Schallschutztechnische Untersuchung zum Baugebiet ... - Kißlegg
Schallschutztechnische Untersuchung zum Baugebiet ... - Kißlegg Schallschutztechnische Untersuchung zum Baugebiet ... - Kißlegg
Büro Sieber Mess-Stelle nach § 26/§ 28 BImSchG Am Schönbühl 1 888131 Lindau (B) tel: 08382/27405-0 fax: 08382/27405-99 mail: info@buerosieber.de www.buerosieber.de Auftraggeber: Gemeinde Kißlegg Schlossstraße 5 88353 Kißlegg Bericht vom 22.09.2011 erstellt von Dipl.-Ing. (FH) K. Bihr Projekt-Nr.: 11-058 Gemeinde Kißlegg Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"
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Büro Sieber Mess-Stelle nach § 26/§ 28 BImSchG Am Schönbühl 1 888131 Lindau (B) tel: 08382/27405-0 fax: 08382/27405-99 mail: info@buerosieber.de www.buerosieber.de<br />
Auftraggeber:<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong><br />
Schlossstraße 5<br />
88353 <strong>Kißlegg</strong><br />
Bericht vom 22.09.2011<br />
erstellt von Dipl.-Ing. (FH) K. Bihr<br />
Projekt-Nr.: 11-058<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong><br />
Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong><br />
<strong>zum</strong> Bebauungsplan "Wohnbebauung<br />
Becherhalde Süd"
Seite 2<br />
Zusammenfassung<br />
Die Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> plant die Erweiterung des südlichen Siedlungsbereiches von <strong>Kißlegg</strong>. Die Erweiterung<br />
soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Der 1. Bauabschnitt umfasst den südlichsten<br />
Bereich des Gesamtkonzeptes. Geplant ist die Nutzung als Mischgebiet (MI) entlang der westlich<br />
des Gebietes verlaufenden Kreis-Straße K 8043 sowie die Nutzung des östlich anschließenden Bereiches<br />
als allgemeines Wohngebiet (WA). Südlich des Plangebietes befindet sich das Schützenhaus<br />
der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>".<br />
Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen <strong>Untersuchung</strong> wurden die zu erwartenden Verkehrslärm-Einwirkungen<br />
der K 8043 sowie die Schießlärm-Immissionen im Planungsgebiet gemäß<br />
DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) ermittelt und bewertet.<br />
Bei der Berechnung Verkehrslärm-Immissionen im Planungsgebiet stellte sich heraus, dass an den<br />
geplanten Baugrenzen der 1. Baureihe entlang der Kreis-Straße K 8043 die zulässigen Orientierungswerte<br />
für ein Mischgebiet (MI) tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) um 2 bis 3 dB(A) und nachts<br />
(22:00 bis 6:00 Uhr) um 3 bis 4 dB(A) überschritten werden. An den westlichen Baugrenzen des<br />
allgemeinen Wohngebietes (WA) wird der zulässige Tages-Orientierungswert eingehalten. Während<br />
der Nachtzeit wird der Nacht-Orientierungswert an den westlichen Baugrenzen des südlichsten und<br />
nördlichsten Baufeldes des geplanten allgemeinen Wohngebietes (WA) um 1 dB(A) überschritten.<br />
Der durch die Verkehrslärm-Einwirkungen vorliegende Konflikt im Planungsgebiet wird auf Grund<br />
der nur geringen Überschreitungen der zulässigen Orientierungswerte durch passive Lärmschutz-<br />
Maßnahmen (Orientierung der Aufenthaltsräume, schallgedämmte Außenbauteile, ausreichend dimensionierte<br />
Lüftungsanlagen) gelöst. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung)<br />
werden im Plangebiet eingehalten.<br />
Zusätzlich zu den Verkehrslärmeinwirkungen auf das Planungsgebiet wurden die Auswirkungen des<br />
zusätzlichen Verkehrs nach der Verwirklichung des Plangebietes auf die bestehende Bebauung östlich<br />
der Kreis-Straße K 8043 untersucht. Es zeigte sich, dass eine wesentliche Erhöhung des Verkehrsaufkommens<br />
auf der Kreis-Straße K 8043 durch den Verkehr aus dem Gebiet "Becherhalde<br />
Süd" nicht zu erwarten ist.<br />
Die Schießgeräusch-Immissionen der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>" wurden gemäß der<br />
DIN 18005-1 nach der TA Lärm (Technische Anleitung <strong>zum</strong> Schutz gegen Lärm) ermittelt und bewertet.<br />
Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm<br />
für ein allgemeines Wohngebiet (WA) beim Training, bei den Vereinsmeisterschaften und bei den<br />
Rundenwettkämpfen tagsüber sowohl an Werktagen als auch an Sonn- und Feiertagen im Plangebiet<br />
eingehalten werden. Während der Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) findet keine Nutzung der<br />
Schießanlage statt. Nachts ist lediglich mit Pkw-Abfahrten zu rechnen. Die Berechnungen zeigen,<br />
dass die zulässigen Nacht-Immissionsrichtwerte im Planungsgebiet durch den nächtlichen Pkw-<br />
Fahrverkehr eingehalten werden.<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 3<br />
Alle zwei Jahre finden an maximal vier aufeinander folgenden Schießtagen ein Bürgerschießen,<br />
welches von der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>" ausgerichtet wird, statt. Dieses Ereignis wird als<br />
seltenes Ereignis gemäß TA Lärm, Ziffer 7.2 gewertet. Der zulässigen Tages-Immissionsrichtwert für<br />
seltene Ereignisse von 70 dB(A) wird durch die Geräuscheinwirkungen des Bürgerschießen (Schießgeräusche,<br />
Parkplatzfahrverkehr) im Planungsgebiet um 21 dB(A) unterschritten.<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 4<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Aufgabenstellung 5<br />
2 Verwendete Unterlagen und Informationen 5<br />
3 Örtliche Gegebenheiten 7<br />
4 Übersichtsplan 8<br />
5 Beurteilungsgrundlagen 9<br />
5.1 Verkehrslärm 9<br />
5.2 Schießgeräusche 10<br />
6 Verkehrslärmeinwirkungen auf das Planungsgebiet 11<br />
6.1 Schallemissionen 11<br />
6.2 Berechnung der Schallimmissionen 12<br />
6.3 Bewertung der Ergebnisse 13<br />
6.4 Ermittlung der erforderlichen passiven Lärmschutz-Maßnahmen 14<br />
7 Verkehrslärmimmissionen ausgehend vom Plangebiet 15<br />
7.1 Ermittlung der zu erwartenden Verkehrsmengen 16<br />
7.2 Bewertung 17<br />
8 Schießgeräusche 18<br />
8.1 Beschreibung und Nutzungszeiten der Anlage 18<br />
8.2 Messung der Schießgeräuschimmissionen 19<br />
8.3 Parkplatz 23<br />
8.4 Berechnung der Schallimmissionen des Parkplatzes 24<br />
8.5 Bewertung der Ergebnisse 24<br />
9 Vorschläge für die Bauleitplanung 25<br />
9.1 Festsetzungen 25<br />
9.2 Umweltbericht 26<br />
10 Bilddokumentation 28<br />
11 Anhang 30<br />
Seite<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
1 Aufgabenstellung<br />
Seite 5<br />
Die Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> plant die Erweiterung des südlichen Siedlungsbereiches von <strong>Kißlegg</strong>. Die Erweiterung<br />
soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Das Büro Sieber entwickelte hierzu ein stadtplanerisches<br />
Gesamtkonzept "Wohngebiet Becherhalde". Dies soll nun im Rahmen der verbindlichen<br />
Bauleitplanung für einen 1. Bauabschnitt (südlichster Bereich des Gesamtkonzeptes) umgesetzt<br />
werden. Geplant ist die Nutzung als Mischgebiet (MI) entlang der westlich des Gebietes verlaufenden<br />
Kreis-Straße K 8043 sowie die Nutzung des östlich anschließenden Bereiches als allgemeines<br />
Wohngebiet (WA).<br />
Im Rahmen einer schalltechnischen <strong>Untersuchung</strong> sind folgende Punkte gemäß DIN 18005-1<br />
(Schallschutz im Städtebau) zu ermitteln und bewerten:<br />
− Verkehrslärmeinwirkungen der Kreis-Straße K 8043 auf das Planungsgebiet (mit und ohne evtl.<br />
geplanten Kreisverkehr)<br />
− Verkehrslärmeinwirkungen ausgehend vom Ziel- und Quellverkehr, der durch die Verwirklichung<br />
des Planungsgebietes bedingt ist, auf die bestehende Umgebungsbebauung<br />
− Schießgeräuscheinwirkungen (inkl. Parkplatzfahrverkehr) der südlich in ca. 75 m Abstand liegenden<br />
Kleinkaliberstände der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>" auf das Planungsgebiet<br />
Das Büro Sieber wurde von der Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> beauftragt, für das Plangebiet diese schalltechnische<br />
<strong>Untersuchung</strong> zu erstellen, Konfliktbereiche in der Bauleitplanung aufzuzeigen und notwendige<br />
Maßnahmen zur Konfliktlösung, Festsetzungen im Bebauungsplan sowie Textpassagen für den<br />
Umweltbericht vorzuschlagen.<br />
2 Verwendete Unterlagen und Informationen<br />
− Lageplan (dxf-Format)<br />
− Luftbild (jpg-Format)<br />
− Ergebnisvermerk des Behördenunterrichtungstermins gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom<br />
19.05.2011, ergänzt am 31.05.2011<br />
− Verkehrsuntersuchung der Südspange <strong>Kißlegg</strong> der Firma BS Ingenieure, Ludwigsburg vom<br />
28.07.2011<br />
− E-Mail von Herrn Rommel (Gemeinde <strong>Kißlegg</strong>) vom 17.05.2011; Angaben zur Nutzung und<br />
<strong>zum</strong> Betrieb des Schützenhauses sowie der Schießstände der Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong><br />
− Telefonat mit Herrn Rommel (Gemeinde <strong>Kißlegg</strong>); derzeitige Nutzung im östlich angrenzenden<br />
Sondergebiet<br />
− Geräuschimmissionsmessung und Ortsbesichtigung der Schießanlage am 09.06.2011; An-<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 6<br />
sprechpartnerin Frau Stark-Engelhardt<br />
− Baugenehmigung des Schützenhauses vom 10.08.1960<br />
− Erlaubnisurkunde der Kleinkaliber-Schießstandanlage über 50 m Distanz vom 20.05.1965<br />
− Bebauungsplan-Entwurf "Wohngebiet Becherhalde Süd" (Plandatum 14.09.2011)<br />
− Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung<br />
− Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der aktuellen Fassung<br />
− Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung<br />
− Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift <strong>zum</strong> Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung<br />
<strong>zum</strong> Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26.08.1998, Gemeinsames Ministerialblatt<br />
Nr. 26 vom 28.08.1998<br />
− Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutz-Verordnung<br />
– 16. BImSchV) in der Fassung vom 12.06.1990<br />
− Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, der Bundesminister für Verkehr, Ausgabe<br />
1990<br />
− DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November 1989<br />
− DIN 18005-1 vom Juli 2002 "Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für<br />
die Planung" mit Beiblatt 1 zur DIN 18005-1 vom Mai 1987, "Berechnungsverfahren, Schalltechnische<br />
Orientierungswerte für die städtebauliche Planung"<br />
− DIN ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999<br />
− DIN 45645-1, Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen Teil 1: Geräusch-Immissionen<br />
in der Nachbarschaft, Juli 1996<br />
− VDI 3745-1, Beurteilung von Schießgeräuschimmissionen, Mai 1993<br />
− Parkplatzlärmstudie, <strong>Untersuchung</strong> von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen<br />
sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches<br />
Landesamt für Umweltschutz, August 2007<br />
− Taschenbuch der Technischen Akustik, 3. Auflage, Gerhard Müller und Michael Möser (Hrsg.),<br />
Springer Verlag, von 2004<br />
− Dieter Bosserhof, Verfahren zu Abschätzung der Verkehrserzeugung durch Vorhaben der Bauleitplanung,<br />
Tagungsband AMUS 2000 – Stadt Region Land – Heft 09<br />
− Programmsystem NorReview (Version 2.2) – Software zur Nachbearbeitung von Umweltmessungen,<br />
Norsonic-Tippkemper GmbH<br />
− Programmsystem IMMI 2011 – Software zur Berechnung von Lärm und Luftschadstoffen, WÖL-<br />
FEL Meßsysteme Software GmbH & Co. KG<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
3 Örtliche Gegebenheiten<br />
Seite 7<br />
Das Plangebiet befindet sich im Südwesten des Ortes <strong>Kißlegg</strong>. Geplant ist die Nutzung als Mischgebiet<br />
(MI) entlang der Kreis-Straße K 8043 sowie die Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) im<br />
daran anschließenden östlichen Bereich des Plangebietes.<br />
Der Übersichtsplan in Kapitel 4 zeigt die Lage und den Umgriff des Planungsgebietes. Der Geltungsbereich<br />
umfasst 44 Baugrundstücke für eine Einzel- und Doppelhausbebauung im geplanten<br />
allgemeinen Wohngebiet (WA) und sechs Baugrundstücke im geplanten Mischgebiet (MI) auf einer<br />
Gesamtfläche von 3,86 ha. Das Plangebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als geplante<br />
Wohnbaufläche (W) dargestellt.<br />
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von der Kreis-Straße K 8043 aus. Der Anschluss des<br />
Plangebietes an die Kreis-Straße soll eventuell in Form eines Kreisverkehrs erfolgen. Die Kreis-<br />
Straße K 8043 verläuft gegenüber dem Plangebiet auf einem ca. 1,00 m höher gelegenen Damm.<br />
Westlich der Kreis-Straße K 8043 befindet sich das Wohngebiet "Schlingsee". Nördlich daran<br />
schließt gemäß den Darstellungen im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ein Sondergebiet an.<br />
Darin befindet sich nach Rücksprache mit der Gemeinde (Herrn Rommel) derzeit ein Hotel.<br />
Südlich in einem Abstand von ca. 75 m befindet sich die Schießanlage der "Zimmerschützengilde<br />
<strong>Kißlegg</strong>".<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
4 Übersichtsplan<br />
Seite 8<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
5 Beurteilungsgrundlagen<br />
Seite 9<br />
Gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes<br />
zu berücksichtigen. Der Lärmschutz wird für die Praxis durch die DIN 18005-1<br />
(Schallschutz im Städtebau) konkretisiert. Dabei wird die Beurteilung getrennt für die jeweiligen<br />
Geräusch-Emittenten (z.B. Sport- und Gewerbelärm) durchgeführt. Auf diese Weise wird <strong>zum</strong> einen<br />
den spezifischen Eigenheiten der Emittenten (z.B. Geräuschdynamik, Informationsgehalt oder<br />
Spektrum) und <strong>zum</strong> anderen der Einstellung der Betroffenen gegenüber den einzelnen Geräuschquellen<br />
Rechnung getragen. Für eine Gesamtlärm-Beurteilung steht bislang kein einheitliches Regelwerk<br />
zur Verfügung.<br />
5.1 Verkehrslärm<br />
Den im Geltungsbereich vorgesehenen Nutzungen werden folgende Orientierungswerte gemäß dem<br />
Beiblatt 1 der DIN 18005-1 zugeordnet:<br />
Bauliche Nutzung<br />
Orientierungswerte nach DIN 18005-1, Beiblatt 1 in dB(A)<br />
tagsüber nachts<br />
Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 45 bzw. 40<br />
Mischgebiet (MI), Dorfgebiet (MD) 60 50 bzw. 45<br />
Der höhere Nachtwert wird zur Beurteilung von Verkehrslärm-Immissionen herangezogen. Die<br />
Nachtzeit beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr.<br />
Die Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 sind Zielwerte. Eine Überschreitung der Werte<br />
außen vor den betroffenen Räumen soll vermieden werden.<br />
Bezüglich ihrer Anwendung gibt die DIN 18005-1 folgende Hinweise: "In vorbelasteten Bereichen,<br />
insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen<br />
sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler<br />
Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen,<br />
sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (passive Lärmschutz-<br />
Maßnahmen wie z.B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutz-Maßnahmen<br />
– insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert<br />
werden."<br />
Der Abwägungsspielraum sollte aber grundsätzlich in der städtebaulichen Planung durch die Immissionsgrenzwerte<br />
der 16. Verordnung <strong>zum</strong> Bundes-Immissionsschutzgesetz (16. BImSchV) beschränkt<br />
werden. Die Immissionsgrenzwerte gelten für den Neubau oder die wesentliche Änderung<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 10<br />
eines Verkehrsweges. Im vorliegenden Fall werden die Grenzwerte als Erkenntnisquelle herangezogen,<br />
bei deren Überschreitung von schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne dieser Verordnung<br />
auszugehen ist.<br />
Den im Geltungsbereich geplanten Nutzungen werden folgende Immissionsgrenzwerte gemäß der<br />
16. BImSchV zugeordnet:<br />
Bauliche Nutzung<br />
Allgemeines Wohngebiet (WA), Reines<br />
Wohngebiet (WR)<br />
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV in dB(A)<br />
tagsüber nachts<br />
59 49<br />
Mischgebiet (MI) 64 54<br />
5.2 Schießgeräusche<br />
Die Ziffer 7.6.2 der DIN 18005-1 verweist bei der Ermittlung und Beurteilung der Geräusche von<br />
Schießanlagen bis Kaliber 20 mm auf die Regelungen der TA Lärm (Technische Anleitung <strong>zum</strong><br />
Schutz gegen Lärm) i.V.m. der VDI 3745-1 (Beurteilung von Schießgeräuschimmissionen). Bei den<br />
Regelungen werden die wegen seiner auffälligen Impulshaltigkeit besondere Störwirkung des<br />
Schießlärms berücksichtigt. Die Schießgeräusch-Immissionen werden mit Hilfe von Schallpegelmessungen<br />
nach TA Lärm und VDI 3745 ermittelt.<br />
Den im Geltungsbereich zur Schießanlage nächstgelegenen geplanten Nutzungen werden folgende<br />
Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm zugeordnet:<br />
Bauliche Nutzung<br />
Immissionsrichtwerte der TA Lärm in dB(A)<br />
tagsüber nachts<br />
Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 40<br />
Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages (6:00 bis 22:00 Uhr) für einen Beurteilungszeitraum<br />
von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) ist die<br />
volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant<br />
beiträgt (TA Lärm, Ziffer 6.4).<br />
Einzelne Geräuschspitzen dürfen den Immissionsrichtwert tagsüber um nicht mehr als 30 dB(A) und<br />
nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten (TA Lärm, Ziffer 6.1).<br />
Bei Wohngebieten (WA, WR, Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten) ist den anteiligen<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 11<br />
Schallimmissionen während der Ruhezeit (Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit) ein Zuschlag von<br />
6 dB(A) zuzurechnen. Die Ruhezeiten gelten werktags (Montag bis Samstag) von 6:00 bis 7:00 Uhr<br />
und von 20:00 bis 22:00 Uhr sowie sonntags von 6:00 bis 9:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr und von<br />
20:00 bis 22:00 Uhr (TA Lärm, Ziffer 6.5).<br />
In seltenen Fällen erlaubt die TA Lärm eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte (TA Lärm, Ziffer<br />
7.2). Seltene Fälle müssen voraussehbar sein und sind auf nicht mehr als zehn Tage oder Nächte<br />
eines Kalenderjahres und nicht mehr als zwei aufeinander folgende Wochenenden begrenzt. Die<br />
Immissionsrichtwerte für diese seltenen Ereignisse betragen gemäß Ziffer 6.3 der TA Lärm tagsüber<br />
70 dB(A) und nachts 55 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte tagsüber<br />
um nicht mehr als 20 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.<br />
6 Verkehrslärmeinwirkungen auf das Planungsgebiet<br />
6.1 Schallemissionen<br />
Die Berechnung des Emissionspegels L m,E des Straßenverkehrs der K 8042 wird gemäß<br />
DIN 18005-1 nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) durchgeführt.<br />
Hierfür wird zunächst anhand des durchschnittlichen täglichen Verkehrs (DTV), der Verkehrsmenge<br />
(M) und des Lkw-Anteils (p) der standardisierte Mittelungspegel L m(25) berechnet. Der L m(25) bezieht<br />
sich auf folgende Randbedingungen:<br />
− horizontaler Abstand: 25 m<br />
− Straßenoberfläche: nicht geriffelter Gussasphalt<br />
− zulässige Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h<br />
− Steigung oder Gefälle ≤ 5 %<br />
− freie Schallausbreitung mit der mittleren Höhe h m = 2,25 m<br />
Aus dem Mittelungspegel L m(25) wird mit Korrekturen für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten,<br />
unterschiedliche Straßenoberflächen, Steigungen und Gefälle sowie Einfachreflexion der<br />
Emissionspegel L m,E berechnet.<br />
Die Verkehrszahlen der Kreis-Straße K 8043 wurden von der Firma BS Ingenieure Ludwigsburg ermittelt<br />
(Verkehrszählung vom 21.07.2011) für den südlichen und nördlichen Abschnitt der vom<br />
Wohngebiet "Schlingensee" kommenden Straße "Am Sonnenbühl" ermittelt. Für die Prognose für<br />
das Jahr 2020 wird mit einer allgemeinen Verkehrssteigerung von 1 % pro Jahr gerechnet. Es wird<br />
davon ausgegangen, dass sich der Anteil des Schwerlast-Verkehrs nicht verändert.<br />
Die Zahlen des durchschnittlichen täglichen Verkehrs DTV, der maßgebenden stündlichen Verkehrsmenge<br />
M und des maßgebenden Lkw-Anteils p der Kreis-Straße K 8043 sind in der nachfolgenden<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 12<br />
Tabelle aufgeführt (vgl. auch Anhang 1) :<br />
Abschnitt DTV 2011 in Kfz/24h DTV 2025 Kfz/24h M 2025 in Kfz/h p 2025 in %<br />
tags nachts tags nachts<br />
K 8043 Nord 3.550 4.081 245 33 3,9 3,9<br />
K 8043 Süd 3.000 3.448 207 28 4,3 4,3<br />
Unter Berücksichtigung der in der Tabelle angegebenen Daten sowie der Geschwindigkeit von<br />
70 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw auf der geraden Strecke und 30 km/h für Pkw und Lkw innerhalb<br />
des geplanten Kreisverkehrs wurden die nachfolgenden Emissionspegel berechnet:<br />
Abschnitt<br />
L m,E Tag in dB(A) L m,E Nacht in dB(A)<br />
außerhalb des<br />
Kreisverkehrs<br />
innerhalb Kreisverkehr<br />
außerhalb des<br />
Kreisverkehrs<br />
K 8043 Nord 56,3 51,9 47,5 43,1<br />
K 8043 Süd 55,7 51,3 46,9 42,6<br />
innerhalb Kreisverkehr<br />
Zuschläge für Steigungen und Gefälle sind nicht erforderlich, da die Steigung unter 5 % liegt.<br />
Die Korrektur auf Grund unterschiedlicher Straßenoberflächen gemäß Tabelle 4 der RLS-90 beträgt<br />
0 dB(A) für nicht geriffelten Guss-Asphalt.<br />
6.2 Berechnung der Schallimmissionen<br />
Ausgehend von den Emissionspegeln erfolgt die Berechnung der zu erwartenden Straßenverkehrslärm-Einwirkungen<br />
im Planungsgebiet. Die Berechnung erfolgt gemäß RLS-90 für beide Fälle (mit<br />
und ohne Kreisverkehr) sowohl unter Berücksichtigung des jeweiligen Straßenverlaufs der Kreis-<br />
Straße K 8043. Der darin zu bestimmende Beurteilungspegel L r gilt für leichten Wind (etwa 3 m/s)<br />
bzw. Temperaturinversion von der Straße <strong>zum</strong> Immissionsort. Der Einfluss der Straßennässe, der<br />
evtl. zu höheren Beurteilungspegeln führt, wird hierbei nicht berücksichtigt.<br />
Bei der Berechnung der Beurteilungspegel werden die Pegeländerungen auf Grund des Abstandes<br />
und der Luftabsorption D , die Pegeländerungen durch die Boden- und Meteorologie-<br />
s⊥<br />
Dämpfung D sowie durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen D berück-<br />
BM⊥<br />
B⊥<br />
sichtigt. Des Weiteren wird ggf. ein Zuschlag K für erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten<br />
Kreuzungen und Einmündungen gemäß Tabelle 2 der RLS-90 gegeben. Es gilt folgende Gleichung:<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 13<br />
L r , j L m,<br />
E + Ds<br />
+ DBM<br />
+ DB<br />
= ⊥ ⊥ ⊥<br />
+ K<br />
Die Berechnung wird mit Hilfe des Schallausbreitungsberechnungsprogramms IMMI 2011 unter<br />
Berücksichtigung der topografischen Situation durchgeführt.<br />
Es wurden die Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für das 1. Obergeschoß (relative Höhe:<br />
5,60 m) berechnet. Die Beurteilungspegel sind in Anhang 3 in Form von farbigen Rasterlärmkarten<br />
für den Tages- und den Nachtzeitraum sowohl mit als auch ohne den evtl. geplanten Kreisverkehr<br />
dargestellt.<br />
Die Bereiche mit einer Überschreitung der zulässigen Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt<br />
1 sind in den Rasterlärmkarten schraffiert dargestellt.<br />
6.3 Bewertung der Ergebnisse<br />
Die Berechnungsergebnisse in den Rasterlärmkarten in Anhang 3 zeigen, dass sich durch die Realisierung<br />
eines Kreisverkehrs der Konfliktbereich im geplanten Mischgebiet (MI) verkleinert. Grund<br />
dafür ist einerseits die geringere Fahrgeschwindigkeit im Kreisverkehr (ca. 30 km/h) und andererseits<br />
die abgerückt die Bebauung im Bereich des Mischgebietes (MI) gegenüber der Situation ohne<br />
Kreisverkehr (durchgängiger Fahrstreifen).<br />
Bei beiden Fällen werden die Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 für ein Mischgebiet<br />
(MI) tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) in einem Abstand von ca. 23 m und während der Nachtzeit<br />
(22:00 bis 6:00 Uhr) in einem Abstand von ca. 29 m zur Fahrbahnmitte der Kreis-Straße K 8043<br />
im Planungsgebiet überschritten. Die zulässigen Orientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet<br />
(WA) werden tagsüber in einem Abstand von ca. 47 m und während der Nachtzeit (22:00 bis<br />
6:00 Uhr) in einem Abstand von ca. 55 m zur Fahrbahnmitte der K 8043 überschritten.<br />
An den geplanten Baugrenzen der 1. Baureihe entlang der Kreis-Straße K 8043 werden die zulässigen<br />
Orientierungswerte für ein Mischgebiet (MI) tagsüber um 2 bis 3 dB(A) und nachts um 3 bis<br />
4 dB(A) überschritten. An den westlichen Baugrenzen des allgemeinen Wohngebietes (WA) wird der<br />
Tages-Orientierungswert eingehalten. Während der Nachtzeit wird der zulässige Nacht-<br />
Orientierungswert an den westlichen Baugrenzen des südlichsten und nördlichsten Baufeldes des<br />
geplanten allgemeinen Wohngebietes (WA) um 1 dB(A) überschritten.<br />
Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung) werden an den geplanten<br />
Baugrenzen des Mischgebietes (MI) und des allgemeinen Wohngebietes (WA) sowohl tagsüber<br />
als auch während der Nachtzeit eingehalten.<br />
Zur Konfliktlösung sind Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich.<br />
Eine aktive Lärmschutzmaßnahme in Form einer Lärmschutzwand ist im vorliegenden Fall aus<br />
Gründen des Städtebaus (vorhandene Bebauung inkl. Erschließung) und der Wirtschaftlichkeit nicht<br />
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Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 14<br />
erwünscht.<br />
Wenn eine aktive Lärmschutz-Maßnahme nicht möglich ist, ist ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen<br />
am Immissionsort erforderlich, so genannte passive Lärmschutz-Maßnahmen. Durch Gebäudeorientierung<br />
und/oder eine schalloptimierte Grundrissgestaltung von Wohnungen sowie durch<br />
Schallschutz-Maßnahmen an Gebäuden soll hier <strong>zum</strong>indest eine un<strong>zum</strong>utbare Beeinträchtigung in<br />
Aufenthaltsräumen und Ruheräumen verhindert werden.<br />
Im vorliegenden Fall wird zur Konfliktlösung vorgeschlagen, für die im o.g. Konfliktbereich liegenden<br />
<strong>zum</strong> Lüften erforderlichen Fensteröffnungen der Ruhe- und Aufenthaltsräume (z.B. Wohn-, Eß-<br />
, Kinder- Schlafzimmer) im Bereich des geplanten Mischgebietes (MI) und die <strong>zum</strong> Lüften erforderlichen<br />
Fensteröffnungen der Ruheräume (Schlaf- und Kinderzimmer) im Bereich des geplanten allgemeinen<br />
Wohngebietes auf die der Kreis-Straße K 8043 abgewandten Seiten (nach Süden, Osten<br />
und Norden) zu orientieren.<br />
In der Ausnahme kann durch den Einbau einer ausreichend dimensionierten Lüftungsanlage (z.B.<br />
integrierte Fensterrahmen-Lüftung, Einzel-Lüfter etc.) von der Orientierungspflicht der <strong>zum</strong> Lüften<br />
erforderlichen Fensteröffnungen der betroffenen Ruheräume abgesehen werden, z.B. wenn alle anderen<br />
Ruheräume des Gebäudes die o.g. Orientierung aufweisen und wenn gleichzeitig eine Unterbringung<br />
von Fensteröffnungen von weiteren Ruheräumen an allen hierfür zulässigen Gebäudeseiten<br />
(in den hierfür zulässigen Geschoßen) unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden<br />
Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit ausreichend<br />
dimensionierten Lüftungsanlagen (z.B. integrierte Fensterrahmen-Lüftung, Einzel-Lüfter etc.) ausgestattet<br />
werden.<br />
Gleichzeitig sind die Schalldämm-Maße der Außenbauteile festzusetzen. Die Ermittlung dieser<br />
Schalldämm-Maße erfolgt im nachfolgenden Kapitel.<br />
6.4 Ermittlung der erforderlichen passiven Lärmschutz-Maßnahmen<br />
Für die geplante Bebauung der ersten Häuserzeile entlang der Kreis-Straße K 8043 sind passive<br />
Lärmschutz-Maßnahmen für die Ruhe- und Aufenthaltsräume erforderlich.<br />
Zur Ermittlung der erforderlichen passiven Lärmschutz-Maßnahmen wird die DIN 4109 (Schallschutz<br />
im Hochbau) herangezogen. Diese definiert Anforderungen an die Luftschalldämmung von<br />
Außenbauteilen von Gebäuden unter Berücksichtigung unterschiedlicher Raumarten oder Nutzungen<br />
in Abhängigkeit der verschiedenen Lärmarten (Verkehrs- oder Gewerbelärm).<br />
Das erforderliche Schalldämm-Maß der Außenbauteile wird aus den definierten Lärmpegelbereichen<br />
des maßgeblichen Außenlärmpegels für die jeweilige Nutzung gemäß Tabelle 8 der DIN 4109<br />
bestimmt:<br />
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Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 15<br />
Lärmpegelbereich<br />
Maßgeblicher Außenlärmpegel<br />
in dB(A)<br />
Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß R' W,res des Außenbauteils<br />
in dB (A) von<br />
Aufenthaltsräumen in<br />
Wohnungen<br />
I bis 55 30 -<br />
II 56 bis 60 30 30<br />
III 61 bis 65 35 30<br />
IV 66 bis 70 40 35<br />
V 71 bis 75 45 40<br />
VI 76 bis 80 50 45<br />
Büroräumen und ähnlichem<br />
VII > 80 Anforderungen sind auf Grund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen<br />
Der maßgebliche Außenlärmpegel bezieht sich auf den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr). Er ist<br />
gemäß Punkt 5.5.2 der DIN 4109 aus dem Beurteilungspegel für den Tag der DIN 18005-1 zu<br />
bestimmen, wobei bei Straßenverkehr zu den errechneten Werten ein Zuschlag von 3 dB(A) zu addieren<br />
ist.<br />
Es wurden die maßgeblichen Außenlärmpegel im Planungsgebiet berechnet. An den Fassaden der<br />
ersten Häuserzeile entlang der Kreis-Straße K 8053 liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich<br />
III vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile von Aufenthaltsräume in Wohnungen mindestens<br />
ein erforderliches Gesamt-Schalldämm-Maß R' W,res von 35 dB(A) und für Büroräumen und<br />
ähnlichem ein R' W,res von 30 dB(A).<br />
Das erforderliche Schalldämm-Maß der einzelnen Außenbauteile (Wände, Fenster und Türen) ist<br />
von den tatsächlichen Gebäude- bzw. Raumdaten (Fensterflächenanteil, Grundfläche des Aufenthaltsraumes,<br />
Schalldämmung der Außenwand usw.) abhängig und ist nach DIN 4109 Beiblatt 1<br />
Abschnitt 11 und Abschnitt 12 zu bestimmen.<br />
Es ist zu beachten, dass die Anforderungen bis einschließlich des Lärmpegelbereiches III für Wohnnutzung<br />
auf Grund der heute aus Wärmeschutzgründen erforderlichen Verglasung bei ansonsten<br />
Massivbauweise und entsprechendem Fensterflächenverhältnis keine "echten" Anforderungen an<br />
die Fassadendämmung darstellen.<br />
7 Verkehrslärmimmissionen ausgehend vom Plangebiet<br />
Gemäß dem Behördenunterrichtungstermin sind zusätzlich die Verkehrslärmeinwirkungen ausgehend<br />
vom Ziel- und Quellverkehr, der sich durch die Verwirklichung des Planungsgebietes ergibt,<br />
auf die bestehende Umgebungsbebauung zu prognostizieren. Anschließend ist zu bewerten, ob sich<br />
der Verkehrslärm an der bestehenden Bebauung durch die Verwirklichung des Planungsgebietes<br />
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Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 16<br />
wesentlich erhöht.<br />
7.1 Ermittlung der zu erwartenden Verkehrsmengen<br />
Die Berechnung des Emissionspegels L m,E des zusätzlichen Straßenverkehrs ausgehend vom Plangebiet<br />
auf der K 8042 wird gemäß DIN 18005-1 nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen<br />
(RLS-90) durchgeführt.<br />
Die Vorgehensweise zur Berechnung des Emissionspegels erfolgt gemäß der RLS-90 (Richtlinien für<br />
den Lärmschutz an Straßen), in gleicher Weise wie unter Ziffer 6.1 dieser schalltechnischen <strong>Untersuchung</strong><br />
beschrieben.<br />
Daten <strong>zum</strong> durchschnittlichen tägliche Verkehr (DTV), zur Verkehrsstärke (M) und <strong>zum</strong> Lkw-<br />
Anteil (p) werden unter Zugrundelegung der "Verfahren zur Abschätzung der Verkehrserzeugung<br />
durch Vorhaben der Bauleitplanung" (Dieter Bosserhoff, 2000) anhand folgender Formeln abgeschätzt:<br />
∑ ⎟ ⎟<br />
⎛<br />
⎞<br />
⎜<br />
MIV - Anteil<br />
Pkw −Fahrten<br />
= Zahl der Nutzer⋅<br />
spezifische<br />
Wegehäufigkeit⋅<br />
⎜<br />
⎝<br />
spezifischer<br />
Pkw -Besetzungsgrad<br />
⎠<br />
Der MIV-Anteil beschreibt den Anteil des zusätzlich motorisierten Individualverkehrs.<br />
Nach Bosserhoff kann die Summe der abgeschätzten Pkw- und Lkw-Fahrten als durchschnittlicher<br />
täglicher Verkehr (DTV) bei der Berechnung der Schallemissionen verwendet werden.<br />
Ausgehend von den ermittelten DTV-Werten wird nach Tabelle 3 der RLS 90 (Richtlinie für den<br />
Lärmschutz an Straßen) die maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h bestimmt werden.<br />
Folgende Daten werden der Ermittlung der DTV-Werte zugrunde gelegt:<br />
− Zahl der Nutzer/Beschäftigten: 177 (33 Wohnhäuser im allgemeinen Wohngebiet und sechs<br />
Wohnhäuser im Mischgebiet, jeweils mit ca. vier Einwohnern pro Gebäude; Beschäftigte pro ha<br />
im Mischgebiet: 50, dies entspricht dem Dichtewert für ein Gewerbegebiet bezogen auf die<br />
Bruttobaulandfläche (Fläche des Mischgebietes insgesamt 0,83 ha, Annahme 50 % der Mischgebietsfläche<br />
für gewerbliche Nutzung), ergibt für das geplante Mischgebiet: 21 Beschäftigte)<br />
− spezifische Wegehäufigkeit: 3,5 (Dies entspricht gemäß o.g. Studie der mittleren Wegehäufigkeit<br />
für den ländlichen Raum sowie der Wege pro Beschäftigten ohne großen Kundenverkehr in<br />
gemischten Nutzungen mit Büros.)<br />
− MIV-Anteil: 70 % (Dies entspricht der Annahme, dass Nahversorgungs- und Gemeinbedarfseinrichtungen<br />
fehlen oder weit entfernt sind und die ÖPNV-Anbindungen nicht attraktiv ist.)<br />
− Pkw-Besetzungsgrad: 1,2 Personen pro Pkw (gemäß o.g. Studie entspricht dies dem Pkw-<br />
Besetzungsgrad über alle Fahrtzwecke in Gebieten mit Wohnnutzung sowie dem kleinflächiger<br />
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Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 17<br />
Einzelhandelsbetriebe)<br />
− Lkw-Fahrten: 31 Lkw pro Tag (Dies entspricht der Annahme aus o.g. Studie, dass pro Einwohner<br />
mit 0,05 Lkw-Fahrten (z.B. Müllabfuhr) und vier Lkw-Bewegungen pro gewerblicher Nutzung<br />
im Mischgebiet zu rechnen sind.)<br />
Aus diesen Daten ergibt sich ein durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) von 392 Kfz/24h. Die<br />
Verkehrsstärke M errechnet sich nach der Tabelle 3, Zeile Nr. 3 der RLS 90. Daraus ergibt sich tagsüber<br />
(6:00 bis 22:00 Uhr) eine stündliche Verkehrsmenge von 24 Kfz/h und nachts (22:00 bis<br />
6:00 Uhr) von 6 Kfz/h. Der Lkw-Anteil p beträgt 8,0 % während des Tagzeitraums. Nachts ist mit<br />
keinen Lkw-Bewegungen aus dem Mischgebiet (MI) und dem allgemeinen Wohngebiet (WA) zu<br />
rechnen.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass jeweils die Hälfte des Verkehrs auf der Kreis-Straße K 8043 nach<br />
Süden und nach Norden abfährt.<br />
Folgender zusätzlicher Verkehr ist durch das Plangebiet "Wohnbebauung Becherhalde Süd" auf der<br />
Kreis-Straße K 8043 zu erwarten:<br />
Abschnitt DTV Kfz/24h M in Kfz/h p in %<br />
tags nachts tags nachts<br />
K 8043 Nord bzw. Süd 196 12 3 8,0 -<br />
7.2 Bewertung<br />
Der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) auf der Kreis-Straße K 8043 liegt im nördlichen Bereich<br />
bei 3.550 Kfz/24h und im südlichen Bereich bei 3.000 Kfz/24h.<br />
Durch das Planungsgebiet "Wohnbebauung Becherhalde Süd" ist auf der Kreis-Straße K 8043 (Abschnitt<br />
Nord) mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens um 5,5 % und auf dem Abschnitt Süd<br />
mit einer Zunahme um 6,5 % zu rechnen.<br />
Dies entspricht einer Pegelzunahme an der bestehenden Bebauung um 0,2 bzw. 0,3 dB(A). Eine<br />
wesentliche Erhöhung des Fahrverkehrs auf Grund des zusätzlich zu erwartenden Verkehrs aus dem<br />
Planungsgebiet auf der Kreis-Straße ist somit nicht zu rechnen.<br />
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Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
8 Schießgeräusche<br />
8.1 Beschreibung und Nutzungszeiten der Anlage<br />
Seite 18<br />
Bei der Schießanlage der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>" handelt es sich um einen offenen Schießstand<br />
für Kleinkalibergewehre (bis Kaliber 20 mm) und einen geschlossenen Schießstand für Luftgewehre.<br />
Vom Luftgewehrschießstand ist auf Grund der Unterbringung des Schießstandes im Gebäudeinnern<br />
sowie auf Grund geschlossener Fenster beim Schießen mit keinen immissionsrelevanten<br />
Geräuschemissionen zu rechnen.<br />
Im Freien befinden sich sechs Kleinkaliberstände (Schießstandlänge: 50 m). Die Kleinkaliberstände<br />
werden Betreiberangaben zufolge für das Training, Vereinsmeisterschaften, Rundenwettkämpfe und<br />
für das Bürgerschießen, das alle zwei Jahre stattfindet, genutzt. Während der Nachtzeit (22:00 bis<br />
6:00 Uhr) findet kein Schießbetrieb auf der Anlage statt.<br />
Das Training findet nur im Sommerhalbjahr (März bis November) statt, in der Regel donnerstags,<br />
freitags und sonntags zwischen 17:00 und 20:00 Uhr. Ein Training ist aber auch an den anderen<br />
Tagen der Woche möglich. Maximal trainieren in dieser Zeit sechs Vereinsmitglieder. Sonntags trainiert<br />
maximal eine Person. Pro Schütze werden maximal 60 bis 70 Schuss während der Trainingszeit<br />
abgegeben.<br />
Die Vereinsmeisterschaften werden an sechs Abenden in der Zeit zwischen 19:00 bis 22:00 Uhr<br />
ausgetragen. Die Personenanzahl ist mit denen des Trainings zu vergleichen.<br />
Rundenwettkämpfe finden sechsmal zwischen März und Juli statt. Die Wettkämpfe finden freitags<br />
in der Zeit zwischen 17:00 und 22:00 Uhr, samstags in der Zeit zwischen 15:00 und 22:00 Uhr<br />
sowie sonntags in der Zeit zwischen 10:00 und 13:00 Uhr statt. Pro Wettkampftag nehmen maximal<br />
zehn Personen teil. Jedem Teilnehmer stehen 50 Schuss zur Verfügung.<br />
Das Bürgerschießen findet alle zwei Jahre an maximal vier aufeinander folgenden Schießtagen<br />
statt. An den vier Schießtagen werden insgesamt ca. 6.000 Schüsse abgegeben. An Schießtagen<br />
unter der Woche (montags bis freitags) wird das Schießen zwischen 18:00 bis 22:00 Uhr ausgetragen,<br />
samstags zwischen 11:00 und 17:00 Uhr. Sonntags findet die Siegerehrung ohne Schießbetrieb<br />
statt.<br />
In nachfolgender Tabelle sind die o.g. Daten zusammengefasst aufgeführt:<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 19<br />
Emissionssituation<br />
Schusszahlen Kleinkaliber<br />
werktags sonn- und feiertags<br />
7-20 Uhr 6-7, 20-22 Uhr 9-13, 15-20 Uhr 6-9, 13-15 und 20-22 Uhr<br />
Training 420 0 60 0<br />
Vereinsmeisterschaft 0 360 360 0<br />
Rundenwettkampf 200 300 500 0<br />
Bürgerschießen 750 750 0 0<br />
Die Teilnehmer und Zuschauer an den jeweiligen Wettkämpfen sowie die Teilnehmer am Training<br />
parken entlang der Zufahrtsstraße <strong>zum</strong> Schützenhaus (siehe Lageplan in Anhang 4). Während des<br />
Trainings und bei den Vereinsmeisterschaften ist maximal mit zwölf Pkw-Bewegungen pro Abend<br />
zu rechnen. Bei den Rundenwettkämpfen sind Betreiberangaben zufolge maximal 32 Pkw-<br />
Bewegungen zu erwarten, da zusätzlich zu den Teilnehmern auch Zuschauer kommen. Beim Bürgerschießen<br />
ist während der Schießtage mit maximal 60 Pkw-Bewegungen und bei der Siegerehrung<br />
mit maximal 100 Pkw-Bewegungen zu rechnen.<br />
Einmal im Jahr wird auf dem Gelände des Schützenvereins ein Grillfest mit einer Teilnehmerzahl<br />
von ca. 40 Personen bis ca. 24:00 Uhr durchgeführt. Musikdarbietungen im Freien finden dabei<br />
nicht statt. Im Vereinsheim werden zudem jährlich eine Generalversammlung sowie die Jahresabschlussfeier<br />
abgehalten. Dabei läuft maximal Hintergrundmusik im Vereinsheim. Auf Grund des beschriebenen<br />
Umfangs der Veranstaltungen im Vereinsheim und des Abstandes von ca. 70 m zur<br />
Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, ist vom Vereinsheim mit keinen immissionsrelevanten<br />
Geräuschemissionen im Planungsgebiet zu rechnen.<br />
8.2 Messung der Schießgeräuschimmissionen<br />
8.2.1 Messgeräte<br />
Folgendes Messgerät wurde bei den Messung verwendet:<br />
− Schallanalysator der Klasse 1: Norsonic AS Typ 140 (Geräte Serien-Nr.: 1402863/07)<br />
− Vorverstärker: 1209 (Serien-Nr.: 12240)<br />
− Kondensatormikrofon: Freifeldmikrofon Norsonic AS Typ 1225 (Geräte Serien-Nr.: 79626)<br />
− akustischer Kalibrator: Norsonic AS Typ 1251 (Geräte Serien-Nr.: 31488)<br />
Der verwendete Schallpegelmesser erfüllt die Anforderung der DIN IEC 61672 Klasse 1 und ist geeicht.<br />
Vor und am Ende jeder Messung wurde der Schallpegelmesser kalibriert. Abweichungen mit<br />
Einfluss auf die Messergebnisse wurden nicht festgestellt. Der Pegelverlauf sowie das Spektrum<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 20<br />
wurden vom Messgeräte elektronisch aufgezeichnet.<br />
8.2.2 Messgröße<br />
Gemäß VDI 3745-1 ist zur Beschreibung der Schießgeräuschimmissionen der maximale Schalldruckpegel<br />
L AFmax jedes einzelnen Schusses zu ermitteln. Dieser wird als Einzelschusspegel bezeichnet.<br />
8.2.3 Messort/Immissionsort<br />
Gemessen wurde am zur Schießanlage nächstgelegenen Einwirkort im Planungsgebiet in einer Höhe<br />
von 4,00 m über dem Boden (siehe Lageplan in Anhang 4).<br />
8.2.4 Schallausbreitungssituation<br />
Zwischen dem Messort und dem Schießstand besteht keine Sichtverbindung. Zum Zeitpunkt der<br />
Messung herrschte eine Windgeschwindigkeit kleiner 3 m/s, die Temperatur betrug 18 °C. Der<br />
Himmel war bedeckt.<br />
8.2.5 Emissionssituation<br />
Im Freien wird mit Kleinkalibern ≤ 20 mm geschossen. Der Schütze befindet sich in einem dreiseitig<br />
Umbauten überdachten Bereich der Anlage. Das Trefferfeld befindet sich in 50 m Abstand<br />
<strong>zum</strong> Schützen. Der Zugang <strong>zum</strong> Kleinkaliberstand erfolgt über das Schützenhaus. Nördlich der<br />
Kleinkaliberstände befindet zwischen dem überdachten Bereich und dem Trefferfeld eine Schutzmauer<br />
mit einer Höhe von ca. 2,00 m. Dieser Bereich ist nach oben hin vollständig offen. Geschossen<br />
wird von Osten nach Westen. Die Anzahl der Schüsse bei den jeweiligen Ereignissen ist in Ziffer<br />
8.1 beschrieben.<br />
8.2.6 Fremdgeräusche<br />
Die vorherrschenden Fremdgeräusche wurden durch den Verkehr auf der Kreis-Straße K 8042 und<br />
von überfliegenden Flugzeugen bestimmt. Jedoch traten die Fremdgeräusche gegenüber den<br />
Schussgeräuschen der Anlage in den Hintergrund. Der Einzelschusspegel war um mindestens 10 dB<br />
höher als der momentane Fremdgeräuschpegel, so dass die Fremdgeräusche keinen Einfluss auf<br />
die Messung haben.<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
8.2.7 Durchführung der Messung<br />
Seite 21<br />
Am Messort wurde eine "gesteuerte Messung" gemäß VDI 3745-1 (Beurteilung von Schießgeräuschimmissionen)<br />
durchgeführt. Bei einer "gesteuerten Messung" werden mit dem Einzelschusspegel<br />
gleichzeitig die zugehörigen Emissionsbedingungen (siehe 8.2.5) erfasst.<br />
Es wurde die Emissionssituation "Schießen mit Kleinkaliberwaffe" am Immissionsort messtechnisch<br />
erfasst. Dabei wurde gemäß VDI 3745-1 eine Stichprobe von mindestens zehn Einzelschusspegeln<br />
jeweils im Abstand von mindestens zehn Sekunde gemessen (siehe Pegelschrieb in Anhang 2).<br />
Da der Abstand zwischen Schießstand und Immissionsort mit ca. 75 m weniger als 100 m beträgt,<br />
war eine Stichprobenmessung gemäß Ziffer 4.3 der VDI 3745-1 ausreichend.<br />
Bei den Messungen waren am Schießstand Frau Dipl.-Ing. (FH) Bihr, am Messort Frau<br />
Dipl-Ing. (FH) Martin sowie eine Messgehilfin anwesend.<br />
8.2.8 Bestimmung des mittleren Einschusspegels<br />
Der mittlere Einschusspegel Lmk wird gemäß folgender Gleichung für jede Emissionssituation k aus<br />
allen gemessenen Einzelschusspegeln LAfmax,k,i = Lk,i gebildet:<br />
L<br />
⎛ 1<br />
10lg<br />
⎜<br />
⎝ nk<br />
mk = ∑<br />
i=<br />
1<br />
n<br />
k<br />
10<br />
0,<br />
1*<br />
L<br />
k , i<br />
⎞<br />
⎟<br />
⎠<br />
n k: Gesamtzahl der gemessenen Einzelschusspegel aller Stichproben für die Emissionssituation k.<br />
Folgende Einzelschusspegel wurden am Immissionsort gemessen:<br />
Schuss Einzelschusspegel in dB(A) Schuss Einzelschusspegel in dB(A)<br />
1 69,1 9 65,3<br />
2 60,6 10 61<br />
3 59,8 11 61,2<br />
4 63,2 12 67,5<br />
5 62,6 13 60,8<br />
6 59,2 14 60,4<br />
7 61,2 15 61,9<br />
8 66,3<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 22<br />
Aus den Einzelschusspegeln wurde gemäß o.g. Formel ein mittlere Einschusspegel L mk von<br />
63,8 dB(A) am Immissionsort berechnet.<br />
8.2.9 Bildung des Beurteilungspegels der Schießgeräuschimmissionen<br />
Zur Berechnung des Beurteilungspegels am Immissionsort ist der gemessene mittlere Einschusspegel<br />
mit einem Impulshaltigkeitszuschlag von 16 dB(A) zu addieren. Als Einwirkzeit eines einzelnen<br />
Schusses wird gemäß VDI 3745-1 eine Dauer von 125 ms angesetzt.<br />
Gemäß A.1.6 der TA Lärm gelten bei der Beurteilung der Schießgeräuschimmissionen abweichend<br />
von der VDI 3745-1 die Immissionsrichtwerte, Beurteilungszeiten und der Zuschlag für Tageszeiten<br />
mit erhöhter Empfindlichkeit nach Ziffer 6 der TA Lärm.<br />
Unter Berücksichtigung:<br />
− des gemessenen mittleren Einzelschusspegels von 63,8 dB(A),<br />
− eines Impulshaltigkeitszuschlages von 16 dB(A),<br />
− der in Kapitel 8.1 angegebenen Schusszahlen pro Ereignis und Zeitraum,<br />
− eines Zuschlages für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Ziffer 6 der TA Lärm,<br />
ergeben sich für die vier zu betrachtenden Emissionssituationen (Training, Vereinsmeisterschaften,<br />
Rundenwettkampf und Bürgerschießen) folgende Beurteilungspegel L r an den Einwirkorten:<br />
Emissionssituation L r in dB(A) werktags L r in dB(A) sonn- und feiertags<br />
Training 49,4 40,9<br />
Vereinsmeisterschaften 54,7 48,7<br />
Rundenwettkampf 54,6 50,2<br />
Bürgerschießen 58,9 -<br />
8.2.10 Bewertung der Ergebnisse der Schießgeräusch-Einwirkungen<br />
Nachfolgend sind die Beurteilungspegel der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>" für das 1. Obergeschoß<br />
(relative Höhe: 4,00 m) am Immissions-/Messort im Plangebiet aufgelistet:<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 23<br />
Emissionssituation<br />
8.3 Parkplatz<br />
Beurteilungspegel<br />
in dB(A)<br />
werktags sonn- und<br />
feiertags<br />
Immissionsrichtwert lt.<br />
TA Lärm in dB(A)<br />
werktags, sonn- und<br />
feiertags<br />
Über- (+)/Unterschreitung<br />
(−) in dB(A)<br />
werktags sonn- und feiertags<br />
Training 49 41 55 – 6 – 14<br />
Vereinsmeisterschaft 55 49 55 ± 0 – 6<br />
Rundenwettkampf 55 50 55 ± 0 – 5<br />
Bürgerschießen 59 - 55 + 4 -<br />
8.3.1 Geräuschemissionen des Parkplatzes<br />
Zusätzlich zu den Schießgeräuscheinwirkungen sind bei der Betrachtung der Nutzungen der Schießanlage<br />
die Parkplatzlärmeinwirkungen auf das Planungsgebiet zu berücksichtigen.<br />
Wie oben bereits beschrieben parken die Teilnehmer an den jeweiligen Wettkämpfen sowie am<br />
Training entlang der Zufahrtsstraße <strong>zum</strong> Schützenhaus (siehe Lageplan in Anhang 3).<br />
Emissionssituation<br />
Pkw-Bewegungen innerhalb der jeweiligen Beurteilungszeiten<br />
werktags sonn- und feiertags<br />
7-20 Uhr 6-7, 20-22 Uhr 9-13, 15-20 Uhr 6-9, 13-15 und 20-22 Uhr<br />
Training 6 6 2 0<br />
Vereinsmeisterschaft 16 16 32 0<br />
Rundenwettkampf 6 6 12 0<br />
Bürgerschießen 50 50 30 30<br />
Auf Grund der oben genannten geringen Bewegungshäufigkeiten tagsüber werktags und sonntags<br />
sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ruhzeiten und des Abstandes der Parkplätze <strong>zum</strong> Planungsgebiet<br />
von 90 m ist mit keinen immissionsrelevanten Geräuschimmissionen im Plangebiet zu<br />
rechnen.<br />
Zur Abschätzung des "Worst-Case-Falls" für die lauteste Nachstunde wird die Abfahrt von 40 Pkw<br />
berechnet (z.B. nach Ende einer Grillfeier). Dies entspricht einer Bewegung pro Stellplatz und Stunde.<br />
Daraus ergibt sich gemäß Parkplatzlärmstudie für den Parkplatz ein Schall-Leistungspegel von<br />
LW = 86,7 dB(A).<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 24<br />
In dem Schall-Leistungspegel ist der Zuschläge K PA (Zuschlag für die Parkplatzart) von 0 dB(A) und<br />
K I (Zuschlag für die Impulshaltigkeit) von 4 dB(A) enthalten. Dieser Ansatz berücksichtigt insbesondere<br />
Nebengeräusche wie z.B. Gespräche.<br />
Die Emissionshöhe des Parkplatzes beträgt 0,50 m.<br />
8.3.2 Berechnung der Schallimmissionen des Parkplatzes<br />
Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt gemäß TA Lärm in Verbindung mit der<br />
DIN ISO 9613-2 (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien).<br />
Es wird die unter Kapitel 8.3.1 genannte Schallquelle (Parkplatz) in das Schallausbreitungsberechnungsprogramm<br />
eingegeben. Dabei werden Lage und Form der Schallquelle erfasst. Weiterhin wird<br />
die Lage der geplanten Wohnbebauung, reflektierende und abschirmende Gebäudefassaden sowie<br />
die topografische Situation berücksichtigt.<br />
In der DIN ISO 9613-2 wird ein auf alle Schallquellen anwendbares, einheitliches Verfahren für die<br />
Berechnung der Schallausbreitung angegeben. Im vorliegenden Fall wird der Wert für die meteorologische<br />
Korrektur Cmet = 0 dB gesetzt. Die berechneten Pegel sind somit "Mitwind-<br />
Mittelungspegel". Der Beurteilungspegel am Immissionsort im Planungsgebiet wird für eine relative<br />
Höhe von 4,00 m über Geländeoberkante ermittelt.<br />
Am Immissions-/Messort IP wurde ein Beurteilungspegel von 34,4 dB(A) für die lauteste Nachtstunde<br />
(22:00 bis 23:00 Uhr) berechnet.<br />
Der zulässige Nacht-Immissionsrichtwert der TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet (WA) von<br />
40 dB(A) wird um 6 dB(A) unterschritten.<br />
Bei der Spitzenpegel-Betrachtung während der Nachtzeit wird als lautestes Einzelereignis das Geräusch<br />
beim Schließen von Türen auf dem Parkplatz angenommen. Bei Ansatz dieses maximalen<br />
Pegels ergibt sich gemäß der Parkplatzlärmstudie, ein erforderlicher Abstand zwischen dem Rand<br />
des Parkplatzes und dem nächstgelegenen Immissionsorten in einem allgemeinen Wohngebiet<br />
(WA) von 28 m. Dieser Abstand wird im vorliegenden Fall <strong>zum</strong> Plangebiet eingehalten.<br />
8.4 Bewertung der Ergebnisse<br />
Die Berechnungsergebnisse der Schießgeräusch-Einwirkungen zeigen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte<br />
der TA Lärm (Technische Anleitung <strong>zum</strong> Schutz gegen Lärm) für ein allgemeines<br />
Wohngebiet (WA) beim Training, den Vereinsmeisterschaften und den Rundenwettkämpfen tagsüber<br />
sowohl an Werktagen als auch an Sonn- und Feiertagen im Plangebiet eingehalten werden.<br />
Während der Nachtzeit findet keine Nutzung der Schießanlage statt. Es ist lediglich mit Pkw-<br />
Abfahrten nachts zu rechnen. Die Berechnungen zeigen, dass durch die Pkw-Bewegungen die zu-<br />
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Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 25<br />
lässigen Nacht-Immissionsrichtwerte im Plangebiet eingehalten (vgl. Kapitel 8.3.2) werden. Alle<br />
zwei Jahre finden an maximal vier aufeinander folgenden Schießtagen das Bürgerschießen statt.<br />
Dieses Ereignis wird als seltenes Ereignis gemäß TA Lärm, Ziffer 7.2 gewertet. Die zulässigen Immissionsrichtwerte<br />
für seltene Ereignisse von 70 dB(A) werden durch die Schießgeräusch-<br />
Einwirkungen des Bürgerschießens um 21 dB(A) unterschritten.<br />
Die abschließende Beurteilung obliegt der zuständigen Behörde.<br />
9 Vorschläge für die Bauleitplanung<br />
9.1 Festsetzungen<br />
Im Bebauungsplan sind Festsetzungen für Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />
im Sinne des BImSchG zu treffen. Es wird folgende Festsetzung vorgeschlagen:<br />
Für das geplante Mischgebiet sind folgende Festsetzungen zu treffen. Der Bereich ist im Planteil<br />
<strong>zum</strong> Bebauungsplan zu kennzeichnen (z.B. Zackenlinie):<br />
− Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Büroräume, Wohnzimmer Wohnküche, Schlafzimmer)<br />
sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen.<br />
An den Fassaden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher<br />
Außenlärmpegel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der<br />
Aufenthaltsäume ein erforderliches Gesamtschalldämmmaß R' W,res von mindestens 35 dB(A) für<br />
Aufenthaltsräumen in Wohnräumen und ein erforderliches Gesamtschalldämmmaß R' W,res von<br />
mindestens 30 dB(A) für Büroräume und ähnlichem.<br />
− Die <strong>zum</strong> Lüften erforderlichen Fensteröffnungen der Ruhe- und Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer<br />
Wohnküche, Schlaf- und Kinderzimmer) sind auf die der Kreis-Straße K 8043 abgewandten<br />
Gebäudeseiten (nach Norden, Osten und Süden) zu orientieren.<br />
− Ausnahmen von den oben genannten Orientierungspflichten für die Fensteröffnungen einzelner<br />
Aufenthalts- und Ruheräume können zugelassen werden, wenn alle anderen Aufenthalts- und<br />
Ruheräume des Gebäudes die o.g. Orientierung aufweisen und wenn gleichzeitig eine Unterbringung<br />
von Fensteröffnungen von weiteren Aufenthalts- und Ruheräume an allen hierfür zulässigen<br />
Gebäudeseiten (in den hierfür zulässigen Geschoßen) unter der Voraussetzung von<br />
funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume<br />
ersatzweise mit ausreichend dimensionierten Lüftungsanlagen (z.B. integrierte Fensterrahmen-<br />
Lüftung, Einzel-Lüfter etc.) ausgestattet werden.<br />
Für das geplante allgemeine Wohngebiet (WA) sind folgende Festsetzungen zu treffen. Der Bereich<br />
ist im Planteil <strong>zum</strong> Bebauungsplan zu kennzeichnen (z.B. Zackenlinie):<br />
− Die <strong>zum</strong> Lüften erforderlichen Fensteröffnungen der Ruheräume (z.B. Schlaf- und Kinderzimmer)<br />
sind auf die der Kreis-Straße K 8043 abgewandten Gebäudeseite (nach Norden, Osten und<br />
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Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 26<br />
Süden) zu orientieren.<br />
− Ausnahmen von den oben genannten Orientierungspflichten für die Fensteröffnungen einzelner<br />
Ruheräume können zugelassen werden, wenn alle anderen Ruheräume des Gebäudes die o.g.<br />
Orientierung aufweisen und wenn gleichzeitig eine Unterbringung von Fensteröffnungen von<br />
weiteren Ruheräumen an allen hierfür zulässigen Gebäudeseiten (in den hierfür zulässigen Geschoßen)<br />
unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich<br />
ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit ausreichend dimensionierten Lüftungsanlagen<br />
(z.B. integrierte Fensterrahmen-Lüftung, Einzel-Lüfter etc.) ausgestattet werden.<br />
9.2 Umweltbericht<br />
Im Umweltbericht sind die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelten Umweltauswirkungen<br />
zu beschreiben und zu bewerten. Für die Beschreibung der Lärmauswirkungen wird folgender<br />
Text vorgeschlagen:<br />
"Bestandsaufnahme: Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße<br />
K 8043 und die Schießgeräuschimmissionen der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>" ein. Nutzungskonflikte<br />
liegen bisher nicht vor.<br />
Prognose bei Durchführung: Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-<br />
Straße K 8043 und die Schießgeräuschimmissionen der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>" ein. Im<br />
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> der zu erwartenden<br />
Verkehrslärm- und Schießlärm-Immissionen im Planungsgebiet durch das Büro Sieber (Gutachten<br />
vom 22.09.2011) durchgeführt. Es zeigt sich, dass an den geplanten Baugrenzen der<br />
1. Baureihe entlang der Kreis-Straße K 8043 die zulässigen Orientierungswerte für ein Mischgebiet<br />
(MI) tagsüber um 2 bis 3 dB(A) und nachts um 3 bis 4 dB(A) überschritten werden. An den westlichen<br />
Baugrenzen des allgemeinen Wohngebietes (WA) wird der Tages-Orientierungswert eingehalten.<br />
Während der Nachtzeit wird der zulässige Nacht-Orientierungswert an den westlichen Baugrenzen<br />
des südlichsten und nördlichsten Baufeldes des geplanten allgemeinen Wohngebietes<br />
(WA) um 1 dB(A) überschritten. Der mit den Verkehrslärm-Einwirkungen einhergehende Konflikt<br />
wird im Planungsgebiet durch die Festsetzungen passiver Lärmschutz-Maßnahmen (Orientierung<br />
der Aufenthaltsräume, schallgedämmte Außenbauteile, ausreichend dimensionierte Lüftungsanlagen)<br />
gelöst. Eine aktive Lärmschutz-Maßnahme (z.B. Wall oder Wand) soll an dieser Stelle aus<br />
Gründen des Städtebaus (vorhandene Bebauung inkl. Erschließung) und der Wirtschaftlichkeit nicht<br />
verwirklicht werden. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung)<br />
werden an den geplanten Baugrenzen des Mischgebietes (MI) und des allgemeinen Wohngebietes<br />
(WA) sowohl tagsüber als auch während der Nachtzeit eingehalten.<br />
Zusätzlich zu den Verkehrslärm-Einwirkungen im Planungsgebiet wurden die Auswirkungen des<br />
Mehrverkehrs nach der Verwirklichung des Plangebietes auf die bestehende Bebauung untersucht.<br />
Es zeigte sich, dass eine wesentliche Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der Kreis-Straße<br />
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Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 27<br />
K 8043 durch den Verkehr aus dem Gebiet "Becherhalde Süd" nicht zu erwarten ist.<br />
Die Schießgeräusch-Immissionen der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>" wurden gemäß TA Lärm<br />
(Technische Anleitung <strong>zum</strong> Schutz gegen Lärm) im Planungsgebiet messtechnisch ermittelt und beurteilt.<br />
Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm<br />
für ein allgemeines Wohngebiet (WA) beim Training, bei den Vereinsmeisterschaften und bei den<br />
Rundenwettkämpfen tagsüber sowohl an Werktagen als auch an Sonn- und Feiertagen im Plangebiet<br />
eingehalten werden. Während der Nachtzeit findet keine Nutzung der Schießanlage statt. Es<br />
ist lediglich mit Pkw-Abfahrten durch Besucher und Schützen zu rechnen. Die Berechnungen zeigen,<br />
dass durch den Pkw-Fahrverkehr der zulässige Nacht-Immissionsrichtwert im Plangebiet eingehalten<br />
wird. Tagsüber ist auf Grund der zu erwartenden geringen Pkw-Bewegungen und des Abstandes<br />
der Parkplätze <strong>zum</strong> Planungsgebiet (ca. 90 m) ist mit keinen immissionsrelevanten Geräuschimmissionen<br />
im Plangebiet zu rechnen.<br />
Alle zwei Jahre finden an maximal vier aufeinander folgenden Schießtagen das Bürgerschießen auf<br />
dem Gelände der "Zimmereischützengilde <strong>Kißlegg</strong>" statt. Dieses Ereignis wird als seltenes Ereignis<br />
gemäß TA Lärm, Ziffer 7.2 gewertet. Der zulässige Tages-Immissionsrichtwert für seltene Ereignisse<br />
von 70 dB(A) werden durch die Geräuscheinwirkungen, die mit dem Bürgerschießen verbunden<br />
sind, um 21 dB(A) unterschritten. Es ist mit keinen schädlichen Umwelteinwirkungen im Plangebiet<br />
zu rechnen."<br />
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Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
10 Bilddokumentation<br />
Seite 28<br />
Blick von Nordosten auf<br />
das Plangebiet, im Hintergrund<br />
die Kreis-Straße<br />
K 8043 und das bestehende<br />
Wohngebiet<br />
"Schlingsee"<br />
Blick von Osten auf das<br />
Plangebiet, im Hintergrund<br />
das Wohngebiet<br />
"Schlingsee"<br />
Blick von Süden auf den<br />
westlichen Bereich des<br />
Plangebietes; links im<br />
Bild die Kreis-Straße<br />
K 8043<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Seite 29<br />
Blick auf das Schützenhaus<br />
der "Zimmerschützengilde<br />
<strong>Kißlegg</strong>"; links<br />
im Bild der Kleinkaliberschießplatz<br />
Blick auf das Trefferfeld<br />
des Kleinkaliberschießplatzes<br />
Blick vom Schützenhaus<br />
auf die Zufahrtsstraße zur<br />
"Zimmerschützengilde<br />
<strong>Kißlegg</strong>"<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
11 Anhang<br />
Seite 30<br />
− Anhang 1: Liste der Eingabedaten, Schallquellen (Straße)<br />
− Anhang 2: Pegelschrieb der Messung der Schießgeräusche<br />
− Anhang 3: Rasterlärmkarte der Verkehrslärm-Immissionen<br />
− Anhang 4: Lageplan mit Schallquellen der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>"<br />
Bericht erstellt am: 29.09.2011<br />
…………………………… Büro Sieber, Lindau (B)<br />
(Unterschrift) Bearbeiterin: Dipl.-Ing. (FH) M. Martin<br />
Die in der vorliegenden schalltechnischen <strong>Untersuchung</strong> enthaltenen Ergebnisse basieren auf Messungen/Berechnungen nach den genannten<br />
Regelwerken sowie auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird<br />
ausschließlich für selbst ermittelte Informationen/Daten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht übernommen. Für die Einhaltung der<br />
Ergebnisse von Schallprognosen werden keine Garantien übernommen. Die vorliegende schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> ist nur zusammen<br />
mit allen Anlagen vollständig und unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen. Eine Veröffentlichung bedarf der Genehmigung des<br />
Büros Sieber. Die Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Nur die gebundenen Originalausfertigungen tragen<br />
eine Unterschrift.<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Anhang 1: Liste der Eingabedaten, Schallquellen (Straße)<br />
Straße /RLS-90 (12) Variante 0<br />
Bezeichnung STRb016 Straße Spur 1** Wirkradius /m 99999,00<br />
Gruppe ohne Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />
Knotenzahl 5 Steigung max. % 1,08<br />
Länge /m 270,99 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />
Länge /m (2D) 270,98 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />
Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />
Tag 0,00 - 122,42 3,94 70,00 60,00 59,39 56,27<br />
Nacht 0,00 - 16,30 3,94 70,00 60,00 50,64 47,51<br />
Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />
DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />
Tag (6h-22h) 16,00 Tag 56,3 1 16,00000 0,00 56,3<br />
Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 47,5 1 8,00000 0,00 47,5<br />
Bezeichnung STRb011 Straße Spur 1* Wirkradius /m 99999,00<br />
Gruppe ohne Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />
Knotenzahl 4 Steigung max. % 1,18<br />
Länge /m 233,13 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />
Länge /m (2D) 233,13 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />
Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />
Tag 0,00 - 103,45 4,33 70,00 60,00 58,77 55,69<br />
Nacht 0,00 - 13,79 4,33 70,00 60,00 50,02 46,94<br />
Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />
DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />
Tag (6h-22h) 16,00 Tag 55,7 1 16,00000 0,00 55,7<br />
Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 46,9 1 8,00000 0,00 46,9<br />
Bezeichnung STRb015 Straße Spur 2** Wirkradius /m 99999,00<br />
Gruppe ohne Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />
Knotenzahl 5 Steigung max. % 1,25<br />
Länge /m 270,99 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />
Länge /m (2D) 270,98 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />
Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />
Tag 0,00 - 122,40 3,94 70,00 60,00 59,39 56,27<br />
Nacht 0,00 - 16,30 3,94 70,00 60,00 50,64 47,51<br />
Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />
DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />
Tag (6h-22h) 16,00 Tag 56,3 1 16,00000 0,00 56,3<br />
Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 47,5 1 8,00000 0,00 47,5<br />
Bezeichnung STRb012 Straße Spur 2* Wirkradius /m 99999,00<br />
Gruppe ohne Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />
Knotenzahl 4 Steigung max. % 0,90<br />
Länge /m 233,05 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />
Länge /m (2D) 233,05 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />
Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />
Tag 0,00 - 103,45 4,33 70,00 60,00 58,77 55,69<br />
Nacht 0,00 - 13,79 4,33 70,00 60,00 50,02 46,94<br />
Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />
DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />
Tag (6h-22h) 16,00 Tag 55,7 1 16,00000 0,00 55,7<br />
Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 46,9 1 8,00000 0,00 46,9<br />
Seite 1<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Anhang 1 mit 3 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Bezeichnung STRb007 Straße Spur 2** Wirkradius /m 99999,00<br />
Gruppe Mit Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />
Knotenzahl 4 Steigung max. % 0,73<br />
Länge /m 243,24 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />
Länge /m (2D) 243,23 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />
Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />
Tag 0,00 - 122,42 3,94 70,00 60,00 59,39 56,27<br />
Nacht 0,00 - 16,30 3,94 70,00 60,00 50,64 47,51<br />
Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />
DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />
Tag (6h-22h) 16,00 Tag 56,3 1 16,00000 0,00 56,3<br />
Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 47,5 1 8,00000 0,00 47,5<br />
Bezeichnung STRb017 Straße Spur 2*** Wirkradius /m 99999,00<br />
Gruppe Mit Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />
Knotenzahl 4 Steigung max. % 3,59<br />
Länge /m 25,80 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />
Länge /m (2D) 25,79 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />
Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />
Tag 0,00 - 122,42 3,94 30,00 30,00 59,39 51,85<br />
Nacht 0,00 - 16,30 3,94 30,00 30,00 50,64 43,10<br />
Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />
DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />
Tag (6h-22h) 16,00 Tag 51,9 1 16,00000 0,00 51,9<br />
Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 43,1 1 8,00000 0,00 43,1<br />
Bezeichnung STRb008 Straße Spur 2** Wirkradius /m 99999,00<br />
Gruppe Mit Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />
Knotenzahl 4 Steigung max. % 3,09<br />
Länge /m 42,12 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />
Länge /m (2D) 42,11 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />
Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />
Tag 0,00 - 103,45 4,33 30,00 30,00 58,77 51,30<br />
Nacht 0,00 - 13,79 4,33 30,00 30,00 50,02 42,55<br />
Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />
DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />
Tag (6h-22h) 16,00 Tag 51,3 1 16,00000 0,00 51,3<br />
Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 42,6 1 8,00000 0,00 42,6<br />
Bezeichnung STRb014 Straße Spur 2** Wirkradius /m 99999,00<br />
Gruppe Mit Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />
Knotenzahl 3 Steigung max. % -0,79<br />
Länge /m 196,96 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />
Länge /m (2D) 196,96 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />
Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />
Tag 0,00 - 103,45 4,33 70,00 60,00 58,77 55,69<br />
Nacht 0,00 - 13,79 4,33 70,00 60,00 50,02 46,94<br />
Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />
DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />
Tag (6h-22h) 16,00 Tag 55,7 1 16,00000 0,00 55,7<br />
Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 46,9 1 8,00000 0,00 46,9<br />
Seite 2<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Anhang 1 mit 3 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Bezeichnung STRb010 Straße Spur 1*** Wirkradius /m 99999,00<br />
Gruppe Mit Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />
Knotenzahl 4 Steigung max. % -1,04<br />
Länge /m 243,35 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />
Länge /m (2D) 243,34 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />
Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />
Tag 0,00 - 122,42 3,94 70,00 60,00 59,39 56,27<br />
Nacht 0,00 - 16,30 3,94 70,00 60,00 50,64 47,51<br />
Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />
DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />
Tag (6h-22h) 16,00 Tag 56,3 1 16,00000 0,00 56,3<br />
Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 47,5 1 8,00000 0,00 47,5<br />
Bezeichnung STRb018 Straße Spur 1*** Wirkradius /m 99999,00<br />
Gruppe Mit Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />
Knotenzahl 5 Steigung max. % -2,16<br />
Länge /m 30,98 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />
Länge /m (2D) 30,98 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />
Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />
Tag 0,00 - 122,42 3,94 30,00 30,00 59,39 51,85<br />
Nacht 0,00 - 16,30 3,94 30,00 30,00 50,64 43,10<br />
Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />
DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />
Tag (6h-22h) 16,00 Tag 51,9 1 16,00000 0,00 51,9<br />
Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 43,1 1 8,00000 0,00 43,1<br />
Bezeichnung STRb009 Straße Spur 1** Wirkradius /m 99999,00<br />
Gruppe Mit Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />
Knotenzahl 5 Steigung max. % 3,78<br />
Länge /m 44,18 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />
Länge /m (2D) 44,17 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />
Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />
Tag 0,00 - 103,45 4,33 30,00 30,00 58,77 51,30<br />
Nacht 0,00 - 13,79 4,33 30,00 30,00 50,02 42,55<br />
Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />
DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />
Tag (6h-22h) 16,00 Tag 51,3 1 16,00000 0,00 51,3<br />
Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 42,6 1 8,00000 0,00 42,6<br />
Bezeichnung STRb013 Straße Spur 1** Wirkradius /m 99999,00<br />
Gruppe Mit Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />
Knotenzahl 4 Steigung max. % 0,75<br />
Länge /m 196,56 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />
Länge /m (2D) 196,55 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />
Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />
Tag 0,00 - 103,45 4,33 70,00 60,00 58,77 55,69<br />
Nacht 0,00 - 13,79 4,33 70,00 60,00 50,02 46,94<br />
Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />
DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />
Tag (6h-22h) 16,00 Tag 55,7 1 16,00000 0,00 55,7<br />
Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 46,9 1 8,00000 0,00 46,9<br />
Seite 3<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Anhang 1 mit 3 Seiten, Fassung vom 29.09.2011
Anhang 2: Pegelschrieb der Messung der Schießgeräusche<br />
Am Mess-/Immissionsort IP<br />
120<br />
115<br />
110<br />
105<br />
100<br />
95<br />
90<br />
85<br />
80<br />
75<br />
70<br />
65<br />
60<br />
55<br />
50<br />
45<br />
40<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
00:00:00 00:01:00 00:02:00 00:03:00 00:04:00 00:05:00 00:06:00<br />
Seite 1<br />
LAeq LAF(max)<br />
Blick von Osten auf den Mess-/Immissionsort an der geplanten Baugrenze des Planungsgebietes "Wohnbebauung<br />
Becherhalde Süd"<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />
Anhang 2 mit 1 Seite, Fassung vom 29.09.2011
4<br />
2/11<br />
931/13<br />
932/10<br />
931/29<br />
M 1: 1.000<br />
909<br />
447/2<br />
653,00<br />
652,00<br />
gepl.Mischgebiet (MI)<br />
gepl.Mischgebiet (MI)<br />
652,00<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
651,00<br />
447/1<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
Rasterlärmkarte der Verkehrslärm-Immissionen,<br />
Variante ohne Kreisverkehr,<br />
Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr)<br />
931/26<br />
931/12<br />
32/19<br />
2/12<br />
931/27<br />
931/14<br />
932/11<br />
931/13<br />
932/10<br />
931/29<br />
909<br />
447/2<br />
653,00<br />
652,00<br />
gepl.Mischgebiet (MI)<br />
gepl.Mischgebiet (MI)<br />
Rasterlärmkarte der Verkehrslärm-Immissionen,<br />
Variante mit Kreisverkehr,<br />
Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr)<br />
652,00<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
651,00<br />
447/1<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
447<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
447<br />
4<br />
2/11<br />
931/13<br />
932/10<br />
931/29<br />
909<br />
447/2<br />
653,00<br />
652,00<br />
gepl.Mischgebiet (MI)<br />
gepl.Mischgebiet (MI)<br />
Rasterlärmkarte der Verkehrslärm-Immissionen,<br />
Variante ohne Kreisverkehr,<br />
Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr)<br />
931/26<br />
931/12<br />
32/19<br />
2/12<br />
931/27<br />
931/14<br />
932/11<br />
931/13<br />
932/10<br />
931/29<br />
909<br />
447/2<br />
653,00<br />
652,00<br />
gepl.Mischgebiet (MI)<br />
gepl.Mischgebiet (MI)<br />
652,00<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
651,00<br />
447/1<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
Rasterlärmkarte der Verkehrslärm-Immissionen,<br />
Variante mit Kreisverkehr,<br />
Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr)<br />
652,00<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
651,00<br />
447/1<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
447<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
447<br />
0<br />
Fassung vom 29.09.2011<br />
Anlage 3: Rasterlärmkarte<br />
der Verkehrslärm-Immissionen<br />
www.buerosieber.de<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
"Wohngebiet Becherhalde Süd"<br />
Konfliktbereich (Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt1:<br />
allgemeines Wohngebiet (WA) 55 dB(A) tags; 45 dB(A) nachts<br />
Mischgebiet (MI) 60 dB(A) tags; 50 dB(A) nachts)<br />
Linienschallquelle (Kreis-Straße K8043)<br />
Pegel in dB(A)<br />
>... - 35<br />
>35 - 40<br />
>40 - 45<br />
>45 - 50<br />
>50 - 55<br />
>55 - 60<br />
>60 - 65<br />
>65 - 70<br />
>70 - 75<br />
>75 - ...<br />
Immissions-/Rasterhöhe: 1. Obergeschoß<br />
(relative Höhe: 5,60 m über Geländeoberkante)<br />
10 20 30 40 50 60 70 80 90 100m<br />
N<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong><br />
Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohngebiet Becherhalde Süd"
31/17<br />
/6<br />
52/7<br />
952/2<br />
951/3<br />
931/23<br />
932/5<br />
952/4<br />
914/6<br />
931/24<br />
932/14<br />
952/12<br />
931/16<br />
909/1<br />
932/6<br />
987<br />
931/28<br />
931/15<br />
931/12<br />
931/27<br />
931/14<br />
932/19<br />
Schlingsee<br />
932/13<br />
932/12<br />
932/7 932/8<br />
952/1<br />
950/3<br />
950/1<br />
950/2<br />
932/11<br />
952/14<br />
446/6<br />
M 1: 1.000<br />
931/13<br />
932/10<br />
932/9<br />
446/4<br />
446/8<br />
909<br />
446/7<br />
447/2<br />
446/5<br />
652,00<br />
gepl. Mischgebiet (MI)<br />
446/3<br />
446/1<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
447/1<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
651,00<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
Trefferfeld<br />
446/2<br />
929/4<br />
650,00<br />
gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
Mess-/Immissionsort<br />
649,00<br />
648,00<br />
647,00<br />
929/1<br />
646,00<br />
642,00<br />
645,00<br />
444<br />
Schutzmauer (Höhe ca. 2,0m)<br />
6 überdachte Kleinkaliber-Schießstände<br />
441<br />
445<br />
927/1<br />
644,00<br />
Schützenhaus "Zimmerschützengilde"<br />
643,00<br />
Pkw-Stellplatz-Bereich<br />
(entlang der Zufahrt <strong>zum</strong> Schützenhaus)<br />
642,00<br />
443<br />
928<br />
446<br />
0<br />
442<br />
440<br />
Fassung vom 29.09.2011<br />
www.buerosieber.de<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
"Wohngebiet Becherhalde Süd"<br />
Mess-/Immissionsort<br />
10 20 30 40 50 60 70 80 90 100m<br />
Anlage 4: Lageplan "Zimmerschützengilde"<br />
927<br />
439<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong><br />
Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />
Bebauungsplan "Wohngebiet Becherhalde Süd"<br />
438<br />
N<br />
926