Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn
Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn
Einladung/Tagesordnung - Integration in Bonn
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Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
Der Oberbürgermeister<br />
Stabsstelle <strong>Integration</strong> <strong>E<strong>in</strong>ladung</strong><br />
Zu Beg<strong>in</strong>n der Sitzung um 18:00 Uhr<br />
stellt e<strong>in</strong>/e Vertreter/<strong>in</strong> des<br />
„Arbeitskreises Vielfalt Tannenbusch“<br />
die Initiative vor und steht für Fragen<br />
der Mitglieder zur Verfügung.<br />
An der Sitzung nimmt auch die<br />
Polizeipräsident<strong>in</strong>, Frau Brohl-Sowa<br />
zusammen mit dem E<strong>in</strong>satzleiter<br />
„5. Mai Lannesdorf“, Herrn Pfau, teil.<br />
Sie beantworten ab ca. 18:30 Uhr<br />
Fragen der Mitglieder.<br />
Große Anfragen<br />
Sitzung<br />
Sitzungstag<br />
Sitzungsort<br />
Zugestellt am 28.11.2012<br />
X öffentlich nicht öffentlich<br />
Drucksachennummer<br />
1213665TO<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
12.12.2012<br />
- Fragestunde - IX/21<br />
Stadthaus, Ratssaal<br />
Beg<strong>in</strong>n 18:00 Uhr<br />
Ende Uhr<br />
1. Drucksachen-Nr.: 1213512 3<br />
Große Anfrage: Acharki, Akman, Azrak (BIG) vom<br />
05.11.2012<br />
Verhalten vom RMB und <strong>Bonn</strong>er Imamen am 05. Mai <strong>in</strong><br />
Lannesdorf<br />
2. Drucksachen-Nr.: 1213000 5<br />
Große Anfrage: Acharki, Akman und Azrak (BIG),<br />
El Saman LL.M. (Bündnis 90/Die Grünen) vom 02.10.2012<br />
Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters für e<strong>in</strong>e<br />
Veranstaltung des Jüdischen Nationalfonds (JNF)<br />
Weitere Drucksachen der Drucksachen-Gruppe '1213000'<br />
1213000ST2 Stellungnahme der Verwaltung<br />
3. Drucksachen-Nr.: 1213472 9<br />
Große Anfrage: Acharki, Akman und Azrak (BIG) vom<br />
12.11.2012<br />
Veranstaltung 'Salafismus <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>' aus Sicht der<br />
Verwaltung<br />
Seite
2<br />
4. Drucksachen-Nr.: 1212999 11<br />
Große Anfrage: Öztürker, Yigit und Altunisik (IL) vom<br />
01.10.2012<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler im Schuljahr 2012/2013<br />
Weitere Drucksachen der Drucksachen-Gruppe '1212999'<br />
1212999ST2 Stellungnahme der Verwaltung<br />
5. Drucksachen-Nr.: 1213513 14<br />
Große Anfrage: Öztürker, Yigit und Altunisik (IL) vom<br />
13.11.2012<br />
<strong>Integration</strong> durch Sport<br />
6. Drucksachen-Nr.: 1213248 15<br />
Große Anfrage: Fraktion Die L<strong>in</strong>ke vom 25.10.2012<br />
Aufnahme von Flüchtl<strong>in</strong>gen bzw. AsylbewerberInnen<br />
<strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
Weitere Drucksachen der Drucksachen-Gruppe '1213248'<br />
1213248ST2 Stellungnahme der Verwaltung<br />
<strong>Bonn</strong>, 28.11.2012<br />
gez.<br />
Safiye Temizel<br />
(Vorsitzende)
Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
TOP 1. GA hh:mm<br />
BE<br />
Große Anfrage<br />
Fragesteller/<strong>in</strong> Acharki, Akman, Azrak<br />
(BIG)<br />
E<strong>in</strong>gangsdatum<br />
gez. 13.11.2012<br />
f.d.R.<br />
Ratsbüro<br />
05.11.2012 J. Hackenberg<br />
Datum Unterschrift<br />
Betreff<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />
1213512<br />
Externes Dokument<br />
Verhalten vom RMB und <strong>Bonn</strong>er Imamen am 05. Mai <strong>in</strong> Lannesdorf<br />
Gremien Sitzung Ergebnis<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />
Fragestellung<br />
3<br />
1. Wie bewertet die Polizei das Verhalten vom <strong>Bonn</strong>er Rat der Muslime<br />
(RMB) und der <strong>Bonn</strong>er Imame im Rahmen der Gewalttaten anlässlich<br />
der islamfe<strong>in</strong>dlichen Kundgebung von „pro NRW“?<br />
2. Welches Ergebnis ergab die Auswertung der Video- und<br />
Tonaufzeichnungen der Reden des RMB? Haben RMB und <strong>Bonn</strong>er Imame<br />
Gewalt vor Ort verurteilt und zu e<strong>in</strong>em friedlichen Verhalten<br />
aufgerufen? Wird der E<strong>in</strong>satz des RMB im Polizeibericht erwähnt?<br />
3. Welche Gefahr besteht für die Entstehung von Islamfe<strong>in</strong>dlichkeit<br />
<strong>in</strong>nerhalb der <strong>Bonn</strong>er Polizei? Welche Gegenmaßnahmen wie u.a.<br />
<strong>in</strong>terkulturelle und <strong>in</strong>terreligiöse Schulungen wurden bereits<br />
ergriffen und welche s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Planung?<br />
4. Inwiefern bestehen Planungen zur Intensivierung des Austausches<br />
mit dem RMB und den <strong>Bonn</strong>er Moscheegeme<strong>in</strong>den?<br />
5. Wie viele der festgenommen Personen stammen aus <strong>Bonn</strong>, wie viele<br />
kamen von außerhalb? Wie viele der angeklagten / verurteilten<br />
Personen stammen aus <strong>Bonn</strong>, wie viele aus anderen Städten? Nach<br />
welchen Kriterien wurden die über 100 Personen festgenommen?<br />
Konnten die Verhafteten irgende<strong>in</strong>er Gruppe zugeordnet werden?<br />
Welche Kriterien liegen der Zuordnung zugrunde?
Begründung<br />
4<br />
Das Verhalten des RMB bei der Gegendemonstration zu der „pro NRW“<br />
Kundgebung wird vere<strong>in</strong>zelt kritisiert. Um bestehende Missverständnisse<br />
und Vorurteile gegenüber dem RMB und <strong>Bonn</strong>er Muslimen auszuräumen wird<br />
die Polizei gebeten, das Verhalten aus ihrer Sicht darzustellen.
Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
TOP 2. GA hh:mm<br />
BE<br />
Große Anfrage<br />
Fragesteller/<strong>in</strong> Acharki, Akman, Azrak<br />
(BIG)<br />
El Saman LL.M.<br />
(Bündnis 90 / GRÜNE)<br />
E<strong>in</strong>gangsdatum<br />
gez. 02.10.2012<br />
f.d.R.<br />
Ratsbüro<br />
02.10.2012 Jakob Hackenberg<br />
Datum Unterschrift<br />
Betreff<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />
1213000<br />
Externes Dokument<br />
Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters für e<strong>in</strong>e Veranstaltung des<br />
Jüdischen Nationalfonds (JNF)<br />
Gremien Sitzung Ergebnis<br />
<strong>Integration</strong>srat 23.10.2012 vertagt (e<strong>in</strong>stimmig, da<br />
ke<strong>in</strong> BE)<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />
Fragestellung<br />
1.: Zahlreiche H<strong>in</strong>weise belegen, dass der Jüdischen Nationalfonds<br />
Keren Kayemet leisrael (JNF) Menschen aufgrund ihrer religiösen und<br />
kulturellen Identität bewusst benachteiligt, <strong>in</strong>dem er Muslime und<br />
Christen von den meisten Projekten ausgrenzt. Wie ist die<br />
Unterstützung solcher Organisationen vere<strong>in</strong>bar mit e<strong>in</strong>em weltoffenen<br />
und toleranten <strong>Bonn</strong>?<br />
2.: Mit der Übernahme der Schirmherrschaft des Israel-Tages im Rahmen<br />
der Interkulturellen Woche „Wer immer Du bist“, die <strong>in</strong> diesem Jahr vom<br />
Jüdischen Nationalfonds KKL veranstaltet wird, unterstützt der<br />
Oberbürgermeister e<strong>in</strong>e nationalistische israelische Organisation. Die<br />
Projekte des JNF und se<strong>in</strong>er Tochterunternehmen im illegal besetzten<br />
Westjordanland s<strong>in</strong>d Teil der Siedlungspolitik, die dem Frieden <strong>in</strong><br />
Nahost entgegensteht und auch von der Bundesregierung kritisiert wird.<br />
Mit der Unterstützung des JNF wird e<strong>in</strong>e dem Friedensplan direkt<br />
zuwider handelnde Organisation unterstützt.<br />
Wie rechtfertigt der Oberbürgermeister vor diesem H<strong>in</strong>tergrund se<strong>in</strong>e<br />
Unterstützung des JNF?<br />
3.: Die israelische Friedensbewegung hat aufgrund der zunehmenden<br />
Polarisierung des Konflikts (zu dem der JNF und se<strong>in</strong>e<br />
Aktivitäten beitragen) e<strong>in</strong>en schweren Stand und benötigt<br />
5
<strong>in</strong>ternationale Unterstützung. Durch aktuelle israelische<br />
Gesetzesvorhaben werden kritische Nichtregierungsorganisationen <strong>in</strong><br />
ihrer Arbeit beh<strong>in</strong>dert. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist die<br />
Schirmherrschaft e<strong>in</strong> fatales Signal, denn es entsteht der E<strong>in</strong>druck,<br />
die Stadt <strong>Bonn</strong> unterstütze die polarisierenden Hardl<strong>in</strong>er <strong>in</strong> Israel,<br />
nicht aber die dortige Friedensbewegung.<br />
Welche die israelische und die paläst<strong>in</strong>ensische Friedensbewegung<br />
unterstützende Maßnahmen plant der Oberbürgermeister?<br />
4.: Wäre er bereit, e<strong>in</strong>e Schirmherrschaft für e<strong>in</strong>e von lokalen <strong>Bonn</strong>er<br />
Gruppen getragene ganztägige Benefizveranstaltung zu übernehmen und<br />
somit dazu beizutragen, dass entsprechenden Friedensgruppen <strong>in</strong> Israel<br />
und Paläst<strong>in</strong>a Spenden zukommen?<br />
5.: In se<strong>in</strong>er ersten Stellungnahme hat der Oberbürgermeister<br />
die Auffassung geäußert, dass er nicht davon ausgehe, dass der sog.<br />
"<strong>Bonn</strong>er Ha<strong>in</strong>" mit der Vertreibung von Bedu<strong>in</strong>en <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung stünde.<br />
Auf welche Informationen, Aussagen und Quellen bezieht er sich hierbei<br />
und wie hat er diese Voraussetzungen gegenüber dem JNF zum Ausdruck<br />
gebracht?<br />
6.: Auf die Kritik an der Organisation JNF geht der Oberbürgermeister<br />
<strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Stellungnahme nicht e<strong>in</strong>. Die ihm aus der <strong>Bonn</strong>er<br />
Zivilgesellschaft weitergeleiteten Informationen s<strong>in</strong>d glaubwürdigen<br />
Quellen entnommen und enthalten konkrete Vorwürfe gegenüber der<br />
Organisation JNF.<br />
Verfügt der Oberbürgermeister über zitierwürdigere Informationen, die<br />
die gegen den JNF erhobenen Vorwürfe sicher entkräften und ihn von der<br />
S<strong>in</strong>nhaftigkeit der Schirmherrschaft überzeugen? Wenn ja, um welche<br />
Quellen handelt es sich hierbei?<br />
Begründung<br />
6<br />
Oberbürgermeister Nimptsch hat die Schirmherrschaft für den<br />
diesjährigen Israel-Tag übernommen, der von dem Jüdischen<br />
Nationalfonds (JNF) ausgerichtet wird. Trotz der vehementen Kritik<br />
durch <strong>Bonn</strong>er Institutionen hielt er weiterh<strong>in</strong> an der Schirmherrschaft<br />
fest. Die bisherige Stellungnahme des Oberbürgermeisters konnte die<br />
vielen offenen Fragen nicht klären.<br />
Informationen der Bundesregierung über den Jüdischen Nationalfonds auf<br />
e<strong>in</strong>e Kle<strong>in</strong>e Anfrage vom 25.01.2011:<br />
„2007 hat der Oberste Gerichtshof e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>stweilige Verfügung<br />
erlassen, die den Jewish National Fund (JNF) darauf verpflichtet, auch<br />
Nichtjuden Land zur Ver- fügung zu stellen. (…)Die langjährige Politik<br />
des JNF, an israelische Araber ke<strong>in</strong> Land abzugeben, hat <strong>in</strong> der<br />
Vergangenheit zu erheblichen Kontroversen <strong>in</strong> Israel geführt (nicht nur<br />
mit der arabischen M<strong>in</strong>derheit). 2007 hat der Oberste Gerichtshof e<strong>in</strong>e<br />
e<strong>in</strong>stweilige Verfügung erlassen, die den JNF darauf verpflichtet, auch<br />
Nichtjuden Land zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug erhält er dafür<br />
vom Staat Israel Ersatzland, damit se<strong>in</strong> Besitzstand gewahrt bleibt.<br />
Seit 2008 liegt e<strong>in</strong> Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils vor. E<strong>in</strong>e<br />
Entscheidung steht noch aus.“
Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 2. GA<br />
Der Oberbürgermeister BE<br />
VR 01 Stellungnahme der Verwaltung<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />
1213000ST2 331,19 € 12.10.12<br />
Externes Dokument<br />
Betreff<br />
Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters für e<strong>in</strong>e Veranstaltung des<br />
Jüdischen Nationalfonds (JNF)<br />
Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />
Federführung: VR 01 09.10.2012 gez. Dr. Hohn-Berghorn<br />
Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 11.10.2012 gez. J. Nimptsch<br />
Beratungsfolge Sitzung<br />
<strong>Integration</strong>srat 23.10.2012<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />
Inhalt der Stellungnahme<br />
7<br />
Entgegen des Wortlautes des Betreffs der Großen Anfrage hat der Oberbürgermeister nicht die<br />
Schirmherrschaft für e<strong>in</strong>e Veranstaltung des Jüdischen Nationalfonds übernommen. Insofern wird zum<br />
Fragenkomplex zusammenfassend wie folgt Stellung genommen:<br />
Die Übernahme der Schirmherrschaft bezog sich auf den Israel-Tag, der <strong>in</strong> diesem Jahr Teil der<br />
Interkulturellen Woche war und der von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft <strong>Bonn</strong> und dem Jüdischen<br />
Nationalfonds KKL geme<strong>in</strong>sam organisiert wurde. Weitere Unterstützer des Israel-Tages waren die<br />
Jüdische Geme<strong>in</strong>de <strong>Bonn</strong>, die Gedenkstätte für die <strong>Bonn</strong>er Opfer des Nationalsozialismus, die<br />
Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, die Katholische Hochschulgeme<strong>in</strong>de und e<strong>in</strong>ige<br />
Kirchengeme<strong>in</strong>den. Mit der Übernahme der Schirmherrschaft würdigte der Oberbürgermeister das<br />
Engagement und die Arbeit aller beteiligten <strong>Bonn</strong>er Organisationen.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus kann die Übernahme der Schirmherrschaft als Zeichen der Verbundenheit und der<br />
Solidarität mit dem Staat Israel und zugleich als Bekenntnis zur deutsch-israelischen Freundschaft<br />
gewertet werden.<br />
Bereits seit 1983 besteht e<strong>in</strong>e Städtefreundschaft zwischen <strong>Bonn</strong> und Tel Aviv. Künftig wird sich die<br />
Stadt u. a. auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Solidaritäts-Netzwerk Europäischer Städte mit der Stadt Ramallah engagieren.<br />
In dem Zusammenschluss „Euro Ramallah“ werden Bemühungen um e<strong>in</strong>en gerechten und nachhaltigen<br />
Friedensprozess <strong>in</strong> Nahost unterstützt.<br />
Dem Oberbürgermeister ist daran gelegen, <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong> gesellschaftliches Mite<strong>in</strong>ander zu gestalten, das<br />
geprägt ist von Toleranz und gegenseitigem Respekt. Er hat auch die Schirmherrschaft über die <strong>Bonn</strong>er<br />
Friedenstage (21./22. September) übernommen und wird die Übernahme der Schirmherrschaft über e<strong>in</strong>e<br />
Benefizveranstaltung von lokalen <strong>Bonn</strong>er Gruppen zugunsten von Friedensgruppen <strong>in</strong> Israel und<br />
Paläst<strong>in</strong>a prüfen, wenn ihm dazu e<strong>in</strong>e konkrete Anfrage mit e<strong>in</strong>em Veranstaltungskonzept vorliegt.<br />
Bei der Eröffnung des Israel-Tages hat der Oberbürgermeister e<strong>in</strong>en offenen und konstruktiven Dialog<br />
angeboten und dieses Angebot auch an diejenigen gerichtet, die ihn im Vorfeld für die Übernahme der<br />
Schirmherrschaft kritisiert haben. Daraus resultiert zurzeit e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziger konkreter Gesprächswunsch, der<br />
sich <strong>in</strong> der Term<strong>in</strong>abstimmung bef<strong>in</strong>det.
Der Oberbürgermeister hat die Aufforderung, die Schirmherrschaft zurück zu geben, sehr ernst<br />
genommen und ist sich bewusst, dass es <strong>in</strong> dem Themenkontext zum Israel-Tag zu verschiedenen<br />
Bewertungen kommen kann.<br />
Dies wird auch <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Rede zur Eröffnung des Israeltages deutlich, <strong>in</strong> der er sehr differenziert zum<br />
gesamten Sachverhalt Stellung genommen hat.<br />
Im Wortlaut hat der Oberbürgermeister dazu ausgeführt:<br />
8<br />
„Der Erlös der heutigen Veranstaltung soll für den Aufbau e<strong>in</strong>es <strong>Bonn</strong>er Ha<strong>in</strong>s im Wald der Deutschen<br />
Länder <strong>in</strong> Israel verwendet werden. Es handelt sich um e<strong>in</strong>e Initiative zur Bepflanzung und<br />
Wiederaufforstung der Wüste Negev, deren Schirmherr zu Beg<strong>in</strong>n der 90er Jahre Johannes Rau<br />
gewesen ist. Für se<strong>in</strong>e stete Hilfe wurde er 1995 vom Jüdischen Nationalfonds als erster Preisträger mit<br />
dem „Goldenen Olivenzweig“ ausgezeichnet. Johannes Rau, unser verstorbener Bundespräsident, hat<br />
diesen Preis angenommen. Köln, Dortmund, Düsseldorf und viele andere deutsche Städte haben dort<br />
bereits Ha<strong>in</strong>e, die nach ihren Städten benannt s<strong>in</strong>d, und die M<strong>in</strong>isterpräsidenten Rüttgers und Platzeck<br />
haben <strong>in</strong> der Vergangenheit den Wald der Deutschen Länder, <strong>in</strong> Israel besucht. Durch zahlreiche<br />
Spenden aus Deutschland wurden im „Wald der deutschen Länder“ um die Wüstenstadt Be'er Scheva<br />
seit 1991 bereits über 450.000 Bäume gepflanzt. Sie sollen s<strong>in</strong>nbildlich für die Freundschaft zwischen<br />
Deutschland und Israel stehen.<br />
Ich habe mich angesichts der kritischen Stimmen, die mich erreicht haben, gefragt, ob die genannten<br />
Personen und Städte sich geirrt haben könnten oder ob <strong>in</strong>zwischen vielleicht neue Sachverhalte<br />
h<strong>in</strong>zugekommen s<strong>in</strong>d. Schließlich ist von Spannungen mit e<strong>in</strong>em Bedu<strong>in</strong>enstamm die Rede, von<br />
Vertreibung und es haben sich Gerichte mit der Frage beschäftigt, ob die Bedu<strong>in</strong>en, die sich dort an<br />
e<strong>in</strong>er Stelle seit 1998 niedergelassen hatten, dies zu Recht oder Unrecht getan haben. H<strong>in</strong>gewiesen wird<br />
allerd<strong>in</strong>gs auch darauf, dass an anderer Stelle der Jüdische Nationalfonds die Bedu<strong>in</strong>enstadt Rahat<br />
durch den Aufbau e<strong>in</strong>es Wasserreservoirs unterstützt hat. Ich habe bei dieser nicht e<strong>in</strong>fach zu<br />
überschauenden Lage weiteren Rat e<strong>in</strong>geholt. Dazu gehörten Experten aus dem Bereich der GIZ, des<br />
Deutschen Bundestages und schließlich habe ich das Auswärtige Amt um e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schätzung gebeten.<br />
[…] Am heutigen Israel-Tag, an dem sich viele engagierte <strong>Bonn</strong>er<br />
Institutionen, Organisationen, Geme<strong>in</strong>den und Menschen beteiligen, will<br />
ich das Engagement und die Arbeit dieser Organisationen <strong>in</strong> unserer<br />
Stadt würdigen und b<strong>in</strong> deswegen Schirmherr dieser Veranstaltung. Ich<br />
b<strong>in</strong> übrigens <strong>in</strong> diesen Tagen gleichzeitig Schirmherr der <strong>Bonn</strong>er<br />
Friedenstage und habe heute morgen nebenan im alten Rathaus e<strong>in</strong>e<br />
Veranstaltung eröffnet mit dem Titel „Präventive Diplomatie“. Ich<br />
frage Sie, was wäre das für e<strong>in</strong> Zeichen, Schirmherr für die<br />
Friedenstage zu se<strong>in</strong> und gleichzeitig die Schirmherrschaft über diese<br />
Veranstaltung zurückzugeben – das wäre doch alles andere als<br />
präventive Diplomatie und würde mir den Weg versperren selbst den<br />
Dialog zu Israel-Fragen zu führen; ke<strong>in</strong> guter Ausgangspunkt für den<br />
Oberbürgermeister e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>ternationalen Stadt, der den Dialog mit<br />
allen führen will und führen muss.“
Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
TOP 3. GA hh:mm<br />
BE<br />
Große Anfrage<br />
Fragesteller/<strong>in</strong> Acharki, Akman und<br />
Azrak (BIG)<br />
E<strong>in</strong>gangsdatum<br />
gez. 12.11.2012<br />
f.d.R.<br />
Ratsbüro<br />
12.11.12 Jakob Hackenberg<br />
Datum Unterschrift<br />
Betreff<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />
1213472<br />
Externes Dokument<br />
Veranstaltung „Salafismus <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>“ aus Sicht der Verwaltung<br />
Gremien Sitzung Ergebnis<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />
Fragestellung<br />
Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen e<strong>in</strong>zeln<br />
und nicht im Fließtext zu beantworten:<br />
1. Welche Kosten waren mit der Veranstaltung verbunden?<br />
9<br />
2. Wie beurteilen die Veranstalter die durchweg sehr kritischen<br />
Äußerungen der ZuschauerInnen zum Vortrag im Rahmen der<br />
Diskussionsrunde (undifferenzierte und e<strong>in</strong>seitige<br />
Betrachtungsweise, vorschnelle Urteilsbildung, Panikmache,…)?<br />
3. Aus welcher Motivation heraus wurde die Referent<strong>in</strong> nach <strong>Bonn</strong><br />
e<strong>in</strong>geladen? Gab es ke<strong>in</strong>e Alternativreferenten, die<br />
wissenschaftlicher und neutraler gewesen wären? Aus welchen<br />
Gründen gab es ke<strong>in</strong>e Auflage, diese Veranstaltung nicht politisch<br />
zu <strong>in</strong>strumentalisieren?<br />
4. Kernaussagen des Vortrages waren unwahr und gezielt<br />
rufschädigend. Diese wurden von der Lokalpresse veröffentlicht,<br />
e<strong>in</strong>e Richtigstellung von Seiten der Referent<strong>in</strong> gab es nicht.<br />
Inwiefern sehen sich die Veranstalter <strong>in</strong> der Pflicht, die durch<br />
ihre Veranstaltung entstandenen Vorurteile und Unterstellungen<br />
als solche darzustellen und zu widerlegen?
5. Welche Konsequenzen zieht der Oberbürgermeister aus der<br />
Fehlbesetzung und der politisch motivierten Stimmungsmache durch<br />
die Referent<strong>in</strong>?<br />
6. Welche Veranstaltungen s<strong>in</strong>d für die nahe Zukunft geplant? Werden<br />
<strong>in</strong> diesen auch, im Gegensatz zu den bisherigen Veranstaltungen,<br />
Muslime als ReferentInnen e<strong>in</strong>geladen?<br />
Begründung<br />
10<br />
In e<strong>in</strong>em Spiegel-Bericht wurde die Referent<strong>in</strong> mit der folgenden<br />
Aussage über BIG zitiert: „Die Partei ist e<strong>in</strong> Sammelbecken für obskure<br />
Gestalten.“ (Artikel, Gegendarstellung). Im Anschluss an die<br />
Veranstaltung stellte sich heraus, dass sie sich dabei auf lediglich<br />
zwei von <strong>in</strong>sgesamt 1.000 Mitgliedern der Partei bezog, wovon e<strong>in</strong>es gar<br />
ke<strong>in</strong> Parteimitglied ist.<br />
Auch Äußerungen im Rahmen der Veranstaltung verdeutlichen e<strong>in</strong>e<br />
unseriöse Betrachtungsweise: „Ich kenne sogar salafitische Familien,<br />
die ihre K<strong>in</strong>der nicht schlagen“.<br />
Aus Sicht der Fragesteller s<strong>in</strong>d Vorurteile, Stigmatisierungen und<br />
Ängste der Nährboden für Extremismus und gesellschaftliche Spaltung.<br />
Veranstaltungen dieser Art fördern weder die Aufklärung noch die<br />
notwendige Suche nach Lösungsansätzen gegen Extremismus, ganz im<br />
Gegenteil.
Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
Fragesteller/<strong>in</strong> Öztürker, Yigit und<br />
Altunisik (IL)<br />
TOP 4. GA hh:mm<br />
BE<br />
Große Anfrage<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />
1212999<br />
Externes Dokument<br />
E<strong>in</strong>gangsdatum<br />
gez. E: 01.10.2012<br />
gez. Ebert<br />
f.d.R.<br />
01.10.2012 Gez. Öztürker<br />
Datum Unterschrift<br />
Betreff<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler im Schuljahr 2012/2013<br />
Gremien Sitzung Ergebnis<br />
<strong>Integration</strong>srat 23.10.2012 vertagt (e<strong>in</strong>stimmig, da<br />
ke<strong>in</strong> BE)<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />
Fragestellung<br />
1-Wieviele Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler besuchen im Schuljahr 2012/2013<br />
die <strong>Bonn</strong>er Schulen? Kann die Verwaltung nach den Schulformen<br />
auflisten? Wie viele s<strong>in</strong>d mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund?<br />
2- Wie viele Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler haben im Schuljahr 2011/2012 die<br />
Schule ohne Schulabschluss verlassen und wie viele s<strong>in</strong>d davon mit<br />
Migrationsh<strong>in</strong>tergrund ?<br />
3- Kann die Verwaltung darüber Angaben machen, wie viele Jugendliche<br />
im Ausbildungsjahr 2012/2013 bei der Stadt <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong>e Lehrstelle<br />
bekommen haben. Wie hoch ist der Anteil der MigrantInnen?<br />
4- Könnte die Verwaltung über den neuesten Stand der Inklusion<br />
Angaben machen, wie hat sich die Situation der Inklusion <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
entwickelt?<br />
Begründung:<br />
Erfolgt mündlich <strong>in</strong> der Sitzung.<br />
11
Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 4. GA<br />
Der Oberbürgermeister BE<br />
Amt 40 Stellungnahme der Verwaltung<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Betreff<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler im Schuljahr 2012/2013<br />
Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />
1212999ST2 346,30 € 16.10.12<br />
Externes Dokument<br />
Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />
Federführung: Amt 40 12.10.2012 gez. Bockshecker<br />
Amt 11 zu Ziffer. 3 11.10.2012 gez. Gehrmann<br />
Dez. V 12.10.2012 gez. Wahrheit<br />
Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 15.10.2012 gez. Nimptsch<br />
Beratungsfolge Sitzung<br />
<strong>Integration</strong>srat 23.10.2012<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />
Inhalt der Stellungnahme<br />
12<br />
1. Die Schülerzahlen des Schuljahres 2012/2013 liegen noch nicht vor,<br />
da die Erhebung und Auswertung der Daten noch läuft. Mit e<strong>in</strong>em<br />
Ergebnis - nach Schulformen gegliedert - ist erfahrungsgemäß Ende<br />
November zu rechnen.<br />
Angaben über Schüler/-<strong>in</strong>nen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund werden<br />
voraussichtlich erst im Februar 2013 vorliegen, wenn der Landesbetrieb<br />
Information und Technik (IT.NRW) die Geme<strong>in</strong>dedatensätze geliefert hat<br />
und diese im Schulamt ausgewertet wurden.<br />
2. Angaben über erreichte Schulabschlüsse im vergangenen Schuljahr<br />
2011/2012 werden ebenfalls den Geme<strong>in</strong>dedatensätzen entnommen und<br />
stehen daher frühestens im Februar 2013 zur Verfügung.<br />
Die zweite Frage kann nicht beantwortet werden, da die statistische<br />
Erhebung ke<strong>in</strong>en Bezug zwischen erreichten Schulabschlüssen und evtl.<br />
vorhandenem Migrationsh<strong>in</strong>tergrund der Schüler/-<strong>in</strong>nen herstellt.<br />
3. Im Jahr 2012 wurden bei der Stadt <strong>Bonn</strong> <strong>in</strong>sgesamt 61 Auszubildende<br />
e<strong>in</strong>gestellt. Davon haben 16 Auszubildende e<strong>in</strong>en Migrationsh<strong>in</strong>tergrund<br />
(26,23 %).<br />
Von den 61 Auszubildenden s<strong>in</strong>d 4 noch m<strong>in</strong>derjährig (6,56 %); davon 2<br />
mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund (50 %).
13<br />
4. Über den neuesten Stand zum Thema Inklusion <strong>in</strong>formiert das Handbuch<br />
„Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>“ (Ds.-Nr.: 1212837), welches vom<br />
<strong>Integration</strong>srat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 12.12.2012 beraten wird. Der<br />
Inklusionsbegriff wird <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> ausdrücklich auf alle Menschen bezogen,<br />
die – aus welchen Gründen auch immer – <strong>in</strong> unserer Stadtgesellschaft<br />
ganz oder <strong>in</strong> Teilbereichen ausgegrenzt werden, d.h. nicht nur auf<br />
Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung, sondern z.B. potenziell auch auf Menschen<br />
mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund, Menschen <strong>in</strong> Armut oder aus schwierigen<br />
sozialen Verhältnissen usw. (sog. weiter Inklusionsbegriff). Der<br />
Themenschwerpunkt Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund<br />
wird unter Punkt VII: Heterogenität <strong>in</strong> dem Kapitel VII.3.2<br />
Zuwanderungsgeschichte ausdrücklich berücksichtigt.
Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
TOP 5. GA hh:mm<br />
BE<br />
Große Anfrage<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />
1213513<br />
Externes Dokument<br />
Fragesteller/<strong>in</strong> Öztürker, Yigit und<br />
Altunisik (IL)<br />
E<strong>in</strong>gangsdatum<br />
gez. 13.11.2012<br />
f.d.R.<br />
gez. Th. Kle<strong>in</strong><br />
13.11.2012 gez. Öztürker<br />
Datum Unterschrift<br />
Betreff<br />
<strong>Integration</strong> durch Sport<br />
Gremien Sitzung Ergebnis<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />
Fragestellung<br />
1. Wie viele sportbezogene Migrantenselbstorganisationen (MSO) gibt es <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>? Kann<br />
die Verwaltung diese nach den Herkunftsländern auflisten?<br />
2. Wie viele dieser sportbezogenen MSO werden von der Stadt <strong>Bonn</strong> gefördert?<br />
3. Können die o.g. sportbezogenen MSO ohne E<strong>in</strong>schränkung die Sportanlagen der Stadt<br />
<strong>Bonn</strong> nutzen? Nach welchen Kriterien passiert das?<br />
4. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem Stadtsportbund und den<br />
sportbezogenen MSO sowie der Stadt <strong>Bonn</strong>?<br />
5. Wäre es möglich, dass die sportbezogenen MSO und etablierten Sportvere<strong>in</strong>e sowie der<br />
Stadtsportbund im Jahre 2013 im Rahmen der „Interkulturellen Woche“ e<strong>in</strong>e<br />
Fußballbegegnung unter dem Motto „Wir <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> ächten jeglichen Extremismus und<br />
Ausländerfe<strong>in</strong>dlichkeit“ organisieren und durchführen?<br />
Begründung<br />
14<br />
Die Förderung des Sports ist e<strong>in</strong> wichtiger Bauste<strong>in</strong> für die <strong>Integration</strong> und das Zusammenleben<br />
<strong>in</strong> der Gesellschaft. Dies fördert auch zwischen allen Altersgruppen Verständnis und Respekt.<br />
Die Aktivitäten müssen gebündelt und geme<strong>in</strong>sam mit den etablierten Sportverbänden und –<br />
vere<strong>in</strong>en durchgeführt werden, um e<strong>in</strong> freundschaftliches Mite<strong>in</strong>ander zu erreichen.<br />
Dialog und Austausch zwischen etablierten Sportverbänden und –vere<strong>in</strong>en und den<br />
sportbezogenen MSO können sehr hilfreich se<strong>in</strong>. Somit wird das Nebene<strong>in</strong>derleben verh<strong>in</strong>dert<br />
und e<strong>in</strong> kommunikatives Mite<strong>in</strong>ander verwirklicht.
Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
TOP 6. GA hh:mm<br />
BE<br />
Große Anfrage<br />
Fragesteller/<strong>in</strong> DIE LINKE. E<strong>in</strong>gangsdatum<br />
gez. Stv. Jürgen<br />
Repschläger, AM Mart<strong>in</strong><br />
Behrs<strong>in</strong>g<br />
25.10.2012<br />
f.d.R. Anatol Koch<br />
Ratsbüro<br />
25.10.2012<br />
Datum Unterschrift<br />
Betreff<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />
1213248<br />
Externes Dokument<br />
Aufnahme von Flüchtl<strong>in</strong>gen bzw. AsylbewerberInnen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
Gremien Sitzung Ergebnis<br />
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit<br />
und Wohnen<br />
27.11.2012<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />
Fragestellung<br />
1. Für wieviele AyslbewerberInnen kann die Stadt kurzfristig<br />
Unterbr<strong>in</strong>gungsmöglichkeiten <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> anbieten?<br />
2. Wieviele reguläre Unterkünfte stehen <strong>in</strong> den Notunterkünften und<br />
Heimen für Flüchtl<strong>in</strong>ge grundsätzlich zur Verfügung und wieviele<br />
Plätze s<strong>in</strong>d derzeit frei?<br />
3. Welche weiteren Unterbr<strong>in</strong>gungsmöglichkeiten, z.B. leerstehenden<br />
Gebäude oder Turnhallen, könn(t)en aus Sicht der Verwaltung<br />
kurzfristig bereitgestellt werden?<br />
4. Stehen von Seiten der Stadt (SGB etc.) auch reguläre dezentrale<br />
Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung und wenn ja, wieviele?<br />
15<br />
5. Wieviele Quadratmeter „Wohnraum“ stehen <strong>in</strong> den regulären (Sammel-<br />
)Unterkünften pro Flüchtl<strong>in</strong>g/AsylbewerberIn durchschnittlich und im<br />
schlechtesten Fall zur Verfügung?<br />
6. Beabsichtigt die Verwaltung, mehr Menschen <strong>in</strong> den Sammel-<br />
(Unterkünften) unterzubr<strong>in</strong>gen, d.h. die Belegungsdichte zu erhöhen<br />
und bis zu welcher Belegung, sofern mehr Flüchtl<strong>in</strong>ge als zuletzt <strong>in</strong><br />
<strong>Bonn</strong> aufgenommen werden?<br />
7. Wieviele Unterkünfte sollte die Stadt bei annähernd gerechter<br />
Verteilung der <strong>in</strong> NRW ankommenden Flüchtl<strong>in</strong>ge bzw. Asylbewerber auf<br />
die Städte m<strong>in</strong>destens kurz- und mittelfristig anbieten?
8. Rechnet die Stadtverwaltung <strong>in</strong> den nächsten Monaten mit e<strong>in</strong>em<br />
weiter steigenden Bedarf an Unterkünften für ankommende<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge, die <strong>in</strong> Asylverfahren erfasst werden?<br />
9. Sieht die Verwaltung e<strong>in</strong>e Möglichkeit, <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong>e Liegenschaft<br />
(oder mehrere kle<strong>in</strong>ere) für die vom Land NRW gesuchte zusätzliche<br />
Unterkunft für e<strong>in</strong>e dauerhafte Unterbr<strong>in</strong>gung von<br />
Flüchtl<strong>in</strong>gen/AsylbewerberInnen bereitzustellen?<br />
10. Wie hat sich der Bestand an regulären Unterbr<strong>in</strong>gungsmöglichkeiten<br />
<strong>in</strong> Notunterkünften, Heimen und anderen städtischen Gebäuden <strong>in</strong> den<br />
letzten 10 Jahren entwickelt?<br />
11. Haben die regulären städtischen Unterbr<strong>in</strong>gungsmöglichkeiten <strong>in</strong><br />
diesem Zeitraum durchgehend ausgereicht oder mussten anderweitig<br />
Unterkünfte angemietet oder bereitgestellt werden?<br />
12. Für welchen Aufenthaltszeitraum von Flüchtl<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d die<br />
Notunterkünfte und Heime normalerweise ausgelegt und wie lang ist<br />
die durchschnittliche Aufenthaltszeit <strong>in</strong> der Unterkunft<br />
tatsächlich? Trifft es zu, dass Flüchtl<strong>in</strong>ge teilweise mehr als zwei<br />
Jahre <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er solchen Unterkunft leben müssen?<br />
13. Wie hoch ist der Anteil derjenigen Flüchtl<strong>in</strong>ge/AsylbewerberInnen,<br />
die nach e<strong>in</strong>er überschaubaren Zeit (etwa 3-6 Monaten) aus e<strong>in</strong>er<br />
Sammelunterkunft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e dezentrale Unterbr<strong>in</strong>gung bzw. e<strong>in</strong>e eigene<br />
Wohnung umziehen können?<br />
14. Bei wievielen Flüchtl<strong>in</strong>gen gel<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>e Vermittlung <strong>in</strong> städtische,<br />
SGB-verwaltete und VEBOWAG-verwaltete Wohnungen?<br />
15. Welche Möglichkeiten bieten sich nach Auffassung der<br />
Stadtverwaltung, um den Anteil dezentraler Unterkünfte trotz<br />
angespannten Wohnungsmarktes <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> zu erhöhen?<br />
Begründung<br />
16<br />
Angesichts e<strong>in</strong>er steigenden Anzahl von Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> NRW, die <strong>in</strong> den<br />
Erstaufnahme<strong>in</strong>richtungen des Landes nicht mehr aufgenommen werden<br />
können, hat das Land um Amthilfe der Kommunen gebeten. E<strong>in</strong>ige NRW-<br />
Städte haben ihre Unterstützung bereits zugesagt oder schon<br />
tatsächlich zusätzlich Flüchtl<strong>in</strong>ge aufgenommen. Die Stadt <strong>Bonn</strong> ist<br />
aufgefordert, auch ihren Teil beizutragen, um ankommenden Flüchtl<strong>in</strong>gen<br />
e<strong>in</strong>e möglichst erträgliche Unterkunft bieten zu können. Denn neben der<br />
re<strong>in</strong> quantitativen Frage bedeutet die Überbelegung der Aufnahmestellen<br />
nicht nur für das Verwaltungs- und Betreuungspersonal sowie für die<br />
Berater, sondern <strong>in</strong>sbesondere für die Flüchtl<strong>in</strong>ge e<strong>in</strong>e<br />
außerordentliche Belastung.<br />
Neben den kurzfristigen, möglicherweise provisorischen, <strong>in</strong>teressieren<br />
speziell die mittel- und langfristigen Aufnahmemöglichkeiten und ihre<br />
Ausgestaltung: „Die Vision ‚<strong>Bonn</strong> <strong>in</strong>klusiv’ bedeutet, dass hier jeder<br />
Mensch willkommen ist, unabhängig von Geschlecht, mit oder ohne<br />
Handicap, mit oder ohne Migrationsh<strong>in</strong>tergrund. <strong>Bonn</strong> betrachtet<br />
Vielfalt als Gew<strong>in</strong>n für die ganze Stadtgesellschaft.“ (‚Zukunft <strong>Bonn</strong>’,<br />
Verwaltungsvorstand 6/2012).
16.1<br />
Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 6. GA<br />
Der Oberbürgermeister BE<br />
Amt 50 Stellungnahme der Verwaltung<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />
1213248ST2<br />
Externes Dokument<br />
- Anlage: Schreiben an die Bezirksregierung<br />
Köln v. 23.10.2012<br />
Betreff<br />
Aufnahme von Flüchtl<strong>in</strong>gen bzw. AsylbewerberInnen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung 00:00 Datum Unterschrift<br />
Federführung: Amt 50 27.11.2012 gez. Berger<br />
Dez. V 24.11.2012 gez. Wahrheit<br />
SGB 16.11.2012 gez. Duisberg<br />
Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 27.11.2012 gez. Nimptsch<br />
Beratungsfolge Sitzung<br />
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit 27.11.2012<br />
und Wohnen<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />
Inhalt der Stellungnahme<br />
1. Aufgrund der erheblich gestiegenen Zuweisungszahlen stehen lediglich noch 5 Plätze<br />
für E<strong>in</strong>zelpersonen zur Verfügung.<br />
2. Grundsätzlich stehen <strong>in</strong> den Übergangsheimen <strong>in</strong>sgesamt 156 Plätze zur Aufnahme von<br />
Flüchtl<strong>in</strong>gen zur Verfügung. Aufgrund der gestiegenen Zuweisungen wird derzeit „enger“<br />
belegt als üblich, so dass momentan 192 Personen <strong>in</strong> den Übergangsheimen und<br />
zusätzlich 28 Personen <strong>in</strong> Notunterkünften untergebracht s<strong>in</strong>d. Es können noch maximal<br />
5 E<strong>in</strong>zelpersonen untergebracht werden.<br />
3. Das SGB hat gem. § 2 der Betriebssatzung den Betriebszweck, die städtischen<br />
Fachdienststellen bedarfsgerecht mit Gebäuden, Räumen und zugehörigen<br />
Grundstücken zu versorgen.<br />
4. Seitens des SGB stehen ke<strong>in</strong>e regulären dezentralen Unterkunftsmöglichkeiten für<br />
Personen zur Verfügung.<br />
5. Bei regulärer Belegung stehen jedem Flüchtl<strong>in</strong>g ca. 10-12 m² Wohnfläche zur<br />
Verfügung. Aufgrund der momentanen Überbelegung reduziert sich die zur Verfügung<br />
stehende Wohnfläche auf durchschnittlich ca. 9 m², bei Familien im E<strong>in</strong>zelfall sogar auf<br />
5 m².
16.2<br />
6. Sofern ke<strong>in</strong>e weiteren Unterkünfte zur Verfügung stehen sieht die Verwaltung wegen der<br />
Unterbr<strong>in</strong>gungsverpflichtung ke<strong>in</strong>e andere Möglichkeit als die Belegungsdichte zu<br />
erhöhen. Allerd<strong>in</strong>gs ist dies auch nur noch im E<strong>in</strong>zelfall möglich, da die zumutbare<br />
Belegungsdichte bereits erreicht bzw. überschritten ist.<br />
7. Sofern die derzeitigen Zuweisungszahlen konstant bleiben, ist es kurzfristig notwendig<br />
m<strong>in</strong>destens 50 weitere Plätze vorzuhalten. Mittelfristig s<strong>in</strong>d dann sicherlich weitere 50<br />
Plätze erforderlich.<br />
8. Es ist von e<strong>in</strong>em weiteren steigenden Bedarf an Unterkünften auszugehen.<br />
9. Siehe Anlage/Schreiben an die Bezirksregierung Köln vom 23.10.2012<br />
10. In den letzten 10 Jahren wurden alle nicht mehr benötigten Übergangsheime aus<br />
Kostengründen geschlossen.<br />
11. Da die Zuweisungszahlen jahrelang auf e<strong>in</strong>em konstant niedrigen Niveau waren,<br />
reichten die vorgehaltenen Unterbr<strong>in</strong>gungsplätze aus. Mit dem ersten Anstieg der<br />
Zuweisungen wurde e<strong>in</strong> ehemaliges Übergangsheim wieder <strong>in</strong> Betrieb genommen.<br />
Diese zusätzlichen Kapazitäten s<strong>in</strong>d jedoch auch bereits erschöpft, so dass weitere<br />
Unterbr<strong>in</strong>gungsplätze geschaffen werden müssen.<br />
12. Da Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> Asylverfahren aufgrund ihres ausländerrechtlichen Status ke<strong>in</strong>en<br />
Anspruch auf e<strong>in</strong>en Wohnberechtigungssche<strong>in</strong> haben, ist die Vermittlung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e mit<br />
öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung <strong>in</strong> der Regel nicht möglich. Daher liegt die<br />
Verweildauer <strong>in</strong> Übergangse<strong>in</strong>richtungen durchschnittlich bei m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em Jahr; im<br />
E<strong>in</strong>zelfall s<strong>in</strong>d aber auch erheblich längere Verweildauern, auch über zwei Jahre h<strong>in</strong>aus,<br />
festzustellen.<br />
13. Die Zahl der Flüchtl<strong>in</strong>ge, die bereits nach kurzer Zeit e<strong>in</strong>e andere Unterkunft f<strong>in</strong>den, ist<br />
verschw<strong>in</strong>dend ger<strong>in</strong>g. Statistisch werden diese Zahlen jedoch nicht erfasst.<br />
14. Aufgrund der nur ger<strong>in</strong>gen Zahl der nicht geförderten Wohnungen über die die<br />
Wohnungsvermittlung verfügen kann, ist die Zahl der Vermittlung von Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong><br />
Wohnungen ger<strong>in</strong>g. Auch diese Zahlen werden nicht statistisch erfasst.<br />
15. Das SGB sieht folgende Möglichkeiten zur Erhöhung der Zahl dezentraler Unterkünfte<br />
für Menschen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>, sofern entsprechende f<strong>in</strong>anzielle Mittel – nach Abstimmung<br />
zwischen den Fachnutzern und Dezernat II zur Verfügung gestellt werden:<br />
1. Bau von Wohngebäuden auf bislang unbebautem städt. Grundbesitz<br />
2. Umbau von städtischen Verkaufsobjekten (Bürogebäude/Wohngebäude)<br />
3. Befristete Aufstellung von Conta<strong>in</strong>ern auf unbebauten städtischen Flächen<br />
4. Anmieten und Herrichten von schwer zu vermietenden Objekten des freien<br />
Immobilienmarktes, z.B. Büros, Lager etc.
16.3
16.4
Bundesstadt <strong>Bonn</strong> Zugestellt am 28.11.2012<br />
Der Oberbürgermeister<br />
Stabsstelle <strong>Integration</strong> <strong>E<strong>in</strong>ladung</strong><br />
<strong>Tagesordnung</strong><br />
Sitzung<br />
Sitzungstag<br />
Sitzungsort<br />
X öffentlich nicht öffentlich<br />
Drucksachennummer<br />
1213665TO<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
12.12.2012<br />
Stadthaus, Ratssaal<br />
IX/21<br />
Beg<strong>in</strong>n 18:00 Uhr<br />
Ende Uhr<br />
1 Öffentliche Sitzung 20<br />
1.1 Anerkennung der <strong>Tagesordnung</strong> 20<br />
1.2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche<br />
Sitzung des <strong>Integration</strong>srates vom 23.10.2012 20<br />
1.3 Beschlüsse 21<br />
1.3.1 Drucksachen-Nr.: 1213549 21<br />
Antrag: Temizel und GfI/FL, Öztürker und IL, Akman und<br />
BIG, Ilunga (E<strong>in</strong>zelmitglied) vom 15.11.2012<br />
Änderung der Geschäftsordnung des <strong>Integration</strong>srates<br />
der Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
1.4 Anregungen gemäß § 27 GO NW 35<br />
1.4.1 Drucksachen-Nr.: 1213548 35<br />
Antrag: Temizel und GfI/FL, Öztürker und IL, Akman und<br />
BIG, Ilunga (E<strong>in</strong>zelmitglied) vom 15.11.2012<br />
Änderung des § 17 '<strong>Integration</strong>srat' der Hauptsatzung<br />
der Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
1.4.2 Drucksachen-Nr.: 1213032 40<br />
Antrag: Stv. Cziudaj, Stv. Großkurth, Stv. Lechner und<br />
CDU-Fraktion, Stv. Dr. Jobst und Fraktion Bündnis<br />
90/Die Grünen vom 04.10.2012<br />
Präventionsmaßnahmen gegen extremistische Islamisten<br />
Weitere Drucksachen der Drucksachen-Gruppe '1213032'<br />
1213032ST3 Stellungnahme der Verwaltung<br />
Seite
18<br />
1.4.3 Drucksachen-Nr.: 1213518 45<br />
Beschlussvorlage<br />
Internationales und <strong>in</strong>terkulturelles<br />
Kultur- und Begegnungsfest 2013<br />
1.4.4 Drucksachen-Nr.: 1213658 47<br />
Beschlussvorlage<br />
<strong>Integration</strong>spreis des <strong>Integration</strong>srates 2013<br />
1.4.5 Drucksachen-Nr.: 1213341 50<br />
Beschlussvorlage<br />
Gewährung e<strong>in</strong>es Zuschusses zur Sprachförderung<br />
für Migrant<strong>in</strong>nen<br />
1.4.6 Drucksachen-Nr.: 1212837 52<br />
Beschlussvorlage<br />
HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />
Weitere Drucksachen der Drucksachen-Gruppe '1212837'<br />
1212837EB3 Ergänzungsblatt<br />
1.4.7 Drucksachen-Nr.: 1213015 245<br />
Antrag: Öztürker, Yigit und Altunisik (IL) vom<br />
01.10.2012<br />
Jugendliche <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
1.4.8 Drucksachen-Nr.: 1213514 247<br />
Antrag: Öztürker, Yigit und Altunisik (IL) vom<br />
14.11.2012<br />
SozialarbeiterInnen an Schulen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
1.4.9 Drucksachen-Nr.: 1213613 249<br />
Antrag: Acharki, Akman und Azrak (BIG) vom 21.11.2012<br />
Zwischenbericht: 'Erarbeitung e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen<br />
Strategie zur Stärkung des Fachkräftemarktes <strong>in</strong> der<br />
Region <strong>Bonn</strong>/Rhe<strong>in</strong>-Sieg'<br />
1.4.10 Drucksachen-Nr.: 1213614 251<br />
Antrag: Acharki, Akman und Azrak (BIG) vom 21.11.2012<br />
E<strong>in</strong>richtung des 'Netzwerk der kulturellen Vielfalt'<br />
für Gründer-/UnternehmerInnen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund<br />
1.4.11 Drucksachen-Nr.: 1213014 252<br />
Antrag: Acharki, Akman und Azrak (BIG) vom 02.10.2012<br />
Veröffentlichung der Tonaufzeichnungen des<br />
<strong>Integration</strong>srates<br />
Weitere Drucksachen der Drucksachen-Gruppe '1213014'<br />
1213014ST2 Stellungnahme der Verwaltung
1.5 Stellungnahmen 253<br />
- entfällt -<br />
1.6 Mitteilungen 254<br />
1.6.1 Drucksachen-Nr.: 1213182 254<br />
Soziale Stadt Neu-Tannenbusch:<br />
Sachstandsbericht September 2012<br />
1.6.2 Drucksachen-Nr.: 1213375 276<br />
Ergebnisse des Sprachstandsfeststellungsverfahrens<br />
Delf<strong>in</strong> 4 im Jahr 2012<br />
1.6.3 Drucksachen-Nr.: 1213102 278<br />
Übersicht über die Umsetzung der Anregungen des<br />
<strong>Integration</strong>srates für das Jahr 2011<br />
(Stand: 15.08.2012)<br />
1.6.4 Drucksachen-Nr.: 1213642 286<br />
Neujahrsempfang des <strong>Integration</strong>srates 2013<br />
1.6.5 Drucksachen-Nr.: 1213242 287<br />
Sitzungsterm<strong>in</strong>e des <strong>Integration</strong>srates im Jahr 2013<br />
1.7 Aktuelle Informationen der Vorsitzenden/der Verwaltung 287<br />
<strong>Bonn</strong>, 28.11.2012<br />
19<br />
gez.<br />
Safiye Temizel<br />
(Vorsitzende)
1 Öffentliche Sitzung<br />
1.1 Anerkennung der <strong>Tagesordnung</strong><br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die mit der <strong>E<strong>in</strong>ladung</strong> vom 28.11.2012 zur<br />
IX/21. öffentlichen Sitzung des <strong>Integration</strong>srates am<br />
12.12.2012 übersandte <strong>Tagesordnung</strong> wird anerkannt.<br />
1.2 Genehmigung der Niederschrift über die IX/20. öffentliche<br />
Sitzung des <strong>Integration</strong>srates vom 23.10.2012<br />
Beschlussvorschlag:<br />
20<br />
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des<br />
<strong>Integration</strong>srates vom 23.10.2012 wird genehmigt.
1.3 Beschlüsse<br />
Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
TOP 1.3.1 hh:mm<br />
BE<br />
Antrag<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />
1213549<br />
Externes Dokument<br />
- Synopse Geschäftsordnung<br />
Antragsteller/<strong>in</strong> Temizel und GfI/FL<br />
Öztürker und IL<br />
Akman und BIG<br />
Ilunga (E<strong>in</strong>zelmitglied)<br />
E<strong>in</strong>gangsdatum<br />
gez. 15.11.2012<br />
f.d.R.<br />
gez. Th. Kle<strong>in</strong><br />
15.11.2012 gez. Temizel, Öztürker,<br />
Akman, Ilunga<br />
Datum Unterschrift<br />
Betreff<br />
Änderung der Geschäftsordnung des <strong>Integration</strong>srates der Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />
5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 1<br />
Inhalt des Antrages<br />
Die Geschäftsordnung des <strong>Integration</strong>srates der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> wird wie <strong>in</strong> der Anlage zu<br />
diesem Antrag dargestellt geändert.<br />
Begründung<br />
21<br />
Der Rat der Stadt <strong>Bonn</strong> hat durch se<strong>in</strong>en Beschluss vom 14.7.2011 (Niederschrift der Ratssatzung<br />
zu TOP 1.5.3 auf Seite 36 und 37 - DS-Nr. 1113823NO2) zum Ausdruck gebracht, dass er e<strong>in</strong>e<br />
Stärkung des <strong>Integration</strong>srates <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Handlungskompetenz und <strong>in</strong> den Möglichkeiten der<br />
politischen E<strong>in</strong>flussnahme wünscht.<br />
Er hat die Verwaltung beauftragt, e<strong>in</strong>en Runden Tisch zum Thema „Arbeit und<br />
Verantwortungsbereich des <strong>Integration</strong>srates“ e<strong>in</strong>zurichten. Der Runde Tisch beschloss, sich <strong>in</strong> drei<br />
Arbeitsgruppen (1. Hauptsatzung/Geschäftsordnung, 2. Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zur Zuschussvergabe<br />
und 3. Beratungsfolge) aufzuteilen und deren Ergebnisse <strong>in</strong> den politischen Beratungs- und<br />
Entscheidungsprozess e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen.<br />
Das Ergebnis der Arbeitsgruppe „Hauptsatzung/Geschäftsordnung“, das die Änderungsvorschläge<br />
für die Geschäftsordnung des <strong>Integration</strong>srates betrifft, wird mit diesem Antrag vorgelegt und <strong>in</strong> die<br />
politische Beratung e<strong>in</strong>gebracht.<br />
Die Begründungen zu den Änderungsvorschlägen im E<strong>in</strong>zelnen erfolgen mündlich <strong>in</strong> der Sitzung.
alte Fassung<br />
vom 07.07.2010<br />
Synopse<br />
Geschäftsordnung <strong>Integration</strong>srat der Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
§ 1<br />
Zusammentreten des <strong>Integration</strong>srates<br />
(1) Der <strong>Integration</strong>srat hält bis zu sechs<br />
Sitzungen im Jahr ab. Der/die<br />
Schriftführer/<strong>in</strong> des <strong>Integration</strong>srates stellt<br />
hierfür <strong>in</strong> Abstimmung mit dem Term<strong>in</strong>plan<br />
des Rates, se<strong>in</strong>er Ausschüsse und der<br />
Bezirksvertretungen e<strong>in</strong>en Sitzungsplan auf<br />
und legt diesen der/dem Vorsitzenden des<br />
<strong>Integration</strong>srates zur Zustimmung vor.<br />
(2) Der <strong>Integration</strong>srat ist unverzüglich<br />
e<strong>in</strong>zuberufen, wenn es m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong><br />
Drittel der Mitglieder unter Angabe des zu<br />
beratenden Gegenstandes verlangt.<br />
§ 2<br />
E<strong>in</strong>berufung des <strong>Integration</strong>srates<br />
(1) Der <strong>Integration</strong>srat ist durch die<br />
Vorsitzende/ den Vorsitzenden des<br />
<strong>Integration</strong>srates schriftlich unter Mitteilung<br />
der <strong>Tagesordnung</strong>, die von ihr/ ihm im<br />
Benehmen mit dem/der Schriftführer/<strong>in</strong><br />
aufgestellt wird, e<strong>in</strong>zuberufen.<br />
(2) Die E<strong>in</strong>berufung muss den<br />
<strong>Integration</strong>sratsmitgliedern mit der<br />
<strong>Tagesordnung</strong> spätestens am vierzehnten<br />
Tage vor der Sitzung zugehen. In Fällen<br />
äußerster Dr<strong>in</strong>glichkeit kann der<br />
<strong>Integration</strong>srat 24 Stunden vor<br />
Sitzungsbeg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>berufen werden.<br />
(3) Die Beratungsunterlagen werden nach<br />
dem gleichen Verfahren wie die des Rates<br />
und der Ausschüsse versandt. Anträge (§ 8),<br />
Verwaltungsvorlagen (§ 9)<br />
und Große Anfragen (§ 10) sollen den<br />
22<br />
neue Fassung<br />
vom __.__.____<br />
§ 1<br />
Zusammentreten des <strong>Integration</strong>srates<br />
(1) Der <strong>Integration</strong>srat hält bis zu acht<br />
Sitzungen im Jahr ab. Der/die Schriftführer/<strong>in</strong><br />
des <strong>Integration</strong>srates stellt hierfür <strong>in</strong><br />
Abstimmung mit dem Term<strong>in</strong>plan des Rates,<br />
se<strong>in</strong>er Ausschüsse und der<br />
Bezirksvertretungen e<strong>in</strong>en Sitzungsplan auf<br />
und legt diesen der/dem Vorsitzenden des<br />
<strong>Integration</strong>srates zur Zustimmung vor.<br />
(2) Der <strong>Integration</strong>srat ist unverzüglich<br />
e<strong>in</strong>zuberufen, wenn es m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Drittel<br />
der Mitglieder unter Angabe des zu<br />
beratenden Gegenstandes verlangt.<br />
§ 2<br />
E<strong>in</strong>berufung des <strong>Integration</strong>srates<br />
(1) Der <strong>Integration</strong>srat ist durch die<br />
Vorsitzende/ den Vorsitzenden des<br />
<strong>Integration</strong>srates schriftlich unter Mitteilung<br />
der <strong>Tagesordnung</strong>, die von ihr/ ihm im<br />
Benehmen mit dem/der Schriftführer/<strong>in</strong><br />
aufgestellt wird, e<strong>in</strong>zuberufen.<br />
(2) Die E<strong>in</strong>berufung muss den<br />
<strong>Integration</strong>sratsmitgliedern mit der<br />
<strong>Tagesordnung</strong> spätestens am vierzehnten<br />
Tage vor der Sitzung zugehen. In Fällen<br />
äußerster Dr<strong>in</strong>glichkeit kann der<br />
<strong>Integration</strong>srat 24 Stunden vor<br />
Sitzungsbeg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>berufen werden.<br />
(3) Die Beratungsunterlagen werden nach<br />
dem gleichen Verfahren wie die des Rates<br />
und der Ausschüsse versandt. Anträge (§ 8),<br />
Verwaltungsvorlagen (§ 9)<br />
und Große Anfragen (§ 10) sollen den
2<br />
<strong>Integration</strong>sratsmitgliedern spätestens am<br />
vierzehnten Tag vor der Sitzung zugehen.<br />
Die Regelung des § 6 Abs. 5 bleibt<br />
unberührt.<br />
§ 3<br />
Vorsitz<br />
(1) Den Vorsitz im <strong>Integration</strong>srat führt<br />
die/der aus der Mitte des <strong>Integration</strong>srates<br />
gewählte Vorsitzende. Ist sie/er verh<strong>in</strong>dert,<br />
so übernimmt der/die Stellvertreter/<strong>in</strong><br />
den Vorsitz. Sofern der <strong>Integration</strong>srat<br />
mehrere Stellvertreter/<strong>in</strong>nen gewählt hat, ist<br />
e<strong>in</strong>e Rangfolge für den Vorsitz im<br />
<strong>Integration</strong>srat im Verh<strong>in</strong>derungsfall der/des<br />
Vorsitzenden festzulegen.<br />
(2) Die/Der Vorsitzende leitet die Sitzung<br />
sachlich und unparteiisch nach dieser<br />
Geschäftsordnung sowie den für den<br />
<strong>Integration</strong>srat geltenden Regelungen der<br />
Hauptsatzung und der Geme<strong>in</strong>deordnung (§<br />
27 GO NW – <strong>Integration</strong>srat). Sie/Er<br />
handhabt die Ordnung <strong>in</strong> der Sitzung und<br />
übt das Hausrecht aus.<br />
§ 4<br />
Öffentlichkeit der Sitzungen<br />
(1) Die Sitzungen des <strong>Integration</strong>srates s<strong>in</strong>d<br />
grundsätzlich öffentlich.<br />
(2) Die Öffentlichkeit ist im E<strong>in</strong>zelfall<br />
auszuschließen, wenn die vertrauliche<br />
Behandlung e<strong>in</strong>es <strong>Tagesordnung</strong>spunktes<br />
zur Wahrung schutzwürdiger Interessen<br />
geboten ersche<strong>in</strong>t oder wenn sie besonders<br />
vorgeschrieben ist. Die Mitglieder des<br />
<strong>Integration</strong>srates s<strong>in</strong>d im Falle des<br />
Ausschlusses der Öffentlichkeit zur<br />
Verschwiegenheit verpflichtet.<br />
23<br />
<strong>Integration</strong>sratsmitgliedern spätestens am<br />
vierzehnten Tag vor der Sitzung zugehen.<br />
Die Regelung des § 6 Abs. 5 bleibt unberührt.<br />
(4) Zu den Sitzungen des <strong>Integration</strong>srates<br />
werden h<strong>in</strong>zugeladen:<br />
a) je e<strong>in</strong>(e) Vertreter/<strong>in</strong> der<br />
Wohlfahrtsverbände,<br />
b) e<strong>in</strong>e(e) Vertreter/<strong>in</strong> der Agentur für<br />
Arbeit,<br />
c) e<strong>in</strong>e(e) Vertreter/<strong>in</strong> des Jobcenters<br />
<strong>Bonn</strong> und<br />
d) e<strong>in</strong>(e) Vertreter/<strong>in</strong> des<br />
Polizeipräsidiums <strong>Bonn</strong><br />
ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen<br />
ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen
3<br />
(3) An den nicht öffentlichen Sitzungen des<br />
<strong>Integration</strong>srates können neben den<br />
gewählten Mitgliedern des <strong>Integration</strong>srates<br />
alle Ratsmitglieder, alle Mitglieder der<br />
Bezirksvertretungen sowie alle ordentlichen<br />
und stellvertretenden Ausschussmitglieder<br />
als Zuhörer<strong>in</strong>nen/Zuhörer teilnehmen.<br />
(4) Die Beratungsunterlagen und<br />
Niederschriften zu nicht öffentlichen<br />
Sitzungen s<strong>in</strong>d vertraulich zu behandeln.<br />
Soweit sie nicht mehr benötigt werden, s<strong>in</strong>d<br />
sie zur Vernichtung an die Verwaltung –<br />
Geschäftsstelle - zurück zu geben. E<strong>in</strong>e<br />
anderweitige Vernichtung ist nur zulässig,<br />
wenn der Zugriff Unbefugter bei der<br />
Vernichtung ausgeschlossen ist.<br />
§ 5<br />
Teilnahme an Sitzungen<br />
(1) Für jede Sitzung des <strong>Integration</strong>srates<br />
s<strong>in</strong>d Anwesenheitslisten auszulegen, <strong>in</strong><br />
die sich die <strong>Integration</strong>sratsmitglieder<br />
persönlich e<strong>in</strong>tragen.<br />
(2) Wer an der Sitzungsteilnahme verh<strong>in</strong>dert<br />
ist, hat dies rechtzeitig der/dem<br />
Vorsitzenden des <strong>Integration</strong>srates<br />
mitzuteilen. E<strong>in</strong> <strong>Integration</strong>sratsmitglied hat<br />
der/dem Vorsitzenden oder der<br />
Schriftführer<strong>in</strong>/dem Schriftführer mitzuteilen,<br />
wenn sie/er nach Sitzungsbeg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>trifft<br />
oder die Sitzung vorzeitig verlässt.<br />
§ 6<br />
<strong>Tagesordnung</strong><br />
(1) Bei Eröffnung der Sitzung stellt die/der<br />
Vorsitzende die ordnungsgemäße Ladung<br />
fest.<br />
(2) Vor E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Beratung s<strong>in</strong>d folgende<br />
Punkte zu erledigen:<br />
- Anerkennung der <strong>Tagesordnung</strong><br />
- Genehmigung der Niederschrift der letzten<br />
Sitzung.<br />
24<br />
§ 5<br />
Teilnahme an Sitzungen<br />
(1) Für jede Sitzung des <strong>Integration</strong>srates<br />
s<strong>in</strong>d Anwesenheitslisten auszulegen, <strong>in</strong><br />
die sich die <strong>Integration</strong>sratsmitglieder<br />
persönlich e<strong>in</strong>tragen.<br />
(2) Wer an der Sitzungsteilnahme verh<strong>in</strong>dert<br />
ist, hat dies rechtzeitig der/dem Vorsitzenden<br />
oder der Geschäftsstelle des<br />
<strong>Integration</strong>srates mitzuteilen. E<strong>in</strong><br />
<strong>Integration</strong>sratsmitglied hat<br />
der/dem Vorsitzenden oder der<br />
Schriftführer<strong>in</strong>/dem Schriftführer mitzuteilen,<br />
wenn sie/er nach Sitzungsbeg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>trifft oder<br />
die Sitzung vorzeitig verlässt.<br />
ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen
4<br />
(3) Die zur Beratung und Beschlussfassung<br />
gestellten Angelegenheiten s<strong>in</strong>d nach<br />
Reihenfolge der <strong>Tagesordnung</strong> zu erledigen,<br />
soweit der <strong>Integration</strong>srat ke<strong>in</strong>e Abweichung<br />
beschließt.<br />
(4) Beratungspunkte, die <strong>in</strong> die<br />
<strong>Tagesordnung</strong> aufgenommen werden sollen,<br />
müssen der Geschäftsstelle spätestens am<br />
e<strong>in</strong>undzwanzigsten Tag vor der Sitzung<br />
vorliegen.<br />
(5) Die <strong>Tagesordnung</strong> kann <strong>in</strong> der Sitzung<br />
durch Beschluss des <strong>Integration</strong>srates<br />
erweitert werden, wenn es sich um<br />
Angelegenheiten handelt, die ke<strong>in</strong>en<br />
Aufschub dulden oder von äußerster<br />
Dr<strong>in</strong>glichkeit s<strong>in</strong>d.<br />
§ 7<br />
Beschlussfähigkeit<br />
(1) Der <strong>Integration</strong>srat ist beschlussfähig,<br />
wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder<br />
anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit gilt als<br />
gegeben, solange sie e<strong>in</strong><br />
<strong>Integration</strong>sratsmitglied nicht anzweifelt und<br />
die/der Vorsitzende daraufh<strong>in</strong> die<br />
Beschlussunfähigkeit feststellt. Ist die<br />
Beschlussunfähigkeit für die<br />
Vorsitzende/den Vorsitzenden offensichtlich,<br />
so hat sie/er sie auch ohne Antrag<br />
festzustellen.<br />
(2) Bei Beschlussunfähigkeit hat die/der<br />
Vorsitzende die Sitzung aufzuheben. Der<br />
<strong>Integration</strong>srat ist alsbald zu e<strong>in</strong>er neuen<br />
Sitzung e<strong>in</strong>zuberufen.<br />
(3) Wird der <strong>Integration</strong>srat zum zweiten Mal<br />
zur Behandlung über denselben<br />
Gegenstand e<strong>in</strong>berufen, so ist er ohne<br />
Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen<br />
stets beschlussfähig. Bei der zweiten<br />
Ladung ist auf diese Bestimmung<br />
ausdrücklich h<strong>in</strong>zuweisen.<br />
25<br />
ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen
5<br />
§ 8<br />
Anträge von <strong>Integration</strong>sratsmitgliedern<br />
(1) Anträge von <strong>Integration</strong>sratsmitgliedern<br />
s<strong>in</strong>d schriftlich, spätestens am<br />
e<strong>in</strong>undzwanzigsten Tag vor der Sitzung, bei<br />
der Geschäftsstelle des <strong>Integration</strong>srates<br />
e<strong>in</strong>zureichen.<br />
(2) Änderungsanträge zu Anträgen oder zu<br />
Vorlagen (§ 9) s<strong>in</strong>d bei der Geschäftsstelle<br />
schriftlich vorzulegen oder während der<br />
Sitzung zur Niederschrift zu erklären. Sie<br />
s<strong>in</strong>d bis zum Schluss der Aussprache<br />
zulässig.<br />
(3) Die Stellungnahmen der Verwaltung<br />
sollen spätestens am achten Tag vor dem<br />
Sitzungstag den <strong>Integration</strong>sratsmitgliedern<br />
zum<strong>in</strong>dest als begründete<br />
Zwischennachricht zugehen, wenn e<strong>in</strong>e<br />
ausführliche Antwort <strong>in</strong>nerhalb dieser Frist<br />
nicht möglich ist.<br />
§ 9<br />
Vorlagen der Verwaltung<br />
(1) Die Vorlagen der Verwaltung für die<br />
Sitzung des <strong>Integration</strong>srates s<strong>in</strong>d schriftlich<br />
e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen und mit e<strong>in</strong>em<br />
Beschlussentwurf zu versehen.<br />
(2) Die Vorlagen der Verwaltung sollen<br />
spätestens am achten Tag vor dem<br />
Sitzungstag den <strong>Integration</strong>sratsmitgliedern<br />
zugehen.<br />
(3) Der/die Schriftführer/<strong>in</strong> legt dem<br />
<strong>Integration</strong>srat e<strong>in</strong>mal jährlich e<strong>in</strong>e Übersicht<br />
über die Beratungsfolge und Umsetzung der<br />
beschlossenen Anregungen des<br />
<strong>Integration</strong>srates vor.<br />
26<br />
ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen<br />
ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen
6<br />
§ 10<br />
Große Anfragen<br />
(1) Vor jeder Sitzung des <strong>Integration</strong>srates<br />
kann e<strong>in</strong>e Fragestunde für Große Anfragen<br />
stattf<strong>in</strong>den. Die Dauer der Fragestunde soll<br />
60 M<strong>in</strong>uten nicht überschreiten.<br />
Reichen 60 M<strong>in</strong>uten zur Behandlung der<br />
Großen Anfragen nicht aus,<br />
so wird die Fragestunde auf Beschluss im<br />
Anschluss an die <strong>Tagesordnung</strong> der<br />
öffentlichen Sitzung fortgesetzt oder <strong>in</strong> die<br />
nächste Sitzung vertagt. Die Behandlung der<br />
vor Ablauf der 60 M<strong>in</strong>uten begonnenen<br />
Anfrage wird <strong>in</strong> jedem Fall noch beendet.<br />
(2) In Angelegenheiten von besonderer<br />
Bedeutung können Große Anfragen an die<br />
Oberbürgermeister<strong>in</strong> / den<br />
Oberbürgermeister gerichtet werden. Große<br />
Anfragen von <strong>Integration</strong>sratsmitgliedern<br />
s<strong>in</strong>d schriftlich, spätestens am<br />
e<strong>in</strong>undzwanzigsten Tag vor der Sitzung, bei<br />
der Geschäftsstelle des <strong>Integration</strong>srates<br />
e<strong>in</strong>zureichen. Die Fragen müssen kurz und<br />
bestimmt gefasst se<strong>in</strong> und können e<strong>in</strong>e<br />
schriftliche Begründung enthalten.<br />
(3) Die Großen Anfragen werden <strong>in</strong> der<br />
Fragestunde <strong>in</strong> der Reihenfolge des<br />
E<strong>in</strong>gangs bei der Geschäftsstelle<br />
aufgerufen. Über den Inhalt der Großen<br />
Anfragen f<strong>in</strong>det auf Verlangen e<strong>in</strong>e<br />
Aussprache statt. Anträge zur Sache können<br />
während dieser Aussprache nicht gestellt<br />
werden.<br />
(4) Die Antwort der Verwaltung soll<br />
spätestens am achten Tag vor dem<br />
Sitzungstag den <strong>Integration</strong>sratmitgliedern<br />
zum<strong>in</strong>dest als begründete<br />
Zwischennachricht zugehen, wenn e<strong>in</strong>e<br />
ausführliche Antwort <strong>in</strong>nerhalb dieser Frist<br />
nicht möglich ist.<br />
27<br />
ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen
7<br />
§ 11<br />
Kle<strong>in</strong>e Anfragen<br />
(1) Fragen an die Verwaltung s<strong>in</strong>d bei der<br />
Geschäftsstelle des <strong>Integration</strong>srates<br />
e<strong>in</strong>zureichen. Sie s<strong>in</strong>d unverzüglich an die<br />
Schriftführung weiterzuleiten, die die<br />
entsprechenden Fachämter e<strong>in</strong>schaltet.<br />
(2) Zulässig s<strong>in</strong>d Fragen zu e<strong>in</strong>zelnen<br />
Angelegenheiten aus dem<br />
Verantwortungsbereich der Verwaltung. Die<br />
Fragen müssen kurz gefasst se<strong>in</strong> und e<strong>in</strong>e<br />
kurze Beantwortung ermöglichen.<br />
(3) Die Anfragen und die Antwort der<br />
Verwaltung werden allen<br />
<strong>Integration</strong>sratsmitgliedern und allen<br />
Ratsmitgliedern schriftlich zur Kenntnis<br />
gegeben. E<strong>in</strong>e Behandlung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Sitzung<br />
des <strong>Integration</strong>srates erfolgt nicht.<br />
§ 12<br />
Beratung<br />
(1) Die/Der Vorsitzende erteilt den<br />
Mitgliedern <strong>in</strong> der Sitzung das Wort <strong>in</strong> der<br />
Reihenfolge der Wortmeldungen.<br />
(2) Ergreift die/der Vorsitzende zur Sache<br />
das Wort, so hat sie/er den Vorsitz<br />
abzugeben.<br />
(3) Die/Der Vorsitzende kann der Verwaltung<br />
auf Verlangen außer der Reihe das Wort<br />
erteilen, jedoch ohne Unterbrechung der<br />
Redner<strong>in</strong>/des Redners.<br />
(4) Die Redezeit kann durch Beschluss des<br />
<strong>Integration</strong>srates festgesetzt werden.<br />
(5) Ke<strong>in</strong>e Redner<strong>in</strong>/Ke<strong>in</strong> Redner soll zu<br />
demselben Punkt der <strong>Tagesordnung</strong> mehr<br />
als dreimal das Wort zur Sache erhalten.<br />
(6) Wenn ke<strong>in</strong>e Wortmeldungen mehr<br />
vorliegen, schließt die/der Vorsitzende die<br />
Beratung. Auf Verlangen erhält die<br />
Antragsteller<strong>in</strong>/der Antragsteller oder die<br />
Berichterstatter<strong>in</strong>/der Berichterstatter das<br />
Schlusswort.<br />
28<br />
ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen<br />
ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen
8<br />
§ 13<br />
Anträge zur Geschäftsordnung<br />
(1) Über Anträge zur Geschäftsordnung ist<br />
gesondert und vor der weiteren Behandlung<br />
der Sache selbst zu beraten und<br />
abzustimmen.<br />
(2) Anträge zur Geschäftsordnung<br />
umfassen:<br />
a) Ausschluss oder Wiederherstellung der<br />
Öffentlichkeit,<br />
b) Änderung der <strong>Tagesordnung</strong>,<br />
c) Unterbrechung oder Vertagung der<br />
Sitzung,<br />
d) Schluss der Aussprache oder der<br />
Rednerliste,<br />
e) Vertagung e<strong>in</strong>es <strong>Tagesordnung</strong>spunktes,<br />
f) Übergang zum nächsten Punkt der<br />
<strong>Tagesordnung</strong>.<br />
(3) Anträge auf Schluss der Aussprache<br />
oder der Rednerliste und Anträge auf<br />
Übergang zum nächsten<br />
<strong>Tagesordnung</strong>spunkt kann nur stellen, wer<br />
nicht zur Sache selbst gesprochen hat.<br />
(4) Ausführungen zur Geschäftsordnung<br />
dürfen sich nur auf das Verfahren bei der<br />
Behandlung des Beratungspunktes, nicht<br />
jedoch auf die Sache beziehen.<br />
§ 14<br />
Abstimmung<br />
(1) Bei mehreren Anträgen zur selben<br />
Geschäftsordnungsfrage oder zur Sache ist<br />
zunächst über den weitergehenden Antrag<br />
abzustimmen. Der Antrag auf<br />
Schluss der Aussprache geht dem Antrag<br />
auf Schluss der Rednerliste vor. Im Übrigen<br />
trifft die/der Vorsitzende die Entscheidung,<br />
welcher Antrag weitergehend ist.<br />
(2) Bei der Abstimmung s<strong>in</strong>d die Fragen so<br />
zu stellen, dass sie mit "ja" oder "ne<strong>in</strong>"<br />
beantwortet werden können.<br />
29<br />
§ 13<br />
Anträge zur Geschäftsordnung<br />
(1) Über Anträge zur Geschäftsordnung ist<br />
gesondert und vor der weiteren Behandlung<br />
der Sache selbst zu beraten und<br />
abzustimmen.<br />
(2) Anträge zur Geschäftsordnung<br />
umfassen:<br />
a) Ausschluss oder Wiederherstellung der<br />
Öffentlichkeit,<br />
b) Änderung der <strong>Tagesordnung</strong>,<br />
c) Unterbrechung oder Vertagung der<br />
Sitzung,<br />
d) Schluss der Aussprache oder der<br />
Rednerliste sowie sofortige Abstimmung,<br />
e) Vertagung e<strong>in</strong>es <strong>Tagesordnung</strong>spunktes,<br />
f) Übergang zum nächsten Punkt der<br />
<strong>Tagesordnung</strong>.<br />
(3) Anträge auf Schluss der Aussprache oder<br />
der Rednerliste und Anträge auf<br />
Übergang zum nächsten<br />
<strong>Tagesordnung</strong>spunkt kann nur stellen, wer<br />
nicht zur Sache selbst gesprochen hat.<br />
(4) Ausführungen zur Geschäftsordnung<br />
dürfen sich nur auf das Verfahren bei der<br />
Behandlung des Beratungspunktes, nicht<br />
jedoch auf die Sache beziehen.<br />
ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen
9<br />
(3) Die Abstimmung erfolgt durch<br />
Handaufheben. Sie kann stillschweigend<br />
erfolgen, sofern e<strong>in</strong> Zweifel über den Willen<br />
der Mehrheit nicht besteht. Auf Verlangen ist<br />
die Gegenprobe vorzunehmen. Die/Der<br />
Vorsitzende hat das Ergebnis der<br />
Abstimmung festzustellen und dem<br />
<strong>Integration</strong>srat bekannt zu geben. Wird das<br />
Ergebnis von e<strong>in</strong>em Mitglied angezweifelt,<br />
so ist die Abstimmung zu wiederholen.<br />
Jedes <strong>Integration</strong>sratsmitglied kann<br />
verlangen, dass <strong>in</strong> der Niederschrift zu<br />
vermerken ist, wie es sich bei der<br />
Abstimmung entschieden hat.<br />
(4) Der <strong>Integration</strong>srat kann namentliche<br />
oder geheime Abstimmung beschließen.<br />
Auf Antrag von e<strong>in</strong>em Fünftel der<br />
<strong>Integration</strong>sratsmitglieder ist geheim<br />
abzustimmen. Das gleiche gilt auch für e<strong>in</strong>en<br />
Antrag auf namentliche Abstimmung. Zum<br />
selben <strong>Tagesordnung</strong>spunkt hat e<strong>in</strong> Antrag<br />
auf geheime Abstimmung Vorrang<br />
gegenüber e<strong>in</strong>em Antrag auf namentliche<br />
Abstimmung.<br />
(5) Bei namentlicher Abstimmung werden<br />
die <strong>Integration</strong>sratsmitglieder namentlich<br />
aufgerufen; sie haben mit "ja" oder "ne<strong>in</strong>" zu<br />
antworten oder zu erklären, dass<br />
sie sich der Stimme enthalten. Die<br />
Stimmabgabe jedes<br />
<strong>Integration</strong>sratsmitgliedes<br />
ist <strong>in</strong> der Niederschrift zu vermerken.<br />
(6) Geheime Abstimmung erfolgt durch<br />
Abgabe von Stimmzetteln. Es muss<br />
gewährleistet se<strong>in</strong>, dass die Stimmabgabe<br />
unbeobachtet erfolgt. Die Stimmenzählung<br />
erfolgt durch e<strong>in</strong> jeweils zu bestimmendes<br />
Mitglied des <strong>Integration</strong>srates sowie die<br />
Verwaltungsmitarbeiter/<strong>in</strong>nen der Stabsstelle<br />
<strong>Integration</strong>.<br />
(7) Entscheidungen des <strong>Integration</strong>srates<br />
über Personen, die ke<strong>in</strong>e Wahlen s<strong>in</strong>d,<br />
müssen geheim erfolgen, wenn es e<strong>in</strong><br />
<strong>Integration</strong>sratsmitglied verlangt.<br />
30
10<br />
§ 15<br />
Beschlussfassung<br />
(1) Beschlüsse s<strong>in</strong>d mit Stimmenmehrheit zu<br />
fassen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag<br />
oder die Vorlage abgelehnt.<br />
(2) Stimmenthaltungen und ungültige<br />
Stimmen zählen bei der Berechnung der<br />
Mehrheit nicht mit.<br />
§ 16<br />
Wahlen<br />
(1) Gewählt ist die/der vorgeschlagene<br />
Bewerber/<strong>in</strong>, für die/den mehr als die Hälfte<br />
der gültigen Stimmen abgegeben worden ist.<br />
Erhält bei mehr als zwei Bewerber/<strong>in</strong>nen<br />
niemand mehr als die Hälfte der gültigen<br />
Stimmen, f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e Stichwahl zwischen<br />
den beiden Bewerber<strong>in</strong>nen/Bewerbern statt,<br />
die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei<br />
Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />
Erhalten mehr als zwei<br />
Bewerber<strong>in</strong>nen/Bewerber die meisten<br />
Stimmen, f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> neuer Wahlgang unter<br />
diesen Bewerber<strong>in</strong>nen/Bewerbern statt; im<br />
Übrigen gelten die Sätze 1 bis 3.<br />
(2) Wenn es e<strong>in</strong> <strong>Integration</strong>sratsmitglied<br />
verlangt, erfolgen geheime Wahlen.<br />
(3) Stimmenthaltungen und ungültige<br />
Stimmen zählen zur Feststellung der<br />
Beschlussfähigkeit, nicht aber zur<br />
Berechnung der Mehrheit mit.<br />
§ 17<br />
Persönliche Bemerkungen<br />
Persönliche Bemerkungen s<strong>in</strong>d nach<br />
Schluss der Beratung und Abstimmung des<br />
<strong>Tagesordnung</strong>spunktes zulässig. Die<br />
Redner<strong>in</strong>/Der Redner darf nicht zur Sache<br />
sprechen. Die persönliche Bemerkung<br />
beschränkt sich auf die Stellungnahme zu<br />
Angriffen oder Missverständnissen <strong>in</strong> der<br />
Aussprache h<strong>in</strong>sichtlich ihrer/se<strong>in</strong>er Person.<br />
31<br />
ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen<br />
ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen<br />
ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen
11<br />
§ 18<br />
Ordnung <strong>in</strong> der Sitzung des<br />
<strong>Integration</strong>srates<br />
(1) Weicht e<strong>in</strong>e Redner<strong>in</strong>/e<strong>in</strong> Redner vom<br />
Gegenstand der Beratung ab oder<br />
überschreitet sie/er die festgesetzte<br />
Redezeit, kann die/der Vorsitzende sie/ihn<br />
ermahnen. Befolgt die Redner<strong>in</strong>/der Redner<br />
diese Ermahnung nicht, kann die/der<br />
Vorsitzende ihr/ihm das Wort entziehen.<br />
(2) Wer sich ungebührlich oder beleidigend<br />
äußert oder sonst die Ordnung der Sitzung<br />
stört, ist von der/dem Vorsitzenden zur<br />
Ordnung zu rufen.<br />
(3) Nach zweimaligem Ordnungsruf <strong>in</strong> der<br />
gleichen Sitzung kann die/der Vorsitzende<br />
e<strong>in</strong>er Redner<strong>in</strong>/e<strong>in</strong>em Redner das Wort<br />
entziehen. Zum gleichen<br />
Beratungsgegenstand darf diese<br />
Redner<strong>in</strong>/dieser Redner das Wort nicht mehr<br />
erhalten.<br />
(4) Wird e<strong>in</strong> <strong>Integration</strong>sratsmitglied <strong>in</strong> der<br />
gleichen Sitzung dreimal zur Ordnung<br />
gerufen, kann der <strong>Integration</strong>srat<br />
beschließen, diesem <strong>Integration</strong>sratsmitglied<br />
die auf den Sitzungstag entfallenden<br />
Entschädigungen ganz oder teilweise zu<br />
entziehen und es für e<strong>in</strong>e oder mehrere<br />
Sitzungen auszuschließen. Beim<br />
zweiten Ordnungsruf ist auf die Folge des<br />
dritten Ordnungsrufes h<strong>in</strong>zuweisen.<br />
Die/ Der Vorsitzende kann, falls sie/ er es für<br />
erforderlich hält, den sofortigen Ausschluss<br />
des <strong>Integration</strong>sratsmitgliedes aus der<br />
Sitzung verhängen und durchführen. Der<br />
<strong>Integration</strong>srat bef<strong>in</strong>det über die<br />
Berechtigung dieser Maßnahme <strong>in</strong><br />
der nächsten Sitzung.<br />
(5) Die/ Der Vorsitzende kann Personen aus<br />
dem Zuhörerraum entfernen lassen,<br />
wenn sie Beifall oder Missfallen äußern oder<br />
<strong>in</strong> anderer Weise die Ordnung<br />
stören. Entsteht störende Unruhe, kann die/<br />
der Vorsitzende die Sitzung vorübergehend<br />
unterbrechen, notfalls ganz aufheben oder<br />
den Zuhörerraum räumen lassen.<br />
32<br />
ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen
12<br />
§ 19<br />
Niederschriften<br />
(1) Die Niederschrift über die Sitzung ist von<br />
der Schriftführer<strong>in</strong>/dem Schriftführer zu<br />
fertigen und von der/dem Vorsitzenden und<br />
der Schriftführer<strong>in</strong>/dem Schriftführer zu<br />
unterzeichnen.<br />
(2) Der <strong>Integration</strong>srat bestimmt auf<br />
Vorschlag der Oberbürgermeister<strong>in</strong> / des<br />
Oberbürgermeisters die Schriftführer<strong>in</strong> / den<br />
Schriftführer.<br />
(3) Die Niederschrift ist als Ergebnisprotokoll<br />
zu erstellen. Sie enthält im Regelfall<br />
folgende Angaben:<br />
1. Tag und Ort der Sitzung,<br />
2. Beg<strong>in</strong>n und Ende der Sitzung unter<br />
Angabe der Uhrzeit,<br />
3. als Anlage die Namen aller<br />
Sitzungsteilnehmer<strong>in</strong>nen/Sitzungsteilnehmer<br />
, geordnet nach <strong>Integration</strong>sratsmitgliedern,<br />
sonstigen Teilnehmer/<strong>in</strong>nen und<br />
Angehörigen der Verwaltung, unter Angabe<br />
der Veränderungen, die sich<br />
während der Sitzung ergeben und unter<br />
Bezeichnung der/des Vorsitzenden<br />
und der Schriftführer<strong>in</strong>/des Schriftführers<br />
sowie die Namen der fehlenden<br />
<strong>Integration</strong>sratsmitglieder.<br />
4. die Kennzeichnung der <strong>in</strong> öffentlicher und<br />
der <strong>in</strong> nicht öffentlicher Sitzung<br />
behandelten <strong>Tagesordnung</strong>spunkte,<br />
5. die gefassten Beschlüsse und<br />
Anregungen mit Abstimmungsergebnissen,<br />
wobei erkennbar se<strong>in</strong> muss, ob, <strong>in</strong>wieweit<br />
und weshalb die gefassten Beschlüsse<br />
oder Anregungen von den Anträgen oder<br />
Vorlagen abweichen,<br />
6. bei Großen Anfragen den Wortlaut der<br />
gestellten Fragen und die dazu<br />
abgegebenen Antworten der Verwaltung,<br />
7. die von den Mitgliedern des<br />
<strong>Integration</strong>srates auf Verlangen zu Protokoll<br />
gegebenen Erklärungen.<br />
33<br />
§ 19<br />
Niederschriften<br />
(1) Die Niederschrift über die Sitzung ist von<br />
der Schriftführer<strong>in</strong>/dem Schriftführer zu<br />
fertigen und von der/dem Vorsitzenden und<br />
der Schriftführer<strong>in</strong>/dem Schriftführer zu<br />
unterzeichnen.<br />
(2) Die Niederschrift ist als Ergebnisprotokoll<br />
zu erstellen. Sie enthält im Regelfall folgende<br />
Angaben:<br />
1. Tag und Ort der Sitzung,<br />
2. Beg<strong>in</strong>n und Ende der Sitzung unter<br />
Angabe der Uhrzeit,<br />
3. als Anlage die Namen aller<br />
Sitzungsteilnehmer<strong>in</strong>nen/Sitzungsteilnehmer,<br />
geordnet nach <strong>Integration</strong>sratsmitgliedern,<br />
sonstigen Teilnehmer/<strong>in</strong>nen und<br />
Angehörigen der Verwaltung, unter Angabe<br />
der Veränderungen, die sich<br />
während der Sitzung ergeben und unter<br />
Bezeichnung der/des Vorsitzenden<br />
und der Schriftführer<strong>in</strong>/des Schriftführers<br />
sowie die Namen der fehlenden<br />
<strong>Integration</strong>sratsmitglieder.<br />
4. die Kennzeichnung der <strong>in</strong> öffentlicher und<br />
der <strong>in</strong> nicht öffentlicher Sitzung<br />
behandelten <strong>Tagesordnung</strong>spunkte,<br />
5. die gefassten Beschlüsse und Anregungen<br />
mit Abstimmungsergebnissen<br />
- aufgeschlüsselt nach dem<br />
Abstimmungsverhalten der Fraktionen<br />
und Listen -,<br />
wobei erkennbar se<strong>in</strong> muss, ob, <strong>in</strong>wieweit<br />
und weshalb die gefassten Beschlüsse<br />
oder Anregungen von den Anträgen oder<br />
Vorlagen abweichen,<br />
6. bei Großen Anfragen den Wortlaut der<br />
gestellten Fragen und die dazu abgegebenen<br />
Antworten der Verwaltung,<br />
7. die von den Mitgliedern des<br />
<strong>Integration</strong>srates auf Verlangen zu Protokoll<br />
gegebenen Erklärungen.
13<br />
(4) Allen <strong>Integration</strong>sratsmitgliedern ist e<strong>in</strong><br />
Abdruck der Niederschrift spätestens mit<br />
der <strong>E<strong>in</strong>ladung</strong> zu der <strong>Integration</strong>sratssitzung<br />
zuzuleiten, <strong>in</strong> der die Niederschrift zu<br />
genehmigen ist.<br />
§ 20<br />
Interne Geschäfte<br />
(1) Angelegenheiten des <strong>Integration</strong>srates,<br />
die im Aufgabenbereich der/des<br />
Vorsitzenden und ihrer/se<strong>in</strong>er<br />
Stellvertreter<strong>in</strong>nen/Stellvertreter liegen,<br />
werden von diesen <strong>in</strong> Absprache geregelt.<br />
(2) Die Mitglieder des <strong>Integration</strong>srates s<strong>in</strong>d<br />
nicht befugt, im Namen des gesamten<br />
<strong>Integration</strong>srates zu handeln.<br />
§ 21<br />
Anwendung der Geschäftsordnung des<br />
Rates<br />
In allen evtl. Zweifelsfragen f<strong>in</strong>det die<br />
Geschäftsordnung des Rates der<br />
Bundesstadt <strong>Bonn</strong> Anwendung.<br />
§ 22<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Geschäftsordnung tritt am __.__.____<br />
<strong>in</strong> Kraft.<br />
34<br />
(3) Allen <strong>Integration</strong>sratsmitgliedern ist e<strong>in</strong><br />
Abdruck der Niederschrift spätestens mit<br />
der <strong>E<strong>in</strong>ladung</strong> zu der <strong>Integration</strong>sratssitzung<br />
zuzuleiten, <strong>in</strong> der die Niederschrift zu<br />
genehmigen ist.<br />
ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen<br />
ke<strong>in</strong>e Änderungen vorgenommen
1.4 Anregungen<br />
Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
TOP 1.4.1 hh:mm<br />
BE<br />
Antrag<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr.<br />
1213548 134,53 € 16.11.12<br />
Externes Dokument<br />
- Synopse § 17 der Hauptsatzung<br />
Antragsteller/<strong>in</strong> Temizel und GfI/FL<br />
Öztürker und IL<br />
Akman und BIG<br />
Ilunga (E<strong>in</strong>zelmitglied)<br />
E<strong>in</strong>gangsdatum<br />
gez. 15.11.2012<br />
f.d.R.<br />
gez. Th. Kle<strong>in</strong><br />
15.11.2012 gez. Temizel, Öztürker,<br />
Akman, Ilunga<br />
Datum Unterschrift<br />
Betreff<br />
Änderung des § 17 "<strong>Integration</strong>srat" der Hauptsatzung der Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />
5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 5<br />
Inhalt des Antrages<br />
Der § 17 „<strong>Integration</strong>srat“ der Hauptsatzung der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> wird wie <strong>in</strong> der Anlage zu<br />
diesem Antrag dargestellt geändert.<br />
Begründung<br />
35<br />
Der Rat der Stadt <strong>Bonn</strong> hat durch se<strong>in</strong>en Beschluss vom 14.7.2011 (Niederschrift der Ratssatzung<br />
zu TOP 1.5.3 auf Seite 36 und 37 - DS-Nr. 1113823NO) zum Ausdruck gebracht, dass er e<strong>in</strong>e<br />
Stärkung des <strong>Integration</strong>srates <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Handlungskompetenz und <strong>in</strong> den Möglichkeiten der<br />
politischen E<strong>in</strong>flussnahme wünscht.<br />
Er hat die Verwaltung beauftragt, e<strong>in</strong>en Runden Tisch zum Thema „Arbeit und<br />
Verantwortungsbereich des <strong>Integration</strong>srates“ e<strong>in</strong>zurichten. Der Runde Tisch beschloss, sich <strong>in</strong> drei<br />
Arbeitsgruppen (1. Hauptsatzung/Geschäftsordnung, 2. Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zur Zuschussvergabe<br />
und 3. Beratungsfolge) aufzuteilen und deren Ergebnisse <strong>in</strong> den politischen Beratungs- und<br />
Entscheidungsprozess e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen.<br />
Das Ergebnis der Arbeitsgruppe „Hauptsatzung/Geschäftsordnung“, das die Änderungsvorschläge<br />
für den § 17 der Hauptsatzung betrifft, wird mit diesem Antrag vorgelegt und <strong>in</strong> die politische<br />
Beratung e<strong>in</strong>gebracht.<br />
Die Begründungen zu den Änderungsvorschlägen im E<strong>in</strong>zelnen erfolgen mündlich <strong>in</strong> der Sitzung.
Synopse § 17 Hauptsatzung „<strong>Integration</strong>srat“<br />
§ 17 der Hauptsatzung/alte Fassung<br />
(1)<br />
Der <strong>Integration</strong>srat besteht aus 27<br />
Mitgliedern. Die Mitglieder des<br />
<strong>Integration</strong>srates werden zu e<strong>in</strong>em Drittel<br />
aus der Mitte des Rates nach dem für die<br />
Ausschüsse geltenden Verfahren und zu<br />
zwei Dritteln nach Listen oder als<br />
E<strong>in</strong>zelbewerber/<strong>in</strong>nen für die Dauer der<br />
Wahlzeit des Rates (§ 27 Abs. 2 S. 1<br />
Geme<strong>in</strong>deordnung Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen)<br />
gewählt.<br />
(3)<br />
Der <strong>Integration</strong>srat bestimmt auf Vorschlag<br />
der Oberbürgermeister<strong>in</strong>/des<br />
Oberbürgermeisters die Schriftführer<strong>in</strong>/den<br />
Schriftführer.<br />
36<br />
§ 17 der Hauptsatzung/neue Fassung<br />
(1)<br />
Der <strong>Integration</strong>srat besteht aus 27<br />
Mitgliedern. Die Mitglieder des<br />
<strong>Integration</strong>srates werden zu e<strong>in</strong>em<br />
Drittel aus der Mitte des Rates nach<br />
dem für die Ausschüsse geltenden<br />
Verfahren und zu zwei Dritteln nach<br />
Listen oder als E<strong>in</strong>zelbewerber/<strong>in</strong>nen<br />
für die Dauer der Wahlzeit des Rates<br />
(§ 27 Abs. 2 S. 1 Geme<strong>in</strong>deordnung<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen) gewählt.<br />
(2)<br />
Nähere E<strong>in</strong>zelheiten über die<br />
Durchführung der Wahl regelt die<br />
Wahlordnung für die Wahl des<br />
<strong>Integration</strong>srates.<br />
(3)<br />
Für die Verwaltung nehmen die/der<br />
<strong>Integration</strong>sbeauftragte sowie je nach<br />
<strong>Tagesordnung</strong> weitere<br />
Verwaltungsmitarbeiter/<strong>in</strong>nen an den<br />
Sitzungen des <strong>Integration</strong>srates teil.<br />
(4)<br />
Der <strong>Integration</strong>srat regelt das Verfahren<br />
bei se<strong>in</strong>en Sitzungen sowie se<strong>in</strong>e<br />
<strong>in</strong>neren Angelegenheiten durch e<strong>in</strong>e<br />
Geschäftsordnung. Im Zweifel gilt die<br />
Geschäftsordnung des Rates und<br />
se<strong>in</strong>er Ausschüsse.<br />
Er bestimmt auf Vorschlag der<br />
Oberbürgermeister<strong>in</strong>/des<br />
Oberbürgermeisters die Schriftführer<strong>in</strong><br />
bzw. den Schriftführer.
37<br />
2<br />
(5)<br />
Der <strong>Integration</strong>srat kann sich mit allen<br />
Angelegenheiten der Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
befassen. Er ist <strong>in</strong> allen wichtigen<br />
Angelegenheiten, die die Interessen<br />
von <strong>Bonn</strong>er Migrant<strong>in</strong>nen und<br />
Migranten als solche betreffen, zu<br />
<strong>in</strong>formieren und vor der<br />
Beschlussfassung durch den Rat zu<br />
beteiligen.<br />
(6)<br />
Der <strong>Integration</strong>srat wirkt an den<br />
Beratungen über die Haushaltssatzung<br />
mit und ist frühzeitig vor Beratung <strong>in</strong><br />
den Ausschüssen zu beteiligen. Er<br />
berät über alle Haushaltsansätze, die<br />
se<strong>in</strong>e Aufgaben bzw. Fragen<br />
kommunaler <strong>Integration</strong>sförderung und<br />
–arbeit betreffen oder berühren und<br />
kann dazu Vorschläge und Anregungen<br />
geben.<br />
Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere für<br />
• die Förderung von Vere<strong>in</strong>en,<br />
Initiativen und<br />
Selbstorganisationen von<br />
Menschen mit<br />
Zuwanderungsgeschichte, die <strong>in</strong><br />
der Migrations-, <strong>Integration</strong>s-<br />
und Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsarbeit<br />
tätig s<strong>in</strong>d.<br />
• Fördermittel im Rahmen<br />
kommunaler Projekte zur<br />
<strong>Integration</strong>sförderung, -arbeit;<br />
dabei sollen <strong>in</strong>sbesondere<br />
Projekte der Kooperation, der<br />
Begegnung, des friedlichen,<br />
gleichberechtigten Austauschs,<br />
Mite<strong>in</strong>anders und<br />
Zusammenlebens priorisiert<br />
werden.<br />
• Die Verwendung von EU-,<br />
Bundes- oder Landesmitteln zur<br />
Förderung der <strong>Integration</strong>.
(2)<br />
Die dem <strong>Integration</strong>srat zur Erledigung<br />
se<strong>in</strong>er Aufgaben zur Verfügung gestellten<br />
Mittel s<strong>in</strong>d entsprechend den<br />
Haushaltsgrundsätzen der Bundesstadt<br />
<strong>Bonn</strong> zu bewirtschaften.<br />
38<br />
3<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus weist der Rat dem<br />
<strong>Integration</strong>srat Mittel zu, die dieser<br />
nach der Maßgabe e<strong>in</strong>er vom Rat zu<br />
beschließenden Richtl<strong>in</strong>ie zur<br />
Förderung der <strong>Integration</strong>sarbeit <strong>in</strong><br />
<strong>Bonn</strong> selbstständig vergeben kann.<br />
(7)<br />
Dem <strong>Integration</strong>srat werden zur<br />
Erfüllung se<strong>in</strong>er Aufgaben die<br />
notwendigen personellen und<br />
sachlichen Mittel bereitgestellt. Hierzu<br />
gehört auch die eigenständige Presse-<br />
und Öffentlichkeitsarbeit. Die Mittel s<strong>in</strong>d<br />
entsprechend den<br />
Haushaltsgrundsätzen der Bundesstadt<br />
<strong>Bonn</strong> zu bewirtschaften.<br />
(8)<br />
Der <strong>Integration</strong>srat wird bei der<br />
Besetzung der Stelle der<br />
Geschäftsführung des <strong>Integration</strong>srates<br />
frühzeitig <strong>in</strong>formiert.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus kann der Rat dem<br />
<strong>Integration</strong>srat weitere Kompetenzen <strong>in</strong><br />
Angelegenheiten, die die Interessen der<br />
Migrant<strong>in</strong>nen und Migranten berühren,<br />
zuweisen.<br />
(9)<br />
Der <strong>Integration</strong>srat hat das Recht, <strong>in</strong><br />
jeden der nach genannten<br />
Ratsausschüsse jeweils zwei<br />
sachkundige E<strong>in</strong>wohner sowie zwei<br />
Stellvertreter zu entsenden:<br />
- Schulausschuss<br />
- Kulturausschuss<br />
- Ausschuss für K<strong>in</strong>der, Jugend<br />
und Familie<br />
- Ausschuss für Soziales,<br />
Migration, Gesundheit und<br />
Wohnen<br />
- Sportausschuss<br />
- Ausschuss für Internationales<br />
und Wissenschaft
(4)<br />
Die Tätigkeit im <strong>Integration</strong>srat ist<br />
ehrenamtlich. Die Mitglieder erhalten für<br />
ihre Tätigkeit Entschädigungen gemäß den<br />
Regelungen des § 45 mit Ausnahme des<br />
Abs. 4 Nummer 1 der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />
des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalens sowie<br />
gemäß den Regelungen der Hauptsatzung<br />
der Bundesstadt <strong>Bonn</strong>.<br />
39<br />
4<br />
- Ausschuss für Planung, Verkehr<br />
und Denkmalschutz<br />
- Ausschuss für Wirtschaft und<br />
Arbeitsförderung<br />
- Ausschuss für Umwelt und<br />
Verbraucherschutz<br />
- Bau- und Vergabeausschuss<br />
- Ausschuss für Beteiligung von<br />
Bürger<strong>in</strong>nen und Bürgern und<br />
lokale Agenda<br />
- Betriebsausschuss SGB<br />
Diese schlägt er dem Rat zur<br />
Bestätigung vor. Ändert sich die<br />
Bezeichnung der Ratsausschüsse, so<br />
orientiert sich die Entsendung<br />
sachkundiger E<strong>in</strong>wohner an den<br />
abzudeckenden Themenfeldern.<br />
(10)<br />
Die Tätigkeit im <strong>Integration</strong>srat ist<br />
ehrenamtlich. Die Mitglieder erhalten<br />
für ihre Tätigkeit Entschädigungen<br />
gemäß den Regelungen des § 45 mit<br />
Ausnahme des Abs. 4 Nummer 1 der<br />
Geme<strong>in</strong>deordnung des Landes<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen sowie gemäß den<br />
Regelungen der Hauptsatzung der<br />
Bundesstadt <strong>Bonn</strong>.
Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
TOP 1.4.2 hh:mm<br />
BE Frau Manemann<br />
Antrag<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr.<br />
1213032<br />
Externes Dokument<br />
Antragsteller/<strong>in</strong> Stv. Cziudaj, Stv.<br />
Großkurth, Stv.<br />
Lechner und CDU-<br />
Fraktion, Stv. Dr.<br />
Jobst und Fraktion<br />
B90/Die Grünen<br />
E<strong>in</strong>gangsdatum<br />
gez. Ingeborg Cziudaj<br />
Holger Koslowski<br />
04.10.2012<br />
f.d.R. Ulrich Fromm<br />
Ratsbüro<br />
04.10.2012<br />
Datum Unterschrift<br />
Betreff<br />
Präventionsmaßnahmen gegen extremistische Islamisten<br />
* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />
5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *<br />
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 25.10.2012 Vertagt 8<br />
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 27.11.2012<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 9<br />
Inhalt des Antrages<br />
Die Ause<strong>in</strong>andersetzungen gewaltsamer Islamisten <strong>in</strong> Lannesdorf im Mai dieses Jahres bilden<br />
für <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong>e große Herausforderung.<br />
Die Verwaltung wird deshalb gebeten:<br />
40<br />
1. zu berichten, welche Maßnahmen sie bisher ergriffen hat, um zu vermeiden, dass<br />
Jugendliche <strong>in</strong> den religiösen Extremismus abgleiten. Insbesondere <strong>in</strong>:<br />
- Jugendzentren<br />
- Schulen<br />
- <strong>Integration</strong>se<strong>in</strong>richtungen<br />
- Vere<strong>in</strong>en<br />
- bei Eltern und Elternverbänden<br />
2. zu berichten, <strong>in</strong>wieweit es <strong>in</strong> diesem Zusammenhang Gespräche mit den muslimischen<br />
Geme<strong>in</strong>den und dem Rat der Muslime gegeben hat und welche Ergebnisse diese<br />
Gespräche gehabt haben
3. zu berichten, welche Pläne oder Konzepte die Verwaltung hat, <strong>in</strong> Zukunft der<br />
Entwicklung von islamischem Extremismus wirksam zu begegnen<br />
4. zu berichten, welche Unterstützung die Stadt durch Bundes- und Landesbehörden<br />
bekommt und wie sich diese Unterstützung darstellt (evtl. durch Organisation von<br />
Veranstaltungen und Bereitstellung von Haushaltsmitteln?)<br />
Begründung<br />
Die Entwicklung von islamischem Extremismus gibt Anlass zu großer Sorge. Viele<br />
Gesprächspartner und die Antragsteller teilen diese Sorge und sehen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> großen<br />
Handlungsbedarf.<br />
41
Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.4.2<br />
Der Oberbürgermeister BE Frau Manemann<br />
Stabsstelle <strong>Integration</strong> Stellungnahme der Verwaltung<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />
1213032ST3 1.369,43 € 20.11.12<br />
Externes Dokument<br />
Betreff<br />
Präventionsmaßnahmen gegen extremistische Islamisten<br />
Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />
Federführung: Stabsstelle <strong>Integration</strong> 15.11.2012 gez. Manemann<br />
Amt 40 06.11.2012 gez. Zelmanski<br />
Amt 51 14.11.2012 gez. Ste<strong>in</strong><br />
Dez. IV i.V. für Dez. V 15.11.2012 gez. Schumacher<br />
Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 20.11.2012 gez. Nimptsch<br />
Beratungsfolge Sitzung<br />
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit<br />
und Wohnen<br />
27.11.2012<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />
Inhalt der Stellungnahme<br />
42<br />
Voraussetzung für Prävention ist e<strong>in</strong>e Klärung dessen, worum es genau geht. Hierzu haben<br />
seit den Ereignissen <strong>in</strong> Lannesdorf diverse Veranstaltungen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> stattgefunden:<br />
„Zwischen Religion und Extremismus – Salafismus <strong>in</strong> NRW“ am 29.06.2012 (Stadt<br />
<strong>Bonn</strong>/Innenm<strong>in</strong>isterium NRW), „Salafismus <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>“ am 17.09.2012 (Stadt <strong>Bonn</strong>/Zentrum<br />
Demokratische Kultur Berl<strong>in</strong>), „Herausforderung Salafismus – Extremistischer Islamismus <strong>in</strong><br />
Deutschland“ 21./22.09.2012 (Ev. Akademie im Rhe<strong>in</strong>land, <strong>Bonn</strong>) „Junge Muslime <strong>in</strong> Gefahr<br />
– Salafismus <strong>in</strong> Deutschland“ 03.11.2012 (European Foundation for Democracy/Network für<br />
an New European Generation, Gustav-Stresemann-Institut). Der Bedarf für diese<br />
Veranstaltungen war def<strong>in</strong>itiv da und jede e<strong>in</strong>zelne war gut besucht.<br />
Übere<strong>in</strong>stimmend besteht die Erkenntnis, dass Salafismus als e<strong>in</strong>e zunächst re<strong>in</strong><br />
theologisch begründete, religiöse Ausrichtung weder politisch noch gewaltbereit ist. Diese<br />
Klarstellung ist wichtig, um Religion und extremistische Ideologie zu unterscheiden, da der<br />
Begriff Salafismus beides me<strong>in</strong>t. Als politisch-extremistischer Salafismus werden jedoch die<br />
Gruppen e<strong>in</strong>geschätzt, die politische Botschaften mit religiösen Vorstellungen verb<strong>in</strong>den<br />
und gleichzeitig durch ihr Auftreten (Sprache, Outfit, Internet u.a.) für Jugendliche und junge<br />
Erwachsene hochattraktiv s<strong>in</strong>d, die Vorgaben und Orientierung suchen und von diesen<br />
Gruppen e<strong>in</strong>e Anerkennung und Wertschätzung erfahren, die sie <strong>in</strong> Familie, Schule,<br />
sozialem Umfeld, Ausbildung u.v.m. nicht erleben. Ihnen wird e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tensives<br />
Geme<strong>in</strong>schaftsgefühl vermittelt, das besonders stark wird durch aggressive Abgrenzung<br />
von Gesellschaft und Staat, Schule und Elternhaus. H<strong>in</strong>zu kommt e<strong>in</strong>e drastisch verkürzte<br />
Sichtweise auf „die muslimische Welt“ und deren verme<strong>in</strong>tlichen Gegenpart, „die westliche<br />
Welt“. Damit wird e<strong>in</strong>e Opferrolle festgeschrieben, die den führenden Köpfen des<br />
extremistischen Salafismus Zulauf und Erfolg garantiert. Auch Muslime selbst werden von<br />
diesen als Gegner gesehen, denn e<strong>in</strong> theologisch fundiertes Islamverständnis, e<strong>in</strong>e sowohl<br />
religiöse als auch politische Me<strong>in</strong>ungsvielfalt und natürlich die unter Muslimen verbreitete
Haltung, dass selbstverständlich muslimisches Leben <strong>in</strong> dieser Gesellschaft bestens<br />
möglich ist, bedroht die Vorstellungswelt der extremistischen Gruppen.<br />
43<br />
zu 1. und 3.<br />
E<strong>in</strong>e Auflistung aller Projekte und Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>, die auch der Prävention dienen,<br />
wäre an dieser Stelle zu umfangreich. Vom Rucksack-Projekt <strong>in</strong> städtischen Kitas über<br />
Coach<strong>in</strong>g für Jugendliche <strong>in</strong> städtischen Jugendzentren bis h<strong>in</strong> zum Deutsch-Unterricht für<br />
Imame gibt es e<strong>in</strong>e Fülle an <strong>Integration</strong>s-Aktivitäten, die gleichzeitg wichtige Instrumente<br />
gegen Radikalisierung s<strong>in</strong>d.<br />
Die im obigen Text beschriebenen Mechanismen und die Attraktivität der extremistischen<br />
Gruppen zeigt aber, dass gezielte Präventionsmaßnahmen h<strong>in</strong>zu kommen müssen. Hierfür<br />
gibt es jedoch ke<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>fachen, bereits erprobten Weg. Aus Sicht der Verwaltung sollte<br />
beispielsweise dazugehören:<br />
� Fortbildungen für Multiplikatoren <strong>in</strong> Moscheegeme<strong>in</strong>den, <strong>in</strong>terkulturellen Vere<strong>in</strong>en,<br />
<strong>Integration</strong>se<strong>in</strong>richtungen sowie für Lehrer/<strong>in</strong>nen und pädagogische Fachkräfte <strong>in</strong><br />
Schule, Jugendhilfee<strong>in</strong>richtungen und Kitas.<br />
� Zusammenarbeit mit und Unterstützung von Vere<strong>in</strong>en und Trägern, die guten<br />
Zugang zu jungen Muslimen haben (z.B. Moscheevere<strong>in</strong>e, Migrantenorganisationen,<br />
<strong>in</strong>terkulturelle Träger), z.B. durch die Förderung von Projekten, Bereitstellung von<br />
Räumlichkeiten, Initiierung neuer Projekte u.a.<br />
� Aktivierung und Unterstützung von jungen Muslimen selbst, z.B. mit dem Projekt<br />
„JUMA – jung, muslimisch, aktiv“ der RAA Berl<strong>in</strong>, das für <strong>Bonn</strong> aufgegriffen werden<br />
soll (www.juma-projekt.de).<br />
� Unterstützung und Stärkung muslimischer Multiplikatoren und E<strong>in</strong>zelpersonen, die<br />
gegenüber jungen Erwachsenen als Vorbilder wirken und die Gestaltung<br />
muslimischen Lebens <strong>in</strong> dieser Gesellschaft zeigen können.<br />
� Interreligiöse Projekte mit und von K<strong>in</strong>dern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen<br />
aus Zuwandererfamilien.<br />
� Intensivierung der politischen Bildung für Jugendliche und junge Erwachsene mit<br />
Zuwanderungsgeschichte zu den Themen Demokratie und Gesellschaft, Religionen,<br />
Partizipation und Beteiligung.<br />
In manchen Städten haben sich zudem Sicherheitspartnerschaften zwischen Polizei, Stadt<br />
und Moscheegeme<strong>in</strong>den als hilfreich und s<strong>in</strong>nvoll erwiesen. Ob dies auch für <strong>Bonn</strong> gilt, soll<br />
ausgelotet werden.<br />
zu 2.<br />
Gespräche mit muslimischen Geme<strong>in</strong>den oder mit dem Rat der Muslime f<strong>in</strong>den immer<br />
wieder statt. Auch die christlich-muslimischen Dialogkreise s<strong>in</strong>d wichtige Akteure und<br />
Gesprächspartner, außerdem weitere Vere<strong>in</strong>e und Multiplikatoren, deren Angebote von<br />
jungen Muslimen gut angenommen werden. Wichtig ist die Unterstützung konkreter<br />
Vorhaben und Aktivitäten. Fast alle dieser Vere<strong>in</strong>e und Gruppen s<strong>in</strong>d re<strong>in</strong> ehrenamtlich<br />
strukturiert und müssten mehr als bisher f<strong>in</strong>anziell unterstützt werden. Angesichts der<br />
Haushaltslage ist der Spielraum der Stadt jedoch ger<strong>in</strong>g. Umso mehr ist es notwendig, sie<br />
da, wo neue Angebote oder E<strong>in</strong>richtungen entstehen, konzeptionell e<strong>in</strong>zubeziehen.
44<br />
zu 4.<br />
Die „Beratungsstelle Radikalisierung“ des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtl<strong>in</strong>ge)<br />
ist e<strong>in</strong>e Telefon/Onl<strong>in</strong>e-Anlaufstelle, die Beratungsanfragen an Organisationen <strong>in</strong> drei<br />
Städten <strong>in</strong> Deutschland weiterleitet. Dies auch <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> anzusiedeln, wäre sicher hilfreich.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus wäre die Ausschreibung von Fördergeldern des BAMF für Maßnahmen und<br />
Projekte, die der Prävention dienen, s<strong>in</strong>nvoll. Sie müssten <strong>in</strong>sbesondere für solche Träger<br />
und Vere<strong>in</strong>e ausgeschrieben werden, die guten Zugang zur Zielgruppe vorweisen können,<br />
und gezielt <strong>in</strong> den Städten zum Zuge kommen, <strong>in</strong> denen laut Erkenntnissen des Bundes<br />
Maßnahmen gegen religiösen Extremismus wie den Salafismus besonders vonnöten s<strong>in</strong>d.<br />
Der vom Land NRW e<strong>in</strong>geführte neue Islamische Religionsunterricht (IRU), der die<br />
bisherige Islamkunde ablöst, ist mit se<strong>in</strong>er bekenntnisorientierten Vermittlung von Wissen<br />
über den Islam und zugleich die Möglichkeiten der Lehrer/<strong>in</strong>nen, im Rahmen des<br />
Unterrichts vielfältige Fragestellungen rund um das Thema Religion aufzugreifen, immens<br />
wichtig für die Bekämpung von religiösem Extremismus. Die rasche E<strong>in</strong>führung des<br />
Islamischen Religionsunterrichtes an möglichst vielen <strong>Bonn</strong>er Schulen wäre überaus positiv<br />
und wird auch von Schulen bereits stark nachgefragt.
Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.4.3<br />
Der Oberbürgermeister BE Frau Manemann<br />
Stabsstelle <strong>Integration</strong> Beschlussvorlage<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />
1213518 829,58 € 15.11.12<br />
Externe Dokumente<br />
Betreff<br />
Internationales und <strong>in</strong>terkulturelles Kultur- und Begegnungsfest 2013<br />
F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen<br />
X Ja, sh. Begründung Ne<strong>in</strong> Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong><br />
Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />
Federführung: Stabsstelle <strong>Integration</strong> 12.11.2012 gez. Manemann<br />
Amt 33 25.10.2012 gez. Dick<br />
Dez. I 29.10.2012 gez. Fuchs<br />
Amt 20 09.11.2012 gez. Kömpel<br />
Dez. II 12.11.2012 gez. Prof. Dr. Sander<br />
Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 14.11.2012 gez. J. Nimptsch<br />
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 9<br />
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit<br />
und Wohnen<br />
23.01.2013 2<br />
Rat 31.01.2013 1<br />
Beschlussvorschlag<br />
45<br />
Das „Internationale und <strong>in</strong>terkulturelle Kultur- und Begegnungsfest“ der Stadt <strong>Bonn</strong> f<strong>in</strong>det –<br />
vorbehaltlich der Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel - am Sonntag, 30. Juni 2013,<br />
auf Münsterplatz und Marktplatz statt.<br />
Begründung<br />
Das dritte „Internationale und <strong>in</strong>terkulturelle Kultur- und Begegnungsfest“ der Stadt <strong>Bonn</strong><br />
fand am 1. Juli 2012 auf Marktplatz und Münsterplatz statt. Die beiden ersten Male (2010<br />
und 2011) hat es <strong>in</strong> der Rhe<strong>in</strong>aue stattgefunden. Die Veranstaltung am 1. Juli war aus Sicht<br />
der Verwaltung sehr erfolgreich und wurde von mitwirkenden Organisationen und Gruppen<br />
wie vom Publikum positiv aufgenommen.<br />
94 Vere<strong>in</strong>e, Gruppen, Initiativen und Organisationen aus der <strong>in</strong>ternationalen, <strong>in</strong>terkulturellen<br />
und der <strong>Integration</strong>sarbeit, Ländergesellschaften sowie Außenstellen von Botschaften<br />
haben mit Ständen teilgenommen und beide Innenstadtplätze gut gefüllt. Am durchgehenden<br />
Bühnenprogramm beteiligten sich 30 Gruppen mit Musik, Gesang oder Tanz. Die Zusammensetzung<br />
der teilnehmenden Organisationen, Gruppen, Initiativen hat wieder e<strong>in</strong>mal<br />
die Vielfalt der Kulturen und Sprachen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> gezeigt. Darüber h<strong>in</strong>aus bekamen die<br />
Besucher<strong>in</strong>nen und Besucher e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die <strong>in</strong>terkulturelle und <strong>in</strong>ternationale Arbeit<br />
von <strong>Bonn</strong>er Vere<strong>in</strong>en und Verbänden. Das aus den früheren Festen „Internationales Begegnungsfest“<br />
(Rhe<strong>in</strong>aue) und „Tag der <strong>in</strong>terkulturellen Begegnung“ (Marktplatz) entstandene<br />
Fest hat sich somit erneut bewährt.
Im Jahr 2013 soll das „Internationale und <strong>in</strong>terkulturelle Kultur- und Begegnungsfest“ der<br />
Stadt <strong>Bonn</strong> am Sonntag, 30. Juni 2013, <strong>in</strong> der Innenstadt (Münsterplatz, Marktplatz, evtl.<br />
Remigiusplatz) stattf<strong>in</strong>den.<br />
Haushaltsmittel s<strong>in</strong>d im Doppelhaushalt 2013/2014 bei Amt 33 (Veranstaltungskoord<strong>in</strong>ation)<br />
und Stabsstelle <strong>Integration</strong> e<strong>in</strong>geplant. Über den Haushalt entscheidet der Rat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />
Sitzung am 13.12.2012.<br />
Produktgruppe<br />
01.01.04<br />
Produktgruppenbezeichung<br />
Koord<strong>in</strong>ation<br />
<strong>Integration</strong><br />
Produkt<br />
1.90.00.01.04.01<br />
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich e<strong>in</strong>schließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten)<br />
Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt)<br />
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag F<strong>in</strong>anzstelle Veranschlagt <strong>in</strong><br />
HHJ<br />
Sonstige Auszahlungen<br />
aus lfd.<br />
Verwaltungst.<br />
E<strong>in</strong>zahlungen/Erträge<br />
Erträge 0,00<br />
Haushaltsbelastung jährlich<br />
Produktgruppe<br />
1.33.00.02<br />
190000104/<br />
74.1000<br />
Produktgruppenbezeichung<br />
Allg. Sicherheit und<br />
Ordnung<br />
2013 5.000,00<br />
Produkt<br />
1.33.00.02.01.05<br />
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich e<strong>in</strong>schließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten)<br />
Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt)<br />
Produktbezeichnung<br />
Koord<strong>in</strong>ation <strong>Integration</strong><br />
(zzt. e<strong>in</strong>geplant) Deckung<br />
Produktbezeichnung<br />
Veranstaltungskoord<strong>in</strong>ation<br />
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag F<strong>in</strong>anzstelle Veranschlagt <strong>in</strong><br />
HHJ<br />
(zzt. e<strong>in</strong>geplant) Deckung<br />
E<strong>in</strong>zahlungen/Erträge<br />
74.1000 2013 10.500<br />
Erträge<br />
Haushaltsbelastung jährlich<br />
0,00<br />
46
Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.4.4<br />
Der Oberbürgermeister BE Frau Manemann<br />
Stabsstelle <strong>Integration</strong> Beschlussvorlage<br />
Betreff<br />
<strong>Integration</strong>spreis des <strong>Integration</strong>srates 2013<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />
1213658 778,05 € 26.11.12<br />
Externe Dokumente<br />
F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen<br />
X Ja, sh. Begründung Ne<strong>in</strong> Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong><br />
Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />
Federführung: Stabsstelle <strong>Integration</strong> 22.11.2012 gez. Manemann<br />
Amt 20 22.11.2012 gez. Limbach<br />
Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 26.11.2012 gez. J. Nimptsch<br />
* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. an Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />
5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />
9 = Anhörung 10 = Stellungnahme<br />
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 6<br />
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit<br />
und Wohnen<br />
23.01.2013 3<br />
Hauptausschuss 24.01.2013 1<br />
Beschlussvorschlag<br />
I. <strong>Integration</strong>spreis<br />
Der <strong>Integration</strong>srat der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> vergibt - vorbehaltlich der Bereitstellung der<br />
benötigten Haushaltsmittel - auch im Jahr 2013 e<strong>in</strong>en <strong>Integration</strong>spreis. Mit diesem Preis<br />
erkennt er das Engagement von Bürger<strong>in</strong>nen und Bürgern, Gruppen und Organisationen<br />
an, die sich aktiv und nachhaltig für <strong>Integration</strong> e<strong>in</strong>setzen. Der <strong>Integration</strong>spreis ist mit<br />
1.600,00 € dotiert und kann auf maximal 3 Preisträger/<strong>in</strong>nen aufgeteilt werden.<br />
II. Jury<br />
Für die Jury zur Auswahl der Preisträger/<strong>in</strong>nen des <strong>Integration</strong>spreises 2013 werden<br />
a) vom <strong>Integration</strong>srat benannt:<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
47
) von der <strong>Integration</strong>sbeauftragten vorgeschlagen:<br />
1. – wird zur Sitzung nachgereicht -<br />
2. – wird zur Sitzung nachgereicht -<br />
3. – wird zur Sitzung nachgereicht -<br />
III. Preisverleihung<br />
Der <strong>Integration</strong>spreis 2013 wird am 30. Juni 2013 im Rahmen des Bühnenprogramms<br />
des Internationalen und <strong>in</strong>terkulturellen Kultur- und Begegnungsfestes der Stadt <strong>Bonn</strong> <strong>in</strong><br />
der Innenstadt verliehen.<br />
Begründung<br />
Der <strong>Integration</strong>srat hat 2008 die Vergabe e<strong>in</strong>es jährlichen <strong>Integration</strong>spreises beschlossen<br />
(DS 0811019EB2 und DS 0811635).<br />
Was wird ausgezeichnet?<br />
Der <strong>Integration</strong>spreis zeichnet Initiativen und Projekte aus, die sich konkret mit <strong>Integration</strong><br />
beschäftigen. Dazu gehören beispielsweise die Themenfelder Bildung und Sprache, Ausbildung<br />
und Arbeit, Frauen, Familie, Senioren, Gesundheit und Sport, Kultur und Wissenschaft,<br />
Medien und Öffentlichkeit, Partizipation, ehrenamtliches Engagement, <strong>Integration</strong><br />
im Stadtteil und andere. Ausgezeichnet werden <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong>novative Projekte, neue<br />
Aktivitäten, Initiativen von Bürger<strong>in</strong>nen und Bürgern mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund sowie bürgerschaftliches<br />
Engagement beispielsweise <strong>in</strong> Stadtteilen, K<strong>in</strong>dertagesstätten, Familienzentren,<br />
Vere<strong>in</strong>en, Kirchengeme<strong>in</strong>den und Religionsgeme<strong>in</strong>schaften, Bürger<strong>in</strong>itiativen,<br />
Sportvere<strong>in</strong>en, Stadtteilgruppen, Projektgruppen. Auch im privaten Umfeld stattf<strong>in</strong>dendes<br />
Engagement kann ausgezeichnet werden.<br />
Wer kann ausgezeichnet werden?<br />
Ausgezeichnet werden können Privatpersonen ebenso wie Organisationen oder Gruppen.<br />
Voraussetzung ist, dass die auszuzeichnenden Aktivitäten <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> stattf<strong>in</strong>den. Jede und<br />
jeder kann vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben.<br />
Was muss e<strong>in</strong>gereicht werden?<br />
Bis zum veröffentlichten Stichtag muss e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>- bis zweiseitige Darstellung des Projektes<br />
bzw. der Aktivitäten <strong>in</strong> der Geschäftsstelle des <strong>Integration</strong>srates der Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
e<strong>in</strong>gereicht werden.<br />
Was geschieht mit den Vorschlägen und Bewerbungen?<br />
Der <strong>Integration</strong>spreis wird öffentlich ausgeschrieben und mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit<br />
bekannt gemacht. Vorschläge oder Bewerbungen können <strong>in</strong> der Geschäftsstelle<br />
des <strong>Integration</strong>srates e<strong>in</strong>gereicht werden. Sie werden dort vertraulich gesammelt<br />
und nach Ablauf der Frist vollständig der Jury übergeben. Anschließend beruft die Vorsitzende<br />
des <strong>Integration</strong>srates die Jury zu ihren Beratungen e<strong>in</strong>.<br />
48
Die Jury<br />
Der Jury gehören an:<br />
� die Vorsitzende des <strong>Integration</strong>srates<br />
� drei weitere Mitglieder des <strong>Integration</strong>srates, die jährlich neu bestimmt werden<br />
� die <strong>Integration</strong>sbeauftragte der Stadt <strong>Bonn</strong><br />
� drei Persönlichkeiten aus <strong>Bonn</strong>, die durch ihre haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeit<br />
mit dem Thema <strong>Integration</strong> vertraut s<strong>in</strong>d. Sie können nicht Mitglied des <strong>Integration</strong>srates<br />
se<strong>in</strong>. Sie werden jährlich neu vom <strong>Integration</strong>srat berufen. Hierzu unterbreitet<br />
die <strong>Integration</strong>sbeauftragte Vorschläge.<br />
Der <strong>Integration</strong>srat strebt an, die Jury möglichst ausgewogen mit Männern und Frauen<br />
sowie Deutschen und Migranten/<strong>in</strong>nen zu besetzen. Die Entscheidungen der Jury sollen<br />
e<strong>in</strong>vernehmlich erfolgen.<br />
<strong>Integration</strong>spreis 2012<br />
Es g<strong>in</strong>gen 20 Vorschläge und Bewerbungen mit vielfältigen Ideen und großem Engagement<br />
e<strong>in</strong>. Die Jury, bestehend aus Safiye Temizel (Vorsitzende des <strong>Integration</strong>srates),<br />
Moussa Acharki, Kaisa Ilunga und Frank Müller (Mitglieder des <strong>Integration</strong>srates), Dr.<br />
Ebba Hagenberg-Miliu (Journalist<strong>in</strong> und Buchautor<strong>in</strong>), Moritz Seibert (Intendant des<br />
Jungen Theaters <strong>Bonn</strong>) und Stefan Werker (Rektor der Grundschule Med<strong>in</strong>ghoven)<br />
sowie Coletta Manemann (<strong>Integration</strong>sbeauftragte) entschied sich für den Mittagstisch<br />
OASE (Projekt der Kath. Pfarreiengeme<strong>in</strong>schaft „Im <strong>Bonn</strong>er Nordwesten“, der Ev.<br />
Apostelkirche <strong>Bonn</strong> und des Moscheevere<strong>in</strong>s Al-Muhajir<strong>in</strong> e.V.), Internationales<br />
Frauenzentrum <strong>Bonn</strong> e.V. (ifz) und <strong>Integration</strong> durch Sport (Projekt der AWO Bad<br />
Godesberg und des Olympic Taekwondo Club <strong>Bonn</strong> e.V.).<br />
Der Preis wurde am 1. Juli 2012 beim „Internationalen und <strong>in</strong>terkulturellen Kultur- und<br />
Begegnungsfest“ im Rahmen des Bühnenprogramms verliehen und stieß rundum auf sehr<br />
positive Resonanz.<br />
Produktgruppe<br />
01.01.04<br />
Produktgruppenbezeichung<br />
Koord<strong>in</strong>ation<br />
<strong>Integration</strong><br />
Produkt<br />
1.90.00.01.04.01<br />
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich e<strong>in</strong>schließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten)<br />
Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt)<br />
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag F<strong>in</strong>anzstelle Veranschlagt <strong>in</strong><br />
HHJ<br />
Sonstige Auszahlungen<br />
aus lfd. Verwaltungstätigkeit<br />
E<strong>in</strong>zahlungen/Erträge<br />
ke<strong>in</strong>e 0,00<br />
Haushaltsbelastung jährlich 1.600,00<br />
49<br />
1.600,00 190000104/<br />
74.1000<br />
Nr. der<br />
F<strong>in</strong>anzstelle/<br />
F<strong>in</strong>anzpositio<br />
n<br />
2013 0,00<br />
Produktbezeichnung<br />
Koord<strong>in</strong>ation <strong>Integration</strong><br />
Noch bereitzustellen Deckung
Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.4.5<br />
Der Oberbürgermeister BE<br />
LZ 41-8 VHS Beschlussvorlage<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />
1213341 875,94 € 05.11.12<br />
Externe Dokumente<br />
Betreff<br />
Gewährung e<strong>in</strong>es Zuschusses zur Sprachförderung für Migrant<strong>in</strong>nen<br />
F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen<br />
X Ja, sh. Begründung Ne<strong>in</strong> Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong><br />
Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />
Federführung: LZ 41-8 VHS 31.10.2012 gez. Frau Dr. Schöll<br />
Amt 41 16.10.2012 gez. Heuser<br />
Dez. II 31.10.2012 gez. Prof. Sander<br />
Amt 20 25.10.2012 gez. Kömpel<br />
Dez. IV 19.10.2012 gez. Schumacher<br />
Stabsstelle <strong>Integration</strong> 16.10.2012 gez. Manemann<br />
Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 05.11.2012 gez. J. Nimptsch<br />
* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. an Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />
5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />
9 = Anhörung 10 = Stellungnahme<br />
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *<br />
Sozialausschuss 27.11.2012 3<br />
Hauptausschuss 06.12.2012 1<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 9<br />
Beschlussvorschlag<br />
Dem Bildungswerk <strong>in</strong>terKultur wird e<strong>in</strong> Zuschuss für Sprachkurse für<br />
Migrant<strong>in</strong>nen i. H. v. bis zu 3.200 € vorbehaltlich der Prüfung der<br />
Verwendungsnachweise bei F<strong>in</strong>anzstelle 141800404 "Volkshochschule",<br />
Sachkonto 531800 "Transferauszahlung", PSP-Element 1.41.80.04.04.01<br />
gewährt.<br />
Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Anhörung im <strong>Integration</strong>srat.<br />
Begründung<br />
Projektgruppe Projektgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung<br />
1.04.04 Volkshochschule 531800 Transferaufwendungen<br />
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich e<strong>in</strong>schließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten)<br />
Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt) x<br />
Betrag F<strong>in</strong>anzstelle Veranschlagt <strong>in</strong> Noch bereitzustellen Deckung<br />
Auszahlungen / Aufwendungen 3.200 1.41.80.04.04 10.000 0<br />
E<strong>in</strong>zahlungen / Erträge 0<br />
Haushaltsbelastung jährlich 3.200<br />
50
Im Jahre 2005 hat der Rat erstmals Zuschussmittel <strong>in</strong> Höhe von 20.000 €<br />
außerplanmäßig für von freien Trägern durchgeführte Sprachkurse für<br />
Migrant<strong>in</strong>nen bereitgestellt, federführend war se<strong>in</strong>erzeit Amt 50.<br />
Der Verwaltungsvorstand hat am 09.05.2006 entschieden, dass die<br />
Volkshochschule für die Koord<strong>in</strong>ation aller gesamtstädtischen Maßnahmen<br />
im Bereich der Sprachförderung federführend ist. Dazu gehören u. a.<br />
auch die Sprachmaßnahmen freier Träger.<br />
In den Jahren 2006 bis 2010 hat der Hauptausschuss e<strong>in</strong>en Zuschuss für<br />
das Bildungswerk für Friedensarbeit (BF-<strong>Bonn</strong>) i. H. v. je 8.950 € bzw.<br />
8.100 € im Jahre 2011 bewilligt.<br />
Mit Schreiben vom 11.07.2012 beantragt das Bildungswerk <strong>in</strong>terKultur<br />
für das Jahr 2012 e<strong>in</strong>en Zuschuss <strong>in</strong> Höhe von 3.200 €.<br />
Der Vere<strong>in</strong> für Weiterbildung und Friedensarbeit e.V. ist Trägervere<strong>in</strong><br />
des Bildungswerkes für Friedensarbeit und hat 2008 zusätzlich das<br />
Bildungswerk <strong>in</strong>terKultur gegründet. Das Bildungswerk <strong>in</strong>terKultur ist<br />
nach dem Weiterbildungsgesetz NW förderfähig und betreut seit 2012 nun<br />
alle Sprachkurse für Migrant<strong>in</strong>nen des Vere<strong>in</strong>s für Weiterbildung und<br />
Friedensarbeit e.V. <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>.<br />
Mit Nachricht vom 05.10.2011 legt das Bildungswerk e<strong>in</strong>e<br />
Zwischenabrechnung vor, wonach das beantragte Defizit erreicht wird.<br />
Die Verwaltung schlägt vor, dem Bildungswerk <strong>in</strong>terKultur, nach Vorlage<br />
e<strong>in</strong>er vorläufigen Endabrechnung und vorbehaltlich der Prüfung der<br />
Verwendungsnachweise, e<strong>in</strong>en Zuschuss i. H. des Defizits bis zu maximal<br />
3.200 € zu gewähren.<br />
Entsprechende Haushaltsmittel s<strong>in</strong>d veranschlagt.<br />
51
Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.4.6<br />
Der Oberbürgermeister BE<br />
Dez. V Beschlussvorlage<br />
Betreff<br />
HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />
1212837 74.247,32 € 05.10.12<br />
Externe Dokumente<br />
- Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />
F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen<br />
Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong> Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong><br />
Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />
Federführung: Dez. V 12.09.2012 gez. Wahrheit<br />
Amt 40 12.09.2012 gez. Zelmanski<br />
Amt 51 12.09.2012 gez. Ste<strong>in</strong><br />
Amt 50 10.09.2012 gez. Berger<br />
SGB 10.09.2012 gez. Lossau<br />
Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 14.09.2012 gez. J. Nimptsch<br />
* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. an Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />
5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />
9 = Anhörung 10 = Stellungnahme<br />
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *<br />
Unterausschuss des Hauptausschusses zum Thema Inklusion<br />
und Teilhabe<br />
02.10.2012 2<br />
Ausschuss für K<strong>in</strong>der, Jugend und Familie 06.11.2012 E<strong>in</strong>stimmig 2<br />
Schulausschuss 22.11.2012 2<br />
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 27.11.2012 2<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 2<br />
Unterausschuss des Hauptausschusses zum Thema Inklusion<br />
und Teilhabe<br />
15.01.2013 2<br />
Hauptausschuss 24.01.2013 2<br />
Rat 31.01.2013 1<br />
Beschlussvorschlag<br />
1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage und nach<br />
Maßgabe des anliegenden Entwurfes das dynamische Konzept<br />
52<br />
"HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>"<br />
<strong>in</strong> den kommenden Jahren kont<strong>in</strong>uierlich weiter zu entwickeln.<br />
2. Damit wird der ursprüngliche Auftrag des Rates vom 08.07.2010 an<br />
die Verwaltung, e<strong>in</strong>en festen Inklusionsplan zur vorschulischen,<br />
schulischen und außerschulischen Inklusion zu entwickeln,<br />
aufgehoben.
3. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, das "HANDBUCH Inklusive<br />
Bildung <strong>Bonn</strong>" möglichst bis Ende des zweiten Quartals 2013 <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>e EDV gestützte Struktur zu übertragen, die es allen<br />
Beteiligten und den zuständigen politischen Gremien ermöglicht,<br />
kont<strong>in</strong>uierlich quartalsweise auf den jeweils aktuellen Stand der<br />
weiteren Umsetzung des Prozesses "Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>"<br />
zugreifen, die notwendigen Beratungen durchführen und daraus<br />
ableitbare politische Beschlüsse <strong>in</strong>nerhalb des Prozesses<br />
Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> herbeiführen zu können.<br />
4. Folgende beiden Themenfelder werden dabei zu vorrangigen<br />
Schwerpunkten für den weiteren Umsetzungsprozess "Inklusive<br />
Bildung <strong>Bonn</strong>" bestimmt:<br />
- K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong><br />
Regelsystemen<br />
- Sprachbildung<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Anwendung und nach Maßgabe<br />
des dynamischen Instrumentes "HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>"<br />
zunächst diese beiden Themenfelder weiter zu konkretisieren, zu<br />
ergänzen und dort, wo es notwendig ist, die erforderlichen<br />
Beschlussfassungen über kurz-, mittel- und langfristige<br />
Maßnahmen herbei zu führen.<br />
Zur soliden und nachhaltigen F<strong>in</strong>anzierung des im Schwerpunktthema<br />
"Sprachbildung" als vorrangige Maßnahme beschriebenen "Konzeptes<br />
der durchgängigen Sprachbildung für K<strong>in</strong>der und Jugendliche <strong>in</strong><br />
<strong>Bonn</strong>" werden dauerhaft die nicht verausgabten Mittel aus dem<br />
Bildungs- und Teilhabepaket e<strong>in</strong>gesetzt. Die jeweils notwendigen<br />
Maßnahmen, die sich aus dem weiteren Prozess ergeben, werden <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er jährlichen Maßnahmen- und F<strong>in</strong>anzplanung den zuständigen<br />
Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />
5. Die Verwaltung wird darüber h<strong>in</strong>aus beauftragt, e<strong>in</strong> Konzept für<br />
e<strong>in</strong><br />
"Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong>"<br />
zu entwickeln, das künftig <strong>in</strong> <strong>in</strong>nerstädtischer Lage die zentrale<br />
Anlaufstelle zu allen Fragen von <strong>in</strong>klusiver Bildung werden soll.<br />
Begründung<br />
1. Ausgangssituation Sommer 2010<br />
53<br />
Mit se<strong>in</strong>em Grundsatzbeschluss vom 08.07.2010 hat der Rat der Stadt<br />
<strong>Bonn</strong> den Prozess der Umsetzung der Inklusion angestoßen.<br />
Alle im Rat der Stadt <strong>Bonn</strong> vertretenen Fraktionen haben se<strong>in</strong>erzeit<br />
e<strong>in</strong>en fraktions-übergreifenden Antrag "Inklusive Bildung für <strong>Bonn</strong>"<br />
erarbeitet. Mit dem entsprechenden Ratsbeschluss ist e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tensiver
Prozess zur Umsetzung von Inklusion <strong>in</strong> Gang gesetzt worden, der<br />
seither unter Beteiligung aller Interessierten und Engagierten<br />
kont<strong>in</strong>uierlich weiterentwickelt wird.<br />
Die Verwaltung wurde damals u.a. beauftragt, e<strong>in</strong>en Inklusionsplan zur<br />
vorschulischen, schulischen und außerschulischen Inklusion zu<br />
entwickeln, der den umfassenden <strong>Bonn</strong>er Inklusionsbegriff (u.a.<br />
Beh<strong>in</strong>derung, Migration, soziale Herkunft) berücksichtigen sollte.<br />
Dieser Inklusionsplan, der sich an der gesamten Bildungsbiographie von<br />
K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen orientieren sollte, sollte im S<strong>in</strong>ne der<br />
Herstellung von Chancengerechtigkeit für alle K<strong>in</strong>der und Jugendlichen<br />
<strong>in</strong> der Stadt <strong>Bonn</strong> u.a. zum Ziel haben, betroffenen K<strong>in</strong>dern und<br />
Jugendlichen den Zugang zu mehr Regele<strong>in</strong>richtungen zu ermöglichen und<br />
Brüche <strong>in</strong> der Bildungsbiographie - <strong>in</strong>sbesondere bei den Übergängen von<br />
e<strong>in</strong>er Institution <strong>in</strong> die nächste - zu vermeiden.<br />
2. Inklusionsprozess im Herbst 2012<br />
Seither hat es im Rahmen dieses Inklusionsprozesses <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> unzählige<br />
Aktivitäten gegeben, an denen unterschiedlichste vorschulische,<br />
schulische und außerschulische Akteure beteiligt waren. Sie alle haben<br />
an vielen Stellen mit großem Pioniergeist Neuland betreten (müssen).<br />
Sie haben dabei mit größtem Engagement höchst konstruktive Beiträge <strong>in</strong><br />
den <strong>Bonn</strong>er Inklusionsprozess e<strong>in</strong>gebracht und diesem damit <strong>in</strong> dankenswerter<br />
wertvolle Impulse gegeben und für e<strong>in</strong>e bis dah<strong>in</strong> nicht für<br />
möglich gehaltene Dynamik gesorgt.<br />
Die Verwaltung hatte stets betont, "der Inklusionsprozess als solcher<br />
müsse <strong>in</strong>klusiv se<strong>in</strong>". Wie sehr dies seither <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> tatsächlich gelebt<br />
wird, zeigt am ehesten der aktuelle Überblick über das breite und<br />
vielfältige Themenspektrum "Inklusion" <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> der<br />
bedeutsamen Teilfacette "Inklusive Bildung", im entsprechenden<br />
Internetauftritt, der auf der Homepage der Stadt <strong>Bonn</strong> unter der Rubrik<br />
"Familie & Gesellschaft / Bildung und Soziales" seit August 2012 <strong>in</strong>s<br />
Netz gestellt ist.<br />
Alle Beteiligten und Akteure haben <strong>in</strong> diesen zwei Jahren seit Sommer<br />
2010 <strong>in</strong> vielfältigster Weise gelernt, oftmals <strong>in</strong> wohltuender Weise<br />
vone<strong>in</strong>ander, vor allen D<strong>in</strong>gen aber: aus den jeweiligen Erfahrungen<br />
dazu gelernt. Auch am aktuellen Koalitionsvertrag der Landesregierung<br />
NRW, dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention<br />
sowie aktuellen Anträgen an den Landtag ist abzulesen, dass nach<br />
anfänglichem "Eiltempo" Inklusion nun schrittweise und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
langfristigen Prozess umgesetzt wird.<br />
E<strong>in</strong>e ganz wesentliche Erkenntnis ist heute:<br />
Die Umsetzung von Inklusion heißt <strong>in</strong>sbesondere: <strong>in</strong> höchstem Maße<br />
dynamische Veränderungen und zugleich die Notwendigkeit der<br />
kont<strong>in</strong>uierlichen Anpassung, Steuerung und Nachjustierung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
andauernden Prozess, der sich über viele Jahre erstrecken wird.<br />
Angesichts der Erkenntnis dieser <strong>in</strong> höchstem Maße dynamischen<br />
Veränderungen, u.a. <strong>in</strong><br />
54
- Grundhaltungen,<br />
- Bedarfen und Bedürfnissen der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen,<br />
- rechtlichen Grundlagen und Rahmenvorgaben,<br />
- den daraus resultierenden neuen Unterstützungsmöglichkeiten und<br />
Chancen,<br />
sowie der breiten Themenvielfalt, ist die Verwaltung zu der<br />
Überzeugung gelangt, dass das, was ursprünglich mit dem Begriff<br />
Inklusions"plan" umschrieben worden ist, dem eigentlichen Auftrag, die<br />
Wege der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen für "Inklusive Bildung" <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> zu<br />
ebnen, nicht gerecht werden kann.<br />
E<strong>in</strong> fester "Plan" im allgeme<strong>in</strong>en Verständnis weist oftmals im<br />
Wesentlichen die Elemente e<strong>in</strong>er Bestandaufnahme, deren Bewertung und<br />
Analyse, sowie der daraus resultierenden kurz-, mittel- und<br />
langfristigen Maßnahmen auf.<br />
E<strong>in</strong> Inklusionsplan, der sich <strong>in</strong> dieser bekannten Struktur bewegen<br />
würde, wäre jedoch voraussichtlich <strong>in</strong> dem Augenblick, <strong>in</strong> dem se<strong>in</strong>e<br />
tragenden Elemente politisch beschlossen würden, angesichts der<br />
kont<strong>in</strong>uierlichen und höchst dynamischen Veränderungen bereits längst<br />
wieder überholt; zudem wäre höchst fraglich, ob e<strong>in</strong> Inklusionsplan <strong>in</strong><br />
dieser Form überhaupt der möglichen <strong>in</strong>haltlichen Thematik des <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
ausdrücklich und bewusst weit gefassten Inklusionsbegriffs gerecht<br />
werden könnte.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus ist es unmöglich, e<strong>in</strong>en ab heute gültigen - und für die<br />
Zukunft bereits festgeschriebenen - Zeitplan vorzulegen, da viele<br />
wichtige Faktoren für die Umsetzung nicht von <strong>Bonn</strong> aus gesteuert<br />
werden. So wird auch das Zusammenwirken von Land und Stadt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
fairen Verantwortungspartnerschaft fortan e<strong>in</strong>e wesentliche Rolle bei<br />
der Umsetzung des Inklusionsgedankens spielen.<br />
3. Vorschlag der Verwaltung<br />
Der höchst dynamische Weg der Inklusion war und ist <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />
kont<strong>in</strong>uierlichen, prozesshaften Veränderung für alle Beteiligten<br />
Neuland.<br />
55<br />
Die Verwaltung schlägt daher - nach sorgfältiger Abwägung aller Vor-<br />
und Nachteile - vor, vom urspünglichen Vorschlag, e<strong>in</strong>en festen<br />
Inklusionsplan zu erstellen, Abstand zu nehmen.<br />
Stattdessen sollte aufgrund der vielfältigsten Erfahrungen und des<br />
<strong>in</strong>tensiven Lernprozesses der letzten zwei Jahre auch hier Neuland<br />
betreten werden, <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es <strong>in</strong> Teilen bereits entwickelten, <strong>in</strong><br />
Teilen neu bzw. weiter zu entwickelnden dynamischen Instrumentes, dem<br />
"HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>".<br />
Die Gliederung und die Grundstruktur s<strong>in</strong>d zum e<strong>in</strong>en dem anliegenden<br />
Konzept zu entnehmen, das nicht nur bereits weitgehende Ausführungen<br />
zu den vorgeschlagenen vorrangigen Schwerpunktthemen "K<strong>in</strong>der und
Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong> Regelsystemen"<br />
sowie "Sprachbildung" enthält, sondern teilweise auch zu anderen<br />
Themenfeldern.<br />
Da der Prozess der Inklusion als solcher <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> <strong>in</strong>klusiv ist, wird<br />
auch der anliegende Entwurf für das "HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>",<br />
der am 02.10.2012 vorgelegt wird, bis zur endgültigen Beschlussfassung<br />
se<strong>in</strong> Gesicht sicherlich noch verändern. Alle Akteure (z.B. Lenkungsgruppe<br />
"Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>", Fachausschüsse, Unterausschuss<br />
Inklusion und Teilhabe) sollen h<strong>in</strong>reichend die Möglichkeit haben, sich<br />
mit dem Handbuch ause<strong>in</strong>anderzusetzen und Verbesserungsvorschläge und<br />
Anregungen e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen.<br />
In dem Entwurf des Handbuchs s<strong>in</strong>d zu Beg<strong>in</strong>n im sog. "Wegweiser" <strong>in</strong><br />
entsprechenden Schaubildern auch bereits die bisherigen Überlegungen<br />
zu der geplanten EDV-gestützten Struktur abgebildet. Da die<br />
Ausgestaltung dieser EDV-Struktur und die erste Umsetzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong><br />
solches System aufwändig s<strong>in</strong>d, sollen hier zunächst die anstehenden<br />
Beratungen <strong>in</strong> den Fachgremien abgewartet werden.<br />
Auch hierzu können Optimierungsvorschläge und Anregungen im Rahmen der<br />
anstehenden Beratungen <strong>in</strong> den Gremien e<strong>in</strong>gebracht und so für die<br />
weitere Ausgestaltung des dynamischen Instrumentes "HANDBUCH Inklusive<br />
Bildung <strong>Bonn</strong>" von vornhere<strong>in</strong> berücksichtigt werden.<br />
Die bisherigen Erfahrungen im Prozess der Inklusion und <strong>in</strong>sbesondere<br />
im Prozess "<strong>in</strong>klusive Bildung" zeigen, wie wichtig es ist, vorhandenes<br />
Wissen städtischer und externer Akteure zusammenzuführen, zu bündeln<br />
und Interessierten bereit zu stellen.<br />
Im Antrag der nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Fraktion der SPD und der<br />
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Zusammen lernen - zusammenwachsen,<br />
Eckpunkte für den Weg zur <strong>in</strong>klusiven Schule <strong>in</strong> NRW", Drucksache<br />
15/2012, S.5 werden darüber h<strong>in</strong>aus erste Vorstellungen zu sog.<br />
"Kompetenzzentren neuer Art" als E<strong>in</strong>richtungen zeitlich befristeter<br />
sonderpädagogischer Unterstützung entwickelt, die als Unterstützungszentren<br />
z.B. die Möglichkeit der temporären Herausnahme aus<br />
dem regulären Unterricht eröffnen.<br />
Hier könnte die Stadt <strong>Bonn</strong> <strong>in</strong>soweit e<strong>in</strong>e Vorreiterrolle übernehmen,<br />
als sie e<strong>in</strong>e zentrale Anlaufstelle zu allen Fragen von <strong>in</strong>klusiver<br />
Bildung anbietet.<br />
Die Fachverwaltung ist der Auffassung, dass <strong>in</strong> <strong>in</strong>nerstädtischer,<br />
möglichst höchst zentraler Lage e<strong>in</strong><br />
56<br />
"Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong>"<br />
e<strong>in</strong>gerichtet werden sollte. Unter e<strong>in</strong>em Dach sollte für alle an<br />
Inklusion Beteiligten e<strong>in</strong> Ort entstehen, an dem die vielfältigen<br />
<strong>in</strong>klusionsbezogenen Angebote städtischer Beratungsstellen (u.a.<br />
Schulamt, Jugendamt, Sozialamt, Gesundheitsamt), ergänzt um externe<br />
Angebote, z.B. von Vere<strong>in</strong>en wie etwa "Geme<strong>in</strong>sam leben, Geme<strong>in</strong>sam<br />
lernen e.V.", die e<strong>in</strong>e zusätzliche Beratung im S<strong>in</strong>ne der Selbsthilfe
57<br />
vorhalten könnten, als zentrale Anlaufstelle für Eltern von K<strong>in</strong>dern<br />
mit aber auch für Eltern von K<strong>in</strong>dern ohne Beh<strong>in</strong>derung zu e<strong>in</strong>em<br />
"Beratungsnetzwerk Inklusion" zusammengeführt werden.<br />
Dieses Beratungsnetzwerk ließe sich e<strong>in</strong>betten <strong>in</strong> andere <strong>in</strong>klusionsunterstützende<br />
Angebote, die vor Ort e<strong>in</strong>gerichtet werden könnten, etwa<br />
im S<strong>in</strong>ne des o.g. "Kompetenzzentrums neuer Art" mit Angeboten von<br />
Kle<strong>in</strong>gruppen für vorübergehende "Auszeiten" von K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> schwierigen<br />
Situationen, oder Angebote von Fortbildungen, E<strong>in</strong>zeltherapien (u.a.<br />
vorstellbar könnten se<strong>in</strong> Sprachförderung, Ergotherapie,<br />
Verhaltenstherapie, spezielle Angebote für hochbegabte K<strong>in</strong>der o.ä.).<br />
Hierzu bedarf es der näheren Konkretisierung, sowohl h<strong>in</strong>sichtlich der<br />
<strong>in</strong>haltlichen Ausgestaltung und Konzeption, aber auch h<strong>in</strong>sichtlich der<br />
sich daraus ergebenden Anforderungen an e<strong>in</strong>en geeigneten Standort.
57.1<br />
Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.4.6 hh:mm<br />
Der Oberbürgermeister BE<br />
Amt 40 Ergänzungsblatt<br />
Betreff<br />
HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr.<br />
1212837EB3<br />
Externe Dokumente<br />
Gremium Sitzung Ergebnis *<br />
Schulausschuss 22.11.2012 Mehrheitlich gegen<br />
BIG<br />
Empfehlung an Rat<br />
1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage und nach<br />
Maßgabe des anliegenden Entwurfes das dynamische Konzept<br />
"HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>"<br />
<strong>in</strong> den kommenden Jahren kont<strong>in</strong>uierlich weiter zu entwickeln.<br />
2. Damit wird der ursprüngliche Auftrag des Rates vom 08.07.2010 an<br />
die Verwaltung im S<strong>in</strong>ne des vorherigen Beschlussses dynamisch<br />
fortgeschrieben. E<strong>in</strong> fester Inklusionsplan ist somit nicht mehr<br />
zu erstellen.<br />
3. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, das "HANDBUCH Inklusive<br />
Bildung <strong>Bonn</strong>" möglichst bis Ende des zweiten Quartals 2013 <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>e EDV gestützte Struktur zu übertragen, die es allen<br />
Beteiligten und den zuständigen politischen Gremien ermöglicht,<br />
kont<strong>in</strong>uierlich quartalsweise auf den jeweils aktuellen Stand der<br />
weiteren Umsetzung des Prozesses "Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>"<br />
zugreifen, die notwendigen Beratungen durchführen und daraus<br />
ableitbare politische Beschlüsse <strong>in</strong>nerhalb des Prozesses<br />
Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> herbeiführen zu können.<br />
4. Folgende beiden Themenfelder werden dabei zu vorrangigen<br />
Schwerpunkten für den weiteren Umsetzungsprozess "Inklusive<br />
Bildung <strong>Bonn</strong>" bestimmt:<br />
- K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong><br />
Regelsystemen<br />
- Sprachbildung
57.2<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Anwendung und nach Maßgabe<br />
des dynamischen Instrumentes "HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>"<br />
zunächst diese beiden Themenfelder weiter zu konkretisieren, zu<br />
ergänzen und dort, wo es notwendig ist, die erforderlichen<br />
Beschlussfassungen über kurz-, mittel- und langfristige<br />
Maßnahmen herbei zu führen.<br />
Zur soliden und nachhaltigen F<strong>in</strong>anzierung des im Schwerpunktthema<br />
"Sprachbildung" als vorrangige Maßnahme beschriebenen "Konzeptes<br />
der durchgängigen Sprachbildung für K<strong>in</strong>der und Jugendliche <strong>in</strong><br />
<strong>Bonn</strong>" werden dauerhaft die nicht verausgabten Mittel aus dem<br />
Bildungs- und Teilhabepaket e<strong>in</strong>gesetzt. Die jeweils notwendigen<br />
Maßnahmen, die sich aus dem weiteren Prozess ergeben, werden <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er jährlichen Maßnahmen- und F<strong>in</strong>anzplanung den zuständigen<br />
Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />
5. Die Verwaltung wird darüber h<strong>in</strong>aus beauftragt, e<strong>in</strong> Konzept für<br />
e<strong>in</strong><br />
"Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong>"<br />
zu entwickeln, das künftig <strong>in</strong> <strong>in</strong>nerstädtischer Lage die zentrale<br />
Anlaufstelle zu allen Fragen von <strong>in</strong>klusiver Bildung werden soll.<br />
- - - - -<br />
Vorstehende Empfehlung wurde <strong>in</strong> modifizierter Fassung vom<br />
Schulausschuss <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 22.11.2012 mehrheitlich gegen BIG<br />
an den Rat empfohlen. Die Änderung unter Ziffer 2. wurde vom AM Dr.<br />
Hauschild – Bündnis‘90/DIE GRÜNEN - beantragt.<br />
Der ursprüngliche Text des Beschlussvorschlages unter Ziffer 2.<br />
lautete:<br />
„2. Damit wird der ursprüngliche Auftrag des Rates vom 08.07.2010 an<br />
die Verwaltung, e<strong>in</strong>en festen Inklusionsplan zur vorschulischen,<br />
schulischen und außerschulischen Inklusion zu entwickeln,<br />
aufgehoben.“
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />
HANDBUCH<br />
Inklusive Bildung<br />
Stand: September 2012<br />
(Richard von Weizsäcker)<br />
58<br />
<strong>Bonn</strong><br />
(Entwurf)
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />
59<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Wegweiser<br />
Herausgeber: Bundesstadt <strong>Bonn</strong>, Der Oberbürgermeister<br />
Konzeption und Redaktion:<br />
Schulamt<br />
Amt für K<strong>in</strong>der, Jugend und Familie<br />
� Hubert Zelmanski<br />
� Udo Ste<strong>in</strong><br />
� Sab<strong>in</strong>e Lukas<br />
� Mart<strong>in</strong> Herkt<br />
� Stefan Reut<strong>in</strong>g-Huang<br />
� Annette Sonnenberger<br />
� Julia Koch<br />
� Renate Theis<br />
� Maria Gorius
WEGWEISER<br />
� ALLGEMEINES<br />
� VORSCHULISCHER BEREICH<br />
� SCHULE<br />
� ZIELE & MAßNAHMEN<br />
� ANLAGEN<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />
60<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Wegweiser
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />
61<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Wegweiser<br />
WEGWEISER (Stand: September 2012)<br />
Der Prozess "Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>", der sich über viele Jahre erstrecken wird und e<strong>in</strong>e<br />
Vielzahl <strong>in</strong>haltlicher Themenfelder bearbeitet, zeichnet sich <strong>in</strong> höchstem Maße durch<br />
permanente, dynamische Veränderungen aus, die zugleich zw<strong>in</strong>gend die kont<strong>in</strong>uierliche<br />
Anpassung und Nachjustierung <strong>in</strong> der Information aller Akteure und <strong>in</strong> der Steuerung<br />
erforderlich machen.<br />
Das "HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>" greift diese Notwendigkeiten auf und wird fortan<br />
als das zentrale Informations- und Steuerungs<strong>in</strong>strument im Prozess "Inklusive Bildung<br />
<strong>Bonn</strong>" e<strong>in</strong>gesetzt. Es wird ab 2013 kont<strong>in</strong>uierlich quartalsweise fortgeschrieben und<br />
frühestens ab Mitte 2013 <strong>in</strong> elektronischer Form zur Verfügung stehen.<br />
HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />
Das "HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>" greift als zentrales Informations- und<br />
Steuerungs<strong>in</strong>strument aktuelle Entwicklungen auf und wird kont<strong>in</strong>uierlich fortgeschrieben.<br />
� Es stellt <strong>in</strong> der hier vorgelegten Entwurfsfassung den Erkenntnisstand, die<br />
Arbeitsergebnisse, Ziele und Maßnahmen zum September 2012 dar.<br />
� Das HANDBUCH ist fortan zugleich die prozessbegleitende Dokumentation e<strong>in</strong>es<br />
sich stetig verändernden Ist-Standes zum Schwerpunktthema "Inklusive Bildung<br />
<strong>Bonn</strong>".<br />
Zwei <strong>in</strong>haltliche Schwerpunkthemen stehen aktuell im Mittelpunkt:<br />
1. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Regelsystem (vgl. Kapitel II.)<br />
2. Sprachbildung (vgl. Kapitel III.)<br />
Beide Themen werden <strong>in</strong> unterschiedlicher Konkretisierung und derzeit jeweils mit dem<br />
deutlichen Blick auf "Schule" behandelt.<br />
Für alle weiteren im HANDBUCH benannten Handlungsfelder Inklusiver Bildung, zu denen<br />
darüber h<strong>in</strong>aus gehören:<br />
� Barrierefreiheit (vgl. Kapitel IV.)<br />
� Beratung Inklusive Bildung (vgl. Kapitel V.)<br />
� Kommunikation/Kooperation/Vernetzung im System (vgl. Kapitel VI.)<br />
� Inklusive Bildung/Heterogenität (vgl. Kapitel VII.)<br />
werden Ziele kurz-, mittel- und langfristig sowie aktuelle Maßnahmen aufgezeigt, die der<br />
farbige Wegweiser im Handbuch durchgängig <strong>in</strong> ROT markiert.<br />
Vorschulische Themen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> GRÜN, schulische Themen <strong>in</strong> BLAU h<strong>in</strong>terlegt.<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Ausführungen s<strong>in</strong>d an der ROSA und Anlagen an der GELBEN Farbe erkennbar.
WEGWEISER<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />
62<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Wegweiser<br />
Elektronisches HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />
(<strong>in</strong> Vorbereitung)<br />
Es ist vorgesehen, das HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> nach dem Anfang Oktober 2012<br />
beg<strong>in</strong>nenden, umfangreichen Beratungsprozess <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e EDV-gestützte Struktur zu<br />
übertragen, die frühestens ab Sommer 2013 zur Verfügung stehen und ab dann<br />
quartalsweise fortgeschrieben werden soll.<br />
Auf den nachfolgenden Seiten wird die derzeit vorgesehene Grundstruktur des<br />
elektronischen Handbuchs vorgestellt.
I. INKLUSIVE<br />
BILDUNG<br />
BONN<br />
I.1 Unterthemen<br />
0 - 3<br />
(U3)<br />
3 - 6<br />
(Kita)<br />
6 - 10<br />
(Primarbereich)<br />
10 - 16<br />
(SEK I)<br />
16 -18<br />
(SEK II/<br />
Schule-Beruf)<br />
Kurz-, mittel- und<br />
langfristige Ziele<br />
sowie aktuelle<br />
Maßnahmen<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />
II. K<strong>in</strong>der/Jugendliche<br />
mit sonderpäd.<br />
Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
In<br />
Arbeit<br />
In<br />
Arbeit<br />
Kurz-, mittel- und<br />
langfristige Ziele<br />
sowie aktuelle<br />
Maßnahmen<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Wegweiser Stand: September 2012<br />
III. Sprachbildung IV. Barrierefreiheit V. Beratung <strong>in</strong>klusive<br />
Bildung<br />
…<br />
Kurz-, mittel- und<br />
langfristige Ziele<br />
sowie aktuelle<br />
Maßnahmen<br />
63<br />
Kurz-, mittel- und<br />
langfristige Ziele<br />
sowie aktuelle<br />
Maßnahmen<br />
Kurz-, mittel- und<br />
langfristige Ziele<br />
sowie aktuelle<br />
Maßnahmen<br />
VI. Kommunikation/<br />
Kooperation/<br />
Vernetzung im System<br />
Kurz-, mittel- und<br />
langfristige Ziele<br />
sowie aktuelle<br />
Maßnahmen<br />
VII. Inklusive<br />
Bildung/<br />
Heterogenität<br />
Kurz-, mittel- und<br />
langfristige Ziele<br />
sowie aktuelle<br />
Maßnahmen
I. INKLUSIVE<br />
BILDUNG<br />
BONN<br />
Unterthemen<br />
I.<br />
Leitorientierungen<br />
I.1<br />
Das Wichtigste auf e<strong>in</strong>en<br />
Blick<br />
I.2<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
Inklusion/ Inklusive Bildung<br />
I.2.1 International/National<br />
I.2.2 Land NRW<br />
I.2.3 Stadt <strong>Bonn</strong><br />
I.2.4 <strong>Bonn</strong>er Schulen<br />
I.2.5 <strong>Bonn</strong>er Eltern<br />
I.4<br />
Kurz-, mittel- und langfristige<br />
Ziele sowie aktuelle<br />
Maßnahmen<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Wegweiser Stand: September 2012<br />
II. K<strong>in</strong>der/ Jugendliche<br />
mit sonderpäd.<br />
Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
64<br />
III. Sprachbildung<br />
IV. Barrierefreiheit<br />
Aktuell Bisheriger Prozessverlauf:<br />
• …<br />
• …<br />
• …<br />
• Externe Dokumente<br />
…
I. INKLUSIVE<br />
BILDUNG<br />
BONN<br />
Unterthemen<br />
0 - 3<br />
(U3)<br />
3 - 6<br />
(Kita)<br />
6 - 10<br />
(Primarbereich)<br />
10 - 16<br />
(SEK I)<br />
16 -18<br />
(SEK II/<br />
Schule-Beruf)<br />
Kurz-, mittel- und<br />
langfristige Ziele<br />
sowie aktuelle<br />
Maßnahmen<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />
II. K<strong>in</strong>der/Jugendliche<br />
mit sonderpäd.<br />
Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - EDV Struktur Stand: September 2012<br />
III. Sprachbildung IV. Barrierefreiheit V. Beratung <strong>in</strong>klusive<br />
Bildung<br />
VI. Kommunikation/<br />
Kooperation/<br />
Vernetzung im System<br />
Aktuell Bisheriger Prozessverlauf:<br />
• …<br />
• …<br />
• …<br />
• Externe Dokumente<br />
65<br />
VII. Inklusive<br />
Bildung/<br />
Heterogenität
I. INKLUSIVE<br />
BILDUNG<br />
BONN<br />
Unterthemen<br />
0 - 3<br />
(U3)<br />
3 - 6<br />
(Kita)<br />
6 - 10<br />
(Primarbereich)<br />
10 - 16<br />
(SEK I)<br />
16 -18<br />
(SEK II/<br />
Schule-Beruf)<br />
Kurz-, mittel- und<br />
langfristige Ziele<br />
sowie aktuelle<br />
Maßnahmen<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />
II. K<strong>in</strong>der/Jugendliche<br />
mit sonderpäd.<br />
Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Wegweiser Stand: September 2012<br />
III. Sprachbildung IV. Barrierefreiheit V. Beratung <strong>in</strong>klusive<br />
Bildung<br />
VI. Kommunikation/<br />
Kooperation/<br />
Vernetzung im System<br />
Aktuell Bisheriger Prozessverlauf:<br />
• …<br />
• …<br />
• …<br />
• Externe Dokumente<br />
66<br />
VII. Inklusive<br />
Bildung/<br />
Heterogenität
67<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />
Teil I: Leitorientierungen<br />
I. Leitorientierungen .........................................................................................................5<br />
I.1 Das Wichtigste auf e<strong>in</strong>en Blick (Stand: September 2012).....................................9<br />
I.2 Rahmenbed<strong>in</strong>gungen Inklusion / Inklusive Bildung.............................................12<br />
I.2.1 Inklusion / Inklusive Bildung – International/National ..........................12<br />
I.2.2 Inklusion / Inklusive Bildung – <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen........................13<br />
I.2.3 Inklusion / Inklusive Bildung – <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>................................................13<br />
I.2.4 Rahmenbed<strong>in</strong>gungen aus Sicht von <strong>Bonn</strong>er Schulen ...........................16<br />
I.2.5 Inklusive Bildung <strong>in</strong> der Schule aus Sicht der Eltern .............................18<br />
I.3 Ziele kurz-, mittel- und langfristig sowie aktuelle Maßnahmen............................20<br />
I.4 Anlagen..............................................................................................................21<br />
I.4.1 Inklusion / Inklusive Bildung – International/National ..........................21<br />
I.4.2 Inklusion / Inklusive Bildung – <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen........................23<br />
I.4.3 Inklusion / Inklusive Bildung – <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>................................................27<br />
I.4.4 Rahmenbed<strong>in</strong>gungen aus Sicht von <strong>Bonn</strong>er Schulen ...........................28<br />
I.4.5 Inklusive Bildung <strong>in</strong> der Schule aus Sicht der Eltern .............................44<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 3
68<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
I. Leitorientierungen<br />
Inklusion bezieht sich auf alle Menschen <strong>in</strong> ihrer E<strong>in</strong>zigartigkeit und Verschiedenheit sowie<br />
ihrem Recht auf gesellschaftliche Anerkennung. Der Inklusionsbegriff wird deshalb <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
ausdrücklich auf alle Menschen bezogen, die – aus welchen Gründen auch immer – <strong>in</strong><br />
unserer Stadtgesellschaft ganz oder <strong>in</strong> Teilbereichen ausgegrenzt werden, d.h. nicht nur auf<br />
Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung, sondern z.B. potenziell auch auf Menschen mit<br />
Migrationsh<strong>in</strong>tergrund, Menschen <strong>in</strong> Armut oder aus schwierigen sozialen Verhältnissen usw.<br />
(sog. weiter Inklusionsbegriff). Dieses Inklusionsverständnis hat sich der Rat der Stadt <strong>Bonn</strong><br />
<strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Grundsatzbeschluss vom 08.07.2010 ausdrücklich zu Eigen gemacht.<br />
„<strong>Bonn</strong> Inklusiv“ bedeutet,<br />
� das Anerkennen jedes Menschen <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>maligkeit, Verschiedenheit und<br />
Vielfalt an ganz unterschiedlichen Kompetenzen, Bedarfen und Stärken,<br />
� e<strong>in</strong> "Willkommen"-heißender Umgang mit <strong>in</strong>dividueller Vielfalt,<br />
� jeder/jedem E<strong>in</strong>zelnen, <strong>in</strong>ner- und außerhalb e<strong>in</strong>er Organisation/E<strong>in</strong>richtung<br />
mit Offenheit und Wertschätzung, Respekt und Fairness, Solidarität und<br />
Empowerment zu begegnen,<br />
� die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>schaft vorhandenen Formen der Vielfalt zu erkennen, sie<br />
als bereichernd wertzuschätzen und aktiv zu nutzen,<br />
� die Teilhabe der/des E<strong>in</strong>zelnen an der Geme<strong>in</strong>schaft zu ermöglichen und<br />
Barrieren für e<strong>in</strong>e solche Teilhabe zu erkennen und diese aktiv abzubauen.<br />
Teilhaben heißt, dabei zu se<strong>in</strong>, sich wohlzufühlen und anerkannt zu se<strong>in</strong>,<br />
wertschätzend mite<strong>in</strong>ander umgehen, mitwirken, mitgestalten und<br />
mitentscheiden, kooperieren und gegenseitig vone<strong>in</strong>ander profitieren,<br />
� das Bewusstse<strong>in</strong> und die Kompetenz, die vielfältigen Quellen, Formen und<br />
Strukturen von Benachteiligungen und Diskrim<strong>in</strong>ierungen erkennen zu lernen<br />
und ihnen nachhaltig positiv zu begegnen,<br />
� e<strong>in</strong>en langjährigen Prozess zu wagen und diesen mit Geduld und Ausdauer<br />
zu gestalten,<br />
� e<strong>in</strong>e Leitidee für das Mite<strong>in</strong>ander von Menschen sowie die Gestaltung e<strong>in</strong>er<br />
Gesellschaft zu entwickeln,<br />
� das Bestreben, alle Arten von Organisationen, Institutionen oder<br />
Unternehmen so zu gestalten, dass sie alle Menschen, die mit ihnen Kontakt<br />
haben, willkommen heißen und ihren Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe<br />
und Chancengleichheit leisten.<br />
Die Aufgabe der Inklusion stellt sich auf allen staatlichen Ebenen, <strong>in</strong> allen Institutionen und<br />
im gesamten kommunalen Leben. „<strong>Bonn</strong> Inklusiv“ zeichnet sich dadurch aus, dass sich die<br />
<strong>Bonn</strong>er Gesellschaft als Verantwortungsgeme<strong>in</strong>schaft versteht, <strong>in</strong> der jede/jeder<br />
(ihren)/(s)e<strong>in</strong>en Beitrag zu Förderung von Inklusion leisten kann und leistet. Das erfordert<br />
Mut, neue Wege zu gehen. Es erfordert Geduld, diesen permanenten und auf viele Jahre<br />
angelegten Prozess für alle Menschen verständlich zu machen, und alle zu erreichen.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 5
69<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
Inklusive Bildung heißt: Jedes K<strong>in</strong>d soll zu jeder Zeit die Chance haben, gut aufzuwachsen!<br />
Zukünftiges Handeln auf dem Feld der Familienpolitik muss sich am K<strong>in</strong>d und se<strong>in</strong>er<br />
Lebensbiographie, von der Geburt bis zum Beruf, orientieren. Die Sicherung<br />
chancengerechter Teilhabe aller K<strong>in</strong>der und Jugendlichen an Bildung <strong>in</strong> der Stadt <strong>Bonn</strong> ist<br />
die gesellschaftliche Aufgabe der Zukunft.<br />
Bildung ermöglicht Welterschließung und Persönlichkeitsentwicklung. Bildung vermittelt<br />
Wissen, Können, Werte und Normen zur Lebens- und Handlungsorientierung. Bildung ist der<br />
Kompass für das ganze Leben e<strong>in</strong>es Menschen. Dieses ganzheitliche Bildungsverständnis<br />
schließt alle Menschen - unabhängig von ihren <strong>in</strong>dividuellen Voraussetzungen - e<strong>in</strong>.<br />
E<strong>in</strong>em solchen <strong>in</strong>klusiven Bildungsverständnis folgend, ist es Aufgabe aller für<br />
Bildungsprozesse Verantwortlichen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>, sich kurz-, mittel- und langfristig für e<strong>in</strong>en<br />
Abbau von Bildungsbarrieren stark zu machen.<br />
Diesem Anspruch werden sich alle Bildungs<strong>in</strong>stitutionen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> stellen müssen.<br />
Jürgen Nimptsch Angelika Maria Wahrheit<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 7<br />
<strong>Bonn</strong>, September 2012<br />
Oberbürgermeister Dezernent<strong>in</strong> für K<strong>in</strong>der, Jugend, Schule, Soziales
70<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
I.1 Das Wichtigste auf e<strong>in</strong>en Blick (Stand: September 2012)<br />
Inklusion ist das bildungspolitische Ziel <strong>in</strong> der <strong>Bonn</strong>er Stadtgesellschaft: Jedes K<strong>in</strong>d soll zu<br />
jeder Zeit die Chance haben, gut aufzuwachsen. Zugleich ist <strong>in</strong>klusive Bildung e<strong>in</strong> nicht<br />
endender Prozess, der ständig neue Blickweisen, veränderte Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, weitere<br />
Themenfelder etc. aufgreifen und <strong>in</strong> die Betrachtung e<strong>in</strong>beziehen muss. In <strong>Bonn</strong> ist dieser<br />
Prozess am 08.07.2010 durch e<strong>in</strong>en Ratsbeschluss offiziell angestoßen worden. Seither<br />
haben unterschiedlichste Bildungsakteure <strong>in</strong> verschiedensten Veranstaltungen,<br />
Arbeitsgruppen und Projekten ihren Beitrag zum stadtgesellschaftlichen Schwerpunktthema<br />
und zum Prozess "Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>" geleistet.<br />
Es s<strong>in</strong>d Netzwerke entstanden, gewachsen oder <strong>in</strong>tensiviert worden zwischen:<br />
� unterschiedlichen Fachbereichen der Verwaltung<br />
� den Akteuren aus dem Bereich Teilhabe für Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung und denen,<br />
die aus dem Bildungsbereich kommend Inklusion verfolgen<br />
� verschiedenen Schulformen<br />
� Jugendhilfe und Schule<br />
� etc.<br />
Es s<strong>in</strong>d Maßnahmen <strong>in</strong>itiiert worden, die "Inklusive Bildung" <strong>in</strong> der Praxis vorantreiben.<br />
Beispielhaft seien angeführt:<br />
� die Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht,<br />
� e<strong>in</strong> breit gefächertes Fortbildungsangebot für Bildungsakteure im vorschulischen und<br />
schulischen Bereich,<br />
� der kont<strong>in</strong>uierliche Auf- und Ausbau der kommunalen Unterstützungsangebote,<br />
<strong>in</strong>sbesondere durch das Inklusionsbüro und durch die Schaffung e<strong>in</strong>er neuen Stelle<br />
zur "Inklusions-Beratung" von Eltern.<br />
Handbuch, Kapitel II.<br />
Das öffentliche Interesse richtet sich aktuell sehr stark auf den Bereich der Inklusiven<br />
Bildung von K<strong>in</strong>dern mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong> der Regelschule.<br />
� Dazu wird im Kapitel II. e<strong>in</strong>e Bestandsaufnahme geliefert. Es werden Zielrichtungen<br />
für die weitere Entwicklung und Maßnahmen aufgezeigt. Allen dargestellten<br />
Überlegungen liegt die Zielvorstellung zugrunde, im Rahmen der Möglichkeiten des<br />
Schulträgers Stadt <strong>Bonn</strong> zu e<strong>in</strong>em für alle K<strong>in</strong>der gerechten Schulsystem<br />
beizutragen.<br />
� Vieles bleibt derzeit noch unvollständig. Im weiteren Prozess kommt der derzeit noch<br />
ausstehenden, konkreten Ausgestaltung des künftigen Zusammenwirkens von Land<br />
NRW und Stadt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er fairen und <strong>in</strong>teressengerechten Verantwortungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />
"Inklusive Bildung" besondere Bedeutung zu.<br />
Alle zukünftigen Planungen im Bereich der schulischen <strong>in</strong>klusiven Bildung von K<strong>in</strong>dern mit<br />
sonderpädagogischem Förderbedarf werden sich auf folgende Grundannahmen beziehen:<br />
� Die geme<strong>in</strong>same Schule für alle K<strong>in</strong>der soll zur Regel werden.<br />
� Allen K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> soll e<strong>in</strong> Schulangebot gemacht werden, das sie <strong>in</strong> ihren<br />
Fähigkeiten und Besonderheiten anerkennt und umfassend bildet und begleitet.<br />
� Dauerhaft wird dies vornehmlich <strong>in</strong> Ganztagsschulen möglich se<strong>in</strong>.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 9
71<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
� Es erfolgt e<strong>in</strong>e konsequente Bündelung von Ressourcen unter dem Gesichtspunkt<br />
e<strong>in</strong>er sozialraumorientierten und systemischen Unterstützung. (Stichwort:<br />
Belastungs<strong>in</strong>dex)<br />
E<strong>in</strong>e Zusammenfassung der Ziele und Maßnahmen im E<strong>in</strong>zelnen f<strong>in</strong>det sich im Kapitel II.4.<br />
Handbuch, Kapitel III.<br />
Das zweite Schwerpunkthema "Sprachbildung" greift auf, dass unzureichende<br />
Sprachbildung von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen <strong>in</strong>zwischen e<strong>in</strong>e der größten Barrieren und<br />
H<strong>in</strong>dernisse für e<strong>in</strong>e chancengerechte Bildung darstellt.<br />
Sprachbildung ist e<strong>in</strong> ganz wesentliches Element für den Bildungserfolg. Die derzeitigen<br />
Maßnahmen werden dem Anspruch e<strong>in</strong>er h<strong>in</strong>reichenden Sprachbildung nicht gerecht.<br />
Als nachhaltiger Lösungsansatz wird daher das "Konzept der durchgängigen Sprachbildung<br />
für K<strong>in</strong>der und Jugendliche <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>" vorgestellt.<br />
Es geht von folgenden Grundüberlegungen aus:<br />
� Sprachbildung ist e<strong>in</strong> lebenslanger Prozess. Sie orientiert sich an der<br />
Bildungsbiographie des K<strong>in</strong>des und gestaltet aktiv die Nahtstellen zwischen den<br />
Bildungs<strong>in</strong>stitutionen.<br />
� Sprachbildung muss selbstverständlicher Teil e<strong>in</strong>es durchgängigen<br />
Bildungskonzeptes und des pädagogischen Alttagshandelns se<strong>in</strong>.<br />
� Sprachbildung bedeutet, e<strong>in</strong>e frühest möglich e<strong>in</strong>setzende und kont<strong>in</strong>uierliche<br />
Begleitung des K<strong>in</strong>des, die sich nicht an Programmen, sondern an Beziehung<br />
orientiert.<br />
Unter wissenschaftlicher Begleitung soll für <strong>Bonn</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em breiten Diskurs mit Expert<strong>in</strong>nen<br />
und Experten e<strong>in</strong> Konzept der durchgängigen Sprachbildung konkretisiert werden, das<br />
vorhandene Ansätze der Sprachförderung auf ihre Wirksamkeit überprüft, auf Wirksamkeit<br />
evaluiert und erfolgreiche Konzepte sowie positive Erfahrungen aus der Praxis e<strong>in</strong>bezieht.<br />
E<strong>in</strong>e Zusammenfassung der Ziele und Maßnahmen f<strong>in</strong>det sich im Kapitel III.3.<br />
Handbuch, Kapitel IV.<br />
Barrierefreiheit ist e<strong>in</strong> weiteres wichtiges Thema im Bestreben, K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen <strong>in</strong><br />
<strong>Bonn</strong> chancengerechte Bildung zu ermöglichen.<br />
E<strong>in</strong>e Zusammenfassung der Ziele und Maßnahmen f<strong>in</strong>det sich im Kapitel IV.3.<br />
Handbuch, Kapitel V.<br />
Für alle Eltern müssen für den vorschulischen und den schulischen Bereich verlässliche<br />
Beratungsangebote bestehen, die alle Facetten von Inklusiver Bildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
berücksichtigen.<br />
Neben den <strong>in</strong>stitutionellen, städtischen Beratungsangeboten ist die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung von externen<br />
Beratungsangeboten im S<strong>in</strong>ne der "Selbsthilfe" e<strong>in</strong> wichtiger Bauste<strong>in</strong>.<br />
Alle Beratungsangebote sollten perspektivisch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em "Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong>"<br />
zusammengeführt werden.<br />
E<strong>in</strong>e Zusammenfassung der Ziele und Maßnahmen f<strong>in</strong>det sich im Kapitel V.5.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 10
Handbuch, Kapitel VI.<br />
72<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
Kommunikation, Kooperation und Vernetzung aller Akteure im Gesamtsystem s<strong>in</strong>d<br />
unerlässlich, um den Prozess "Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>" auch als solchen <strong>in</strong>klusiv zu<br />
gestalten.<br />
Hierzu bedarf es im Prozess e<strong>in</strong>er kont<strong>in</strong>uierlichen Überprüfung und - falls erforderlich - der<br />
Verbesserung und Anpassung der Strukturen, die <strong>in</strong> Kapitel VI. beschrieben und dargestellt<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
E<strong>in</strong>e Zusammenfassung der Ziele und Maßnahmen f<strong>in</strong>det sich im Kapitel VI.4.<br />
Handbuch, Kapitel VII.<br />
Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> ist mehr als die Berücksichtigung der berechtigten Belange von<br />
K<strong>in</strong>dern mit Beh<strong>in</strong>derung.<br />
Neben den o.g. aktuellen Schwerpunktthemen gibt es weitere Themenfelder, die im Prozess<br />
Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> fortan zu bearbeiten s<strong>in</strong>d. Diese Themenfelder s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ersten<br />
Darstellung <strong>in</strong> Kapitel VII. angesprochen.<br />
Angesichts des offenen Prozesses "Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>" s<strong>in</strong>d weder die genannten<br />
Themenfelder vollständig, noch die dort bereits angesprochenen abschließend behandelt.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 11
73<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
I.2 Rahmenbed<strong>in</strong>gungen Inklusion / Inklusive Bildung<br />
Zentrale Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für Inklusion und Inklusive Bildung s<strong>in</strong>d die (rechtlichen)<br />
Grundlagen aus <strong>in</strong>ternationalen Konventionen, Verträgen, Erklärungen und Abkommen, aus<br />
deren Übertragung auf Bundesebene, aus Vorgaben auf Landesebene sowie aus<br />
Beschlusslagen des Rates der Stadt <strong>Bonn</strong>.<br />
Bei der konkreten Ausgestaltung des <strong>in</strong>klusiven Prozesses "Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>" s<strong>in</strong>d<br />
zudem gerade im schulischen Bereich die Vorstellungen der <strong>Bonn</strong>er Schulen, aber auch die<br />
Vorstellungen der Eltern, u.a. vertreten durch die Stadtschulpflegschaft, zu berücksichtigen.<br />
I.2.1 Inklusion / Inklusive Bildung – International/National<br />
Der Anspruch auf chancengerechte Bildung und Teilhabe für alle K<strong>in</strong>der und Jugendlichen,<br />
das Recht auf Anerkennung, Bildung und Teilhabe ergibt sich unmittelbar aus dem<br />
"Übere<strong>in</strong>kommen über die Rechte von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen der Vere<strong>in</strong>ten<br />
Nationen" (UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention, März 2009).<br />
Die UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention (e<strong>in</strong>schließlich Zusatzprotokoll) wurde am 24. Februar<br />
2009 durch Beschluss des Bundestages der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und ist<br />
am 26.03.2009 <strong>in</strong> Kraft getreten.<br />
Sie konkretisiert die universellen Menschenrechte für die speziellen Bedürfnisse und<br />
Lebenslagen beh<strong>in</strong>derter Menschen. Inklusion ist dabei die durchgängige Haltung und das<br />
zentrale Handlungspr<strong>in</strong>zip. Damit wird das Pr<strong>in</strong>zip der Inklusion zur Leitl<strong>in</strong>ie und zu e<strong>in</strong>er<br />
klaren Orientierung für die praktische Umsetzung der Konvention. (vgl. Anlage I.4.1 Inklusion<br />
/ Inklusive Bildung – International/National)<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 12
74<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
I.2.2 Inklusion / Inklusive Bildung – <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />
Auf Landesebene wird das Thema Inklusion / Inklusive Bildung bereits seit e<strong>in</strong>igen Jahren<br />
<strong>in</strong>tensiv behandelt, der Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung setzt hier e<strong>in</strong>en<br />
deutlichen Schwerpunkt. Verschiedene Beschlüsse, Gutachten und Erklärungen wurden<br />
zwischenzeitlich veröffentlicht. Sie f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> der Anlage I.4.2 Inklusion / Inklusive Bildung<br />
<strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen.<br />
I.2.3 Inklusion / Inklusive Bildung – <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
Als wesentliche Voraussetzungen auf dem Weg zu <strong>in</strong>klusiver Bildung und e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>klusiven<br />
Stadtgesellschaft wurden <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> folgende strukturelle Voraussetzungen geschaffen:<br />
I.2.3.1. Ratsbeschluss "Inklusive Bildung für <strong>Bonn</strong>" vom 08.07.2010<br />
Die Stadt <strong>Bonn</strong> hat die Weichen zu e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>klusiven Bildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> maßgeblich am<br />
08.07.2010 durch e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>stimmigen Ratsbeschluss gestellt:<br />
Alle im Rat der Stadt <strong>Bonn</strong> vertretenen Parteien hatten e<strong>in</strong>en fraktionsübergreifenden Antrag<br />
"Inklusive Bildung für <strong>Bonn</strong>" erarbeitet.<br />
Mit dem Antrag ist <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong> Prozess zur Umsetzung der Inklusion angestoßen worden,<br />
der unter Beteiligung aller Interessierten ständig weiterentwickelt wird. Die Verwaltung ist<br />
unter anderem beauftragt worden, e<strong>in</strong>en Aktionsplan zur vorschulischen, schulischen und<br />
außerschulischen Inklusion zu entwickeln.<br />
Der Inklusionsplan sollte sich an der gesamten Bildungsbiographie von K<strong>in</strong>dern und<br />
Jugendlichen orientieren. E<strong>in</strong> Ziel sollte es se<strong>in</strong>, den betroffenen K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />
den Zugang zu mehr Regele<strong>in</strong>richtungen zu ermöglichen. Brüche <strong>in</strong> der Bildungsbiographie,<br />
<strong>in</strong>sbesondere bei den Übergängen von e<strong>in</strong>er Institution <strong>in</strong> die nächste, sollten vermieden<br />
werden.<br />
Der vollständige Ratsbeschluss ist nachzulesen unter:<br />
http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/rtf/10/1010622AA7.rtf.<br />
Der aktuelle Sachstand zum Prozess Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> kann der folgenden aktuellen<br />
Mitteilungsvorlage von April 2012 entnommen werden:<br />
http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/rtf/12/1211155.rtf<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 13
75<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
I.2.3.2. Beh<strong>in</strong>dertenpolitischer Teilhabeplan<br />
Um die Teilhabe von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung am Leben <strong>in</strong> der Gesellschaft <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> zu<br />
verbessern, wurde von Politik, Bürgern und unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen<br />
der "Beh<strong>in</strong>dertenpolitische Teilhabeplan" erstellt, den der Rat der Stadt <strong>Bonn</strong> <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />
Sitzung am 15.09.2011 beschlossen hat.<br />
Er bezieht sich auf alle wesentlichen Lebensbereiche:<br />
� Familie, K<strong>in</strong>der, (Weiter-)Bildung<br />
� Arbeit<br />
� Wohnen/persönliches Budget<br />
� Teilhabe am kulturellen/gesellschaftlichen Leben<br />
� Gesundheit/Pflege<br />
� Barrierefreiheit im weitesten S<strong>in</strong>ne<br />
� Beh<strong>in</strong>derung und besondere Aspekte<br />
Die Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe Familie, K<strong>in</strong>der, (Weiter-)Bildung wurden <strong>in</strong> der<br />
Lenkungsgruppe Inklusion besprochen und fließen <strong>in</strong> das Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />
e<strong>in</strong>. Über den geme<strong>in</strong>samen Unterausschuss wurden die beiden Stränge "Teilhabe von<br />
Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung" und "Inklusive Bildung" zwischenzeitlich zusammengeführt.<br />
Nähere Informationen sowie den vollständigen Beh<strong>in</strong>dertenpolitischen Teilhabeplan f<strong>in</strong>den<br />
sich unter:<br />
http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/beh<strong>in</strong>derung/beh<strong>in</strong>dertenpolitische<br />
r_teilhabeplan/<strong>in</strong>dex.html?lang=de<br />
Vgl. auch DS-Nr. 1111968<br />
I.2.3.3. Politische Gremienstruktur zum Themenfeld Inklusion/Inklusive Bildung -<br />
Unterausschuss zum Hauptausschuss zum Thema Inklusion und Teilhabe<br />
Es wurde e<strong>in</strong> Unterausschuss des Hauptausschusses „Inklusion“ e<strong>in</strong>gerichtet, der die beiden<br />
<strong>in</strong>haltlichen Schwerpunkte „Beh<strong>in</strong>dertenpolitischer Teilhabeplan“ und „Inklusive Bildung“<br />
zusammenführt.<br />
Der Ausschuss wird von den Lenkungsgruppen „Beh<strong>in</strong>dertenpolitischer Teilhabeplan“ und<br />
„Inklusive Bildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>“ beraten.<br />
Die Zusammensetzungen des Unterausschusses und der Lenkungsgruppen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />
Ratssitzung am 20.10.2011 verabschiedet worden und s<strong>in</strong>d nachzulesen unter<br />
http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/rtf/11/1111252NV7.rtf.<br />
Am 25.04.2012 hat sich der Unterausschusses des Hauptausschusses <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />
Gründungssitzung konstituiert.<br />
Die <strong>Tagesordnung</strong> f<strong>in</strong>det sich unter http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/rtf/12/1211164TO.rtf<br />
I.2.3.4. Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />
Am 02. Oktober 2012 br<strong>in</strong>gt die Verwaltung den Beschlussvorschlag <strong>in</strong> den "Unterausschuss<br />
Inklusion und Teilhabe" sowie <strong>in</strong> die weiteren zuständigen politischen Gremien zur Beratung<br />
e<strong>in</strong>, das dynamische Instrument<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 14
76<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
"Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>"<br />
e<strong>in</strong>zuführen und <strong>in</strong> den kommenden Jahren kont<strong>in</strong>uierlich weiter zu entwickeln.<br />
Vorrangige <strong>in</strong>haltliche Schwerpunktthemen sollen se<strong>in</strong>:<br />
� K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong> Regelsystemen<br />
� Sprachbildung.<br />
Die Verwaltung soll beauftragt werden, dieses Konzept nach Möglichkeit bis Mitte 2013<br />
zudem <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e EDV-gestützte Struktur zu übertragen, die allen Akteuren und Beteiligten<br />
ermöglicht, auf der Basis e<strong>in</strong>er kont<strong>in</strong>uierlichen, quartalsweisen Fortschreibung des<br />
Handbuchs "Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>" Beratungen durchzuführen und die daraus ableitbaren,<br />
notwendigen (politischen) Beschlüsse herbei zu führen.<br />
Der Beschlussvorschlag enthält ferner e<strong>in</strong>en Vorschlag zur dauerhaften und nachhaltigen<br />
F<strong>in</strong>anzierung des "Konzeptes e<strong>in</strong>er durchgängigen Sprachbildung für K<strong>in</strong>der und<br />
Jugendliche <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>" sowie den Vorschlag, an e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>nerstädtischen Standort e<strong>in</strong><br />
"Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong>" e<strong>in</strong>zurichten.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 15
77<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
I.2.4 Rahmenbed<strong>in</strong>gungen aus Sicht von <strong>Bonn</strong>er Schulen<br />
Seit dem 16.06.2010 beschäftigen sich die Sprecher<strong>in</strong>nen und Sprecher aller Schulformen<br />
geme<strong>in</strong>sam mit Schulverwaltung und Unterer Schulaufsicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Arbeitsgruppe mit der<br />
Umsetzung von schulischer Inklusion <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>. Zum Teil unter Moderation der "Montag<br />
Stiftung Jugend und Gesellschaft" hat die Gruppe e<strong>in</strong>e Erklärung zur Inklusion erarbeitet,<br />
deren letzte Fassung vom Februar 2012<br />
"Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gungen für schulische Inklusion -<br />
Geme<strong>in</strong>same Erklärung der <strong>Bonn</strong>er Schulen"<br />
den Diskussionstand <strong>in</strong> der <strong>Bonn</strong>er Schullandschaft wiedergibt.<br />
Die Arbeitsgruppe der <strong>Bonn</strong>er Schulen hat sich <strong>in</strong> diesem moderierten Prozess mit der Frage<br />
ause<strong>in</strong>andergesetzt, was Inklusion und Bildung bedeutet und hat im Rahmen der<br />
"Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gungen für Inklusion" - neben der notwendigen "Selbstverpflichtung" der<br />
Schulen - auch die aus ihrer Sicht notwendigen Unterstützungsbedarfe formuliert.<br />
Die Arbeitsgruppe hat den Entwurf der geme<strong>in</strong>samen Erklärung dann an alle <strong>Bonn</strong>er<br />
Schulen geschickt. Sie hat damit ihr erstes Ziel erreicht: <strong>in</strong> allen Schulen e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive<br />
Diskussion um schulische Inklusion anzustoßen. Auch wenn das ursprünglich formulierte<br />
zweite große Ziel der Gruppe, dass alle Schulen dieser Erklärung beitreten sollten, zunächst<br />
nicht erreicht werden konnte, so war die Resonanz der Rückmeldungen doch beachtlich.<br />
Von 105 <strong>Bonn</strong>er Schulen haben sich 75 zurückgemeldet.<br />
Diese Schulen haben sich wie folgt geäußert:<br />
� Zustimmung: 27<br />
� Zustimmung mit Änderungswünschen: 21<br />
� Ablehnung: 6<br />
� Ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>deutige Stellungnahme: 21<br />
Über alle Schulformen h<strong>in</strong>weg wurden dabei folgende Unterstützungsbedarfe betont:<br />
� Bereitstellung der räumlichen, personellen und sächlichen Ressourcen<br />
� Senkung der Klassenfrequenzen<br />
� Mehr Fachlichkeit an Schulen<br />
� Fortbildungen<br />
Am 25.05.2012 hat Schuldezernent<strong>in</strong> Angelika Maria Wahrheit die Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gungen<br />
und die Rückmeldungen der e<strong>in</strong>zelnen Schulen zum Anlass genommen, M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Sylvia<br />
Löhrmann anzuschreiben, um sowohl die Bereitschaft <strong>Bonn</strong>s zu signalisieren, sich aktiv <strong>in</strong><br />
Richtung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>klusiven Schulsystems aufzustellen, als auch die aus Sicht der Schulen<br />
notwendigen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen mitzuteilen, die <strong>in</strong>sbesondere vom Land zu erfüllen<br />
seien.<br />
Im Bereich der "schulischen Inklusion" hat sie zudem die Bereitschaft der Stadt <strong>Bonn</strong><br />
signalisiert, e<strong>in</strong>e Vorreiterrolle e<strong>in</strong>zunehmen und e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Gespräch von<br />
Vertreter<strong>in</strong>nen und Vertretern <strong>Bonn</strong>er Schulleitungen mit dem M<strong>in</strong>isterium angeboten, um<br />
den Prozess der schulischen Inklusion konstruktiv zu unterstützen.<br />
(Vgl. Anlage I.4.4.1 Schreiben der Schuldezernent<strong>in</strong> mit dem Entwurf der geme<strong>in</strong>samen<br />
Erklärung der <strong>Bonn</strong>er Schulen bzw. http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/rtf/12/1211824.rtf )<br />
Mit Schreiben vom 31.07.2012 hat Frau M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Löhrmann auf das Schreiben geantwortet.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 16
78<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
Sie bedankt sich für das Engagement der Stadt <strong>Bonn</strong>, die sich beim Thema "Inklusion"<br />
frühzeitig, gewissermaßen als Vorreiter, der Realisierung des Geme<strong>in</strong>samen Lernens<br />
geöffnet habe.<br />
In ihrem Antwortschreiben geht die M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> <strong>in</strong>sbesondere auf den<br />
e<strong>in</strong>.<br />
� Mangel an Plätzen für Geme<strong>in</strong>samen Unterricht und den<br />
� Mangel an Lehrkräften für e<strong>in</strong>e sonderpädagogische Förderung<br />
Schulen, die sich zum Teil nur durch den "sanften Druck" von außen bereit erklären,<br />
Geme<strong>in</strong>samen Unterricht anzubieten, müssten besondere Unterstützung erfahren.<br />
Daher sei die Landesregierung gefordert, parallel zu der eigentlichen Schulgesetznovelle, e<strong>in</strong><br />
"Konzept zur Festlegung und Deckung des Ressourcenbedarfs" zu erstellen, welches<br />
Regelungen zur Lehrer-Schüler-Relation, sonderpädagogische Ressourcen etc.<br />
berücksichtige.<br />
Zukünftig solle beispielsweise die sonderpädagogische Unterstützung als e<strong>in</strong> Mehrbedarf bei<br />
den allgeme<strong>in</strong>en Schulen h<strong>in</strong>zukommen. Dadurch könne die Akzeptanz für Inklusion auch<br />
vor Ort gefördert werden und die Zahl der Schulen, die Geme<strong>in</strong>samen Unterricht anbieten,<br />
steigen.<br />
Um den Mangel an Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung abzuwenden, sei<br />
geplant, ab dem kommenden Jahr Lehrkräfte anderer Lehrämter berufsbegleitend zu<br />
qualifizieren, so dass sie <strong>in</strong>nerhalb von 18 Monaten das Lehramt für sonderpädagogische<br />
Förderung erwerben könnten.<br />
Die M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> schlägt der Stadt <strong>Bonn</strong> und der Arbeitsgruppe <strong>Bonn</strong>er Schulen vor,<br />
geme<strong>in</strong>sam mit der Stadt <strong>Bonn</strong> modellhafte Szenarien zu entwickeln, die auch für andere<br />
Geme<strong>in</strong>den übertragbar seien. Sie lädt dazu die Vertreter<strong>in</strong>nen und Vertreter der Verwaltung<br />
und der Arbeitsgruppe <strong>Bonn</strong>er Schulen "Inklusive Bildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>" unter E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der<br />
Schulaufsicht e<strong>in</strong>, mit ihrem Haus <strong>in</strong> den Dialog zu treten.<br />
Das vollständige Schreiben von Frau M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Löhrmann ist <strong>in</strong> Anlage I.4.4.2 beigefügt,<br />
bzw. unter: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/12/1212485ED2.pdf nachzulesen.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 17
79<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
I.2.5 Inklusive Bildung <strong>in</strong> der Schule aus Sicht der Eltern<br />
Schulische Inklusion kann nur unter Beteiligung der Elternschaft gel<strong>in</strong>gen. Eltern von K<strong>in</strong>dern<br />
mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung, e<strong>in</strong>er besonderen Begabung oder e<strong>in</strong>em besonderen<br />
Unterstützungsbedarf, Eltern die noch nicht lange <strong>in</strong> Deutschland leben, Eltern von<br />
Gymnasiasten wie von Förderschülern, Eltern, deren K<strong>in</strong>der gerade erst <strong>in</strong> die Schule<br />
kommen und solche, deren K<strong>in</strong>der vor dem Schulabschluss stehen: Sie alle müssen die<br />
"Inklusive Schule" aus der Überzeugung, dass diese für ihr K<strong>in</strong>d gut ist, tragen. Der breite<br />
Diskurs mit der Elternschaft <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> steht noch aus.<br />
<strong>Bonn</strong>er Eltern s<strong>in</strong>d sowohl über die Stadtschulpflegschaft als auch über den Vere<strong>in</strong><br />
Geme<strong>in</strong>sam Leben- Geme<strong>in</strong>sam Lernen e.V. (GL&GL) von Beg<strong>in</strong>n an <strong>in</strong> den<br />
Inklusionsprozess e<strong>in</strong>bezogen.<br />
I.2.5.1. Offener Brief der Elternvertreter<strong>in</strong>nen und Elternvertreter an Frau M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong><br />
Sylvia Löhrmann<br />
In e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Schreiben vom 28.06.2012 an M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Löhrmann haben beide<br />
Elternvertretungen ihre Haltung zur Inklusion aufgezeigt:<br />
Das Schreiben ist <strong>in</strong> Anlage I.4.5.1 beigefügt.<br />
I.2.5.2. Antwort der M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> vom 31.07.2012<br />
Die M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> hat <strong>in</strong> ihrem Antwortschreiben vom 31.07.2012 ausgeführt, dass wichtige, von<br />
Elternvertretern e<strong>in</strong>geforderte Leitl<strong>in</strong>ien durch die Veröffentlichung des Aktionsplans der<br />
Landesregierung "E<strong>in</strong>e Gesellschaft für alle - NRW <strong>in</strong>klusiv“ sowie des Antrags der<br />
nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen SPD und von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN "Zusammen lernen –<br />
zusammenwachsen, Eckpunkte für den Weg zur <strong>in</strong>klusiven Schule <strong>in</strong> NRW" <strong>in</strong>zwischen<br />
vorlägen.<br />
Aussagen zu personellen und f<strong>in</strong>anziellen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, mit denen das Land den<br />
Inklusionsprozess begleiten werde, seien dem noch ausstehenden Gesetzgebungsverfahren<br />
vorbehalten. Nach der Sommerpause 2012 werde der Referentenentwurf zur Umsetzung<br />
von Art. 24 der UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention abgestimmt. Im Beteiligungsverfahren<br />
seien dann auch Eltern gefragt.<br />
Sie hat zugleich aber auch die Prozesshaftigkeit der Umsetzung von "Inklusiver Bildung" <strong>in</strong><br />
den Vordergrund gestellt und die Notwendigkeit der engen Kooperation zwischen<br />
Kommunen, Schulaufsicht und Landtag betont. Es sei wichtig, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em transparenten und<br />
wertschätzenden Verfahren auch weitere Grundschulen <strong>in</strong> den Prozess zur Ausweitung des<br />
Geme<strong>in</strong>samen Unterrichts e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />
Die vollständige Antwort ist als Anlage I.4.5.2 beigefügt.<br />
I.2.5.3. Weitere E<strong>in</strong>beziehung der Eltern <strong>in</strong> den Prozess<br />
Auf der Grundlage ihres Offenen Briefs und weiterer Gespräche, beabsichtigen die<br />
Elternvertreter, bis zum Jahresende 2012 e<strong>in</strong>en Maßnahmenplan zur E<strong>in</strong>beziehung e<strong>in</strong>er<br />
breiten Elternschaft <strong>in</strong> den Inklusionsprozess vorzulegen.<br />
Außerdem hatte der Vere<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>sam Leben - Geme<strong>in</strong>sam Lernen e.V. bereits eigene<br />
Forderungen an den Inklusionsprozess <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> <strong>in</strong> der Lenkungsgruppe "Inklusive Bildung"<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 18
80<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
vorgestellt. Diese Überlegungen s<strong>in</strong>d zum Teil auch <strong>in</strong> den beh<strong>in</strong>dertenpolitischen<br />
Teilhabeplan e<strong>in</strong>geflossen und werden, soweit sie die Zuständigkeit der Stadt <strong>Bonn</strong><br />
betreffen, <strong>in</strong> die kont<strong>in</strong>uierliche Fortschreibung des Handbuchs Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />
e<strong>in</strong>fließen.<br />
Die Ausführungen s<strong>in</strong>d nachzulesen unter<br />
https://www.dropbox.com/sh/ugw0xfpq97qi1qb/Dt8K74heQF/120425_Anregungen-<br />
Inklusionsplan-<strong>Bonn</strong>_V1.0.doc.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 19
81<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
I.3 Ziele kurz-, mittel- und langfristig sowie aktuelle<br />
Maßnahmen<br />
Ziele:<br />
kurzfristig<br />
� Die Stadt <strong>Bonn</strong> positioniert sich <strong>in</strong> enger Abstimmung und <strong>in</strong> Verantwortungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />
mit dem Land NRW als e<strong>in</strong> Vorreiter für Inklusive Bildung.<br />
kurz-, mittel- und langfristig<br />
� Inklusion wird geme<strong>in</strong>sam mit den verschiedenen Akteuren der Stadtgesellschaft <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em dialogischen Prozess weiterentwickelt.<br />
� Die Stadt <strong>Bonn</strong> unterstützt <strong>in</strong> Verantwortungsgeme<strong>in</strong>schaft mit dem Land NRW<br />
Institutionen auf dem Weg zu Inklusiver Bildung.<br />
Aktuelle Maßnahmen:<br />
� Die Verwaltung und Vertreter der Arbeitsgruppe <strong>Bonn</strong>er Schulen treten mit dem<br />
Schulm<strong>in</strong>isterium NRW <strong>in</strong> den angebotenen Dialog um die Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gungen<br />
schulischer Inklusion e<strong>in</strong>.<br />
� Die <strong>Bonn</strong>er Träger von K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen erarbeiten im laufenden<br />
K<strong>in</strong>dergartenjahr Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gungen für Inklusion, die sich auf den Altersbereich<br />
0-6 Jahre beziehen.<br />
� Im Schuljahr 2012/2013 werden <strong>Bonn</strong>er Eltern, deren K<strong>in</strong>der die Schule besuchen,<br />
gezielt über Informationsveranstaltungen, Vorträge etc. <strong>in</strong> den Inklusionsprozess<br />
e<strong>in</strong>bezogen.<br />
� Das HANDBUCH Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> ist ab Sommer 2013 <strong>in</strong> elektronischer Form<br />
verfügbar und wird als dynamisches, Prozess begleitendes Instrument quartalsweise<br />
fortgeschrieben.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 20
I.4 Anlagen<br />
82<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
I.4.1 Inklusion / Inklusive Bildung – International/National<br />
I.4.1.1. UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention<br />
Im März 2009 ist <strong>in</strong> Deutschland das „Übere<strong>in</strong>kommen über die Rechte von Menschen mit<br />
Beh<strong>in</strong>derungen“ der Vere<strong>in</strong>ten Nationen (kurz „Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention“) <strong>in</strong> Kraft<br />
getreten. Mit diesem Vertragswerk verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten zur<br />
Durchsetzung der Menschen- und Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit<br />
Beh<strong>in</strong>derungen und zur Förderung ihrer Teilhabe <strong>in</strong> allen gesellschaftlichen Bereichen.<br />
Mit der Ratifizierung dieser Konvention geht e<strong>in</strong> Paradigmenwechsel e<strong>in</strong>her: Das Recht der<br />
une<strong>in</strong>geschränkten Teilhabe von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung an der Gesellschaft – und zwar<br />
<strong>in</strong> allen Bereichen. Der Begriff „<strong>Integration</strong>“ wird durch den Begriff „Inklusion“ ersetzt, was<br />
heißt, dass Menschen <strong>in</strong> all ihrer Unterschiedlichkeit e<strong>in</strong>geschlossen und aufgenommen se<strong>in</strong><br />
müssen und dass alle Institutionen sich so organisieren müssen, dass sie das gewährleisten<br />
können.<br />
Der vollständige Text der UN-Konvention f<strong>in</strong>det sich unter:<br />
http://www.bmas.de/portal/2888/property=pdf/uebere<strong>in</strong>kommen__ueber__die__rechte__behi<br />
nderter__menschen.pdf<br />
I.4.1.2. Salamanca Erklärung<br />
Inklusive Bildung ist e<strong>in</strong> zentrales Anliegen der UNESCO. Die Konferenz <strong>in</strong> Salamanca<br />
wurde 1994 von der spanischen Regierung <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der UNESCO organisiert.<br />
Das Ziel der Konferenz mit über 90 Regierungen und 25 <strong>in</strong>ternationalen Organisationen war,<br />
die "Bildung für Alle" zu unterstützen. Die Teilnehmer<strong>in</strong>nen und Teilnehmer bekräftigten die<br />
Notwendigkeit, die Schule zu reformieren, um die Isolation der Menschen mit besonderen<br />
Bedürfnissen zu reduzieren oder bestenfalls zu vermeiden:<br />
„Wir anerkennen die Notwendigkeit und Dr<strong>in</strong>glichkeit, K<strong>in</strong>der, Jugendliche und Erwachsene<br />
mit besonderen Förderbedürfnissen <strong>in</strong>nerhalb des Regelschulwesens zu unterrichten“ (vgl.<br />
UNESCO, 1994)<br />
Die Salamanca Erklärung enthält u. a. die Rechte aller K<strong>in</strong>der auf Bildung und die Forderung<br />
der Entwicklung von Schulsystemen, die der Vielfalt und den unterschiedlichen Bedürfnissen<br />
der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen gerecht werden. Die Notwendigkeit, auf gesetzlicher und<br />
politischer Ebene die <strong>Integration</strong> <strong>in</strong> der Pädagogik anzuerkennen und voranzutreiben, sowie<br />
die Partizipation der Eltern, Betroffenen und der Organisationen zu ermöglichen bzw. zu<br />
fördern, s<strong>in</strong>d weitere Anliegen.<br />
Die UNESCO-Weltbildungskonferenz bestätigte 2008 Inklusive Bildung als e<strong>in</strong> zentrales<br />
Anliegen.<br />
Der vollständige Text der Salamanca-Erklärung f<strong>in</strong>det sich unter:<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 21
83<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
http://www.unesco.de/fileadm<strong>in</strong>/medien/Dokumente/Bibliothek/sa lamancaerklaerung.pdf<br />
I.4.1.3. UN Konvention über die Rechte der K<strong>in</strong>der (1989)<br />
Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vere<strong>in</strong>ten Nationen<br />
die UN-Konvention über die Rechte des K<strong>in</strong>des. Alle K<strong>in</strong>der auf der Welt erhielten damit<br />
verbriefte Rechte auf Entwicklung, Schutz und Beteiligung. Die K<strong>in</strong>derrechtskonvention<br />
formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit K<strong>in</strong>dern - über alle sozialen,<br />
kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede h<strong>in</strong>weg. Und sie fordert e<strong>in</strong>e neue Sicht<br />
auf K<strong>in</strong>der als eigenständige Persönlichkeiten. Alle Staaten, mit Ausnahme der USA und<br />
Somalias, haben die Konvention ratifiziert.<br />
Die 54 Artikel der Konvention verknüpfen erstmals politische Bürgerrechte mit kulturellen,<br />
wirtschaftlichen und sozialen Rechten von K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em völkerrechtlich b<strong>in</strong>denden<br />
Vertrag. Die K<strong>in</strong>derrechtskonvention beruht auf vier Pr<strong>in</strong>zipien:<br />
• Das Recht auf Gleichbehandlung<br />
• Wohl des K<strong>in</strong>des hat Vorrang<br />
• Das Recht auf Leben und Entwicklung<br />
• Achtung vor der Me<strong>in</strong>ung des K<strong>in</strong>des<br />
Der vollständige Text der UN-Konvention von 1989 f<strong>in</strong>det sich unter:<br />
http://www.unicef.de/fileadm<strong>in</strong>/content_media/Aktionen/K<strong>in</strong>derrechte18/UN-<br />
K<strong>in</strong>derrechtskonvention.pdf<br />
I.4.1.4. Allgeme<strong>in</strong>e Erklärung der Menschenrechte, Art 26: „Jeder Mensch hat das<br />
Recht auf Bildung“ (1948)<br />
Die Allgeme<strong>in</strong>e Erklärung der Menschenrechte, auch "UN-Menschenrechtscharta", ist das<br />
ausdrückliche Bekenntnis der Vere<strong>in</strong>ten Nationen zu den allgeme<strong>in</strong>en Grundsätzen der<br />
Menschenrechte. Sie wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der<br />
Vere<strong>in</strong>ten Nationen im Palais de Chaillot <strong>in</strong> Paris genehmigt und verkündet.<br />
Artikel 26 (Recht auf Bildung):<br />
1. Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Der Unterricht muss wenigstens <strong>in</strong> den<br />
Elementar- und Grundschulen unentgeltlich se<strong>in</strong>. Der Elementarunterricht ist<br />
obligatorisch. Fachlicher und beruflicher Unterricht soll allgeme<strong>in</strong> zugänglich se<strong>in</strong>; die<br />
höheren Studien sollen allen nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen <strong>in</strong><br />
gleicher Weise offenstehen.<br />
2. Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die<br />
Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele haben. Sie<br />
soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen<br />
rassischen oder religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vere<strong>in</strong>ten Nationen<br />
zur Aufrechterhaltung des Friedens begünstigen.<br />
3. In erster L<strong>in</strong>ie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren K<strong>in</strong>dern zuteil werdenden<br />
Bildung zu bestimmen.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 22
84<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
I.4.2 Inklusion / Inklusive Bildung – <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />
I.4.2.1. Beschluss des Landtages NRW am 01.12.2010<br />
Der Landtag NRW hat am 01. Dezember 2010 e<strong>in</strong>stimmig, mit Stimmenthaltung der FDP,<br />
beschlossen, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen (UN-<br />
Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention) für alle Lebensbereiche umzusetzen. Damit verbunden ist die<br />
volle Teilhabe an der Gesellschaft. Als wesentliches Element wird die Teilhabe am<br />
allgeme<strong>in</strong>en Schulwesen genannt.<br />
Der vollständige Beschluss ist nachzulesen unter:<br />
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-<br />
680.pdf<br />
I.4.2.2. Erklärung des M<strong>in</strong>isteriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW<br />
Die M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen, Sylvia<br />
Löhrmann, hat sich <strong>in</strong> dem Artikel "Auf dem Weg zur Inklusion – e<strong>in</strong>e Kultur des<br />
Behaltens“, erschienen <strong>in</strong> Schule NRW, Ausgabe 03/11, zu e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>klusiven Bildungssystem<br />
bekannt.<br />
Die nordrhe<strong>in</strong>-westfälische Landesregierung hat das Ziel „Wir schaffen Inklusion“ <strong>in</strong> ihrem<br />
Regierungsprogramm verankert und beschreibt, dass das geme<strong>in</strong>same Lernen von K<strong>in</strong>dern<br />
und Jugendlichen mit und ohne Beh<strong>in</strong>derungen <strong>in</strong> den allgeme<strong>in</strong>en Schulen des Landes<br />
ausgebaut werden soll. Die Landesregierung hat <strong>in</strong> Aussicht gestellt, die landesweiten<br />
Eckpfeiler für e<strong>in</strong>en Inklusionsplan zu entwickeln, die dann <strong>in</strong> regionale<br />
Schulentwicklungspläne münden. Der Zeitpunkt für die Veröffentlichung dieser Eckpfeiler<br />
steht noch nicht fest.<br />
Die gesamte Erklärung der M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> ist nachzulesen unter<br />
http://www.schulm<strong>in</strong>isterium.nrw.de/BP/Eltern/_Rubriken/Initiativen/Inklusion_Teil2_Borken/I<br />
nklusion_Teil3_M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong>/<br />
I.4.2.3. Zwischenbericht "Auf dem Weg zum Aktionsplan"<br />
Die Landesregierung NRW hat mit dem Zwischenbericht zum Stand der Vorbereitungen des<br />
Aktionsplans "E<strong>in</strong>e Gesellschaft für alle - NRW <strong>in</strong>klusiv" alle bisherigen Arbeiten zum<br />
Aktionsplan, sowie e<strong>in</strong>e Übersicht über bereits bestehende Regelungen, Projekte,<br />
Maßnahmen etc. dargestellt.<br />
Der komplette Zwischenbericht ist nachzulesen unter<br />
http://www.mais.nrw.de/08_PDF/003/110321_zwischenbericht_nrw_<strong>in</strong>klusiv.pdf.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 23
85<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
I.4.2.4. Gutachten zur Umsetzung der UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention im Bereich<br />
der allgeme<strong>in</strong>en Schulen (Klaus Klemm / Ulf Preuss-Lausitz)<br />
Das M<strong>in</strong>isterium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen hat die<br />
Wissenschaftler Prof. Klaus Klemm und Prof. Ulf Preuss-Lausitz mit der Erstellung e<strong>in</strong>es<br />
Gutachtens beauftragt, das Empfehlungen zur Umsetzung der UN-<br />
Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention im Bereich der allgeme<strong>in</strong>en Schulen formulieren soll.<br />
Im Juni 2011 wurde das Gutachten veröffentlicht. Es enthält unter Berücksichtigung des<br />
wissenschaftlichen Kenntnisstandes, der demographischen und f<strong>in</strong>anziellen<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, Empfehlungen für den Gesamtplan Inklusive Schule und stellt somit<br />
wichtige Vorgaben für die Umsetzung der schulischen Inklusion <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong><br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen dar.<br />
Die Wissenschaftler empfehlen unter anderem, Stellen für Sonderpädagogen aus<br />
Förderschulen schrittweise <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>e Schulen zu verlagern.<br />
Bei Realisierung der Empfehlungen kann ihrer Auffassung nach bis 2020 e<strong>in</strong> Inklusionsanteil<br />
von 85 % erreicht werden. Dies soll über e<strong>in</strong>e schrittweise Auflösung der Förderschulen mit<br />
den Schwerpunkten emotional-soziale Entwicklung, Lernen und Sprache erreicht werden.<br />
Das vollständige Gutachten ist nachzulesen unter<br />
http://www.schulm<strong>in</strong>isterium.nrw.de/BP/Inklusion_Geme<strong>in</strong>sames_Lernen/Gutachten__Auf_d<br />
em_Weg_zur_Inklusion_/NRW_Inklusionskonzept_2011__-_neue_Version_08_07_11.pdf.<br />
Weitere Informationen dazu aus dem M<strong>in</strong>isterium für Schule und Weiterbildung f<strong>in</strong>den sich<br />
unter:<br />
http://www.schulm<strong>in</strong>isterium.nrw.de/BP/Inklusion_Geme<strong>in</strong>sames_Lernen/Gutachten__Auf_d<br />
em_Weg_zur_Inklusion_/<br />
I.4.2.5. Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />
Die CDU-Landtagsfraktion NRW hat <strong>in</strong> ihrem Positionspapier eigene Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gungen<br />
für Inklusion formuliert. Sie hat dar<strong>in</strong> wesentliche Empfehlungen des Gutachtens der<br />
Wissenschaftler Prof. Klaus Klemm und Prof. Ulf Preuss-Lausitz aufgegriffen.<br />
Insbesondere fordert die CDU-Landtagsfraktion die Landesregierung auf, zeitnah e<strong>in</strong><br />
Umsetzungskonzept mit konkretem Zeitplan und Kostenberechnungen zu erstellen.<br />
Das gesamte Positionspapier kann nachgelesen werden unter<br />
http://www.cdu-nrwfraktion.de/fileadm<strong>in</strong>/user_upload/PDF/Broschueren/CDU_Broschuere_Inklusion_scr.pdf.<br />
I.4.2.6. Koalitionsvertrag 2012-2017 vom 12.06.2012<br />
Die nordrhe<strong>in</strong>-westfälische SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW geben ihrem<br />
Koalitionsvertrag den Titel "Verantwortung für e<strong>in</strong> starkes NRW – Mite<strong>in</strong>ander die Zukunft<br />
gestalten"<br />
Die Koalition folgt <strong>in</strong>sbesondere den Grundsätzen e<strong>in</strong>er Politik, die auf Vorbeugung,<br />
Inklusion und <strong>Integration</strong> sowie auf Nachhaltigkeit setzt.<br />
Im Mittelpunkt der Politik steht der Mensch. Deshalb bleibt es bei dem Ansatz der<br />
vorsorgenden Politik mit dem Ziel: Wir lassen ke<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d zurück. Wir <strong>in</strong>vestieren <strong>in</strong> K<strong>in</strong>der und<br />
Bildung, die wirtschaftliche und ökologische Erneuerung, handlungsfähige Kommunen,<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 24
86<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
Familien und Inklusion. Das stärkt die Gesellschaft als Ganzes und darüber h<strong>in</strong>aus auch<br />
den Wirtschaftsstandort Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen.<br />
In Bezug auf Bildung nennt der Vertrag den Leitsatz: Wir lassen ke<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d zurück – Beste<br />
Bildung für alle.<br />
Indem gezielt und frühzeitig Familien und K<strong>in</strong>der gestärkt werden, wird gleichzeitig das<br />
Geme<strong>in</strong>wesen gestärkt. Vorbeugend ausgerichtete Politik muss alle K<strong>in</strong>der von Anfang an<br />
erreichen. Hilfsangebote sollen früher und besser mite<strong>in</strong>ander verknüpft werden, damit e<strong>in</strong>e<br />
Präventionskette entsteht, die sich am Lebensweg e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des orientiert.<br />
Der gesamte Koalitionsvertrag ist nachzulesen unter:<br />
http://www.gruene-nrw.de/fileadm<strong>in</strong>/user_upload/gruene-nrw/politik-undthemen/12/koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2012-2017.pdf<br />
I.4.2.7. Aktionsplan vom 03. Juli 2012<br />
"E<strong>in</strong>e Gesellschaft für alle - NRW <strong>in</strong>klusiv“ - so lautet der Titel des Aktionsplans der<br />
Landesregierung vom 03. Juli 2012, mit dem die UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention <strong>in</strong><br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen umgesetzt werden soll.<br />
Gleich zu Beg<strong>in</strong>n der neuen Legislaturperiode soll die Umsetzung dieses Plans beg<strong>in</strong>nen.<br />
Die Landesregierung will damit e<strong>in</strong> klares Zeichen setzen: Uns s<strong>in</strong>d alle Menschen wichtig;<br />
wir lassen nicht zu, dass zwischen „Beh<strong>in</strong>derung“ und „Nichtbeh<strong>in</strong>derung“ unterschieden,<br />
zwischen „normal“ und „anders“ getrennt wird.<br />
Der gesamte Aktionsplan ist nachzulesen unter:<br />
http://www.schulm<strong>in</strong>isterium.nrw.de/BP/Presse/Pressekonferenzen/Aktionsplan/Orig<strong>in</strong>al_akti<br />
onsplan_nrw-<strong>in</strong>klusiv.pdf<br />
E<strong>in</strong>e Zusammenfassung liegt ebenfalls vor:<br />
http://www.schulm<strong>in</strong>isterium.nrw.de/BP/Presse/Pressekonferenzen/Aktionsplan/Aktionsplan.<br />
pdf<br />
I.4.2.8. Antrag der Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90 / Die Grünen an den<br />
Landtag NRW vom 10.02.2012<br />
Die Fraktion der nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen SPD und von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hat am<br />
10.02.2012 e<strong>in</strong>en Antrag mit dem Titel: Zusammen lernen – zusammenwachsen, Eckpunkte<br />
für den Weg zur <strong>in</strong>klusiven Schule <strong>in</strong> NRW (Drucksache 15/2012, S. 5) an den Landtag NRW<br />
gestellt.<br />
Gefordert werden dar<strong>in</strong> <strong>in</strong>sbesondere<br />
� e<strong>in</strong>e landesgesetzliche Verankerung des Rechtsanspruches auf <strong>in</strong>klusive Bildung<br />
� Verpflichtung zur Schulentwicklungsplanung durch den Schulträger<br />
� Weiterentwicklung der Lehrerausbildung <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf <strong>in</strong>dividuelle Förderung und<br />
Erwerb der Kompetenzen für e<strong>in</strong>en differenzierenden Unterricht<br />
� E<strong>in</strong>beziehung aller an Schule Beteiligten <strong>in</strong> den Inklusionsprozess etc.<br />
Nachzulesen ist der vollständige Antrag unter:<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 25
87<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
http://www.gruene.landtag.nrw.de/sites/www.gruene.landtag.nrw.de/files/a_<strong>in</strong>klusion_spd_gr<br />
uene_08feb12.pdf<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 26
88<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
I.4.3 Inklusion / Inklusive Bildung – <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
– Derzeit noch ke<strong>in</strong>e Anlagen –<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 27
89<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
I.4.4 Rahmenbed<strong>in</strong>gungen aus Sicht von <strong>Bonn</strong>er Schulen<br />
I.4.4.1. Schreiben von Frau Bg Wahrheit an Frau M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Löhrmann<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 28
99<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
I.4.4.2. Schreiben von Frau M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Löhrmann vom 31.07.2012 an Frau Bg Wahrheit<br />
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Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
I.4.5 Inklusive Bildung <strong>in</strong> der Schule aus Sicht der Eltern<br />
I.4.5.1. Offener Brief der Elternvertreter<strong>in</strong>nen und Elternvertreter an Frau M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong><br />
Löhrmann<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 44
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0228 30 414 030
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Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – I. Leitorientierungen<br />
I.4.5.2. Antwortschreiben der M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> vom 31.07.2012 auf den offenen Brief<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 48
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114<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />
Teil II: K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf im Regelsystem<br />
(Schwerpunktthema 1)<br />
II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Regelsystem<br />
(Schwerpunktthema 1) ..................................................................................................5<br />
II.1 K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong> vorschulischen<br />
E<strong>in</strong>richtungen .......................................................................................................6<br />
II.1.1 U 3 (unter 3 Jahren) ...............................................................................6<br />
II.1.2 K<strong>in</strong>dertagesstätten (3 Jahre - 6 Jahre)....................................................6<br />
II.1.3 Ziele kurz-, mittel- und langfristig sowie aktuelle Maßnahmen ................7<br />
II.1.4 Anlagen ..................................................................................................8<br />
II.2 K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong> Schulen ...............................22<br />
II.2.1 Rahmenvorgaben.................................................................................22<br />
II.2.2 Geme<strong>in</strong>samer Unterricht (GU)..............................................................26<br />
II.3 Schulbegleitung..................................................................................................46<br />
II.3.1 Bestandsaufnahme...............................................................................46<br />
II.3.2 Praxisbericht.........................................................................................52<br />
II.4 Ziele kurz-, mittel- und langfristig sowie aktuelle Maßnahmen............................54<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 3
115<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
II.1 K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />
<strong>in</strong> vorschulischen E<strong>in</strong>richtungen<br />
II.1.1 U 3 (unter 3 Jahren)<br />
(Aufgabenstellung ist derzeit <strong>in</strong> Bearbeitung)<br />
II.1.2 K<strong>in</strong>dertagesstätten (3 Jahre - 6 Jahre)<br />
In <strong>Bonn</strong> wird die Betreuung von K<strong>in</strong>dern mit besonderem Förderbedarf im Wesentlichen<br />
durch zwei Kernangebote gewährleistet. Zum e<strong>in</strong>en werden seit langem K<strong>in</strong>der mit und ohne<br />
Beh<strong>in</strong>derung <strong>in</strong> <strong>in</strong>tegrativen Gruppen betreut. Zum anderen stehen <strong>in</strong> fünf heilpädagogischen<br />
E<strong>in</strong>richtungen Plätze zur Verfügung.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen auch Plätze im Rahmen von<br />
E<strong>in</strong>zel<strong>in</strong>tegration im Regelk<strong>in</strong>dergarten.<br />
Die verschiedenen <strong>in</strong>tegrativen und heilpädagogischen K<strong>in</strong>dertagesstätten sowie die<br />
Ansprechpartner für die Aufnahme und Betreuung der K<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Auflistung als<br />
Anlagen II.1.4.1 und II.1.4.2 beigefügt.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 6
116<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
II.1.3 Ziele kurz-, mittel- und langfristig sowie aktuelle Maßnahmen<br />
Im K<strong>in</strong>dergartenjahr 2010/2011 gab es <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> 258 Plätze für K<strong>in</strong>der mit besonderem<br />
Förderbedarf, davon 110 <strong>in</strong> <strong>in</strong>tegrativen Gruppen und 148 <strong>in</strong> heilpädagogischen<br />
K<strong>in</strong>dergärten.<br />
Der flächendeckende Ausbau von <strong>in</strong>tegrativen Gruppen <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen wird <strong>in</strong><br />
den nächsten Jahren vorangetrieben.<br />
So sollen nach Möglichkeit <strong>in</strong> jeder neu gebauten K<strong>in</strong>dertagesstätte auch Förderplätze zur<br />
Verfügung gestellt werden.<br />
Die weitere Planung ist den Ausführungen im K<strong>in</strong>dergartenbedarfsplan zu entnehmen<br />
(Anlage II.1.4.3).<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 7
117<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
II.1.4 Anlagen<br />
II.1.4.1. Integrative und heilpädagogische K<strong>in</strong>dertagesstätten <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 8
118<br />
Integrative<br />
undHeilpädagogische<br />
Tagese<strong>in</strong>richtungenfürK<strong>in</strong>der
119<br />
Integrativeundheilpädagogische<br />
Tagese<strong>in</strong>richtungenfürK<strong>in</strong>der<br />
Im <strong>Bonn</strong>er Stadtgebiet gibt es verschiedene K<strong>in</strong>dertagesstätten<br />
<strong>in</strong> städtischer und freier Trägerschaft,<strong>in</strong>denenK<strong>in</strong>dermitundohneBeh<strong>in</strong>derung<br />
aufgenommenwerden.<br />
Es handelt sich hierbei um E<strong>in</strong>richtungen, <strong>in</strong> denensowohlK<strong>in</strong>dermitunterschiedlichenEntwicklungsauffälligkeiten<br />
als auch K<strong>in</strong>der mit Beh<strong>in</strong>derungbetreutwerden.<br />
In den heilpädagogischen Gruppen be<strong>in</strong>den sich<br />
sechsbiszehnK<strong>in</strong>derund<strong>in</strong>den<strong>in</strong>tegrativenGruppen15K<strong>in</strong>der,davonzehnK<strong>in</strong>deraufRegelplätzenundfünfaufheilpädagogischenPlätzenjeweilsaltersgemischtvon(unter)dreiJahrenbiszumSchule<strong>in</strong>tritt.<br />
In jeder Gruppe arbeiten zwei qualiizierte Fachkräfte,<br />
die von Zivildienstleistenden, Praktikant<strong>in</strong>nenundPraktikantenunterstütztwerden.E<strong>in</strong>e<br />
(teil-)freigestellteFachkraftleitetdieE<strong>in</strong>richtung.<br />
Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er umfassenden EntwicklungsunterstützungbekommendieK<strong>in</strong>deraufdenheilpädagogischen<br />
Plätzen e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuell ausgerichtete<br />
E<strong>in</strong>zel-undKle<strong>in</strong>gruppen-Förderungsowiephysiotherapeutische,<br />
motopädische und logopädische<br />
BegleitungvonTherapeut<strong>in</strong>nenundTherapeuten.<br />
BegleitendzurSituationundEntwicklungdesK<strong>in</strong>des<br />
erhalten die Eltern Informationen, Beratung<br />
undHilfestellung,unteranderemauchzuweiteren<br />
therapeutischen Maßnahmen, zu Hilfsmittelversorgungundh<strong>in</strong>sichtlichderE<strong>in</strong>schulung.<br />
Die ZusammenarbeitmitFrühförderstellen,Beratungsstellen<br />
und Schulen, anderen Tagese<strong>in</strong>richtungen<br />
und weiteren fachlich beteiligten Stellen<br />
der Sozial-, Gesundheits- und Jugendhilfe ist e<strong>in</strong><br />
wichtigerBestandteilderKonzepte.
120<br />
Öffnungszeiten:<br />
derheilpädagogischenTagese<strong>in</strong>richtungen:<br />
Montag–Freitag8.30Uhrbis14.30Uhr<br />
der<strong>in</strong>tegrativenTagese<strong>in</strong>richtungen:<br />
MontagbisFreitag7.30Uhrbis16.30Uhr.<br />
AlleTagese<strong>in</strong>richtungenbetreuendieK<strong>in</strong>dermöglichstwohnortnah.<br />
In begründeten E<strong>in</strong>zelfällen kann e<strong>in</strong> Zubr<strong>in</strong>gerdienstgestelltwerden,derdieK<strong>in</strong>dermorgens<strong>in</strong><br />
die Tagese<strong>in</strong>richtung br<strong>in</strong>gt und sie nachmittags<br />
dortwiederabholt.<br />
DieElternbeiträgefürdieheilpädagogischenPlätzeundgegebenenfallsdieKostenfürdenZubr<strong>in</strong>gerdienstwerdenimRahmenderE<strong>in</strong>gliederungshilfeübernommen.<br />
DieElternbeiträgefürdieRegelplätzewerdenvom<br />
AmtfürK<strong>in</strong>der,JugendundFamilienachdemGesetzzurfrühenBildungundFörderungvonK<strong>in</strong>dern<br />
(K<strong>in</strong>derbildungsgesetzKiBiz)erhoben.<br />
DieElternzahlenabhängigvomE<strong>in</strong>kommene<strong>in</strong>en<br />
Essensbeitrag.DengenauenBetragteilendieE<strong>in</strong>richtungenmit.<br />
Weitere Informationen geben die Leitungskräfte<br />
derTagese<strong>in</strong>richtungenoderdie<br />
Bundesstadt<strong>Bonn</strong><br />
AmtfürSozialesundWohnen<br />
Sachgruppe50-321<br />
Kurfürstenallee2-3<br />
53177<strong>Bonn</strong>.<br />
Telefon:774956,774873und772568<br />
Telefax:776721<br />
E-Mail: mart<strong>in</strong>.schild@bonn.de<br />
elke.jakob@bonn.de<br />
gudrun.ruecker@bonn.de
121<br />
Integrativeundheilpädagogische<br />
K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen<br />
freierTräger<br />
AktionRegenbogene.V.,<br />
<strong>in</strong>tegrativesMontessori-K<strong>in</strong>derhaus<br />
zwei<strong>in</strong>tegrativeGruppenfürK<strong>in</strong>derimAltervon<br />
dreiJahrenundälter<br />
LimpericherStraße55<br />
53225<strong>Bonn</strong><br />
Telefon:460637<br />
Telefax:4225921<br />
E-Mail:leitung@aktion-regenbogen-bonn.de<br />
IntegrativeKITA„Emmaus-K<strong>in</strong>derhaus“<br />
Ev.Johanniskirchengeme<strong>in</strong>de<strong>Bonn</strong>-Duisdorf<br />
e<strong>in</strong>eGruppenfürK<strong>in</strong>derimAltervonunterdrei<br />
Jahren,zweiGruppenfürK<strong>in</strong>derimAltervonzwei<br />
JahrenbiszurE<strong>in</strong>schulung,zwei<strong>in</strong>tegrativeGruppenfürK<strong>in</strong>derimAltervondreiJahrenundälter<br />
Fahrenheitstraße55<br />
53125<strong>Bonn</strong><br />
Telefon:298666<br />
Telefax:2436684<br />
E-Mail:kita@emmaus-kirche.de<br />
KatholischerK<strong>in</strong>dergarten„St.Sever<strong>in</strong>“<br />
dreiGruppenfürK<strong>in</strong>derimAltervondrei<br />
Jahrenundälter,davone<strong>in</strong>e<strong>in</strong>tegrativ<br />
Roderichstraße24<br />
53179<strong>Bonn</strong><br />
Telefon:344401<br />
Telefax:9025669<br />
E-Mail:kiga-st-sever<strong>in</strong>@t-onl<strong>in</strong>e.de
122<br />
Katholische<strong>in</strong>tegrativeK<strong>in</strong>dertagesstätte<br />
„St.Peter“<br />
zweiGruppenfürK<strong>in</strong>derimAltervondreiJahren<br />
undälter,davone<strong>in</strong>e<strong>in</strong>tegrativ<br />
Adelheidisstraße36<br />
53225<strong>Bonn</strong><br />
Telefon:465945<br />
E-Mail:kitapeter@t-onl<strong>in</strong>e.de<br />
KiTaSpatzennest<strong>Bonn</strong>e.V.<br />
zweiGruppenfürK<strong>in</strong>derimAltervonzweiJahren<br />
biszurE<strong>in</strong>schulung,davone<strong>in</strong>e<strong>in</strong>tegrativ,e<strong>in</strong>e<br />
<strong>in</strong>tegrativeGruppefürK<strong>in</strong>derimAltervondrei<br />
Jahrenundälter<br />
ObererL<strong>in</strong>dweg4<br />
53129<strong>Bonn</strong><br />
Telefon:9094123<br />
Telefax:9094122<br />
E-Mail:<strong>in</strong>fo@kita-spatzennest-bonn.de<br />
DRK-K<strong>in</strong>dertagesstätte<br />
„Cläre-Grüneisen-Haus“<br />
zweiheilpädagogischeGruppen,e<strong>in</strong>e<strong>in</strong>tegrative<br />
GruppefürK<strong>in</strong>derimAltervondreiJahren<br />
undälter<br />
AmKümpel2<br />
53127<strong>Bonn</strong><br />
Telefon:285232<br />
Telefax:2427176<br />
E-Mail:kita@kv-bonn.drk.de<br />
HeilpädagogischerK<strong>in</strong>dergartender<br />
Lebenshilfe<strong>Bonn</strong>e.V.<br />
dreiheilpädagogischeGruppen<br />
Margarethenplatz10<br />
53117<strong>Bonn</strong><br />
Telefon:5558430<br />
Telefax:5558443<br />
E-Mail:hpk@lebenshilfe-bonn.de
123<br />
Städtische<strong>in</strong>tegrativeund<br />
heilpädagogischeK<strong>in</strong>dergärten<br />
StädtischeTagese<strong>in</strong>richtung<br />
fürK<strong>in</strong>der„Weidenweg“<br />
e<strong>in</strong>e<strong>in</strong>tegrativeGruppefürK<strong>in</strong>derimAltervon<br />
4MonatenbiszurE<strong>in</strong>schulungmitjezwei<br />
FörderplätzenfürK<strong>in</strong>derunterundüberdrei<br />
Jahren,vierGruppenfürK<strong>in</strong>derimAltervon<br />
dreiJahrenundälter,davone<strong>in</strong>e<strong>in</strong>tegrativ<br />
Weidenweg10<br />
53227<strong>Bonn</strong><br />
Telefon:440462<br />
Telefax:4330347<br />
K<strong>in</strong>dergarten„UntermRegenbogen“<br />
dreiGruppenfürK<strong>in</strong>derimAltervondreiJahren<br />
undälter,davone<strong>in</strong>e<strong>in</strong>tegrativ<br />
Dorotheenstraße68<br />
53111<strong>Bonn</strong><br />
Telefon:638606<br />
Telefax:638606<br />
E-Mail:k<strong>in</strong>dergarten.dorotheenstrasse@bonn.de<br />
Familienzentrum„Metzental“<br />
e<strong>in</strong>eGruppefürK<strong>in</strong>derimAltervonunterdrei<br />
Jahren,e<strong>in</strong>eGruppefürK<strong>in</strong>derimAltervonzwei<br />
JahrenbiszurE<strong>in</strong>schulung,vierGruppen<br />
fürK<strong>in</strong>derimAltervondreiJahrenundälter,<br />
davone<strong>in</strong>e<strong>in</strong>tegrativ<br />
Talstraße7<br />
53177<strong>Bonn</strong><br />
Telefon:32301921<br />
Telefax:32301928<br />
E-Mail:famz.talstrasse@bonn.de
124<br />
K<strong>in</strong>dertagesstätte„AmF<strong>in</strong>kenhof“<br />
e<strong>in</strong>eGruppefürK<strong>in</strong>derimAltervonunterdrei<br />
Jahren,dreiGruppenfürK<strong>in</strong>derimAltervon<br />
dreiJahrenundälter,davone<strong>in</strong>e<strong>in</strong>tegrativ<br />
Letterhausstraße41<br />
53123<strong>Bonn</strong><br />
Telefon:9629013<br />
Telefax:9629014<br />
E-Mail:k<strong>in</strong>dergarten.letterhausstrasse@bonn.de<br />
Kita„IrgendwieAnders“<br />
e<strong>in</strong>eGruppefürK<strong>in</strong>derimAltervonunterdrei<br />
Jahren,dreiGruppenfürK<strong>in</strong>derimAltervon<br />
dreiJahrenundälter,davone<strong>in</strong>e<strong>in</strong>tegrativ<br />
Ostpreußenstraße36<br />
53119<strong>Bonn</strong><br />
Telefon:664950<br />
E-Mail:susanne.zimmermann@bonn,.de<br />
KitaWaldenburgerR<strong>in</strong>g<br />
sechsGruppenfürK<strong>in</strong>derimAltervondreiJahren<br />
undälter,davone<strong>in</strong>e<strong>in</strong>tegrativ<br />
WaldenburgerR<strong>in</strong>g30<br />
53119<strong>Bonn</strong><br />
Telefon:2590866<br />
Telefax:2590867<br />
E-Mail:k<strong>in</strong>dergarten.waldenburgerr<strong>in</strong>g30@bonn.de<br />
Montessori-K<strong>in</strong>dergartenfür<br />
K<strong>in</strong>dermitundohneBeh<strong>in</strong>derung<br />
zwei<strong>in</strong>tegrativeGruppenfürK<strong>in</strong>derimAltervon<br />
zweiJahrenbiszurE<strong>in</strong>schulungmitjezwei<br />
FörderplätzenfürK<strong>in</strong>derunterdreiJahren,<br />
drei<strong>in</strong>tegrativeGruppenfürK<strong>in</strong>derim<br />
AltervondreiJahrenundälter<br />
WaldenburgerR<strong>in</strong>g42<br />
53119<strong>Bonn</strong><br />
(imInnenhofdesGustav-He<strong>in</strong>emann-Haus)<br />
Telefon:665375<br />
Telefax:2495762<br />
E-Mail:montessori-k<strong>in</strong>dergarten@bonn.de
125<br />
HeilpädagogischerK<strong>in</strong>dergartenDuisdorf<br />
vierheilpädagogischeGruppen<br />
Buschackerweg7<br />
53123<strong>Bonn</strong><br />
Telefon:642226<br />
Telefax:4228895<br />
E-Mail:heilpaed.kigaduisdorf@bonn.de<br />
HeilpädagogischerK<strong>in</strong>dergartenHeiderhof<br />
(vierheilpädagogischeGruppen,e<strong>in</strong>esprachheil-<br />
pädagogischeGruppe)<br />
Pappelweg79<br />
53177<strong>Bonn</strong><br />
Telefon:321069<br />
Telefax:3240181<br />
E-Mail:<br />
heilpaedagogischerk<strong>in</strong>dergartenheiderhof@bonn.de<br />
Sprachheilk<strong>in</strong>dergartenOberkassel<br />
dreisprachheilpädagogischeGruppen,<br />
e<strong>in</strong>eheilpädagogischeGruppe<br />
Basaltstraße25<br />
53227<strong>Bonn</strong><br />
Telefon:443566<br />
Telefax:3892864<br />
E-Mail:sprachheilk<strong>in</strong>dergarten@bonn.de<br />
www.bonn.de<br />
Herausgeber:DerOberbürgermeisterderBundesstadt<strong>Bonn</strong>,<br />
AmtfürSozialesundWohnen,Presseamt,Juni2010,<br />
Aulage1000,Druck:Hausdruckerei
126<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
II.1.4.2. Leben mit Handicap – Integrative und heilpädagogische K<strong>in</strong>dertagesstätten <strong>in</strong><br />
<strong>Bonn</strong><br />
http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/beh<strong>in</strong>derung/00232/<strong>in</strong>dex.html<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 17
127<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
II.1.4.3. Auszug aus dem K<strong>in</strong>dergartenbedarfsplan 2010-2013<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 18
Auszug aus dem K<strong>in</strong>dergartenbedarfsplan 2010-2013<br />
III.3 Ausbau <strong>in</strong>tegrativer Plätze<br />
128<br />
In <strong>Bonn</strong> wird die Betreuung von K<strong>in</strong>dern mit besonderem Förderbedarf im Wesentlichen<br />
durch zwei Kernangebote gewährleistet. Zum e<strong>in</strong>en werden bereits heute K<strong>in</strong>der mit und<br />
ohne Beh<strong>in</strong>derung <strong>in</strong> <strong>in</strong>tegrativen Gruppen betreut. Zum anderen stehen <strong>in</strong> fünf<br />
heilpädagogischen E<strong>in</strong>richtungen Plätze zur Verfügung.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es <strong>in</strong> wenigen K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen auch Plätze für die <strong>in</strong>klusive<br />
E<strong>in</strong>zelbetreuung, die jedoch nur temporär und <strong>in</strong> Ausnahmefällen zur Verfügung gestellt<br />
werden und <strong>in</strong> jedem E<strong>in</strong>zelfall im Rahmen des Modellprojekts „Inklusive E<strong>in</strong>zelbetreuung“<br />
der Zustimmung des Landesjugendamtes bedürfen. Die <strong>in</strong>klusive E<strong>in</strong>zelbetreuung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
E<strong>in</strong>richtung erfordert meistens die Reduzierung von Rechtsanspruchsplätzen. Aus diesem<br />
Grund und weil <strong>in</strong> der Regel die spezielle Infrastruktur fehlt, die e<strong>in</strong>e besondere Förderung<br />
dieser K<strong>in</strong>der gewährleistet, ist die <strong>in</strong>klusive E<strong>in</strong>zelbetreuung e<strong>in</strong>e Lösung, die nicht als feste<br />
Größe <strong>in</strong> die Planung e<strong>in</strong>fließt. Die Kapazität des Modellprojekts (300 Plätze) ist zudem<br />
ausgeschöpft, sodass im Zuge der KiBiz-Revision nur die Mittel der 3,5fachen Pauschale<br />
fest e<strong>in</strong>geplant werden können.<br />
Nach Umsetzung aller geplanten Maßnahmen werden im K<strong>in</strong>dergartenjahr 2010/11 stadtweit<br />
258 Plätze für K<strong>in</strong>der mit besonderem Förderbedarf <strong>in</strong> Form von 10 U3- und 100 Ü3-<br />
Plätzen <strong>in</strong> <strong>in</strong>tegrativen Gruppen und 148 heilpädagogischen Plätzen angeboten. Damit steigt<br />
das Angebot <strong>in</strong>tegrativer Plätze um 23. Die Verteilung auf die e<strong>in</strong>zelnen Planungsräume s<strong>in</strong>d<br />
der folgenden Tabelle zu entnehmen.<br />
Voraussichtliches Angebot <strong>in</strong>tegrativer und heilpädagogischer Plätze im K<strong>in</strong>dergartenjahr<br />
2010/11 nach Umsetzung aller Maßnahmen<br />
In <strong>in</strong>tegrativen Gruppen In heilpädagogischen Gruppen<br />
Planungsraum Unter 3 Jahre Über 3 Jahre<br />
Über 3 Jahre Gesamt<br />
<strong>Bonn</strong>-Mitte 0 5 0 5<br />
<strong>Bonn</strong>-Nord 0 0 0 0<br />
Innenstadt-Süd 0 0 0 0<br />
<strong>Bonn</strong>-West 0 0 0 0<br />
<strong>Bonn</strong>-Süd 0 0 0 0<br />
Tannenbusch 4 33 0 37<br />
Auerberg 0 0 24 24<br />
Kottenforst 0 5 16 21<br />
Rhe<strong>in</strong>trasse 2 7 0 9<br />
Godesberg-Mitte/Nord 0 0 0 0<br />
Godesberg-Kurviertel 0 0 0 0<br />
Plittersdorf 0 0 0 0<br />
Pennenfeld 0 0 0 0<br />
Mehlem 0 5 0 5<br />
Heiderhof 0 5 38 43<br />
Beuel/Mitte-Nord 0 16 0 16<br />
Beuel-Ost 0 0 0 0<br />
Beuel-Mitte-Süd 2 2 0 4<br />
Beuel/Außenr<strong>in</strong>g-Süd 2 7 38 47<br />
Duisdorf 0 0 0 0<br />
Brüser Berg 0 15 0 15<br />
Med<strong>in</strong>ghoven 0 0 32 32<br />
Gesamtergebnis 10 100 148 258<br />
�
129<br />
Das Angebot entspricht e<strong>in</strong>er Versorgungsquote für K<strong>in</strong>der über drei Jahren von rd. 2,7 %.<br />
Die folgende Warteliste für heilpädagogische und <strong>in</strong>tegrative Plätze nach Planungsräumen<br />
gibt Aufschluss über gegenwärtig fehlende <strong>in</strong>tegrative Angebote. Auf der Warteliste bef<strong>in</strong>den<br />
sich auch 14 U3-K<strong>in</strong>der.<br />
Warteliste für heilpädagogische und<br />
<strong>in</strong>tegrative Plätze<br />
Stand 05.2010<br />
Planungsraum Anzahl der K<strong>in</strong>der<br />
<strong>Bonn</strong>-Mitte 2<br />
<strong>Bonn</strong>-Nord 4<br />
Innenstadt-Süd 2<br />
<strong>Bonn</strong>-West 3<br />
<strong>Bonn</strong>-Süd 6<br />
Tannenbusch 16<br />
Auerberg 3<br />
Kottenforst 2<br />
Rhe<strong>in</strong>trasse 3<br />
Godesberg/Mitte-Nord 0<br />
Godesberg-Kurviertel 1<br />
Plittersdorf 0<br />
Pennenfeld 5<br />
Mehlem 3<br />
Heiderhof 0<br />
Beuel/Mitte-Nord 1<br />
Beuel-Ost 2<br />
Beuel/Mitte-Süd 3<br />
Beuel/Außenr<strong>in</strong>g-Süd 4<br />
Duisdorf 3<br />
Brüser Berg 3<br />
Med<strong>in</strong>ghoven 0<br />
Gesamt 66<br />
Die Summe (300) der zur Verfügung stehenden Ü3-Plätze (248) und der wartenden Ü3-<br />
K<strong>in</strong>der (52) ergibt <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>en Bedarf von 3,3 % aller 3-6jährigen. Um auch E<strong>in</strong>zelfälle<br />
<strong>in</strong>nerhalb der Bedarfsrechnung zu berücksichtigen, die im Laufe des Jahres <strong>in</strong> den<br />
E<strong>in</strong>richtungen erkannt werden, sollte das Ausbauziel real eher auf 3,5 % festgelegt werden.<br />
Damit beträgt der Bedarf für <strong>in</strong>tegrative Ü3-Plätze <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong>sgesamt<br />
316 Plätze, von denen künftig 248 angeboten werden. Diese Rechnung verdeutlicht, dass<br />
der Ausbau <strong>in</strong>tegrativer Plätze vor allem bei der Planung neuer E<strong>in</strong>richtungen generell zu<br />
berücksichtigen ist.<br />
Wie hoch der Bedarf im U3-Bereich liegt, kann noch nicht abschließend e<strong>in</strong>geschätzt<br />
werden. Obgleich 14 U3-K<strong>in</strong>der auf der Warteliste stehen, ist nicht bekannt, ob diese auch<br />
e<strong>in</strong>e zeitnahe Versorgung anstreben. Um <strong>in</strong> diesem Segment künftig e<strong>in</strong>e höhere<br />
Planungssicherheit zu gew<strong>in</strong>nen, wurde mit dem Amt für Soziales und Wohnen verabredet,<br />
dass künftig alle Wartelistek<strong>in</strong>der mit e<strong>in</strong>em Vermerk h<strong>in</strong>sichtlich des gewünschten<br />
Aufnahmedatums registriert werden.<br />
Das Landesjugendamt hat für die Versorgung der unter 3jährigen K<strong>in</strong>der verschiedene<br />
Modellgruppen entwickelt. In der Modellgruppe I werden beh<strong>in</strong>derte und K<strong>in</strong>der mit<br />
besonderem Förderbedarf zwischen 2 und 3 Jahren und über 3 Jahren geme<strong>in</strong>sam betreut.<br />
In der Modellgruppe II werden beh<strong>in</strong>derte und K<strong>in</strong>der mit besonderem Förderbedarf vom 1.<br />
Lebensjahr bis zur E<strong>in</strong>schulung betreut und das Modell III entspricht e<strong>in</strong>er heilpädagogischen<br />
Gruppe von 8 bis 10 K<strong>in</strong>dern mit jeweils 2 K<strong>in</strong>dern zwischen 2 und 3 Jahren. Grundsätzlich<br />
wird angestrebt, <strong>in</strong> jedem Jahr e<strong>in</strong> bis zwei weitere Modellgruppen I oder II für U3- und Ü3-
K<strong>in</strong>der mit besonderem Förderbedarf aufzubauen. Nach Umsetzung aller beschlossenen<br />
Maßnahmen für das kommende K<strong>in</strong>dergartenjahr werden ab 2010 6 weitere U3-Plätze für<br />
K<strong>in</strong>der mit besonderem Förderbedarf geschaffen.<br />
Seit e<strong>in</strong>igen Jahren wird e<strong>in</strong> stetig steigender Bedarf an Förderplätzen seitens zahlreicher<br />
K<strong>in</strong>dergartenleiter/<strong>in</strong>nen konstatiert, der häufig erst nach Aufnahme der K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> den<br />
E<strong>in</strong>richtungen deutlich wird. Diese Entwicklung wird auch <strong>in</strong> anderen Kommunen beobachtet.<br />
Inwieweit <strong>in</strong> diesen Fällen immer der Begriff des „K<strong>in</strong>des mit Beh<strong>in</strong>derung oder von<br />
Beh<strong>in</strong>derung bedroht“ im herkömmlichen S<strong>in</strong>ne zutrifft, ist e<strong>in</strong>e Frage, die auch bei<br />
Jugendhilfetagungen im LVR thematisiert wurde. Häufig handelt es sich eher um<br />
Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten, die durch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive<br />
Förderung ausgeglichen werden können. Vielfach weigern sich Eltern daher auch, ihr K<strong>in</strong>d<br />
mit Förderbedarf e<strong>in</strong>stufen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist über die<br />
Personalsituation <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen sozial besonders belasteter Bezirke zu<br />
diskutieren. E<strong>in</strong> verbesserter Personalschlüssel könnte hier zum Teil zu e<strong>in</strong>er Entlastung<br />
führen und zu e<strong>in</strong>er verbesserten Förderung der aller K<strong>in</strong>der.<br />
Für die weiteren Planungen <strong>in</strong> diesem Bereich s<strong>in</strong>d auch die <strong>in</strong> den zuständigen<br />
Fachausschüssen und <strong>in</strong> der Verwaltung begonnenen Diskussionen zur Umsetzung von<br />
Inklusion <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> zu berücksichtigen; die Jugendhilfeplanung ist eng <strong>in</strong> diese Prozesse<br />
e<strong>in</strong>gebunden.<br />
�<br />
130
131<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
II.2 K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />
<strong>in</strong> Schulen<br />
II.2.1 Rahmenvorgaben<br />
Inklusion lässt sich nur <strong>in</strong> geme<strong>in</strong>samer Verantwortung von Bund, Land und Kommune<br />
umsetzen. Die Bildungshoheit der Länder und der Ausschluss f<strong>in</strong>anzieller Unterstützung im<br />
Bildungsbereich durch den Bund (Kooperationsverbot) führen zu e<strong>in</strong>er großen Heterogenität<br />
<strong>in</strong> den Bundesländern und zu e<strong>in</strong>er Verunsicherung bei den Kommunen, die die berechtigte<br />
Sorge haben müssen, <strong>in</strong> Zeiten immer schwieriger werdender f<strong>in</strong>anzieller<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen die vielfältigen Aufgaben der Umsetzung von Inklusion alle<strong>in</strong> und ohne<br />
entsprechende f<strong>in</strong>anzielle Entlastung erbr<strong>in</strong>gen zu müssen.<br />
II.2.1.1. Rahmenvorgaben im Land NRW<br />
In Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen besteht zwar e<strong>in</strong> politischer Grundkonsens über die Bedeutung von<br />
Inklusion und den Umfang der <strong>in</strong> den kommenden Jahren anstehenden Herausforderungen.<br />
Gleichwohl ist angesichts der Neuwahl der Landesregierung <strong>in</strong> NRW nicht vor Ende des<br />
Jahres 2012 mit konkreten gesetzlichen Vorgaben zur schulischen Inklusion zu rechnen.<br />
Derzeit liegen neben dem Gutachten der Professoren Klemm und Preuss-Lausitz vom Juni<br />
2011, der Koalitionsvertrag 2012 – 2017 der Landesregierung, der am 03.07.2012<br />
veröffentlichte Aktionsplan "E<strong>in</strong>e Gesellschaft für alle - NRW <strong>in</strong>klusiv" und der geme<strong>in</strong>same<br />
Antrag im Landtag NRW der Fraktion der SPD und der Fraktion von BÜNDNIS 90 / DIE<br />
GRÜNEN "Zusammen lernen - zusammenwachsen. Eckpunkte für den Weg zur <strong>in</strong>klusiven<br />
Schule <strong>in</strong> NRW" vom 26.06.2012 vor.<br />
Im Koalitionsvertrag, der auch ausdrücklich auf die Verantwortungsgeme<strong>in</strong>schaft von Bund,<br />
Land, Kommune und E<strong>in</strong>zelnem für Inklusion h<strong>in</strong>weist, heißt es:<br />
"Alle Talente fördern"<br />
Unser Schulsystem muss dem Ziel der Chancengleichheit für alle K<strong>in</strong>der besser gerecht<br />
werden. Wir müssen alle Talente fördern und alle Potenziale entfalten. Die Teilhabe an<br />
Bildung stellt die Weichen für die Lebensplanung, sie ist der Schlüssel für Bildungskarrieren<br />
und e<strong>in</strong>e gel<strong>in</strong>gende Berufslaufbahn. Deshalb müssen <strong>in</strong>sbesondere Benachteiligungen früh<br />
erkannt und kompensiert werden, um die soziale „Vererbung“ von Bildungsarmut zu<br />
verh<strong>in</strong>dern. Hierzu bedarf es e<strong>in</strong>er sozialräumlichen Ressourcensteuerung, für die wir den<br />
Sozial<strong>in</strong>dex weiterentwickeln.<br />
Schule ist Lern- und Lebensort für alle K<strong>in</strong>der<br />
Ganztagsschulen als Lern- und Lebensort bieten allen K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen neue<br />
Chancen, Lernanregungen und e<strong>in</strong>e vertiefte <strong>in</strong>dividuelle Förderung zu erhalten. Damit<br />
werden Wege zu neuen Erfahrungen geöffnet, die über die bisherigen Lebensweltbezüge<br />
h<strong>in</strong>ausgehen. Schulaufgaben sollen nicht <strong>in</strong> die Familien verlagert werden. Der<br />
Bildungserfolg sollte nicht davon abhängen, ob sich Eltern Nachhilfe für ihre K<strong>in</strong>der leisten<br />
können oder nicht. Gleichwohl gilt der Anspruch an die Eltern, sich aktiv und unterstützend <strong>in</strong><br />
die Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen. Wir wollen e<strong>in</strong>e<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 22
132<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Willkommenskultur <strong>in</strong> den Schulen verankern, um diese Verantwortungsgeme<strong>in</strong>schaft zu<br />
stärken.<br />
Der Zusammenhalt der Gesellschaft wird mit e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>klusiven Bildungssystem gestärkt.<br />
Verschieden zu se<strong>in</strong> ist normal. Alle K<strong>in</strong>der sollen willkommen und angenommen se<strong>in</strong>.<br />
Mite<strong>in</strong>ander und vone<strong>in</strong>ander zu lernen, eröffnet neue Lernchancen für alle K<strong>in</strong>der. Die<br />
Vielfalt der Menschen mit ihren unterschiedlichen Talenten und Fähigkeiten ist e<strong>in</strong>e<br />
Bereicherung. Neben dem Erwerb fachlicher Kompetenzen wollen wir auch den Erwerb der<br />
notwendigen Schlüsselqualifikationen stärken. Kommunikations- und soziale Kompetenzen<br />
s<strong>in</strong>d für e<strong>in</strong>e erfolgreiche Berufslaufbahn ebenso unverzichtbar wie <strong>in</strong>terkulturelle Kompetenz<br />
und die Wertschätzung von Verschiedenheit."<br />
Das Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen "Inklusion. Menschen<br />
mit Beh<strong>in</strong>derung Teilhabe ermöglichen." vom März 2012 führt zur Inklusion aus:<br />
"Diese Aufgabe ist e<strong>in</strong>e immense Herausforderung für alle staatlichen Ebenen, für Bund,<br />
Land, Kommunen und kommunale Verbände. Tiefgreifende strukturelle Änderungen <strong>in</strong> allen<br />
gesellschaftlichen Bereichen und Institutionen s<strong>in</strong>d notwendig. Sie erfordern e<strong>in</strong>en<br />
Anpassungsprozess, der nicht von heute auf morgen verwirklicht werden kann.<br />
Die f<strong>in</strong>anzielle Leistungsfähigkeit der ausführenden staatlichen Ebenen gibt unter<br />
Berücksichtigung des grundgesetzlichen Verschuldungsverbots das Tempo und die<br />
Intensität der Umsetzung aller e<strong>in</strong>zuleitenden Maßnahmen vor. Vor allem die Kommunen<br />
s<strong>in</strong>d bei der Verwirklichung der Inklusion gefordert. Vor dem H<strong>in</strong>tergrund der dramatischen<br />
F<strong>in</strong>anzsituation nordrhe<strong>in</strong>-westfälischer Kommunen ist die strikte E<strong>in</strong>haltung des<br />
Konnexitätspr<strong>in</strong>zips Grundvoraussetzung für die Maßnahmen. Daher s<strong>in</strong>d realistische<br />
Zwischenziele wichtig, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em stetigen Dialog zwischen allen Beteiligten - Bund, Land,<br />
Kommunen und Betroffenen - formuliert und realisiert werden müssen, um so schrittweise<br />
die <strong>in</strong>klusive Gesellschaft <strong>in</strong> unserem Bundesland zu ermöglichen." 1<br />
II.2.1.2. Gutachten Klemm/Preuss-Lausitz<br />
K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale<br />
Entwicklung sowie Sprache sollen ohne e<strong>in</strong>e Feststellung des sonderpädagogischen<br />
Förderbedarfes an allgeme<strong>in</strong>en Schulen aufgenommen werden.<br />
Das Gutachten schlägt vor, für diese Förderschwerpunkte ke<strong>in</strong>e Förderschule mehr<br />
vorzusehen. Das würde bedeuten, dass perspektivisch für etwa 80% der K<strong>in</strong>der mit<br />
sonderpädagogischem Förderbedarf ke<strong>in</strong> Wahlrecht besteht und entsprechend die Anzahl<br />
der Förderschulen verr<strong>in</strong>gert würde. Diese Forderung des Gutachtens wurde bereits<br />
kontrovers diskutiert und noch vor der Neuwahl <strong>in</strong> NRW zeichnete sich ab, dass das<br />
Elternwahlrecht für alle Förderschwerpunkte bestehen bleiben solle. Dies wird auch <strong>in</strong> dem<br />
o.g. aktuellen Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN "Zusammen lernen -<br />
Zusammenwachsen" weiterh<strong>in</strong> so vertreten.<br />
Die wichtigsten Forderungen aus dem Gutachten lassen sich stichpunktartig auflisten: 2<br />
1 CDU-Landtagsfraktion Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (2012): Teilhabe erfordert Qualität. Inklusion im Bereich<br />
Schule. Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen. S. 3.<br />
2 Vgl. Klemm,K.; Preuss-Lausitz,U. (2011): Auf dem Weg zur schulischen Inklusion. Empfehlungen<br />
zur Umsetzung der UN-Beh<strong>in</strong>dertenkonvention im Bereich der allgeme<strong>in</strong>en Schulen. Essen und<br />
Berl<strong>in</strong>.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 23
133<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
� Wohnortnahe Schwerpunktschulen für körperliche und motorische Entwicklung,<br />
Hören, Sehen sowie geistige Beh<strong>in</strong>derung,<br />
� Schulbau- und Kitabau-Richtl<strong>in</strong>ien anpassen,<br />
� Innovative Raum(-nutzungs)konzepte entwickeln,<br />
� Wohnortnahe Übergänge von Kita <strong>in</strong> Schule gewährleisten,<br />
� Sukzessives Auslaufen von Förderschulen,<br />
� Kooperation von Förderschulen mit allgeme<strong>in</strong>en Schulen auf Stadtteilebene<br />
<strong>in</strong>stitutionalisieren,<br />
� Förderschulen als Abteilung an allgeme<strong>in</strong>e Schulen angliedern,<br />
� Förderschule stärker auf vorübergehende Ausweichmöglichkeit von der Regelschule<br />
ausrichten (z.B. nicht bis zur Klasse 10 führen),<br />
� Bündelung vorhandener Ressourcen (Geld, Personal, Know-How) z.B. für den<br />
Aufbau von Beratungs- und Unterstützungszentren <strong>in</strong> den Stadtteilen,<br />
� Grundausstattung für jede Grundschule an Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrern mit Erfahrung <strong>in</strong><br />
L/E/S,<br />
� Ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zel<strong>in</strong>tegration (Stichwort: Peergroup),<br />
� Modell: 20 plus 4 <strong>in</strong> der Sekundarstufe anstreben,<br />
� In Lehrerfortbildung <strong>in</strong>vestieren: Professionalisierung von Lehrkräften im Umgang mit<br />
Heterogenität,<br />
� Entkopplung von Diagnostik und Ressourcenzuweisung („Sozialraumbudgets“).<br />
Das Gutachten setzt sich als "anspruchsvolles, jedoch erreichbares" Ziel, bis 2020 e<strong>in</strong>e<br />
Inklusionsquote von 85 % zu erreichen. 3<br />
Für die Bundesstadt <strong>Bonn</strong> würde diese Prämisse für das Schuljahr 2011/12 theoretisch<br />
bedeuten, dass <strong>in</strong>sgesamt 1.738 K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit Förderbedarf <strong>in</strong> Regelschulen<br />
und nur noch 306 K<strong>in</strong>der und Jugendliche <strong>in</strong> Förderschulen beschult worden wären.<br />
Tatsächlich wurden im Schuljahr 2011/2012 jedoch <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>er Förderschulen 1.436 und <strong>in</strong><br />
Regelschulen im GU 608 Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler beschult.<br />
II.2.1.3. Aktionsplan für NRW<br />
"Aus Sicht der Landesregierung bedeutet der Anspruch an e<strong>in</strong> <strong>in</strong>klusives Bildungssystem<br />
grundsätzlich mehr, als e<strong>in</strong>e Antwort auf die Frage, wie künftig das Recht auf Bildung für<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit e<strong>in</strong>em sonderpädagogischen Förderbedarf <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />
Schulen (…) umgesetzt werden kann. E<strong>in</strong> weiter Inklusionsbegriff umfasst zahlreiche<br />
Facetten der Verschiedenheit, die e<strong>in</strong>e Bildungspartizipation beh<strong>in</strong>dern oder fördern<br />
können." 4<br />
3 Klemm,K.; Preuss-Lausitz,U. (2011): Auf dem Weg zur schulischen Inklusion. Empfehlungen zur<br />
Umsetzung der UN-Beh<strong>in</strong>dertenkonvention im Bereich der allgeme<strong>in</strong>en Schulen, Essen und Berl<strong>in</strong>.<br />
S.6.<br />
4 Die Landesregierung NRW (2012): Aktionsplan der Landesregierung. Umsetzung der UN-<br />
Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention. "E<strong>in</strong>e Gesellschaft für alle - NRW <strong>in</strong>klusiv", Düsseldorf. S. 198f.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 24
134<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Im Aktionsplan werden zwei wesentliche Grundsätze benannt, für die es nunmehr dr<strong>in</strong>gend<br />
gilt, die schulrechtlichen Grundlagen zu schaffen:<br />
1. Allen K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen soll der Zugang zu allgeme<strong>in</strong>en Schulen<br />
ermöglicht werden.<br />
2. Schulen sollen K<strong>in</strong>der und Jugendliche grundsätzlich behalten und entsprechend<br />
ihrer Bedarfe fördern.<br />
Die Möglichkeit des Besuchs e<strong>in</strong>er Förderschule soll erhalten bleiben. Der Ausbau der<br />
Schulen zu <strong>in</strong>klusiven Lernorten erfolgt schrittweise über sogenannte Schwerpunkt- oder<br />
Vorreiterschulen und orientiert sich an den jeweiligen f<strong>in</strong>anziellen Möglichkeiten.<br />
Regionale Inklusionspläne, die von den Kommunen unter Beteiligung der Schulaufsicht<br />
erarbeitet werden sollen, zeigen den Zeit- und Maßnahmenplan zur stufenweisen<br />
Entwicklung der Schulen, h<strong>in</strong> zu Bildungsangeboten für alle K<strong>in</strong>der und Jugendlichen, auf.<br />
Für den Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen sollen zukünftig Ressourcen über e<strong>in</strong><br />
regionales Stellenbudget zugewiesen werden, das demographische und soziale Faktoren<br />
berücksichtigt. Soziale Indikatoren für e<strong>in</strong>zelne Schulstandorte sollen neben quantitativen<br />
Gesichtspunkten zur Steuerung genutzt werden (Aufhebung des Ressourcen-Etikettierungs-<br />
Dilemmas).<br />
In <strong>Bonn</strong> entspricht dieser letzte Gedanke, der im Aktionsplan <strong>in</strong> wenigen Sätzen umrissen<br />
wird, bereits dem Grundansatz der Sozialraumorientierung, der - bezogen auf Schule - u.a.<br />
bei der Vergabe der sog. OGSPlus-Mittel und der Verteilung der Ressourcen für<br />
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes gewählt und umgesetzt<br />
wurde. 5<br />
II.2.1.4. Antrag "Zusammen lernen - zusammenwachsen"<br />
"Eilige Maßnahmen, die Qualitätsanforderungen und Ressourcenfragen außer Acht lassen,<br />
s<strong>in</strong>d nicht verantwortbar. Schulen müssen mit e<strong>in</strong>er angemessenen Ausstattung <strong>in</strong> die Lage<br />
versetzt werden, alle K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> den Lern- und Erziehungsprozessen zu fördern." 6<br />
E<strong>in</strong>e der ganz wesentlichen Aussagen, die sich durch den Antrag zieht, ist, dass Inklusion<br />
sowohl Qualität als auch Zeit braucht.<br />
Für die Bereiche 'K<strong>in</strong>der mit Beh<strong>in</strong>derungen', 'Lehrerschaft/Schulen' und 'Schulträger' werden<br />
folgende Kernaussagen getroffen:<br />
1. K<strong>in</strong>der mit Beh<strong>in</strong>derungen:<br />
Die geme<strong>in</strong>same Schule für alle K<strong>in</strong>der soll zur Regel werden.<br />
Ausdrücklich soll die Wahl e<strong>in</strong>er Förderschule für "K<strong>in</strong>der mit Beh<strong>in</strong>derungen <strong>in</strong> bestimmten<br />
Fällen" weiterh<strong>in</strong> möglich se<strong>in</strong>.<br />
Der grundsätzliche Rechtsanspruch auf Unterricht an e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>bildenden Schule<br />
(beg<strong>in</strong>nend mit Klasse 1 bzw. 5) soll, ebenso wie das Recht, an e<strong>in</strong>er solchen zu verbleiben,<br />
ab dem Schuljahr 2013/2014 gesetzlich verankert werden.<br />
2. Lehrerschaft /Schulen:<br />
5 Vgl. DS-Nr.: 1112939<br />
6 Landtag Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (2012): Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion von BÜNDNIS<br />
90 / DIE GRÜNEN. Zusammen lernen - zusammenwachsen. Eckpunkte für den Weg zur <strong>in</strong>klusiven<br />
Schule <strong>in</strong> NRW. S.2<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 25
135<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Sonderpädagogische Lehrkräfte müssen für das Regelschulsystem erhalten bleiben. Sie<br />
sollen Teil des Kollegiums werden. Regelschullehrer<strong>in</strong>nen und -lehrer sollen die Möglichkeit<br />
von Zusatzqualifikationen erhalten.<br />
Für Kollegien aller Schulformen soll es Fortbildungen geben.<br />
Über Unterstützungsnetzwerke sollen die unterschiedlichen Akteure (von Eltern bis zu<br />
Therapeuten) zusammenarbeiten.<br />
Inklusion soll sich auf Unterricht und außerunterrichtliche Angebote beziehen.<br />
Schulen, die sich auf den Weg zur Inklusion machen, erhalten e<strong>in</strong>e Unterstützung <strong>in</strong> Form<br />
von Fortbildung, Beratung und Begleitung ("Start-Budget").<br />
Schulbegleitung soll systemisch ausgerichtet werden.<br />
Förderschulen können zu <strong>in</strong>klusiven Schulen werden.<br />
3. Schulträger:<br />
Die Schulträger sollen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung verpflichtet werden,<br />
"<strong>in</strong>klusive Schulangebote zu entwickeln und fortzuführen".<br />
Im E<strong>in</strong>vernehmen mit der Schulaufsicht soll der Schulträger allgeme<strong>in</strong>e Schulen aller<br />
Schulformen zu Schwerpunkt-/Vorreiterschulen bestimmen. Die Förderschwerpunkte Lernen,<br />
Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung s<strong>in</strong>d ausdrücklich als Schwerpunkte für<br />
solche Schulen benannt.<br />
In diesem Zusammenhang sollen alle im System Schule vorhandenen Ressourcen, die zur<br />
Umsetzung der UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention nutzbar gemacht werden können, ermittelt<br />
werden.<br />
Für Schulträger, die e<strong>in</strong> Gesamtkonzept für e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>klusive Schullandschaft umsetzen wollen,<br />
sollen zusätzliche Gestaltungs- und Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen werden. 7<br />
II.2.2 Geme<strong>in</strong>samer Unterricht (GU)<br />
II.2.2.1. Allgeme<strong>in</strong>es<br />
Geme<strong>in</strong>samer Unterricht für alle K<strong>in</strong>der wird <strong>in</strong> Deutschland zur Selbstverständlichkeit<br />
werden. Die öffentliche Diskussion um die Umsetzung der UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention<br />
bezieht sich, was K<strong>in</strong>der, Jugend und Bildung angeht, derzeit fast ausschließlich auf den<br />
Geme<strong>in</strong>samen Unterricht (GU) von Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern mit und ohne Beh<strong>in</strong>derung.<br />
Selbstverständlich ist es auch <strong>in</strong> der Stadt <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong> wichtiges Ziel, allen K<strong>in</strong>dern und<br />
Jugendlichen e<strong>in</strong>en Platz im Regelschulsystem anbieten zu können, die (bzw. deren Eltern)<br />
dies wünschen.<br />
Aber:<br />
� Inklusion erschöpft sich nicht im GU.<br />
� GU ist noch ke<strong>in</strong> Garant für Inklusion.<br />
7 Vgl. Landtag Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (2012): Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion von<br />
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN. Zusammen lernen - zusammenwachsen. Eckpunkte für den Weg zur<br />
<strong>in</strong>klusiven Schule <strong>in</strong> NRW.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 26
136<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
� Es geht bei Inklusion um alle K<strong>in</strong>der und Jugendlichen, nicht ausschließlich um K<strong>in</strong>der<br />
und Jugendliche mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung.<br />
� "Erfolge" s<strong>in</strong>d nicht alle<strong>in</strong> an gestiegenen GU-Zahlen oder gar an der sukzessiven<br />
Schließung von Förderschulen messbar.<br />
"Inklusive Bildung ist als <strong>in</strong>ternationale Reformbewegung die größte Herausforderung, die<br />
den Bildungssystemen weltweit bevorsteht. (vgl. UNESCO 2001, Mel A<strong>in</strong>scow 2009) Es geht<br />
dabei nicht alle<strong>in</strong> und <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie darum, die Tore unserer Regelschulen etwa auch für<br />
RollstuhlfahrerInnen oder sogenannte Lernbeh<strong>in</strong>derte zu öffnen. Es geht bei Inklusion <strong>in</strong><br />
erster L<strong>in</strong>ie um e<strong>in</strong>e Revolution <strong>in</strong> den Köpfen, und nicht um kosmetische Korrekturen <strong>in</strong><br />
Architektur oder Bezeichnung der Schule. Es geht um die Etablierung e<strong>in</strong>er anderen Kultur<br />
und e<strong>in</strong>er anderen Werthaltung." (Aus dem Konzept für die <strong>in</strong>klusive <strong>in</strong>ternationale<br />
Modellschule Berg Fidel <strong>in</strong> Münster)<br />
E<strong>in</strong>em <strong>in</strong>klusiven Schulsystem geht es darum, dass jedes K<strong>in</strong>d sich entsprechend se<strong>in</strong>er<br />
persönlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten optimal entwickelt. Diese Entwicklung vollzieht<br />
das K<strong>in</strong>d aus sich heraus. Es ist aktiv und selektiv, sucht bestimmte Erfahrungen, die se<strong>in</strong>en<br />
Neigungen, Erfahrungen und se<strong>in</strong>em Entwicklungsstand entsprechen:<br />
"An alle, die trotzdem „fördern“ möchten: Das K<strong>in</strong>d kann nur so viele Erfahrungen<br />
aufnehmen, wie es ihm von se<strong>in</strong>em Entwicklungsstand her möglich ist. Angebote, die über<br />
se<strong>in</strong>e Bedürfnisse h<strong>in</strong>ausgehen, bleiben ungenutzt oder beh<strong>in</strong>dern gar se<strong>in</strong>e Entwicklung.<br />
E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d, das überfüttert wird, wird nicht größer, sondern nur dick.“ 8<br />
Wenn die Entwicklung e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des bee<strong>in</strong>trächtigt ist, weil se<strong>in</strong>e Grundbedürfnisse nicht<br />
befriedigt s<strong>in</strong>d oder es entwicklungsrelevante Erfahrungen nicht machen konnte, dann ist<br />
dies nicht durch zusätzliches Lernen zu kompensieren. E<strong>in</strong> Mangel an Geborgenheit und<br />
Zuwendung bee<strong>in</strong>trächtigt das Wohlbef<strong>in</strong>den und damit die Lernfähigkeit. Um K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> die<br />
Lage zu versetzen, lernen zu können, müssen sie sich angenommen fühlen.<br />
Förderlich für <strong>in</strong>klusiven Unterricht und <strong>in</strong>klusives Schulleben s<strong>in</strong>d vor diesem H<strong>in</strong>tergrund:<br />
� Gleiche Bezugspersonen über den ganzen Tag,<br />
� Lernen mit Herz, Hand und Verstand,<br />
� Lernen als <strong>in</strong>dividuellen biographischen Prozess verstehen,<br />
� K<strong>in</strong>d an se<strong>in</strong>en Möglichkeiten messen,<br />
� Über- und Unterforderung vermeiden (Kreislauf von Neugier, Herausforderung,<br />
Erfolg, positiver Erwartung),<br />
� Zieldifferenter Unterricht, Verschiedenheit produktiv aufgreifen,<br />
� Das K<strong>in</strong>d als <strong>in</strong>dividuelle Persönlichkeit wird gebildet, nicht nur Wissen wird vermittelt,<br />
� In altersgemischten Gruppen lernen,<br />
� Leistung im Dialog bewerten,<br />
� Vier-Augen-Pr<strong>in</strong>zip im Unterricht (es müssen nicht zwei Lehrer<strong>in</strong>nen / Lehrer se<strong>in</strong>),<br />
� Förderung von Partizipation.<br />
8 Largo, Remo H. (2009): K<strong>in</strong>derjahre. Die Individualität des K<strong>in</strong>des als erzieherische<br />
Herausforderung. München. S. 90-91<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 27
137<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
<strong>Bonn</strong> war e<strong>in</strong>e der Vorreiterstädte <strong>in</strong> NRW, die vor 30 Jahren überhaupt mit dem GU<br />
begonnen hat. Sie nahm im Schuljahr 2010/11 mit e<strong>in</strong>er "Inklusions"quote von 26,3% den<br />
Spitzenplatz unter allen Kreisen und kreisfreien Städten <strong>in</strong> NRW e<strong>in</strong> (Quelle: Gutachten von<br />
Klemm/ Preuss-Lausitz). Die durchschnittliche "Inklusions"quote des Landes NRW lag für<br />
das Schuljahr 2010/11 bei 6,5 %. Die "Inklusions"quote, nach der Def<strong>in</strong>ition im Gutachten<br />
Klemm/Preuss-Lausitz also der Anteil der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen im GU <strong>in</strong><br />
allgeme<strong>in</strong>bildenden Schulen gemessen an allen K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit<br />
sonderpädagogischem Förderbedarf, konnte, obwohl der Anteil an K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />
mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong> den letzten Jahren im Vergleich zum<br />
Schülerzuwachs überproportional angestiegen ist, <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> zum Schuljahr 2011/12 noch mal<br />
gesteigert werden und liegt heute bei fast 30%, während es im 2002/03 nur 15% waren. D.h.<br />
die Anzahl der K<strong>in</strong>der und Jugendliche, die am GU teilnehmen, konnte <strong>in</strong> den letzten zehn<br />
Jahren verdoppelt werden.<br />
Für <strong>Bonn</strong> lässt sich die "Inklusions"quote <strong>in</strong> Höhe von 30 % h<strong>in</strong>sichtlich der Verteilung auf<br />
den Primar- und den weiterführenden Bereich folgendermaßen ausdifferenzieren: 13%<br />
nahmen zum Schuljahr 2011/12 am GU im Primarbereich teil, 17% besuchten den GU <strong>in</strong><br />
weiterführenden Schulen.<br />
H<strong>in</strong>weis: Im Text bezeichnet der Begriff "Inklusionsquote" wie allgeme<strong>in</strong> üblich die Quote der<br />
der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an allgeme<strong>in</strong>en<br />
Schulen unterrichtet wird.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 28
138<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
II.2.2.2. Bestandsaufnahme Förderschulen und "Geme<strong>in</strong>samer Unterricht" <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
In der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> gibt es im Schuljahr 2012/13 elf Förderschulen. Neun dieser<br />
Förderschulen bef<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> städtischer Trägerschaft, zwei Förderschulen s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e<br />
städtischen E<strong>in</strong>richtungen. E<strong>in</strong>e Übersicht über die e<strong>in</strong>zelnen Förderschulen, ihre<br />
Förderschwerpunkte und die Alterszielgruppen bietet die folgende Übersicht:<br />
SCHULNAME FÖRDERSCHWERPUNKTE JAHRGANGSSTUFEN<br />
1. Gartenschule Lernen, emotionale und soziale<br />
Entwicklung, Sprache<br />
2. Joseph-v.-<br />
Eichendorff-Schule<br />
Tabelle II.1: Übersicht über Förderschulen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
Lernen, emotionale und soziale<br />
Entwicklung<br />
Die Entwicklung des Schülerpotenzials an Förderschulen ist <strong>in</strong> den letzten Jahren relativ<br />
konstant. Seit drei Jahren jedoch zeichnet sich e<strong>in</strong>e leicht abnehmende Tendenz der Zahlen<br />
von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen an Förderschulen ab. Im Vergleich des Schuljahres 2002/03<br />
zum Schuljahr 20011/12 hat der Anteil von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen an Förderschulen um<br />
rund 4,3 % abgenommen. Besuchten 2002/03 noch 1.500 K<strong>in</strong>der und Jugendliche die elf<br />
Förderschulen, so s<strong>in</strong>d es heute noch 1.436 (sh.Diagramm II.1).<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 29<br />
1. bis 10. Jahrgangsstufe<br />
1. bis 10. Jahrgangsstufe<br />
3. Pestalozzischule Lernen 1. bis 10. Jahrgangsstufe<br />
(soll Ende des Schuljahres<br />
2012/13 aufgelöst werden)<br />
4. Siebengebirgsschule Lernen, Sprache 1. bis 10. Jahrgangsstufe<br />
5. König<strong>in</strong>-Juliana-<br />
Schule<br />
6. Paul-Mart<strong>in</strong>i-Schule<br />
(Sonderfall)<br />
7. Derletalschule Emotionale und soziale<br />
Entwicklung<br />
8. Johannes-<br />
Gutenberg-Schule<br />
9. Astrid-L<strong>in</strong>dgren-<br />
Schule<br />
10. Christopherusschule<br />
(LVR)<br />
11. Johannes-Schule<br />
(freie Waldorfschule)<br />
Geistige Entwicklung Unterstufe, Mittelstufe,<br />
Oberstufe und Werkstufe<br />
Schule für Kranke Alle Jahrgangsstufen<br />
Emotionale und soziale<br />
Entwicklung<br />
1. bis 6. Jahrgangsstufe<br />
6. bis 10. Jahrgangsstufe<br />
Sprache 1. bis 4. Jahrgangsstufe<br />
Körperliche und motorische<br />
Entwicklung<br />
Lernen, emotionale und soziale<br />
Entwicklung, geistige<br />
Entwicklung<br />
1. bis 10. Jahrgangsstufe<br />
1. bis 10. Jahrgangsstufe
139<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Schülerpotenzial<br />
1.800<br />
1.600<br />
1.400<br />
1.200<br />
1.000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
2002/03<br />
1.500<br />
2003/04<br />
Schülerzahlentwicklung Förderschulen<br />
1.548 1.534<br />
2004/05<br />
2005/06<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 30<br />
1.481 1.463 1.496 1.515 1.477 1.450 1.436<br />
2006/07<br />
2007/08<br />
Schuljahr<br />
2008/09<br />
Diagram II.1: Entwicklung der Schülerzahlen an Förderschulen<br />
K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> nicht nur <strong>in</strong><br />
Förderschulen beschult, sondern auch im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht (GU) an Regelschulen.<br />
Der Anteil an K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen <strong>in</strong>sgesamt, die e<strong>in</strong>en sonderpädagogischen<br />
Förderbedarf beanspruchen, ist <strong>in</strong> den letzen zehn Jahren um 15% gestiegen<br />
(überproportional zur Anzahl des Schülerpotenzials). Dies entspricht e<strong>in</strong>em absoluten Anteil<br />
von 271 K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen.<br />
Schülerpotenzial<br />
2.500<br />
2.000<br />
1.500<br />
1.000<br />
500<br />
0<br />
2009/10<br />
2010/11<br />
Schülerzahlentwicklung sonderpäd. Förderbedarf<br />
(GU u. Förderschule)<br />
1.773 1.830 1.805 1.768 1.738 1.789<br />
2011/12<br />
1.850 1.899 1.922<br />
2.044<br />
2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
Schuljahr<br />
Diagramm II.2: Entwicklung der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
140<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Wie sich die Zahlen der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen, die am GU teilnehmen, entwickelt haben,<br />
zeigt die folgende Darstellung:<br />
Schülerpotenzial<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
Entwicklung des Schülerpotenzials im<br />
Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />
273 282 271 287 275<br />
2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
293<br />
Schuljahr<br />
Diagramm II.3: Entwicklung der Schülerzahlen im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />
Die Anzahl der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen im GU konnte <strong>in</strong> den letzten zehn Jahren um rund<br />
123 % gesteigert werden. Dies entspricht absolut 335 K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen. Wie sich<br />
diese Entwicklung auf die e<strong>in</strong>zelnen Schulformen verteilt, zeigt das folgende Diagramm:<br />
Schülerpotenzial<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 31<br />
335<br />
K<strong>in</strong>der und Jugendliche im GU seit 2002/03<br />
273 282 271 287 275 293<br />
2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
Schuljahr<br />
335<br />
422<br />
422<br />
Grundschulen Hauptschulen Realschulen<br />
Gesamtschulen Gymnasien Gesamt<br />
Anteil GU <strong>in</strong> der Sek I<br />
Diagramm II.4: Entwicklung der Schülerzahlen im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht getrennt nach Schulformen<br />
In den Schuljahren 2002/03, 2003/04, 2009/10 und 2010/11 fand GU hauptsächlich <strong>in</strong><br />
Grundschulen statt. Seit dem Schuljahr 2011/12 jedoch hat der Anteil an K<strong>in</strong>dern und<br />
Jugendlichen im GU <strong>in</strong> der Sekundarstufe I wieder deutlich zugenommen, und die Anzahl<br />
der K<strong>in</strong>der im GU <strong>in</strong> Grundschulen überholt.<br />
472<br />
472<br />
608<br />
608
141<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Die zuvor bereits angesprochene, steigende Anzahl an K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit<br />
sonderpädagogischem Förderbedarf konnte bisher durch das Angebot des Geme<strong>in</strong>samen<br />
Unterrichts gedeckt werden. Dies zeigt vor allem das folgende Diagramm:<br />
Schülerpotenzial<br />
2500<br />
2000<br />
1500<br />
1000<br />
500<br />
0<br />
2002/03<br />
Sonderpäd. Förderung von 2002/03 bis 2011/12<br />
273<br />
1500<br />
2003/04<br />
282<br />
1548<br />
2004/05<br />
271<br />
1534<br />
2005/06<br />
287<br />
1481<br />
2006/07<br />
Schüler<strong>in</strong>nen u. Schüler<br />
an Förderschulen<br />
275<br />
1463<br />
2007/08<br />
293<br />
1496<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 32<br />
2008/09<br />
335<br />
1515<br />
2009/10<br />
422<br />
1477<br />
Schüler<strong>in</strong>nen u. Schüler<br />
im GU<br />
Diagramm II.5: Schülerzahlentwicklung sonderpädagogischer Förderbedarf aufgeteilt nach Schüler<strong>in</strong>nen<br />
und Schülern <strong>in</strong> GU und an Förderschulen von 2002/03 bis 2011/12<br />
Schülerpotenzial <strong>in</strong> Prozent<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
2010/11<br />
472<br />
1450<br />
2011/12<br />
2002/03 2004/05 2006/07 2008/09 2010/11<br />
Schuljahr<br />
608<br />
1436<br />
Sonderpäd. Föderung von 2002/03 bis 2011/12 (<strong>in</strong> Prozent)<br />
Schüler<strong>in</strong>nen u. Schüler<br />
an Förderschulen<br />
Schüler<strong>in</strong>nen u. Schüler<br />
im GU<br />
Diagramm II.6: Schülerzahlentwicklung sonderpädagogischer Förderbedarf aufgeteilt nach Schüler<strong>in</strong>nen<br />
und Schülern <strong>in</strong> GU und an Förderschulen von 2002/03 bis 2011/12 <strong>in</strong> Prozent<br />
Bislang haben elf Grundschulen, fünf Hauptschulen, e<strong>in</strong>e Realschule und vier<br />
Gesamtschulen GU angeboten.<br />
Aktuell hat sich zum Schuljahr 2012/2013 die Zahl der Grundschulen auf siebzehn, die der<br />
Hauptschulen auf sechs, sowie die Anzahl der Gesamtschulen mit GU auf fünf erhöht.
142<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Bislang gibt es <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> noch ke<strong>in</strong> Gymnasium, welches formal die Möglichkeit zum GU<br />
eröffnet. E<strong>in</strong>zel<strong>in</strong>tegration f<strong>in</strong>det darüber h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> allen Schulformen statt.<br />
Zusammengenommen nehmen die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale<br />
Entwicklung (L/E/S) sowie Sprache 80% der Förderschwerpunkte e<strong>in</strong>, die im Schuljahr<br />
2011/12 an <strong>Bonn</strong>er Regelschulen gefördert werden.<br />
Förderschwerpunkte an GU-Schulen 2011/12<br />
SB/SH<br />
22%<br />
SG<br />
3%<br />
GB/GH<br />
5% EZ<br />
23%<br />
LB<br />
35%<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 33<br />
KB<br />
12%<br />
Diagramm II.7: Schülerzahlentwicklung nach Förderschwerpunkten im GU <strong>in</strong> den letzten zwei Jahren<br />
Insgesamt verteilen sich die Förderschwerpunkte wie folgt:<br />
Förderschwerpunkte Anzahl %<br />
Lernen (LB) 472 22,49<br />
geistige Entwicklung (GB/GH) 373 17,77<br />
körperl. u. motor. Entwicklung (KB) 449 21,39<br />
emotion. u. soz. Entwicklung (EZ) 538 25,63<br />
Sprache (SB/SH) 142 6,77<br />
Hören u. Komm. (SG) 2 0,10<br />
Unterricht kranker SchülerInnen (KR) 123 5,86<br />
GESAMT 2.099 100,00<br />
Tabelle II.2: Verteilung der Förderschwerpunkte <strong>in</strong>sgesamt 2011/12<br />
II.2.2.3. Schlussfolgerungen für die Schulentwicklung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
E<strong>in</strong> landesweiter schulischer Inklusionsplan des M<strong>in</strong>isteriums für Schule und Weiterbildung<br />
mit den entsprechenden schulgesetzlichen Vorgaben liegt aktuell (September 2012) noch<br />
nicht vor. Damit s<strong>in</strong>d die Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für die Gestaltung e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>klusiven<br />
Schullandschaft für die Kommunen bislang noch nicht verb<strong>in</strong>dlich geklärt.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs besteht seit Januar 2011 für K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf bzw. für deren Eltern das Wahlrecht bezüglich des Förderortes: Regelschule<br />
oder Förderschule. Diese grundsätzliche Möglichkeit, die öffentliche Debatte um die
143<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Umsetzung der UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention sowie das frühe Bekenntnis der Stadt<br />
<strong>Bonn</strong> zur Inklusion haben dazu geführt, dass <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> die Zahl von K<strong>in</strong>dern mit<br />
sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen kont<strong>in</strong>uierlich steigt und dass allen<br />
K<strong>in</strong>dern, für die das gewünscht wurde, zum Schuljahr 2012/2013 auch tatsächlich e<strong>in</strong> Platz<br />
an e<strong>in</strong>er Regelschule angeboten werden konnte.<br />
Auch zum nächsten Schuljahr werden voraussichtlich erneut mehr K<strong>in</strong>der mit<br />
sonderpädagogischem Förderbedarf e<strong>in</strong>en Platz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>bildenden Schule suchen.<br />
Die Stadt <strong>Bonn</strong> als Schulträger steht vor der schwierigen Aufgabe, e<strong>in</strong>erseits dem<br />
berechtigten Interesse und dem Wunsch der Eltern an Beschulung ihres beh<strong>in</strong>derten K<strong>in</strong>des<br />
im Regelschulsystem h<strong>in</strong>reichend Rechnung zu tragen. Andererseits gilt es, im S<strong>in</strong>ne der so<br />
zu beschulenden K<strong>in</strong>der dabei auch dafür Sorge zu tragen, dass die äußeren<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, die für den Erfolg e<strong>in</strong>er solchen Beschulung dr<strong>in</strong>gend notwendig s<strong>in</strong>d,<br />
auch tatsächlich gewährleistet werden können.<br />
Zum Schuljahr 2012/2013 ist es mit Unterstützung der Schulaufsicht und des Landes<br />
gelungen, alle GU-Schulen, <strong>in</strong>sbesondere diejenigen, die zum Schuljahr 2012/2013 ihren<br />
Betrieb aufgenommen haben, personell so zu besetzen, dass sie <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d, qualitativ<br />
angemessenen GU-Unterricht durchzuführen.<br />
Ob und wie e<strong>in</strong>e adäquate Versorgung mit geeignetem sonderpädagogischen Fachpersonal<br />
künftig an den Regelschulen sichergestellt werden kann, ist e<strong>in</strong>e der zentralen<br />
Fragestellungen, denen sich derzeit das Land NRW widmet. Die weitere Entwicklung beim<br />
Ausbau von GU-Standorten wird sicherlich davon abhängen, ob es auch künftig gel<strong>in</strong>gen<br />
wird, genügend ausgebildete sonderpädagogische Fachkräfte bereit zu stellen. Derzeit wird<br />
auf Landesebene u.a. über e<strong>in</strong> entsprechendes (Nach-)Qualifizierungsprogramm<br />
nachgedacht.<br />
Gerade die Diskussion um die E<strong>in</strong>führung des GU an sechs weiteren <strong>Bonn</strong>er Grundschulen<br />
zum Schuljahr 2012/2013 hat gezeigt, wie wichtig beim weiteren Ausbau des GU-Angebotes<br />
die Bereitstellung zusätzlicher personeller (<strong>in</strong>sbesondere sonderpädagogischer)<br />
Unterstützung, aber auch die Bereitstellung angemessener räumlicher und sächlicher<br />
Ressourcen im S<strong>in</strong>ne der zu beschulenden K<strong>in</strong>der ist.<br />
Ebenso bedeutsam ist, dass - vergleichbar mit den erfolgreichen Bemühungen der<br />
Schulaufsicht zum Schuljahr 2012/2013 - die landesweit kommunizierte Argumentation um<br />
den Ausgleich zusätzlicher Notwendigkeiten für die E<strong>in</strong>führung und Umsetzung von Inklusion<br />
mittels sog. demographischer Gew<strong>in</strong>ne für <strong>Bonn</strong> (ähnliches gilt für Städte wie Köln oder<br />
Düsseldorf) auch künftig <strong>in</strong> angemessener Art und Weise greift.<br />
In <strong>Bonn</strong> s<strong>in</strong>d die Schülerzahlen weiterh<strong>in</strong> stabil, an e<strong>in</strong>zelnen Standorten z.T. steigend.<br />
Angesichts des stetigen Ausbaus des Betreuungs- und Ganztagsangebotes <strong>in</strong> den letzten<br />
Jahren stehen zudem ke<strong>in</strong>erlei zusätzliche Raumressourcen mehr zur Verfügung, die mit<br />
vertretbarem Aufwand erschlossen werden könnten. Auch die Nachfrage nach weiteren<br />
OGS-Betreuungsplätzen ist unverändert hoch. Zudem wird landesseits über die Reduzierung<br />
der Klassenfrequenzwerte diskutiert. Die aktuelle bekanntermaßen schwierige Haushaltslage<br />
<strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> lässt perspektivisch ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>satz weiterer städtischer Mittel auf freiwilliger Basis<br />
zu.<br />
Umso wichtiger ist es, dass das Land NRW im S<strong>in</strong>ne des Konnexitätspr<strong>in</strong>zips beim weiteren<br />
Ausbau von GU-Plätzen ggü. der Stadt <strong>Bonn</strong> auch die entsprechende Unterstützung erbr<strong>in</strong>gt<br />
und <strong>in</strong>soweit <strong>in</strong>teressensgerechte Lösungen gefunden werden können.<br />
Der Städtetag Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen hat zu den vielfältigen Rechtsfragen bei der Umsetzung<br />
der Inklusion im Schulbereich sowie zur Konnexität e<strong>in</strong> Rechtsgutachten des Staatsrechtlers<br />
Prof. Dr. Wolfram Höfl<strong>in</strong>g M.A., Direktor des Instituts für Staatsrecht sowie Inhaber des<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 34
144<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, F<strong>in</strong>anzrecht sowie Gesundheitsrecht der<br />
Universität Köln, veröffentlicht. E<strong>in</strong>ige Kernaussagen des Gutachtens von Prof. Höfl<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d:<br />
Die Länder als die für den Schulbereich Zuständigen s<strong>in</strong>d zur Umsetzung (Transformation)<br />
des Art. 24 UN-BRK <strong>in</strong> ihre Schulgesetze verpflichtet. Bei der Umsetzung der UN-BRK<br />
verfügt der Gesetzgeber aber über erhebliche Gestaltungsspielräume und<br />
Entscheidungsoptionen.<br />
Die Transformation des Art. 24 UN-BRK wird bei den Kommunen zu e<strong>in</strong>er<br />
konnexitätsrelevanten Aufgabenerweiterung und e<strong>in</strong>er erheblichen f<strong>in</strong>anziellen<br />
Mehrbelastung führen, deren Höhe von der konkreten Ausgestaltung der gesetzlichen<br />
Regelungen abhängig ist: Zum e<strong>in</strong>en ist mit Mehrkosten im Personalbereich, beispielsweise<br />
für so genannte <strong>Integration</strong>shelfer zu rechnen. H<strong>in</strong>zu kommen erhebliche Zusatz-<br />
Sachkosten, vor allem <strong>in</strong>vestive bauliche Kosten zur Schaffung umfassender Barrierefreiheit,<br />
sowie gegebenenfalls erhöhte Beförderungskosten für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler und<br />
zusätzliche Ausgaben für spezielle Lehr- und Lernmittel bzw. Hilfsmittel.<br />
Dass die UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention völkerrechtlich veranlasst wurde, kann der<br />
Anwendbarkeit des verfassungsrechtlichen Konnexitätspr<strong>in</strong>zips nicht entgegen gehalten<br />
werden."<br />
http://bildungsklick.de/pm/83917/staedte-unterstuetzen-geme<strong>in</strong>same-bildung-land-muss-denkommunen-mehrausgaben-ausgleichen/<br />
Die Umsetzung der "<strong>in</strong>klusiven Schule" kann vor Ort nur <strong>in</strong> der engen<br />
Verantwortungsgeme<strong>in</strong>schaft mit dem Land gel<strong>in</strong>gen. Dazu gehören auch klare Aussagen zu<br />
den f<strong>in</strong>anziellen Auswirkungen für die Kommunen. Ohne landesgesetzliche Regelungen<br />
kann es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Stadt wie <strong>Bonn</strong> ke<strong>in</strong>e Umsetzung des Prozesses Inklusive Bildung geben.<br />
Im S<strong>in</strong>ne der K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf und deren Eltern muss der<br />
weitere Ausbau des Geme<strong>in</strong>samen Unterrichts -ungeachtet der vielfältigen noch offenen<br />
Fragestellungen - dennoch grundsätzlich weiter vorbereitet werden. Die Verlautbarungen, die<br />
von Landesseite oben dargestellt wurden, stimmen <strong>in</strong> folgenden zentralen Punkten übere<strong>in</strong>,<br />
die darum auch bei allen weiteren kommunalen Überlegungen zugrunde gelegt werden<br />
sollten:<br />
� K<strong>in</strong>der mit den Förderbedarfen Lernen, Sprache und sozial-emotionale<br />
Entwicklung werden kurzfristig <strong>in</strong> Regelschulen unterrichtet werden.<br />
� Bezogen auf den Bereich der körperlich-motorischen Entwicklung wird es -<br />
zum<strong>in</strong>dest im Übergang - wohnortnahe Schwerpunktschulen geben müssen.<br />
II.2.2.4. Schlussfolgerungen für die zukünftige Schulstruktur <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>: Förderschulen /<br />
Regelschulen<br />
Da an e<strong>in</strong>e kurzfristige Schließung von Förderschulen, etwa bestimmter<br />
Förderschwerpunkte, von Landesseite derzeit nicht gedacht ist, wird der Schulträger Stadt<br />
<strong>Bonn</strong> die künftige Entwicklung der Förderschulen entsprechend den aktuellen Vorstellungen<br />
des Landes NRW vom Elternwahlverhalten abhängig machen.<br />
Zu erwarten ist hier, dass sich perspektivisch immer mehr Eltern von K<strong>in</strong>dern mit<br />
sonderpädagogischem Förderbedarf für die Beschulung ihres K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> der Regelschule<br />
entscheiden werden. Wie schnell sich diese Entwicklung vollziehen wird, ist derzeit nicht<br />
vorhersehbar. Zum Ende des Schuljahres 2012/2013 wird aufgrund der ger<strong>in</strong>gen Nachfrage<br />
von Elternseite die Pestalozzischule mit dem Förderschwerpunkt Lernen aufgelöst, da dort<br />
seit drei Jahren ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gangsklasse mehr gebildet werden konnte.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 35
145<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Insbesondere der Förderschwerpunkt Lernen wird <strong>in</strong> der Stadt <strong>Bonn</strong> an den Förderschulen<br />
zunehmend weniger nachgefragt. Diese Tendenz zeigt sich auch an anderen Standorten.<br />
K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden zunehmend an<br />
allgeme<strong>in</strong>en Schulen beschult und hier hauptsächlich <strong>in</strong> Grundschulen. Das Verhältnis von<br />
K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen <strong>in</strong> Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen beträgt im<br />
Vergleich von Primar- zu Sekundarbereich 22 zu 78 Prozent. Wenn hier der Elternwille<br />
unterstützt werden soll, wäre es zukünftig notwendig, <strong>in</strong>sbesondere K<strong>in</strong>dern und<br />
Jugendlichen mit diesem Förderschwerpunkt auch im Sekundarbereich I e<strong>in</strong>en geeigneten<br />
GU-Platz offerieren zu können.<br />
Das Gutachten von Klemm/ Preuss-Lausitz schlägt sogar vor, die Förderschulen mit den<br />
Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache<br />
grundsätzlich auslaufen zu lassen, d.h die K<strong>in</strong>der und Jugendlichen mit entsprechendem<br />
sonderpädagogischen Förderbedarf zu 100 % <strong>in</strong> Regelschulen zu beschulen. Klemm und<br />
Preuss-Lausitz gehen sogar soweit, zu fordern, für K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit diesem<br />
Förderbedarf gar ke<strong>in</strong> AOSF-Verfahren mehr durchzuführen, sondern pauschal jeder Schule<br />
je nach e<strong>in</strong>em bestimmten Belastungs<strong>in</strong>dex für diese speziellen Förderbedarfe prozentual<br />
Ressourcen zukommen zu lassen. Unnötiger Stigmatisierung auf Grund von sozialer<br />
Benachteilung oder ähnlichem solle so vorgebeugt werden. Auch wenn die Entwicklung sich<br />
nach neueren Erkenntnissen nicht <strong>in</strong> dieser Radikalität vollziehen dürfte, ist es<br />
wahrsche<strong>in</strong>lich, dass bestimmte Elemente aus den Annahmen der Gutachter gleichwohl<br />
künftig zum Tragen kommen werden.<br />
Das Element der Förderkonferenzen, das derzeit bereits <strong>in</strong> Teilen anstelle e<strong>in</strong>es<br />
sogenannten AO-SF-Verfahrens durchgeführt wird, sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong> sachgerechtes Instrument zu<br />
se<strong>in</strong>, um spezielle Bedarfe von K<strong>in</strong>dern festzustellen und zugleich alle Beteiligten (Eltern,<br />
Institutionen etc.) zu vernetzen. Es sollte systematisch ausgebaut werden.<br />
Es ist zu erwarten, dass der Kommune künftig e<strong>in</strong>e noch höhere Steuerungsfunktion<br />
zukommt, was die Verteilung der Ressourcen an e<strong>in</strong>zelne Schulstandorte betrifft. Um e<strong>in</strong>en<br />
solchen Belastungs<strong>in</strong>dex erstellen zu können, müssen zeitnah die entsprechenden Daten<br />
(z.B. auch aus den E<strong>in</strong>schulungsuntersuchungen) ausgewertet werden. E<strong>in</strong>e solche<br />
Systematik wurde bereits für die Verteilung der sogenannten OGSPlus-Mittel und der<br />
Schulsozialarbeit nach BuT entwickelt und kann für diesen Zweck <strong>in</strong> ähnlicher Weise<br />
angewendet werden. Gerade an diesem Punkt ist e<strong>in</strong>e enge Abstimmung zwischen<br />
Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung unabd<strong>in</strong>gbar.<br />
In der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> ist zu beobachten, dass <strong>in</strong>sbesondere der Förderschwerpunkt<br />
Lernen seit dem Schuljahr 2002/03 kont<strong>in</strong>uierlich "wie von selbst" <strong>in</strong> den<br />
Regelschulsystemen aufgeht. Gab es vor zehn Jahren noch 600 K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit<br />
diesem Förderbedarf an Förderschulen, s<strong>in</strong>d es heute nur noch fast die Hälfte. Für die<br />
Förderschwerpunkte "Emotionale und soziale Entwicklung" sowie für "Sprache" ist diese<br />
Tendenz bisher nicht zu beobachten, obwohl die Förderschwerpunkte L/E/S geme<strong>in</strong>sam<br />
80% aller Förderschwerpunkte im GU ausmachen.<br />
Die Förderschul-Situation <strong>in</strong> NRW sieht folgendermaßen aus:<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 36
146<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Von den Schüler/<strong>in</strong>nen<br />
des<br />
Schuljahres<br />
2010/2011 wurden<br />
folgende<br />
Schultypen<br />
besucht…<br />
Schultyp/<br />
Förderschwerpunkt<br />
Schulen Insgesamt Männlich Weiblich<br />
Lernen 317 42.030 25.591 16.439 9.721<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 37<br />
Ausländer/<strong>in</strong>nen<br />
Geistige<br />
Entwicklung 115 17.750 10.880 6.870 3.051<br />
Körperliche und<br />
motorische<br />
Entwicklung<br />
35 6.959 4.422 2.537 908<br />
Emotionale und<br />
soziale<br />
Entwicklung 103 11.302 9.917 1.385 1.367<br />
Hören und<br />
Kommunikation<br />
(Gehörlose,<br />
Schwerhörige) 14 3.538 2.036 1.502 736<br />
Sprache 71 11.690 8.371 3.319 1.008<br />
Sehen (Bl<strong>in</strong>de,<br />
Sehbeh<strong>in</strong>derte) 12 2.224 1.303 921 381<br />
Schule für Kranke 34 2.281 1.284 997 176<br />
Insgesamt 701 97.774 63.804 33.970 17.348<br />
Es wird deutlich, dass <strong>in</strong> NRW der Förderschwerpunkt Lernen bislang am häufigsten<br />
vertreten ist. Diese landesweite Situation entspricht auch der Lage <strong>in</strong> der Stadt <strong>Bonn</strong>. Auch<br />
hier haben die meisten K<strong>in</strong>der und Jugendlichen Förderbedarf im Bereich Lernen.
147<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Schülerpotenzial<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
2002/03<br />
2003/04<br />
Schülerzahlentwicklung an Förderschulen nach<br />
Förderschwerpunkten<br />
2004/05<br />
2005/06<br />
2006/07<br />
2007/08<br />
Schuljahr<br />
2008/09<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 38<br />
2009/10<br />
2010/11<br />
2011/12<br />
LB<br />
EZ<br />
GB<br />
KB<br />
SB<br />
Kranke<br />
Tabelle II.8: Allgeme<strong>in</strong>e Entwicklung der Förderschwerpunkte an Förderschulen (blau: Förderschwerpunkt<br />
Lernen)<br />
Schülerpotenzial<br />
180<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
Entwicklung des Schülerpotenzials an der Pestalozzischule<br />
(Förderschwerpunkt: Lernen)<br />
161<br />
134 135 135<br />
2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
Schuljahr<br />
Tabelle II.9: Entwicklung des Schülerpotenzials am Beispiel der FS Pestalozzi<br />
Die Stadt <strong>Bonn</strong> unterstützt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten<br />
Überlegungen von Regelschulen und Förderschulen zur gegenseitigen Kooperation, zur<br />
Öffnung von Förderschule zu <strong>in</strong>klusiven Schulen.<br />
Es s<strong>in</strong>d bereits erste vorbereitende Planungen e<strong>in</strong>geleitet, sogenannte Schwerpunkt- oder<br />
Vorreiterschulen auszuweisen, an denen K<strong>in</strong>der mit ihren <strong>in</strong>dividuellen Voraussetzungen<br />
geme<strong>in</strong>sam lernen können. Dabei wird es sowohl darum gehen, e<strong>in</strong>e umfassende<br />
Barrierefreiheit herzustellen als auch Prozesse zur sog. <strong>in</strong>neren Schulentwicklung<br />
116<br />
95<br />
SG
148<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
anzuregen. Zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>e Schule jeder Schulform sollte <strong>in</strong> jedem Stadtteil zur<br />
Schwerpunktschule ausgebaut werden. Es ist abzuwarten, ob mit e<strong>in</strong>er solchen Schule auch<br />
e<strong>in</strong> Beratungszentrum (im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es Kompetenzzentrums neuer Art) verbunden se<strong>in</strong> soll.<br />
II.2.2.4.1 Grundschulen<br />
Theoretischer Exkurs: Verteilung aller K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong> der<br />
entsprechenden Alterklasse auf die <strong>Bonn</strong>er Grundschulen<br />
Um e<strong>in</strong>e Vorstellung davon zu bekommen, was passieren würde, wenn alle<br />
Grundschulk<strong>in</strong>der e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Schule besuchen würden, wurde folgende<br />
Modellrechnung durchgeführt:<br />
Im Schuljahr 2011/12 befanden sich 11.230 K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> städtischen Grundschulen an 465 zur<br />
Verfügung stehenden Klassen. Darunter s<strong>in</strong>d bereits 270 K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf.<br />
An Förderschulen gab es <strong>in</strong>sgesamt 419 K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>gangsklassen (E1 bis E3) sowie<br />
den Jahrgangsstufen 1 bis 4.<br />
Die durchschnittliche Klassenfrequenz <strong>in</strong> den Grundschulen (unter Annahme e<strong>in</strong>er<br />
gleichmäßigen Verteilung) beträgt 24,15. Unter der Annahme, dass alle 419 K<strong>in</strong>der der<br />
entsprechenden Altersgruppe aus den Förderschulen im Schuljahr 2011/12 <strong>in</strong> den 49<br />
städtischen Grundschulen beschult würden, würde sich die Klassenfrequenz auf das<br />
gesamte Stadtgebiet verteilt theoretisch kaum merklich auf 25,05 erhöhen.<br />
Wie sich die e<strong>in</strong>zelnen Klassenfrequenzen bezogen auf die vier Stadtteile (Beuel, <strong>Bonn</strong>, Bad<br />
Godesberg und Hardtberg) verändern würden, sowie e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Übersicht, ist der<br />
nachfolgenden Tabelle II.3 zu entnehmen:<br />
Gesamt<br />
Anzahl<br />
Grundschulen<br />
Anzahl<br />
Klassen*<br />
Anzahl<br />
Grundschüler<br />
mit GU<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 39<br />
Anzahl der<br />
Förderschüler<br />
E1-E3 & 1-4<br />
Anzahl<br />
Grundschüler<br />
mit GU plus<br />
Förderschüler<br />
bestehende<br />
Klassenfrequenz<br />
fiktive<br />
Klassenfrequenz<br />
<strong>in</strong>kl. Förderschüler<br />
E1-E3 & 1-4<br />
GESAMT BE 9 103 2.479 92 2.571 24,07 24,97<br />
GESAMT BO 22 205 4.964 185 5.149 24,21 25,12<br />
GESAMT GO 12 106 2.578 96 2.674 24,32 25,23<br />
GESAMT HA 6 51 1.209 45 1.254 23,71 24,59<br />
49 465 11.230 419 11.649 24,15 25,05<br />
*bei den Klassen handelt es sich um die zur Verfügung stehenden Klassen<br />
nach festgelegter Zügigkeit<br />
Tabelle II.3: Entwicklung der Klassenfrequenzen nach Stadtteilen<br />
Fazit: Bei e<strong>in</strong>er Übernahme aller K<strong>in</strong>der der entsprechenden Altersgruppe aus den<br />
Förderschulen <strong>in</strong> die Grundschulen, würde durchschnittlich noch nicht e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> jede Klasse<br />
e<strong>in</strong> zusätzliches K<strong>in</strong>d dazukommen (0,9).<br />
Da die realen Klassengrößen von Standort zu Standort allerd<strong>in</strong>gs um fast zehn K<strong>in</strong>der<br />
variieren (<strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> gibt es Grundschulklassen mit 18 bis 29 K<strong>in</strong>dern), würde es an e<strong>in</strong>igen<br />
Standorten zu erheblichen Engpässen kommen.<br />
Voraussichtliche Entwicklung an <strong>Bonn</strong>er Grundschulen<br />
Mittel- bis langfristig werden <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> alle Grundschulen den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />
anbieten. Angesichts der Tatsache, dass schon heute faktisch 31 von 51 städtischen<br />
Grundschulen bereits K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf (17 als offizielle GU-<br />
Schulen, die anderen im Wege der E<strong>in</strong>zel<strong>in</strong>tegration) beschulen, sche<strong>in</strong>t es <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> nicht<br />
sachgerecht, im Grundschulbereich sog. GU-Vorreiterschulen e<strong>in</strong>zurichten.
149<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Es muss vielmehr darum gehen, allen Grundschulk<strong>in</strong>dern, deren Eltern dies wünschen, unabhängig<br />
von der Beh<strong>in</strong>derung der K<strong>in</strong>der pro Stadtbezirk zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>e Grundschule<br />
zugänglich zu machen (Barrierefreiheit ist herzustellen).<br />
Da die Schulen sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em unterschiedlichen baulichen Zustand bezüglich der<br />
Barrierefreiheit (vgl. IV. Sonderthema "Barrierefreiheit") bef<strong>in</strong>den, können auch<br />
perspektivisch nicht alle Schulen K<strong>in</strong>der mit allen Beh<strong>in</strong>derungsarten aufnehmen. Dies gilt<br />
vor allem für solche Beh<strong>in</strong>derungen, die besonderer baulicher/räumlicher Maßnahmen<br />
bedürfen (Aufzug, Akustikdecken etc.).<br />
Um die Schulen darauf vorzubereiten, dass der Geme<strong>in</strong>same Unterricht zur Regel werden<br />
wird, wird der 2011/2012 begonnene Dialog auch <strong>in</strong> 2012/13 kont<strong>in</strong>uierlich fortgesetzt.<br />
In Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht werden auch weiterh<strong>in</strong><br />
Informationsveranstaltungen und Fortbildungsmaßnahmen angeboten.<br />
Derzeit kann aufgrund der vorliegenden Zahlen der GU-K<strong>in</strong>der davon ausgegangen werden,<br />
dass zum Schuljahr 2013/14 der Bedarf für weitere GU-Schulen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> bestehen wird.<br />
Unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Rahmenbed<strong>in</strong>gungen auch tatsächlich<br />
geschaffen werden können (s.o.), könnten für die vier Stadtteile voraussichtlich folgende<br />
Schulen als künftige GU-Schulen <strong>in</strong> Betracht kommen:<br />
<strong>Bonn</strong> Zentrum und <strong>Bonn</strong> Nord<br />
� Paulusschule<br />
� Buschdorf (falls h<strong>in</strong>reichend Nachfrage von Buschdorfer K<strong>in</strong>dern, und sofern die<br />
Klassengröße es zulässt)<br />
� Karlschule<br />
� Münsterschule<br />
<strong>Bonn</strong> Beuel<br />
� Arnold-von-Wied-Schule<br />
� Gottfried-K<strong>in</strong>kel-Schule<br />
� Om Berg (falls h<strong>in</strong>reichend Nachfrage von wohnortnahen K<strong>in</strong>dern, und sofern die<br />
Klassengröße es zulässt)<br />
<strong>Bonn</strong> Hardtberg<br />
� Kreuzbergschule<br />
� Ludwig-Richter-Schule (im Rahmen der vorhandenen Zügigkeit)<br />
<strong>Bonn</strong> Bad-Godesberg<br />
� Burgschule<br />
� Robert-Koch-Schule.<br />
Nachfolgende der o.g. Schulen könnten dabei perspektivisch zu Schwerpunktschulen für<br />
Körperbeh<strong>in</strong>derte K<strong>in</strong>der ausgebaut werden:<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 40
150<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
� Arnold-von-Wied-Schule<br />
� Gottfried-K<strong>in</strong>kel-Schule<br />
� Karlschule.<br />
Mit den genannten Schulen f<strong>in</strong>det unmittelbar nach den Herbstferien e<strong>in</strong> erstes Gespräch<br />
statt, zu dem die Stadt als Schulträger und die Schulaufsicht geme<strong>in</strong>sam e<strong>in</strong>geladen haben.<br />
II.2.2.4.2 Offener Ganztag OGS<br />
Die folgende Grafik zeigt den prozentualen Zuwachs von GU-K<strong>in</strong>dern mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf <strong>in</strong> OGS anteilig an allen K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> OGS. D.h. waren im<br />
Schuljahr 2004/05 noch 1,14% K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong> OGS, so<br />
s<strong>in</strong>d es bereits heute 2,78 %. Absolut konnte die Anzahl von elf auf 168 K<strong>in</strong>der gesteigert<br />
werden. Die Anzahl der K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> OGS allgeme<strong>in</strong> ist seither von 497 auf 6.033<br />
angewachsen.<br />
K<strong>in</strong>der GU-K<strong>in</strong>der Anteil GU-K<strong>in</strong>der GU-K<strong>in</strong>der <strong>in</strong><br />
Anteil GU-K<strong>in</strong>der <strong>in</strong><br />
Grundschule und<br />
Schuljahr <strong>in</strong> OGS <strong>in</strong> OGS <strong>in</strong> OGS % Grundschule OGS %<br />
2003/04 497 k.A. k.A. k.A. k.A.<br />
2004/05 968 11 1,14% 139 7,91%<br />
2005/06 1.777 20 1,13% 124 16,13%<br />
2006/07 3.121 40 1,28% 114 35,09%<br />
2007/08 4.800 35 0,73% 117 29,91%<br />
2008/09 5.109 61 1,19% 143 42,66%<br />
2009/10 5.512 104 1,89% 194 53,61%<br />
2010/11 5.869 139 2,37% 215 64,65%<br />
2011/12 6.033 168 2,78% 270 62,22%<br />
Tabelle II.4: Anteil der K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong> OGS im Verhältnis zu allen<br />
K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> OGS<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 41
151<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Prozentanteil<br />
3,00%<br />
2,50%<br />
2,00%<br />
1,50%<br />
1,00%<br />
0,50%<br />
0,00%<br />
1,14% 1,13%<br />
Anteil der GU-K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> OGS<br />
1,28%<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 42<br />
0,73%<br />
1,19%<br />
1,89%<br />
2,37%<br />
2,78%<br />
2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
Diagramm II.10: Anteil der GU-K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> OGS<br />
Schuljahr<br />
Betrachtet man allerd<strong>in</strong>gs den Anteil der K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong><br />
OGS <strong>in</strong> Grundschule anteilig an allen K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> OGS <strong>in</strong> Grundschule, zeichnet sich e<strong>in</strong><br />
deutlich positiveres Bild ab.<br />
Prozentanteil Schülerpotenzial<br />
70,00%<br />
60,00%<br />
50,00%<br />
40,00%<br />
30,00%<br />
20,00%<br />
10,00%<br />
0,00%<br />
7,91%<br />
Anteil der GU-K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> OGS<br />
an allen GU-K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> Grundschule<br />
16,13%<br />
35,09%<br />
29,91%<br />
42,66%<br />
53,61%<br />
64,65% 62,22%<br />
2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
Schuljahr<br />
Diagramm II.11: Anteil der GU-K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> OGS an allen K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> Grundschule<br />
Bereits rund 62 % aller Grundschulk<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden <strong>in</strong><br />
OGS betreut.
152<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Prozentanteil<br />
25,00%<br />
20,00%<br />
15,00%<br />
10,00%<br />
5,00%<br />
0,00%<br />
Anteil der K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> Förderschulen und OGS an allen K<strong>in</strong>der <strong>in</strong><br />
Förderschulen (Primarbereich)<br />
11,38%<br />
9,77%<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 43<br />
22,08% 22,05% 22,54%<br />
23,21% 23,33%<br />
2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
Schuljahr<br />
Diagramm II.12: Anteil der K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> Förderschulen und OGS an allen K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> Förderschulen<br />
(Primarbereich)<br />
Der grundsätzlich von der Fachverwaltung vertretene Anspruch, dass die Möglichkeit zur<br />
Teilnahme an OGS für K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf ebenso<br />
selbstverständlich se<strong>in</strong> sollte, wie für alle anderen K<strong>in</strong>der auch, ist <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> schon jetzt <strong>in</strong><br />
nennenswertem Umfang umgesetzt. Prozentual zur allgeme<strong>in</strong>en Quote (im Schuljahr<br />
2012/2013 s<strong>in</strong>d dies 54%) nehmen mit 62% sogar mehr GU-K<strong>in</strong>der am Offenen Ganztag teil.<br />
Diese durchaus positive Zahl darf jedoch nicht dazu verleiten, anzunehmen, die Inklusion <strong>in</strong><br />
das außerunterrichtliche Angebot verliefe ohne Probleme. Vielmehr muss man davon<br />
ausgehen, dass die gute Inklusionsquote am Nachmittag e<strong>in</strong>em extrem hohen Engagement<br />
der jeweiligen OGS-Träger zu verdanken ist. Auffallend ist auch, dass wesentlich mehr<br />
K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf an e<strong>in</strong>er Regelschule die OGS besuchen als<br />
K<strong>in</strong>der, die e<strong>in</strong>e Förderschule besuchen. An Förderschulen s<strong>in</strong>d - geme<strong>in</strong>sam mit dem Amt<br />
für K<strong>in</strong>der, Jugend und Familie, spezielle Modelle entwickelt worden ("OGSplusplus"), die für<br />
kle<strong>in</strong>e Gruppen re<strong>in</strong>er Förderschüler<strong>in</strong>nen und -schüler e<strong>in</strong> besonderes Angebot vorhalten,<br />
das e<strong>in</strong>e Mischung aus OGS und Tagesgruppe darstellt. Hier wird mit erheblichem<br />
f<strong>in</strong>anziellem Aufwand und entsprechender Fachlichkeit nur <strong>in</strong> sehr kle<strong>in</strong>en Gruppen<br />
gearbeitet.<br />
Dauerhaft s<strong>in</strong>d wesentliche Fragen zu lösen, um K<strong>in</strong>dern mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf selbstverständlich die Möglichkeit zur Teilnahme am Ganztag zu ermöglichen<br />
bzw. zu erhalten:<br />
� Es muss e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitliches System geschaffen werden, das an allen Standorten<br />
ermöglicht, K<strong>in</strong>der mit besonderen Förderbedarfen <strong>in</strong> die OGS aufzunehmen.<br />
� Dazu sollten die Angebote der sozialpädagogischen Familienhilfe, Schulsozialarbeit,<br />
Beratungsstellen etc. <strong>in</strong> der Schule gebündelt werden.<br />
� Den besonderen Bedarfen von K<strong>in</strong>dern muss mit e<strong>in</strong>er entsprechenden Fachlichkeit<br />
(etwa Heilpädagogik) begegnet werden.
153<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
� Schulbegleitung muss über den ganzen Tag zur Verfügung stehen.<br />
� Die sozialpädagogische Fachlichkeit, die <strong>in</strong> OGS bereits heute vorhanden ist, sollte<br />
auch <strong>in</strong> der Unterrichtszeit genutzt werden können (4-Augen-Pr<strong>in</strong>zip).<br />
� Es bedarf ausreichender Räume für Rückzug, Bewegung und Pflege.<br />
Der Qualitätszirkel "Inklusion und Ganztag" wird den politischen Gremien se<strong>in</strong>e<br />
entsprechenden Ergebnisse bis zum Frühjahr 2013 vorlegen.<br />
II.2.2.4.3 Sekundarstufe 1<br />
Wenn die Überlegungen, die derzeit von Landesseite im Raume stehen, umgesetzt werden,<br />
bedeutet dies, dass künftig alle Schulformen der Sekundarstufe I K<strong>in</strong>der mit<br />
unterschiedlichen Beh<strong>in</strong>derungen aufnehmen müssen. In der Konsequenz bedeutet das,<br />
dass auch zieldifferent unterrichtet werden muss. Sollte das umgesetzt werden, würde dies<br />
e<strong>in</strong>e Umstrukturierung im <strong>Bonn</strong>er Schulsystem bedeuten. Auch K<strong>in</strong>der mit Lernbeh<strong>in</strong>derung<br />
oder emotional-sozialen Entwicklungsbedarfen, aber auch K<strong>in</strong>der mit geistiger Beh<strong>in</strong>derung<br />
würden dann z.B. e<strong>in</strong>en Platz an e<strong>in</strong>em Gymnasium oder e<strong>in</strong>er Realschule erhalten können.<br />
Dieser Punkt wird sowohl im politischen Raum als auch <strong>in</strong> der Öffentlichkeit und auch <strong>in</strong> den<br />
Schulen von vielen derzeit noch sehr kritisch gesehen. Darum ist gerade hier bedeutsam, zu<br />
wissen, wie die konkreten gesetzlichen Vorgaben aussehen werden, bevor sich hier der<br />
konkrete Handlungsbedarf für die Stadt <strong>Bonn</strong> umschreiben lässt.<br />
Der zweite wesentliche Punkt, der die weiterführenden Schulen betrifft, ist die mögliche<br />
Verpflichtung, K<strong>in</strong>der, die e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> e<strong>in</strong> System aufgenommen wurden, auch zu behalten.<br />
Auch hier bleibt zunächst abzuwarten, was die gesetzlichen Vorgaben diesbezüglich genau<br />
vorsehen werden. Allerd<strong>in</strong>gs ist denkbar, dass sich das Aufnahmeverhalten - die<br />
Entscheidung über die Aufnahme obliegt der Schulleitung - von Schulen <strong>in</strong> der Weise<br />
verändern würde, dass künftig str<strong>in</strong>genter darauf geachtet würde, dass wirklich vor allem<br />
K<strong>in</strong>der, denen man zutraut, die gewählte Schullaufbahn auch vollenden zu können,<br />
aufgenommen werden.<br />
Zu beachten ist hierbei, dass K<strong>in</strong>der im GU <strong>in</strong> Grundschulen vier Schuljahre durchlaufen,<br />
woh<strong>in</strong>gegen die Sekundarstufe I aus sechs Jahrgangsstufen besteht. D.h. pauschal, im<br />
Sekundarschulbereich I müssen 1,5-mal so viele Plätze (über alle Jahrgangsstufen verteilt)<br />
bereit gestellt werden können, damit alle GU-K<strong>in</strong>der aus dem Primarbereich e<strong>in</strong>s zu e<strong>in</strong>s <strong>in</strong><br />
die weiterführenden Schulen übergehen und die gesamte Schulzeit durchlaufen können.<br />
Nicht berücksichtigt ist hierbei der Faktor, dass im Sekundarbereich I auch<br />
Förderschwerpunkte erst neu festgestellt bzw. "entwickelt" werden. D.h. für diese K<strong>in</strong>der und<br />
Jugendlichen muss e<strong>in</strong> weiteres zusätzliches Platzkont<strong>in</strong>gent geschaffen werden, um<br />
etwaige lernbiographische Brüche möglichst zu vermeiden.<br />
Unstrittig ist, dass auch auf die Schulen im Bereich der Sekundarstufe I vermehrt K<strong>in</strong>der mit<br />
sonderpädagogischem Förderbedarf zukommen werden, deren Beschulung von den<br />
Systemen Haupt- und Gesamtschule alle<strong>in</strong> perspektivisch nicht mehr bewältigt werden kann.<br />
Im Juni 2011 wurden Gymnasien und Realschulen befragt, ob sie sich bereit erklären<br />
würden, auch e<strong>in</strong>zelne beh<strong>in</strong>derte Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler aufzunehmen, wenn diese<br />
unter der Berücksichtigung ihrer Beh<strong>in</strong>derung <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d, sich eigenständig <strong>in</strong> den<br />
Räumlichkeiten der Schule zu bewegen und <strong>in</strong> den Lernbereichen/ Fächern dieser Schulform<br />
erfolgreich mitzuarbeiten.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 44
154<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Das Ergebnis der Umfrage ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:<br />
Schulform Ich erkläre mich<br />
bereit<br />
Ich erkläre mich<br />
nicht bereit<br />
Realschule 6 1 2<br />
Gymnasium 15 2 2<br />
GESAMT 21 3 4<br />
Tabelle II.5: Umfrageergebnis<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 45<br />
Ke<strong>in</strong>e Angabe<br />
Zudem wurde abgefragt, ob die Schulen bereits <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen beh<strong>in</strong>derte Schüler<strong>in</strong>nen und<br />
Schüler beschulen.<br />
Insgesamt werden an den Gymnasien danach bereits m<strong>in</strong>d. 48 K<strong>in</strong>der und Jugendliche<br />
(unvollständige Datenlage, da nicht alle Schulen e<strong>in</strong>e zahlenmäßige Angabe gemacht<br />
haben) mit Beh<strong>in</strong>derung beschult sowie e<strong>in</strong>ige K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit chronischen<br />
Erkrankungen. An den Realschulen werden bereits m<strong>in</strong>destens 32 K<strong>in</strong>der und Jugendliche<br />
mit Beh<strong>in</strong>derung beschult, sowie ebenfalls e<strong>in</strong>ige K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit chronischen<br />
Erkrankungen.<br />
Beide Schulformen wurden ebenfalls gefragt, ob sie bereits personelle Unterstützung <strong>in</strong><br />
Form von Sonderpädagogen, Kooperationen mit Förderschulen, Schulbegleitung oder<br />
sonstige Unterstützung erhalten. Beide Schulformen erhalten danach bislang überwiegend<br />
ke<strong>in</strong>e Unterstützung. Lediglich drei der befragten Schulen gaben an, Unterstützung durch<br />
Sonderpädagogen zu erhalten.<br />
Ziel muss es daher se<strong>in</strong>, unter Berücksichtigung und Beachtung der noch ausstehenden<br />
gesetzlichen Vorgaben des Landes, zum Schuljahr 2013/2014 <strong>in</strong> jedem Stadtbezirk e<strong>in</strong>e<br />
weiterführende Schule zu gew<strong>in</strong>nen, die den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht auf- bzw. ausbauen<br />
und sich <strong>in</strong> Richtung e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>klusiven Schule entwickeln möchte.<br />
Die Verwaltung beabsichtigt daher, bis zum Anmeldeverfahren für das nächste Schuljahr<br />
2013/2014 folgende Maßnahmen durchführen:<br />
� Nach den Sommerferien wird das grundsätzliche Interesse bei weiterführenden<br />
Schulen, sich wegweisend für andere Schulen ihrer Schulform auf e<strong>in</strong>en Prozess h<strong>in</strong><br />
zu Inklusion e<strong>in</strong>zulassen, abgefragt.<br />
� E<strong>in</strong>e Steuergruppe Inklusion im Sekundarbereich I - bestehend aus Vertreter<strong>in</strong>nen<br />
und Vertretern von Schulamt, Schulaufsicht, Vertreter/<strong>in</strong>nen der e<strong>in</strong>zelnen<br />
Schulformen - wird den Prozess begleiten.<br />
� Den <strong>in</strong>teressierten Schulen wird e<strong>in</strong>e fachlich fundierte Prozessbegleitung ermöglicht.<br />
II.2.2.4.4 Sekundarstufe II bzw. Übergang Schule/Beruf<br />
Das Themenfeld Beschulung von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong><br />
der Sekundarstufe 2 bzw. beim Übergang Schule/Beruf, z.B. <strong>in</strong> Berufkollegs ist noch<br />
gesondert aufzubereiten.
155<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
II.3 Schulbegleitung<br />
"Inklusion erfordert systemische Lösungen für Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und -begleiter<br />
(Poolbildung), deren Qualifizierung sowie Stammpersonal statt wechselnder Betreuung.<br />
Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und -begleiter werden derzeit über §§ 53,54 SGB XII K<strong>in</strong>dern mit<br />
Beh<strong>in</strong>derungen <strong>in</strong>dividuell zugewiesen. Pool-Lösungen könnten den flexibleren E<strong>in</strong>satz der<br />
Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und -begleitern an <strong>in</strong>klusiv unterrichtenden Schulen möglich machen." 9<br />
II.3.1 Bestandsaufnahme<br />
In <strong>Bonn</strong> wird der Begriff Schulbegleiter<strong>in</strong>/ Schulbegleiter synonym für den Begriff der<br />
<strong>Integration</strong>shelfer<strong>in</strong>/ des <strong>Integration</strong>shelfers verwendet. Es wird zwischen fachlichen und<br />
nicht-fachlichen Schulbegleitungen unterschieden. Die fachlichen Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und<br />
Schulbegleiter haben e<strong>in</strong>e pädagogische, sozialpädagogische oder heilpädagogische<br />
Ausbildung und unterstützen die K<strong>in</strong>der entsprechend ihrer zusätzlichen Bedarfe. Die nichtfachlichen<br />
Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und Schulbegleiter werden u.a. für die Begleitung der Fahrt,<br />
des Unterrichts und der Pausen e<strong>in</strong>gesetzt.<br />
Die Anträge und Bewilligungen für Schulbegleitung müssen derzeit, je nach<br />
Förderschwerpunkt des betroffenen K<strong>in</strong>des, an zwei unterschiedliche Ämter gestellt werden.<br />
Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter nach dem SGB XII (Förderschwerpunkte: körperliche<br />
und geistige Entwicklung) können beim Amt für Soziales und Wohnen beantragt werden,<br />
Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter nach dem SGB VIII (seelische Beh<strong>in</strong>derungen -<br />
Förderschwerpunkt: emotionale und soziale Entwicklung) beim Amt für K<strong>in</strong>der, Jugend und<br />
Familie.<br />
Die Diagramme 13 bis 17 stellen die Entwicklung der Fallzahlen der Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/<br />
Schulbegleiter im GU und an Förderschulen nach dem SGB XII von 2006 bis 2010 dar und<br />
geben e<strong>in</strong>en Überblick über den Anstieg der Kosten.<br />
Die Diagramme 18 bis 21 erläutern für das Jahr 2010 die Fallzahlen und die damit<br />
verbundenen Kosten, die nach SGB VIII beantragt und bewilligt wurden.<br />
9 Zusammen lernen - zusammenwachsen. Eckpunkte für den Weg zur <strong>in</strong>klusiven Schule <strong>in</strong> NRW. S.5<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 46
156<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/<br />
Schulbegleiter<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
Entwicklung der Anzahl an Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/<br />
Schulbegleitern (absolut)<br />
2006 2007 2008 2009 2010<br />
Schuljahr<br />
Schulbegleitung Gesamt Schulbegleitung im GU<br />
Schulbegleitung an Förderschulen<br />
Diagramm II.13: Entwicklung der Anzahl an Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter (absolut)<br />
Von 2006 bis 2010 ist e<strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen, der sich<br />
<strong>in</strong>sbesondere im Jahr 2010 auf den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht zurückführen lässt.<br />
Entwicklung des prozentualen Verhältnisses nicht-fachliche zu<br />
fachlicher Schulbegleitung<br />
100%<br />
80%<br />
60%<br />
40%<br />
20%<br />
0%<br />
2006 2007 2008 2009 2010<br />
Schuljahre<br />
fachliche Schulbegleitung nicht-fachliche Schulbegleitung<br />
Diagramm II.14: Entwicklung der Fallzahlen der fachlichen und nicht-fachlichen Schulbegleitung (<strong>in</strong><br />
Prozent)<br />
Von 2006 bis 2010 ist e<strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlicher Anstieg der Fallzahlen im Bereich fachliche<br />
Schulbegleitung zu verzeichnen.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 47
157<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/Schulbegleite<br />
r<br />
9,00<br />
8,00<br />
7,00<br />
6,00<br />
5,00<br />
4,00<br />
3,00<br />
2,00<br />
1,00<br />
0,00<br />
Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/Schulbegleiter<br />
auf 100 Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />
2006 2007 2008 2009 2010<br />
Schuljahr<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 48<br />
GU<br />
FÖ<br />
Gesamt<br />
Diagramm II.15: Entwicklung der Anzahl an Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und Schulbegleitern <strong>in</strong> Relation zur<br />
Entwicklung der Anzahl der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Bereich geistige und körperliche Entwicklung (<strong>in</strong> Prozent)<br />
Im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht kommen im Schuljahr 2010/11 auf 100 Schüler<strong>in</strong>nen und<br />
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf rund acht Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/<br />
Schulbegleiter. In den Förderschulen kommen 2010/11 auf 100 Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />
mit sonderpädagogischem Förderbedarf rund drei Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter.<br />
Welche Aussage lässt sich bezüglich der Kosten für Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter<br />
treffen, warum gibt es e<strong>in</strong>en immensen Anstieg der Kosten für die e<strong>in</strong>zelne Fallzahl?<br />
Kosten<br />
1600000<br />
1400000<br />
1200000<br />
1000000<br />
800000<br />
600000<br />
400000<br />
200000<br />
0<br />
Entwicklung der Kosten<br />
(absolut)<br />
2006 2007 2008 2009 2010<br />
Schuljahr<br />
Diagramm II.16: Entwicklung der Kosten (absolut)<br />
Von 2006 bis 2010 zeigt sich e<strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlicher Anstieg der Kosten für Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/<br />
Schulbegleiter.
158<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Prozentualer Anstieg der Kosten für Schulbegleitung <strong>in</strong><br />
Relation zur Entwicklung der Fallzahlen<br />
Prozent<br />
90,00<br />
80,00<br />
70,00<br />
60,00<br />
50,00<br />
40,00<br />
30,00<br />
20,00<br />
10,00<br />
0,00<br />
-10,00<br />
06 auf 07<br />
08 auf 09<br />
Schuljahr<br />
Fallzahlen Kosten<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 49<br />
Steigerung ges<br />
Diagramm II.17: Entwicklung der Kosten für Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter <strong>in</strong> Relation zur<br />
Entwicklung der Fallzahlen<br />
Das Diagramm verdeutlicht, dass die Kosten gegenüber den Fallzahlen deutlich stärker<br />
angewachsen s<strong>in</strong>d. Der immense Anstieg der Kosten <strong>in</strong> Relation zu den Fallzahlen ist u.a. im<br />
Zuwachs an fachlichen Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleitern begründet (s. Diagramm II.17).<br />
Das folgende Diagramm unterscheidet zwischen dem Anstieg der Kosten und der Fallzahlen<br />
im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht und <strong>in</strong> der Förderschule. Es wird deutlich, dass der Anstieg der<br />
Kosten hauptsächlich auf den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht zurückzuführen ist.<br />
Verhältnis zwischen Anstieg der Schulbegleitung und der<br />
Entwicklung der Kosten<br />
Prozent<br />
250,00<br />
200,00<br />
150,00<br />
100,00<br />
50,00<br />
0,00<br />
-50,00<br />
06 auf 07<br />
07 auf 08<br />
08 auf 09<br />
09 auf 10<br />
Schuljahr<br />
Steigerung ges<br />
Kosten GU<br />
Kosten FÖ<br />
Schulbegleitung GU<br />
Schulbegleitung FÖ<br />
Diagramm II.18: Verhältnis zwischen Anstieg der Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter und der<br />
Entwicklung der Kosten
159<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Kosten<br />
700000<br />
600000<br />
500000<br />
400000<br />
300000<br />
200000<br />
100000<br />
0<br />
Kosten für Schulbegleitung<br />
im Schuljahr 2010/11<br />
Kosten FÖ Kosten GU<br />
Diagramm II.19: Kosten für Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter 2010/11<br />
2010/11 s<strong>in</strong>d für den Bereich emotionale und soziale Förderbedarfe die Kosten im<br />
Geme<strong>in</strong>samen Unterricht deutlich höher als <strong>in</strong> der Förderschule. Die nachfolgende Grafik<br />
verdeutlicht, dass die Anzahl der Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleitern im Geme<strong>in</strong>samen<br />
Unterricht allerd<strong>in</strong>gs auch fast viermal so hoch ist, wie <strong>in</strong> der Förderschule.<br />
Anzahl<br />
20<br />
18<br />
16<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
Anzahl Schulbegleitung<br />
im Schuljahr 2010/11<br />
Schulbegleitung FÖ Schulbegleitung GU<br />
Diagramm II.20: Anzahl der Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter 2010/11<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 50
160<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Prozent<br />
Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter auf 100 Schüler<strong>in</strong>nen und<br />
Schüler mit sonderpäd. Förderbedarf<br />
4,5<br />
4<br />
3,5<br />
3<br />
2,5<br />
2<br />
1,5<br />
1<br />
0,5<br />
0<br />
Schulbegleitung FÖ Schulbegleitung GU<br />
Diagramm II.21:: Anzahl an Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und Schulbegleiter <strong>in</strong> Relation zur Anzahl der<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich emotionale, soziale<br />
Entwicklung und seelische Beh<strong>in</strong>derung (<strong>in</strong> Prozent)<br />
Im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht kommen im Schuljahr 2010/11 auf 100 Schüler<strong>in</strong>nen und<br />
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf rund vier Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/<br />
Schulbegleiter. In den Förderschulen kommen 2010/11 auf 100 Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />
mit sonderpädagogischem Förderbedarf rund 0,5 Schulbegleiter<strong>in</strong>nen/ Schulbegleiter.<br />
These: Das <strong>in</strong> den letzten Jahren zu verzeichnende Anwachsen der Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und<br />
Schulbegleiter bei Fallzahlen und Kosten ist auf das Ansteigen des Geme<strong>in</strong>samen<br />
Unterrichts zurückzuführen.<br />
Die Darstellungen unter Punkt zwei "Entwicklung der Anzahl an Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />
mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt" lassen erkennen, dass es <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> im<br />
Verhältnis zur Gesamtschülerzahl zunehmend K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit e<strong>in</strong>em<br />
sonderpädagogischen Förderschwerpunkt gibt, und diese verstärkt im Geme<strong>in</strong>samen<br />
Unterricht beschult werden. In diesem Zusammenhang steigen auch die Bedarfe nach<br />
Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und Schulbegleitern.<br />
Man kann also annehmen, dass der Anstieg der Fallzahlen und somit auch e<strong>in</strong> Anstieg der<br />
Kosten für Schulbegleitung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> zum e<strong>in</strong>en auf den Anstieg an K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />
mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt überhaupt, und zum anderen auf die Zunahme<br />
des Geme<strong>in</strong>samen Unterrichts zurückzuführen ist. Der Anstieg der Kosten hängt gerade<br />
auch mit dem Zuwachs an fachlicher Schulbegleitung zusammen. Hieraus lässt sich<br />
schließen, dass möglicherweise für den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht e<strong>in</strong> erhöhter Bedarf an<br />
fachlicher Schulbegleitung besteht.<br />
Für das Jahr 2011 gibt das Amt für K<strong>in</strong>der, Jugend und Familie an, dass sich die<br />
Antragszahlen für Schulbegleitungen nach dem SGB VIII verdoppelt haben und dies<br />
ebenfalls vornehmlich auf Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />
zurückzuführen sei.<br />
Mit Blick auf das Thema Inklusion ist zukünftig e<strong>in</strong>e neue Betrachtung der Schulbegleitung<br />
notwendig, um e<strong>in</strong>e Exklusion des e<strong>in</strong>zelnen Schülers/der e<strong>in</strong>zelnen Schüler<strong>in</strong> im<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 51
161<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
Geme<strong>in</strong>samen Unterricht zu vermeiden. Denkbar wäre hier z.B. e<strong>in</strong>e sogenannte "Pool"-<br />
Lösung, bei der e<strong>in</strong>e fachliche Schulbegleitung oder mehrere für die Schüler<strong>in</strong>nen/ Schüler <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er GU- Klasse verantwortlich wäre (systemische Unterstützung).<br />
II.3.2 Praxisbericht<br />
Die aktuell schwierige und unzureichende Ausgestaltung der Schulbegleitung <strong>in</strong> der<br />
schulischen Praxis wird aus dem nachfolgenden Praxisbericht e<strong>in</strong>er <strong>Bonn</strong>er<br />
Grundschulleiter<strong>in</strong> über die Schulbegleitung deutlich:<br />
"Zurzeit gibt es 5 Schulbegleiter für K<strong>in</strong>der mit den Förderschwerpunkten "Emotional-soziale<br />
Entwicklung" und "Geistige Entwicklung“. Im neuen Schuljahr werden zwei weitere<br />
Schulbegleiter dazu kommen.<br />
Folgende Punkte erweisen sich als schwierig und belasten den Schulalltag:<br />
Die Schulbegleiter werden von verschiedenen Jugendhilfeträgern e<strong>in</strong>gestellt und haben<br />
deshalb verschiedene Verträge. Mal wird nach Stunden abgerechnet, mal nicht. E<strong>in</strong>ige<br />
bekommen die Ferien bezahlt, andere nicht. Das führt auch zu Unstimmigkeiten zwischen<br />
den Schulbegleitern.<br />
Zusätzliche Veranstaltungen, wie e<strong>in</strong>e Lesenacht oder e<strong>in</strong> längerer Ausflug, müssen vorher<br />
extra beantragt und genehmigt werden.<br />
Ke<strong>in</strong>er der nicht fachlichen Schulbegleiter wurde von se<strong>in</strong>em Jugendhilfeträger <strong>in</strong> die Arbeit<br />
e<strong>in</strong>gewiesen. Es hieß nur: „Gehen Sie mal da h<strong>in</strong>, ....“<br />
E<strong>in</strong> Schulbegleiter tauchte hier unangemeldet auf, wusste nicht, welches K<strong>in</strong>d er betreuen<br />
sollte, nur die Klasse 1 (es war dann die Klasse 2).<br />
Im Stundenkont<strong>in</strong>gent der nicht fachlichen Schulbegleiter ist ke<strong>in</strong>e Zeit e<strong>in</strong>geplant, <strong>in</strong> der sie<br />
Absprachen mit den Lehrer/<strong>in</strong>nen treffen können. Viele machen dies jedoch außerhalb ihrer<br />
bezahlten Stunden.<br />
Krank gemeldete Schulbegleiter werden nicht vertreten. Das führte dazu, dass z.B. unser<br />
autistisches K<strong>in</strong>d nicht mehr am Unterricht teilnehmen konnte.<br />
Längerfristige Krankmeldungen wurden nicht an uns weitergegeben.<br />
Die verschiedenen Jugendhilfeträger mit ihren verschiedenen Ansprechpartnern führen bei<br />
uns dazu, dass wir mit sehr vielen Personen Kontakte halten müssen, um uns regelmäßig<br />
auszutauschen.<br />
Die Ziele, die die fachlichen Schulbegleiter für ihre zu betreuenden K<strong>in</strong>der aufstellen<br />
müssen, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>haltlich oft viel zu hoch angesetzt und können von den K<strong>in</strong>dern nicht erreicht<br />
werden. Absprachen dazu mit den Lehrer<strong>in</strong>nen und Sonderschullehrer<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d<br />
zeitaufwändig für beide Seiten (s<strong>in</strong>d oft nicht im Stundenkont<strong>in</strong>gent enthalten).<br />
Die Klassenlehrer<strong>in</strong>nen oder Förderlehrer<strong>in</strong>nen werden nicht immer zu den<br />
Hilfeplangesprächen (HPG) e<strong>in</strong>geladen, obwohl diese auch vormittags hier bei uns<br />
stattf<strong>in</strong>den können.<br />
Am 3.7. fand e<strong>in</strong> HPG im Amt für Soziales und Wohnen statt, <strong>in</strong> dem die Genehmigung e<strong>in</strong>er<br />
Schulbegleitung besprochen wurde. Die Klassenlehrer<strong>in</strong> und die Sonderschullehrer<strong>in</strong> waren<br />
vorher nicht über ihre Aufgaben bei diesem Gespräch <strong>in</strong>formiert worden und kamen sich vor<br />
„wie <strong>in</strong> ihrem zweiten Staatsexamen“, weil sie sehr <strong>in</strong>tensiv nach der Begründung für e<strong>in</strong>e<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 52
162<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
fachliche Schulbegleitung befragt wurden. Dabei handelte es sich bei dem K<strong>in</strong>d um e<strong>in</strong>en<br />
zukünftigen Erstklässler, den sie zweimal vorher gesehen hatten.<br />
Unklar war ihnen auch, ob dem Amt für Soziales das schulärztliche Gutachten und der<br />
Bericht des K<strong>in</strong>dergartens vorlag und welche Unterlagen noch hätten bereitgestellt werden<br />
sollen.<br />
Unser Wunsch wäre es, wenn wir nur mit e<strong>in</strong>em Jugendhilfeträger zusammenarbeiten<br />
müssten, um die Zahl der Ansprechpartner zu reduzieren.<br />
Dazu wäre e<strong>in</strong> Stundenkont<strong>in</strong>gent sehr hilfreich, über das wir selber verfügen und es flexibel<br />
e<strong>in</strong>setzen könnten."<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 53
163<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – II. K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem Förderbedarf im<br />
Regelsystem<br />
II.4 Ziele kurz-, mittel- und langfristig sowie aktuelle<br />
Maßnahmen<br />
Ziele:<br />
kurz- und mittelfristig:<br />
� K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen, deren Eltern dies wünschen, soll über den ganzen Tag<br />
e<strong>in</strong>e Teihabe an Unterricht und außerunterrichtlichen Maßnahmen e<strong>in</strong>er Regelschule<br />
ermöglicht werden. Vorhandene Ressourcen, die derzeit über unterschiedliche<br />
Systeme Schulen unterstützen, werden gebündelt (Schulbegleitung, OGSplus,<br />
Schulsozialarbeit etc.).<br />
� Alle <strong>Bonn</strong>er Grundschulen bieten Geme<strong>in</strong>samen Unterricht an.<br />
� Im Bereich der Sekundarstufe I wird die Zahl der Regelschulen, die K<strong>in</strong>der mit<br />
besonderem Förderbedarf beschulen, bedarfsgerecht ausgebaut.<br />
Maßnahmen:<br />
Kurzfristig<br />
� Zum Schuljahr 2013/ 2014 werden je nach Bedarf bis zu 11 weitere Grundschulen<br />
geme<strong>in</strong>samen Unterricht anbieten. Mit den <strong>in</strong> Frage kommenden Grundschulen<br />
werden im Oktober 2012 erste Gespräche geführt.<br />
� Zum Schuljahr 2013/2014 soll <strong>in</strong> jedem Stadtbezirk e<strong>in</strong>e zusätzliche weiterführende<br />
Schule Geme<strong>in</strong>samen Unterricht anbieten.<br />
� E<strong>in</strong>e Steuergruppe "Inklusion im Sekundarbereich I" begleitet den Prozess.<br />
� Zum Schuljahr 2013/2014 wird erstmalig e<strong>in</strong> Belastungs<strong>in</strong>dex vorgestellt.<br />
� Der Qualitätszirkel "Inklusion und Ganztag" stellt bis zum Frühjahr 2013 die<br />
erarbeiteten Anforderungen den politischen Gremien vor.<br />
� E<strong>in</strong>e ämterübergreifende Arbeitsgruppe erarbeitet geme<strong>in</strong>sam mit den Trägern von<br />
Schulbegleitung e<strong>in</strong> neues Konzept für Schulassistenz, das sich an e<strong>in</strong>em<br />
ganztägigen Pool orientiert.<br />
Mittelfristig<br />
� Im Rahmen e<strong>in</strong>er abgestimmten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung wird e<strong>in</strong><br />
Belastungs<strong>in</strong>dex für Schulstandorte erstellt. Dazu erfolgt ämterübergreifend e<strong>in</strong>e<br />
systematische und regelmäßige Auswertung von vorhandenen Daten (z.B. von<br />
E<strong>in</strong>schulungsuntersuchungen)<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 54
164<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />
Teil III: Sprachbildung<br />
(Schwerpunktthema 2)<br />
III. Sprachbildung (Schwerpunktthema 2).......................................................................... 5<br />
III.1 Allgeme<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>führung ........................................................................................ 6<br />
III.1.1 Sprache: Von der möglichen Barriere zum Tor Zur Welt........................ 6<br />
III.1.2 Sprache(n)............................................................................................. 7<br />
III.1.3 Mehrsprachigkeit ................................................................................... 8<br />
III.1.4 Exkurs: Gebärdensprache ..................................................................... 9<br />
III.1.5 Sprachbildung – Sprachförderung – Sprachtherapie ............................. 9<br />
III.1.6 Sprache als aktiver Prozess <strong>in</strong> allen Lebensphasen.............................10<br />
III.1.7 Vorschulische und schulische Sprachbildung/Sprachförderung<br />
<strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> .................................................................................................16<br />
III.2 Konzept der durchgängigen Sprachbildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>...........................................23<br />
III.2.1 Ziele und zentrale Aspekte durchgängiger Sprachbildung ....................24<br />
III.2.2 Wege zur „durchgängigen Sprachbildung“............................................25<br />
III.3 Ziele kurz-, mittel und langfristig sowie aktuelle Maßnahmen.............................29<br />
III.3.1 Ziele: ....................................................................................................29<br />
III.3.2 Aktuelle Maßnahmen:...........................................................................29<br />
III.3.3 F<strong>in</strong>anzierungskonzept ..........................................................................31<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 3
165<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
III. Sprachbildung<br />
(Schwerpunktthema 2)<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 5
166<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
III.1 Allgeme<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>führung<br />
III.1.1 Sprache: Von der möglichen Barriere zum Tor Zur Welt<br />
Sprache als „Tor zur Welt“ ist Schlüssel- und Basiskompetenz für Persönlichkeitsentwicklung<br />
und Sozialisation. Sprache ist Ressource und Fundament für Bildung, Aufwachsen <strong>in</strong><br />
Chancengerechtigkeit, Teilhabe an sozialem und kulturellem Leben. Sprachliche Fähigkeiten<br />
s<strong>in</strong>d entscheidend für Bildungs- und Berufslaufbahn.<br />
Sprache ist neben anderen Ausdruckformen (Musik, Tanz, Theater, bildende Kunst)<br />
zentrales Medium der Kommunikation. Sie dient zum Austausch, zur Begegnung, politischer<br />
Mitwirkung, Gestaltung, E<strong>in</strong>flussnahme und Beteiligung. Sprachfähigkeit ermöglicht Zugang<br />
zu Bildung, mangelnde Sprachfähigkeit stellt e<strong>in</strong>e Barriere dar. Sprache ist eng mit kultureller<br />
Identität und Traditionen verbunden. Der Mensch als soziales Wesen braucht Sprache als<br />
Mittel zur gegenseitigen Verständigung. Sprache ermöglicht Beziehung zwischen Menschen<br />
und regelt das Grundbedürfnis e<strong>in</strong>es jeden Menschen, verstanden zu werden und andere zu<br />
verstehen (<strong>in</strong>tr<strong>in</strong>sische Motivation der Sprachaneignung).<br />
Sprache ist damit weit mehr als e<strong>in</strong> technisches Medium zur Informationsübertragung.<br />
Sprache ist e<strong>in</strong> Werkzeug für Kommunikation und dient zum Denken und Fühlen (Kognition<br />
und Emotion). Sprache ist e<strong>in</strong> Werkzeug, das dazu dient, „um e<strong>in</strong>er dem anderen etwas<br />
mitzuteilen über die D<strong>in</strong>ge“. 1<br />
Spracherwerb f<strong>in</strong>det zu e<strong>in</strong>em sehr frühen Zeitpunkt jeder Lebensbiographie statt.<br />
Wie <strong>in</strong> allen anderen Entwicklungsbereichen müssen auch bezogen auf den Spracherwerb<br />
und die Begleitung von K<strong>in</strong>dern bei der Sprachbildung die <strong>in</strong>dividuellen Bedürfnisse e<strong>in</strong>es<br />
jeden K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> den Mittelpunkt gestellt werden.<br />
Die Lebenswelten von K<strong>in</strong>dern s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>dividuell höchst unterschiedlich. Daher f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> der<br />
pädagogischen Praxis <strong>in</strong>sofern e<strong>in</strong> Perspektivenwechsel statt, als die Geme<strong>in</strong>samkeiten der<br />
K<strong>in</strong>der berücksichtigt werden. Geme<strong>in</strong>samkeiten zeigen sich vor allem h<strong>in</strong>sichtlich der<br />
elementaren anthropologischen Bedürfnisse und Fähigkeiten von K<strong>in</strong>dern. Dazu gehören die<br />
Bedürfnisse:<br />
sowie<br />
� sich angenommen fühlen,<br />
� nach Geborgenheit,<br />
� nach neuen Erfahrungen,<br />
� nach Lob und Anerkennung,<br />
� nach Verantwortung und Selbständigkeit<br />
� nach Orientierung und Zusammenhang,<br />
� danach, erfolgreich se<strong>in</strong> zu dürfen,<br />
� nach sozialen Kontakten<br />
� die Lernfähigkeit und der Lernwille jeden K<strong>in</strong>des,<br />
1 Bühler, K. (1965): Sprachtheorie: Die Darstellungsform der Sprache. Jena.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 6
167<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
� se<strong>in</strong>e Neugier,<br />
� se<strong>in</strong>e vorhandenen Kompetenzen und Strategien.“ 2<br />
Die hier beschriebenen Grundbedürfnisse gelten grundsätzlich für jedes K<strong>in</strong>d, allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong><br />
den e<strong>in</strong>zelnen Lebensphasen <strong>in</strong> unterschiedlicher Ausprägung. In der <strong>in</strong>stitutionellen<br />
Begleitung des Spracherwerbs müssen diese Grundbedürfnisse von K<strong>in</strong>dern gesehen und<br />
zugleich berücksichtigt werden: Aktive Begleitung von Spracherwerb gel<strong>in</strong>gt <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie<br />
über kont<strong>in</strong>uierliche und verlässliche Beziehung.<br />
III.1.2 Sprache(n)<br />
Um zu verdeutlichen, welche unterschiedlichen Aspekte mit dem Thema Sprache verbunden<br />
s<strong>in</strong>d, müssen zum weiteren Verständnis vorab e<strong>in</strong>ige Begriffe vone<strong>in</strong>ander abgegrenzt<br />
werden:<br />
„Alltagssprache“ ist die im Alltag genutzte Sprache, auch „Umgangssprache“ genannt.<br />
Sprecher<strong>in</strong>nen und Sprecher nutzen die Alltagssprache <strong>in</strong> konkreten Situationen <strong>in</strong><br />
Abstimmung auf e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen Kontext <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Hier und Jetzt. Die Inhalte orientieren<br />
sich an unmittelbaren, geme<strong>in</strong>samen Erlebnissen. Struktur und Grammatik der<br />
Alltagssprache können von der korrekten Hochsprache abweichen, bzw. s<strong>in</strong>d unvollständig.<br />
Die gesprochene Sprache wird ergänzt durch Zeigegesten und Körpersprache.<br />
„Amtssprache“ ist e<strong>in</strong>e Sprache, mit der sich Bürger und Bewohner e<strong>in</strong>es Staates an die<br />
Verwaltungse<strong>in</strong>richtungen wenden können und die <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Verwaltung genutzt wird.<br />
„Schulsprache“ bezeichnet die Sprache, die an Schulen von den Vor- und Grundschulen<br />
bis zu den Hochschulen verwendet wird. An staatlichen Schulen <strong>in</strong> Deutschland ist die<br />
Schulsprache i.d.R. identisch mit der Landessprache. Schulsprache als Sprache, die nur im<br />
Kontext von Bildungssystem genutzt wird, ist auch e<strong>in</strong> Teil von Bildungssprache.<br />
Die „Bildungssprache“ ist im Kontext formaler Bildung relevant. Sie bezieht sich auf e<strong>in</strong><br />
spezielles Register sprachlicher Fähigkeiten. In Anlehnung an Habermas (1977) ist es<br />
„dasjenige sprachliche Register, mit dessen Hilfe man sich mit den Mitteln der Schulbildung<br />
e<strong>in</strong> Orientierungswissen verschaffen kann.“ 3 Bildungssprachliche Kompetenzen bedürfen der<br />
unterrichtlichen Steuerung. Sie werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em langwierigen Prozess erworben (nach<br />
Cumm<strong>in</strong>s 5-7 Jahre). 4<br />
Kompetenzen <strong>in</strong> der Bildungssprache s<strong>in</strong>d entscheidend für e<strong>in</strong>e erfolgreiche<br />
Bildungsbiographie. Sie müssen bewusst vermittelt werden. Diese Vermittlung geht über den<br />
Deutsch- und DaZ-Unterricht (Deutsch-als-Zweitsprache) h<strong>in</strong>aus und muss<br />
fächerübergreifend entwickelt und koord<strong>in</strong>iert werden. Ausgehend von der Alltagssprache<br />
der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler verläuft der Aufbau von Bildungssprache über Brücken und<br />
Gerüste, von dem umgangssprachlichen handlungsbegleitenden Sprechen bis zur<br />
Kompetenz der Textproduktion <strong>in</strong> der Bildungssprache.<br />
„Fachsprache“ ist e<strong>in</strong>e weitere Teilmenge von Bildungssprache. Sie be<strong>in</strong>haltet<br />
fachspezifische Begriffe und sprachliche Muster und Redewendungen, mit denen Experten<br />
untere<strong>in</strong>ander kommunizieren.<br />
2<br />
Rehle, C. (2010): Inklusiver Unterricht – (wie) geht das? In: Metzger, K./ Weigl, E. (Hg): Inklusion – e<strong>in</strong>e Schule<br />
für alle. Berl<strong>in</strong>. S.42 - 67<br />
3<br />
Gogol<strong>in</strong>, I./ Lemke, I. (2010): Durchgängige Sprachbildung. E<strong>in</strong>e Handreichung. Münster. S.12<br />
4 Vgl. Gogol<strong>in</strong> et al a. a. o. S.17<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 7
III.1.3 Mehrsprachigkeit<br />
168<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
Die funktionale Def<strong>in</strong>ition von Mehrsprachigkeit lautet:<br />
Menschen s<strong>in</strong>d mehrsprachig, „wenn sie ihr tägliches Leben <strong>in</strong> mehreren Sprachen erleben<br />
und gestalten, unabhängig davon, wie kompetent sie <strong>in</strong> der jeweiligen Sprache s<strong>in</strong>d.“ 5<br />
Die „Erstsprache“ ist i.d.R. die Muttersprache. E<strong>in</strong>e „Zweitsprache“ kann über<br />
verschiedene Möglichkeiten erworben werden: <strong>in</strong> der Familie, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Bildungse<strong>in</strong>richtung,<br />
im Beruf, auf Reisen. Beim Zweitsprachenerwerb s<strong>in</strong>d das Alter und die<br />
Erwerbsbed<strong>in</strong>gungen von besonderer Bedeutung. Dementsprechend gibt es<br />
unterschiedliche Formen von Zweisprachigkeit: die simultane Zweisprachigkeit von Geburt<br />
an (beide Eltern sprechen <strong>in</strong> ihrer Muttersprache mit dem K<strong>in</strong>d) und die sukzessive<br />
Zweisprachigkeit (die Zweitsprache wird erworben, wenn die Erstsprache schon etabliert<br />
ist). 6 „Familiensprache“ ist die Sprache, die vorrangig <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Familie gesprochen<br />
wird. Das können <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Familie auch mehrere Sprachen se<strong>in</strong> (z.B. Mutter<br />
Französisch, Vater Türkisch.)<br />
„Die Verwendung mehrerer Sprachen ist mittlerweile <strong>in</strong> vielen Migrantenfamilien alltägliche<br />
Praxis. Forschungsberichte und Studien belegen, dass die Sprachpraxis <strong>in</strong> Immigrantenfamilien<br />
oft zwei- oder mehrsprachig verläuft. (…) Die Zuordnung Muttersprache oder Erstsprache <strong>in</strong> der<br />
Familie und die deutsche Sprache <strong>in</strong> den Bildungs<strong>in</strong>stitutionen muss als widerlegt angesehen<br />
werden.“ 7<br />
Der Begriff der „Herkunftssprache“ wird für sehr unterschiedliche Sprachgruppen<br />
verwendet. Die Sprecher dieser Gruppen kennzeichnen:<br />
„Aufgrund ihrer Familienherkunft wird oder wurde zu Hause e<strong>in</strong>e andere Sprache gesprochen,<br />
als die Sprache (oder die Sprachen) des Landes, <strong>in</strong> dem sie (zeitweise) aufgewachsen s<strong>in</strong>d<br />
und/oder <strong>in</strong> dem sie jetzt wohnen.<br />
Die Kompetenzen <strong>in</strong> der Herkunftssprache können sehr unterschiedlich ausgeprägt se<strong>in</strong>: Das<br />
Hörverständnis kann besonders gut ausgebildet se<strong>in</strong>, die schriftlichen Fertigkeiten aber nicht.<br />
Manche Sprecher von Herkunftssprachen können fließend sprechen, aber verfügen über e<strong>in</strong><br />
Vokabular, das auf den häuslichen Rahmen begrenzt ist. Andere sprechen die Sprache kaum,<br />
obwohl sie fast alles verstehen“. 8<br />
Mehrsprachige Familien s<strong>in</strong>d sehr heterogene Gruppen mit ganz unterschiedlichen<br />
sprachlichen Voraussetzungen und Gewohnheiten. Alle Konzepte, die sich mit der<br />
Mehrsprachigkeit von K<strong>in</strong>dern beschäftigen, müssen daher diese Heterogenität<br />
berücksichtigen.<br />
5<br />
W<strong>in</strong>ner, A. (2007): Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der ergreifen das Wort. Sprachförderung mit K<strong>in</strong>dern von 0 bis 4 Jahren. Berl<strong>in</strong>,<br />
S.132<br />
6<br />
Vgl.�Hoppenstedt, G./Apeltauer, E. (2010): Me<strong>in</strong>e Sprache als Chance. Handbuch zur Förderung von<br />
Mehrsprachigkeit. Troisdorf. S.16<br />
7<br />
Jampert, K. (2002): Spracherwerb im K<strong>in</strong>dergarten unter besonderer Berücksichtigung des Spracherwerbs bei<br />
mehrsprachigen K<strong>in</strong>dern. Wiesbaden. S.62<br />
8<br />
Sprachenzentrum TU Braunschweig https://www.tu-braunschweig.de/sprachenzentrum/hs. Abruf v.05.09.2012<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 8
169<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
III.1.4 Exkurs: Gebärdensprache<br />
Gebärdensprache ist, wie die gesprochene und die geschriebene Sprache, e<strong>in</strong>e Modalität<br />
von Sprache.<br />
Gebärdensprachen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Bezug auf Komplexität, Funktionalität und Geschw<strong>in</strong>digkeit e<strong>in</strong><br />
vollwertiges Sprachsystem. Sie benutzen e<strong>in</strong>en sog. „Gebärdenraum“, <strong>in</strong>nerhalb dessen die<br />
Sprecher Gebärdenzeichen mit bestimmten syntaktischen und semantischen Funktionen<br />
erzeugen können. Die Bedeutung der Gebärdensprache für die Psychol<strong>in</strong>guistik:<br />
� Die effektive Verwendung der Gebärdensprache und das leichte Erlernen durch<br />
gehörlose K<strong>in</strong>der belegt, dass Menschen beim Spracherwerb nicht auf die<br />
gesprochene Sprache festgelegt s<strong>in</strong>d.<br />
� Aus dieser Tatsache lassen sich wichtige Erkenntnisse <strong>in</strong> der mentalen<br />
Repräsentation von Sprache und das Funktionieren der menschlichen<br />
Sprachverarbeitung gew<strong>in</strong>nen. 9<br />
III.1.5 Sprachbildung – Sprachförderung – Sprachtherapie<br />
Die Begriffe Sprachbildung und Sprachförderung werden sowohl <strong>in</strong> der Praxis als auch <strong>in</strong> der<br />
Fachliteratur oft noch synonym verwendet bzw. auch unscharf abgegrenzt. Der<br />
undifferenzierte sprachliche Gebrauch der Begriffe kann auch weiterh<strong>in</strong> irritieren. Das hier<br />
vertretene Verständnis von Sprachbildung orientiert sich an der folgenden Begriffsklärung:<br />
Sprachbildung bedeutet, dass jedes K<strong>in</strong>d/jeder Mensch nach se<strong>in</strong>en <strong>in</strong>dividuellen<br />
Möglichkeiten se<strong>in</strong>e Sprache(n) ausbildet. Sprachbildung betrifft alle Menschen zu jeder Zeit.<br />
Aufgabe der Institutionen ist es, Sprachbildung aktiv zu begleiten und systemisch zu<br />
unterstützen. Bezogen auf Schule versteht sich Sprachbildung als e<strong>in</strong>e der zentralen<br />
Bildungsaufgaben, die jeden Unterricht und die ganze Schullaufbahn e<strong>in</strong>bezieht und sich<br />
nicht auf bestimmte Maßnahmen, Fächer oder Zeiträume beschränkt. Bezogen auf die<br />
Schullaufbahn ist das primäre Ziel, dass jedes K<strong>in</strong>d, jede/jeder Jugendliche<br />
selbstverständlich den Abschluss erreicht, der ihren/se<strong>in</strong>en <strong>in</strong>tellektuellen Fähigkeiten und<br />
Entwicklungsmöglichkeiten entspricht.<br />
Sprachbildung geht über das bisherige Verständnis von Sprachförderung h<strong>in</strong>aus.<br />
Sprachbildung betrifft alle K<strong>in</strong>der, Jugendliche und Erwachsene.<br />
Sprachförderung bezieht sich auf e<strong>in</strong>en zusätzlichen Förderbedarf bei K<strong>in</strong>dern und<br />
Jugendlichen. Sehr unterschiedliche Faktoren, wie Migrationsh<strong>in</strong>tergrund, Krankheit,<br />
Bildungsferne etc. können die sprachliche Entwicklung von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen so<br />
bee<strong>in</strong>trächtigen, dass sie e<strong>in</strong>er verstärkten sprachlichen Förderung bedürfen. E<strong>in</strong> enges<br />
Verständnis des Begriffs der Sprachförderung impliziert die Suche nach "Fehlern", die<br />
Orientierung an Defiziten. Der Blick auf die Sprachentwicklung folgt dabei eher<br />
standardisierten Förderzielen, als dem <strong>in</strong>dividuellen Entwicklungsprozess. 10<br />
9 Vgl. Riehl, C.M., 2006: Psychol<strong>in</strong>guistik. Skript der Vorlesung im Sommersemester 2006 , Universität zu Köln<br />
10 Hoppenstedt, G./Apeltauer, E., 2010: Me<strong>in</strong>e Sprache als Chance. Handbuch zur Förderung von<br />
Mehrsprachigkeit. Troisdorf. S. 24<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 9
170<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
Sprachtherapie ist e<strong>in</strong> spezielles Segment der Sprachbildung. Durchgeführt von<br />
Sprachtherapeuten, konzentriert sie sich auf den k<strong>in</strong>derspezifischen E<strong>in</strong>satz bestimmter<br />
therapeutischer Verfahrensweisen zur Diagnose und Behandlung von funktionalen<br />
Störungen, die sich auf den Erwerb und die Entwicklung e<strong>in</strong>er Sprache negativ auswirken.<br />
Sprachbildung 11<br />
Systematische Anregung<br />
und Gestaltung von vielen<br />
und vielfältigen<br />
Kommunikations- und<br />
Sprechanlässen im<br />
pädagogischen Alltag<br />
� für alle K<strong>in</strong>der,<br />
� im alltäglichen Kontext,<br />
� Begleitung der<br />
Sprachaneignung im<br />
kont<strong>in</strong>uierlichen Prozess<br />
Sprachförderung<br />
Intensive u. vertiefende<br />
Unterstützung im Falle<br />
spezifischer Bedarfe.<br />
Zusätzliche Lernangebote zur<br />
Unterstützung der<br />
Sprachentwicklung für alle<br />
K<strong>in</strong>der, deren sprachlicher<br />
Entwicklungsstand verzögert ist<br />
Pädagogische Tätigkeiten der<br />
gezielten Anregung u. Begleitung<br />
bei der Entwicklung e<strong>in</strong>er<br />
speziellen sprachlichen Fähigkeit.<br />
Sprachförderung endet, wenn<br />
angestrebte Entwicklung erreicht<br />
ist.<br />
Im Verständnis e<strong>in</strong>er durchgängigen Sprachbildung bedarf es e<strong>in</strong>er guten Koord<strong>in</strong>ation und<br />
Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Dem Grundgedanken von Inklusion folgend muss<br />
es daher auch im Bereich der Sprachbildung darum gehen, allen K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />
Chancen zu eröffnen, <strong>in</strong>dividuelle Entwicklung zu ermöglichen und kreative<br />
Aneignungssituationen zu schaffen, um drohenden Defiziten vorzubeugen bzw. diese<br />
auszugleichen.<br />
Ziel des hier vertretenen Verständnisses von Sprachbildung ist es, Zugänge zu ermöglichen,<br />
durch die Sprache(n) als Türöffner erfahrbar werden. Gleichzeitig soll der Blick dafür<br />
geweitet werden, zu erkennen, wo Sprache als Barriere wirkt, bzw. was Sprachbildung<br />
e<strong>in</strong>schränkt oder blockiert. Diese E<strong>in</strong>schränkungen gilt es abzubauen.<br />
III.1.6 Sprache als aktiver Prozess <strong>in</strong> allen Lebensphasen<br />
Sprachbildung braucht e<strong>in</strong>en Nährboden, auf dem sich die sprachlichen Fähigkeiten des<br />
K<strong>in</strong>des entfalten. Diese folgen von Geburt an e<strong>in</strong>em biologisch gesteuerten Prozess, der sich<br />
<strong>in</strong> den Phasen der Sprachentwicklung beschreiben lässt. Die aktuelle<br />
Sprachentwicklungsforschung sieht Sprachentwicklung als Prozess, der von Geburt an <strong>in</strong><br />
allen Phasen der Lebensbiographie aktiv ist.<br />
11 Vgl. http://www.k<strong>in</strong>dertagespflege-nds.de/download/sprachfoerderung_webHandlungsempfeh_NDS.pdf<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 10<br />
Segmente sprachlicher Bildung<br />
Sprachtherapie<br />
Therapeutische Verfahren bei<br />
funktionalen Störungen<br />
Endet wenn Therapieziel erreicht<br />
ist.
171<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
Spracherwerb ist e<strong>in</strong> vielfältiger Prozess im Wechselspiel von Entwicklung, Erfahrung,<br />
Lernen und Aneignung. Kommunikation mit K<strong>in</strong>dern gel<strong>in</strong>gt, wenn sich Bezugspersonen<br />
e<strong>in</strong>lassen auf die Sprachenebenen des K<strong>in</strong>des.<br />
III.1.6.1. Stufen der Sprachentwicklung<br />
Jedes K<strong>in</strong>d wird geboren mit der Fähigkeit, sprechen zu lernen und sich Sprache<br />
anzueignen. Zunächst erf<strong>in</strong>den Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der die Sprache neu.<br />
Sie<br />
� entdecken spielerisch die Funktion von Sprache<br />
� konstruieren sprachliche Strukturen nach eigenen Konzepten<br />
� entwickeln Strategien mit ihren <strong>in</strong>dividuellen organischen Bed<strong>in</strong>gungen,<br />
Sprachlaute zu bilden, mit denen sie sich Erwachsenen gegenüber verständlich<br />
machen.<br />
Ausgehend von durchschnittlichen Erfahrungswerten bei gesunden K<strong>in</strong>dern dient e<strong>in</strong><br />
Stufenmodell als E<strong>in</strong>teilungs- und Kategorisierungsversuch für den Verlauf des<br />
Erstspracherwerbs:<br />
Alter<br />
Kennzeichen der Stufen E<strong>in</strong> aktiver lebenslanger Prozess<br />
1.Monat Das K<strong>in</strong>d kommuniziert durch Schreien,<br />
zieht Laute der Muttersprache denen anderer<br />
Sprachen vor.<br />
2.bis 7.<br />
Monat<br />
8. bis<br />
12.<br />
Monat<br />
Bis 18.<br />
Monat<br />
Bis 2<br />
Jahre<br />
Bis 3<br />
Jahre<br />
Bis 4<br />
Jahre<br />
Das K<strong>in</strong>d lallt und produziert die ersten Laute und<br />
reagiert auf se<strong>in</strong>en Namen.<br />
Gegen Ende der Phase färben sich muttersprachliche<br />
Laute. Es unterscheidet Laute fremder Sprachen<br />
besser als Erwachsene.<br />
Das K<strong>in</strong>d erkennt Signale, se<strong>in</strong> Brabbeln zeigt<br />
sprachliche Züge, Laute ähneln denen der<br />
Muttersprache. Es beg<strong>in</strong>nt vorgesprochene Wörter<br />
nachzuahmen, versteht „Ne<strong>in</strong>“ und kann“ Mama“ und<br />
„Papa“ sagen.<br />
Das K<strong>in</strong>d beg<strong>in</strong>nt S<strong>in</strong>n und Laute zu Personen und<br />
D<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> E<strong>in</strong>wortsätzen e<strong>in</strong>deutig zu zuordnen. Es<br />
drückt über E<strong>in</strong>wortsätze se<strong>in</strong>e Gefühle und<br />
Bedürfnisse aus. Es erfasst die Betonung häufig noch<br />
eher als die Wortbedeutung. Der erste Wortschatz<br />
entsteht (ca. 30 Wörter).<br />
Das K<strong>in</strong>d erweitert explosionsartig se<strong>in</strong>en Wortschatz<br />
und bildet Sätze aus zwei Wörtern<br />
Das K<strong>in</strong>d formuliert e<strong>in</strong>fache grammatische<br />
Aussagesätze und drückt se<strong>in</strong>e Gedanken, Wünsche<br />
und Emotionen <strong>in</strong> Drei- und Mehrwortsätzen aus.<br />
Über Mimik, Gestik, Blickkontakt sowie Klangfarbe,<br />
Tonhöhe und Lautstärke se<strong>in</strong>er sprachlichen<br />
Äußerungen macht das K<strong>in</strong>d<br />
Kommunikationsversuche mit anderen Menschen. Es<br />
freut sich an Reimen und Liedern.<br />
Das K<strong>in</strong>d lernt die wichtigsten Formen der<br />
Wortabwandlung. Es stellt Fragen mit grundlegenden<br />
grammatischen Strukturen und bildet Sätze aus 5-6<br />
Wörtern. Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Erwachsengrammatik s<strong>in</strong>d<br />
diese Sätze häufig noch unvollständig. Es führt erste<br />
Dialoge und beg<strong>in</strong>nt zu erzählen. Es erweitert se<strong>in</strong>e<br />
Ausdauer im Erzählen, wenn Zuhörer ihm gegenüber<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 11<br />
Das K<strong>in</strong>d entdeckt Sprache<br />
als Werkzeug für Kommunikation<br />
Vorsprachliche Phase: Lallphase und<br />
Lauterwerb;<br />
Das K<strong>in</strong>d erkennt Sprachmelodie,<br />
unterscheidet damit z.B. Fragen und<br />
Befehle.<br />
Zeitraum des erwachenden und sich<br />
entwickelnden Verständnisses von Sprache,<br />
der mit der Produktion des ersten<br />
E<strong>in</strong>wortsatzes endet.<br />
Das K<strong>in</strong>d entdeckt Sprache als Werkzeug<br />
der Kognition und Emotion<br />
Benennungsexplosion<br />
Erste Konstruktionsversuche von<br />
„Worthaufen“<br />
Kommunikationsversuche:<br />
Das K<strong>in</strong>d ordnet Bildern e<strong>in</strong>en Begriff zu und<br />
spricht <strong>in</strong> ungeordneten Mehrwortsätzen.<br />
Phase der „Warum“-Fragen<br />
und Rollenspiele,<br />
Ausdifferenzierung der<br />
Formulierungsfähigkeit
Bis 5<br />
Jahre<br />
Bis 6<br />
Jahre<br />
Bis 7<br />
Jahre<br />
Bis 8<br />
Jahre<br />
Bis 9<br />
Jahre<br />
Bis 10<br />
Jahre<br />
Bis 11<br />
Jahre<br />
12-16<br />
Jahre<br />
16-18<br />
Jahre<br />
172<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
Interesse zeigen.<br />
Das K<strong>in</strong>d entwickelt e<strong>in</strong>e Kritzelschrift.<br />
Das K<strong>in</strong>d erzählt komplexe Geschichten <strong>in</strong><br />
überwiegend vollständigen und grammatikalisch<br />
richtigen Sätzen. Das Bilden von Passivsätzen fällt<br />
ihm noch schwer. Es bildet erste Nebensatzkonstruktionen.<br />
Diese beziehen sich vorwiegend auf<br />
Zeitbestimmung oder Begründungsangaben.<br />
Das K<strong>in</strong>d gebraucht Sprache weitgehend korrekt und<br />
kommuniziert erfolgreich, ohne über Sprache zu<br />
reflektieren. Es bildet e<strong>in</strong>fache Sätze und Satzreihen,<br />
die durch „und“ oder „dann“ verbunden s<strong>in</strong>d.<br />
Das K<strong>in</strong>d korrigiert Fehler spontan während des<br />
Sprechens, setzt Buchstaben und Laute <strong>in</strong> Beziehung<br />
und schreibt wie man spricht.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 12<br />
Das K<strong>in</strong>d nutzt Sprache,<br />
um Identität und Rollen zu erschaffen<br />
Das K<strong>in</strong>d braucht weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Freiraum,<br />
<strong>in</strong> dem es mit und <strong>in</strong> der Sprache<br />
experimentieren kann. Fehler müssen erlaubt<br />
se<strong>in</strong>. Gutgeme<strong>in</strong>te H<strong>in</strong>weise von<br />
Erwachsenen („Wiederhol das bitte!“ „Sprich<br />
<strong>in</strong> ganzen Sätzen!“) hemmen die weitere<br />
sprachliche Entwicklung<br />
Das K<strong>in</strong>d entwickelt e<strong>in</strong>en persönlichen<br />
Sprachstil und schlüpft immer mehr <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />
<strong>in</strong>dividuelle Sprecherrolle<br />
Bis zum 6/7.Lebensjahr ist die<br />
Entwicklung der Sprache <strong>in</strong> ihren<br />
wesentlichen Grundzügen<br />
abgeschlossen.<br />
Das K<strong>in</strong>d wendet erste Rechtschreibregeln an. Sprache entwickelt sich lebenslang weiter<br />
Das K<strong>in</strong>d beherrscht grundlegende<br />
Rechtschreibregeln wie Großschreibung am<br />
Satzanfang und kann grammatikalisch Fehler<br />
erkennen.<br />
Das K<strong>in</strong>d entwickelt Verständnis für Metaphern,<br />
Doppeldeutigkeiten und Sprachwitz.<br />
Es hat Spaß daran, mit sprachlichen Formen und<br />
Funktionen zu spielen.<br />
Das K<strong>in</strong>d beherrscht, Geschichten auf e<strong>in</strong>en<br />
Höhepunkt h<strong>in</strong> zu erzählen.<br />
Das K<strong>in</strong>d lernt se<strong>in</strong> Sprachverhalten verschiedenen<br />
Situationen anzupassen und eignet sich die<br />
„Jugendsprache“ an.<br />
Verfe<strong>in</strong>ertes Sprachverhalten: Schilderung abstrakter<br />
Sachverhalte, gegliedertes Argumentieren, um<br />
eigene Standpunkte darzulegen.<br />
Im Schulk<strong>in</strong>dalter werden die<br />
Variationsmöglichkeiten, Sätze zu bilden<br />
größer.<br />
Verne<strong>in</strong>ungen, Passivsätze und Relativsätze<br />
werden zunehmend richtig angewendet.<br />
Nebensatzbildungen mit den Verb<strong>in</strong>dungswörtern<br />
“da“ und „weil“ kommen regelmäßig<br />
vor, Nebensätze mit „obwohl“ und „deshalb“<br />
kommen zunehmend vor.<br />
Schwierige Satzkonstruktionen werden erst<br />
im Alter von 10 bis 13 Jahren benutzt.<br />
Sprache entwickelt sich lebenslang weiter<br />
Differenzierung bei der Konstruktion von<br />
Sätzen und Ergänzungen h<strong>in</strong>sichtlich des<br />
Wortschatzes,<br />
Zweitsprachen kommen h<strong>in</strong>zu,<br />
Sprache kann aufgrund verschiedener<br />
Faktoren auch verloren gehen.<br />
Der Verlauf der frühen Entwicklungsstufen bildet die Grundlage für weitere Erwerbstypen.<br />
Jedes K<strong>in</strong>d durchläuft die Entwicklungsstufen je nach se<strong>in</strong>er Individualität und<br />
Lebensgeschichte auch über "stille" Phasen und fe<strong>in</strong>ere Entwicklungsschritte und bildet mit<br />
zunehmendem Alter Entwicklungsvarianten aus. Die <strong>in</strong>dividuelle Entwicklung und äußere<br />
Faktoren bestimmen so den weiteren Verlauf se<strong>in</strong>er Sprachentwicklung und se<strong>in</strong>es<br />
Spracherwerbs. 12<br />
12 Vgl. Günther, B./Günther H. (2004): Erstsprache und Zweitsprache. We<strong>in</strong>heim S. 57f<br />
Vgl. Loos, R. (2004): Praxisbuch Spracherwerb. Sprachförderung im K<strong>in</strong>dergarten. München 2004, S.12<br />
Vgl. Breuer, H. (2006): Große Pläne für kle<strong>in</strong>e Köpfe. In: GEOWissen 2006 S. 68f
173<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
III.1.6.2. Sprachentwicklung und Gehirnentwicklung<br />
Die Sprachentwicklung als e<strong>in</strong> Teil der Gesamtentwicklung des Menschen ist verbunden mit<br />
vielen anderen frühk<strong>in</strong>dlichen Entwicklungen. Die Gehirnforschung ermöglicht e<strong>in</strong> besseres<br />
und vertieftes Verständnis der Grundlagen dieser Prozesse auf der Ebene der<br />
Gehirnentwicklung.<br />
Neurowissenschaftliche Erkenntnisse zu "Lernen und Spracherwerb"<br />
„Für das Sprechen ist e<strong>in</strong>e ganze Anzahl von Gehirnarealen zuständig, die parallel arbeiten,<br />
um e<strong>in</strong> so kompliziertes Verhalten zu bewerkstelligen. Sprache wird bei den allermeisten<br />
Menschen vor allem <strong>in</strong> der l<strong>in</strong>ken Gehirnhälfte verarbeitet. E<strong>in</strong>e Region im Bereich der l<strong>in</strong>ken<br />
Schläfe prüft die Kategorie der e<strong>in</strong>treffenden Worte. Sie baut geme<strong>in</strong>sam mit dem<br />
sogenannten Broca-Areal, das auch <strong>in</strong> Höhe der l<strong>in</strong>ken Schläfe liegt und für die Grammatik<br />
zuständig ist, die Satzstruktur auf. H<strong>in</strong>ter dem l<strong>in</strong>ken Ohr bef<strong>in</strong>det sich das sogenannte<br />
Wernicke-Areal, das die Bedeutung der Wörter, also ihren semantischen Gehalt misst. H<strong>in</strong>zu<br />
kommen noch die Gehirnbereiche, die etwa die Mundmotorik und die Lautbildung steuern.<br />
Es wird deutlich, wie komplex das Zusammenspiel von unterschiedlichen Gehirnteilen ist, um<br />
e<strong>in</strong>e Verhaltensweise wie das Sprechen zu unterstützen. Das Neugeborene kann zwar noch<br />
nicht sprechen. Es ist aber von Geburt an <strong>in</strong> der Lage Kontakt aufzunehmen und mit se<strong>in</strong>en<br />
Bezugspersonen zu kommunizieren. Auch wenn die symbolgestützte sprachliche Form der<br />
Interaktion noch nicht zur Verfügung steht, s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs alle Wahrnehmungssender auf<br />
Empfang e<strong>in</strong>gestellt. Die Gehirnareale müssen ihre entsprechenden Funktionen erst<br />
erwerben. Ebenso müssen sich die verschiedenen Nervenzellen oder Nervenzellareale<br />
mite<strong>in</strong>ander verb<strong>in</strong>den und verästeln. Diese Strukturen verstärken sich <strong>in</strong> der Entwicklung<br />
des K<strong>in</strong>des vor allem, wenn Nervenzellen oder Nervenzellareale gleichzeitig aktiviert werden.<br />
Positive Reize und emotionale Zuwendung unterstützen diese Prozesse. Erfahrungen und<br />
Lernen halten das menschliche Gehirn bis zum Lebensende plastisch. Allerd<strong>in</strong>gs verändert<br />
sich die Lerngeschw<strong>in</strong>digkeit altersentsprechend. K<strong>in</strong>der verfügen über e<strong>in</strong>e rasante<br />
Lerngeschw<strong>in</strong>digkeit.<br />
Alle Lernprozesse folgen diesem Muster, egal ob Wissen erworben wird, oder e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d<br />
sprechen lernt. Es gibt für e<strong>in</strong>e Reihe von Entwicklungsprozessen solche sensiblen Phasen.<br />
Wenn es um den Spracherwerb bzw. das Sprechen geht, dann erfolgen die beschriebenen<br />
Prozesse <strong>in</strong> den "Spracharealen", also dem Broca-Areal und dem Wernicke-Areal. Hier<br />
beg<strong>in</strong>nen dann die Verb<strong>in</strong>dungen zwischen den Neuronen zu wuchern. In diesem Zeitfenster<br />
s<strong>in</strong>d die entstehenden Verb<strong>in</strong>dungen und die synaptischen Kontakte darauf angewiesen, von<br />
der Umgebung, also durch Umweltreize aktiviert zu werden. Unterbleibt das, verkümmern die<br />
sprießenden Nervenzellverschaltungen wieder. Deshalb ist es gerade dann wichtig, e<strong>in</strong><br />
"sprechendes" Umfeld zu haben, was ja <strong>in</strong> aller Regel durch die Eltern oder die Familie<br />
gegeben ist. Die im Wachstum bef<strong>in</strong>dlichen Areale, die für das Sprechen zuständig s<strong>in</strong>d,<br />
müssen immer wieder genutzt und benutzt werden.“ 13<br />
Neben teilweise genetisch bed<strong>in</strong>gten Abläufen, ist die Lerngeschw<strong>in</strong>digkeit auf Anregungen<br />
von außen angewiesen. Die für uns wichtigste Erkenntnis aus der hirnorganischen<br />
Forschung: Die Umwelt trägt wesentlich dazu bei, ob sich neuronale Verschaltungen<br />
entwickeln, stabilisieren oder auch wieder verkümmern.<br />
Die vielfältigen Entwicklungsprozesse betreffen nicht nur die Erstsprache, sondern auch die<br />
Zweitsprache.<br />
13 Küls, H. (2012): Gehirnforschung, Lernen und Spracherwerb. In: Textor, Mart<strong>in</strong> R. (Hrsg): Onl<strong>in</strong>e-Handbuch<br />
K<strong>in</strong>dergartenpädagogik. Abruf: 05.09.2012<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 13
174<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
III.1.6.3. Sprachentwicklung und Mehrsprachigkeit<br />
K<strong>in</strong>der, die von Geburt an zweisprachig erzogen werden, durchlaufen typischerweise drei<br />
Entwicklungsstufen, <strong>in</strong> denen die beiden Sprachen allmählich als zwei eigenständige<br />
Systeme begriffen werden. Zunächst kommt es zu e<strong>in</strong>er Vermischung der beiden Sprachen.<br />
Dann folgt das Unterscheiden zwischen beiden Sprachen. In der dritten Phase schließlich<br />
haben die K<strong>in</strong>der gelernt, vollkommen zwischen beiden Sprachen zu unterscheiden und<br />
behandeln die Sprachsysteme getrennt vone<strong>in</strong>ander. Auch diese Phasen s<strong>in</strong>d als<br />
Entwicklungstendenzen zu verstehen, und nicht klar vone<strong>in</strong>ander getrennt.<br />
Die Entwicklungen, die e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er zweisprachigen Erziehung durchlebt, irritieren<br />
manchmal Bezugspersonen und wecken Ängste, das K<strong>in</strong>d sei überfordert und könne ke<strong>in</strong>e<br />
der beiden Sprachen richtig erwerben.<br />
Die Spracherwerbsforscher<strong>in</strong> Rosemary Tracy weist darauf h<strong>in</strong>, „dass K<strong>in</strong>der uns mit ihren<br />
Äußerungen eigentlich ziemlich genau sagen, woran sie gerade arbeiten. Es bedurfte aber<br />
e<strong>in</strong>es theoretischen Rahmens, um dies zu sehen und um die Indizien, die K<strong>in</strong>der uns<br />
anbieten, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em größeren Erwerbszusammenhang zu <strong>in</strong>terpretieren. Nur so können wir<br />
sie da abholen, wo sie schon angekommen s<strong>in</strong>d, und den aktuellen Sprachstand als<br />
„Sprungbrett“ für die Förderung benutzen.“ 14<br />
Spracherwerbsverläufe zeigen Zeitabschnitte mit relativer Stabilität und "turbulentere"<br />
Phasen oder Entwicklungskrisen, <strong>in</strong> denen K<strong>in</strong>der ihr Repertoire erweitern. Wenn die<br />
Bed<strong>in</strong>gungen und sonstige kognitive Voraussetzungen stimmen, vollzieht sich der<br />
Spracherwerb beim K<strong>in</strong>d ohne bewusste Steuerung.<br />
Für den Erwerb e<strong>in</strong>er jeden Sprache müssen bestimmte Entwicklungsvoraussetzungen<br />
gegeben se<strong>in</strong>, sowohl im Hören, Sehen, <strong>in</strong> der Fe<strong>in</strong>motorik (Zunge, Lippen,<br />
Mundmuskulatur), als auch <strong>in</strong> der kognitiven und sozial-emotionalen Entwicklung. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus ist die Sprachentwicklung abhängig vom emotionalen und geistigen Klima, <strong>in</strong> dem e<strong>in</strong><br />
K<strong>in</strong>d lebt:<br />
� Welche Art der Zuwendung, Kontaktaufnahme und Anregung erfährt e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />
der Erst- und Zweitsprache?<br />
� Wie reagiert die Umwelt auf se<strong>in</strong>e Kontaktversuche?<br />
� Wird dem K<strong>in</strong>d die Möglichkeit gegeben, se<strong>in</strong>e Sprachen spielerisch und<br />
k<strong>in</strong>dgerecht für sich zu entdecken?<br />
K<strong>in</strong>der lernen Sprache und Sprechen nach eigenen Regeln und anders als Erwachsene. Sie<br />
eignen sich nach und nach die Sprache an, die sie <strong>in</strong> ihrer nächsten Umgebung hören, ihre<br />
Mutter- oder Erstsprache. Und sie tun dies aus ihren täglichen Erfahrungen heraus, aus<br />
dem, was sie hören, sehen, fühlen und tun.<br />
Gert Schäfer, wissenschaftlicher Begleiter des offenen Bildungsplanes NRW, sagt: „Das<br />
Sprechen lernen beg<strong>in</strong>nt mit der Bildung der Wahrnehmung“ und betont:<br />
„Die Bildung des Sprechens und des sprachlichen Denkens zielt nicht <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie auf die<br />
Frage, wie K<strong>in</strong>der ihre sprachlichen Kompetenzen erwerben. Unter dem Blickw<strong>in</strong>kel von Bildung<br />
ist es wichtig, zu wissen, wie Sprechen das k<strong>in</strong>dliche Denken und damit die Art und Weise der<br />
k<strong>in</strong>dlichen Welterfahrung verändert. Dazu gehört auch das Wissen darüber, wie K<strong>in</strong>der vor der<br />
Sprache denken und welche Vorformen sprachlichen Denkens bereits vor dem eigentlichen<br />
Sprechen lernen <strong>in</strong> Gebrauch s<strong>in</strong>d.“ 15<br />
14 Tracy, R. (2008): Wie K<strong>in</strong>der Sprachen lernen. Und wie wir sie dabei unterstützen. Tüb<strong>in</strong>gen. S. 101<br />
15 Schäfer, G. (Hrsg.) (2004): Bildung beg<strong>in</strong>nt mit der Geburt. We<strong>in</strong>heim. S. 137<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 14
Drei Aspekte s<strong>in</strong>d dabei wesentlich:<br />
175<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
1. die s<strong>in</strong>nliche Wahrnehmung des K<strong>in</strong>des,<br />
2. die Erfahrung des K<strong>in</strong>des und se<strong>in</strong>e gedankliche Verarbeitung,<br />
3. die sprachliche Formulierung, die dem K<strong>in</strong>d von se<strong>in</strong>er Umgebung angeboten<br />
wird.<br />
Die frühk<strong>in</strong>dliche Sprachentwicklung braucht e<strong>in</strong>en emotionalen und kulturellen Nährboden.<br />
Es geht nicht um die bloße Aneignung e<strong>in</strong>er Erwachsenensprache. „Nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
sprechenden Umgebung lernen K<strong>in</strong>der sprechen.“ 16 Sprachentwicklung vollzieht sich als<br />
kommunikativer Prozess im Dialog mit Bezugspersonen.<br />
16 W<strong>in</strong>ner, A. (2007): Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der ergreifen das Wort. Sprachförderung mit K<strong>in</strong>dern von 0 bis 4 Jahren. Berl<strong>in</strong>. S.9<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 15
176<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
III.1.7 Vorschulische und schulische<br />
Sprachbildung/Sprachförderung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
III.1.7.1. (Rechtliche) Grundlagen<br />
„Niemand darf wegen (…) se<strong>in</strong>er Sprache (…) benachteiligt oder bevorzugt werden.“<br />
Grundgesetz, Artikel 3<br />
In der derzeit aktuellen Fassung des „Handbuchs Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>“ wird der<br />
Schwerpunkt zunächst auf Bereiche gelegt, die vorschulisch mit Blick auf den künftigen und<br />
sodann im Rahmen des Schulbesuchs von Bedeutung s<strong>in</strong>d.<br />
In den Grundsätzen zur Bildungsförderung für K<strong>in</strong>der von 0 bis 10 Jahren des Landes<br />
NRW, die als Entwurf vorliegen, ist gesellschaftliche Teilhabe als zentrales Ziel benannt und<br />
die Bedeutung von Sprache als "wichtigstes zwischenmenschliches<br />
Kommunikationsmedium" hervorgehoben. Dabei wird sowohl auf die Förderung der<br />
Herkunftssprache als auch auf das Erlernen der deutschen Sprache abgestellt. 17<br />
Gesetzlich vorgegeben ist das Sprachstandsfeststellungsverfahren "Delf<strong>in</strong> 4". In Nordrhe<strong>in</strong>-<br />
Westfalen wird seit 2007 gemäß § 36 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) der Sprachstand aller<br />
K<strong>in</strong>der zwei Jahre vor der E<strong>in</strong>schulung <strong>in</strong> Verantwortung der staatlichen Schulämter<br />
festgestellt. Hierzu wurde das Verfahren Delf<strong>in</strong> 4 "Diagnostik, Elternarbeit, Förderung der<br />
Sprachkompetenz In Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen bei 4-Jährigen" entwickelt. Es besteht aus zwei<br />
Stufen, mit Hilfe derer auf spielerische Weise die Sprachkompetenz des jeweiligen K<strong>in</strong>des<br />
ermittelt werden soll. In Stufe e<strong>in</strong>s, dem "Besuch im Zoo", werden die K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>gruppen<br />
untersucht. In der zweiten Stufe, dem "Besuch im Pfiffikus-Haus", werden die K<strong>in</strong>der<br />
untersucht, bei denen die Testergebnisse aus Stufe e<strong>in</strong>s nicht e<strong>in</strong>deutig gewesen s<strong>in</strong>d, sowie<br />
alle K<strong>in</strong>der, die ke<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagesstätte besuchen. Im Vorgriff auf die Schulpflicht stellt das<br />
Schulamt fest, ob die Sprachentwicklung der K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> der deutschen Sprache altersgemäß<br />
ist. K<strong>in</strong>der, bei denen das nicht der Fall ist, werden <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> der<br />
K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung, ansonsten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em vorschulischen Sprachförderkurs auf die Schule<br />
vorbereitet.<br />
Im Schulgesetz NRW ist im § 2, Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, formuliert,<br />
dass die Schule "die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlichen<br />
Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen" 18 und dabei die <strong>in</strong>dividuellen<br />
Voraussetzungen der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler berücksichtigt. Im gleichen Paragraphen<br />
heißt es:<br />
"Die Schule fördert die <strong>Integration</strong> von Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern, deren Muttersprache nicht<br />
Deutsch ist, durch Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache. Dabei achtet und fördert sie<br />
die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität (Muttersprache) dieser Schüler<strong>in</strong>nen und<br />
Schüler. Sie sollen geme<strong>in</strong>sam mit allen anderen Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern unterrichtet und<br />
zu den gleichen Abschlüssen geführt werden." 19<br />
Dieser Auftrag entspricht voll und ganz dem hier vertretenen Ansatz e<strong>in</strong>er chancengerechten<br />
<strong>in</strong>klusiven Bildung.<br />
17 MGFFI NRW (Hrsg.) (2010): Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an - Grundsätze zu Bildungsförderung<br />
für K<strong>in</strong>der vom 0 bis 10 Jahren <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen und Schulen im Primarbereich <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-<br />
Westfalen- Entwurf.<br />
18 Schulgesetz NRW –§ 2 SchulG Stand 01.07.2012<br />
19 A.a.o.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 16
177<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
III.1.7.2. Sprachstandsfeststellungsverfahren und Sprachförderung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
III.1.7.2.1 Delf<strong>in</strong> 4<br />
Folgende Fähigkeiten werden bei Delf<strong>in</strong> 4 erfasst:<br />
� Auditives Kurzzeitgedächtnis<br />
� Phonologische Sensitivität<br />
� Lexikalisch-semantische Fähigkeiten<br />
� Morpho-syntaktische Fähigkeiten und<br />
� Pragmatische Fähigkeiten.<br />
Das Land stellt für etwaige sich daraus ergebenden Sprachförderbedarfe pro K<strong>in</strong>d und Jahr<br />
345 € zur Verfügung. Die Fördermaßnahmen f<strong>in</strong>den <strong>in</strong> der jeweiligen K<strong>in</strong>dertagesstätte oder<br />
<strong>in</strong> Familienzentren statt. E<strong>in</strong>e Evaluation der Maßnahmen liegt nicht vor. Tabelle III.1 zeigt<br />
die Entwicklung des Sprachförderbedarfs seit 2009 <strong>in</strong> der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> im Vergleich<br />
zum Land NRW sowie den maximal/m<strong>in</strong>imal Wert der übrigen kreisfreien Städte. Der<br />
Sprachförderbedarf <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> liegt seit drei Jahren unter dem landesweiten Durchschnitt, ist<br />
jedoch <strong>in</strong> den letzten drei Jahren um 1,98 % angestiegen.<br />
Anzahl<br />
schulpflichtiger<br />
Ke<strong>in</strong><br />
Sprachförder-<br />
Sprachstandsfeststellungsverfahren<br />
Sprachförder- Anteil Durchschnitt<br />
K<strong>in</strong>der bedarfbedarf (%) NRW <strong>in</strong> % M<strong>in</strong> NRW Max NRW<br />
2009 3.252 2.576 676 20,80% 24,00% 12,00% 38,80%<br />
2010 3.172 2.317 700 22,07% 24,68% 12,74% 41,16%<br />
2011 2.731 1.993 622 22,78% 24,82% 14,23% 40,26%<br />
Tabelle III.1: Sprachstandsfeststellungsverfahren<br />
Das Testverfahren ist jedoch seit se<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>führung immer wieder Gegenstand <strong>in</strong>tensiver<br />
Diskussionen. E<strong>in</strong> Hauptkritikpunkt ist, dass alle<strong>in</strong> die Feststellung des ("pädagogischen")<br />
Sprachvermögens e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des nicht ausreichend sei. Viele Eltern, <strong>in</strong>sbesondere auch<br />
solche aus bildungsfernen Schichten, deren K<strong>in</strong>der den Test bestehen, werden <strong>in</strong> der<br />
trügerischen Sicherheit gewogen, dass die Sprache ihres K<strong>in</strong>des altersgemäß entwickelt sei<br />
und ke<strong>in</strong> Anlass zu e<strong>in</strong>er weiteren Förderung bestehe. Der Test berücksichtigt z.B. nicht<br />
etwaige sprachtherapeutische Förderbedarfe und geht auch nicht auf das Hörvermögen der<br />
K<strong>in</strong>der e<strong>in</strong>. So vergehen oftmals wertvolle Jahre <strong>in</strong> der Sprachbildung des K<strong>in</strong>des, <strong>in</strong> denen<br />
betroffenen K<strong>in</strong>dern längst die dr<strong>in</strong>gend notwendige sprachtherapeutische Unterstützung<br />
hätte gewährt werden können. In den Jahren 2009, 2010 und 2011 konnte jeweils mit Hilfe<br />
e<strong>in</strong>es umfassenden modellhaften Screen<strong>in</strong>gs des Gesundheitsamtes und der Ambulanten<br />
Sprachheilhilfe der Stadt <strong>Bonn</strong> <strong>in</strong> ausgewählten städtischen K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen im<br />
Stadtbezirk Bad Godesberg festgestellt werden, dass gerade auch bei K<strong>in</strong>dern, die im Delf<strong>in</strong><br />
4 Test ke<strong>in</strong>e Auffälligkeit gezeigt hatten und den Delf<strong>in</strong> 4 Test bestanden hatten, e<strong>in</strong><br />
nennenswerter Prozentsatz e<strong>in</strong>en auffälligen sprachtherapeutischen Förderbedarf bzw.<br />
e<strong>in</strong>en kritischen Hörbefund aufwiesen, die im Delf<strong>in</strong> 4 Verfahren jedoch nicht erkannt<br />
wurden.<br />
Die Ergebnisse von Delf<strong>in</strong> 4 berücksichtigen ferner auch nicht die Sprachfähigkeit <strong>in</strong> anderen<br />
Sprachen als dem Deutschen (Herkunftssprache oder weitere Familiensprachen) oder aber<br />
weitere Komponenten (z.B. Schüchternheit), die dazu führen können, dass e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />
Testsituation die Sprache verweigert.<br />
III.1.7.2.2 Ambulante Sprachheilhilfe<br />
Die Bundesstadt <strong>Bonn</strong> bietet als freiwillige Leistung zur Förderung sprachauffälliger K<strong>in</strong>der<br />
e<strong>in</strong>e ambulante Sprachheilhilfe an. Diese f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> Ambulanzen <strong>in</strong> verschiedenen<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 17
178<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
K<strong>in</strong>dertagesstätten statt und wird von speziell ausgebildeten Sprachheillehrer<strong>in</strong>nen und<br />
Sprachheillehrern durchgeführt. Zielsetzung ist, e<strong>in</strong>e aus sprachtherapeutischer Sicht<br />
drohende oder bereits vorhandene Sprachauffälligkeit zu verhüten, zu beseitigen oder zu<br />
mildern. In Sprechstunden können sich <strong>in</strong>teressierte Eltern zu dem Thema<br />
Sprachauffälligkeit aus sprachtherapeutischer Sicht beraten lassen. Des Weiteren kann<br />
während dieses Gespräches überprüft werden, ob bei dem K<strong>in</strong>d Sprachauffälligkeit vorliegt.<br />
Wird bei e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e solche Sprachauffälligkeit festgestellt, kann es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er der<br />
zahlreichen Ambulanzen im <strong>Bonn</strong>er Stadtgebiet (<strong>in</strong> der Regel wohnortnah <strong>in</strong><br />
K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen) therapiert werden. Das therapeutische Angebot umfasst für die<br />
E<strong>in</strong>zeltherapien <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>mal wöchentlich je zirka 20 bis 40 M<strong>in</strong>uten. Für<br />
Gruppentherapien verlängert sich die Therapiezeit entsprechend. Die Kosten der<br />
Behandlung übernehmen i.d.R. die Bundesstadt <strong>Bonn</strong> bzw. die Krankenkassen.<br />
III.1.7.2.3 <strong>Integration</strong>sstunden<br />
<strong>Integration</strong>sstunden s<strong>in</strong>d Lehrerstunden, die vom Land dort e<strong>in</strong>gesetzt werden, wo der Anteil<br />
von K<strong>in</strong>dern mit besonderen Bedarfen <strong>in</strong> der Aneignung von Sprache besonders hoch ist.<br />
In <strong>Bonn</strong> erhalten folgende Schulen <strong>Integration</strong>sstunden:<br />
� 29 Grundschulen mit <strong>in</strong>sgesamt 21,1 Stellen<br />
� 7 Hauptschulen mit <strong>in</strong>sgesamt 7,7 <strong>Integration</strong>sstellen<br />
� 10 Förderschulen mit 4,5 <strong>Integration</strong>sstellen.<br />
Es kann festgehalten werden, dass die Anzahl der K<strong>in</strong>der, die besonders gefördert werden<br />
müssen, je nach Schule stark differiert. Das hängt zum e<strong>in</strong>en mit der unterschiedlichen<br />
Schülerklientel an den e<strong>in</strong>zelnen Standorten zusammen. Es besteht aber auch die<br />
Vermutung, dass unterschiedliche Diagnoseverfahren, mittels derer der besondere<br />
Förderbedarf bestimmt wird, e<strong>in</strong>e Rolle spielen könnten.<br />
III.1.7.2.4 Internationale Förderklassen<br />
Entsprechend dem Schulpflichtgesetz stehen die öffentlichen Schulen allen K<strong>in</strong>dern und<br />
Jugendlichen, die dauerhaft oder vorübergehend im Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen wohnen, <strong>in</strong><br />
gleicher Weise offen. K<strong>in</strong>der und Jugendliche, die aus dem Ausland e<strong>in</strong>reisen, besitzen bei<br />
ihrem E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Schule jedoch häufig noch nicht die hierzu notwendigen deutschen<br />
Sprachkenntnisse. Darum steht für sie zunächst das Erlernen der deutschen Sprache an<br />
erster Stelle vor jeder anderen notwendigen oder wünschenswerten Zielsetzung des<br />
Unterrichts.<br />
Für schulpflichtige Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, deren Kenntnisse <strong>in</strong> der deutschen Sprache<br />
noch nicht die Teilnahme am Unterricht e<strong>in</strong>er Regelklasse ermöglichen, werden bei Bedarf<br />
"Internationale Förderklassen (IFK)" als Vorbereitungsklassen e<strong>in</strong>gerichtet. Ziel der IFK ist<br />
ausschließlich die schnellstmögliche E<strong>in</strong>gliederung der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler <strong>in</strong> die<br />
ihrem Alter oder ihrer Leistungsfähigkeit entsprechende Regelklasse. Darum sollen sie <strong>in</strong> der<br />
deutschen Sprache so <strong>in</strong>tensiv gefördert werden, dass ihre Verweildauer <strong>in</strong> der<br />
Vorbereitungsklasse <strong>in</strong> der Regel zwei Jahre nicht überschreiten muss; e<strong>in</strong> vorzeitiger<br />
Übergang wird angestrebt.<br />
Unterrichtssprache ist Deutsch. Die Gesamtzahl der Schülerwochenstunden richtet sich nach<br />
der für die jeweilige Jahrgangsstufe vorgesehenen Stundenzahl. Der Schwerpunkt der<br />
gesamten Unterrichtsarbeit liegt auf dem Erlernen der deutschen Sprache <strong>in</strong> Wort und<br />
Schrift. Der Deutschunterricht soll zehn bis zwölf Wochenstunden umfassen. Auch der<br />
sonstige Unterricht, zum Beispiel <strong>in</strong> den Fächern Mathematik, Geschichte, Erdkunde,<br />
Biologie, dient vorrangig dem Erlernen der deutschen (Fach-)Sprache.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 18
179<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
Für die Altersgruppe der etwa 10- bis 15-Jährigen (Sekundarstufe I) bestehen derzeit IFK an<br />
folgenden <strong>Bonn</strong>er Schulen:<br />
� Karl-Simrock-Schule für Berufsorientierung<br />
� Johannes-Rau-Schule<br />
� Realschule Hardtberg<br />
� Bertolt-Brecht-Gesamtschule.<br />
Für Schulpflichtige der Sekundarstufe II (Altersgruppe der 16- und 17-Jährigen bis zur<br />
Volljährigkeit) bestehen derzeit IFK am Friedrich-List- und Robert-Wetzlar-Berufskolleg.<br />
Um bei Bedarf jedem K<strong>in</strong>d, das nach <strong>Bonn</strong> zuzieht, e<strong>in</strong>en Platz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er solchen<br />
Vorbereitungsklasse vermitteln zu können, ist beim Schulamt für die Stadt <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong>e<br />
Beratungsstelle für ausländische und spätausgesiedelte K<strong>in</strong>der und Jugendliche e<strong>in</strong>gerichtet.<br />
Hier steht fachlich qualifiziertes pädagogisches Personal zur Verfügung, das sich durch die<br />
enge Anb<strong>in</strong>dung an die Bildungsberatungsstelle <strong>in</strong> der <strong>Bonn</strong>er "Schullandschaft" auskennt<br />
und außerdem umfassende Erfahrungen im Erlernen und Vermitteln e<strong>in</strong>er Fremd- bzw.<br />
Zweitsprache besitzt. In persönlichen Gesprächen wird der <strong>in</strong>dividuelle Sprachstand des<br />
K<strong>in</strong>des bzw. der/ des Jugendlichen festgestellt und Kontakt zu e<strong>in</strong>er geeigneten Schule<br />
hergestellt.<br />
Aktuell s<strong>in</strong>d die Nachfragen nach Internationalen Förderklassen so groß, dass bereits zum<br />
Schuljahresbeg<strong>in</strong>n 2012/2013 fast alle zu vergebenden Plätze belegt s<strong>in</strong>d. Derzeit wird <strong>in</strong><br />
Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht nach Ausweichmöglichkeiten an weiteren als den o.g.<br />
Schulen gesucht. Voraussichtlich müssen sowohl für die Sekundarstufe I als auch für die<br />
Sekundarstufe II weitere Standorte e<strong>in</strong>gerichtet werden, damit alle betroffenen K<strong>in</strong>der und<br />
Jugendlichen ihrer Schulpflicht nachkommen können.<br />
III.1.7.2.5 Herkunftssprachlicher Unterricht<br />
Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, die zweisprachig (<strong>in</strong> Deutsch und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er anderen Sprache)<br />
aufwachsen, stellt der herkunftssprachliche Unterricht e<strong>in</strong> besonderes Angebot dar: Er trägt<br />
zum Erhalt der Mehrsprachigkeit bei und fördert das Erlernen weiterer Sprachen; er<br />
gewährleistet die B<strong>in</strong>dungen und Verb<strong>in</strong>dungen junger Menschen zum Herkunftsland der<br />
Familie und/ oder e<strong>in</strong>es Elternteils; darüber h<strong>in</strong>aus wirkt er sich positiv auf die<br />
Persönlichkeitsentwicklung und den schulischen Erfolg e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des aus.<br />
Bei den Regelungen bezüglich des herkunftssprachlichen Unterrichts handelt es sich<br />
ausschließlich um e<strong>in</strong>e schulaufsichtliche Angelegenheit, die alle<strong>in</strong> dem Regelungsrecht des<br />
Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen unterliegen und auf die e<strong>in</strong>zelne Schulträger, wie die<br />
Bundesstadt <strong>Bonn</strong>, ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss haben. Herkunftssprachlicher Unterricht ist e<strong>in</strong> freiwilliges<br />
Angebot des Landes und damit ke<strong>in</strong> städtisches Angebot.<br />
Verantwortlich für die Durchführung des Unterrichts und die regelmäßige Teilnahme der<br />
jeweiligen Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler ist die e<strong>in</strong>zelne Schule. Die Koord<strong>in</strong>ation des Angebots<br />
obliegt der Schulaufsicht der Bezirksregierung. Durchschnittlich nehmen etwa 2.200 bis<br />
2.400 Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler von Grund- und weiterführenden Schulen der Bundesstadt<br />
<strong>Bonn</strong> am herkunftssprachlichen Unterricht teil. Insgesamt boten im Schuljahr 2011/12 24<br />
Grundschulen, 5 Hauptschulen und jeweils e<strong>in</strong>e Gesamt-, Real- und Förderschule sowie e<strong>in</strong><br />
Gymnasium herkunftssprachlichen Unterricht an.<br />
Das Angebot gilt für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, die die jeweilige Sprache als<br />
Herkunftssprache sprechen, unabhängig davon, ob es sich um ausländische Schüler<strong>in</strong>nen<br />
und Schüler handelt oder solche mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund. Dabei ist wesentlich, dass sie die<br />
Herkunftssprache bereits tatsächlich sprechen. E<strong>in</strong> Erlernen der Sprache ist mit dem<br />
Angebot nicht verbunden.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 19
180<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
Alle Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler der Klassen 9 und 10, die am herkunftssprachlichen<br />
Unterricht teilnehmen, müssen e<strong>in</strong>e schul<strong>in</strong>terne Sprachprüfung ablegen. Im vergangenen<br />
Schuljahr 2011/2012 haben ca. 140 Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler an dieser Sprachprüfung<br />
teilgenommen.<br />
Die Anzahl der herkunftssprachlichen Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrer wurde bereits vor e<strong>in</strong>igen<br />
Jahren vom Land NRW festgeschrieben. Aus diesem Grund kann das Angebot im Regelfall<br />
auch nicht beliebig ausgeweitet werden. Verschiebungen s<strong>in</strong>d allenfalls <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>zelner<br />
Sprachen möglich.<br />
Derzeit wird <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> der herkunftssprachliche Unterricht für folgende Sprachen angeboten:<br />
� Albanisch<br />
� Arabisch<br />
� Bosnisch-Serbisch<br />
� Farsi (Persisch)<br />
� Griechisch<br />
� Italienisch<br />
� Kroatisch<br />
� Kurdisch<br />
� Polnisch<br />
� Portugiesisch<br />
� Spanisch<br />
� Türkisch<br />
� Russisch<br />
"Sprachliche Heterogenität gehört heute zu den Grundbed<strong>in</strong>gungen pädagogischen<br />
Handelns. Es ist Aufgabe der Bildungse<strong>in</strong>richtungen - des K<strong>in</strong>dergartens ebenso wie der<br />
Schule -, die Ausgangslage bestmöglich zu nutzen und alle K<strong>in</strong>der und Jugendliche,<br />
unabhängig von den Zufällen ihrer Herkunft und Lebenslage, so gut wie möglich mit den<br />
sprachlichen Fähigkeiten vertraut zu machen, die nötig s<strong>in</strong>d, um bildungserfolgreich zu<br />
se<strong>in</strong>." 20<br />
20 Gogol<strong>in</strong>, I./Lemke, I. (2010): Durchgängige Sprachbildung. E<strong>in</strong>e Handreichung. Münster. Vorwort<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 20
181<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
III.1.7.3. Bildungsauftrag: Sprachbildung von Geburt an<br />
Alle Institutionen, die K<strong>in</strong>der im Laufe ihrer Lebensbiographie durchlaufen, stehen <strong>in</strong> der<br />
Verantwortung e<strong>in</strong>en altersangemessenen Beitrag zur Sprachbildung zu leisten.<br />
E<strong>in</strong>e frühe <strong>in</strong>stitutionelle sprachliche Sozialisations<strong>in</strong>stanz ist die K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung.<br />
K<strong>in</strong>der kommen immer früher <strong>in</strong> <strong>in</strong>stitutionelle Betreuung. Immer mehr K<strong>in</strong>der wachsen mit<br />
unterschiedlichen Sprachen auf. Die Vielfalt der Gesellschaft spiegelt sich <strong>in</strong> der Kita. Sie ist<br />
e<strong>in</strong> Ort sprachlicher Begegnung:<br />
� K<strong>in</strong>der anderer Herkunftssprachen kommen oft erst hier <strong>in</strong> regelmäßigen Kontakt<br />
mit der Landessprache Deutsch.<br />
� E<strong>in</strong>sprachig aufwachsende K<strong>in</strong>der kommen <strong>in</strong> Kontakt zu anderen Sprachen.<br />
Pädagogische Grundhaltungen bestimmen die Ziele der Sprachbildung. Das sprachliche<br />
Handeln der Bezugspersonen stärkt oder schwächt den Nährboden, aus dem Sprache<br />
erworben wird. Von besonderer Bedeutung ist die Art der sprachlich kommunikativen<br />
Zuwendung. Die sprachlich kommunikative Zuwendung gilt als Voraussetzung jeder<br />
Sprachentwicklung und liefert den Rohstoff jeder Sprachaneignung. Sie bildet die Basis für<br />
Sicherheit im Gebrauch der Sprache und ist wesentlich für die primäre sprachliche<br />
Sozialisation. 21<br />
K<strong>in</strong>dersprache ist das Fundament, auf dem die weitere sprachliche Entwicklung aufbaut. Sie<br />
sollte zugelassen und nicht mit e<strong>in</strong>er Erwachsenensprache überfrachtet werden. Die<br />
Psychol<strong>in</strong>guist<strong>in</strong> Anne W<strong>in</strong>ner regt dazu an, e<strong>in</strong>gespielte Denkweisen zu h<strong>in</strong>terfragen (=<br />
Perspektivenwechsel). Die Sprachfähigkeit bei Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>dern wird oft defizitär<br />
wahrgenommen: „Sie spricht ja noch nicht“, „Er redet nicht“… „Sie kann ke<strong>in</strong> Deutsch“. Die<br />
Sprachentwicklung wird unterstützt, wenn der Reichtum der sprachlichen Fähigkeiten von<br />
Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>dern entdeckt und geachtet wird. Dazu zählen auch vorsprachliche Fähigkeiten, die<br />
sich das Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>d im Wesentlichen über Bewegung und Geräusche erforscht und sich<br />
angeeignet. 22<br />
Spracherwerb ist e<strong>in</strong> komplexer Prozess, der von vielfältigen Erfahrungen begleitet wird. Soll<br />
sich Sprache zu e<strong>in</strong>er Schlüsselkompetenz entwickeln, müssen Beziehung und Aktivität im<br />
Mittelpunkt der frühk<strong>in</strong>dlichen Sprachbildung stehen. 23<br />
Das bedeutet:<br />
� Sprachlernen e<strong>in</strong>betten <strong>in</strong> lebendige Dialoge: Sprache wird im Dialog mit<br />
Bezugspersonen erlernt,<br />
� Vielfältige Sprach- und Sprechanregungen ermöglichen,<br />
� Sprechen als Kommunikation und Kontaktaufnahme werten,<br />
� K<strong>in</strong>der als Gesprächspartner wahrnehmen, mit ihnen den Dialog suchen.<br />
Mit Dialog ist dabei weit mehr als e<strong>in</strong>e Kommunikationsform geme<strong>in</strong>t. Es geht um Austausch,<br />
um Interesse an dem Menschen, der e<strong>in</strong>em gegenübersteht.<br />
Die Erkenntnis, dass Spracherwerb sich über Dialog vollzieht, hat Konsequenzen für den<br />
pädagogischen Auftrag: Institutionelle Sprachbildung bedeutet immer Begleitung und<br />
Beziehung, knüpft an Ressourcen an und erkennt das an, was schon da ist.<br />
21<br />
Vgl. Reich, H. H. (2008): Sprachförderung im K<strong>in</strong>dergarten. Grundlagen, Konzepte, Materialien. Weimar. S. 12f<br />
22<br />
Vgl. W<strong>in</strong>ner (2007), S. 9<br />
23<br />
Vgl. Jampert, K. et al (2005): Schlüsselkompetenz Sprache. Sprachliche Bildung und Förderung im<br />
K<strong>in</strong>dergarten. Konzepte, Projekte, Maßnahmen. Weimar.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 21
182<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
Exkurs: Bedeutung der Literacy-Erziehung<br />
K<strong>in</strong>dliche Erfahrungen mit Situationen im Zusammenhang mit Bilderbüchern, Erzählen und<br />
Schriftkultur gehören zur sogenannten Literacy-Erziehung. Diese Erfahrungen s<strong>in</strong>d sehr<br />
wichtig für die sprachliche Bildung und Entwicklung e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des im Vorschulalter, und sie<br />
haben darüber h<strong>in</strong>aus auch längerfristige Auswirkungen auf die spätere Sprach- und<br />
Lesekompetenz. 24<br />
Mit der aktiven Beteiligung des Projektes "Lesestart" leistet die Stadt <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en<br />
Beitrag zur Literacy-Erziehung. Auch das Lesefestival "Käpt'n Book" kann als Bauste<strong>in</strong> <strong>in</strong> der<br />
Leseerziehung gewertet werden. Weitere Maßnahmen, wie der Ausbau von Lesepaten <strong>in</strong><br />
K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen und Schulen, s<strong>in</strong>d geplant.<br />
III.1.7.4. Zusammenfassende Erkenntnisse und Bauste<strong>in</strong>e für den Handlungsauftrag <strong>in</strong><br />
<strong>Bonn</strong><br />
Die Erkenntnisse zum Verlauf des Spracherwerbs bezogen auf die daraus folgenden<br />
Aufgaben der Institutionen lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
� Sprache entwickelt sich von Geburt (durchgehender Prozess) an.<br />
� Auftrag und Grenzen der Institutionen klären (systemischer Ansatz).<br />
� Ressortübergreifend arbeiten (Schule, Jugendamt,…).<br />
� Beziehungen aufbauen und für Sprachbildung nutzen.<br />
� Das reiche Repertoire von sprachbildenden Verhaltensweisen und<br />
Anregungssituationen, das im Elementar- und Primarbereich vorhanden ist,<br />
nutzen.<br />
� Bestehende Praxis eruieren, dokumentieren, auswerten und weiterentwickeln.<br />
� Best Practice darstellen und verbreiten (systematisieren).<br />
� Aus den Erfahrungen anderer schöpfen.<br />
Aus diesen Bauste<strong>in</strong>en kann dann e<strong>in</strong> „Konzept der durchgängigen Sprachbildung <strong>Bonn</strong>“<br />
entwickelt werden, das sowohl durch Determ<strong>in</strong>anten <strong>in</strong> der k<strong>in</strong>dlichen Entwicklung als auch<br />
durch e<strong>in</strong>e an den Ressourcen orientierte, systemische pädagogische Grundhaltung geprägt<br />
ist.<br />
24 Vgl. Ulrich, M./Oberhuber, P./Soltendieck, M. (2005): Die Welt trifft sich im K<strong>in</strong>dergarten. Interkulturelle Arbeit<br />
und Sprachförderung <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen. Berl<strong>in</strong>.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 22
183<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
III.2 Konzept der durchgängigen Sprachbildung <strong>in</strong><br />
<strong>Bonn</strong><br />
„Sprachbildung“ als e<strong>in</strong> zentrales Schwerpunktthema des Prozesses Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />
bietet die e<strong>in</strong>malige Chance, e<strong>in</strong> Konzept für die durchgängige Sprachbildung aller K<strong>in</strong>der<br />
und Jugendlichen unserer Stadt zu entwickeln.<br />
Sprache ist Grundlage für alle Bildungsprozesse. Dabei steht der Erwerb der deutschen<br />
Sprache zentral zwar im Mittelpunkt, zugleich darf die Bedeutung von Sprachenvielfalt und<br />
der Mehrsprachigkeiten als Potential für den e<strong>in</strong>zelnen und für die Stadtgesellschaft gerade<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>ternationalen Stadt wie <strong>Bonn</strong> nicht vernachlässigt werden. Im Rahmen der<br />
Persönlichkeitsentwicklung und Bildung von K<strong>in</strong>dern spielt vor allem der Respekt vor der<br />
Erstsprache als wesentlicher Faktor <strong>in</strong> der Identitätsbildung e<strong>in</strong>e große Rolle.<br />
Das Schwerpunktthema "Sprachbildung" im Prozess Inklusive Bildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> beschäftigt<br />
sich gleichwohl aber zunächst vorrangig mit der Frage, wie K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen über<br />
e<strong>in</strong>en durchgängigen Erwerb des Deutschen als Alltags-, Amts- und Bildungssprache bei<br />
optimaler Berücksichtigung ihrer sprachlichen Kompetenzen e<strong>in</strong>e bestmögliche Startchance<br />
<strong>in</strong>s Leben und <strong>in</strong> ihre <strong>in</strong>dividuelle Bildungsbiographie gegeben werden kann.<br />
Die Ansätze und Umsetzungsstrategien, die es dabei zu entwickeln gilt, müssen sich auch<br />
für die Bildung der sprachlichen Fähigkeiten von mehrsprachigen K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />
möglichst optimal eignen. Zugleich müssen die Chancen, die die Mehrsprachigkeit für<br />
e<strong>in</strong>sprachig aufwachsende K<strong>in</strong>der und Jugendliche bietet, adäquat genutzt werden. 25<br />
Ziel: Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es chancengerechten Aufwachsens für jedes K<strong>in</strong>d muss es se<strong>in</strong>, dass die<br />
Stadt <strong>Bonn</strong> als Träger von unterschiedlichen Institutionen (Kitas, Schulen, VHS,<br />
Gesundheitsamt, Amt für Wirtschaftsförderung, Kulture<strong>in</strong>richtungen, Jugendfreizeite<strong>in</strong>richtungen,<br />
Bibliotheken…) und unter Berücksichtigung und E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung externer Partner<br />
die geme<strong>in</strong>same Bildungslandschaft so gestaltet, dass die Verpflichtung zu e<strong>in</strong>er<br />
durchgängigen Sprachbildung von allen Akteuren wahrgenommen wird.<br />
Sprachbildung wird so zum Querschnittsthema. In unterschiedlichen Fachbereichen muss <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em ersten Schritt über noch festzustellende Indikatoren erfasst werden, welche konkreten<br />
Ansätze und Maßnahmen es bereits gibt, wie deren Wirksamkeit zu beurteilen ist, welche<br />
f<strong>in</strong>anziellen Mittel an welcher Stelle bereits zur Verfügung stehen und e<strong>in</strong>gesetzt werden,<br />
was noch aufgebaut und entwickelt werden muss, wie die Vernetzung und Kooperation<br />
derzeit aussieht und wie diese künftig optimiert und verbessert werden kann.<br />
Grundvoraussetzungen für die durchgängige Sprachbildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> s<strong>in</strong>d:<br />
� Sie muss dauerhaft, kont<strong>in</strong>uierlich und systematisch <strong>in</strong> allen Institutionen erfolgen,<br />
beg<strong>in</strong>nend im vorschulischen Bereich, und zentral koord<strong>in</strong>iert se<strong>in</strong>.<br />
� Sie konzentriert sich auf bildungssprachliche Fähigkeiten.<br />
� Sie berücksichtigt <strong>in</strong> angemessener Weise Mehrsprachigkeit.<br />
25 Riehl, C.M.: Die Bedeutung von Mehrsprachigkeit. http://www.laganrw.de/data/statement_zur_mehrsprachigkeit_claudia_maria_riehl.pdf<br />
Abruf vom 05.09.2012<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 23
184<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
III.2.1 Ziele und zentrale Aspekte durchgängiger Sprachbildung<br />
Grundlegendes Ziel von systematischer Sprachbildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> ist es, Türen zu öffnen, die<br />
Welt zu erschließen und dem Ausschluss von Chancengerechtigkeit aufgrund der Barriere<br />
„Sprache“ vorzubeugen. Durch Koord<strong>in</strong>ation, Kooperation und systematischer Unterstützung<br />
bei sprachlicher Bildung werden so bessere Bildungsabschlüsse auf allen Ebenen der<br />
Bildungslaufbahn ermöglicht.<br />
Wesentliche Elemente e<strong>in</strong>er durchgängigen Sprachbildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> s<strong>in</strong>d:<br />
� Sprachbildung wird selbstverständlicher Teil e<strong>in</strong>es durchgängigen<br />
Bildungskonzeptes.<br />
� Sie stellt das e<strong>in</strong>zelne K<strong>in</strong>d mit se<strong>in</strong>en Möglichkeiten und Bedarfen <strong>in</strong> den<br />
Vordergrund.<br />
� Sie ist damit Bestandteil jeder <strong>in</strong>stitutionellen Arbeit mit K<strong>in</strong>dern.<br />
� Sprachbildung erfolgt über die Institutionen h<strong>in</strong>weg nach durchgängigen Vorgaben<br />
und Konzepten.<br />
� Sprachbildung erstreckt sich im Alltag auf alle Bereiche der Arbeit mit K<strong>in</strong>dern und<br />
unterscheidet sich damit konzeptionell von sonstiger Sprachförderung.<br />
� Vorhandene Ansätze der Sprachförderung werden <strong>in</strong> das Konzept <strong>in</strong>tegriert; auf ihre<br />
Tragfähigkeit und Wirksamkeit überprüft und ggf. durch <strong>in</strong>teressengerechtere Ansätze<br />
substituiert.<br />
� Alle mit K<strong>in</strong>dern Arbeitenden werden durch entsprechende Sensibilisierung und<br />
Fortbildungen <strong>in</strong> die Lage versetzt, <strong>in</strong>nerhalb ihres Tätigkeitsbereiches ihren Beitrag<br />
zu Sprachbildung zu leisten<br />
� Für erfolgreiche Sprachbildung wird Kont<strong>in</strong>uität geschaffen, <strong>in</strong>sbesondere wird e<strong>in</strong>e<br />
möglichst hohe Kont<strong>in</strong>uität bei den Bezugspersonen der K<strong>in</strong>der angestrebt<br />
Die Durchgängigkeit von Sprachbildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> bezieht sich auf:<br />
� E<strong>in</strong>beziehung aller Fächer und Lernbereiche.<br />
� Die Kont<strong>in</strong>uität systematischer Sprachförderung entlang der Bildungsbiographie mit<br />
e<strong>in</strong>er Vermeidung von Brüchen an den Schnittstellen zwischen den<br />
Bildungs<strong>in</strong>stitutionen.<br />
� Die Verb<strong>in</strong>dung zwischen der Zweitsprache Deutsch und - soweit möglich - den<br />
Herkunftssprachen und schulischen Fremdsprachen.<br />
� Das Erschließen sprachförderlicher Ressourcen durch Vernetzung und Kooperation<br />
des am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten pädagogischen Personals sowie<br />
durch die aktive Beteiligung der Eltern und außerschulischen Partner.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 24
185<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
III.2.2 Wege zur „durchgängigen Sprachbildung“ 26<br />
Bildungs<strong>in</strong>stitutionen haben grundsätzlich die Aufgabe, die Sprachbildung systematisch zu<br />
entwickeln. Alle Bereiche von Schulentwicklung s<strong>in</strong>d davon betroffen: die<br />
Unterrichtsentwicklung, die Entwicklung von Schule als Organisation und die Qualifizierung<br />
des Personals sowie die Vernetzung <strong>in</strong> die Kommune.<br />
Diese Aspekte werden auf drei Ebenen <strong>in</strong> unterschiedlichen Handlungsfeldern realisiert.<br />
1. Die vertikale Kooperation und Vernetzung an den Schnittstellen der<br />
Bildungsbiographien (KiTa – Grundschule; Primar – Sekundarbereich; Schule –<br />
Beruf)<br />
2. Horizontale Schnittstelle I: quer durch alle Fächer und Lernbereiche<br />
3. Horizontale Schnittstelle II: Zusammenwirken der Instanzen der sprachlichen<br />
Sozialisation (Eltern, Herkunftssprachlicher Unterricht, außerschulische<br />
Partner,…)<br />
Im folgenden Schaubild 27 werden die Dimensionen der durchgängigen Sprachbildung<br />
dargestellt:<br />
Die vertikale Dimension:<br />
Bildungsbiographische Übergänge bedeuten für K<strong>in</strong>der und Jugendliche neue sprachliche<br />
Anforderungen, die sich aber nicht notwendigerweise mit der sprachlichen Entwicklung<br />
decken.<br />
Mögliche Brüche, die daraus entstehen, dass aktuelle Fähigkeiten und Anforderungen nicht<br />
deckungsgleich s<strong>in</strong>d, müssen - <strong>in</strong>sbesondere um Brüche <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Bildungsbiographie bzw.<br />
26 Vgl. Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung Berl<strong>in</strong> (Hrsg.) (2009): Wege zur durchgängigen<br />
Sprachbildung. E<strong>in</strong> Orientierungsrahmen für Schulen.<br />
27 http://www.foermig-berl<strong>in</strong>.de/konzeption.html Abruf vom 05.09.2012<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 25
186<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
e<strong>in</strong>er Schullaufbahn zu vermeiden - begleitet werden. Abgebende und aufnehmende<br />
Institution müssen sich für die kont<strong>in</strong>uierliche Sprachbildung verantwortlich fühlen. Sie<br />
wissen um die sprachpädagogische und sprachbildende Arbeit der anderen und verstehen<br />
Sprachbildung im Idealfall als geme<strong>in</strong>same Aufgabe. In diesem Zusammenhang darf auch<br />
der Übergang <strong>in</strong> die berufliche Bildung nicht aus dem Blick geraten.<br />
Die horizontale Dimension:<br />
Sprachbildung wird als Querschnittsaufgabe im Alltag und <strong>in</strong> allen Fächern <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />
von Sprach- und Sachlernen verstanden.<br />
„Die erste, horizontale Dimension der Durchgängigkeit von Sprachbildung bildet e<strong>in</strong>en<br />
grundsätzlichen Gegensatz zu der weit verbreiteten Praxis, die Aufgabe der Sprachbildung<br />
an den Deutsch- oder den Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht zu delegieren.“ 28<br />
Im Zusammenhang mit e<strong>in</strong>er durchgängigen Sprachbildung, die sich im vorschulischen<br />
Bereich auf den KiTa-Alltag, im schulischen Bereich auf alle Fächer bezieht und immanenter<br />
Teil jeden Unterrichts ist, bekommt der Bereich des außerunterrichtlichen Angebotes durch<br />
se<strong>in</strong>e zeitlichen und <strong>in</strong>haltlichen Spielräume e<strong>in</strong>en besonderen Stellenwert. Auch die<br />
Zusammenarbeit mit Eltern muss unter diesem Gesichtspunkt betrachtet werden. Projekte<br />
zur Family Literacy gehören beispielsweise dazu.<br />
Folgendes Beispiel beschreibt die Vision für e<strong>in</strong>e durchgängige Sprachbildung über<br />
horizontale Kooperation und Vernetzung unter E<strong>in</strong>beziehung vertikaler Schnittstellen:<br />
Auf lokaler Ebene verbünden sich schulische und außerschulische Partner (Bsp. KiTa,<br />
Schule, Bibliothek, Buchladen vor Ort, Seniorenzentrum) zum „Ausbau von Basise<strong>in</strong>heiten“,<br />
unterstützen übergeordnete Systeme, wie das Schulamt, das Jugendamt und/oder<br />
Hochschulen diese Verbünde durch Steuerung, Koord<strong>in</strong>ation, Qualifikation oder<br />
wissenschaftliche Begleitung. Es entsteht so e<strong>in</strong>e „Entwicklungspartnerschaft sprachliche<br />
Bildung". 29<br />
28 Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung Berl<strong>in</strong> (Hrsg.) (2009): Wege zur durchgängigen<br />
Sprachbildung. E<strong>in</strong> Orientierungsrahmen für Schulen.<br />
29 Vgl. Gogol<strong>in</strong>, I., Lemke, I. (2010): Durchgängige Sprachbildung. E<strong>in</strong>e Handreichung. Münster<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 26
Grafik 30<br />
187<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
Exkurs: Sechs Merkmale e<strong>in</strong>es sprachförderlichen Unterrichts 31<br />
1. Ressourcenorientierung statt Defizitblick heißt, sich an den sprachlichen Fähigkeiten<br />
der K<strong>in</strong>der orientieren und Mustern von Ausgrenzung entgegenwirken:<br />
„Jim Cumm<strong>in</strong>s, renommierter Sprachwissenschaftler und Pädagoge aus Kanada,<br />
schlussfolgert aus langjähriger Forschung zur Beschulung von K<strong>in</strong>dern aus<br />
Sprachm<strong>in</strong>derheiten, dass K<strong>in</strong>der aus gesellschaftlich benachteiligten M<strong>in</strong>derheiten <strong>in</strong> der<br />
Schule nur erfolgreich lernen können, wenn die Interaktionen im Klassenzimmer – und<br />
v.a. die zwischen Lehrer- und Schüler/<strong>in</strong>nen – Mustern von Ausgrenzung bewusst<br />
entgegen wirken.“ 32<br />
2. Diagnosegestützte <strong>in</strong>dividuelle Förderung heißt, die <strong>in</strong>dividuelle Sprachentwicklung<br />
e<strong>in</strong>es jeden K<strong>in</strong>des beobachten und berücksichtigen.<br />
3. Sprachbewusster Unterricht heißt, dass Lehrkräfte als Sprachvorbilder<br />
variationsreichen sprachlichen Input geben und Fehler als Teil des Sprachenlernens<br />
wahrnehmen<br />
30<br />
Gogol<strong>in</strong>, I. (2010): Über die Förderung bildungssprachlicher Kompetenz. Das FÖRMIG-Transfer-Projekt<br />
Hamburg. Abruf vom 05.09.2012<br />
31<br />
Vgl. Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung Berl<strong>in</strong> (Hrsg.) (2009): Wege zur durchgängigen<br />
Sprachbildung. E<strong>in</strong> Orientierungsrahmen für Schulen.<br />
32<br />
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berl<strong>in</strong> (Hrsg.) (2009): Fachbrief Nr.3<br />
Sprachförderung/Deutsch als Zweitsprache.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 27
188<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
4. Sprach<strong>in</strong>tensiver Unterricht heißt, dass Sprachenlernen als eigenaktiver Prozess <strong>in</strong><br />
Form des Aushandelns von Bedeutungen und des Sach- und Sprachenlernens <strong>in</strong><br />
jedem Fach gelebt wird.<br />
5. Bildungssprache als Ziel heißt, dass im Zentrum der Sprachbildung e<strong>in</strong><br />
Sprachregister steht, das sich deutlich von der allgeme<strong>in</strong>en Umgangssprache<br />
unterscheidet. Die Förderung der Bildungssprache konzentriert sich auch auf die<br />
Fähigkeit Texte zu erschließen, mit ihnen zu arbeiten und Texte zu erfassen.<br />
6. Gerüste bauen („Scaffold<strong>in</strong>g“) bezieht sich auf die Rolle der Pädagogen, Lerngerüste<br />
zu schaffen, die für die K<strong>in</strong>der und Jugendlichen tragfähige Brücken von der<br />
Umgangssprache zur Bildungssprache bilden.<br />
Die hier für den Schulbereich dargestellten Merkmale s<strong>in</strong>d grundsätzlich auf alle Bereiche<br />
der Arbeit mit K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen übertragbar.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 28
189<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
III.3 Ziele kurz-, mittel und langfristig sowie aktuelle<br />
Maßnahmen<br />
III.3.1 Ziele:<br />
Kurz und Mittelfristig<br />
In den nächsten 5 Jahren:<br />
Bildungs<strong>in</strong>stitutionen haben sich weiterentwickelt und begleiten jedes K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />
Sprachentwicklung bestmöglich.<br />
Indikator: Die Sprachbildung von K<strong>in</strong>dern bei der E<strong>in</strong>schulung hat sich maßgeblich<br />
verbessert; d.h. der Sprachförderbedarf bei der E<strong>in</strong>schulungsuntersuchung ist um<br />
m<strong>in</strong>destens 20% gesunken.<br />
Langfristig<br />
In den nächsten 10 Jahren: Die Qualität sprachlicher Bildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>er<br />
Bildungse<strong>in</strong>richtungen trägt wesentlich dazu bei, dass Sprache von allen <strong>Bonn</strong>er<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern nicht als Barriere, sondern als Türöffner erfahrbar und genutzt<br />
wird.<br />
Indikator: Übergänge von Klasse 4 nach Klasse 5 verlaufen reibungsloser; Defizite im<br />
Bereich der deutschen Sprache werden von Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrern der 5.Klassen deutlich<br />
ger<strong>in</strong>ger e<strong>in</strong>geschätzt als 2012 (Rückgang um m<strong>in</strong>destens 20%). Messverfahren: Befragung<br />
von Klassenlehrer<strong>in</strong>nen/Klassenlehrern der 5. Klassen unterschiedlicher Schulformen im<br />
Jahr 2012 und 2022.<br />
III.3.2 Aktuelle Maßnahmen:<br />
Entsprechend dem Konzept der durchgängigen Sprachbildung <strong>Bonn</strong> werden folgende<br />
Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen durchgeführt. Alle Aktivitäten beziehen sich<br />
zunächst auf die Altergruppe von 0-10 Jahren (Elementar- und Primarbereich). Die<br />
Umsetzung erfolgt teilweise parallel.<br />
1. Auftaktveranstaltung:<br />
Experten aller Ebenen (Pädagogen aus Kita und Schule, Fachberatungen,<br />
Logopäd<strong>in</strong>nen/Logopäden, Sprachtherapeut<strong>in</strong>nen/ Sprachtherapeuten, Experten aus der<br />
Wissenschaft, Eltern etc.) der Sprachbildung erhalten Informationen zum Thema<br />
"Durchgängige Sprachbildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>" und treten unter wissenschaftlicher Begleitung <strong>in</strong><br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 29
190<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
e<strong>in</strong>en Fachdiskurs e<strong>in</strong>. Innerhalb e<strong>in</strong>es moderierten Prozesses haben alle die Möglichkeit, ihr<br />
Expertenwissen und ihre Ideen für die Entwicklung zukünftiger Aktivitäten im Bereich der<br />
Sprachbildung e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen.<br />
Die Veranstaltung soll <strong>in</strong> Kooperation mit dem Fachbereich "Deutsch als Zweitsprache" der<br />
Universität <strong>Bonn</strong> <strong>in</strong> der ersten Jahreshälfte 2013 stattf<strong>in</strong>den.<br />
Die Ergebnisse dieser Veranstaltung bilden e<strong>in</strong>e Grundlage für weitere Maßnahmen.<br />
2. Bestandsaufnahmen bestehender Maßnahmen und Bedarfsanalyse<br />
� Welche Angebote im Bereich „Sprachbildung“ gibt es?<br />
� Welches Budget steht für die e<strong>in</strong>zelnen Maßnahmen zur Verfügung?<br />
� Wem steht dieses Budget zur Verfügung?<br />
� Was führt zu welchem Ergebnis/Erfolg?<br />
Unter dem Gesichtspunkt der durchgängigen Sprachbildung soll die Vielfalt der bereits<br />
bestehenden Angebote eruiert und positive Ansätze und Erfahrungen sollen als Best<br />
Practice Beispiele für andere zugänglich gemacht werden. Anhand von Indikatoren soll<br />
erfasst werden, wie die Wirksamkeit von Maßnahmen ist und wie Kooperationen zu gestalten<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Kurzfristig (2013):<br />
Flächendeckende Analyse aller Angebote im Bereich Kita und Primarstufe, z.B. anhand der<br />
nachfolgenden Leitfragen: 33<br />
� Welches Verständnis von sprachlicher Bildung herrscht <strong>in</strong> der jeweiligen E<strong>in</strong>richtung<br />
vor?<br />
� Welche Diagnose<strong>in</strong>strumente werden e<strong>in</strong>gesetzt?<br />
� Welche Förderstrategien werden bereits verfolgt?<br />
� Wie ist die sprachliche Situation <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>richtung (welche Sprachen sprechen<br />
K<strong>in</strong>der, Eltern und Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter?<br />
� Welche Erfahrungen und besonderen Qualifikationen und Fähigkeiten besitzen die<br />
Beteiligten (Pädagog<strong>in</strong>nen, Eltern, K<strong>in</strong>der) im H<strong>in</strong>blick auf sprachliche Bildung?<br />
� Wo besteht Qualifizierungsbedarf?<br />
� Welche parallelen Innovationsanforderungen bestehen?<br />
� Gibt es Möglichkeiten der Kooperation?<br />
� Mit wem bestehen Kooperationen, die für sprachliche Bildung förderlich s<strong>in</strong>d?<br />
� Welche Ressourcen gibt es im Quartier, im Stadtteil, <strong>in</strong> der Stadt?<br />
� Welche Erwartungshaltungen haben die Beteiligten?<br />
� Welches Verständnis von "Elternarbeit" besteht <strong>in</strong> der jeweiligen E<strong>in</strong>richtung?<br />
� Wie schätzen die aufnehmenden Grundschulen den Stand der Sprachbildung der<br />
K<strong>in</strong>der bei der E<strong>in</strong>schulung e<strong>in</strong>?<br />
33 Leitfragen <strong>in</strong> Anlehnung an: Salem, T. (2010): Eckpfeiler der kooperativen Entwicklungsarbeit <strong>in</strong> FÖRMIG-<br />
Transfer Hamburg. Abruf vom 05.09.2012<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 30
Mittelfristig: (2013/2014)<br />
191<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
� Ausweitung dieser Analyse auf den Sekundarbereich, unter besonderer<br />
Berücksichtigung der E<strong>in</strong>schätzung der aufnehmenden Schulen beim Übergang von<br />
der Klasse 4 <strong>in</strong> die weiterführende Schule.<br />
3. Flächendeckendes Screen<strong>in</strong>g <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen<br />
E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es flächendeckenden Screen<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen, um<br />
audiologische und sprachtherapeutische Notwendigkeiten, die e<strong>in</strong>en altersangemessenen<br />
Spracherwerb beh<strong>in</strong>dern, frühzeitig festzustellen und behandeln zu können (<strong>in</strong> Anlehnung an<br />
das Bad Godesberger Modell) .<br />
4. Sensibilisierung für Sprachenvielfalt<br />
Ausgehend vom „Index für Inklusion“ 34 soll e<strong>in</strong> kurzer Fragenkatalog mit dem Schwerpunkt<br />
„Sprache(n)“ erstellt werden. Als Instrument für (Bildungs-)e<strong>in</strong>richtungen zum Thema<br />
„Inklusiver Umgang mit Sprache(n)“.<br />
E<strong>in</strong>e Fragestellung könnte z.B. se<strong>in</strong>: Welche Sprachen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> welchen<br />
Angeboten/E<strong>in</strong>richtungen präsent, bzw. verborgen?<br />
E<strong>in</strong> solcher Index soll die Diskussion <strong>in</strong>nerhalb der E<strong>in</strong>richtungen anregen und kann<br />
Grundlage für weitere Entwicklungen werden. Er dient auch zum trägerübergreifenden<br />
Austausch und zur Entwicklung von Kooperationen<br />
Kurzfristig: erste Erprobung <strong>in</strong> 4 E<strong>in</strong>richtungen bis Mitte 2013<br />
Mittelfristig: im Erfolgsfall dauerhaft als Instrument für alle E<strong>in</strong>richtungen verfügbar.<br />
5. Flächendeckende Qualifizierung unterschiedlicher (Berufs-)gruppen,<br />
vor allem von Erzieher<strong>in</strong>nen/Erziehern und Lehrer<strong>in</strong>nen/Lehrern zur durchgängigen<br />
Sprachbildung mit vier Schwerpunkten:<br />
� Haltungen, Bilder vom K<strong>in</strong>d im Kontext von Sprachentwicklung /Sensibilisierung für<br />
durchgängige Sprachbildung.<br />
� Konzept der durchgehenden Sprachbildung, Verständnis von sprachlicher Förderung<br />
und Sprachtherapie.<br />
� Sprachbildender pädagogischer Alltag: Anleitungen, Material, Beispiele …<br />
� Berufsübergreifende Kooperationen, Teamentwicklung, kollegialer Austausch zu<br />
Sprachbildung, Kooperation mit Eltern.<br />
III.3.3 F<strong>in</strong>anzierungskonzept<br />
Die Umsetzung des Konzeptes der durchgängigen Sprachbildung für K<strong>in</strong>der und Jugendliche<br />
<strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> ist <strong>in</strong>nerhalb der bislang vorhandenen f<strong>in</strong>anziellen Strukturen nicht darstellbar.<br />
34 Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (Hrsg.) (2011): Inklusion vor Ort: Der Kommunale Index für Inklusion<br />
- e<strong>in</strong> Praxishandbuch. Berl<strong>in</strong><br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 31
192<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – III. Sprachbildung<br />
Zur soliden und nachhaltigen F<strong>in</strong>anzierung der Implementierung und Umsetzung des im<br />
Schwerpunktthema "Sprachbildung" als vorrangige Maßnahme beschriebenen "Konzeptes<br />
der durchgängigen Sprachbildung für K<strong>in</strong>der und Jugendliche <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>" werden dauerhaft die<br />
nicht verausgabten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket e<strong>in</strong>gesetzt. Die jeweils<br />
notwendigen Maßnahmen, die sich aus dem weiteren Prozess ergeben, werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
jährlichen Maßnahmen- und F<strong>in</strong>anzplanung den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung<br />
vorgelegt.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 32
193<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – IV. Barrierefreiheit<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />
Teil IV: Barrierefreiheit<br />
IV. Barrierefreiheit.............................................................................................................. 5<br />
IV.1 Barrierefreiheit <strong>in</strong> vorschulischen E<strong>in</strong>richtungen.................................................. 6<br />
IV.2 Barrierefreiheit <strong>in</strong> Schulen ................................................................................... 7<br />
IV.2.1 Bauliche Barrierefreiheit von Schulgebäuden ........................................ 7<br />
IV.2.2 Barrierefreiheit von Schulen im erweiterten Worts<strong>in</strong>n ...........................10<br />
IV.2.3 Barrierefreie Informationstechnik und <strong>in</strong>klusive<br />
Medienpädagogik .................................................................................10<br />
IV.3 Ziele kurz-, mittel- und langfristig sowie aktuelle Maßnahmen............................12<br />
IV.3.1 Barrierefreiheit <strong>in</strong> Schulgebäuden.........................................................12<br />
IV.3.2 Barrierefreie Informationstechnik und <strong>in</strong>klusive<br />
Medienpädagogik .................................................................................13<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 3
194<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – IV. Barrierefreiheit<br />
IV.1 Barrierefreiheit <strong>in</strong> vorschulischen<br />
E<strong>in</strong>richtungen<br />
Dieses Kapitel ist noch <strong>in</strong> der Bearbeitung.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 6
195<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – IV. Barrierefreiheit<br />
IV.2 Barrierefreiheit <strong>in</strong> Schulen<br />
IV.2.1 Bauliche Barrierefreiheit von Schulgebäuden<br />
"Die Architektur kann die pädagogische Idee e<strong>in</strong>er Förderung aller Lernenden <strong>in</strong><br />
heterogenen und <strong>in</strong>klusiven Gruppen unterstützen – <strong>in</strong>dem sie genügend und gut<br />
ausgestattete Räume anbietet. Zusatzflächen, die Sonderschulen als Differenzierungsräume<br />
oder Hauptschulen als Werkstätten <strong>in</strong> der Vergangenheit zur Verfügung standen, müssen<br />
anteilig <strong>in</strong> die Bedarfsrechnung e<strong>in</strong>gehen und Unterrichtsräume ergänzen - teils separiert,<br />
aber auch als <strong>in</strong>tegrierte Bereiche.<br />
Die barrierefreie Gestaltung von Schulgebäuden ist e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong>e Selbstverständlichkeit<br />
und im Planungsalltag doch oft e<strong>in</strong>e große Herausforderung. Gerade beim Umbau ist die<br />
zentrale Frage nach Zugänglichkeit <strong>in</strong> ihren unterschiedlichen Bedeutungsebenen selten<br />
e<strong>in</strong>deutig zu beantworten und kann nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>tensiven Abwägungsprozess mit den<br />
Beteiligten zu guten Ergebnissen führen.<br />
Pragmatisch lassen sich zwei Ebenen der Inklusion im H<strong>in</strong>blick auf ihre räumlichen<br />
Implikationen darstellen. Zum e<strong>in</strong>en ist da die harte Frage der Barrierefreiheit, die sich an<br />
ganz konkreten Anforderungen festmachen lässt: Erschließung, Bewegungsflächen,<br />
Öffnungsmaße, Leitsystem, Bedienelemente etc. Zum anderen gilt es, e<strong>in</strong>e Fülle an weichen<br />
Kriterien für die Unterstützung heterogener Gruppen zu beachten. Die Forderungen nach<br />
Öffnung und Differenzierung (etwa durch Clusterbildung) erhalten hier nochmals e<strong>in</strong>e<br />
zusätzliche und zw<strong>in</strong>gende Begründung, da sich <strong>in</strong> der <strong>in</strong>klusiven Schule das Spektrum der<br />
Lernformen deutlich erweitert.<br />
Die konkreten Anforderungen, die aus der Inklusion resultieren, müssen projektspezifisch<br />
präzisiert werden. Oftmals wird das nicht abschließend möglich se<strong>in</strong>. Um Kapazitäten für<br />
Inklusionsanforderungen zu schaffen, die heute so noch gar nicht absehbar s<strong>in</strong>d, ist es umso<br />
wichtiger, "Dispo-Flächen" und optionale Schalträume zu schaffen. Zum<br />
Anforderungskatalog zählen unter anderem folgende Aspekte: <strong>Integration</strong> von Flächen für<br />
e<strong>in</strong>en sonderpädagogischen Förderbedarf <strong>in</strong> die allgeme<strong>in</strong>en Unterrichtsorte/-cluster,<br />
zusätzliche Ruhe- und Bewegungsräume, geme<strong>in</strong>same Anordnung von Arbeitsplätzen für<br />
Lehrende und pädagogisches Fachpersonal, Beratungs- und Therapieräume, spezifische<br />
Sanitäranlagen etc." 1<br />
Die barrierefreie Gestaltung von öffentlichem Raum ist e<strong>in</strong>e Gestaltung für alle Menschen,<br />
egal ob groß, kle<strong>in</strong>, jung, alt, seh- oder hörbeh<strong>in</strong>dert, im Rollstuhl, K<strong>in</strong>derwagen usw.<br />
Barrierefreie Gestaltung von Schulen muss also mehr im Blick haben als e<strong>in</strong> mögliches<br />
"Rollik<strong>in</strong>d". Hier geht es auch um die Schüler<strong>in</strong>/den Schüler mit Wahrnehmungsstörungen<br />
oder die Mutter/den Vater mit mangelnden Deutschkenntnissen. Allen soll die Zugänglichkeit<br />
und Nutzbarkeit von (Schul-)-gebäuden ermöglicht werden, möglichst ohne, dass sie auf<br />
fremde Hilfe angewiesen s<strong>in</strong>d.<br />
Barrierefreiheit ist e<strong>in</strong> zentraler Punkt bezüglich Inklusion, weil sie die Eigenständigkeit und<br />
Mobilität aller K<strong>in</strong>der und Jugendlichen ermöglicht und damit zu chancengerechtem Lernen<br />
beiträgt.<br />
1 Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft/ Montag Stiftung Urbane Räume (2012): Schulen planen und bauen.<br />
Grundlagen und Prozesse. <strong>Bonn</strong>, S. 46<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 7
196<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – IV. Barrierefreiheit<br />
Drei Grundpr<strong>in</strong>zipien werden bei der Barrierefreiheit zugrunde gelegt: 2<br />
1. Gruppe mit den weitestgehenden Anforderungen: Werden die Bedarfe der<br />
Nutzergruppe, die die höchsten Anforderungen an die Gestaltung e<strong>in</strong>es<br />
Schulgebäudes stellen, berücksichtigt, dann werden auch die Anforderungen aller<br />
anderen Menschen berücksichtigt<br />
2. das Zwei-S<strong>in</strong>ne-Pr<strong>in</strong>zip: Wenn zwei der drei S<strong>in</strong>ne "Hören, Sehen, Tasten" bei der<br />
Gestaltung des Gebäudes und von Informationssystemen angesprochen werden,<br />
können auch Menschen mit entsprechenden E<strong>in</strong>schränkungen das Gebäude<br />
selbständig nutzen<br />
3. das Zwei-Kanal-Pr<strong>in</strong>zip: Wenn alternative Möglichkeiten zur Nutzung e<strong>in</strong>es<br />
Gebäudes (z.B. Treppe und Aufzug) angeboten werden, werden Menschen mit<br />
unterschiedlichen Fähigkeiten berücksichtigt.<br />
Der derzeitige Stand des beh<strong>in</strong>dertengerechten Ausbaus <strong>Bonn</strong>er Schulgebäude ist <strong>in</strong> der<br />
folgenden Tabelle, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ersten Bestandsaufnahme von Schulamt und SGB erstellt<br />
worden ist, dargestellt. Diese Bestandsaufnahme wird kont<strong>in</strong>uierlich fortgeschrieben.<br />
Berücksichtigt wurden zunächst die Elemente "Aufzug", "Beh<strong>in</strong>derten-Toiletten" und<br />
"Rampen".<br />
Der nachfolgenden Übersicht ist zu entnehmen, dass bereits bei diesen drei Basiskriterien<br />
für Barrierefreiheit e<strong>in</strong> erheblicher Handlungsbedarf besteht. Nur 12 von 94 Schulgebäuden<br />
wurden von der Verwaltung mit 1 ("ganz gut") bewertet. H<strong>in</strong>zu kommen ca. 26 Schulgebäude<br />
im Grundschulbereich, die - <strong>in</strong> Abstimmung mit der Beh<strong>in</strong>dertengeme<strong>in</strong>schaft - jeweils über<br />
e<strong>in</strong>e barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses und e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>dertentoilette verfügen.<br />
H<strong>in</strong>tergrund dieses im Zusammenhang mit größeren Baumaßnahmen realisierten<br />
M<strong>in</strong>deststandards war die Absicht, möglichst kostengünstig und möglichst flächendeckend<br />
e<strong>in</strong>e wohnortnahe Beschulung mobilitätse<strong>in</strong>geschränkter K<strong>in</strong>der im Grundschulbereich zu<br />
erreichen. Aufgrund der Fachraumproblematik <strong>in</strong> weiterführenden Schulen ließ sich dieses<br />
Modell jedoch bisher nur <strong>in</strong> Grundschulen realisieren. In weiterführenden Schulen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />
Regel Aufzugsanlagen zu errichten. Aufgrund bisheriger, grober Erfahrungswerte kosten (die<br />
tatsächlichen Kosten können je nach Standort deutlich divergieren) der E<strong>in</strong>bau e<strong>in</strong>er<br />
Beh<strong>in</strong>dertentoilette zwischen 5.000 und 30.000 Euro, die Nachrüstung e<strong>in</strong>es Schulgebäudes<br />
mit e<strong>in</strong>em Aufzug m<strong>in</strong>destens 100.000 Euro. Dies macht deutlich, dass hier e<strong>in</strong> dezidierter<br />
Zeit- und Maßnahmenplan entwickelt werden muss, der Prioritäten setzt. Selbstverständlich<br />
s<strong>in</strong>d bei der Erstellung e<strong>in</strong>er entsprechenden Prioritätenliste auch andere Zielsetzungen (z.B.<br />
Brandschutz, energetische Sanierungserfordernisse) zu berücksichtigen, die e<strong>in</strong>e andere<br />
Gewichtung erforderlich machen können; entsprechende Vorarbeiten des SGB s<strong>in</strong>d bereits<br />
geleistet. Berücksichtigt werden sollte auch, dass für e<strong>in</strong>zelne, wenige Gebäude, wie<br />
beispielsweise das Schulgebäude an der W<strong>in</strong>terstraße 53 (Burg- und Siebengebirgsschule),<br />
e<strong>in</strong>vernehmlich festgestellt werden musste, dass e<strong>in</strong>e beh<strong>in</strong>dertengerechte Ausstattung mit<br />
so hohen Kosten verbunden wäre, dass zunächst auf die barrierefreie Herrichtung verzichtet<br />
werden sollte.<br />
Es kann nicht die Aufgabe des "Handbuchs Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>" se<strong>in</strong>, an dieser Stelle<br />
e<strong>in</strong>zelne Maßnahmen zur baulichen Barrierefreiheit zu beschreiben und zu bewerten. Sehr<br />
wohl ist es aber se<strong>in</strong>e Aufgabe, die grundsätzliche Herangehensweise zum Ausbau von<br />
Barrierefreiheit an Schulgebäuden aufzuzeigen. Die Entwicklung der Barrierefreiheit und<br />
deren Ausbau s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> künftigen Fortschreibungen des Handbuchs als Zusammenfassung<br />
daher regelmäßig zu berücksichtigen.<br />
2 Vgl. Unfallkasse Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (2011): "Barrierefreiheit. wahrnehmen - erkennen - erreichen"<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 8
197<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – IV. Barrierefreiheit<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 9
198<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – IV. Barrierefreiheit<br />
IV.2.2 Barrierefreiheit von Schulen im erweiterten Worts<strong>in</strong>n<br />
Wenn Barrierefreiheit von Schulen bedeutet, dass jedem K<strong>in</strong>d der Zugang zu Bildung<br />
ermöglicht wird, ergibt sich daraus die Frage, welche personellen, sächlichen, räumlichen<br />
und zeitlichen Voraussetzungen es geben muss, um wirkliche Teilhabe zu ermöglichen.<br />
Diesbezüglich gilt es, die Vorgaben des Landes abzuwarten.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs zeichnet sich bereits heute ab, dass durch den Ausbau des Ganztages, der als<br />
wesentlicher Bestandteil e<strong>in</strong>er chancengerechten Bildung gilt und zusätzliche<br />
Differenzierungs-, Ruhe-, Therapie-, Essens- und Bewegungsräume erfordert, weitere<br />
Raumbedarfe auf die Schulträger zukommen.<br />
Der Inklusionsplan für Köln geht z.B. von e<strong>in</strong>em zusätzlichen Raumbedarf von 72 qm pro<br />
Zug aus, der je nach Standort unterschiedlich für die dort bestehenden Bedarfe genutzt<br />
werden kann. Das sche<strong>in</strong>t gerade unter dem Gesichtspunkt zusätzlicher Bedarfe für den<br />
Ganztag aus pädagogisch-fachlicher Sicht eher wenig zu se<strong>in</strong>, ist aber im aktuell<br />
vorhandenen Raumbestand der <strong>Bonn</strong>er Schulen angesichts stabiler, an e<strong>in</strong>zelnen<br />
Standorten z.T. steigender Schülerzahlen de facto nicht zu realisieren.<br />
IV.2.3 Barrierefreie Informationstechnik und <strong>in</strong>klusive<br />
Medienpädagogik<br />
E<strong>in</strong> besonderes Augenmerk ist auch zu richten auf barrierefreie Informationstechnik und<br />
<strong>in</strong>klusive Medienpädagogik.<br />
Digitale <strong>Integration</strong> ist dabei als mehrdimensionaler Prozess zu verstehen.<br />
Seit der Erf<strong>in</strong>dung des Rades erweitern technologische Innovationen die<br />
Handlungsmöglichkeiten der Menschen – auch derjenigen mit stärker e<strong>in</strong>geschränkten<br />
Möglichkeiten. So hat das Rad die Mobilität der Menschen rasant beschleunigt und zugleich<br />
diejenigen erst mobil gemacht, die sich mit dem Rollstuhl fortbewegen. E<strong>in</strong> weiteres Beispiel<br />
dafür ist die SMS, die Hörbeh<strong>in</strong>derten mobile Kommunikation ermöglicht.<br />
Informations- und Kommunikationstechnologien s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong>e Chance für<br />
Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen und alters- sowie krankheitsbed<strong>in</strong>gten E<strong>in</strong>schränkungen. Das<br />
gilt für Alltagsbewältigung – z. B. bequemes E<strong>in</strong>kaufen und Onl<strong>in</strong>e-Bank<strong>in</strong>g via Internet für<br />
mobilitätsbee<strong>in</strong>trächtigte Personen – genauso wie für Ausbildung und Beruf. Bildschirmlesegeräte<br />
und Vergrößerungssoftware machen digitale Bildungs<strong>in</strong>halte für Sehbeh<strong>in</strong>derte<br />
zugänglich. Laptops mit speziellen Zugangstechnologien können die Teilhabe von K<strong>in</strong>dern,<br />
die auf Grund e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung nicht mit e<strong>in</strong>em normalen Stift schreiben können, am<br />
regulären Schulunterricht ermöglichen. Auch im Berufsleben bieten Computer und Internet<br />
Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen zahlreiche Perspektiven für berufliche <strong>Integration</strong> und die<br />
Führung e<strong>in</strong>es selbstbestimmten Lebens.<br />
Damit Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung von diesen Chancen auch wirklich profitieren, muss der<br />
Ausbau und die Verbreitung barrierefrei zugänglicher Informationstechnik vorangetrieben<br />
werden – e<strong>in</strong> permanenter, mehrdimensionaler Prozess im stetigen Wettlauf mit<br />
technologischen Weiterentwicklungen, die für Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen möglicherweise<br />
wiederum neue Barrieren darstellen. Folgende Aspekte s<strong>in</strong>d für diesen Prozess relevant:<br />
� e<strong>in</strong> barrierefrei zugängliches Internet: Internetseiten von Behörden des Bundes oder<br />
der Stadt <strong>Bonn</strong> s<strong>in</strong>d durch die BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)<br />
bereits seit Jahren verpflichtet, alle öffentlich zugänglichen Internetangebote<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 10
199<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – IV. Barrierefreiheit<br />
barrierefrei zugänglich zu gestalten. Für private Webseiten-Betreiber hat die BITV<br />
bislang nur empfehlenden Charakter.<br />
� zugängliche Computerarbeitsplätze durch unterstützende Computertechnologien:<br />
Nahezu jeder Computerarbeitsplatz kann so angepasst werden, dass Menschen mit<br />
den unterschiedlichsten Beh<strong>in</strong>derungen, d.h. auch K<strong>in</strong>der und Jugendliche, ihn voll<br />
nutzen können. Häufig fehlt aber das Wissen über die Möglichkeiten. Nötig s<strong>in</strong>d<br />
Informations-, Beratungs- und Schulungsangebote zu unterstützenden Computertechnologien<br />
für Betroffene, Schulen, Arbeitgeber/<strong>in</strong>nen und Fachpersonal.<br />
� e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>klusive Medienpädagogik: Die Chancen digitaler Medien für die schulische,<br />
berufliche und gesellschaftliche <strong>Integration</strong> von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen lassen<br />
sich nicht auf technische Zugänglichkeit reduzieren. Medien s<strong>in</strong>d Werkzeuge, die auf<br />
kompetente, kreative und kritische Anwender/<strong>in</strong>nen angewiesen s<strong>in</strong>d. Es bedarf<br />
daher medienpädagogischer Angebote, die den kompetenten Umgang mit neuen<br />
Medien vermitteln und die für Menschen mit und ohne Beh<strong>in</strong>derungen gleichermaßen<br />
zugänglich s<strong>in</strong>d.<br />
Kurz gesagt: die moderne Telekommunikation kann die gesellschaftliche Teilhabe von<br />
Menschen, auch von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit Beh<strong>in</strong>derungen sehr erleichtern, wenn<br />
Barrierefreiheit und digitale <strong>Integration</strong> selbstverständlich umgesetzt werden. Als<br />
gesamtgesellschaftliche Aufgabe kann dies nur durch das Zusammenwirken von privaten,<br />
staatlichen und wissenschaftlichen Institutionen, Unternehmen der Wirtschaft und der<br />
Dienstleistung, Medien, Vere<strong>in</strong>en und Verbänden, Parteien und Nichtregierungsorganisationen<br />
sowie Bürger<strong>in</strong>nen und Bürgern bewältigt werden. 3<br />
Für den Inklusionsprozess <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>, soweit er den Bildungsbereich betrifft, bedeutet dies,<br />
dass das Schulamt der Stadt <strong>Bonn</strong> mit der Beschaffungsstelle und dem Medienzentrum <strong>in</strong><br />
den nächsten Jahren hier e<strong>in</strong>e steuernde Funktion übernehmen muss, damit<br />
� beh<strong>in</strong>derten Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern der Zugang zu Medien ermöglicht wird<br />
(gleichberechtigte Nutzung, barrierefreie Zugänge…),<br />
� Mediennutzung frühzeitig und von Beg<strong>in</strong>n an ihre verb<strong>in</strong>dende Funktion entfalten<br />
kann,<br />
� über e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>klusive Medienpädagogik Projekte und Bildungsangebote so gestaltet<br />
werden, dass sie für alle K<strong>in</strong>der und Jugendlichen nutzbar s<strong>in</strong>d.<br />
3 Ausführungen <strong>in</strong> Anlehnung an http://www.diskutiere.de/2009/digitale-<strong>in</strong>tegration-als-mehrdimensionaler-<br />
prozess/, Abruf v. 10.09.2012<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 11
200<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – IV. Barrierefreiheit<br />
IV.3 Ziele kurz-, mittel- und langfristig sowie aktuelle<br />
Maßnahmen<br />
IV.3.1 Barrierefreiheit <strong>in</strong> Schulgebäuden<br />
kurzfristig / aktuelle Maßnahmen 2013<br />
E<strong>in</strong>e Steuergruppe erarbeitet e<strong>in</strong>e Schulbauleitl<strong>in</strong>ie "<strong>Bonn</strong> <strong>in</strong>klusiv". Ihr gehören<br />
Vertreter<strong>in</strong>nen und Vertreter des Schulamtes, der Schulaufsicht und des SGB an. Die<br />
Ergebnisse werden mit der Beh<strong>in</strong>dertengeme<strong>in</strong>schaft rückgekoppelt und den Ratsgremien<br />
zur Abstimmung gegeben.<br />
Es wird auf der Grundlage der vorhandenen Bestandsaufnahme geme<strong>in</strong>sam mit dem SGB<br />
e<strong>in</strong>e Prioritätenliste erstellt, die berücksichtigt, dass beh<strong>in</strong>dertengerecht ausgebaute Schulen<br />
aller Schulformen möglichst gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt se<strong>in</strong> sollen. Sie wird<br />
mit e<strong>in</strong>em konkreten Zeit- und Kostenplan h<strong>in</strong>terlegt.<br />
Es werden Modellstandorte für bestimmte Maßnahmen, die über die drei bisher betrachteten<br />
h<strong>in</strong>ausgehen, festgelegt. Dabei s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:<br />
� Akustik<br />
� Flucht- und Rettungswege sowie<br />
� Informations- und Orientierungssysteme<br />
Die Prioritätenliste mit Zeit- und Kostenplan sowie die Festlegung der Modellstandorte<br />
werden den Ratsgremien spätestens mit den Haushaltsberatungen für die Haushaltsjahre<br />
2015 ff zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei der Erstellung der Prioritätenliste s<strong>in</strong>d auch<br />
andere Zielsetzungen (z.B. Brandschutz, energetische Sanierungserfordernisse) <strong>in</strong> der<br />
Gewichtung zu berücksichtigen.<br />
Bau<br />
mittel- und langfristig<br />
Umsetzung der Maßnahmen nach der Prioritätenliste und dem Zeitplan, sofern die<br />
erforderlichen Haushaltsmittel <strong>in</strong> den jeweiligen Jahren bereitgestellt s<strong>in</strong>d.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 12
201<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – IV. Barrierefreiheit<br />
IV.3.2 Barrierefreie Informationstechnik und <strong>in</strong>klusive<br />
Medienpädagogik<br />
kurzfristig / aktuelle Maßnahmen 2013<br />
Für das Jahr 2013 wird der Fokus auf folgenden Angeboten liegen:<br />
� Bei der Medienbeschaffung werden vorurteilsbewusste Spielfilme und <strong>in</strong>klusive<br />
Zugänge von Lehrmedien besonders berücksichtigt (Untertitelung, Audiodiskription,<br />
Schriftgrößene<strong>in</strong>stellung, unterschiedliche Sprachniveaus, Mehrsprachigkeit…).<br />
� Schulungen zum E<strong>in</strong>satz dieser Medien werden angeboten.<br />
� E<strong>in</strong> Materialkoffer „Inklusion“ zur Ausleihe und Sichtung wird angelegt.<br />
� Praktikanten mit erhöhtem Förderbedarf werden verstärkt gefördert.<br />
� Projekte zur Inklusionsthematik mit Schulen sollen durchgeführt werden (Kurzfilme,<br />
Trickboxx…).<br />
� Es werden barrierearme Spiele im Verleih angeboten (Wii, Genesis).<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 13
202<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />
Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />
V. Beratung Inklusive Bildung........................................................................................... 4<br />
V.1 Allgeme<strong>in</strong>es .........................................................................................................5<br />
V.1.1 Beratung von Eltern von K<strong>in</strong>dern mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf - Beratungsnetzwerk .........................................................5<br />
V.1.2 F<strong>in</strong>anzielle Unterstützungsangebote für Eltern von K<strong>in</strong>dern mit<br />
sonderpädagogischem Förderbedarf......................................................5<br />
V.2 Beratung Inklusive Bildung im vorschulischen Bereich.........................................6<br />
V.2.1 Beratung bei besonderem Förderbedarf im vorschulischen<br />
Bereich ...................................................................................................6<br />
V.2.2 Inklusionsberatung für den vorschulischen Bereich ................................6<br />
V.3 Beratung Inklusive Bildung im schulischen Bereich..............................................7<br />
V.3.1 Inklusionsbüro ........................................................................................7<br />
V.3.2 Medienzentrum.......................................................................................7<br />
V.3.3 F<strong>in</strong>anzielle Unterstützung für Schulen ....................................................7<br />
V.4 Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong>.......................................................................................8<br />
V.5 Ziele kurz-/ mittel- und langfristig sowie aktuelle Maßnahmen..............................9<br />
V.6 Anlagen..............................................................................................................10<br />
V.6.1 Flyer Inklusion: Beratung für Eltern von K<strong>in</strong>dern mit<br />
Beh<strong>in</strong>derung.........................................................................................11<br />
V.6.2 Ambulante E<strong>in</strong>gliederungshilfe .............................................................14<br />
V.6.3 Unterstützungsangebote für Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung......................14<br />
V.6.4 Ansprechpartner<strong>in</strong>nen und Ansprechpartner für den<br />
vorschulischen Bereich.........................................................................14<br />
V.6.5 Ansprechpartner<strong>in</strong>nen und Ansprechpartner Inklusionsberatung<br />
für den vorschulischen Bereich.............................................................14<br />
V.6.6 Inklusionsbüro ......................................................................................14<br />
V.6.7 Medienzentrum.....................................................................................14<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 3
203<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />
V.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />
V.1.1 Beratung von Eltern von K<strong>in</strong>dern mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf - Beratungsnetzwerk<br />
In <strong>Bonn</strong> können sich Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung je nach thematischem Schwerpunkt bei<br />
unterschiedlichen städtischen Dienststellen <strong>in</strong>formieren. Zum ämterübergreifenden<br />
Austausch hat sich e<strong>in</strong>e regelmäßige Kooperation zwischen Schulamt, Amt für K<strong>in</strong>der,<br />
Jugend und Familie, Sozialamt sowie Gesundheitsamt entwickelt. Es f<strong>in</strong>den regelmäßige<br />
monatliche Abstimmungsrunden zu Projektplanungen und E<strong>in</strong>zelfallgesprächen statt.<br />
Durch die Abstimmung der unterschiedlichen kommunalen Beratungsstrukturen auf der<br />
Steuerungsebene kann so die Expertise unterschiedlicher Dienststellen nutzbar gemacht<br />
werden. Diese Vernetzung erleichtert Eltern den Zugang zu e<strong>in</strong>em niederschwelligen<br />
qualifizierten Beratungsangebot.<br />
E<strong>in</strong>e wichtige Komponente ist zugleich das Angebot von externen Fachleuten (z.B.<br />
Geme<strong>in</strong>sam Leben – Geme<strong>in</strong>sam Lernen), die aus der eigenen Erfahrung im S<strong>in</strong>ne der<br />
Selbsthilfe Eltern fundierte beratende Unterstützung anbieten können.<br />
Im anliegenden Flyer (Anlage V.6.1) ist dargestellt, an welche Beratungsstellen sich Eltern<br />
mit ihren jeweiligen Anliegen wenden können.<br />
V.1.2 F<strong>in</strong>anzielle Unterstützungsangebote für Eltern von K<strong>in</strong>dern<br />
mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />
Menschen, die durch ihre Beh<strong>in</strong>derung wesentlich an der Teilhabe am Leben <strong>in</strong> der<br />
Geme<strong>in</strong>schaft e<strong>in</strong>geschränkt s<strong>in</strong>d, können im Rahmen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe f<strong>in</strong>anziell<br />
unterstützt werden. Nähere Informationen zur ambulanten E<strong>in</strong>gliederungshilfe f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong><br />
Anlage V.6.2.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es allgeme<strong>in</strong>e Unterstützungsangebote für Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung<br />
(Anlage V.6.3).<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 5
204<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />
V.2 Beratung Inklusive Bildung im vorschulischen<br />
Bereich<br />
V.2.1 Beratung bei besonderem Förderbedarf im vorschulischen<br />
Bereich<br />
Sofern e<strong>in</strong> besonderer Förderbedarf vermutet oder bereits festgestellt wurde, können sich<br />
Eltern von K<strong>in</strong>dern im Vorschulalter bei der Inklusionsberatung im Amt für Soziales und<br />
Wohnen beraten lassen.<br />
Die Ansprechpartner<strong>in</strong>nen und Ansprechpartner s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Anlage V.6.4 zusammengestellt.<br />
V.2.2 Inklusionsberatung für den vorschulischen Bereich<br />
Um die gesellschaftliche Teilhabe bereits im Vorschulalter zu ermöglichen, bietet die<br />
Inklusionsberatung für den vorschulischen Bereich Eltern von K<strong>in</strong>dern mit Beh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>e<br />
Ansprechpartner<strong>in</strong>/e<strong>in</strong>en Ansprechpartner. Mit dem Ziel, die Eltern und K<strong>in</strong>der zu<br />
unterstützen, werden die <strong>in</strong>dividuellen Anliegen aufgegriffen (E<strong>in</strong>zelfallberatung) und es wird<br />
versucht, zwischen Eltern und E<strong>in</strong>richtungen, Institutionen etc. zu vermitteln.<br />
Die Ansprechpartner<strong>in</strong>nen und Ansprechpartner Inklusionsberatung für den vorschulischen<br />
Bereich s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Anlage V.6.5 zusammengestellt.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 6
205<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />
V.3 Beratung Inklusive Bildung im schulischen<br />
Bereich<br />
V.3.1 Inklusionsbüro<br />
Eltern von K<strong>in</strong>dern mit Beh<strong>in</strong>derung im Schulalter können sich an das Inklusionsbüro<br />
wenden. Zu Themen <strong>in</strong> Verantwortung des Schulträgers erhalten die Eltern hier<br />
Informationen und Beratung. Das Inklusionsbüro versteht sich zugleich aber auch als<br />
Netzwerkknoten im Prozess Inklusive Bildung, von dem aus weitere Kontakte hergestellt<br />
werden können.<br />
Die näheren E<strong>in</strong>zelheiten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Anlage V.6.6 dargestellt.<br />
V.3.2 Medienzentrum<br />
Das Medienzentrum bietet unterschiedliche Möglichkeiten der Begleitung von Schulen auf<br />
dem Weg zur Inklusion, <strong>in</strong>dem es se<strong>in</strong>e Angebote kont<strong>in</strong>uierlich den neuen Erfordernissen<br />
anpasst. Das Themenspektrum reicht von barrierefreier Mediennutzung über den<br />
verantwortungsvollen Umgang mit Medien bis zur medialen Begleitung des Inklusionsprozesses<br />
<strong>Bonn</strong><br />
Die näheren E<strong>in</strong>zelheiten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Anlage V.6.7 dargestellt.<br />
V.3.3 F<strong>in</strong>anzielle Unterstützung für Schulen<br />
Schulen, die Geme<strong>in</strong>samen Unterricht anbieten, können vom Landschaftsverband Rhe<strong>in</strong>land<br />
LVR <strong>in</strong> Form der sog. Inklusionspauschale unterstützt werden. Die Inklusionspauschale<br />
schließt die bisherigen Fördermöglichkeiten (F<strong>in</strong>anz- oder Gerätepool) e<strong>in</strong>.<br />
Gefördert werden können:<br />
� Technische Hilfsmittel, wie z.B. für sehbeh<strong>in</strong>derte Schüler spezielle Computer, die<br />
e<strong>in</strong>en weitergehenden Ausgleich der beh<strong>in</strong>dertenbed<strong>in</strong>gten Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
ermöglichen,<br />
� Personalkosten für Therapie und Pflege,<br />
� Kosten für notwendige Maßnahmen, wie Schülerspezialverker, Spezialmobiliar,<br />
erforderliche Umbaumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit usw.<br />
Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfen s<strong>in</strong>d:<br />
� Im Rahmen des sog. AO-SF-Verfahrens ist der Förderschwerpunkt Sehen, Hören<br />
und Kommunikation (SEK I) oder körperliche und motorische Entwicklung festgestellt<br />
worden (AO-SF-Bescheid),<br />
� Feststellung der zusätzlich erforderlichen sachlichen und personellen Ausstattung,<br />
� <strong>in</strong> der Regel die Neuaufnahme der Schüler<strong>in</strong> oder des Schülers an der Schule.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 7
206<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />
V.4 Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong><br />
Die Fachverwaltung ist der Auffassung, dass es für die weitere Entwicklung des Prozesses<br />
Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> zielführend wäre, e<strong>in</strong>e zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um<br />
das breite Themenfeld Inklusive Bildung e<strong>in</strong>zurichten.<br />
Entsprechende erste Ansätze für derartige Überlegungen e<strong>in</strong>er Bündelung von Angeboten<br />
f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> dem Gutachten von Preuss/Lausitz (Seite 89, sog. REBUS), aber auch <strong>in</strong> dem<br />
Antrag (Zusammen lernen - zusammenwachsen) der nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen SPD und der<br />
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Landtag (sog. Kompetenzzentren neuer Art).<br />
In <strong>in</strong>nerstädtischer Lage sollte unter e<strong>in</strong>em Dach für alle an Inklusion Beteiligten e<strong>in</strong> Ort<br />
entstehen, an dem die vielfältigen <strong>in</strong>klusionsbezogenen Angebote städtischer<br />
Beratungsstellen (u.a. Schulamt, Jugendamt, Sozialamt, Gesundheitsamt), ergänzt um<br />
externe Angebote von Vere<strong>in</strong>en (z.B. Geme<strong>in</strong>sam Leben – Geme<strong>in</strong>sam Lernen e.V.), die<br />
dort e<strong>in</strong>e zusätzliche Beratung im S<strong>in</strong>ne der Selbsthilfe vorhalten könnten, als zentrale<br />
Anlaufstelle für Eltern von K<strong>in</strong>dern mit und ohne Beh<strong>in</strong>derung zu e<strong>in</strong>em Beratungsnetzwerk<br />
Inklusion zusammengeführt werden.<br />
Dieses Beratungsnetzwerk ließe sich e<strong>in</strong>betten <strong>in</strong> andere <strong>in</strong>klusionsunterstützende<br />
Angebote, die vor Ort e<strong>in</strong>gerichtet werden könnten, wie z.B. Angebote von Kle<strong>in</strong>gruppen für<br />
vorübergehende "Auszeiten" von K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> schwierigen Situationen oder Angebote von<br />
Fortbildungen, E<strong>in</strong>zeltherapien (u.a. vorstellbar könnten se<strong>in</strong> Sprachförderung, Ergotherapie,<br />
Verhaltenstherapie, etwaige spezielle Angebote für hochbegabte K<strong>in</strong>der o.ä.).<br />
Hierzu bedarf es der näheren Konkretisierung, sowohl h<strong>in</strong>sichtlich der <strong>in</strong>haltlichen<br />
Ausgestaltung und Konzeption aber auch h<strong>in</strong>sichtlich der sich daraus ergebenden<br />
Anforderungen an e<strong>in</strong>en geeigneten Standort.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 8
207<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />
V.5 Ziele kurz-/ mittel- und langfristig sowie aktuelle<br />
Maßnahmen<br />
Ziele:<br />
Im S<strong>in</strong>ne der K<strong>in</strong>der und Eltern sollen die Beratungsangebote der Stadt <strong>Bonn</strong> gebündelt<br />
werden. E<strong>in</strong> Schwerpunkt liegt auf Beratung für Eltern beh<strong>in</strong>derter K<strong>in</strong>der, schließt aber<br />
übergreifende Angebote, wie den schulpsychologischen Dienst, das Familienbüro<br />
ausdrücklich e<strong>in</strong>, da es sich um e<strong>in</strong> Angebot für alle handeln soll.<br />
Damit wird e<strong>in</strong>e bessere Vernetzung der e<strong>in</strong>zelnen Angebote erreicht, sowie für die Kunden<br />
e<strong>in</strong> deutlich höherer Service geboten. Insbesondere für Eltern mit K<strong>in</strong>dern, bei denen e<strong>in</strong>e<br />
Beh<strong>in</strong>derung vermutet wird oder vorliegt, bedeutet e<strong>in</strong>e solche Bündelung von<br />
Beratungskompetenz e<strong>in</strong>e Erleichterung.<br />
Aktuelle Maßnahmen<br />
Kurzfristig<br />
� Kurzfristig soll e<strong>in</strong> Konzept entwickelt werden, wie und wo <strong>in</strong> zentraler Lage e<strong>in</strong><br />
"Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong>" e<strong>in</strong>gerichtet werden kann.<br />
� Dazu ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltliche Konzeption erforderlich, die u.a. folgende Elemente enthält:<br />
o Ausbau und Vernetzung der Beratungsstrukturen<br />
o städtische Beratungs- und Unterstützungsangebote<br />
o E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung nicht-städtischer, externer Beratungs- und<br />
Unterstützungsangebote<br />
� Entsprechend der näheren fachlichen Konkretisierung ist zu entwickeln, welche<br />
Anforderungen an den Standort für e<strong>in</strong> "Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong>" zu stellen s<strong>in</strong>d. Die<br />
notwendigen Kosten s<strong>in</strong>d zu ermitteln.<br />
Mittelfristig<br />
� E<strong>in</strong>richtung des "Inklusionszentrums <strong>Bonn</strong>"<br />
� Dauerhafte Implementierung e<strong>in</strong>es Beratungsnetzwerkes Inklusion als kompetente<br />
und niederschwellige Anlaufstelle für alle Fragen <strong>in</strong> und um Inklusive Bildung im<br />
neuen Inklusionszentrum <strong>Bonn</strong><br />
� Kont<strong>in</strong>uierliche uns stetige Verbesserung der Beratungsqualität und der Vernetzung<br />
der Beratungsstrukturen für Eltern<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 9
208<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />
V.6 Anlagen<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 10
209<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />
V.6.1 Flyer Inklusion: Beratung für Eltern von K<strong>in</strong>dern mit<br />
Beh<strong>in</strong>derung<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 11
Inklusion<br />
In e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>klusiven Gesellschaft ist die Gleichwertigkeit<br />
aller Menschen selbstverständlich.<br />
Verschiedenheit wird als normal und bereichernd<br />
erlebt. Jeder soll mit se<strong>in</strong>en Fähigkeiten<br />
und Wünschen am gesellschaftlichen Leben<br />
teilhaben. Inklusive Bildung ermöglicht jedem<br />
K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> chancengerechtes Aufwachsen.<br />
Dazu gehört auch, dass K<strong>in</strong>der mit Beh<strong>in</strong>derung<br />
<strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagesstätte und Schule geme<strong>in</strong>sam<br />
mit allen anderen K<strong>in</strong>dern lernen können.<br />
Jedem K<strong>in</strong>d wird dann die nötige <strong>in</strong>dividuelle<br />
Unterstützung zur Verfügung gestellt.<br />
Die Stadt <strong>Bonn</strong> berät Familien zu möglichen<br />
Hilfsangeboten bei Entwicklungsauffälligkeiten<br />
bzw. Beh<strong>in</strong>derungen ihrer K<strong>in</strong>der. Außerdem<br />
werden die Eltern begleitet bei ihren Fragen<br />
zum Thema vorschulischer und schulischer<br />
Bildung.<br />
Inklusive Entwicklungsprozesse <strong>in</strong> E<strong>in</strong>richtungen<br />
werden aktiv gefördert und unterstützt.<br />
Selbstverständlich können sich auch Menschen<br />
aus dem Umfeld der Familie und Multiplikatoren<br />
an die entsprechenden Stellen wenden.<br />
Schulische Beratung:<br />
„Koord<strong>in</strong>atorenteam Geme<strong>in</strong>samer Unterricht<br />
<strong>in</strong> der Grundschule“<br />
Annette Dresen, Till-Eulenspiegel-Schule<br />
Telefon: 02 28.77 36 06 und<br />
Cora Buchholz, Matthias-Claudius-Schule<br />
Telefon: 02 28.77 70 42<br />
E-Mail: gugsbonn@aol.de<br />
Weitere Kontaktstellen:<br />
Beh<strong>in</strong>dertenbeauftragte der Stadt <strong>Bonn</strong><br />
Beh<strong>in</strong>derten-Geme<strong>in</strong>schaft <strong>Bonn</strong> e.V.<br />
Telefon: 02 28.96 69 99 11<br />
Internet: www.bgbonn.de<br />
Familienbüro<br />
des Amtes für K<strong>in</strong>der, Jugend und Familie<br />
der Stadt <strong>Bonn</strong><br />
Telefon: 02 28.77 40 70<br />
E-Mail: familienbuero@bonn.de<br />
Herausgeber:<br />
210<br />
Der Oberbürgermeister der Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
Inklusionsbüro, Presseamt<br />
Stand der Information: April 2011, Aul age 2 000<br />
Foto Titel: © www.istockphoto.com – Stefanie Timmermann<br />
Beratung für Eltern von<br />
K<strong>in</strong>dern mit Beh<strong>in</strong>derung
Beratungsstelle für<br />
Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung<br />
im Gesundheitsamt<br />
Die Beratungsstelle <strong>in</strong>formiert Menschen mit<br />
Beh<strong>in</strong>derung und ihre Angehörigen über mögliche<br />
Hilfen. In besonderen Lebenssituationen<br />
erhalten Sie hier e<strong>in</strong>e vertrauliche, kostenlose<br />
und unabhängige Beratung.<br />
Es gibt <strong>in</strong>anzielle, ambulante und stationäre<br />
Hilfen, über die Sie sich <strong>in</strong>formieren können.<br />
Unsere Schwerpunkte s<strong>in</strong>d:<br />
• Früherkennung und Frühförderung<br />
• Schwerbeh<strong>in</strong>derung und Nachteilsausgleich<br />
• Plege und Hilfsmittel<br />
• Kurzzeitwohnen und -plege<br />
• Familienunterstützende Dienste<br />
und Freizeitmöglichkeiten<br />
Ansprechpartner<strong>in</strong>:<br />
Cornelia Wolf<br />
Telefon: 02 28.77 37 71<br />
E-Mail: cornelia.wolf@bonn.de<br />
Bei Bedarf kann auch e<strong>in</strong> Hausbesuch erfolgen.<br />
Inklusionsberatung für den<br />
vorschulischen Bereich<br />
im Amt für Soziales und Wohnen<br />
Wir beraten Eltern von K<strong>in</strong>dern mit Beh<strong>in</strong>derung,<br />
die sich für ihr K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagesstätte<br />
wünschen, die für alle K<strong>in</strong>der offen ist. Ziel ist es,<br />
jedem K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>en möglichst wohnortnahen und<br />
se<strong>in</strong>en <strong>in</strong>dividuellen Bedürfnissen entsprechenden<br />
Betreuungsplatz anzubieten.<br />
Unsere Schwerpunkte s<strong>in</strong>d:<br />
• Begleitung und Beratung bei der Suche nach<br />
e<strong>in</strong>em Tagesbetreuungsplatz<br />
• Zusammenarbeit mit allen an der Entwicklungsförderung<br />
e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des beteiligten E<strong>in</strong>richtungen<br />
und Personen<br />
• Beratung bei Fragen zum Übergang von der<br />
K<strong>in</strong>dertagesstätte <strong>in</strong> die Grundschule<br />
Ansprechpartner<strong>in</strong>:<br />
211<br />
Monica Straßmann<br />
Telefon: 02 28.77 48 55<br />
Mobil: 01 51.12 27 23 63<br />
E-Mail: monica.strassmann@bonn.de<br />
Inklusionsbüro im Schulamt<br />
für K<strong>in</strong>der im Schulalter und<br />
im Übergang zur Schule<br />
Im Inklusionsbüro werden Familien mit K<strong>in</strong>dern<br />
im schulplichtigen Alter beraten, die e<strong>in</strong>er<br />
besonderen Förderung bedürfen. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus werden von hier Prozesse für e<strong>in</strong>e<br />
<strong>in</strong>klusive Bildung <strong>in</strong> der Stadt <strong>Bonn</strong> gesteuert<br />
und begleitet.<br />
Unsere Schwerpunkte s<strong>in</strong>d:<br />
• Geme<strong>in</strong>samer Unterricht von K<strong>in</strong>dern<br />
mit und ohne Beh<strong>in</strong>derung<br />
• Möglichkeiten der Betreuung <strong>in</strong> den<br />
offenen Ganztagsschulen<br />
• Wechsel <strong>in</strong> die weiterführende Schule<br />
• Veranstaltungen und Aktivitäten der<br />
Stadt <strong>Bonn</strong> zum Thema „Inklusion“<br />
Ansprechpartner<strong>in</strong>:<br />
Annette Sonnenberger<br />
Telefon: 02 28.77 42 50<br />
E-Mail: <strong>in</strong>klusion@bonn.de
212<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil V: Beratung Inklusive Bildung<br />
V.6.2 Ambulante E<strong>in</strong>gliederungshilfe<br />
http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdienste_onl<strong>in</strong>e/buergerservice_a<br />
_z/00988/<strong>in</strong>dex.html?lang=de<br />
V.6.3 Unterstützungsangebote für Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung<br />
http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/beh<strong>in</strong>derung/00446/<strong>in</strong>dex.html?lan<br />
g=de<br />
V.6.4 Ansprechpartner<strong>in</strong>nen und Ansprechpartner für den<br />
vorschulischen Bereich<br />
http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdienste_onl<strong>in</strong>e/buergerservice_a<br />
_z/01751/<strong>in</strong>dex.html?lang=de<br />
V.6.5 Ansprechpartner<strong>in</strong>nen und Ansprechpartner<br />
Inklusionsberatung für den vorschulischen Bereich<br />
http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdienste_onl<strong>in</strong>e/buergerservice_a<br />
_z/01751/<strong>in</strong>dex.html?lang=de<br />
V.6.6 Inklusionsbüro<br />
http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/stadtverwaltung_im_ueberblick/00930/<strong>in</strong><br />
dex.html<br />
V.6.7 Medienzentrum<br />
http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/schulen/bildungsberater/11274/<strong>in</strong>d<br />
ex.html?lang=de<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 14
213<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />
Gesamtsystem<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />
Teil VI: Kommunikation, Kooperation,<br />
Vernetzung im Gesamtsystem<br />
VI. Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im Gesamtsystem ...................................... 5<br />
VI.1 Allgeme<strong>in</strong>es .........................................................................................................6<br />
VI.1.1 Inklusionsbüro als zentrale Prozess-Steuerung Inklusive<br />
Bildung <strong>Bonn</strong>..........................................................................................6<br />
VI.1.2 Bestehende Kommunikations- und Vernetzungsstrukturen im<br />
Prozess Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong>..............................................................7<br />
VI.1.3 Chronologische Darstellung des bisherigen Prozesses Inklusive<br />
Bildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> (Beispiele).....................................................................8<br />
VI.1.4 Handlungsebenen ..................................................................................9<br />
VI.2 Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im vorschulischen Bereich ...............10<br />
VI.2.1 VivO .....................................................................................................10<br />
VI.3 Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im schulischen Bereich ....................11<br />
VI.3.1 VivO .....................................................................................................11<br />
VI.3.2 Comenius-Regio-Projekt.......................................................................11<br />
VI.3.3 Arbeitsgruppe "Inklusive Bildung" der Sprecher<strong>in</strong>nen und<br />
Sprecher aller Schulformen ..................................................................11<br />
VI.3.4 Arbeitsgruppe "Inklusion konkret“ .........................................................12<br />
VI.3.5 Arbeitsgruppe "Schulbegleitung" ..........................................................12<br />
VI.3.6 Qualitätszirkel "Inklusion und Ganztag" ................................................12<br />
VI.3.7 Schulsozialarbeit ..................................................................................12<br />
VI.4 Kurz-, mittel- und langfristige Ziele sowie aktuelle Maßnahmen .........................13<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 3
214<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />
Gesamtsystem<br />
VI. Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />
Gesamtsystem<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 5
215<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />
Gesamtsystem<br />
VI.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />
VI.1.1 Inklusionsbüro als zentrale Prozess-Steuerung Inklusive<br />
Bildung <strong>Bonn</strong><br />
Inklusionsbüro<br />
Das Schulamt (Amt 40) und das Amt für K<strong>in</strong>der, Jugend und Familie (Amt 51) haben e<strong>in</strong><br />
geme<strong>in</strong>sames Inklusionsbüro e<strong>in</strong>gerichtet, das von Sab<strong>in</strong>e Lukas (Amt 40-3) und Udo Ste<strong>in</strong><br />
(Amt 51) geleitet wird.<br />
Das Inklusionsbüro hat folgende Aufgaben:<br />
� Zentrale Koord<strong>in</strong>ation der gesamtstädtischen Aktivitäten zur Inklusiven Bildung<br />
� Koord<strong>in</strong>ation des Unterausschusses "Inklusion und Teilhabe" und der e<strong>in</strong>gerichteten<br />
Lenkungsgruppe "Inklusive Bildung"<br />
Kontakt: Annette Sonnenberger, Tel.: 0228 77 4250<br />
Zentrale Email-Adresse des Inklusionsbüros ist <strong>in</strong>klusion@bonn.de.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 6
216<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />
Gesamtsystem<br />
VI.1.2 Bestehende Kommunikations- und Vernetzungsstrukturen im<br />
Prozess Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />
Beh<strong>in</strong>dertenbeauftragte<br />
Stabsstelle<br />
<strong>Integration</strong><br />
beh<strong>in</strong>dertenpolitischer<br />
Teilhabeplan<br />
Kirchen<br />
Eltern<br />
Elternvere<strong>in</strong> GL&GL<br />
Stadtschulpflegschaft<br />
Fortbildungen,<br />
Workshops, Info-VA<br />
Politik<br />
Rat, Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss<br />
Unterausschuss Teilhabe und Inklusion<br />
Lenkungsgruppe<br />
„Inklusive Bildung“<br />
Kita<br />
OGS<br />
AG "Inklusion Konkret"<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 7<br />
Fachämter<br />
Inklusionsbüro<br />
Ämter 40 und 51<br />
Schulaufsicht<br />
Freie Träger der Jugendhilfe<br />
AG 78 SGB VIII Kita, OGS und<br />
offene Türen<br />
VivO<br />
Schule<br />
Qualitätszirkel<br />
Inklusion am Nachmittag<br />
verwaltungs<strong>in</strong>terne Arbeitskreise<br />
AG Inklusionsberatung<br />
Jour Fixe<br />
Schulsozialarbeit<br />
Öffentlichkeit<br />
Internet<br />
AG<br />
Schulbegleitung<br />
AG Schulsprecher/Innen<br />
Comenius<br />
Regio-Projekt<br />
Das Schaubild zeigt die Vielschichtigkeit des Prozesses. Näheres zu den e<strong>in</strong>zelnen<br />
Themenfelder f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> den entsprechenden Ratsvorlagen. DS-Nr.<br />
1011370NV3,1010622NV8, 1112502ST2, 1110385 und 1210666NV3.
217<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />
Gesamtsystem<br />
VI.1.3 Chronologische Darstellung des bisherigen Prozesses<br />
Inklusive Bildung <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> (Beispiele)<br />
Chronologische Darstellung des Inklusionsprozesses <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
Bildung Inklusionsbüro<br />
Ratsbeschluss<br />
AG „Inklusive Bildung“<br />
1. Qualitätszirkel Inklusion<br />
am Nachmittag<br />
Inklusionslots<strong>in</strong><br />
<strong>in</strong> Amt 50<br />
1. Workshop<br />
besser <strong>in</strong>klusiv<br />
Lenkungsgruppe<br />
Inklusive Bildung<br />
2. Workshop<br />
besser <strong>in</strong>klusiv<br />
AK Schulbegleitung<br />
Juli 2010 Sept. 2010 Nov. 2010 Febr. 2011 Juni 2011 Sept. 2011 Dez. 2011 Febr. 2012 Apr. 2012 Aug. 2012 Sept. 2012<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 8<br />
Inklusionsmesse<br />
Inklusionskoord<strong>in</strong>ator<strong>in</strong>nen<br />
Internetauftritt<br />
Unterausschuss<br />
Inklusion und Teilhabe<br />
2010 2011 2012<br />
8 neue GU-Schulen<br />
Start<br />
R<strong>in</strong>gvorlesung<br />
Beispielhaft s<strong>in</strong>d hier wesentliche Arbeitsschritte und Maßnahmen <strong>in</strong> zeitlicher Abfolge<br />
genannt. Vgl. auch DS-Nr. 1011370NV3,1010622NV8, 1112502ST2, 1110385 und<br />
1210666NV3.
218<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />
Gesamtsystem<br />
VI.1.4 Handlungsebenen<br />
Landesvorgaben<br />
Gesetzliche Regelungen<br />
f<strong>in</strong>anzielle Rahmenbed<strong>in</strong>gungen e.t.c.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 9<br />
Auf dem Weg zur "Inklusiven Bildung"<br />
Schematische Darstellung der Handlungsebenen<br />
1. Entscheidungsebene � Unterausschuss Inklusion und<br />
Teilhabe<br />
� Ratsgremien<br />
2. Lenkungsebene � Verwaltungsvorstand<br />
� Inklusionsbüro<br />
� Lenkungsgruppe "Inklusive<br />
Bildung"<br />
� Verknüpfung mit Teilhabeplan<br />
� …<br />
3. Beteiligungsebene � Info-Veranstaltungen<br />
� Arbeitskreis der<br />
Sprecher<strong>in</strong>nen und Sprecher<br />
aller Schulformen<br />
� …<br />
4. Projekt-/Umsetzungsebene � Integrative Gruppen <strong>in</strong> Kitas<br />
� Geme<strong>in</strong>samer Unterricht<br />
� VivO<br />
� …<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />
(Leitl<strong>in</strong>ien – Konzept – Prozesssteuerung)
219<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />
Gesamtsystem<br />
VI.2 Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />
vorschulischen Bereich<br />
VI.2.1 VivO<br />
Bei dem Projekt Vivo "Vielfalt vor Ort" (VivO) handelt es sich um e<strong>in</strong>en modellhaften Aufbau<br />
e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>räumigen <strong>in</strong>klusiven Bildungslandschaft <strong>in</strong> dem <strong>Bonn</strong>er Stadtteil Beuel.<br />
Dazu haben sich Vertreter<strong>in</strong>nen und Vertreter der Beueler Schulen, der K<strong>in</strong>dertagesstätten,<br />
der Jugendzentren, der freien Träger der K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe sowie des Schul- und<br />
Jugendamtes zusammengeschlossen und bereits erste geme<strong>in</strong>same Aktionen <strong>in</strong>itiiert. So<br />
haben K<strong>in</strong>der und Jugendliche unterschiedlicher E<strong>in</strong>richtungen das geme<strong>in</strong>same Projekt<br />
"Garten der Vielfalt" beim Wettbewerb "<strong>Bonn</strong>er Chancen" e<strong>in</strong>gereicht und gewonnen.<br />
Außerdem s<strong>in</strong>d die beiden beteiligten freien Träger der offenen Ganztagsschulen und die<br />
Stadt mit VivO Kooperationspartner der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft und haben<br />
zu der Umsetzung des Handbuches zum kommunalen Index für Inklusion beigetragen.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 10
220<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />
Gesamtsystem<br />
VI.3 Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />
schulischen Bereich<br />
VI.3.1 VivO<br />
(s.o. VI.2.1)<br />
VI.3.2 Comenius-Regio-Projekt<br />
Die Schulaufsicht hat geme<strong>in</strong>sam mit der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, der<br />
Kettelerschule und der Bertolt-Brecht-Gesamtschule e<strong>in</strong> Austausch-Projekt mit der<br />
österreichischen Geme<strong>in</strong>de Wiener Neudorf <strong>in</strong>itiiert, das im Rahmen e<strong>in</strong>es Comenius-Regio-<br />
Projekts der EU gefördert wird. Nach gegenseitigen Besuchen arbeitet die <strong>Bonn</strong>er Gruppe<br />
<strong>in</strong>haltlich an folgenden gesetzten Zielen weiter:<br />
Die wertgeleitete Weiterentwicklung der Bildungse<strong>in</strong>richtungen im Umgang mit Vielfalt, die<br />
Entwicklung und der Ausbau geme<strong>in</strong>samer Strukturen zwischen den Bildungse<strong>in</strong>richtungen<br />
und die entwicklungsförderliche Gestaltung von Übergängen.<br />
Mehrere städtische K<strong>in</strong>dertagesstätten und Schulen beteiligen sich an der Zusammenarbeit,<br />
auch auf der Ebene der Verwaltung f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> Erfahrungsaustausch statt.<br />
Nähere Informationen zu dem Projekt unter:<br />
http://www.wienerneudorf.gv.at/system/web/zusatzseite.aspx?menuonr=221365021&detailonr=221364998<br />
VI.3.3 Arbeitsgruppe "Inklusive Bildung" der Sprecher<strong>in</strong>nen und<br />
Sprecher aller Schulformen<br />
Die <strong>in</strong> der Arbeitsgruppe vertretenen Schulleiter<strong>in</strong>nen und Schulleiter s<strong>in</strong>d Multiplikatoren für<br />
die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe zum Thema Inklusion <strong>in</strong> die Schulen.<br />
E<strong>in</strong>e zentrale Vere<strong>in</strong>barung <strong>in</strong> der Arbeitsgruppe war, dass bis zum Ende des Schuljahres<br />
2011/2012 das Thema „Inklusion“ <strong>in</strong> jeder Schule E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Lehrerkonferenz und e<strong>in</strong>e<br />
Schulpflegschaftssitzung f<strong>in</strong>det. E<strong>in</strong>e entsprechende <strong>in</strong>haltliche Präsentation wurde<br />
erarbeitet und allen Schulen zu Verfügung gestellt.<br />
Die Gruppe hat ferner e<strong>in</strong>en Entwurf zu e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Erklärung zu Inklusion<br />
erarbeitet, der u.a. sowohl e<strong>in</strong>e Selbstverpflichtung der Schulen als auch<br />
Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gungen für Inklusion (etwa bezogen auf die Lehrer-Schüler-Relation)<br />
formuliert. (vgl. dazu die Ausführungen <strong>in</strong> Kapitel I 2.5 sowie die entsprechenden Anlagen<br />
I.4.4.1 und I.4.4.2.)<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 11
221<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />
Gesamtsystem<br />
VI.3.4 Arbeitsgruppe "Inklusion konkret“<br />
E<strong>in</strong>ige Schulleitungen haben mehrere Treffen von Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrern organisiert, die<br />
sie unter das Motto „Inklusion konkret“ gestellt haben. Inzwischen s<strong>in</strong>d daraus<br />
Regionalgruppen entstanden, die an unterschiedlichen Themen, wie z.B. der<br />
Schulbegleitung, weiterarbeiten.<br />
VI.3.5 Arbeitsgruppe "Schulbegleitung"<br />
Die Verwaltung erarbeitet geme<strong>in</strong>sam mit den Trägern der Schulbegleitung (Diakonie,<br />
Geme<strong>in</strong>sam Leben & Geme<strong>in</strong>sam Lernen e.V., dem Arbeiter-Samariter Bund e.V. und der<br />
Lebenshilfe <strong>Bonn</strong>) Leitl<strong>in</strong>ien für die Schulbegleitung, die <strong>in</strong> den Inklusionsplan e<strong>in</strong>fließen<br />
werden.<br />
VI.3.6 Qualitätszirkel "Inklusion und Ganztag"<br />
Unter der Moderation der Fachberater<strong>in</strong>nen für die offenen Ganztagsschulen f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong><br />
Qualitätszirkel zu Inklusion im Ganztag statt. Teilnehmer/<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d Schulleitungen, Träger<br />
der OGS, pädagogische Leitungen, Schulaufsicht, Eltern, das Landesjugendamt, das G<strong>in</strong>ko-<br />
Institut, der Vere<strong>in</strong> "Geme<strong>in</strong>sam Leben & Geme<strong>in</strong>sam Lernen e.V." sowie Vertreter der Stadt<br />
<strong>Bonn</strong> (Amt 50, Inklusionsbüro). Formulierte Ziele des Qualitätszirkels s<strong>in</strong>d:<br />
� Möglichst allen K<strong>in</strong>dern, deren Eltern dies wollen, e<strong>in</strong>en Platz <strong>in</strong> der OGS anbieten zu<br />
können,<br />
� konkrete Handlungsempfehlungen zu erarbeiten,<br />
� Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gungen unter Berücksichtigung der Bedarfe und der Ressourcen<br />
erarbeiten.<br />
VI.3.7 Schulsozialarbeit<br />
Sozialarbeit an Schulen soll zu e<strong>in</strong>em zentralen Bauste<strong>in</strong> <strong>in</strong>nerhalb der Umsetzung des<br />
Konzeptes „Inklusive Bildung“ werden. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT),<br />
das am 01.04.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 <strong>in</strong> Kraft getreten ist, werden den<br />
Kommunen u.a. Mittel für die Durchführung von Schulsozialarbeit zu Verfügung gestellt.<br />
Diese Bundesmittel bieten den Kommunen die Möglichkeit e<strong>in</strong>en systemischen Ansatz zu<br />
verfolgen, statt wie sonst im BuT vorgesehen, f<strong>in</strong>anzielle Hilfe im E<strong>in</strong>zelfall zu gewähren. Die<br />
Stadt <strong>Bonn</strong> hat im Rahmen ihres Ansatzes zu <strong>in</strong>klusiver Bildung e<strong>in</strong> entsprechendes,<br />
sozialräumliches Konzept zur Neuausrichtung der Schulsozialarbeit an den städtischen<br />
Schulen erstellt. Die Schulsozialarbeit wird um 25 zusätzliche Stellen, befristet bis zum<br />
31.12.2013, ausgebaut. Den Ratsbeschluss sowie das gesamte Konzept zur Neuausrichtung<br />
der Schulsozialarbeit kann unter http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/rtf/11/1112939.rtf<br />
e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 12
222<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> - Teil VI: Kommunikation, Kooperation, Vernetzung im<br />
Gesamtsystem<br />
VI.4 Kurz-, mittel- und langfristige Ziele sowie<br />
aktuelle Maßnahmen<br />
Ziele<br />
Mittelfristig:<br />
� Alle Akteure, die <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> mit dem Themenbereich Inklusive Bildung befasst s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d<br />
<strong>in</strong> die Planungen e<strong>in</strong>bezogen.<br />
Langfristig:<br />
� Inklusive Bildung wird zu e<strong>in</strong>em Querschnittsthema, für das alle Ebenen <strong>in</strong><br />
Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft mit ihren unterschiedlichen Akteuren<br />
Verantwortung tragen.<br />
Maßnahmen<br />
Kurzfristig:<br />
� Im Schuljahr 2012/2013 werden die Eltern <strong>Bonn</strong>er Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler aktiv <strong>in</strong><br />
den Inklusionsprozess e<strong>in</strong>gebunden.<br />
� Die Träger der K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen beschäftigen sich im K<strong>in</strong>dergartenjahr<br />
2012/2013 – vergleichbar den Sprecher<strong>in</strong>nen und Sprechern der unterschiedlichen<br />
Schulformen – mit Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gungen für Inklusion.<br />
� Das Projekt VivO wird um weitere Akteure ergänzt.<br />
� Schulen, die sich auf den Weg zu Inklusion machen, werden durch e<strong>in</strong> Netzwerk aus<br />
Schulaufsicht und unterschiedlichen städtischen Dienststellen begleitet.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 13
223<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong><br />
Teil VII Heterogenität<br />
VII. Inklusive Bildung - Heterogenität.................................................................................. 5<br />
VII.1 Allgeme<strong>in</strong>es ........................................................................................................ 6<br />
VII.2 Heterogenität <strong>in</strong> vorschulischen E<strong>in</strong>richtungen.................................................... 7<br />
VII.3 Heterogenität <strong>in</strong> Schulen..................................................................................... 8<br />
VII.3.1 Chancengerechtigkeit <strong>in</strong> Schule ............................................................ 8<br />
VII.3.2 Zuwanderungsgeschichte...................................................................... 9<br />
VII.3.3 Religionszugehörigkeit..........................................................................12<br />
VII.3.4 Gender .................................................................................................17<br />
VII.3.5 Sozioökonomische Aspekte..................................................................22<br />
VII.3.6 Verknüpfungen zu bestehenden Strukturen..........................................24<br />
VII.4 Kurz-, mittel- und langfristige Ziele sowie aktuelle Maßnahmen .........................25<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 3
VII.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />
224<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
Neben den beiden zentralen Schwerpunktthemen "K<strong>in</strong>der mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf im Regelsystem" und "Sprachbildung" gibt es e<strong>in</strong>e Vielzahl von Themenfeldern<br />
und Faktoren, die im Verständnis des weit gefassten Inklusionsbegriffs als<br />
"Chancengerechtigkeit für alle K<strong>in</strong>der und Jugendliche" bedeutsam s<strong>in</strong>d und die im<br />
Folgenden thematisch angerissen werden.<br />
Mittelfristig ist auch hier e<strong>in</strong>e vertiefte <strong>in</strong>haltliche Behandlung der Themenblöcke vorgesehen.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 6
225<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
VII.2 Heterogenität <strong>in</strong> vorschulischen E<strong>in</strong>richtungen<br />
Dieses Kapitel ist noch <strong>in</strong> der Bearbeitung<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 7
226<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
VII.3 Heterogenität <strong>in</strong> Schulen<br />
VII.3.1 Chancengerechtigkeit <strong>in</strong> Schule<br />
Der <strong>in</strong> zweiter Auflage 2012 veröffentlichte "Chancenspiegel", <strong>in</strong> dem es um<br />
Bildungsgerechtigkeit <strong>in</strong> Deutschland geht, def<strong>in</strong>iert Chancengerechtigkeit als<br />
"die faire Chance zur freien Teilhabe an der Gesellschaft, die auch gewährleistet wird durch<br />
die gerechte Institution Schule, <strong>in</strong> der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler aufgrund ihrer sozialen und<br />
natürlichen Merkmale ke<strong>in</strong>e zusätzlichen Nachteile erfahren, durch die Förderung der<br />
Befähigung aller und durch e<strong>in</strong>e wechselseitige Anerkennung der an Schule beteiligten<br />
Personen." 1<br />
Es geht auch <strong>in</strong> theoretischen Diskursen bei der Frage von Chancengerechtigkeit immer<br />
darum, Gesellschaft und damit Schule als gesellschaftliche Institution so zu gestalten, dass<br />
allen die Teilhabe ermöglicht wird. Bezogen auf das Schulsystem kann<br />
Chancengerechtigkeit nicht von den Abschlüssen her beurteilt werden, sondern darüber, ob<br />
K<strong>in</strong>der und Jugendliche "Spiel- und Entscheidungsmöglichkeiten für das eigene Lernen und<br />
die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit" 2 haben.<br />
Es geht also bei der Frage nach Chancengerechtigkeit um Fragen wie:<br />
Ist die Schule als Institution gerecht, d.h. ist sie als gesellschaftliche Organisation so<br />
gestaltet, dass alle K<strong>in</strong>der fair behandelt und nicht aufgrund von nicht zu verantwortenden<br />
Eigenschaften benachteiligt werden? Oder: Leistet Schule e<strong>in</strong>en Beitrag dazu, dass K<strong>in</strong>der<br />
und Jugendliche untere<strong>in</strong>ander und im Verhältnis zu den Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrern<br />
Anerkennung erfahren?<br />
Wesentliche Aspekte, die zur Chancengerechtigkeit gehören, werden unter der Überschrift<br />
"Heterogenität <strong>in</strong> Schulen" aufgegriffen. Dem erweiterten Verständnis von Inklusion folgend<br />
werden Auswertungen zu Zuwanderungsgeschichte, Religionszugehörigkeit und<br />
Geschlechterverteilung sowie e<strong>in</strong>ige sozioökonomische Fakten bezogen auf <strong>Bonn</strong>er<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler dargestellt. Sie sollen fortgeschrieben werden und stellen die<br />
Basis für weitere planerische Entscheidungen dar.<br />
1 Bertelsmann Stiftung; Institut für Schulentwicklungsforschung (2012): Chancenspiegel. Zur<br />
Chancengerechtigkeit und Leistungsfähigkeit der deutschen Schulsysteme. Gütersloh, S.20<br />
2 Bertelsmann Stiftung; Institut für Schulentwicklungsforschung (2012): Chancenspiegel, a.a.O.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 8
227<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
VII.3.2 Zuwanderungsgeschichte<br />
Zum H<strong>in</strong>tergrund: Datenbasis der Analyse s<strong>in</strong>d die amtlichen Schuldaten e<strong>in</strong>es jeden Jahres.<br />
Im Rahmen e<strong>in</strong>er Überprüfung mit anderen Datenquellen wird deutlich, dass bezüglich des<br />
Ausländerstatus der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen e<strong>in</strong>e relativ genaue Übere<strong>in</strong>stimmung mit den<br />
Haushaltsbefragungsergebnissen des Mikrozensus besteht. H<strong>in</strong>sichtlich des Merkmals<br />
"Migrationsh<strong>in</strong>tergrund" zeigen sich jedoch, je nach Schulform, Abweichungen zwischen<br />
sechs und elf Prozentpunkten. Dies mag eventuell an der vielschichtigen Def<strong>in</strong>ition des<br />
Migrationsh<strong>in</strong>tergrundes liegen. Für diese Analyse heißt dies, dass der Umfang der von den<br />
Schulen aufzubr<strong>in</strong>genden <strong>Integration</strong>sleistung tendenziell eher unterschätzt wird.<br />
Laut Def<strong>in</strong>ition besitzen K<strong>in</strong>der und Jugendliche dann e<strong>in</strong>en Migrationsh<strong>in</strong>tergrund / e<strong>in</strong>e<br />
Zuwanderungsgeschichte, wenn sie:<br />
� selbst aus dem Ausland zugewandert s<strong>in</strong>d oder<br />
� hier geboren s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong>es der beiden Elternteile zugewandert oder<br />
� die Verkehrssprache <strong>in</strong> der Familie nicht Deutsch ist. 3<br />
Im Unterschied zu K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund bezieht sich der<br />
Begriff Ausländer "auf e<strong>in</strong>e höchst heterogene Bevölkerungsgruppe, deren geme<strong>in</strong>sames<br />
Merkmal alle<strong>in</strong> die nichtdeutsche Staatsangehörigkeit ist." 4<br />
Fast jeder vierte E<strong>in</strong>wohner hat 2012 <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen e<strong>in</strong>en Migrationsh<strong>in</strong>tergrund.<br />
Der Anteil an Personen mit Zuwanderungsgeschichte ist unter jungen Menschen noch höher.<br />
Unter den Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 15 bis 24 Jahren z.B. lebt<br />
sogar nahezu jeder Dritte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em familiären Umfeld mit Zuwanderungsgeschichte. 5<br />
Dementsprechend hatten im Schuljahr 2010/11 <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 26,2% der rund zwei<br />
Millionen Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler an allgeme<strong>in</strong>bildenden Schulen (ohne<br />
Weiterbildungskollegs und freie Waldorfschule) e<strong>in</strong>e Zuwanderungsgeschichte. Bei über der<br />
Hälfte dieser Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler wird im Elternhaus überwiegend nicht deutsch<br />
gesprochen. E<strong>in</strong>en deutlich überdurchschnittlichen Anteil an K<strong>in</strong>dern mit<br />
Migrationsh<strong>in</strong>tergrund verzeichnen mit 31,5% die Grundschulen.<br />
Auf die weiterführenden Schulen verteilen sich die K<strong>in</strong>der und Jugendlichen 2010/11 wie<br />
folgt: Die Hauptschulen wiesen mit 38,7% den höchsten Anteil an K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />
mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund auf, gefolgt von den Gesamtschulen mit 32,2% und den<br />
Realschulen mit 27,1%. An Gymnasien s<strong>in</strong>d K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit<br />
Zuwanderungsgeschichte mit 13,5% unterrepräsentiert. An den Förderschulen beträgt der<br />
Anteil 26,3%.<br />
3 Vgl.:<br />
http://www.it.nrw.de/statistik/querschnittsveroeffentlichungen/Statistik_kompakt/ausgabe3_2012/<strong>in</strong>d<br />
ex.html), Abruf v.10.09.2012<br />
4 Butterwegge,C. (2010): Armut von K<strong>in</strong>dern mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund. Ausmaß,<br />
Ersche<strong>in</strong>ungsformen und Ursachen. Wiesbaden, S.22.<br />
5 Vgl.:<br />
http://www.it.nrw.de/statistik/querschnittsveroeffentlichungen/Statistik_kompakt/ausgabe1_2012/<strong>in</strong>d<br />
ex.html, Abruf v.10.09.2012<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 9
228<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
Die Zahlen von <strong>Bonn</strong>er K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte im<br />
Schuljahr 2010/11 im Vergleich zu NRW s<strong>in</strong>d der folgenden Tabelle zu entnehmen.<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
2010/11<br />
mit Zuwanderungs-<br />
im Verhältnis<br />
geschichte Schülerzahlen zur<br />
absolut<br />
absolut Gesamtschülerzahl NRW<br />
Grundschulen 4.425 11.351 38,98% 31,50%<br />
Hauptschulen 1.124 2.115 53,14% 38,70%<br />
Förderschulen 426 1.450 29,38% 26,30%<br />
Realschulen 1.914 4.046 47,31% 27,10%<br />
Gymnasien 3.296 17.099 19,28% 13,50%<br />
Gesamtschulen 1.058 4.245 24,92% 32,20%<br />
Gesamt 12.243 40.306 30,38% 26,20%<br />
Tabelle VII.1: Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> 2010/11<br />
In den K<strong>in</strong>dertagesstätten Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalens lag der Anteil an K<strong>in</strong>dern mit<br />
Zuwanderungsgeschichte Anfang März 2011 noch höher. Etwa jedes dritte K<strong>in</strong>d hatte e<strong>in</strong><br />
Elternteil, welches nicht <strong>in</strong> Deutschland geboren wurde.<br />
<strong>Bonn</strong> ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternationale Stadt, <strong>in</strong> der Menschen aus allen Kont<strong>in</strong>enten und fast allen<br />
Ländern der Erde leben. In der <strong>Bonn</strong>er Gesamtbevölkerung hat jeder Vierte e<strong>in</strong>en<br />
Migrationsh<strong>in</strong>tergrund (25,08%, Stand 30.06.2012 Statistikstelle). Bei den K<strong>in</strong>dern und<br />
Jugendlichen liegt dieser Anteil, ähnlich wie <strong>in</strong> NRW, sogar noch deutlich höher. So stammt<br />
heute <strong>in</strong> der jüngsten Bevölkerungsgruppe, den unter Dreijährigen, fast jedes zweite K<strong>in</strong>d<br />
aus e<strong>in</strong>er Familie, <strong>in</strong> der m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Elternteil ausländische Wurzeln hat. 6<br />
Die Situation an den <strong>Bonn</strong>er Schulen stellt sich aktuell folgendermaßen dar:<br />
Im Schuljahr 2011/12 hatte im Primarbereich jedes dritte K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>en Migrationsh<strong>in</strong>tergrund.<br />
Im Sekundarbereich verteilen sich die Anteile auf die verschiedenen Schulformen sehr<br />
unterschiedlich. Während an Hauptschulen weit über die Hälfte der Schüler<strong>in</strong>nen und<br />
Schüler e<strong>in</strong>e Zuwanderungsgeschichte haben, besitzt an den Gymnasien nur knapp jedes<br />
fünfte K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Zuwanderungsgeschichte.<br />
Der Anteil an Grund- und Realschulen ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken (-4,8%, -<br />
1,2%). an Haupt- und Förderschulen h<strong>in</strong>gegen leicht gestiegen (+6,99%,+1,33%). Ebenso<br />
hat sich der Anteil an K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund an Gymnasien<br />
leicht erhöht (+0,16%). Insgesamt ist der Anteil an K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit<br />
Migrationsh<strong>in</strong>tergrund um 0,22 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr gesunken.<br />
Vergleichszahlen von NRW s<strong>in</strong>d für das Schuljahr 2011/12 noch nicht vorhanden.<br />
6 Vgl.:http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/<strong>in</strong>tegration/<strong>in</strong>dex.html,<br />
Abruf v.10.09.2012<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 10
229<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
2011/12<br />
mit Zuwanderungs-<br />
im Verhältnis<br />
geschichte Schülerzahlen zur<br />
absolut<br />
absolut Gesamtschülerzahl<br />
Grundschulen 4.042 11.473 35,23%<br />
Hauptschulen 1.137 1.891 60,13%<br />
Förderschulen 441 1.436 30,71%<br />
Realschulen 1.836 3.982 46,11%<br />
Gymnasien 3.328 17.115 19,44%<br />
Gesamtschulen 1.401 4.509 31,07%<br />
Gesamt 12.185 40.406 30,16%<br />
Tabelle VII.2: Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> 2011/12<br />
Wie sich der Gesamtanteil der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen mit und ohne<br />
Zuwanderungsgeschichte auf die e<strong>in</strong>zelnen Schulformen verteilt, ist der nachfolgenden<br />
Tabelle zu entnehmen. Sie zeigt z.B., dass die Schulform Hauptschule von 13,96 % aller<br />
K<strong>in</strong>der und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte besucht wird, aber nur von 6,54 %<br />
der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen ohne Zuwanderungsgeschichte. Im Gegenzug besuchen 40,87<br />
% aller K<strong>in</strong>der und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte das Gymnasium, aber bereits<br />
59,15 % aller K<strong>in</strong>der und Jugendlichen ohne Zuwanderungsgeschichte.<br />
Verteilung der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte<br />
auf die unterschiedlichen Schulformen 2011/12<br />
prozentuale prozentuale<br />
ohne Verteilung Verteilung<br />
mit ZuwanderungsZuwanderungs- mit Zuwanderungs- ohne Zuwanderungsgeschichtegeschichtegeschichtegeschichte<br />
Hauptschulen 1.137 1.891 13,96% 6,54%<br />
Förderschulen 441 1.436 5,42% 4,96%<br />
Realschulen 1.836 3.982 22,55% 13,76%<br />
Gymnasien 3.328 17.115 40,87% 59,15%<br />
Gesamtschulen 1.401 4.509 17,20% 15,58%<br />
Gesamt 8.143 28.933 100,00% 100,00%<br />
Tabelle VII.3: Verteilung der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte auf die<br />
unterschiedlichen Schulformen 2011/12<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 11
230<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
VII.3.3 Religionszugehörigkeit<br />
Von den 51 Grundschulen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> s<strong>in</strong>d 19 Grundschulen katholisch und zwei Grundschulen<br />
evangelisch. 28 Schulen s<strong>in</strong>d Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschulen.<br />
Von den sechs Hauptschulen hat e<strong>in</strong>e Hauptschule das katholische Bekenntnis. Alle Förder-<br />
sowie Realschulen (bis auf e<strong>in</strong>e nicht-städtische, katholische) s<strong>in</strong>d Geme<strong>in</strong>schaftsschulen.<br />
Auch alle zehn städtischen Gymnasien s<strong>in</strong>d Geme<strong>in</strong>schaftsschulen. Sechs der nichtstädtischen<br />
Gymnasien ordnen sich dem katholischen Bekenntnis zu, e<strong>in</strong> nicht-städtisches<br />
Gymnasium ist evangelisch. Zwei nicht-städtische Gymnasien s<strong>in</strong>d Geme<strong>in</strong>schaftsschulen.<br />
Ordnet man die K<strong>in</strong>der und Jugendlichen aller Altersklassen nach ihrer<br />
Religionszugehörigkeit zu, ergibt sich folgendes Bild: Die Mehrheit der <strong>Bonn</strong>er K<strong>in</strong>der und<br />
Jugendlichen (42 %) gehört dem katholischen Glauben an, 25 % s<strong>in</strong>d evangelisch, 15 % der<br />
K<strong>in</strong>der und Jugendlichen gehören dem islamischen Glauben an und 14 % s<strong>in</strong>d ohne jede<br />
Religion. Des Weiteren gibt es 4 % mit anderen Glaubensrichtungen, wie z.B. jüdisch,<br />
allevitisch, syrisch orthodox usw.<br />
K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Religionszugehörigkeit<br />
15%<br />
14%<br />
4%<br />
42%<br />
25%<br />
Diagramm VII.1: K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Religionszugehörigkeit<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 12<br />
evangelisch<br />
katholisch<br />
islamisch<br />
ohne<br />
andere<br />
Betrachtet man nur alle K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> Grundschulen verschiebt sich die Situation. In<br />
Grundschulen s<strong>in</strong>d bereits 21 % islamischen Glaubens und "nur" noch 35 % und 21 % der<br />
K<strong>in</strong>der katholischen und evangelischen Glaubens. Bezüglich des Merkmals K<strong>in</strong>der mit<br />
Zuwanderungsgeschichte ist deutlich, dass je jünger die K<strong>in</strong>der werden, desto höher hier der<br />
Anteil <strong>in</strong> der entsprechenden Altersgruppe ist. Betrachtet man nun das Merkmal der<br />
Religionszugehörigkeit und unterstellt e<strong>in</strong>en Zusammenhang, könnte man die These<br />
aufstellen, dass die entsprechenden K<strong>in</strong>der mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund, auch K<strong>in</strong>der mit<br />
islamischem Glauben s<strong>in</strong>d.
231<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
Grundschüler<strong>in</strong>nen und -schüler nach Religionszugehörigkeit<br />
19%<br />
21%<br />
4%<br />
21%<br />
35%<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 13<br />
evangelisch<br />
katholisch<br />
islamisch<br />
ohne<br />
andere<br />
Diagramm VII.2: Grundschüler<strong>in</strong>nen und -schüler nach Religionszugehörigkeit<br />
Betrachtet man nur K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Religionszugehörigkeit im Bereich der<br />
weiterführenden Schulen und stellt diese Zahlen den Zahlen aller Grundschüler<strong>in</strong>nen und -<br />
schüler gegenüber, wird noch deutlicher, dass der Aspekt der Interkulturalität <strong>in</strong>sbesondere<br />
unter jüngeren Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern zum Tragen kommt. S<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den weiterführenden<br />
<strong>in</strong>sgesamt 70 % der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen christlichen Glaubens, so s<strong>in</strong>d es <strong>in</strong> den<br />
Grundschulen nur noch 56 %. Demgegenüber gehören <strong>in</strong> den Schulen des<br />
Sekundarbereichs 13 % dem islamischen Glauben an und 13 % s<strong>in</strong>d konfessionslos, <strong>in</strong> der<br />
Grundschule s<strong>in</strong>d es bereits 21 % und 19 %. Es bleibt abzuwarten, ob und mit welcher<br />
Geschw<strong>in</strong>digkeit diese Entwicklung voranschreiten wird.<br />
K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Religionszugehörigkeit<br />
weiterführende Schulen<br />
13%<br />
13%<br />
4%<br />
44%<br />
26%<br />
evangelisch<br />
katholisch<br />
islamisch<br />
ohne<br />
andere<br />
Diagramm VII.3: K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Religionszugehörigkeit an weiterführenden<br />
Schulen
232<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
Wie verteilen sich alle K<strong>in</strong>der und Jugendliche der unterschiedlichen Glaubensrichtungen <strong>in</strong><br />
<strong>Bonn</strong> auf die verschiedenen Schulformen auf? Die folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber.<br />
Sie zeigt, dass sich das Gros (48,9 %) der K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit katholischem Glauben<br />
auf den Gymnasien wiederf<strong>in</strong>det. Dagegen gibt es an Gymnasien nur wenige K<strong>in</strong>der und<br />
Jugendliche mit islamischem Glauben (5 %). An Hauptschulen kehrt sich diese Situation um.<br />
Es gibt weniger K<strong>in</strong>der und Jugendliche katholischen Glaubens (26,62 %), aber viele<br />
islamische K<strong>in</strong>der und Jugendliche (42,6 %).<br />
60,00%<br />
50,00%<br />
40,00%<br />
30,00%<br />
20,00%<br />
10,00%<br />
0,00%<br />
Hauptschulen<br />
K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach<br />
Religionszugehörigkeiten und Schulformen<br />
Realschulen<br />
Gymnasien<br />
Gesamtschulen<br />
Förderschulen<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 14<br />
Grundschulen<br />
evangelisch<br />
katholisch<br />
islamisch<br />
ohne<br />
andere<br />
Diagramm VII.4: K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Religionszugehörigkeit und Schulformen<br />
Gleichzeitig kann man die unterschiedlichen Glaubensrichtungen betrachten, und z.B. die<br />
Gesamtgrundheit aller evangelischen K<strong>in</strong>der und Jugendlichen auf die unterschiedlichen<br />
Schulformen im weiterführenden Bereich verteilen. Es zeigt sich, dass, während alle anderen<br />
Glaubensrichtungen überproportional häufig auf dem Gymnasium vertreten s<strong>in</strong>d, K<strong>in</strong>der und<br />
Jugendliche islamischen Glaubens demnach auf dem Gymnasium unterrepräsentiert s<strong>in</strong>d.
80,00%<br />
70,00%<br />
60,00%<br />
50,00%<br />
40,00%<br />
30,00%<br />
20,00%<br />
10,00%<br />
0,00%<br />
233<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
Verteilung der unterschiedlichen Religionszugehörigkeiten auf<br />
die verschiedenen Schulformen<br />
24,65%<br />
4,37%<br />
Hauptschulen<br />
29,17%<br />
13,05%<br />
Realschulen<br />
64,84%<br />
Gymnasien<br />
23,39%<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 15<br />
14,06%<br />
13,02%<br />
Gesamtschulen<br />
4,73%<br />
Förderschulen<br />
8,73%<br />
evangelisch<br />
katholisch<br />
islamisch<br />
ohne<br />
andere<br />
Diagramm VII.5: Verteilung der unterschiedlichen Religionszugehörigkeit auf die<br />
verschiedenen Schulformen<br />
Mittlerweile wird zum Schuljahr 2012/13 offiziell an sieben Schulen Islamkunde als<br />
eigenständiges Unterrichtsfach unterrichtet. Die Unterrichtssprache ist deutsch. Alle Lehrer,<br />
die Islamkunde unterrichten s<strong>in</strong>d Muslime. Das sieht der Erlass so vor. Es nehmen<br />
muslimische K<strong>in</strong>der und Jugendliche am Unterricht teil. Wer angemeldet ist, ist grundsätzlich<br />
für die Dauer e<strong>in</strong>es Schuljahres zur regelmäßigen Teilnahme verpflichtet. In der Regel f<strong>in</strong>det<br />
der Unterricht parallel zum Religionsunterricht statt.<br />
Islamkundeunterricht f<strong>in</strong>det statt an der<br />
� GGS Carl-Schurz<br />
� KGS Am Domhof<br />
� GGS Andreas<br />
� GGS Robert-Koch<br />
� GGS Jahn<br />
� GHS Johannes-Rau<br />
� RS Freiherr-vom-Ste<strong>in</strong><br />
Die folgenden Tabellen bieten e<strong>in</strong>e Übersicht darüber, wie viele katholische K<strong>in</strong>der z.B.<br />
katholische, evangelische oder Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschulen besuchen.<br />
Insgesamt s<strong>in</strong>d 4.047 Grundschulk<strong>in</strong>der katholischen Glaubens. Es besuchen aber 4.337<br />
Grundschulk<strong>in</strong>der katholische Grundschulen, d.h. das Angebot ist weit größer als es<br />
tatsächlich Grundschulk<strong>in</strong>der dieser Glaubensrichtung gibt. Insgesamt s<strong>in</strong>d nur noch 44%<br />
der K<strong>in</strong>der an katholischen Grundschulen tatsächlich katholisch.
234<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
2010/11<br />
alle<br />
Grundschulen %<br />
evangelisch 2.371 20,89%<br />
katholisch 4.047 35,66%<br />
islamisch 2.397 21,12%<br />
ohne 2.129 18,76%<br />
andere 406 3,58%<br />
GESAMT 11.350 100,00%<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 16<br />
2010/11<br />
kath.<br />
Grundschulen %<br />
evangelisch 850 20%<br />
katholisch 1.893 44%<br />
islamisch 804 19%<br />
ohne 666 15%<br />
andere 124 3%<br />
GESAMT 4.337 100%<br />
Tabelle VII.4:Religionszugehörigkeiten Tabelle VII.5: Religionszugehörigkeiten<br />
an allen Grundschulen an katholischen Grundschulen<br />
An den beiden evangelischen Grundschulen ist mittlerweile der Anteil an islamischen<br />
K<strong>in</strong>dern (32 %) höher als der Anteil an protestantischen K<strong>in</strong>dern (23 %). Die<br />
Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschulen werden hauptsächlich von K<strong>in</strong>dern katholischen Glaubens<br />
besucht, wenn auch die Anteile aller Religionen hier recht ausgeglichen s<strong>in</strong>d. Nur 19 % aller<br />
K<strong>in</strong>der ohne e<strong>in</strong>e Religionszugehörigkeit besuchen die Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschulen.<br />
2010/11<br />
ev.<br />
Grundschulen %<br />
evangelisch 109 23%<br />
katholisch 97 20%<br />
islamisch 151 32%<br />
ohne 101 21%<br />
andere 19 4%<br />
GESAMT 477 100%<br />
2010/11<br />
Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschulen<br />
%<br />
evangelisch 1.412 22%<br />
katholisch 2.057 32%<br />
islamisch 1.442 22%<br />
ohne 1.246 19%<br />
andere 263 4%<br />
GESAMT 6.420 100%<br />
Tabelle VII.6:Religionszugehörigkeiten Tabelle VII.7: Religionszugehörigkeiten<br />
an ev.Grundschulen an Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschulen
VII.3.4 Gender<br />
235<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
Insgesamt besuchen 40.406 K<strong>in</strong>der und Jugendliche im Schuljahr 2011/12 die<br />
allgeme<strong>in</strong>bildenden Schulen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> (ohne Freie Waldorf- und Abendrealschule sowie<br />
Abendgymnasium), davon s<strong>in</strong>d 50,85 % männlich und 49,15 % der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen<br />
weiblich. Ähnlich sieht die Situation an den <strong>Bonn</strong>er Grundschulen aus, die Verteilung von<br />
Jungen und Mädchen ist <strong>in</strong> etwa ausgewogen (51,52 % zu 48,48 %).<br />
In den weiterführenden Schulen ist dies nicht mehr der Fall. Hier verteilen sich Jungen und<br />
Mädchen ganz unterschiedlich auf die verschiedenen Schulformen.<br />
An Hauptschulen z.B. s<strong>in</strong>d 56,11 % der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen männlich und Mädchen mit<br />
43,89 % demnach unterrepräsentiert. An Förderschulen kommt die unterschiedliche<br />
Verteilung der Geschlechter noch deutlicher zum Ausdruck. Hier s<strong>in</strong>d Jungen mit 64,97 %<br />
deutlich überrepräsentiert. Auch an Realschulen werden <strong>in</strong>sgesamt mehr Jungen (54,72 %)<br />
als Mädchen beschult. An Gymnasien sche<strong>in</strong>en die Zahlen ausgeglichener, wenn sie auch<br />
wieder leicht zugunsten der Mädchen ausfallen. 48,09 % aller Gymnasiasten s<strong>in</strong>d Jungen<br />
und 51,91 % Mädchen. Unterteilt man aber nach Sekundarstufe I und II erkennt man klar,<br />
dass mehr Mädchen als Jungen (52,4 %) direkt auf den Abschluss Abitur <strong>in</strong> der<br />
Sekundarstufe II zulaufen. In der Sekundarstufe I ist das Verhältnis Jungen zu Mädchen<br />
noch 48,46 % zu 51,54 %. An Gesamtschulen s<strong>in</strong>d 50,45 % aller K<strong>in</strong>der und Jugendlichen<br />
weiblich und damit gibt es hier <strong>in</strong>sgesamt gesehen e<strong>in</strong> ausgewogenes Verhältnis. Unterteilt<br />
man allerd<strong>in</strong>gs nach Sekundarstufe I und II wird, wie auch schon <strong>in</strong> der Sekundarstufe II des<br />
Gymnasiums, deutlich, dass die Mädchen überrepräsentiert s<strong>in</strong>d. 56,99 % aller Jugendlichen<br />
<strong>in</strong> der Sekundarstufe II der Gesamtschule s<strong>in</strong>d Mädchen. In der Sekundarstufe I fällt die<br />
Verteilung noch zugunsten der Jungen aus (51,19 %).<br />
70,00%<br />
60,00%<br />
50,00%<br />
40,00%<br />
30,00%<br />
20,00%<br />
10,00%<br />
0,00%<br />
K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Schulformen und Geschlecht<br />
(weiterführende Schulen)<br />
56,11%<br />
43,89%<br />
64,97%<br />
35,03%<br />
54,72%<br />
45,28%<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 17<br />
51,91%<br />
48,09%<br />
50,45%<br />
49,55%<br />
Hauptschulen Förderschule Realschule Gymnasium Gesamtschule<br />
Diagramm VII.6: K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Schulformen und Geschlecht<br />
männlich<br />
weiblich
60,00%<br />
50,00%<br />
40,00%<br />
30,00%<br />
20,00%<br />
10,00%<br />
0,00%<br />
236<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Schulformen (Sek.I und Sek.II)<br />
und Geschlecht<br />
51,54% 52,40%<br />
48,46% 47,60%<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 18<br />
51,19%<br />
48,81%<br />
43,01%<br />
56,99%<br />
Gym Sek.I Gym Sek.II Gesamt Sek.I Gesamt Sek.II<br />
männlich<br />
weiblich<br />
Diagramm VII.7: K<strong>in</strong>der und Jugendliche nach Schulformen (Sek.I und Sek.II) und Geschlecht<br />
Schulformwechsel nach Geschlecht<br />
Insgesamt haben zum Schuljahr 2011/12 253 Schulwechsel <strong>in</strong> den Schulstufen 5 bis 9<br />
<strong>in</strong>nerhalb <strong>Bonn</strong>s zwischen folgenden weiterführenden Schulen stattgefunden: Haupt-, Real-,<br />
Gesamt- und Förderschulen (ohne Förderschulen für Kranke) sowie Gymnasien.<br />
Von den 253 K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen, die e<strong>in</strong>en Schulformwechsel vollzogen haben,<br />
haben die meisten (40,71%) die Schulform Gymnasium, gefolgt von der Realschule<br />
(30,83%), verlassen, um <strong>in</strong> e<strong>in</strong> niedrigeres oder höheres Bildungsniveau zu wechseln. Nur<br />
11 K<strong>in</strong>der und Jugendliche (4,35%) verließen zum Schuljahr 2011/12 die Gesamtschule.<br />
Die meisten der 253 K<strong>in</strong>der und Jugendlichen (43,08%) wechselten aus den verschiedenen<br />
Schulformen auf die Realschule, 29,95% wechselten zur Hauptschule.<br />
Insgesamt s<strong>in</strong>d von 253 K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen 70, d.h. 27,6% <strong>in</strong> e<strong>in</strong> höheres<br />
Bildungsniveau und 160 (63,24%') <strong>in</strong> e<strong>in</strong> niedrigeres Bildungsniveau gewechselt.<br />
Die Auf- und Abstiege verhalten sich verteilt auf die unterschiedlichen Schulformen wie folgt:<br />
� Hauptschule: 24 zu 8<br />
� Realschule: 21 zu 57<br />
� Gymnasium: 0 zu 103<br />
� Gesamtschule: 6 zu 5<br />
� Förderschule: 29 zu 0.
237<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
zu<br />
von HS RS GY GeS FÖ Gesamt %<br />
HS 20 0 4 8 32 12,65%<br />
RS 54 20 1 3 78 30,83%<br />
GY 2 87 13 1 103 40,71%<br />
GeS 4 1 6 0 11 4,35%<br />
FÖ 14 1 0 14 29 11,46%<br />
Gesamt 74 109 26 32 12 253 100,00%<br />
% 29,25% 43,08% 10,28% 12,65% 4,74% 100,00%<br />
Tabelle VII.8: Schulformwechsel 5. bis 9.Klassenstufe (Jungen und Mädchen)<br />
Unterscheidet man die Schulwechsel nach Geschlecht, zeigt sich, dass von den 70 K<strong>in</strong>dern<br />
und Jugendlichen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong> höheres Schulniveau wechseln 54,2% Mädchen s<strong>in</strong>d.<br />
Die Auf- und Abstiege der Mädchen verhalten sich verteilt auf die unterschiedlichen<br />
Schulformen wie folgt:<br />
• Hauptschule: 13 zu 3<br />
• Realschule: 11 zu 20<br />
• Gymnasium: 0 zu 42<br />
• Gesamtschule: 2 zu 2<br />
• Förderschule: 12 zu 0.<br />
Insbesondere bei Schulwechseln vom Gymnasium fällt auf das von 103 K<strong>in</strong>dern und<br />
Jugendlichen, die das Gymnasium verlassen nur 42 (40,7%) Mädchen s<strong>in</strong>d.<br />
zu<br />
von HS RS GY GeS FÖ Gesamt %<br />
HS 12 0 1 3 16 15,24%<br />
RS 20 10 1 0 31 29,52%<br />
GY 1 34 7 0 42 40,00%<br />
GeS 1 1 2 0 4 3,81%<br />
FÖ 4 0 0 8 12 11,43%<br />
Gesamt 26 47 12 17 3 105 100,00%<br />
% 24,76% 44,76% 11,43% 16,19% 2,86% 100,00%<br />
Tabelle VII.9: Schulformwechsel 5. bis 9.Klassenstufe (Mädchen)<br />
Abschlüsse nach Geschlecht<br />
Insgesamt haben im Schuljahr 2010/11 mehr Jungen als Mädchen (51,36 % zu 48,64 %) die<br />
Schule verlassen. Das ger<strong>in</strong>ge Ungleichgewicht der Geschlechter ist der Tatsache<br />
geschuldet, dass es <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Überschuss an Jungen gibt.<br />
Betrachtet man die Abschlüsse nach Geschlecht wird deutlich, dass unter den Jugendlichen,<br />
die das Schuljahr 2010/11 ohne Abschluss verlassen haben, die Jungen mit 69,84% stark<br />
überrepräsentiert s<strong>in</strong>d. Auch erwerben mehr Jungen als Mädchen (54,45% zu 45,55%) den<br />
Hauptschulabschluss. Dies korrespondiert natürlich mit der oben genannten Tatsache, dass<br />
auch mehr Jungen als Mädchen überhaupt die Schulform Hauptschule besuchen.<br />
Erst bei dem zu erwerbenden Zertifikat der Hochschulreife kehrt sich diese Situation um.<br />
Hier s<strong>in</strong>d die Mädchen mit 52,67% überrepräsentiert.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 19
238<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
2011/12 männl. weibl. männl. % weibl. %<br />
ohne Abschluss* 182 120 62 65,93% 34,07%<br />
Hauptschulen 63 44 19 69,84% 30,16%<br />
Förderschulen 78 47 31 60,26% 39,74%<br />
Realschulen 12 8 4 66,67% 33,33%<br />
Gymnasien 8 3 5 37,50% 62,50%<br />
Gesamtschulen 14 11 3 78,57% 21,43%<br />
Freie Waldorfschule 7 3 4 42,86% 57,14%<br />
Hauptschulabschluss 573 312 261 54,45% 45,55%<br />
Hauptschulen 227 133 94 58,59% 41,41%<br />
Förderschulen 43 25 18 58,14% 41,86%<br />
Realschulen 31 16 15 51,61% 48,39%<br />
Gymnasien 39 17 22 43,59% 56,41%<br />
Gesamtschulen 63 29 34 46,03% 53,97%<br />
Freie Waldorfschule 10 5 5 50,00% 50,00%<br />
Weiterbildungskolleg 160 87 73 54,38% 45,63%<br />
Fachoberschulreife 1.324 711 613 53,70% 46,30%<br />
Hauptschulen 131 61 70 46,56% 53,44%<br />
Förderschulen 1 1 0 100,00% 0,00%<br />
Realschulen 624 339 285 54,33% 45,67%<br />
Gymnasien 155 83 72 53,55% 46,45%<br />
Gesamtschulen 202 111 91 54,95% 45,05%<br />
Freie Waldorfschule 20 12 8 60,00% 40,00%<br />
Weiterbildungskolleg 191 104 87 54,45% 45,55%<br />
Fachhochschulreife 234 131 103 55,98% 44,02%<br />
Gymnasien 120 67 53 55,83% 44,17%<br />
Gesamtschulen 30 14 16 46,67% 53,33%<br />
Weiterbildungskolleg 84 50 34 59,52% 40,48%<br />
Hochschulreife 2.138 1.012 1.126 47,33% 52,67%<br />
Gymnasien 1.734 814 920 46,94% 53,06%<br />
Gesamtschulen 264 132 132 50,00% 50,00%<br />
Freie Waldorfschule 18 6 12 33,33% 66,67%<br />
Weiterbildungskolleg 122 60 62 49,18% 50,82%<br />
Gesamt 4.451 2.286 2.165 51,36% 48,64%<br />
*davon 48 mit Lernbeh<strong>in</strong>dertenabschluss (22 weibl.)<br />
Tabelle VII.10: Schulabschlüsse an allgeme<strong>in</strong>bildenden Schulen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 20
Prozentanteile<br />
70,00%<br />
60,00%<br />
50,00%<br />
40,00%<br />
30,00%<br />
20,00%<br />
10,00%<br />
0,00%<br />
ohne Abschluss<br />
239<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
65,93%<br />
34,07%<br />
Hauptschulabschluss<br />
Schulabschlüsse nach Geschlecht<br />
54,45% 53,70%<br />
45,55%<br />
Fachoberschulreife<br />
46,30%<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 21<br />
55,98%<br />
Fachhochschulreife<br />
Diagramm VII.8: Schulabschlüsse nach Geschlecht<br />
44,02%<br />
52,67%<br />
51,36%<br />
47,33% 48,64%<br />
Hochschulreife<br />
Gesamt<br />
männl. %<br />
weibl. %
240<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
VII.3.5 Sozioökonomische Aspekte<br />
Zu sozioökonomischen Aspekten von Heterogenität bei <strong>Bonn</strong>er Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern<br />
liegen derzeit folgende Erkenntnisse vor:<br />
Anträge Lehrbuchmittelerstattung im Rahmen e<strong>in</strong>er freiwilligen kommunalen Leistung<br />
entsprechend § 96 Abs. 3 Satz 4 Schulgesetz NRW<br />
Die Eltern/ Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen K<strong>in</strong>der und Jugendlichen, die e<strong>in</strong>en<br />
Antrag auf Lehrbuchmittelerstattung stellen, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel Besitzer e<strong>in</strong>es <strong>Bonn</strong>-<br />
Ausweises (Voraussetzung zur Beantragung ist die Vorlage e<strong>in</strong>es gültigen Bescheides über<br />
den Bezug von Sozialleistungen). E<strong>in</strong> <strong>Bonn</strong>-Ausweis kann beantragt werden, wenn die<br />
Antragsteller<strong>in</strong> oder der Antragssteller<br />
� Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII<br />
� Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder<br />
� Arbeitslosengeld II nach SGB II<br />
� wirtschaftliche Jugendhilfe<br />
� BAFöG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezieht oder<br />
� Sozialleistungen sonstiger Träger erhält.<br />
Soweit ke<strong>in</strong> Leistungsbezug vorliegt, kann der <strong>Bonn</strong>-Ausweis wegen ger<strong>in</strong>gem E<strong>in</strong>kommen<br />
erteilt werden. Dementsprechend gibt die Anzahl der Anträge auf Lehrbuchmittelerstattung<br />
Auskunft über den sozioökonomischen Status der Herkunftsfamilie des K<strong>in</strong>des oder des<br />
Jugendlichen. Der Bildungserfolg von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen hängt <strong>in</strong> Deutschland u.a.<br />
stark von diesem Status ab, und verr<strong>in</strong>gert somit die Befähigung zur gesellschaftlichen<br />
Teilhabe. 7<br />
Von 11.351 Grundschulk<strong>in</strong>dern im Schuljahr 2010/11 nahmen 1.612 K<strong>in</strong>der<br />
Lehrbuchmittelerstattung <strong>in</strong> Anspruch, dies entspricht e<strong>in</strong>em durchschnittlichen Anteil von<br />
14,2 % über alle 51 Grundschulen h<strong>in</strong>weg. Die Anzahl der Anträge auf Erstattung variiert<br />
jedoch stark nach Standort der Grundschule. So gibt es sowohl Grundschulen, <strong>in</strong> denen<br />
2010/11 ke<strong>in</strong> Antrag auf Lehrbuchmittelerstattung gestellt wurde, als auch Schulen <strong>in</strong> denen<br />
63 % der K<strong>in</strong>der Lehrbuchmittel erstattet bekommen haben.<br />
An den weiterführenden Schulen s<strong>in</strong>d die Schwankungen nicht so groß, da sich die K<strong>in</strong>der,<br />
welche Lehrbuchmittel erstattet bekommen, bereits unterschiedlich auf die verschiedenen<br />
Schulformen verteilt haben. Von 2.115 K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen an Hauptschulen ließen<br />
sich 450 Lehrbücher erstatten. Dies entspricht e<strong>in</strong>em Anteil von 21,27 %. Der Anteil liegt an<br />
Förderschulen bei 23,79 % (345 von 1.450), bei Realschulen bei 4,6 % (<strong>in</strong>sgesamt 188 von<br />
4.046) und an Gesamtschulen bei 5,7 % (<strong>in</strong>sgesamt 242 von 4.245). An Gymnasien haben<br />
sich <strong>in</strong>sgesamt 0,64 % Lehrbücher erstatten lassen (110 K<strong>in</strong>der und Jugendliche von<br />
17.099).<br />
7 Vgl. Bertelsmann Stiftung (2010): Soziale Gerechtigkeit <strong>in</strong> der OECD - Wo steht Deutschland?<br />
Susta<strong>in</strong>able Governance Indicators 2011. Gütersloh.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 22
241<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
K<strong>in</strong>der mit <strong>Bonn</strong>-Ausweis <strong>in</strong> OGS<br />
Im Schuljahr 2011/12 gibt es <strong>in</strong>sgesamt 11.473 K<strong>in</strong>der an Grundschulen, davon bef<strong>in</strong>den<br />
sich 6.086 <strong>in</strong> OGS. Von diesen 6.086 K<strong>in</strong>dern besitzen 1.414 K<strong>in</strong>der e<strong>in</strong>en <strong>Bonn</strong> Ausweis.<br />
Das entspricht e<strong>in</strong>em Anteil von 23,23 %.<br />
Geht man davon aus, dass die Anzahl der Anträge für Lehrbuchmittelerstattung fast<br />
deckungsgleich mit der Anzahl von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen ist, die e<strong>in</strong>en <strong>Bonn</strong>-Ausweis<br />
besitzen, heißt dies, dass <strong>in</strong> OGS <strong>in</strong> Relation deutlich mehr K<strong>in</strong>der mit <strong>Bonn</strong>-Ausweis betreut<br />
werden, als generell die Grundschule besuchen.<br />
SCHULFORMEN<br />
ANTEILE AN KINDERN<br />
MIT<br />
BONN-AUSWEIS<br />
Grundschule 14,2 %<br />
� OGS 23,23 %<br />
Hauptschule 21,27 %<br />
Förderschule 23,79 %<br />
Realschule 4,6 %<br />
Gymnasium 0,64 %<br />
Gesamtschule 5,7 %<br />
Tabelle VII.11: Übersicht der Anteile an K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit <strong>Bonn</strong>-Ausweis nach Schulformen<br />
Die Disparitäten h<strong>in</strong>sichtlich sozioökonomischer Faktoren <strong>in</strong> Grundschulen werden deutlich,<br />
wenn man, wie es <strong>in</strong> dem Konzept Neuausrichtung der Sozialarbeit an Schulen geschehen<br />
ist, unterschiedliche Indikatoren heranzieht und standardisiert:<br />
1. die Anzahl der Anträge Lehrbuchmittelerstattung<br />
2. die Anzahl der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte<br />
3. die Anzahl der Hilfeempfänger.<br />
Ohne das angewendete Verfahren im E<strong>in</strong>zelnen vorzustellen, ergibt sich aus dieser Analyse<br />
zusammenfassend, dass sich <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> 20 Grundschulen besonders ger<strong>in</strong>ge Belastungswerte<br />
zuordnen lassen, während fünf Grundschulen ganz besonders hohe Belastungswerte<br />
aufweisen.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 23
242<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
VII.3.6 Verknüpfungen zu bestehenden Strukturen<br />
VII.3.6.1. Offene Ganztagsschule / OGSplus<br />
Mit dem Angebot von OGSplus hat die Stadt <strong>Bonn</strong> darauf reagiert, dass Schulstandorte<br />
unterschiedliche Ressourcen brauchen, um den K<strong>in</strong>dern gerecht zu werden. Ziel ist es, das<br />
Angebot so auszugestalten, dass es optimal an Bed<strong>in</strong>gungen vor Ort angepasst ist, sowohl<br />
h<strong>in</strong>sichtlich der Zeiten als auch der Inhalte und der Qualifikation des Personals. Die<br />
Ressourcenzuweisung orientiert sich - unter E<strong>in</strong>bezug sozioökonomischer Daten und der<br />
Erfahrung von Experten vor Ort - an den jeweils unterschiedlichen sozialräumlichen<br />
Bedarfen. Dabei werden alle K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> den Blick genommen.<br />
Insbesondere an Förderschulen wurde <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe e<strong>in</strong> Angebot<br />
geschaffen, das es ermöglicht, dass K<strong>in</strong>der, die ansonsten im Rahmen von Hilfen zur<br />
Erziehung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Tagesgruppe betreut würden, geme<strong>in</strong>sam mit den anderen K<strong>in</strong>dern am<br />
auf sie abgestimmten OGS-Angebot teilnehmen können.<br />
An zwei Standorten wird die OGS der auf dem gleichen Gelände bef<strong>in</strong>dlichen Grund- und<br />
Förderschule vom gleichen Träger gestaltet, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fall werden die K<strong>in</strong>der geme<strong>in</strong>sam<br />
betreut.<br />
Der Ansatz, flexibel auf örtliche Besonderheiten reagieren zu können, wie er mit OGSplus im<br />
Grundsatz möglich wird, wird als <strong>in</strong>teressensgerecht erachtet, und sollte aus fachlicher Sicht<br />
ausgeweitet werden.<br />
VII.3.6.2. Sozialarbeit an Schulen<br />
In vergleichbarer Weise wurde der Ansatz der Sozialraumorientierung auch bei der<br />
Konzeption der Sozialarbeit an Schulen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zugrunde<br />
gelegt. So wurden die Kolleg<strong>in</strong>nen und Kollegen sogenannten Schulbezugsräumen und nicht<br />
etwa e<strong>in</strong>zelnen Schulen zugeordnet, damit sie <strong>in</strong> der Verknüpfung mit bereits vorhandenen<br />
Hilfen im Stadtteiil (FFE, Jugendpflege, Beratungsstellen etc.) Angebote machen können, die<br />
"von außen" kommen und die Vernetzung der Schulen im Stadtteil stärken. Zur Verteilung<br />
der Sozialarbeiter<strong>in</strong>nen und Sozialarbeiter auf die e<strong>in</strong>zelnen Bezugsräume wurde e<strong>in</strong><br />
Schlüssel zugrunde gelegt, mit dem die Belastung der e<strong>in</strong>zelnen Sozialräume abgebildet<br />
werden konnte.<br />
Gezielt werden Grundschulen <strong>in</strong> das Programm e<strong>in</strong>bezogen, um präventiv arbeiten zu<br />
können. Auch hier ist der Ansatz wieder, alle K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> den Blick zu nehmen und zugleich<br />
denen mehr zukommen zu lassen, die mehr brauchen.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 24
243<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Teil VII Heterogenität<br />
VII.4 Kurz-, mittel- und langfristige Ziele sowie<br />
aktuelle Maßnahmen<br />
Diese Kapitel ist noch <strong>in</strong> der Bearbeitung. Die Bearbeitung erfolgt sukzessive entsprechend<br />
der weiteren <strong>in</strong>haltlichen Erarbeitung von Kapitel VII.<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012 25
Glossar<br />
– wird noch erstellt –<br />
© Bundesstadt <strong>Bonn</strong> 2012<br />
244<br />
Handbuch Inklusive Bildung <strong>Bonn</strong> – Glossar
Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
TOP 1.4.7 hh:mm<br />
BE<br />
Antrag<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />
1213015<br />
Externes Dokument<br />
Antragsteller/<strong>in</strong> Öztürker, Yigit und<br />
Altunisik (IL)<br />
E<strong>in</strong>gangsdatum<br />
gez. E: 01.10.2012<br />
f.d.R.<br />
gez. Ebert<br />
01.10.2012 gez. Öztürker<br />
Datum Unterschrift<br />
Betreff<br />
Jugendliche <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />
5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />
Gremium<br />
Sitzung<br />
Ergebnis Z. *<br />
<strong>Integration</strong>srat 23.10.2012 vertagt (e<strong>in</strong>stimmig, wegen<br />
fehlender Stellungnahme<br />
der Verwaltung und ke<strong>in</strong><br />
BE)<br />
6<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 6<br />
Inhalt des Antrages<br />
245<br />
1.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, e<strong>in</strong>e Bestandsaufnahme der<br />
Jugendarbeit <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> zu machen,<br />
- ob ausreichende Freizeitangebote für Jugendliche vorhanden<br />
s<strong>in</strong>d,<br />
- wie man die von dem extremen Gedankengut bee<strong>in</strong>flussten<br />
Jugendliche betreuen bzw. ihnen behilflich se<strong>in</strong> kann,<br />
- <strong>in</strong>wieweit man die ger<strong>in</strong>gqualifizierten Jugendlichen mit<br />
e<strong>in</strong>er gezielten Förderung unterstützen kann,<br />
- ob man die Sprachdefizite bei den Jugendlichen mit<br />
Migrationsh<strong>in</strong>tergrund frühzeitig durch zusätzlichen<br />
Sprachunterricht m<strong>in</strong>imieren kann,<br />
- ob es nicht s<strong>in</strong>nvoll wäre, mehr LehrerInnen bzw. Sozial-<br />
Pädagog<strong>in</strong>nen/Pädagogen e<strong>in</strong>zustellen.
2.<br />
Die Verwaltung wird gebeten, nach der Beendigung der<br />
Bestandsaufnahme, vor e<strong>in</strong>er Sitzung des <strong>Integration</strong>srates für e<strong>in</strong>e<br />
Anhörung zu dem o.g. Thema, zu der je e<strong>in</strong>e Vertreter<strong>in</strong> / e<strong>in</strong><br />
Vertreter folgender Ämtern bzw. Organisationen e<strong>in</strong>geladen werden,<br />
zur Verfügung zu stehen:<br />
- Jugendberufshilfe des Jugendamtes<br />
- Berufsberatung der Agentur für Arbeit <strong>Bonn</strong><br />
- ARGE-<strong>Bonn</strong><br />
- IHK-<strong>Bonn</strong><br />
- Kreishandwerkerschaft<br />
- DGB <strong>Bonn</strong><br />
- Freien Träger<br />
- RAA/ KIZ<br />
- MSO<br />
3.<br />
Nach der Anhörung f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e Aussprache statt, an der auch die<br />
Mitglieder des Jugendausschusses und Schulausschusses teilnehmen<br />
können.<br />
Begründung<br />
246<br />
Wir stellen fest, dass e<strong>in</strong>ige Jugendliche ohne Schulabschluss die<br />
Schule verlassen.<br />
Sie haben dann ke<strong>in</strong>e Möglichkeit, auf dem Ausbildungsmarkt e<strong>in</strong>e<br />
Lehrstelle zu bekommen. Somit verbr<strong>in</strong>gen sie ihre Zeit <strong>in</strong> den<br />
Spielhallen, wo sie sich von der Gesellschaft entfernen. Dies führt<br />
auch dazu, dass sie sich alle<strong>in</strong>gelassen fühlen und schnell vom<br />
extremen Gedankengut bee<strong>in</strong>flusst werde.<br />
Nach den jüngsten Zahlen der Agentur für Arbeit (September 2012) s<strong>in</strong>d<br />
<strong>in</strong>sgesamt 2.964 und <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> 907 unter 25 Jahren arbeitslos. Dies macht<br />
deutlich, dass viele Jugendliche trotz günstiger Ausbildungslage <strong>in</strong><br />
<strong>Bonn</strong>/ Rhe<strong>in</strong>- Sieg Kreis ke<strong>in</strong>e Lehrstelle bzw. Arbeit haben. Diese<br />
Situation zeigt, dass man mit Schuld-<br />
zuweisungen nichts bewirken kann, sondern nur durch Handeln! Es reicht<br />
nicht, das Problem zu beschreiben und sich vor der Verantwortung zu<br />
drücken. Dies ist nicht nur e<strong>in</strong> Problem, welches die MigrantInnen<br />
betrifft, sondern alle.<br />
Es ist auch Tatsache, dass die Jugendliche mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund<br />
es schwerer haben, als die E<strong>in</strong>heimischen. Dies bestätigt die neue OECD<br />
–Bildungsstudie. Dar<strong>in</strong> heißt es: „K<strong>in</strong>der aus sozial benachteiligten<br />
Schichten haben <strong>in</strong> Deutschland weniger Aufstiegschancen als <strong>in</strong> den<br />
übrigen OECD-Staaten“. Gerade <strong>in</strong> Deutschland leiden auch K<strong>in</strong>der mit<br />
Migrationsh<strong>in</strong>tergrund unter schlechten Startbed<strong>in</strong>gungen.<br />
Daher ist es an der Zeit, die Angebote <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> besser zu koord<strong>in</strong>ieren<br />
und nur geeignete Maßnahmen durchzuführen, weil es ohne e<strong>in</strong>en guten<br />
Schulabschluss nicht möglich ist, e<strong>in</strong>e Ausbildung zu machen.
Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
TOP 1.4.8 hh:mm<br />
BE<br />
Antrag<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />
1213514<br />
Externes Dokument<br />
- Zeitungsartikel vom 14.11.2012<br />
Antragsteller/<strong>in</strong> Öztürker, Yigit und<br />
Altunisik (IL)<br />
E<strong>in</strong>gangsdatum<br />
gez. 14.11.2012<br />
f.d.R.<br />
gez. Th. Kle<strong>in</strong><br />
14.11.2012 gez. Öztürker<br />
Datum Unterschrift<br />
Betreff<br />
SozialarbeiterInnen an Schulen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />
5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 8<br />
Inhalt des Antrages<br />
Die Verwaltung wird gebeten, <strong>in</strong> der nächsten Sitzung des<br />
<strong>Integration</strong>srates über die Aufgaben, das E<strong>in</strong>satzgebiet, deren<br />
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.B. Jobcenter,<br />
Migrantenselbstorganisationen, Regionalarbeitsstelle/Kommunales<br />
<strong>Integration</strong>szentrum) der seit März 2012 bei der Stadt <strong>Bonn</strong> im Rahmen<br />
des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) e<strong>in</strong>gestellten 30<br />
SozialarbeiterInnen zu berichten.<br />
Begründung<br />
247<br />
Die Antragsteller s<strong>in</strong>d durch den <strong>in</strong> der Anlage beigefügten Artikel aus<br />
dem <strong>Bonn</strong>er General-Anzeiger vom 14.11.2012 unter der Überschrift<br />
„Damit alle auf Klassenfahrt gehen können“ sowie durch die am<br />
8.11.2012 <strong>in</strong> das <strong>Bonn</strong>er-Rats<strong>in</strong>formations-System e<strong>in</strong>gestellte<br />
Drucksache 1213438 (Neuausrichtung der Sozialarbeit an städtischen<br />
Schulen <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> – aktueller Sachstand Oktober 2012) aufmerksam<br />
geworden. Weitere Begründung erfolgte mündlich <strong>in</strong> der Sitzung.
248
Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
TOP 1.4.9 hh:mm<br />
BE<br />
Antrag<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />
1213613<br />
Externes Dokument<br />
Antragsteller/<strong>in</strong> Acharki, Akman und<br />
Azrak (BIG)<br />
E<strong>in</strong>gangsdatum<br />
gez. 21.11.2012<br />
f.d.R.<br />
gez. Th. Kle<strong>in</strong><br />
21.11.12 J. Hackenberg<br />
Datum Unterschrift<br />
Betreff<br />
Zwischenbericht: „Erarbeitung e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Strategie zur Stärkung<br />
des Fachkräftemarktes <strong>in</strong> der Region <strong>Bonn</strong>/Rhe<strong>in</strong>-Sieg“<br />
* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />
5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 8<br />
Inhalt des Antrages<br />
Die Verwaltung wird gebeten, zur kommenden Sitzung über das Projekt<br />
„Erarbeitung e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Strategie zur Stärkung des<br />
Fachkräftemarktes <strong>in</strong> der Region <strong>Bonn</strong>/Rhe<strong>in</strong>-Sieg“ zu berichten.<br />
Schwerpunkt sollen die Themenfelder B und D se<strong>in</strong> mit H<strong>in</strong>weisen über<br />
bisherige und sich <strong>in</strong> Planung bef<strong>in</strong>dliche Maßnahmen, erreichte Erfolge<br />
und bestehende Herausforderungen.<br />
Begründung<br />
249<br />
Das Projekt wird seit Oktober 2011 unter der Trägerschaft der <strong>Bonn</strong>er<br />
Wirtschaftsförderung durch Fördermittel des EFRE (Europ. Fonds für<br />
regionale Entwicklung) <strong>in</strong> Höhe von 258.000 € gefördert. Das Projekt<br />
ist für e<strong>in</strong>en Zeitraum von 2,5 Jahren angelegt. Der <strong>Integration</strong>srat<br />
bittet um e<strong>in</strong>en Zwischenbericht.<br />
Themenfeld B: Benachteiligte. Wir wollen die Region se<strong>in</strong>, der es<br />
gel<strong>in</strong>gt, die Erwerbspotenziale aller BürgerInnen zu entwickeln und <strong>in</strong><br />
den Arbeitsmarkt zu <strong>in</strong>tegrieren.<br />
„Nach der weitgehenden Bewältigung des doppelten regionalen<br />
Strukturwandels wollen wir unsere geme<strong>in</strong>samen Anstrengungen weiter<br />
verstärken und deutlicher dessen konkrete arbeitsmarktpolitische<br />
Folgen <strong>in</strong> den Fokus nehmen. Diese s<strong>in</strong>d z. B. e<strong>in</strong>e hohe
250<br />
Arbeitslosigkeit von Ausländern und Menschen mit<br />
Migrationsh<strong>in</strong>tergrund, die <strong>in</strong> Botschaften und politiknahen Bereichen<br />
gute Beschäftigungschancen hatten und trotz häufig guter<br />
Qualifikationen heute deutlich weniger Möglichkeiten haben. (…)“<br />
(Drucksachen-Nr.: 1011177NV3)<br />
Themenfeld D: Migrant<strong>in</strong>nen und Migranten. Wir wollen die<br />
Internationalität der Standortes stärken und die damit verbundenen<br />
Chancen für den Fachkräftemarkt noch deutlicher herausstellen.<br />
„32 % der Migrant<strong>in</strong>nen und Migranten <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> s<strong>in</strong>d Akademiker<strong>in</strong>nen und<br />
Akademiker (E<strong>in</strong>heimische: 44 %). Der <strong>in</strong>ternationale akademische<br />
Nachwuchs ist <strong>in</strong> der Universitätsstadt <strong>Bonn</strong> mit aktuell mehr als 4000<br />
ausländischen Studierenden ebenfalls stark vertreten. (…)<br />
Dennoch verfügen 13 % der Migrant<strong>in</strong>nen und Migranten <strong>in</strong> der Region<br />
<strong>Bonn</strong> weder über e<strong>in</strong>en schulischen noch über e<strong>in</strong>en beruflichen<br />
Abschluss – bei den E<strong>in</strong>heimischen trifft das nur auf 1 % zu. Mit e<strong>in</strong>er<br />
präzisen Differenzierung der allgeme<strong>in</strong>en Zielgruppe „Migrant<strong>in</strong>nen und<br />
Migranten“ sollen die Ressourcen besser erkannt und e<strong>in</strong>e stärkere<br />
Profilierung und Professionalisierung des Beschäftigungspotenzials der<br />
Menschen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund erzielt und für den regionalen<br />
Arbeitsmarkt erschlossen werden. SMART- Ziel: Senkung der<br />
Arbeitslosigkeit bei Migrant<strong>in</strong>nen und Migranten durch Qualifizierung<br />
und spezifische Berufsorientierungshilfen. Steigerung der<br />
Attraktivität für den Zuzug ausländischen Fachpersonals.“ (Drucksachen-
Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
TOP 1.4.10 hh:mm<br />
BE<br />
Antrag<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />
1213614<br />
Externes Dokument<br />
Antragsteller/<strong>in</strong> Acharki, Akman und<br />
Azrak (BIG)<br />
E<strong>in</strong>gangsdatum<br />
gez. 21.11.2012<br />
f.d.R.<br />
gez. Th. Kle<strong>in</strong><br />
21.11.12 J. Hackenberg<br />
Datum Unterschrift<br />
Betreff<br />
E<strong>in</strong>richtung des „Netzwerk der kulturellen Vielfalt“ für Gründer-<br />
/UnternehmerInnen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund<br />
* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />
5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 5<br />
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 29.01.2013<br />
Rat 31.01.2013<br />
Inhalt des Antrages<br />
Die Wirtschaftsförderung wird gebeten, neben den bisher bestehenden Netzwerken wie u.a.<br />
„Gründer<strong>in</strong>nen und Gründer im Lebensalter 40 plus“, „Gründungen von Frauen<br />
(Gründer<strong>in</strong>nenstammtisch)“ und „klassische mittelständische Unternehmer<strong>in</strong>nen und Unternehmer<br />
(<strong>Bonn</strong>Soir)“ auch e<strong>in</strong> „Netzwerk der kulturellen Vielfalt“ aufzubauen, das sich an GründerInnen und<br />
UnternehmerInnen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund richtet.<br />
Begründung<br />
251<br />
Neben den Netzwerken für ältere und weibliche GründerInnen ist e<strong>in</strong> Netzwerk für MigrantInnen gerade<br />
für die Internationale Stadt <strong>Bonn</strong> von besonderer Bedeutung. Die Gewerbeanmeldungen von<br />
AusländerInnen betrugen im Zeitraum 2006-2010 22,6 % der gesamten Gewerbeanmeldungen, der<br />
Anteil der Gewerbeanmeldungen von GründerInnen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund liegt weit höher.<br />
Die Zielgruppe MigrantInnen hat im H<strong>in</strong>blick auf den Fachkräftebedarf vor dem H<strong>in</strong>tergrund des<br />
Demographischen Wandels e<strong>in</strong>en hohen Stellenwert. E<strong>in</strong> spezifisches Netzwerk soll u.a. dem von der<br />
Verwaltung ermittelten Bedarf gerecht werden: „Besonders nicht ausgeschöpfte Wachstumspotenziale<br />
werden <strong>in</strong> den Gründungen (…) von Menschen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund gesehen.“ (Drucksachen-Nr.:<br />
1110099ST2 zu 7. und 8.).
Bundesstadt <strong>Bonn</strong><br />
Antragsteller/<strong>in</strong> Acharki, Akman, Azrak<br />
(BIG)<br />
TOP 1.4.11 hh:mm<br />
BE Herr Schell<br />
Antrag<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Bearbeitungsaufwand<br />
1213014<br />
Externes Dokument<br />
E<strong>in</strong>gangsdatum<br />
gez. E: 02.10.2012<br />
gez. Ebert<br />
f.d.R.<br />
02.10.2012 Jakob Hackenberg<br />
Datum Unterschrift<br />
Betreff<br />
Veröffentlichung der Tonaufzeichnungen des <strong>Integration</strong>srates<br />
* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV<br />
5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB<br />
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *<br />
<strong>Integration</strong>srat 23.10.2012 vertagt (e<strong>in</strong>stimmig,<br />
aufgrund Stellungnahme<br />
der Verwaltung)<br />
5<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012 5<br />
Inhalt des Antrages<br />
Die Ratssitzungen werden bereits <strong>in</strong> Bild und Ton veröffentlicht und<br />
zukünftig „unmittelbar nach dem Sitzungsterm<strong>in</strong> <strong>in</strong> das Internetangebot<br />
der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> e<strong>in</strong>gestellt und dort bis zum Ablauf des der<br />
Ratssitzung folgenden Monats zum Abruf bereitgehalten“ (1211443NV10).<br />
Auch die Transparenz der Arbeit des <strong>Integration</strong>srates soll erhöht<br />
werden. Die Tonaufzeichnungen der Sitzungen des <strong>Integration</strong>srates<br />
werden den Interessierten auf der Homepage des <strong>Integration</strong>srates<br />
zukünftig zur Verfügung gestellt.<br />
Begründung<br />
252<br />
Die öffentlichen Sitzungen des <strong>Integration</strong>srates werden bereits<br />
aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen sollen auch der Öffentlichkeit zur<br />
Verfügung gestellt werden, um die Transparenz der Arbeit des<br />
<strong>Integration</strong>srates zu erhöhen und auch denjenigen e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die<br />
öffentlichen Beratungen zu ermöglichen, die aus zeitlichen Gründen<br />
nicht an den Sitzungen teilnehmen können. E<strong>in</strong>e solche Maßnahme dient<br />
neben der Erhöhung der Transparenz auch der Öffentlichkeitsarbeit des<br />
<strong>Integration</strong>srates.
Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.4.11<br />
Der Oberbürgermeister BE Herr Schell<br />
Amt 30 Stellungnahme der Verwaltung<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />
1213014ST2 441,21 € 15.10.12<br />
Externes Dokument<br />
Betreff<br />
Veröffentlichung der Tonaufzeichnungen des <strong>Integration</strong>srates<br />
Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />
Federführung: Amt 30 11.10.2012 gez. Voss<br />
VR 02 11.10.2012 gez. Van Vorst<br />
Dez. III 11.10.2012 gez. Wagner<br />
Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 12.10.2012 gez. Nimptsch<br />
Beratungsfolge Sitzung<br />
<strong>Integration</strong>srat 23.10.2012<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />
Inhalt der Stellungnahme<br />
Die Antragsteller beziehen sich im H<strong>in</strong>blick auf die „Abrufbarkeit der Tonaufzeichnungen des<br />
<strong>Integration</strong>srates im Internet“ auf e<strong>in</strong>e Vorlage für die Sitzung des Rates der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> am<br />
04.10.2012 (Drucksache Nr. 1211443 NV10) mit der die Geschäftsordnung des Rates dah<strong>in</strong>gehend<br />
geändert werden sollte, dass künftig die Videoaufzeichnungen der Ratssitzungen für e<strong>in</strong>en begrenzten<br />
Zeitraum im Internet abrufbar se<strong>in</strong> sollten.<br />
Diese Vorlage wurde auf e<strong>in</strong>vernehmlichen Wunsch aller Fraktionen von der <strong>Tagesordnung</strong> der<br />
vorgenannten Ratssitzung abgesetzt, da noch Beratungsbedarf bestand.<br />
Die Verwaltung empfiehlt daher zur weiteren Behandlung des vorliegenden Antrages zunächst das<br />
Ergebnis der Beratungen der genannten Ratsvorlage abzuwarten.<br />
Es wird aber bereits an dieser Stelle darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass das Bereithalten der Tonaufzeichnung<br />
der Sitzung e<strong>in</strong>es politischen Gremiums e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die Persönlichkeitsrechte der von der<br />
Aufzeichnung betroffenen Personen darstellt. E<strong>in</strong> solcher E<strong>in</strong>griff ist jedoch nur dann zulässig, wenn es<br />
hierfür e<strong>in</strong>e Rechtsgrundlage gibt oder die betroffenen Personen e<strong>in</strong>er entsprechenden Internet-<br />
Darstellung zugestimmt (e<strong>in</strong>gewilligt) haben.<br />
Analog der Geschäftsordnung des Rates müsste im Falle e<strong>in</strong>er Umsetzung des Antrages e<strong>in</strong>e Änderung<br />
der Geschäftsordnung des <strong>Integration</strong>srates erfolgen. Danach müsste dort e<strong>in</strong>e Regelung e<strong>in</strong>gefügt<br />
werden, dass der/die Vorsitzende des <strong>Integration</strong>srates vor der Sitzung die E<strong>in</strong>willigung der Betroffenen<br />
abfragt, ob sie mit der Tonaufzeichnung bzw. der E<strong>in</strong>stellung der aufgezeichneten Sitzung <strong>in</strong>s Internet<br />
e<strong>in</strong>verstanden s<strong>in</strong>d. Dies bedarf e<strong>in</strong>er formalen Änderung der Geschäftsordnung des <strong>Integration</strong>srates.<br />
Die E<strong>in</strong>willigung der Betroffenen kann im Übrigen jederzeit (mit Wirkung für die Zukunft) widerrufen<br />
werden. Die entsprechenden Aufzeichnungen müssten dann von den Internetseiten des<br />
<strong>Integration</strong>srates entfernt werden.<br />
1.5 Stellungnahmen<br />
- entfällt -<br />
253
1.6 Mitteilungen<br />
Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.6.1<br />
Der Oberbürgermeister BE<br />
Amt 61 Mitteilungsvorlage<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />
1213182 4.509,95 € 19.10.12<br />
Externe Dokumente<br />
- Sachstandsbericht Soziale Stadt September<br />
2012<br />
Betreff<br />
Soziale Stadt Neu-Tannenbusch: Sachstandsbericht September 2012<br />
F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen<br />
Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong> Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong><br />
Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />
Federführung: Amt 61 18.10.2012 gez. Wagner<br />
Stabsstelle <strong>Integration</strong> 09.10.2012 gez. Manemann<br />
Amt 50 11.10.2012 gez. Berger<br />
Amt 51 09.10.2012 gez. Ste<strong>in</strong><br />
Amt 68 15.10.2012 gez. Fuchs<br />
Dez. V 12.10.2012 gez. Wahrheit<br />
Dez. VI 17.10.2012 gez. W<strong>in</strong>genfeld<br />
Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 19.10.2012 gez. J. Nimptsch<br />
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis<br />
Ausschuss für K<strong>in</strong>der, Jugend und Familie 06.11.2012 Kenntnis genommen<br />
Kulturausschuss 13.11.2012 Kenntnis genommen<br />
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 20.11.2012 vertagt<br />
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 21.11.2012 Kenntnisnahme<br />
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 27.11.2012<br />
Bezirksvertretung <strong>Bonn</strong> 04.12.2012<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />
Rat 13.12.2012<br />
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 08.01.2013<br />
Inhalt der Mitteilung<br />
254<br />
Das Projekt Soziale Stadt Neu-Tannenbusch schreitet weiter voran.<br />
Erste bauliche Maßnahmen s<strong>in</strong>d beschlossen, mehrere beauftragte Büros<br />
werden ihre konzeptionellen Erarbeitungen noch im Jahr 2012<br />
abschließen. Die Verwaltung <strong>in</strong>formiert über den aktuellen Sachstand<br />
(siehe beigefügte Anlage).
Soziale Stadt <strong>Bonn</strong> Neu-Tannenbusch<br />
Sachstandsbericht September 2012<br />
Städtebauförderung<br />
Neu-Tannenbusch wurde Ende 2009 auf der Grundlage des Entwicklungskonzepts <strong>Bonn</strong>-<br />
Neu-Tannenbusch <strong>in</strong> das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen.<br />
E<strong>in</strong> Förderbescheid über folgende Maßnahmen (beantragt <strong>in</strong> den Jahren 2010 und 2011)<br />
liegt bereits für den Bewilligungszeitraum des Förderprogramms Soziale Stadt Neu-<br />
Tannenbusch bis 31.12.2014 vor:<br />
- Erstellung Entwicklungskonzept<br />
- Vorbereitende Sanierungsuntersuchung<br />
- Spielelandschaft KBE Dreieck<br />
- Spielleitplanung<br />
- Mieter<strong>in</strong>formation<br />
- Verfügungsfonds<br />
- Quartiersmanagement<br />
- Projektmanagement zur Moderation der Zusammenarbeit mit den Wohnungseigentümergeme<strong>in</strong>schaften<br />
und für die Begleitung der Umsetzung der <strong>in</strong>vestiven Maßnahmen<br />
- Krim<strong>in</strong>alprävention<br />
- Wettbewerb Studentisches Wohnen<br />
Für das Jahr 2012 s<strong>in</strong>d folgende Maßnahmen beantragt worden:<br />
- Rahmenplan für die Gestaltung des öffentlichen Raums<br />
- Aufwertung der Spielplätze und Schulhöfe<br />
- Hof- und Fassadenprogramm<br />
- Verbesserung der Wegebeziehungen <strong>in</strong>kl. Wegeneugestaltung<br />
- Krim<strong>in</strong>alpräventive Gestaltung der Brücke am KBE-Dreieck<br />
- Umbau Spielhaus im KBE-Dreieck<br />
- Verfügungsfonds<br />
Mit dem Bewilligungsbescheid für den Förderantrag des Projektjahres 2012 ist im November<br />
2012 zu rechnen. Die beantragten Fördergelder wurden jedoch gekürzt (auf ca. 1,6 Mio. €),<br />
der Förderantrag 2012 wurde dementsprechend im Juli 2012 angepasst. Laut Aussage des<br />
M<strong>in</strong>isteriums ist jedoch auf Grund nicht beanspruchter Mittel mit weiteren Fördergeldern im<br />
Dezember 2012 zu rechnen.<br />
Für das Jahr 2013 wurden folgende Maßnahmen fristgerecht beantragt:<br />
255<br />
- Entwicklung von modellhaften Lösungen für die Erneuerung der Großwohnbestände;<br />
architektonische und technische Machbarkeitsstudien<br />
- Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen<br />
- Vorplatzgestaltung Tannenbuschcenter (Planung, Umsetzung)<br />
- Verbesserung von Wegebeziehungen und Straßenraumgestaltung<br />
- Umsetzung des städtebaulichen krim<strong>in</strong>alpräventiven Konzepts / gesamter Stadtteil<br />
- Krim<strong>in</strong>alpräventive Gestaltung der Brücke „Agnetendorfer Straße“<br />
- Hof- und Fassadenprogramm<br />
- Interkulturelles Bildungs- und Familienzentrum<br />
- Verfügungsfonds<br />
- Sanierungsträger / Evaluation
Personelle Unterstützung im Stadtplanungsamt<br />
Anfang Juni 2012 bekam das Koord<strong>in</strong>ierungsteam der Sozialen Stadt im Stadtplanungsamt<br />
personelle Unterstützung. Neben Herrn Maaß und Frau Rörup ist nun Frau Julia Gädker Ansprechperson<br />
rund um das Programm Soziale Stadt Neu-Tannenbusch<br />
(julia.gaedker@bonn.de; 77-3873).<br />
Handlungsfeld A: Nachhaltige Erneuerungsstrategie für die Wohngebäude<br />
– Gesundes und zukunftsfähiges Wohnen<br />
256<br />
A 1: Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugesellschaften<br />
Die „Planungsgruppe Stadtbüro“ ist <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit Kroos Schlemper Architekten im<br />
Juni 2011 von der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> beauftragt worden, im Rahmen der Sozialen Stadt<br />
Neu-Tannenbusch e<strong>in</strong> Wohnentwicklungskonzept für die Großwohnbestände zu erstellen.<br />
Ziel ist es, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>tensiven und geme<strong>in</strong>samen Arbeitsprozess mit den Wohnungsgesellschaften<br />
e<strong>in</strong>e Vielzahl von Konzepten und Maßnahmen zur zukunftsweisenden Aufwertung<br />
der Großwohnbestände, e<strong>in</strong>er nachhaltigen Imageaufwertung und e<strong>in</strong>er positiv empfundenen<br />
Wohnzufriedenheit zu erarbeiten und umzusetzen. Hierbei wird auch die Müllproblematik<br />
behandelt und die parallel laufende Untersuchung zur Erstellung des krim<strong>in</strong>alpräventiven<br />
Konzeptes berücksichtigt. Nachhaltige Aufwertungen der Wohngebäude und des Wohnumfeldes<br />
können nur <strong>in</strong> enger Zusammenarbeit und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer<br />
erfolgen.<br />
Die Ergebnisse des Wohnentwicklungskonzepts sollen qualitative Anforderungen und Maßnahmen<br />
formulieren, die von den Beteiligten weiter fortgeführt oder bei nachfolgenden Planungen<br />
im Quartiersmanagement berücksichtig werden können. Bei den Maßnahmen wird<br />
besonders darauf geachtet, dass (auch für Eigentümer niederschwellige) gestufte Vorschläge<br />
gemacht werden.<br />
Die konzeptionelle Arbeit zur Erstellung des Wohnentwicklungskonzepts untergliedert sich <strong>in</strong><br />
drei Teile:<br />
- Analyse der Bestände und der Bewohner (städtebaulicher Kontext, Wohnungsangebot<br />
nach Wohnungsgröße und Wohnungszuschnitte, Sanierungsbedarf, Bevölkerungs-<br />
und Sozialstruktur)<br />
- Analyse des Wohnungsmarktes und der –nachfrage (Altersverteilung, Haushaltsgrößen<br />
und –verteilung und die entsprechenden Entwicklungen)<br />
- Perspektivische Weiterentwicklung des Wohnungsmarktes<br />
Die Planungsgruppe Stadtbüro und Kroos Schlemper Architekten sichteten und werteten<br />
umfangreiche Berichte und Kartenmaterialien aus. Es kam zu Begehungen der Siedlung und<br />
ausgewählter Gebäudetypen sowie Auswertung von Bauakten und Grundrissplänen. Umfassende<br />
Gespräche mit der Stadtverwaltung, dem Mietervere<strong>in</strong> und mit fünf Wohnungsunternehmen<br />
<strong>in</strong> deren Geschäftsstellen und vor Ort wurden geführt. Zudem fand e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tensiver<br />
Ausstauch statt mit den Büros barrio novo. Beratung, Planung und Moderation sowie Stadt-<br />
und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, welche für die Erstellung des krim<strong>in</strong>alpräventiven<br />
Konzeptes und für die vorbereitende Sanierungsuntersuchung beauftragt s<strong>in</strong>d, sowie <strong>in</strong> den<br />
Gremien und Arbeitssitzungen der Stadtverwaltung.<br />
Im Juni 2012 wurden der Stadtverwaltung durch die Planungsgruppe Stadtbüro und Kroos<br />
Schlemper Architekten erste Zwischenergebnisse vorgestellt. Hier<strong>in</strong> wurden neben konzeptionellen<br />
Vorschlägen für die Gestaltung des Wohnumfeldes auch konkrete Vorschläge für die<br />
Wohnungsbestände dargelegt. Dies s<strong>in</strong>d u.a. Vorschläge zur Neuausrichtung und Neustruk-
257<br />
turieren von Wohnungsgrundrissen, zur Fassadengestaltung, für die Hause<strong>in</strong>gänge, Durchgänge<br />
und Tiefgaragen ebenso wie für quartiersbezogene Fußwegebeziehungen und Wegesysteme.<br />
In umfangreichen Beständen <strong>in</strong> Neu-Tannenbusch bef<strong>in</strong>den sich im Erdgeschoss Kle<strong>in</strong>stwohnungen,<br />
entsprechende Bewohner nutzen die Außenanlagen kaum. Idealerweise sollten<br />
die Grundrisse so gestaltet werden, dass <strong>in</strong> den Erdgeschossen größere, familienfreundliche<br />
Wohnungen entstehen und Kle<strong>in</strong>stwohnungen <strong>in</strong> den oberen Geschossen verwirklicht werden.<br />
In ersten Gebäuden am Chemnitzer Weg / Masurenweg wurde von der Deutschen Ann<strong>in</strong>gton<br />
e<strong>in</strong>e energetische Sanierung und die Fassadengestaltung entsprechend e<strong>in</strong>es mit der<br />
Planungsgruppe Stadtbüro abgestimmten Farbkonzept umgesetzt. Ziel war hier nicht nur<br />
e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong> technische Sanierung sondern auch e<strong>in</strong>e qualitative Weiterentwicklung des Bestandes.<br />
Ende 2012 wird das Wohnentwicklungskonzept fertig gestellt se<strong>in</strong> und der Öffentlichkeit sowie<br />
der Politik vorgestellt werden.<br />
A 2: Vorbereitende Sanierungsuntersuchung<br />
E<strong>in</strong>e der wichtigsten städtebaulichen Maßnahmen ist die Aufwertung des Wohnungsbestands<br />
und des Wohnungsumfelds. Zur Vorbereitung dieser gewünschten Aufwertungsmaßnahmen<br />
dient die vorbereitende Sanierungsuntersuchung gemäß § 141 BauGB, bei der die<br />
Notwendigkeit e<strong>in</strong>er Sanierung <strong>in</strong> sozialer, struktureller und städtebaulicher H<strong>in</strong>sicht detailliert<br />
untersucht werden soll.<br />
Im Dezember 2011 wurde, nach Beschlussvorschlag des Ausschuss für Planung, Verkehr<br />
und Denkmalschutz am 14.12.2011, das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen<br />
GmbH mit der Durchführung dieser vorbereitenden Sanierungsuntersuchungen beauftragt.<br />
Nach Beschlussfassung im Rat am 20.12.2011 über den Beg<strong>in</strong>n der vorbereitenden Untersuchungen,<br />
wurde der offizielle Start der Untersuchung im Amtsblatt vom 4. Januar 2012<br />
bekanntgegeben.<br />
Mit den vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB sollen weitere Beurteilungsgrundlagen<br />
für die Entscheidung geschaffen werden, ob e<strong>in</strong> förmliches Sanierungsverfahren<br />
das geeignete Instrument zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände darstellt. Weiterh<strong>in</strong><br />
wird die Frage beantwortet, mit welchen Zielen, <strong>in</strong> welcher Form und <strong>in</strong> welchem Umfang<br />
die Sanierungsmaßnahme zielführend durchgeführt werden sollte.<br />
Aus den vorbereitenden Untersuchungen muss sich <strong>in</strong>sbesondere Folgendes entnehmen<br />
lassen:<br />
- Der Nachweis und die Analyse der städtebaulichen Missstände im Gebiet<br />
- Die Begründung, dass die Sanierungsmaßnahme im öffentlichen Interesse liegt, somit<br />
erforderlich ist und zügig durchgeführt werden kann<br />
- Die anzustrebenden allgeme<strong>in</strong>en Ziele der Sanierung<br />
- Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen<br />
- Sanierungskonzept mit E<strong>in</strong>zelmaßnahmen<br />
- Beurteilung der Durchführbarkeit der Sanierung<br />
- Erstellung der Kosten- und F<strong>in</strong>anzierungsübersicht<br />
- Vorschlag zur zweckmäßigen Abgrenzung des Sanierungsgebietes<br />
- Vorschlag mit Begründung für die Wahl des Sanierungsverfahrens (umfassend oder<br />
vere<strong>in</strong>facht)
Mit Blick auf die Erforderlichkeit e<strong>in</strong>er Sanierungssatzung sowie der dann notwendigen Entscheidung<br />
über die Wahl des Sanierungsverfahrens (umfassend oder im vere<strong>in</strong>fachten Verfahren),<br />
kommt dem Ergebnis der jetzt laufenden vorbereitenden Untersuchungen e<strong>in</strong>e besondere<br />
Bedeutung zu.<br />
E<strong>in</strong> wesentlicher Bestandteil der Untersuchungen ist die Befragung und Beteiligung der Eigentümer<strong>in</strong>nen<br />
und Eigentümer, Mieter<strong>in</strong>nen und Mieter sowie der Betroffenen im Gebiet.<br />
Losgelöst von der gesetzlichen Verpflichtung zur Befragung zur Erfassung des Bestandes an<br />
Gebäuden und Wohnungen, deren bauliche Beschaffenheit, Ausstattung und letztendlich<br />
zum Aufzeigen von städtebaulichen Missständen, erhofft die Stadt <strong>Bonn</strong> sich wichtige Erkenntnisse<br />
<strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick auf die Vorstellungen und Wünsche der Bewohner<strong>in</strong>nen<br />
und Bewohner für ihren Stadtteil. Die Befragung wurde im Mai von Befrager<strong>in</strong>nen und Befragern<br />
des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH durchgeführt. Insgesamt<br />
wurden rd. 230 Haushalte befragt. Durch die Befragung konnten durch die Bewohner wahrgenommene<br />
Mängel aufgelistet und die Mitwirkungsbereitschaft und die Anregungen der<br />
betroffenen Eigentümer und der Bewohner ermittelt werden. Erste Ergebnisse der Befragung<br />
liegen vor. Parallel dazu wurden die Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümergeme<strong>in</strong>schaften<br />
gesondert befragt.<br />
Im vierten Quartal 2012 f<strong>in</strong>det die Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange statt. Der<br />
Abschlussbericht über die vorbereitenden Untersuchungen wurde vom Büro Stadt- und Regionalplanung<br />
Dr. Jansen GmbH für den Herbst 2012 <strong>in</strong> Aussicht gestellt. Dieser wird die<br />
städtebaulichen Probleme auflisten und auf die Analyse der Bestandssituation aufbauende<br />
Lösungsvorschläge aufzeigen. Durch e<strong>in</strong>e Bewertung des Ist-Bestandes und des Soll-<br />
Zustandes wird deutlich werden, ob e<strong>in</strong>e Sanierungssatzung und e<strong>in</strong> Sanierungsverfahren<br />
notwendig s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> Vorschlag für die Wahl des Sanierungsverfahrens wird abgeleitet werden.<br />
A 4: Hof- und Fassadenprogramm<br />
258<br />
Zur Aufwertung der Wohnungsbestände <strong>in</strong> Neu-Tannenbusch sollen Eigentümergesellschaften<br />
und Wohnungseigentümergeme<strong>in</strong>schaften, deren Bestände höchst sanierungsbedürftig<br />
s<strong>in</strong>d, f<strong>in</strong>anziell im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms unterstützt werden. Denkbar<br />
s<strong>in</strong>d z.B. die Förderung der Sanierung der Fassaden und die Sockelgestaltung, der E<strong>in</strong>gangsbereiche<br />
und des Wohnumfeldes. Es ist jedoch e<strong>in</strong>e umfassende Mitwirkungs- und<br />
Sanierungsbereitschaft der Wohnungsgesellschaften gefordert.<br />
An Beständen der Deutschen Ann<strong>in</strong>gton im Chemnitzer Weg / Masurenweg wurden <strong>in</strong> der<br />
ersten Jahreshälfte 2012 e<strong>in</strong>e energetische Sanierung (Dach- und Fassadengestaltung)<br />
durchgeführt. Die Sockel sollen nicht nur aus energetischen Gesichtspunkten, sondern auch<br />
gestalterisch qualitativ hochwertig erneuert werden. Zum Ausloten der Möglichkeit des E<strong>in</strong>setzens<br />
von Mitteln aus dem Hof- und Fassadenprogramm treten die Verwaltung der Bundesstadt<br />
<strong>Bonn</strong> und die Deutsche Ann<strong>in</strong>gton im September 2012 <strong>in</strong> Gespräche mit der Bezirksregierung.<br />
A 6: Studentenwohnheim Oppelner Straße/Posener Weg – TABU I<br />
Das Gebiet des Studentenwohnheims TABU I, welches <strong>in</strong> den siebziger Jahren erbaut wurde,<br />
soll nachhaltig entwickelt werden und städtebauwirksame Impulse erhalten. Das nicht<br />
sanierungsfähige Gebäude soll abgerissen und durch e<strong>in</strong>e niedriggeschossige Neubebauung<br />
ersetzt werden. Der erste Preis des ausgelobten Landeswettbewerbs 2010 „Innovative
259<br />
Wohnformen für Studierende <strong>in</strong> gemischten Quartieren“ g<strong>in</strong>g an den Entwurf des Büro<br />
pbs Architekten Aachen. Es ist e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache und klare städtebauliche Blockrandbebauung<br />
mit e<strong>in</strong>em halböffentlichen Block<strong>in</strong>nenbereich vorgesehen, es werden sieben viergeschossige<br />
Passivhäuser errichtet. Die Wohnungsgrundrisse s<strong>in</strong>d aufgrund ihrer Grundstruktur mittel-<br />
bis langfristig flexibel nutzbar und lassen e<strong>in</strong>e hohe Wohnqualität erwarten.<br />
1. Preis pbs architekten Gerlach Kr<strong>in</strong>gs Böhn<strong>in</strong>g Planungsgesellschaft mbH Aachen<br />
Fritzen Architekt und Stadtplaner BDA Köln<br />
GTL Gnüchtel Triebswetter Landschaftsarchitekten Düsseldorf<br />
Bundesstadt <strong>Bonn</strong> Stadtplanungsamt – Soziale Stadt Tannenbusch Stand Juni 2012<br />
Abb. 1: Entwurf des Studentenwohnheims TABU I<br />
Der Rat der Bundesstadt <strong>Bonn</strong> hat Ende Mai 2012 über die Offenlage des Bebauungsplanes<br />
entschieden. Diese Offenlage fand von Mitte Juni bis Mitte Juli 2012 statt. Im Rahmen der B-<br />
Plan-Offenlage gab es ke<strong>in</strong>e Rückmeldungen. Der entsprechende Bebauungsplan (Nr. 7424-<br />
19) wurde durch den Rat der Stadt <strong>Bonn</strong> am 04.09.2012 als Satzung beschlossen. Mit der<br />
öffentlichen Bekanntmachung vom 19.09.2012 ist der Bebauungsplan <strong>in</strong> Kraft getreten. Somit<br />
s<strong>in</strong>d die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses<br />
geschaffen. Abriss und Bauantrag werden weiter präzisiert. Spätestens im Frühjahr<br />
2013 sollen der Abriss und der Baubeg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es entsprechenden Neubaus erfolgen. Die<br />
Wohnungsbauförderung soll noch <strong>in</strong> diesem Jahr genutzt werden.<br />
In Fortführung des genannten Landeswettbewerbes wird e<strong>in</strong> städtebaulicher Rahmenplan für<br />
den öffentlichen Raum auf Basis der städtebaulichen Konzeption für das Wettbewerbsgebiet<br />
erstellt werden. Das Verfahren soll von den Bürgern begleitet werden. Für die Erstellung des<br />
städtebaulichen Rahmenplanes ist e<strong>in</strong>e mit den vier qualifizierten Gew<strong>in</strong>nern des Wettbewerbes<br />
durchgeführte Werkstatt geplant. Nach e<strong>in</strong>er Auswahlentscheidung durch e<strong>in</strong>e Jury<br />
ist die Erstellung des Rahmenplanes vorgesehen.
Die entsprechenden Fördermittel zur Erstellung des städtebaulichen Rahmenplanes s<strong>in</strong>d<br />
bereits im Rahmen der Sozialen Stadt für das Jahr 2012 beantragt worden, der Bewilligungsbescheid<br />
wird im vierten Quartal 2012 erwartet.<br />
Abb. 2: Vorschlag zur Gestaltung des Bereichs Neu-Tannenbusch-Mitte, Oppelner Straße<br />
vor dem Tannenbusch-Center<br />
A 10: Krim<strong>in</strong>alprävention im Städtebau<br />
260<br />
Die Krim<strong>in</strong>alitätsentwicklung <strong>in</strong> Neu-Tannenbusch hat sich <strong>in</strong> den vergangenen Jahren besorgniserregend<br />
entwickelt, <strong>in</strong>sbesondere im Bereich der Straßenkrim<strong>in</strong>alität. E<strong>in</strong>e gesteigerte<br />
Gewaltbereitschaft lässt sich erfassen; damit verbunden stieg <strong>in</strong> zunehmendem Maße das<br />
Unsicherheitsgefühl <strong>in</strong> der Bevölkerung. Zur nachhaltigen Verbesserung der Situation soll im<br />
Rahmen der Sozialen Stadt Neu-Tannenbusch e<strong>in</strong> städtebauliches und krim<strong>in</strong>alpräventives<br />
Konzept erarbeitet werden. Hierbei müssen u.a. folgende Aspekte berücksichtigt werden:<br />
- Krim<strong>in</strong>alprävention <strong>in</strong> den Wohnungsbeständen (z.B. Umgestaltung der Hause<strong>in</strong>gangsbereiche,<br />
Situation der Tiefgaragen)<br />
- Krim<strong>in</strong>alprävention im öffentlichen Raum (z.B. übersichtliche Gestaltung der Wegeverb<strong>in</strong>dungen<br />
und Freiflächen<br />
- Soziale Primärprävention (z.B. <strong>in</strong> Kitas, Schulen, K<strong>in</strong>der- und Jugendfreizeit)<br />
Das Büro barrio novo. Beratung, Planung und Moderation aus Gelsenkirchen wurde im Mai<br />
2011 mit der Bearbeitung des krim<strong>in</strong>alpräventiven Konzeptes beauftragt (DN: 1111554) und<br />
hat <strong>in</strong> enger Abstimmung mit der Polizei die Arbeit aufgenommen.
261<br />
Zur Erstellung des städtebaulichen und krim<strong>in</strong>alpräventiven Konzepts wurden die Wohnbestände<br />
und das Wohnumfeld nach bautechnischen und sozialen Sicherheitskriterien untersucht<br />
und bewertet.<br />
Im Rahmen der Analyse der Wohnungsbestände wurden durch das Büro barrio novo folgende<br />
Arbeitsschritte durchgeführt:<br />
- Bestandsanalyse der Wohngebäude, Freiflächen und Tiefgaragen<br />
- Ortterm<strong>in</strong>e <strong>in</strong> den Wohngebäuden und Tiefgaragen mit der GAGFAH Group, Deutsche<br />
Ann<strong>in</strong>gton, Pro Immobilia GmbH, DIM/GESTRIM, Geme<strong>in</strong>nützige-Wohn-<br />
Genossenschaft e.G.<br />
- Gespräche und Wohngebäudebegehungen mit Mietern und Mieter<strong>in</strong>nen<br />
Die Analyse des öffentlichen Raums umfasste folgende Maßnahmen:<br />
- Bestandsanalyse der öffentliche Räume und Grünflächen<br />
- Bestandsanalyse der Ist-Situation: Müll im öffentlichen Raum<br />
Weiter kam es zu e<strong>in</strong>er qualitativen und quantitativen Datenanalyse, Analyse von statistischen<br />
Daten zur Krim<strong>in</strong>alität; Tatortanalysen wurden durchgeführt. Durch Rundgänge, Expertengespräche,<br />
Gespräche mit der Polizei und Kle<strong>in</strong>gruppenbefragungen konnten Angst-<br />
und Problemräume im Wohnumfeld <strong>in</strong> Neu-Tannenbusch identifiziert werden.<br />
In die durchgeführten Kle<strong>in</strong>gruppenbefragungen wurden Bewohner/<strong>in</strong>nen über 60 Jahre,<br />
Bewohner/<strong>in</strong>nen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund, Jugendliche und Schüler, Bewohner/<strong>in</strong>nen mit<br />
Beh<strong>in</strong>derungen, Erwerbslose und Eltern e<strong>in</strong>bezogen. Auch kam es zu e<strong>in</strong>er Begehung des<br />
Stadtteils Neu-Tannenbusch mit Ortsfremden, um die Beleuchtungssituation und die Orientierung<br />
<strong>in</strong> Neu-Tannenbusch zu bewerten.<br />
In der zweiten Jahreshälfte 2012 wird e<strong>in</strong> Bericht zum Konzept erstellt, der konkrete Maßnahmen<br />
für den privaten und den öffentlichen Raum enthält und diese mit entsprechenden<br />
Kosten beziffert. Das krim<strong>in</strong>alpräventive Konzept soll geme<strong>in</strong>sam mit den Wohnungsgesellschaften<br />
umgesetzt und im Rahmen der jeweiligen Projektplanungen für die e<strong>in</strong>zelnen Gebäude<br />
berücksichtigt werden.<br />
Folgende Handlungsempfehlungen können neben den städtebaulichen Maßnahmen bereits<br />
jetzt benannt werden:<br />
- Stärkung der Teilhabe von marg<strong>in</strong>alisierten Bewohner/<strong>in</strong>nen<br />
- Dauerhafte Investition <strong>in</strong> soziale Teilhabe und Bildung<br />
- Stärkung der niedrigschwelligen Teilhabe und Mitbestimmung im Stadtteil<br />
- Maßnahmen zur Teilhabe für K<strong>in</strong>der, Jugendliche, Eltern, Senior/<strong>in</strong>nen mit und ohne<br />
Migrationsh<strong>in</strong>tergrund
Handlungsfeld B: Orte der Kommunikation und Aktion – Erleben und Erholen, Natur,<br />
Kunst und Kultur<br />
B 4: Spielleitplanung Neu-Tannenbusch<br />
262<br />
Die Spielleitplanung entwickelt e<strong>in</strong> Leitbild für e<strong>in</strong>e k<strong>in</strong>d- und jugendgerechte räumliche Gesamtkonzeption<br />
des Stadtteils und des Wohnquartiers. Sie betrachtet hierbei nicht nur öffentliche<br />
Spielplätze und Schulhöfe, sondern bezieht auch alle anderen potentiellen Spielräume<br />
mit e<strong>in</strong> (z.B. Rasenflächen im öffentlichen Raum, Fußwege, Brachflächen, Parkplätze,…).<br />
Spielleitplanung ist e<strong>in</strong> kommunales Planungs<strong>in</strong>strument, welches sowohl bei der Planung<br />
als auch darüber h<strong>in</strong>aus auf die konsequente Zusammenarbeit von Entscheidungsträgern,<br />
Planern und Akteuren der K<strong>in</strong>der- und Jugendarbeit, Polizei (Berücksichtigung krim<strong>in</strong>alpräventiver<br />
Aspekte) sowie <strong>in</strong>sbesondere die Teilhabe von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen als Experten<br />
ihrer eigenen Lebenswelt ausgerichtet ist.
263<br />
Abb. 3: Erfassung des Bestands zur Spielleitplanung<br />
Die Spielleitplanung für Neu-Tannenbusch wurde durch das Büro Stadt- und Regionalplanung<br />
Dr. Jansen GmbH durchgeführt. Hierbei hat sich als Kernbereich der durch Geschoss-
264<br />
bau geprägte Bereich Tannenbuschs herausgestellt; hier besteht auf Grund der städtebaulichen<br />
Struktur und des schlechten baulichen Zustands der vorhandenen Spiel- und Bewegungsräume<br />
der größte Handlungsbedarf. Auf Grund dessen wird der Fokus auf die Spielplätze<br />
Ostpreußenstraße, am Waldenburger R<strong>in</strong>g, <strong>in</strong> der Schlesienstraße / Ecke Oppelner<br />
Straße, KBE-Dreieck, Zoppoter Straße und die Schulhöfe des Gymnasiums und der Realschule<br />
gelegt.<br />
Zukünftig soll das Spielen <strong>in</strong> Tannenbusch unter dem Leitspruch „Reisen und Träumen durch<br />
die Welt“ stehen. Auf jedem Spielplatz soll e<strong>in</strong> Symbol für die Welt errichtet werden, da viele<br />
verschiedene Nationalitäten <strong>in</strong> Neu-Tannenbusch leben. Auf jedem Spielplatz werden Mobilitätssymbole<br />
stehen um somit den Aspekt des Reisens aufzugreifen (z.B. am KBE-Dreieck<br />
e<strong>in</strong>e Eisenbahn). Es werden natürliche, <strong>in</strong>homoge Formen und klare, frische Farben verwirklicht.<br />
Im Rahmen der Spielleitplanung wurden folgende Qualitätsziele für die Spielplätze entwickelt:<br />
- E<strong>in</strong>sehbarkeit und soziale Kontrolle um Vandalismus und Krim<strong>in</strong>alität vorzubeugen<br />
- Erlebnisvielfalt zur geistigen, körperlichen und seelischen Entwicklung der K<strong>in</strong>der<br />
- robuste Gestaltung, zeitnahe Reparatur bei Vandalismus<br />
- altersgerechte Verteilung des Spielangebotes, d.h. parallele Angebote für verschiedene<br />
Zielgruppen auf e<strong>in</strong>er Fläche<br />
- hoher Identifikationswert durch Partizipation von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen am Planungsprozess<br />
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Erwachsene um die soziale Kontrolle zu erhöhen<br />
- naturnahe Spielplätze<br />
Diese Spielleitplanung wurde <strong>in</strong> der BV <strong>Bonn</strong> am 28.08.2012 (DS: 1211742) beschlossen.<br />
Mit Blick auf die Umsetzung der Spielleitplanung und zur Unterstützung des Büros Stadt- und<br />
Regionalplanung Dr. Jansen GmbH <strong>in</strong> der Bestandsaufnahme und Zustandsbeurteilung aus<br />
objektplanerischer Sicht wurde bereits im Oktober 2011 das Landschaftsarchitekturbüro<br />
Reither beauftragt. Auch die Grundlagenermittlung ist durch das Landschaftsarchitekturbüro<br />
Reither bereits durchgeführt und für alle oben genannten Spielplätze abgeschlossen.<br />
Für das Jahr 2012 ist die Neu-Planung und Umgestaltung der Spielbereiche <strong>in</strong> der Schlesienstraße<br />
/ Ecke Oppelner Straße, der Zoppoter Straße und an der Außenstelle des Tannenbusch<br />
Gymnasiums vorgesehen.<br />
Bei diesen Spielplätzen handelt es sich um drei Plätze mit sehr unterschiedlichen Themenschwerpunkten:<br />
- Der Spielplatz an der Schlesienstraße / Ecke Oppelner Straße ist auf Grund se<strong>in</strong>er<br />
Lage, Größe und se<strong>in</strong>es großen E<strong>in</strong>zugsgebiets auch über die Großwohnsiedlungen<br />
<strong>in</strong> Neu-Tannenbusch h<strong>in</strong>aus als klassischer Spielplatz von großer Bedeutung für den<br />
Stadtteil.<br />
- Der Spielplatz an der Zoppoter Straße ist auf Grund se<strong>in</strong>er Größe, des vorhandenen<br />
Baumbestandes und des Reliefs mit Hügeln gut geeignet um das Thema der Naturnähe<br />
umzusetzen.<br />
- An der Außenstelle des Tannenbuschgymnasiums wird der Schulhofcharakter im<br />
Zentrum der Planung stehen.<br />
Mit der K<strong>in</strong>der- und Jugendbeteiligung zur Umsetzung der Spielleitplanung, z.B. <strong>in</strong> Form von<br />
Streifzügen wird im Herbst 2012 begonnen. Aus den Ergebnissen der K<strong>in</strong>der- und Jugendbeteiligung<br />
werden dann zunächst die Vorplanungen entwickelt, nach Vorliegen des schriftli-
chen Förderbescheids fortgeschrieben und nach den Planungsentscheidungen durch die<br />
politischen Gremien voraussichtlich im vierten Quartal 2013 mit dem Bau begonnen.<br />
Die Neugestaltung der Spielplätze Ostpreußenstraße, am Waldenburger R<strong>in</strong>g und die<br />
Schulhöfe des Gymnasiums und der Realschule ist <strong>in</strong> den Förderperioden 2013 und 2014<br />
geplant.<br />
B 5: KBE-Dreieck und Spielhaus<br />
Nach Beschluss der Bezirksvertretung <strong>Bonn</strong> vom 08.02.2011 (DS Nr.: 1110449) wurde das<br />
Landschaftsarchitekturbüro RMP aus <strong>Bonn</strong> von der Verwaltung beauftragt, die Planungsleistungen<br />
für das KBE Dreieck <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> Neu-Tannenbusch zu erstellen.<br />
Als Grundlage des Entwurfs wurde im Vorfeld e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tensiver Partizipationsprozess durchgeführt:<br />
- Zukunftswerkstatt und Familienfest vor Ort<br />
- Begehung mit K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />
- Mehrere Gespräche mit Pädagogen<br />
- Gespräch mit Beh<strong>in</strong>dertenverbänden<br />
- Mehrere Abstimmungen mit Fachkollegen der Gewaltprävention und Polizei<br />
- Zahlreiche Befragungen fachlich <strong>in</strong>tegrierter Personen / Institutionen<br />
- Diskussion mit Bürgern zur Gestaltung des KBE Dreiecks im Rahmen der Stadtteilkonferenz<br />
im Gustav-He<strong>in</strong>emann-Haus<br />
- Ortsterm<strong>in</strong> mit Politik und Verwaltung.<br />
In dem gesamten Planungsprozess ist bis zur Realisierung vor Ort e<strong>in</strong>e feste Gruppe junger<br />
Menschen <strong>in</strong>tegriert, die als Multiplikatoren Informationen <strong>in</strong> den Planungsprozess tragen<br />
aber auch nach außen <strong>in</strong> den Stadtteil Neu-Tannenbusch kommunizieren.<br />
Der vorliegende Entwurf sieht auf dem Gelände des KBE Dreiecks e<strong>in</strong>en neuen Spiel-, Bewegungs-,<br />
Kommunikations- und Erlebnisraum für K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit e<strong>in</strong>em neuen<br />
Image vor.<br />
Die Freiflächenplanung zur Umgestaltung des KBE-Dreiecks wurde <strong>in</strong> der BV <strong>Bonn</strong> am<br />
28.08.2012 (DS: 1211742) beschlossen, so dass im Februar 2013 mit den ersten Rückschnitt-<br />
und Bauarbeiten begonnen werden kann.<br />
265<br />
Die Notwendigkeit zur Fällung von Bäumen ergibt sich aus krim<strong>in</strong>alpräventiven Gesichtspunkten<br />
sowie aus Anregungen im Rahmen der Spielleitplanung und der Beteiligung von<br />
K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen. Sie wurde im Planungsausschuss erläutert und auf e<strong>in</strong>er Ortsbegehung<br />
anschaulich vermittelt und diskutiert.<br />
Es sollen Angsträume beseitigt, soziale Kontrolle ermöglicht und Aufenthaltsflächen belichtet<br />
werden. Die verbliebenen Bäume erhalten deutlich mehr Licht und Raum, um sich artgerecht<br />
entwickeln zu können und werden dabei nachhaltig <strong>in</strong> Ihrer Vitalität gestärkt. Von den 74<br />
Bäumen stehen gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt <strong>Bonn</strong> 28 Bäume unter Schutz, 46<br />
Bäume bzw. Großgehölze weisen ke<strong>in</strong>en Schutzstatus auf. Die Rodungsmaßnahmen s<strong>in</strong>d<br />
für Februar 2013 angedacht.<br />
Neben dem Kle<strong>in</strong>spielfeld, das grundlegend saniert wird, werden zwei neue Spielbereiche<br />
herausgearbeitet: zum e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong> großer Spielbereich mit umfangreichen Bewegungsangeboten<br />
und zum anderen e<strong>in</strong> Bereich für Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der im unmittelbaren E<strong>in</strong>gangsbereich der<br />
Parkanlage mit räumlicher Zuordnung zum Spielhaus. Die Spielwerte Sandspiel, Rutschen<br />
sowie Wippen und Balancieren werden hier im E<strong>in</strong>gangsbereich <strong>in</strong> leicht modellierte Rasenhügel<br />
<strong>in</strong>tegriert, <strong>in</strong> der thematisch passende Wackelspielgeräte stehen.
266<br />
Der Spielbereich für die älteren K<strong>in</strong>der wird durch e<strong>in</strong>e große Spielskulptur, sowie die vorhandenen<br />
Böschungsbereiche bestimmt. Die Spielskulptur und ihr Umfeld stehen unter dem<br />
Motto der ortsnahen Eisenbahn, und werden durch Ihren klaren, technischen Charakter bestimmt.<br />
Spielwerte von Klettern, Hangeln, Balancieren und Sitzen bedienen alle Altersstufen.<br />
Im Hangbereich werden Kletter- und Balancierangebote angeboten, e<strong>in</strong>e große Hangrutsche<br />
komplettiert das breite Spielangebot.<br />
Die bauliche Umsetzung wird <strong>in</strong> zwei Bauabschnitten vorgenommen. Der Beg<strong>in</strong>n des ersten<br />
Bauabschnittes ist im Februar 2013 vorgesehen. Im Rahmen der Realisierungsmaßnahmen<br />
werden auch „Mitmachaktionen“ geplant, um die Identifikation der Bevölkerung mit deren neu<br />
gestaltetem Freiraum zu erhöhen.<br />
Die Maßnahme wird über die „Soziale Stadt <strong>Bonn</strong> Neu-Tannenbusch“ mit 50% gefördert, der<br />
Förderbescheid 2011 liegt vor.
267<br />
Abb. 4: Freiraumkonzept zur Umgestaltung des KBE-Dreiecks
Spielhaus<br />
Das Spielhaus hat e<strong>in</strong>e wichtige Funktion im KBE-Dreieck mit offenen Spielangeboten. Allerd<strong>in</strong>gs<br />
ist es nicht geeignet, den pädagogischen Ansatz, der im Außengelände verfolgt wird,<br />
auch im Gebäude weiterzuführen, da es nicht den heutigen funktionalen und gestalterischen<br />
Anforderungen entspricht. In verschiedenen Bürgerbeteiligungsverfahren s<strong>in</strong>d häufig gravierende<br />
funktionale Mängel geäußert worden. So wurden die vielen „Angstecken“ sowie das<br />
dunkle und abweisende Ersche<strong>in</strong>ungsbild beklagt. Fachlich s<strong>in</strong>d die Räume von Größe und<br />
Zuordnung her als nicht zeitgemäß bezeichnet worden. Das <strong>in</strong>novative, offene und zum Mitmachen<br />
e<strong>in</strong>ladende pädagogische Konzept, das der Gestaltung des Außenraums zugrunde<br />
liegt, kann im Spielhaus nicht weitergeführt werden.<br />
E<strong>in</strong> ursprünglich als Lager vorgesehener Raum wird heute als zusätzlicher Gruppenraum<br />
genutzt. Als Lagerraum ist e<strong>in</strong>e Garage auf dem Gelände aufgestellt worden. Der Raum für<br />
die Leitung des Spielhauses wird als Küche, <strong>in</strong> der e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>er Schreibtisch für Büroarbeit<br />
aufgestellt ist, genutzt.<br />
Abb.5: Außenansicht Spielhaus<br />
268<br />
Von der Verwaltung wurde e<strong>in</strong> pädagogisches Konzept für das Spielhaus erarbeitet. Dabei<br />
soll wie bisher der Altersbereich der Schulk<strong>in</strong>der, aber auch Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der- und Elternk<strong>in</strong>dgruppen<br />
angesprochen werden. Die Gruppenräume sollen auch anderen Trägern bspw. zur<br />
Durchführung von Deutschkursen zur Verfügung gestellt werden, um e<strong>in</strong>e ganztägige Belebung<br />
des Hauses und damit auch des Umfeldes zu erreichen.<br />
Neben diesem pädagogischen Angebot ist ferner e<strong>in</strong>e Nutzung durch feste Gruppen (z.B.<br />
Schulklassen, OGS, Klassenpflegschaften, Tagesgruppen, Vere<strong>in</strong>e, etc.), die das Haus auf<br />
der Grundlage von Nutzungsvere<strong>in</strong>barungen nutzen, zu ermöglichen.
Für die Organisation dieser Nutzung, Pflege und Sauberkeit des Spielhauses und des direkten<br />
Spielumfeldes wäre E<strong>in</strong>satz von Personal auch an Wochenenden, Vormittagen und<br />
Abenden wünschenswert.<br />
E<strong>in</strong>e multifunktionale Nutzung des Hauses mit vielfältigen Aktivitäten von K<strong>in</strong>dern, Jugendlichen<br />
und Familien unter der Verantwortung verschiedenster Institutionen, Träger und Gruppen<br />
würde zur Entwicklung von sozialer Verantwortung aller Generationen <strong>in</strong> Tannenbusch<br />
für ihre Spiel- und Freizeitanlage beitragen und wäre e<strong>in</strong> nachhaltiger Beitrag zur Gewaltprävention<br />
im Quartier.<br />
Das vorhandene Raumangebot entspricht weder der Qualität, die auf dem umgebenden<br />
Spielgelände entstehen wird, noch den oben beschriebenen Funktionen als Ort für freies<br />
Spiel und Beschäftigung von Schulk<strong>in</strong>dern und geme<strong>in</strong>schaftliche Aktivitäten verschiedenster<br />
Gruppen aller Generationen. Um diesen mannigfaltigen Anforderungen zu genügen, ist die<br />
Schaffung e<strong>in</strong>es entsprechenden Raumangebotes erforderlich. Benötigt werden:<br />
Multifunktionsraum für Bewegungs-, Tanz-, -Entspannungsangebote, soziale Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gsgruppen,<br />
darstellendes Gestalten aber auch für Bildungsangebote (Kurse), Hausaufgabenhilfe<br />
und kle<strong>in</strong>ere Feiern (auch K<strong>in</strong>dergeburtstage) unter E<strong>in</strong>beziehung von Familienangehörigen.(Größe:<br />
ca. 50 qm, Offener Bereich zum Treffen, Spielen, kreativen Gestalten (Malen,<br />
Basteln, Nähen etc., ca. 40 qm, Medienraum zur sozialen und kreativen Nutzung und zum<br />
Lernen (25 qm), Rückzugsraum für kle<strong>in</strong>ere Gruppen; ungestört e<strong>in</strong>e Weile „eigenen Raum“<br />
haben, sich mit Freund/<strong>in</strong>nen zurückziehen; mite<strong>in</strong>ander reden, Pläne machen etc. (20 qm),<br />
Küche für Kochangebote für Gruppen, geme<strong>in</strong>sames Essen, Zusammensitzen, Feste vorbereiten<br />
und feiern (ca. 30 qm), Büro für Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen (20 qm), Flur mit Kicker (20 qm),<br />
Toiletten für Mädchen, Jungen und Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen (20 qm), Abstellraum (15 qm), Überdachte<br />
Terrasse (30 qm). Daraus ergibt sich e<strong>in</strong>e erforderliche Gesamtfläche (Nutzflächen<br />
e<strong>in</strong>schl. Verkehrsflächen)von ca. 240 qm (ohne Terrasse), die auf dem jetzigen Standort zu<br />
realisieren ist.<br />
Aus diesen Gründen wird von der Verwaltung Abriss und Neubau des Spielhauses an gleichem<br />
Standort favorisiert. Entsprechende Mittel (650.000 €) wurden für 2012 beantragt.<br />
Andernfalls müsste das Spielhaus saniert und erweitert werden, auch hierfür liegt e<strong>in</strong>e Kostenschätzung<br />
vor (520.000 €). Da Sanierungskosten nicht förderfähig s<strong>in</strong>d, müssten diese<br />
Kosten komplett vom städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Der Neubau würde,<br />
falls e<strong>in</strong> positiver Förderbescheid erteilt wird, mit 70 % (aktuelle Förderquote) durch Städtebaufördermittel<br />
gefördert werden, so dass der städtische Anteil deutlich ger<strong>in</strong>ger wäre.<br />
Bei vorliegendem Bewilligungsbescheid 2012 soll die Vorentwurfsplanung beauftragt werden.<br />
Handlungsfeld C: Zweite Chance – Bildung und Beschäftigung<br />
C 3: Interkulturelles Bildungs- und Familienzentrum und Stadtteilbibliothek<br />
269<br />
Planungsmittel für bauliche Maßnahmen für das IKBFZ <strong>in</strong> Höhe von 140.000€ wurden bereits<br />
mit dem Förderbescheid 2010 bewilligt. Diese wurden aber noch nicht abgerufen, weil<br />
Vorarbeiten zu Standort- und Trägerschaftsauswahl erbracht werden müssen. Für ggfls. erforderliche<br />
Umbaumaßnahmen wurden 970.000€ für 2013 beantragt.<br />
Das Interkulturelle Bildungs- und Familienzentrum ist e<strong>in</strong> Kernprojekt im Maßnahmenbündel<br />
der „Sozialen Stadt“ Neu-Tannenbusch. Im Rahmen der Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes<br />
wurde neben den bereits bestehenden Angeboten der Beratung und Unter-
270<br />
stützung e<strong>in</strong> immenser Raumbedarf artikuliert. Gefordert wurde e<strong>in</strong> Ort, an dem die Vielfalt<br />
der Tannenbuscher Bevölkerung (er)lebbar und öffentlich wird, und Räumlichkeiten für <strong>in</strong>formelle<br />
Treffs, niederschwellige Bildungs-, Gruppen- und Beratungsangebote generationenübergreifend<br />
bereitstehen. Auf der Grundlage dieser festgestellten Bedarfslage erstellte die<br />
Verwaltung e<strong>in</strong> Nutzungskonzept und e<strong>in</strong>en Raumbedarfsplan für e<strong>in</strong> „Zentrum für Familie,<br />
<strong>in</strong>terkulturelle Bildung und Kultur“.<br />
Als Standort für e<strong>in</strong>en Neubau wurden mehrere Optionen im zentralen Bereich Neu-<br />
Tannenbuschs geprüft. Dabei wurde der Standort des ehemaligen Möbelmarktes „Möbel<br />
Boss“ von der Größe und Lage her als geeignet identifiziert. Gleichzeitig würde mit dem Abriss<br />
der seit langem leerstehenden Halle e<strong>in</strong> städtebaulicher gravierender Mangel beseitigt.<br />
Der Standort steht jedoch trotz <strong>in</strong>tensivster Bemühungen der Verwaltung, mit dem Insolvenzverwalter<br />
der Liegenschaft e<strong>in</strong>en Konsens zu erzielen, nicht zur Verfügung.<br />
Daraufh<strong>in</strong> wurden Standorte für das Interkulturelle Bildungs- und Familienzentrum <strong>in</strong> bereits<br />
vorhandenen Räumlichkeiten untersucht. Dabei wurde das formulierte Raumprogramm zugrunde<br />
gelegt, gleichzeitig aber jeweils flexible und den vorhandenen Räumlichkeiten angepasste<br />
Konzepte erstellt. Besondere Optionen ergaben sich durch das Mite<strong>in</strong>beziehen der<br />
vorhandenen Stadtteilbibliothek mit ihren Räumlichkeiten und Angeboten.<br />
Zwei Standorte wurden detaillierten Prüfungen unterzogen:<br />
- leerstehende Räumlichkeiten im Erdgeschoss und 2. Obergeschoss des Tannenbusch-Centers<br />
- leerstehende Räumlichkeiten im Erdgeschoss und zweiten Obergeschoss des Gebäudes<br />
der ehemaligen Zentralverwaltung der AWO an der Oppelner Straße / Agnetendorfer<br />
Straße<br />
Beide Standorte s<strong>in</strong>d grundsätzlich geeignet. Der Standort im Tannenbusch-Center weist<br />
zwar aufgrund der optimalen Synergieeffekte mit der ebenfalls dort ansässigen Stadtteilbibliothek<br />
Vorteile auf, ist aber <strong>in</strong>sgesamt zu kle<strong>in</strong> und durch die komplizierte Situation <strong>in</strong> der Insolvenzverwaltung<br />
belastet. Der Standort im AWO-Gebäude ist verfügbar und h<strong>in</strong>sichtlich<br />
der zentralen Lage, der Größe und der Funktionalität der Räume sehr gut geeignet. Erste<br />
Gespräche mit dem Vermieter haben bereits stattgefunden. Zurzeit wird von der Verwaltung<br />
die Ausschreibung der Trägerschaft, die im Frühjahr 2013 stattf<strong>in</strong>den soll, vorbereitet.
Abb.6: Übersicht über die geprüften Standorte für das IKBFZ und Lage der Stadtteilbibliothek<br />
Die Stadtteilbibliothek Neu-Tannenbusch versteht sich als Bestandteil des Interkulturellen<br />
Bildungs- und Familienzentrums. Mit dem favorisierten Standort AWO-Gebäude wird das<br />
„zwei-Häuser-Modell“ verfolgt. Die E<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> zwei benachbarten Gebäuden untergebracht<br />
und arbeiten eng zusammen, die Angebote ergänzen sich. Die Stadtteilbibliothek<br />
soll <strong>in</strong> ihrer Funktion gestärkt und h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>novativen, niedrigschwelligen und attraktiven<br />
Angebots weiter ausgebaut werden. Die Stadtteilbibliothek hat 2012 den Zuwendungsbescheid<br />
der Landesförderung zum „Umbau der Stadtteilbibliothek Neu-Tannenbusch<br />
zur <strong>in</strong>terkulturellen Bibliothek“ erhalten. 35.000€ (Förderanteil 60 %, entspricht 21.000 € am<br />
Gesamtaufwand von 35.000€). können nun <strong>in</strong> Beschilderung, Leihsystem, Möblierung,<br />
techn. Ausstattung und mehrsprachige Materialien <strong>in</strong>vestiert werden.<br />
Handlungsfeld E: Quartiersmanagement – Neues Image und Aktive Nachbarschaften<br />
E 1: Quartiersmanagement<br />
271<br />
Das Quartiersmanagement ist als zentrale Anlaufstelle im Stadtteil gedacht. Daneben ist es<br />
die Aufgabe des Quartiersmanagements, die Aktivitäten der Stadt zu koord<strong>in</strong>ieren und die<br />
Bürger im Stadtteil zu aktivieren und nachhaltige stabile Strukturen zu schaffen.<br />
Die Öffnung des ehemaligen „Informationsbüros“ und jetzigen Quartiersbüros erfolgte (bis<br />
auf die Ferienschließungszeiten) durchgehend an den vere<strong>in</strong>barten Tagen, dienstags und<br />
donnerstags, von 10:00 bis 18:00 Uhr. Fielen diese auf Feiertage, so wurde zum Ausgleich<br />
an anderen Wochentagen vor Ort gearbeitet. E<strong>in</strong> Übergabegespräch mit den Verwaltungsstellen,<br />
die das Informationsbüro betreut hatten, fand Anfang Februar statt. Im Schnitt wurden<br />
dort seit Januar monatlich zwischen 50 und 60 Anliegen von Besuchern gehört und bearbeitet.<br />
Diese umfassten neben der Ausgabe von ausliegendem Informationsmaterial und
272<br />
Erläuterungen zum Fortschritt der Sozialen Stadt auch die Annahme von Anregungen und<br />
Beschwerden, welche entgegen genommen und an die zuständigen Stellen z.B. <strong>in</strong>nerhalb<br />
der Stadtverwaltung weiter geleitet wurden. Die Besucher/<strong>in</strong>nen werden <strong>in</strong> der Regel über<br />
das Ergebnis oder das weitere Vorgehen <strong>in</strong>formiert. Auch werden Besucher/<strong>in</strong>nen auf<br />
Wunsch <strong>in</strong> die Verteilerlisten des Quartiersmanagements übernommen, wenn sie an den<br />
Aktivitäten des Quartiersmanagements und weiteren Informationen zur Sozialen Stadt <strong>in</strong>teressiert<br />
s<strong>in</strong>d. Die Mehrzahl der Besucher/<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d Bewohner/<strong>in</strong>nen des Stadtteils.<br />
Das Quartiersbüro hielt stets aktuelle Informationen über Aktivitäten im Stadtteil bereit sowie<br />
Flyer und Kontaktdaten zu städtischen und nicht-städtischen Angeboten und Anlaufstellen.<br />
Auch Passanten nutzten dieses Informationsangebot und die Gelegenheit zum Gespräch mit<br />
den Quartiersmanagern. Das Quartiersbüro wurde zudem von örtlichen Netzwerken, Initiativen<br />
und Vere<strong>in</strong>en für eigene Term<strong>in</strong>e und Sitzungen genutzt. Das Quartiersbüro ist mittlerweile<br />
gut im Stadtteil als Anlaufstelle bekannt.<br />
Zwei Honorarkräfte aus Tannenbusch konnten für Übersetzungen für das Quartiersmanagement<br />
gewonnen werden. Das Quartiersmanagement nimmt an den regelmäßig stattf<strong>in</strong>denden<br />
monatlichen verwaltungs<strong>in</strong>ternen Besprechungen und Lenkungsgruppensitzungen<br />
teil. Darüber h<strong>in</strong>aus f<strong>in</strong>det mit dem Stadtplanungsamt im wöchentlichen Rhythmus e<strong>in</strong> Jour<br />
Fixe statt, um e<strong>in</strong>e reibungslose Kommunikation mit der Verwaltung sicherzustellen.<br />
Zur Vorstellung des Quartiersmanagements bei den relevanten Akteuren und zur Vernetzung<br />
im Stadtteil wurden alle vor Ort ansässigen Initiativ- und Arbeitskreise besucht. Ebenfalls gab<br />
es Vor-Ort-Besuche <strong>in</strong> mehreren E<strong>in</strong>richtungen und E<strong>in</strong>zelgespräche mit verschiedenen Organisationen,<br />
die für Tannenbusch Projekte entwickeln wollen. Die „kurzen Wege“ <strong>in</strong> Neu-<br />
Tannenbusch lassen regelmäßigen Informationsaustausch auch ohne formelle Term<strong>in</strong>e zu.<br />
Unter den Gesprächspartnern waren auch zahlreiche Vere<strong>in</strong>e und E<strong>in</strong>richtungen von außerhalb<br />
Tannenbuschs, wie etwa die Rhe<strong>in</strong>flanke, die Vere<strong>in</strong>e „Frauen lernen geme<strong>in</strong>sam“ und<br />
„Hilfe zur Arbeit“, die VHS <strong>Bonn</strong>, etc.<br />
Neben der Kontaktaufnahme reagierte das Quartiersmanagement aber auch kurzfristig auf<br />
vor Ort geäußerte Bedarfe durch Bewohner oder Institutionen. So wurde etwa im April e<strong>in</strong>e<br />
Infoveranstaltung zum Bildungs- und Teilhabepaket mit mehreren Migrantenorganisationen<br />
durchgeführt, aus dem diese und ihre Mitglieder <strong>in</strong> besonderem Maße profitieren können.<br />
Um den Wert der Mehrsprachigkeit zu unterstreichen und e<strong>in</strong>en positiven Beitrag zur<br />
Sprachförderungen zu leisten, wurde e<strong>in</strong> zweisprachiges Leseprojekt „Märchenstunde“ an<br />
Grundschulen <strong>in</strong> Tannenbusch durchgeführt. Als Vorleser konnten Eltern gewonnen werden.<br />
Den Eltern wird durch das niedrigschwellige Leseprojekt die Wichtigkeit des Vorlesens verdeutlicht.<br />
Bisher haben 210 Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler an den Lesungen teilgenommen. Weitere<br />
Leseaktionen <strong>in</strong> verschiedenen Sprachen s<strong>in</strong>d geplant. Zudem ist e<strong>in</strong> Lesefestival für<br />
Grundschüler/<strong>in</strong>nen im Herbst <strong>in</strong> Kooperation mit den Schulen, der Stadtteilbibliothek Tannenbusch<br />
und der Fachstelle für <strong>in</strong>terkulturelle Bildung und Beratung (FiBB e.V.) <strong>in</strong> Planung.<br />
E<strong>in</strong> entsprechendes Vortreffen fand bereits im Juni 2012 statt.<br />
Das erste „Nachbarschaftsforum“ als moderierte, wohnumfeldbezogene Informations- und<br />
Gesprächsplattform wurde im Juni 2012 ausgerichtet. E<strong>in</strong>geladen waren die Bewohner/<strong>in</strong>nen<br />
der Bestände der Deutschen Ann<strong>in</strong>gton im Bereich des Lübener Wegs, Chemnitzer Wegs<br />
sowie Masurenwegs, um mit e<strong>in</strong>em Vertreter der Deutschen Ann<strong>in</strong>gton <strong>in</strong>sbesondere über<br />
die gebäudebezogenen Maßnahmen zu diskutieren. Die Teilnehmer/<strong>in</strong>nen und die Eigentümer<strong>in</strong><br />
Deutsche Ann<strong>in</strong>gton lobten das Format der Veranstaltung <strong>in</strong>sbesondere wegen der<br />
konstruktiven und ergebnisorientierten Gesprächsatmosphäre. Weitere Nachbarschafts-,<br />
aber auch Eigentümerforen <strong>in</strong> Kooperation mit dem Büro barrio novo, welches für die Entwicklung<br />
des krim<strong>in</strong>alpräventiven Konzepts <strong>in</strong> Neu-Tannenbusch beauftragt ist, sollen <strong>in</strong><br />
Kürze durchgeführt werden.
E 6: Stadtteilfonds / Bewohnerjury<br />
273<br />
Der Stadtteilfonds bietet allen Bewohner<strong>in</strong>nen und Bewohnern sowie Initiativen, Vere<strong>in</strong>en<br />
und Institutionen <strong>in</strong> Neu-Tannenbusch die Möglichkeit, für kle<strong>in</strong>ere, <strong>in</strong> sich abgeschlossene<br />
und nicht kommerzielle Projekte und Aktionen kurzfristig und unbürokratisch e<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>anzielle<br />
Unterstützung zu erhalten. F<strong>in</strong>anziert werden können <strong>in</strong> der Regel Honorar- und Sachkosten<br />
bis maximal 5.000 Euro pro Projekt.<br />
Gefördert werden Projekte und Aktionen <strong>in</strong> den Bereichen <strong>Integration</strong>, Soziales, Kultur, Bildung,<br />
Beschäftigung und Qualifizierung im Stadtteil, Sport sowie Stadtteilverschönerung.<br />
Beispielhaft können dies Flohmärkte, Nachbarschaftsfeste, Theater- und Kulturprojekte, Zirkusprojekte<br />
für K<strong>in</strong>der, Selbstbehauptungskurse, Kulturstammtische und vieles mehr se<strong>in</strong>.<br />
Mittels e<strong>in</strong>er Presseerklärung wurde die Öffentlichkeit und über den Email-Verteiler alle dem<br />
Quartiersmanagement bekannten Bewohner/<strong>in</strong>nen und Akteure <strong>in</strong>formiert.<br />
Pro Jahr stehen für Neu-Tannenbusch 50.000 Euro im Rahmen des Stadtteilfonds bereit. Im<br />
März 2012 wurde für den Stadtteilfonds e<strong>in</strong>e Richtl<strong>in</strong>ie zur Vergabe der Mittel beschlossen,<br />
mehrsprachige Merkblätter stehen ebenso wie Antragsformulare und Verwendungsnachweise<br />
unter www.bonn.de (Suchbegriff/Webcode: @stadtteilfonds) und im Quartiersbüro Neu-<br />
Tannenbusch zur Verfügung.<br />
Seit Anfang August 2012 ist es nun möglich, Projektanträge für den Stadtteilfonds zu stellen.<br />
E<strong>in</strong>e entsprechende Pressemitteilung wurde veröffentlich, das Quartiersmanagement hat<br />
den entsprechenden Aufruf über ihren umfangreichen E-Mail-Verteiler versendet. Antragsteller<br />
und Ideengeber aus den vergangenen Jahren (z.B. zum Förderprogramm BIWAQ) wurden<br />
separat aufgefordert, ihren Antrag modifiziert erneut e<strong>in</strong>zureichen. Das Quartiersmanagement<br />
führte bereits mit zahlreichen <strong>in</strong>teressierten Organisationen Beratungsgespräche<br />
zum Stadtteilfonds, so dass für die erste laufende Antragsrunde bereits mehrere e<strong>in</strong>gereichte<br />
Anträge zur Prüfung vorliegen und weitere sich ankündigen.<br />
Das Quartiersmanagement berät und begleitet Antragsteller, die Verwaltung prüft die Anträge<br />
auf Förderfähigkeit. Die Entscheidung, welche Projekte und Aktionen unterstützt werden,<br />
trifft letztendlich e<strong>in</strong>e Bewohnerjury. In zwei Anläufen zur Ansprache der Bewohner für die<br />
Teilnahme an der Bewohnerjury haben sich 9 Bewohner/<strong>in</strong>nen gemeldet. Es werden zudem<br />
gezielt Bewohner, welche sich bereits <strong>in</strong> den Prozess der Sozialen Stadt e<strong>in</strong>gebunden haben<br />
auf e<strong>in</strong>e mögliche Teilnahme angesprochen um auf e<strong>in</strong>e angestrebte Teilnehmeranzahl von<br />
15 Bewohner/<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> der Bewohnerjury zu kommen.<br />
Ziel ist es, Mitte / Ende Oktober 2012 e<strong>in</strong>e erste konstituierende Jurysitzung durchzuführen<br />
und zeitnah im Anschluss e<strong>in</strong>e erste Jurysitzung anzusetzen, <strong>in</strong> welcher über Anträge beraten<br />
und beschlossen wird. Das genaue Datum dieser Sitzung wird für die Frist zur E<strong>in</strong>reichung<br />
von Projektanträgen rechtzeitig bekannt gegeben.<br />
E 7: Öffentlichkeitsarbeit und Imageförderung<br />
Für e<strong>in</strong>e sichtbare Aufwertung des Büros wurden Entwürfe zur Neugestaltung und<br />
Neustrukturierung des Schaufensters erstellt. Für die Ausstattung des Schaufensters wurden<br />
mehrere thematische Infotafeln <strong>in</strong> vier Sprachen zur Sozialen Stadt entwickelt. E<strong>in</strong> Faltblatt –<br />
ebenfalls viersprachig - mit Informationen über die Arbeitsschwerpunkte des Quartiersmanagements<br />
wurde entworfen.<br />
In Kooperation mit der Christophorus-Schule wurde im Rahmen e<strong>in</strong>es künstlerischen Wettbewerbs<br />
von e<strong>in</strong>er Gruppe von rund 40 Schüler/<strong>in</strong>nen Bildelemente für Materialien der Öf-
274<br />
fentlichkeitsarbeit des Quartiersmanagements entwickelt. Dabei kamen mehrere sehr gute<br />
Ergebnisse zustande, so dass nahezu sämtliche Entwürfe digitalisiert und zu graphischen<br />
Signets weiterentwickelt wurden. Diese Signets als Gesamtwerke der jungen Künstler/<strong>in</strong>nen,<br />
spiegeln so auch die Vielfalt und die Facetten des Stadtteils wider. Diese eignen sich daher<br />
dazu, künftig <strong>in</strong> die Schaufenstergestaltung sowie die Öffentlichkeitsmaterialien des Quartiersmanagements<br />
<strong>in</strong>tegriert zu werden.<br />
Das Quartiersmanagement hat e<strong>in</strong>en elektronischen Newsletter über se<strong>in</strong>e bisherigen Aktivitäten<br />
erstellt. Geplant ist es, den Newsletter halbjährlich herauszugeben. Der Auftrag zur<br />
Erstellung und Adm<strong>in</strong>istration e<strong>in</strong>er Webseite ist extern vergeben worden, e<strong>in</strong> erster Entwurf<br />
liegt vor.<br />
Das Quartiersmanagement engagierte und präsentierte sich <strong>in</strong> mehreren Veranstaltungen <strong>in</strong><br />
den Schulen und im Stadtteil. Durch die bisher vier durchgeführten zweisprachigen Leseaktionen,<br />
die <strong>E<strong>in</strong>ladung</strong> des Kabarettisten Fatih Cevikkollu an e<strong>in</strong>e Tannenbuscher Realschule<br />
sowie mit der Organisation und Veranstaltung des „K<strong>in</strong>der- und Jugend-Sportfests“ im Juli<br />
2012, an dem ca. 400 K<strong>in</strong>der und Jugendliche teilnahmen, wurden bereits enge Kontakte <strong>in</strong><br />
den Jugendbereich geknüpft und öffentlichkeitswirksame Impulse gesetzt. Künftige Aktionen<br />
und Veranstaltungen können sich hieran orientieren. Die Teilnahme an und die aktive Unterstützung<br />
des „Tannenbuscher Begegnungsfests“ wie auch die Teilnahme am stadtweiten<br />
„Picobello-Tag“ im September 2012 sollen ebenfalls die Wahrnehmung der Stärken des<br />
Stadtteils erhöhen sowie die Vernetzung und den Austausch der Bürger/<strong>in</strong>nen und Akteure<br />
untere<strong>in</strong>ander fördern.<br />
Beteiligung des Quartiersmanagements an anderen Projekten und Maßnahmen <strong>in</strong> der<br />
Sozialen Stadt<br />
Das Quartiersmanagement nahm an relevanten Gesprächen mit den beteiligten Ämtern und<br />
extern beauftragten Büros zum Fortgang der anderen Projekte (wie KBE-Dreieck, Spielleitplanung,<br />
Sanierungsuntersuchung, Interkulturelles Begegnungs- und Familienzentrum,<br />
Wohnentwicklungskonzept, Gestaltung öffentlicher Raum, etc.) der Sozialen Stadt Neu-<br />
Tannenbusch teil. Der Informations- und Ressourcenaustausch zwischen den beauftragten<br />
Projektbüros (BASTA, barrio novo, Planungsgruppe Stadtbüro und Stadt- und Regionalplanung<br />
Dr. Jansen GmbH) f<strong>in</strong>det bedarfsorientiert und kooperativ statt. Bei Projekten unter<br />
städtischer Federführung (z.B. dem geplanten Interkulturellen Begegnungs- und Familienzentrum)<br />
wurde stets die Mitwirkung und E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des Quartiersmanagements gewährleistet.
Term<strong>in</strong>e / Veranstaltungen 2012 im Rahmen der Sozialen Stadt Neu-Tannenbusch<br />
17.01.2012 Eröffnung Quartiersbüro<br />
07.02.2012 WDR-Interview mit Quartiersmanagement<br />
09.02.2012 Projektbeiratssitzung<br />
08.03.2012 Leseprojekt „Märchenstunde“ <strong>in</strong> Elsa-Brändström-Schule<br />
22.03.2012 Leseprojekt „Märchenstunde“ <strong>in</strong> Paulusschule<br />
29.03.2012 Workshop zum Austausch der Erarbeitung des Wohnentwicklungskon-<br />
zepts (Quartiersmanagement, beauftragte Planungsbüros, Verwaltung)<br />
17.04.2012 Informationsveranstaltung zu Bildungs- und Teilhabepaket<br />
19.04.2012 Leseprojekt „Märchenstunde“ <strong>in</strong> Elsa-Brändström-Schule<br />
15.05.2012 Pressekonferenz zur Sanierungssatzung<br />
19.06.2012 Lesung von Fatih Çevikkollu <strong>in</strong> Freiherr-von-Ste<strong>in</strong>-Realschule<br />
21.06.2012 1. Nachbarschaftsforum<br />
03.07.2012 K<strong>in</strong>der- und Jugendsportfest<br />
11.07.2012 Ortsbegehung KBE-Dreieck mit Politik<br />
30.07.2012 1. Eigentümerforum und Ortsbegehung mit Eigentümergeme<strong>in</strong>schaft<br />
Masurenweg<br />
28.08.2012 Beschluss BV <strong>Bonn</strong> der Umsetzung der Freiflächengestaltung „KBE-<br />
Dreieck“<br />
DS. Nr. 1211770<br />
28.08.2012 Beschluss BV <strong>Bonn</strong> der Umsetzung Spielleitplanung<br />
DS. Nr. 1211742<br />
08/2012 1. Aufruf zum E<strong>in</strong>reichen von Projektanträgen im Rahmen des Stadtteil-<br />
fonds<br />
04.09.2012 Beschluss des B-Planes Nr. 7424-19 „Studentenwohnheim Tabu I“<br />
durch Rat der Stadt <strong>Bonn</strong><br />
DS. Nr. 1212252<br />
05.09.2012 Projektbeiratssitzung<br />
17.09.2012 Informationsveranstaltung für Träger öffentlicher E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> Neu-<br />
Tannenbusch und Erfahrungsaustausch<br />
23.09.2012 Begegnungsfest Neu-Tannenbusch<br />
25.09.2012 2. Eigentümerforum mit Eigentümergeme<strong>in</strong>schaft Siedlung „Junge Fa-<br />
milie“<br />
275
Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.6.2<br />
Der Oberbürgermeister BE<br />
Amt 40 Mitteilungsvorlage<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />
1213375 567,33 € 06.11.12<br />
Externe Dokumente<br />
Betreff<br />
Ergebnisse des Sprachstandsfeststellungsverfahrens Delf<strong>in</strong> 4 im Jahr<br />
2012<br />
F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen<br />
Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong> Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong><br />
Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />
Federführung: Amt 40 02.11.2012 gez. Zelmanski<br />
Amt 51 30.10.2012 gez. Ste<strong>in</strong><br />
Dez. V 31.10.2012 gez. Wahrheit<br />
Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 05.11.2012 gez. J. Nimptsch<br />
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis<br />
Schulausschuss 22.11.2012<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />
Inhalt der Mitteilung<br />
Durchführung des Sprachstandsfeststellungsverfahrens Delf<strong>in</strong> 4 – 2012<br />
276<br />
Die Durchführung der Sprachstandstests für diejenigen K<strong>in</strong>der, die zum Schuljahr 2014/2015<br />
erstmalig schulpflichtig werden, wurde im Oktober 2012 abgeschlossen.<br />
Der Sachstand stellt sich wie folgt dar - zum Vergleich die Situation im Herbst 2010 und 2011:<br />
2010 2011 2012<br />
Gesamtzahl der K<strong>in</strong>der, die getestet<br />
wurden:<br />
3.172 2.731 3.110<br />
K<strong>in</strong>der, die ke<strong>in</strong>en Förderbedarf haben<br />
(Zuordnung „grüne Gruppe“):<br />
2.317 73,05% 1.993 72,98% 2.310 74,28%<br />
K<strong>in</strong>der, deren Sprachförderbedarf<br />
abschließend festgestellt wurde<br />
(Zuordnung zur „roten Gruppe“):<br />
700 22,07% 622 22,78% 660 21,22%<br />
K<strong>in</strong>der, die wegen Beh<strong>in</strong>derungen vom<br />
Test befreit wurden:<br />
72 2,27% 66 2,42% 54 1,74%<br />
K<strong>in</strong>der, die aus anderen Gründen vom<br />
Test befreit wurden:<br />
80 2,52% 22 0,81% 66 2,12%<br />
Bußgeldverfahren: 3 0,09% 28 1,02% 20 0,64%
Differenzierung der K<strong>in</strong>der mit festgestelltem Sprachförderbedarf („rote Gruppe“) nach<br />
Familiensprache:<br />
2010 2011 2012<br />
K<strong>in</strong>der, die der roten Gruppe zugeordnet<br />
wurden:<br />
700 622 660<br />
Familiensprache Deutsch 139 19,86% 102 16,40% 137 20,76%<br />
Zweisprachig mit Deutsch 93 13,29% 71 11,41% 56 8,48%<br />
Nicht Deutsch 419 59,86% 423 68,00% 435 65,91%<br />
Nicht bekannt 49 7,00% 26 4,18% 32 4,45%<br />
Differenzierung der K<strong>in</strong>der mit festgestelltem Sprachförderbedarf („rote Gruppe“)<br />
nach K<strong>in</strong>dertagesstättenbesuch:<br />
277<br />
2010 2011 2012<br />
K<strong>in</strong>der, die der roten Gruppe zugeordnet<br />
wurden:<br />
700 622 660<br />
Besucht bereits e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagesstätte 626 89,43% 553 88,90% 604 91,52%<br />
Besucht ke<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagesstätte 74 10,57% 69 11,10% 56 8,48%<br />
Wichtiger H<strong>in</strong>weis:<br />
Die Zahl der im Kalenderjahr 2011 getesteten K<strong>in</strong>der fällt im Vergleich zu den Testungen <strong>in</strong> den<br />
Kalenderjahren 2010 und 2012 sche<strong>in</strong>bar deutlich auf 2.731 K<strong>in</strong>der ab.<br />
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass im Jahr 2010 die K<strong>in</strong>der getestet wurden, die <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>es Betrachtungszeitraumes von 13 Monaten geboren wurden (stufenweise Vorverlegung<br />
des E<strong>in</strong>schulungsalters bis zum 31.12.) und im Kalenderjahr 2012 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Betrachtungszeitraum von 12 Monaten. Der relevante Zeitraum der Testungen im Jahr 2011<br />
betrug demgegenüber nur 11 Monate.
Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.6.3<br />
Der Oberbürgermeister BE Frau Manemann<br />
Stabsstelle <strong>Integration</strong>/Schriftführung Mitteilungsvorlage<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />
1213102 768,96 € 12.10.12<br />
Externe Dokumente<br />
- Übersicht Umsetzung 2011<br />
Betreff<br />
Übersicht über die Umsetzung der Anregungen des <strong>Integration</strong>srates für<br />
das Jahr 2011 (Stand: 15.08.2012)<br />
F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen<br />
Ja, sh. Begründung x Ne<strong>in</strong> Ja, sh. Begründung x Ne<strong>in</strong><br />
Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />
Federführung: Stabsstelle <strong>Integration</strong>/<br />
Schriftführung<br />
09.10.2012 gez. Th. Kle<strong>in</strong><br />
Stabsstelle <strong>Integration</strong> (zu lfd. Nr.<br />
2, 5, 6, 8, 9, 12-14, 19-21, 26 und<br />
28)<br />
10.08.2012 gez. Manemann<br />
VR 01 (zu lfd. Nr. 22) 06.09.2012 gez. Hohn-Berghohn<br />
Amt 03 (zu lfd. Nr. 15) 27.08.2012 gez. Appelbe<br />
Amt 11 (zu lfd. Nr. 10, 11 und 27) 09.08.2012 gez. Gehrmann<br />
Amt 33 (zu lfd. Nr. 1, 4, 7 und 18) 31.07.2012 gez. Zwiebler<br />
Amt 40 (zu lfd. Nr. 16, 17 und 25) 31.07.2012 gez. Bockshecker<br />
Amt 50 (zu lfd. Nr. 23 und 29) 10.08.2012 gez. Berger<br />
Amt 51 (zu lfd. Nr. 3) 17.08.2012 gez. Breuer<br />
Amt 52 (zu lfd. Nr. 24) 26.07.2012 gez. Griesbach<br />
Dez. I 22.08.2012 gez. Fuchs<br />
Dez. IV 05.10.2012 gez. Schumacher<br />
Dez. V 10.08.2012 gez. Wahrheit<br />
Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 11.10.2012 gez. J. Nimptsch<br />
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />
Inhalt der Mitteilung<br />
Gemäß § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung des <strong>Integration</strong>srates legt der<br />
Schriftführer dem <strong>Integration</strong>srat e<strong>in</strong>mal jährlich e<strong>in</strong>e Übersicht über<br />
die Beratungsfolge und Umsetzung der beschlossenen Anregungen vor.<br />
E<strong>in</strong>e entsprechende Übersicht ist dieser Mitteilung als Anlage<br />
beigefügt.<br />
278
I. Übersicht über die Anregungen des <strong>Integration</strong>srates (Stand: 15.08.2012)<br />
Lfd. Nummer DS-Nr.: Betreff Beratungsfolge Federführung Umsetzung der Anregung<br />
1 1011561<br />
1011561EB3<br />
1011561NV4<br />
2 1013277<br />
1013277ST2<br />
1013277EB3<br />
1013277NV4<br />
1013277NV5<br />
1013277EB6<br />
1013277EB7<br />
3 1013307<br />
1013307ST2<br />
1013307NV3<br />
1013307ED4<br />
1013307ED5<br />
4 1110402<br />
1110402ST2<br />
Ausländerrechtliche<br />
Beratungskommission<br />
E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er<br />
Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsstelle<br />
<strong>in</strong>nerhalb der Verwaltung<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
8.6.2010<br />
ASMGW 24.6.2010<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
7.7.2010<br />
Hauptausschuss<br />
2.9.2010<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
6.4.2010<br />
Rat<br />
14.4.2010<br />
ASMGW<br />
17.5.2010<br />
Rat<br />
26.5.2010<br />
Freizeitstättenbedarfsplan <strong>Integration</strong>srat<br />
10.11.2010<br />
13.7.2011<br />
Kundenorientierung<br />
Ausländeramt<br />
279<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
23.2.2011<br />
6.4.2011<br />
Amt 33 erledigt durch<br />
Gesprächsterm<strong>in</strong> am<br />
07.06.2011<br />
Stabsstelle<br />
<strong>Integration</strong><br />
Amt 51 erledigt<br />
Die Verwaltung bemüht<br />
sich <strong>in</strong>tensiv um die<br />
F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>er<br />
Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsstelle,<br />
um e<strong>in</strong>e solche - mit den<br />
vielfach beschriebenen<br />
Aufgaben - e<strong>in</strong>richten zu<br />
können. E<strong>in</strong> Ergebnis<br />
wird noch <strong>in</strong> 2012<br />
erwartet.<br />
Amt 33 erledigt, siehe<br />
Sellungnahme zu<br />
DS 1113629
5 1110404<br />
1110404ST2<br />
1110404EB3<br />
1110404NV4<br />
1110404EB5<br />
1110404AA6<br />
1110404EB7<br />
1110404EB8<br />
6 1110405<br />
1110405ST2<br />
1110405EB3<br />
1110405NV4<br />
1110405AA5<br />
1110405EB6<br />
1110405EB7<br />
1110405AA8<br />
1110405AA9<br />
1110405EB10<br />
7 1110414<br />
1110414ST2<br />
Beantragung e<strong>in</strong>es<br />
eigenen F<strong>in</strong>anzpostens<br />
für den <strong>Integration</strong>srat<br />
Zuständigkeit <strong>in</strong><br />
<strong>Integration</strong>sfragen und<br />
Haushaltsberatungen<br />
Informationsveranstaltung<br />
für ausländische<br />
Studierende an der Uni<br />
<strong>Bonn</strong><br />
280<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
23.2.2011<br />
8.6.2011<br />
Rat<br />
14.7.2011<br />
20.10.2011<br />
ASMGW<br />
5.10.2011<br />
F<strong>in</strong>anzausschuss<br />
12.10.2011<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
23.2.2011<br />
8.6.2011<br />
13.7.2011<br />
ASMGW<br />
17.5.2011<br />
Rat<br />
26.5.2011<br />
14.7.2011<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
23.2.2011<br />
Stabsstelle<br />
<strong>Integration</strong><br />
Stabsstelle<br />
<strong>Integration</strong><br />
erledigt<br />
erledigt<br />
Amt 33 erledigt
8 1013305<br />
1013305ST2<br />
1013305EB3<br />
1013305NV4<br />
1013305AA5<br />
1013305EB6<br />
9 1013313<br />
1013313ST2<br />
1013313ED3<br />
1013313AA4<br />
1013313ST5<br />
1013313EB6<br />
10 1013922<br />
1013922ST2<br />
1013922EB3<br />
1013922NV4<br />
1013922AA5<br />
1013922EB6<br />
11 1111547<br />
1111547ST2<br />
1111547NV3<br />
Würdigung der<br />
1. Generation von<br />
Migranten<br />
Offene Ausbildungsplätze<br />
<strong>in</strong> <strong>Bonn</strong> und dem Rhe<strong>in</strong>-<br />
Sieg-Kreis<br />
Strategische Ausrichtung<br />
der <strong>in</strong>terkulturellen<br />
Öffnung der Verwaltung<br />
Anonymisiertes<br />
Bewerbungsverfahren<br />
281<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
10.11.2010<br />
23.2.2011<br />
6.4.2011<br />
Rat<br />
16.12.2010<br />
1.3.2011<br />
14.4.2011<br />
26.5.2011<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
10.11.2010<br />
23.2.2011<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
23.2.2011<br />
6.4.2011<br />
Hauptausschuss<br />
19.5.2011<br />
Rat<br />
26.5.2011<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
8.6.2011<br />
13.12.2011<br />
Hauptausschuss<br />
7.7.2012<br />
15.12.2012<br />
Stabsstelle<br />
<strong>Integration</strong><br />
Stabsstelle<br />
<strong>Integration</strong><br />
erledigt<br />
erledigt<br />
Amt 11 Die Beantwortung der<br />
Großen Anfrage zu<br />
diesem Themenkomplex<br />
(DS-Nr. 1210570) ist <strong>in</strong><br />
Vorbereitung<br />
Amt 11 E<strong>in</strong>e Vorlage ist <strong>in</strong><br />
Vorbereitung
12 1111548<br />
1111548EB2<br />
1111548NV3<br />
13 1111599<br />
1111599ST2<br />
14 1111613<br />
1111613NV2<br />
15 1111645<br />
1111645ST2<br />
16 1111907<br />
1111907ST2<br />
1111907EB3<br />
Resolution: Wegfall der<br />
Erfüllung der<br />
Voraussetzungen der<br />
deutschen<br />
Sprachkenntnisse bei<br />
Beantragung e<strong>in</strong>er<br />
Niederlassungserlaubnis<br />
bei Migranten über 60<br />
Jahre<br />
Broschüre: Vorhandene<br />
Räumlichkeiten für<br />
Vere<strong>in</strong>e und MSO<br />
Hauptausschusssitzung<br />
des<br />
Landes<strong>in</strong>tegrationsrates<br />
NRW <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es<br />
Gebetsraumes für<br />
muslimische<br />
StudentenInnen <strong>in</strong> der<br />
Uni <strong>Bonn</strong><br />
E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des<br />
herkunftssprachlichen/<br />
muttersprachlichen<br />
Unterrichts <strong>in</strong> den<br />
Stundenplan am<br />
Vormittag<br />
282<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
8.6.2011<br />
Rat<br />
14.7.2011<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
8.6.2011<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
8.6.2011<br />
Rat<br />
14.7.2011<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
8.6.2011<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
13.7.2011<br />
21.9.2011<br />
Stabsstelle<br />
<strong>Integration</strong><br />
Stabsstelle<br />
<strong>Integration</strong><br />
Stabsstelle<br />
<strong>Integration</strong><br />
erledigt durch Schreiben<br />
an die zuständigen<br />
Bundes- und<br />
Landesm<strong>in</strong>isterien<br />
erledigt durch<br />
Veröffentlichung auf<br />
www.<strong>in</strong>tegration-<strong>in</strong>bonn.de<br />
und weitere<br />
Verbreitung<br />
Erledigt. Die Sitzung fand<br />
am 21.4.2012 <strong>in</strong> <strong>Bonn</strong><br />
statt<br />
Amt 03 erledigt. Amt 03 stellte<br />
Kontakt zwischen<br />
<strong>Integration</strong>srat und<br />
Universität her.<br />
Amt 40 erledigt wurde bisher<br />
Punkt 3. Die<br />
Schulamtsdirektor<strong>in</strong> nahm<br />
an der<br />
<strong>Integration</strong>sratssitzung<br />
am 8.3.2012 teil
17 1111999<br />
1111999ST2<br />
1111999AA3<br />
18 1112093<br />
und<br />
1112029<br />
1112029AA2<br />
1112029ST3<br />
Veranstaltung zum<br />
Schulsystem <strong>in</strong><br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />
Flüchtl<strong>in</strong>ge aus Choucha<br />
und UNHCR-<br />
Resettlement-Programm<br />
19 1112202 Aufstockung<br />
Haushaltsansatz<br />
<strong>Integration</strong>srat und<br />
Preisgeld<br />
<strong>Integration</strong>spreis ab 2012<br />
20 1112815 Zusammensetzung<br />
Runder Tisch<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
21 1112597<br />
1112597AA2<br />
22 1112777<br />
1112777ST2<br />
Spende an K<strong>in</strong>der von<br />
Somalia: Mitglieder des<br />
<strong>Integration</strong>srates mögen<br />
ihr Sitzungsgeld vom<br />
21.9.2011 spenden<br />
Internationaler <strong>Bonn</strong>-<br />
Preis<br />
283<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
13.7.2011<br />
21.9.2011<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
13.7.2011<br />
Rat<br />
14.7.2011<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
13.7.2011<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
21.9.2011<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
21.9.2011<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
13.12.2011<br />
Amt 40 ke<strong>in</strong>e Umsetzung, da<br />
Antrag ke<strong>in</strong>e Mehrheit<br />
erhielt<br />
Amt 33 erledigt durch Schreiben<br />
an Innenm<strong>in</strong>isterium<br />
NRW und an<br />
Bezirksregierung Köln<br />
Stabsstelle<br />
<strong>Integration</strong><br />
Stabsstelle<br />
<strong>Integration</strong><br />
Stabsstelle<br />
<strong>Integration</strong><br />
ke<strong>in</strong>e Umsetzung, da<br />
Antrag ke<strong>in</strong>e Mehrheit<br />
erhielt<br />
ke<strong>in</strong>e Umsetzung, da<br />
Antrag von Antragstellern<br />
zurückgezogen wurde<br />
erledigt<br />
VR 01 erledigt, da Antrag<br />
abgelehnt wurde
23 1113376<br />
1113376ST2<br />
1113376EB3<br />
1113376NV4<br />
1113376EB5<br />
24 1113404<br />
1113404ST2<br />
1113404EB3<br />
1113404NV4<br />
1113404EB5<br />
25 1113616<br />
1113616ST2<br />
Ältere Menschen mit<br />
Migrationsh<strong>in</strong>tergrund<br />
Schwimmkurs für Frauen<br />
und Mädchen im<br />
Frankenbad<br />
Neuausrichtung der<br />
Sozialarbeit an<br />
städtischen Schulen <strong>in</strong><br />
<strong>Bonn</strong> – Umsetzung des<br />
Bildungs- und<br />
Teilhabepaketes<br />
284<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
13.12.2011<br />
ASMGW<br />
8.2.2012<br />
Hauptausschuss<br />
23.2.2012<br />
Sportausschuss<br />
29.11.2011<br />
14.2.2012<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
13.12.2011<br />
Hauptausschuss<br />
23.2.2012<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
13.12.2011<br />
Amt 50 Das Anliegen des<br />
<strong>Integration</strong>srates wurde<br />
im Hear<strong>in</strong>g am 15.6.2012<br />
behandelt. Die<br />
Verwaltung wird über die<br />
weitere Bearbeitung des<br />
Antrages <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er der<br />
nächsten Sitzungen<br />
berichten.<br />
Amt 52 Zu 1.<br />
Amt 52 bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong><br />
Gesprächen mit<br />
möglichen Trägern für e<strong>in</strong><br />
solches Angebot, e<strong>in</strong><br />
abschließendes Ergebnis<br />
kann derzeit noch nicht<br />
berichtet werden.<br />
Zu 2.<br />
Es ist beabsichtigt, die<br />
gewünschten<br />
Darstellungen dem<br />
<strong>Integration</strong>srat am<br />
29.08.12 vorzulegen.<br />
Amt 40 erledigt durch<br />
Stellungnahme der<br />
Verwaltung
26 1113617<br />
1113617EB3<br />
27 1113618<br />
1113618ST2<br />
1113618EB3<br />
1113618NV4<br />
28 1113621<br />
1113621NV2<br />
1113621EB3<br />
29 1113622<br />
1113622ST2<br />
Soziale Stadt<br />
Tannenbusch<br />
Interkulturelle<br />
Kompetenz:<br />
Systematische Schulung<br />
der<br />
Verwaltungsmitarbeiter/<br />
<strong>in</strong>nen<br />
Korrektur des<br />
Internetauftritts:<br />
Verhütung und<br />
Bekämpfung der<br />
Jugendkrim<strong>in</strong>alität <strong>in</strong><br />
<strong>Bonn</strong>-Tannenbusch<br />
Erfassung des kulturellen<br />
H<strong>in</strong>tergrundes bei der<br />
Wohnungsvermittlung<br />
285<br />
7<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
13.12.2011<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
13.12.2011<br />
Hauptausschuss<br />
26.1.2012<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
13.12.2011<br />
17.1.2012<br />
16.5.2012<br />
JHA<br />
13.3.2012<br />
Rat 31.5.2012<br />
<strong>Integration</strong>srat<br />
13.12.2011<br />
Stabsstelle<br />
<strong>Integration</strong><br />
erledigt, die<br />
Sprecher/<strong>in</strong>nen des AK<br />
Vielfalt s<strong>in</strong>d angefragt<br />
und werden zu e<strong>in</strong>em<br />
geeigneten Zeitpunkt<br />
teilnehmen oder<br />
<strong>in</strong>teressierte Mitglieder<br />
nach Tannenbusch<br />
e<strong>in</strong>laden.<br />
Amt 11 erledigt durch<br />
Stellungnahme der<br />
Verwaltung<br />
Stabsstelle<br />
<strong>Integration</strong><br />
erledigt. Das PP wurde<br />
gebeten, die Änderungen<br />
vorzunehmen. Lt.<br />
Schreiben PP vom<br />
03.08.2012 wird<br />
Formulierung nicht mehr<br />
verwendet.<br />
Amt 50 ke<strong>in</strong>e Umsetzung, da<br />
Antrag ke<strong>in</strong>e Mehrheit<br />
erhielt
Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.6.4<br />
Der Oberbürgermeister BE Frau Manemann<br />
Stabsstelle <strong>Integration</strong> Mitteilungsvorlage<br />
Betreff<br />
Neujahrsempfang des <strong>Integration</strong>srates 2013<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />
1213642 283,47 € 23.11.12<br />
Externe Dokumente<br />
F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen<br />
X Ja, sh. Begründung Ne<strong>in</strong> Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong><br />
Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />
Federführung: Stabsstelle <strong>Integration</strong> 21.11.2012 gez. Manemann<br />
Dez. II 21.11.2012 gez. Prof. Dr. Sander<br />
Amt 20 21.11.2012 gez. Limbach<br />
Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 23.11.2012 gez. Nimptsch<br />
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />
Inhalt der Mitteilung<br />
Im Jahr 2013 f<strong>in</strong>det auf ausdrücklichen Wunsch des <strong>Integration</strong>srates<br />
zum Jahresbeg<strong>in</strong>n wieder e<strong>in</strong> Neujahrsempfang statt. Zu diesem laden<br />
Oberbürgermeister und <strong>Integration</strong>srat-Vorsitzende geme<strong>in</strong>sam <strong>in</strong> den<br />
Gobel<strong>in</strong>saal des Alten Rathauses e<strong>in</strong>. Er f<strong>in</strong>det am Montag, 21. Januar<br />
2013, um 18:00 Uhr statt. Für die Veranstaltung werden 2.000,00 € aus<br />
Mitteln der Stabsstelle <strong>Integration</strong>, die für den <strong>Integration</strong>srat<br />
vorgesehen s<strong>in</strong>d, für das Cater<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>geplant. Die weiteren Kosten für<br />
Getränke und Aushilfen können noch nicht angegeben werden.<br />
Produktgruppe<br />
01.01.04<br />
Produktgruppenbezeichung<br />
Koord<strong>in</strong>ation<br />
<strong>Integration</strong><br />
Produkt<br />
1.90.00.01.04.01<br />
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich e<strong>in</strong>schließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten)<br />
Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt)<br />
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag F<strong>in</strong>anzstelle Veranschlagt <strong>in</strong><br />
HHJ<br />
Sonstige Auszahlungen<br />
aus lfd. Verwaltungstätigkeit<br />
E<strong>in</strong>zahlungen/Erträge<br />
Erträge 0,00<br />
Haushaltsbelastung jährlich<br />
286<br />
2.000,00 190000104/<br />
74.1000<br />
2013<br />
Produktbezeichnung<br />
Koord<strong>in</strong>ation <strong>Integration</strong><br />
Noch bereitzustellen Deckung
Bundesstadt <strong>Bonn</strong> TOP 1.6.5<br />
Der Oberbürgermeister BE Frau Manemann<br />
Stabsstelle <strong>Integration</strong> Mitteilungsvorlage<br />
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW<br />
Drucksachen-Nr. Kosten der Drucksachen-Gruppe<br />
1213242<br />
Externe Dokumente<br />
Betreff<br />
Sitzungsterm<strong>in</strong>e des <strong>Integration</strong>srates im Jahr 2013<br />
F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen<br />
Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong> Ja, sh. Begründung X Ne<strong>in</strong><br />
Verwaltungs<strong>in</strong>terne Abstimmung hh:mm Datum Unterschrift<br />
Federführung: Stabsstelle <strong>Integration</strong> 24.10.2012 gez. Manemann<br />
Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 25.10.2012 gez. J. Nimptsch<br />
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis<br />
<strong>Integration</strong>srat 12.12.2012<br />
Inhalt der Mitteilung<br />
Für den <strong>Integration</strong>srat wurden <strong>in</strong> Abstimmung mit der Vorsitzenden<br />
folgende Sitzungsterm<strong>in</strong>e für das Jahr 2013 festgelegt:<br />
Mittwoch, 20.02.2013<br />
Mittwoch, 10.04.2013<br />
Mittwoch, 15.05.2013<br />
Mittwoch, 03.07.2013<br />
Mittwoch, 11.09.2013<br />
Mittwoch, 16.10.2013<br />
Mittwoch, 04.12.2013<br />
Die Sitzungen beg<strong>in</strong>nen jeweils um 18:00 Uhr im Ratssaal des<br />
Stadthauses, Berl<strong>in</strong>er Platz 2.<br />
1.7 Aktuelle Informationen der Vorsitzenden/der Verwaltung<br />
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