strong> NRW" vom 26.06.2012 vor.<br />

Im Koalitionsvertrag, der auch ausdrücklich auf die Verantwortungsgeme<strong>in</strong>schaft von Bund,<br />

Land, Kommune und E<strong>in</strong>zelnem für Inklusion h<strong>in</strong>weist, heißt es:<br />

"Alle Talente fördern"<br />

Unser Schulsystem muss dem Ziel der Chancengleichheit für alle K<strong>in</strong>der besser gerecht<br />

werden. Wir müssen alle Talente fördern und alle Potenziale entfalten. Die Teilhabe an<br />

Bildung stellt die Weichen für die Lebensplanung, sie ist der Schlüssel für Bildungskarrieren<br />

und e<strong>in</strong>e gel<strong>in</strong>gende Berufslaufbahn. Deshalb müssen <strong>in</strong>sbesondere Benachteiligungen früh<br />

erkannt und kompensiert werden, um die soziale „Vererbung“ von Bildungsarmut zu<br />

verh<strong>in</strong>dern. Hierzu bedarf es e<strong>in</strong>er sozialräumlichen Ressourcensteuerung, für die wir den<br />

Sozial<strong>in</strong>dex weiterentwickeln.<br />

Schule ist Lern- und Lebensort für alle K<strong>in</strong>der<br />

Ganztagsschulen als Lern- und Lebensort bieten allen K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen neue<br />

Chancen, Lernanregungen und e<strong>in</strong>e vertiefte <strong>in</strong>dividuelle Förderung zu erhalten. Damit<br />

werden Wege zu neuen Erfahrungen geöffnet, die über die bisherigen Lebensweltbezüge<br />

h<strong>in</strong>ausgehen. Schulaufgaben sollen nicht <strong>in</strong> die Familien verlagert werden. Der<br />

Bildungserfolg sollte nicht davon abhängen, ob sich Eltern Nachhilfe für ihre K<strong>in</strong>der leisten<br />

können oder nicht. Gleichwohl gilt der Anspruch an die Eltern, sich aktiv und unterstützend <strong>in</strong><br />

die Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen. Wir wollen e<strong>in</strong>e<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 22


132<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Willkommenskultur <strong>in</strong> den Schulen verankern, um diese Verantwortungsgeme<strong>in</strong>schaft zu<br />

stärken.<br />

Der Zusammenhalt der Gesellschaft wird mit e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>klusiven Bildungssystem gestärkt.<br />

Verschieden zu se<strong>in</strong> ist normal. Alle K<strong>in</strong>der sollen willkommen und angenommen se<strong>in</strong>.<br />

Mite<strong>in</strong>ander und vone<strong>in</strong>ander zu lernen, eröffnet neue Lernchancen für alle K<strong>in</strong>der. Die<br />

Vielfalt der Menschen mit ihren unterschiedlichen Talenten und Fähigkeiten ist e<strong>in</strong>e<br />

Bereicherung. Neben dem Erwerb fachlicher Kompetenzen wollen wir auch den Erwerb der<br />

notwendigen Schlüsselqualifikationen stärken. Kommunikations- und soziale Kompetenzen<br />

s<strong>in</strong>d für e<strong>in</strong>e erfolgreiche Berufslaufbahn ebenso unverzichtbar wie <strong>in</strong>terkulturelle Kompetenz<br />

und die Wertschätzung von Verschiedenheit."<br />

Das Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen "Inklusion. Menschen<br />

mit Beh<strong>in</strong>derung Teilhabe ermöglichen." vom März 2012 führt zur Inklusion aus:<br />

"Diese Aufgabe ist e<strong>in</strong>e immense Herausforderung für alle staatlichen Ebenen, für Bund,<br />

Land, Kommunen und kommunale Verbände. Tiefgreifende strukturelle Änderungen <strong>in</strong> allen<br />

gesellschaftlichen Bereichen und Institutionen s<strong>in</strong>d notwendig. Sie erfordern e<strong>in</strong>en<br />

Anpassungsprozess, der nicht von heute auf morgen verwirklicht werden kann.<br />

Die f<strong>in</strong>anzielle Leistungsfähigkeit der ausführenden staatlichen Ebenen gibt unter<br />

Berücksichtigung des grundgesetzlichen Verschuldungsverbots das Tempo und die<br />

Intensität der Umsetzung aller e<strong>in</strong>zuleitenden Maßnahmen vor. Vor allem die Kommunen<br />

s<strong>in</strong>d bei der Verwirklichung der Inklusion gefordert. Vor dem H<strong>in</strong>tergrund der dramatischen<br />

F<strong>in</strong>anzsituation nordrhe<strong>in</strong>-westfälischer Kommunen ist die strikte E<strong>in</strong>haltung des<br />

Konnexitätspr<strong>in</strong>zips Grundvoraussetzung für die Maßnahmen. Daher s<strong>in</strong>d realistische<br />

Zwischenziele wichtig, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em stetigen Dialog zwischen allen Beteiligten - Bund, Land,<br />

Kommunen und Betroffenen - formuliert und realisiert werden müssen, um so schrittweise<br />

die <strong>in</strong>klusive Gesellschaft <strong>in</strong> unserem Bundesland zu ermöglichen." 1<br />

II.2.1.2. Gutachten Klemm/Preuss-Lausitz<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale<br />

Entwicklung sowie Sprache sollen ohne e<strong>in</strong>e Feststellung des sonderpädagogischen<br />

Förderbedarfes an allgeme<strong>in</strong>en Schulen aufgenommen werden.<br />

Das Gutachten schlägt vor, für diese Förderschwerpunkte ke<strong>in</strong>e Förderschule mehr<br />

vorzusehen. Das würde bedeuten, dass perspektivisch für etwa 80% der K<strong>in</strong>der mit<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf ke<strong>in</strong> Wahlrecht besteht und entsprechend die Anzahl<br />

der Förderschulen verr<strong>in</strong>gert würde. Diese Forderung des Gutachtens wurde bereits<br />

kontrovers diskutiert und noch vor der Neuwahl <strong>in</strong> NRW zeichnete sich ab, dass das<br />

Elternwahlrecht für alle Förderschwerpunkte bestehen bleiben solle. Dies wird auch <strong>in</strong> dem<br />

o.g. aktuellen Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN "Zusammen lernen -<br />

Zusammenwachsen" weiterh<strong>in</strong> so vertreten.<br />

Die wichtigsten Forderungen aus dem Gutachten lassen sich stichpunktartig auflisten: 2<br />

1 CDU-Landtagsfraktion Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (2012): Teilhabe erfordert Qualität. Inklusion im Bereich<br />

Schule. Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen. S. 3.<br />

2 Vgl. Klemm,K.; Preuss-Lausitz,U. (2011): Auf dem Weg zur schulischen Inklusion. Empfehlungen<br />

zur Umsetzung der UN-Beh<strong>in</strong>dertenkonvention im Bereich der allgeme<strong>in</strong>en Schulen. Essen und<br />

Berl<strong>in</strong>.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 23


133<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

� Wohnortnahe Schwerpunktschulen für körperliche und motorische Entwicklung,<br />

Hören, Sehen sowie geistige Beh<strong>in</strong>derung,<br />

� Schulbau- und Kitabau-Richtl<strong>in</strong>ien anpassen,<br />

� Innovative Raum(-nutzungs)konzepte entwickeln,<br />

� Wohnortnahe Übergänge von Kita <strong>in</strong> Schule gewährleisten,<br />

� Sukzessives Auslaufen von Förderschulen,<br />

� Kooperation von Förderschulen mit allgeme<strong>in</strong>en Schulen auf Stadtteilebene<br />

<strong>in</strong>stitutionalisieren,<br />

� Förderschulen als Abteilung an allgeme<strong>in</strong>e Schulen angliedern,<br />

� Förderschule stärker auf vorübergehende Ausweichmöglichkeit von der Regelschule<br />

ausrichten (z.B. nicht bis zur Klasse 10 führen),<br />

� Bündelung vorhandener Ressourcen (Geld, Personal, Know-How) z.B. für den<br />

Aufbau von Beratungs- und Unterstützungszentren <strong>in</strong> den Stadtteilen,<br />

� Grundausstattung für jede Grundschule an Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrern mit Erfahrung <strong>in</strong><br />

L/E/S,<br />

� Ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zel<strong>in</strong>tegration (Stichwort: Peergroup),<br />

� Modell: 20 plus 4 <strong>in</strong> der Sekundarstufe anstreben,<br />

� In Lehrerfortbildung <strong>in</strong>vestieren: Professionalisierung von Lehrkräften im Umgang mit<br />

Heterogenität,<br />

� Entkopplung von Diagnostik und Ressourcenzuweisung („Sozialraumbudgets“).<br />

Das Gutachten setzt sich als "anspruchsvolles, jedoch erreichbares" Ziel, bis 2020 e<strong>in</strong>e<br />

Inklusionsquote von 85 % zu erreichen. 3<br />

Für die Bundesstadt <strong>Bonn</strong> würde diese Prämisse für das Schuljahr 2011/12 theoretisch<br />

bedeuten, dass <strong>in</strong>sgesamt 1.738 K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit Förderbedarf <strong>in</strong> Regelschulen<br />

und nur noch 306 K<strong>in</strong>der und Jugendliche <strong>in</strong> Förderschulen beschult worden wären.<br />

Tatsächlich wurden im Schuljahr 2011/2012 jedoch <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>er Förderschulen 1.436 und <strong>in</strong><br />

Regelschulen im GU 608 Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler beschult.<br />

II.2.1.3. Aktionsplan für NRW<br />

"Aus Sicht der Landesregierung bedeutet der Anspruch an e<strong>in</strong> <strong>in</strong>klusives Bildungssystem<br />

grundsätzlich mehr, als e<strong>in</strong>e Antwort auf die Frage, wie künftig das Recht auf Bildung für<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit e<strong>in</strong>em sonderpädagogischen Förderbedarf <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />

Schulen (…) umgesetzt werden kann. E<strong>in</strong> weiter Inklusionsbegriff umfasst zahlreiche<br />

Facetten der Verschiedenheit, die e<strong>in</strong>e Bildungspartizipation beh<strong>in</strong>dern oder fördern<br />

können." 4<br />

3 Klemm,K.; Preuss-Lausitz,U. (2011): Auf dem Weg zur schulischen Inklusion. Empfehlungen zur<br />

Umsetzung der UN-Beh<strong>in</strong>dertenkonvention im Bereich der allgeme<strong>in</strong>en Schulen, Essen und Berl<strong>in</strong>.<br />

S.6.<br />

4 Die Landesregierung NRW (2012): Aktionsplan der Landesregierung. Umsetzung der UN-<br />

Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention. "E<strong>in</strong>e Gesellschaft für alle - NRW <strong>in</strong>klusiv", Düsseldorf. S. 198f.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 24


134<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Im Aktionsplan werden zwei wesentliche Grundsätze benannt, für die es nunmehr dr<strong>in</strong>gend<br />

gilt, die schulrechtlichen Grundlagen zu schaffen:<br />

1. Allen K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen soll der Zugang zu allgeme<strong>in</strong>en Schulen<br />

ermöglicht werden.<br />

2. Schulen sollen K<strong>in</strong>der und Jugendliche grundsätzlich behalten und entsprechend<br />

ihrer Bedarfe fördern.<br />

Die Möglichkeit des Besuchs e<strong>in</strong>er Förderschule soll erhalten bleiben. Der Ausbau der<br />

Schulen zu <strong>in</strong>klusiven Lernorten erfolgt schrittweise über sogenannte Schwerpunkt- oder<br />

Vorreiterschulen und orientiert sich an den jeweiligen f<strong>in</strong>anziellen Möglichkeiten.<br />

Regionale Inklusionspläne, die von den Kommunen unter Beteiligung der Schulaufsicht<br />

erarbeitet werden sollen, zeigen den Zeit- und Maßnahmenplan zur stufenweisen<br />

Entwicklung der Schulen, h<strong>in</strong> zu Bildungsangeboten für alle K<strong>in</strong>der und Jugendlichen, auf.<br />

Für den Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen sollen zukünftig Ressourcen über e<strong>in</strong><br />

regionales Stellenbudget zugewiesen werden, das demographische und soziale Faktoren<br />

berücksichtigt. Soziale Indikatoren für e<strong>in</strong>zelne Schulstandorte sollen neben quantitativen<br />

Gesichtspunkten zur Steuerung genutzt werden (Aufhebung des Ressourcen-Etikettierungs-<br />

Dilemmas).<br />

In <strong>Bonn</strong> entspricht dieser letzte Gedanke, der im Aktionsplan <strong>in</strong> wenigen Sätzen umrissen<br />

wird, bereits dem Grundansatz der Sozialraumorientierung, der - bezogen auf Schule - u.a.<br />

bei der Vergabe der sog. OGSPlus-Mittel und der Verteilung der Ressourcen für<br />

Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes gewählt und umgesetzt<br />

wurde. 5<br />

II.2.1.4. Antrag "Zusammen lernen - zusammenwachsen"<br />

"Eilige Maßnahmen, die Qualitätsanforderungen und Ressourcenfragen außer Acht lassen,<br />

s<strong>in</strong>d nicht verantwortbar. Schulen müssen mit e<strong>in</strong>er angemessenen Ausstattung <strong>in</strong> die Lage<br />

versetzt werden, alle K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> den Lern- und Erziehungsprozessen zu fördern." 6<br />

E<strong>in</strong>e der ganz wesentlichen Aussagen, die sich durch den Antrag zieht, ist, dass Inklusion<br />

sowohl Qualität als auch Zeit braucht.<br />

Für die Bereiche 'K<strong>in</strong>der mit Beh<strong>in</strong>derungen', 'Lehrerschaft/Schulen' und 'Schulträger' werden<br />

folgende Kernaussagen getroffen:<br />

1. K<strong>in</strong>der mit Beh<strong>in</strong>derungen:<br />

Die geme<strong>in</strong>same Schule für alle K<strong>in</strong>der soll zur Regel werden.<br />

Ausdrücklich soll die Wahl e<strong>in</strong>er Förderschule für "K<strong>in</strong>der mit Beh<strong>in</strong>derungen <strong>in</strong> bestimmten<br />

Fällen" weiterh<strong>in</strong> möglich se<strong>in</strong>.<br />

Der grundsätzliche Rechtsanspruch auf Unterricht an e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>bildenden Schule<br />

(beg<strong>in</strong>nend mit Klasse 1 bzw. 5) soll, ebenso wie das Recht, an e<strong>in</strong>er solchen zu verbleiben,<br />

ab dem Schuljahr 2013/2014 gesetzlich verankert werden.<br />

2. Lehrerschaft /Schulen:<br />

5 Vgl. DS-Nr.: 1112939<br />

6 Landtag Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (2012): Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion von BÜNDNIS<br />

90 / DIE GRÜNEN. Zusammen lernen - zusammenwachsen. Eckpunkte für den Weg zur <strong>in</strong>klusiven<br />

Schule <strong>in</strong> NRW. S.2<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 25


135<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Sonderpädagogische Lehrkräfte müssen für das Regelschulsystem erhalten bleiben. Sie<br />

sollen Teil des Kollegiums werden. Regelschullehrer<strong>in</strong>nen und -lehrer sollen die Möglichkeit<br />

von Zusatzqualifikationen erhalten.<br />

Für Kollegien aller Schulformen soll es Fortbildungen geben.<br />

Über Unterstützungsnetzwerke sollen die unterschiedlichen Akteure (von Eltern bis zu<br />

Therapeuten) zusammenarbeiten.<br />

Inklusion soll sich auf Unterricht und außerunterrichtliche Angebote beziehen.<br />

Schulen, die sich auf den Weg zur Inklusion machen, erhalten e<strong>in</strong>e Unterstützung <strong>in</strong> Form<br />

von Fortbildung, Beratung und Begleitung ("Start-Budget").<br />

Schulbegleitung soll systemisch ausgerichtet werden.<br />

Förderschulen können zu <strong>in</strong>klusiven Schulen werden.<br />

3. Schulträger:<br />

Die Schulträger sollen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung verpflichtet werden,<br />

"<strong>in</strong>klusive Schulangebote zu entwickeln und fortzuführen".<br />

Im E<strong>in</strong>vernehmen mit der Schulaufsicht soll der Schulträger allgeme<strong>in</strong>e Schulen aller<br />

Schulformen zu Schwerpunkt-/Vorreiterschulen bestimmen. Die Förderschwerpunkte Lernen,<br />

Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung s<strong>in</strong>d ausdrücklich als Schwerpunkte für<br />

solche Schulen benannt.<br />

In diesem Zusammenhang sollen alle im System Schule vorhandenen Ressourcen, die zur<br />

Umsetzung der UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention nutzbar gemacht werden können, ermittelt<br />

werden.<br />

Für Schulträger, die e<strong>in</strong> Gesamtkonzept für e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>klusive Schullandschaft umsetzen wollen,<br />

sollen zusätzliche Gestaltungs- und Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen werden. 7<br />

II.2.2 Geme<strong>in</strong>samer Unterricht (GU)<br />

II.2.2.1. Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Geme<strong>in</strong>samer Unterricht für alle K<strong>in</strong>der wird <strong>in</strong> Deutschland zur Selbstverständlichkeit<br />

werden. Die öffentliche Diskussion um die Umsetzung der UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention<br />

bezieht sich, was K<strong>in</strong>der, Jugend und Bildung angeht, derzeit fast ausschließlich auf den<br />

Geme<strong>in</strong>samen Unterricht (GU) von Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern mit und ohne Beh<strong>in</strong>derung.<br />

Selbstverständlich ist es auch <strong>in</strong> der Stadt <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong> wichtiges Ziel, allen K<strong>in</strong>dern und<br />

Jugendlichen e<strong>in</strong>en Platz im Regelschulsystem anbieten zu können, die (bzw. deren Eltern)<br />

dies wünschen.<br />

Aber:<br />

� Inklusion erschöpft sich nicht im GU.<br />

� GU ist noch ke<strong>in</strong> Garant für Inklusion.<br />

7 Vgl. Landtag Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (2012): Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion von<br />

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN. Zusammen lernen - zusammenwachsen. Eckpunkte für den Weg zur<br />

<strong>in</strong>klusiven Schule <strong>in</strong> NRW.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 26


136<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

� Es geht bei Inklusion um alle K<strong>in</strong>der und Jugendlichen, nicht ausschließlich um K<strong>in</strong>der<br />

und Jugendliche mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung.<br />

� "Erfolge" s<strong>in</strong>d nicht alle<strong>in</strong> an gestiegenen GU-Zahlen oder gar an der sukzessiven<br />

Schließung von Förderschulen messbar.<br />

"Inklusive Bildung ist als <strong>in</strong>ternationale Reformbewegung die größte Herausforderung, die<br />

den Bildungssystemen weltweit bevorsteht. (vgl. UNESCO 2001, Mel A<strong>in</strong>scow 2009) Es geht<br />

dabei nicht alle<strong>in</strong> und <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie darum, die Tore unserer Regelschulen etwa auch für<br />

RollstuhlfahrerInnen oder sogenannte Lernbeh<strong>in</strong>derte zu öffnen. Es geht bei Inklusion <strong>in</strong><br />

erster L<strong>in</strong>ie um e<strong>in</strong>e Revolution <strong>in</strong> den Köpfen, und nicht um kosmetische Korrekturen <strong>in</strong><br />

Architektur oder Bezeichnung der Schule. Es geht um die Etablierung e<strong>in</strong>er anderen Kultur<br />

und e<strong>in</strong>er anderen Werthaltung." (Aus dem Konzept für die <strong>in</strong>klusive <strong>in</strong>ternationale<br />

Modellschule Berg Fidel <strong>in</strong> Münster)<br />

E<strong>in</strong>em <strong>in</strong>klusiven Schulsystem geht es darum, dass jedes K<strong>in</strong>d sich entsprechend se<strong>in</strong>er<br />

persönlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten optimal entwickelt. Diese Entwicklung vollzieht<br />

das K<strong>in</strong>d aus sich heraus. Es ist aktiv und selektiv, sucht bestimmte Erfahrungen, die se<strong>in</strong>en<br />

Neigungen, Erfahrungen und se<strong>in</strong>em Entwicklungsstand entsprechen:<br />

"An alle, die trotzdem „fördern“ möchten: Das K<strong>in</strong>d kann nur so viele Erfahrungen<br />

aufnehmen, wie es ihm von se<strong>in</strong>em Entwicklungsstand her möglich ist. Angebote, die über<br />

se<strong>in</strong>e Bedürfnisse h<strong>in</strong>ausgehen, bleiben ungenutzt oder beh<strong>in</strong>dern gar se<strong>in</strong>e Entwicklung.<br />

E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d, das überfüttert wird, wird nicht größer, sondern nur dick.“ 8<br />

Wenn die Entwicklung e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des bee<strong>in</strong>trächtigt ist, weil se<strong>in</strong>e Grundbedürfnisse nicht<br />

befriedigt s<strong>in</strong>d oder es entwicklungsrelevante Erfahrungen nicht machen konnte, dann ist<br />

dies nicht durch zusätzliches Lernen zu kompensieren. E<strong>in</strong> Mangel an Geborgenheit und<br />

Zuwendung bee<strong>in</strong>trächtigt das Wohlbef<strong>in</strong>den und damit die Lernfähigkeit. Um K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> die<br />

Lage zu versetzen, lernen zu können, müssen sie sich angenommen fühlen.<br />

Förderlich für <strong>in</strong>klusiven Unterricht und <strong>in</strong>klusives Schulleben s<strong>in</strong>d vor diesem H<strong>in</strong>tergrund:<br />

� Gleiche Bezugspersonen über den ganzen Tag,<br />

� Lernen mit Herz, Hand und Verstand,<br />

� Lernen als <strong>in</strong>dividuellen biographischen Prozess verstehen,<br />

� K<strong>in</strong>d an se<strong>in</strong>en Möglichkeiten messen,<br />

� Über- und Unterforderung vermeiden (Kreislauf von Neugier, Herausforderung,<br />

Erfolg, positiver Erwartung),<br />

� Zieldifferenter Unterricht, Verschiedenheit produktiv aufgreifen,<br />

� Das K<strong>in</strong>d als <strong>in</strong>dividuelle Persönlichkeit wird gebildet, nicht nur Wissen wird vermittelt,<br />

� In altersgemischten Gruppen lernen,<br />

� Leistung im Dialog bewerten,<br />

� Vier-Augen-Pr<strong>in</strong>zip im Unterricht (es müssen nicht zwei Lehrer<strong>in</strong>nen / Lehrer se<strong>in</strong>),<br />

� Förderung von Partizipation.<br />

8 Largo, Remo H. (2009): K<strong>in</strong>derjahre. Die Individualität des K<strong>in</strong>des als erzieherische<br />

Herausforderung. München. S. 90-91<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 27


137<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

<strong>Bonn</strong> war e<strong>in</strong>e der Vorreiterstädte <strong>in</strong> NRW, die vor 30 Jahren überhaupt mit dem GU<br />

begonnen hat. Sie nahm im Schuljahr 2010/11 mit e<strong>in</strong>er "Inklusions"quote von 26,3% den<br />

Spitzenplatz unter allen Kreisen und kreisfreien Städten <strong>in</strong> NRW e<strong>in</strong> (Quelle: Gutachten von<br />

Klemm/ Preuss-Lausitz). Die durchschnittliche "Inklusions"quote des Landes NRW lag für<br />

das Schuljahr 2010/11 bei 6,5 %. Die "Inklusions"quote, nach der Def<strong>in</strong>ition im Gutachten<br />

Klemm/Preuss-Lausitz also der Anteil der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen im GU <strong>in</strong><br />

allgeme<strong>in</strong>bildenden Schulen gemessen an allen K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf, konnte, obwohl der Anteil an K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />

mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong> den letzten Jahren im Vergleich zum<br />

Schülerzuwachs überproportional angestiegen ist, <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> zum Schuljahr 2011/12 noch mal<br />

gesteigert werden und liegt heute bei fast 30%, während es im 2002/03 nur 15% waren. D.h.<br />

die Anzahl der K<strong>in</strong>der und Jugendliche, die am GU teilnehmen, konnte <strong>in</strong> den letzten zehn<br />

Jahren verdoppelt werden.<br />

Für <strong>Bonn</strong> lässt sich die "Inklusions"quote <strong>in</strong> Höhe von 30 % h<strong>in</strong>sichtlich der Verteilung auf<br />

den Primar- und den weiterführenden Bereich folgendermaßen ausdifferenzieren: 13%<br />

nahmen zum Schuljahr 2011/12 am GU im Primarbereich teil, 17% besuchten den GU <strong>in</strong><br />

weiterführenden Schulen.<br />

H<strong>in</strong>weis: Im Text bezeichnet der Begriff "Inklusionsquote" wie allgeme<strong>in</strong> üblich die Quote der<br />

der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an allgeme<strong>in</strong>en<br />

Schulen unterrichtet wird.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 28


138<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

II.2.2.2. Bestandsaufnahme Förderschulen und "Geme<strong>in</strong>samer Unterricht" <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

In der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> gibt es im Schuljahr 2012/13 elf Förderschulen. Neun dieser<br />

Förderschulen bef<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> städtischer Trägerschaft, zwei Förderschulen s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e<br />

städtischen E<strong>in</strong>richtungen. E<strong>in</strong>e Übersicht über die e<strong>in</strong>zelnen Förderschulen, ihre<br />

Förderschwerpunkte und die Alterszielgruppen bietet die folgende Übersicht:<br />

SCHULNAME FÖRDERSCHWERPUNKTE JAHRGANGSSTUFEN<br />

1. Gartenschule Lernen, emotionale und soziale<br />

Entwicklung, Sprache<br />

2. Joseph-v.-<br />

Eichendorff-Schule<br />

Tabelle II.1: Übersicht über Förderschulen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

Lernen, emotionale und soziale<br />

Entwicklung<br />

Die Entwicklung des Schülerpotenzials an Förderschulen ist <strong>in</strong> den letzten Jahren relativ<br />

konstant. Seit drei Jahren jedoch zeichnet sich e<strong>in</strong>e leicht abnehmende Tendenz der Zahlen<br />

von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen an Förderschulen ab. Im Vergleich des Schuljahres 2002/03<br />

zum Schuljahr 20011/12 hat der Anteil von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen an Förderschulen um<br />

rund 4,3 % abgenommen. Besuchten 2002/03 noch 1.500 K<strong>in</strong>der und Jugendliche die elf<br />

Förderschulen, so s<strong>in</strong>d es heute noch 1.436 (sh.Diagramm II.1).<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 29<br />

1. bis 10. Jahrgangsstufe<br />

1. bis 10. Jahrgangsstufe<br />

3. Pestalozzischule Lernen 1. bis 10. Jahrgangsstufe<br />

(soll Ende des Schuljahres<br />

2012/13 aufgelöst werden)<br />

4. Siebengebirgsschule Lernen, Sprache 1. bis 10. Jahrgangsstufe<br />

5. König<strong>in</strong>-Juliana-<br />

Schule<br />

6. Paul-Mart<strong>in</strong>i-Schule<br />

(Sonderfall)<br />

7. Derletalschule Emotionale und soziale<br />

Entwicklung<br />

8. Johannes-<br />

Gutenberg-Schule<br />

9. Astrid-L<strong>in</strong>dgren-<br />

Schule<br />

10. Christopherusschule<br />

(LVR)<br />

11. Johannes-Schule<br />

(freie Waldorfschule)<br />

Geistige Entwicklung Unterstufe, Mittelstufe,<br />

Oberstufe und Werkstufe<br />

Schule für Kranke Alle Jahrgangsstufen<br />

Emotionale und soziale<br />

Entwicklung<br />

1. bis 6. Jahrgangsstufe<br />

6. bis 10. Jahrgangsstufe<br />

Sprache 1. bis 4. Jahrgangsstufe<br />

Körperliche und motorische<br />

Entwicklung<br />

Lernen, emotionale und soziale<br />

Entwicklung, geistige<br />

Entwicklung<br />

1. bis 10. Jahrgangsstufe<br />

1. bis 10. Jahrgangsstufe


139<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Schülerpotenzial<br />

1.800<br />

1.600<br />

1.400<br />

1.200<br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

2002/03<br />

1.500<br />

2003/04<br />

Schülerzahlentwicklung Förderschulen<br />

1.548 1.534<br />

2004/05<br />

2005/06<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 30<br />

1.481 1.463 1.496 1.515 1.477 1.450 1.436<br />

2006/07<br />

2007/08<br />

Schuljahr<br />

2008/09<br />

Diagram II.1: Entwicklung der Schülerzahlen an Förderschulen<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> nicht nur <strong>in</strong><br />

Förderschulen beschult, sondern auch im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht (GU) an Regelschulen.<br />

Der Anteil an K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen <strong>in</strong>sgesamt, die e<strong>in</strong>en sonderpädagogischen<br />

Förderbedarf beanspruchen, ist <strong>in</strong> den letzen zehn Jahren um 15% gestiegen<br />

(überproportional zur Anzahl des Schülerpotenzials). Dies entspricht e<strong>in</strong>em absoluten Anteil<br />

von 271 K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen.<br />

Schülerpotenzial<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

2009/10<br />

2010/11<br />

Schülerzahlentwicklung sonderpäd. Förderbedarf<br />

(GU u. Förderschule)<br />

1.773 1.830 1.805 1.768 1.738 1.789<br />

2011/12<br />

1.850 1.899 1.922<br />

2.044<br />

2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

Schuljahr<br />

Diagramm II.2: Entwicklung der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf


140<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Wie sich die Zahlen der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen, die am GU teilnehmen, entwickelt haben,<br />

zeigt die folgende Darstellung:<br />

Schülerpotenzial<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Entwicklung des Schülerpotenzials im<br />

Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />

273 282 271 287 275<br />

2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

293<br />

Schuljahr<br />

Diagramm II.3: Entwicklung der Schülerzahlen im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />

Die Anzahl der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen im GU konnte <strong>in</strong> den letzten zehn Jahren um rund<br />

123 % gesteigert werden. Dies entspricht absolut 335 K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen. Wie sich<br />

diese Entwicklung auf die e<strong>in</strong>zelnen Schulformen verteilt, zeigt das folgende Diagramm:<br />

Schülerpotenzial<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 31<br />

335<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche im GU seit 2002/03<br />

273 282 271 287 275 293<br />

2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

Schuljahr<br />

335<br />

422<br />

422<br />

Grundschulen Hauptschulen Realschulen<br />

Gesamtschulen Gymnasien Gesamt<br />

Anteil GU <strong>in</strong> der Sek I<br />

Diagramm II.4: Entwicklung der Schülerzahlen im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht getrennt nach Schulformen<br />

In den Schuljahren 2002/03, 2003/04, 2009/10 und 2010/11 fand GU hauptsächlich <strong>in</strong><br />

Grundschulen statt. Seit dem Schuljahr 2011/12 jedoch hat der Anteil an K<strong>in</strong>dern und<br />

Jugendlichen im GU <strong>in</strong> der Sekundarstufe I wieder deutlich zugenommen, und die Anzahl<br />

der K<strong>in</strong>der im GU <strong>in</strong> Grundschulen überholt.<br />

472<br />

472<br />

608<br />

608


141<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Die zuvor bereits angesprochene, steigende Anzahl an K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf konnte bisher durch das Angebot des Geme<strong>in</strong>samen<br />

Unterrichts gedeckt werden. Dies zeigt vor allem das folgende Diagramm:<br />

Schülerpotenzial<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

2002/03<br />

Sonderpäd. Förderung von 2002/03 bis 2011/12<br />

273<br />

1500<br />

2003/04<br />

282<br />

1548<br />

2004/05<br />

271<br />

1534<br />

2005/06<br />

287<br />

1481<br />

2006/07<br />

Schüler<strong>in</strong>nen u. Schüler<br />

an Förderschulen<br />

275<br />

1463<br />

2007/08<br />

293<br />

1496<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 32<br />

2008/09<br />

335<br />

1515<br />

2009/10<br />

422<br />

1477<br />

Schüler<strong>in</strong>nen u. Schüler<br />

im GU<br />

Diagramm II.5: Schülerzahlentwicklung sonderpädagogischer Förderbedarf aufgeteilt nach Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schülern <strong>in</strong> GU und an Förderschulen von 2002/03 bis 2011/12<br />

Schülerpotenzial <strong>in</strong> Prozent<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

2010/11<br />

472<br />

1450<br />

2011/12<br />

2002/03 2004/05 2006/07 2008/09 2010/11<br />

Schuljahr<br />

608<br />

1436<br />

Sonderpäd. Föderung von 2002/03 bis 2011/12 (<strong>in</strong> Prozent)<br />

Schüler<strong>in</strong>nen u. Schüler<br />

an Förderschulen<br />

Schüler<strong>in</strong>nen u. Schüler<br />

im GU<br />

Diagramm II.6: Schülerzahlentwicklung sonderpädagogischer Förderbedarf aufgeteilt nach Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schülern <strong>in</strong> GU und an Förderschulen von 2002/03 bis 2011/12 <strong>in</strong> Prozent<br />

Bislang haben elf Grundschulen, fünf Hauptschulen, e<strong>in</strong>e Realschule und vier<br />

Gesamtschulen GU angeboten.<br />

Aktuell hat sich zum Schuljahr 2012/2013 die Zahl der Grundschulen auf siebzehn, die der<br />

Hauptschulen auf sechs, sowie die Anzahl der Gesamtschulen mit GU auf fünf erhöht.


142<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Bislang gibt es <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> noch ke<strong>in</strong> Gymnasium, welches formal die Möglichkeit zum GU<br />

eröffnet. E<strong>in</strong>zel<strong>in</strong>tegration f<strong>in</strong>det darüber h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> allen Schulformen statt.<br />

Zusammengenommen nehmen die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale<br />

Entwicklung (L/E/S) sowie Sprache 80% der Förderschwerpunkte e<strong>in</strong>, die im Schuljahr<br />

2011/12 an <strong>Bonn</strong>er Regelschulen gefördert werden.<br />

Förderschwerpunkte an GU-Schulen 2011/12<br />

SB/SH<br />

22%<br />

SG<br />

3%<br />

GB/GH<br />

5% EZ<br />

23%<br />

LB<br />

35%<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 33<br />

KB<br />

12%<br />

Diagramm II.7: Schülerzahlentwicklung nach Förderschwerpunkten im GU <strong>in</strong> den letzten zwei Jahren<br />

Insgesamt verteilen sich die Förderschwerpunkte wie folgt:<br />

Förderschwerpunkte Anzahl %<br />

Lernen (LB) 472 22,49<br />

geistige Entwicklung (GB/GH) 373 17,77<br />

körperl. u. motor. Entwicklung (KB) 449 21,39<br />

emotion. u. soz. Entwicklung (EZ) 538 25,63<br />

Sprache (SB/SH) 142 6,77<br />

Hören u. Komm. (SG) 2 0,10<br />

Unterricht kranker SchülerInnen (KR) 123 5,86<br />

GESAMT 2.099 100,00<br />

Tabelle II.2: Verteilung der Förderschwerpunkte <strong>in</strong>sgesamt 2011/12<br />

II.2.2.3. Schlussfolgerungen für die Schulentwicklung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

E<strong>in</strong> landesweiter schulischer Inklusionsplan des M<strong>in</strong>isteriums für Schule und Weiterbildung<br />

mit den entsprechenden schulgesetzlichen Vorgaben liegt aktuell (September 2012) noch<br />

nicht vor. Damit s<strong>in</strong>d die Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für die Gestaltung e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>klusiven<br />

Schullandschaft für die Kommunen bislang noch nicht verb<strong>in</strong>dlich geklärt.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs besteht seit Januar 2011 für K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf bzw. für deren Eltern das Wahlrecht bezüglich des Förderortes: Regelschule<br />

oder Förderschule. Diese grundsätzliche Möglichkeit, die öffentliche Debatte um die


143<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Umsetzung der UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention sowie das frühe Bekenntnis der Stadt<br />

<strong>Bonn</strong> zur Inklusion haben dazu geführt, dass <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> die Zahl von K<strong>in</strong>dern mit<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen kont<strong>in</strong>uierlich steigt und dass allen<br />

K<strong>in</strong>dern, für die das gewünscht wurde, zum Schuljahr 2012/2013 auch tatsächlich e<strong>in</strong> Platz<br />

an e<strong>in</strong>er Regelschule angeboten werden konnte.<br />

Auch zum nächsten Schuljahr werden voraussichtlich erneut mehr K<strong>in</strong>der mit<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf e<strong>in</strong>en Platz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>bildenden Schule suchen.<br />

Die Stadt <strong>Bonn</strong> als Schulträger steht vor der schwierigen Aufgabe, e<strong>in</strong>erseits dem<br />

berechtigten Interesse und dem Wunsch der Eltern an Beschulung ihres beh<strong>in</strong>derten K<strong>in</strong>des<br />

im Regelschulsystem h<strong>in</strong>reichend Rechnung zu tragen. Andererseits gilt es, im S<strong>in</strong>ne der so<br />

zu beschulenden K<strong>in</strong>der dabei auch dafür Sorge zu tragen, dass die äußeren<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, die für den Erfolg e<strong>in</strong>er solchen Beschulung dr<strong>in</strong>gend notwendig s<strong>in</strong>d,<br />

auch tatsächlich gewährleistet werden können.<br />

Zum Schuljahr 2012/2013 ist es mit Unterstützung der Schulaufsicht und des Landes<br />

gelungen, alle GU-Schulen, <strong>in</strong>sbesondere diejenigen, die zum Schuljahr 2012/2013 ihren<br />

Betrieb aufgenommen haben, personell so zu besetzen, dass sie <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d, qualitativ<br />

angemessenen GU-Unterricht durchzuführen.<br />

Ob und wie e<strong>in</strong>e adäquate Versorgung mit geeignetem sonderpädagogischen Fachpersonal<br />

künftig an den Regelschulen sichergestellt werden kann, ist e<strong>in</strong>e der zentralen<br />

Fragestellungen, denen sich derzeit das Land NRW widmet. Die weitere Entwicklung beim<br />

Ausbau von GU-Standorten wird sicherlich davon abhängen, ob es auch künftig gel<strong>in</strong>gen<br />

wird, genügend ausgebildete sonderpädagogische Fachkräfte bereit zu stellen. Derzeit wird<br />

auf Landesebene u.a. über e<strong>in</strong> entsprechendes (Nach-)Qualifizierungsprogramm<br />

nachgedacht.<br />

Gerade die Diskussion um die E<strong>in</strong>führung des GU an sechs weiteren <strong>Bonn</strong>er Grundschulen<br />

zum Schuljahr 2012/2013 hat gezeigt, wie wichtig beim weiteren Ausbau des GU-Angebotes<br />

die Bereitstellung zusätzlicher personeller (<strong>in</strong>sbesondere sonderpädagogischer)<br />

Unterstützung, aber auch die Bereitstellung angemessener räumlicher und sächlicher<br />

Ressourcen im S<strong>in</strong>ne der zu beschulenden K<strong>in</strong>der ist.<br />

Ebenso bedeutsam ist, dass - vergleichbar mit den erfolgreichen Bemühungen der<br />

Schulaufsicht zum Schuljahr 2012/2013 - die landesweit kommunizierte Argumentation um<br />

den Ausgleich zusätzlicher Notwendigkeiten für die E<strong>in</strong>führung und Umsetzung von Inklusion<br />

mittels sog. demographischer Gew<strong>in</strong>ne für <strong>Bonn</strong> (ähnliches gilt für Städte wie Köln oder<br />

Düsseldorf) auch künftig <strong>in</strong> angemessener Art und Weise greift.<br />

In <strong>Bonn</strong> s<strong>in</strong>d die Schülerzahlen weiterh<strong>in</strong> stabil, an e<strong>in</strong>zelnen Standorten z.T. steigend.<br />

Angesichts des stetigen Ausbaus des Betreuungs- und Ganztagsangebotes <strong>in</strong> den letzten<br />

Jahren stehen zudem ke<strong>in</strong>erlei zusätzliche Raumressourcen mehr zur Verfügung, die mit<br />

vertretbarem Aufwand erschlossen werden könnten. Auch die Nachfrage nach weiteren<br />

OGS-Betreuungsplätzen ist unverändert hoch. Zudem wird landesseits über die Reduzierung<br />

der Klassenfrequenzwerte diskutiert. Die aktuelle bekanntermaßen schwierige Haushaltslage<br />

<strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> lässt perspektivisch ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>satz weiterer städtischer Mittel auf freiwilliger Basis<br />

zu.<br />

Umso wichtiger ist es, dass das Land NRW im S<strong>in</strong>ne des Konnexitätspr<strong>in</strong>zips beim weiteren<br />

Ausbau von GU-Plätzen ggü. der Stadt <strong>Bonn</strong> auch die entsprechende Unterstützung erbr<strong>in</strong>gt<br />

und <strong>in</strong>soweit <strong>in</strong>teressensgerechte Lösungen gefunden werden können.<br />

Der Städtetag Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen hat zu den vielfältigen Rechtsfragen bei der Umsetzung<br />

der Inklusion im Schulbereich sowie zur Konnexität e<strong>in</strong> Rechtsgutachten des Staatsrechtlers<br />

Prof. Dr. Wolfram Höfl<strong>in</strong>g M.A., Direktor des Instituts für Staatsrecht sowie Inhaber des<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 34


144<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, F<strong>in</strong>anzrecht sowie Gesundheitsrecht der<br />

Universität Köln, veröffentlicht. E<strong>in</strong>ige Kernaussagen des Gutachtens von Prof. Höfl<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d:<br />

Die Länder als die für den Schulbereich Zuständigen s<strong>in</strong>d zur Umsetzung (Transformation)<br />

des Art. 24 UN-BRK <strong>in</strong> ihre Schulgesetze verpflichtet. Bei der Umsetzung der UN-BRK<br />

verfügt der Gesetzgeber aber über erhebliche Gestaltungsspielräume und<br />

Entscheidungsoptionen.<br />

Die Transformation des Art. 24 UN-BRK wird bei den Kommunen zu e<strong>in</strong>er<br />

konnexitätsrelevanten Aufgabenerweiterung und e<strong>in</strong>er erheblichen f<strong>in</strong>anziellen<br />

Mehrbelastung führen, deren Höhe von der konkreten Ausgestaltung der gesetzlichen<br />

Regelungen abhängig ist: Zum e<strong>in</strong>en ist mit Mehrkosten im Personalbereich, beispielsweise<br />

für so genannte <strong>Integration</strong>shelfer zu rechnen. H<strong>in</strong>zu kommen erhebliche Zusatz-<br />

Sachkosten, vor allem <strong>in</strong>vestive bauliche Kosten zur Schaffung umfassender Barrierefreiheit,<br />

sowie gegebenenfalls erhöhte Beförderungskosten für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler und<br />

zusätzliche Ausgaben für spezielle Lehr- und Lernmittel bzw. Hilfsmittel.<br />

Dass die UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention völkerrechtlich veranlasst wurde, kann der<br />

Anwendbarkeit des verfassungsrechtlichen Konnexitätspr<strong>in</strong>zips nicht entgegen gehalten<br />

werden."<br />

http://bildungsklick.de/pm/83917/staedte-unterstuetzen-geme<strong>in</strong>same-bildung-land-muss-denkommunen-mehrausgaben-ausgleichen/<br />

Die Umsetzung der "<strong>in</strong>klusiven Schule" kann vor Ort nur <strong>in</strong> der engen<br />

Verantwortungsgeme<strong>in</strong>schaft mit dem Land gel<strong>in</strong>gen. Dazu gehören auch klare Aussagen zu<br />

den f<strong>in</strong>anziellen Auswirkungen für die Kommunen. Ohne landesgesetzliche Regelungen<br />

kann es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Stadt wie <strong>Bonn</strong> ke<strong>in</strong>e Umsetzung des Prozesses Inklusive Bildung geben.<br />

Im S<strong>in</strong>ne der K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf und deren Eltern muss der<br />

weitere Ausbau des Geme<strong>in</strong>samen Unterrichts -ungeachtet der vielfältigen noch offenen<br />

Fragestellungen - dennoch grundsätzlich weiter vorbereitet werden. Die Verlautbarungen, die<br />

von Landesseite oben dargestellt wurden, stimmen <strong>in</strong> folgenden zentralen Punkten übere<strong>in</strong>,<br />

die darum auch bei allen weiteren kommunalen Überlegungen zugrunde gelegt werden<br />

sollten:<br />

� K<strong>in</strong>der mit den Förderbedarfen Lernen, Sprache und sozial-emotionale<br />

Entwicklung werden kurzfristig <strong>in</strong> Regelschulen unterrichtet werden.<br />

� Bezogen auf den Bereich der körperlich-motorischen Entwicklung wird es -<br />

zum<strong>in</strong>dest im Übergang - wohnortnahe Schwerpunktschulen geben müssen.<br />

II.2.2.4. Schlussfolgerungen für die zukünftige Schulstruktur <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>: Förderschulen /<br />

Regelschulen<br />

Da an e<strong>in</strong>e kurzfristige Schließung von Förderschulen, etwa bestimmter<br />

Förderschwerpunkte, von Landesseite derzeit nicht gedacht ist, wird der Schulträger Stadt<br />

<strong>Bonn</strong> die künftige Entwicklung der Förderschulen entsprechend den aktuellen Vorstellungen<br />

des Landes NRW vom Elternwahlverhalten abhängig machen.<br />

Zu erwarten ist hier, dass sich perspektivisch immer mehr Eltern von K<strong>in</strong>dern mit<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf für die Beschulung ihres K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> der Regelschule<br />

entscheiden werden. Wie schnell sich diese Entwicklung vollziehen wird, ist derzeit nicht<br />

vorhersehbar. Zum Ende des Schuljahres 2012/2013 wird aufgrund der ger<strong>in</strong>gen Nachfrage<br />

von Elternseite die Pestalozzischule mit dem Förderschwerpunkt Lernen aufgelöst, da dort<br />

seit drei Jahren ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gangsklasse mehr gebildet werden konnte.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 35


145<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Insbesondere der Förderschwerpunkt Lernen wird <strong>in</strong> der Stadt <strong>Bonn</strong> an den Förderschulen<br />

zunehmend weniger nachgefragt. Diese Tendenz zeigt sich auch an anderen Standorten.<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden zunehmend an<br />

allgeme<strong>in</strong>en Schulen beschult und hier hauptsächlich <strong>in</strong> Grundschulen. Das Verhältnis von<br />

K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen <strong>in</strong> Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen beträgt im<br />

Vergleich von Primar- zu Sekundarbereich 22 zu 78 Prozent. Wenn hier der Elternwille<br />

unterstützt werden soll, wäre es zukünftig notwendig, <strong>in</strong>sbesondere K<strong>in</strong>dern und<br />

Jugendlichen mit diesem Förderschwerpunkt auch im Sekundarbereich I e<strong>in</strong>en geeigneten<br />

GU-Platz offerieren zu können.<br />

Das Gutachten von Klemm/ Preuss-Lausitz schlägt sogar vor, die Förderschulen mit den<br />

Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache<br />

grundsätzlich auslaufen zu lassen, d.h die K<strong>in</strong>der und Jugendlichen mit entsprechendem<br />

sonderpädagogischen Förderbedarf zu 100 % <strong>in</strong> Regelschulen zu beschulen. Klemm und<br />

Preuss-Lausitz gehen sogar soweit, zu fordern, für K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit diesem<br />

Förderbedarf gar ke<strong>in</strong> AOSF-Verfahren mehr durchzuführen, sondern pauschal jeder Schule<br />

je nach e<strong>in</strong>em bestimmten Belastungs<strong>in</strong>dex für diese speziellen Förderbedarfe prozentual<br />

Ressourcen zukommen zu lassen. Unnötiger Stigmatisierung auf Grund von sozialer<br />

Benachteilung oder ähnlichem solle so vorgebeugt werden. Auch wenn die Entwicklung sich<br />

nach neueren Erkenntnissen nicht <strong>in</strong> dieser Radikalität vollziehen dürfte, ist es<br />

wahrsche<strong>in</strong>lich, dass bestimmte Elemente aus den Annahmen der Gutachter gleichwohl<br />

künftig zum Tragen kommen werden.<br />

Das Element der Förderkonferenzen, das derzeit bereits <strong>in</strong> Teilen anstelle e<strong>in</strong>es<br />

sogenannten AO-SF-Verfahrens durchgeführt wird, sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong> sachgerechtes Instrument zu<br />

se<strong>in</strong>, um spezielle Bedarfe von K<strong>in</strong>dern festzustellen und zugleich alle Beteiligten (Eltern,<br />

Institutionen etc.) zu vernetzen. Es sollte systematisch ausgebaut werden.<br />

Es ist zu erwarten, dass der Kommune künftig e<strong>in</strong>e noch höhere Steuerungsfunktion<br />

zukommt, was die Verteilung der Ressourcen an e<strong>in</strong>zelne Schulstandorte betrifft. Um e<strong>in</strong>en<br />

solchen Belastungs<strong>in</strong>dex erstellen zu können, müssen zeitnah die entsprechenden Daten<br />

(z.B. auch aus den E<strong>in</strong>schulungsuntersuchungen) ausgewertet werden. E<strong>in</strong>e solche<br />

Systematik wurde bereits für die Verteilung der sogenannten OGSPlus-Mittel und der<br />

Schulsozialarbeit nach BuT entwickelt und kann für diesen Zweck <strong>in</strong> ähnlicher Weise<br />

angewendet werden. Gerade an diesem Punkt ist e<strong>in</strong>e enge Abstimmung zwischen<br />

Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung unabd<strong>in</strong>gbar.<br />

In der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> ist zu beobachten, dass <strong>in</strong>sbesondere der Förderschwerpunkt<br />

Lernen seit dem Schuljahr 2002/03 kont<strong>in</strong>uierlich "wie von selbst" <strong>in</strong> den<br />

Regelschulsystemen aufgeht. Gab es vor zehn Jahren noch 600 K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit<br />

diesem Förderbedarf an Förderschulen, s<strong>in</strong>d es heute nur noch fast die Hälfte. Für die<br />

Förderschwerpunkte "Emotionale und soziale Entwicklung" sowie für "Sprache" ist diese<br />

Tendenz bisher nicht zu beobachten, obwohl die Förderschwerpunkte L/E/S geme<strong>in</strong>sam<br />

80% aller Förderschwerpunkte im GU ausmachen.<br />

Die Förderschul-Situation <strong>in</strong> NRW sieht folgendermaßen aus:<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 36


146<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Von den Schüler/<strong>in</strong>nen<br />

des<br />

Schuljahres<br />

2010/2011 wurden<br />

folgende<br />

Schultypen<br />

besucht…<br />

Schultyp/<br />

Förderschwerpunkt<br />

Schulen Insgesamt Männlich Weiblich<br />

Lernen 317 42.030 25.591 16.439 9.721<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 37<br />

Ausländer/<strong>in</strong>nen<br />

Geistige<br />

Entwicklung 115 17.750 10.880 6.870 3.051<br />

Körperliche und<br />

motorische<br />

Entwicklung<br />

35 6.959 4.422 2.537 908<br />

Emotionale und<br />

soziale<br />

Entwicklung 103 11.302 9.917 1.385 1.367<br />

Hören und<br />

Kommunikation<br />

(Gehörlose,<br />

Schwerhörige) 14 3.538 2.036 1.502 736<br />

Sprache 71 11.690 8.371 3.319 1.008<br />

Sehen (Bl<strong>in</strong>de,<br />

Sehbeh<strong>in</strong>derte) 12 2.224 1.303 921 381<br />

Schule für Kranke 34 2.281 1.284 997 176<br />

Insgesamt 701 97.774 63.804 33.970 17.348<br />

Es wird deutlich, dass <strong>in</strong> NRW der Förderschwerpunkt Lernen bislang am häufigsten<br />

vertreten ist. Diese landesweite Situation entspricht auch der Lage <strong>in</strong> der Stadt <strong>Bonn</strong>. Auch<br />

hier haben die meisten K<strong>in</strong>der und Jugendlichen Förderbedarf im Bereich Lernen.


147<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Schülerpotenzial<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

2002/03<br />

2003/04<br />

Schülerzahlentwicklung an Förderschulen nach<br />

Förderschwerpunkten<br />

2004/05<br />

2005/06<br />

2006/07<br />

2007/08<br />

Schuljahr<br />

2008/09<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 38<br />

2009/10<br />

2010/11<br />

2011/12<br />

LB<br />

EZ<br />

GB<br />

KB<br />

SB<br />

Kranke<br />

Tabelle II.8: Allgeme<strong>in</strong>e Entwicklung der Förderschwerpunkte an Förderschulen (blau: Förderschwerpunkt<br />

Lernen)<br />

Schülerpotenzial<br />

180<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Entwicklung des Schülerpotenzials an der Pestalozzischule<br />

(Förderschwerpunkt: Lernen)<br />

161<br />

134 135 135<br />

2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

Schuljahr<br />

Tabelle II.9: Entwicklung des Schülerpotenzials am Beispiel der FS Pestalozzi<br />

Die Stadt <strong>Bonn</strong> unterstützt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten<br />

Überlegungen von Regelschulen und Förderschulen zur gegenseitigen Kooperation, zur<br />

Öffnung von Förderschule zu <strong>in</strong>klusiven Schulen.<br />

Es s<strong>in</strong>d bereits erste vorbereitende Planungen e<strong>in</strong>geleitet, sogenannte Schwerpunkt- oder<br />

Vorreiterschulen auszuweisen, an denen K<strong>in</strong>der mit ihren <strong>in</strong>dividuellen Voraussetzungen<br />

geme<strong>in</strong>sam lernen können. Dabei wird es sowohl darum gehen, e<strong>in</strong>e umfassende<br />

Barrierefreiheit herzustellen als auch Prozesse zur sog. <strong>in</strong>neren Schulentwicklung<br />

116<br />

95<br />

SG


148<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

anzuregen. Zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>e Schule jeder Schulform sollte <strong>in</strong> jedem Stadtteil zur<br />

Schwerpunktschule ausgebaut werden. Es ist abzuwarten, ob mit e<strong>in</strong>er solchen Schule auch<br />

e<strong>in</strong> Beratungszentrum (im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es Kompetenzzentrums neuer Art) verbunden se<strong>in</strong> soll.<br />

II.2.2.4.1 Grundschulen<br />

Theoretischer Exkurs: Verteilung aller K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong> der<br />

entsprechenden Alterklasse auf die <strong>Bonn</strong>er Grundschulen<br />

Um e<strong>in</strong>e Vorstellung davon zu bekommen, was passieren würde, wenn alle<br />

Grundschulk<strong>in</strong>der e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Schule besuchen würden, wurde folgende<br />

Modellrechnung durchgeführt:<br />

Im Schuljahr 2011/12 befanden sich 11.230 K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> städtischen Grundschulen an 465 zur<br />

Verfügung stehenden Klassen. Darunter s<strong>in</strong>d bereits 270 K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf.<br />

An Förderschulen gab es <strong>in</strong>sgesamt 419 K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>gangsklassen (E1 bis E3) sowie<br />

den Jahrgangsstufen 1 bis 4.<br />

Die durchschnittliche Klassenfrequenz <strong>in</strong> den Grundschulen (unter Annahme e<strong>in</strong>er<br />

gleichmäßigen Verteilung) beträgt 24,15. Unter der Annahme, dass alle 419 K<strong>in</strong>der der<br />

entsprechenden Altersgruppe aus den Förderschulen im Schuljahr 2011/12 <strong>in</strong> den 49<br />

städtischen Grundschulen beschult würden, würde sich die Klassenfrequenz auf das<br />

gesamte Stadtgebiet verteilt theoretisch kaum merklich auf 25,05 erhöhen.<br />

Wie sich die e<strong>in</strong>zelnen Klassenfrequenzen bezogen auf die vier Stadtteile (Beuel, <strong>Bonn</strong>, Bad<br />

Godesberg und Hardtberg) verändern würden, sowie e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Übersicht, ist der<br />

nachfolgenden Tabelle II.3 zu entnehmen:<br />

Gesamt<br />

Anzahl<br />

Grundschulen<br />

Anzahl<br />

Klassen*<br />

Anzahl<br />

Grundschüler<br />

mit GU<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 39<br />

Anzahl der<br />

Förderschüler<br />

E1-E3 & 1-4<br />

Anzahl<br />

Grundschüler<br />

mit GU plus<br />

Förderschüler<br />

bestehende<br />

Klassenfrequenz<br />

fiktive<br />

Klassenfrequenz<br />

<strong>in</strong>kl. Förderschüler<br />

E1-E3 & 1-4<br />

GESAMT BE 9 103 2.479 92 2.571 24,07 24,97<br />

GESAMT BO 22 205 4.964 185 5.149 24,21 25,12<br />

GESAMT GO 12 106 2.578 96 2.674 24,32 25,23<br />

GESAMT HA 6 51 1.209 45 1.254 23,71 24,59<br />

49 465 11.230 419 11.649 24,15 25,05<br />

*bei den Klassen handelt es sich um die zur Verfügung stehenden Klassen<br />

nach festgelegter Zügigkeit<br />

Tabelle II.3: Entwicklung der Klassenfrequenzen nach Stadtteilen<br />

Fazit: Bei e<strong>in</strong>er Übernahme aller K<strong>in</strong>der der entsprechenden Altersgruppe aus den<br />

Förderschulen <strong>in</strong> die Grundschulen, würde durchschnittlich noch nicht e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> jede Klasse<br />

e<strong>in</strong> zusätzliches K<strong>in</strong>d dazukommen (0,9).<br />

Da die realen Klassengrößen von Standort zu Standort allerd<strong>in</strong>gs um fast zehn K<strong>in</strong>der<br />

variieren (<strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> gibt es Grundschulklassen mit 18 bis 29 K<strong>in</strong>dern), würde es an e<strong>in</strong>igen<br />

Standorten zu erheblichen Engpässen kommen.<br />

Voraussichtliche Entwicklung an <strong>Bonn</strong>er Grundschulen<br />

Mittel- bis langfristig werden <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> alle Grundschulen den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />

anbieten. Angesichts der Tatsache, dass schon heute faktisch 31 von 51 städtischen<br />

Grundschulen bereits K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf (17 als offizielle GU-<br />

Schulen, die anderen im Wege der E<strong>in</strong>zel<strong>in</strong>tegration) beschulen, sche<strong>in</strong>t es <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> nicht<br />

sachgerecht, im Grundschulbereich sog. GU-Vorreiterschulen e<strong>in</strong>zurichten.


149<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Es muss vielmehr darum gehen, allen Grundschulk<strong>in</strong>dern, deren Eltern dies wünschen, unabhängig<br />

von der Beh<strong>in</strong>derung der K<strong>in</strong>der pro Stadtbezirk zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>e Grundschule<br />

zugänglich zu machen (Barrierefreiheit ist herzustellen).<br />

Da die Schulen sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em unterschiedlichen baulichen Zustand bezüglich der<br />

Barrierefreiheit (vgl. IV. Sonderthema "Barrierefreiheit") bef<strong>in</strong>den, können auch<br />

perspektivisch nicht alle Schulen K<strong>in</strong>der mit allen Beh<strong>in</strong>derungsarten aufnehmen. Dies gilt<br />

vor allem für solche Beh<strong>in</strong>derungen, die besonderer baulicher/räumlicher Maßnahmen<br />

bedürfen (Aufzug, Akustikdecken etc.).<br />

Um die Schulen darauf vorzubereiten, dass der Geme<strong>in</strong>same Unterricht zur Regel werden<br />

wird, wird der 2011/2012 begonnene Dialog auch <strong>in</strong> 2012/13 kont<strong>in</strong>uierlich fortgesetzt.<br />

In Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht werden auch weiterh<strong>in</strong><br />

Informationsveranstaltungen und Fortbildungsmaßnahmen angeboten.<br />

Derzeit kann aufgrund der vorliegenden Zahlen der GU-K<strong>in</strong>der davon ausgegangen werden,<br />

dass zum Schuljahr 2013/14 der Bedarf für weitere GU-Schulen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> bestehen wird.<br />

Unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Rahmenbed<strong>in</strong>gungen auch tatsächlich<br />

geschaffen werden können (s.o.), könnten für die vier Stadtteile voraussichtlich folgende<br />

Schulen als künftige GU-Schulen <strong>in</strong> Betracht kommen:<br />

<strong>Bonn</strong> Zentrum und <strong>Bonn</strong> Nord<br />

� Paulusschule<br />

� Buschdorf (falls h<strong>in</strong>reichend Nachfrage von Buschdorfer K<strong>in</strong>dern, und sofern die<br />

Klassengröße es zulässt)<br />

� Karlschule<br />

� Münsterschule<br />

<strong>Bonn</strong> Beuel<br />

� Arnold-von-Wied-Schule<br />

� Gottfried-K<strong>in</strong>kel-Schule<br />

� Om Berg (falls h<strong>in</strong>reichend Nachfrage von wohnortnahen K<strong>in</strong>dern, und sofern die<br />

Klassengröße es zulässt)<br />

<strong>Bonn</strong> Hardtberg<br />

� Kreuzbergschule<br />

� Ludwig-Richter-Schule (im Rahmen der vorhandenen Zügigkeit)<br />

<strong>Bonn</strong> Bad-Godesberg<br />

� Burgschule<br />

� Robert-Koch-Schule.<br />

Nachfolgende der o.g. Schulen könnten dabei perspektivisch zu Schwerpunktschulen für<br />

Körperbeh<strong>in</strong>derte K<strong>in</strong>der ausgebaut werden:<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 40


150<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

� Arnold-von-Wied-Schule<br />

� Gottfried-K<strong>in</strong>kel-Schule<br />

� Karlschule.<br />

Mit den genannten Schulen f<strong>in</strong>det unmittelbar nach den Herbstferien e<strong>in</strong> erstes Gespräch<br />

statt, zu dem die Stadt als Schulträger und die Schulaufsicht geme<strong>in</strong>sam e<strong>in</strong>geladen haben.<br />

II.2.2.4.2 Offener Ganztag OGS<br />

Die folgende Grafik zeigt den prozentualen Zuwachs von GU-K<strong>in</strong>dern mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf <strong>in</strong> OGS anteilig an allen K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> OGS. D.h. waren im<br />

Schuljahr 2004/05 noch 1,14% K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong> OGS, so<br />

s<strong>in</strong>d es bereits heute 2,78 %. Absolut konnte die Anzahl von elf auf 168 K<strong>in</strong>der gesteigert<br />

werden. Die Anzahl der K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> OGS allgeme<strong>in</strong> ist seither von 497 auf 6.033<br />

angewachsen.<br />

K<strong>in</strong>der GU-K<strong>in</strong>der Anteil GU-K<strong>in</strong>der GU-K<strong>in</strong>der <strong>in</strong><br />

Anteil GU-K<strong>in</strong>der <strong>in</strong><br />

Grundschule und<br />

Schuljahr <strong>in</strong> OGS <strong>in</strong> OGS <strong>in</strong> OGS % Grundschule OGS %<br />

2003/04 497 k.A. k.A. k.A. k.A.<br />

2004/05 968 11 1,14% 139 7,91%<br />

2005/06 1.777 20 1,13% 124 16,13%<br />

2006/07 3.121 40 1,28% 114 35,09%<br />

2007/08 4.800 35 0,73% 117 29,91%<br />

2008/09 5.109 61 1,19% 143 42,66%<br />

2009/10 5.512 104 1,89% 194 53,61%<br />

2010/11 5.869 139 2,37% 215 64,65%<br />

2011/12 6.033 168 2,78% 270 62,22%<br />

Tabelle II.4: Anteil der K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong> OGS im Verhältnis zu allen<br />

K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> OGS<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 41


151<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Prozentanteil<br />

3,00%<br />

2,50%<br />

2,00%<br />

1,50%<br />

1,00%<br />

0,50%<br />

0,00%<br />

1,14% 1,13%<br />

Anteil der GU-K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> OGS<br />

1,28%<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 42<br />

0,73%<br />

1,19%<br />

1,89%<br />

2,37%<br />

2,78%<br />

2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

Diagramm II.10: Anteil der GU-K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> OGS<br />

Schuljahr<br />

Betrachtet man allerd<strong>in</strong>gs den Anteil der K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong><br />

OGS <strong>in</strong> Grundschule anteilig an allen K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> OGS <strong>in</strong> Grundschule, zeichnet sich e<strong>in</strong><br />

deutlich positiveres Bild ab.<br />

Prozentanteil Schülerpotenzial<br />

70,00%<br />

60,00%<br />

50,00%<br />

40,00%<br />

30,00%<br />

20,00%<br />

10,00%<br />

0,00%<br />

7,91%<br />

Anteil der GU-K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> OGS<br />

an allen GU-K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> Grundschule<br />

16,13%<br />

35,09%<br />

29,91%<br />

42,66%<br />

53,61%<br />

64,65% 62,22%<br />

2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

Schuljahr<br />

Diagramm II.11: Anteil der GU-K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> OGS an allen K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> Grundschule<br />

Bereits rund 62 % aller Grundschulk<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden <strong>in</strong><br />

OGS betreut.


152<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Prozentanteil<br />

25,00%<br />

20,00%<br />

15,00%<br />

10,00%<br />

5,00%<br />

0,00%<br />

Anteil der K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> Förderschulen und OGS an allen K<strong>in</strong>der <strong>in</strong><br />

Förderschulen (Primarbereich)<br />

11,38%<br />

9,77%<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 43<br />

22,08% 22,05% 22,54%<br />

23,21% 23,33%<br />

2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

Schuljahr<br />

Diagramm II.12: Anteil der K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> Förderschulen und OGS an allen K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> Förderschulen<br />

(Primarbereich)<br />

Der grundsätzlich von der Fachverwaltung vertretene Anspruch, dass die Möglichkeit zur<br />

Teilnahme an OGS für K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf ebenso<br />

selbstverständlich se<strong>in</strong> sollte, wie für alle anderen K<strong>in</strong>der auch, ist <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> schon jetzt <strong>in</strong><br />

nennenswertem Umfang umgesetzt. Prozentual zur allgeme<strong>in</strong>en Quote (im Schuljahr<br />

2012/2013 s<strong>in</strong>d dies 54%) nehmen mit 62% sogar mehr GU-K<strong>in</strong>der am Offenen Ganztag teil.<br />

Diese durchaus positive Zahl darf jedoch nicht dazu verleiten, anzunehmen, die Inklusion <strong>in</strong><br />

das außerunterrichtliche Angebot verliefe ohne Probleme. Vielmehr muss man davon<br />

ausgehen, dass die gute Inklusionsquote am Nachmittag e<strong>in</strong>em extrem hohen Engagement<br />

der jeweiligen OGS-Träger zu verdanken ist. Auffallend ist auch, dass wesentlich mehr<br />

K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf an e<strong>in</strong>er Regelschule die OGS besuchen als<br />

K<strong>in</strong>der, die e<strong>in</strong>e Förderschule besuchen. An Förderschulen s<strong>in</strong>d - geme<strong>in</strong>sam mit dem Amt<br />

für K<strong>in</strong>der, Jugend und Familie, spezielle Modelle entwickelt worden ("OGSplusplus"), die für<br />

kle<strong>in</strong>e Gruppen re<strong>in</strong>er Förderschüler<strong>in</strong>nen und -schüler e<strong>in</strong> besonderes Angebot vorhalten,<br />

das e<strong>in</strong>e Mischung aus OGS und Tagesgruppe darstellt. Hier wird mit erheblichem<br />

f<strong>in</strong>anziellem Aufwand und entsprechender Fachlichkeit nur <strong>in</strong> sehr kle<strong>in</strong>en Gruppen<br />

gearbeitet.<br />

Dauerhaft s<strong>in</strong>d wesentliche Fragen zu lösen, um K<strong>in</strong>dern mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf selbstverständlich die Möglichkeit zur Teilnahme am Ganztag zu ermöglichen<br />

bzw. zu erhalten:<br />

� Es muss e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitliches System geschaffen werden, das an allen Standorten<br />

ermöglicht, K<strong>in</strong>der mit besonderen Förderbedarfen <strong>in</strong> die OGS aufzunehmen.<br />

� Dazu sollten die Angebote der sozialpädagogischen Familienhilfe, Schulsozialarbeit,<br />

Beratungsstellen etc. <strong>in</strong> der Schule gebündelt werden.<br />

� Den besonderen Bedarfen von K<strong>in</strong>dern muss mit e<strong>in</strong>er entsprechenden Fachlichkeit<br />

(etwa Heilpädagogik) begegnet werden.


153<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

� Schulbegleitung muss über den ganzen Tag zur Verfügung stehen.<br />

� Die sozialpädagogische Fachlichkeit, die <strong>in</strong> OGS bereits heute vorhanden ist, sollte<br />

auch <strong>in</strong> der Unterrichtszeit genutzt werden können (4-Augen-Pr<strong>in</strong>zip).<br />

� Es bedarf ausreichender Räume für Rückzug, Bewegung und Pflege.<br />

Der Qualitätszirkel "Inklusion und Ganztag" wird den politischen Gremien se<strong>in</strong>e<br />

entsprechenden Ergebnisse bis zum Frühjahr 2013 vorlegen.<br />

II.2.2.4.3 Sekundarstufe 1<br />

Wenn die Überlegungen, die derzeit von Landesseite im Raume stehen, umgesetzt werden,<br />

bedeutet dies, dass künftig alle Schulformen der Sekundarstufe I K<strong>in</strong>der mit<br />

unterschiedlichen Beh<strong>in</strong>derungen aufnehmen müssen. In der Konsequenz bedeutet das,<br />

dass auch zieldifferent unterrichtet werden muss. Sollte das umgesetzt werden, würde dies<br />

e<strong>in</strong>e Umstrukturierung im <strong>Bonn</strong>er Schulsystem bedeuten. Auch K<strong>in</strong>der mit Lernbeh<strong>in</strong>derung<br />

oder emotional-sozialen Entwicklungsbedarfen, aber auch K<strong>in</strong>der mit geistiger Beh<strong>in</strong>derung<br />

würden dann z.B. e<strong>in</strong>en Platz an e<strong>in</strong>em Gymnasium oder e<strong>in</strong>er Realschule erhalten können.<br />

Dieser Punkt wird sowohl im politischen Raum als auch <strong>in</strong> der Öffentlichkeit und auch <strong>in</strong> den<br />

Schulen von vielen derzeit noch sehr kritisch gesehen. Darum ist gerade hier bedeutsam, zu<br />

wissen, wie die konkreten gesetzlichen Vorgaben aussehen werden, bevor sich hier der<br />

konkrete Handlungsbedarf für die Stadt <strong>Bonn</strong> umschreiben lässt.<br />

Der zweite wesentliche Punkt, der die weiterführenden Schulen betrifft, ist die mögliche<br />

Verpflichtung, K<strong>in</strong>der, die e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> e<strong>in</strong> System aufgenommen wurden, auch zu behalten.<br />

Auch hier bleibt zunächst abzuwarten, was die gesetzlichen Vorgaben diesbezüglich genau<br />

vorsehen werden. Allerd<strong>in</strong>gs ist denkbar, dass sich das Aufnahmeverhalten - die<br />

Entscheidung über die Aufnahme obliegt der Schulleitung - von Schulen <strong>in</strong> der Weise<br />

verändern würde, dass künftig str<strong>in</strong>genter darauf geachtet würde, dass wirklich vor allem<br />

K<strong>in</strong>der, denen man zutraut, die gewählte Schullaufbahn auch vollenden zu können,<br />

aufgenommen werden.<br />

Zu beachten ist hierbei, dass K<strong>in</strong>der im GU <strong>in</strong> Grundschulen vier Schuljahre durchlaufen,<br />

woh<strong>in</strong>gegen die Sekundarstufe I aus sechs Jahrgangsstufen besteht. D.h. pauschal, im<br />

Sekundarschulbereich I müssen 1,5-mal so viele Plätze (über alle Jahrgangsstufen verteilt)<br />

bereit gestellt werden können, damit alle GU-K<strong>in</strong>der aus dem Primarbereich e<strong>in</strong>s zu e<strong>in</strong>s <strong>in</strong><br />

die weiterführenden Schulen übergehen und die gesamte Schulzeit durchlaufen können.<br />

Nicht berücksichtigt ist hierbei der Faktor, dass im Sekundarbereich I auch<br />

Förderschwerpunkte erst neu festgestellt bzw. "entwickelt" werden. D.h. für diese K<strong>in</strong>der und<br />

Jugendlichen muss e<strong>in</strong> weiteres zusätzliches Platzkont<strong>in</strong>gent geschaffen werden, um<br />

etwaige lernbiographische Brüche möglichst zu vermeiden.<br />

Unstrittig ist, dass auch auf die Schulen im Bereich der Sekundarstufe I vermehrt K<strong>in</strong>der mit<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf zukommen werden, deren Beschulung von den<br />

Systemen Haupt- und Gesamtschule alle<strong>in</strong> perspektivisch nicht mehr bewältigt werden kann.<br />

Im Juni 2011 wurden Gymnasien und Realschulen befragt, ob sie sich bereit erklären<br />

würden, auch e<strong>in</strong>zelne beh<strong>in</strong>derte Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler aufzunehmen, wenn diese<br />

unter der Berücksichtigung ihrer Beh<strong>in</strong>derung <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d, sich eigenständig <strong>in</strong> den<br />

Räumlichkeiten der Schule zu bewegen und <strong>in</strong> den Lernbereichen/ Fächern dieser Schulform<br />

erfolgreich mitzuarbeiten.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 44


154<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Das Ergebnis der Umfrage ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:<br />

Schulform Ich erkläre mich<br />

bereit<br />

Ich erkläre mich<br />

nicht bereit<br />

Realschule 6 1 2<br />

Gymnasium 15 2 2<br />

GESAMT 21 3 4<br />

Tabelle II.5: Umfrageergebnis<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 45<br />

Ke<strong>in</strong>e Angabe<br />

Zudem wurde abgefragt, ob die Schulen bereits <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen beh<strong>in</strong>derte Schüler<strong>in</strong>nen und<br />

Schüler beschulen.<br />

Insgesamt werden an den Gymnasien danach bereits m<strong>in</strong>d. 48 K<strong>in</strong>der und Jugendliche<br />

(unvollständige Datenlage, da nicht alle Schulen e<strong>in</strong>e zahlenmäßige Angabe gemacht<br />

haben) mit Beh<strong>in</strong>derung beschult sowie e<strong>in</strong>ige K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit chronischen<br />

Erkrankungen. An den Realschulen werden bereits m<strong>in</strong>destens 32 K<strong>in</strong>der und Jugendliche<br />

mit Beh<strong>in</strong>derung beschult, sowie ebenfalls e<strong>in</strong>ige K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit chronischen<br />

Erkrankungen.<br />

Beide Schulformen wurden ebenfalls gefragt, ob sie bereits personelle Unterstützung <strong>in</strong><br />

Form von Sonderpädagogen, Kooperationen mit Förderschulen, Schulbegleitung oder<br />

sonstige Unterstützung erhalten. Beide Schulformen erhalten danach bislang überwiegend<br />

ke<strong>in</strong>e Unterstützung. Lediglich drei der befragten Schulen gaben an, Unterstützung durch<br />

Sonderpädagogen zu erhalten.<br />

Ziel muss es daher se<strong>in</strong>, unter Berücksichtigung und Beachtung der noch ausstehenden<br />

gesetzlichen Vorgaben des Landes, zum Schuljahr 2013/2014 <strong>in</strong> jedem Stadtbezirk e<strong>in</strong>e<br />

weiterführende Schule zu gew<strong>in</strong>nen, die den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht auf- bzw. ausbauen<br />

und sich <strong>in</strong> Richtung e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>klusiven Schule entwickeln möchte.<br />

Die Verwaltung beabsichtigt daher, bis zum Anmeldeverfahren für das nächste Schuljahr<br />

2013/2014 folgende Maßnahmen durchführen:<br />

� Nach den Sommerferien wird das grundsätzliche Interesse bei weiterführenden<br />

Schulen, sich wegweisend für andere Schulen ihrer Schulform auf e<strong>in</strong>en Prozess h<strong>in</strong><br />

zu Inklusion e<strong>in</strong>zulassen, abgefragt.<br />

� E<strong>in</strong>e Steuergruppe Inklusion im Sekundarbereich I - bestehend aus Vertreter<strong>in</strong>nen<br />

und Vertretern von Schulamt, Schulaufsicht, Vertreter/<strong>in</strong>nen der e<strong>in</strong>zelnen<br />

Schulformen - wird den Prozess begleiten.<br />

� Den <strong>in</strong>teressierten Schulen wird e<strong>in</strong>e fachlich fundierte Prozessbegleitung ermöglicht.<br />

II.2.2.4.4 Sekundarstufe II bzw. Übergang Schule/Beruf<br />

Das Themenfeld Beschulung von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong><br />

der Sekundarstufe 2 bzw. beim Übergang Schule/Beruf, z.B. <strong>in</strong> Berufkollegs ist noch<br />

gesondert aufzubereiten.


155<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

II.3 Schulbegleitung<br />

"Inklusion erfordert systemische Lösungen für Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und -begleiter<br />

(Poolbildung), deren Qualifizierung sowie Stammpersonal statt wechselnder Betreuung.<br />

Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und -begleiter werden derzeit über §§ 53,54 SGB XII K<strong>in</strong>dern mit<br />

Beh<strong>in</strong>derungen <strong>in</strong>dividuell zugewiesen. Pool-Lösungen könnten den flexibleren E<strong>in</strong>satz der<br />

Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und -begleitern an <strong>in</strong>klusiv unterrichtenden Schulen möglich machen." 9<br />

II.3.1 Bestandsaufnahme<br />

In <strong>Bonn</strong> wird der Begriff Schulbegleiter<strong>in</strong>/ Schulbegleiter synonym für den Begriff der<br />

<strong>Integration</strong>shelfer<strong>in</strong>/ des <strong>Integration</strong>shelfers verwendet. Es wird zwischen fachlichen und<br />

nicht-fachlichen Schulbegleitungen unterschieden. Die fachlichen Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und<br />

Schulbegleiter haben e<strong>in</strong>e pädagogische, sozialpädagogische oder heilpädagogische<br />

Ausbildung und unterstützen die K<strong>in</strong>der entsprechend ihrer zusätzlichen Bedarfe. Die nichtfachlichen<br />

Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und Schulbegleiter werden u.a. für die Begleitung der Fahrt,<br />

des Unterrichts und der Pausen e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

Die Anträge und Bewilligungen für Schulbegleitung müssen derzeit, je nach<br />

Förderschwerpunkt des betroffenen K<strong>in</strong>des, an zwei unterschiedliche Ämter gestellt werden.<br />

Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter nach dem SGB XII (Förderschwerpunkte: körperliche<br />

und geistige Entwicklung) können beim Amt für Soziales und Wohnen beantragt werden,<br />

Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter nach dem SGB VIII (seelische Beh<strong>in</strong>derungen -<br />

Förderschwerpunkt: emotionale und soziale Entwicklung) beim Amt für K<strong>in</strong>der, Jugend und<br />

Familie.<br />

Die Diagramme 13 bis 17 stellen die Entwicklung der Fallzahlen der Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/<br />

Schulbegleiter im GU und an Förderschulen nach dem SGB XII von 2006 bis 2010 dar und<br />

geben e<strong>in</strong>en Überblick über den Anstieg der Kosten.<br />

Die Diagramme 18 bis 21 erläutern für das Jahr 2010 die Fallzahlen und die damit<br />

verbundenen Kosten, die nach SGB VIII beantragt und bewilligt wurden.<br />

9 Zusammen lernen - zusammenwachsen. Eckpunkte für den Weg zur <strong>in</strong>klusiven Schule <strong>in</strong> NRW. S.5<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 46


156<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/<br />

Schulbegleiter<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Entwicklung der Anzahl an Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/<br />

Schulbegleitern (absolut)<br />

2006 2007 2008 2009 2010<br />

Schuljahr<br />

Schulbegleitung Gesamt Schulbegleitung im GU<br />

Schulbegleitung an Förderschulen<br />

Diagramm II.13: Entwicklung der Anzahl an Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter (absolut)<br />

Von 2006 bis 2010 ist e<strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen, der sich<br />

<strong>in</strong>sbesondere im Jahr 2010 auf den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht zurückführen lässt.<br />

Entwicklung des prozentualen Verhältnisses nicht-fachliche zu<br />

fachlicher Schulbegleitung<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

2006 2007 2008 2009 2010<br />

Schuljahre<br />

fachliche Schulbegleitung nicht-fachliche Schulbegleitung<br />

Diagramm II.14: Entwicklung der Fallzahlen der fachlichen und nicht-fachlichen Schulbegleitung (<strong>in</strong><br />

Prozent)<br />

Von 2006 bis 2010 ist e<strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlicher Anstieg der Fallzahlen im Bereich fachliche<br />

Schulbegleitung zu verzeichnen.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 47


157<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/Schulbegleite<br />

r<br />

9,00<br />

8,00<br />

7,00<br />

6,00<br />

5,00<br />

4,00<br />

3,00<br />

2,00<br />

1,00<br />

0,00<br />

Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/Schulbegleiter<br />

auf 100 Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />

2006 2007 2008 2009 2010<br />

Schuljahr<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 48<br />

GU<br />

FÖ<br />

Gesamt<br />

Diagramm II.15: Entwicklung der Anzahl an Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und Schulbegleitern <strong>in</strong> Relation zur<br />

Entwicklung der Anzahl der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Bereich geistige und körperliche Entwicklung (<strong>in</strong> Prozent)<br />

Im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht kommen im Schuljahr 2010/11 auf 100 Schüler<strong>in</strong>nen und<br />

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf rund acht Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/<br />

Schulbegleiter. In den Förderschulen kommen 2010/11 auf 100 Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />

mit sonderpädagogischem Förderbedarf rund drei Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter.<br />

Welche Aussage lässt sich bezüglich der Kosten für Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter<br />

treffen, warum gibt es e<strong>in</strong>en immensen Anstieg der Kosten für die e<strong>in</strong>zelne Fallzahl?<br />

Kosten<br />

1600000<br />

1400000<br />

1200000<br />

1000000<br />

800000<br />

600000<br />

400000<br />

200000<br />

0<br />

Entwicklung der Kosten<br />

(absolut)<br />

2006 2007 2008 2009 2010<br />

Schuljahr<br />

Diagramm II.16: Entwicklung der Kosten (absolut)<br />

Von 2006 bis 2010 zeigt sich e<strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlicher Anstieg der Kosten für Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/<br />

Schulbegleiter.


158<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Prozentualer Anstieg der Kosten für Schulbegleitung <strong>in</strong><br />

Relation zur Entwicklung der Fallzahlen<br />

Prozent<br />

90,00<br />

80,00<br />

70,00<br />

60,00<br />

50,00<br />

40,00<br />

30,00<br />

20,00<br />

10,00<br />

0,00<br />

-10,00<br />

06 auf 07<br />

08 auf 09<br />

Schuljahr<br />

Fallzahlen Kosten<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 49<br />

Steigerung ges<br />

Diagramm II.17: Entwicklung der Kosten für Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter <strong>in</strong> Relation zur<br />

Entwicklung der Fallzahlen<br />

Das Diagramm verdeutlicht, dass die Kosten gegenüber den Fallzahlen deutlich stärker<br />

angewachsen s<strong>in</strong>d. Der immense Anstieg der Kosten <strong>in</strong> Relation zu den Fallzahlen ist u.a. im<br />

Zuwachs an fachlichen Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleitern begründet (s. Diagramm II.17).<br />

Das folgende Diagramm unterscheidet zwischen dem Anstieg der Kosten und der Fallzahlen<br />

im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht und <strong>in</strong> der Förderschule. Es wird deutlich, dass der Anstieg der<br />

Kosten hauptsächlich auf den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht zurückzuführen ist.<br />

Verhältnis zwischen Anstieg der Schulbegleitung und der<br />

Entwicklung der Kosten<br />

Prozent<br />

250,00<br />

200,00<br />

150,00<br />

100,00<br />

50,00<br />

0,00<br />

-50,00<br />

06 auf 07<br />

07 auf 08<br />

08 auf 09<br />

09 auf 10<br />

Schuljahr<br />

Steigerung ges<br />

Kosten GU<br />

Kosten FÖ<br />

Schulbegleitung GU<br />

Schulbegleitung FÖ<br />

Diagramm II.18: Verhältnis zwischen Anstieg der Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter und der<br />

Entwicklung der Kosten


159<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Kosten<br />

700000<br />

600000<br />

500000<br />

400000<br />

300000<br />

200000<br />

100000<br />

0<br />

Kosten für Schulbegleitung<br />

im Schuljahr 2010/11<br />

Kosten FÖ Kosten GU<br />

Diagramm II.19: Kosten für Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter 2010/11<br />

2010/11 s<strong>in</strong>d für den Bereich emotionale und soziale Förderbedarfe die Kosten im<br />

Geme<strong>in</strong>samen Unterricht deutlich höher als <strong>in</strong> der Förderschule. Die nachfolgende Grafik<br />

verdeutlicht, dass die Anzahl der Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleitern im Geme<strong>in</strong>samen<br />

Unterricht allerd<strong>in</strong>gs auch fast viermal so hoch ist, wie <strong>in</strong> der Förderschule.<br />

Anzahl<br />

20<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Anzahl Schulbegleitung<br />

im Schuljahr 2010/11<br />

Schulbegleitung FÖ Schulbegleitung GU<br />

Diagramm II.20: Anzahl der Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter 2010/11<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 50


160<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Prozent<br />

Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter auf 100 Schüler<strong>in</strong>nen und<br />

Schüler mit sonderpäd. Förderbedarf<br />

4,5<br />

4<br />

3,5<br />

3<br />

2,5<br />

2<br />

1,5<br />

1<br />

0,5<br />

0<br />

Schulbegleitung FÖ Schulbegleitung GU<br />

Diagramm II.21:: Anzahl an Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und Schulbegleiter <strong>in</strong> Relation zur Anzahl der<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich emotionale, soziale<br />

Entwicklung und seelische Beh<strong>in</strong>derung (<strong>in</strong> Prozent)<br />

Im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht kommen im Schuljahr 2010/11 auf 100 Schüler<strong>in</strong>nen und<br />

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf rund vier Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/<br />

Schulbegleiter. In den Förderschulen kommen 2010/11 auf 100 Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />

mit sonderpädagogischem Förderbedarf rund 0,5 Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter.<br />

These: Das <strong>in</strong> den letzten Jahren zu verzeichnende Anwachsen der Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und<br />

Schulbegleiter bei Fallzahlen und Kosten ist auf das Ansteigen des Geme<strong>in</strong>samen<br />

Unterrichts zurückzuführen.<br />

Die Darstellungen unter Punkt zwei "Entwicklung der Anzahl an Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />

mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt" lassen erkennen, dass es <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> im<br />

Verhältnis zur Gesamtschülerzahl zunehmend K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit e<strong>in</strong>em<br />

sonderpädagogischen Förderschwerpunkt gibt, und diese verstärkt im Geme<strong>in</strong>samen<br />

Unterricht beschult werden. In diesem Zusammenhang steigen auch die Bedarfe nach<br />

Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und Schulbegleitern.<br />

Man kann also annehmen, dass der Anstieg der Fallzahlen und somit auch e<strong>in</strong> Anstieg der<br />

Kosten für Schulbegleitung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> zum e<strong>in</strong>en auf den Anstieg an K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />

mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt überhaupt, und zum anderen auf die Zunahme<br />

des Geme<strong>in</strong>samen Unterrichts zurückzuführen ist. Der Anstieg der Kosten hängt gerade<br />

auch mit dem Zuwachs an fachlicher Schulbegleitung zusammen. Hieraus lässt sich<br />

schließen, dass möglicherweise für den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht e<strong>in</strong> erhöhter Bedarf an<br />

fachlicher Schulbegleitung besteht.<br />

Für das Jahr 2011 gibt das Amt für K<strong>in</strong>der, Jugend und Familie an, dass sich die<br />

Antragszahlen für Schulbegleitungen nach dem SGB VIII verdoppelt haben und dies<br />

ebenfalls vornehmlich auf Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />

zurückzuführen sei.<br />

Mit Blick auf das Thema Inklusion ist zukünftig e<strong>in</strong>e neue Betrachtung der Schulbegleitung<br />

notwendig, um e<strong>in</strong>e Exklusion des e<strong>in</strong>zelnen Schülers/der e<strong>in</strong>zelnen Schüler<strong>in</strong> im<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 51


161<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

Geme<strong>in</strong>samen Unterricht zu vermeiden. Denkbar wäre hier z.B. e<strong>in</strong>e sogenannte "Pool"-<br />

Lösung, bei der e<strong>in</strong>e fachliche Schulbegleitung oder mehrere für die Schüler<strong>in</strong>nen/ Schüler <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er GU- Klasse verantwortlich wäre (systemische Unterstützung).<br />

II.3.2 Praxisbericht<br />

Die aktuell schwierige und unzureichende Ausgestaltung der Schulbegleitung <strong>in</strong> der<br />

schulischen Praxis wird aus dem nachfolgenden Praxisbericht e<strong>in</strong>er <strong>Bonn</strong>er<br />

Grundschulleiter<strong>in</strong> über die Schulbegleitung deutlich:<br />

"Zurzeit gibt es 5 Schulbegleiter für K<strong>in</strong>der mit den Förderschwerpunkten "Emotional-soziale<br />

Entwicklung" und "Geistige Entwicklung“. Im neuen Schuljahr werden zwei weitere<br />

Schulbegleiter dazu kommen.<br />

Folgende Punkte erweisen sich als schwierig und belasten den Schulalltag:<br />

Die Schulbegleiter werden von verschiedenen Jugendhilfeträgern e<strong>in</strong>gestellt und haben<br />

deshalb verschiedene Verträge. Mal wird nach Stunden abgerechnet, mal nicht. E<strong>in</strong>ige<br />

bekommen die Ferien bezahlt, andere nicht. Das führt auch zu Unstimmigkeiten zwischen<br />

den Schulbegleitern.<br />

Zusätzliche Veranstaltungen, wie e<strong>in</strong>e Lesenacht oder e<strong>in</strong> längerer Ausflug, müssen vorher<br />

extra beantragt und genehmigt werden.<br />

Ke<strong>in</strong>er der nicht fachlichen Schulbegleiter wurde von se<strong>in</strong>em Jugendhilfeträger <strong>in</strong> die Arbeit<br />

e<strong>in</strong>gewiesen. Es hieß nur: „Gehen Sie mal da h<strong>in</strong>, ....“<br />

E<strong>in</strong> Schulbegleiter tauchte hier unangemeldet auf, wusste nicht, welches K<strong>in</strong>d er betreuen<br />

sollte, nur die Klasse 1 (es war dann die Klasse 2).<br />

Im Stundenkont<strong>in</strong>gent der nicht fachlichen Schulbegleiter ist ke<strong>in</strong>e Zeit e<strong>in</strong>geplant, <strong>in</strong> der sie<br />

Absprachen mit den Lehrer/<strong>in</strong>nen treffen können. Viele machen dies jedoch außerhalb ihrer<br />

bezahlten Stunden.<br />

Krank gemeldete Schulbegleiter werden nicht vertreten. Das führte dazu, dass z.B. unser<br />

autistisches K<strong>in</strong>d nicht mehr am Unterricht teilnehmen konnte.<br />

Längerfristige Krankmeldungen wurden nicht an uns weitergegeben.<br />

Die verschiedenen Jugendhilfeträger mit ihren verschiedenen Ansprechpartnern führen bei<br />

uns dazu, dass wir mit sehr vielen Personen Kontakte halten müssen, um uns regelmäßig<br />

auszutauschen.<br />

Die Ziele, die die fachlichen Schulbegleiter für ihre zu betreuenden K<strong>in</strong>der aufstellen<br />

müssen, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>haltlich oft viel zu hoch angesetzt und können von den K<strong>in</strong>dern nicht erreicht<br />

werden. Absprachen dazu mit den Lehrer<strong>in</strong>nen und Sonderschullehrer<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d<br />

zeitaufwändig für beide Seiten (s<strong>in</strong>d oft nicht im Stundenkont<strong>in</strong>gent enthalten).<br />

Die Klassenlehrer<strong>in</strong>nen oder Förderlehrer<strong>in</strong>nen werden nicht immer zu den<br />

Hilfeplangesprächen (HPG) e<strong>in</strong>geladen, obwohl diese auch vormittags hier bei uns<br />

stattf<strong>in</strong>den können.<br />

Am 3.7. fand e<strong>in</strong> HPG im Amt für Soziales und Wohnen statt, <strong>in</strong> dem die Genehmigung e<strong>in</strong>er<br />

Schulbegleitung besprochen wurde. Die Klassenlehrer<strong>in</strong> und die Sonderschullehrer<strong>in</strong> waren<br />

vorher nicht über ihre Aufgaben bei diesem Gespräch <strong>in</strong>formiert worden und kamen sich vor<br />

„wie <strong>in</strong> ihrem zweiten Staatsexamen“, weil sie sehr <strong>in</strong>tensiv nach der Begründung für e<strong>in</strong>e<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 52


162<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

fachliche Schulbegleitung befragt wurden. Dabei handelte es sich bei dem K<strong>in</strong>d um e<strong>in</strong>en<br />

zukünftigen Erstklässler, den sie zweimal vorher gesehen hatten.<br />

Unklar war ihnen auch, ob dem Amt für Soziales das schulärztliche Gutachten und der<br />

Bericht des K<strong>in</strong>dergartens vorlag und welche Unterlagen noch hätten bereitgestellt werden<br />

sollen.<br />

Unser Wunsch wäre es, wenn wir nur mit e<strong>in</strong>em Jugendhilfeträger zusammenarbeiten<br />

müssten, um die Zahl der Ansprechpartner zu reduzieren.<br />

Dazu wäre e<strong>in</strong> Stundenkont<strong>in</strong>gent sehr hilfreich, über das wir selber verfügen und es flexibel<br />

e<strong>in</strong>setzen könnten."<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 53


163<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />

Regelsystem<br />

II.4 Ziele kurz-, mittel- und langfristig sowie aktuelle<br />

Maßnahmen<br />

Ziele:<br />

kurz- und mittelfristig:<br />

� K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen, deren Eltern dies wünschen, soll über den ganzen Tag<br />

e<strong>in</strong>e Teihabe an Unterricht und außerunterrichtlichen Maßnahmen e<strong>in</strong>er Regelschule<br />

ermöglicht werden. Vorhandene Ressourcen, die derzeit über unterschiedliche<br />

Systeme Schulen unterstützen, werden gebündelt (Schulbegleitung, OGSplus,<br />

Schulsozialarbeit etc.).<br />

� Alle <strong>Bonn</strong>er Grundschulen bieten Geme<strong>in</strong>samen Unterricht an.<br />

� Im Bereich der Sekundarstufe I wird die Zahl der Regelschulen, die K<strong>in</strong>der mit<br />

besonderem Förderbedarf beschulen, bedarfsgerecht ausgebaut.<br />

Maßnahmen:<br />

Kurzfristig<br />

� Zum Schuljahr 2013/ 2014 werden je nach Bedarf bis zu 11 weitere Grundschulen<br />

geme<strong>in</strong>samen Unterricht anbieten. Mit den <strong>in</strong> Frage kommenden Grundschulen<br />

werden im Oktober 2012 erste Gespräche geführt.<br />

� Zum Schuljahr 2013/2014 soll <strong>in</strong> jedem Stadtbezirk e<strong>in</strong>e zusätzliche weiterführende<br />

Schule Geme<strong>in</strong>samen Unterricht anbieten.<br />

� E<strong>in</strong>e Steuergruppe "Inklusion im Sekundarbereich I" begleitet den Prozess.<br />

� Zum Schuljahr 2013/2014 wird erstmalig e<strong>in</strong> Belastungs<strong>in</strong>dex vorgestellt.<br />

� Der Qualitätszirkel "Inklusion und Ganztag" stellt bis zum Frühjahr 2013 die<br />

erarbeiteten Anforderungen den politischen Gremien vor.<br />

� E<strong>in</strong>e ämterübergreifende Arbeitsgruppe erarbeitet geme<strong>in</strong>sam mit den Trägern von<br />

Schulbegleitung e<strong>in</strong> neues Konzept für Schulassistenz, das sich an e<strong>in</strong>em<br />

ganztägigen Pool orientiert.<br />

Mittelfristig<br />

� Im Rahmen e<strong>in</strong>er abgestimmten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung wird e<strong>in</strong><br />

Belastungs<strong>in</strong>dex für Schulstandorte erstellt. Dazu erfolgt ämterübergreifend e<strong>in</strong>e<br />

systematische und regelmäßige Auswertung von vorhandenen Daten (z.B. von<br />

E<strong>in</strong>schulungsuntersuchungen)<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 54


164<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />

Teil III: Sprachbildung<br />

(Schwerpunktthema 2)<br />

III. Sprachbildung (Schwerpunktthema 2).......................................................................... 5<br />

III.1 Allgeme<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>führung ........................................................................................ 6<br />

III.1.1 Sprache: Von der möglichen Barriere zum Tor Zur Welt........................ 6<br />

III.1.2 Sprache(n)............................................................................................. 7<br />

III.1.3 Mehrsprachigkeit ................................................................................... 8<br />

III.1.4 Exkurs: Gebärdensprache ..................................................................... 9<br />

III.1.5 Sprachbildung – Sprachförderung – Sprachtherapie ............................. 9<br />

III.1.6 Sprache als aktiver Prozess <strong>in</strong> allen Lebensphasen.............................10<br />

III.1.7 Vorschulische und schulische Sprachbildung/Sprachförderung<br />

<strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> .................................................................................................16<br />

III.2 Konzept der durchgängigen Sprachbildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>...........................................23<br />

III.2.1 Ziele und zentrale Aspekte durchgängiger Sprachbildung ....................24<br />

III.2.2 Wege zur „durchgängigen Sprachbildung“............................................25<br />

III.3 Ziele kurz-, mittel und langfristig sowie aktuelle Maßnahmen.............................29<br />

III.3.1 Ziele: ....................................................................................................29<br />

III.3.2 Aktuelle Maßnahmen:...........................................................................29<br />

III.3.3 F<strong>in</strong>anzierungskonzept ..........................................................................31<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 3


165<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

III. Sprachbildung<br />

(Schwerpunktthema 2)<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 5


166<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

III.1 Allgeme<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>führung<br />

III.1.1 Sprache: Von der möglichen Barriere zum Tor Zur Welt<br />

Sprache als „Tor zur Welt“ ist Schlüssel- und Basiskompetenz für Persönlichkeitsentwicklung<br />

und Sozialisation. Sprache ist Ressource und Fundament für Bildung, Aufwachsen <strong>in</strong><br />

Chancengerechtigkeit, Teilhabe an sozialem und kulturellem Leben. Sprachliche Fähigkeiten<br />

s<strong>in</strong>d entscheidend für Bildungs- und Berufslaufbahn.<br />

Sprache ist neben anderen Ausdruckformen (Musik, Tanz, Theater, bildende Kunst)<br />

zentrales Medium der Kommunikation. Sie dient zum Austausch, zur Begegnung, politischer<br />

Mitwirkung, Gestaltung, E<strong>in</strong>flussnahme und Beteiligung. Sprachfähigkeit ermöglicht Zugang<br />

zu Bildung, mangelnde Sprachfähigkeit stellt e<strong>in</strong>e Barriere dar. Sprache ist eng mit kultureller<br />

Identität und Traditionen verbunden. Der Mensch als soziales Wesen braucht Sprache als<br />

Mittel zur gegenseitigen Verständigung. Sprache ermöglicht Beziehung zwischen Menschen<br />

und regelt das Grundbedürfnis e<strong>in</strong>es jeden Menschen, verstanden zu werden und andere zu<br />

verstehen (<strong>in</strong>tr<strong>in</strong>sische Motivation der Sprachaneignung).<br />

Sprache ist damit weit mehr als e<strong>in</strong> technisches Medium zur Informationsübertragung.<br />

Sprache ist e<strong>in</strong> Werkzeug für Kommunikation und dient zum Denken und Fühlen (Kognition<br />

und Emotion). Sprache ist e<strong>in</strong> Werkzeug, das dazu dient, „um e<strong>in</strong>er dem anderen etwas<br />

mitzuteilen über die D<strong>in</strong>ge“. 1<br />

Spracherwerb f<strong>in</strong>det zu e<strong>in</strong>em sehr frühen Zeitpunkt jeder Lebensbiographie statt.<br />

Wie <strong>in</strong> allen anderen Entwicklungsbereichen müssen auch bezogen auf den Spracherwerb<br />

und die Begleitung von K<strong>in</strong>dern bei der Sprachbildung die <strong>in</strong>dividuellen Bedürfnisse e<strong>in</strong>es<br />

jeden K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> den Mittelpunkt gestellt werden.<br />

Die Lebenswelten von K<strong>in</strong>dern s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>dividuell höchst unterschiedlich. Daher f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> der<br />

pädagogischen Praxis <strong>in</strong>sofern e<strong>in</strong> Perspektivenwechsel statt, als die Geme<strong>in</strong>samkeiten der<br />

K<strong>in</strong>der berücksichtigt werden. Geme<strong>in</strong>samkeiten zeigen sich vor allem h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

elementaren anthropologischen Bedürfnisse und Fähigkeiten von K<strong>in</strong>dern. Dazu gehören die<br />

Bedürfnisse:<br />

sowie<br />

� sich angenommen fühlen,<br />

� nach Geborgenheit,<br />

� nach neuen Erfahrungen,<br />

� nach Lob und Anerkennung,<br />

� nach Verantwortung und Selbständigkeit<br />

� nach Orientierung und Zusammenhang,<br />

� danach, erfolgreich se<strong>in</strong> zu dürfen,<br />

� nach sozialen Kontakten<br />

� die Lernfähigkeit und der Lernwille jeden K<strong>in</strong>des,<br />

1 Bühler, K. (1965): Sprachtheorie: Die Darstellungsform der Sprache. Jena.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 6


167<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

� se<strong>in</strong>e Neugier,<br />

� se<strong>in</strong>e vorhandenen Kompetenzen und Strategien.“ 2<br />

Die hier beschriebenen Grundbedürfnisse gelten grundsätzlich für jedes K<strong>in</strong>d, allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong><br />

den e<strong>in</strong>zelnen Lebensphasen <strong>in</strong> unterschiedlicher Ausprägung. In der <strong>in</strong>stitutionellen<br />

Begleitung des Spracherwerbs müssen diese Grundbedürfnisse von K<strong>in</strong>dern gesehen und<br />

zugleich berücksichtigt werden: Aktive Begleitung von Spracherwerb gel<strong>in</strong>gt <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie<br />

über kont<strong>in</strong>uierliche und verlässliche Beziehung.<br />

III.1.2 Sprache(n)<br />

Um zu verdeutlichen, welche unterschiedlichen Aspekte mit dem Thema Sprache verbunden<br />

s<strong>in</strong>d, müssen zum weiteren Verständnis vorab e<strong>in</strong>ige Begriffe vone<strong>in</strong>ander abgegrenzt<br />

werden:<br />

„Alltagssprache“ ist die im Alltag genutzte Sprache, auch „Umgangssprache“ genannt.<br />

Sprecher<strong>in</strong>nen und Sprecher nutzen die Alltagssprache <strong>in</strong> konkreten Situationen <strong>in</strong><br />

Abstimmung auf e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen Kontext <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Hier und Jetzt. Die Inhalte orientieren<br />

sich an unmittelbaren, geme<strong>in</strong>samen Erlebnissen. Struktur und Grammatik der<br />

Alltagssprache können von der korrekten Hochsprache abweichen, bzw. s<strong>in</strong>d unvollständig.<br />

Die gesprochene Sprache wird ergänzt durch Zeigegesten und Körpersprache.<br />

„Amtssprache“ ist e<strong>in</strong>e Sprache, mit der sich Bürger und Bewohner e<strong>in</strong>es Staates an die<br />

Verwaltungse<strong>in</strong>richtungen wenden können und die <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Verwaltung genutzt wird.<br />

„Schulsprache“ bezeichnet die Sprache, die an Schulen von den Vor- und Grundschulen<br />

bis zu den Hochschulen verwendet wird. An staatlichen Schulen <strong>in</strong> Deutschland ist die<br />

Schulsprache i.d.R. identisch mit der Landessprache. Schulsprache als Sprache, die nur im<br />

Kontext von Bildungssystem genutzt wird, ist auch e<strong>in</strong> Teil von Bildungssprache.<br />

Die „Bildungssprache“ ist im Kontext formaler Bildung relevant. Sie bezieht sich auf e<strong>in</strong><br />

spezielles Register sprachlicher Fähigkeiten. In Anlehnung an Habermas (1977) ist es<br />

„dasjenige sprachliche Register, mit dessen Hilfe man sich mit den Mitteln der Schulbildung<br />

e<strong>in</strong> Orientierungswissen verschaffen kann.“ 3 Bildungssprachliche Kompetenzen bedürfen der<br />

unterrichtlichen Steuerung. Sie werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em langwierigen Prozess erworben (nach<br />

Cumm<strong>in</strong>s 5-7 Jahre). 4<br />

Kompetenzen <strong>in</strong> der Bildungssprache s<strong>in</strong>d entscheidend für e<strong>in</strong>e erfolgreiche<br />

Bildungsbiographie. Sie müssen bewusst vermittelt werden. Diese Vermittlung geht über den<br />

Deutsch- und DaZ-Unterricht (Deutsch-als-Zweitsprache) h<strong>in</strong>aus und muss<br />

fächerübergreifend entwickelt und koord<strong>in</strong>iert werden. Ausgehend von der Alltagssprache<br />

der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler verläuft der Aufbau von Bildungssprache über Brücken und<br />

Gerüste, von dem umgangssprachlichen handlungsbegleitenden Sprechen bis zur<br />

Kompetenz der Textproduktion <strong>in</strong> der Bildungssprache.<br />

„Fachsprache“ ist e<strong>in</strong>e weitere Teilmenge von Bildungssprache. Sie be<strong>in</strong>haltet<br />

fachspezifische Begriffe und sprachliche Muster und Redewendungen, mit denen Experten<br />

untere<strong>in</strong>ander kommunizieren.<br />

2<br />

Rehle, C. (2010): Inklusiver Unterricht – (wie) geht das? In: Metzger, K./ Weigl, E. (Hg): Inklusion – e<strong>in</strong>e Schule<br />

für alle. Berl<strong>in</strong>. S.42 - 67<br />

3<br />

Gogol<strong>in</strong>, I./ Lemke, I. (2010): Durchgängige Sprachbildung. E<strong>in</strong>e Handreichung. Münster. S.12<br />

4 Vgl. Gogol<strong>in</strong> et al a. a. o. S.17<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 7


III.1.3 Mehrsprachigkeit<br />

168<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

Die funktionale Def<strong>in</strong>ition von Mehrsprachigkeit lautet:<br />

Menschen s<strong>in</strong>d mehrsprachig, „wenn sie ihr tägliches Leben <strong>in</strong> mehreren Sprachen erleben<br />

und gestalten, unabhängig davon, wie kompetent sie <strong>in</strong> der jeweiligen Sprache s<strong>in</strong>d.“ 5<br />

Die „Erstsprache“ ist i.d.R. die Muttersprache. E<strong>in</strong>e „Zweitsprache“ kann über<br />

verschiedene Möglichkeiten erworben werden: <strong>in</strong> der Familie, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Bildungse<strong>in</strong>richtung,<br />

im Beruf, auf Reisen. Beim Zweitsprachenerwerb s<strong>in</strong>d das Alter und die<br />

Erwerbsbed<strong>in</strong>gungen von besonderer Bedeutung. Dementsprechend gibt es<br />

unterschiedliche Formen von Zweisprachigkeit: die simultane Zweisprachigkeit von Geburt<br />

an (beide Eltern sprechen <strong>in</strong> ihrer Muttersprache mit dem K<strong>in</strong>d) und die sukzessive<br />

Zweisprachigkeit (die Zweitsprache wird erworben, wenn die Erstsprache schon etabliert<br />

ist). 6 „Familiensprache“ ist die Sprache, die vorrangig <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Familie gesprochen<br />

wird. Das können <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Familie auch mehrere Sprachen se<strong>in</strong> (z.B. Mutter<br />

Französisch, Vater Türkisch.)<br />

„Die Verwendung mehrerer Sprachen ist mittlerweile <strong>in</strong> vielen Migrantenfamilien alltägliche<br />

Praxis. Forschungsberichte und Studien belegen, dass die Sprachpraxis <strong>in</strong> Immigrantenfamilien<br />

oft zwei- oder mehrsprachig verläuft. (…) Die Zuordnung Muttersprache oder Erstsprache <strong>in</strong> der<br />

Familie und die deutsche Sprache <strong>in</strong> den Bildungs<strong>in</strong>stitutionen muss als widerlegt angesehen<br />

werden.“ 7<br />

Der Begriff der „Herkunftssprache“ wird für sehr unterschiedliche Sprachgruppen<br />

verwendet. Die Sprecher dieser Gruppen kennzeichnen:<br />

„Aufgrund ihrer Familienherkunft wird oder wurde zu Hause e<strong>in</strong>e andere Sprache gesprochen,<br />

als die Sprache (oder die Sprachen) des Landes, <strong>in</strong> dem sie (zeitweise) aufgewachsen s<strong>in</strong>d<br />

und/oder <strong>in</strong> dem sie jetzt wohnen.<br />

Die Kompetenzen <strong>in</strong> der Herkunftssprache können sehr unterschiedlich ausgeprägt se<strong>in</strong>: Das<br />

Hörverständnis kann besonders gut ausgebildet se<strong>in</strong>, die schriftlichen Fertigkeiten aber nicht.<br />

Manche Sprecher von Herkunftssprachen können fließend sprechen, aber verfügen über e<strong>in</strong><br />

Vokabular, das auf den häuslichen Rahmen begrenzt ist. Andere sprechen die Sprache kaum,<br />

obwohl sie fast alles verstehen“. 8<br />

Mehrsprachige Familien s<strong>in</strong>d sehr heterogene Gruppen mit ganz unterschiedlichen<br />

sprachlichen Voraussetzungen und Gewohnheiten. Alle Konzepte, die sich mit der<br />

Mehrsprachigkeit von K<strong>in</strong>dern beschäftigen, müssen daher diese Heterogenität<br />

berücksichtigen.<br />

5<br />

W<strong>in</strong>ner, A. (2007): Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der ergreifen das Wort. Sprachförderung mit K<strong>in</strong>dern von 0 bis 4 Jahren. Berl<strong>in</strong>,<br />

S.132<br />

6<br />

Vgl.�Hoppenstedt, G./Apeltauer, E. (2010): Me<strong>in</strong>e Sprache als Chance. Handbuch zur Förderung von<br />

Mehrsprachigkeit. Troisdorf. S.16<br />

7<br />

Jampert, K. (2002): Spracherwerb im K<strong>in</strong>dergarten unter besonderer Berücksichtigung des Spracherwerbs bei<br />

mehrsprachigen K<strong>in</strong>dern. Wiesbaden. S.62<br />

8<br />

Sprachenzentrum TU Braunschweig https://www.tu-braunschweig.de/sprachenzentrum/hs. Abruf v.05.09.2012<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 8


169<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

III.1.4 Exkurs: Gebärdensprache<br />

Gebärdensprache ist, wie die gesprochene und die geschriebene Sprache, e<strong>in</strong>e Modalität<br />

von Sprache.<br />

Gebärdensprachen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Bezug auf Komplexität, Funktionalität und Geschw<strong>in</strong>digkeit e<strong>in</strong><br />

vollwertiges Sprachsystem. Sie benutzen e<strong>in</strong>en sog. „Gebärdenraum“, <strong>in</strong>nerhalb dessen die<br />

Sprecher Gebärdenzeichen mit bestimmten syntaktischen und semantischen Funktionen<br />

erzeugen können. Die Bedeutung der Gebärdensprache für die Psychol<strong>in</strong>guistik:<br />

� Die effektive Verwendung der Gebärdensprache und das leichte Erlernen durch<br />

gehörlose K<strong>in</strong>der belegt, dass Menschen beim Spracherwerb nicht auf die<br />

gesprochene Sprache festgelegt s<strong>in</strong>d.<br />

� Aus dieser Tatsache lassen sich wichtige Erkenntnisse <strong>in</strong> der mentalen<br />

Repräsentation von Sprache und das Funktionieren der menschlichen<br />

Sprachverarbeitung gew<strong>in</strong>nen. 9<br />

III.1.5 Sprachbildung – Sprachförderung – Sprachtherapie<br />

Die Begriffe Sprachbildung und Sprachförderung werden sowohl <strong>in</strong> der Praxis als auch <strong>in</strong> der<br />

Fachliteratur oft noch synonym verwendet bzw. auch unscharf abgegrenzt. Der<br />

undifferenzierte sprachliche Gebrauch der Begriffe kann auch weiterh<strong>in</strong> irritieren. Das hier<br />

vertretene Verständnis von Sprachbildung orientiert sich an der folgenden Begriffsklärung:<br />

Sprachbildung bedeutet, dass jedes K<strong>in</strong>d/jeder Mensch nach se<strong>in</strong>en <strong>in</strong>dividuellen<br />

Möglichkeiten se<strong>in</strong>e Sprache(n) ausbildet. Sprachbildung betrifft alle Menschen zu jeder Zeit.<br />

Aufgabe der Institutionen ist es, Sprachbildung aktiv zu begleiten und systemisch zu<br />

unterstützen. Bezogen auf Schule versteht sich Sprachbildung als e<strong>in</strong>e der zentralen<br />

Bildungsaufgaben, die jeden Unterricht und die ganze Schullaufbahn e<strong>in</strong>bezieht und sich<br />

nicht auf bestimmte Maßnahmen, Fächer oder Zeiträume beschränkt. Bezogen auf die<br />

Schullaufbahn ist das primäre Ziel, dass jedes K<strong>in</strong>d, jede/jeder Jugendliche<br />

selbstverständlich den Abschluss erreicht, der ihren/se<strong>in</strong>en <strong>in</strong>tellektuellen Fähigkeiten und<br />

Entwicklungsmöglichkeiten entspricht.<br />

Sprachbildung geht über das bisherige Verständnis von Sprachförderung h<strong>in</strong>aus.<br />

Sprachbildung betrifft alle K<strong>in</strong>der, Jugendliche und Erwachsene.<br />

Sprachförderung bezieht sich auf e<strong>in</strong>en zusätzlichen Förderbedarf bei K<strong>in</strong>dern und<br />

Jugendlichen. Sehr unterschiedliche Faktoren, wie Migrationsh<strong>in</strong>tergrund, Krankheit,<br />

Bildungsferne etc. können die sprachliche Entwicklung von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen so<br />

bee<strong>in</strong>trächtigen, dass sie e<strong>in</strong>er verstärkten sprachlichen Förderung bedürfen. E<strong>in</strong> enges<br />

Verständnis des Begriffs der Sprachförderung impliziert die Suche nach "Fehlern", die<br />

Orientierung an Defiziten. Der Blick auf die Sprachentwicklung folgt dabei eher<br />

standardisierten Förderzielen, als dem <strong>in</strong>dividuellen Entwicklungsprozess. 10<br />

9 Vgl. Riehl, C.M., 2006: Psychol<strong>in</strong>guistik. Skript der Vorlesung im Sommersemester 2006 , Universität zu Köln<br />

10 Hoppenstedt, G./Apeltauer, E., 2010: Me<strong>in</strong>e Sprache als Chance. Handbuch zur Förderung von<br />

Mehrsprachigkeit. Troisdorf. S. 24<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 9


170<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

Sprachtherapie ist e<strong>in</strong> spezielles Segment der Sprachbildung. Durchgeführt von<br />

Sprachtherapeuten, konzentriert sie sich auf den k<strong>in</strong>derspezifischen E<strong>in</strong>satz bestimmter<br />

therapeutischer Verfahrensweisen zur Diagnose und Behandlung von funktionalen<br />

Störungen, die sich auf den Erwerb und die Entwicklung e<strong>in</strong>er Sprache negativ auswirken.<br />

Sprachbildung 11<br />

Systematische Anregung<br />

und Gestaltung von vielen<br />

und vielfältigen<br />

Kommunikations- und<br />

Sprechanlässen im<br />

pädagogischen Alltag<br />

� für alle K<strong>in</strong>der,<br />

� im alltäglichen Kontext,<br />

� Begleitung der<br />

Sprachaneignung im<br />

kont<strong>in</strong>uierlichen Prozess<br />

Sprachförderung<br />

Intensive u. vertiefende<br />

Unterstützung im Falle<br />

spezifischer Bedarfe.<br />

Zusätzliche Lernangebote zur<br />

Unterstützung der<br />

Sprachentwicklung für alle<br />

K<strong>in</strong>der, deren sprachlicher<br />

Entwicklungsstand verzögert ist<br />

Pädagogische Tätigkeiten der<br />

gezielten Anregung u. Begleitung<br />

bei der Entwicklung e<strong>in</strong>er<br />

speziellen sprachlichen Fähigkeit.<br />

Sprachförderung endet, wenn<br />

angestrebte Entwicklung erreicht<br />

ist.<br />

Im Verständnis e<strong>in</strong>er durchgängigen Sprachbildung bedarf es e<strong>in</strong>er guten Koord<strong>in</strong>ation und<br />

Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Dem Grundgedanken von Inklusion folgend muss<br />

es daher auch im Bereich der Sprachbildung darum gehen, allen K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />

Chancen zu eröffnen, <strong>in</strong>dividuelle Entwicklung zu ermöglichen und kreative<br />

Aneignungssituationen zu schaffen, um drohenden Defiziten vorzubeugen bzw. diese<br />

auszugleichen.<br />

Ziel des hier vertretenen Verständnisses von Sprachbildung ist es, Zugänge zu ermöglichen,<br />

durch die Sprache(n) als Türöffner erfahrbar werden. Gleichzeitig soll der Blick dafür<br />

geweitet werden, zu erkennen, wo Sprache als Barriere wirkt, bzw. was Sprachbildung<br />

e<strong>in</strong>schränkt oder blockiert. Diese E<strong>in</strong>schränkungen gilt es abzubauen.<br />

III.1.6 Sprache als aktiver Prozess <strong>in</strong> allen Lebensphasen<br />

Sprachbildung braucht e<strong>in</strong>en Nährboden, auf dem sich die sprachlichen Fähigkeiten des<br />

K<strong>in</strong>des entfalten. Diese folgen von Geburt an e<strong>in</strong>em biologisch gesteuerten Prozess, der sich<br />

<strong>in</strong> den Phasen der Sprachentwicklung beschreiben lässt. Die aktuelle<br />

Sprachentwicklungsforschung sieht Sprachentwicklung als Prozess, der von Geburt an <strong>in</strong><br />

allen Phasen der Lebensbiographie aktiv ist.<br />

11 Vgl. http://www.k<strong>in</strong>dertagespflege-nds.de/download/sprachfoerderung_webHandlungsempfeh_NDS.pdf<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 10<br />

Segmente sprachlicher Bildung<br />

Sprachtherapie<br />

Therapeutische Verfahren bei<br />

funktionalen Störungen<br />

Endet wenn Therapieziel erreicht<br />

ist.


171<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

Spracherwerb ist e<strong>in</strong> vielfältiger Prozess im Wechselspiel von Entwicklung, Erfahrung,<br />

Lernen und Aneignung. Kommunikation mit K<strong>in</strong>dern gel<strong>in</strong>gt, wenn sich Bezugspersonen<br />

e<strong>in</strong>lassen auf die Sprachenebenen des K<strong>in</strong>des.<br />

III.1.6.1. Stufen der Sprachentwicklung<br />

Jedes K<strong>in</strong>d wird geboren mit der Fähigkeit, sprechen zu lernen und sich Sprache<br />

anzueignen. Zunächst erf<strong>in</strong>den Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der die Sprache neu.<br />

Sie<br />

� entdecken spielerisch die Funktion von Sprache<br />

� konstruieren sprachliche Strukturen nach eigenen Konzepten<br />

� entwickeln Strategien mit ihren <strong>in</strong>dividuellen organischen Bed<strong>in</strong>gungen,<br />

Sprachlaute zu bilden, mit denen sie sich Erwachsenen gegenüber verständlich<br />

machen.<br />

Ausgehend von durchschnittlichen Erfahrungswerten bei gesunden K<strong>in</strong>dern dient e<strong>in</strong><br />

Stufenmodell als E<strong>in</strong>teilungs- und Kategorisierungsversuch für den Verlauf des<br />

Erstspracherwerbs:<br />

Alter<br />

Kennzeichen der Stufen E<strong>in</strong> aktiver lebenslanger Prozess<br />

1.Monat Das K<strong>in</strong>d kommuniziert durch Schreien,<br />

zieht Laute der Muttersprache denen anderer<br />

Sprachen vor.<br />

2.bis 7.<br />

Monat<br />

8. bis<br />

12.<br />

Monat<br />

Bis 18.<br />

Monat<br />

Bis 2<br />

Jahre<br />

Bis 3<br />

Jahre<br />

Bis 4<br />

Jahre<br />

Das K<strong>in</strong>d lallt und produziert die ersten Laute und<br />

reagiert auf se<strong>in</strong>en Namen.<br />

Gegen Ende der Phase färben sich muttersprachliche<br />

Laute. Es unterscheidet Laute fremder Sprachen<br />

besser als Erwachsene.<br />

Das K<strong>in</strong>d erkennt Signale, se<strong>in</strong> Brabbeln zeigt<br />

sprachliche Züge, Laute ähneln denen der<br />

Muttersprache. Es beg<strong>in</strong>nt vorgesprochene Wörter<br />

nachzuahmen, versteht „Ne<strong>in</strong>“ und kann“ Mama“ und<br />

„Papa“ sagen.<br />

Das K<strong>in</strong>d beg<strong>in</strong>nt S<strong>in</strong>n und Laute zu Personen und<br />

D<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> E<strong>in</strong>wortsätzen e<strong>in</strong>deutig zu zuordnen. Es<br />

drückt über E<strong>in</strong>wortsätze se<strong>in</strong>e Gefühle und<br />

Bedürfnisse aus. Es erfasst die Betonung häufig noch<br />

eher als die Wortbedeutung. Der erste Wortschatz<br />

entsteht (ca. 30 Wörter).<br />

Das K<strong>in</strong>d erweitert explosionsartig se<strong>in</strong>en Wortschatz<br />

und bildet Sätze aus zwei Wörtern<br />

Das K<strong>in</strong>d formuliert e<strong>in</strong>fache grammatische<br />

Aussagesätze und drückt se<strong>in</strong>e Gedanken, Wünsche<br />

und Emotionen <strong>in</strong> Drei- und Mehrwortsätzen aus.<br />

Über Mimik, Gestik, Blickkontakt sowie Klangfarbe,<br />

Tonhöhe und Lautstärke se<strong>in</strong>er sprachlichen<br />

Äußerungen macht das K<strong>in</strong>d<br />

Kommunikationsversuche mit anderen Menschen. Es<br />

freut sich an Reimen und Liedern.<br />

Das K<strong>in</strong>d lernt die wichtigsten Formen der<br />

Wortabwandlung. Es stellt Fragen mit grundlegenden<br />

grammatischen Strukturen und bildet Sätze aus 5-6<br />

Wörtern. Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Erwachsengrammatik s<strong>in</strong>d<br />

diese Sätze häufig noch unvollständig. Es führt erste<br />

Dialoge und beg<strong>in</strong>nt zu erzählen. Es erweitert se<strong>in</strong>e<br />

Ausdauer im Erzählen, wenn Zuhörer ihm gegenüber<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 11<br />

Das K<strong>in</strong>d entdeckt Sprache<br />

als Werkzeug für Kommunikation<br />

Vorsprachliche Phase: Lallphase und<br />

Lauterwerb;<br />

Das K<strong>in</strong>d erkennt Sprachmelodie,<br />

unterscheidet damit z.B. Fragen und<br />

Befehle.<br />

Zeitraum des erwachenden und sich<br />

entwickelnden Verständnisses von Sprache,<br />

der mit der Produktion des ersten<br />

E<strong>in</strong>wortsatzes endet.<br />

Das K<strong>in</strong>d entdeckt Sprache als Werkzeug<br />

der Kognition und Emotion<br />

Benennungsexplosion<br />

Erste Konstruktionsversuche von<br />

„Worthaufen“<br />

Kommunikationsversuche:<br />

Das K<strong>in</strong>d ordnet Bildern e<strong>in</strong>en Begriff zu und<br />

spricht <strong>in</strong> ungeordneten Mehrwortsätzen.<br />

Phase der „Warum“-Fragen<br />

und Rollenspiele,<br />

Ausdifferenzierung der<br />

Formulierungsfähigkeit


Bis 5<br />

Jahre<br />

Bis 6<br />

Jahre<br />

Bis 7<br />

Jahre<br />

Bis 8<br />

Jahre<br />

Bis 9<br />

Jahre<br />

Bis 10<br />

Jahre<br />

Bis 11<br />

Jahre<br />

12-16<br />

Jahre<br />

16-18<br />

Jahre<br />

172<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

Interesse zeigen.<br />

Das K<strong>in</strong>d entwickelt e<strong>in</strong>e Kritzelschrift.<br />

Das K<strong>in</strong>d erzählt komplexe Geschichten <strong>in</strong><br />

überwiegend vollständigen und grammatikalisch<br />

richtigen Sätzen. Das Bilden von Passivsätzen fällt<br />

ihm noch schwer. Es bildet erste Nebensatzkonstruktionen.<br />

Diese beziehen sich vorwiegend auf<br />

Zeitbestimmung oder Begründungsangaben.<br />

Das K<strong>in</strong>d gebraucht Sprache weitgehend korrekt und<br />

kommuniziert erfolgreich, ohne über Sprache zu<br />

reflektieren. Es bildet e<strong>in</strong>fache Sätze und Satzreihen,<br />

die durch „und“ oder „dann“ verbunden s<strong>in</strong>d.<br />

Das K<strong>in</strong>d korrigiert Fehler spontan während des<br />

Sprechens, setzt Buchstaben und Laute <strong>in</strong> Beziehung<br />

und schreibt wie man spricht.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 12<br />

Das K<strong>in</strong>d nutzt Sprache,<br />

um Identität und Rollen zu erschaffen<br />

Das K<strong>in</strong>d braucht weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Freiraum,<br />

<strong>in</strong> dem es mit und <strong>in</strong> der Sprache<br />

experimentieren kann. Fehler müssen erlaubt<br />

se<strong>in</strong>. Gutgeme<strong>in</strong>te H<strong>in</strong>weise von<br />

Erwachsenen („Wiederhol das bitte!“ „Sprich<br />

<strong>in</strong> ganzen Sätzen!“) hemmen die weitere<br />

sprachliche Entwicklung<br />

Das K<strong>in</strong>d entwickelt e<strong>in</strong>en persönlichen<br />

Sprachstil und schlüpft immer mehr <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

<strong>in</strong>dividuelle Sprecherrolle<br />

Bis zum 6/7.Lebensjahr ist die<br />

Entwicklung der Sprache <strong>in</strong> ihren<br />

wesentlichen Grundzügen<br />

abgeschlossen.<br />

Das K<strong>in</strong>d wendet erste Rechtschreibregeln an. Sprache entwickelt sich lebenslang weiter<br />

Das K<strong>in</strong>d beherrscht grundlegende<br />

Rechtschreibregeln wie Großschreibung am<br />

Satzanfang und kann grammatikalisch Fehler<br />

erkennen.<br />

Das K<strong>in</strong>d entwickelt Verständnis für Metaphern,<br />

Doppeldeutigkeiten und Sprachwitz.<br />

Es hat Spaß daran, mit sprachlichen Formen und<br />

Funktionen zu spielen.<br />

Das K<strong>in</strong>d beherrscht, Geschichten auf e<strong>in</strong>en<br />

Höhepunkt h<strong>in</strong> zu erzählen.<br />

Das K<strong>in</strong>d lernt se<strong>in</strong> Sprachverhalten verschiedenen<br />

Situationen anzupassen und eignet sich die<br />

„Jugendsprache“ an.<br />

Verfe<strong>in</strong>ertes Sprachverhalten: Schilderung abstrakter<br />

Sachverhalte, gegliedertes Argumentieren, um<br />

eigene Standpunkte darzulegen.<br />

Im Schulk<strong>in</strong>dalter werden die<br />

Variationsmöglichkeiten, Sätze zu bilden<br />

größer.<br />

Verne<strong>in</strong>ungen, Passivsätze und Relativsätze<br />

werden zunehmend richtig angewendet.<br />

Nebensatzbildungen mit den Verb<strong>in</strong>dungswörtern<br />

“da“ und „weil“ kommen regelmäßig<br />

vor, Nebensätze mit „obwohl“ und „deshalb“<br />

kommen zunehmend vor.<br />

Schwierige Satzkonstruktionen werden erst<br />

im Alter von 10 bis 13 Jahren benutzt.<br />

Sprache entwickelt sich lebenslang weiter<br />

Differenzierung bei der Konstruktion von<br />

Sätzen und Ergänzungen h<strong>in</strong>sichtlich des<br />

Wortschatzes,<br />

Zweitsprachen kommen h<strong>in</strong>zu,<br />

Sprache kann aufgrund verschiedener<br />

Faktoren auch verloren gehen.<br />

Der Verlauf der frühen Entwicklungsstufen bildet die Grundlage für weitere Erwerbstypen.<br />

Jedes K<strong>in</strong>d durchläuft die Entwicklungsstufen je nach se<strong>in</strong>er Individualität und<br />

Lebensgeschichte auch über "stille" Phasen und fe<strong>in</strong>ere Entwicklungsschritte und bildet mit<br />

zunehmendem Alter Entwicklungsvarianten aus. Die <strong>in</strong>dividuelle Entwicklung und äußere<br />

Faktoren bestimmen so den weiteren Verlauf se<strong>in</strong>er Sprachentwicklung und se<strong>in</strong>es<br />

Spracherwerbs. 12<br />

12 Vgl. Günther, B./Günther H. (2004): Erstsprache und Zweitsprache. We<strong>in</strong>heim S. 57f<br />

Vgl. Loos, R. (2004): Praxisbuch Spracherwerb. Sprachförderung im K<strong>in</strong>dergarten. München 2004, S.12<br />

Vgl. Breuer, H. (2006): Große Pläne für kle<strong>in</strong>e Köpfe. In: GEOWissen 2006 S. 68f


173<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

III.1.6.2. Sprachentwicklung und Gehirnentwicklung<br />

Die Sprachentwicklung als e<strong>in</strong> Teil der Gesamtentwicklung des Menschen ist verbunden mit<br />

vielen anderen frühk<strong>in</strong>dlichen Entwicklungen. Die Gehirnforschung ermöglicht e<strong>in</strong> besseres<br />

und vertieftes Verständnis der Grundlagen dieser Prozesse auf der Ebene der<br />

Gehirnentwicklung.<br />

Neurowissenschaftliche Erkenntnisse zu "Lernen und Spracherwerb"<br />

„Für das Sprechen ist e<strong>in</strong>e ganze Anzahl von Gehirnarealen zuständig, die parallel arbeiten,<br />

um e<strong>in</strong> so kompliziertes Verhalten zu bewerkstelligen. Sprache wird bei den allermeisten<br />

Menschen vor allem <strong>in</strong> der l<strong>in</strong>ken Gehirnhälfte verarbeitet. E<strong>in</strong>e Region im Bereich der l<strong>in</strong>ken<br />

Schläfe prüft die Kategorie der e<strong>in</strong>treffenden Worte. Sie baut geme<strong>in</strong>sam mit dem<br />

sogenannten Broca-Areal, das auch <strong>in</strong> Höhe der l<strong>in</strong>ken Schläfe liegt und für die Grammatik<br />

zuständig ist, die Satzstruktur auf. H<strong>in</strong>ter dem l<strong>in</strong>ken Ohr bef<strong>in</strong>det sich das sogenannte<br />

Wernicke-Areal, das die Bedeutung der Wörter, also ihren semantischen Gehalt misst. H<strong>in</strong>zu<br />

kommen noch die Gehirnbereiche, die etwa die Mundmotorik und die Lautbildung steuern.<br />

Es wird deutlich, wie komplex das Zusammenspiel von unterschiedlichen Gehirnteilen ist, um<br />

e<strong>in</strong>e Verhaltensweise wie das Sprechen zu unterstützen. Das Neugeborene kann zwar noch<br />

nicht sprechen. Es ist aber von Geburt an <strong>in</strong> der Lage Kontakt aufzunehmen und mit se<strong>in</strong>en<br />

Bezugspersonen zu kommunizieren. Auch wenn die symbolgestützte sprachliche Form der<br />

Interaktion noch nicht zur Verfügung steht, s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs alle Wahrnehmungssender auf<br />

Empfang e<strong>in</strong>gestellt. Die Gehirnareale müssen ihre entsprechenden Funktionen erst<br />

erwerben. Ebenso müssen sich die verschiedenen Nervenzellen oder Nervenzellareale<br />

mite<strong>in</strong>ander verb<strong>in</strong>den und verästeln. Diese Strukturen verstärken sich <strong>in</strong> der Entwicklung<br />

des K<strong>in</strong>des vor allem, wenn Nervenzellen oder Nervenzellareale gleichzeitig aktiviert werden.<br />

Positive Reize und emotionale Zuwendung unterstützen diese Prozesse. Erfahrungen und<br />

Lernen halten das menschliche Gehirn bis zum Lebensende plastisch. Allerd<strong>in</strong>gs verändert<br />

sich die Lerngeschw<strong>in</strong>digkeit altersentsprechend. K<strong>in</strong>der verfügen über e<strong>in</strong>e rasante<br />

Lerngeschw<strong>in</strong>digkeit.<br />

Alle Lernprozesse folgen diesem Muster, egal ob Wissen erworben wird, oder e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d<br />

sprechen lernt. Es gibt für e<strong>in</strong>e Reihe von Entwicklungsprozessen solche sensiblen Phasen.<br />

Wenn es um den Spracherwerb bzw. das Sprechen geht, dann erfolgen die beschriebenen<br />

Prozesse <strong>in</strong> den "Spracharealen", also dem Broca-Areal und dem Wernicke-Areal. Hier<br />

beg<strong>in</strong>nen dann die Verb<strong>in</strong>dungen zwischen den Neuronen zu wuchern. In diesem Zeitfenster<br />

s<strong>in</strong>d die entstehenden Verb<strong>in</strong>dungen und die synaptischen Kontakte darauf angewiesen, von<br />

der Umgebung, also durch Umweltreize aktiviert zu werden. Unterbleibt das, verkümmern die<br />

sprießenden Nervenzellverschaltungen wieder. Deshalb ist es gerade dann wichtig, e<strong>in</strong><br />

"sprechendes" Umfeld zu haben, was ja <strong>in</strong> aller Regel durch die Eltern oder die Familie<br />

gegeben ist. Die im Wachstum bef<strong>in</strong>dlichen Areale, die für das Sprechen zuständig s<strong>in</strong>d,<br />

müssen immer wieder genutzt und benutzt werden.“ 13<br />

Neben teilweise genetisch bed<strong>in</strong>gten Abläufen, ist die Lerngeschw<strong>in</strong>digkeit auf Anregungen<br />

von außen angewiesen. Die für uns wichtigste Erkenntnis aus der hirnorganischen<br />

Forschung: Die Umwelt trägt wesentlich dazu bei, ob sich neuronale Verschaltungen<br />

entwickeln, stabilisieren oder auch wieder verkümmern.<br />

Die vielfältigen Entwicklungsprozesse betreffen nicht nur die Erstsprache, sondern auch die<br />

Zweitsprache.<br />

13 Küls, H. (2012): Gehirnforschung, Lernen und Spracherwerb. In: Textor, Mart<strong>in</strong> R. (Hrsg): Onl<strong>in</strong>e-Handbuch<br />

K<strong>in</strong>dergartenpädagogik. Abruf: 05.09.2012<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 13


174<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

III.1.6.3. Sprachentwicklung und Mehrsprachigkeit<br />

K<strong>in</strong>der, die von Geburt an zweisprachig erzogen werden, durchlaufen typischerweise drei<br />

Entwicklungsstufen, <strong>in</strong> denen die beiden Sprachen allmählich als zwei eigenständige<br />

Systeme begriffen werden. Zunächst kommt es zu e<strong>in</strong>er Vermischung der beiden Sprachen.<br />

Dann folgt das Unterscheiden zwischen beiden Sprachen. In der dritten Phase schließlich<br />

haben die K<strong>in</strong>der gelernt, vollkommen zwischen beiden Sprachen zu unterscheiden und<br />

behandeln die Sprachsysteme getrennt vone<strong>in</strong>ander. Auch diese Phasen s<strong>in</strong>d als<br />

Entwicklungstendenzen zu verstehen, und nicht klar vone<strong>in</strong>ander getrennt.<br />

Die Entwicklungen, die e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er zweisprachigen Erziehung durchlebt, irritieren<br />

manchmal Bezugspersonen und wecken Ängste, das K<strong>in</strong>d sei überfordert und könne ke<strong>in</strong>e<br />

der beiden Sprachen richtig erwerben.<br />

Die Spracherwerbsforscher<strong>in</strong> Rosemary Tracy weist darauf h<strong>in</strong>, „dass K<strong>in</strong>der uns mit ihren<br />

Äußerungen eigentlich ziemlich genau sagen, woran sie gerade arbeiten. Es bedurfte aber<br />

e<strong>in</strong>es theoretischen Rahmens, um dies zu sehen und um die Indizien, die K<strong>in</strong>der uns<br />

anbieten, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em größeren Erwerbszusammenhang zu <strong>in</strong>terpretieren. Nur so können wir<br />

sie da abholen, wo sie schon angekommen s<strong>in</strong>d, und den aktuellen Sprachstand als<br />

„Sprungbrett“ für die Förderung benutzen.“ 14<br />

Spracherwerbsverläufe zeigen Zeitabschnitte mit relativer Stabilität und "turbulentere"<br />

Phasen oder Entwicklungskrisen, <strong>in</strong> denen K<strong>in</strong>der ihr Repertoire erweitern. Wenn die<br />

Bed<strong>in</strong>gungen und sonstige kognitive Voraussetzungen stimmen, vollzieht sich der<br />

Spracherwerb beim K<strong>in</strong>d ohne bewusste Steuerung.<br />

Für den Erwerb e<strong>in</strong>er jeden Sprache müssen bestimmte Entwicklungsvoraussetzungen<br />

gegeben se<strong>in</strong>, sowohl im Hören, Sehen, <strong>in</strong> der Fe<strong>in</strong>motorik (Zunge, Lippen,<br />

Mundmuskulatur), als auch <strong>in</strong> der kognitiven und sozial-emotionalen Entwicklung. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus ist die Sprachentwicklung abhängig vom emotionalen und geistigen Klima, <strong>in</strong> dem e<strong>in</strong><br />

K<strong>in</strong>d lebt:<br />

� Welche Art der Zuwendung, Kontaktaufnahme und Anregung erfährt e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

der Erst- und Zweitsprache?<br />

� Wie reagiert die Umwelt auf se<strong>in</strong>e Kontaktversuche?<br />

� Wird dem K<strong>in</strong>d die Möglichkeit gegeben, se<strong>in</strong>e Sprachen spielerisch und<br />

k<strong>in</strong>dgerecht für sich zu entdecken?<br />

K<strong>in</strong>der lernen Sprache und Sprechen nach eigenen Regeln und anders als Erwachsene. Sie<br />

eignen sich nach und nach die Sprache an, die sie <strong>in</strong> ihrer nächsten Umgebung hören, ihre<br />

Mutter- oder Erstsprache. Und sie tun dies aus ihren täglichen Erfahrungen heraus, aus<br />

dem, was sie hören, sehen, fühlen und tun.<br />

Gert Schäfer, wissenschaftlicher Begleiter des offenen Bildungsplanes NRW, sagt: „Das<br />

Sprechen lernen beg<strong>in</strong>nt mit der Bildung der Wahrnehmung“ und betont:<br />

„Die Bildung des Sprechens und des sprachlichen Denkens zielt nicht <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie auf die<br />

Frage, wie K<strong>in</strong>der ihre sprachlichen Kompetenzen erwerben. Unter dem Blickw<strong>in</strong>kel von Bildung<br />

ist es wichtig, zu wissen, wie Sprechen das k<strong>in</strong>dliche Denken und damit die Art und Weise der<br />

k<strong>in</strong>dlichen Welterfahrung verändert. Dazu gehört auch das Wissen darüber, wie K<strong>in</strong>der vor der<br />

Sprache denken und welche Vorformen sprachlichen Denkens bereits vor dem eigentlichen<br />

Sprechen lernen <strong>in</strong> Gebrauch s<strong>in</strong>d.“ 15<br />

14 Tracy, R. (2008): Wie K<strong>in</strong>der Sprachen lernen. Und wie wir sie dabei unterstützen. Tüb<strong>in</strong>gen. S. 101<br />

15 Schäfer, G. (Hrsg.) (2004): Bildung beg<strong>in</strong>nt mit der Geburt. We<strong>in</strong>heim. S. 137<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 14


Drei Aspekte s<strong>in</strong>d dabei wesentlich:<br />

175<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

1. die s<strong>in</strong>nliche Wahrnehmung des K<strong>in</strong>des,<br />

2. die Erfahrung des K<strong>in</strong>des und se<strong>in</strong>e gedankliche Verarbeitung,<br />

3. die sprachliche Formulierung, die dem K<strong>in</strong>d von se<strong>in</strong>er Umgebung angeboten<br />

wird.<br />

Die frühk<strong>in</strong>dliche Sprachentwicklung braucht e<strong>in</strong>en emotionalen und kulturellen Nährboden.<br />

Es geht nicht um die bloße Aneignung e<strong>in</strong>er Erwachsenensprache. „Nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

sprechenden Umgebung lernen K<strong>in</strong>der sprechen.“ 16 Sprachentwicklung vollzieht sich als<br />

kommunikativer Prozess im Dialog mit Bezugspersonen.<br />

16 W<strong>in</strong>ner, A. (2007): Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der ergreifen das Wort. Sprachförderung mit K<strong>in</strong>dern von 0 bis 4 Jahren. Berl<strong>in</strong>. S.9<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 15


176<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

III.1.7 Vorschulische und schulische<br />

Sprachbildung/Sprachförderung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

III.1.7.1. (Rechtliche) Grundlagen<br />

„Niemand darf wegen (…) se<strong>in</strong>er Sprache (…) benachteiligt oder bevorzugt werden.“<br />

Grundgesetz, Artikel 3<br />

In der derzeit aktuellen Fassung des „Handbuchs Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>“ wird der<br />

Schwerpunkt zunächst auf Bereiche gelegt, die vorschulisch mit Blick auf den künftigen und<br />

sodann im Rahmen des Schulbesuchs von Bedeutung s<strong>in</strong>d.<br />

In den Grundsätzen zur Bildungsförderung für K<strong>in</strong>der von 0 bis 10 Jahren des Landes<br />

NRW, die als Entwurf vorliegen, ist gesellschaftliche Teilhabe als zentrales Ziel benannt und<br />

die Bedeutung von Sprache als "wichtigstes zwischenmenschliches<br />

Kommunikationsmedium" hervorgehoben. Dabei wird sowohl auf die Förderung der<br />

Herkunftssprache als auch auf das Erlernen der deutschen Sprache abgestellt. 17<br />

Gesetzlich vorgegeben ist das Sprachstandsfeststellungsverfahren "Delf<strong>in</strong> 4". In Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen wird seit 2007 gemäß § 36 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) der Sprachstand aller<br />

K<strong>in</strong>der zwei Jahre vor der E<strong>in</strong>schulung <strong>in</strong> Verantwortung der staatlichen Schulämter<br />

festgestellt. Hierzu wurde das Verfahren Delf<strong>in</strong> 4 "Diagnostik, Elternarbeit, Förderung der<br />

Sprachkompetenz In Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen bei 4-Jährigen" entwickelt. Es besteht aus zwei<br />

Stufen, mit Hilfe derer auf spielerische Weise die Sprachkompetenz des jeweiligen K<strong>in</strong>des<br />

ermittelt werden soll. In Stufe e<strong>in</strong>s, dem "Besuch im Zoo", werden die K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>gruppen<br />

untersucht. In der zweiten Stufe, dem "Besuch im Pfiffikus-Haus", werden die K<strong>in</strong>der<br />

untersucht, bei denen die Testergebnisse aus Stufe e<strong>in</strong>s nicht e<strong>in</strong>deutig gewesen s<strong>in</strong>d, sowie<br />

alle K<strong>in</strong>der, die ke<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagesstätte besuchen. Im Vorgriff auf die Schulpflicht stellt das<br />

Schulamt fest, ob die Sprachentwicklung der K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> der deutschen Sprache altersgemäß<br />

ist. K<strong>in</strong>der, bei denen das nicht der Fall ist, werden <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> der<br />

K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung, ansonsten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em vorschulischen Sprachförderkurs auf die Schule<br />

vorbereitet.<br />

Im Schulgesetz NRW ist im § 2, Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, formuliert,<br />

dass die Schule "die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlichen<br />

Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen" 18 und dabei die <strong>in</strong>dividuellen<br />

Voraussetzungen der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler berücksichtigt. Im gleichen Paragraphen<br />

heißt es:<br />

"Die Schule fördert die <strong>Integration</strong> von Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern, deren Muttersprache nicht<br />

Deutsch ist, durch Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache. Dabei achtet und fördert sie<br />

die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität (Muttersprache) dieser Schüler<strong>in</strong>nen und<br />

Schüler. Sie sollen geme<strong>in</strong>sam mit allen anderen Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern unterrichtet und<br />

zu den gleichen Abschlüssen geführt werden." 19<br />

Dieser Auftrag entspricht voll und ganz dem hier vertretenen Ansatz e<strong>in</strong>er chancengerechten<br />

<strong>in</strong>klusiven Bildung.<br />

17 MGFFI NRW (Hrsg.) (2010): Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an - Grundsätze zu Bildungsförderung<br />

für K<strong>in</strong>der vom 0 bis 10 Jahren <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen und Schulen im Primarbereich <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen- Entwurf.<br />

18 Schulgesetz NRW –§ 2 SchulG Stand 01.07.2012<br />

19 A.a.o.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 16


177<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

III.1.7.2. Sprachstandsfeststellungsverfahren und Sprachförderung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

III.1.7.2.1 Delf<strong>in</strong> 4<br />

Folgende Fähigkeiten werden bei Delf<strong>in</strong> 4 erfasst:<br />

� Auditives Kurzzeitgedächtnis<br />

� Phonologische Sensitivität<br />

� Lexikalisch-semantische Fähigkeiten<br />

� Morpho-syntaktische Fähigkeiten und<br />

� Pragmatische Fähigkeiten.<br />

Das Land stellt für etwaige sich daraus ergebenden Sprachförderbedarfe pro K<strong>in</strong>d und Jahr<br />

345 € zur Verfügung. Die Fördermaßnahmen f<strong>in</strong>den <strong>in</strong> der jeweiligen K<strong>in</strong>dertagesstätte oder<br />

<strong>in</strong> Familienzentren statt. E<strong>in</strong>e Evaluation der Maßnahmen liegt nicht vor. Tabelle III.1 zeigt<br />

die Entwicklung des Sprachförderbedarfs seit 2009 <strong>in</strong> der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> im Vergleich<br />

zum Land NRW sowie den maximal/m<strong>in</strong>imal Wert der übrigen kreisfreien Städte. Der<br />

Sprachförderbedarf <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> liegt seit drei Jahren unter dem landesweiten Durchschnitt, ist<br />

jedoch <strong>in</strong> den letzten drei Jahren um 1,98 % angestiegen.<br />

Anzahl<br />

schulpflichtiger<br />

Ke<strong>in</strong><br />

Sprachförder-<br />

Sprachstandsfeststellungsverfahren<br />

Sprachförder- Anteil Durchschnitt<br />

K<strong>in</strong>der bedarfbedarf (%) NRW <strong>in</strong> % M<strong>in</strong> NRW Max NRW<br />

2009 3.252 2.576 676 20,80% 24,00% 12,00% 38,80%<br />

2010 3.172 2.317 700 22,07% 24,68% 12,74% 41,16%<br />

2011 2.731 1.993 622 22,78% 24,82% 14,23% 40,26%<br />

Tabelle III.1: Sprachstandsfeststellungsverfahren<br />

Das Testverfahren ist jedoch seit se<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>führung immer wieder Gegenstand <strong>in</strong>tensiver<br />

Diskussionen. E<strong>in</strong> Hauptkritikpunkt ist, dass alle<strong>in</strong> die Feststellung des ("pädagogischen")<br />

Sprachvermögens e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des nicht ausreichend sei. Viele Eltern, <strong>in</strong>sbesondere auch<br />

solche aus bildungsfernen Schichten, deren K<strong>in</strong>der den Test bestehen, werden <strong>in</strong> der<br />

trügerischen Sicherheit gewogen, dass die Sprache ihres K<strong>in</strong>des altersgemäß entwickelt sei<br />

und ke<strong>in</strong> Anlass zu e<strong>in</strong>er weiteren Förderung bestehe. Der Test berücksichtigt z.B. nicht<br />

etwaige sprachtherapeutische Förderbedarfe und geht auch nicht auf das Hörvermögen der<br />

K<strong>in</strong>der e<strong>in</strong>. So vergehen oftmals wertvolle Jahre <strong>in</strong> der Sprachbildung des K<strong>in</strong>des, <strong>in</strong> denen<br />

betroffenen K<strong>in</strong>dern längst die dr<strong>in</strong>gend notwendige sprachtherapeutische Unterstützung<br />

hätte gewährt werden können. In den Jahren 2009, 2010 und 2011 konnte jeweils mit Hilfe<br />

e<strong>in</strong>es umfassenden modellhaften Screen<strong>in</strong>gs des Gesundheitsamtes und der Ambulanten<br />

Sprachheilhilfe der Stadt <strong>Bonn</strong> <strong>in</strong> ausgewählten städtischen K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen im<br />

Stadtbezirk Bad Godesberg festgestellt werden, dass gerade auch bei K<strong>in</strong>dern, die im Delf<strong>in</strong><br />

4 Test ke<strong>in</strong>e Auffälligkeit gezeigt hatten und den Delf<strong>in</strong> 4 Test bestanden hatten, e<strong>in</strong><br />

nennenswerter Prozentsatz e<strong>in</strong>en auffälligen sprachtherapeutischen Förderbedarf bzw.<br />

e<strong>in</strong>en kritischen Hörbefund aufwiesen, die im Delf<strong>in</strong> 4 Verfahren jedoch nicht erkannt<br />

wurden.<br />

Die Ergebnisse von Delf<strong>in</strong> 4 berücksichtigen ferner auch nicht die Sprachfähigkeit <strong>in</strong> anderen<br />

Sprachen als dem Deutschen (Herkunftssprache oder weitere Familiensprachen) oder aber<br />

weitere Komponenten (z.B. Schüchternheit), die dazu führen können, dass e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />

Testsituation die Sprache verweigert.<br />

III.1.7.2.2 Ambulante Sprachheilhilfe<br />

Die Bundesstadt <strong>Bonn</strong> bietet als freiwillige Leistung zur Förderung sprachauffälliger K<strong>in</strong>der<br />

e<strong>in</strong>e ambulante Sprachheilhilfe an. Diese f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> Ambulanzen <strong>in</strong> verschiedenen<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 17


178<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

K<strong>in</strong>dertagesstätten statt und wird von speziell ausgebildeten Sprachheillehrer<strong>in</strong>nen und<br />

Sprachheillehrern durchgeführt. Zielsetzung ist, e<strong>in</strong>e aus sprachtherapeutischer Sicht<br />

drohende oder bereits vorhandene Sprachauffälligkeit zu verhüten, zu beseitigen oder zu<br />

mildern. In Sprechstunden können sich <strong>in</strong>teressierte Eltern zu dem Thema<br />

Sprachauffälligkeit aus sprachtherapeutischer Sicht beraten lassen. Des Weiteren kann<br />

während dieses Gespräches überprüft werden, ob bei dem K<strong>in</strong>d Sprachauffälligkeit vorliegt.<br />

Wird bei e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e solche Sprachauffälligkeit festgestellt, kann es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er der<br />

zahlreichen Ambulanzen im <strong>Bonn</strong>er Stadtgebiet (<strong>in</strong> der Regel wohnortnah <strong>in</strong><br />

K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen) therapiert werden. Das therapeutische Angebot umfasst für die<br />

E<strong>in</strong>zeltherapien <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>mal wöchentlich je zirka 20 bis 40 M<strong>in</strong>uten. Für<br />

Gruppentherapien verlängert sich die Therapiezeit entsprechend. Die Kosten der<br />

Behandlung übernehmen i.d.R. die Bundesstadt <strong>Bonn</strong> bzw. die Krankenkassen.<br />

III.1.7.2.3 <strong>Integration</strong>sstunden<br />

<strong>Integration</strong>sstunden s<strong>in</strong>d Lehrerstunden, die vom Land dort e<strong>in</strong>gesetzt werden, wo der Anteil<br />

von K<strong>in</strong>dern mit besonderen Bedarfen <strong>in</strong> der Aneignung von Sprache besonders hoch ist.<br />

In <strong>Bonn</strong> erhalten folgende Schulen <strong>Integration</strong>sstunden:<br />

� 29 Grundschulen mit <strong>in</strong>sgesamt 21,1 Stellen<br />

� 7 Hauptschulen mit <strong>in</strong>sgesamt 7,7 <strong>Integration</strong>sstellen<br />

� 10 Förderschulen mit 4,5 <strong>Integration</strong>sstellen.<br />

Es kann festgehalten werden, dass die Anzahl der K<strong>in</strong>der, die besonders gefördert werden<br />

müssen, je nach Schule stark differiert. Das hängt zum e<strong>in</strong>en mit der unterschiedlichen<br />

Schülerklientel an den e<strong>in</strong>zelnen Standorten zusammen. Es besteht aber auch die<br />

Vermutung, dass unterschiedliche Diagnoseverfahren, mittels derer der besondere<br />

Förderbedarf bestimmt wird, e<strong>in</strong>e Rolle spielen könnten.<br />

III.1.7.2.4 Internationale Förderklassen<br />

Entsprechend dem Schulpflichtgesetz stehen die öffentlichen Schulen allen K<strong>in</strong>dern und<br />

Jugendlichen, die dauerhaft oder vorübergehend im Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen wohnen, <strong>in</strong><br />

gleicher Weise offen. K<strong>in</strong>der und Jugendliche, die aus dem Ausland e<strong>in</strong>reisen, besitzen bei<br />

ihrem E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Schule jedoch häufig noch nicht die hierzu notwendigen deutschen<br />

Sprachkenntnisse. Darum steht für sie zunächst das Erlernen der deutschen Sprache an<br />

erster Stelle vor jeder anderen notwendigen oder wünschenswerten Zielsetzung des<br />

Unterrichts.<br />

Für schulpflichtige Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, deren Kenntnisse <strong>in</strong> der deutschen Sprache<br />

noch nicht die Teilnahme am Unterricht e<strong>in</strong>er Regelklasse ermöglichen, werden bei Bedarf<br />

"Internationale Förderklassen (IFK)" als Vorbereitungsklassen e<strong>in</strong>gerichtet. Ziel der IFK ist<br />

ausschließlich die schnellstmögliche E<strong>in</strong>gliederung der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler <strong>in</strong> die<br />

ihrem Alter oder ihrer Leistungsfähigkeit entsprechende Regelklasse. Darum sollen sie <strong>in</strong> der<br />

deutschen Sprache so <strong>in</strong>tensiv gefördert werden, dass ihre Verweildauer <strong>in</strong> der<br />

Vorbereitungsklasse <strong>in</strong> der Regel zwei Jahre nicht überschreiten muss; e<strong>in</strong> vorzeitiger<br />

Übergang wird angestrebt.<br />

Unterrichtssprache ist Deutsch. Die Gesamtzahl der Schülerwochenstunden richtet sich nach<br />

der für die jeweilige Jahrgangsstufe vorgesehenen Stundenzahl. Der Schwerpunkt der<br />

gesamten Unterrichtsarbeit liegt auf dem Erlernen der deutschen Sprache <strong>in</strong> Wort und<br />

Schrift. Der Deutschunterricht soll zehn bis zwölf Wochenstunden umfassen. Auch der<br />

sonstige Unterricht, zum Beispiel <strong>in</strong> den Fächern Mathematik, Geschichte, Erdkunde,<br />

Biologie, dient vorrangig dem Erlernen der deutschen (Fach-)Sprache.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 18


179<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

Für die Altersgruppe der etwa 10- bis 15-Jährigen (Sekundarstufe I) bestehen derzeit IFK an<br />

folgenden <strong>Bonn</strong>er Schulen:<br />

� Karl-Simrock-Schule für Berufsorientierung<br />

� Johannes-Rau-Schule<br />

� Realschule Hardtberg<br />

� Bertolt-Brecht-Gesamtschule.<br />

Für Schulpflichtige der Sekundarstufe II (Altersgruppe der 16- und 17-Jährigen bis zur<br />

Volljährigkeit) bestehen derzeit IFK am Friedrich-List- und Robert-Wetzlar-Berufskolleg.<br />

Um bei Bedarf jedem K<strong>in</strong>d, das nach <strong>Bonn</strong> zuzieht, e<strong>in</strong>en Platz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er solchen<br />

Vorbereitungsklasse vermitteln zu können, ist beim Schulamt für die Stadt <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Beratungsstelle für ausländische und spätausgesiedelte K<strong>in</strong>der und Jugendliche e<strong>in</strong>gerichtet.<br />

Hier steht fachlich qualifiziertes pädagogisches Personal zur Verfügung, das sich durch die<br />

enge Anb<strong>in</strong>dung an die Bildungsberatungsstelle <strong>in</strong> der <strong>Bonn</strong>er "Schullandschaft" auskennt<br />

und außerdem umfassende Erfahrungen im Erlernen und Vermitteln e<strong>in</strong>er Fremd- bzw.<br />

Zweitsprache besitzt. In persönlichen Gesprächen wird der <strong>in</strong>dividuelle Sprachstand des<br />

K<strong>in</strong>des bzw. der/ des Jugendlichen festgestellt und Kontakt zu e<strong>in</strong>er geeigneten Schule<br />

hergestellt.<br />

Aktuell s<strong>in</strong>d die Nachfragen nach Internationalen Förderklassen so groß, dass bereits zum<br />

Schuljahresbeg<strong>in</strong>n 2012/2013 fast alle zu vergebenden Plätze belegt s<strong>in</strong>d. Derzeit wird <strong>in</strong><br />

Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht nach Ausweichmöglichkeiten an weiteren als den o.g.<br />

Schulen gesucht. Voraussichtlich müssen sowohl für die Sekundarstufe I als auch für die<br />

Sekundarstufe II weitere Standorte e<strong>in</strong>gerichtet werden, damit alle betroffenen K<strong>in</strong>der und<br />

Jugendlichen ihrer Schulpflicht nachkommen können.<br />

III.1.7.2.5 Herkunftssprachlicher Unterricht<br />

Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, die zweisprachig (<strong>in</strong> Deutsch und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er anderen Sprache)<br />

aufwachsen, stellt der herkunftssprachliche Unterricht e<strong>in</strong> besonderes Angebot dar: Er trägt<br />

zum Erhalt der Mehrsprachigkeit bei und fördert das Erlernen weiterer Sprachen; er<br />

gewährleistet die B<strong>in</strong>dungen und Verb<strong>in</strong>dungen junger Menschen zum Herkunftsland der<br />

Familie und/ oder e<strong>in</strong>es Elternteils; darüber h<strong>in</strong>aus wirkt er sich positiv auf die<br />

Persönlichkeitsentwicklung und den schulischen Erfolg e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des aus.<br />

Bei den Regelungen bezüglich des herkunftssprachlichen Unterrichts handelt es sich<br />

ausschließlich um e<strong>in</strong>e schulaufsichtliche Angelegenheit, die alle<strong>in</strong> dem Regelungsrecht des<br />

Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen unterliegen und auf die e<strong>in</strong>zelne Schulträger, wie die<br />

Bundesstadt <strong>Bonn</strong>, ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss haben. Herkunftssprachlicher Unterricht ist e<strong>in</strong> freiwilliges<br />

Angebot des Landes und damit ke<strong>in</strong> städtisches Angebot.<br />

Verantwortlich für die Durchführung des Unterrichts und die regelmäßige Teilnahme der<br />

jeweiligen Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler ist die e<strong>in</strong>zelne Schule. Die Koord<strong>in</strong>ation des Angebots<br />

obliegt der Schulaufsicht der Bezirksregierung. Durchschnittlich nehmen etwa 2.200 bis<br />

2.400 Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler von Grund- und weiterführenden Schulen der Bundesstadt<br />

<strong>Bonn</strong> am herkunftssprachlichen Unterricht teil. Insgesamt boten im Schuljahr 2011/12 24<br />

Grundschulen, 5 Hauptschulen und jeweils e<strong>in</strong>e Gesamt-, Real- und Förderschule sowie e<strong>in</strong><br />

Gymnasium herkunftssprachlichen Unterricht an.<br />

Das Angebot gilt für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, die die jeweilige Sprache als<br />

Herkunftssprache sprechen, unabhängig davon, ob es sich um ausländische Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schüler handelt oder solche mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund. Dabei ist wesentlich, dass sie die<br />

Herkunftssprache bereits tatsächlich sprechen. E<strong>in</strong> Erlernen der Sprache ist mit dem<br />

Angebot nicht verbunden.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 19


180<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

Alle Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler der Klassen 9 und 10, die am herkunftssprachlichen<br />

Unterricht teilnehmen, müssen e<strong>in</strong>e schul<strong>in</strong>terne Sprachprüfung ablegen. Im vergangenen<br />

Schuljahr 2011/2012 haben ca. 140 Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler an dieser Sprachprüfung<br />

teilgenommen.<br />

Die Anzahl der herkunftssprachlichen Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrer wurde bereits vor e<strong>in</strong>igen<br />

Jahren vom Land NRW festgeschrieben. Aus diesem Grund kann das Angebot im Regelfall<br />

auch nicht beliebig ausgeweitet werden. Verschiebungen s<strong>in</strong>d allenfalls <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>zelner<br />

Sprachen möglich.<br />

Derzeit wird <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> der herkunftssprachliche Unterricht für folgende Sprachen angeboten:<br />

� Albanisch<br />

� Arabisch<br />

� Bosnisch-Serbisch<br />

� Farsi (Persisch)<br />

� Griechisch<br />

� Italienisch<br />

� Kroatisch<br />

� Kurdisch<br />

� Polnisch<br />

� Portugiesisch<br />

� Spanisch<br />

� Türkisch<br />

� Russisch<br />

"Sprachliche Heterogenität gehört heute zu den Grundbed<strong>in</strong>gungen pädagogischen<br />

Handelns. Es ist Aufgabe der Bildungse<strong>in</strong>richtungen - des K<strong>in</strong>dergartens ebenso wie der<br />

Schule -, die Ausgangslage bestmöglich zu nutzen und alle K<strong>in</strong>der und Jugendliche,<br />

unabhängig von den Zufällen ihrer Herkunft und Lebenslage, so gut wie möglich mit den<br />

sprachlichen Fähigkeiten vertraut zu machen, die nötig s<strong>in</strong>d, um bildungserfolgreich zu<br />

se<strong>in</strong>." 20<br />

20 Gogol<strong>in</strong>, I./Lemke, I. (2010): Durchgängige Sprachbildung. E<strong>in</strong>e Handreichung. Münster. Vorwort<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 20


181<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

III.1.7.3. Bildungsauftrag: Sprachbildung von Geburt an<br />

Alle Institutionen, die K<strong>in</strong>der im Laufe ihrer Lebensbiographie durchlaufen, stehen <strong>in</strong> der<br />

Verantwortung e<strong>in</strong>en altersangemessenen Beitrag zur Sprachbildung zu leisten.<br />

E<strong>in</strong>e frühe <strong>in</strong>stitutionelle sprachliche Sozialisations<strong>in</strong>stanz ist die K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung.<br />

K<strong>in</strong>der kommen immer früher <strong>in</strong> <strong>in</strong>stitutionelle Betreuung. Immer mehr K<strong>in</strong>der wachsen mit<br />

unterschiedlichen Sprachen auf. Die Vielfalt der Gesellschaft spiegelt sich <strong>in</strong> der Kita. Sie ist<br />

e<strong>in</strong> Ort sprachlicher Begegnung:<br />

� K<strong>in</strong>der anderer Herkunftssprachen kommen oft erst hier <strong>in</strong> regelmäßigen Kontakt<br />

mit der Landessprache Deutsch.<br />

� E<strong>in</strong>sprachig aufwachsende K<strong>in</strong>der kommen <strong>in</strong> Kontakt zu anderen Sprachen.<br />

Pädagogische Grundhaltungen bestimmen die Ziele der Sprachbildung. Das sprachliche<br />

Handeln der Bezugspersonen stärkt oder schwächt den Nährboden, aus dem Sprache<br />

erworben wird. Von besonderer Bedeutung ist die Art der sprachlich kommunikativen<br />

Zuwendung. Die sprachlich kommunikative Zuwendung gilt als Voraussetzung jeder<br />

Sprachentwicklung und liefert den Rohstoff jeder Sprachaneignung. Sie bildet die Basis für<br />

Sicherheit im Gebrauch der Sprache und ist wesentlich für die primäre sprachliche<br />

Sozialisation. 21<br />

K<strong>in</strong>dersprache ist das Fundament, auf dem die weitere sprachliche Entwicklung aufbaut. Sie<br />

sollte zugelassen und nicht mit e<strong>in</strong>er Erwachsenensprache überfrachtet werden. Die<br />

Psychol<strong>in</strong>guist<strong>in</strong> Anne W<strong>in</strong>ner regt dazu an, e<strong>in</strong>gespielte Denkweisen zu h<strong>in</strong>terfragen (=<br />

Perspektivenwechsel). Die Sprachfähigkeit bei Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>dern wird oft defizitär<br />

wahrgenommen: „Sie spricht ja noch nicht“, „Er redet nicht“… „Sie kann ke<strong>in</strong> Deutsch“. Die<br />

Sprachentwicklung wird unterstützt, wenn der Reichtum der sprachlichen Fähigkeiten von<br />

Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>dern entdeckt und geachtet wird. Dazu zählen auch vorsprachliche Fähigkeiten, die<br />

sich das Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>d im Wesentlichen über Bewegung und Geräusche erforscht und sich<br />

angeeignet. 22<br />

Spracherwerb ist e<strong>in</strong> komplexer Prozess, der von vielfältigen Erfahrungen begleitet wird. Soll<br />

sich Sprache zu e<strong>in</strong>er Schlüsselkompetenz entwickeln, müssen Beziehung und Aktivität im<br />

Mittelpunkt der frühk<strong>in</strong>dlichen Sprachbildung stehen. 23<br />

Das bedeutet:<br />

� Sprachlernen e<strong>in</strong>betten <strong>in</strong> lebendige Dialoge: Sprache wird im Dialog mit<br />

Bezugspersonen erlernt,<br />

� Vielfältige Sprach- und Sprechanregungen ermöglichen,<br />

� Sprechen als Kommunikation und Kontaktaufnahme werten,<br />

� K<strong>in</strong>der als Gesprächspartner wahrnehmen, mit ihnen den Dialog suchen.<br />

Mit Dialog ist dabei weit mehr als e<strong>in</strong>e Kommunikationsform geme<strong>in</strong>t. Es geht um Austausch,<br />

um Interesse an dem Menschen, der e<strong>in</strong>em gegenübersteht.<br />

Die Erkenntnis, dass Spracherwerb sich über Dialog vollzieht, hat Konsequenzen für den<br />

pädagogischen Auftrag: Institutionelle Sprachbildung bedeutet immer Begleitung und<br />

Beziehung, knüpft an Ressourcen an und erkennt das an, was schon da ist.<br />

21<br />

Vgl. Reich, H. H. (2008): Sprachförderung im K<strong>in</strong>dergarten. Grundlagen, Konzepte, Materialien. Weimar. S. 12f<br />

22<br />

Vgl. W<strong>in</strong>ner (2007), S. 9<br />

23<br />

Vgl. Jampert, K. et al (2005): Schlüsselkompetenz Sprache. Sprachliche Bildung und Förderung im<br />

K<strong>in</strong>dergarten. Konzepte, Projekte, Maßnahmen. Weimar.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 21


182<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

Exkurs: Bedeutung der Literacy-Erziehung<br />

K<strong>in</strong>dliche Erfahrungen mit Situationen im Zusammenhang mit Bilderbüchern, Erzählen und<br />

Schriftkultur gehören zur sogenannten Literacy-Erziehung. Diese Erfahrungen s<strong>in</strong>d sehr<br />

wichtig für die sprachliche Bildung und Entwicklung e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des im Vorschulalter, und sie<br />

haben darüber h<strong>in</strong>aus auch längerfristige Auswirkungen auf die spätere Sprach- und<br />

Lesekompetenz. 24<br />

Mit der aktiven Beteiligung des Projektes "Lesestart" leistet die Stadt <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en<br />

Beitrag zur Literacy-Erziehung. Auch das Lesefestival "Käpt'n Book" kann als Bauste<strong>in</strong> <strong>in</strong> der<br />

Leseerziehung gewertet werden. Weitere Maßnahmen, wie der Ausbau von Lesepaten <strong>in</strong><br />

K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen und Schulen, s<strong>in</strong>d geplant.<br />

III.1.7.4. Zusammenfassende Erkenntnisse und Bauste<strong>in</strong>e für den Handlungsauftrag <strong>in</strong><br />

<strong>Bonn</strong><br />

Die Erkenntnisse zum Verlauf des Spracherwerbs bezogen auf die daraus folgenden<br />

Aufgaben der Institutionen lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

� Sprache entwickelt sich von Geburt (durchgehender Prozess) an.<br />

� Auftrag und Grenzen der Institutionen klären (systemischer Ansatz).<br />

� Ressortübergreifend arbeiten (Schule, Jugendamt,…).<br />

� Beziehungen aufbauen und für Sprachbildung nutzen.<br />

� Das reiche Repertoire von sprachbildenden Verhaltensweisen und<br />

Anregungssituationen, das im Elementar- und Primarbereich vorhanden ist,<br />

nutzen.<br />

� Bestehende Praxis eruieren, dokumentieren, auswerten und weiterentwickeln.<br />

� Best Practice darstellen und verbreiten (systematisieren).<br />

� Aus den Erfahrungen anderer schöpfen.<br />

Aus diesen Bauste<strong>in</strong>en kann dann e<strong>in</strong> „Konzept der durchgängigen Sprachbildung <strong>Bonn</strong>“<br />

entwickelt werden, das sowohl durch Determ<strong>in</strong>anten <strong>in</strong> der k<strong>in</strong>dlichen Entwicklung als auch<br />

durch e<strong>in</strong>e an den Ressourcen orientierte, systemische pädagogische Grundhaltung geprägt<br />

ist.<br />

24 Vgl. Ulrich, M./Oberhuber, P./Soltendieck, M. (2005): Die Welt trifft sich im K<strong>in</strong>dergarten. Interkulturelle Arbeit<br />

und Sprachförderung <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen. Berl<strong>in</strong>.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 22


183<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

III.2 Konzept der durchgängigen Sprachbildung <strong>in</strong><br />

<strong>Bonn</strong><br />

„Sprachbildung“ als e<strong>in</strong> zentrales Schwerpunktthema des Prozesses Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />

bietet die e<strong>in</strong>malige Chance, e<strong>in</strong> Konzept für die durchgängige Sprachbildung aller K<strong>in</strong>der<br />

und Jugendlichen unserer Stadt zu entwickeln.<br />

Sprache ist Grundlage für alle Bildungsprozesse. Dabei steht der Erwerb der deutschen<br />

Sprache zentral zwar im Mittelpunkt, zugleich darf die Bedeutung von Sprachenvielfalt und<br />

der Mehrsprachigkeiten als Potential für den e<strong>in</strong>zelnen und für die Stadtgesellschaft gerade<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>ternationalen Stadt wie <strong>Bonn</strong> nicht vernachlässigt werden. Im Rahmen der<br />

Persönlichkeitsentwicklung und Bildung von K<strong>in</strong>dern spielt vor allem der Respekt vor der<br />

Erstsprache als wesentlicher Faktor <strong>in</strong> der Identitätsbildung e<strong>in</strong>e große Rolle.<br />

Das Schwerpunktthema "Sprachbildung" im Prozess Inklusive Bildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> beschäftigt<br />

sich gleichwohl aber zunächst vorrangig mit der Frage, wie K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen über<br />

e<strong>in</strong>en durchgängigen Erwerb des Deutschen als Alltags-, Amts- und Bildungssprache bei<br />

optimaler Berücksichtigung ihrer sprachlichen Kompetenzen e<strong>in</strong>e bestmögliche Startchance<br />

<strong>in</strong>s Leben und <strong>in</strong> ihre <strong>in</strong>dividuelle Bildungsbiographie gegeben werden kann.<br />

Die Ansätze und Umsetzungsstrategien, die es dabei zu entwickeln gilt, müssen sich auch<br />

für die Bildung der sprachlichen Fähigkeiten von mehrsprachigen K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />

möglichst optimal eignen. Zugleich müssen die Chancen, die die Mehrsprachigkeit für<br />

e<strong>in</strong>sprachig aufwachsende K<strong>in</strong>der und Jugendliche bietet, adäquat genutzt werden. 25<br />

Ziel: Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es chancengerechten Aufwachsens für jedes K<strong>in</strong>d muss es se<strong>in</strong>, dass die<br />

Stadt <strong>Bonn</strong> als Träger von unterschiedlichen Institutionen (Kitas, Schulen, VHS,<br />

Gesundheitsamt, Amt für Wirtschaftsförderung, Kulture<strong>in</strong>richtungen, Jugendfreizeite<strong>in</strong>richtungen,<br />

Bibliotheken…) und unter Berücksichtigung und E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung externer Partner<br />

die geme<strong>in</strong>same Bildungslandschaft so gestaltet, dass die Verpflichtung zu e<strong>in</strong>er<br />

durchgängigen Sprachbildung von allen Akteuren wahrgenommen wird.<br />

Sprachbildung wird so zum Querschnittsthema. In unterschiedlichen Fachbereichen muss <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em ersten Schritt über noch festzustellende Indikatoren erfasst werden, welche konkreten<br />

Ansätze und Maßnahmen es bereits gibt, wie deren Wirksamkeit zu beurteilen ist, welche<br />

f<strong>in</strong>anziellen Mittel an welcher Stelle bereits zur Verfügung stehen und e<strong>in</strong>gesetzt werden,<br />

was noch aufgebaut und entwickelt werden muss, wie die Vernetzung und Kooperation<br />

derzeit aussieht und wie diese künftig optimiert und verbessert werden kann.<br />

Grundvoraussetzungen für die durchgängige Sprachbildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> s<strong>in</strong>d:<br />

� Sie muss dauerhaft, kont<strong>in</strong>uierlich und systematisch <strong>in</strong> allen Institutionen erfolgen,<br />

beg<strong>in</strong>nend im vorschulischen Bereich, und zentral koord<strong>in</strong>iert se<strong>in</strong>.<br />

� Sie konzentriert sich auf bildungssprachliche Fähigkeiten.<br />

� Sie berücksichtigt <strong>in</strong> angemessener Weise Mehrsprachigkeit.<br />

25 Riehl, C.M.: Die Bedeutung von Mehrsprachigkeit. http://www.laganrw.de/data/statement_zur_mehrsprachigkeit_claudia_maria_riehl.pdf<br />

Abruf vom 05.09.2012<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 23


184<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

III.2.1 Ziele und zentrale Aspekte durchgängiger Sprachbildung<br />

Grundlegendes Ziel von systematischer Sprachbildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> ist es, Türen zu öffnen, die<br />

Welt zu erschließen und dem Ausschluss von Chancengerechtigkeit aufgrund der Barriere<br />

„Sprache“ vorzubeugen. Durch Koord<strong>in</strong>ation, Kooperation und systematischer Unterstützung<br />

bei sprachlicher Bildung werden so bessere Bildungsabschlüsse auf allen Ebenen der<br />

Bildungslaufbahn ermöglicht.<br />

Wesentliche Elemente e<strong>in</strong>er durchgängigen Sprachbildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> s<strong>in</strong>d:<br />

� Sprachbildung wird selbstverständlicher Teil e<strong>in</strong>es durchgängigen<br />

Bildungskonzeptes.<br />

� Sie stellt das e<strong>in</strong>zelne K<strong>in</strong>d mit se<strong>in</strong>en Möglichkeiten und Bedarfen <strong>in</strong> den<br />

Vordergrund.<br />

� Sie ist damit Bestandteil jeder <strong>in</strong>stitutionellen Arbeit mit K<strong>in</strong>dern.<br />

� Sprachbildung erfolgt über die Institutionen h<strong>in</strong>weg nach durchgängigen Vorgaben<br />

und Konzepten.<br />

� Sprachbildung erstreckt sich im Alltag auf alle Bereiche der Arbeit mit K<strong>in</strong>dern und<br />

unterscheidet sich damit konzeptionell von sonstiger Sprachförderung.<br />

� Vorhandene Ansätze der Sprachförderung werden <strong>in</strong> das Konzept <strong>in</strong>tegriert; auf ihre<br />

Tragfähigkeit und Wirksamkeit überprüft und ggf. durch <strong>in</strong>teressengerechtere Ansätze<br />

substituiert.<br />

� Alle mit K<strong>in</strong>dern Arbeitenden werden durch entsprechende Sensibilisierung und<br />

Fortbildungen <strong>in</strong> die Lage versetzt, <strong>in</strong>nerhalb ihres Tätigkeitsbereiches ihren Beitrag<br />

zu Sprachbildung zu leisten<br />

� Für erfolgreiche Sprachbildung wird Kont<strong>in</strong>uität geschaffen, <strong>in</strong>sbesondere wird e<strong>in</strong>e<br />

möglichst hohe Kont<strong>in</strong>uität bei den Bezugspersonen der K<strong>in</strong>der angestrebt<br />

Die Durchgängigkeit von Sprachbildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> bezieht sich auf:<br />

� E<strong>in</strong>beziehung aller Fächer und Lernbereiche.<br />

� Die Kont<strong>in</strong>uität systematischer Sprachförderung entlang der Bildungsbiographie mit<br />

e<strong>in</strong>er Vermeidung von Brüchen an den Schnittstellen zwischen den<br />

Bildungs<strong>in</strong>stitutionen.<br />

� Die Verb<strong>in</strong>dung zwischen der Zweitsprache Deutsch und - soweit möglich - den<br />

Herkunftssprachen und schulischen Fremdsprachen.<br />

� Das Erschließen sprachförderlicher Ressourcen durch Vernetzung und Kooperation<br />

des am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten pädagogischen Personals sowie<br />

durch die aktive Beteiligung der Eltern und außerschulischen Partner.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 24


185<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

III.2.2 Wege zur „durchgängigen Sprachbildung“ 26<br />

Bildungs<strong>in</strong>stitutionen haben grundsätzlich die Aufgabe, die Sprachbildung systematisch zu<br />

entwickeln. Alle Bereiche von Schulentwicklung s<strong>in</strong>d davon betroffen: die<br />

Unterrichtsentwicklung, die Entwicklung von Schule als Organisation und die Qualifizierung<br />

des Personals sowie die Vernetzung <strong>in</strong> die Kommune.<br />

Diese Aspekte werden auf drei Ebenen <strong>in</strong> unterschiedlichen Handlungsfeldern realisiert.<br />

1. Die vertikale Kooperation und Vernetzung an den Schnittstellen der<br />

Bildungsbiographien (KiTa – Grundschule; Primar – Sekundarbereich; Schule –<br />

Beruf)<br />

2. Horizontale Schnittstelle I: quer durch alle Fächer und Lernbereiche<br />

3. Horizontale Schnittstelle II: Zusammenwirken der Instanzen der sprachlichen<br />

Sozialisation (Eltern, Herkunftssprachlicher Unterricht, außerschulische<br />

Partner,…)<br />

Im folgenden Schaubild 27 werden die Dimensionen der durchgängigen Sprachbildung<br />

dargestellt:<br />

Die vertikale Dimension:<br />

Bildungsbiographische Übergänge bedeuten für K<strong>in</strong>der und Jugendliche neue sprachliche<br />

Anforderungen, die sich aber nicht notwendigerweise mit der sprachlichen Entwicklung<br />

decken.<br />

Mögliche Brüche, die daraus entstehen, dass aktuelle Fähigkeiten und Anforderungen nicht<br />

deckungsgleich s<strong>in</strong>d, müssen - <strong>in</strong>sbesondere um Brüche <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Bildungsbiographie bzw.<br />

26 Vgl. Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung Berl<strong>in</strong> (Hrsg.) (2009): Wege zur durchgängigen<br />

Sprachbildung. E<strong>in</strong> Orientierungsrahmen für Schulen.<br />

27 http://www.foermig-berl<strong>in</strong>.de/konzeption.html Abruf vom 05.09.2012<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 25


186<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

e<strong>in</strong>er Schullaufbahn zu vermeiden - begleitet werden. Abgebende und aufnehmende<br />

Institution müssen sich für die kont<strong>in</strong>uierliche Sprachbildung verantwortlich fühlen. Sie<br />

wissen um die sprachpädagogische und sprachbildende Arbeit der anderen und verstehen<br />

Sprachbildung im Idealfall als geme<strong>in</strong>same Aufgabe. In diesem Zusammenhang darf auch<br />

der Übergang <strong>in</strong> die berufliche Bildung nicht aus dem Blick geraten.<br />

Die horizontale Dimension:<br />

Sprachbildung wird als Querschnittsaufgabe im Alltag und <strong>in</strong> allen Fächern <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />

von Sprach- und Sachlernen verstanden.<br />

„Die erste, horizontale Dimension der Durchgängigkeit von Sprachbildung bildet e<strong>in</strong>en<br />

grundsätzlichen Gegensatz zu der weit verbreiteten Praxis, die Aufgabe der Sprachbildung<br />

an den Deutsch- oder den Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht zu delegieren.“ 28<br />

Im Zusammenhang mit e<strong>in</strong>er durchgängigen Sprachbildung, die sich im vorschulischen<br />

Bereich auf den KiTa-Alltag, im schulischen Bereich auf alle Fächer bezieht und immanenter<br />

Teil jeden Unterrichts ist, bekommt der Bereich des außerunterrichtlichen Angebotes durch<br />

se<strong>in</strong>e zeitlichen und <strong>in</strong>haltlichen Spielräume e<strong>in</strong>en besonderen Stellenwert. Auch die<br />

Zusammenarbeit mit Eltern muss unter diesem Gesichtspunkt betrachtet werden. Projekte<br />

zur Family Literacy gehören beispielsweise dazu.<br />

Folgendes Beispiel beschreibt die Vision für e<strong>in</strong>e durchgängige Sprachbildung über<br />

horizontale Kooperation und Vernetzung unter E<strong>in</strong>beziehung vertikaler Schnittstellen:<br />

Auf lokaler Ebene verbünden sich schulische und außerschulische Partner (Bsp. KiTa,<br />

Schule, Bibliothek, Buchladen vor Ort, Seniorenzentrum) zum „Ausbau von Basise<strong>in</strong>heiten“,<br />

unterstützen übergeordnete Systeme, wie das Schulamt, das Jugendamt und/oder<br />

Hochschulen diese Verbünde durch Steuerung, Koord<strong>in</strong>ation, Qualifikation oder<br />

wissenschaftliche Begleitung. Es entsteht so e<strong>in</strong>e „Entwicklungspartnerschaft sprachliche<br />

Bildung". 29<br />

28 Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung Berl<strong>in</strong> (Hrsg.) (2009): Wege zur durchgängigen<br />

Sprachbildung. E<strong>in</strong> Orientierungsrahmen für Schulen.<br />

29 Vgl. Gogol<strong>in</strong>, I., Lemke, I. (2010): Durchgängige Sprachbildung. E<strong>in</strong>e Handreichung. Münster<br />

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Grafik 30<br />

187<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

Exkurs: Sechs Merkmale e<strong>in</strong>es sprachförderlichen Unterrichts 31<br />

1. Ressourcenorientierung statt Defizitblick heißt, sich an den sprachlichen Fähigkeiten<br />

der K<strong>in</strong>der orientieren und Mustern von Ausgrenzung entgegenwirken:<br />

„Jim Cumm<strong>in</strong>s, renommierter Sprachwissenschaftler und Pädagoge aus Kanada,<br />

schlussfolgert aus langjähriger Forschung zur Beschulung von K<strong>in</strong>dern aus<br />

Sprachm<strong>in</strong>derheiten, dass K<strong>in</strong>der aus gesellschaftlich benachteiligten M<strong>in</strong>derheiten <strong>in</strong> der<br />

Schule nur erfolgreich lernen können, wenn die Interaktionen im Klassenzimmer – und<br />

v.a. die zwischen Lehrer- und Schüler/<strong>in</strong>nen – Mustern von Ausgrenzung bewusst<br />

entgegen wirken.“ 32<br />

2. Diagnosegestützte <strong>in</strong>dividuelle Förderung heißt, die <strong>in</strong>dividuelle Sprachentwicklung<br />

e<strong>in</strong>es jeden K<strong>in</strong>des beobachten und berücksichtigen.<br />

3. Sprachbewusster Unterricht heißt, dass Lehrkräfte als Sprachvorbilder<br />

variationsreichen sprachlichen Input geben und Fehler als Teil des Sprachenlernens<br />

wahrnehmen<br />

30<br />

Gogol<strong>in</strong>, I. (2010): Über die Förderung bildungssprachlicher Kompetenz. Das FÖRMIG-Transfer-Projekt<br />

Hamburg. Abruf vom 05.09.2012<br />

31<br />

Vgl. Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung Berl<strong>in</strong> (Hrsg.) (2009): Wege zur durchgängigen<br />

Sprachbildung. E<strong>in</strong> Orientierungsrahmen für Schulen.<br />

32<br />

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berl<strong>in</strong> (Hrsg.) (2009): Fachbrief Nr.3<br />

Sprachförderung/Deutsch als Zweitsprache.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 27


188<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

4. Sprach<strong>in</strong>tensiver Unterricht heißt, dass Sprachenlernen als eigenaktiver Prozess <strong>in</strong><br />

Form des Aushandelns von Bedeutungen und des Sach- und Sprachenlernens <strong>in</strong><br />

jedem Fach gelebt wird.<br />

5. Bildungssprache als Ziel heißt, dass im Zentrum der Sprachbildung e<strong>in</strong><br />

Sprachregister steht, das sich deutlich von der allgeme<strong>in</strong>en Umgangssprache<br />

unterscheidet. Die Förderung der Bildungssprache konzentriert sich auch auf die<br />

Fähigkeit Texte zu erschließen, mit ihnen zu arbeiten und Texte zu erfassen.<br />

6. Gerüste bauen („Scaffold<strong>in</strong>g“) bezieht sich auf die Rolle der Pädagogen, Lerngerüste<br />

zu schaffen, die für die K<strong>in</strong>der und Jugendlichen tragfähige Brücken von der<br />

Umgangssprache zur Bildungssprache bilden.<br />

Die hier für den Schulbereich dargestellten Merkmale s<strong>in</strong>d grundsätzlich auf alle Bereiche<br />

der Arbeit mit K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen übertragbar.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 28


189<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

III.3 Ziele kurz-, mittel und langfristig sowie aktuelle<br />

Maßnahmen<br />

III.3.1 Ziele:<br />

Kurz und Mittelfristig<br />

In den nächsten 5 Jahren:<br />

Bildungs<strong>in</strong>stitutionen haben sich weiterentwickelt und begleiten jedes K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

Sprachentwicklung bestmöglich.<br />

Indikator: Die Sprachbildung von K<strong>in</strong>dern bei der E<strong>in</strong>schulung hat sich maßgeblich<br />

verbessert; d.h. der Sprachförderbedarf bei der E<strong>in</strong>schulungsuntersuchung ist um<br />

m<strong>in</strong>destens 20% gesunken.<br />

Langfristig<br />

In den nächsten 10 Jahren: Die Qualität sprachlicher Bildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>er<br />

Bildungse<strong>in</strong>richtungen trägt wesentlich dazu bei, dass Sprache von allen <strong>Bonn</strong>er<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern nicht als Barriere, sondern als Türöffner erfahrbar und genutzt<br />

wird.<br />

Indikator: Übergänge von Klasse 4 nach Klasse 5 verlaufen reibungsloser; Defizite im<br />

Bereich der deutschen Sprache werden von Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrern der 5.Klassen deutlich<br />

ger<strong>in</strong>ger e<strong>in</strong>geschätzt als 2012 (Rückgang um m<strong>in</strong>destens 20%). Messverfahren: Befragung<br />

von Klassenlehrer<strong>in</strong>nen/Klassenlehrern der 5. Klassen unterschiedlicher Schulformen im<br />

Jahr 2012 und 2022.<br />

III.3.2 Aktuelle Maßnahmen:<br />

Entsprechend dem Konzept der durchgängigen Sprachbildung <strong>Bonn</strong> werden folgende<br />

Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen durchgeführt. Alle Aktivitäten beziehen sich<br />

zunächst auf die Altergruppe von 0-10 Jahren (Elementar- und Primarbereich). Die<br />

Umsetzung erfolgt teilweise parallel.<br />

1. Auftaktveranstaltung:<br />

Experten aller Ebenen (Pädagogen aus Kita und Schule, Fachberatungen,<br />

Logopäd<strong>in</strong>nen/Logopäden, Sprachtherapeut<strong>in</strong>nen/ Sprachtherapeuten, Experten aus der<br />

Wissenschaft, Eltern etc.) der Sprachbildung erhalten Informationen zum Thema<br />

"Durchgängige Sprachbildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>" und treten unter wissenschaftlicher Begleitung <strong>in</strong><br />

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190<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

e<strong>in</strong>en Fachdiskurs e<strong>in</strong>. Innerhalb e<strong>in</strong>es moderierten Prozesses haben alle die Möglichkeit, ihr<br />

Expertenwissen und ihre Ideen für die Entwicklung zukünftiger Aktivitäten im Bereich der<br />

Sprachbildung e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen.<br />

Die Veranstaltung soll <strong>in</strong> Kooperation mit dem Fachbereich "Deutsch als Zweitsprache" der<br />

Universität <strong>Bonn</strong> <strong>in</strong> der ersten Jahreshälfte 2013 stattf<strong>in</strong>den.<br />

Die Ergebnisse dieser Veranstaltung bilden e<strong>in</strong>e Grundlage für weitere Maßnahmen.<br />

2. Bestandsaufnahmen bestehender Maßnahmen und Bedarfsanalyse<br />

� Welche Angebote im Bereich „Sprachbildung“ gibt es?<br />

� Welches Budget steht für die e<strong>in</strong>zelnen Maßnahmen zur Verfügung?<br />

� Wem steht dieses Budget zur Verfügung?<br />

� Was führt zu welchem Ergebnis/Erfolg?<br />

Unter dem Gesichtspunkt der durchgängigen Sprachbildung soll die Vielfalt der bereits<br />

bestehenden Angebote eruiert und positive Ansätze und Erfahrungen sollen als Best<br />

Practice Beispiele für andere zugänglich gemacht werden. Anhand von Indikatoren soll<br />

erfasst werden, wie die Wirksamkeit von Maßnahmen ist und wie Kooperationen zu gestalten<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Kurzfristig (2013):<br />

Flächendeckende Analyse aller Angebote im Bereich Kita und Primarstufe, z.B. anhand der<br />

nachfolgenden Leitfragen: 33<br />

� Welches Verständnis von sprachlicher Bildung herrscht <strong>in</strong> der jeweiligen E<strong>in</strong>richtung<br />

vor?<br />

� Welche Diagnose<strong>in</strong>strumente werden e<strong>in</strong>gesetzt?<br />

� Welche Förderstrategien werden bereits verfolgt?<br />

� Wie ist die sprachliche Situation <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>richtung (welche Sprachen sprechen<br />

K<strong>in</strong>der, Eltern und Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter?<br />

� Welche Erfahrungen und besonderen Qualifikationen und Fähigkeiten besitzen die<br />

Beteiligten (Pädagog<strong>in</strong>nen, Eltern, K<strong>in</strong>der) im H<strong>in</strong>blick auf sprachliche Bildung?<br />

� Wo besteht Qualifizierungsbedarf?<br />

� Welche parallelen Innovationsanforderungen bestehen?<br />

� Gibt es Möglichkeiten der Kooperation?<br />

� Mit wem bestehen Kooperationen, die für sprachliche Bildung förderlich s<strong>in</strong>d?<br />

� Welche Ressourcen gibt es im Quartier, im Stadtteil, <strong>in</strong> der Stadt?<br />

� Welche Erwartungshaltungen haben die Beteiligten?<br />

� Welches Verständnis von "Elternarbeit" besteht <strong>in</strong> der jeweiligen E<strong>in</strong>richtung?<br />

� Wie schätzen die aufnehmenden Grundschulen den Stand der Sprachbildung der<br />

K<strong>in</strong>der bei der E<strong>in</strong>schulung e<strong>in</strong>?<br />

33 Leitfragen <strong>in</strong> Anlehnung an: Salem, T. (2010): Eckpfeiler der kooperativen Entwicklungsarbeit <strong>in</strong> FÖRMIG-<br />

Transfer Hamburg. Abruf vom 05.09.2012<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 30


Mittelfristig: (2013/2014)<br />

191<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

� Ausweitung dieser Analyse auf den Sekundarbereich, unter besonderer<br />

Berücksichtigung der E<strong>in</strong>schätzung der aufnehmenden Schulen beim Übergang von<br />

der Klasse 4 <strong>in</strong> die weiterführende Schule.<br />

3. Flächendeckendes Screen<strong>in</strong>g <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen<br />

E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es flächendeckenden Screen<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen, um<br />

audiologische und sprachtherapeutische Notwendigkeiten, die e<strong>in</strong>en altersangemessenen<br />

Spracherwerb beh<strong>in</strong>dern, frühzeitig festzustellen und behandeln zu können (<strong>in</strong> Anlehnung an<br />

das Bad Godesberger Modell) .<br />

4. Sensibilisierung für Sprachenvielfalt<br />

Ausgehend vom „Index für Inklusion“ 34 soll e<strong>in</strong> kurzer Fragenkatalog mit dem Schwerpunkt<br />

„Sprache(n)“ erstellt werden. Als Instrument für (Bildungs-)e<strong>in</strong>richtungen zum Thema<br />

„Inklusiver Umgang mit Sprache(n)“.<br />

E<strong>in</strong>e Fragestellung könnte z.B. se<strong>in</strong>: Welche Sprachen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> welchen<br />

Angeboten/E<strong>in</strong>richtungen präsent, bzw. verborgen?<br />

E<strong>in</strong> solcher Index soll die Diskussion <strong>in</strong>nerhalb der E<strong>in</strong>richtungen anregen und kann<br />

Grundlage für weitere Entwicklungen werden. Er dient auch zum trägerübergreifenden<br />

Austausch und zur Entwicklung von Kooperationen<br />

Kurzfristig: erste Erprobung <strong>in</strong> 4 E<strong>in</strong>richtungen bis Mitte 2013<br />

Mittelfristig: im Erfolgsfall dauerhaft als Instrument für alle E<strong>in</strong>richtungen verfügbar.<br />

5. Flächendeckende Qualifizierung unterschiedlicher (Berufs-)gruppen,<br />

vor allem von Erzieher<strong>in</strong>nen/Erziehern und Lehrer<strong>in</strong>nen/Lehrern zur durchgängigen<br />

Sprachbildung mit vier Schwerpunkten:<br />

� Haltungen, Bilder vom K<strong>in</strong>d im Kontext von Sprachentwicklung /Sensibilisierung für<br />

durchgängige Sprachbildung.<br />

� Konzept der durchgehenden Sprachbildung, Verständnis von sprachlicher Förderung<br />

und Sprachtherapie.<br />

� Sprachbildender pädagogischer Alltag: Anleitungen, Material, Beispiele …<br />

� Berufsübergreifende Kooperationen, Teamentwicklung, kollegialer Austausch zu<br />

Sprachbildung, Kooperation mit Eltern.<br />

III.3.3 F<strong>in</strong>anzierungskonzept<br />

Die Umsetzung des Konzeptes der durchgängigen Sprachbildung für K<strong>in</strong>der und Jugendliche<br />

<strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> ist <strong>in</strong>nerhalb der bislang vorhandenen f<strong>in</strong>anziellen Strukturen nicht darstellbar.<br />

34 Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (Hrsg.) (2011): Inklusion vor Ort: Der Kommunale Index für Inklusion<br />

- e<strong>in</strong> Praxishandbuch. Berl<strong>in</strong><br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 31


192<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />

Zur soliden und nachhaltigen F<strong>in</strong>anzierung der Implementierung und Umsetzung des im<br />

Schwerpunktthema "Sprachbildung" als vorrangige Maßnahme beschriebenen "Konzeptes<br />

der durchgängigen Sprachbildung für K<strong>in</strong>der und Jugendliche <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>" werden dauerhaft die<br />

nicht verausgabten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket e<strong>in</strong>gesetzt. Die jeweils<br />

notwendigen Maßnahmen, die sich aus dem weiteren Prozess ergeben, werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

jährlichen Maßnahmen- und F<strong>in</strong>anzplanung den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung<br />

vorgelegt.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 32


193<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – IV. Barrierefreiheit<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />

Teil IV: Barrierefreiheit<br />

IV. Barrierefreiheit.............................................................................................................. 5<br />

IV.1 Barrierefreiheit <strong>in</strong> vorschulischen E<strong>in</strong>richtungen.................................................. 6<br />

IV.2 Barrierefreiheit <strong>in</strong> Schulen ................................................................................... 7<br />

IV.2.1 Bauliche Barrierefreiheit von Schulgebäuden ........................................ 7<br />

IV.2.2 Barrierefreiheit von Schulen im erweiterten Worts<strong>in</strong>n ...........................10<br />

IV.2.3 Barrierefreie Informationstechnik und <strong>in</strong>klusive<br />

Medienpädagogik .................................................................................10<br />

IV.3 Ziele kurz-, mittel- und langfristig sowie aktuelle Maßnahmen............................12<br />

IV.3.1 Barrierefreiheit <strong>in</strong> Schulgebäuden.........................................................12<br />

IV.3.2 Barrierefreie Informationstechnik und <strong>in</strong>klusive<br />

Medienpädagogik .................................................................................13<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 3


194<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – IV. Barrierefreiheit<br />

IV.1 Barrierefreiheit <strong>in</strong> vorschulischen<br />

E<strong>in</strong>richtungen<br />

Dieses Kapitel ist noch <strong>in</strong> der Bearbeitung.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 6


195<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – IV. Barrierefreiheit<br />

IV.2 Barrierefreiheit <strong>in</strong> Schulen<br />

IV.2.1 Bauliche Barrierefreiheit von Schulgebäuden<br />

"Die Architektur kann die pädagogische Idee e<strong>in</strong>er Förderung aller Lernenden <strong>in</strong><br />

heterogenen und <strong>in</strong>klusiven Gruppen unterstützen – <strong>in</strong>dem sie genügend und gut<br />

ausgestattete Räume anbietet. Zusatzflächen, die Sonderschulen als Differenzierungsräume<br />

oder Hauptschulen als Werkstätten <strong>in</strong> der Vergangenheit zur Verfügung standen, müssen<br />

anteilig <strong>in</strong> die Bedarfsrechnung e<strong>in</strong>gehen und Unterrichtsräume ergänzen - teils separiert,<br />

aber auch als <strong>in</strong>tegrierte Bereiche.<br />

Die barrierefreie Gestaltung von Schulgebäuden ist e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong>e Selbstverständlichkeit<br />

und im Planungsalltag doch oft e<strong>in</strong>e große Herausforderung. Gerade beim Umbau ist die<br />

zentrale Frage nach Zugänglichkeit <strong>in</strong> ihren unterschiedlichen Bedeutungsebenen selten<br />

e<strong>in</strong>deutig zu beantworten und kann nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>tensiven Abwägungsprozess mit den<br />

Beteiligten zu guten Ergebnissen führen.<br />

Pragmatisch lassen sich zwei Ebenen der Inklusion im H<strong>in</strong>blick auf ihre räumlichen<br />

Implikationen darstellen. Zum e<strong>in</strong>en ist da die harte Frage der Barrierefreiheit, die sich an<br />

ganz konkreten Anforderungen festmachen lässt: Erschließung, Bewegungsflächen,<br />

Öffnungsmaße, Leitsystem, Bedienelemente etc. Zum anderen gilt es, e<strong>in</strong>e Fülle an weichen<br />

Kriterien für die Unterstützung heterogener Gruppen zu beachten. Die Forderungen nach<br />

Öffnung und Differenzierung (etwa durch Clusterbildung) erhalten hier nochmals e<strong>in</strong>e<br />

zusätzliche und zw<strong>in</strong>gende Begründung, da sich <strong>in</strong> der <strong>in</strong>klusiven Schule das Spektrum der<br />

Lernformen deutlich erweitert.<br />

Die konkreten Anforderungen, die aus der Inklusion resultieren, müssen projektspezifisch<br />

präzisiert werden. Oftmals wird das nicht abschließend möglich se<strong>in</strong>. Um Kapazitäten für<br />

Inklusionsanforderungen zu schaffen, die heute so noch gar nicht absehbar s<strong>in</strong>d, ist es umso<br />

wichtiger, "Dispo-Flächen" und optionale Schalträume zu schaffen. Zum<br />

Anforderungskatalog zählen unter anderem folgende Aspekte: <strong>Integration</strong> von Flächen für<br />

e<strong>in</strong>en sonderpädagogischen Förderbedarf <strong>in</strong> die allgeme<strong>in</strong>en Unterrichtsorte/-cluster,<br />

zusätzliche Ruhe- und Bewegungsräume, geme<strong>in</strong>same Anordnung von Arbeitsplätzen für<br />

Lehrende und pädagogisches Fachpersonal, Beratungs- und Therapieräume, spezifische<br />

Sanitäranlagen etc." 1<br />

Die barrierefreie Gestaltung von öffentlichem Raum ist e<strong>in</strong>e Gestaltung für alle Menschen,<br />

egal ob groß, kle<strong>in</strong>, jung, alt, seh- oder hörbeh<strong>in</strong>dert, im Rollstuhl, K<strong>in</strong>derwagen usw.<br />

Barrierefreie Gestaltung von Schulen muss also mehr im Blick haben als e<strong>in</strong> mögliches<br />

"Rollik<strong>in</strong>d". Hier geht es auch um die Schüler<strong>in</strong>/den Schüler mit Wahrnehmungsstörungen<br />

oder die Mutter/den Vater mit mangelnden Deutschkenntnissen. Allen soll die Zugänglichkeit<br />

und Nutzbarkeit von (Schul-)-gebäuden ermöglicht werden, möglichst ohne, dass sie auf<br />

fremde Hilfe angewiesen s<strong>in</strong>d.<br />

Barrierefreiheit ist e<strong>in</strong> zentraler Punkt bezüglich Inklusion, weil sie die Eigenständigkeit und<br />

Mobilität aller K<strong>in</strong>der und Jugendlichen ermöglicht und damit zu chancengerechtem Lernen<br />

beiträgt.<br />

1 Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft/ Montag Stiftung Urbane Räume (2012): Schulen planen und bauen.<br />

Grundlagen und Prozesse. <strong>Bonn</strong>, S. 46<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 7


196<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – IV. Barrierefreiheit<br />

Drei Grundpr<strong>in</strong>zipien werden bei der Barrierefreiheit zugrunde gelegt: 2<br />

1. Gruppe mit den weitestgehenden Anforderungen: Werden die Bedarfe der<br />

Nutzergruppe, die die höchsten Anforderungen an die Gestaltung e<strong>in</strong>es<br />

Schulgebäudes stellen, berücksichtigt, dann werden auch die Anforderungen aller<br />

anderen Menschen berücksichtigt<br />

2. das Zwei-S<strong>in</strong>ne-Pr<strong>in</strong>zip: Wenn zwei der drei S<strong>in</strong>ne "Hören, Sehen, Tasten" bei der<br />

Gestaltung des Gebäudes und von Informationssystemen angesprochen werden,<br />

können auch Menschen mit entsprechenden E<strong>in</strong>schränkungen das Gebäude<br />

selbständig nutzen<br />

3. das Zwei-Kanal-Pr<strong>in</strong>zip: Wenn alternative Möglichkeiten zur Nutzung e<strong>in</strong>es<br />

Gebäudes (z.B. Treppe und Aufzug) angeboten werden, werden Menschen mit<br />

unterschiedlichen Fähigkeiten berücksichtigt.<br />

Der derzeitige Stand des beh<strong>in</strong>dertengerechten Ausbaus <strong>Bonn</strong>er Schulgebäude ist <strong>in</strong> der<br />

folgenden Tabelle, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ersten Bestandsaufnahme von Schulamt und SGB erstellt<br />

worden ist, dargestellt. Diese Bestandsaufnahme wird kont<strong>in</strong>uierlich fortgeschrieben.<br />

Berücksichtigt wurden zunächst die Elemente "Aufzug", "Beh<strong>in</strong>derten-Toiletten" und<br />

"Rampen".<br />

Der nachfolgenden Übersicht ist zu entnehmen, dass bereits bei diesen drei Basiskriterien<br />

für Barrierefreiheit e<strong>in</strong> erheblicher Handlungsbedarf besteht. Nur 12 von 94 Schulgebäuden<br />

wurden von der Verwaltung mit 1 ("ganz gut") bewertet. H<strong>in</strong>zu kommen ca. 26 Schulgebäude<br />

im Grundschulbereich, die - <strong>in</strong> Abstimmung mit der Beh<strong>in</strong>dertengeme<strong>in</strong>schaft - jeweils über<br />

e<strong>in</strong>e barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses und e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>dertentoilette verfügen.<br />

H<strong>in</strong>tergrund dieses im Zusammenhang mit größeren Baumaßnahmen realisierten<br />

M<strong>in</strong>deststandards war die Absicht, möglichst kostengünstig und möglichst flächendeckend<br />

e<strong>in</strong>e wohnortnahe Beschulung mobilitätse<strong>in</strong>geschränkter K<strong>in</strong>der im Grundschulbereich zu<br />

erreichen. Aufgrund der Fachraumproblematik <strong>in</strong> weiterführenden Schulen ließ sich dieses<br />

Modell jedoch bisher nur <strong>in</strong> Grundschulen realisieren. In weiterführenden Schulen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />

Regel Aufzugsanlagen zu errichten. Aufgrund bisheriger, grober Erfahrungswerte kosten (die<br />

tatsächlichen Kosten können je nach Standort deutlich divergieren) der E<strong>in</strong>bau e<strong>in</strong>er<br />

Beh<strong>in</strong>dertentoilette zwischen 5.000 und 30.000 Euro, die Nachrüstung e<strong>in</strong>es Schulgebäudes<br />

mit e<strong>in</strong>em Aufzug m<strong>in</strong>destens 100.000 Euro. Dies macht deutlich, dass hier e<strong>in</strong> dezidierter<br />

Zeit- und Maßnahmenplan entwickelt werden muss, der Prioritäten setzt. Selbstverständlich<br />

s<strong>in</strong>d bei der Erstellung e<strong>in</strong>er entsprechenden Prioritätenliste auch andere Zielsetzungen (z.B.<br />

Brandschutz, energetische Sanierungserfordernisse) zu berücksichtigen, die e<strong>in</strong>e andere<br />

Gewichtung erforderlich machen können; entsprechende Vorarbeiten des SGB s<strong>in</strong>d bereits<br />

geleistet. Berücksichtigt werden sollte auch, dass für e<strong>in</strong>zelne, wenige Gebäude, wie<br />

beispielsweise das Schulgebäude an der W<strong>in</strong>terstraße 53 (Burg- und Siebengebirgsschule),<br />

e<strong>in</strong>vernehmlich festgestellt werden musste, dass e<strong>in</strong>e beh<strong>in</strong>dertengerechte Ausstattung mit<br />

so hohen Kosten verbunden wäre, dass zunächst auf die barrierefreie Herrichtung verzichtet<br />

werden sollte.<br />

Es kann nicht die Aufgabe des "Handbuchs Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>" se<strong>in</strong>, an dieser Stelle<br />

e<strong>in</strong>zelne Maßnahmen zur baulichen Barrierefreiheit zu beschreiben und zu bewerten. Sehr<br />

wohl ist es aber se<strong>in</strong>e Aufgabe, die grundsätzliche Herangehensweise zum Ausbau von<br />

Barrierefreiheit an Schulgebäuden aufzuzeigen. Die Entwicklung der Barrierefreiheit und<br />

deren Ausbau s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> künftigen Fortschreibungen des Handbuchs als Zusammenfassung<br />

daher regelmäßig zu berücksichtigen.<br />

2 Vgl. Unfallkasse Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (2011): "Barrierefreiheit. wahrnehmen - erkennen - erreichen"<br />

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197<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – IV. Barrierefreiheit<br />

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198<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – IV. Barrierefreiheit<br />

IV.2.2 Barrierefreiheit von Schulen im erweiterten Worts<strong>in</strong>n<br />

Wenn Barrierefreiheit von Schulen bedeutet, dass jedem K<strong>in</strong>d der Zugang zu Bildung<br />

ermöglicht wird, ergibt sich daraus die Frage, welche personellen, sächlichen, räumlichen<br />

und zeitlichen Voraussetzungen es geben muss, um wirkliche Teilhabe zu ermöglichen.<br />

Diesbezüglich gilt es, die Vorgaben des Landes abzuwarten.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs zeichnet sich bereits heute ab, dass durch den Ausbau des Ganztages, der als<br />

wesentlicher Bestandteil e<strong>in</strong>er chancengerechten Bildung gilt und zusätzliche<br />

Differenzierungs-, Ruhe-, Therapie-, Essens- und Bewegungsräume erfordert, weitere<br />

Raumbedarfe auf die Schulträger zukommen.<br />

Der Inklusionsplan für Köln geht z.B. von e<strong>in</strong>em zusätzlichen Raumbedarf von 72 qm pro<br />

Zug aus, der je nach Standort unterschiedlich für die dort bestehenden Bedarfe genutzt<br />

werden kann. Das sche<strong>in</strong>t gerade unter dem Gesichtspunkt zusätzlicher Bedarfe für den<br />

Ganztag aus pädagogisch-fachlicher Sicht eher wenig zu se<strong>in</strong>, ist aber im aktuell<br />

vorhandenen Raumbestand der <strong>Bonn</strong>er Schulen angesichts stabiler, an e<strong>in</strong>zelnen<br />

Standorten z.T. steigender Schülerzahlen de facto nicht zu realisieren.<br />

IV.2.3 Barrierefreie Informationstechnik und <strong>in</strong>klusive<br />

Medienpädagogik<br />

E<strong>in</strong> besonderes Augenmerk ist auch zu richten auf barrierefreie Informationstechnik und<br />

<strong>in</strong>klusive Medienpädagogik.<br />

Digitale <strong>Integration</strong> ist dabei als mehrdimensionaler Prozess zu verstehen.<br />

Seit der Erf<strong>in</strong>dung des Rades erweitern technologische Innovationen die<br />

Handlungsmöglichkeiten der Menschen – auch derjenigen mit stärker e<strong>in</strong>geschränkten<br />

Möglichkeiten. So hat das Rad die Mobilität der Menschen rasant beschleunigt und zugleich<br />

diejenigen erst mobil gemacht, die sich mit dem Rollstuhl fortbewegen. E<strong>in</strong> weiteres Beispiel<br />

dafür ist die SMS, die Hörbeh<strong>in</strong>derten mobile Kommunikation ermöglicht.<br />

Informations- und Kommunikationstechnologien s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong>e Chance für<br />

Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen und alters- sowie krankheitsbed<strong>in</strong>gten E<strong>in</strong>schränkungen. Das<br />

gilt für Alltagsbewältigung – z. B. bequemes E<strong>in</strong>kaufen und Onl<strong>in</strong>e-Bank<strong>in</strong>g via Internet für<br />

mobilitätsbee<strong>in</strong>trächtigte Personen – genauso wie für Ausbildung und Beruf. Bildschirmlesegeräte<br />

und Vergrößerungssoftware machen digitale Bildungs<strong>in</strong>halte für Sehbeh<strong>in</strong>derte<br />

zugänglich. Laptops mit speziellen Zugangstechnologien können die Teilhabe von K<strong>in</strong>dern,<br />

die auf Grund e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung nicht mit e<strong>in</strong>em normalen Stift schreiben können, am<br />

regulären Schulunterricht ermöglichen. Auch im Berufsleben bieten Computer und Internet<br />

Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen zahlreiche Perspektiven für berufliche <strong>Integration</strong> und die<br />

Führung e<strong>in</strong>es selbstbestimmten Lebens.<br />

Damit Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung von diesen Chancen auch wirklich profitieren, muss der<br />

Ausbau und die Verbreitung barrierefrei zugänglicher Informationstechnik vorangetrieben<br />

werden – e<strong>in</strong> permanenter, mehrdimensionaler Prozess im stetigen Wettlauf mit<br />

technologischen Weiterentwicklungen, die für Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen möglicherweise<br />

wiederum neue Barrieren darstellen. Folgende Aspekte s<strong>in</strong>d für diesen Prozess relevant:<br />

� e<strong>in</strong> barrierefrei zugängliches Internet: Internetseiten von Behörden des Bundes oder<br />

der Stadt <strong>Bonn</strong> s<strong>in</strong>d durch die BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)<br />

bereits seit Jahren verpflichtet, alle öffentlich zugänglichen Internetangebote<br />

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199<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – IV. Barrierefreiheit<br />

barrierefrei zugänglich zu gestalten. Für private Webseiten-Betreiber hat die BITV<br />

bislang nur empfehlenden Charakter.<br />

� zugängliche Computerarbeitsplätze durch unterstützende Computertechnologien:<br />

Nahezu jeder Computerarbeitsplatz kann so angepasst werden, dass Menschen mit<br />

den unterschiedlichsten Beh<strong>in</strong>derungen, d.h. auch K<strong>in</strong>der und Jugendliche, ihn voll<br />

nutzen können. Häufig fehlt aber das Wissen über die Möglichkeiten. Nötig s<strong>in</strong>d<br />

Informations-, Beratungs- und Schulungsangebote zu unterstützenden Computertechnologien<br />

für Betroffene, Schulen, Arbeitgeber/<strong>in</strong>nen und Fachpersonal.<br />

� e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>klusive Medienpädagogik: Die Chancen digitaler Medien für die schulische,<br />

berufliche und gesellschaftliche <strong>Integration</strong> von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen lassen<br />

sich nicht auf technische Zugänglichkeit reduzieren. Medien s<strong>in</strong>d Werkzeuge, die auf<br />

kompetente, kreative und kritische Anwender/<strong>in</strong>nen angewiesen s<strong>in</strong>d. Es bedarf<br />

daher medienpädagogischer Angebote, die den kompetenten Umgang mit neuen<br />

Medien vermitteln und die für Menschen mit und ohne Beh<strong>in</strong>derungen gleichermaßen<br />

zugänglich s<strong>in</strong>d.<br />

Kurz gesagt: die moderne Telekommunikation kann die gesellschaftliche Teilhabe von<br />

Menschen, auch von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit Beh<strong>in</strong>derungen sehr erleichtern, wenn<br />

Barrierefreiheit und digitale <strong>Integration</strong> selbstverständlich umgesetzt werden. Als<br />

gesamtgesellschaftliche Aufgabe kann dies nur durch das Zusammenwirken von privaten,<br />

staatlichen und wissenschaftlichen Institutionen, Unternehmen der Wirtschaft und der<br />

Dienstleistung, Medien, Vere<strong>in</strong>en und Verbänden, Parteien und Nichtregierungsorganisationen<br />

sowie Bürger<strong>in</strong>nen und Bürgern bewältigt werden. 3<br />

Für den Inklusionsprozess <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>, soweit er den Bildungsbereich betrifft, bedeutet dies,<br />

dass das Schulamt der Stadt <strong>Bonn</strong> mit der Beschaffungsstelle und dem Medienzentrum <strong>in</strong><br />

den nächsten Jahren hier e<strong>in</strong>e steuernde Funktion übernehmen muss, damit<br />

� beh<strong>in</strong>derten Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern der Zugang zu Medien ermöglicht wird<br />

(gleichberechtigte Nutzung, barrierefreie Zugänge…),<br />

� Mediennutzung frühzeitig und von Beg<strong>in</strong>n an ihre verb<strong>in</strong>dende Funktion entfalten<br />

kann,<br />

� über e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>klusive Medienpädagogik Projekte und Bildungsangebote so gestaltet<br />

werden, dass sie für alle K<strong>in</strong>der und Jugendlichen nutzbar s<strong>in</strong>d.<br />

3 Ausführungen <strong>in</strong> Anlehnung an http://www.diskutiere.de/2009/digitale-<strong>in</strong>tegration-als-mehrdimensionaler-<br />

prozess/, Abruf v. 10.09.2012<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 11


200<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – IV. Barrierefreiheit<br />

IV.3 Ziele kurz-, mittel- und langfristig sowie aktuelle<br />

Maßnahmen<br />

IV.3.1 Barrierefreiheit <strong>in</strong> Schulgebäuden<br />

kurzfristig / aktuelle Maßnahmen 2013<br />

E<strong>in</strong>e Steuergruppe erarbeitet e<strong>in</strong>e Schulbauleitl<strong>in</strong>ie "<strong>Bonn</strong> <strong>in</strong>klusiv". Ihr gehören<br />

Vertreter<strong>in</strong>nen und Vertreter des Schulamtes, der Schulaufsicht und des SGB an. Die<br />

Ergebnisse werden mit der Beh<strong>in</strong>dertengeme<strong>in</strong>schaft rückgekoppelt und den Ratsgremien<br />

zur Abstimmung gegeben.<br />

Es wird auf der Grundlage der vorhandenen Bestandsaufnahme geme<strong>in</strong>sam mit dem SGB<br />

e<strong>in</strong>e Prioritätenliste erstellt, die berücksichtigt, dass beh<strong>in</strong>dertengerecht ausgebaute Schulen<br />

aller Schulformen möglichst gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt se<strong>in</strong> sollen. Sie wird<br />

mit e<strong>in</strong>em konkreten Zeit- und Kostenplan h<strong>in</strong>terlegt.<br />

Es werden Modellstandorte für bestimmte Maßnahmen, die über die drei bisher betrachteten<br />

h<strong>in</strong>ausgehen, festgelegt. Dabei s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:<br />

� Akustik<br />

� Flucht- und Rettungswege sowie<br />

� Informations- und Orientierungssysteme<br />

Die Prioritätenliste mit Zeit- und Kostenplan sowie die Festlegung der Modellstandorte<br />

werden den Ratsgremien spätestens mit den Haushaltsberatungen für die Haushaltsjahre<br />

2015 ff zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei der Erstellung der Prioritätenliste s<strong>in</strong>d auch<br />

andere Zielsetzungen (z.B. Brandschutz, energetische Sanierungserfordernisse) <strong>in</strong> der<br />

Gewichtung zu berücksichtigen.<br />

Bau<br />

mittel- und langfristig<br />

Umsetzung der Maßnahmen nach der Prioritätenliste und dem Zeitplan, sofern die<br />

erforderlichen Haushaltsmittel <strong>in</strong> den jeweiligen Jahren bereitgestellt s<strong>in</strong>d.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 12


201<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – IV. Barrierefreiheit<br />

IV.3.2 Barrierefreie Informationstechnik und <strong>in</strong>klusive<br />

Medienpädagogik<br />

kurzfristig / aktuelle Maßnahmen 2013<br />

Für das Jahr 2013 wird der Fokus auf folgenden Angeboten liegen:<br />

� Bei der Medienbeschaffung werden vorurteilsbewusste Spielfilme und <strong>in</strong>klusive<br />

Zugänge von Lehrmedien besonders berücksichtigt (Untertitelung, Audiodiskription,<br />

Schriftgrößene<strong>in</strong>stellung, unterschiedliche Sprachniveaus, Mehrsprachigkeit…).<br />

� Schulungen zum E<strong>in</strong>satz dieser Medien werden angeboten.<br />

� E<strong>in</strong> Materialkoffer „Inklusion“ zur Ausleihe und Sichtung wird angelegt.<br />

� Praktikanten mit erhöhtem Förderbedarf werden verstärkt gefördert.<br />

� Projekte zur Inklusionsthematik mit Schulen sollen durchgeführt werden (Kurzfilme,<br />

Trickboxx…).<br />

� Es werden barrierearme Spiele im Verleih angeboten (Wii, Genesis).<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 13


202<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />

Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />

V. Beratung Inklusive Bildung........................................................................................... 4<br />

V.1 Allgeme<strong>in</strong>es .........................................................................................................5<br />

V.1.1 Beratung von Eltern von K<strong>in</strong>dern mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf - Beratungsnetzwerk .........................................................5<br />

V.1.2 F<strong>in</strong>anzielle Unterstützungsangebote für Eltern von K<strong>in</strong>dern mit<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf......................................................5<br />

V.2 Beratung Inklusive Bildung im vorschulischen Bereich.........................................6<br />

V.2.1 Beratung bei besonderem Förderbedarf im vorschulischen<br />

Bereich ...................................................................................................6<br />

V.2.2 Inklusionsberatung für den vorschulischen Bereich ................................6<br />

V.3 Beratung Inklusive Bildung im schulischen Bereich..............................................7<br />

V.3.1 Inklusionsbüro ........................................................................................7<br />

V.3.2 Medienzentrum.......................................................................................7<br />

V.3.3 F<strong>in</strong>anzielle Unterstützung für Schulen ....................................................7<br />

V.4 Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong>.......................................................................................8<br />

V.5 Ziele kurz-/ mittel- und langfristig sowie aktuelle Maßnahmen..............................9<br />

V.6 Anlagen..............................................................................................................10<br />

V.6.1 Flyer Inklusion: Beratung für Eltern von K<strong>in</strong>dern mit<br />

Beh<strong>in</strong>derung.........................................................................................11<br />

V.6.2 Ambulante E<strong>in</strong>gliederungshilfe .............................................................14<br />

V.6.3 Unterstützungsangebote für Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung......................14<br />

V.6.4 Ansprechpartner<strong>in</strong>nen und Ansprechpartner für den<br />

vorschulischen Bereich.........................................................................14<br />

V.6.5 Ansprechpartner<strong>in</strong>nen und Ansprechpartner Inklusionsberatung<br />

für den vorschulischen Bereich.............................................................14<br />

V.6.6 Inklusionsbüro ......................................................................................14<br />

V.6.7 Medienzentrum.....................................................................................14<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 3


203<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />

V.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

V.1.1 Beratung von Eltern von K<strong>in</strong>dern mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf - Beratungsnetzwerk<br />

In <strong>Bonn</strong> können sich Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung je nach thematischem Schwerpunkt bei<br />

unterschiedlichen städtischen Dienststellen <strong>in</strong>formieren. Zum ämterübergreifenden<br />

Austausch hat sich e<strong>in</strong>e regelmäßige Kooperation zwischen Schulamt, Amt für K<strong>in</strong>der,<br />

Jugend und Familie, Sozialamt sowie Gesundheitsamt entwickelt. Es f<strong>in</strong>den regelmäßige<br />

monatliche Abstimmungsrunden zu Projektplanungen und E<strong>in</strong>zelfallgesprächen statt.<br />

Durch die Abstimmung der unterschiedlichen kommunalen Beratungsstrukturen auf der<br />

Steuerungsebene kann so die Expertise unterschiedlicher Dienststellen nutzbar gemacht<br />

werden. Diese Vernetzung erleichtert Eltern den Zugang zu e<strong>in</strong>em niederschwelligen<br />

qualifizierten Beratungsangebot.<br />

E<strong>in</strong>e wichtige Komponente ist zugleich das Angebot von externen Fachleuten (z.B.<br />

Geme<strong>in</strong>sam Leben – Geme<strong>in</strong>sam Lernen), die aus der eigenen Erfahrung im S<strong>in</strong>ne der<br />

Selbsthilfe Eltern fundierte beratende Unterstützung anbieten können.<br />

Im anliegenden Flyer (Anlage V.6.1) ist dargestellt, an welche Beratungsstellen sich Eltern<br />

mit ihren jeweiligen Anliegen wenden können.<br />

V.1.2 F<strong>in</strong>anzielle Unterstützungsangebote für Eltern von K<strong>in</strong>dern<br />

mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />

Menschen, die durch ihre Beh<strong>in</strong>derung wesentlich an der Teilhabe am Leben <strong>in</strong> der<br />

Geme<strong>in</strong>schaft e<strong>in</strong>geschränkt s<strong>in</strong>d, können im Rahmen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe f<strong>in</strong>anziell<br />

unterstützt werden. Nähere Informationen zur ambulanten E<strong>in</strong>gliederungshilfe f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong><br />

Anlage V.6.2.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es allgeme<strong>in</strong>e Unterstützungsangebote für Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung<br />

(Anlage V.6.3).<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 5


204<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />

V.2 Beratung Inklusive Bildung im vorschulischen<br />

Bereich<br />

V.2.1 Beratung bei besonderem Förderbedarf im vorschulischen<br />

Bereich<br />

Sofern e<strong>in</strong> besonderer Förderbedarf vermutet oder bereits festgestellt wurde, können sich<br />

Eltern von K<strong>in</strong>dern im Vorschulalter bei der Inklusionsberatung im Amt für Soziales und<br />

Wohnen beraten lassen.<br />

Die Ansprechpartner<strong>in</strong>nen und Ansprechpartner s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Anlage V.6.4 zusammengestellt.<br />

V.2.2 Inklusionsberatung für den vorschulischen Bereich<br />

Um die gesellschaftliche Teilhabe bereits im Vorschulalter zu ermöglichen, bietet die<br />

Inklusionsberatung für den vorschulischen Bereich Eltern von K<strong>in</strong>dern mit Beh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>e<br />

Ansprechpartner<strong>in</strong>/e<strong>in</strong>en Ansprechpartner. Mit dem Ziel, die Eltern und K<strong>in</strong>der zu<br />

unterstützen, werden die <strong>in</strong>dividuellen Anliegen aufgegriffen (E<strong>in</strong>zelfallberatung) und es wird<br />

versucht, zwischen Eltern und E<strong>in</strong>richtungen, Institutionen etc. zu vermitteln.<br />

Die Ansprechpartner<strong>in</strong>nen und Ansprechpartner Inklusionsberatung für den vorschulischen<br />

Bereich s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Anlage V.6.5 zusammengestellt.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 6


205<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />

V.3 Beratung Inklusive Bildung im schulischen<br />

Bereich<br />

V.3.1 Inklusionsbüro<br />

Eltern von K<strong>in</strong>dern mit Beh<strong>in</strong>derung im Schulalter können sich an das Inklusionsbüro<br />

wenden. Zu Themen <strong>in</strong> Verantwortung des Schulträgers erhalten die Eltern hier<br />

Informationen und Beratung. Das Inklusionsbüro versteht sich zugleich aber auch als<br />

Netzwerkknoten im Prozess Inklusive Bildung, von dem aus weitere Kontakte hergestellt<br />

werden können.<br />

Die näheren E<strong>in</strong>zelheiten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Anlage V.6.6 dargestellt.<br />

V.3.2 Medienzentrum<br />

Das Medienzentrum bietet unterschiedliche Möglichkeiten der Begleitung von Schulen auf<br />

dem Weg zur Inklusion, <strong>in</strong>dem es se<strong>in</strong>e Angebote kont<strong>in</strong>uierlich den neuen Erfordernissen<br />

anpasst. Das Themenspektrum reicht von barrierefreier Mediennutzung über den<br />

verantwortungsvollen Umgang mit Medien bis zur medialen Begleitung des Inklusionsprozesses<br />

<strong>Bonn</strong><br />

Die näheren E<strong>in</strong>zelheiten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Anlage V.6.7 dargestellt.<br />

V.3.3 F<strong>in</strong>anzielle Unterstützung für Schulen<br />

Schulen, die Geme<strong>in</strong>samen Unterricht anbieten, können vom Landschaftsverband Rhe<strong>in</strong>land<br />

LVR <strong>in</strong> Form der sog. Inklusionspauschale unterstützt werden. Die Inklusionspauschale<br />

schließt die bisherigen Fördermöglichkeiten (F<strong>in</strong>anz- oder Gerätepool) e<strong>in</strong>.<br />

Gefördert werden können:<br />

� Technische Hilfsmittel, wie z.B. für sehbeh<strong>in</strong>derte Schüler spezielle Computer, die<br />

e<strong>in</strong>en weitergehenden Ausgleich der beh<strong>in</strong>dertenbed<strong>in</strong>gten Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

ermöglichen,<br />

� Personalkosten für Therapie und Pflege,<br />

� Kosten für notwendige Maßnahmen, wie Schülerspezialverker, Spezialmobiliar,<br />

erforderliche Umbaumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit usw.<br />

Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfen s<strong>in</strong>d:<br />

� Im Rahmen des sog. AO-SF-Verfahrens ist der Förderschwerpunkt Sehen, Hören<br />

und Kommunikation (SEK I) oder körperliche und motorische Entwicklung festgestellt<br />

worden (AO-SF-Bescheid),<br />

� Feststellung der zusätzlich erforderlichen sachlichen und personellen Ausstattung,<br />

� <strong>in</strong> der Regel die Neuaufnahme der Schüler<strong>in</strong> oder des Schülers an der Schule.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 7


206<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />

V.4 Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong><br />

Die Fachverwaltung ist der Auffassung, dass es für die weitere Entwicklung des Prozesses<br />

Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> zielführend wäre, e<strong>in</strong>e zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um<br />

das breite Themenfeld Inklusive Bildung e<strong>in</strong>zurichten.<br />

Entsprechende erste Ansätze für derartige Überlegungen e<strong>in</strong>er Bündelung von Angeboten<br />

f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> dem Gutachten von Preuss/Lausitz (Seite 89, sog. REBUS), aber auch <strong>in</strong> dem<br />

Antrag (Zusammen lernen - zusammenwachsen) der nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen SPD und der<br />

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Landtag (sog. Kompetenzzentren neuer Art).<br />

In <strong>in</strong>nerstädtischer Lage sollte unter e<strong>in</strong>em Dach für alle an Inklusion Beteiligten e<strong>in</strong> Ort<br />

entstehen, an dem die vielfältigen <strong>in</strong>klusionsbezogenen Angebote städtischer<br />

Beratungsstellen (u.a. Schulamt, Jugendamt, Sozialamt, Gesundheitsamt), ergänzt um<br />

externe Angebote von Vere<strong>in</strong>en (z.B. Geme<strong>in</strong>sam Leben – Geme<strong>in</strong>sam Lernen e.V.), die<br />

dort e<strong>in</strong>e zusätzliche Beratung im S<strong>in</strong>ne der Selbsthilfe vorhalten könnten, als zentrale<br />

Anlaufstelle für Eltern von K<strong>in</strong>dern mit und ohne Beh<strong>in</strong>derung zu e<strong>in</strong>em Beratungsnetzwerk<br />

Inklusion zusammengeführt werden.<br />

Dieses Beratungsnetzwerk ließe sich e<strong>in</strong>betten <strong>in</strong> andere <strong>in</strong>klusionsunterstützende<br />

Angebote, die vor Ort e<strong>in</strong>gerichtet werden könnten, wie z.B. Angebote von Kle<strong>in</strong>gruppen für<br />

vorübergehende "Auszeiten" von K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> schwierigen Situationen oder Angebote von<br />

Fortbildungen, E<strong>in</strong>zeltherapien (u.a. vorstellbar könnten se<strong>in</strong> Sprachförderung, Ergotherapie,<br />

Verhaltenstherapie, etwaige spezielle Angebote für hochbegabte K<strong>in</strong>der o.ä.).<br />

Hierzu bedarf es der näheren Konkretisierung, sowohl h<strong>in</strong>sichtlich der <strong>in</strong>haltlichen<br />

Ausgestaltung und Konzeption aber auch h<strong>in</strong>sichtlich der sich daraus ergebenden<br />

Anforderungen an e<strong>in</strong>en geeigneten Standort.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 8


207<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />

V.5 Ziele kurz-/ mittel- und langfristig sowie aktuelle<br />

Maßnahmen<br />

Ziele:<br />

Im S<strong>in</strong>ne der K<strong>in</strong>der und Eltern sollen die Beratungsangebote der Stadt <strong>Bonn</strong> gebündelt<br />

werden. E<strong>in</strong> Schwerpunkt liegt auf Beratung für Eltern beh<strong>in</strong>derter K<strong>in</strong>der, schließt aber<br />

übergreifende Angebote, wie den schulpsychologischen Dienst, das Familienbüro<br />

ausdrücklich e<strong>in</strong>, da es sich um e<strong>in</strong> Angebot für alle handeln soll.<br />

Damit wird e<strong>in</strong>e bessere Vernetzung der e<strong>in</strong>zelnen Angebote erreicht, sowie für die Kunden<br />

e<strong>in</strong> deutlich höherer Service geboten. Insbesondere für Eltern mit K<strong>in</strong>dern, bei denen e<strong>in</strong>e<br />

Beh<strong>in</strong>derung vermutet wird oder vorliegt, bedeutet e<strong>in</strong>e solche Bündelung von<br />

Beratungskompetenz e<strong>in</strong>e Erleichterung.<br />

Aktuelle Maßnahmen<br />

Kurzfristig<br />

� Kurzfristig soll e<strong>in</strong> Konzept entwickelt werden, wie und wo <strong>in</strong> zentraler Lage e<strong>in</strong><br />

"Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong>" e<strong>in</strong>gerichtet werden kann.<br />

� Dazu ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltliche Konzeption erforderlich, die u.a. folgende Elemente enthält:<br />

o Ausbau und Vernetzung der Beratungsstrukturen<br />

o städtische Beratungs- und Unterstützungsangebote<br />

o E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung nicht-städtischer, externer Beratungs- und<br />

Unterstützungsangebote<br />

� Entsprechend der näheren fachlichen Konkretisierung ist zu entwickeln, welche<br />

Anforderungen an den Standort für e<strong>in</strong> "Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong>" zu stellen s<strong>in</strong>d. Die<br />

notwendigen Kosten s<strong>in</strong>d zu ermitteln.<br />

Mittelfristig<br />

� E<strong>in</strong>richtung des "Inklusionszentrums <strong>Bonn</strong>"<br />

� Dauerhafte Implementierung e<strong>in</strong>es Beratungsnetzwerkes Inklusion als kompetente<br />

und niederschwellige Anlaufstelle für alle Fragen <strong>in</strong> und um Inklusive Bildung im<br />

neuen Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong><br />

� Kont<strong>in</strong>uierliche uns stetige Verbesserung der Beratungsqualität und der Vernetzung<br />

der Beratungsstrukturen für Eltern<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 9


208<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />

V.6 Anlagen<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 10


209<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />

V.6.1 Flyer Inklusion: Beratung für Eltern von K<strong>in</strong>dern mit<br />

Beh<strong>in</strong>derung<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 11


Inklusion<br />

In e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>klusiven Gesellschaft ist die Gleichwertigkeit<br />

aller Menschen selbstverständlich.<br />

Verschiedenheit wird als normal und bereichernd<br />

erlebt. Jeder soll mit se<strong>in</strong>en Fähigkeiten<br />

und Wünschen am gesellschaftlichen Leben<br />

teilhaben. Inklusive Bildung ermöglicht jedem<br />

K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> chancengerechtes Aufwachsen.<br />

Dazu gehört auch, dass K<strong>in</strong>der mit Beh<strong>in</strong>derung<br />

<strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagesstätte und Schule geme<strong>in</strong>sam<br />

mit allen anderen K<strong>in</strong>dern lernen können.<br />

Jedem K<strong>in</strong>d wird dann die nötige <strong>in</strong>dividuelle<br />

Unterstützung zur Verfügung gestellt.<br />

Die Stadt <strong>Bonn</strong> berät Familien zu möglichen<br />

Hilfsangeboten bei Entwicklungsauffälligkeiten<br />

bzw. Beh<strong>in</strong>derungen ihrer K<strong>in</strong>der. Außerdem<br />

werden die Eltern begleitet bei ihren Fragen<br />

zum Thema vorschulischer und schulischer<br />

Bildung.<br />

Inklusive Entwicklungsprozesse <strong>in</strong> E<strong>in</strong>richtungen<br />

werden aktiv gefördert und unterstützt.<br />

Selbstverständlich können sich auch Menschen<br />

aus dem Umfeld der Familie und Multiplikatoren<br />

an die entsprechenden Stellen wenden.<br />

Schulische Beratung:<br />

„Koord<strong>in</strong>atorenteam Geme<strong>in</strong>samer Unterricht<br />

<strong>in</strong> der Grundschule“<br />

Annette Dresen, Till-Eulenspiegel-Schule<br />

Telefon: 02 28.77 36 06 und<br />

Cora Buchholz, Matthias-Claudius-Schule<br />

Telefon: 02 28.77 70 42<br />

E-Mail: gugsbonn@aol.de<br />

Weitere Kontaktstellen:<br />

Beh<strong>in</strong>dertenbeauftragte der Stadt <strong>Bonn</strong><br />

Beh<strong>in</strong>derten-Geme<strong>in</strong>schaft <strong>Bonn</strong> e.V.<br />

Telefon: 02 28.96 69 99 11<br />

Internet: www.bgbonn.de<br />

Familienbüro<br />

des Amtes für K<strong>in</strong>der, Jugend und Familie<br />

der Stadt <strong>Bonn</strong><br />

Telefon: 02 28.77 40 70<br />

E-Mail: familienbuero@bonn.de<br />

Herausgeber:<br />

210<br />

Der Oberbürgermeister der Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

Inklusionsbüro, Presseamt<br />

Stand der Information: April 2011, Aul age 2 000<br />

Foto Titel: © www.istockphoto.com – Stefanie Timmermann<br />

Beratung für Eltern von<br />

K<strong>in</strong>dern mit Beh<strong>in</strong>derung


Beratungsstelle für<br />

Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung<br />

im Gesundheitsamt<br />

Die Beratungsstelle <strong>in</strong>formiert Menschen mit<br />

Beh<strong>in</strong>derung und ihre Angehörigen über mögliche<br />

Hilfen. In besonderen Lebenssituationen<br />

erhalten Sie hier e<strong>in</strong>e vertrauliche, kostenlose<br />

und unabhängige Beratung.<br />

Es gibt <strong>in</strong>anzielle, ambulante und stationäre<br />

Hilfen, über die Sie sich <strong>in</strong>formieren können.<br />

Unsere Schwerpunkte s<strong>in</strong>d:<br />

• Früherkennung und Frühförderung<br />

• Schwerbeh<strong>in</strong>derung und Nachteilsausgleich<br />

• Plege und Hilfsmittel<br />

• Kurzzeitwohnen und -plege<br />

• Familienunterstützende Dienste<br />

und Freizeitmöglichkeiten<br />

Ansprechpartner<strong>in</strong>:<br />

Cornelia Wolf<br />

Telefon: 02 28.77 37 71<br />

E-Mail: cornelia.wolf@bonn.de<br />

Bei Bedarf kann auch e<strong>in</strong> Hausbesuch erfolgen.<br />

Inklusionsberatung für den<br />

vorschulischen Bereich<br />

im Amt für Soziales und Wohnen<br />

Wir beraten Eltern von K<strong>in</strong>dern mit Beh<strong>in</strong>derung,<br />

die sich für ihr K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagesstätte<br />

wünschen, die für alle K<strong>in</strong>der offen ist. Ziel ist es,<br />

jedem K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>en möglichst wohnortnahen und<br />

se<strong>in</strong>en <strong>in</strong>dividuellen Bedürfnissen entsprechenden<br />

Betreuungsplatz anzubieten.<br />

Unsere Schwerpunkte s<strong>in</strong>d:<br />

• Begleitung und Beratung bei der Suche nach<br />

e<strong>in</strong>em Tagesbetreuungsplatz<br />

• Zusammenarbeit mit allen an der Entwicklungsförderung<br />

e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des beteiligten E<strong>in</strong>richtungen<br />

und Personen<br />

• Beratung bei Fragen zum Übergang von der<br />

K<strong>in</strong>dertagesstätte <strong>in</strong> die Grundschule<br />

Ansprechpartner<strong>in</strong>:<br />

211<br />

Monica Straßmann<br />

Telefon: 02 28.77 48 55<br />

Mobil: 01 51.12 27 23 63<br />

E-Mail: monica.strassmann@bonn.de<br />

Inklusionsbüro im Schulamt<br />

für K<strong>in</strong>der im Schulalter und<br />

im Übergang zur Schule<br />

Im Inklusionsbüro werden Familien mit K<strong>in</strong>dern<br />

im schulplichtigen Alter beraten, die e<strong>in</strong>er<br />

besonderen Förderung bedürfen. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus werden von hier Prozesse für e<strong>in</strong>e<br />

<strong>in</strong>klusive Bildung <strong>in</strong> der Stadt <strong>Bonn</strong> gesteuert<br />

und begleitet.<br />

Unsere Schwerpunkte s<strong>in</strong>d:<br />

• Geme<strong>in</strong>samer Unterricht von K<strong>in</strong>dern<br />

mit und ohne Beh<strong>in</strong>derung<br />

• Möglichkeiten der Betreuung <strong>in</strong> den<br />

offenen Ganztagsschulen<br />

• Wechsel <strong>in</strong> die weiterführende Schule<br />

• Veranstaltungen und Aktivitäten der<br />

Stadt <strong>Bonn</strong> zum Thema „Inklusion“<br />

Ansprechpartner<strong>in</strong>:<br />

Annette Sonnenberger<br />

Telefon: 02 28.77 42 50<br />

E-Mail: <strong>in</strong>klusion@bonn.de


212<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />

V.6.2 Ambulante E<strong>in</strong>gliederungshilfe<br />

http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdienste_onl<strong>in</strong>e/buergerservice_a<br />

_z/00988/<strong>in</strong>dex.html?lang=de<br />

V.6.3 Unterstützungsangebote für Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung<br />

http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/beh<strong>in</strong>derung/00446/<strong>in</strong>dex.html?lan<br />

g=de<br />

V.6.4 Ansprechpartner<strong>in</strong>nen und Ansprechpartner für den<br />

vorschulischen Bereich<br />

http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdienste_onl<strong>in</strong>e/buergerservice_a<br />

_z/01751/<strong>in</strong>dex.html?lang=de<br />

V.6.5 Ansprechpartner<strong>in</strong>nen und Ansprechpartner<br />

Inklusionsberatung für den vorschulischen Bereich<br />

http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdienste_onl<strong>in</strong>e/buergerservice_a<br />

_z/01751/<strong>in</strong>dex.html?lang=de<br />

V.6.6 Inklusionsbüro<br />

http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/stadtverwaltung_im_ueberblick/00930/<strong>in</strong><br />

dex.html<br />

V.6.7 Medienzentrum<br />

http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/schulen/bildungsberater/11274/<strong>in</strong>d<br />

ex.html?lang=de<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 14


213<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />

Gesamtsystem<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />

Teil VI: Kommunikation, Kooperation,<br />

Vernetzung im Gesamtsystem<br />

VI. Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im Gesamtsystem ...................................... 5<br />

VI.1 Allgeme<strong>in</strong>es .........................................................................................................6<br />

VI.1.1 Inklusionsbüro als zentrale Prozess-Steuerung Inklusive<br />

Bildung <strong>Bonn</strong>..........................................................................................6<br />

VI.1.2 Bestehende Kommunikations- und Vernetzungsstrukturen im<br />

Prozess Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>..............................................................7<br />

VI.1.3 Chronologische Darstellung des bisherigen Prozesses Inklusive<br />

Bildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> (Beispiele).....................................................................8<br />

VI.1.4 Handlungsebenen ..................................................................................9<br />

VI.2 Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im vorschulischen Bereich ...............10<br />

VI.2.1 VivO .....................................................................................................10<br />

VI.3 Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im schulischen Bereich ....................11<br />

VI.3.1 VivO .....................................................................................................11<br />

VI.3.2 Comenius-Regio-Projekt.......................................................................11<br />

VI.3.3 Arbeitsgruppe "Inklusive Bildung" der Sprecher<strong>in</strong>nen und<br />

Sprecher aller Schulformen ..................................................................11<br />

VI.3.4 Arbeitsgruppe "Inklusion konkret“ .........................................................12<br />

VI.3.5 Arbeitsgruppe "Schulbegleitung" ..........................................................12<br />

VI.3.6 Qualitätszirkel "Inklusion und Ganztag" ................................................12<br />

VI.3.7 Schulsozialarbeit ..................................................................................12<br />

VI.4 Kurz-, mittel- und langfristige Ziele sowie aktuelle Maßnahmen .........................13<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 3


214<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />

Gesamtsystem<br />

VI. Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />

Gesamtsystem<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 5


215<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />

Gesamtsystem<br />

VI.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

VI.1.1 Inklusionsbüro als zentrale Prozess-Steuerung Inklusive<br />

Bildung <strong>Bonn</strong><br />

Inklusionsbüro<br />

Das Schulamt (Amt 40) und das Amt für K<strong>in</strong>der, Jugend und Familie (Amt 51) haben e<strong>in</strong><br />

geme<strong>in</strong>sames Inklusionsbüro e<strong>in</strong>gerichtet, das von Sab<strong>in</strong>e Lukas (Amt 40-3) und Udo Ste<strong>in</strong><br />

(Amt 51) geleitet wird.<br />

Das Inklusionsbüro hat folgende Aufgaben:<br />

� Zentrale Koord<strong>in</strong>ation der gesamtstädtischen Aktivitäten zur Inklusiven Bildung<br />

� Koord<strong>in</strong>ation des Unterausschusses "Inklusion und Teilhabe" und der e<strong>in</strong>gerichteten<br />

Lenkungsgruppe "Inklusive Bildung"<br />

Kontakt: Annette Sonnenberger, Tel.: 0228 77 4250<br />

Zentrale Email-Adresse des Inklusionsbüros ist <strong>in</strong>klusion@bonn.de.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 6


216<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />

Gesamtsystem<br />

VI.1.2 Bestehende Kommunikations- und Vernetzungsstrukturen im<br />

Prozess Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />

Beh<strong>in</strong>dertenbeauftragte<br />

Stabsstelle<br />

<strong>Integration</strong><br />

beh<strong>in</strong>dertenpolitischer<br />

Teilhabeplan<br />

Kirchen<br />

Eltern<br />

Elternvere<strong>in</strong> GL&GL<br />

Stadtschulpflegschaft<br />

Fortbildungen,<br />

Workshops, Info-VA<br />

Politik<br />

Rat, Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss<br />

Unterausschuss Teilhabe und Inklusion<br />

Lenkungsgruppe<br />

„Inklusive Bildung“<br />

Kita<br />

OGS<br />

AG "Inklusion Konkret"<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 7<br />

Fachämter<br />

Inklusionsbüro<br />

Ämter 40 und 51<br />

Schulaufsicht<br />

Freie Träger der Jugendhilfe<br />

AG 78 SGB VIII Kita, OGS und<br />

offene Türen<br />

VivO<br />

Schule<br />

Qualitätszirkel<br />

Inklusion am Nachmittag<br />

verwaltungs<strong>in</strong>terne Arbeitskreise<br />

AG Inklusionsberatung<br />

Jour Fixe<br />

Schulsozialarbeit<br />

Öffentlichkeit<br />

Internet<br />

AG<br />

Schulbegleitung<br />

AG Schulsprecher/Innen<br />

Comenius<br />

Regio-Projekt<br />

Das Schaubild zeigt die Vielschichtigkeit des Prozesses. Näheres zu den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Themenfelder f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> den entsprechenden Ratsvorlagen. DS-Nr.<br />

1011370NV3,1010622NV8, 1112502ST2, 1110385 und 1210666NV3.


217<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />

Gesamtsystem<br />

VI.1.3 Chronologische Darstellung des bisherigen Prozesses<br />

Inklusive Bildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> (Beispiele)<br />

Chronologische Darstellung des Inklusionsprozesses <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

Bildung Inklusionsbüro<br />

Ratsbeschluss<br />

AG „Inklusive Bildung“<br />

1. Qualitätszirkel Inklusion<br />

am Nachmittag<br />

Inklusionslots<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong> Amt 50<br />

1. Workshop<br />

besser <strong>in</strong>klusiv<br />

Lenkungsgruppe<br />

Inklusive Bildung<br />

2. Workshop<br />

besser <strong>in</strong>klusiv<br />

AK Schulbegleitung<br />

Juli 2010 Sept. 2010 Nov. 2010 Febr. 2011 Juni 2011 Sept. 2011 Dez. 2011 Febr. 2012 Apr. 2012 Aug. 2012 Sept. 2012<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 8<br />

Inklusionsmesse<br />

Inklusionskoord<strong>in</strong>ator<strong>in</strong>nen<br />

Internetauftritt<br />

Unterausschuss<br />

Inklusion und Teilhabe<br />

2010 2011 2012<br />

8 neue GU-Schulen<br />

Start<br />

R<strong>in</strong>gvorlesung<br />

Beispielhaft s<strong>in</strong>d hier wesentliche Arbeitsschritte und Maßnahmen <strong>in</strong> zeitlicher Abfolge<br />

genannt. Vgl. auch DS-Nr. 1011370NV3,1010622NV8, 1112502ST2, 1110385 und<br />

1210666NV3.


218<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />

Gesamtsystem<br />

VI.1.4 Handlungsebenen<br />

Landesvorgaben<br />

Gesetzliche Regelungen<br />

f<strong>in</strong>anzielle Rahmenbed<strong>in</strong>gungen e.t.c.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 9<br />

Auf dem Weg zur "Inklusiven Bildung"<br />

Schematische Darstellung der Handlungsebenen<br />

1. Entscheidungsebene � Unterausschuss Inklusion und<br />

Teilhabe<br />

� Ratsgremien<br />

2. Lenkungsebene � Verwaltungsvorstand<br />

� Inklusionsbüro<br />

� Lenkungsgruppe "Inklusive<br />

Bildung"<br />

� Verknüpfung mit Teilhabeplan<br />

� …<br />

3. Beteiligungsebene � Info-Veranstaltungen<br />

� Arbeitskreis der<br />

Sprecher<strong>in</strong>nen und Sprecher<br />

aller Schulformen<br />

� …<br />

4. Projekt-/Umsetzungsebene � Integrative Gruppen <strong>in</strong> Kitas<br />

� Geme<strong>in</strong>samer Unterricht<br />

� VivO<br />

� …<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />

(Leitl<strong>in</strong>ien – Konzept – Prozesssteuerung)


219<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />

Gesamtsystem<br />

VI.2 Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />

vorschulischen Bereich<br />

VI.2.1 VivO<br />

Bei dem Projekt Vivo "Vielfalt vor Ort" (VivO) handelt es sich um e<strong>in</strong>en modellhaften Aufbau<br />

e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>räumigen <strong>in</strong>klusiven Bildungslandschaft <strong>in</strong> dem <strong>Bonn</strong>er Stadtteil Beuel.<br />

Dazu haben sich Vertreter<strong>in</strong>nen und Vertreter der Beueler Schulen, der K<strong>in</strong>dertagesstätten,<br />

der Jugendzentren, der freien Träger der K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe sowie des Schul- und<br />

Jugendamtes zusammengeschlossen und bereits erste geme<strong>in</strong>same Aktionen <strong>in</strong>itiiert. So<br />

haben K<strong>in</strong>der und Jugendliche unterschiedlicher E<strong>in</strong>richtungen das geme<strong>in</strong>same Projekt<br />

"Garten der Vielfalt" beim Wettbewerb "<strong>Bonn</strong>er Chancen" e<strong>in</strong>gereicht und gewonnen.<br />

Außerdem s<strong>in</strong>d die beiden beteiligten freien Träger der offenen Ganztagsschulen und die<br />

Stadt mit VivO Kooperationspartner der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft und haben<br />

zu der Umsetzung des Handbuches zum kommunalen Index für Inklusion beigetragen.<br />

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220<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />

Gesamtsystem<br />

VI.3 Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />

schulischen Bereich<br />

VI.3.1 VivO<br />

(s.o. VI.2.1)<br />

VI.3.2 Comenius-Regio-Projekt<br />

Die Schulaufsicht hat geme<strong>in</strong>sam mit der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, der<br />

Kettelerschule und der Bertolt-Brecht-Gesamtschule e<strong>in</strong> Austausch-Projekt mit der<br />

österreichischen Geme<strong>in</strong>de Wiener Neudorf <strong>in</strong>itiiert, das im Rahmen e<strong>in</strong>es Comenius-Regio-<br />

Projekts der EU gefördert wird. Nach gegenseitigen Besuchen arbeitet die <strong>Bonn</strong>er Gruppe<br />

<strong>in</strong>haltlich an folgenden gesetzten Zielen weiter:<br />

Die wertgeleitete Weiterentwicklung der Bildungse<strong>in</strong>richtungen im Umgang mit Vielfalt, die<br />

Entwicklung und der Ausbau geme<strong>in</strong>samer Strukturen zwischen den Bildungse<strong>in</strong>richtungen<br />

und die entwicklungsförderliche Gestaltung von Übergängen.<br />

Mehrere städtische K<strong>in</strong>dertagesstätten und Schulen beteiligen sich an der Zusammenarbeit,<br />

auch auf der Ebene der Verwaltung f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> Erfahrungsaustausch statt.<br />

Nähere Informationen zu dem Projekt unter:<br />

http://www.wienerneudorf.gv.at/system/web/zusatzseite.aspx?menuonr=221365021&detailonr=221364998<br />

VI.3.3 Arbeitsgruppe "Inklusive Bildung" der Sprecher<strong>in</strong>nen und<br />

Sprecher aller Schulformen<br />

Die <strong>in</strong> der Arbeitsgruppe vertretenen Schulleiter<strong>in</strong>nen und Schulleiter s<strong>in</strong>d Multiplikatoren für<br />

die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe zum Thema Inklusion <strong>in</strong> die Schulen.<br />

E<strong>in</strong>e zentrale Vere<strong>in</strong>barung <strong>in</strong> der Arbeitsgruppe war, dass bis zum Ende des Schuljahres<br />

2011/2012 das Thema „Inklusion“ <strong>in</strong> jeder Schule E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Lehrerkonferenz und e<strong>in</strong>e<br />

Schulpflegschaftssitzung f<strong>in</strong>det. E<strong>in</strong>e entsprechende <strong>in</strong>haltliche Präsentation wurde<br />

erarbeitet und allen Schulen zu Verfügung gestellt.<br />

Die Gruppe hat ferner e<strong>in</strong>en Entwurf zu e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Erklärung zu Inklusion<br />

erarbeitet, der u.a. sowohl e<strong>in</strong>e Selbstverpflichtung der Schulen als auch<br />

Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gungen für Inklusion (etwa bezogen auf die Lehrer-Schüler-Relation)<br />

formuliert. (vgl. dazu die Ausführungen <strong>in</strong> Kapitel I 2.5 sowie die entsprechenden Anlagen<br />

I.4.4.1 und I.4.4.2.)<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 11


221<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />

Gesamtsystem<br />

VI.3.4 Arbeitsgruppe "Inklusion konkret“<br />

E<strong>in</strong>ige Schulleitungen haben mehrere Treffen von Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrern organisiert, die<br />

sie unter das Motto „Inklusion konkret“ gestellt haben. Inzwischen s<strong>in</strong>d daraus<br />

Regionalgruppen entstanden, die an unterschiedlichen Themen, wie z.B. der<br />

Schulbegleitung, weiterarbeiten.<br />

VI.3.5 Arbeitsgruppe "Schulbegleitung"<br />

Die Verwaltung erarbeitet geme<strong>in</strong>sam mit den Trägern der Schulbegleitung (Diakonie,<br />

Geme<strong>in</strong>sam Leben & Geme<strong>in</strong>sam Lernen e.V., dem Arbeiter-Samariter Bund e.V. und der<br />

Lebenshilfe <strong>Bonn</strong>) Leitl<strong>in</strong>ien für die Schulbegleitung, die <strong>in</strong> den Inklusionsplan e<strong>in</strong>fließen<br />

werden.<br />

VI.3.6 Qualitätszirkel "Inklusion und Ganztag"<br />

Unter der Moderation der Fachberater<strong>in</strong>nen für die offenen Ganztagsschulen f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong><br />

Qualitätszirkel zu Inklusion im Ganztag statt. Teilnehmer/<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d Schulleitungen, Träger<br />

der OGS, pädagogische Leitungen, Schulaufsicht, Eltern, das Landesjugendamt, das G<strong>in</strong>ko-<br />

Institut, der Vere<strong>in</strong> "Geme<strong>in</strong>sam Leben & Geme<strong>in</strong>sam Lernen e.V." sowie Vertreter der Stadt<br />

<strong>Bonn</strong> (Amt 50, Inklusionsbüro). Formulierte Ziele des Qualitätszirkels s<strong>in</strong>d:<br />

� Möglichst allen K<strong>in</strong>dern, deren Eltern dies wollen, e<strong>in</strong>en Platz <strong>in</strong> der OGS anbieten zu<br />

können,<br />

� konkrete Handlungsempfehlungen zu erarbeiten,<br />

� Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gungen unter Berücksichtigung der Bedarfe und der Ressourcen<br />

erarbeiten.<br />

VI.3.7 Schulsozialarbeit<br />

Sozialarbeit an Schulen soll zu e<strong>in</strong>em zentralen Bauste<strong>in</strong> <strong>in</strong>nerhalb der Umsetzung des<br />

Konzeptes „Inklusive Bildung“ werden. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT),<br />

das am 01.04.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 <strong>in</strong> Kraft getreten ist, werden den<br />

Kommunen u.a. Mittel für die Durchführung von Schulsozialarbeit zu Verfügung gestellt.<br />

Diese Bundesmittel bieten den Kommunen die Möglichkeit e<strong>in</strong>en systemischen Ansatz zu<br />

verfolgen, statt wie sonst im BuT vorgesehen, f<strong>in</strong>anzielle Hilfe im E<strong>in</strong>zelfall zu gewähren. Die<br />

Stadt <strong>Bonn</strong> hat im Rahmen ihres Ansatzes zu <strong>in</strong>klusiver Bildung e<strong>in</strong> entsprechendes,<br />

sozialräumliches Konzept zur Neuausrichtung der Schulsozialarbeit an den städtischen<br />

Schulen erstellt. Die Schulsozialarbeit wird um 25 zusätzliche Stellen, befristet bis zum<br />

31.12.2013, ausgebaut. Den Ratsbeschluss sowie das gesamte Konzept zur Neuausrichtung<br />

der Schulsozialarbeit kann unter http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/rtf/11/1112939.rtf<br />

e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 12


222<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />

Gesamtsystem<br />

VI.4 Kurz-, mittel- und langfristige Ziele sowie<br />

aktuelle Maßnahmen<br />

Ziele<br />

Mittelfristig:<br />

� Alle Akteure, die <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> mit dem Themenbereich Inklusive Bildung befasst s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong> die Planungen e<strong>in</strong>bezogen.<br />

Langfristig:<br />

� Inklusive Bildung wird zu e<strong>in</strong>em Querschnittsthema, für das alle Ebenen <strong>in</strong><br />

Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft mit ihren unterschiedlichen Akteuren<br />

Verantwortung tragen.<br />

Maßnahmen<br />

Kurzfristig:<br />

� Im Schuljahr 2012/2013 werden die Eltern <strong>Bonn</strong>er Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler aktiv <strong>in</strong><br />

den Inklusionsprozess e<strong>in</strong>gebunden.<br />

� Die Träger der K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen beschäftigen sich im K<strong>in</strong>dergartenjahr<br />

2012/2013 – vergleichbar den Sprecher<strong>in</strong>nen und Sprechern der unterschiedlichen<br />

Schulformen – mit Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gungen für Inklusion.<br />

� Das Projekt VivO wird um weitere Akteure ergänzt.<br />

� Schulen, die sich auf den Weg zu Inklusion machen, werden durch e<strong>in</strong> Netzwerk aus<br />

Schulaufsicht und unterschiedlichen städtischen Dienststellen begleitet.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 13


223<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />

Teil VII Heterogenität<br />

VII. Inklusive Bildung - Heterogenität.................................................................................. 5<br />

VII.1 Allgeme<strong>in</strong>es ........................................................................................................ 6<br />

VII.2 Heterogenität <strong>in</strong> vorschulischen E<strong>in</strong>richtungen.................................................... 7<br />

VII.3 Heterogenität <strong>in</strong> Schulen..................................................................................... 8<br />

VII.3.1 Chancengerechtigkeit <strong>in</strong> Schule ............................................................ 8<br />

VII.3.2 Zuwanderungsgeschichte...................................................................... 9<br />

VII.3.3 Religionszugehörigkeit..........................................................................12<br />

VII.3.4 Gender .................................................................................................17<br />

VII.3.5 Sozioökonomische Aspekte..................................................................22<br />

VII.3.6 Verknüpfungen zu bestehenden Strukturen..........................................24<br />

VII.4 Kurz-, mittel- und langfristige Ziele sowie aktuelle Maßnahmen .........................25<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 3


VII.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

224<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

Neben den beiden zentralen Schwerpunktthemen "K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf im Regelsystem" und "Sprachbildung" gibt es e<strong>in</strong>e Vielzahl von Themenfeldern<br />

und Faktoren, die im Verständnis des weit gefassten Inklusionsbegriffs als<br />

"Chancengerechtigkeit für alle K<strong>in</strong>der und Jugendliche" bedeutsam s<strong>in</strong>d und die im<br />

Folgenden thematisch angerissen werden.<br />

Mittelfristig ist auch hier e<strong>in</strong>e vertiefte <strong>in</strong>haltliche Behandlung der Themenblöcke vorgesehen.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 6


225<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

VII.2 Heterogenität <strong>in</strong> vorschulischen E<strong>in</strong>richtungen<br />

Dieses Kapitel ist noch <strong>in</strong> der Bearbeitung<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 7


226<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

VII.3 Heterogenität <strong>in</strong> Schulen<br />

VII.3.1 Chancengerechtigkeit <strong>in</strong> Schule<br />

Der <strong>in</strong> zweiter Auflage 2012 veröffentlichte "Chancenspiegel", <strong>in</strong> dem es um<br />

Bildungsgerechtigkeit <strong>in</strong> Deutschland geht, def<strong>in</strong>iert Chancengerechtigkeit als<br />

"die faire Chance zur freien Teilhabe an der Gesellschaft, die auch gewährleistet wird durch<br />

die gerechte Institution Schule, <strong>in</strong> der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler aufgrund ihrer sozialen und<br />

natürlichen Merkmale ke<strong>in</strong>e zusätzlichen Nachteile erfahren, durch die Förderung der<br />

Befähigung aller und durch e<strong>in</strong>e wechselseitige Anerkennung der an Schule beteiligten<br />

Personen." 1<br />

Es geht auch <strong>in</strong> theoretischen Diskursen bei der Frage von Chancengerechtigkeit immer<br />

darum, Gesellschaft und damit Schule als gesellschaftliche Institution so zu gestalten, dass<br />

allen die Teilhabe ermöglicht wird. Bezogen auf das Schulsystem kann<br />

Chancengerechtigkeit nicht von den Abschlüssen her beurteilt werden, sondern darüber, ob<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche "Spiel- und Entscheidungsmöglichkeiten für das eigene Lernen und<br />

die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit" 2 haben.<br />

Es geht also bei der Frage nach Chancengerechtigkeit um Fragen wie:<br />

Ist die Schule als Institution gerecht, d.h. ist sie als gesellschaftliche Organisation so<br />

gestaltet, dass alle K<strong>in</strong>der fair behandelt und nicht aufgrund von nicht zu verantwortenden<br />

Eigenschaften benachteiligt werden? Oder: Leistet Schule e<strong>in</strong>en Beitrag dazu, dass K<strong>in</strong>der<br />

und Jugendliche untere<strong>in</strong>ander und im Verhältnis zu den Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrern<br />

Anerkennung erfahren?<br />

Wesentliche Aspekte, die zur Chancengerechtigkeit gehören, werden unter der Überschrift<br />

"Heterogenität <strong>in</strong> Schulen" aufgegriffen. Dem erweiterten Verständnis von Inklusion folgend<br />

werden Auswertungen zu Zuwanderungsgeschichte, Religionszugehörigkeit und<br />

Geschlechterverteilung sowie e<strong>in</strong>ige sozioökonomische Fakten bezogen auf <strong>Bonn</strong>er<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler dargestellt. Sie sollen fortgeschrieben werden und stellen die<br />

Basis für weitere planerische Entscheidungen dar.<br />

1 Bertelsmann Stiftung; Institut für Schulentwicklungsforschung (2012): Chancenspiegel. Zur<br />

Chancengerechtigkeit und Leistungsfähigkeit der deutschen Schulsysteme. Gütersloh, S.20<br />

2 Bertelsmann Stiftung; Institut für Schulentwicklungsforschung (2012): Chancenspiegel, a.a.O.<br />

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227<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

VII.3.2 Zuwanderungsgeschichte<br />

Zum H<strong>in</strong>tergrund: Datenbasis der Analyse s<strong>in</strong>d die amtlichen Schuldaten e<strong>in</strong>es jeden Jahres.<br />

Im Rahmen e<strong>in</strong>er Überprüfung mit anderen Datenquellen wird deutlich, dass bezüglich des<br />

Ausländerstatus der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen e<strong>in</strong>e relativ genaue Übere<strong>in</strong>stimmung mit den<br />

Haushaltsbefragungsergebnissen des Mikrozensus besteht. H<strong>in</strong>sichtlich des Merkmals<br />

"Migrationsh<strong>in</strong>tergrund" zeigen sich jedoch, je nach Schulform, Abweichungen zwischen<br />

sechs und elf Prozentpunkten. Dies mag eventuell an der vielschichtigen Def<strong>in</strong>ition des<br />

Migrationsh<strong>in</strong>tergrundes liegen. Für diese Analyse heißt dies, dass der Umfang der von den<br />

Schulen aufzubr<strong>in</strong>genden <strong>Integration</strong>sleistung tendenziell eher unterschätzt wird.<br />

Laut Def<strong>in</strong>ition besitzen K<strong>in</strong>der und Jugendliche dann e<strong>in</strong>en Migrationsh<strong>in</strong>tergrund / e<strong>in</strong>e<br />

Zuwanderungsgeschichte, wenn sie:<br />

� selbst aus dem Ausland zugewandert s<strong>in</strong>d oder<br />

� hier geboren s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong>es der beiden Elternteile zugewandert oder<br />

� die Verkehrssprache <strong>in</strong> der Familie nicht Deutsch ist. 3<br />

Im Unterschied zu K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund bezieht sich der<br />

Begriff Ausländer "auf e<strong>in</strong>e höchst heterogene Bevölkerungsgruppe, deren geme<strong>in</strong>sames<br />

Merkmal alle<strong>in</strong> die nichtdeutsche Staatsangehörigkeit ist." 4<br />

Fast jeder vierte E<strong>in</strong>wohner hat 2012 <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen e<strong>in</strong>en Migrationsh<strong>in</strong>tergrund.<br />

Der Anteil an Personen mit Zuwanderungsgeschichte ist unter jungen Menschen noch höher.<br />

Unter den Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 15 bis 24 Jahren z.B. lebt<br />

sogar nahezu jeder Dritte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em familiären Umfeld mit Zuwanderungsgeschichte. 5<br />

Dementsprechend hatten im Schuljahr 2010/11 <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 26,2% der rund zwei<br />

Millionen Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler an allgeme<strong>in</strong>bildenden Schulen (ohne<br />

Weiterbildungskollegs und freie Waldorfschule) e<strong>in</strong>e Zuwanderungsgeschichte. Bei über der<br />

Hälfte dieser Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler wird im Elternhaus überwiegend nicht deutsch<br />

gesprochen. E<strong>in</strong>en deutlich überdurchschnittlichen Anteil an K<strong>in</strong>dern mit<br />

Migrationsh<strong>in</strong>tergrund verzeichnen mit 31,5% die Grundschulen.<br />

Auf die weiterführenden Schulen verteilen sich die K<strong>in</strong>der und Jugendlichen 2010/11 wie<br />

folgt: Die Hauptschulen wiesen mit 38,7% den höchsten Anteil an K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />

mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund auf, gefolgt von den Gesamtschulen mit 32,2% und den<br />

Realschulen mit 27,1%. An Gymnasien s<strong>in</strong>d K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit<br />

Zuwanderungsgeschichte mit 13,5% unterrepräsentiert. An den Förderschulen beträgt der<br />

Anteil 26,3%.<br />

3 Vgl.:<br />

http://www.it.nrw.de/statistik/querschnittsveroeffentlichungen/Statistik_kompakt/ausgabe3_2012/<strong>in</strong>d<br />

ex.html), Abruf v.10.09.2012<br />

4 Butterwegge,C. (2010): Armut von K<strong>in</strong>dern mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund. Ausmaß,<br />

Ersche<strong>in</strong>ungsformen und Ursachen. Wiesbaden, S.22.<br />

5 Vgl.:<br />

http://www.it.nrw.de/statistik/querschnittsveroeffentlichungen/Statistik_kompakt/ausgabe1_2012/<strong>in</strong>d<br />

ex.html, Abruf v.10.09.2012<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 9


228<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

Die Zahlen von <strong>Bonn</strong>er K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte im<br />

Schuljahr 2010/11 im Vergleich zu NRW s<strong>in</strong>d der folgenden Tabelle zu entnehmen.<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

2010/11<br />

mit Zuwanderungs-<br />

im Verhältnis<br />

geschichte Schülerzahlen zur<br />

absolut<br />

absolut Gesamtschülerzahl NRW<br />

Grundschulen 4.425 11.351 38,98% 31,50%<br />

Hauptschulen 1.124 2.115 53,14% 38,70%<br />

Förderschulen 426 1.450 29,38% 26,30%<br />

Realschulen 1.914 4.046 47,31% 27,10%<br />

Gymnasien 3.296 17.099 19,28% 13,50%<br />

Gesamtschulen 1.058 4.245 24,92% 32,20%<br />

Gesamt 12.243 40.306 30,38% 26,20%<br />

Tabelle VII.1: Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> 2010/11<br />

In den K<strong>in</strong>dertagesstätten Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalens lag der Anteil an K<strong>in</strong>dern mit<br />

Zuwanderungsgeschichte Anfang März 2011 noch höher. Etwa jedes dritte K<strong>in</strong>d hatte e<strong>in</strong><br />

Elternteil, welches nicht <strong>in</strong> Deutschland geboren wurde.<br />

<strong>Bonn</strong> ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternationale Stadt, <strong>in</strong> der Menschen aus allen Kont<strong>in</strong>enten und fast allen<br />

Ländern der Erde leben. In der <strong>Bonn</strong>er Gesamtbevölkerung hat jeder Vierte e<strong>in</strong>en<br />

Migrationsh<strong>in</strong>tergrund (25,08%, Stand 30.06.2012 Statistikstelle). Bei den K<strong>in</strong>dern und<br />

Jugendlichen liegt dieser Anteil, ähnlich wie <strong>in</strong> NRW, sogar noch deutlich höher. So stammt<br />

heute <strong>in</strong> der jüngsten Bevölkerungsgruppe, den unter Dreijährigen, fast jedes zweite K<strong>in</strong>d<br />

aus e<strong>in</strong>er Familie, <strong>in</strong> der m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Elternteil ausländische Wurzeln hat. 6<br />

Die Situation an den <strong>Bonn</strong>er Schulen stellt sich aktuell folgendermaßen dar:<br />

Im Schuljahr 2011/12 hatte im Primarbereich jedes dritte K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>en Migrationsh<strong>in</strong>tergrund.<br />

Im Sekundarbereich verteilen sich die Anteile auf die verschiedenen Schulformen sehr<br />

unterschiedlich. Während an Hauptschulen weit über die Hälfte der Schüler<strong>in</strong>nen und<br />

Schüler e<strong>in</strong>e Zuwanderungsgeschichte haben, besitzt an den Gymnasien nur knapp jedes<br />

fünfte K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Zuwanderungsgeschichte.<br />

Der Anteil an Grund- und Realschulen ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken (-4,8%, -<br />

1,2%). an Haupt- und Förderschulen h<strong>in</strong>gegen leicht gestiegen (+6,99%,+1,33%). Ebenso<br />

hat sich der Anteil an K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund an Gymnasien<br />

leicht erhöht (+0,16%). Insgesamt ist der Anteil an K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit<br />

Migrationsh<strong>in</strong>tergrund um 0,22 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr gesunken.<br />

Vergleichszahlen von NRW s<strong>in</strong>d für das Schuljahr 2011/12 noch nicht vorhanden.<br />

6 Vgl.:http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/<strong>in</strong>tegration/<strong>in</strong>dex.html,<br />

Abruf v.10.09.2012<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 10


229<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

2011/12<br />

mit Zuwanderungs-<br />

im Verhältnis<br />

geschichte Schülerzahlen zur<br />

absolut<br />

absolut Gesamtschülerzahl<br />

Grundschulen 4.042 11.473 35,23%<br />

Hauptschulen 1.137 1.891 60,13%<br />

Förderschulen 441 1.436 30,71%<br />

Realschulen 1.836 3.982 46,11%<br />

Gymnasien 3.328 17.115 19,44%<br />

Gesamtschulen 1.401 4.509 31,07%<br />

Gesamt 12.185 40.406 30,16%<br />

Tabelle VII.2: Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> 2011/12<br />

Wie sich der Gesamtanteil der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen mit und ohne<br />

Zuwanderungsgeschichte auf die e<strong>in</strong>zelnen Schulformen verteilt, ist der nachfolgenden<br />

Tabelle zu entnehmen. Sie zeigt z.B., dass die Schulform Hauptschule von 13,96 % aller<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte besucht wird, aber nur von 6,54 %<br />

der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen ohne Zuwanderungsgeschichte. Im Gegenzug besuchen 40,87<br />

% aller K<strong>in</strong>der und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte das Gymnasium, aber bereits<br />

59,15 % aller K<strong>in</strong>der und Jugendlichen ohne Zuwanderungsgeschichte.<br />

Verteilung der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte<br />

auf die unterschiedlichen Schulformen 2011/12<br />

prozentuale prozentuale<br />

ohne Verteilung Verteilung<br />

mit ZuwanderungsZuwanderungs- mit Zuwanderungs- ohne Zuwanderungsgeschichtegeschichtegeschichtegeschichte<br />

Hauptschulen 1.137 1.891 13,96% 6,54%<br />

Förderschulen 441 1.436 5,42% 4,96%<br />

Realschulen 1.836 3.982 22,55% 13,76%<br />

Gymnasien 3.328 17.115 40,87% 59,15%<br />

Gesamtschulen 1.401 4.509 17,20% 15,58%<br />

Gesamt 8.143 28.933 100,00% 100,00%<br />

Tabelle VII.3: Verteilung der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte auf die<br />

unterschiedlichen Schulformen 2011/12<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 11


230<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

VII.3.3 Religionszugehörigkeit<br />

Von den 51 Grundschulen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> s<strong>in</strong>d 19 Grundschulen katholisch und zwei Grundschulen<br />

evangelisch. 28 Schulen s<strong>in</strong>d Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschulen.<br />

Von den sechs Hauptschulen hat e<strong>in</strong>e Hauptschule das katholische Bekenntnis. Alle Förder-<br />

sowie Realschulen (bis auf e<strong>in</strong>e nicht-städtische, katholische) s<strong>in</strong>d Geme<strong>in</strong>schaftsschulen.<br />

Auch alle zehn städtischen Gymnasien s<strong>in</strong>d Geme<strong>in</strong>schaftsschulen. Sechs der nichtstädtischen<br />

Gymnasien ordnen sich dem katholischen Bekenntnis zu, e<strong>in</strong> nicht-städtisches<br />

Gymnasium ist evangelisch. Zwei nicht-städtische Gymnasien s<strong>in</strong>d Geme<strong>in</strong>schaftsschulen.<br />

Ordnet man die K<strong>in</strong>der und Jugendlichen aller Altersklassen nach ihrer<br />

Religionszugehörigkeit zu, ergibt sich folgendes Bild: Die Mehrheit der <strong>Bonn</strong>er K<strong>in</strong>der und<br />

Jugendlichen (42 %) gehört dem katholischen Glauben an, 25 % s<strong>in</strong>d evangelisch, 15 % der<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendlichen gehören dem islamischen Glauben an und 14 % s<strong>in</strong>d ohne jede<br />

Religion. Des Weiteren gibt es 4 % mit anderen Glaubensrichtungen, wie z.B. jüdisch,<br />

allevitisch, syrisch orthodox usw.<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Religionszugehörigkeit<br />

15%<br />

14%<br />

4%<br />

42%<br />

25%<br />

Diagramm VII.1: K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Religionszugehörigkeit<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 12<br />

evangelisch<br />

katholisch<br />

islamisch<br />

ohne<br />

andere<br />

Betrachtet man nur alle K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> Grundschulen verschiebt sich die Situation. In<br />

Grundschulen s<strong>in</strong>d bereits 21 % islamischen Glaubens und "nur" noch 35 % und 21 % der<br />

K<strong>in</strong>der katholischen und evangelischen Glaubens. Bezüglich des Merkmals K<strong>in</strong>der mit<br />

Zuwanderungsgeschichte ist deutlich, dass je jünger die K<strong>in</strong>der werden, desto höher hier der<br />

Anteil <strong>in</strong> der entsprechenden Altersgruppe ist. Betrachtet man nun das Merkmal der<br />

Religionszugehörigkeit und unterstellt e<strong>in</strong>en Zusammenhang, könnte man die These<br />

aufstellen, dass die entsprechenden K<strong>in</strong>der mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund, auch K<strong>in</strong>der mit<br />

islamischem Glauben s<strong>in</strong>d.


231<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

Grundschüler<strong>in</strong>nen und -schüler nach Religionszugehörigkeit<br />

19%<br />

21%<br />

4%<br />

21%<br />

35%<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 13<br />

evangelisch<br />

katholisch<br />

islamisch<br />

ohne<br />

andere<br />

Diagramm VII.2: Grundschüler<strong>in</strong>nen und -schüler nach Religionszugehörigkeit<br />

Betrachtet man nur K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Religionszugehörigkeit im Bereich der<br />

weiterführenden Schulen und stellt diese Zahlen den Zahlen aller Grundschüler<strong>in</strong>nen und -<br />

schüler gegenüber, wird noch deutlicher, dass der Aspekt der Interkulturalität <strong>in</strong>sbesondere<br />

unter jüngeren Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern zum Tragen kommt. S<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den weiterführenden<br />

<strong>in</strong>sgesamt 70 % der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen christlichen Glaubens, so s<strong>in</strong>d es <strong>in</strong> den<br />

Grundschulen nur noch 56 %. Demgegenüber gehören <strong>in</strong> den Schulen des<br />

Sekundarbereichs 13 % dem islamischen Glauben an und 13 % s<strong>in</strong>d konfessionslos, <strong>in</strong> der<br />

Grundschule s<strong>in</strong>d es bereits 21 % und 19 %. Es bleibt abzuwarten, ob und mit welcher<br />

Geschw<strong>in</strong>digkeit diese Entwicklung voranschreiten wird.<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Religionszugehörigkeit<br />

weiterführende Schulen<br />

13%<br />

13%<br />

4%<br />

44%<br />

26%<br />

evangelisch<br />

katholisch<br />

islamisch<br />

ohne<br />

andere<br />

Diagramm VII.3: K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Religionszugehörigkeit an weiterführenden<br />

Schulen


232<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

Wie verteilen sich alle K<strong>in</strong>der und Jugendliche der unterschiedlichen Glaubensrichtungen <strong>in</strong><br />

<strong>Bonn</strong> auf die verschiedenen Schulformen auf? Die folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber.<br />

Sie zeigt, dass sich das Gros (48,9 %) der K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit katholischem Glauben<br />

auf den Gymnasien wiederf<strong>in</strong>det. Dagegen gibt es an Gymnasien nur wenige K<strong>in</strong>der und<br />

Jugendliche mit islamischem Glauben (5 %). An Hauptschulen kehrt sich diese Situation um.<br />

Es gibt weniger K<strong>in</strong>der und Jugendliche katholischen Glaubens (26,62 %), aber viele<br />

islamische K<strong>in</strong>der und Jugendliche (42,6 %).<br />

60,00%<br />

50,00%<br />

40,00%<br />

30,00%<br />

20,00%<br />

10,00%<br />

0,00%<br />

Hauptschulen<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach<br />

Religionszugehörigkeiten und Schulformen<br />

Realschulen<br />

Gymnasien<br />

Gesamtschulen<br />

Förderschulen<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 14<br />

Grundschulen<br />

evangelisch<br />

katholisch<br />

islamisch<br />

ohne<br />

andere<br />

Diagramm VII.4: K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Religionszugehörigkeit und Schulformen<br />

Gleichzeitig kann man die unterschiedlichen Glaubensrichtungen betrachten, und z.B. die<br />

Gesamtgrundheit aller evangelischen K<strong>in</strong>der und Jugendlichen auf die unterschiedlichen<br />

Schulformen im weiterführenden Bereich verteilen. Es zeigt sich, dass, während alle anderen<br />

Glaubensrichtungen überproportional häufig auf dem Gymnasium vertreten s<strong>in</strong>d, K<strong>in</strong>der und<br />

Jugendliche islamischen Glaubens demnach auf dem Gymnasium unterrepräsentiert s<strong>in</strong>d.


80,00%<br />

70,00%<br />

60,00%<br />

50,00%<br />

40,00%<br />

30,00%<br />

20,00%<br />

10,00%<br />

0,00%<br />

233<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

Verteilung der unterschiedlichen Religionszugehörigkeiten auf<br />

die verschiedenen Schulformen<br />

24,65%<br />

4,37%<br />

Hauptschulen<br />

29,17%<br />

13,05%<br />

Realschulen<br />

64,84%<br />

Gymnasien<br />

23,39%<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 15<br />

14,06%<br />

13,02%<br />

Gesamtschulen<br />

4,73%<br />

Förderschulen<br />

8,73%<br />

evangelisch<br />

katholisch<br />

islamisch<br />

ohne<br />

andere<br />

Diagramm VII.5: Verteilung der unterschiedlichen Religionszugehörigkeit auf die<br />

verschiedenen Schulformen<br />

Mittlerweile wird zum Schuljahr 2012/13 offiziell an sieben Schulen Islamkunde als<br />

eigenständiges Unterrichtsfach unterrichtet. Die Unterrichtssprache ist deutsch. Alle Lehrer,<br />

die Islamkunde unterrichten s<strong>in</strong>d Muslime. Das sieht der Erlass so vor. Es nehmen<br />

muslimische K<strong>in</strong>der und Jugendliche am Unterricht teil. Wer angemeldet ist, ist grundsätzlich<br />

für die Dauer e<strong>in</strong>es Schuljahres zur regelmäßigen Teilnahme verpflichtet. In der Regel f<strong>in</strong>det<br />

der Unterricht parallel zum Religionsunterricht statt.<br />

Islamkundeunterricht f<strong>in</strong>det statt an der<br />

� GGS Carl-Schurz<br />

� KGS Am Domhof<br />

� GGS Andreas<br />

� GGS Robert-Koch<br />

� GGS Jahn<br />

� GHS Johannes-Rau<br />

� RS Freiherr-vom-Ste<strong>in</strong><br />

Die folgenden Tabellen bieten e<strong>in</strong>e Übersicht darüber, wie viele katholische K<strong>in</strong>der z.B.<br />

katholische, evangelische oder Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschulen besuchen.<br />

Insgesamt s<strong>in</strong>d 4.047 Grundschulk<strong>in</strong>der katholischen Glaubens. Es besuchen aber 4.337<br />

Grundschulk<strong>in</strong>der katholische Grundschulen, d.h. das Angebot ist weit größer als es<br />

tatsächlich Grundschulk<strong>in</strong>der dieser Glaubensrichtung gibt. Insgesamt s<strong>in</strong>d nur noch 44%<br />

der K<strong>in</strong>der an katholischen Grundschulen tatsächlich katholisch.


234<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

2010/11<br />

alle<br />

Grundschulen %<br />

evangelisch 2.371 20,89%<br />

katholisch 4.047 35,66%<br />

islamisch 2.397 21,12%<br />

ohne 2.129 18,76%<br />

andere 406 3,58%<br />

GESAMT 11.350 100,00%<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 16<br />

2010/11<br />

kath.<br />

Grundschulen %<br />

evangelisch 850 20%<br />

katholisch 1.893 44%<br />

islamisch 804 19%<br />

ohne 666 15%<br />

andere 124 3%<br />

GESAMT 4.337 100%<br />

Tabelle VII.4:Religionszugehörigkeiten Tabelle VII.5: Religionszugehörigkeiten<br />

an allen Grundschulen an katholischen Grundschulen<br />

An den beiden evangelischen Grundschulen ist mittlerweile der Anteil an islamischen<br />

K<strong>in</strong>dern (32 %) höher als der Anteil an protestantischen K<strong>in</strong>dern (23 %). Die<br />

Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschulen werden hauptsächlich von K<strong>in</strong>dern katholischen Glaubens<br />

besucht, wenn auch die Anteile aller Religionen hier recht ausgeglichen s<strong>in</strong>d. Nur 19 % aller<br />

K<strong>in</strong>der ohne e<strong>in</strong>e Religionszugehörigkeit besuchen die Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschulen.<br />

2010/11<br />

ev.<br />

Grundschulen %<br />

evangelisch 109 23%<br />

katholisch 97 20%<br />

islamisch 151 32%<br />

ohne 101 21%<br />

andere 19 4%<br />

GESAMT 477 100%<br />

2010/11<br />

Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschulen<br />

%<br />

evangelisch 1.412 22%<br />

katholisch 2.057 32%<br />

islamisch 1.442 22%<br />

ohne 1.246 19%<br />

andere 263 4%<br />

GESAMT 6.420 100%<br />

Tabelle VII.6:Religionszugehörigkeiten Tabelle VII.7: Religionszugehörigkeiten<br />

an ev.Grundschulen an Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschulen


VII.3.4 Gender<br />

235<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

Insgesamt besuchen 40.406 K<strong>in</strong>der und Jugendliche im Schuljahr 2011/12 die<br />

allgeme<strong>in</strong>bildenden Schulen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> (ohne Freie Waldorf- und Abendrealschule sowie<br />

Abendgymnasium), davon s<strong>in</strong>d 50,85 % männlich und 49,15 % der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen<br />

weiblich. Ähnlich sieht die Situation an den <strong>Bonn</strong>er Grundschulen aus, die Verteilung von<br />

Jungen und Mädchen ist <strong>in</strong> etwa ausgewogen (51,52 % zu 48,48 %).<br />

In den weiterführenden Schulen ist dies nicht mehr der Fall. Hier verteilen sich Jungen und<br />

Mädchen ganz unterschiedlich auf die verschiedenen Schulformen.<br />

An Hauptschulen z.B. s<strong>in</strong>d 56,11 % der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen männlich und Mädchen mit<br />

43,89 % demnach unterrepräsentiert. An Förderschulen kommt die unterschiedliche<br />

Verteilung der Geschlechter noch deutlicher zum Ausdruck. Hier s<strong>in</strong>d Jungen mit 64,97 %<br />

deutlich überrepräsentiert. Auch an Realschulen werden <strong>in</strong>sgesamt mehr Jungen (54,72 %)<br />

als Mädchen beschult. An Gymnasien sche<strong>in</strong>en die Zahlen ausgeglichener, wenn sie auch<br />

wieder leicht zugunsten der Mädchen ausfallen. 48,09 % aller Gymnasiasten s<strong>in</strong>d Jungen<br />

und 51,91 % Mädchen. Unterteilt man aber nach Sekundarstufe I und II erkennt man klar,<br />

dass mehr Mädchen als Jungen (52,4 %) direkt auf den Abschluss Abitur <strong>in</strong> der<br />

Sekundarstufe II zulaufen. In der Sekundarstufe I ist das Verhältnis Jungen zu Mädchen<br />

noch 48,46 % zu 51,54 %. An Gesamtschulen s<strong>in</strong>d 50,45 % aller K<strong>in</strong>der und Jugendlichen<br />

weiblich und damit gibt es hier <strong>in</strong>sgesamt gesehen e<strong>in</strong> ausgewogenes Verhältnis. Unterteilt<br />

man allerd<strong>in</strong>gs nach Sekundarstufe I und II wird, wie auch schon <strong>in</strong> der Sekundarstufe II des<br />

Gymnasiums, deutlich, dass die Mädchen überrepräsentiert s<strong>in</strong>d. 56,99 % aller Jugendlichen<br />

<strong>in</strong> der Sekundarstufe II der Gesamtschule s<strong>in</strong>d Mädchen. In der Sekundarstufe I fällt die<br />

Verteilung noch zugunsten der Jungen aus (51,19 %).<br />

70,00%<br />

60,00%<br />

50,00%<br />

40,00%<br />

30,00%<br />

20,00%<br />

10,00%<br />

0,00%<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Schulformen und Geschlecht<br />

(weiterführende Schulen)<br />

56,11%<br />

43,89%<br />

64,97%<br />

35,03%<br />

54,72%<br />

45,28%<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 17<br />

51,91%<br />

48,09%<br />

50,45%<br />

49,55%<br />

Hauptschulen Förderschule Realschule Gymnasium Gesamtschule<br />

Diagramm VII.6: K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Schulformen und Geschlecht<br />

männlich<br />

weiblich


60,00%<br />

50,00%<br />

40,00%<br />

30,00%<br />

20,00%<br />

10,00%<br />

0,00%<br />

236<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Schulformen (Sek.I und Sek.II)<br />

und Geschlecht<br />

51,54% 52,40%<br />

48,46% 47,60%<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 18<br />

51,19%<br />

48,81%<br />

43,01%<br />

56,99%<br />

Gym Sek.I Gym Sek.II Gesamt Sek.I Gesamt Sek.II<br />

männlich<br />

weiblich<br />

Diagramm VII.7: K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Schulformen (Sek.I und Sek.II) und Geschlecht<br />

Schulformwechsel nach Geschlecht<br />

Insgesamt haben zum Schuljahr 2011/12 253 Schulwechsel <strong>in</strong> den Schulstufen 5 bis 9<br />

<strong>in</strong>nerhalb <strong>Bonn</strong>s zwischen folgenden weiterführenden Schulen stattgefunden: Haupt-, Real-,<br />

Gesamt- und Förderschulen (ohne Förderschulen für Kranke) sowie Gymnasien.<br />

Von den 253 K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen, die e<strong>in</strong>en Schulformwechsel vollzogen haben,<br />

haben die meisten (40,71%) die Schulform Gymnasium, gefolgt von der Realschule<br />

(30,83%), verlassen, um <strong>in</strong> e<strong>in</strong> niedrigeres oder höheres Bildungsniveau zu wechseln. Nur<br />

11 K<strong>in</strong>der und Jugendliche (4,35%) verließen zum Schuljahr 2011/12 die Gesamtschule.<br />

Die meisten der 253 K<strong>in</strong>der und Jugendlichen (43,08%) wechselten aus den verschiedenen<br />

Schulformen auf die Realschule, 29,95% wechselten zur Hauptschule.<br />

Insgesamt s<strong>in</strong>d von 253 K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen 70, d.h. 27,6% <strong>in</strong> e<strong>in</strong> höheres<br />

Bildungsniveau und 160 (63,24%') <strong>in</strong> e<strong>in</strong> niedrigeres Bildungsniveau gewechselt.<br />

Die Auf- und Abstiege verhalten sich verteilt auf die unterschiedlichen Schulformen wie folgt:<br />

� Hauptschule: 24 zu 8<br />

� Realschule: 21 zu 57<br />

� Gymnasium: 0 zu 103<br />

� Gesamtschule: 6 zu 5<br />

� Förderschule: 29 zu 0.


237<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

zu<br />

von HS RS GY GeS FÖ Gesamt %<br />

HS 20 0 4 8 32 12,65%<br />

RS 54 20 1 3 78 30,83%<br />

GY 2 87 13 1 103 40,71%<br />

GeS 4 1 6 0 11 4,35%<br />

FÖ 14 1 0 14 29 11,46%<br />

Gesamt 74 109 26 32 12 253 100,00%<br />

% 29,25% 43,08% 10,28% 12,65% 4,74% 100,00%<br />

Tabelle VII.8: Schulformwechsel 5. bis 9.Klassenstufe (Jungen und Mädchen)<br />

Unterscheidet man die Schulwechsel nach Geschlecht, zeigt sich, dass von den 70 K<strong>in</strong>dern<br />

und Jugendlichen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong> höheres Schulniveau wechseln 54,2% Mädchen s<strong>in</strong>d.<br />

Die Auf- und Abstiege der Mädchen verhalten sich verteilt auf die unterschiedlichen<br />

Schulformen wie folgt:<br />

• Hauptschule: 13 zu 3<br />

• Realschule: 11 zu 20<br />

• Gymnasium: 0 zu 42<br />

• Gesamtschule: 2 zu 2<br />

• Förderschule: 12 zu 0.<br />

Insbesondere bei Schulwechseln vom Gymnasium fällt auf das von 103 K<strong>in</strong>dern und<br />

Jugendlichen, die das Gymnasium verlassen nur 42 (40,7%) Mädchen s<strong>in</strong>d.<br />

zu<br />

von HS RS GY GeS FÖ Gesamt %<br />

HS 12 0 1 3 16 15,24%<br />

RS 20 10 1 0 31 29,52%<br />

GY 1 34 7 0 42 40,00%<br />

GeS 1 1 2 0 4 3,81%<br />

FÖ 4 0 0 8 12 11,43%<br />

Gesamt 26 47 12 17 3 105 100,00%<br />

% 24,76% 44,76% 11,43% 16,19% 2,86% 100,00%<br />

Tabelle VII.9: Schulformwechsel 5. bis 9.Klassenstufe (Mädchen)<br />

Abschlüsse nach Geschlecht<br />

Insgesamt haben im Schuljahr 2010/11 mehr Jungen als Mädchen (51,36 % zu 48,64 %) die<br />

Schule verlassen. Das ger<strong>in</strong>ge Ungleichgewicht der Geschlechter ist der Tatsache<br />

geschuldet, dass es <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Überschuss an Jungen gibt.<br />

Betrachtet man die Abschlüsse nach Geschlecht wird deutlich, dass unter den Jugendlichen,<br />

die das Schuljahr 2010/11 ohne Abschluss verlassen haben, die Jungen mit 69,84% stark<br />

überrepräsentiert s<strong>in</strong>d. Auch erwerben mehr Jungen als Mädchen (54,45% zu 45,55%) den<br />

Hauptschulabschluss. Dies korrespondiert natürlich mit der oben genannten Tatsache, dass<br />

auch mehr Jungen als Mädchen überhaupt die Schulform Hauptschule besuchen.<br />

Erst bei dem zu erwerbenden Zertifikat der Hochschulreife kehrt sich diese Situation um.<br />

Hier s<strong>in</strong>d die Mädchen mit 52,67% überrepräsentiert.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 19


238<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

2011/12 männl. weibl. männl. % weibl. %<br />

ohne Abschluss* 182 120 62 65,93% 34,07%<br />

Hauptschulen 63 44 19 69,84% 30,16%<br />

Förderschulen 78 47 31 60,26% 39,74%<br />

Realschulen 12 8 4 66,67% 33,33%<br />

Gymnasien 8 3 5 37,50% 62,50%<br />

Gesamtschulen 14 11 3 78,57% 21,43%<br />

Freie Waldorfschule 7 3 4 42,86% 57,14%<br />

Hauptschulabschluss 573 312 261 54,45% 45,55%<br />

Hauptschulen 227 133 94 58,59% 41,41%<br />

Förderschulen 43 25 18 58,14% 41,86%<br />

Realschulen 31 16 15 51,61% 48,39%<br />

Gymnasien 39 17 22 43,59% 56,41%<br />

Gesamtschulen 63 29 34 46,03% 53,97%<br />

Freie Waldorfschule 10 5 5 50,00% 50,00%<br />

Weiterbildungskolleg 160 87 73 54,38% 45,63%<br />

Fachoberschulreife 1.324 711 613 53,70% 46,30%<br />

Hauptschulen 131 61 70 46,56% 53,44%<br />

Förderschulen 1 1 0 100,00% 0,00%<br />

Realschulen 624 339 285 54,33% 45,67%<br />

Gymnasien 155 83 72 53,55% 46,45%<br />

Gesamtschulen 202 111 91 54,95% 45,05%<br />

Freie Waldorfschule 20 12 8 60,00% 40,00%<br />

Weiterbildungskolleg 191 104 87 54,45% 45,55%<br />

Fachhochschulreife 234 131 103 55,98% 44,02%<br />

Gymnasien 120 67 53 55,83% 44,17%<br />

Gesamtschulen 30 14 16 46,67% 53,33%<br />

Weiterbildungskolleg 84 50 34 59,52% 40,48%<br />

Hochschulreife 2.138 1.012 1.126 47,33% 52,67%<br />

Gymnasien 1.734 814 920 46,94% 53,06%<br />

Gesamtschulen 264 132 132 50,00% 50,00%<br />

Freie Waldorfschule 18 6 12 33,33% 66,67%<br />

Weiterbildungskolleg 122 60 62 49,18% 50,82%<br />

Gesamt 4.451 2.286 2.165 51,36% 48,64%<br />

*davon 48 mit Lernbeh<strong>in</strong>dertenabschluss (22 weibl.)<br />

Tabelle VII.10: Schulabschlüsse an allgeme<strong>in</strong>bildenden Schulen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 20


Prozentanteile<br />

70,00%<br />

60,00%<br />

50,00%<br />

40,00%<br />

30,00%<br />

20,00%<br />

10,00%<br />

0,00%<br />

ohne Abschluss<br />

239<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

65,93%<br />

34,07%<br />

Hauptschulabschluss<br />

Schulabschlüsse nach Geschlecht<br />

54,45% 53,70%<br />

45,55%<br />

Fachoberschulreife<br />

46,30%<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 21<br />

55,98%<br />

Fachhochschulreife<br />

Diagramm VII.8: Schulabschlüsse nach Geschlecht<br />

44,02%<br />

52,67%<br />

51,36%<br />

47,33% 48,64%<br />

Hochschulreife<br />

Gesamt<br />

männl. %<br />

weibl. %


240<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

VII.3.5 Sozioökonomische Aspekte<br />

Zu sozioökonomischen Aspekten von Heterogenität bei <strong>Bonn</strong>er Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern<br />

liegen derzeit folgende Erkenntnisse vor:<br />

Anträge Lehrbuchmittelerstattung im Rahmen e<strong>in</strong>er freiwilligen kommunalen Leistung<br />

entsprechend § 96 Abs. 3 Satz 4 Schulgesetz NRW<br />

Die Eltern/ Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen K<strong>in</strong>der und Jugendlichen, die e<strong>in</strong>en<br />

Antrag auf Lehrbuchmittelerstattung stellen, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel Besitzer e<strong>in</strong>es <strong>Bonn</strong>-<br />

Ausweises (Voraussetzung zur Beantragung ist die Vorlage e<strong>in</strong>es gültigen Bescheides über<br />

den Bezug von Sozialleistungen). E<strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>-Ausweis kann beantragt werden, wenn die<br />

Antragsteller<strong>in</strong> oder der Antragssteller<br />

� Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII<br />

� Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder<br />

� Arbeitslosengeld II nach SGB II<br />

� wirtschaftliche Jugendhilfe<br />

� BAFöG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezieht oder<br />

� Sozialleistungen sonstiger Träger erhält.<br />

Soweit ke<strong>in</strong> Leistungsbezug vorliegt, kann der <strong>Bonn</strong>-Ausweis wegen ger<strong>in</strong>gem E<strong>in</strong>kommen<br />

erteilt werden. Dementsprechend gibt die Anzahl der Anträge auf Lehrbuchmittelerstattung<br />

Auskunft über den sozioökonomischen Status der Herkunftsfamilie des K<strong>in</strong>des oder des<br />

Jugendlichen. Der Bildungserfolg von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen hängt <strong>in</strong> Deutschland u.a.<br />

stark von diesem Status ab, und verr<strong>in</strong>gert somit die Befähigung zur gesellschaftlichen<br />

Teilhabe. 7<br />

Von 11.351 Grundschulk<strong>in</strong>dern im Schuljahr 2010/11 nahmen 1.612 K<strong>in</strong>der<br />

Lehrbuchmittelerstattung <strong>in</strong> Anspruch, dies entspricht e<strong>in</strong>em durchschnittlichen Anteil von<br />

14,2 % über alle 51 Grundschulen h<strong>in</strong>weg. Die Anzahl der Anträge auf Erstattung variiert<br />

jedoch stark nach Standort der Grundschule. So gibt es sowohl Grundschulen, <strong>in</strong> denen<br />

2010/11 ke<strong>in</strong> Antrag auf Lehrbuchmittelerstattung gestellt wurde, als auch Schulen <strong>in</strong> denen<br />

63 % der K<strong>in</strong>der Lehrbuchmittel erstattet bekommen haben.<br />

An den weiterführenden Schulen s<strong>in</strong>d die Schwankungen nicht so groß, da sich die K<strong>in</strong>der,<br />

welche Lehrbuchmittel erstattet bekommen, bereits unterschiedlich auf die verschiedenen<br />

Schulformen verteilt haben. Von 2.115 K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen an Hauptschulen ließen<br />

sich 450 Lehrbücher erstatten. Dies entspricht e<strong>in</strong>em Anteil von 21,27 %. Der Anteil liegt an<br />

Förderschulen bei 23,79 % (345 von 1.450), bei Realschulen bei 4,6 % (<strong>in</strong>sgesamt 188 von<br />

4.046) und an Gesamtschulen bei 5,7 % (<strong>in</strong>sgesamt 242 von 4.245). An Gymnasien haben<br />

sich <strong>in</strong>sgesamt 0,64 % Lehrbücher erstatten lassen (110 K<strong>in</strong>der und Jugendliche von<br />

17.099).<br />

7 Vgl. Bertelsmann Stiftung (2010): Soziale Gerechtigkeit <strong>in</strong> der OECD - Wo steht Deutschland?<br />

Susta<strong>in</strong>able Governance Indicators 2011. Gütersloh.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 22


241<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

K<strong>in</strong>der mit <strong>Bonn</strong>-Ausweis <strong>in</strong> OGS<br />

Im Schuljahr 2011/12 gibt es <strong>in</strong>sgesamt 11.473 K<strong>in</strong>der an Grundschulen, davon bef<strong>in</strong>den<br />

sich 6.086 <strong>in</strong> OGS. Von diesen 6.086 K<strong>in</strong>dern besitzen 1.414 K<strong>in</strong>der e<strong>in</strong>en <strong>Bonn</strong> Ausweis.<br />

Das entspricht e<strong>in</strong>em Anteil von 23,23 %.<br />

Geht man davon aus, dass die Anzahl der Anträge für Lehrbuchmittelerstattung fast<br />

deckungsgleich mit der Anzahl von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen ist, die e<strong>in</strong>en <strong>Bonn</strong>-Ausweis<br />

besitzen, heißt dies, dass <strong>in</strong> OGS <strong>in</strong> Relation deutlich mehr K<strong>in</strong>der mit <strong>Bonn</strong>-Ausweis betreut<br />

werden, als generell die Grundschule besuchen.<br />

SCHULFORMEN<br />

ANTEILE AN KINDERN<br />

MIT<br />

BONN-AUSWEIS<br />

Grundschule 14,2 %<br />

� OGS 23,23 %<br />

Hauptschule 21,27 %<br />

Förderschule 23,79 %<br />

Realschule 4,6 %<br />

Gymnasium 0,64 %<br />

Gesamtschule 5,7 %<br />

Tabelle VII.11: Übersicht der Anteile an K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit <strong>Bonn</strong>-Ausweis nach Schulformen<br />

Die Disparitäten h<strong>in</strong>sichtlich sozioökonomischer Faktoren <strong>in</strong> Grundschulen werden deutlich,<br />

wenn man, wie es <strong>in</strong> dem Konzept Neuausrichtung der Sozialarbeit an Schulen geschehen<br />

ist, unterschiedliche Indikatoren heranzieht und standardisiert:<br />

1. die Anzahl der Anträge Lehrbuchmittelerstattung<br />

2. die Anzahl der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte<br />

3. die Anzahl der Hilfeempfänger.<br />

Ohne das angewendete Verfahren im E<strong>in</strong>zelnen vorzustellen, ergibt sich aus dieser Analyse<br />

zusammenfassend, dass sich <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> 20 Grundschulen besonders ger<strong>in</strong>ge Belastungswerte<br />

zuordnen lassen, während fünf Grundschulen ganz besonders hohe Belastungswerte<br />

aufweisen.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 23


242<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

VII.3.6 Verknüpfungen zu bestehenden Strukturen<br />

VII.3.6.1. Offene Ganztagsschule / OGSplus<br />

Mit dem Angebot von OGSplus hat die Stadt <strong>Bonn</strong> darauf reagiert, dass Schulstandorte<br />

unterschiedliche Ressourcen brauchen, um den K<strong>in</strong>dern gerecht zu werden. Ziel ist es, das<br />

Angebot so auszugestalten, dass es optimal an Bed<strong>in</strong>gungen vor Ort angepasst ist, sowohl<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der Zeiten als auch der Inhalte und der Qualifikation des Personals. Die<br />

Ressourcenzuweisung orientiert sich - unter E<strong>in</strong>bezug sozioökonomischer Daten und der<br />

Erfahrung von Experten vor Ort - an den jeweils unterschiedlichen sozialräumlichen<br />

Bedarfen. Dabei werden alle K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> den Blick genommen.<br />

Insbesondere an Förderschulen wurde <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe e<strong>in</strong> Angebot<br />

geschaffen, das es ermöglicht, dass K<strong>in</strong>der, die ansonsten im Rahmen von Hilfen zur<br />

Erziehung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Tagesgruppe betreut würden, geme<strong>in</strong>sam mit den anderen K<strong>in</strong>dern am<br />

auf sie abgestimmten OGS-Angebot teilnehmen können.<br />

An zwei Standorten wird die OGS der auf dem gleichen Gelände bef<strong>in</strong>dlichen Grund- und<br />

Förderschule vom gleichen Träger gestaltet, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fall werden die K<strong>in</strong>der geme<strong>in</strong>sam<br />

betreut.<br />

Der Ansatz, flexibel auf örtliche Besonderheiten reagieren zu können, wie er mit OGSplus im<br />

Grundsatz möglich wird, wird als <strong>in</strong>teressensgerecht erachtet, und sollte aus fachlicher Sicht<br />

ausgeweitet werden.<br />

VII.3.6.2. Sozialarbeit an Schulen<br />

In vergleichbarer Weise wurde der Ansatz der Sozialraumorientierung auch bei der<br />

Konzeption der Sozialarbeit an Schulen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zugrunde<br />

gelegt. So wurden die Kolleg<strong>in</strong>nen und Kollegen sogenannten Schulbezugsräumen und nicht<br />

etwa e<strong>in</strong>zelnen Schulen zugeordnet, damit sie <strong>in</strong> der Verknüpfung mit bereits vorhandenen<br />

Hilfen im Stadtteiil (FFE, Jugendpflege, Beratungsstellen etc.) Angebote machen können, die<br />

"von außen" kommen und die Vernetzung der Schulen im Stadtteil stärken. Zur Verteilung<br />

der Sozialarbeiter<strong>in</strong>nen und Sozialarbeiter auf die e<strong>in</strong>zelnen Bezugsräume wurde e<strong>in</strong><br />

Schlüssel zugrunde gelegt, mit dem die Belastung der e<strong>in</strong>zelnen Sozialräume abgebildet<br />

werden konnte.<br />

Gezielt werden Grundschulen <strong>in</strong> das Programm e<strong>in</strong>bezogen, um präventiv arbeiten zu<br />

können. Auch hier ist der Ansatz wieder, alle K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> den Blick zu nehmen und zugleich<br />

denen mehr zukommen zu lassen, die mehr brauchen.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 24


243<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />

VII.4 Kurz-, mittel- und langfristige Ziele sowie<br />

aktuelle Maßnahmen<br />

Diese Kapitel ist noch <strong>in</strong> der Bearbeitung. Die Bearbeitung erfolgt sukzessive entsprechend<br />

der weiteren <strong>in</strong>haltlichen Erarbeitung von Kapitel VII.<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 25


Glossar<br />

– wird noch erstellt –<br />

© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />

244<br />

Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Glossar


Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

TOP 1.4.7 hh:mm<br />

BE<br />

Antrag<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />

1213015<br />

Externes Dokument<br />

Antragsteller/<strong>in</strong> Öztürker, Yigit und<br />

Altunisik (IL)<br />

E<strong>in</strong>gangsdatum<br />

gez. E: 01.10.2012<br />

f.d.R.<br />

gez. Ebert<br />

01.10.2012 gez. Öztürker<br />

Datum Unterschrift<br />

Betreff<br />

Jugendliche <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />

5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />

Gremium<br />

Sitzung<br />

Ergebnis Z. *<br />

<strong>Integration</strong>srat 23.10.2012 vertagt (e<strong>in</strong>stimmig, wegen<br />

fehlender Stellungnahme<br />

der Verwaltung und ke<strong>in</strong><br />

BE)<br />

6<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 6<br />

Inhalt des Antrages<br />

245<br />

1.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, e<strong>in</strong>e Bestandsaufnahme der<br />

Jugendarbeit <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> zu machen,<br />

- ob ausreichende Freizeitangebote für Jugendliche vorhanden<br />

s<strong>in</strong>d,<br />

- wie man die von dem extremen Gedankengut bee<strong>in</strong>flussten<br />

Jugendliche betreuen bzw. ihnen behilflich se<strong>in</strong> kann,<br />

- <strong>in</strong>wieweit man die ger<strong>in</strong>gqualifizierten Jugendlichen mit<br />

e<strong>in</strong>er gezielten Förderung unterstützen kann,<br />

- ob man die Sprachdefizite bei den Jugendlichen mit<br />

Migrationsh<strong>in</strong>tergrund frühzeitig durch zusätzlichen<br />

Sprachunterricht m<strong>in</strong>imieren kann,<br />

- ob es nicht s<strong>in</strong>nvoll wäre, mehr LehrerInnen bzw. Sozial-<br />

Pädagog<strong>in</strong>nen/Pädagogen e<strong>in</strong>zustellen.


2.<br />

Die Verwaltung wird gebeten, nach der Beendigung der<br />

Bestandsaufnahme, vor e<strong>in</strong>er Sitzung des <strong>Integration</strong>srates für e<strong>in</strong>e<br />

Anhörung zu dem o.g. Thema, zu der je e<strong>in</strong>e Vertreter<strong>in</strong> / e<strong>in</strong><br />

Vertreter folgender Ämtern bzw. Organisationen e<strong>in</strong>geladen werden,<br />

zur Verfügung zu stehen:<br />

- Jugendberufshilfe des Jugendamtes<br />

- Berufsberatung der Agentur für Arbeit <strong>Bonn</strong><br />

- ARGE-<strong>Bonn</strong><br />

- IHK-<strong>Bonn</strong><br />

- Kreishandwerkerschaft<br />

- DGB <strong>Bonn</strong><br />

- Freien Träger<br />

- RAA/ KIZ<br />

- MSO<br />

3.<br />

Nach der Anhörung f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e Aussprache statt, an der auch die<br />

Mitglieder des Jugendausschusses und Schulausschusses teilnehmen<br />

können.<br />

Begründung<br />

246<br />

Wir stellen fest, dass e<strong>in</strong>ige Jugendliche ohne Schulabschluss die<br />

Schule verlassen.<br />

Sie haben dann ke<strong>in</strong>e Möglichkeit, auf dem Ausbildungsmarkt e<strong>in</strong>e<br />

Lehrstelle zu bekommen. Somit verbr<strong>in</strong>gen sie ihre Zeit <strong>in</strong> den<br />

Spielhallen, wo sie sich von der Gesellschaft entfernen. Dies führt<br />

auch dazu, dass sie sich alle<strong>in</strong>gelassen fühlen und schnell vom<br />

extremen Gedankengut bee<strong>in</strong>flusst werde.<br />

Nach den jüngsten Zahlen der Agentur für Arbeit (September 2012) s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong>sgesamt 2.964 und <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> 907 unter 25 Jahren arbeitslos. Dies macht<br />

deutlich, dass viele Jugendliche trotz günstiger Ausbildungslage <strong>in</strong><br />

<strong>Bonn</strong>/ Rhe<strong>in</strong>- Sieg Kreis ke<strong>in</strong>e Lehrstelle bzw. Arbeit haben. Diese<br />

Situation zeigt, dass man mit Schuld-<br />

zuweisungen nichts bewirken kann, sondern nur durch Handeln! Es reicht<br />

nicht, das Problem zu beschreiben und sich vor der Verantwortung zu<br />

drücken. Dies ist nicht nur e<strong>in</strong> Problem, welches die MigrantInnen<br />

betrifft, sondern alle.<br />

Es ist auch Tatsache, dass die Jugendliche mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund<br />

es schwerer haben, als die E<strong>in</strong>heimischen. Dies bestätigt die neue OECD<br />

–Bildungsstudie. Dar<strong>in</strong> heißt es: „K<strong>in</strong>der aus sozial benachteiligten<br />

Schichten haben <strong>in</strong> Deutschland weniger Aufstiegschancen als <strong>in</strong> den<br />

übrigen OECD-Staaten“. Gerade <strong>in</strong> Deutschland leiden auch K<strong>in</strong>der mit<br />

Migrationsh<strong>in</strong>tergrund unter schlechten Startbed<strong>in</strong>gungen.<br />

Daher ist es an der Zeit, die Angebote <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> besser zu koord<strong>in</strong>ieren<br />

und nur geeignete Maßnahmen durchzuführen, weil es ohne e<strong>in</strong>en guten<br />

Schulabschluss nicht möglich ist, e<strong>in</strong>e Ausbildung zu machen.


Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

TOP 1.4.8 hh:mm<br />

BE<br />

Antrag<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />

1213514<br />

Externes Dokument<br />

- Zeitungsartikel vom 14.11.2012<br />

Antragsteller/<strong>in</strong> Öztürker, Yigit und<br />

Altunisik (IL)<br />

E<strong>in</strong>gangsdatum<br />

gez. 14.11.2012<br />

f.d.R.<br />

gez. Th. Kle<strong>in</strong><br />

14.11.2012 gez. Öztürker<br />

Datum Unterschrift<br />

Betreff<br />

SozialarbeiterInnen an Schulen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />

5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />

Gremium Sitzung Ergebnis Z. *<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 8<br />

Inhalt des Antrages<br />

Die Verwaltung wird gebeten, <strong>in</strong> der nächsten Sitzung des<br />

<strong>Integration</strong>srates über die Aufgaben, das E<strong>in</strong>satzgebiet, deren<br />

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.B. Jobcenter,<br />

Migrantenselbstorganisationen, Regionalarbeitsstelle/Kommunales<br />

<strong>Integration</strong>szentrum) der seit März 2012 bei der Stadt <strong>Bonn</strong> im Rahmen<br />

des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) e<strong>in</strong>gestellten 30<br />

SozialarbeiterInnen zu berichten.<br />

Begründung<br />

247<br />

Die Antragsteller s<strong>in</strong>d durch den <strong>in</strong> der Anlage beigefügten Artikel aus<br />

dem <strong>Bonn</strong>er General-Anzeiger vom 14.11.2012 unter der Überschrift<br />

„Damit alle auf Klassenfahrt gehen können“ sowie durch die am<br />

8.11.2012 <strong>in</strong> das <strong>Bonn</strong>er-Rats<strong>in</strong>formations-System e<strong>in</strong>gestellte<br />

Drucksache 1213438 (Neuausrichtung der Sozialarbeit an städtischen<br />

Schulen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> – aktueller Sachstand Oktober 2012) aufmerksam<br />

geworden. Weitere Begründung erfolgte mündlich <strong>in</strong> der Sitzung.


248


Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

TOP 1.4.9 hh:mm<br />

BE<br />

Antrag<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />

1213613<br />

Externes Dokument<br />

Antragsteller/<strong>in</strong> Acharki, Akman und<br />

Azrak (BIG)<br />

E<strong>in</strong>gangsdatum<br />

gez. 21.11.2012<br />

f.d.R.<br />

gez. Th. Kle<strong>in</strong><br />

21.11.12 J. Hackenberg<br />

Datum Unterschrift<br />

Betreff<br />

Zwischenbericht: „Erarbeitung e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Strategie zur Stärkung<br />

des Fachkräftemarktes <strong>in</strong> der Region <strong>Bonn</strong>/Rhe<strong>in</strong>-Sieg“<br />

* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />

5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />

Gremium Sitzung Ergebnis Z. *<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 8<br />

Inhalt des Antrages<br />

Die Verwaltung wird gebeten, zur kommenden Sitzung über das Projekt<br />

„Erarbeitung e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Strategie zur Stärkung des<br />

Fachkräftemarktes <strong>in</strong> der Region <strong>Bonn</strong>/Rhe<strong>in</strong>-Sieg“ zu berichten.<br />

Schwerpunkt sollen die Themenfelder B und D se<strong>in</strong> mit H<strong>in</strong>weisen über<br />

bisherige und sich <strong>in</strong> Planung bef<strong>in</strong>dliche Maßnahmen, erreichte Erfolge<br />

und bestehende Herausforderungen.<br />

Begründung<br />

249<br />

Das Projekt wird seit Oktober 2011 unter der Trägerschaft der <strong>Bonn</strong>er<br />

Wirtschaftsförderung durch Fördermittel des EFRE (Europ. Fonds für<br />

regionale Entwicklung) <strong>in</strong> Höhe von 258.000 € gefördert. Das Projekt<br />

ist für e<strong>in</strong>en Zeitraum von 2,5 Jahren angelegt. Der <strong>Integration</strong>srat<br />

bittet um e<strong>in</strong>en Zwischenbericht.<br />

Themenfeld B: Benachteiligte. Wir wollen die Region se<strong>in</strong>, der es<br />

gel<strong>in</strong>gt, die Erwerbspotenziale aller BürgerInnen zu entwickeln und <strong>in</strong><br />

den Arbeitsmarkt zu <strong>in</strong>tegrieren.<br />

„Nach der weitgehenden Bewältigung des doppelten regionalen<br />

Strukturwandels wollen wir unsere geme<strong>in</strong>samen Anstrengungen weiter<br />

verstärken und deutlicher dessen konkrete arbeitsmarktpolitische<br />

Folgen <strong>in</strong> den Fokus nehmen. Diese s<strong>in</strong>d z. B. e<strong>in</strong>e hohe


250<br />

Arbeitslosigkeit von Ausländern und Menschen mit<br />

Migrationsh<strong>in</strong>tergrund, die <strong>in</strong> Botschaften und politiknahen Bereichen<br />

gute Beschäftigungschancen hatten und trotz häufig guter<br />

Qualifikationen heute deutlich weniger Möglichkeiten haben. (…)“<br />

(Drucksachen-Nr.: 1011177NV3)<br />

Themenfeld D: Migrant<strong>in</strong>nen und Migranten. Wir wollen die<br />

Internationalität der Standortes stärken und die damit verbundenen<br />

Chancen für den Fachkräftemarkt noch deutlicher herausstellen.<br />

„32 % der Migrant<strong>in</strong>nen und Migranten <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> s<strong>in</strong>d Akademiker<strong>in</strong>nen und<br />

Akademiker (E<strong>in</strong>heimische: 44 %). Der <strong>in</strong>ternationale akademische<br />

Nachwuchs ist <strong>in</strong> der Universitätsstadt <strong>Bonn</strong> mit aktuell mehr als 4000<br />

ausländischen Studierenden ebenfalls stark vertreten. (…)<br />

Dennoch verfügen 13 % der Migrant<strong>in</strong>nen und Migranten <strong>in</strong> der Region<br />

<strong>Bonn</strong> weder über e<strong>in</strong>en schulischen noch über e<strong>in</strong>en beruflichen<br />

Abschluss – bei den E<strong>in</strong>heimischen trifft das nur auf 1 % zu. Mit e<strong>in</strong>er<br />

präzisen Differenzierung der allgeme<strong>in</strong>en Zielgruppe „Migrant<strong>in</strong>nen und<br />

Migranten“ sollen die Ressourcen besser erkannt und e<strong>in</strong>e stärkere<br />

Profilierung und Professionalisierung des Beschäftigungspotenzials der<br />

Menschen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund erzielt und für den regionalen<br />

Arbeitsmarkt erschlossen werden. SMART- Ziel: Senkung der<br />

Arbeitslosigkeit bei Migrant<strong>in</strong>nen und Migranten durch Qualifizierung<br />

und spezifische Berufsorientierungshilfen. Steigerung der<br />

Attraktivität für den Zuzug ausländischen Fachpersonals.“ (Drucksachen-


Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

TOP 1.4.10 hh:mm<br />

BE<br />

Antrag<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />

1213614<br />

Externes Dokument<br />

Antragsteller/<strong>in</strong> Acharki, Akman und<br />

Azrak (BIG)<br />

E<strong>in</strong>gangsdatum<br />

gez. 21.11.2012<br />

f.d.R.<br />

gez. Th. Kle<strong>in</strong><br />

21.11.12 J. Hackenberg<br />

Datum Unterschrift<br />

Betreff<br />

E<strong>in</strong>richtung des „Netzwerk der kulturellen Vielfalt“ für Gründer-<br />

/UnternehmerInnen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund<br />

* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />

5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />

Gremium Sitzung Ergebnis Z. *<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 5<br />

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 29.01.2013<br />

Rat 31.01.2013<br />

Inhalt des Antrages<br />

Die Wirtschaftsförderung wird gebeten, neben den bisher bestehenden Netzwerken wie u.a.<br />

„Gründer<strong>in</strong>nen und Gründer im Lebensalter 40 plus“, „Gründungen von Frauen<br />

(Gründer<strong>in</strong>nenstammtisch)“ und „klassische mittelständische Unternehmer<strong>in</strong>nen und Unternehmer<br />

(<strong>Bonn</strong>Soir)“ auch e<strong>in</strong> „Netzwerk der kulturellen Vielfalt“ aufzubauen, das sich an GründerInnen und<br />

UnternehmerInnen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund richtet.<br />

Begründung<br />

251<br />

Neben den Netzwerken für ältere und weibliche GründerInnen ist e<strong>in</strong> Netzwerk für MigrantInnen gerade<br />

für die Internationale Stadt <strong>Bonn</strong> von besonderer Bedeutung. Die Gewerbeanmeldungen von<br />

AusländerInnen betrugen im Zeitraum 2006-2010 22,6 % der gesamten Gewerbeanmeldungen, der<br />

Anteil der Gewerbeanmeldungen von GründerInnen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund liegt weit höher.<br />

Die Zielgruppe MigrantInnen hat im H<strong>in</strong>blick auf den Fachkräftebedarf vor dem H<strong>in</strong>tergrund des<br />

Demographischen Wandels e<strong>in</strong>en hohen Stellenwert. E<strong>in</strong> spezifisches Netzwerk soll u.a. dem von der<br />

Verwaltung ermittelten Bedarf gerecht werden: „Besonders nicht ausgeschöpfte Wachstumspotenziale<br />

werden <strong>in</strong> den Gründungen (…) von Menschen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund gesehen.“ (Drucksachen-Nr.:<br />

1110099ST2 zu 7. und 8.).


Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />

Antragsteller/<strong>in</strong> Acharki, Akman, Azrak<br />

(BIG)<br />

TOP 1.4.11 hh:mm<br />

BE Herr Schell<br />

Antrag<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />

1213014<br />

Externes Dokument<br />

E<strong>in</strong>gangsdatum<br />

gez. E: 02.10.2012<br />

gez. Ebert<br />

f.d.R.<br />

02.10.2012 Jakob Hackenberg<br />

Datum Unterschrift<br />

Betreff<br />

Veröffentlichung der Tonaufzeichnungen des <strong>Integration</strong>srates<br />

* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />

5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />

Gremium Sitzung Ergebnis Z. *<br />

<strong>Integration</strong>srat 23.10.2012 vertagt (e<strong>in</strong>stimmig,<br />

aufgrund Stellungnahme<br />

der Verwaltung)<br />

5<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 5<br />

Inhalt des Antrages<br />

Die Ratssitzungen werden bereits <strong>in</strong> Bild und Ton veröffentlicht und<br />

zukünftig „unmittelbar nach dem Sitzungsterm<strong>in</strong> <strong>in</strong> das Internetangebot<br />

der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong>gestellt und dort bis zum Ablauf des der<br />

Ratssitzung folgenden Monats zum Abruf bereitgehalten“ (1211443NV10).<br />

Auch die Transparenz der Arbeit des <strong>Integration</strong>srates soll erhöht<br />

werden. Die Tonaufzeichnungen der Sitzungen des <strong>Integration</strong>srates<br />

werden den Interessierten auf der Homepage des <strong>Integration</strong>srates<br />

zukünftig zur Verfügung gestellt.<br />

Begründung<br />

252<br />

Die öffentlichen Sitzungen des <strong>Integration</strong>srates werden bereits<br />

aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen sollen auch der Öffentlichkeit zur<br />

Verfügung gestellt werden, um die Transparenz der Arbeit des<br />

<strong>Integration</strong>srates zu erhöhen und auch denjenigen e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die<br />

öffentlichen Beratungen zu ermöglichen, die aus zeitlichen Gründen<br />

nicht an den Sitzungen teilnehmen können. E<strong>in</strong>e solche Maßnahme dient<br />

neben der Erhöhung der Transparenz auch der Öffentlichkeitsarbeit des<br />

<strong>Integration</strong>srates.


Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.4.11<br />

Der Oberbürgermeister BE Herr Schell<br />

Amt 30 Stellungnahme der Verwaltung<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />

1213014ST2 441,21 € 15.10.12<br />

Externes Dokument<br />

Betreff<br />

Veröffentlichung der Tonaufzeichnungen des <strong>Integration</strong>srates<br />

Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />

Federführung: Amt 30 11.10.2012 gez. Voss<br />

VR 02 11.10.2012 gez. Van Vorst<br />

Dez. III 11.10.2012 gez. Wagner<br />

Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 12.10.2012 gez. Nimptsch<br />

Beratungsfolge Sitzung<br />

<strong>Integration</strong>srat 23.10.2012<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />

Inhalt der Stellungnahme<br />

Die Antragsteller beziehen sich im H<strong>in</strong>blick auf die „Abrufbarkeit der Tonaufzeichnungen des<br />

<strong>Integration</strong>srates im Internet“ auf e<strong>in</strong>e Vorlage für die Sitzung des Rates der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> am<br />

04.10.2012 (Drucksache Nr. 1211443 NV10) mit der die Geschäftsordnung des Rates dah<strong>in</strong>gehend<br />

geändert werden sollte, dass künftig die Videoaufzeichnungen der Ratssitzungen für e<strong>in</strong>en begrenzten<br />

Zeitraum im Internet abrufbar se<strong>in</strong> sollten.<br />

Diese Vorlage wurde auf e<strong>in</strong>vernehmlichen Wunsch aller Fraktionen von der <strong>Tagesordnung</strong> der<br />

vorgenannten Ratssitzung abgesetzt, da noch Beratungsbedarf bestand.<br />

Die Verwaltung empfiehlt daher zur weiteren Behandlung des vorliegenden Antrages zunächst das<br />

Ergebnis der Beratungen der genannten Ratsvorlage abzuwarten.<br />

Es wird aber bereits an dieser Stelle darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass das Bereithalten der Tonaufzeichnung<br />

der Sitzung e<strong>in</strong>es politischen Gremiums e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die Persönlichkeitsrechte der von der<br />

Aufzeichnung betroffenen Personen darstellt. E<strong>in</strong> solcher E<strong>in</strong>griff ist jedoch nur dann zulässig, wenn es<br />

hierfür e<strong>in</strong>e Rechtsgrundlage gibt oder die betroffenen Personen e<strong>in</strong>er entsprechenden Internet-<br />

Darstellung zugestimmt (e<strong>in</strong>gewilligt) haben.<br />

Analog der Geschäftsordnung des Rates müsste im Falle e<strong>in</strong>er Umsetzung des Antrages e<strong>in</strong>e Änderung<br />

der Geschäftsordnung des <strong>Integration</strong>srates erfolgen. Danach müsste dort e<strong>in</strong>e Regelung e<strong>in</strong>gefügt<br />

werden, dass der/die Vorsitzende des <strong>Integration</strong>srates vor der Sitzung die E<strong>in</strong>willigung der Betroffenen<br />

abfragt, ob sie mit der Tonaufzeichnung bzw. der E<strong>in</strong>stellung der aufgezeichneten Sitzung <strong>in</strong>s Internet<br />

e<strong>in</strong>verstanden s<strong>in</strong>d. Dies bedarf e<strong>in</strong>er formalen Änderung der Geschäftsordnung des <strong>Integration</strong>srates.<br />

Die E<strong>in</strong>willigung der Betroffenen kann im Übrigen jederzeit (mit Wirkung für die Zukunft) widerrufen<br />

werden. Die entsprechenden Aufzeichnungen müssten dann von den Internetseiten des<br />

<strong>Integration</strong>srates entfernt werden.<br />

1.5 Stellungnahmen<br />

- entfällt -<br />

253


1.6 Mitteilungen<br />

Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.6.1<br />

Der Oberbürgermeister BE<br />

Amt 61 Mitteilungsvorlage<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />

1213182 4.509,95 € 19.10.12<br />

Externe Dokumente<br />

- Sachstandsbericht Soziale Stadt September<br />

2012<br />

Betreff<br />

Soziale Stadt Neu-Tannenbusch: Sachstandsbericht September 2012<br />

F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen<br />

Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong> Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong><br />

Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />

Federführung: Amt 61 18.10.2012 gez. Wagner<br />

Stabsstelle <strong>Integration</strong> 09.10.2012 gez. Manemann<br />

Amt 50 11.10.2012 gez. Berger<br />

Amt 51 09.10.2012 gez. Ste<strong>in</strong><br />

Amt 68 15.10.2012 gez. Fuchs<br />

Dez. V 12.10.2012 gez. Wahrheit<br />

Dez. VI 17.10.2012 gez. W<strong>in</strong>genfeld<br />

Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 19.10.2012 gez. J. Nimptsch<br />

Beratungsfolge Sitzung Ergebnis<br />

Ausschuss für K<strong>in</strong>der, Jugend und Familie 06.11.2012 Kenntnis genommen<br />

Kulturausschuss 13.11.2012 Kenntnis genommen<br />

Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 20.11.2012 vertagt<br />

Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 21.11.2012 Kenntnisnahme<br />

Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 27.11.2012<br />

Bezirksvertretung <strong>Bonn</strong> 04.12.2012<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />

Rat 13.12.2012<br />

Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 08.01.2013<br />

Inhalt der Mitteilung<br />

254<br />

Das Projekt Soziale Stadt Neu-Tannenbusch schreitet weiter voran.<br />

Erste bauliche Maßnahmen s<strong>in</strong>d beschlossen, mehrere beauftragte Büros<br />

werden ihre konzeptionellen Erarbeitungen noch im Jahr 2012<br />

abschließen. Die Verwaltung <strong>in</strong>formiert über den aktuellen Sachstand<br />

(siehe beigefügte Anlage).


Soziale Stadt <strong>Bonn</strong> Neu-Tannenbusch<br />

Sachstandsbericht September 2012<br />

Städtebauförderung<br />

Neu-Tannenbusch wurde Ende 2009 auf der Grundlage des Entwicklungskonzepts <strong>Bonn</strong>-<br />

Neu-Tannenbusch <strong>in</strong> das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen.<br />

E<strong>in</strong> Förderbescheid über folgende Maßnahmen (beantragt <strong>in</strong> den Jahren 2010 und 2011)<br />

liegt bereits für den Bewilligungszeitraum des Förderprogramms Soziale Stadt Neu-<br />

Tannenbusch bis 31.12.2014 vor:<br />

- Erstellung Entwicklungskonzept<br />

- Vorbereitende Sanierungsuntersuchung<br />

- Spielelandschaft KBE Dreieck<br />

- Spielleitplanung<br />

- Mieter<strong>in</strong>formation<br />

- Verfügungsfonds<br />

- Quartiersmanagement<br />

- Projektmanagement zur Moderation der Zusammenarbeit mit den Wohnungseigentümergeme<strong>in</strong>schaften<br />

und für die Begleitung der Umsetzung der <strong>in</strong>vestiven Maßnahmen<br />

- Krim<strong>in</strong>alprävention<br />

- Wettbewerb Studentisches Wohnen<br />

Für das Jahr 2012 s<strong>in</strong>d folgende Maßnahmen beantragt worden:<br />

- Rahmenplan für die Gestaltung des öffentlichen Raums<br />

- Aufwertung der Spielplätze und Schulhöfe<br />

- Hof- und Fassadenprogramm<br />

- Verbesserung der Wegebeziehungen <strong>in</strong>kl. Wegeneugestaltung<br />

- Krim<strong>in</strong>alpräventive Gestaltung der Brücke am KBE-Dreieck<br />

- Umbau Spielhaus im KBE-Dreieck<br />

- Verfügungsfonds<br />

Mit dem Bewilligungsbescheid für den Förderantrag des Projektjahres 2012 ist im November<br />

2012 zu rechnen. Die beantragten Fördergelder wurden jedoch gekürzt (auf ca. 1,6 Mio. €),<br />

der Förderantrag 2012 wurde dementsprechend im Juli 2012 angepasst. Laut Aussage des<br />

M<strong>in</strong>isteriums ist jedoch auf Grund nicht beanspruchter Mittel mit weiteren Fördergeldern im<br />

Dezember 2012 zu rechnen.<br />

Für das Jahr 2013 wurden folgende Maßnahmen fristgerecht beantragt:<br />

255<br />

- Entwicklung von modellhaften Lösungen für die Erneuerung der Großwohnbestände;<br />

architektonische und technische Machbarkeitsstudien<br />

- Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen<br />

- Vorplatzgestaltung Tannenbuschcenter (Planung, Umsetzung)<br />

- Verbesserung von Wegebeziehungen und Straßenraumgestaltung<br />

- Umsetzung des städtebaulichen krim<strong>in</strong>alpräventiven Konzepts / gesamter Stadtteil<br />

- Krim<strong>in</strong>alpräventive Gestaltung der Brücke „Agnetendorfer Straße“<br />

- Hof- und Fassadenprogramm<br />

- Interkulturelles Bildungs- und Familienzentrum<br />

- Verfügungsfonds<br />

- Sanierungsträger / Evaluation


Personelle Unterstützung im Stadtplanungsamt<br />

Anfang Juni 2012 bekam das Koord<strong>in</strong>ierungsteam der Sozialen Stadt im Stadtplanungsamt<br />

personelle Unterstützung. Neben Herrn Maaß und Frau Rörup ist nun Frau Julia Gädker Ansprechperson<br />

rund um das Programm Soziale Stadt Neu-Tannenbusch<br />

(julia.gaedker@bonn.de; 77-3873).<br />

Handlungsfeld A: Nachhaltige Erneuerungsstrategie für die Wohngebäude<br />

– Gesundes und zukunftsfähiges Wohnen<br />

256<br />

A 1: Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugesellschaften<br />

Die „Planungsgruppe Stadtbüro“ ist <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit Kroos Schlemper Architekten im<br />

Juni 2011 von der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> beauftragt worden, im Rahmen der Sozialen Stadt<br />

Neu-Tannenbusch e<strong>in</strong> Wohnentwicklungskonzept für die Großwohnbestände zu erstellen.<br />

Ziel ist es, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>tensiven und geme<strong>in</strong>samen Arbeitsprozess mit den Wohnungsgesellschaften<br />

e<strong>in</strong>e Vielzahl von Konzepten und Maßnahmen zur zukunftsweisenden Aufwertung<br />

der Großwohnbestände, e<strong>in</strong>er nachhaltigen Imageaufwertung und e<strong>in</strong>er positiv empfundenen<br />

Wohnzufriedenheit zu erarbeiten und umzusetzen. Hierbei wird auch die Müllproblematik<br />

behandelt und die parallel laufende Untersuchung zur Erstellung des krim<strong>in</strong>alpräventiven<br />

Konzeptes berücksichtigt. Nachhaltige Aufwertungen der Wohngebäude und des Wohnumfeldes<br />

können nur <strong>in</strong> enger Zusammenarbeit und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer<br />

erfolgen.<br />

Die Ergebnisse des Wohnentwicklungskonzepts sollen qualitative Anforderungen und Maßnahmen<br />

formulieren, die von den Beteiligten weiter fortgeführt oder bei nachfolgenden Planungen<br />

im Quartiersmanagement berücksichtig werden können. Bei den Maßnahmen wird<br />

besonders darauf geachtet, dass (auch für Eigentümer niederschwellige) gestufte Vorschläge<br />

gemacht werden.<br />

Die konzeptionelle Arbeit zur Erstellung des Wohnentwicklungskonzepts untergliedert sich <strong>in</strong><br />

drei Teile:<br />

- Analyse der Bestände und der Bewohner (städtebaulicher Kontext, Wohnungsangebot<br />

nach Wohnungsgröße und Wohnungszuschnitte, Sanierungsbedarf, Bevölkerungs-<br />

und Sozialstruktur)<br />

- Analyse des Wohnungsmarktes und der –nachfrage (Altersverteilung, Haushaltsgrößen<br />

und –verteilung und die entsprechenden Entwicklungen)<br />

- Perspektivische Weiterentwicklung des Wohnungsmarktes<br />

Die Planungsgruppe Stadtbüro und Kroos Schlemper Architekten sichteten und werteten<br />

umfangreiche Berichte und Kartenmaterialien aus. Es kam zu Begehungen der Siedlung und<br />

ausgewählter Gebäudetypen sowie Auswertung von Bauakten und Grundrissplänen. Umfassende<br />

Gespräche mit der Stadtverwaltung, dem Mietervere<strong>in</strong> und mit fünf Wohnungsunternehmen<br />

<strong>in</strong> deren Geschäftsstellen und vor Ort wurden geführt. Zudem fand e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tensiver<br />

Ausstauch statt mit den Büros barrio novo. Beratung, Planung und Moderation sowie Stadt-<br />

und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, welche für die Erstellung des krim<strong>in</strong>alpräventiven<br />

Konzeptes und für die vorbereitende Sanierungsuntersuchung beauftragt s<strong>in</strong>d, sowie <strong>in</strong> den<br />

Gremien und Arbeitssitzungen der Stadtverwaltung.<br />

Im Juni 2012 wurden der Stadtverwaltung durch die Planungsgruppe Stadtbüro und Kroos<br />

Schlemper Architekten erste Zwischenergebnisse vorgestellt. Hier<strong>in</strong> wurden neben konzeptionellen<br />

Vorschlägen für die Gestaltung des Wohnumfeldes auch konkrete Vorschläge für die<br />

Wohnungsbestände dargelegt. Dies s<strong>in</strong>d u.a. Vorschläge zur Neuausrichtung und Neustruk-


257<br />

turieren von Wohnungsgrundrissen, zur Fassadengestaltung, für die Hause<strong>in</strong>gänge, Durchgänge<br />

und Tiefgaragen ebenso wie für quartiersbezogene Fußwegebeziehungen und Wegesysteme.<br />

In umfangreichen Beständen <strong>in</strong> Neu-Tannenbusch bef<strong>in</strong>den sich im Erdgeschoss Kle<strong>in</strong>stwohnungen,<br />

entsprechende Bewohner nutzen die Außenanlagen kaum. Idealerweise sollten<br />

die Grundrisse so gestaltet werden, dass <strong>in</strong> den Erdgeschossen größere, familienfreundliche<br />

Wohnungen entstehen und Kle<strong>in</strong>stwohnungen <strong>in</strong> den oberen Geschossen verwirklicht werden.<br />

In ersten Gebäuden am Chemnitzer Weg / Masurenweg wurde von der Deutschen Ann<strong>in</strong>gton<br />

e<strong>in</strong>e energetische Sanierung und die Fassadengestaltung entsprechend e<strong>in</strong>es mit der<br />

Planungsgruppe Stadtbüro abgestimmten Farbkonzept umgesetzt. Ziel war hier nicht nur<br />

e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong> technische Sanierung sondern auch e<strong>in</strong>e qualitative Weiterentwicklung des Bestandes.<br />

Ende 2012 wird das Wohnentwicklungskonzept fertig gestellt se<strong>in</strong> und der Öffentlichkeit sowie<br />

der Politik vorgestellt werden.<br />

A 2: Vorbereitende Sanierungsuntersuchung<br />

E<strong>in</strong>e der wichtigsten städtebaulichen Maßnahmen ist die Aufwertung des Wohnungsbestands<br />

und des Wohnungsumfelds. Zur Vorbereitung dieser gewünschten Aufwertungsmaßnahmen<br />

dient die vorbereitende Sanierungsuntersuchung gemäß § 141 BauGB, bei der die<br />

Notwendigkeit e<strong>in</strong>er Sanierung <strong>in</strong> sozialer, struktureller und städtebaulicher H<strong>in</strong>sicht detailliert<br />

untersucht werden soll.<br />

Im Dezember 2011 wurde, nach Beschlussvorschlag des Ausschuss für Planung, Verkehr<br />

und Denkmalschutz am 14.12.2011, das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />

GmbH mit der Durchführung dieser vorbereitenden Sanierungsuntersuchungen beauftragt.<br />

Nach Beschlussfassung im Rat am 20.12.2011 über den Beg<strong>in</strong>n der vorbereitenden Untersuchungen,<br />

wurde der offizielle Start der Untersuchung im Amtsblatt vom 4. Januar 2012<br />

bekanntgegeben.<br />

Mit den vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB sollen weitere Beurteilungsgrundlagen<br />

für die Entscheidung geschaffen werden, ob e<strong>in</strong> förmliches Sanierungsverfahren<br />

das geeignete Instrument zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände darstellt. Weiterh<strong>in</strong><br />

wird die Frage beantwortet, mit welchen Zielen, <strong>in</strong> welcher Form und <strong>in</strong> welchem Umfang<br />

die Sanierungsmaßnahme zielführend durchgeführt werden sollte.<br />

Aus den vorbereitenden Untersuchungen muss sich <strong>in</strong>sbesondere Folgendes entnehmen<br />

lassen:<br />

- Der Nachweis und die Analyse der städtebaulichen Missstände im Gebiet<br />

- Die Begründung, dass die Sanierungsmaßnahme im öffentlichen Interesse liegt, somit<br />

erforderlich ist und zügig durchgeführt werden kann<br />

- Die anzustrebenden allgeme<strong>in</strong>en Ziele der Sanierung<br />

- Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen<br />

- Sanierungskonzept mit E<strong>in</strong>zelmaßnahmen<br />

- Beurteilung der Durchführbarkeit der Sanierung<br />

- Erstellung der Kosten- und F<strong>in</strong>anzierungsübersicht<br />

- Vorschlag zur zweckmäßigen Abgrenzung des Sanierungsgebietes<br />

- Vorschlag mit Begründung für die Wahl des Sanierungsverfahrens (umfassend oder<br />

vere<strong>in</strong>facht)


Mit Blick auf die Erforderlichkeit e<strong>in</strong>er Sanierungssatzung sowie der dann notwendigen Entscheidung<br />

über die Wahl des Sanierungsverfahrens (umfassend oder im vere<strong>in</strong>fachten Verfahren),<br />

kommt dem Ergebnis der jetzt laufenden vorbereitenden Untersuchungen e<strong>in</strong>e besondere<br />

Bedeutung zu.<br />

E<strong>in</strong> wesentlicher Bestandteil der Untersuchungen ist die Befragung und Beteiligung der Eigentümer<strong>in</strong>nen<br />

und Eigentümer, Mieter<strong>in</strong>nen und Mieter sowie der Betroffenen im Gebiet.<br />

Losgelöst von der gesetzlichen Verpflichtung zur Befragung zur Erfassung des Bestandes an<br />

Gebäuden und Wohnungen, deren bauliche Beschaffenheit, Ausstattung und letztendlich<br />

zum Aufzeigen von städtebaulichen Missständen, erhofft die Stadt <strong>Bonn</strong> sich wichtige Erkenntnisse<br />

<strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick auf die Vorstellungen und Wünsche der Bewohner<strong>in</strong>nen<br />

und Bewohner für ihren Stadtteil. Die Befragung wurde im Mai von Befrager<strong>in</strong>nen und Befragern<br />

des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH durchgeführt. Insgesamt<br />

wurden rd. 230 Haushalte befragt. Durch die Befragung konnten durch die Bewohner wahrgenommene<br />

Mängel aufgelistet und die Mitwirkungsbereitschaft und die Anregungen der<br />

betroffenen Eigentümer und der Bewohner ermittelt werden. Erste Ergebnisse der Befragung<br />

liegen vor. Parallel dazu wurden die Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümergeme<strong>in</strong>schaften<br />

gesondert befragt.<br />

Im vierten Quartal 2012 f<strong>in</strong>det die Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange statt. Der<br />

Abschlussbericht über die vorbereitenden Untersuchungen wurde vom Büro Stadt- und Regionalplanung<br />

Dr. Jansen GmbH für den Herbst 2012 <strong>in</strong> Aussicht gestellt. Dieser wird die<br />

städtebaulichen Probleme auflisten und auf die Analyse der Bestandssituation aufbauende<br />

Lösungsvorschläge aufzeigen. Durch e<strong>in</strong>e Bewertung des Ist-Bestandes und des Soll-<br />

Zustandes wird deutlich werden, ob e<strong>in</strong>e Sanierungssatzung und e<strong>in</strong> Sanierungsverfahren<br />

notwendig s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> Vorschlag für die Wahl des Sanierungsverfahrens wird abgeleitet werden.<br />

A 4: Hof- und Fassadenprogramm<br />

258<br />

Zur Aufwertung der Wohnungsbestände <strong>in</strong> Neu-Tannenbusch sollen Eigentümergesellschaften<br />

und Wohnungseigentümergeme<strong>in</strong>schaften, deren Bestände höchst sanierungsbedürftig<br />

s<strong>in</strong>d, f<strong>in</strong>anziell im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms unterstützt werden. Denkbar<br />

s<strong>in</strong>d z.B. die Förderung der Sanierung der Fassaden und die Sockelgestaltung, der E<strong>in</strong>gangsbereiche<br />

und des Wohnumfeldes. Es ist jedoch e<strong>in</strong>e umfassende Mitwirkungs- und<br />

Sanierungsbereitschaft der Wohnungsgesellschaften gefordert.<br />

An Beständen der Deutschen Ann<strong>in</strong>gton im Chemnitzer Weg / Masurenweg wurden <strong>in</strong> der<br />

ersten Jahreshälfte 2012 e<strong>in</strong>e energetische Sanierung (Dach- und Fassadengestaltung)<br />

durchgeführt. Die Sockel sollen nicht nur aus energetischen Gesichtspunkten, sondern auch<br />

gestalterisch qualitativ hochwertig erneuert werden. Zum Ausloten der Möglichkeit des E<strong>in</strong>setzens<br />

von Mitteln aus dem Hof- und Fassadenprogramm treten die Verwaltung der Bundesstadt<br />

<strong>Bonn</strong> und die Deutsche Ann<strong>in</strong>gton im September 2012 <strong>in</strong> Gespräche mit der Bezirksregierung.<br />

A 6: Studentenwohnheim Oppelner Straße/Posener Weg – TABU I<br />

Das Gebiet des Studentenwohnheims TABU I, welches <strong>in</strong> den siebziger Jahren erbaut wurde,<br />

soll nachhaltig entwickelt werden und städtebauwirksame Impulse erhalten. Das nicht<br />

sanierungsfähige Gebäude soll abgerissen und durch e<strong>in</strong>e niedriggeschossige Neubebauung<br />

ersetzt werden. Der erste Preis des ausgelobten Landeswettbewerbs 2010 „Innovative


259<br />

Wohnformen für Studierende <strong>in</strong> gemischten Quartieren“ g<strong>in</strong>g an den Entwurf des Büro<br />

pbs Architekten Aachen. Es ist e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache und klare städtebauliche Blockrandbebauung<br />

mit e<strong>in</strong>em halböffentlichen Block<strong>in</strong>nenbereich vorgesehen, es werden sieben viergeschossige<br />

Passivhäuser errichtet. Die Wohnungsgrundrisse s<strong>in</strong>d aufgrund ihrer Grundstruktur mittel-<br />

bis langfristig flexibel nutzbar und lassen e<strong>in</strong>e hohe Wohnqualität erwarten.<br />

1. Preis pbs architekten Gerlach Kr<strong>in</strong>gs Böhn<strong>in</strong>g Planungsgesellschaft mbH Aachen<br />

Fritzen Architekt und Stadtplaner BDA Köln<br />

GTL Gnüchtel Triebswetter Landschaftsarchitekten Düsseldorf<br />

Bundesstadt <strong>Bonn</strong> Stadtplanungsamt – Soziale Stadt Tannenbusch Stand Juni 2012<br />

Abb. 1: Entwurf des Studentenwohnheims TABU I<br />

Der Rat der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> hat Ende Mai 2012 über die Offenlage des Bebauungsplanes<br />

entschieden. Diese Offenlage fand von Mitte Juni bis Mitte Juli 2012 statt. Im Rahmen der B-<br />

Plan-Offenlage gab es ke<strong>in</strong>e Rückmeldungen. Der entsprechende Bebauungsplan (Nr. 7424-<br />

19) wurde durch den Rat der Stadt <strong>Bonn</strong> am 04.09.2012 als Satzung beschlossen. Mit der<br />

öffentlichen Bekanntmachung vom 19.09.2012 ist der Bebauungsplan <strong>in</strong> Kraft getreten. Somit<br />

s<strong>in</strong>d die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses<br />

geschaffen. Abriss und Bauantrag werden weiter präzisiert. Spätestens im Frühjahr<br />

2013 sollen der Abriss und der Baubeg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es entsprechenden Neubaus erfolgen. Die<br />

Wohnungsbauförderung soll noch <strong>in</strong> diesem Jahr genutzt werden.<br />

In Fortführung des genannten Landeswettbewerbes wird e<strong>in</strong> städtebaulicher Rahmenplan für<br />

den öffentlichen Raum auf Basis der städtebaulichen Konzeption für das Wettbewerbsgebiet<br />

erstellt werden. Das Verfahren soll von den Bürgern begleitet werden. Für die Erstellung des<br />

städtebaulichen Rahmenplanes ist e<strong>in</strong>e mit den vier qualifizierten Gew<strong>in</strong>nern des Wettbewerbes<br />

durchgeführte Werkstatt geplant. Nach e<strong>in</strong>er Auswahlentscheidung durch e<strong>in</strong>e Jury<br />

ist die Erstellung des Rahmenplanes vorgesehen.


Die entsprechenden Fördermittel zur Erstellung des städtebaulichen Rahmenplanes s<strong>in</strong>d<br />

bereits im Rahmen der Sozialen Stadt für das Jahr 2012 beantragt worden, der Bewilligungsbescheid<br />

wird im vierten Quartal 2012 erwartet.<br />

Abb. 2: Vorschlag zur Gestaltung des Bereichs Neu-Tannenbusch-Mitte, Oppelner Straße<br />

vor dem Tannenbusch-Center<br />

A 10: Krim<strong>in</strong>alprävention im Städtebau<br />

260<br />

Die Krim<strong>in</strong>alitätsentwicklung <strong>in</strong> Neu-Tannenbusch hat sich <strong>in</strong> den vergangenen Jahren besorgniserregend<br />

entwickelt, <strong>in</strong>sbesondere im Bereich der Straßenkrim<strong>in</strong>alität. E<strong>in</strong>e gesteigerte<br />

Gewaltbereitschaft lässt sich erfassen; damit verbunden stieg <strong>in</strong> zunehmendem Maße das<br />

Unsicherheitsgefühl <strong>in</strong> der Bevölkerung. Zur nachhaltigen Verbesserung der Situation soll im<br />

Rahmen der Sozialen Stadt Neu-Tannenbusch e<strong>in</strong> städtebauliches und krim<strong>in</strong>alpräventives<br />

Konzept erarbeitet werden. Hierbei müssen u.a. folgende Aspekte berücksichtigt werden:<br />

- Krim<strong>in</strong>alprävention <strong>in</strong> den Wohnungsbeständen (z.B. Umgestaltung der Hause<strong>in</strong>gangsbereiche,<br />

Situation der Tiefgaragen)<br />

- Krim<strong>in</strong>alprävention im öffentlichen Raum (z.B. übersichtliche Gestaltung der Wegeverb<strong>in</strong>dungen<br />

und Freiflächen<br />

- Soziale Primärprävention (z.B. <strong>in</strong> Kitas, Schulen, K<strong>in</strong>der- und Jugendfreizeit)<br />

Das Büro barrio novo. Beratung, Planung und Moderation aus Gelsenkirchen wurde im Mai<br />

2011 mit der Bearbeitung des krim<strong>in</strong>alpräventiven Konzeptes beauftragt (DN: 1111554) und<br />

hat <strong>in</strong> enger Abstimmung mit der Polizei die Arbeit aufgenommen.


261<br />

Zur Erstellung des städtebaulichen und krim<strong>in</strong>alpräventiven Konzepts wurden die Wohnbestände<br />

und das Wohnumfeld nach bautechnischen und sozialen Sicherheitskriterien untersucht<br />

und bewertet.<br />

Im Rahmen der Analyse der Wohnungsbestände wurden durch das Büro barrio novo folgende<br />

Arbeitsschritte durchgeführt:<br />

- Bestandsanalyse der Wohngebäude, Freiflächen und Tiefgaragen<br />

- Ortterm<strong>in</strong>e <strong>in</strong> den Wohngebäuden und Tiefgaragen mit der GAGFAH Group, Deutsche<br />

Ann<strong>in</strong>gton, Pro Immobilia GmbH, DIM/GESTRIM, Geme<strong>in</strong>nützige-Wohn-<br />

Genossenschaft e.G.<br />

- Gespräche und Wohngebäudebegehungen mit Mietern und Mieter<strong>in</strong>nen<br />

Die Analyse des öffentlichen Raums umfasste folgende Maßnahmen:<br />

- Bestandsanalyse der öffentliche Räume und Grünflächen<br />

- Bestandsanalyse der Ist-Situation: Müll im öffentlichen Raum<br />

Weiter kam es zu e<strong>in</strong>er qualitativen und quantitativen Datenanalyse, Analyse von statistischen<br />

Daten zur Krim<strong>in</strong>alität; Tatortanalysen wurden durchgeführt. Durch Rundgänge, Expertengespräche,<br />

Gespräche mit der Polizei und Kle<strong>in</strong>gruppenbefragungen konnten Angst-<br />

und Problemräume im Wohnumfeld <strong>in</strong> Neu-Tannenbusch identifiziert werden.<br />

In die durchgeführten Kle<strong>in</strong>gruppenbefragungen wurden Bewohner/<strong>in</strong>nen über 60 Jahre,<br />

Bewohner/<strong>in</strong>nen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund, Jugendliche und Schüler, Bewohner/<strong>in</strong>nen mit<br />

Beh<strong>in</strong>derungen, Erwerbslose und Eltern e<strong>in</strong>bezogen. Auch kam es zu e<strong>in</strong>er Begehung des<br />

Stadtteils Neu-Tannenbusch mit Ortsfremden, um die Beleuchtungssituation und die Orientierung<br />

<strong>in</strong> Neu-Tannenbusch zu bewerten.<br />

In der zweiten Jahreshälfte 2012 wird e<strong>in</strong> Bericht zum Konzept erstellt, der konkrete Maßnahmen<br />

für den privaten und den öffentlichen Raum enthält und diese mit entsprechenden<br />

Kosten beziffert. Das krim<strong>in</strong>alpräventive Konzept soll geme<strong>in</strong>sam mit den Wohnungsgesellschaften<br />

umgesetzt und im Rahmen der jeweiligen Projektplanungen für die e<strong>in</strong>zelnen Gebäude<br />

berücksichtigt werden.<br />

Folgende Handlungsempfehlungen können neben den städtebaulichen Maßnahmen bereits<br />

jetzt benannt werden:<br />

- Stärkung der Teilhabe von marg<strong>in</strong>alisierten Bewohner/<strong>in</strong>nen<br />

- Dauerhafte Investition <strong>in</strong> soziale Teilhabe und Bildung<br />

- Stärkung der niedrigschwelligen Teilhabe und Mitbestimmung im Stadtteil<br />

- Maßnahmen zur Teilhabe für K<strong>in</strong>der, Jugendliche, Eltern, Senior/<strong>in</strong>nen mit und ohne<br />

Migrationsh<strong>in</strong>tergrund


Handlungsfeld B: Orte der Kommunikation und Aktion – Erleben und Erholen, Natur,<br />

Kunst und Kultur<br />

B 4: Spielleitplanung Neu-Tannenbusch<br />

262<br />

Die Spielleitplanung entwickelt e<strong>in</strong> Leitbild für e<strong>in</strong>e k<strong>in</strong>d- und jugendgerechte räumliche Gesamtkonzeption<br />

des Stadtteils und des Wohnquartiers. Sie betrachtet hierbei nicht nur öffentliche<br />

Spielplätze und Schulhöfe, sondern bezieht auch alle anderen potentiellen Spielräume<br />

mit e<strong>in</strong> (z.B. Rasenflächen im öffentlichen Raum, Fußwege, Brachflächen, Parkplätze,…).<br />

Spielleitplanung ist e<strong>in</strong> kommunales Planungs<strong>in</strong>strument, welches sowohl bei der Planung<br />

als auch darüber h<strong>in</strong>aus auf die konsequente Zusammenarbeit von Entscheidungsträgern,<br />

Planern und Akteuren der K<strong>in</strong>der- und Jugendarbeit, Polizei (Berücksichtigung krim<strong>in</strong>alpräventiver<br />

Aspekte) sowie <strong>in</strong>sbesondere die Teilhabe von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen als Experten<br />

ihrer eigenen Lebenswelt ausgerichtet ist.


263<br />

Abb. 3: Erfassung des Bestands zur Spielleitplanung<br />

Die Spielleitplanung für Neu-Tannenbusch wurde durch das Büro Stadt- und Regionalplanung<br />

Dr. Jansen GmbH durchgeführt. Hierbei hat sich als Kernbereich der durch Geschoss-


264<br />

bau geprägte Bereich Tannenbuschs herausgestellt; hier besteht auf Grund der städtebaulichen<br />

Struktur und des schlechten baulichen Zustands der vorhandenen Spiel- und Bewegungsräume<br />

der größte Handlungsbedarf. Auf Grund dessen wird der Fokus auf die Spielplätze<br />

Ostpreußenstraße, am Waldenburger R<strong>in</strong>g, <strong>in</strong> der Schlesienstraße / Ecke Oppelner<br />

Straße, KBE-Dreieck, Zoppoter Straße und die Schulhöfe des Gymnasiums und der Realschule<br />

gelegt.<br />

Zukünftig soll das Spielen <strong>in</strong> Tannenbusch unter dem Leitspruch „Reisen und Träumen durch<br />

die Welt“ stehen. Auf jedem Spielplatz soll e<strong>in</strong> Symbol für die Welt errichtet werden, da viele<br />

verschiedene Nationalitäten <strong>in</strong> Neu-Tannenbusch leben. Auf jedem Spielplatz werden Mobilitätssymbole<br />

stehen um somit den Aspekt des Reisens aufzugreifen (z.B. am KBE-Dreieck<br />

e<strong>in</strong>e Eisenbahn). Es werden natürliche, <strong>in</strong>homoge Formen und klare, frische Farben verwirklicht.<br />

Im Rahmen der Spielleitplanung wurden folgende Qualitätsziele für die Spielplätze entwickelt:<br />

- E<strong>in</strong>sehbarkeit und soziale Kontrolle um Vandalismus und Krim<strong>in</strong>alität vorzubeugen<br />

- Erlebnisvielfalt zur geistigen, körperlichen und seelischen Entwicklung der K<strong>in</strong>der<br />

- robuste Gestaltung, zeitnahe Reparatur bei Vandalismus<br />

- altersgerechte Verteilung des Spielangebotes, d.h. parallele Angebote für verschiedene<br />

Zielgruppen auf e<strong>in</strong>er Fläche<br />

- hoher Identifikationswert durch Partizipation von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen am Planungsprozess<br />

- Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Erwachsene um die soziale Kontrolle zu erhöhen<br />

- naturnahe Spielplätze<br />

Diese Spielleitplanung wurde <strong>in</strong> der BV <strong>Bonn</strong> am 28.08.2012 (DS: 1211742) beschlossen.<br />

Mit Blick auf die Umsetzung der Spielleitplanung und zur Unterstützung des Büros Stadt- und<br />

Regionalplanung Dr. Jansen GmbH <strong>in</strong> der Bestandsaufnahme und Zustandsbeurteilung aus<br />

objektplanerischer Sicht wurde bereits im Oktober 2011 das Landschaftsarchitekturbüro<br />

Reither beauftragt. Auch die Grundlagenermittlung ist durch das Landschaftsarchitekturbüro<br />

Reither bereits durchgeführt und für alle oben genannten Spielplätze abgeschlossen.<br />

Für das Jahr 2012 ist die Neu-Planung und Umgestaltung der Spielbereiche <strong>in</strong> der Schlesienstraße<br />

/ Ecke Oppelner Straße, der Zoppoter Straße und an der Außenstelle des Tannenbusch<br />

Gymnasiums vorgesehen.<br />

Bei diesen Spielplätzen handelt es sich um drei Plätze mit sehr unterschiedlichen Themenschwerpunkten:<br />

- Der Spielplatz an der Schlesienstraße / Ecke Oppelner Straße ist auf Grund se<strong>in</strong>er<br />

Lage, Größe und se<strong>in</strong>es großen E<strong>in</strong>zugsgebiets auch über die Großwohnsiedlungen<br />

<strong>in</strong> Neu-Tannenbusch h<strong>in</strong>aus als klassischer Spielplatz von großer Bedeutung für den<br />

Stadtteil.<br />

- Der Spielplatz an der Zoppoter Straße ist auf Grund se<strong>in</strong>er Größe, des vorhandenen<br />

Baumbestandes und des Reliefs mit Hügeln gut geeignet um das Thema der Naturnähe<br />

umzusetzen.<br />

- An der Außenstelle des Tannenbuschgymnasiums wird der Schulhofcharakter im<br />

Zentrum der Planung stehen.<br />

Mit der K<strong>in</strong>der- und Jugendbeteiligung zur Umsetzung der Spielleitplanung, z.B. <strong>in</strong> Form von<br />

Streifzügen wird im Herbst 2012 begonnen. Aus den Ergebnissen der K<strong>in</strong>der- und Jugendbeteiligung<br />

werden dann zunächst die Vorplanungen entwickelt, nach Vorliegen des schriftli-


chen Förderbescheids fortgeschrieben und nach den Planungsentscheidungen durch die<br />

politischen Gremien voraussichtlich im vierten Quartal 2013 mit dem Bau begonnen.<br />

Die Neugestaltung der Spielplätze Ostpreußenstraße, am Waldenburger R<strong>in</strong>g und die<br />

Schulhöfe des Gymnasiums und der Realschule ist <strong>in</strong> den Förderperioden 2013 und 2014<br />

geplant.<br />

B 5: KBE-Dreieck und Spielhaus<br />

Nach Beschluss der Bezirksvertretung <strong>Bonn</strong> vom 08.02.2011 (DS Nr.: 1110449) wurde das<br />

Landschaftsarchitekturbüro RMP aus <strong>Bonn</strong> von der Verwaltung beauftragt, die Planungsleistungen<br />

für das KBE Dreieck <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> Neu-Tannenbusch zu erstellen.<br />

Als Grundlage des Entwurfs wurde im Vorfeld e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tensiver Partizipationsprozess durchgeführt:<br />

- Zukunftswerkstatt und Familienfest vor Ort<br />

- Begehung mit K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />

- Mehrere Gespräche mit Pädagogen<br />

- Gespräch mit Beh<strong>in</strong>dertenverbänden<br />

- Mehrere Abstimmungen mit Fachkollegen der Gewaltprävention und Polizei<br />

- Zahlreiche Befragungen fachlich <strong>in</strong>tegrierter Personen / Institutionen<br />

- Diskussion mit Bürgern zur Gestaltung des KBE Dreiecks im Rahmen der Stadtteilkonferenz<br />

im Gustav-He<strong>in</strong>emann-Haus<br />

- Ortsterm<strong>in</strong> mit Politik und Verwaltung.<br />

In dem gesamten Planungsprozess ist bis zur Realisierung vor Ort e<strong>in</strong>e feste Gruppe junger<br />

Menschen <strong>in</strong>tegriert, die als Multiplikatoren Informationen <strong>in</strong> den Planungsprozess tragen<br />

aber auch nach außen <strong>in</strong> den Stadtteil Neu-Tannenbusch kommunizieren.<br />

Der vorliegende Entwurf sieht auf dem Gelände des KBE Dreiecks e<strong>in</strong>en neuen Spiel-, Bewegungs-,<br />

Kommunikations- und Erlebnisraum für K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit e<strong>in</strong>em neuen<br />

Image vor.<br />

Die Freiflächenplanung zur Umgestaltung des KBE-Dreiecks wurde <strong>in</strong> der BV <strong>Bonn</strong> am<br />

28.08.2012 (DS: 1211742) beschlossen, so dass im Februar 2013 mit den ersten Rückschnitt-<br />

und Bauarbeiten begonnen werden kann.<br />

265<br />

Die Notwendigkeit zur Fällung von Bäumen ergibt sich aus krim<strong>in</strong>alpräventiven Gesichtspunkten<br />

sowie aus Anregungen im Rahmen der Spielleitplanung und der Beteiligung von<br />

K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen. Sie wurde im Planungsausschuss erläutert und auf e<strong>in</strong>er Ortsbegehung<br />

anschaulich vermittelt und diskutiert.<br />

Es sollen Angsträume beseitigt, soziale Kontrolle ermöglicht und Aufenthaltsflächen belichtet<br />

werden. Die verbliebenen Bäume erhalten deutlich mehr Licht und Raum, um sich artgerecht<br />

entwickeln zu können und werden dabei nachhaltig <strong>in</strong> Ihrer Vitalität gestärkt. Von den 74<br />

Bäumen stehen gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt <strong>Bonn</strong> 28 Bäume unter Schutz, 46<br />

Bäume bzw. Großgehölze weisen ke<strong>in</strong>en Schutzstatus auf. Die Rodungsmaßnahmen s<strong>in</strong>d<br />

für Februar 2013 angedacht.<br />

Neben dem Kle<strong>in</strong>spielfeld, das grundlegend saniert wird, werden zwei neue Spielbereiche<br />

herausgearbeitet: zum e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong> großer Spielbereich mit umfangreichen Bewegungsangeboten<br />

und zum anderen e<strong>in</strong> Bereich für Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der im unmittelbaren E<strong>in</strong>gangsbereich der<br />

Parkanlage mit räumlicher Zuordnung zum Spielhaus. Die Spielwerte Sandspiel, Rutschen<br />

sowie Wippen und Balancieren werden hier im E<strong>in</strong>gangsbereich <strong>in</strong> leicht modellierte Rasenhügel<br />

<strong>in</strong>tegriert, <strong>in</strong> der thematisch passende Wackelspielgeräte stehen.


266<br />

Der Spielbereich für die älteren K<strong>in</strong>der wird durch e<strong>in</strong>e große Spielskulptur, sowie die vorhandenen<br />

Böschungsbereiche bestimmt. Die Spielskulptur und ihr Umfeld stehen unter dem<br />

Motto der ortsnahen Eisenbahn, und werden durch Ihren klaren, technischen Charakter bestimmt.<br />

Spielwerte von Klettern, Hangeln, Balancieren und Sitzen bedienen alle Altersstufen.<br />

Im Hangbereich werden Kletter- und Balancierangebote angeboten, e<strong>in</strong>e große Hangrutsche<br />

komplettiert das breite Spielangebot.<br />

Die bauliche Umsetzung wird <strong>in</strong> zwei Bauabschnitten vorgenommen. Der Beg<strong>in</strong>n des ersten<br />

Bauabschnittes ist im Februar 2013 vorgesehen. Im Rahmen der Realisierungsmaßnahmen<br />

werden auch „Mitmachaktionen“ geplant, um die Identifikation der Bevölkerung mit deren neu<br />

gestaltetem Freiraum zu erhöhen.<br />

Die Maßnahme wird über die „Soziale Stadt <strong>Bonn</strong> Neu-Tannenbusch“ mit 50% gefördert, der<br />

Förderbescheid 2011 liegt vor.


267<br />

Abb. 4: Freiraumkonzept zur Umgestaltung des KBE-Dreiecks


Spielhaus<br />

Das Spielhaus hat e<strong>in</strong>e wichtige Funktion im KBE-Dreieck mit offenen Spielangeboten. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

ist es nicht geeignet, den pädagogischen Ansatz, der im Außengelände verfolgt wird,<br />

auch im Gebäude weiterzuführen, da es nicht den heutigen funktionalen und gestalterischen<br />

Anforderungen entspricht. In verschiedenen Bürgerbeteiligungsverfahren s<strong>in</strong>d häufig gravierende<br />

funktionale Mängel geäußert worden. So wurden die vielen „Angstecken“ sowie das<br />

dunkle und abweisende Ersche<strong>in</strong>ungsbild beklagt. Fachlich s<strong>in</strong>d die Räume von Größe und<br />

Zuordnung her als nicht zeitgemäß bezeichnet worden. Das <strong>in</strong>novative, offene und zum Mitmachen<br />

e<strong>in</strong>ladende pädagogische Konzept, das der Gestaltung des Außenraums zugrunde<br />

liegt, kann im Spielhaus nicht weitergeführt werden.<br />

E<strong>in</strong> ursprünglich als Lager vorgesehener Raum wird heute als zusätzlicher Gruppenraum<br />

genutzt. Als Lagerraum ist e<strong>in</strong>e Garage auf dem Gelände aufgestellt worden. Der Raum für<br />

die Leitung des Spielhauses wird als Küche, <strong>in</strong> der e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>er Schreibtisch für Büroarbeit<br />

aufgestellt ist, genutzt.<br />

Abb.5: Außenansicht Spielhaus<br />

268<br />

Von der Verwaltung wurde e<strong>in</strong> pädagogisches Konzept für das Spielhaus erarbeitet. Dabei<br />

soll wie bisher der Altersbereich der Schulk<strong>in</strong>der, aber auch Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der- und Elternk<strong>in</strong>dgruppen<br />

angesprochen werden. Die Gruppenräume sollen auch anderen Trägern bspw. zur<br />

Durchführung von Deutschkursen zur Verfügung gestellt werden, um e<strong>in</strong>e ganztägige Belebung<br />

des Hauses und damit auch des Umfeldes zu erreichen.<br />

Neben diesem pädagogischen Angebot ist ferner e<strong>in</strong>e Nutzung durch feste Gruppen (z.B.<br />

Schulklassen, OGS, Klassenpflegschaften, Tagesgruppen, Vere<strong>in</strong>e, etc.), die das Haus auf<br />

der Grundlage von Nutzungsvere<strong>in</strong>barungen nutzen, zu ermöglichen.


Für die Organisation dieser Nutzung, Pflege und Sauberkeit des Spielhauses und des direkten<br />

Spielumfeldes wäre E<strong>in</strong>satz von Personal auch an Wochenenden, Vormittagen und<br />

Abenden wünschenswert.<br />

E<strong>in</strong>e multifunktionale Nutzung des Hauses mit vielfältigen Aktivitäten von K<strong>in</strong>dern, Jugendlichen<br />

und Familien unter der Verantwortung verschiedenster Institutionen, Träger und Gruppen<br />

würde zur Entwicklung von sozialer Verantwortung aller Generationen <strong>in</strong> Tannenbusch<br />

für ihre Spiel- und Freizeitanlage beitragen und wäre e<strong>in</strong> nachhaltiger Beitrag zur Gewaltprävention<br />

im Quartier.<br />

Das vorhandene Raumangebot entspricht weder der Qualität, die auf dem umgebenden<br />

Spielgelände entstehen wird, noch den oben beschriebenen Funktionen als Ort für freies<br />

Spiel und Beschäftigung von Schulk<strong>in</strong>dern und geme<strong>in</strong>schaftliche Aktivitäten verschiedenster<br />

Gruppen aller Generationen. Um diesen mannigfaltigen Anforderungen zu genügen, ist die<br />

Schaffung e<strong>in</strong>es entsprechenden Raumangebotes erforderlich. Benötigt werden:<br />

Multifunktionsraum für Bewegungs-, Tanz-, -Entspannungsangebote, soziale Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gsgruppen,<br />

darstellendes Gestalten aber auch für Bildungsangebote (Kurse), Hausaufgabenhilfe<br />

und kle<strong>in</strong>ere Feiern (auch K<strong>in</strong>dergeburtstage) unter E<strong>in</strong>beziehung von Familienangehörigen.(Größe:<br />

ca. 50 qm, Offener Bereich zum Treffen, Spielen, kreativen Gestalten (Malen,<br />

Basteln, Nähen etc., ca. 40 qm, Medienraum zur sozialen und kreativen Nutzung und zum<br />

Lernen (25 qm), Rückzugsraum für kle<strong>in</strong>ere Gruppen; ungestört e<strong>in</strong>e Weile „eigenen Raum“<br />

haben, sich mit Freund/<strong>in</strong>nen zurückziehen; mite<strong>in</strong>ander reden, Pläne machen etc. (20 qm),<br />

Küche für Kochangebote für Gruppen, geme<strong>in</strong>sames Essen, Zusammensitzen, Feste vorbereiten<br />

und feiern (ca. 30 qm), Büro für Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen (20 qm), Flur mit Kicker (20 qm),<br />

Toiletten für Mädchen, Jungen und Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen (20 qm), Abstellraum (15 qm), Überdachte<br />

Terrasse (30 qm). Daraus ergibt sich e<strong>in</strong>e erforderliche Gesamtfläche (Nutzflächen<br />

e<strong>in</strong>schl. Verkehrsflächen)von ca. 240 qm (ohne Terrasse), die auf dem jetzigen Standort zu<br />

realisieren ist.<br />

Aus diesen Gründen wird von der Verwaltung Abriss und Neubau des Spielhauses an gleichem<br />

Standort favorisiert. Entsprechende Mittel (650.000 €) wurden für 2012 beantragt.<br />

Andernfalls müsste das Spielhaus saniert und erweitert werden, auch hierfür liegt e<strong>in</strong>e Kostenschätzung<br />

vor (520.000 €). Da Sanierungskosten nicht förderfähig s<strong>in</strong>d, müssten diese<br />

Kosten komplett vom städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Der Neubau würde,<br />

falls e<strong>in</strong> positiver Förderbescheid erteilt wird, mit 70 % (aktuelle Förderquote) durch Städtebaufördermittel<br />

gefördert werden, so dass der städtische Anteil deutlich ger<strong>in</strong>ger wäre.<br />

Bei vorliegendem Bewilligungsbescheid 2012 soll die Vorentwurfsplanung beauftragt werden.<br />

Handlungsfeld C: Zweite Chance – Bildung und Beschäftigung<br />

C 3: Interkulturelles Bildungs- und Familienzentrum und Stadtteilbibliothek<br />

269<br />

Planungsmittel für bauliche Maßnahmen für das IKBFZ <strong>in</strong> Höhe von 140.000€ wurden bereits<br />

mit dem Förderbescheid 2010 bewilligt. Diese wurden aber noch nicht abgerufen, weil<br />

Vorarbeiten zu Standort- und Trägerschaftsauswahl erbracht werden müssen. Für ggfls. erforderliche<br />

Umbaumaßnahmen wurden 970.000€ für 2013 beantragt.<br />

Das Interkulturelle Bildungs- und Familienzentrum ist e<strong>in</strong> Kernprojekt im Maßnahmenbündel<br />

der „Sozialen Stadt“ Neu-Tannenbusch. Im Rahmen der Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes<br />

wurde neben den bereits bestehenden Angeboten der Beratung und Unter-


270<br />

stützung e<strong>in</strong> immenser Raumbedarf artikuliert. Gefordert wurde e<strong>in</strong> Ort, an dem die Vielfalt<br />

der Tannenbuscher Bevölkerung (er)lebbar und öffentlich wird, und Räumlichkeiten für <strong>in</strong>formelle<br />

Treffs, niederschwellige Bildungs-, Gruppen- und Beratungsangebote generationenübergreifend<br />

bereitstehen. Auf der Grundlage dieser festgestellten Bedarfslage erstellte die<br />

Verwaltung e<strong>in</strong> Nutzungskonzept und e<strong>in</strong>en Raumbedarfsplan für e<strong>in</strong> „Zentrum für Familie,<br />

<strong>in</strong>terkulturelle Bildung und Kultur“.<br />

Als Standort für e<strong>in</strong>en Neubau wurden mehrere Optionen im zentralen Bereich Neu-<br />

Tannenbuschs geprüft. Dabei wurde der Standort des ehemaligen Möbelmarktes „Möbel<br />

Boss“ von der Größe und Lage her als geeignet identifiziert. Gleichzeitig würde mit dem Abriss<br />

der seit langem leerstehenden Halle e<strong>in</strong> städtebaulicher gravierender Mangel beseitigt.<br />

Der Standort steht jedoch trotz <strong>in</strong>tensivster Bemühungen der Verwaltung, mit dem Insolvenzverwalter<br />

der Liegenschaft e<strong>in</strong>en Konsens zu erzielen, nicht zur Verfügung.<br />

Daraufh<strong>in</strong> wurden Standorte für das Interkulturelle Bildungs- und Familienzentrum <strong>in</strong> bereits<br />

vorhandenen Räumlichkeiten untersucht. Dabei wurde das formulierte Raumprogramm zugrunde<br />

gelegt, gleichzeitig aber jeweils flexible und den vorhandenen Räumlichkeiten angepasste<br />

Konzepte erstellt. Besondere Optionen ergaben sich durch das Mite<strong>in</strong>beziehen der<br />

vorhandenen Stadtteilbibliothek mit ihren Räumlichkeiten und Angeboten.<br />

Zwei Standorte wurden detaillierten Prüfungen unterzogen:<br />

- leerstehende Räumlichkeiten im Erdgeschoss und 2. Obergeschoss des Tannenbusch-Centers<br />

- leerstehende Räumlichkeiten im Erdgeschoss und zweiten Obergeschoss des Gebäudes<br />

der ehemaligen Zentralverwaltung der AWO an der Oppelner Straße / Agnetendorfer<br />

Straße<br />

Beide Standorte s<strong>in</strong>d grundsätzlich geeignet. Der Standort im Tannenbusch-Center weist<br />

zwar aufgrund der optimalen Synergieeffekte mit der ebenfalls dort ansässigen Stadtteilbibliothek<br />

Vorteile auf, ist aber <strong>in</strong>sgesamt zu kle<strong>in</strong> und durch die komplizierte Situation <strong>in</strong> der Insolvenzverwaltung<br />

belastet. Der Standort im AWO-Gebäude ist verfügbar und h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der zentralen Lage, der Größe und der Funktionalität der Räume sehr gut geeignet. Erste<br />

Gespräche mit dem Vermieter haben bereits stattgefunden. Zurzeit wird von der Verwaltung<br />

die Ausschreibung der Trägerschaft, die im Frühjahr 2013 stattf<strong>in</strong>den soll, vorbereitet.


Abb.6: Übersicht über die geprüften Standorte für das IKBFZ und Lage der Stadtteilbibliothek<br />

Die Stadtteilbibliothek Neu-Tannenbusch versteht sich als Bestandteil des Interkulturellen<br />

Bildungs- und Familienzentrums. Mit dem favorisierten Standort AWO-Gebäude wird das<br />

„zwei-Häuser-Modell“ verfolgt. Die E<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> zwei benachbarten Gebäuden untergebracht<br />

und arbeiten eng zusammen, die Angebote ergänzen sich. Die Stadtteilbibliothek<br />

soll <strong>in</strong> ihrer Funktion gestärkt und h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>novativen, niedrigschwelligen und attraktiven<br />

Angebots weiter ausgebaut werden. Die Stadtteilbibliothek hat 2012 den Zuwendungsbescheid<br />

der Landesförderung zum „Umbau der Stadtteilbibliothek Neu-Tannenbusch<br />

zur <strong>in</strong>terkulturellen Bibliothek“ erhalten. 35.000€ (Förderanteil 60 %, entspricht 21.000 € am<br />

Gesamtaufwand von 35.000€). können nun <strong>in</strong> Beschilderung, Leihsystem, Möblierung,<br />

techn. Ausstattung und mehrsprachige Materialien <strong>in</strong>vestiert werden.<br />

Handlungsfeld E: Quartiersmanagement – Neues Image und Aktive Nachbarschaften<br />

E 1: Quartiersmanagement<br />

271<br />

Das Quartiersmanagement ist als zentrale Anlaufstelle im Stadtteil gedacht. Daneben ist es<br />

die Aufgabe des Quartiersmanagements, die Aktivitäten der Stadt zu koord<strong>in</strong>ieren und die<br />

Bürger im Stadtteil zu aktivieren und nachhaltige stabile Strukturen zu schaffen.<br />

Die Öffnung des ehemaligen „Informationsbüros“ und jetzigen Quartiersbüros erfolgte (bis<br />

auf die Ferienschließungszeiten) durchgehend an den vere<strong>in</strong>barten Tagen, dienstags und<br />

donnerstags, von 10:00 bis 18:00 Uhr. Fielen diese auf Feiertage, so wurde zum Ausgleich<br />

an anderen Wochentagen vor Ort gearbeitet. E<strong>in</strong> Übergabegespräch mit den Verwaltungsstellen,<br />

die das Informationsbüro betreut hatten, fand Anfang Februar statt. Im Schnitt wurden<br />

dort seit Januar monatlich zwischen 50 und 60 Anliegen von Besuchern gehört und bearbeitet.<br />

Diese umfassten neben der Ausgabe von ausliegendem Informationsmaterial und


272<br />

Erläuterungen zum Fortschritt der Sozialen Stadt auch die Annahme von Anregungen und<br />

Beschwerden, welche entgegen genommen und an die zuständigen Stellen z.B. <strong>in</strong>nerhalb<br />

der Stadtverwaltung weiter geleitet wurden. Die Besucher/<strong>in</strong>nen werden <strong>in</strong> der Regel über<br />

das Ergebnis oder das weitere Vorgehen <strong>in</strong>formiert. Auch werden Besucher/<strong>in</strong>nen auf<br />

Wunsch <strong>in</strong> die Verteilerlisten des Quartiersmanagements übernommen, wenn sie an den<br />

Aktivitäten des Quartiersmanagements und weiteren Informationen zur Sozialen Stadt <strong>in</strong>teressiert<br />

s<strong>in</strong>d. Die Mehrzahl der Besucher/<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d Bewohner/<strong>in</strong>nen des Stadtteils.<br />

Das Quartiersbüro hielt stets aktuelle Informationen über Aktivitäten im Stadtteil bereit sowie<br />

Flyer und Kontaktdaten zu städtischen und nicht-städtischen Angeboten und Anlaufstellen.<br />

Auch Passanten nutzten dieses Informationsangebot und die Gelegenheit zum Gespräch mit<br />

den Quartiersmanagern. Das Quartiersbüro wurde zudem von örtlichen Netzwerken, Initiativen<br />

und Vere<strong>in</strong>en für eigene Term<strong>in</strong>e und Sitzungen genutzt. Das Quartiersbüro ist mittlerweile<br />

gut im Stadtteil als Anlaufstelle bekannt.<br />

Zwei Honorarkräfte aus Tannenbusch konnten für Übersetzungen für das Quartiersmanagement<br />

gewonnen werden. Das Quartiersmanagement nimmt an den regelmäßig stattf<strong>in</strong>denden<br />

monatlichen verwaltungs<strong>in</strong>ternen Besprechungen und Lenkungsgruppensitzungen<br />

teil. Darüber h<strong>in</strong>aus f<strong>in</strong>det mit dem Stadtplanungsamt im wöchentlichen Rhythmus e<strong>in</strong> Jour<br />

Fixe statt, um e<strong>in</strong>e reibungslose Kommunikation mit der Verwaltung sicherzustellen.<br />

Zur Vorstellung des Quartiersmanagements bei den relevanten Akteuren und zur Vernetzung<br />

im Stadtteil wurden alle vor Ort ansässigen Initiativ- und Arbeitskreise besucht. Ebenfalls gab<br />

es Vor-Ort-Besuche <strong>in</strong> mehreren E<strong>in</strong>richtungen und E<strong>in</strong>zelgespräche mit verschiedenen Organisationen,<br />

die für Tannenbusch Projekte entwickeln wollen. Die „kurzen Wege“ <strong>in</strong> Neu-<br />

Tannenbusch lassen regelmäßigen Informationsaustausch auch ohne formelle Term<strong>in</strong>e zu.<br />

Unter den Gesprächspartnern waren auch zahlreiche Vere<strong>in</strong>e und E<strong>in</strong>richtungen von außerhalb<br />

Tannenbuschs, wie etwa die Rhe<strong>in</strong>flanke, die Vere<strong>in</strong>e „Frauen lernen geme<strong>in</strong>sam“ und<br />

„Hilfe zur Arbeit“, die VHS <strong>Bonn</strong>, etc.<br />

Neben der Kontaktaufnahme reagierte das Quartiersmanagement aber auch kurzfristig auf<br />

vor Ort geäußerte Bedarfe durch Bewohner oder Institutionen. So wurde etwa im April e<strong>in</strong>e<br />

Infoveranstaltung zum Bildungs- und Teilhabepaket mit mehreren Migrantenorganisationen<br />

durchgeführt, aus dem diese und ihre Mitglieder <strong>in</strong> besonderem Maße profitieren können.<br />

Um den Wert der Mehrsprachigkeit zu unterstreichen und e<strong>in</strong>en positiven Beitrag zur<br />

Sprachförderungen zu leisten, wurde e<strong>in</strong> zweisprachiges Leseprojekt „Märchenstunde“ an<br />

Grundschulen <strong>in</strong> Tannenbusch durchgeführt. Als Vorleser konnten Eltern gewonnen werden.<br />

Den Eltern wird durch das niedrigschwellige Leseprojekt die Wichtigkeit des Vorlesens verdeutlicht.<br />

Bisher haben 210 Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler an den Lesungen teilgenommen. Weitere<br />

Leseaktionen <strong>in</strong> verschiedenen Sprachen s<strong>in</strong>d geplant. Zudem ist e<strong>in</strong> Lesefestival für<br />

Grundschüler/<strong>in</strong>nen im Herbst <strong>in</strong> Kooperation mit den Schulen, der Stadtteilbibliothek Tannenbusch<br />

und der Fachstelle für <strong>in</strong>terkulturelle Bildung und Beratung (FiBB e.V.) <strong>in</strong> Planung.<br />

E<strong>in</strong> entsprechendes Vortreffen fand bereits im Juni 2012 statt.<br />

Das erste „Nachbarschaftsforum“ als moderierte, wohnumfeldbezogene Informations- und<br />

Gesprächsplattform wurde im Juni 2012 ausgerichtet. E<strong>in</strong>geladen waren die Bewohner/<strong>in</strong>nen<br />

der Bestände der Deutschen Ann<strong>in</strong>gton im Bereich des Lübener Wegs, Chemnitzer Wegs<br />

sowie Masurenwegs, um mit e<strong>in</strong>em Vertreter der Deutschen Ann<strong>in</strong>gton <strong>in</strong>sbesondere über<br />

die gebäudebezogenen Maßnahmen zu diskutieren. Die Teilnehmer/<strong>in</strong>nen und die Eigentümer<strong>in</strong><br />

Deutsche Ann<strong>in</strong>gton lobten das Format der Veranstaltung <strong>in</strong>sbesondere wegen der<br />

konstruktiven und ergebnisorientierten Gesprächsatmosphäre. Weitere Nachbarschafts-,<br />

aber auch Eigentümerforen <strong>in</strong> Kooperation mit dem Büro barrio novo, welches für die Entwicklung<br />

des krim<strong>in</strong>alpräventiven Konzepts <strong>in</strong> Neu-Tannenbusch beauftragt ist, sollen <strong>in</strong><br />

Kürze durchgeführt werden.


E 6: Stadtteilfonds / Bewohnerjury<br />

273<br />

Der Stadtteilfonds bietet allen Bewohner<strong>in</strong>nen und Bewohnern sowie Initiativen, Vere<strong>in</strong>en<br />

und Institutionen <strong>in</strong> Neu-Tannenbusch die Möglichkeit, für kle<strong>in</strong>ere, <strong>in</strong> sich abgeschlossene<br />

und nicht kommerzielle Projekte und Aktionen kurzfristig und unbürokratisch e<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>anzielle<br />

Unterstützung zu erhalten. F<strong>in</strong>anziert werden können <strong>in</strong> der Regel Honorar- und Sachkosten<br />

bis maximal 5.000 Euro pro Projekt.<br />

Gefördert werden Projekte und Aktionen <strong>in</strong> den Bereichen <strong>Integration</strong>, Soziales, Kultur, Bildung,<br />

Beschäftigung und Qualifizierung im Stadtteil, Sport sowie Stadtteilverschönerung.<br />

Beispielhaft können dies Flohmärkte, Nachbarschaftsfeste, Theater- und Kulturprojekte, Zirkusprojekte<br />

für K<strong>in</strong>der, Selbstbehauptungskurse, Kulturstammtische und vieles mehr se<strong>in</strong>.<br />

Mittels e<strong>in</strong>er Presseerklärung wurde die Öffentlichkeit und über den Email-Verteiler alle dem<br />

Quartiersmanagement bekannten Bewohner/<strong>in</strong>nen und Akteure <strong>in</strong>formiert.<br />

Pro Jahr stehen für Neu-Tannenbusch 50.000 Euro im Rahmen des Stadtteilfonds bereit. Im<br />

März 2012 wurde für den Stadtteilfonds e<strong>in</strong>e Richtl<strong>in</strong>ie zur Vergabe der Mittel beschlossen,<br />

mehrsprachige Merkblätter stehen ebenso wie Antragsformulare und Verwendungsnachweise<br />

unter www.bonn.de (Suchbegriff/Webcode: @stadtteilfonds) und im Quartiersbüro Neu-<br />

Tannenbusch zur Verfügung.<br />

Seit Anfang August 2012 ist es nun möglich, Projektanträge für den Stadtteilfonds zu stellen.<br />

E<strong>in</strong>e entsprechende Pressemitteilung wurde veröffentlich, das Quartiersmanagement hat<br />

den entsprechenden Aufruf über ihren umfangreichen E-Mail-Verteiler versendet. Antragsteller<br />

und Ideengeber aus den vergangenen Jahren (z.B. zum Förderprogramm BIWAQ) wurden<br />

separat aufgefordert, ihren Antrag modifiziert erneut e<strong>in</strong>zureichen. Das Quartiersmanagement<br />

führte bereits mit zahlreichen <strong>in</strong>teressierten Organisationen Beratungsgespräche<br />

zum Stadtteilfonds, so dass für die erste laufende Antragsrunde bereits mehrere e<strong>in</strong>gereichte<br />

Anträge zur Prüfung vorliegen und weitere sich ankündigen.<br />

Das Quartiersmanagement berät und begleitet Antragsteller, die Verwaltung prüft die Anträge<br />

auf Förderfähigkeit. Die Entscheidung, welche Projekte und Aktionen unterstützt werden,<br />

trifft letztendlich e<strong>in</strong>e Bewohnerjury. In zwei Anläufen zur Ansprache der Bewohner für die<br />

Teilnahme an der Bewohnerjury haben sich 9 Bewohner/<strong>in</strong>nen gemeldet. Es werden zudem<br />

gezielt Bewohner, welche sich bereits <strong>in</strong> den Prozess der Sozialen Stadt e<strong>in</strong>gebunden haben<br />

auf e<strong>in</strong>e mögliche Teilnahme angesprochen um auf e<strong>in</strong>e angestrebte Teilnehmeranzahl von<br />

15 Bewohner/<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> der Bewohnerjury zu kommen.<br />

Ziel ist es, Mitte / Ende Oktober 2012 e<strong>in</strong>e erste konstituierende Jurysitzung durchzuführen<br />

und zeitnah im Anschluss e<strong>in</strong>e erste Jurysitzung anzusetzen, <strong>in</strong> welcher über Anträge beraten<br />

und beschlossen wird. Das genaue Datum dieser Sitzung wird für die Frist zur E<strong>in</strong>reichung<br />

von Projektanträgen rechtzeitig bekannt gegeben.<br />

E 7: Öffentlichkeitsarbeit und Imageförderung<br />

Für e<strong>in</strong>e sichtbare Aufwertung des Büros wurden Entwürfe zur Neugestaltung und<br />

Neustrukturierung des Schaufensters erstellt. Für die Ausstattung des Schaufensters wurden<br />

mehrere thematische Infotafeln <strong>in</strong> vier Sprachen zur Sozialen Stadt entwickelt. E<strong>in</strong> Faltblatt –<br />

ebenfalls viersprachig - mit Informationen über die Arbeitsschwerpunkte des Quartiersmanagements<br />

wurde entworfen.<br />

In Kooperation mit der Christophorus-Schule wurde im Rahmen e<strong>in</strong>es künstlerischen Wettbewerbs<br />

von e<strong>in</strong>er Gruppe von rund 40 Schüler/<strong>in</strong>nen Bildelemente für Materialien der Öf-


274<br />

fentlichkeitsarbeit des Quartiersmanagements entwickelt. Dabei kamen mehrere sehr gute<br />

Ergebnisse zustande, so dass nahezu sämtliche Entwürfe digitalisiert und zu graphischen<br />

Signets weiterentwickelt wurden. Diese Signets als Gesamtwerke der jungen Künstler/<strong>in</strong>nen,<br />

spiegeln so auch die Vielfalt und die Facetten des Stadtteils wider. Diese eignen sich daher<br />

dazu, künftig <strong>in</strong> die Schaufenstergestaltung sowie die Öffentlichkeitsmaterialien des Quartiersmanagements<br />

<strong>in</strong>tegriert zu werden.<br />

Das Quartiersmanagement hat e<strong>in</strong>en elektronischen Newsletter über se<strong>in</strong>e bisherigen Aktivitäten<br />

erstellt. Geplant ist es, den Newsletter halbjährlich herauszugeben. Der Auftrag zur<br />

Erstellung und Adm<strong>in</strong>istration e<strong>in</strong>er Webseite ist extern vergeben worden, e<strong>in</strong> erster Entwurf<br />

liegt vor.<br />

Das Quartiersmanagement engagierte und präsentierte sich <strong>in</strong> mehreren Veranstaltungen <strong>in</strong><br />

den Schulen und im Stadtteil. Durch die bisher vier durchgeführten zweisprachigen Leseaktionen,<br />

die <strong>E<strong>in</strong>ladung</strong> des Kabarettisten Fatih Cevikkollu an e<strong>in</strong>e Tannenbuscher Realschule<br />

sowie mit der Organisation und Veranstaltung des „K<strong>in</strong>der- und Jugend-Sportfests“ im Juli<br />

2012, an dem ca. 400 K<strong>in</strong>der und Jugendliche teilnahmen, wurden bereits enge Kontakte <strong>in</strong><br />

den Jugendbereich geknüpft und öffentlichkeitswirksame Impulse gesetzt. Künftige Aktionen<br />

und Veranstaltungen können sich hieran orientieren. Die Teilnahme an und die aktive Unterstützung<br />

des „Tannenbuscher Begegnungsfests“ wie auch die Teilnahme am stadtweiten<br />

„Picobello-Tag“ im September 2012 sollen ebenfalls die Wahrnehmung der Stärken des<br />

Stadtteils erhöhen sowie die Vernetzung und den Austausch der Bürger/<strong>in</strong>nen und Akteure<br />

untere<strong>in</strong>ander fördern.<br />

Beteiligung des Quartiersmanagements an anderen Projekten und Maßnahmen <strong>in</strong> der<br />

Sozialen Stadt<br />

Das Quartiersmanagement nahm an relevanten Gesprächen mit den beteiligten Ämtern und<br />

extern beauftragten Büros zum Fortgang der anderen Projekte (wie KBE-Dreieck, Spielleitplanung,<br />

Sanierungsuntersuchung, Interkulturelles Begegnungs- und Familienzentrum,<br />

Wohnentwicklungskonzept, Gestaltung öffentlicher Raum, etc.) der Sozialen Stadt Neu-<br />

Tannenbusch teil. Der Informations- und Ressourcenaustausch zwischen den beauftragten<br />

Projektbüros (BASTA, barrio novo, Planungsgruppe Stadtbüro und Stadt- und Regionalplanung<br />

Dr. Jansen GmbH) f<strong>in</strong>det bedarfsorientiert und kooperativ statt. Bei Projekten unter<br />

städtischer Federführung (z.B. dem geplanten Interkulturellen Begegnungs- und Familienzentrum)<br />

wurde stets die Mitwirkung und E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des Quartiersmanagements gewährleistet.


Term<strong>in</strong>e / Veranstaltungen 2012 im Rahmen der Sozialen Stadt Neu-Tannenbusch<br />

17.01.2012 Eröffnung Quartiersbüro<br />

07.02.2012 WDR-Interview mit Quartiersmanagement<br />

09.02.2012 Projektbeiratssitzung<br />

08.03.2012 Leseprojekt „Märchenstunde“ <strong>in</strong> Elsa-Brändström-Schule<br />

22.03.2012 Leseprojekt „Märchenstunde“ <strong>in</strong> Paulusschule<br />

29.03.2012 Workshop zum Austausch der Erarbeitung des Wohnentwicklungskon-<br />

zepts (Quartiersmanagement, beauftragte Planungsbüros, Verwaltung)<br />

17.04.2012 Informationsveranstaltung zu Bildungs- und Teilhabepaket<br />

19.04.2012 Leseprojekt „Märchenstunde“ <strong>in</strong> Elsa-Brändström-Schule<br />

15.05.2012 Pressekonferenz zur Sanierungssatzung<br />

19.06.2012 Lesung von Fatih Çevikkollu <strong>in</strong> Freiherr-von-Ste<strong>in</strong>-Realschule<br />

21.06.2012 1. Nachbarschaftsforum<br />

03.07.2012 K<strong>in</strong>der- und Jugendsportfest<br />

11.07.2012 Ortsbegehung KBE-Dreieck mit Politik<br />

30.07.2012 1. Eigentümerforum und Ortsbegehung mit Eigentümergeme<strong>in</strong>schaft<br />

Masurenweg<br />

28.08.2012 Beschluss BV <strong>Bonn</strong> der Umsetzung der Freiflächengestaltung „KBE-<br />

Dreieck“<br />

DS. Nr. 1211770<br />

28.08.2012 Beschluss BV <strong>Bonn</strong> der Umsetzung Spielleitplanung<br />

DS. Nr. 1211742<br />

08/2012 1. Aufruf zum E<strong>in</strong>reichen von Projektanträgen im Rahmen des Stadtteil-<br />

fonds<br />

04.09.2012 Beschluss des B-Planes Nr. 7424-19 „Studentenwohnheim Tabu I“<br />

durch Rat der Stadt <strong>Bonn</strong><br />

DS. Nr. 1212252<br />

05.09.2012 Projektbeiratssitzung<br />

17.09.2012 Informationsveranstaltung für Träger öffentlicher E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> Neu-<br />

Tannenbusch und Erfahrungsaustausch<br />

23.09.2012 Begegnungsfest Neu-Tannenbusch<br />

25.09.2012 2. Eigentümerforum mit Eigentümergeme<strong>in</strong>schaft Siedlung „Junge Fa-<br />

milie“<br />

275


Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.6.2<br />

Der Oberbürgermeister BE<br />

Amt 40 Mitteilungsvorlage<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />

1213375 567,33 € 06.11.12<br />

Externe Dokumente<br />

Betreff<br />

Ergebnisse des Sprachstandsfeststellungsverfahrens Delf<strong>in</strong> 4 im Jahr<br />

2012<br />

F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen<br />

Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong> Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong><br />

Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />

Federführung: Amt 40 02.11.2012 gez. Zelmanski<br />

Amt 51 30.10.2012 gez. Ste<strong>in</strong><br />

Dez. V 31.10.2012 gez. Wahrheit<br />

Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 05.11.2012 gez. J. Nimptsch<br />

Beratungsfolge Sitzung Ergebnis<br />

Schulausschuss 22.11.2012<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />

Inhalt der Mitteilung<br />

Durchführung des Sprachstandsfeststellungsverfahrens Delf<strong>in</strong> 4 – 2012<br />

276<br />

Die Durchführung der Sprachstandstests für diejenigen K<strong>in</strong>der, die zum Schuljahr 2014/2015<br />

erstmalig schulpflichtig werden, wurde im Oktober 2012 abgeschlossen.<br />

Der Sachstand stellt sich wie folgt dar - zum Vergleich die Situation im Herbst 2010 und 2011:<br />

2010 2011 2012<br />

Gesamtzahl der K<strong>in</strong>der, die getestet<br />

wurden:<br />

3.172 2.731 3.110<br />

K<strong>in</strong>der, die ke<strong>in</strong>en Förderbedarf haben<br />

(Zuordnung „grüne Gruppe“):<br />

2.317 73,05% 1.993 72,98% 2.310 74,28%<br />

K<strong>in</strong>der, deren Sprachförderbedarf<br />

abschließend festgestellt wurde<br />

(Zuordnung zur „roten Gruppe“):<br />

700 22,07% 622 22,78% 660 21,22%<br />

K<strong>in</strong>der, die wegen Beh<strong>in</strong>derungen vom<br />

Test befreit wurden:<br />

72 2,27% 66 2,42% 54 1,74%<br />

K<strong>in</strong>der, die aus anderen Gründen vom<br />

Test befreit wurden:<br />

80 2,52% 22 0,81% 66 2,12%<br />

Bußgeldverfahren: 3 0,09% 28 1,02% 20 0,64%


Differenzierung der K<strong>in</strong>der mit festgestelltem Sprachförderbedarf („rote Gruppe“) nach<br />

Familiensprache:<br />

2010 2011 2012<br />

K<strong>in</strong>der, die der roten Gruppe zugeordnet<br />

wurden:<br />

700 622 660<br />

Familiensprache Deutsch 139 19,86% 102 16,40% 137 20,76%<br />

Zweisprachig mit Deutsch 93 13,29% 71 11,41% 56 8,48%<br />

Nicht Deutsch 419 59,86% 423 68,00% 435 65,91%<br />

Nicht bekannt 49 7,00% 26 4,18% 32 4,45%<br />

Differenzierung der K<strong>in</strong>der mit festgestelltem Sprachförderbedarf („rote Gruppe“)<br />

nach K<strong>in</strong>dertagesstättenbesuch:<br />

277<br />

2010 2011 2012<br />

K<strong>in</strong>der, die der roten Gruppe zugeordnet<br />

wurden:<br />

700 622 660<br />

Besucht bereits e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagesstätte 626 89,43% 553 88,90% 604 91,52%<br />

Besucht ke<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagesstätte 74 10,57% 69 11,10% 56 8,48%<br />

Wichtiger H<strong>in</strong>weis:<br />

Die Zahl der im Kalenderjahr 2011 getesteten K<strong>in</strong>der fällt im Vergleich zu den Testungen <strong>in</strong> den<br />

Kalenderjahren 2010 und 2012 sche<strong>in</strong>bar deutlich auf 2.731 K<strong>in</strong>der ab.<br />

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass im Jahr 2010 die K<strong>in</strong>der getestet wurden, die <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Betrachtungszeitraumes von 13 Monaten geboren wurden (stufenweise Vorverlegung<br />

des E<strong>in</strong>schulungsalters bis zum 31.12.) und im Kalenderjahr 2012 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Betrachtungszeitraum von 12 Monaten. Der relevante Zeitraum der Testungen im Jahr 2011<br />

betrug demgegenüber nur 11 Monate.


Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.6.3<br />

Der Oberbürgermeister BE Frau Manemann<br />

Stabsstelle <strong>Integration</strong>/Schriftführung Mitteilungsvorlage<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />

1213102 768,96 € 12.10.12<br />

Externe Dokumente<br />

- Übersicht Umsetzung 2011<br />

Betreff<br />

Übersicht über die Umsetzung der Anregungen des <strong>Integration</strong>srates für<br />

das Jahr 2011 (Stand: 15.08.2012)<br />

F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen<br />

Ja, sh. Begründung x Ne<strong>in</strong> Ja, sh. Begründung x Ne<strong>in</strong><br />

Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />

Federführung: Stabsstelle <strong>Integration</strong>/<br />

Schriftführung<br />

09.10.2012 gez. Th. Kle<strong>in</strong><br />

Stabsstelle <strong>Integration</strong> (zu lfd. Nr.<br />

2, 5, 6, 8, 9, 12-14, 19-21, 26 und<br />

28)<br />

10.08.2012 gez. Manemann<br />

VR 01 (zu lfd. Nr. 22) 06.09.2012 gez. Hohn-Berghohn<br />

Amt 03 (zu lfd. Nr. 15) 27.08.2012 gez. Appelbe<br />

Amt 11 (zu lfd. Nr. 10, 11 und 27) 09.08.2012 gez. Gehrmann<br />

Amt 33 (zu lfd. Nr. 1, 4, 7 und 18) 31.07.2012 gez. Zwiebler<br />

Amt 40 (zu lfd. Nr. 16, 17 und 25) 31.07.2012 gez. Bockshecker<br />

Amt 50 (zu lfd. Nr. 23 und 29) 10.08.2012 gez. Berger<br />

Amt 51 (zu lfd. Nr. 3) 17.08.2012 gez. Breuer<br />

Amt 52 (zu lfd. Nr. 24) 26.07.2012 gez. Griesbach<br />

Dez. I 22.08.2012 gez. Fuchs<br />

Dez. IV 05.10.2012 gez. Schumacher<br />

Dez. V 10.08.2012 gez. Wahrheit<br />

Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 11.10.2012 gez. J. Nimptsch<br />

Beratungsfolge Sitzung Ergebnis<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />

Inhalt der Mitteilung<br />

Gemäß § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung des <strong>Integration</strong>srates legt der<br />

Schriftführer dem <strong>Integration</strong>srat e<strong>in</strong>mal jährlich e<strong>in</strong>e Übersicht über<br />

die Beratungsfolge und Umsetzung der beschlossenen Anregungen vor.<br />

E<strong>in</strong>e entsprechende Übersicht ist dieser Mitteilung als Anlage<br />

beigefügt.<br />

278


I. Übersicht über die Anregungen des <strong>Integration</strong>srates (Stand: 15.08.2012)<br />

Lfd. Nummer DS-Nr.: Betreff Beratungsfolge Federführung Umsetzung der Anregung<br />

1 1011561<br />

1011561EB3<br />

1011561NV4<br />

2 1013277<br />

1013277ST2<br />

1013277EB3<br />

1013277NV4<br />

1013277NV5<br />

1013277EB6<br />

1013277EB7<br />

3 1013307<br />

1013307ST2<br />

1013307NV3<br />

1013307ED4<br />

1013307ED5<br />

4 1110402<br />

1110402ST2<br />

Ausländerrechtliche<br />

Beratungskommission<br />

E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er<br />

Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsstelle<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Verwaltung<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

8.6.2010<br />

ASMGW 24.6.2010<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

7.7.2010<br />

Hauptausschuss<br />

2.9.2010<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

6.4.2010<br />

Rat<br />

14.4.2010<br />

ASMGW<br />

17.5.2010<br />

Rat<br />

26.5.2010<br />

Freizeitstättenbedarfsplan <strong>Integration</strong>srat<br />

10.11.2010<br />

13.7.2011<br />

Kundenorientierung<br />

Ausländeramt<br />

279<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

23.2.2011<br />

6.4.2011<br />

Amt 33 erledigt durch<br />

Gesprächsterm<strong>in</strong> am<br />

07.06.2011<br />

Stabsstelle<br />

<strong>Integration</strong><br />

Amt 51 erledigt<br />

Die Verwaltung bemüht<br />

sich <strong>in</strong>tensiv um die<br />

F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>er<br />

Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsstelle,<br />

um e<strong>in</strong>e solche - mit den<br />

vielfach beschriebenen<br />

Aufgaben - e<strong>in</strong>richten zu<br />

können. E<strong>in</strong> Ergebnis<br />

wird noch <strong>in</strong> 2012<br />

erwartet.<br />

Amt 33 erledigt, siehe<br />

Sellungnahme zu<br />

DS 1113629


5 1110404<br />

1110404ST2<br />

1110404EB3<br />

1110404NV4<br />

1110404EB5<br />

1110404AA6<br />

1110404EB7<br />

1110404EB8<br />

6 1110405<br />

1110405ST2<br />

1110405EB3<br />

1110405NV4<br />

1110405AA5<br />

1110405EB6<br />

1110405EB7<br />

1110405AA8<br />

1110405AA9<br />

1110405EB10<br />

7 1110414<br />

1110414ST2<br />

Beantragung e<strong>in</strong>es<br />

eigenen F<strong>in</strong>anzpostens<br />

für den <strong>Integration</strong>srat<br />

Zuständigkeit <strong>in</strong><br />

<strong>Integration</strong>sfragen und<br />

Haushaltsberatungen<br />

Informationsveranstaltung<br />

für ausländische<br />

Studierende an der Uni<br />

<strong>Bonn</strong><br />

280<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

23.2.2011<br />

8.6.2011<br />

Rat<br />

14.7.2011<br />

20.10.2011<br />

ASMGW<br />

5.10.2011<br />

F<strong>in</strong>anzausschuss<br />

12.10.2011<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

23.2.2011<br />

8.6.2011<br />

13.7.2011<br />

ASMGW<br />

17.5.2011<br />

Rat<br />

26.5.2011<br />

14.7.2011<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

23.2.2011<br />

Stabsstelle<br />

<strong>Integration</strong><br />

Stabsstelle<br />

<strong>Integration</strong><br />

erledigt<br />

erledigt<br />

Amt 33 erledigt


8 1013305<br />

1013305ST2<br />

1013305EB3<br />

1013305NV4<br />

1013305AA5<br />

1013305EB6<br />

9 1013313<br />

1013313ST2<br />

1013313ED3<br />

1013313AA4<br />

1013313ST5<br />

1013313EB6<br />

10 1013922<br />

1013922ST2<br />

1013922EB3<br />

1013922NV4<br />

1013922AA5<br />

1013922EB6<br />

11 1111547<br />

1111547ST2<br />

1111547NV3<br />

Würdigung der<br />

1. Generation von<br />

Migranten<br />

Offene Ausbildungsplätze<br />

<strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> und dem Rhe<strong>in</strong>-<br />

Sieg-Kreis<br />

Strategische Ausrichtung<br />

der <strong>in</strong>terkulturellen<br />

Öffnung der Verwaltung<br />

Anonymisiertes<br />

Bewerbungsverfahren<br />

281<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

10.11.2010<br />

23.2.2011<br />

6.4.2011<br />

Rat<br />

16.12.2010<br />

1.3.2011<br />

14.4.2011<br />

26.5.2011<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

10.11.2010<br />

23.2.2011<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

23.2.2011<br />

6.4.2011<br />

Hauptausschuss<br />

19.5.2011<br />

Rat<br />

26.5.2011<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

8.6.2011<br />

13.12.2011<br />

Hauptausschuss<br />

7.7.2012<br />

15.12.2012<br />

Stabsstelle<br />

<strong>Integration</strong><br />

Stabsstelle<br />

<strong>Integration</strong><br />

erledigt<br />

erledigt<br />

Amt 11 Die Beantwortung der<br />

Großen Anfrage zu<br />

diesem Themenkomplex<br />

(DS-Nr. 1210570) ist <strong>in</strong><br />

Vorbereitung<br />

Amt 11 E<strong>in</strong>e Vorlage ist <strong>in</strong><br />

Vorbereitung


12 1111548<br />

1111548EB2<br />

1111548NV3<br />

13 1111599<br />

1111599ST2<br />

14 1111613<br />

1111613NV2<br />

15 1111645<br />

1111645ST2<br />

16 1111907<br />

1111907ST2<br />

1111907EB3<br />

Resolution: Wegfall der<br />

Erfüllung der<br />

Voraussetzungen der<br />

deutschen<br />

Sprachkenntnisse bei<br />

Beantragung e<strong>in</strong>er<br />

Niederlassungserlaubnis<br />

bei Migranten über 60<br />

Jahre<br />

Broschüre: Vorhandene<br />

Räumlichkeiten für<br />

Vere<strong>in</strong>e und MSO<br />

Hauptausschusssitzung<br />

des<br />

Landes<strong>in</strong>tegrationsrates<br />

NRW <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es<br />

Gebetsraumes für<br />

muslimische<br />

StudentenInnen <strong>in</strong> der<br />

Uni <strong>Bonn</strong><br />

E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des<br />

herkunftssprachlichen/<br />

muttersprachlichen<br />

Unterrichts <strong>in</strong> den<br />

Stundenplan am<br />

Vormittag<br />

282<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

8.6.2011<br />

Rat<br />

14.7.2011<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

8.6.2011<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

8.6.2011<br />

Rat<br />

14.7.2011<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

8.6.2011<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

13.7.2011<br />

21.9.2011<br />

Stabsstelle<br />

<strong>Integration</strong><br />

Stabsstelle<br />

<strong>Integration</strong><br />

Stabsstelle<br />

<strong>Integration</strong><br />

erledigt durch Schreiben<br />

an die zuständigen<br />

Bundes- und<br />

Landesm<strong>in</strong>isterien<br />

erledigt durch<br />

Veröffentlichung auf<br />

www.<strong>in</strong>tegration-<strong>in</strong>bonn.de<br />

und weitere<br />

Verbreitung<br />

Erledigt. Die Sitzung fand<br />

am 21.4.2012 <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />

statt<br />

Amt 03 erledigt. Amt 03 stellte<br />

Kontakt zwischen<br />

<strong>Integration</strong>srat und<br />

Universität her.<br />

Amt 40 erledigt wurde bisher<br />

Punkt 3. Die<br />

Schulamtsdirektor<strong>in</strong> nahm<br />

an der<br />

<strong>Integration</strong>sratssitzung<br />

am 8.3.2012 teil


17 1111999<br />

1111999ST2<br />

1111999AA3<br />

18 1112093<br />

und<br />

1112029<br />

1112029AA2<br />

1112029ST3<br />

Veranstaltung zum<br />

Schulsystem <strong>in</strong><br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

Flüchtl<strong>in</strong>ge aus Choucha<br />

und UNHCR-<br />

Resettlement-Programm<br />

19 1112202 Aufstockung<br />

Haushaltsansatz<br />

<strong>Integration</strong>srat und<br />

Preisgeld<br />

<strong>Integration</strong>spreis ab 2012<br />

20 1112815 Zusammensetzung<br />

Runder Tisch<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

21 1112597<br />

1112597AA2<br />

22 1112777<br />

1112777ST2<br />

Spende an K<strong>in</strong>der von<br />

Somalia: Mitglieder des<br />

<strong>Integration</strong>srates mögen<br />

ihr Sitzungsgeld vom<br />

21.9.2011 spenden<br />

Internationaler <strong>Bonn</strong>-<br />

Preis<br />

283<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

13.7.2011<br />

21.9.2011<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

13.7.2011<br />

Rat<br />

14.7.2011<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

13.7.2011<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

21.9.2011<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

21.9.2011<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

13.12.2011<br />

Amt 40 ke<strong>in</strong>e Umsetzung, da<br />

Antrag ke<strong>in</strong>e Mehrheit<br />

erhielt<br />

Amt 33 erledigt durch Schreiben<br />

an Innenm<strong>in</strong>isterium<br />

NRW und an<br />

Bezirksregierung Köln<br />

Stabsstelle<br />

<strong>Integration</strong><br />

Stabsstelle<br />

<strong>Integration</strong><br />

Stabsstelle<br />

<strong>Integration</strong><br />

ke<strong>in</strong>e Umsetzung, da<br />

Antrag ke<strong>in</strong>e Mehrheit<br />

erhielt<br />

ke<strong>in</strong>e Umsetzung, da<br />

Antrag von Antragstellern<br />

zurückgezogen wurde<br />

erledigt<br />

VR 01 erledigt, da Antrag<br />

abgelehnt wurde


23 1113376<br />

1113376ST2<br />

1113376EB3<br />

1113376NV4<br />

1113376EB5<br />

24 1113404<br />

1113404ST2<br />

1113404EB3<br />

1113404NV4<br />

1113404EB5<br />

25 1113616<br />

1113616ST2<br />

Ältere Menschen mit<br />

Migrationsh<strong>in</strong>tergrund<br />

Schwimmkurs für Frauen<br />

und Mädchen im<br />

Frankenbad<br />

Neuausrichtung der<br />

Sozialarbeit an<br />

städtischen Schulen <strong>in</strong><br />

<strong>Bonn</strong> – Umsetzung des<br />

Bildungs- und<br />

Teilhabepaketes<br />

284<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

13.12.2011<br />

ASMGW<br />

8.2.2012<br />

Hauptausschuss<br />

23.2.2012<br />

Sportausschuss<br />

29.11.2011<br />

14.2.2012<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

13.12.2011<br />

Hauptausschuss<br />

23.2.2012<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

13.12.2011<br />

Amt 50 Das Anliegen des<br />

<strong>Integration</strong>srates wurde<br />

im Hear<strong>in</strong>g am 15.6.2012<br />

behandelt. Die<br />

Verwaltung wird über die<br />

weitere Bearbeitung des<br />

Antrages <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er der<br />

nächsten Sitzungen<br />

berichten.<br />

Amt 52 Zu 1.<br />

Amt 52 bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong><br />

Gesprächen mit<br />

möglichen Trägern für e<strong>in</strong><br />

solches Angebot, e<strong>in</strong><br />

abschließendes Ergebnis<br />

kann derzeit noch nicht<br />

berichtet werden.<br />

Zu 2.<br />

Es ist beabsichtigt, die<br />

gewünschten<br />

Darstellungen dem<br />

<strong>Integration</strong>srat am<br />

29.08.12 vorzulegen.<br />

Amt 40 erledigt durch<br />

Stellungnahme der<br />

Verwaltung


26 1113617<br />

1113617EB3<br />

27 1113618<br />

1113618ST2<br />

1113618EB3<br />

1113618NV4<br />

28 1113621<br />

1113621NV2<br />

1113621EB3<br />

29 1113622<br />

1113622ST2<br />

Soziale Stadt<br />

Tannenbusch<br />

Interkulturelle<br />

Kompetenz:<br />

Systematische Schulung<br />

der<br />

Verwaltungsmitarbeiter/<br />

<strong>in</strong>nen<br />

Korrektur des<br />

Internetauftritts:<br />

Verhütung und<br />

Bekämpfung der<br />

Jugendkrim<strong>in</strong>alität <strong>in</strong><br />

<strong>Bonn</strong>-Tannenbusch<br />

Erfassung des kulturellen<br />

H<strong>in</strong>tergrundes bei der<br />

Wohnungsvermittlung<br />

285<br />

7<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

13.12.2011<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

13.12.2011<br />

Hauptausschuss<br />

26.1.2012<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

13.12.2011<br />

17.1.2012<br />

16.5.2012<br />

JHA<br />

13.3.2012<br />

Rat 31.5.2012<br />

<strong>Integration</strong>srat<br />

13.12.2011<br />

Stabsstelle<br />

<strong>Integration</strong><br />

erledigt, die<br />

Sprecher/<strong>in</strong>nen des AK<br />

Vielfalt s<strong>in</strong>d angefragt<br />

und werden zu e<strong>in</strong>em<br />

geeigneten Zeitpunkt<br />

teilnehmen oder<br />

<strong>in</strong>teressierte Mitglieder<br />

nach Tannenbusch<br />

e<strong>in</strong>laden.<br />

Amt 11 erledigt durch<br />

Stellungnahme der<br />

Verwaltung<br />

Stabsstelle<br />

<strong>Integration</strong><br />

erledigt. Das PP wurde<br />

gebeten, die Änderungen<br />

vorzunehmen. Lt.<br />

Schreiben PP vom<br />

03.08.2012 wird<br />

Formulierung nicht mehr<br />

verwendet.<br />

Amt 50 ke<strong>in</strong>e Umsetzung, da<br />

Antrag ke<strong>in</strong>e Mehrheit<br />

erhielt


Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.6.4<br />

Der Oberbürgermeister BE Frau Manemann<br />

Stabsstelle <strong>Integration</strong> Mitteilungsvorlage<br />

Betreff<br />

Neujahrsempfang des <strong>Integration</strong>srates 2013<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />

1213642 283,47 € 23.11.12<br />

Externe Dokumente<br />

F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen<br />

X Ja, sh. Begründung Ne<strong>in</strong> Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong><br />

Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />

Federführung: Stabsstelle <strong>Integration</strong> 21.11.2012 gez. Manemann<br />

Dez. II 21.11.2012 gez. Prof. Dr. Sander<br />

Amt 20 21.11.2012 gez. Limbach<br />

Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 23.11.2012 gez. Nimptsch<br />

Beratungsfolge Sitzung Ergebnis<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />

Inhalt der Mitteilung<br />

Im Jahr 2013 f<strong>in</strong>det auf ausdrücklichen Wunsch des <strong>Integration</strong>srates<br />

zum Jahresbeg<strong>in</strong>n wieder e<strong>in</strong> Neujahrsempfang statt. Zu diesem laden<br />

Oberbürgermeister und <strong>Integration</strong>srat-Vorsitzende geme<strong>in</strong>sam <strong>in</strong> den<br />

Gobel<strong>in</strong>saal des Alten Rathauses e<strong>in</strong>. Er f<strong>in</strong>det am Montag, 21. Januar<br />

2013, um 18:00 Uhr statt. Für die Veranstaltung werden 2.000,00 € aus<br />

Mitteln der Stabsstelle <strong>Integration</strong>, die für den <strong>Integration</strong>srat<br />

vorgesehen s<strong>in</strong>d, für das Cater<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>geplant. Die weiteren Kosten für<br />

Getränke und Aushilfen können noch nicht angegeben werden.<br />

Produktgruppe<br />

01.01.04<br />

Produktgruppenbezeichung<br />

Koord<strong>in</strong>ation<br />

<strong>Integration</strong><br />

Produkt<br />

1.90.00.01.04.01<br />

Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich e<strong>in</strong>schließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten)<br />

Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt)<br />

Auszahlungen/Aufwendungen Betrag F<strong>in</strong>anzstelle Veranschlagt <strong>in</strong><br />

HHJ<br />

Sonstige Auszahlungen<br />

aus lfd. Verwaltungstätigkeit<br />

E<strong>in</strong>zahlungen/Erträge<br />

Erträge 0,00<br />

Haushaltsbelastung jährlich<br />

286<br />

2.000,00 190000104/<br />

74.1000<br />

2013<br />

Produktbezeichnung<br />

Koord<strong>in</strong>ation <strong>Integration</strong><br />

Noch bereitzustellen Deckung


Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.6.5<br />

Der Oberbürgermeister BE Frau Manemann<br />

Stabsstelle <strong>Integration</strong> Mitteilungsvorlage<br />

- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />

Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />

1213242<br />

Externe Dokumente<br />

Betreff<br />

Sitzungsterm<strong>in</strong>e des <strong>Integration</strong>srates im Jahr 2013<br />

F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen<br />

Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong> Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong><br />

Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />

Federführung: Stabsstelle <strong>Integration</strong> 24.10.2012 gez. Manemann<br />

Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 25.10.2012 gez. J. Nimptsch<br />

Beratungsfolge Sitzung Ergebnis<br />

<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />

Inhalt der Mitteilung<br />

Für den <strong>Integration</strong>srat wurden <strong>in</strong> Abstimmung mit der Vorsitzenden<br />

folgende Sitzungsterm<strong>in</strong>e für das Jahr 2013 festgelegt:<br />

Mittwoch, 20.02.2013<br />

Mittwoch, 10.04.2013<br />

Mittwoch, 15.05.2013<br />

Mittwoch, 03.07.2013<br />

Mittwoch, 11.09.2013<br />

Mittwoch, 16.10.2013<br />

Mittwoch, 04.12.2013<br />

Die Sitzungen beg<strong>in</strong>nen jeweils um 18:00 Uhr im Ratssaal des<br />

Stadthauses, Berl<strong>in</strong>er Platz 2.<br />

1.7 Aktuelle Informationen der Vorsitzenden/der Verwaltung<br />

287

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