Taxigutachten gem. § 13.4 PBefG für die Stadt Köln - Linne + Krause ...

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1 EINLEITUNG Gutachten: Taximarkt in der Stadt Köln 2009 Seite 4 Am 5. Juni 2008 beauftragte der Oberbürgermeister der Stadt Köln, vertreten durch das Amt für öffentliche Ordnung, die Fa. Linne + Krause aus Hamburg mit der Erstellung eines Gut- achtens über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt gemäß § 13 Abs. 4 PBefG. 1.1 Ausgangssituation Seit 1993 ist die Zahl der Taxis auf max. 1.227 festgeschrieben. Aufgrund von Verwaltungs- maßnahmen und freiwilligen Rückgaben ist diese Zahl auf 1.217 gesunken. • Warteliste: Gegenwärtig liegen dem Amt für öffentliche Ordnung 794 Anträge auf Erteilung einer Konzession vor. Von diesen Anträgen entfallen 190 auf Unternehmer, die bereits ein Taxiunternehmen betreiben (Altbewerber) und 604 auf so genannte Neubewerber. Zahlreiche Bewerber stehen jedoch bereits seit vielen Jahren auf der Warteliste. Hiervon sind erfahrungsgemäß aber viele nicht mehr ernsthaft an der Erteilung einer Konzession interessiert. • Ziel des Gutachtens: Gemäß § 13 Abs. 4 PBefG „ist die Genehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird.“ Zur Untersuchung der Funktionsfähigkeit hat die Stadt Köln das vorliegende Gutachten in Auftrag gegeben. Das Hauptaugenmerk der Untersuchung liegt somit auf der Ermittlung der Höchstzahl der im Stadtgebiet zuzulassenden Taxikonzessionen. Im Mittelpunkt stehen gemäß PBefG insbe- sondere die folgenden Prüfkriterien: • die Nachfragesituation im örtlichen Taxigewerbe. • die Angebotssituation im örtlichen Taxigewerbe. • die Entwicklung der Erlös-, Betriebskosten- und Gewinnsituation im Taxigewerbe unter Einbeziehung der Einsatzzeiten. • Anzahl und Ursachen für Geschäftsaufgaben.

1.2 Methoden Gutachten: Taximarkt in der Stadt Köln 2009 Seite 5 Die Untersuchung, die diesem Gutachten zugrunde liegt, basiert im Wesentlichen auf zwei methodischen Modulen: • Erhebung der betriebswirtschaftlichen Daten. • Erhebung der regionalwirtschaftlichen Rahmendaten. 1.2.1 Erhebung der betriebswirtschaftlichen Daten Das Kernstück der Untersuchung bildete die schriftliche Erhebung betrieblicher und steuerli- cher Daten der Taxiunternehmen. Hauptziel der Erhebung war es, die betriebswirtschaftliche Situation des Gewerbes zu erfassen. Ein zuvor in annähernd 60 Städten und Kreisen erfolg- reich eingesetzter Erhebungsbogen wurde hierfür auf die Kölner Gegebenheiten angepasst. Die Daten wurden mit Hilfe einer so genannten geschichteten Stichprobe erhoben. • Einfahrzeugbetriebe: Das Gros der Kölner Taxibetriebe bilden die ca. 580 Einfahrzeugbetriebe. Erfahrungsgemäß handelt es sich hier um eine relativ homogene Gruppe, die eine stichprobenartige Erhebung rechtfertigt. Bei der Grundgesamtheit von N=580 erlaubt eine Stichprobe von n=350 ein repräsentatives Ergebnis mit einem vertretbaren methodischen Fehler. Die Stichprobe wurde zufallsgesteuert gezogen. • Mehrfahrzeugbetriebe: Die ca. 205 Mehrfahrzeugbetriebe bilden dagegen eine heterogene Gruppe, so dass hier mit einer Vollerhebung gearbeitet werden musste.

1 EINLEITUNG<br />

Gutachten: Taximarkt in der <strong>Stadt</strong> <strong>Köln</strong> 2009<br />

Seite 4<br />

Am 5. Juni 2008 beauftragte der Oberbürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Köln</strong>, vertreten durch das Amt<br />

<strong>für</strong> öffentliche Ordnung, <strong>die</strong> Fa. <strong>Linne</strong> + <strong>Krause</strong> aus Hamburg mit der Erstellung eines Gut-<br />

achtens über <strong>die</strong> Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der <strong>Stadt</strong> <strong>gem</strong>äß <strong>§</strong> 13 Abs. 4 <strong>PBefG</strong>.<br />

1.1 Ausgangssituation<br />

Seit 1993 ist <strong>die</strong> Zahl der Taxis auf max. 1.227 festgeschrieben. Aufgrund von Verwaltungs-<br />

maßnahmen und freiwilligen Rückgaben ist <strong>die</strong>se Zahl auf 1.217 gesunken.<br />

• Warteliste: Gegenwärtig liegen dem Amt <strong>für</strong> öffentliche Ordnung 794 Anträge auf<br />

Erteilung einer Konzession vor. Von <strong>die</strong>sen Anträgen entfallen 190 auf Unternehmer,<br />

<strong>die</strong> bereits ein Taxiunternehmen betreiben (Altbewerber) und 604 auf so genannte<br />

Neubewerber. Zahlreiche Bewerber stehen jedoch bereits seit vielen Jahren<br />

auf der Warteliste. Hiervon sind erfahrungs<strong>gem</strong>äß aber viele nicht mehr ernsthaft an<br />

der Erteilung einer Konzession interessiert.<br />

• Ziel des Gutachtens: Gemäß <strong>§</strong> 13 Abs. 4 <strong>PBefG</strong> „ist <strong>die</strong> Genehmigung zu versagen,<br />

wenn <strong>die</strong> öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass<br />

durch <strong>die</strong> Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner<br />

Funktionsfähigkeit bedroht wird.“ Zur Untersuchung der Funktionsfähigkeit hat <strong>die</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Köln</strong> das vorliegende Gutachten in Auftrag gegeben.<br />

Das Hauptaugenmerk der Untersuchung liegt somit auf der Ermittlung der Höchstzahl der im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet zuzulassenden Taxikonzessionen. Im Mittelpunkt stehen <strong>gem</strong>äß <strong>PBefG</strong> insbe-<br />

sondere <strong>die</strong> folgenden Prüfkriterien:<br />

• <strong>die</strong> Nachfragesituation im örtlichen Taxigewerbe.<br />

• <strong>die</strong> Angebotssituation im örtlichen Taxigewerbe.<br />

• <strong>die</strong> Entwicklung der Erlös-, Betriebskosten- und Gewinnsituation im Taxigewerbe<br />

unter Einbeziehung der Einsatzzeiten.<br />

• Anzahl und Ursachen <strong>für</strong> Geschäftsaufgaben.

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