Basisinformationen über die außerbörsliche Ausführung ... - Maxblue

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13.02.2013 Aufrufe

Basisinformationen db maxblue Direct Trade 4/4 C. Die Einzelheiten von db maxblue Direct Trade (Fortsetzung) (2) WICHTIG! Nachträgliche Aufhebung eines bereits abgeschlossenen und bestätigten Wertpapiergeschäfts wegen Bildung nicht marktgerechter Preise im außerbörslichen Geschäft (sog. Mistrade-Recht) Wie aufgrund der verschiedenen Börsenordnungen im börslichen Handel beinhalten auch die vertraglichen Rahmenvereinbarungen der Deutsche Bank AG mit den Handelspartnern für db maxblue Direct Trade sogenannte Mistrade-Regelungen. Aufgrund dieser Regelungen steht den Parteien des Kommissionsgeschäfts ein nachträgliches vertragliches Aufhebungsrecht hinsichtlich des Kommissionsgeschäfts zu, wenn der Preis des Geschäfts ■ aufgrund von bestimmten technischen Fehlern oder bestimmten Fehlern bei der Eingabe oder Preisermittlung erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des betreffenden Geschäfts marktgerechten Preis abweicht und ■ das Aufhebungsrecht gegenüber dem Vertragspartner innerhalb einer zwischen dem Handelspartner und der Deutsche Bank AG vereinbarten Frist geltend gemacht wird. Das Muster einer solchen außerbörslichen Mistrade-Regelung mit den grundsätzlichen Einzelheiten finden Sie im Anhang unter der Bezeichnung „Mistrade-Regelung exemplarisch“. Dabei orientiert sich das Muster an den entsprechenden börslichen Regelungen der jeweiligen Börsenordnungen. Die einzelnen vertraglichen Mistrade-Regelungen mit den Handelspartnern bei db maxblue Direct Trade unterscheiden sich allerdings teilweise von dem Muster, insbesondere in der Frage, ab welchem konkreten Prozentsatz/Betrag eine erhebliche und offenkundige Abweichung vom marktgerechten Preis vorliegt, wie der marktgerechte Preis bestimmt wird und wie lange die Parteien das Aufhebungsrecht geltend machen können. Eine Auflistung der Unterschiede der jeweiligen Rahmenverträge finden Sie im Anhang unter der Bezeichnung „Mistrade-Aufstellung“. Liegen die einzelvertraglichen Voraussetzungen vor, so ist das bereits abgeschlossene und u. U. bestätigte Wertpapiergeschäft unverzüglich nachträglich wieder zu stornieren bzw. durch die Verbuchung eines entsprechenden Gegengeschäfts aufzuheben, wenn eine Stornierung nicht mehr möglich ist. Das Geschäft ist also als von Anfang an nicht getätigt zu behandeln, obwohl es zunächst rechtswirksam zustande gekommen war. Konkret bedeutet das für die Bankkunden, dass die Bank als Kommissionärin nach der Geltendmachung des Mistrade-Rechts durch den Handelspartner ■ bei Kaufaufträgen des Bankkunden von dem Handelspartner keine Wertpapiere erhält und sie dementsprechend auch keine Wertpapiere an den Kunden herausgeben kann und muss, der Kunde andererseits somit aber auch den diesbezüglichen Kaufpreis und auch anfallende Entgelte nicht entrichten muss, ■ bei Verkaufsaufträgen des Bankkunden von dem Handelspartner keine Bezahlung der ursprünglich verkauften Wertpapiere erhält, sie dementsprechend auch keine Zahlung an den Kunden herausgeben kann und muss, der Kunde aber andererseits auch wieder frei über seine zunächst verkauften Wertpapiere verfügen kann. ■ In beiden genannten Fällen besitzt der Kunde keinen rechtlichen Anspruch mehr auf Erfüllung des Geschäfts oder auf Schadensersatz wegen der Mistrade-Ausübung. ACHTUNG! Wegen des Mistrade-Rechts des Handelspartners kann der Bankkunde bis zum Ablauf der jeweiligen vertraglichen Geltendmachungsfrist nicht darauf vertrauen, dass das abgeschlossene und ggf. bereits bankseitig bestätigte Wertpapiergeschäft (Erstgeschäft) rechtlichen Bestand haben und nicht wieder aufgehoben wird. Sollte der Kunde innerhalb der jeweiligen Fristen daher bereits über den erwarteten Gutschriftsbetrag bei vorherigen Verkaufsaufträgen bzw. die erwarteten Wertpapiere bei vorherigen Kaufaufträgen im Rahmen eines rechtlich selbstständigen Nachfolgegeschäfts wieder verfügt haben, so muss der Kaufbetrag bzw. müssen die verkauften Wertpapiere für das Nachfolgegeschäft vom Kunden unverzüglich anderweitig angeschafft werden. Dabei kann es insbesondere bei Nachfolgeverkäufen zu nicht erstattungsfähigen Verlusten kommen, wenn die im Nachfolgegeschäft verkauften Wertpapiere infolge der Mistrade-Aufhebung des Erstgeschäfts nicht geliefert werden und die Wertpapiere deshalb zur Belieferung des Nachfolgegeschäfts am (börslichen oder außerbörslichen) Markt neu erworben werden müssen, jetzt aber zu ungünstigeren Kursen. Beispiel: Der Kunde erwirbt im Erstgeschäft über db maxblue Direct Trade online von dem Handelspartner I insgesamt 100 Aktien zu einem Kurs von je 10,00 Euro (zzgl. Transaktionsgebühren). Das Kommissionsgeschäft wird ihm innerhalb weniger Sekunden online bestätigt. Die Papiere werden – wie üblich – erst in den nächsten Tagen geliefert. Gleichwohl verkauft er bereits nach 20 Minuten die erwarteten Aktien im Rahmen eines neuen, rechtlich selbstständigen Nachfolgegeschäfts über db maxblue Direct Trade online an den Handelspartner II zu einem Kurs von je 11,00 Euro. Bei Nichtaufhebung des Erstgeschäfts würde der Kunde folglich im Regelfall einen Gewinn i. H. v. 1,00 Euro pro Aktie (abzgl. der Transaktionskosten) erzielen. Zeitlich nach dem Nachfolgegeschäft übt der Handelspartner I aber ausnahmsweise noch innerhalb der vertraglichen Fristen ordnungsgemäß sein Mistrade-Recht aus, woraufhin das Erstgeschäft storniert und der Kunde hierüber von der Bank informiert wird. Der Kunde erhält in diesem Fall aufgrund des Erstgeschäfts folglich keine (!) Aktien. Er ist infolge des nach wie vor verbindlichen Nachfolgegeschäfts gegenüber der Bank jedoch weiterhin verpflichtet, der Bank die zum Verkauf in Auftrag gegebenen Aktien bereitzustellen. Der Kunde muss die im Nachfolgegeschäft verkauften Aktien dazu unverzüglich in der Regel über ein rechtlich selbstständiges sog. Eindeckungsgeschäft erneut am Markt erwerben. Hierbei kann sich der Kurs zwischenzeitlich jedoch verändert haben. Ist der Kaufkurs (zzgl. Kosten) des Eindeckungsgeschäfts in der Zwischenzeit über den Verkaufskurs (zzgl. Kosten) des Nachfolgegeschäfts gestiegen, so entsteht bei Gesamtbetrachtung der Geschäfte für den Kunden sogar ein Verlust, der nicht erstattet wird. Dies wäre im konkreten Beispiel der Fall, wenn der Kaufkurs im Zeitpunkt des Eindeckungsgeschäfts oberhalb von 11,00 Euro (ohne Berücksichtigung von sonstigen Kosten) liegt (sog. Eindeckungsrisiko). Bitte beachten Sie daher auch bei Ihren Wertpapiergeschäften über db maxblue Direct Trade, dass das Geschäft unter bestimmten Voraussetzungen von dem Handelspartner nachträglich zeitlich begrenzt wieder aufgehoben werden kann, sodass Verfügungen über die erwarteten Gutschriften bzw. Wertpapierlieferungen innerhalb dieser Zeit mit besonderen Nachschuss- bzw. Eindeckungsrisiken verbunden sind. Details zu den Informationen über die jeweiligen Mistrade-Regelungen mit unseren Handelspartnern finden Sie auf unserer maxblue-Homepage unter Produkte >Depot > Direct Trade Verknüpfung Alles zu den Handelspartnern und -zeiten.

<strong>Basisinformationen</strong> db maxblue Direct Trade 4/4<br />

C. Die Einzelheiten von db maxblue Direct Trade (Fortsetzung)<br />

(2) WICHTIG!<br />

Nachträgliche Aufhebung eines bereits abgeschlossenen und bestätigten Wertpapiergeschäfts wegen Bildung nicht marktgerechter<br />

Preise im <strong>außerbörsliche</strong>n Geschäft (sog. Mistrade-Recht)<br />

Wie aufgrund der verschiedenen Börsenordnungen im börslichen Handel beinhalten auch <strong>die</strong> vertraglichen Rahmenvereinbarungen der Deutsche Bank<br />

AG mit den Handelspartnern für db maxblue Direct Trade sogenannte Mistrade-Regelungen. Aufgrund <strong>die</strong>ser Regelungen steht den Parteien des Kommissionsgeschäfts<br />

ein nachträgliches vertragliches Aufhebungsrecht hinsichtlich des Kommissionsgeschäfts zu, wenn der Preis des Geschäfts<br />

■ aufgrund von bestimmten technischen Fehlern oder bestimmten Fehlern bei der Eingabe oder Preisermittlung erheblich und offenkundig von dem<br />

zum Zeitpunkt des Zustandekommens des betreffenden Geschäfts marktgerechten Preis abweicht und<br />

■ das Aufhebungsrecht gegen<strong>über</strong> dem Vertragspartner innerhalb einer zwischen dem Handelspartner und der Deutsche Bank AG vereinbarten Frist<br />

geltend gemacht wird.<br />

Das Muster einer solchen <strong>außerbörsliche</strong>n Mistrade-Regelung mit den grundsätzlichen Einzelheiten finden Sie im Anhang unter der Bezeichnung<br />

„Mistrade-Regelung exemplarisch“. Dabei orientiert sich das Muster an den entsprechenden börslichen Regelungen der jeweiligen Börsenordnungen.<br />

Die einzelnen vertraglichen Mistrade-Regelungen mit den Handelspartnern bei db maxblue Direct Trade unterscheiden sich allerdings teilweise von dem<br />

Muster, insbesondere in der Frage, ab welchem konkreten Prozentsatz/Betrag eine erhebliche und offenkundige Abweichung vom marktgerechten Preis<br />

vorliegt, wie der marktgerechte Preis bestimmt wird und wie lange <strong>die</strong> Parteien das Aufhebungsrecht geltend machen können. Eine Auflistung der<br />

Unterschiede der jeweiligen Rahmenverträge finden Sie im Anhang unter der Bezeichnung „Mistrade-Aufstellung“.<br />

Liegen <strong>die</strong> einzelvertraglichen Voraussetzungen vor, so ist das bereits abgeschlossene und u. U. bestätigte Wertpapiergeschäft unverzüglich nachträglich<br />

wieder zu stornieren bzw. durch <strong>die</strong> Verbuchung eines entsprechenden Gegengeschäfts aufzuheben, wenn eine Stornierung nicht mehr möglich ist.<br />

Das Geschäft ist also als von Anfang an nicht getätigt zu behandeln, obwohl es zunächst rechtswirksam zustande gekommen war. Konkret bedeutet das<br />

für <strong>die</strong> Bankkunden, dass <strong>die</strong> Bank als Kommissionärin nach der Geltendmachung des Mistrade-Rechts durch den Handelspartner<br />

■ bei Kaufaufträgen des Bankkunden von dem Handelspartner keine Wertpapiere erhält und sie dementsprechend auch keine Wertpapiere an den Kunden<br />

herausgeben kann und muss, der Kunde andererseits somit aber auch den <strong>die</strong>sbezüglichen Kaufpreis und auch anfallende Entgelte nicht entrichten<br />

muss,<br />

■ bei Verkaufsaufträgen des Bankkunden von dem Handelspartner keine Bezahlung der ursprünglich verkauften Wertpapiere erhält, sie dementsprechend<br />

auch keine Zahlung an den Kunden herausgeben kann und muss, der Kunde aber andererseits auch wieder frei <strong>über</strong> seine zunächst verkauften Wertpapiere<br />

verfügen kann.<br />

■ In beiden genannten Fällen besitzt der Kunde keinen rechtlichen Anspruch mehr auf Erfüllung des Geschäfts oder auf Schadensersatz wegen der<br />

Mistrade-Ausübung.<br />

ACHTUNG!<br />

Wegen des Mistrade-Rechts des Handelspartners kann der Bankkunde bis zum Ablauf der jeweiligen vertraglichen Geltendmachungsfrist nicht darauf<br />

vertrauen, dass das abgeschlossene und ggf. bereits bankseitig bestätigte Wertpapiergeschäft (Erstgeschäft) rechtlichen Bestand haben und nicht wieder<br />

aufgehoben wird. Sollte der Kunde innerhalb der jeweiligen Fristen daher bereits <strong>über</strong> den erwarteten Gutschriftsbetrag bei vorherigen Verkaufsaufträgen<br />

bzw. <strong>die</strong> erwarteten Wertpapiere bei vorherigen Kaufaufträgen im Rahmen eines rechtlich selbstständigen Nachfolgegeschäfts wieder verfügt<br />

haben, so muss der Kaufbetrag bzw. müssen <strong>die</strong> verkauften Wertpapiere für das Nachfolgegeschäft vom Kunden unverzüglich anderweitig angeschafft<br />

werden. Dabei kann es insbesondere bei Nachfolgeverkäufen zu nicht erstattungsfähigen Verlusten kommen, wenn <strong>die</strong> im Nachfolgegeschäft verkauften<br />

Wertpapiere infolge der Mistrade-Aufhebung des Erstgeschäfts nicht geliefert werden und <strong>die</strong> Wertpapiere deshalb zur Belieferung des Nachfolgegeschäfts<br />

am (börslichen oder <strong>außerbörsliche</strong>n) Markt neu erworben werden müssen, jetzt aber zu ungünstigeren Kursen.<br />

Beispiel:<br />

Der Kunde erwirbt im Erstgeschäft <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade online von dem Handelspartner I insgesamt 100 Aktien zu einem Kurs von je 10,00 Euro<br />

(zzgl. Transaktionsgebühren). Das Kommissionsgeschäft wird ihm innerhalb weniger Sekunden online bestätigt. Die Papiere werden – wie üblich – erst<br />

in den nächsten Tagen geliefert. Gleichwohl verkauft er bereits nach 20 Minuten <strong>die</strong> erwarteten Aktien im Rahmen eines neuen, rechtlich selbstständigen<br />

Nachfolgegeschäfts <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade online an den Handelspartner II zu einem Kurs von je 11,00 Euro. Bei Nichtaufhebung des Erstgeschäfts<br />

würde der Kunde folglich im Regelfall einen Gewinn i. H. v. 1,00 Euro pro Aktie (abzgl. der Transaktionskosten) erzielen.<br />

Zeitlich nach dem Nachfolgegeschäft übt der Handelspartner I aber ausnahmsweise noch innerhalb der vertraglichen Fristen ordnungsgemäß sein<br />

Mistrade-Recht aus, woraufhin das Erstgeschäft storniert und der Kunde hier<strong>über</strong> von der Bank informiert wird. Der Kunde erhält in <strong>die</strong>sem Fall aufgrund<br />

des Erstgeschäfts folglich keine (!) Aktien. Er ist infolge des nach wie vor verbindlichen Nachfolgegeschäfts gegen<strong>über</strong> der Bank jedoch weiterhin<br />

verpflichtet, der Bank <strong>die</strong> zum Verkauf in Auftrag gegebenen Aktien bereitzustellen. Der Kunde muss <strong>die</strong> im Nachfolgegeschäft verkauften Aktien dazu<br />

unverzüglich in der Regel <strong>über</strong> ein rechtlich selbstständiges sog. Eindeckungsgeschäft erneut am Markt erwerben. Hierbei kann sich der Kurs zwischenzeitlich<br />

jedoch verändert haben. Ist der Kaufkurs (zzgl. Kosten) des Eindeckungsgeschäfts in der Zwischenzeit <strong>über</strong> den Verkaufskurs (zzgl. Kosten) des<br />

Nachfolgegeschäfts gestiegen, so entsteht bei Gesamtbetrachtung der Geschäfte für den Kunden sogar ein Verlust, der nicht erstattet wird. Dies wäre<br />

im konkreten Beispiel der Fall, wenn der Kaufkurs im Zeitpunkt des Eindeckungsgeschäfts oberhalb von 11,00 Euro (ohne Berücksichtigung von sonstigen<br />

Kosten) liegt (sog. Eindeckungsrisiko).<br />

Bitte beachten Sie daher auch bei Ihren Wertpapiergeschäften <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade, dass das Geschäft unter bestimmten Voraussetzungen<br />

von dem Handelspartner nachträglich zeitlich begrenzt wieder aufgehoben werden kann, sodass Verfügungen <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

erwarteten Gutschriften bzw. Wertpapierlieferungen innerhalb <strong>die</strong>ser Zeit mit besonderen Nachschuss- bzw. Eindeckungsrisiken verbunden<br />

sind.<br />

Details zu den Informationen <strong>über</strong> <strong>die</strong> jeweiligen Mistrade-Regelungen mit unseren Handelspartnern finden Sie auf unserer maxblue-Homepage unter<br />

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