Schallschutztechnische Untersuchung zum Baugebiet ... - Kißlegg

Schallschutztechnische Untersuchung zum Baugebiet ... - Kißlegg Schallschutztechnische Untersuchung zum Baugebiet ... - Kißlegg

13.02.2013 Aufrufe

Büro Sieber Mess-Stelle nach § 26/§ 28 BImSchG Am Schönbühl 1 888131 Lindau (B) tel: 08382/27405-0 fax: 08382/27405-99 mail: info@buerosieber.de www.buerosieber.de Auftraggeber: Gemeinde Kißlegg Schlossstraße 5 88353 Kißlegg Bericht vom 22.09.2011 erstellt von Dipl.-Ing. (FH) K. Bihr Projekt-Nr.: 11-058 Gemeinde Kißlegg Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"

Büro Sieber Mess-Stelle nach § 26/§ 28 BImSchG Am Schönbühl 1 888131 Lindau (B) tel: 08382/27405-0 fax: 08382/27405-99 mail: info@buerosieber.de www.buerosieber.de<br />

Auftraggeber:<br />

Gemeinde <strong>Kißlegg</strong><br />

Schlossstraße 5<br />

88353 <strong>Kißlegg</strong><br />

Bericht vom 22.09.2011<br />

erstellt von Dipl.-Ing. (FH) K. Bihr<br />

Projekt-Nr.: 11-058<br />

Gemeinde <strong>Kißlegg</strong><br />

Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong><br />

<strong>zum</strong> Bebauungsplan "Wohnbebauung<br />

Becherhalde Süd"


Seite 2<br />

Zusammenfassung<br />

Die Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> plant die Erweiterung des südlichen Siedlungsbereiches von <strong>Kißlegg</strong>. Die Erweiterung<br />

soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Der 1. Bauabschnitt umfasst den südlichsten<br />

Bereich des Gesamtkonzeptes. Geplant ist die Nutzung als Mischgebiet (MI) entlang der westlich<br />

des Gebietes verlaufenden Kreis-Straße K 8043 sowie die Nutzung des östlich anschließenden Bereiches<br />

als allgemeines Wohngebiet (WA). Südlich des Plangebietes befindet sich das Schützenhaus<br />

der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>".<br />

Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen <strong>Untersuchung</strong> wurden die zu erwartenden Verkehrslärm-Einwirkungen<br />

der K 8043 sowie die Schießlärm-Immissionen im Planungsgebiet gemäß<br />

DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) ermittelt und bewertet.<br />

Bei der Berechnung Verkehrslärm-Immissionen im Planungsgebiet stellte sich heraus, dass an den<br />

geplanten Baugrenzen der 1. Baureihe entlang der Kreis-Straße K 8043 die zulässigen Orientierungswerte<br />

für ein Mischgebiet (MI) tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) um 2 bis 3 dB(A) und nachts<br />

(22:00 bis 6:00 Uhr) um 3 bis 4 dB(A) überschritten werden. An den westlichen Baugrenzen des<br />

allgemeinen Wohngebietes (WA) wird der zulässige Tages-Orientierungswert eingehalten. Während<br />

der Nachtzeit wird der Nacht-Orientierungswert an den westlichen Baugrenzen des südlichsten und<br />

nördlichsten Baufeldes des geplanten allgemeinen Wohngebietes (WA) um 1 dB(A) überschritten.<br />

Der durch die Verkehrslärm-Einwirkungen vorliegende Konflikt im Planungsgebiet wird auf Grund<br />

der nur geringen Überschreitungen der zulässigen Orientierungswerte durch passive Lärmschutz-<br />

Maßnahmen (Orientierung der Aufenthaltsräume, schallgedämmte Außenbauteile, ausreichend dimensionierte<br />

Lüftungsanlagen) gelöst. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung)<br />

werden im Plangebiet eingehalten.<br />

Zusätzlich zu den Verkehrslärmeinwirkungen auf das Planungsgebiet wurden die Auswirkungen des<br />

zusätzlichen Verkehrs nach der Verwirklichung des Plangebietes auf die bestehende Bebauung östlich<br />

der Kreis-Straße K 8043 untersucht. Es zeigte sich, dass eine wesentliche Erhöhung des Verkehrsaufkommens<br />

auf der Kreis-Straße K 8043 durch den Verkehr aus dem Gebiet "Becherhalde<br />

Süd" nicht zu erwarten ist.<br />

Die Schießgeräusch-Immissionen der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>" wurden gemäß der<br />

DIN 18005-1 nach der TA Lärm (Technische Anleitung <strong>zum</strong> Schutz gegen Lärm) ermittelt und bewertet.<br />

Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm<br />

für ein allgemeines Wohngebiet (WA) beim Training, bei den Vereinsmeisterschaften und bei den<br />

Rundenwettkämpfen tagsüber sowohl an Werktagen als auch an Sonn- und Feiertagen im Plangebiet<br />

eingehalten werden. Während der Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) findet keine Nutzung der<br />

Schießanlage statt. Nachts ist lediglich mit Pkw-Abfahrten zu rechnen. Die Berechnungen zeigen,<br />

dass die zulässigen Nacht-Immissionsrichtwerte im Planungsgebiet durch den nächtlichen Pkw-<br />

Fahrverkehr eingehalten werden.<br />

Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />

Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />

Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011


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Alle zwei Jahre finden an maximal vier aufeinander folgenden Schießtagen ein Bürgerschießen,<br />

welches von der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>" ausgerichtet wird, statt. Dieses Ereignis wird als<br />

seltenes Ereignis gemäß TA Lärm, Ziffer 7.2 gewertet. Der zulässigen Tages-Immissionsrichtwert für<br />

seltene Ereignisse von 70 dB(A) wird durch die Geräuscheinwirkungen des Bürgerschießen (Schießgeräusche,<br />

Parkplatzfahrverkehr) im Planungsgebiet um 21 dB(A) unterschritten.<br />

Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />

Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />

Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011


Seite 4<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Aufgabenstellung 5<br />

2 Verwendete Unterlagen und Informationen 5<br />

3 Örtliche Gegebenheiten 7<br />

4 Übersichtsplan 8<br />

5 Beurteilungsgrundlagen 9<br />

5.1 Verkehrslärm 9<br />

5.2 Schießgeräusche 10<br />

6 Verkehrslärmeinwirkungen auf das Planungsgebiet 11<br />

6.1 Schallemissionen 11<br />

6.2 Berechnung der Schallimmissionen 12<br />

6.3 Bewertung der Ergebnisse 13<br />

6.4 Ermittlung der erforderlichen passiven Lärmschutz-Maßnahmen 14<br />

7 Verkehrslärmimmissionen ausgehend vom Plangebiet 15<br />

7.1 Ermittlung der zu erwartenden Verkehrsmengen 16<br />

7.2 Bewertung 17<br />

8 Schießgeräusche 18<br />

8.1 Beschreibung und Nutzungszeiten der Anlage 18<br />

8.2 Messung der Schießgeräuschimmissionen 19<br />

8.3 Parkplatz 23<br />

8.4 Berechnung der Schallimmissionen des Parkplatzes 24<br />

8.5 Bewertung der Ergebnisse 24<br />

9 Vorschläge für die Bauleitplanung 25<br />

9.1 Festsetzungen 25<br />

9.2 Umweltbericht 26<br />

10 Bilddokumentation 28<br />

11 Anhang 30<br />

Seite<br />

Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />

Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />

Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011


1 Aufgabenstellung<br />

Seite 5<br />

Die Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> plant die Erweiterung des südlichen Siedlungsbereiches von <strong>Kißlegg</strong>. Die Erweiterung<br />

soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Das Büro Sieber entwickelte hierzu ein stadtplanerisches<br />

Gesamtkonzept "Wohngebiet Becherhalde". Dies soll nun im Rahmen der verbindlichen<br />

Bauleitplanung für einen 1. Bauabschnitt (südlichster Bereich des Gesamtkonzeptes) umgesetzt<br />

werden. Geplant ist die Nutzung als Mischgebiet (MI) entlang der westlich des Gebietes verlaufenden<br />

Kreis-Straße K 8043 sowie die Nutzung des östlich anschließenden Bereiches als allgemeines<br />

Wohngebiet (WA).<br />

Im Rahmen einer schalltechnischen <strong>Untersuchung</strong> sind folgende Punkte gemäß DIN 18005-1<br />

(Schallschutz im Städtebau) zu ermitteln und bewerten:<br />

− Verkehrslärmeinwirkungen der Kreis-Straße K 8043 auf das Planungsgebiet (mit und ohne evtl.<br />

geplanten Kreisverkehr)<br />

− Verkehrslärmeinwirkungen ausgehend vom Ziel- und Quellverkehr, der durch die Verwirklichung<br />

des Planungsgebietes bedingt ist, auf die bestehende Umgebungsbebauung<br />

− Schießgeräuscheinwirkungen (inkl. Parkplatzfahrverkehr) der südlich in ca. 75 m Abstand liegenden<br />

Kleinkaliberstände der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>" auf das Planungsgebiet<br />

Das Büro Sieber wurde von der Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> beauftragt, für das Plangebiet diese schalltechnische<br />

<strong>Untersuchung</strong> zu erstellen, Konfliktbereiche in der Bauleitplanung aufzuzeigen und notwendige<br />

Maßnahmen zur Konfliktlösung, Festsetzungen im Bebauungsplan sowie Textpassagen für den<br />

Umweltbericht vorzuschlagen.<br />

2 Verwendete Unterlagen und Informationen<br />

− Lageplan (dxf-Format)<br />

− Luftbild (jpg-Format)<br />

− Ergebnisvermerk des Behördenunterrichtungstermins gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom<br />

19.05.2011, ergänzt am 31.05.2011<br />

− Verkehrsuntersuchung der Südspange <strong>Kißlegg</strong> der Firma BS Ingenieure, Ludwigsburg vom<br />

28.07.2011<br />

− E-Mail von Herrn Rommel (Gemeinde <strong>Kißlegg</strong>) vom 17.05.2011; Angaben zur Nutzung und<br />

<strong>zum</strong> Betrieb des Schützenhauses sowie der Schießstände der Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong><br />

− Telefonat mit Herrn Rommel (Gemeinde <strong>Kißlegg</strong>); derzeitige Nutzung im östlich angrenzenden<br />

Sondergebiet<br />

− Geräuschimmissionsmessung und Ortsbesichtigung der Schießanlage am 09.06.2011; An-<br />

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Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />

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sprechpartnerin Frau Stark-Engelhardt<br />

− Baugenehmigung des Schützenhauses vom 10.08.1960<br />

− Erlaubnisurkunde der Kleinkaliber-Schießstandanlage über 50 m Distanz vom 20.05.1965<br />

− Bebauungsplan-Entwurf "Wohngebiet Becherhalde Süd" (Plandatum 14.09.2011)<br />

− Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung<br />

− Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der aktuellen Fassung<br />

− Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung<br />

− Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift <strong>zum</strong> Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung<br />

<strong>zum</strong> Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26.08.1998, Gemeinsames Ministerialblatt<br />

Nr. 26 vom 28.08.1998<br />

− Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutz-Verordnung<br />

– 16. BImSchV) in der Fassung vom 12.06.1990<br />

− Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, der Bundesminister für Verkehr, Ausgabe<br />

1990<br />

− DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November 1989<br />

− DIN 18005-1 vom Juli 2002 "Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für<br />

die Planung" mit Beiblatt 1 zur DIN 18005-1 vom Mai 1987, "Berechnungsverfahren, Schalltechnische<br />

Orientierungswerte für die städtebauliche Planung"<br />

− DIN ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999<br />

− DIN 45645-1, Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen Teil 1: Geräusch-Immissionen<br />

in der Nachbarschaft, Juli 1996<br />

− VDI 3745-1, Beurteilung von Schießgeräuschimmissionen, Mai 1993<br />

− Parkplatzlärmstudie, <strong>Untersuchung</strong> von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen<br />

sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches<br />

Landesamt für Umweltschutz, August 2007<br />

− Taschenbuch der Technischen Akustik, 3. Auflage, Gerhard Müller und Michael Möser (Hrsg.),<br />

Springer Verlag, von 2004<br />

− Dieter Bosserhof, Verfahren zu Abschätzung der Verkehrserzeugung durch Vorhaben der Bauleitplanung,<br />

Tagungsband AMUS 2000 – Stadt Region Land – Heft 09<br />

− Programmsystem NorReview (Version 2.2) – Software zur Nachbearbeitung von Umweltmessungen,<br />

Norsonic-Tippkemper GmbH<br />

− Programmsystem IMMI 2011 – Software zur Berechnung von Lärm und Luftschadstoffen, WÖL-<br />

FEL Meßsysteme Software GmbH & Co. KG<br />

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Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />

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3 Örtliche Gegebenheiten<br />

Seite 7<br />

Das Plangebiet befindet sich im Südwesten des Ortes <strong>Kißlegg</strong>. Geplant ist die Nutzung als Mischgebiet<br />

(MI) entlang der Kreis-Straße K 8043 sowie die Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) im<br />

daran anschließenden östlichen Bereich des Plangebietes.<br />

Der Übersichtsplan in Kapitel 4 zeigt die Lage und den Umgriff des Planungsgebietes. Der Geltungsbereich<br />

umfasst 44 Baugrundstücke für eine Einzel- und Doppelhausbebauung im geplanten<br />

allgemeinen Wohngebiet (WA) und sechs Baugrundstücke im geplanten Mischgebiet (MI) auf einer<br />

Gesamtfläche von 3,86 ha. Das Plangebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als geplante<br />

Wohnbaufläche (W) dargestellt.<br />

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von der Kreis-Straße K 8043 aus. Der Anschluss des<br />

Plangebietes an die Kreis-Straße soll eventuell in Form eines Kreisverkehrs erfolgen. Die Kreis-<br />

Straße K 8043 verläuft gegenüber dem Plangebiet auf einem ca. 1,00 m höher gelegenen Damm.<br />

Westlich der Kreis-Straße K 8043 befindet sich das Wohngebiet "Schlingsee". Nördlich daran<br />

schließt gemäß den Darstellungen im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ein Sondergebiet an.<br />

Darin befindet sich nach Rücksprache mit der Gemeinde (Herrn Rommel) derzeit ein Hotel.<br />

Südlich in einem Abstand von ca. 75 m befindet sich die Schießanlage der "Zimmerschützengilde<br />

<strong>Kißlegg</strong>".<br />

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Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011


4 Übersichtsplan<br />

Seite 8<br />

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5 Beurteilungsgrundlagen<br />

Seite 9<br />

Gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes<br />

zu berücksichtigen. Der Lärmschutz wird für die Praxis durch die DIN 18005-1<br />

(Schallschutz im Städtebau) konkretisiert. Dabei wird die Beurteilung getrennt für die jeweiligen<br />

Geräusch-Emittenten (z.B. Sport- und Gewerbelärm) durchgeführt. Auf diese Weise wird <strong>zum</strong> einen<br />

den spezifischen Eigenheiten der Emittenten (z.B. Geräuschdynamik, Informationsgehalt oder<br />

Spektrum) und <strong>zum</strong> anderen der Einstellung der Betroffenen gegenüber den einzelnen Geräuschquellen<br />

Rechnung getragen. Für eine Gesamtlärm-Beurteilung steht bislang kein einheitliches Regelwerk<br />

zur Verfügung.<br />

5.1 Verkehrslärm<br />

Den im Geltungsbereich vorgesehenen Nutzungen werden folgende Orientierungswerte gemäß dem<br />

Beiblatt 1 der DIN 18005-1 zugeordnet:<br />

Bauliche Nutzung<br />

Orientierungswerte nach DIN 18005-1, Beiblatt 1 in dB(A)<br />

tagsüber nachts<br />

Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 45 bzw. 40<br />

Mischgebiet (MI), Dorfgebiet (MD) 60 50 bzw. 45<br />

Der höhere Nachtwert wird zur Beurteilung von Verkehrslärm-Immissionen herangezogen. Die<br />

Nachtzeit beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr.<br />

Die Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 sind Zielwerte. Eine Überschreitung der Werte<br />

außen vor den betroffenen Räumen soll vermieden werden.<br />

Bezüglich ihrer Anwendung gibt die DIN 18005-1 folgende Hinweise: "In vorbelasteten Bereichen,<br />

insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen<br />

sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler<br />

Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen,<br />

sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (passive Lärmschutz-<br />

Maßnahmen wie z.B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutz-Maßnahmen<br />

– insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert<br />

werden."<br />

Der Abwägungsspielraum sollte aber grundsätzlich in der städtebaulichen Planung durch die Immissionsgrenzwerte<br />

der 16. Verordnung <strong>zum</strong> Bundes-Immissionsschutzgesetz (16. BImSchV) beschränkt<br />

werden. Die Immissionsgrenzwerte gelten für den Neubau oder die wesentliche Änderung<br />

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Seite 10<br />

eines Verkehrsweges. Im vorliegenden Fall werden die Grenzwerte als Erkenntnisquelle herangezogen,<br />

bei deren Überschreitung von schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne dieser Verordnung<br />

auszugehen ist.<br />

Den im Geltungsbereich geplanten Nutzungen werden folgende Immissionsgrenzwerte gemäß der<br />

16. BImSchV zugeordnet:<br />

Bauliche Nutzung<br />

Allgemeines Wohngebiet (WA), Reines<br />

Wohngebiet (WR)<br />

Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV in dB(A)<br />

tagsüber nachts<br />

59 49<br />

Mischgebiet (MI) 64 54<br />

5.2 Schießgeräusche<br />

Die Ziffer 7.6.2 der DIN 18005-1 verweist bei der Ermittlung und Beurteilung der Geräusche von<br />

Schießanlagen bis Kaliber 20 mm auf die Regelungen der TA Lärm (Technische Anleitung <strong>zum</strong><br />

Schutz gegen Lärm) i.V.m. der VDI 3745-1 (Beurteilung von Schießgeräuschimmissionen). Bei den<br />

Regelungen werden die wegen seiner auffälligen Impulshaltigkeit besondere Störwirkung des<br />

Schießlärms berücksichtigt. Die Schießgeräusch-Immissionen werden mit Hilfe von Schallpegelmessungen<br />

nach TA Lärm und VDI 3745 ermittelt.<br />

Den im Geltungsbereich zur Schießanlage nächstgelegenen geplanten Nutzungen werden folgende<br />

Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm zugeordnet:<br />

Bauliche Nutzung<br />

Immissionsrichtwerte der TA Lärm in dB(A)<br />

tagsüber nachts<br />

Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 40<br />

Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages (6:00 bis 22:00 Uhr) für einen Beurteilungszeitraum<br />

von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) ist die<br />

volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant<br />

beiträgt (TA Lärm, Ziffer 6.4).<br />

Einzelne Geräuschspitzen dürfen den Immissionsrichtwert tagsüber um nicht mehr als 30 dB(A) und<br />

nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten (TA Lärm, Ziffer 6.1).<br />

Bei Wohngebieten (WA, WR, Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten) ist den anteiligen<br />

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Seite 11<br />

Schallimmissionen während der Ruhezeit (Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit) ein Zuschlag von<br />

6 dB(A) zuzurechnen. Die Ruhezeiten gelten werktags (Montag bis Samstag) von 6:00 bis 7:00 Uhr<br />

und von 20:00 bis 22:00 Uhr sowie sonntags von 6:00 bis 9:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr und von<br />

20:00 bis 22:00 Uhr (TA Lärm, Ziffer 6.5).<br />

In seltenen Fällen erlaubt die TA Lärm eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte (TA Lärm, Ziffer<br />

7.2). Seltene Fälle müssen voraussehbar sein und sind auf nicht mehr als zehn Tage oder Nächte<br />

eines Kalenderjahres und nicht mehr als zwei aufeinander folgende Wochenenden begrenzt. Die<br />

Immissionsrichtwerte für diese seltenen Ereignisse betragen gemäß Ziffer 6.3 der TA Lärm tagsüber<br />

70 dB(A) und nachts 55 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte tagsüber<br />

um nicht mehr als 20 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.<br />

6 Verkehrslärmeinwirkungen auf das Planungsgebiet<br />

6.1 Schallemissionen<br />

Die Berechnung des Emissionspegels L m,E des Straßenverkehrs der K 8042 wird gemäß<br />

DIN 18005-1 nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) durchgeführt.<br />

Hierfür wird zunächst anhand des durchschnittlichen täglichen Verkehrs (DTV), der Verkehrsmenge<br />

(M) und des Lkw-Anteils (p) der standardisierte Mittelungspegel L m(25) berechnet. Der L m(25) bezieht<br />

sich auf folgende Randbedingungen:<br />

− horizontaler Abstand: 25 m<br />

− Straßenoberfläche: nicht geriffelter Gussasphalt<br />

− zulässige Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h<br />

− Steigung oder Gefälle ≤ 5 %<br />

− freie Schallausbreitung mit der mittleren Höhe h m = 2,25 m<br />

Aus dem Mittelungspegel L m(25) wird mit Korrekturen für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten,<br />

unterschiedliche Straßenoberflächen, Steigungen und Gefälle sowie Einfachreflexion der<br />

Emissionspegel L m,E berechnet.<br />

Die Verkehrszahlen der Kreis-Straße K 8043 wurden von der Firma BS Ingenieure Ludwigsburg ermittelt<br />

(Verkehrszählung vom 21.07.2011) für den südlichen und nördlichen Abschnitt der vom<br />

Wohngebiet "Schlingensee" kommenden Straße "Am Sonnenbühl" ermittelt. Für die Prognose für<br />

das Jahr 2020 wird mit einer allgemeinen Verkehrssteigerung von 1 % pro Jahr gerechnet. Es wird<br />

davon ausgegangen, dass sich der Anteil des Schwerlast-Verkehrs nicht verändert.<br />

Die Zahlen des durchschnittlichen täglichen Verkehrs DTV, der maßgebenden stündlichen Verkehrsmenge<br />

M und des maßgebenden Lkw-Anteils p der Kreis-Straße K 8043 sind in der nachfolgenden<br />

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Seite 12<br />

Tabelle aufgeführt (vgl. auch Anhang 1) :<br />

Abschnitt DTV 2011 in Kfz/24h DTV 2025 Kfz/24h M 2025 in Kfz/h p 2025 in %<br />

tags nachts tags nachts<br />

K 8043 Nord 3.550 4.081 245 33 3,9 3,9<br />

K 8043 Süd 3.000 3.448 207 28 4,3 4,3<br />

Unter Berücksichtigung der in der Tabelle angegebenen Daten sowie der Geschwindigkeit von<br />

70 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw auf der geraden Strecke und 30 km/h für Pkw und Lkw innerhalb<br />

des geplanten Kreisverkehrs wurden die nachfolgenden Emissionspegel berechnet:<br />

Abschnitt<br />

L m,E Tag in dB(A) L m,E Nacht in dB(A)<br />

außerhalb des<br />

Kreisverkehrs<br />

innerhalb Kreisverkehr<br />

außerhalb des<br />

Kreisverkehrs<br />

K 8043 Nord 56,3 51,9 47,5 43,1<br />

K 8043 Süd 55,7 51,3 46,9 42,6<br />

innerhalb Kreisverkehr<br />

Zuschläge für Steigungen und Gefälle sind nicht erforderlich, da die Steigung unter 5 % liegt.<br />

Die Korrektur auf Grund unterschiedlicher Straßenoberflächen gemäß Tabelle 4 der RLS-90 beträgt<br />

0 dB(A) für nicht geriffelten Guss-Asphalt.<br />

6.2 Berechnung der Schallimmissionen<br />

Ausgehend von den Emissionspegeln erfolgt die Berechnung der zu erwartenden Straßenverkehrslärm-Einwirkungen<br />

im Planungsgebiet. Die Berechnung erfolgt gemäß RLS-90 für beide Fälle (mit<br />

und ohne Kreisverkehr) sowohl unter Berücksichtigung des jeweiligen Straßenverlaufs der Kreis-<br />

Straße K 8043. Der darin zu bestimmende Beurteilungspegel L r gilt für leichten Wind (etwa 3 m/s)<br />

bzw. Temperaturinversion von der Straße <strong>zum</strong> Immissionsort. Der Einfluss der Straßennässe, der<br />

evtl. zu höheren Beurteilungspegeln führt, wird hierbei nicht berücksichtigt.<br />

Bei der Berechnung der Beurteilungspegel werden die Pegeländerungen auf Grund des Abstandes<br />

und der Luftabsorption D , die Pegeländerungen durch die Boden- und Meteorologie-<br />

s⊥<br />

Dämpfung D sowie durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen D berück-<br />

BM⊥<br />

B⊥<br />

sichtigt. Des Weiteren wird ggf. ein Zuschlag K für erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten<br />

Kreuzungen und Einmündungen gemäß Tabelle 2 der RLS-90 gegeben. Es gilt folgende Gleichung:<br />

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Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011


Seite 13<br />

L r , j L m,<br />

E + Ds<br />

+ DBM<br />

+ DB<br />

= ⊥ ⊥ ⊥<br />

+ K<br />

Die Berechnung wird mit Hilfe des Schallausbreitungsberechnungsprogramms IMMI 2011 unter<br />

Berücksichtigung der topografischen Situation durchgeführt.<br />

Es wurden die Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für das 1. Obergeschoß (relative Höhe:<br />

5,60 m) berechnet. Die Beurteilungspegel sind in Anhang 3 in Form von farbigen Rasterlärmkarten<br />

für den Tages- und den Nachtzeitraum sowohl mit als auch ohne den evtl. geplanten Kreisverkehr<br />

dargestellt.<br />

Die Bereiche mit einer Überschreitung der zulässigen Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt<br />

1 sind in den Rasterlärmkarten schraffiert dargestellt.<br />

6.3 Bewertung der Ergebnisse<br />

Die Berechnungsergebnisse in den Rasterlärmkarten in Anhang 3 zeigen, dass sich durch die Realisierung<br />

eines Kreisverkehrs der Konfliktbereich im geplanten Mischgebiet (MI) verkleinert. Grund<br />

dafür ist einerseits die geringere Fahrgeschwindigkeit im Kreisverkehr (ca. 30 km/h) und andererseits<br />

die abgerückt die Bebauung im Bereich des Mischgebietes (MI) gegenüber der Situation ohne<br />

Kreisverkehr (durchgängiger Fahrstreifen).<br />

Bei beiden Fällen werden die Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 für ein Mischgebiet<br />

(MI) tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) in einem Abstand von ca. 23 m und während der Nachtzeit<br />

(22:00 bis 6:00 Uhr) in einem Abstand von ca. 29 m zur Fahrbahnmitte der Kreis-Straße K 8043<br />

im Planungsgebiet überschritten. Die zulässigen Orientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet<br />

(WA) werden tagsüber in einem Abstand von ca. 47 m und während der Nachtzeit (22:00 bis<br />

6:00 Uhr) in einem Abstand von ca. 55 m zur Fahrbahnmitte der K 8043 überschritten.<br />

An den geplanten Baugrenzen der 1. Baureihe entlang der Kreis-Straße K 8043 werden die zulässigen<br />

Orientierungswerte für ein Mischgebiet (MI) tagsüber um 2 bis 3 dB(A) und nachts um 3 bis<br />

4 dB(A) überschritten. An den westlichen Baugrenzen des allgemeinen Wohngebietes (WA) wird der<br />

Tages-Orientierungswert eingehalten. Während der Nachtzeit wird der zulässige Nacht-<br />

Orientierungswert an den westlichen Baugrenzen des südlichsten und nördlichsten Baufeldes des<br />

geplanten allgemeinen Wohngebietes (WA) um 1 dB(A) überschritten.<br />

Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung) werden an den geplanten<br />

Baugrenzen des Mischgebietes (MI) und des allgemeinen Wohngebietes (WA) sowohl tagsüber<br />

als auch während der Nachtzeit eingehalten.<br />

Zur Konfliktlösung sind Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich.<br />

Eine aktive Lärmschutzmaßnahme in Form einer Lärmschutzwand ist im vorliegenden Fall aus<br />

Gründen des Städtebaus (vorhandene Bebauung inkl. Erschließung) und der Wirtschaftlichkeit nicht<br />

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erwünscht.<br />

Wenn eine aktive Lärmschutz-Maßnahme nicht möglich ist, ist ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen<br />

am Immissionsort erforderlich, so genannte passive Lärmschutz-Maßnahmen. Durch Gebäudeorientierung<br />

und/oder eine schalloptimierte Grundrissgestaltung von Wohnungen sowie durch<br />

Schallschutz-Maßnahmen an Gebäuden soll hier <strong>zum</strong>indest eine un<strong>zum</strong>utbare Beeinträchtigung in<br />

Aufenthaltsräumen und Ruheräumen verhindert werden.<br />

Im vorliegenden Fall wird zur Konfliktlösung vorgeschlagen, für die im o.g. Konfliktbereich liegenden<br />

<strong>zum</strong> Lüften erforderlichen Fensteröffnungen der Ruhe- und Aufenthaltsräume (z.B. Wohn-, Eß-<br />

, Kinder- Schlafzimmer) im Bereich des geplanten Mischgebietes (MI) und die <strong>zum</strong> Lüften erforderlichen<br />

Fensteröffnungen der Ruheräume (Schlaf- und Kinderzimmer) im Bereich des geplanten allgemeinen<br />

Wohngebietes auf die der Kreis-Straße K 8043 abgewandten Seiten (nach Süden, Osten<br />

und Norden) zu orientieren.<br />

In der Ausnahme kann durch den Einbau einer ausreichend dimensionierten Lüftungsanlage (z.B.<br />

integrierte Fensterrahmen-Lüftung, Einzel-Lüfter etc.) von der Orientierungspflicht der <strong>zum</strong> Lüften<br />

erforderlichen Fensteröffnungen der betroffenen Ruheräume abgesehen werden, z.B. wenn alle anderen<br />

Ruheräume des Gebäudes die o.g. Orientierung aufweisen und wenn gleichzeitig eine Unterbringung<br />

von Fensteröffnungen von weiteren Ruheräumen an allen hierfür zulässigen Gebäudeseiten<br />

(in den hierfür zulässigen Geschoßen) unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden<br />

Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit ausreichend<br />

dimensionierten Lüftungsanlagen (z.B. integrierte Fensterrahmen-Lüftung, Einzel-Lüfter etc.) ausgestattet<br />

werden.<br />

Gleichzeitig sind die Schalldämm-Maße der Außenbauteile festzusetzen. Die Ermittlung dieser<br />

Schalldämm-Maße erfolgt im nachfolgenden Kapitel.<br />

6.4 Ermittlung der erforderlichen passiven Lärmschutz-Maßnahmen<br />

Für die geplante Bebauung der ersten Häuserzeile entlang der Kreis-Straße K 8043 sind passive<br />

Lärmschutz-Maßnahmen für die Ruhe- und Aufenthaltsräume erforderlich.<br />

Zur Ermittlung der erforderlichen passiven Lärmschutz-Maßnahmen wird die DIN 4109 (Schallschutz<br />

im Hochbau) herangezogen. Diese definiert Anforderungen an die Luftschalldämmung von<br />

Außenbauteilen von Gebäuden unter Berücksichtigung unterschiedlicher Raumarten oder Nutzungen<br />

in Abhängigkeit der verschiedenen Lärmarten (Verkehrs- oder Gewerbelärm).<br />

Das erforderliche Schalldämm-Maß der Außenbauteile wird aus den definierten Lärmpegelbereichen<br />

des maßgeblichen Außenlärmpegels für die jeweilige Nutzung gemäß Tabelle 8 der DIN 4109<br />

bestimmt:<br />

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Lärmpegelbereich<br />

Maßgeblicher Außenlärmpegel<br />

in dB(A)<br />

Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß R' W,res des Außenbauteils<br />

in dB (A) von<br />

Aufenthaltsräumen in<br />

Wohnungen<br />

I bis 55 30 -<br />

II 56 bis 60 30 30<br />

III 61 bis 65 35 30<br />

IV 66 bis 70 40 35<br />

V 71 bis 75 45 40<br />

VI 76 bis 80 50 45<br />

Büroräumen und ähnlichem<br />

VII > 80 Anforderungen sind auf Grund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen<br />

Der maßgebliche Außenlärmpegel bezieht sich auf den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr). Er ist<br />

gemäß Punkt 5.5.2 der DIN 4109 aus dem Beurteilungspegel für den Tag der DIN 18005-1 zu<br />

bestimmen, wobei bei Straßenverkehr zu den errechneten Werten ein Zuschlag von 3 dB(A) zu addieren<br />

ist.<br />

Es wurden die maßgeblichen Außenlärmpegel im Planungsgebiet berechnet. An den Fassaden der<br />

ersten Häuserzeile entlang der Kreis-Straße K 8053 liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich<br />

III vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile von Aufenthaltsräume in Wohnungen mindestens<br />

ein erforderliches Gesamt-Schalldämm-Maß R' W,res von 35 dB(A) und für Büroräumen und<br />

ähnlichem ein R' W,res von 30 dB(A).<br />

Das erforderliche Schalldämm-Maß der einzelnen Außenbauteile (Wände, Fenster und Türen) ist<br />

von den tatsächlichen Gebäude- bzw. Raumdaten (Fensterflächenanteil, Grundfläche des Aufenthaltsraumes,<br />

Schalldämmung der Außenwand usw.) abhängig und ist nach DIN 4109 Beiblatt 1<br />

Abschnitt 11 und Abschnitt 12 zu bestimmen.<br />

Es ist zu beachten, dass die Anforderungen bis einschließlich des Lärmpegelbereiches III für Wohnnutzung<br />

auf Grund der heute aus Wärmeschutzgründen erforderlichen Verglasung bei ansonsten<br />

Massivbauweise und entsprechendem Fensterflächenverhältnis keine "echten" Anforderungen an<br />

die Fassadendämmung darstellen.<br />

7 Verkehrslärmimmissionen ausgehend vom Plangebiet<br />

Gemäß dem Behördenunterrichtungstermin sind zusätzlich die Verkehrslärmeinwirkungen ausgehend<br />

vom Ziel- und Quellverkehr, der sich durch die Verwirklichung des Planungsgebietes ergibt,<br />

auf die bestehende Umgebungsbebauung zu prognostizieren. Anschließend ist zu bewerten, ob sich<br />

der Verkehrslärm an der bestehenden Bebauung durch die Verwirklichung des Planungsgebietes<br />

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wesentlich erhöht.<br />

7.1 Ermittlung der zu erwartenden Verkehrsmengen<br />

Die Berechnung des Emissionspegels L m,E des zusätzlichen Straßenverkehrs ausgehend vom Plangebiet<br />

auf der K 8042 wird gemäß DIN 18005-1 nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen<br />

(RLS-90) durchgeführt.<br />

Die Vorgehensweise zur Berechnung des Emissionspegels erfolgt gemäß der RLS-90 (Richtlinien für<br />

den Lärmschutz an Straßen), in gleicher Weise wie unter Ziffer 6.1 dieser schalltechnischen <strong>Untersuchung</strong><br />

beschrieben.<br />

Daten <strong>zum</strong> durchschnittlichen tägliche Verkehr (DTV), zur Verkehrsstärke (M) und <strong>zum</strong> Lkw-<br />

Anteil (p) werden unter Zugrundelegung der "Verfahren zur Abschätzung der Verkehrserzeugung<br />

durch Vorhaben der Bauleitplanung" (Dieter Bosserhoff, 2000) anhand folgender Formeln abgeschätzt:<br />

∑ ⎟ ⎟<br />

⎛<br />

⎞<br />

⎜<br />

MIV - Anteil<br />

Pkw −Fahrten<br />

= Zahl der Nutzer⋅<br />

spezifische<br />

Wegehäufigkeit⋅<br />

⎜<br />

⎝<br />

spezifischer<br />

Pkw -Besetzungsgrad<br />

⎠<br />

Der MIV-Anteil beschreibt den Anteil des zusätzlich motorisierten Individualverkehrs.<br />

Nach Bosserhoff kann die Summe der abgeschätzten Pkw- und Lkw-Fahrten als durchschnittlicher<br />

täglicher Verkehr (DTV) bei der Berechnung der Schallemissionen verwendet werden.<br />

Ausgehend von den ermittelten DTV-Werten wird nach Tabelle 3 der RLS 90 (Richtlinie für den<br />

Lärmschutz an Straßen) die maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h bestimmt werden.<br />

Folgende Daten werden der Ermittlung der DTV-Werte zugrunde gelegt:<br />

− Zahl der Nutzer/Beschäftigten: 177 (33 Wohnhäuser im allgemeinen Wohngebiet und sechs<br />

Wohnhäuser im Mischgebiet, jeweils mit ca. vier Einwohnern pro Gebäude; Beschäftigte pro ha<br />

im Mischgebiet: 50, dies entspricht dem Dichtewert für ein Gewerbegebiet bezogen auf die<br />

Bruttobaulandfläche (Fläche des Mischgebietes insgesamt 0,83 ha, Annahme 50 % der Mischgebietsfläche<br />

für gewerbliche Nutzung), ergibt für das geplante Mischgebiet: 21 Beschäftigte)<br />

− spezifische Wegehäufigkeit: 3,5 (Dies entspricht gemäß o.g. Studie der mittleren Wegehäufigkeit<br />

für den ländlichen Raum sowie der Wege pro Beschäftigten ohne großen Kundenverkehr in<br />

gemischten Nutzungen mit Büros.)<br />

− MIV-Anteil: 70 % (Dies entspricht der Annahme, dass Nahversorgungs- und Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

fehlen oder weit entfernt sind und die ÖPNV-Anbindungen nicht attraktiv ist.)<br />

− Pkw-Besetzungsgrad: 1,2 Personen pro Pkw (gemäß o.g. Studie entspricht dies dem Pkw-<br />

Besetzungsgrad über alle Fahrtzwecke in Gebieten mit Wohnnutzung sowie dem kleinflächiger<br />

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Seite 17<br />

Einzelhandelsbetriebe)<br />

− Lkw-Fahrten: 31 Lkw pro Tag (Dies entspricht der Annahme aus o.g. Studie, dass pro Einwohner<br />

mit 0,05 Lkw-Fahrten (z.B. Müllabfuhr) und vier Lkw-Bewegungen pro gewerblicher Nutzung<br />

im Mischgebiet zu rechnen sind.)<br />

Aus diesen Daten ergibt sich ein durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) von 392 Kfz/24h. Die<br />

Verkehrsstärke M errechnet sich nach der Tabelle 3, Zeile Nr. 3 der RLS 90. Daraus ergibt sich tagsüber<br />

(6:00 bis 22:00 Uhr) eine stündliche Verkehrsmenge von 24 Kfz/h und nachts (22:00 bis<br />

6:00 Uhr) von 6 Kfz/h. Der Lkw-Anteil p beträgt 8,0 % während des Tagzeitraums. Nachts ist mit<br />

keinen Lkw-Bewegungen aus dem Mischgebiet (MI) und dem allgemeinen Wohngebiet (WA) zu<br />

rechnen.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass jeweils die Hälfte des Verkehrs auf der Kreis-Straße K 8043 nach<br />

Süden und nach Norden abfährt.<br />

Folgender zusätzlicher Verkehr ist durch das Plangebiet "Wohnbebauung Becherhalde Süd" auf der<br />

Kreis-Straße K 8043 zu erwarten:<br />

Abschnitt DTV Kfz/24h M in Kfz/h p in %<br />

tags nachts tags nachts<br />

K 8043 Nord bzw. Süd 196 12 3 8,0 -<br />

7.2 Bewertung<br />

Der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) auf der Kreis-Straße K 8043 liegt im nördlichen Bereich<br />

bei 3.550 Kfz/24h und im südlichen Bereich bei 3.000 Kfz/24h.<br />

Durch das Planungsgebiet "Wohnbebauung Becherhalde Süd" ist auf der Kreis-Straße K 8043 (Abschnitt<br />

Nord) mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens um 5,5 % und auf dem Abschnitt Süd<br />

mit einer Zunahme um 6,5 % zu rechnen.<br />

Dies entspricht einer Pegelzunahme an der bestehenden Bebauung um 0,2 bzw. 0,3 dB(A). Eine<br />

wesentliche Erhöhung des Fahrverkehrs auf Grund des zusätzlich zu erwartenden Verkehrs aus dem<br />

Planungsgebiet auf der Kreis-Straße ist somit nicht zu rechnen.<br />

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8 Schießgeräusche<br />

8.1 Beschreibung und Nutzungszeiten der Anlage<br />

Seite 18<br />

Bei der Schießanlage der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>" handelt es sich um einen offenen Schießstand<br />

für Kleinkalibergewehre (bis Kaliber 20 mm) und einen geschlossenen Schießstand für Luftgewehre.<br />

Vom Luftgewehrschießstand ist auf Grund der Unterbringung des Schießstandes im Gebäudeinnern<br />

sowie auf Grund geschlossener Fenster beim Schießen mit keinen immissionsrelevanten<br />

Geräuschemissionen zu rechnen.<br />

Im Freien befinden sich sechs Kleinkaliberstände (Schießstandlänge: 50 m). Die Kleinkaliberstände<br />

werden Betreiberangaben zufolge für das Training, Vereinsmeisterschaften, Rundenwettkämpfe und<br />

für das Bürgerschießen, das alle zwei Jahre stattfindet, genutzt. Während der Nachtzeit (22:00 bis<br />

6:00 Uhr) findet kein Schießbetrieb auf der Anlage statt.<br />

Das Training findet nur im Sommerhalbjahr (März bis November) statt, in der Regel donnerstags,<br />

freitags und sonntags zwischen 17:00 und 20:00 Uhr. Ein Training ist aber auch an den anderen<br />

Tagen der Woche möglich. Maximal trainieren in dieser Zeit sechs Vereinsmitglieder. Sonntags trainiert<br />

maximal eine Person. Pro Schütze werden maximal 60 bis 70 Schuss während der Trainingszeit<br />

abgegeben.<br />

Die Vereinsmeisterschaften werden an sechs Abenden in der Zeit zwischen 19:00 bis 22:00 Uhr<br />

ausgetragen. Die Personenanzahl ist mit denen des Trainings zu vergleichen.<br />

Rundenwettkämpfe finden sechsmal zwischen März und Juli statt. Die Wettkämpfe finden freitags<br />

in der Zeit zwischen 17:00 und 22:00 Uhr, samstags in der Zeit zwischen 15:00 und 22:00 Uhr<br />

sowie sonntags in der Zeit zwischen 10:00 und 13:00 Uhr statt. Pro Wettkampftag nehmen maximal<br />

zehn Personen teil. Jedem Teilnehmer stehen 50 Schuss zur Verfügung.<br />

Das Bürgerschießen findet alle zwei Jahre an maximal vier aufeinander folgenden Schießtagen<br />

statt. An den vier Schießtagen werden insgesamt ca. 6.000 Schüsse abgegeben. An Schießtagen<br />

unter der Woche (montags bis freitags) wird das Schießen zwischen 18:00 bis 22:00 Uhr ausgetragen,<br />

samstags zwischen 11:00 und 17:00 Uhr. Sonntags findet die Siegerehrung ohne Schießbetrieb<br />

statt.<br />

In nachfolgender Tabelle sind die o.g. Daten zusammengefasst aufgeführt:<br />

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Seite 19<br />

Emissionssituation<br />

Schusszahlen Kleinkaliber<br />

werktags sonn- und feiertags<br />

7-20 Uhr 6-7, 20-22 Uhr 9-13, 15-20 Uhr 6-9, 13-15 und 20-22 Uhr<br />

Training 420 0 60 0<br />

Vereinsmeisterschaft 0 360 360 0<br />

Rundenwettkampf 200 300 500 0<br />

Bürgerschießen 750 750 0 0<br />

Die Teilnehmer und Zuschauer an den jeweiligen Wettkämpfen sowie die Teilnehmer am Training<br />

parken entlang der Zufahrtsstraße <strong>zum</strong> Schützenhaus (siehe Lageplan in Anhang 4). Während des<br />

Trainings und bei den Vereinsmeisterschaften ist maximal mit zwölf Pkw-Bewegungen pro Abend<br />

zu rechnen. Bei den Rundenwettkämpfen sind Betreiberangaben zufolge maximal 32 Pkw-<br />

Bewegungen zu erwarten, da zusätzlich zu den Teilnehmern auch Zuschauer kommen. Beim Bürgerschießen<br />

ist während der Schießtage mit maximal 60 Pkw-Bewegungen und bei der Siegerehrung<br />

mit maximal 100 Pkw-Bewegungen zu rechnen.<br />

Einmal im Jahr wird auf dem Gelände des Schützenvereins ein Grillfest mit einer Teilnehmerzahl<br />

von ca. 40 Personen bis ca. 24:00 Uhr durchgeführt. Musikdarbietungen im Freien finden dabei<br />

nicht statt. Im Vereinsheim werden zudem jährlich eine Generalversammlung sowie die Jahresabschlussfeier<br />

abgehalten. Dabei läuft maximal Hintergrundmusik im Vereinsheim. Auf Grund des beschriebenen<br />

Umfangs der Veranstaltungen im Vereinsheim und des Abstandes von ca. 70 m zur<br />

Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, ist vom Vereinsheim mit keinen immissionsrelevanten<br />

Geräuschemissionen im Planungsgebiet zu rechnen.<br />

8.2 Messung der Schießgeräuschimmissionen<br />

8.2.1 Messgeräte<br />

Folgendes Messgerät wurde bei den Messung verwendet:<br />

− Schallanalysator der Klasse 1: Norsonic AS Typ 140 (Geräte Serien-Nr.: 1402863/07)<br />

− Vorverstärker: 1209 (Serien-Nr.: 12240)<br />

− Kondensatormikrofon: Freifeldmikrofon Norsonic AS Typ 1225 (Geräte Serien-Nr.: 79626)<br />

− akustischer Kalibrator: Norsonic AS Typ 1251 (Geräte Serien-Nr.: 31488)<br />

Der verwendete Schallpegelmesser erfüllt die Anforderung der DIN IEC 61672 Klasse 1 und ist geeicht.<br />

Vor und am Ende jeder Messung wurde der Schallpegelmesser kalibriert. Abweichungen mit<br />

Einfluss auf die Messergebnisse wurden nicht festgestellt. Der Pegelverlauf sowie das Spektrum<br />

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Seite 20<br />

wurden vom Messgeräte elektronisch aufgezeichnet.<br />

8.2.2 Messgröße<br />

Gemäß VDI 3745-1 ist zur Beschreibung der Schießgeräuschimmissionen der maximale Schalldruckpegel<br />

L AFmax jedes einzelnen Schusses zu ermitteln. Dieser wird als Einzelschusspegel bezeichnet.<br />

8.2.3 Messort/Immissionsort<br />

Gemessen wurde am zur Schießanlage nächstgelegenen Einwirkort im Planungsgebiet in einer Höhe<br />

von 4,00 m über dem Boden (siehe Lageplan in Anhang 4).<br />

8.2.4 Schallausbreitungssituation<br />

Zwischen dem Messort und dem Schießstand besteht keine Sichtverbindung. Zum Zeitpunkt der<br />

Messung herrschte eine Windgeschwindigkeit kleiner 3 m/s, die Temperatur betrug 18 °C. Der<br />

Himmel war bedeckt.<br />

8.2.5 Emissionssituation<br />

Im Freien wird mit Kleinkalibern ≤ 20 mm geschossen. Der Schütze befindet sich in einem dreiseitig<br />

Umbauten überdachten Bereich der Anlage. Das Trefferfeld befindet sich in 50 m Abstand<br />

<strong>zum</strong> Schützen. Der Zugang <strong>zum</strong> Kleinkaliberstand erfolgt über das Schützenhaus. Nördlich der<br />

Kleinkaliberstände befindet zwischen dem überdachten Bereich und dem Trefferfeld eine Schutzmauer<br />

mit einer Höhe von ca. 2,00 m. Dieser Bereich ist nach oben hin vollständig offen. Geschossen<br />

wird von Osten nach Westen. Die Anzahl der Schüsse bei den jeweiligen Ereignissen ist in Ziffer<br />

8.1 beschrieben.<br />

8.2.6 Fremdgeräusche<br />

Die vorherrschenden Fremdgeräusche wurden durch den Verkehr auf der Kreis-Straße K 8042 und<br />

von überfliegenden Flugzeugen bestimmt. Jedoch traten die Fremdgeräusche gegenüber den<br />

Schussgeräuschen der Anlage in den Hintergrund. Der Einzelschusspegel war um mindestens 10 dB<br />

höher als der momentane Fremdgeräuschpegel, so dass die Fremdgeräusche keinen Einfluss auf<br />

die Messung haben.<br />

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8.2.7 Durchführung der Messung<br />

Seite 21<br />

Am Messort wurde eine "gesteuerte Messung" gemäß VDI 3745-1 (Beurteilung von Schießgeräuschimmissionen)<br />

durchgeführt. Bei einer "gesteuerten Messung" werden mit dem Einzelschusspegel<br />

gleichzeitig die zugehörigen Emissionsbedingungen (siehe 8.2.5) erfasst.<br />

Es wurde die Emissionssituation "Schießen mit Kleinkaliberwaffe" am Immissionsort messtechnisch<br />

erfasst. Dabei wurde gemäß VDI 3745-1 eine Stichprobe von mindestens zehn Einzelschusspegeln<br />

jeweils im Abstand von mindestens zehn Sekunde gemessen (siehe Pegelschrieb in Anhang 2).<br />

Da der Abstand zwischen Schießstand und Immissionsort mit ca. 75 m weniger als 100 m beträgt,<br />

war eine Stichprobenmessung gemäß Ziffer 4.3 der VDI 3745-1 ausreichend.<br />

Bei den Messungen waren am Schießstand Frau Dipl.-Ing. (FH) Bihr, am Messort Frau<br />

Dipl-Ing. (FH) Martin sowie eine Messgehilfin anwesend.<br />

8.2.8 Bestimmung des mittleren Einschusspegels<br />

Der mittlere Einschusspegel Lmk wird gemäß folgender Gleichung für jede Emissionssituation k aus<br />

allen gemessenen Einzelschusspegeln LAfmax,k,i = Lk,i gebildet:<br />

L<br />

⎛ 1<br />

10lg<br />

⎜<br />

⎝ nk<br />

mk = ∑<br />

i=<br />

1<br />

n<br />

k<br />

10<br />

0,<br />

1*<br />

L<br />

k , i<br />

⎞<br />

⎟<br />

⎠<br />

n k: Gesamtzahl der gemessenen Einzelschusspegel aller Stichproben für die Emissionssituation k.<br />

Folgende Einzelschusspegel wurden am Immissionsort gemessen:<br />

Schuss Einzelschusspegel in dB(A) Schuss Einzelschusspegel in dB(A)<br />

1 69,1 9 65,3<br />

2 60,6 10 61<br />

3 59,8 11 61,2<br />

4 63,2 12 67,5<br />

5 62,6 13 60,8<br />

6 59,2 14 60,4<br />

7 61,2 15 61,9<br />

8 66,3<br />

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Seite 22<br />

Aus den Einzelschusspegeln wurde gemäß o.g. Formel ein mittlere Einschusspegel L mk von<br />

63,8 dB(A) am Immissionsort berechnet.<br />

8.2.9 Bildung des Beurteilungspegels der Schießgeräuschimmissionen<br />

Zur Berechnung des Beurteilungspegels am Immissionsort ist der gemessene mittlere Einschusspegel<br />

mit einem Impulshaltigkeitszuschlag von 16 dB(A) zu addieren. Als Einwirkzeit eines einzelnen<br />

Schusses wird gemäß VDI 3745-1 eine Dauer von 125 ms angesetzt.<br />

Gemäß A.1.6 der TA Lärm gelten bei der Beurteilung der Schießgeräuschimmissionen abweichend<br />

von der VDI 3745-1 die Immissionsrichtwerte, Beurteilungszeiten und der Zuschlag für Tageszeiten<br />

mit erhöhter Empfindlichkeit nach Ziffer 6 der TA Lärm.<br />

Unter Berücksichtigung:<br />

− des gemessenen mittleren Einzelschusspegels von 63,8 dB(A),<br />

− eines Impulshaltigkeitszuschlages von 16 dB(A),<br />

− der in Kapitel 8.1 angegebenen Schusszahlen pro Ereignis und Zeitraum,<br />

− eines Zuschlages für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Ziffer 6 der TA Lärm,<br />

ergeben sich für die vier zu betrachtenden Emissionssituationen (Training, Vereinsmeisterschaften,<br />

Rundenwettkampf und Bürgerschießen) folgende Beurteilungspegel L r an den Einwirkorten:<br />

Emissionssituation L r in dB(A) werktags L r in dB(A) sonn- und feiertags<br />

Training 49,4 40,9<br />

Vereinsmeisterschaften 54,7 48,7<br />

Rundenwettkampf 54,6 50,2<br />

Bürgerschießen 58,9 -<br />

8.2.10 Bewertung der Ergebnisse der Schießgeräusch-Einwirkungen<br />

Nachfolgend sind die Beurteilungspegel der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>" für das 1. Obergeschoß<br />

(relative Höhe: 4,00 m) am Immissions-/Messort im Plangebiet aufgelistet:<br />

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Seite 23<br />

Emissionssituation<br />

8.3 Parkplatz<br />

Beurteilungspegel<br />

in dB(A)<br />

werktags sonn- und<br />

feiertags<br />

Immissionsrichtwert lt.<br />

TA Lärm in dB(A)<br />

werktags, sonn- und<br />

feiertags<br />

Über- (+)/Unterschreitung<br />

(−) in dB(A)<br />

werktags sonn- und feiertags<br />

Training 49 41 55 – 6 – 14<br />

Vereinsmeisterschaft 55 49 55 ± 0 – 6<br />

Rundenwettkampf 55 50 55 ± 0 – 5<br />

Bürgerschießen 59 - 55 + 4 -<br />

8.3.1 Geräuschemissionen des Parkplatzes<br />

Zusätzlich zu den Schießgeräuscheinwirkungen sind bei der Betrachtung der Nutzungen der Schießanlage<br />

die Parkplatzlärmeinwirkungen auf das Planungsgebiet zu berücksichtigen.<br />

Wie oben bereits beschrieben parken die Teilnehmer an den jeweiligen Wettkämpfen sowie am<br />

Training entlang der Zufahrtsstraße <strong>zum</strong> Schützenhaus (siehe Lageplan in Anhang 3).<br />

Emissionssituation<br />

Pkw-Bewegungen innerhalb der jeweiligen Beurteilungszeiten<br />

werktags sonn- und feiertags<br />

7-20 Uhr 6-7, 20-22 Uhr 9-13, 15-20 Uhr 6-9, 13-15 und 20-22 Uhr<br />

Training 6 6 2 0<br />

Vereinsmeisterschaft 16 16 32 0<br />

Rundenwettkampf 6 6 12 0<br />

Bürgerschießen 50 50 30 30<br />

Auf Grund der oben genannten geringen Bewegungshäufigkeiten tagsüber werktags und sonntags<br />

sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ruhzeiten und des Abstandes der Parkplätze <strong>zum</strong> Planungsgebiet<br />

von 90 m ist mit keinen immissionsrelevanten Geräuschimmissionen im Plangebiet zu<br />

rechnen.<br />

Zur Abschätzung des "Worst-Case-Falls" für die lauteste Nachstunde wird die Abfahrt von 40 Pkw<br />

berechnet (z.B. nach Ende einer Grillfeier). Dies entspricht einer Bewegung pro Stellplatz und Stunde.<br />

Daraus ergibt sich gemäß Parkplatzlärmstudie für den Parkplatz ein Schall-Leistungspegel von<br />

LW = 86,7 dB(A).<br />

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Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011


Seite 24<br />

In dem Schall-Leistungspegel ist der Zuschläge K PA (Zuschlag für die Parkplatzart) von 0 dB(A) und<br />

K I (Zuschlag für die Impulshaltigkeit) von 4 dB(A) enthalten. Dieser Ansatz berücksichtigt insbesondere<br />

Nebengeräusche wie z.B. Gespräche.<br />

Die Emissionshöhe des Parkplatzes beträgt 0,50 m.<br />

8.3.2 Berechnung der Schallimmissionen des Parkplatzes<br />

Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt gemäß TA Lärm in Verbindung mit der<br />

DIN ISO 9613-2 (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien).<br />

Es wird die unter Kapitel 8.3.1 genannte Schallquelle (Parkplatz) in das Schallausbreitungsberechnungsprogramm<br />

eingegeben. Dabei werden Lage und Form der Schallquelle erfasst. Weiterhin wird<br />

die Lage der geplanten Wohnbebauung, reflektierende und abschirmende Gebäudefassaden sowie<br />

die topografische Situation berücksichtigt.<br />

In der DIN ISO 9613-2 wird ein auf alle Schallquellen anwendbares, einheitliches Verfahren für die<br />

Berechnung der Schallausbreitung angegeben. Im vorliegenden Fall wird der Wert für die meteorologische<br />

Korrektur Cmet = 0 dB gesetzt. Die berechneten Pegel sind somit "Mitwind-<br />

Mittelungspegel". Der Beurteilungspegel am Immissionsort im Planungsgebiet wird für eine relative<br />

Höhe von 4,00 m über Geländeoberkante ermittelt.<br />

Am Immissions-/Messort IP wurde ein Beurteilungspegel von 34,4 dB(A) für die lauteste Nachtstunde<br />

(22:00 bis 23:00 Uhr) berechnet.<br />

Der zulässige Nacht-Immissionsrichtwert der TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet (WA) von<br />

40 dB(A) wird um 6 dB(A) unterschritten.<br />

Bei der Spitzenpegel-Betrachtung während der Nachtzeit wird als lautestes Einzelereignis das Geräusch<br />

beim Schließen von Türen auf dem Parkplatz angenommen. Bei Ansatz dieses maximalen<br />

Pegels ergibt sich gemäß der Parkplatzlärmstudie, ein erforderlicher Abstand zwischen dem Rand<br />

des Parkplatzes und dem nächstgelegenen Immissionsorten in einem allgemeinen Wohngebiet<br />

(WA) von 28 m. Dieser Abstand wird im vorliegenden Fall <strong>zum</strong> Plangebiet eingehalten.<br />

8.4 Bewertung der Ergebnisse<br />

Die Berechnungsergebnisse der Schießgeräusch-Einwirkungen zeigen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte<br />

der TA Lärm (Technische Anleitung <strong>zum</strong> Schutz gegen Lärm) für ein allgemeines<br />

Wohngebiet (WA) beim Training, den Vereinsmeisterschaften und den Rundenwettkämpfen tagsüber<br />

sowohl an Werktagen als auch an Sonn- und Feiertagen im Plangebiet eingehalten werden.<br />

Während der Nachtzeit findet keine Nutzung der Schießanlage statt. Es ist lediglich mit Pkw-<br />

Abfahrten nachts zu rechnen. Die Berechnungen zeigen, dass durch die Pkw-Bewegungen die zu-<br />

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Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011


Seite 25<br />

lässigen Nacht-Immissionsrichtwerte im Plangebiet eingehalten (vgl. Kapitel 8.3.2) werden. Alle<br />

zwei Jahre finden an maximal vier aufeinander folgenden Schießtagen das Bürgerschießen statt.<br />

Dieses Ereignis wird als seltenes Ereignis gemäß TA Lärm, Ziffer 7.2 gewertet. Die zulässigen Immissionsrichtwerte<br />

für seltene Ereignisse von 70 dB(A) werden durch die Schießgeräusch-<br />

Einwirkungen des Bürgerschießens um 21 dB(A) unterschritten.<br />

Die abschließende Beurteilung obliegt der zuständigen Behörde.<br />

9 Vorschläge für die Bauleitplanung<br />

9.1 Festsetzungen<br />

Im Bebauungsplan sind Festsetzungen für Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />

im Sinne des BImSchG zu treffen. Es wird folgende Festsetzung vorgeschlagen:<br />

Für das geplante Mischgebiet sind folgende Festsetzungen zu treffen. Der Bereich ist im Planteil<br />

<strong>zum</strong> Bebauungsplan zu kennzeichnen (z.B. Zackenlinie):<br />

− Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume (z.B. Büroräume, Wohnzimmer Wohnküche, Schlafzimmer)<br />

sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen.<br />

An den Fassaden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich III (maßgeblicher<br />

Außenlärmpegel von 61 dB(A) bis 65 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der<br />

Aufenthaltsäume ein erforderliches Gesamtschalldämmmaß R' W,res von mindestens 35 dB(A) für<br />

Aufenthaltsräumen in Wohnräumen und ein erforderliches Gesamtschalldämmmaß R' W,res von<br />

mindestens 30 dB(A) für Büroräume und ähnlichem.<br />

− Die <strong>zum</strong> Lüften erforderlichen Fensteröffnungen der Ruhe- und Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer<br />

Wohnküche, Schlaf- und Kinderzimmer) sind auf die der Kreis-Straße K 8043 abgewandten<br />

Gebäudeseiten (nach Norden, Osten und Süden) zu orientieren.<br />

− Ausnahmen von den oben genannten Orientierungspflichten für die Fensteröffnungen einzelner<br />

Aufenthalts- und Ruheräume können zugelassen werden, wenn alle anderen Aufenthalts- und<br />

Ruheräume des Gebäudes die o.g. Orientierung aufweisen und wenn gleichzeitig eine Unterbringung<br />

von Fensteröffnungen von weiteren Aufenthalts- und Ruheräume an allen hierfür zulässigen<br />

Gebäudeseiten (in den hierfür zulässigen Geschoßen) unter der Voraussetzung von<br />

funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume<br />

ersatzweise mit ausreichend dimensionierten Lüftungsanlagen (z.B. integrierte Fensterrahmen-<br />

Lüftung, Einzel-Lüfter etc.) ausgestattet werden.<br />

Für das geplante allgemeine Wohngebiet (WA) sind folgende Festsetzungen zu treffen. Der Bereich<br />

ist im Planteil <strong>zum</strong> Bebauungsplan zu kennzeichnen (z.B. Zackenlinie):<br />

− Die <strong>zum</strong> Lüften erforderlichen Fensteröffnungen der Ruheräume (z.B. Schlaf- und Kinderzimmer)<br />

sind auf die der Kreis-Straße K 8043 abgewandten Gebäudeseite (nach Norden, Osten und<br />

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Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011


Seite 26<br />

Süden) zu orientieren.<br />

− Ausnahmen von den oben genannten Orientierungspflichten für die Fensteröffnungen einzelner<br />

Ruheräume können zugelassen werden, wenn alle anderen Ruheräume des Gebäudes die o.g.<br />

Orientierung aufweisen und wenn gleichzeitig eine Unterbringung von Fensteröffnungen von<br />

weiteren Ruheräumen an allen hierfür zulässigen Gebäudeseiten (in den hierfür zulässigen Geschoßen)<br />

unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich<br />

ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit ausreichend dimensionierten Lüftungsanlagen<br />

(z.B. integrierte Fensterrahmen-Lüftung, Einzel-Lüfter etc.) ausgestattet werden.<br />

9.2 Umweltbericht<br />

Im Umweltbericht sind die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelten Umweltauswirkungen<br />

zu beschreiben und zu bewerten. Für die Beschreibung der Lärmauswirkungen wird folgender<br />

Text vorgeschlagen:<br />

"Bestandsaufnahme: Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße<br />

K 8043 und die Schießgeräuschimmissionen der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>" ein. Nutzungskonflikte<br />

liegen bisher nicht vor.<br />

Prognose bei Durchführung: Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-<br />

Straße K 8043 und die Schießgeräuschimmissionen der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>" ein. Im<br />

Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> der zu erwartenden<br />

Verkehrslärm- und Schießlärm-Immissionen im Planungsgebiet durch das Büro Sieber (Gutachten<br />

vom 22.09.2011) durchgeführt. Es zeigt sich, dass an den geplanten Baugrenzen der<br />

1. Baureihe entlang der Kreis-Straße K 8043 die zulässigen Orientierungswerte für ein Mischgebiet<br />

(MI) tagsüber um 2 bis 3 dB(A) und nachts um 3 bis 4 dB(A) überschritten werden. An den westlichen<br />

Baugrenzen des allgemeinen Wohngebietes (WA) wird der Tages-Orientierungswert eingehalten.<br />

Während der Nachtzeit wird der zulässige Nacht-Orientierungswert an den westlichen Baugrenzen<br />

des südlichsten und nördlichsten Baufeldes des geplanten allgemeinen Wohngebietes<br />

(WA) um 1 dB(A) überschritten. Der mit den Verkehrslärm-Einwirkungen einhergehende Konflikt<br />

wird im Planungsgebiet durch die Festsetzungen passiver Lärmschutz-Maßnahmen (Orientierung<br />

der Aufenthaltsräume, schallgedämmte Außenbauteile, ausreichend dimensionierte Lüftungsanlagen)<br />

gelöst. Eine aktive Lärmschutz-Maßnahme (z.B. Wall oder Wand) soll an dieser Stelle aus<br />

Gründen des Städtebaus (vorhandene Bebauung inkl. Erschließung) und der Wirtschaftlichkeit nicht<br />

verwirklicht werden. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung)<br />

werden an den geplanten Baugrenzen des Mischgebietes (MI) und des allgemeinen Wohngebietes<br />

(WA) sowohl tagsüber als auch während der Nachtzeit eingehalten.<br />

Zusätzlich zu den Verkehrslärm-Einwirkungen im Planungsgebiet wurden die Auswirkungen des<br />

Mehrverkehrs nach der Verwirklichung des Plangebietes auf die bestehende Bebauung untersucht.<br />

Es zeigte sich, dass eine wesentliche Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der Kreis-Straße<br />

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Seite 27<br />

K 8043 durch den Verkehr aus dem Gebiet "Becherhalde Süd" nicht zu erwarten ist.<br />

Die Schießgeräusch-Immissionen der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>" wurden gemäß TA Lärm<br />

(Technische Anleitung <strong>zum</strong> Schutz gegen Lärm) im Planungsgebiet messtechnisch ermittelt und beurteilt.<br />

Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm<br />

für ein allgemeines Wohngebiet (WA) beim Training, bei den Vereinsmeisterschaften und bei den<br />

Rundenwettkämpfen tagsüber sowohl an Werktagen als auch an Sonn- und Feiertagen im Plangebiet<br />

eingehalten werden. Während der Nachtzeit findet keine Nutzung der Schießanlage statt. Es<br />

ist lediglich mit Pkw-Abfahrten durch Besucher und Schützen zu rechnen. Die Berechnungen zeigen,<br />

dass durch den Pkw-Fahrverkehr der zulässige Nacht-Immissionsrichtwert im Plangebiet eingehalten<br />

wird. Tagsüber ist auf Grund der zu erwartenden geringen Pkw-Bewegungen und des Abstandes<br />

der Parkplätze <strong>zum</strong> Planungsgebiet (ca. 90 m) ist mit keinen immissionsrelevanten Geräuschimmissionen<br />

im Plangebiet zu rechnen.<br />

Alle zwei Jahre finden an maximal vier aufeinander folgenden Schießtagen das Bürgerschießen auf<br />

dem Gelände der "Zimmereischützengilde <strong>Kißlegg</strong>" statt. Dieses Ereignis wird als seltenes Ereignis<br />

gemäß TA Lärm, Ziffer 7.2 gewertet. Der zulässige Tages-Immissionsrichtwert für seltene Ereignisse<br />

von 70 dB(A) werden durch die Geräuscheinwirkungen, die mit dem Bürgerschießen verbunden<br />

sind, um 21 dB(A) unterschritten. Es ist mit keinen schädlichen Umwelteinwirkungen im Plangebiet<br />

zu rechnen."<br />

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Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011


10 Bilddokumentation<br />

Seite 28<br />

Blick von Nordosten auf<br />

das Plangebiet, im Hintergrund<br />

die Kreis-Straße<br />

K 8043 und das bestehende<br />

Wohngebiet<br />

"Schlingsee"<br />

Blick von Osten auf das<br />

Plangebiet, im Hintergrund<br />

das Wohngebiet<br />

"Schlingsee"<br />

Blick von Süden auf den<br />

westlichen Bereich des<br />

Plangebietes; links im<br />

Bild die Kreis-Straße<br />

K 8043<br />

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Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />

Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011


Seite 29<br />

Blick auf das Schützenhaus<br />

der "Zimmerschützengilde<br />

<strong>Kißlegg</strong>"; links<br />

im Bild der Kleinkaliberschießplatz<br />

Blick auf das Trefferfeld<br />

des Kleinkaliberschießplatzes<br />

Blick vom Schützenhaus<br />

auf die Zufahrtsstraße zur<br />

"Zimmerschützengilde<br />

<strong>Kißlegg</strong>"<br />

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Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011


11 Anhang<br />

Seite 30<br />

− Anhang 1: Liste der Eingabedaten, Schallquellen (Straße)<br />

− Anhang 2: Pegelschrieb der Messung der Schießgeräusche<br />

− Anhang 3: Rasterlärmkarte der Verkehrslärm-Immissionen<br />

− Anhang 4: Lageplan mit Schallquellen der "Zimmerschützengilde <strong>Kißlegg</strong>"<br />

Bericht erstellt am: 29.09.2011<br />

…………………………… Büro Sieber, Lindau (B)<br />

(Unterschrift) Bearbeiterin: Dipl.-Ing. (FH) M. Martin<br />

Die in der vorliegenden schalltechnischen <strong>Untersuchung</strong> enthaltenen Ergebnisse basieren auf Messungen/Berechnungen nach den genannten<br />

Regelwerken sowie auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird<br />

ausschließlich für selbst ermittelte Informationen/Daten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht übernommen. Für die Einhaltung der<br />

Ergebnisse von Schallprognosen werden keine Garantien übernommen. Die vorliegende schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> ist nur zusammen<br />

mit allen Anlagen vollständig und unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen. Eine Veröffentlichung bedarf der Genehmigung des<br />

Büros Sieber. Die Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Nur die gebundenen Originalausfertigungen tragen<br />

eine Unterschrift.<br />

Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />

Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />

Gutachten mit 30 Seiten, Fassung vom 29.09.2011


Anhang 1: Liste der Eingabedaten, Schallquellen (Straße)<br />

Straße /RLS-90 (12) Variante 0<br />

Bezeichnung STRb016 Straße Spur 1** Wirkradius /m 99999,00<br />

Gruppe ohne Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />

Knotenzahl 5 Steigung max. % 1,08<br />

Länge /m 270,99 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />

Länge /m (2D) 270,98 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />

Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />

Tag 0,00 - 122,42 3,94 70,00 60,00 59,39 56,27<br />

Nacht 0,00 - 16,30 3,94 70,00 60,00 50,64 47,51<br />

Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />

DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />

Tag (6h-22h) 16,00 Tag 56,3 1 16,00000 0,00 56,3<br />

Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 47,5 1 8,00000 0,00 47,5<br />

Bezeichnung STRb011 Straße Spur 1* Wirkradius /m 99999,00<br />

Gruppe ohne Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />

Knotenzahl 4 Steigung max. % 1,18<br />

Länge /m 233,13 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />

Länge /m (2D) 233,13 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />

Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />

Tag 0,00 - 103,45 4,33 70,00 60,00 58,77 55,69<br />

Nacht 0,00 - 13,79 4,33 70,00 60,00 50,02 46,94<br />

Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />

DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />

Tag (6h-22h) 16,00 Tag 55,7 1 16,00000 0,00 55,7<br />

Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 46,9 1 8,00000 0,00 46,9<br />

Bezeichnung STRb015 Straße Spur 2** Wirkradius /m 99999,00<br />

Gruppe ohne Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />

Knotenzahl 5 Steigung max. % 1,25<br />

Länge /m 270,99 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />

Länge /m (2D) 270,98 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />

Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />

Tag 0,00 - 122,40 3,94 70,00 60,00 59,39 56,27<br />

Nacht 0,00 - 16,30 3,94 70,00 60,00 50,64 47,51<br />

Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />

DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />

Tag (6h-22h) 16,00 Tag 56,3 1 16,00000 0,00 56,3<br />

Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 47,5 1 8,00000 0,00 47,5<br />

Bezeichnung STRb012 Straße Spur 2* Wirkradius /m 99999,00<br />

Gruppe ohne Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />

Knotenzahl 4 Steigung max. % 0,90<br />

Länge /m 233,05 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />

Länge /m (2D) 233,05 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />

Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />

Tag 0,00 - 103,45 4,33 70,00 60,00 58,77 55,69<br />

Nacht 0,00 - 13,79 4,33 70,00 60,00 50,02 46,94<br />

Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />

DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />

Tag (6h-22h) 16,00 Tag 55,7 1 16,00000 0,00 55,7<br />

Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 46,9 1 8,00000 0,00 46,9<br />

Seite 1<br />

Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />

Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />

Anhang 1 mit 3 Seiten, Fassung vom 29.09.2011


Bezeichnung STRb007 Straße Spur 2** Wirkradius /m 99999,00<br />

Gruppe Mit Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />

Knotenzahl 4 Steigung max. % 0,73<br />

Länge /m 243,24 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />

Länge /m (2D) 243,23 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />

Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />

Tag 0,00 - 122,42 3,94 70,00 60,00 59,39 56,27<br />

Nacht 0,00 - 16,30 3,94 70,00 60,00 50,64 47,51<br />

Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />

DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />

Tag (6h-22h) 16,00 Tag 56,3 1 16,00000 0,00 56,3<br />

Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 47,5 1 8,00000 0,00 47,5<br />

Bezeichnung STRb017 Straße Spur 2*** Wirkradius /m 99999,00<br />

Gruppe Mit Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />

Knotenzahl 4 Steigung max. % 3,59<br />

Länge /m 25,80 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />

Länge /m (2D) 25,79 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />

Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />

Tag 0,00 - 122,42 3,94 30,00 30,00 59,39 51,85<br />

Nacht 0,00 - 16,30 3,94 30,00 30,00 50,64 43,10<br />

Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />

DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />

Tag (6h-22h) 16,00 Tag 51,9 1 16,00000 0,00 51,9<br />

Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 43,1 1 8,00000 0,00 43,1<br />

Bezeichnung STRb008 Straße Spur 2** Wirkradius /m 99999,00<br />

Gruppe Mit Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />

Knotenzahl 4 Steigung max. % 3,09<br />

Länge /m 42,12 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />

Länge /m (2D) 42,11 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />

Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />

Tag 0,00 - 103,45 4,33 30,00 30,00 58,77 51,30<br />

Nacht 0,00 - 13,79 4,33 30,00 30,00 50,02 42,55<br />

Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />

DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />

Tag (6h-22h) 16,00 Tag 51,3 1 16,00000 0,00 51,3<br />

Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 42,6 1 8,00000 0,00 42,6<br />

Bezeichnung STRb014 Straße Spur 2** Wirkradius /m 99999,00<br />

Gruppe Mit Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />

Knotenzahl 3 Steigung max. % -0,79<br />

Länge /m 196,96 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />

Länge /m (2D) 196,96 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />

Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />

Tag 0,00 - 103,45 4,33 70,00 60,00 58,77 55,69<br />

Nacht 0,00 - 13,79 4,33 70,00 60,00 50,02 46,94<br />

Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />

DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />

Tag (6h-22h) 16,00 Tag 55,7 1 16,00000 0,00 55,7<br />

Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 46,9 1 8,00000 0,00 46,9<br />

Seite 2<br />

Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />

Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />

Anhang 1 mit 3 Seiten, Fassung vom 29.09.2011


Bezeichnung STRb010 Straße Spur 1*** Wirkradius /m 99999,00<br />

Gruppe Mit Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />

Knotenzahl 4 Steigung max. % -1,04<br />

Länge /m 243,35 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />

Länge /m (2D) 243,34 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />

Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />

Tag 0,00 - 122,42 3,94 70,00 60,00 59,39 56,27<br />

Nacht 0,00 - 16,30 3,94 70,00 60,00 50,64 47,51<br />

Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />

DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />

Tag (6h-22h) 16,00 Tag 56,3 1 16,00000 0,00 56,3<br />

Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 47,5 1 8,00000 0,00 47,5<br />

Bezeichnung STRb018 Straße Spur 1*** Wirkradius /m 99999,00<br />

Gruppe Mit Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />

Knotenzahl 5 Steigung max. % -2,16<br />

Länge /m 30,98 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />

Länge /m (2D) 30,98 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />

Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />

Tag 0,00 - 122,42 3,94 30,00 30,00 59,39 51,85<br />

Nacht 0,00 - 16,30 3,94 30,00 30,00 50,64 43,10<br />

Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />

DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />

Tag (6h-22h) 16,00 Tag 51,9 1 16,00000 0,00 51,9<br />

Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 43,1 1 8,00000 0,00 43,1<br />

Bezeichnung STRb009 Straße Spur 1** Wirkradius /m 99999,00<br />

Gruppe Mit Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />

Knotenzahl 5 Steigung max. % 3,78<br />

Länge /m 44,18 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />

Länge /m (2D) 44,17 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />

Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />

Tag 0,00 - 103,45 4,33 30,00 30,00 58,77 51,30<br />

Nacht 0,00 - 13,79 4,33 30,00 30,00 50,02 42,55<br />

Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />

DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />

Tag (6h-22h) 16,00 Tag 51,3 1 16,00000 0,00 51,3<br />

Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 42,6 1 8,00000 0,00 42,6<br />

Bezeichnung STRb013 Straße Spur 1** Wirkradius /m 99999,00<br />

Gruppe Mit Kreisverkehr Mehrf. Refl. Drefl /dB 0,00<br />

Knotenzahl 4 Steigung max. % 0,75<br />

Länge /m 196,56 Regelquerschnitt d(SQ) in m 0,00<br />

Länge /m (2D) 196,55 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt<br />

Emiss.-Variante DStrO Zeitraum M in Kfz / h p / % v PKW /km/h v LKW /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)<br />

Tag 0,00 - 103,45 4,33 70,00 60,00 58,77 55,69<br />

Nacht 0,00 - 13,79 4,33 70,00 60,00 50,02 46,94<br />

Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /dB Ton-Zuschlag /dB Info.-Zuschlag /dB Niederf.-Zuschlag/dB<br />

DIN 18005 - 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)<br />

Tag (6h-22h) 16,00 Tag 55,7 1 16,00000 0,00 55,7<br />

Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 46,9 1 8,00000 0,00 46,9<br />

Seite 3<br />

Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />

Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />

Anhang 1 mit 3 Seiten, Fassung vom 29.09.2011


Anhang 2: Pegelschrieb der Messung der Schießgeräusche<br />

Am Mess-/Immissionsort IP<br />

120<br />

115<br />

110<br />

105<br />

100<br />

95<br />

90<br />

85<br />

80<br />

75<br />

70<br />

65<br />

60<br />

55<br />

50<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

00:00:00 00:01:00 00:02:00 00:03:00 00:04:00 00:05:00 00:06:00<br />

Seite 1<br />

LAeq LAF(max)<br />

Blick von Osten auf den Mess-/Immissionsort an der geplanten Baugrenze des Planungsgebietes "Wohnbebauung<br />

Becherhalde Süd"<br />

Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />

Bebauungsplan "Wohnbebauung Becherhalde Süd"<br />

Anhang 2 mit 1 Seite, Fassung vom 29.09.2011


4<br />

2/11<br />

931/13<br />

932/10<br />

931/29<br />

M 1: 1.000<br />

909<br />

447/2<br />

653,00<br />

652,00<br />

gepl.Mischgebiet (MI)<br />

gepl.Mischgebiet (MI)<br />

652,00<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

651,00<br />

447/1<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

Rasterlärmkarte der Verkehrslärm-Immissionen,<br />

Variante ohne Kreisverkehr,<br />

Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr)<br />

931/26<br />

931/12<br />

32/19<br />

2/12<br />

931/27<br />

931/14<br />

932/11<br />

931/13<br />

932/10<br />

931/29<br />

909<br />

447/2<br />

653,00<br />

652,00<br />

gepl.Mischgebiet (MI)<br />

gepl.Mischgebiet (MI)<br />

Rasterlärmkarte der Verkehrslärm-Immissionen,<br />

Variante mit Kreisverkehr,<br />

Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr)<br />

652,00<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

651,00<br />

447/1<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

447<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

447<br />

4<br />

2/11<br />

931/13<br />

932/10<br />

931/29<br />

909<br />

447/2<br />

653,00<br />

652,00<br />

gepl.Mischgebiet (MI)<br />

gepl.Mischgebiet (MI)<br />

Rasterlärmkarte der Verkehrslärm-Immissionen,<br />

Variante ohne Kreisverkehr,<br />

Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr)<br />

931/26<br />

931/12<br />

32/19<br />

2/12<br />

931/27<br />

931/14<br />

932/11<br />

931/13<br />

932/10<br />

931/29<br />

909<br />

447/2<br />

653,00<br />

652,00<br />

gepl.Mischgebiet (MI)<br />

gepl.Mischgebiet (MI)<br />

652,00<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

651,00<br />

447/1<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

Rasterlärmkarte der Verkehrslärm-Immissionen,<br />

Variante mit Kreisverkehr,<br />

Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr)<br />

652,00<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

651,00<br />

447/1<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

447<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

447<br />

0<br />

Fassung vom 29.09.2011<br />

Anlage 3: Rasterlärmkarte<br />

der Verkehrslärm-Immissionen<br />

www.buerosieber.de<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

"Wohngebiet Becherhalde Süd"<br />

Konfliktbereich (Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt1:<br />

allgemeines Wohngebiet (WA) 55 dB(A) tags; 45 dB(A) nachts<br />

Mischgebiet (MI) 60 dB(A) tags; 50 dB(A) nachts)<br />

Linienschallquelle (Kreis-Straße K8043)<br />

Pegel in dB(A)<br />

>... - 35<br />

>35 - 40<br />

>40 - 45<br />

>45 - 50<br />

>50 - 55<br />

>55 - 60<br />

>60 - 65<br />

>65 - 70<br />

>70 - 75<br />

>75 - ...<br />

Immissions-/Rasterhöhe: 1. Obergeschoß<br />

(relative Höhe: 5,60 m über Geländeoberkante)<br />

10 20 30 40 50 60 70 80 90 100m<br />

N<br />

Gemeinde <strong>Kißlegg</strong><br />

Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />

Bebauungsplan "Wohngebiet Becherhalde Süd"


31/17<br />

/6<br />

52/7<br />

952/2<br />

951/3<br />

931/23<br />

932/5<br />

952/4<br />

914/6<br />

931/24<br />

932/14<br />

952/12<br />

931/16<br />

909/1<br />

932/6<br />

987<br />

931/28<br />

931/15<br />

931/12<br />

931/27<br />

931/14<br />

932/19<br />

Schlingsee<br />

932/13<br />

932/12<br />

932/7 932/8<br />

952/1<br />

950/3<br />

950/1<br />

950/2<br />

932/11<br />

952/14<br />

446/6<br />

M 1: 1.000<br />

931/13<br />

932/10<br />

932/9<br />

446/4<br />

446/8<br />

909<br />

446/7<br />

447/2<br />

446/5<br />

652,00<br />

gepl. Mischgebiet (MI)<br />

446/3<br />

446/1<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

447/1<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

651,00<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

Trefferfeld<br />

446/2<br />

929/4<br />

650,00<br />

gepl. allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

Mess-/Immissionsort<br />

649,00<br />

648,00<br />

647,00<br />

929/1<br />

646,00<br />

642,00<br />

645,00<br />

444<br />

Schutzmauer (Höhe ca. 2,0m)<br />

6 überdachte Kleinkaliber-Schießstände<br />

441<br />

445<br />

927/1<br />

644,00<br />

Schützenhaus "Zimmerschützengilde"<br />

643,00<br />

Pkw-Stellplatz-Bereich<br />

(entlang der Zufahrt <strong>zum</strong> Schützenhaus)<br />

642,00<br />

443<br />

928<br />

446<br />

0<br />

442<br />

440<br />

Fassung vom 29.09.2011<br />

www.buerosieber.de<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

"Wohngebiet Becherhalde Süd"<br />

Mess-/Immissionsort<br />

10 20 30 40 50 60 70 80 90 100m<br />

Anlage 4: Lageplan "Zimmerschützengilde"<br />

927<br />

439<br />

Gemeinde <strong>Kißlegg</strong><br />

Schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> <strong>zum</strong><br />

Bebauungsplan "Wohngebiet Becherhalde Süd"<br />

438<br />

N<br />

926

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