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Basisinformationen über die außerbörsliche Ausführung ... - Maxblue

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Stand: 06/07<br />

<strong>Basisinformationen</strong> db maxblue Direct Trade 1/4<br />

<strong>Basisinformationen</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>außerbörsliche</strong> <strong>Ausführung</strong><br />

von Kommissionsgeschäften <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade<br />

A. Die wesentlichen Merkmale von db maxblue Direct Trade<br />

db maxblue Direct Trade ist ein Angebot der Deutsche Bank AG zum Abschluss von Kauf- und Verkaufsgeschäften <strong>über</strong> Wertpapiere außerhalb organisierter<br />

Märkte (Börsen) und multilateraler Handelssysteme. Die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, im Folgenden DB P&GK AG genannt,<br />

kann <strong>die</strong>se Dienstleistung zur <strong>außerbörsliche</strong>n <strong>Ausführung</strong> von Kundenaufträgen <strong>über</strong> das db maxblue Depot nutzen.<br />

Im Rahmen von db maxblue Direct Trade kauft oder verkauft <strong>die</strong> DB P&GK AG, <strong>die</strong> dabei stets als Kommissionärin im Kundenauftrag handelt, das in<br />

Rede stehende Wertpapier nach Wahl des Kunden<br />

■ entweder unmittelbar von der bzw. an <strong>die</strong> Deutsche Bank AG als direktem Handelspartner der DB P&GK AG<br />

■ oder <strong>über</strong> <strong>die</strong> Deutsche Bank AG als Zwischenkommissionärin von einem oder an einen dritten Handelspartner.<br />

Sämtliche vorgenannten Geschäfte sind dabei keine Börsengeschäfte und führen nicht zu Börsenpreisen.<br />

Ein Geschäft <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade kann auf zwei Arten zustande kommen:<br />

1. Ordern <strong>über</strong> individuelle Kauf- bzw. Verkaufsanfragen online oder telefonisch <strong>über</strong> das Callcenter<br />

Der Kunde stellt <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade eine unverbindliche Kauf- bzw. Verkaufsanfrage für eine bestimmte Anzahl oder einen bestimmten Nominal?betrag<br />

eines Wertpapiers an einen oder mehrere Handelspartner. Der oder <strong>die</strong> Handelspartner liefern auf Basis <strong>die</strong>ser Anfrage ihren jeweils aktuellen Kurs<br />

für den Kauf bzw. Verkauf des Wertpapiers als unverbindliche Information an den Kunden zurück. Der Kunde kann nunmehr <strong>die</strong>se Kursindikation zum<br />

Bestandteil eines entsprechenden, jetzt aber verbindlichen Kauf- bzw. Verkaufsangebots machen, indem er online den „Kaufen!“- bzw. „Verkaufen!“-Button<br />

anklickt oder telefonisch den Auftrag bestätigt. Anschließend wird das verbindliche Kauf- bzw. Verkaufsangebot des Kunden unverzüglich von der DB<br />

P&GK AG als Kommissionärin bzw. der Deutsche Bank AG als Zwischenkommissionärin an den vom Kunden ausgewählten Handelspartner weitergeleitet.<br />

Der Handelspartner entscheidet dann ebenfalls unverzüglich, ob er das Angebot des Kunden annimmt. Bei Annahme des Angebots durch den Handelspartner<br />

erhält der Kunde binnen kurzer Zeit eine Bestätigung des Geschäftsabschlusses, andernfalls eine Ablehnungsanzeige.<br />

2. Ordern unter Nutzung der Real-Time-Pushkursanzeigen online (nicht möglich bei telefonischer Auftragserteilung)<br />

Einige Handelspartner stellen fortlaufend aktuelle Durchschnittskurse für den Kauf bzw. Verkauf bestimmter Wertpapiere zur Verfügung, wobei teilweise<br />

im Zusammenhang mit der Kursinformation auch <strong>die</strong> handelbare Stückzahl genannt wird, auf <strong>die</strong> sich <strong>die</strong> jeweilige Information bezieht. Sowohl <strong>die</strong> Kurs -<br />

information als auch <strong>die</strong> handelbare Stückzahl stellen unverbindliche Informationen dar, <strong>die</strong> keine Rechtsansprüche begründen, insbesondere nicht auf<br />

den Abschluss eines entsprechenden Geschäfts. Der Kunde kann aber auf Basis des von ihm ausgewählten Wertpapiers, der eingegebenen Stückzahl<br />

und des ausgewählten Handelspartners sowie der aktuellen unverbindlichen Kursindikation dem jeweiligen Handelspartner <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade<br />

ein eigenes entsprechendes und verbindliches Kauf- bzw. Verkaufsangebot unterbreiten, indem er den dazugehörigen „Kauforder“- bzw. „Verkaufsorder“-Button<br />

anklickt. Die wesentlichen Orderbestandteile werden sodann noch einmal zusammengefasst und müssen vom Kunden <strong>über</strong> „Kaufen!“ oder<br />

„Verkaufen!“ bestätigt werden. Erst anschließend wird das verbindliche Angebot des Kunden unverzüglich von der DB P&GK AG als Kommissionärin<br />

(und ggf. von der Deutsche Bank AG als Zwischenkommissionärin) an den vom Kunden ausgewählten Handelspartner weitergeleitet. Der Handelspartner<br />

entscheidet dann ebenfalls unverzüglich, ob er das Angebot des Kunden annimmt. Bei Annahme des Angebots durch den Handelspartner erhält der<br />

Kunde binnen kurzer Zeit eine Bestätigung des Geschäftsabschlusses, andernfalls eine unverbindliche Information des Handelspartners <strong>über</strong> den aktuellen<br />

Kurs. Im zuletzt genannten Fall kann der Kunde dann – wie oben unter Punkt A.1. beschrieben – auf Basis <strong>die</strong>ses Kurses ein neues verbindliches<br />

Kauf- bzw. Verkaufsangebot abgeben.<br />

Die DB P&GK AG rechnet gegen<strong>über</strong> ihrem Kunden den Preis des Geschäfts ab. Daneben stellt sie ihr Entgelt laut dem jeweils aktuellen Preis- und<br />

Leistungsverzeichnis in Rechnung. Sonstige Auslagen und fremde Kosten fallen, anders als bei der üblichen <strong>Ausführung</strong> von Wertpapieraufträgen durch<br />

ein Kommissionsgeschäft an der Börse, nicht an.<br />

Die Deutsche Bank AG bietet bei db maxblue Direct Trade nur ausgewählte Handelspartner an. Das Wertpapierangebot sowie <strong>die</strong> Handelszeiten einzelner<br />

Handelspartner können sich allerdings jederzeit ändern.<br />

B. db maxblue Direct Trade als <strong>außerbörsliche</strong>s Kommissionsgeschäft – Abgrenzungen,<br />

Besonderheiten und Risiken<br />

Die <strong>Ausführung</strong> eines Kundenauftrags zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade der Deutsche Bank AG tritt als weiteres<br />

Angebot der DB P&GK AG neben <strong>die</strong> übliche <strong>Ausführung</strong> von Wertpapieraufträgen durch ein Kommissionsgeschäft an der Börse und das – sowohl von<br />

der börslichen Kommission als auch der Kommission in db maxblue Direct Trade zu unterscheidende – Festpreisgeschäft (zur Kommission s. Nr. 1–9,<br />

zum Festpreisgeschäft Nr. 1, Abs. 3 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte; eine Erläuterung <strong>die</strong>ser beiden Geschäftsformen finden Sie in der<br />

Broschüre „<strong>Basisinformationen</strong> <strong>über</strong> Vermögensanlagen in Wertpapiergeschäften“, Kapitel E.1. und E.2.).<br />

Internet: www.maxblue.de<br />

24h-Kundenservice 01818-1000*<br />

* 9,9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz<br />

inkl. MwSt., ggf. abweichende Mobilfunktarife


<strong>Basisinformationen</strong> db maxblue Direct Trade 2/4<br />

B. db maxblue Direct Trade als <strong>außerbörsliche</strong>s Kommissionsgeschäft – Abgrenzungen,<br />

Besonderheiten und Risiken (Fortsetzung)<br />

1. Die <strong>Ausführung</strong> des Kommissionsauftrags an der Börse als gesetzlich vorgesehener Regelfall bei Wertpapieren, <strong>die</strong> an<br />

deutschen Börsen gehandelt werden<br />

Kommissionsaufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren können regelmäßig <strong>über</strong> verschiedene <strong>Ausführung</strong>swege oder an verschiedenen <strong>Ausführung</strong>splätzen<br />

ausgeführt werden. Sie können beispielsweise an einer Börse, <strong>über</strong> ein multilateraltes Handelssystem oder gegen Eigenhandel betreibende<br />

Unternehmen (Handelspartner) ausgeführt werden. In der Regel werden Kommissionsaufträge an einer Börse ausgeführt. Bei Börsen handelt es<br />

sich um von staatlich anerkannten Stellen geregelte und <strong>über</strong>wachte Marktveranstaltungen, für <strong>die</strong> mit Blick auf <strong>die</strong> Ordnungsgemäßheit des Handels<br />

und <strong>die</strong> Feststellung des Marktpreises eine besondere „Qualitätsvermutung“ gilt. So enthalten <strong>die</strong> Börsenordnungen und <strong>die</strong> Geschäftsbedingungen der<br />

Wertpapierbörsen zur Kursfeststellung eine Vielzahl von Bestimmungen auch technischer Natur, <strong>die</strong> gewährleisten sollen, dass der Kurs fair, ohne Manipulation<br />

und der objektiven Marktlage entsprechend zustande kommt. Von besonderer Bedeutung ist in <strong>die</strong>sem Zusammenhang nicht zuletzt <strong>die</strong> Überwachung<br />

des Handels an der Börse durch ein spezielles Börsenorgan, <strong>die</strong> Handels<strong>über</strong>wachungsstelle.<br />

2. db maxblue Direct Trade als <strong>außerbörsliche</strong>s Geschäft – Erfordernis der ausdrücklichen Einzelfallweisung durch den Kunden<br />

der DB P&GK AG<br />

Kauf- und Verkaufsgeschäfte, <strong>die</strong> <strong>die</strong> DB P&GK AG mit der Deutsche Bank AG oder <strong>über</strong> <strong>die</strong> Deutsche Bank AG mit den anderen db maxblue Direct<br />

Trade-Handelspartnern abschließt, sind demgegen<strong>über</strong> keine Börsengeschäfte. Sie führen nicht zu Börsenpreisen und unterliegen nicht der Kontrolle<br />

durch <strong>die</strong> Handels<strong>über</strong>wachungsstelle der Börse. Der Kunde trägt insoweit ein „Kontrollrisiko“, d. h. er muss auf <strong>die</strong> vertragsgerechte Erfüllung der von<br />

der DB P&GK AG als auch der Deutsche Bank AG <strong>über</strong>nommenen und bankintern <strong>über</strong>wachten Pflichten ebenso vertrauen wie auf <strong>die</strong> Einhaltung der<br />

Pflichten durch <strong>die</strong> anderen db maxblue Direct Trade-Handelspartner, <strong>die</strong> nicht der Überwachung durch <strong>die</strong> DB P&GK AG oder <strong>die</strong> Deutsche Bank AG<br />

unterliegen.<br />

Vor der Auswahl einer der <strong>über</strong> Direct Trade vermittelten Handelspartner für <strong>die</strong> <strong>Ausführung</strong> Ihres Wertpapierauftrages sollten Sie auch anhand der Informationen<br />

auf der jeweiligen Internetseite des Handelspartners dessen Qualität im Zusammenhang mit der <strong>Ausführung</strong> von Aufträgen zum Erwerb<br />

oder Veräußerung von Wertpapieren prüfen. Für den Zugriff auf <strong>die</strong> jeweilige Internetseite des Handelspartners können Sie unsere maxblue-Homepage<br />

nutzen, auf der Sie unter Produkte >Depot >Direct Trade zur Verknüpfung Alles zu den Handelspartnern und -zeiten geleitet werden.<br />

Die DB P&GK AG wird dementsprechend Kundenaufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren nur dann <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade annehmen,<br />

wenn ihr der Kunde hierzu im Einzelfall eine ausdrückliche Weisung erteilt.<br />

C. Die Einzelheiten von db maxblue Direct Trade<br />

Die <strong>Ausführung</strong> eines Auftrags <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade setzt – neben der auf <strong>die</strong> <strong>außerbörsliche</strong> <strong>Ausführung</strong> gerichteten Einzelweisung des Kunden<br />

– voraus, dass das Wertpapier, das den Gegenstand des Auftrags bildet, <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade handelbar ist (Einzelheiten unter C.1.) und<br />

der Kunde bei Auftragserteilung einen für <strong>die</strong>ses Wertpapier gültigen Handelspartner (Einzelheiten unter C.2.) samt verbindlichem Kauf- bzw. Verkaufs?limit<br />

(Einzelheiten unter C.3.) benennt. Besonderheiten beim Ordern <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade werden in C.4. näher erläutert, wobei insbesondere<br />

<strong>die</strong> Berücksichtigung des nachträglichen vertraglichen Aufhebungsrechts der Kommissionsgeschäftspartner bei der Bildung nicht marktgerechter<br />

Preise im <strong>außerbörsliche</strong>n Geschäft (sog. Mistrade-Recht) empfohlen wird.<br />

1. Handelbare Wertpapiere bei db maxblue Direct Trade<br />

Das Universum der <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade handelbaren Wertpapiere deckt <strong>über</strong> unterschiedliche Handelspartner verschiedene Kategorien und<br />

Einzeltitel ab und ist seitens der einzelnen Handelspartner und der Deutsche Bank AG jederzeit erweiterbar oder reduzierbar, auch in Teilen und untertägig.<br />

Die einzelnen derzeit unterstützten Wertpapierkategorien sind:<br />

■ Aktien<br />

■ Optionsscheine<br />

■ Zertifikate<br />

■ Aktienanleihen<br />

■ Renten<br />

■ Exchange Traded Funds (ETFs)<br />

Dabei werden Renten und Aktienanleihen im Allgemeinen als Nominalbetrag gehandelt; Aktien, Zertifikate und Optionsscheine dagegen als Stückzahl.<br />

Die Deutsche Bank AG wird im Allgemeinen <strong>die</strong> angebotenen Wertpapiergattungen der verschiedenen Handelspartner in db maxblue Direct Trade einbeziehen.<br />

Die Deutsche Bank AG orientiert sich bei der Entscheidung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Aufnahme eines Einzelwerts in <strong>die</strong> Palette der <strong>über</strong> db maxblue Direct<br />

Trade handelbaren Wertpapiere ferner an Kriterien wie dem aktuellen Anlegerinteresse an der in Rede stehenden Gattung. Der Umfang an handelbaren<br />

Wertpapieren <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade kann dementsprechend durch <strong>die</strong> Aufnahme und den Ausschluss einzelner Wertpapiergattungen täglichen,<br />

auch untertägigen Veränderungen unterliegen. Außerdem wird nicht jede Gattung und jeder Einzeltitel von jedem Handelspartner gehandelt. Ein Rechtsanspruch<br />

auf Aufnahme eines Wertpapiers in das Angebot an handelbaren Wertpapieren in db maxblue Direct Trade besteht nicht.<br />

2. Handelspartner<br />

Der Wertpapierhandel <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade ist für verschiedene handelbare Wertpapiere mit einzelnen oder teilweise mehreren Handelspartnern<br />

möglich. Für den Fall von Optionsscheinen, Zertifikaten und Aktienanleihen ist der Handel <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade ausschließlich mit dem<br />

Emittenten möglich. Für Aktien und Exchange Traded Funds kann der Handel mit mehreren Handelspartnern möglich sein.<br />

Die einzelnen Handelspartner können Wertpapiere nach ihrem Ermessen in ihr Angebot zum <strong>außerbörsliche</strong>n Handel einführen. Ebenso können <strong>die</strong><br />

einzelnen Handelspartner Wertpapiere auch untertägig aus ihrem Angebot herausnehmen.


<strong>Basisinformationen</strong> db maxblue Direct Trade 3/4<br />

C. Die Einzelheiten von db maxblue Direct Trade (Fortsetzung)<br />

Die Handelspartner geben <strong>die</strong> Handelszeiten für <strong>die</strong> in ihrem Angebot befindlichen Wertpapiere vor. Während der Handelszeiten wird der Handelspartner<br />

im Rahmen seiner Angebotspalette im Allgemeinen für db maxblue Direct Trade Kurse stellen. Eine Rechtspflicht zur Kursstellung besteht jedoch<br />

nicht.<br />

Wird <strong>die</strong> Deutsche Bank AG vom Kunden als Handelspartner ausgewählt, so findet ein Kommissionsgeschäft zwischen der DB P&GK AG und der<br />

Deutsche Bank AG statt, ohne dass <strong>die</strong> Deutsche Bank AG hierbei als Zwischenkommissionärin tätig wird.<br />

3. Der Ablauf von db maxblue Direct Trade – Erteilung eines verbindlichen Wertpapierangebots durch den Kunden<br />

Im Rahmen von db maxblue Direct Trade gibt der Kunde mit seiner Ordererteilung ein verbindliches Kommissionskauf- bzw. Kommissionsverkaufsangebot<br />

an <strong>die</strong> DB P&GK AG ab, aufgrund dessen <strong>die</strong> DB P&GK AG mit dem vom Kunden gewählten Handelspartner entweder selbst oder <strong>über</strong> <strong>die</strong> Deutsche<br />

Bank AG anschließend ein entsprechendes Wertpapiergeschäft im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kunden abschließt. Dabei kann <strong>die</strong> verbind?liche<br />

Ordererteilung <strong>über</strong> zwei Zugangswege erfolgen:<br />

3.1 Ordererteilung online<br />

(1) Ordererteilung nach individueller Kauf- bzw. Verkaufsanfrage<br />

Der Kunde stellt <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade eine unverbindliche Kauf- bzw. Verkaufsanfrage für eine bestimmte Anzahl oder einen bestimmten Nominalbetrag<br />

eines Wertpapiers an einen oder mehrere Handelspartner. Der oder <strong>die</strong> Handelspartner liefern auf Basis <strong>die</strong>ser Anfrage ihren jeweils aktuellen<br />

Kurs für den Kauf- bzw. Verkauf des Wertpapiers als unverbindliche Information an den Kunden zurück. Der Kunde kann nunmehr <strong>die</strong>se Kursindikation<br />

zum Bestandteil eines entsprechenden, jetzt aber verbindlichen Kauf- bzw. Verkaufsangebots machen, indem er online den „Kaufen!“- bzw. „Verkaufen!“-Button<br />

anklickt oder telefonisch den Auftrag bestätigt. Anschließend wird das verbindliche Kauf- bzw. Verkaufsangebot des Kunden unverzüglich<br />

von der DB P&GK AG als Kommissionärin bzw. der Deutsche Bank AG als Zwischenkommissionärin an den vom Kunden ausgewählten Handelspartner<br />

weitergeleitet. Der Handelspartner entscheidet dann ebenfalls unverzüglich, ob er das Angebot des Kunden annimmt. Bei Annahme des Angebots<br />

durch den Handelspartner erhält der Kunde binnen kurzer Zeit eine Bestätigung des Geschäftsabschlusses, andernfalls eine Ablehnungsanzeige.<br />

(2) Ordererteilung auf Basis von Real-Time-Pushkursen<br />

Einige Handelspartner stellen fortlaufend aktuelle Durchschnittskurse für den Kauf bzw. Verkauf bestimmter Wertpapiere zur Verfügung, wobei teilweise<br />

im Zusammenhang mit der Kursinformation auch <strong>die</strong> handelbare Stückzahl genannt wird, auf <strong>die</strong> sich <strong>die</strong> jeweilige Information bezieht. Sowohl <strong>die</strong> Kurs -<br />

information als auch <strong>die</strong> handelbare Stückzahl stellen unverbindliche Informationen dar, <strong>die</strong> keine Rechtsansprüche begründen, insbesondere nicht auf<br />

den Abschluss eines entsprechenden Geschäfts. Der Kunde kann aber auf Basis des von ihm ausgewählten Wertpapiers, der eingegebenen Stückzahl<br />

und des ausgewählten Handelspartners sowie der aktuellen unverbindlichen Kursindikation dem jeweiligen Handelspartner <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade<br />

ein eigenes entsprechendes und verbindliches Kauf- bzw. Verkaufsangebot unterbreiten, indem er den dazugehörigen „Kauforder“- bzw. „Verkaufsorder“-<br />

Button anklickt. Die wesentlichen Orderbestandteile werden sodann noch einmal zusammengefasst und müssen vom Kunden <strong>über</strong> „Kaufen!“ oder<br />

„Verkaufen!“ bestätigt werden. Erst anschließend wird das verbindliche Angebot des Kunden unverzüglich von der DB P&GK AG als Kommissionärin<br />

und ggf. von der Deutsche Bank AG als Zwischenkommissionärin an den vom Kunden ausgewählten Handelspartner weitergeleitet. Der Handelspartner<br />

entscheidet dann ebenfalls unverzüglich, ob er das Angebot des Kunden annimmt. Bei Annahme des Angebots durch den Handelspartner erhält der<br />

Kunde binnen kurzer Zeit eine Bestätigung des Geschäftsabschlusses, andernfalls eine unverbindliche Information des Handelspartners <strong>über</strong> den aktuellen<br />

Kurs. Im zuletzt genannten Fall kann der Kunde dann – wie oben unter Ziff. C.3.1.1 – auf Basis <strong>die</strong>ses Kurses ein neues verbindliches Kauf- bzw. Verkaufsangebot<br />

abgeben.<br />

3.2 Telefonische Ordererteilung<br />

Eine telefonische Auftragserteilung für <strong>außerbörsliche</strong> Kommissionsgeschäfte <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade ist ausschließlich <strong>über</strong> das Callcenter unter<br />

der Telefonnummer 0 18 18-10 00* möglich. Außerdem steht dem Kunden bei <strong>die</strong>sem Zugangsweg nur <strong>die</strong> Möglichkeit von Ordererteilungen nach individueller<br />

Kauf- bzw. Verkaufsanfrage (vgl. oben unter C.3.1.1) zur Verfügung. Ordererteilungen auf Basis von Real-Time-Pushkursen (vgl. oben unter<br />

C.3.1.2) werden nicht angeboten.<br />

Bei der telefonischen Ordererteilung tritt der Callcenter-Mitarbeiter der Bank bei der technischen Eingabe und Abfrage der unter C.3.1.1 dargestellten<br />

Online-Orderaktivitäten quasi als dessen „Werkzeug“ an <strong>die</strong> Stelle des Kunden. Der Callcenter-Mitarbeiter trifft also keine eigenen Entscheidungen, sondern<br />

führt lediglich <strong>die</strong> jeweiligen Aufträge und Weisungen des Kunden aus und berät den Kunden auch nicht. Der Ablauf der telefonischen Ordererteilung<br />

entspricht daher unter Berücksichtigung des Austauschs der direkten Online-Eingaben/-Abfragen durch den Kunden gegen <strong>die</strong> indirekten Online-<br />

Eingaben/-Abfragen <strong>über</strong> den Callcenter-Mitarbeiter dem Grundsatz nach der oben dargestellten Ordererteilung nach individueller Kauf- bzw. Verkaufsanfrage<br />

(vgl. C.3.1.1), auf <strong>die</strong> daher verwiesen wird. Zusätzlich ist aber zu berücksichtigen, dass<br />

■ durch <strong>die</strong> Zwischenschaltung des Callcenter-Mitarbeiters das Risiko eines Übermittlungsfehlers naturgemäß ansteigt und<br />

■ dass es aufgrund der telefonischen Übermittlung von Daten und Weisungen vom Kunden an den Callcenter-Mitarbeiter und wieder zurück zu zeitlichen<br />

Verzögerungen kommen kann, <strong>die</strong> unter Umständen zu einer höheren Wahrscheinlichkeit der Ablehnung des Kauf- bzw. Verkaufsangebots<br />

durch den Handelspartner führen können.<br />

4. Besonderheiten von db maxblue Direct Trade<br />

(1) Sperrung des Depots<br />

Im Fall eines technischen Problems bei Bearbeitung der <strong>Ausführung</strong>sbestätigung des Wertpapiergeschäfts seitens des Handelspartners sperrt <strong>die</strong> DB<br />

P&GK AG zur Sicherheit des Anlegers das Kundendepot, um fehlerhafte doppelte Käufe oder Verkäufe zu vermeiden. Nach unverzüglicher Überprüfung<br />

und Korrektur der Verbuchung wird ein gesperrtes Depot durch <strong>die</strong> DB P&GK AG wieder entsperrt. Gleichwohl wird jedem Anleger empfohlen, sich im<br />

Fall der Sperrung unverzüglich mit dem Callcenter unter 0 18 18-10 00* telefonisch in Verbindung zu setzen, um <strong>die</strong> Überprüfung und Korrektur der Verbuchung<br />

des betroffenen Wertpapiergeschäfts einzuleiten.<br />

*9,9 Cent pro Minute aus dem dt. Festnetz inkl. MwSt., ggf. abweichende Mobilfunktarife.


<strong>Basisinformationen</strong> db maxblue Direct Trade 4/4<br />

C. Die Einzelheiten von db maxblue Direct Trade (Fortsetzung)<br />

(2) WICHTIG!<br />

Nachträgliche Aufhebung eines bereits abgeschlossenen und bestätigten Wertpapiergeschäfts wegen Bildung nicht marktgerechter<br />

Preise im <strong>außerbörsliche</strong>n Geschäft (sog. Mistrade-Recht)<br />

Wie aufgrund der verschiedenen Börsenordnungen im börslichen Handel beinhalten auch <strong>die</strong> vertraglichen Rahmenvereinbarungen der Deutsche Bank<br />

AG mit den Handelspartnern für db maxblue Direct Trade sogenannte Mistrade-Regelungen. Aufgrund <strong>die</strong>ser Regelungen steht den Parteien des Kommissionsgeschäfts<br />

ein nachträgliches vertragliches Aufhebungsrecht hinsichtlich des Kommissionsgeschäfts zu, wenn der Preis des Geschäfts<br />

■ aufgrund von bestimmten technischen Fehlern oder bestimmten Fehlern bei der Eingabe oder Preisermittlung erheblich und offenkundig von dem<br />

zum Zeitpunkt des Zustandekommens des betreffenden Geschäfts marktgerechten Preis abweicht und<br />

■ das Aufhebungsrecht gegen<strong>über</strong> dem Vertragspartner innerhalb einer zwischen dem Handelspartner und der Deutsche Bank AG vereinbarten Frist<br />

geltend gemacht wird.<br />

Das Muster einer solchen <strong>außerbörsliche</strong>n Mistrade-Regelung mit den grundsätzlichen Einzelheiten finden Sie im Anhang unter der Bezeichnung<br />

„Mistrade-Regelung exemplarisch“. Dabei orientiert sich das Muster an den entsprechenden börslichen Regelungen der jeweiligen Börsenordnungen.<br />

Die einzelnen vertraglichen Mistrade-Regelungen mit den Handelspartnern bei db maxblue Direct Trade unterscheiden sich allerdings teilweise von dem<br />

Muster, insbesondere in der Frage, ab welchem konkreten Prozentsatz/Betrag eine erhebliche und offenkundige Abweichung vom marktgerechten Preis<br />

vorliegt, wie der marktgerechte Preis bestimmt wird und wie lange <strong>die</strong> Parteien das Aufhebungsrecht geltend machen können. Eine Auflistung der<br />

Unterschiede der jeweiligen Rahmenverträge finden Sie im Anhang unter der Bezeichnung „Mistrade-Aufstellung“.<br />

Liegen <strong>die</strong> einzelvertraglichen Voraussetzungen vor, so ist das bereits abgeschlossene und u. U. bestätigte Wertpapiergeschäft unverzüglich nachträglich<br />

wieder zu stornieren bzw. durch <strong>die</strong> Verbuchung eines entsprechenden Gegengeschäfts aufzuheben, wenn eine Stornierung nicht mehr möglich ist.<br />

Das Geschäft ist also als von Anfang an nicht getätigt zu behandeln, obwohl es zunächst rechtswirksam zustande gekommen war. Konkret bedeutet das<br />

für <strong>die</strong> Bankkunden, dass <strong>die</strong> Bank als Kommissionärin nach der Geltendmachung des Mistrade-Rechts durch den Handelspartner<br />

■ bei Kaufaufträgen des Bankkunden von dem Handelspartner keine Wertpapiere erhält und sie dementsprechend auch keine Wertpapiere an den Kunden<br />

herausgeben kann und muss, der Kunde andererseits somit aber auch den <strong>die</strong>sbezüglichen Kaufpreis und auch anfallende Entgelte nicht entrichten<br />

muss,<br />

■ bei Verkaufsaufträgen des Bankkunden von dem Handelspartner keine Bezahlung der ursprünglich verkauften Wertpapiere erhält, sie dementsprechend<br />

auch keine Zahlung an den Kunden herausgeben kann und muss, der Kunde aber andererseits auch wieder frei <strong>über</strong> seine zunächst verkauften Wertpapiere<br />

verfügen kann.<br />

■ In beiden genannten Fällen besitzt der Kunde keinen rechtlichen Anspruch mehr auf Erfüllung des Geschäfts oder auf Schadensersatz wegen der<br />

Mistrade-Ausübung.<br />

ACHTUNG!<br />

Wegen des Mistrade-Rechts des Handelspartners kann der Bankkunde bis zum Ablauf der jeweiligen vertraglichen Geltendmachungsfrist nicht darauf<br />

vertrauen, dass das abgeschlossene und ggf. bereits bankseitig bestätigte Wertpapiergeschäft (Erstgeschäft) rechtlichen Bestand haben und nicht wieder<br />

aufgehoben wird. Sollte der Kunde innerhalb der jeweiligen Fristen daher bereits <strong>über</strong> den erwarteten Gutschriftsbetrag bei vorherigen Verkaufsaufträgen<br />

bzw. <strong>die</strong> erwarteten Wertpapiere bei vorherigen Kaufaufträgen im Rahmen eines rechtlich selbstständigen Nachfolgegeschäfts wieder verfügt<br />

haben, so muss der Kaufbetrag bzw. müssen <strong>die</strong> verkauften Wertpapiere für das Nachfolgegeschäft vom Kunden unverzüglich anderweitig angeschafft<br />

werden. Dabei kann es insbesondere bei Nachfolgeverkäufen zu nicht erstattungsfähigen Verlusten kommen, wenn <strong>die</strong> im Nachfolgegeschäft verkauften<br />

Wertpapiere infolge der Mistrade-Aufhebung des Erstgeschäfts nicht geliefert werden und <strong>die</strong> Wertpapiere deshalb zur Belieferung des Nachfolgegeschäfts<br />

am (börslichen oder <strong>außerbörsliche</strong>n) Markt neu erworben werden müssen, jetzt aber zu ungünstigeren Kursen.<br />

Beispiel:<br />

Der Kunde erwirbt im Erstgeschäft <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade online von dem Handelspartner I insgesamt 100 Aktien zu einem Kurs von je 10,00 Euro<br />

(zzgl. Transaktionsgebühren). Das Kommissionsgeschäft wird ihm innerhalb weniger Sekunden online bestätigt. Die Papiere werden – wie üblich – erst<br />

in den nächsten Tagen geliefert. Gleichwohl verkauft er bereits nach 20 Minuten <strong>die</strong> erwarteten Aktien im Rahmen eines neuen, rechtlich selbstständigen<br />

Nachfolgegeschäfts <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade online an den Handelspartner II zu einem Kurs von je 11,00 Euro. Bei Nichtaufhebung des Erstgeschäfts<br />

würde der Kunde folglich im Regelfall einen Gewinn i. H. v. 1,00 Euro pro Aktie (abzgl. der Transaktionskosten) erzielen.<br />

Zeitlich nach dem Nachfolgegeschäft übt der Handelspartner I aber ausnahmsweise noch innerhalb der vertraglichen Fristen ordnungsgemäß sein<br />

Mistrade-Recht aus, woraufhin das Erstgeschäft storniert und der Kunde hier<strong>über</strong> von der Bank informiert wird. Der Kunde erhält in <strong>die</strong>sem Fall aufgrund<br />

des Erstgeschäfts folglich keine (!) Aktien. Er ist infolge des nach wie vor verbindlichen Nachfolgegeschäfts gegen<strong>über</strong> der Bank jedoch weiterhin<br />

verpflichtet, der Bank <strong>die</strong> zum Verkauf in Auftrag gegebenen Aktien bereitzustellen. Der Kunde muss <strong>die</strong> im Nachfolgegeschäft verkauften Aktien dazu<br />

unverzüglich in der Regel <strong>über</strong> ein rechtlich selbstständiges sog. Eindeckungsgeschäft erneut am Markt erwerben. Hierbei kann sich der Kurs zwischenzeitlich<br />

jedoch verändert haben. Ist der Kaufkurs (zzgl. Kosten) des Eindeckungsgeschäfts in der Zwischenzeit <strong>über</strong> den Verkaufskurs (zzgl. Kosten) des<br />

Nachfolgegeschäfts gestiegen, so entsteht bei Gesamtbetrachtung der Geschäfte für den Kunden sogar ein Verlust, der nicht erstattet wird. Dies wäre<br />

im konkreten Beispiel der Fall, wenn der Kaufkurs im Zeitpunkt des Eindeckungsgeschäfts oberhalb von 11,00 Euro (ohne Berücksichtigung von sonstigen<br />

Kosten) liegt (sog. Eindeckungsrisiko).<br />

Bitte beachten Sie daher auch bei Ihren Wertpapiergeschäften <strong>über</strong> db maxblue Direct Trade, dass das Geschäft unter bestimmten Voraussetzungen<br />

von dem Handelspartner nachträglich zeitlich begrenzt wieder aufgehoben werden kann, sodass Verfügungen <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

erwarteten Gutschriften bzw. Wertpapierlieferungen innerhalb <strong>die</strong>ser Zeit mit besonderen Nachschuss- bzw. Eindeckungsrisiken verbunden<br />

sind.<br />

Details zu den Informationen <strong>über</strong> <strong>die</strong> jeweiligen Mistrade-Regelungen mit unseren Handelspartnern finden Sie auf unserer maxblue-Homepage unter<br />

Produkte >Depot > Direct Trade Verknüpfung Alles zu den Handelspartnern und -zeiten.

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