Pilotstudie jugend@work.net - KWB - Koordinierungsstelle ...
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von Kooperations<strong>net</strong>zen ist, ob es gelingt, eine eigene Kooperationskultur mit gemeinsamen<br />
Leitsätzen, Begrifflichkeiten, Ritualen, Witzen und Redensarten zu entwickeln.<br />
Ungeklärte Zuständigkeiten, Machtgefälle und Interessengegensätze können auch dann<br />
zu Kooperationsproblemen führen, wenn sie als subjektive Faktoren benannt und angesprochen<br />
werden, aber nicht konstruktiv in für alle transparenten Interaktionsstrukturen<br />
geregelt und festgelegt sind.<br />
(3) Initiierung eines strategischen Netzwerks zur Identifizierung und<br />
Klärung gemeinsamer Interessen, Erwartungen und Zielsetzungen<br />
Zur Gesamtsteuerung der lokalen und regionalen Ausbildungsmarkt- und Arbeitsmarktpolitik<br />
ist es notwendig, ein strategisches Netzwerk auf der jeweils relevanten Ebene,<br />
also lokal oder regional, einzurichten, das nach Abschluss des Aufbauprozesses zur<br />
zentralen Lenkungsgruppe wird. Dort werden die Kooperationsmöglichkeiten identifiziert,<br />
die Inhalte und das Ausmaß sowie die Organisation der Zusammenarbeit festgelegt.<br />
Auf lokaler Ebene sollten aus den oben genannten Gründen zumindest die jeweiligen<br />
Amts- oder Abteilungsleitungen von Arbeitsamt, Sozialamt und Jugendamt feste<br />
Mitglieder eines solchen Gremiums sein. Aufgrund der geforderten Betriebsnähe sollten<br />
neben Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen sowie Kammern auch die Schulämter<br />
beteiligt werden, die für die schulische Seite von vorberuflicher und beruflicher<br />
Bildung von entscheidender Bedeutung sind. Je nach Diskussions- und Entscheidungsbedarf<br />
sollte es um Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltungen, z. B. Stadtentwicklung,<br />
Arbeitsmarkt- oder Wirtschaftsförderung, und der Politik, z. B. die Leitungen<br />
der Sozialdezernate, der Personalabteilungen und der Kämmerei, oder um die<br />
Fraktionsspitzen erweitert werden.<br />
Die Bildung eines strategischen Netzwerks insbesondere aus der Führungsebene der<br />
Institutionen ist erforderlich, weil verbindliche konzeptionelle, fachpolitische oder finanzielle<br />
Vereinbarungen nicht unter dem Entscheidungsvorbehalt von Personen stehen<br />
dürfen, die nicht unmittelbar an den Verhandlungen oder Diskussionen beteiligt sind.<br />
Die Abhängigkeit von einer erforderlichen Rückkopplung mit Abwesenden verzögert<br />
Kooperationserfolge und erweckt zudem den Eindruck, dass die Zusammenarbeit nicht<br />
wichtig genug ist, um dafür Zeit zu investieren. Es ist sinnvoll, die Grundzüge dieser<br />
Zusammenarbeit im strategischen Netzwerk in einer verbindlichen, schriftlichen Vereinbarung<br />
festzuhalten. Ein solcher Kontrakt kann die Ziele und Zielgruppen der Kooperation<br />
bestimmen, die gemeinsamen Aufgaben unter den Beteiligten organisatorisch<br />
verteilen und Regelungen zur Finanzierung der gemeinsamen Aufgaben oder auch zum<br />
Datenaustausch enthalten. 18<br />
Im strategischen Netzwerk müssen der Austausch der individuellen Interessen und<br />
Erwartungen der entscheidenden Akteurinnen und Akteure und eine auf Verbindlichkeit<br />
18 Beispiele für vertragliche Vereinbarungen finden sich in: Bertelsmann Stiftung u. a. 2001, Kapitel VIII.<br />
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